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Studienbeschreibung:
Die Studie verbindet eine von Heinz-Günter Heiland bearbeitete Datensammlung zur Entwicklung der Eigentums- und Vermögenskriminalität von 1953 bis 1980 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Überblick zu wichtigen Indikatoren der Kriminalitätsentwicklung aus der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS, Quelle: Bundeskriminalamt) von 1954 bis 2003 und der Straffverfolgungsstatistik (StVStat, Quelle: Statistisches Bundesamt) von 1954 bis 2002. Die speziellen Zeitreihen zu einzelnen Delikten der Eigentums- und Vermögenskriminalität wurden um weitere Straftaten ergänzt.
Im Einzelnen sind aus der Kriminalstatistik folgende Statistiken berücksichtigt:
- Gesamtzahl aller der Polizei bekannt gewordenen Straftaten,
- Gesamtzahl aller von der Polizei aufgeklärten Straftaten,
- Aufklärungsquote (AQ), bezeichnet das prozentuale Verhältnis von polizeilich aufgeklärten zu polizeilich bekannt gewordenen Fällen,
- Straftaten nach ausgewählten Straftatengruppen,
- Gesamtzahl aller von der Polizei registrierten Tatverdächtigen (einschl. strafunmündiger Kinder unter 14 Jahren) und Zahl der strafmündigen Tatverdächtigen,
- Zahl der Abgeurteilten und Verurteilten,
- Verurteilte nach ausgewählten Deliktsgruppen.
Umfang, Struktur und Entwicklung der registrierten Tätermengen werden beeinflusst durch Größe, Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung. Demographische Veränderungen sind nicht nur Folge von Schwankungen der Geburtenraten, sondern auch von Wanderungsbewegungen, insbesondere durch Zuwanderungen von Ausländern oder Aussiedlern. Derartige Veränderungen werden in statistischer Hinsicht dadurch berücksichtigt, dass die absoluten Zahlen auf einen konstant gesetzten Bevölkerungsanteil bezogen werden. Dies geschieht durch Berechnung von Häufigkeitszahlen (HZ, Fälle pro 100.000 Einwohner), der Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ, vormals KBZ: Kriminalitätsbelastungszahl) bzw. der Verurteiltenbelastungszahl (VBZ). Hierbei wird die Zahl der Tatverdächtigen bzw. die Zahl der Verurteilten jeweils auf 100.000 der altersgleichen und/oder geschlechtsgleichen Wohnbevölkerung bezogen, wobei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (ausführliche siehe unten) für die Berichtsjahre bis 1989 der 30.6., ab 1990 der 1.1. als Stichtag für die Feststellung der Wohnbevölkerung verwendet wird.
Kriminalstatistik verstanden als gemeinsamer Oberbegriff für alle offiziellen Tabellenwerke und Serienaufzeichnungen, die von amtlichen Stellen regelmäßig veröffentlicht werden und die vielfältig untergliederte Daten über Verbrechen allgemein und Straftäter im besonderen enthalten, bilden die Grundlage für die vorliegende Datensammlung zu ausgewählten Indikatoren der Kriminalitätsentwicklung in Deutschland ab 1950. Welche Statistik allerdings die Basis für die Betrachtung bilden soll, setzt die Beurteilung der Transformationsprozesse vor und zwischen den Arten der Kriminalstatistik – Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik und Strafvollzugsstatistik – voraus. Von diesen drei Formen scheidet die Strafvollzugsstatistik von vornherein aus, da sie kein aktuelles Bild der Kriminalität widerspiegelt. Die dort registrierten Personen sind zu verschiedenen Zeitpunkten verurteilt worden und verbüßen unterschiedliche Zeitstrafen. Als Maßstab für die Kriminalitätsentwicklung kommen somit nur Strafverfolgungsstatistiken und die Polizeiliche Kriminalstatistik in Betracht. Die Verurteilungsstatistik steht im Gesamtkomplex der Kriminalstatistik nicht isoliert, sondern ihre Daten sind abhängig von der Zuarbeit der vor gelagerten Instanzen wie Staatsanwaltschaft und Polizei. Zu Beginn des Kriminalisierungsprozesses steht eine Tatverdächtigenfeststellung durch die Polizei. Wenn eine Straftat überhaupt für die gerichtliche Kriminalstatistik relevant sein soll, muss die Tat aufgeklärt werden. Betrachtet man allerdings die Aufklärungsquoten, so ist der polizeiliche ‚Erfolg’ von Delikt zu Delikt unterschiedlich. Folglich verringern Tatverdächtigenzahlen und Verurteiltenzahlen den Umfang der Kriminalität erheblich. Als Indikatoren wären sie dennoch verwendbar, wenn sie den Ausschnitt aus der registrierten Kriminalität maßstabsgetreu abbilden würden. Je nach Schwere des Delikts findet jedoch ein Ausfilterungsprozess auf der Ebene der Polizei statt (z.B. Unterrepräsentation ‚geringfügiger’ Delikte). Macht man die „Kriminalitätsentwicklungen“ zum Analysegegenstand und nicht die Leistung oder Selektivität der Kontrollinstanzen, so ist man auf die ‚Anzeigenstatistik’ der Polizeilichen Kriminalstatistik angewiesen (Registrierte „Fälle“). Der Registrierung von Straftaten gehen allerdings als wesentliche ‚Sperren’ die Nichtentdeckung und die Nichtregistrierung voraus. Auch die Straftatenstatistik ist also das Ergebnis von Filterungsprozessen. Die PKS misst also nicht die Kriminalität schlechthin, sondern lediglich das sogenannte Hellfeld der Kriminalität. Das Hellfeld ist zu über 90% von dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung abhängig. Das Anzeigeverhalten bzw. die die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung hängt vom Delikttyp ab. So werden z.B. schwere Delikte eher angezeigt als leichte. Daneben besteht ein erhebliches Dunkelfeld an Straftaten, die nicht bekannt bzw. nicht angezeigt werden. Ein Anstieg oder Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten muss daher nicht notwendig auf eine Veränderung der Kriminalitätslage beruhen, sondern kann ebenso auf ein verändertes Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder auf eine Konzentration der polizeilichen Ermittlungstätigkeit auf bestimmte Deliktbereiche zurückzuführen sein. Die PKS kann somit kein getreues Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit sein.
„Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (Z.B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, Intensität der Verbrechenskontrolle) auch im Zeitablauf ändern. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Folgende mögliche Einflussfaktoren können sich auf die Entwicklung der zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik auswirken: Anzeigeverhalten (z.B. Versicherungsaspekt), Polizeiliche Kontrolle, Statistische Erfassung, Änderung des Strafrechts und echte Kriminalitätsänderung“ (Bundeskriminalamt (Hg.), 1996: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 1995. Wiesbaden, S. 7). In den statistischen Ausweisen sind die schwereren Delikte überrepräsentiert. Zu diesem Dunkelfeld der in den Behörden nicht bekannt gewordenen Taten kommt noch das Dunkelfeld der nicht ermittelten Täter hinzu. Damit aus einem in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten „Fall“ ein „Tatverdächtiger“ wird, bedarf es der Aufklärung. „Im Durchschnitt wird nur jeder zweite Fall aufgeklärt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich also um eine Auslese aus einem doppelten Dunkelfeld, des Dunkelfeldes der amtlich nicht bekannt gewordenen Taten und des Dunkelfeldes der zwar angezeigten Taten, aber der nicht ermittelten Tatverdächtigen. Aussagen über „Täter“, seien es Tatverdächtige oder Verurteilte, sind also regelmäßig Aussagen über in (unterschiedlich) hohem Maße ausgelesene Gruppe. Beide Dunkelfeld, das der „Taten“ und das der „Täter“, bestehen unabhängig voneinander.
Das Hellfeld der bekannt gewordenen Kriminalität lässt sich in Form eines Trichtermodells abbilden. Für das Jahr 2002 (Alte Bundesländer einschl. Gesamt-Berlin) ergeben sich (ohne Straftaten im Straßenverkehr) folgende absolute Zahlen: Polizeilich bekannt gewordene Fälle: 5.349.423; aufgeklärte Fälle: 2.776.002; strafmündige _Tatverdächtige: 1.771.499; Abgeurteilte: 668.443; Verurteilte: 522.916 …
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität. Der Schluss von der Entwicklung ‚registrierter’ Kriminalität auf eine entsprechende Entwicklung der ‚Kriminalitätswirklichkeit’ setzt voraus, dass sämtliche die Registrierung beeinflussenden Umstände gleich geblieben sind. Diese Annahme dürfte in der Regel nicht zutreffend sein, denn vor allem die Anzeigebereitschaft ist über die Zeithinweg deliktspezifischen Schwankungen unterworfen. Das Strafverfahren ist ein Selektionsprozess, der seine Widerspiegelung in den amtlichen Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken findet. Unterschiede in der Wahrnehmung und Bewertung von Sachverhalten führen zur Ausfilterung oder Umdefinition“ (Heinz, W., 2004: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Aktualisierte Neuauflage. Konstanz: KIK, Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. Internet-Originalpublikation: www.uni-konstanz.de/rtf/kik/ (Stand: 6/2004), S. 5-7, 40).
In der PKS werden auch die nichtdeutschen Tatverdächtigen erfasst, also tatverdächtige Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die nicht gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sowie Staatenlose und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Auch bei der kriminalstatistisch erfassten Ausländerkriminalität kann lediglich der Anteil der Nichtdeutschen an den polizeilich registrierten und aufgeklärten Straftaten ausgewiesen werden. Die PKS stellt also bei der Bestimmung des Tatverdächtigenanteils der Nichtdeutschen nur eine je nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität dar.
Als Erkenntnismittel für Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität kommt neben der „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) die „Strafverfolgungsstatistik“ (StVStat) in Betracht. Ein bedeutender Nachteil der PKS besteht darin, dass die Schuld der Tatverdächtigen nicht erwiesen ist. Eine Korrektur der Tatverdächtigenerfassung erfolgt aber selbst dann nicht, wenn Staatsanwaltschaft oder Strafgericht zu einer den Tatverdächtigen entlastenden juristischen Bewertung gelangen. Dagegen werden in der Strafverfolgungsstatistik alle innerhalb eines Jahres wegen eines Verbrechens oder Vergehens durch deutsche Strafgerichte rechtskräftig Abgeurteilten und Verurteilten erfasst.
Während die Polizeiliche Kriminalstatistik streng genommen nur Angaben über Personen macht, die von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden, folgt die Verurteiltenstatistik dem Kriminalitätsbegriff des Gesetzes, demzufolge nur derjenige als Straftäter gilt, der von einem ordentlichen Gericht als solcher auch verurteilt wurde. Die Verurteiltenstatistiken der Justiz bieten damit gewisse Vorteile für die Bewertung der Kriminalität als soziales Problem.
Die Strafverfolgungsstatistik beruht auf Erfassungsvorgänge am Ende des Strafverfolgungsprozesses. In der Strafverfolgungsstatistik (seit 1950: Statistisches Bundesamt als veröffentlichende Stelle auf Bundesebene) werden alle Angeklagten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehl erlassen wurden (Abgeurteilte) bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind (Verurteilte). Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war. Die Verurteiltenstatistiken der Justiz geben – im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik – auch Informationen über Verkehrsstraftäter und damit über ein von der PKS vernachlässigtes, aber doch wichtiges Teilproblem der Kriminalität.
Die Strafverfolgungsstatistik ist rein personenbezogen. Nach dem Prinzip der „Einheit der Person“ werden Personen, die in einem Verfahren wegen mehrerer Delikte abgeurteilt werden, nur einmal gezählt (nach der Straftat mit der schwersten Strafe). Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten. Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist. Tatverdächtig ist jeder, der aufgrund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses zumindest hinreichend verdächtig ist, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben. Angeklagte sind Beschuldigte, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen oder gegen die ein Strafbefehl erlassen worden ist. Abgeurteilte (nach der Strafverfolgungsstatistik) sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt worden ist, oder deren Straftat nach dem Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2001, S. 11). Werden mehrere Straftaten der gleichen Person im Berichtsjahr in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt (Heinz, W., 2004: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Aktualisierte Neuauflage. Konstanz: KIK, Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. Internet-Originalpublikation: www.uni-konstanz.de/rtf/kik/, S. 10f, S. 43-48). Die mehrfache Aburteilung oder Verurteilung innerhalb eines Berichtszeitraumes führt somit zu Mehrfachzählungen.
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens ein erheblicher Fall- und Täterschwund stattfindet. Diese „Ausfilterung“ beruht nicht nur auf einer abweichenden rechtlichen Bewertung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht. Vielmehr wird zunehmend Sanktionsverzicht durch Einstellung des Verfahrens ausgeübt. Das geschieht durchschnittlich in der Hälfte der Fälle, bei bestimmten Delikten und im Rahmen des Jugendstrafrechts sogar in noch höherem Maße. Der entscheidende Vorzug der PKS vor der Strafverfolgungsstatistik besteht somit darin, dass sie „tatnäher“ und wesentlich weniger von Ausfilterungsprozessen gekennzeichnet ist als die Strafverfolgungsstatistik.
„Kriminalität ist kein von sozialer Kontrolle unabhängiger Sachverhalt. Aus ihrer jeweiligen Sicht sind sowohl PKS als auch StVStat richtig: sie messen nur Verschiedenes. Die PKS misst die Verdachtssituation, wie sie sich aus Sicht der Polizei bei Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft darstellt. Die StVStat misst das Ergebnis der Überzeugungsbildung der Richter. Beide Statistiken messen an bestimmten Stellen des Strafverfahrens Ergebnisse von Entscheidungsprozessen, ob z.B. ein Sachverhalt einen Straftatbestand erfüllt, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt, ob der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt werden soll… Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze und verschiedener Erfassungszeiträume besteht eine beschränkte Kompatibilität von PKS und StVStat. Damit lässt sich eine vergleichende Gegenüberstellung und Ergebniskontrolle nur begrenzt umsetzen. Hinsichtlich der Erfassungsgrundsätze besteht der wesentliche Unterschied darin, dass in der PKS ein Tatverdächtiger, werden ihm in einem Ermittlungsverfahren mehrere Fälle nachgewiesen, mehrere Fälle verschiedener Straftaten zugeordnet, für jede Untergruppe gesondert registriert wird, für die entsprechenden übergeordneten Straftatengruppen bzw. für die Gesamtzahl der Straftaten aber jeweils nur einmal. Es ist also nicht erkennbar, ob es sich bei dem bei gefährlicher Körperverletzung und bei Raub ausgewiesenen Tatverdächtigen um ein und dieselbe Person oder ob es sich um zwei verschiedene Personen handelt. In der StVStat wird dagegen – entsprechend dem Prinzip der „Einheit der Person“ - jede abgeurteilte Person nur einmal gezählt, es sei denn, ein und dieselbe Person wird in verschiedenen Strafverfahren rechtskräftig abgeurteilt. Betrifft die Aburteilung verschiedenartige Straftaten, dann erfolgt eine Erfassung bei dem nach Art und Maß mit der abstrakt schwersten Strafe bedrohten Delikt“ (Heinz, W. 2004, a.a.O., S. 15f). Wie aufgrund der Sektionsprozesse durch Staatsanwaltschaft und Gericht nicht anders zu erwarten ist, liegt die Zahl der verurteilten Straftäter weit unterhalb der der polizeilichen Tatverdächtigen. Eine relativ große und in den 90er Jahren steigende Zahl der in der PKS erfassten Fälle wird – aus verschiedenen Gründen (z.B. aus Mangel an Beweisen, unzureichenden Tatverdacht oder wegen Geringfügigkeit) später - vor allem von der Staatsanwaltschaft - wieder eingestellt.
Zur Zuverlässigkeit der Polizeilichen Kriminalstatistik und anderer Quellen für Kriminalitätsdaten im Hinblick auf die Gewaltkriminalität und deren Entwicklung im Zeitverlauf siehe ausführlich Birkel, C., 2003: Die polizeiliche Kriminalstatistik und ihre Alternativen. Datenquellen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Soziologie: Der Hallesche Graureiher, 2003-1.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(1) Publizierte Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und die neuen Bundesländer:
Bundeskriminalamt (Hrsg.), versch. Berichtsjahre ab 1974: Polizeiliche Kriminalstatistik. Jg. 1974 bis 2003. Wiesbaden: Bundeskriminalamt.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jahrgänge: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, 1955, Bd. 129; 1957a, Bd. 158; 1957b, Bd. 172; 1957c, Bd. 210; 1959, Bd. 229; 1960, Bd. 251. Stuttgart: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960 bis 1974: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 9, Rechtspflege, II. Strafverfolgung. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1975 bis 2002: Fachserie 10, Rechtspflege. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jahrgänge ab 1955: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Deutschland (Hrsg.), 2004: Online-Publikation - Rechtspflege. Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik: Verurteilte nach ausgewählten Straftaten, Geschlecht und Altersgruppen. http://www.destatis.de/.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2003: Rechtspflege. Strafverfolgung. Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht. Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West (seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin) 1976 – 2002. Wiesbaden (www.destatis.de)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004: Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik: Verurteilte nach ausgewählten Straftaten, Geschlecht und Altersgruppen (Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West, seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin). Stand: 2.7.2004. Wiesbaden (www.destatis.de)
Für die amtlichen Statistiken auf Bundesebene aufbereitet und veröffentlicht werden Daten für deutsche Tatverdächtige bzw. Verurteilte seit 1987. Aufgrund der seit 1978 durch das BKA in der PKS veröffentlichten Daten über nichtdeutsche Tatverdächtige bzw. den seit 1976 intern durchgeführten Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes über deutsche Verurteilte können die entsprechenden Daten für Deutsche auch für weiter zurückliegende Jahre berechnet werden.
(2) Weiterführende Literatur- und Quellenangaben:
Birkel, C., 2003: Die polizeiliche Kriminalstatistik und ihre Alternativen. Datenquellen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Soziologie: Der Hallesche Graureiher, 2003-1.
Brusten, M., 1999: Kriminalität und Delinquenz als soziales Problem, in: Albrecht, G./Groenemeyer, A./Stallberg, F.W. (Hrsg.), 1999: Handbuch soziale Probleme. Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 507-555.
Dörmann, U., 1973: Polizeiliche Kriminalstatistik 1972, in: Kriminalstatistik, Bd. 27, S. 416-418.
Heinz, W., 1972: Die neue polizeiliche Kriminalstatistik auf EDV-Basis, in: Kriminalstatistik, Bd. 26, Bundeskriminalamt. Wiesbaden, S. 148-152.
Heinz, W., 1975: ‚Bereinigte’ Tatverdächtigenzählung, in: Kriminalstatistik, Bd. 29, Bundeskriminalamt. Wiesbaden, S. 556-560.
Heinz, W., 1990: Die deutsche Kriminalstatistik – Überblick über ihre Entwicklung und ihren gegenwärtigen Stand, in: Heinz, W.: Kriminalstatistik (BKA-Bibliographiereihe, Bd. 5). Wiesbaden.
Heinz, W., 2004: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Aktualisierte Neuauflage. Konstanz: KIK, Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. Internet-Originalpublikation: www.uni-konstanz.de/rtf/kik/ (Stand: 6/2004).
Schwind, H.-D., 2001: Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 11. A. Heidelberg: Kriminalstatistik Verlag.
Thome, H., 1992: Gesellschaftliche Modernisierung und Kriminalität. Zum Stand der historischen Kriminalitätsforschung, in: Zeitschrift für Soziologie, 21, 1992, S. 212-228.
(3) Weitere Indikatoren zur öffentlichen Sicherheit und Kriminalität nach 1945 finden sich in:
(a) „System Sozialer Indikatoren“, ein Datenservice von ZUMA (Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen, Mannheim):
„Die Funktion des Systems sozialer Indikatoren für die Bundesrepublik Deutschland besteht vor allem darin, ein Beobachtungsraster und geeignete Daten bereitzustellen, die es erlauben, Zustand und Entwicklung der objektiven Lebensbedingungen sowie der subjektiven Lebensqualität der Bürger dieser Gesellschaft im Sinne eines regelmäßigen „monitoring“ zu messen, zu beschreiben und zu analysieren. Um dieses Ziel zu erreichen beschreiben die Zeitreihendaten des Indikatorensystems die Wohlfahrtsentwicklung und den sozialen Wandel in 14 Lebens- oder Politikbereichen“.
(www.gesis.org/Dauerbeobachtung/Sozialindikatoren/Daten/
Indikatortabellen unter: „Öffentliche Sicherheit und Kriminalität“.
(b) Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Publikationen – Rechtspflege:
Online-Publikation Rechtspflege, DESTATIS: „Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik: Verurteilte nach ausgewählten Straftaten, Geschlecht und Altersgruppen (Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West, seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin). Stand: 15.12.2004“.
(www.destatis.de/; Rechtspflege, Publikationen: “Zeitreihen zur Rechtspflegestatistik“ und mehr …).
Online-Publikation Rechtspflege, DESTATIS: „Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik 1976-2002. Verurteilte Deutsche und Ausländer (absolute Zahlen) sowie verurteilte Deutsche je 100.000 Personen der strafmündigen Wohnbevölkerung, nach Art der Straftat, Alter und Geschlecht; Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West“. Statistik-Shop.
(www.destatis.de/; Rechtspflege, Publikationen: “Zeitreihen zur Rechtspflegestatistik“ und mehr …).
Online-Publikation Rechtspflege, DESTATIS: „Lange Reihen zur Strafverfolgungsstatistik 1976-2002. Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht. Früheres Bundesgebiet einschl. Berlin-West (seit 1995 einschl. Gesamt-Berlin). Statistik-Shop.
(www.destatis.de/; Rechtspflege, Publikationen: “Zeitreihen zur Rechtspflegestatistik“ und mehr …).
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Anmerkungen:
Als Erkenntnismittel für Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität kommen vornehmlich die (I) „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) und die (II) „Strafverfolgungsstatistik“ (StVStat) in Betracht.
(I) Die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) des Bundeskriminalamtes (Polizeiliche Ermittlungen, Tatverdacht: Fall, Tatverdächtige, Opfer, Aufklärungsquote):
Die größte Bedeutung für die offizielle Statistik der Kriminalität hat die PKS (seit 1953: Bundeskriminalamt als veröffentlichende Stelle auf Bundesebene). Sie bietet seit 1953 die bei Weitem umfangreichste und differenzierteste Dokumentation der offiziell registrierten Kriminalität. Die bekannt gewordenen und die aufgeklärten Straftaten sowie die polizeilich ermittelten Tatverdächtigen werden in der PKS des Bundeskriminalamtes erfasst (polizeiliche Ermittlungen; Tatverdacht: Fall, Tatverdächtige, Opfer). In der PKS gehen nur diejenigen Fälle ein, bei denen die Polizei förmliche Ermittlungen durchgeführt hat, was eine Anzeige durch die Polizei oder Privatperson voraussetzt, wobei letzteres die Regel ist. Diese Statistik weist alle Verbrechen und Vergehen nach. Ausnahmen bilden die Staatsschutzdelikte und die Vergehen im Straßenverkehr! Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte und Verkehrsdelikte. Als wesentliche Differenzierungsmerkmale für Straftaten und Tatverdächtige werden erfasst: Alter (nach Altersgruppen unterschieden), Geschlecht, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden insbesondere drei wichtige Veränderungen in der Registrierung der Kriminalität vorgenommen, wodurch nicht nur eine genaue Analyse von Kriminalitätstrends erschwert wird, sondern auch die Kriminalität selbst in ihren Strukturen nicht unwesentlich verändert wurde:
Ab 1963:
Seit 1963 werden Verkehrsstraftaten und der größte Teil der Staatsschutzdelikte nicht mehr in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Damit wurde zum einen die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Kriminalität ganz erheblich reduziert, zum anderen aber auch bestimmte Personengruppen, die dem üblichen Täterbild nicht entsprechen, aus der offiziell registrierten Kriminalität herausgenommen. Die Herausnahme von Straßenverkehrsdelikten (nicht zu verwechseln mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) aus der Polizeilichen Kriminalstatistik hat damals zu erheblichen Kontroversen geführt, da es sich bei diesen Delikten keineswegs um Bagatellen handelt.
Ab 1971:
Seit 1971 werden alle polizeilich bekannten Straftaten erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen in einer Ausgangsstatistik erfasst. Dies hat – im Vergleich zur vorangegangenen Eingangsstatistik – über polizeiinterne Verschiebungen in den Deliktdefinitionen letztendlich auch zu einer veränderten Deliktstruktur der Kriminalität in der Öffentlichkeit beigetragen.
Ab 1984:
Seit 1984 werden Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht mehr für jedes von ihnen begangene Delikt erneut erfasst, sondern jährlich nur einmal, was – im Vergleich zu den Vorjahren – zu einer wesentlich geringeren, dafür aber realistischeren Zahl von erfassten Tatverdächtigen (vor allem bei Jugendlichen) geführt hat. Wegen der Umstellung von der Mehrfachzählung auf die sog. „echte“ Tatverdächtigenzählung können die TVBZ in Zeitreihen erst ab 1984 miteinander verglichen werden. Erstmals für 1984 liegen nach dieser Zählweise erhobene Tatverdächtigenzahlen auch nach Altersgruppen vor.
Wegen der zum 1.1.1983 erfolgten Umstellung der Tatverdächtigenzählung von der Mehrfachzählung auf die „echte“ Tatverdächtigenzählung sind auch die absoluten Zahlen und die Prozentwerte der Tatverdächtigengruppen seit 1984 mit denen früherer Jahre nicht mehr vergleichbar.
Die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) insgesamt (Deutsche und Nichtdeutsche) werden bis 1994 nachgewiesen; ab 1995 werden die TVBZ nur noch für Deutsche Tatverdächtige berechnet. Angesichts der Größe des Anteils von nicht zur Wohnbevölkerung gemeldeten Nicht-Deutschen sind valide Aussagen über die Kriminalitätsbelastung dieser Bevölkerungsgruppe nicht möglich.; die Häufigkeitszahlen wären in nicht näher bestimmbaren Maße überschätzt. In der Bevölkerungsstatistik sind bestimmte Ausländergruppen nicht enthalten, wie vor allem Illegale, Touristen/Durchreisende und Stationierungsstreitkräfte, die aber in der Tatverdächtigenstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählung 1987 hat gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung sehr unzuverlässig sind. Valide TVBZ können daher nur für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen (und Verurteilten) berechnet werden. Aufgrund der seit 1978 durch das BKA in der PKS veröffentlichten Daten über nichtdeutsche Tatverdächtige können die entsprechenden Daten (Tatverdächtigenzahlen) für die zurückliegenden Jahre (TVBZ ab 1984) für Deutsche ausgewiesen werden.
„Die tatsächliche Belastung von hier lebenden Nichtdeutschen im Vergleich zu den Deutschen ist aus mehreren Gründen nicht bestimmbar. Das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik, der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur stehen einem wertenden Vergleich entgegen. Außerdem ist zu beachten, dass in der PKS auch nicht das Ergebnis des Strafverfahrens berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich ist zu sagen, dass von den der deutschen wie von der nichtdeutschen Wohnbevölkerung nur eine kleine Minderheit bei der Polizei als tatverdächtig in Erscheinung tritt und dies meist wegen Delikte mit geringem Schweregrad“ (Bundeskriminalamt (Hg.), 1996: Polizeiliche Kriminalstatistik 1995. Wiesbaden, S. 88).
(II) Die Strafverfolgungsstatistik (StVStat) des Statistischen Bundesamtes (Strafgerichtliche Entscheidungen: Aburteilungen, Verurteilung, bezogen auf Personen):
Während die Polizeiliche Kriminalstatistik streng genommen nur Angaben über Personen macht, die von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden, folgt die Verurteiltenstatistik dem Kriminalitätsbegriff des Gesetzes, demzufolge nur derjenige als Straftäter gilt, der von einem ordentlichen Gericht als solcher auch verurteilt wurde. Die Verurteiltenstatistiken der Justiz bieten damit gewisse Vorteile für die Bewertung der Kriminalität als soziales Problem.
Die Strafverfolgungsstatistik beruht auf Erfassungsvorgänge am Ende des Strafverfolgungsprozesses. In der Strafverfolgungsstatistik (seit 1950: Statistisches Bundesamt als veröffentlichende Stelle auf Bundesebene) werden alle Angeklagten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehl erlassen wurden (Abgeurteilte) bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind (Verurteilte). Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) verhängt worden ist, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war. Die Verurteiltenstatistiken der Justiz geben – im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik – auch Informationen über Verkehrsstraftäter und damit über ein von der PKS vernachlässigtes, aber doch wichtiges Teilproblem der Kriminalität.
Die Strafverfolgungsstatistik ist rein personenbezogen. Nach dem Prinzip der „Einheit der Person“ werden Personen, die in einem Verfahren wegen mehrerer Delikte abgeurteilt werden, nur einmal gezählt (nach der Straftat mit der schwersten Strafe). Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten. Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist. Tatverdächtig ist jeder, der aufgrund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses zumindest hinreichend verdächtig ist, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben. Angeklagte sind Beschuldigte, gegen die die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen oder gegen die ein Strafbefehl erlassen worden ist. Abgeurteilte (nach der Strafverfolgungsstatistik) sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt worden ist, oder deren Straftat nach dem Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Strafverfolgungsstatistik 2001, S. 11). Werden mehrere Straftaten der gleichen Person im Berichtsjahr in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt (Heinz, W., 2004: Kriminalität von Deutschen nach Alter und Geschlecht im Spiegel von Polizeilicher Kriminalstatistik und Strafverfolgungsstatistik. Aktualisierte Neuauflage. Konstanz: KIK, Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung. Internet-Originalpublikation: www.uni-konstanz.de/rtf/kik/, S. 10f, S. 43-48). Als wesentliche Differenzierungsmerkmale enthält die StVStat folgende Angaben zu Abgeurteilten und Verurteilten: Geschlecht, Alter, Ausländer (1952-1954, 1958-1987erfasst; ab 1988: separate Tabelle zur Zahl deutscher und ausländischer Verurteilter).
Als Ausländer gelten in der Strafverfolgungsstatistik alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; in diesem Sinne sind auch die Staatenlosen Ausländer. Verurteilte, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit haben, sind als Deutsche ausgewiesen.
Angehörige der Stationierungsstreitkräfte sind nur dann in die Strafverfolgungsstatistik einbezogen, wenn sie von deutschen Gerichten abgeurteilt worden sind. Über die verurteilten Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte liegen im Statistischen Bundesamt keine Angaben zum Alter vor. In den Zeitreihen nach Altersgruppen sind alle verurteilten Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte der Altergruppe „21 bis unter 25 Jahre“ zugeordnet. Die nachgewiesenen Altersgruppen in den Zeitreihen der Verurteilten bezeichnen das Alter zum Zeitpunkt der Tat.
Zentrale Variablen in der StVStat sind die Angaben zu Abgeurteilten und Verurteilten und deren Aufgliederung nach Geschlecht, Alter, Ausländer/Staatenlose (1952 bis 1954, 1958 bis 1987; ab 1988 separate Tabellen zur Zahl deutscher und ausländischer Verurteilter). Verurteiltenbelastungszahlen Insgesamt (Deutsche und Ausländer) werden bis 1992 ausgewiesen, ab 1993 nur noch für Deutsche Verurteilte. Aufgrund der seit 1976 intern durchgeführten Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes über deutsche Verurteilte können entsprechenden Daten auch für weiter zurückliegende Jahre (ab 19976) ausgewiesen werden.
(1) Klassifikation der Abgeurteilten und Verurteilten nach Altersgruppen
- Kinder: Kinder sind Personen; die zur Zeit der Tat noch nicht 14 Jahre alt sind. Gegen sie wird zwar polizeilich ermittelt, sofern sie straffällig wurden, und auch als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert.
- Jugendliche: Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt.
- Heranwachsende: Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Sie können entweder nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt werden.
- Erwachsene: Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.
Die Strafmündigkeit (die alters- und entwicklungsbedingte Fähigkeit, für das Unrecht einer strafbaren Handlung einzustehen) beginnt ab dem 14. Lebensjahr. Bedingt strafmündig sind die 14- bis 17-jährigen Jugendlichen (Jugendstrafrecht).
(2) Vorgänge, die die Vergleichbarkeit der PKS im Zeitverlauf berühren
Die Daten für die PKS werden seit 1953 erhoben.
Bis 1956 ist das Saarland nicht in der PKS berücksichtigt; seit 1957 wird die PKS auch im Saarland erhoben.
1.1.1959: Ohne Staatsschutzdelikte.
1.1.1963: Ohne Verkehrsdelikte (vorher nicht gesondert ausgewiesen); d.h. keine Vergleichbarkeit zu den vorangegangenen Jahren.
1983: Revision des Straftatenschlüssels und Umstellung auf „Echttäterzählung. Wird eine Person innerhalb eines Jahres in mehreren Verfahren als Tatverdächtiger identifiziert, wurde sie bis 1982 mehrfach gezählt, d.h. die Tatverdächtigenzahl wurde übererfasst. Seit 1983 werden auch Personen, die in mehreren Verfahren als Tatverdächtige ermittelt wurden, in der Gesamtzahl nur einmal gezählt. Wegen der bundesweiten Einführung der echten Tatverdächtigenzählung sind die absoluten Zahlen und die Prozentwerte der Tatverdächtigengruppen seit 1984 mit denen früherer Jahre nicht mehr vergleichbar. Mit der echten Tatverdächtigenzählung wurde die frühere Mehrfachzählung innerhalb eines Jahres wiederholt ermittelter Tatverdächtiger hinfällig. Wegen der Umstellung der Tatverdächtigenzählung auf die echte Tatverdächtigenzählung können die Tatverdächtigenzahlen in den Zeitreihen erst ab 1984 miteinander verglichen werden. Erstmas für 1984 liegen nach dieser Zählweise erhobene Tatverdächtigenzahlen nach Altersgruppen vor.
Bis einschl. 1990 wurde die PKS für das Frühere Bundesgebiet (einschl. Berlin-West) erstellt. Von 1991 bis 1996 wurde die PKS für das Frühere Bundesgebiet einschl. Gesamt-Berlin erstellt. Seit 1991 wurden auch für das Gebiet der ehemaligen DDR Daten gesammelt und die PKS ab 1993 für Gesamtdeutschland nachgewiesen, da die Daten für die neuen Bundesländer erst ab 1993 verlässlich sind.
Ausführlich zu den Änderungen in der PKS – Straftatenschlüssel, Richtlinien, Vergleichbarkeit - siehe Birkel, C., 2003: Die polizeiliche Kriminalstatistik und ihre Alternativen. Datenquellen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Soziologie: Der Hallesche Graureiher, 2003-1, S. 91ff.
(3) Begriffserläuterungen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
(Zitat aus: Bundeskriminalamt (Hg), 1996: Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland. Berichtsjahr 1995. Wiesbaden, S. 8, 10, 14, 15).
„In der PKS werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten (einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche), d.h. die bekannt gewordenen Fälle, sowie die ermittelten Tatverdächtigen registriert. Einbezogen sind auch die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte (seit 1959) und Verkehrsdelikte (seit 1963). Ferner werden Taten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, und auch Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze der einzelnen Länder, Datenschutzgesetze der Länder ausgenommen, nicht berücksichtigt. Um ein möglichst vollständiges Bild der erfassten Sicherheitslage zu erhalten, werden in die Erfassung zur PKS aber auch von strafunmündigen Kindern oder von schuldunfähigen psychisch Kranken begangene Taten einbezogen“ (BKA 1996, S. 10).
Bekannt gewordener Fall:
„Grundsätzlich gilt, dass jede bekannt gewordene rechtswidrige Handlung als ein Fall zählt, unabhängig von der Zahl der Opfer und der Täter. Ein bekannt gewordener Fall ist jede im Straftatenkatalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-) Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, der eine polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt“ (BKA 1996, S. 12).
Tatverdächtige:
„Tatverdächtig ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-) Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. In der Gesamtzahl der Tatverdächtigen sind auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren enthalten. Bis 1982 wurden Personen so oft ermittelt, wie gegen sie im Berichtsjahr selbständige Ermittlungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen wurden. Ab dem 1.1.1983 wurde die sog. „echte“ Tatverdächtigenzählung eingeführt“ (BKA 1996, S. 11).
Nichtdeutsche (bzw. „Ausländische“) Tatverdächtige:
Sowohl in der Bevölkerungsstatistik als auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik gelten als Nichtdeutsche bzw. „Ausländer“ alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. „Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen ausländischer Staatsangehörigkeit, bei denen die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Wird derselbe Tatverdächtige innerhalb eines Berichtszeitraumes mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ermittelt, so wird er zu dem aktuellsten Merkmal gezählt. Analog wird beim Aufenthaltsstatus nichtsdeutscher Tatverdächtiger verfahren“ (BKA 1996, S. 11).
Häufigkeitszahl (HZ):
„Die Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl aller polizeilich erfassten (d.h. bekannt gewordenen) Verbrechen und Vergehen („Fälle“) pro 100.00 Einwohner Deutschlands (Stichtag bis 1986: 30.6., ab 1987: 1.1.), mit der Einschränkung: ohne Stationierungsstreitkräfte, ausländische Touristen, grenzüberschreitende Berufspendler und Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt. Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird auch dadurch beeinflusst, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird“ (BKA 1996, S. 14f).
Aufklärungsquote (AQ):
„Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im Berichtszeitraum; AQ = aufgeklärte Fälle x 100)/bekannt gewordene Fälle)“ (BKA 1996, S. 15).
Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ, vormals KBZ, Kriminalitätsbelastungszahl):
„Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ, vormals KBZ, Kriminalitätsbelastungszahl) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren. Sie gibt die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung nach Geschlecht oder nach einzelnen Altersgruppen wieder. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: TVBZ insgesamt = (Tatverdächtige ab 8 Jahren x 100.000)/Einwohnerzahl ab 8 Jahren. Die KBZ bzw. TVBZ können aus den Absolutzahlen berechnet werden, wenn auf die von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichten geschlechts- und altersgruppenspezifischen Bevölkerungsdaten (Wohnbevölkerung) zurückgegriffen wird: KBZ bzw. TVBZ insgesamt, differenziert nach dem Geschlecht; Altersklassenbelastungen (Jugendliche: Personen ab 14 bis unter 18 Jahren, Heranwachsende: Personen ab 18 Jahren bis unter 21 Jahren, Erwachsene: Personen ab 21 Jahren).
Die Problematik der TVBZ ergibt sich aus dem doppelten Dunkelfeld in der Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten Tatverdächtigen nicht enthalten sind (siehe oben unter „Häufigkeitszahl“, HZ), und in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Über das Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten hinaus bleiben auch die Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt. Die TVBZ kann daher nicht die tatsächliche, sondern allenfalls die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Geschlechter- und/oder Altersgruppen wiedergeben“ (BKA 1996, S. 15).
Weitere Einschränkungen: „Bei der Interpretation alterspezifischer TVBZ ist u.a. an die für die einzelnen Altersgruppen wohl unterschiedlichen Entdeckungs- und Überführungsmöglichkeiten zu denken.
Reelle Tatverdächtigenbelastungszahlen können für die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht errechnet werden, weil in der Einwohnerstatistik die amtlich nicht gemeldeten Ausländer fehlen, die sich hier legal (z.B. Touristen, Geschäftsreisende, Besucher, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte oder Diplomaten) oder illegal aufhalten“. Die Volkzählung von 1987 hat gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung (fortgeschriebene Bevölkerungsstatistik) sehr unzuverlässig sind“ (Bundeskriminalamt (Hrsg.), 1995: Polizeiliche Kriminalstatistik 1995. Wiesbaden, S. 80). Ab 1995 wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik keine TVBZ Insgesamt (Deutsche und Nichtdeutsche) ausgewiesen, sondern nur für Deutsche Tatverdächtige. Die Tatverdächtigenbelastungszahl für Deutsche wird zurückverfolgt bis einschl. 1984.
„Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung (Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur) nicht vergleichbar. Die sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie leben häufiger in Großstädten und gehören zu einem größeren Anteil unteren Einkommensschichten an. Dies alles führt zu einem höheren Risiko, als Tatverdächtige polizeilich auffällig zu werden“ Zu berücksichtigen ist weiterhin ein beachtlicher Anteil ausländerspezifischer Delikte. So liegt der Ausländeranteil an den Tatverdächtigen bei den Straftaten gegen Ausländergesetz und Asylverfahrensgesetz naturgemäß mit 95,7% sehrt hoch. Bei 29,9% aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde wegen Verstoßes gegen Ausländergesetz oder Asylverfahrensgesetz ermittelt, Vergehen, die von Deutschen in der Regel nicht begangen werden können“ (BKA 1996, S. 113).
Valide Aussagen über die Entwicklung der registrierten Kriminalität sind daher lediglich für die Teilgruppe der deutschen Tatverdächtigen und Verurteilten möglich, weil nur für diese Gruppen die Bezugsgröße, die Wohnbevölkerung, mit hinreichender Genauigkeit bekannt ist. Deshalb werden in den berichteten Datentabellen des Bundeskriminalamtes bzw. des Statistischen Bundesamtes für die TVBZ ab 1984 bzw. für die VBZ ab 1976 für Deutsche, - getrennt nach Altersgruppen, Geschlecht und Deliktsgruppen - einander vergleichend gegenübergestellt.
(4) Begriffserläuterungen zur Strafverfolgungsstatistik (StVStat)
In der StVStat werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind (Abgeurteilte oder Verurteilte). Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten.
Die folgenden Begriffserläuterungen sind entnommen aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1989: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1989. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 320):
Tatermittlung:
„Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis ein mindestens namentlich bekannter oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist. Tatverdächtig ist jeder, der aufgrund des polizeilichen Ermittlungsergebnisses zumindest hinreichend verdächtig ist, eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben.
Strafverfolgung:
Die Strafverfolgungsstatistik weist die Abgeurteilten (Angeklagten) und Verurteilten nach. Erwachsene (21 Jahre und älter) werden nach allgemeinem Strafrecht, Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) nach Jugendstrafrecht behandelt. Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) nehmen bei Anwendung des Strafrechts eine Sonderstellung ein. Seit Inkrafttreten des Jugendgerichtsgesetzes 1953 kann bei ihnen allgemeines oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Abgeurteilte:
Abgeurteilte sind diejenigen strafmündigen Personen, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit (§52StGB: Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt) oder in Tatmehrheit (§53 StGB: Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt) begangen wurden, ist nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten derselben Person in verschiedenen Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.
Verurteilte:
Verurteilte sind Straffällige, gegen die entweder nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, Strafarrest und/oder Geldstrafe verhängt worden ist oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe und/oder Maßnahmen geahndet wurde. Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes sind Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln: sie können nebeneinander angeordnet werden. Verurteilt kann nur eine Person werden, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter (§ 19 StGB).
Andere Entscheidungen:
Andere Entscheidungen sind Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie die Überweisung an den Vormundschaftsrichter“.
Die Unterschiede zwischen den Zahlen für die bekannt gewordenen bzw. aufgeklärten Straftaten sowie die Tatverdächtigen aus der polizeilichen Kriminalstatistik und den Zahlen für die Verurteilten aus der Strafverfolgungsstatistik ergeben sich dadurch, dass nicht alle bekannt gewordenen Straftaten aufgeklärt werden, nicht gegen alle von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen Anklage erhoben wird und nicht jedes Hauptverfahren mit einer Verurteilung, sondern auch mit einer anderen Entscheidung beendet werden kann“.
Die Verurteiltenbelastungszahl (VBZ) bzw. Verurteiltenziffer ist die Zahl der rechtskräftig Verurteilten, errechnet auf 100.000 Einwohner der entsprechenden Bevölkerungsgruppe. Die Berechnung erfolgt nach der Formel: VBZ insgesamt = (Verurteilte x 100.000)/Zahl der strafmündigen Einwohner. Die Verurteiltenziffern (insgesamt, für Altersklassen bzw. nach Geschlecht) ermöglichen Vergleiche einerseits über die Zeit und andererseits zwischen den Altersgruppen und Geschlechtern.
„Verurteiltenziffern können aus methodischen Gründen allerdings nur für die deutsche strafmündige Bevölkerung berechnet werden, da aus der Bevölkerungsstatistik lediglich Zahlen über die bei den Einwohnerbehörden registrierten Ausländer zur Verfügung stehen. Dagegen ist die Gesamtzahl von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen oder nicht-deutsche Touristen, die bei einer Verurteilung in Deutschland in der Strafverfolgungsstatistik mitgezählt werden, nicht bekannt. Eine Ermittlung von Verurteiltenziffern für die strafmündigen Ausländer auf der Grundlage der amtlichen Melderegister würde die tatsächliche Verurteiltenquote der ausländischen Bevölkerung in Deutschland überzeichnen“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 10: Rechtspflege, Reihe 3: Strafverfolgung, Wiesbaden, S. 6).
(5) Zeitreihen zur Entwicklung der Eigentums- und Vermögenskriminalität im Zeitraum von 1953 bis 1980 von Hans-Günther Heiland (nach der Polizeilichen Kriminalstatistik bis 1980)
(Zitat aus: Heiland, H.-G., 1982: Kriminalstatistische Arbeitsmaterialien II. Zeitreihen zur Entwicklung der Eigentums- und Vermögenskriminalität im Zeitraum von 1953 bis 1980. Universität Bremen: Forschungsschwerpunkt: Sozial Probleme. Mimeo, S. 1-10).
„Die Veränderungen, denen die Polizeiliche Kriminalstatistik im Laufe ihrer fast 30-jährigen bzw. 50-jährigen Geschichte, wenn man bis auf die Bestrebungen zur Einführung einer Polizeilichen Kriminalstatistik für das Deutsche Reich vom 1.1.1936 zurückgeht, führte zu zum Teil gravierenden Einschnitten, die auch die Konstruktion und Interpretation langer Reihen betreffen.
Seit Einführung der Polizeilichen Kriminalstatistik bestand der Straftatenkatalog aus zunächst 29 Deliktsgruppen, von 1963-1970 umfasste er insgesamt 32 Straftaten bzw. -gruppen mit 13 Untergliederungen in den Diebstahlsdelikten und 5 Untergliederungen bei Betrugsdelikten. Die Straftaten a) Raub, b) Schwerer Diebstahl, c) Einfacher Diebstahl, d) Unterschlagung, e) Begünstigung und Hehlerei, f) Betrug, sind seit 1953 durchgehend ausgewiesen. Aus der Gesamtzahl der einfachen und schweren Diebstähle und der Gesamtzahl der Betrugsdelikte werden seit 1953 folgende Delikte gesondert herausgestellt: Fahrrad- und -gebrauchs Diebstahl, Kraftwagen- und -gebrauchs Diebstahl, Taschendiebstahl.
Seit 1957: Schwerer Diebstahl in Banken, Sparkassen u.a. Geldinstituten (einschl. Postkassen) und deren Nebenstellen; Schwerer Diebstahl in Geschäfts-, Fabrik-Werkstatt- und Lagerräumen; Schwerer Diebstahl in Wohnungen, Schwerer Diebstahl in Boden- und Kellerräumen; Seit 1963: Moped-, Motorrad- und -gebrauchs Diebstahl, Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Diebstahl an Kraftfahrzeugen, Diebstahl aus Kaufhäusern und Selbstbedienungsläden, Diebstahl aus Automaten; Waren- und Warenkreditbetrug Grundstücks- und Baubetrug, Kautions- und Beteiligungsbetrug, Geld- und Geldkreditbetrug, Betrug durch Geschäftsreisende.
Mit der Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung im Jahre 1971 differenzierte man den Straftatenkatalog weiter aus. Gegenwärtig werden 66 Straftaten und -gruppen mit mehr als 40 Untergliederungen, die durch ein festgelegtes Schlüsselzahlsystem miteinander kombinierbar sind, ausgewiesen.
Die Auflistung 'Langer Reihen', also eine nach der Zeit geordnete Folge von Beobachtungsdaten für das gleiche Delikt, setzt, um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, mindestens eine Konstanz in der statistischen Erfassung voraus. Dieser Grundsatz scheint indes mit der Umstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gewahrt. Dies betrifft insbesondere die geänderten Modalitäten der Fall- und Tatverdächtigenerfassung. Aber auch die von DÖRMANN (1973: 416) als einschneidend hervorgehobene Umstellung der Erfassung der Straftaten nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft (Polizeiliche Kriminalstatistik wird ab 1971 als Ausgangsstatistik geführt) gegenüber dem Zustand vor 1971, führt seiner Ansicht nach zu einer nicht unerheblichen Mindererfassung von Straftaten. "Fälle, die der Polizei am Jahresende 1971 (am Ende des ersten Erfassungszeitraumes neuer Zählung also) bekannt würden, wären nach der früheren Eingangsstatistik noch für 1971 gezählt worden." Hieraus folgert er, dass infolge des Bruchs in der Registrierpraxis "auf die dynamische Kriminalitätsanalyse verzichtet werden" muss. Ob dies tatsächlich generell zutrifft, bedarf jedoch einer genaueren Analyse. Aus dem Vergleich der Erhebungsstände gemäß den Richtlinien vom 1.1.1963 und 1.1.1971 geht nämlich hervor, dass vor 1971 die Möglichkeit bestand, den Tatbestand sowohl bei Eingang der Anzeige als auch bei Abgabe der Ermittlungsakten an die Strafverfolgungsbehörde zu erfassen. Die Richtlinien vom 1.1.1971 beenden den Zustand des „sowohl ... als auch“, indem nunmehr der Erfassungszeitpunkt eindeutig geregelt wird. Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit der Daten aus den Jahren vor 1971 mit denen aus den Jahren danach, muss man im Einzelnen prüfen, wie in der Praxis vor der Umstellung tatsächlich verfahren worden ist. Betrachtet man die einzelnen Tabellen, so ist zu vermuten, dass bei Delikten mit niedriger Aufklärungsziffer die Statistik vorwiegend als Eingangsstatistik und bei Delikten mit hoher Aufklärungsziffer vorwiegend als Ausgangsstatistik geführt wurde. In jedem Fall ist deshalb bei jedem Delikt gesondert zu prüfen und zu bewerten, ob die Strukturbrüche eine dynamische Kriminalitätsanalyse nicht zulassen, oder ob einzelne Datenreihen sich für eine Kriminalitätsanalyse eignen.
Die Änderung der Registrierpraxis hat jedoch weitaus gravierendere Folgen für die Bildung langer Zeitreihen. Aus der Übersicht geht hervor, dass seit 1963 Taten dann mehrfach gezählt wurden, wenn durch mehrere selbständige Handlungen mehrere verschiedene Straftaten begangen oder die Straftat mehrfach verübt wurde (Tatmehrheit). Bei Vorliegen von Tateinheit (durch ein und dieselbe Handlung werden mehrere Strafgesetze verletzt) bzw. bei im Fortsetzungszusammenhang stehenden Handlungen wurden diese jedoch nur einmal registriert. Mit der Änderung der Registrierung im Jahre 1971 beabsichtigte man, die Unsicherheiten der Bewertung in den Fällen ideal konkurrierender bzw. fortgesetzter Handlungen auszuräumen, indem die Fallzählung "unabhängig von den Kategorien der Tateinheit, Fortsetzungszusammenhang und Tatmehrheit nach einem Regel-Ausnahme-Prinzip" erfolgen sollte (HEINZ, 1975: 230). Als Regel gilt, dass jede bekannt gewordene Straftat als ein bekannt gewordener Fall zu erfassen ist. Als Ausnahme wird eine Reihe von Voraussetzungen angegeben, die bei Mehrdeutigkeit als Hilfen für die Registrierung anzusehen sind.
Neben der Fallzählung erweist sich auch die Tatverdächtigenerfassung als ausgesprochen problematisch. Auch hier gilt zwar der Grundsatz, jede aufgeklärte Straftat als einen Fall zu erfassen. Werden jedoch in einem Ermittlungsverfahren mehrere Straftaten nachgewiesen, so ist der Tatverdächtige für jede Untergruppe jeweils einmal, bei übergeordneten Straftatengruppen bzw. bei den Straftaten 'Insgesamt' lediglich ein einziges Mal zu registrieren, um zu vermeiden, dass die Mehrfachzählung nicht über die Zahl in Erscheinung tretender Tatverdächtiger hinausgelangt. D.h., "die Summe der Tatverdächtigen aus den Untergruppen muss folglich mit der Anzahl der Tatverdächtigen der jeweils nächst höheren Gruppe nicht übereinstimmen" (HEINZ, 1972: 151), was einen Vergleich z.B. der Insgesamt - Ziffern mit deliktspezifischen Alters- und Geschlechtsdifferenzierungen erheblich erschwert.
In den jeweiligen Untergruppen führt die Mehrfachzählung ein und desselben Tatverdächtigen zu erhöhten Tatverdächtigenzahlen, die alters-, geschlechts- und deliktspezifisch verzerrt sind (vgl. HEINZ, 1975a, 1976).
Bereits 1957 zog man hieraus die Konsequenz, Kriminalitätsbelastungsziffern, d.h. das Verhältnis der polizeilich ermittelten und statistisch ausgewiesenen Tatverdächtigen zu je 100000 Angehörige der entsprechenden Bevölkerungsgruppe nicht mehr gesondert auszuweisen.
Auf die Errechnung von Kriminalitätsbelastungsziffern haben wir allerdings aus folgendem Grund nicht verzichtet: Eine Untersuchung der Kriminalitätsentwicklung ist nicht isoliert von der Bevölkerungsentwicklung sinnvoll durchzuführen. Aussagen zur Entwicklung sind eben nur dann zu formulieren, wenn nicht die absoluten Kriminalitätsziffern, sondern Kriminalitätsbelastungsziffern herangezogen werden, die "die 'kriminelle Belastung’ der verschiedenen Altersstufen der Bevölkerung" ausdrücken (KERNER, 1973: 88).
Allgemeine Bemerkungen zum Datenmaterial (1951 bis 1980):
Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik entnahmen wir die alters-, geschlechts- und deliktspezifisch ausgewiesenen Absolutzahlen der Tatverdächtigen, sowie die bekannt gewordenen und aufgeklärten Straftaten. Die Kriminalitätsbelastungsziffern sind eigens von uns berechnet worden, wobei wir nicht auf die vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Bevölkerungsdaten zurückgreifen, sondern auf Daten des Statistischen Bundesamtes, wie sie regelmäßig in der Reihe ‚Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung’ veröffentlicht werden. Die Ergebnisse basieren auf der Fortschreibung der Ergebnisse der Volkszählung der Jahre 1950, 1961 und 1970.
Die Kriminalitätsbelastungsziffer (je 100.000 Personen der betreffenden Personengruppe) errechnet sich nach der allgemeinen Formel:
KBZ = (Straftaten x 100.000)/Bevölkerungsgröße.
Für die Errechnung von Altersklassenbelastungen differenziert nach dem Geschlecht gilt die Formel entsprechend“.
Die KBZ wurde nach 1980 umbenannt in: Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ).
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Historischer Rückblick
A. 1 Entwicklung der rechtskräftig festgestellten Straffälligkeit in Deutschland: Verurteilte seit 1885 (1885-1959)
A.2 Verurteilte nach Hauptdeliktgruppen seit 1882 (1882-1970)
B. Basistabellen zur Wohnbevölkerung für die Umrechnung in Tatverdächtigen- bzw. Verurteiltenziffern
B.1 Bevölkerung (insgesamt: Stichtag) nach Geschlecht und Altersgruppen, Jahresdurchschnitte (1953-1980)
B.2 Deutsche Wohnbevölkerung (Stichtag: 1.1.) nach Altersgruppen und Geschlecht (1984-2003)
B.3 Strafmündige deutsche Wohnbevölkerung (Stichtag: 1.1.) nach Altersklassen und Geschlecht (1976-2002)
B.4 Strafmündige Bevölkerung (Stichtag: 1.1.) insgesamt nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1970-1992)
C. Zeitreihen zur Entwicklung der Eigentums- und Vermögenskriminalität von 1953 bis 1980 (H.-G-. Heiland) nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS des Bundeskriminalamtes)
C.01 Straftaten und Tatverdächtige nach Delikt und Geschlecht (1953-1980)
C.02 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Wohnungen, nach Alter und Geschlecht (1957-1980)
C.03 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Bodenräumen, Kellerräumen und Waschküchen, nach Alter und Geschlecht (1957-1980)
C.04 Ermittelte Tatverdächtige: Warenbetrugsdelikte und Warenkreditbetrugsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
C.05 Ermittelte Tatverdächtige: Unterschlagungsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.06 Ermittelte Tatverdächtige: Taschendiebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.07 Ermittelte Tatverdächtige: schwere Diebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.08 Ermittelte Tatverdächtige: Raubdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.09 Ermittelte Tatverdächtige: Mopeddiebstahlsdelikte, Motorraddiebstahlsdelikte und Gebrauchsdiebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
C.10 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Warenhäusern, Verkaufsräumen und Selbstbedienungsläden, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
C.11 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Kraftfahrzeugen, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
C.12 Ermittelte Tatverdächtige: Kraftwagendiebstahlsdelikte und Kraftwagengebrauchsdiebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1977)
C.13 Ermittelte Tatverdächtige: Geldbetrugsdelikte und Geldkreditbetrugsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
C.14 Ermittelte Tatverdächtige: Fahrraddiebstahlsdelikte und Gebrauchsdiebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.15 Ermittelte Tatverdächtige: einfacher Diebstahl, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.16 Ermittelte Tatverdächtige: schwere und einfache Diebstahlsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.17 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Dienst-, Büro- und Fabrikationsräumen, Werkstätten und Lagerräumen, nach Alter und Geschlecht (1957-1980)
C.18 Ermittelte Tatverdächtige: Betrugsdelikte, nach Alter und Geschlecht (1953-1980)
C.19 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte in/aus Banken, Sparkassen und Poststellen, nach Alter und Geschlecht (1957-1980)
C.20 Ermittelte Tatverdächtige: Diebstahlsdelikte von/aus Automaten, nach Alter und Geschlecht (1963-1980)
D. Strafverfolgung nach der Strafverfolgungsstatistik (StVStat des Statistischen Bundesamtes)
D.01a Übersicht: Abgeurteilte und Verurteilte (alle Straftaten) nach Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1949-2002)
D.01b Übersicht: Abgeurteilte und Verurteilungsquote nach Altersgruppen, Früheres Bundesgebiet (1970-2002)
D.02 Abgeurteilte, Verurteilte und Verurteiltenziffer (alle Straftaten), nach Geschlecht und Altersgruppen, Früheres Bundesgebiet (1954 -2002)
D.03 Abgeurteilte, Verurteilte und Verurteiltenziffer (Straftaten ohne solche im Straßenverkehr) nach Geschlecht und Altersgruppe, Früheres Bundesgebiet (1961-2002)
D.04 Verurteilte insgesamt und Verurteiltenziffern nach Hauptdeliktsgruppen und Altersklassen, Früheres Bundesgebiet (1958 – 2002)
D.05a Verurteilte insgesamt (Deutsche und Ausländer) nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.05b Verurteilte Deutsche nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.05c Verurteilte Ausländer nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.05d Verurteiltenziffer (verurteilte Deutsche) nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.06a Verurteilte wegen Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie sowie gegen die sexuelle Selbstbestimmung (1970-2002)
D.06b Verurteilte wegen Straftaten gegen das Leben, Körperverletzung sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit (1970-2002)
D.06c Verurteilte wegen Diebstahl und Unterschlagung insgesamt (1970-2002)
D.06d Verurteilte wegen Straftaten im Straßenverkehr insgesamt (1970-2002)
D.06e Verurteilte wegen Rauschgiftkriminalität insgesamt (1982-2002)
D.07 Verurteilte (Deutsche und Ausländer) insgesamt nach Art der Straftat und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.08 Verurteilte Deutsche insgesamt nach Art der Straftat und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.09 Verurteilte Ausländer insgesamt nach Art der Straftat und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.10 Verurteiltenziffer (Deutsche) insgesamt nach Art der Straftat und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.11 Verurteiltenziffer (Deutsche) insgesamt nach Art der Straftat und Altersklasse, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.12 Verurteiltenziffer (Deutsche, ohne Straftaten im Straßenverkehr), nach ausgewählten Deliktgruppen, Geschlecht und Altersgruppen (1976-2002)
D.13 Verurteilte, Verurteiltenziffer (Strafmündige) nach Bundesländern, Früheres Bundesgebiet (1951-2002)
D.14 Abgeurteilte und Verurteilte (alle Straftaten) nach dem allgemeinen und nach dem Jugendstrafrecht, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.15 Nach allgemeinem Strafrecht Abgeurteilte(alle Straftaten) nach Art der Entscheidung, Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
D.16 Nach Jugendstrafrecht Abgeurteilte nach Art der Entscheidung (alle Straftaten), Früheres Bundesgebiet (1976-2002)
E. Tatverdächtige nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS Bundeskriminalamt): Ausgewählte Daten bis zum Jahr 2003
E.01a Polizeilich ermittelte Tatverdächtige insgesamt nach Altersklassen und Geschlecht (1954-2003)
E.01b Strafmündige Tatverdächtige, Tatverdächtigenbelastungsziffer insgesamt nach Altersgruppen und Geschlecht (1954-2003)
E.02 Gesamtzahl aller Straftaten und Tatverdächtigen, Tatverdächtigenbelastungsziffer nach Geschlecht (1951-2003)
E.03 Tatverdächtigenbelastungszahlen Deutsche Tatverdächtige (ohne Straßenverkehr), nach Deliktsgruppen, Geschlecht und Altersgruppen (1984-2002)
E.04 Tatverdächtige nach Nationalität und Altersgruppe, Tatverdächtigenbelastungsziffer Deutsche (1984-2003)
E.05 Tatverdächtige Deutsche nach Altersgruppen und Geschlecht (1984-2003)
E.06 Tatverdächtigenbelastungszahl (Stichtag 1.1.) der deutschen Tatverdächtigen nach Altersgruppen und Geschlecht (1984-2003)
E.07 Straftaten (Fälle) insgesamt und nach Straftatengruppen, Früheres Bundesgebiet, ab 1993 Gesamtdeutschland (1953-2003)
E.08 Einwohner (Stichtag) und Kriminalitätsverteilung (Fälle) nach Bundesländern (1954-2003)
E.09 Tatverdächtige insgesamt, Deutsche, Nichtdeutsche in den Bundländern (1953-2003)
E.10 Strafmündige Tatverdächtige, Tatverdächtigenbelastungszahl (Strafmündige) in den alten Bundesländern (1960-1990)