Hier können Sie Studien über eine thematische Zuordnung auswählen. Alle Studien wurden (genau) einem Thema zugeordnet.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
Studien Zeitreihen |
ZA 8344 | Staatsfinanzen | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2001. |
327 Zeitreihen (1950 - 2001) 30 Tabellen |
Beschreibungsansicht schließen |
Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8344
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2001.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1965-2001 [2009]) histat-Datenkompilation online: Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2001.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8344
Datenfile Version 1.0.0.
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2001.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1965-2001 [2009]) histat-Datenkompilation online: Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2001.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8344
Datenfile Version 1.0.0.
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Der Staat (der öffentliche Sektor) ist mit seinen vielfältigern ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses: Der Staat (bzw. die Gebietskörperschaften) tritt als Käufer von Gütern und Dienstleistungen bei den Unternehmen auf; er beschäftigt Arbeitskräfte und schafft damit Einkommen; er produziert selbst Güter und Dienstleistungen, die er ohne spezielles Entgelt den privaten Wirtschaftssubjekten zur Verfügung stellt. Der Staat erhebt Gebühren, Beiträge sowie Steuern und nimmt Kredite auf. Daneben leistet er Transferleistungen an die privaten Haushalte und Unternehmen. Der Staat tritt somit direkt, aber auch indirekt durch die Setzung wirtschaftpolitischer Eckdaten erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts bei. Die ökonomischen Aktivitäten des Staates finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnungen, Kassenrechnung, teils zusammengefasst in der Finanzstatistik) und im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen. Höhe und Entwicklung der Staatsausgaben, der Staatsquote und der Staatseinnahmen stellen sich unterschiedlich dar, je nachdem welches statistisches Material – Finanzstatistik (siehe die Studie ZA8300 in HISTAT: Sensch, Jürgen: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik 1950 bis 2000) oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) – herangezogen wird. Die folgende Datensammlung stellt die staatlichen Aktivitäten im Rahmen der VGR für die Bundesrepublik Deutschland dar.
Unterschiede in der institutionellen Abgrenzung des Staatssektors gibt es in der amtlichen Statistik seit 1974 nicht mehr. Dies geht auf eine Novelle zum Finanzstatistikgesetz zurück, die im Wesentlichen bestimmte, in der Finanzstatistik künftig auch die Sozialversicherung, wie dies seit jeher in den VGR geschieht, dem Staatssektor zuzurechnen. Finanzstatistik und VGR zählen zum Staat die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie den Lastenausgleichsfonds, das ERP-Sondervermögen und darüber hinaus die Sozialversicherungen.
Diskrepanzen ergeben sich allein aufgrund einer unterschiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. Sie erklären sich aufgrund der Tatsache, dass die Staatseinnahmen und Staatsausgaben nach zwei inhaltlich verschiedenen Prinzipien erfasst werden. Die Finanzstatistik folgt dem Kassenprinzip. Maßgeblich für die Zuordnung z.B. der öffentlichen Ausgaben zu den einzelnen Perioden ist danach der Tag der Auszahlung. Die VGR hingegen versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden. Die VGR verwenden als Periodisierungskriterium den Zeitpunkt des Entstehens von Forderungen und Verbindlichkeiten. Die unterschiedliche Vorgehensweise in der amtlichen Statistik hinsichtlich der Abgrenzung der Staatseinnahmen und Staatsausgaben findet ihre Erklärung in den voneinander abweichenden Zielsetzungen. Die Finanzstatistik soll einen möglichst unverfälschten Einblick in die Kassenlage des Staates geben und die innere Struktur des öffentlichen Sektors durch eine finanzwirtschaftliche und funktionale Gliederung wiedergeben. Die VGR hingegen sollen volkswirtschaftliche Kreislaufzusammenhänge offen legen. Zielsetzungen der VGR sind u.a. die monetäre Nachfragemessung, die Messung der Wohlfahrt, die Messung des Produktionspotentials und die gesamtgesellschaftliche Produktivität. Leitfaden für die Stadien des wirtschaftlichen Prozesses, in denen der Anteil des Staates betrachtet wird, ist das Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, so wie es von dem Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland aufgestellt wird, da dieses System als Kontensalden die Anteile der Sektoren (Staat, Unternehmen, private Haushalte, und private Organisationen ohne Erwerbszweck) an wichtigen gesamtgesellschaftlichen Größen nachzuweisen erlaubt. Die staatlichen Aktivitäten werden direkt in den Produktions-, Vermögensänderungs- und Finanzierungskonten erfasst. Im Zuge der staatlichen Produktion leistet der Staat einen Beitrag zur Entstehung des Produkts; über die ausgaben für Güter und Dienstleistungen ist er an der Verwendung des Sozialprodukts beteiligt. Mit den indirekten Steuern und Subventionen beeinflusst er, welcher Teil des Sozialprodukts als Volkseinkommen an die Anbieter von Produktionsfaktoren gezahlt werden kann; über die Gewährung von Transferzahlungen und die Erhebung von direkten Steuern verändert er die verfügbaren Einkommen der privaten Wirtschaftssubjekte.
Will man hinsichtlich des Einflusses des Staates auf den Wirtschaftprozess Aussagen treffen, ist die Methodik der VGR im Vergleich zur Finanzstatistik aussagekräftiger.
Der Staat (der öffentliche Sektor) ist mit seinen vielfältigern ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses: Der Staat (bzw. die Gebietskörperschaften) tritt als Käufer von Gütern und Dienstleistungen bei den Unternehmen auf; er beschäftigt Arbeitskräfte und schafft damit Einkommen; er produziert selbst Güter und Dienstleistungen, die er ohne spezielles Entgelt den privaten Wirtschaftssubjekten zur Verfügung stellt. Der Staat erhebt Gebühren, Beiträge sowie Steuern und nimmt Kredite auf. Daneben leistet er Transferleistungen an die privaten Haushalte und Unternehmen. Der Staat tritt somit direkt, aber auch indirekt durch die Setzung wirtschaftpolitischer Eckdaten erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts bei. Die ökonomischen Aktivitäten des Staates finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnungen, Kassenrechnung, teils zusammengefasst in der Finanzstatistik) und im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen. Höhe und Entwicklung der Staatsausgaben, der Staatsquote und der Staatseinnahmen stellen sich unterschiedlich dar, je nachdem welches statistisches Material – Finanzstatistik (siehe die Studie ZA8300 in HISTAT: Sensch, Jürgen: Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik 1950 bis 2000) oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) – herangezogen wird. Die folgende Datensammlung stellt die staatlichen Aktivitäten im Rahmen der VGR für die Bundesrepublik Deutschland dar.
Unterschiede in der institutionellen Abgrenzung des Staatssektors gibt es in der amtlichen Statistik seit 1974 nicht mehr. Dies geht auf eine Novelle zum Finanzstatistikgesetz zurück, die im Wesentlichen bestimmte, in der Finanzstatistik künftig auch die Sozialversicherung, wie dies seit jeher in den VGR geschieht, dem Staatssektor zuzurechnen. Finanzstatistik und VGR zählen zum Staat die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) sowie den Lastenausgleichsfonds, das ERP-Sondervermögen und darüber hinaus die Sozialversicherungen.
Diskrepanzen ergeben sich allein aufgrund einer unterschiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. Sie erklären sich aufgrund der Tatsache, dass die Staatseinnahmen und Staatsausgaben nach zwei inhaltlich verschiedenen Prinzipien erfasst werden. Die Finanzstatistik folgt dem Kassenprinzip. Maßgeblich für die Zuordnung z.B. der öffentlichen Ausgaben zu den einzelnen Perioden ist danach der Tag der Auszahlung. Die VGR hingegen versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden. Die VGR verwenden als Periodisierungskriterium den Zeitpunkt des Entstehens von Forderungen und Verbindlichkeiten. Die unterschiedliche Vorgehensweise in der amtlichen Statistik hinsichtlich der Abgrenzung der Staatseinnahmen und Staatsausgaben findet ihre Erklärung in den voneinander abweichenden Zielsetzungen. Die Finanzstatistik soll einen möglichst unverfälschten Einblick in die Kassenlage des Staates geben und die innere Struktur des öffentlichen Sektors durch eine finanzwirtschaftliche und funktionale Gliederung wiedergeben. Die VGR hingegen sollen volkswirtschaftliche Kreislaufzusammenhänge offen legen. Zielsetzungen der VGR sind u.a. die monetäre Nachfragemessung, die Messung der Wohlfahrt, die Messung des Produktionspotentials und die gesamtgesellschaftliche Produktivität. Leitfaden für die Stadien des wirtschaftlichen Prozesses, in denen der Anteil des Staates betrachtet wird, ist das Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, so wie es von dem Statistischen Bundesamt für die Bundesrepublik Deutschland aufgestellt wird, da dieses System als Kontensalden die Anteile der Sektoren (Staat, Unternehmen, private Haushalte, und private Organisationen ohne Erwerbszweck) an wichtigen gesamtgesellschaftlichen Größen nachzuweisen erlaubt. Die staatlichen Aktivitäten werden direkt in den Produktions-, Vermögensänderungs- und Finanzierungskonten erfasst. Im Zuge der staatlichen Produktion leistet der Staat einen Beitrag zur Entstehung des Produkts; über die ausgaben für Güter und Dienstleistungen ist er an der Verwendung des Sozialprodukts beteiligt. Mit den indirekten Steuern und Subventionen beeinflusst er, welcher Teil des Sozialprodukts als Volkseinkommen an die Anbieter von Produktionsfaktoren gezahlt werden kann; über die Gewährung von Transferzahlungen und die Erhebung von direkten Steuern verändert er die verfügbaren Einkommen der privaten Wirtschaftssubjekte.
Will man hinsichtlich des Einflusses des Staates auf den Wirtschaftprozess Aussagen treffen, ist die Methodik der VGR im Vergleich zur Finanzstatistik aussagekräftiger.
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Bundesrepublik Deutschland, 1960 bis 2000.
1960 bis 1991: Früheres Bundesgebiet einschl. Saarland und Berlin (West); ab 1991: Deutschland.
Die Zeitreihen beginnen mit dem Jahr 1960, da das heutige Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in der BRD und damit das umfangreiche Datenmaterial der VGR erst seit 1960 zur Verfügung steht.
Bundesrepublik Deutschland, 1960 bis 2000.
1960 bis 1991: Früheres Bundesgebiet einschl. Saarland und Berlin (West); ab 1991: Deutschland.
Die Zeitreihen beginnen mit dem Jahr 1960, da das heutige Kontensystem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in der BRD und damit das umfangreiche Datenmaterial der VGR erst seit 1960 zur Verfügung steht.
Mehr
Quellentypen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 13, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1988. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 21, Revidierte Ergebnisse 1970 - 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1987: Vorrangig für die Wachstumspolitik. Jahresgutachten 1987/88. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. . Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 13, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1988. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 21, Revidierte Ergebnisse 1970 - 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1987: Vorrangig für die Wachstumspolitik. Jahresgutachten 1987/88. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. . Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1984: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 6, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 13, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1988. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1974 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung, 1974 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1985: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 7, Lange Reihen 1950 bis 1984. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1985: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 8, Revidierte Ergebnisse 1960 bis 1984. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 15, Revidierte Ergebnisse 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 21, Revidierte Ergebnisse 1970 - 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 26, Revidierte Ergebnisse 1991 - 2004. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1970 – 1977: Fachserie N, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1969 – 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 - 1987: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1976 - 1986. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1988, 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen. 3, Hauptbericht 1987, 1988. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1990 - 1998: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen. 3, Hauptbericht 1989 - 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1965 - 2001: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1960 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1987: Vorrangig für die Wachstumspolitik. Jahresgutachten 1987/88. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1999) (Hrsg.): Wirtschaftspolitik unter Reformdruck. Jahresgutachten 1999/2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1984: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 6, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 13, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1988. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1974 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung, 1974 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1985: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 7, Lange Reihen 1950 bis 1984. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1985: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 8, Revidierte Ergebnisse 1960 bis 1984. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 15, Revidierte Ergebnisse 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 21, Revidierte Ergebnisse 1970 - 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 26, Revidierte Ergebnisse 1991 - 2004. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1970 – 1977: Fachserie N, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1969 – 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 - 1987: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen 1976 - 1986. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1988, 1989: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen. 3, Hauptbericht 1987, 1988. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1990 - 1998: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe 1, Konten und Standardtabellen. 3, Hauptbericht 1989 - 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1965 - 2001: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1960 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1987: Vorrangig für die Wachstumspolitik. Jahresgutachten 1987/88. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1999) (Hrsg.): Wirtschaftspolitik unter Reformdruck. Jahresgutachten 1999/2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Mehr
Anmerkungen:
Die folgenden Ausführungen stützen sich insbesondere auf:
Bombach, G., 1977: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Wirtschaftskreislauf, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., hrsg. von Fritz Neumark, Bd. I. Tübingen, S,. 53 – 75.
Brümmershoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg.
Brümmershoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarb. und stark erw. A. München/Wien: Oldenbourg.
Büch, E. Th., 1976: Maßzahlen für die Anteile des Staates am gesamtwirtschaftlichen Prozeß. Frankfurt/M.: Peter Lang.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden-Baden: Nomos.
Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749-769 (als aktualisierte Fassung abgedruckt in: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.) 1984: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 6, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 8ff).
Kronenberger, S., 1988: Die Investitionen im Rahmen der Staatsausgaben. Frankfurt/M. u.a.: Peter Lang, S. 75 – 135.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 4. neubearb. und erw. A. Berlin u.a.: Springer.
Stobbe, A., 1980: Volkswirtschaftslehre I. Volkswirtschaftliches Rechnungswesen. 5. revidierte und erw. Aufl. Berlin u.a.: Springer, S. 110-113, S. 116.
Stobbe, A., 1994: Volkswirtschaftliches Rechnungswesen. Achte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Berlin u.a.: Springer.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90, Bonn, S. 850-862.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Abgrenzungen und Folgerungen im Hinblick auf Artikel 115 Grundgesetz. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn.
A. Allgemeine Anmerkungen zu den Daten der VGR und der Finanzstatistik
(A.1) Der Sektor Staat in der Volkswirtschaft:
Der Staat ist an allen Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufs beteiligt, wenn auch in unterschiedlichem Umfang: Er produziert, verteilt und verwendet Güter; bei der Staatsproduktion entstehen Einkommen, er erhält einen Teil der Einkommen bei der Verteilung, er verteilt die Einkommen um und verwendet den ihm verbleibenden Teil. „Der Staat trägt direkt, aber auch indirekt erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts bei. Seine Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, teils zusammengefasst in der Finanzstatistik) und im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen“ (Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 9). Er finanziert seine Ausgaben weitgehend durch Zwangsabgaben wie Steuern und Zwangsbeiträge. Damit greift der Staat über die Einkommensentstehung, Einkommensverteilung und -umverteilung auch indirekt in den Wirtschaftsablauf ein.
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Einnahmen und Ausgaben des Staates sind in verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Die große Palette unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei eine Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen werden.
Für die Wahl der statistischen Basis kommen im Prinzip nur zwei Rechenwerke in Frage, die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) und die „Finanzstatistik. Die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Daten der Finanzstatistik weisen hinsichtlich der Angaben über den öffentlichen Bereich bzw. Staatssektor erhebliche Abweichungen auf. Sie lassen sich durch die unterschiedlichen Zielsetzungen begründen und sind insbesondere auf die unterschiedliche sektorale Abgrenzung, auf die Unterschiede bezüglich der berücksichtigten Transaktionen sowie auf Unterschiede bei der zeitlichen Erfassung der Aktivitäten zurückzuführen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Abgrenzungen und Folgerungen im Hinblick auf Artikel 115 Grundgesetz, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn, S. 60ff).
„Abweichungen ergeben u.a. aus der unterschiedlichen Abgrenzung des Staatssektors in der Finanzstatistik und in der VGR, aus unterschiedlichen Periodisierungsvorschriften sowie aus Unterschieden im Umfang und in der Zuordnung der Zahlungsströme [Transaktionen]. Zur Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Staates nach dem Konzepten der VGR sind deshalb mehr oder weniger umfangreiche Umformungen des Quellenmaterials erforderlich die zum Teil aufgrund von Schätzungen vorgenommen werden müssen. Die vorgenommenen Umsetzungen führen zum Teil zu Bilanzverlängerungen, zum Teil zu Bilanzverkürzungen“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16).
Da das Datenmaterial der Finanzstatistik die Grundlage der in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgewiesenen Ausgaben des Staatssektors bildet, zwingen die Unterschiede die statistischen Ämter bei der Erstellung der VGR zu mehr oder minder umfangreichen Umformungen (vgl. Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749-769, hier: S. 749).
Die unterschiedliche Vorgehensweise in der amtlichen Statistik hinsichtlich der Abgrenzung der Staatsausgaben findet ihre Erklärung in den voneinander abweichenden Zielsetzungen. Die Finanzstatistik soll einen möglichst unverfälschten Einblick in die Kassenlage des Staates geben, stellt somit eine reine Liquiditätsrechnung dar. Die VGR hingegen sollen volkswirtschaftliche Kreislaufzusammenhänge offen legen. Hinsichtlich des Einflusses des Staates auf den Wirtschaftsprozess kann die Methodik der VGR als aussagefähiger gelten, da hier in stärkerem Maße ökonomische Kriterien zur Anwendung gelangen.
Im Folgenden soll zunächst dargestellt werden, wie der Staat in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst wird. In einem gesonderten Punkt werden die Unterschiede in der Aufzeichnung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zwischen den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Finanzstatistik behandelt.
(A.2) Zielsetzungen der VGR und der Finanzstatistik:
Stand ursprünglich das Ziel „fundamentale Daten für die Stabilisierungspolitik zu liefern“ im Vordergrund der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), so wurden sie, nicht zuletzt im Zuge der Bemühungen um internationale Vergleichbarkeit, zu einem „Universalinstrument“ (Bombach, G., 1977: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Wirtschaftskreislauf, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., hrsg. v. F. Neumark, Bd. I. Tübingen, S. 53-75, hier: S. 55 und S. 57). Die VGR sollen Auskunft geben über die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts und dabei die Grundlage bilden für eine Fülle von Zielsetzungen, „die sich zum Teil widersprechen und im Rahmen der getroffenen Konventionen dementsprechend nur teilweise verwirklicht werden können: Nachfragemessung, Wohlfahrtsmessung, Messung des Produktionspotentials und der Produktionsstruktur, Analyse der Finanzierungsstruktur“ (Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden-Baden: Nomos, S. 59 ). Sie bildet auch die Grundlage für die kurzfristige Wirtschaftspolitik (Stabilisierungspolitik), die mittel und langfristige Wirtschaftspolitik (Wachstumspolitik) und für Strukturanalysen verschiedenster Art. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen „sind ein auf der Basis der Kreislaufanalyse entwickeltes, in sich geschlossenes System makroökonomischer Größen, das durch zahlenmäßige Auffüllung seiner Konten und Sektoren ein Bild der wichtigsten Vorgänge bzw. Ströme einer Volkswirtschaft … vermittelt“ (Anderson, O. et al., 1983: Bevölkerungs- und Wirtschaftsstatistik: Aufgaben, Probleme und beschreibende Methoden. Berlin/Heidelberg/New York: Springer, S. 341). Die öffentlichen Haushalte stellen in diesem System, das primär auf die Erfassung von Marktvorgängen ausgerichtet ist, in vielfacher Weise ein Fremdkörper dar (Bombach, G., a.a.O., S. 56f; Anderson, O., a.a.O., S. 352f; Gantner, M., a.a.O., S. 50ff). Die Ströme bringen Aktivitäten zum Ausdruck, die von Wirtschaftsubjekten (Unternehmen, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck, der Staat) in einer Periode durchgeführt wurden. Solche Aktivitäten (wie z.B. Produktion und Verbrauch) führen zu Transaktionen und sonstigen Vorgängen zwischen den Wirtschaftssubjekten, die üblicherweise in Kreislaufbildern, Matrizen, Konten oder Tabellen dargestellt werden.
Bei dem Aufstellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden „Gebietskörperschaften“ und „Sozialversicherung“ zum Sektor „Staat“ zusammengefasst. Diese Abgrenzung des staatlichen Sektors – öffentliche Gebietskörperschaften und Sozialversicherung – wurde auch im deutschen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen übernommen. Bei statistischen Untersuchungen über den Anteil des Staates am wirtschaftlichen Geschehen ist sie deshalb auch aus praktischen Gründen geeignet: Da man zur Messung des volkswirtschaftlichen Geschehens (der Gesamtmasse) nur Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Verfügung hat, ist es zweckmäßig, auch für den Anteil des Staates daran, (Teilmasse) die Größen zu verwenden, die nach denselben Richtlinien und Definitionen entstanden sind.
Die Finanzstatistik dagegen erstreckt sich auf die statistische Erfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft (vgl. § 1 Gesetz über die Finanzstatistik, veröffentlicht in der Sammlung: Das Deutsche Bundesrecht, 526. Lieferung (Oktober 1984), VIII Z 70). Sie vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft und enthält angaben über Ausgaben, Einnahmen, Schulden, Personal und Versorgungsempfänger der öffentlichen Haushalte. Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und -rechnungen zugrunde liegen. Als „eine aus Verwaltungsunterlagen erstellte Sekundärstatistik“ ist sie „in erheblichen Maße von den rechtlichen, institutionellen organisatorischen und sachlichen Gegebenheiten der öffentlichen Haushaltswirtschaft“ abhängig (Essig, H., 1984: Erfassungs- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 835 – 844, hier: S. 835). Auch wenn die Darstellung des staatlichen Sektors in der VGR weitgehend aus den Ergebnissen der Finanzstatistik entwickelt wird und in dieser durch eine gesamtwirtschaftlich ausgerichtete Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben die Zusammenhänge zwischen dem öffentlichen Sektor und den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft transparent gemacht werden, so ist die Finanzstatistik in ihrer Zwecksetzung doch anders orientiert als die VGR (vgl. Freund, E., 1977: Haushaltsstatistik, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., Bd. 1, Tübingen, S. 53ff). Gebräuchlich ist die Eingrenzung auf die Statistiken über Ausgaben und Einnahmen (Haushaltsstatistik) sowie über die Schulden (Schuldenstatistik) der öffentlichen Haushalte. Grundlage der Datenerfassung für die Finanzstatistik bilden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der einzelnen öffentlichen Haushalte, so dass als Erfassungsraster die Funktionen- und Gruppierungspläne der Haushaltssystematiken in Betracht kommen (vgl. Essig, a.a.O., S. 835f). Während die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen den staatlichen Sektor vor allem in seiner Stellung zu anderen Sektoren der Wirtschaft betrachten, bezieht sich die Finanzstatistik allein auf die öffentliche Finanzwirtschaft. Die Betrachtungsweise der Finanzstatistik kann man daher auch als „intrasektoral, die der VGR „intersektoral“ nennen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn, S. 6). Die Finanzstatistik muss neben gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die innere Struktur des öffentlichen Sektors durch eine finanzwirtschaftliche und funktionale Gliederung wiedergeben, sie hat auch auf Fragen der Haushaltspraxis (Planung, Abwicklung und Rechnungslegung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben ebenso Rücksicht zu nehmen wie sie durch einen entsprechenden Aufbau der Statistik den Erfordernissen des jeweiligen Sachgebietes Rechnung zu tragen hat. Wesentlich ist auch, dass einige Bereiche der Finanzstatistik „Bestandgrößen“ erfassen (z.B. die Personalstatistik, Vermögens- und Schuldenstatistik) im Gegensatz zur VGR, die eine Rechnung mit „Stromgrößen“ ist. Darüber hinaus weist die Finanzstatistik die öffentlichen Ausgaben nur nominell aus, die VGR hingegen berechnet über spezielle Preisindizes auch (wenigstens für Teilaggregate wie z.B. öffentlicher Konsum, Investitionen) das reale Ausgabenvolumen.
(A.3) Abgrenzung des Sektors Staat nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Finanzstatistik:
Will man die staatliche Aktivität an den Budgetgrößen messen, muss zunächst geklärt werden, was der Begriff „Staat“ umfassen soll. Die offizielle Statistik der Bundesrepublik (Finanzstatistik, VGR) hat vor 1974 mit unterschiedlichen Abgrenzungen gearbeitet. Die Abgrenzung des Staates ist durch das gewählte Datenmaterial - Finanzstatistik, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - festgelegt.
Zunächst werden nach den Konventionen der VGR als „öffentlicher Sektor“ nur der Bereich der Gebietskörperschaften (unterteilt nach Zentralhaushalt einschließlich ERP-Sondervermögen und Lastenausgleichsfonds und nach geordneten Gebietskörperschaften) und der Bereich der Sozialversicherung erfasst. Die institutionelle Abgrenzung des Staatssektors vom privaten Wirtschaftssektor erfolgt in der Praxis des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage von einmal getroffenen Konventionen. Hier spielen die im System of National Accounts (SNA) der Vereinten Nationen angegebenen Kriterien eine Rolle und die Festlegungen im „Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) der Europäischen Gemeinschaft.
Die VGR gibt für Unternehmen, private Haushalte (und private Organisationen ohne Erwerbszweck) und den Staat klare Definitionen:
„Der Sektor Staat umfasst alle Institutionen, deren Aufgabe vorwiegend darin besteht, Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit zu erbringen, und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren … Zum Staat gehören die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung. Nicht zum Sektor Staat rechnen im Eigentum der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung befindliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Zu den Gebietskörperschaften rechnen der Bund einschließlich Lastenausgleichsfonds und ERP – Sondervermögen, Länder einschließlich Stadtstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter, Kreise, Bezirks-, Landschaftsverbände usw.), ferner Zweckverbände und Organisationen ohne Erwerbscharakter, deren Mittel vorwiegend aus öffentlichen Abgaben stammen. Bei den Zweckverbänden und den ihnen gleichgestellten Organisationen zwischengemeindlicher Zusammenschlüsse handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen mindestens eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Mitglied angehört und die den Zweckverbandsgesetzen oder entsprechenden Landesgesetzen unterliegen. Nicht zu den Gebietskörperschaften gehören die in ihrem Eigentum befindlichen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Abgrenzung gegenüber den Unternehmen folgt der in der deutschen Finanzstatistik üblichen Trennungslinie. Danach rechnen u.a. zu den Einrichtungen der Gebietskörperschaften: alle öffentlichen Einrichtungen der Sozialhilfe (Altersheime, Blindenheime, Obdachlosenheime u.ä.), Einrichtungen der Jugendhilfe (Erziehungsheime, Jugendbildungsheime), Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Anstalten für Nerven- und Geisteskranke, Entbindungsheime u.ä.) ferner sonstige Einrichtungen, wie Vieh- und Schlachthöfe, Markthallen, Feuerwehren, Bestattungseinrichtungen u.a.m. Nicht zum Sektor Staat, sondern zu den Produktionsunternehmen zählen u.a. Bundesbahn und Bundespost, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (bis 30.6.1976 Einfuhr- und Vorratsstellen), kommunale Versorgungs- und Verkehrsunternehmen sowie Hafenbetriebe. Zu den Kreditinstituten gehören u.a. Wohnungsbauförderungsanstalten der Länder“ (Hamer, G., 1970: Revidierte Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 281-288; siehe auch: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8ff).
Das ERP – Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem „European Recovery Program“ (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans beretgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, wurde 1948 die Kreditanstalt für wiederaufbau (KfW) gegründet. Das ERP – Sondervermögen wird vom Bundesministerium für wirtschaft und Technologie verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt aufgrund vorgelegter Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das ERP - - Sondervermögen wird heute neben der Wirtschaftsförderung in Deutschland auch in der deutschen Entwicklungshilfe eingesetzt. Anfang der 60er Jahre wurde das Sondervermögen zur Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen verwendet. In den 90er Jahren wurde es vorrangig zur Förderung des ostdeutschen Mittelstandes verwendet.
„Der Teilsektor Sozialversicherung umfasst in der VGR die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung, Zusatzversicherungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Länder, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften (z.B. Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost, Zusatzversorgungskassen von Gemeinden und Gemeindeverbänden), die Alterhilfe für Landwirte, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung (ab 1995) die Familienausgleichskassen (bis Mitte 1964), und die Arbeitslosenversicherung“ (Statistisches Bundesamt, a.a.O., S. 8f).
Nicht zum Sektor Staat rechnen im Eigentum der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung befindliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das gilt auch für Krankenhäuser und Universitätskliniken, die eine vollständige Rechnungslegung (kaufmännisches Rechnungswesen) haben. Nach der ESVG 95 werden sie dem Sektor Kapitalgesellschaften zugeordnet (gültig ab 1998). Ausgeschlossen sind auch die Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften (nach der ESVG 95 rechnen sie zu den Versicherungen in den finanziellen Kapitalgesellschaften).
„Der Bereich der öffentlichen Unternehmen wird dagegen, unabhängig von der je¬weiligen Rechtsform, d.h. auch unabhängig davon, ob das Unternehmen im öffent¬lichen Haushalt enthalten ist oder nicht, im Unternehmenssektor erfasst. Die Ver¬flechtung mit den Konten des öffentlichen Bereiches erfolgt nur im Einkommens¬konto des Staates über die Positionen "empfangene Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen" bzw. "geleistete laufende Übertragungen an Unterneh¬men.
Für den in der geschilderten, eingeschränkten Form erfassten "öffentlichen Sektor" ergeben sich nun bei seiner Integration in das System der VGR erhebliche Schwie¬rigkeiten und Widersprüche gegenüber grundlegenden Ansätzen dieses Systems. Die wichtigsten Abweichungen sind dabei:
- Die VGR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erfassung von Marktvor¬gängen, mit wenigen, genau festgelegten Ausnahmen. Die Leistungen des öf¬fentlichen Sektors werden jedoch überwiegend nicht über Märkte angeboten, so dass weder direkte Marktpreise noch Analogien zu Marktpreisen (wie etwa bei der Bewertung des Eigenverbrauches in der Landwirtschaft) ermittelt werden können.
- Die Bewertung öffentlicher Güter und Leistungen kann daher nicht, wie für die übrigen Wirtschaftsbereiche, vom Output, sondern muss vom Input, d.h. von den Kosten der Leistungserstellung, ausgehen. Das bedeutet die Annahme, dass der Gemeinschaft öffentliche Leistungen so viel wert sind, wie für ihre Erstellung an Produktionskosten (insbesondere Personalkosten) benötigt wurde. Die Problematik dieser Konvention ist offensichtlich und ist von besonderer Bedeu¬tung, wenn es gilt, intertemporale oder internationale Vergleiche anzustellen. So müssen hohe bzw. rasch wachsende öffentliche Ausgaben, z.B. im Gesund¬heitswesen, Militärbereich etc., nicht notwendigerweise auf hohe bzw. steigende Leistungen in diesen Bereichen hinweisen, sondern können auch durch ent¬sprechende Lohnentwicklungen, organisatorisch bedingte Kostensteigerungen etc. verursacht sein.
- Damit in Zusammenhang steht das Problem der Ermittlung realer Größen öffentlicher Leistungen. Die VGR liefert unmittelbar nur nominelle Werte, die über entsprechende Preisindizes in Realwerte transformiert werden. Solche Indizes sind jedoch für den öffentlichen Bereich nur beschränkt anwendbar. Auch Rückrechnungen über direkte Ermittlungen der Entwicklung der Arbeits¬produktivität sind mit großen statistischen Problemen verbunden. In der Regel werden hier Werte aus technisch vergleichbaren privatwirtschaftlich organisierten Branchen herangezogen. Insgesamt bedeutet dies einen Bereich großer stati¬stischer Unsicherheit und Unschärfe hinsichtlich der Frage, wie weit ein An¬stieg öffentlicher Ausgaben die reale Produktionsausweitung oder nur die Wir¬kung gestiegener Kosten.
- Ein grundlegendes Problem liegt schließlich darin, dass öffentliche Leistungen, die ja letztlich stets privaten Haushalten oder Unternehmen zugute kommen, bei diesen als (meist unentgeltlich erbrachte) Konsum- oder als Vorleistungs¬größen erfasst werden müssten. Die VGR ist jedoch nicht in der Lage, diese Un¬terscheidung zu berücksichtigen, und erfasst sämtliche öffentlichen Dienstlei¬stungen als "Staatsverbrauch" (siehe unten). Die mangelnde Unterscheidung (bzw. Unterscheidbarkeit) von Vorleistung und Endprodukt, sowohl nach Emp¬fängerkreis wie nach Verwendungsart, führt aber auch dazu, dass etwa eine bloße Vermehrung der Inputs (z.B. mehr Beamte, mehr Militärausgaben etc.) in der VGR bereits als Erhöhung des Endproduktes ("öffentlicher Konsum") ausge¬wiesen wird, während im privatwirtschaftlichen Bereich nicht auf die Entwick¬lung der Inputs, sondern auf die Entwicklung (und Bewertung) der Endproduk¬tion abgestellt wird. In noch stärkerem Maße als dies ohnedies schon generell für die VGR der Fall ist, werden hier die Unzulänglichkeit der entsprechend der VGR ermittelten Größen als Wohlfahrtsmaß und die nur bedingte Aussage¬kraft als Produktionsmaß sichtbar“ (Nowotny, a.a.O., S. 93f).
Das Problem der Abgrenzung des Staatssektors wird auch in der Finanzstatistik pragmatisch durch eine Aufzählung der einzelnen Institutionen gelöst. Unterschiede in der institutionellen Abgrenzung des Staatssektors gibt es in der Finanzstatistik seit 1974 nicht mehr. Dies geht auf eine Novelle zum Finanzstatistikgesetz zurück, die im Wesentlichen bestimmten, in der Finanzstatistik künftig auch die Sozialversicherung den Staatssektor zuzurechnen. Seit dieser Zeit wird in der Finanzstatistik zweigleisig gefahren: Die Staatsausgaben werden sowohl ohne als auch einschließlich der Sozialversicherung ausgewiesen.
„Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens sowie ab 1974 auf die Finanzwirtschaft des Sozialversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen, der Organisationen ohne Erwerbszweck, der kommunalen Zweckverbände und sonstiger juristischer Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit. Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und -rechnungen zugrunde liegen. Die Positionen werden allerdings verschieden und unter anderen Oberbegriffen zusammengefasst“ (Brümmerhoff 1990, a.a.O., S. 29).
Die vollständige Neugestaltung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern En¬de der 60er Jahre und die sich anschließende gemeindliche Haushaltsreform hat¬ten auch auf die Finanzstatistik in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Auswirkungen. Neben der Regelung methodischer Fragen betrafen die wich¬tigsten, ab 1970 in die Finanzstatistik eingeführten, Änderungen die Präsenta¬tion der Haushaltszahlen nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie nach Funktionen.
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasst nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik den Bund und die Länder einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die Sozialversicherung einschließlich der Zusatzversorgungen, die Bundesanstalt für Arbeit, ein Teil der Organisationen ohne Erwerbscharakter sowie öffentliche Krankenhäuser. Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haus¬haltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (vgl. Essig, H., 1984: Erfassung- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 835 – 844). Die Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben "auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgaben¬bereichen“. Ferner werden die Ausgaben auch noch nach Körperschaftsgruppen untergliedert (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1983: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 6f).
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten wer¬den vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströ¬me der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt. Darüber hinaus muss in einer Reihe von Fällen aus Gründen der "inhaltlichen Vergleichbarkeit der statistischen Ergebnisse von einer "haushaltsgetreuen" Darstellung abgewi¬chen werden" (Essig, a.a.O. S. 840ff).
Den Ausgangspunkt für die finanzstatistischen Gliederungen nach Ausgabenarten bildet der Gruppierungsplan für Bund und Länder, der in seinen Grundzügen auch dem für die kommunalen Haushalte entspricht. Die Ergebnisse werden in einer haushaltsmäßigen, einer gesamtwirtschaftlichen und einer finanzwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Die haushaltsmäßige Darstellung, die am stärksten dem Haushaltsnachweis folgt, wird hier allerdings nicht näher erläu¬tert, da sie lediglich für den Ausweis der Gemeindehaushalte gebräuchlich ist (Essig, a.a.O., S. 838).
„Anzumerken ist, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten der Finanzstatistik von den entsprechenden Angaben des Bundesministeriums der Finanzen abweichen. Der Grund hiefür liegt unter anderem darin, dass das Finanzministerium die Ausgaben der Zweckverbände nicht zum öffentlichen Gesamthaushalt rechnet. Ferner weisen die finanzstatistischen Tabellen des Statistischen Bundesamtes durch den geänderten Erhebungsbereich ab 1974 einen Sprung in den Zeitreihen auf“ (Brümmerhoff 1990, a.a.O., S. 29). Durch die Erweiterung des Berichtskreises ist 1974 ein Sprung eingetreten, der nicht ausgeglichen werden kann. Die Zahlenreihen des Bundesministeriums der Finanzen weisen demgegenüber keinen Bruch auf, da weder die Zweckverbände, noch der Bereich der Sozialversicherung in der Abgrenzung des Ministeriums zum Öffentlichen Gesamthaushalt rechnen.
Stellt man die Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte (VGR) mit und ohne Sozialversicherung den entsprechenden Größen der Finanzstatistik gegenüber, dann zeigt sich, dass Einnahmen und Ausgaben sowie auch der Saldo in der Finanzstatistik größer ausfallen. Die Abweichungen zu den Daten der VGR beruhen auf den o.g. unterschiedlichen Abgrenzungen.
(A.4) Berechnungsgrundlagen:
„Grundlagen für die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben des Staates in der Abgrenzung den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bilden bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) im wesentlichen die Angaben der Finanzstatistik, die zum Teil durch weitere Unterlagen ergänzt werden, bei der Sozialversicherung die Rechnungsabschlüsse der einzelnen Sozialversicherungsträger. Die Einteilung der in der Finanzstatistik und zum Teil auch in den Abschlüssen der Sozialversicherungsträger enthaltenen Angaben wurde zwar in nicht unwesentlichen Maße nach ökonomischen Gesichtpunkten in Anlehnung an das Staatskonto der VGR aufgebaut, doch mussten außerdem haushaltsrechtliche und zum Teil betriebswirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden Die Daten entsprechen deshalb in verschiedener Hinsicht nicht den Definitionen und Abgrenzungen der VGR“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16).
(A.5) Ergebnisdarstellung:
Die Ergebnisdarstellung bezieht sich in der VGR nur auf Stromgrößen und nicht auf Bestandsgrößen, wie in der Finanzstatistik.
(A.6) Zeitpunkt der Erfassung staatlicher Aktivitäten in der VGR und der Finanzstatistik
Diskrepanzen zwischen VGR und Finanzstatistik ergeben sich allein aufgrund einer unterschiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Ausgaben. Sie erklären sich aufgrund der Tatsache, dass die Staatsausgaben nach zwei inhaltlich verschiedenen Prinzipien erfasst werden (Unterschiede in der Periodisierung):
- Die VGR erfasst staatliche Aktivitäten (wie auch alle übrigen Transaktionen) zum Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine Ausnahme bilden die direkten Steuern, die nicht in der Periode, auf deren Grundlage sie erhoben werden, sondern zum Zeitpunkt der Fälligkeit in die Rechnung eingehen.
- Die Finanzstatistik hingegen stellt grundsätzlich auf die kassenmäßige Vereinnahmung und Verausgabung ab (alle von öffentlichen Kassen vorgenommene Auszahlungen an Empfänger außerhalb des Staatssektors). Dennoch können die Ausgaben in unterschiedlichen Stadien des Haushaltsvollzuges Gegenstand finanzstatistischer Erfassung sein (z.B. beim Voranschlag, bei der ‚Bewirtschaftung’ (Vollzug) sowie beim Rechnungsabschluss). Man spricht dann vom Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Der entscheidende Unterschied besteht somit darin, dass die VGR im Gegensatz zur Finanzstatistik zwischen Ausgaben und Auszahlungen unterscheiden (Ausgaben und Auszahlungen unterscheiden sich um die Kreditvorgänge; sie hängen also wie folgt zusammen: Ausgaben = Auszahlungen + Forderungsabgänge – Schuldenzugänge). In den beiden Statistiken werden demnach unterschiedliche Periodisierungsregeln angewandt. Die Finanzstatistik versteht unter Staatsausgaben getreu dem reinen Kassenprinzip alle Auszahlungen an nicht-staatliche Empfänger, ohne zu berücksichtigen, ob damit zugleich Änderungen in den Forderungen oder Verbindlichkeiten einhergehen.
Die Unterschiede in der Periodisierung zeigen sich z.B. bei den staatlichen Bruttoanlageinvestitionen. Sie werden in der VGR im Zeitpunkt der Produktionswirksamkeit, also bei ihrer Wirkung auf den Einkommenskreislauf erfasst; in der Finanzstatistik werden sie hingegen im wesentlichen zum Zeitpunkt der Bezahlung nachgewiesen.
(A.7) Berücksichtigte Transaktionen
Der unterschiedlichen Aufgabenstellung von VGR und Finanzstatistik entsprechend sind die in die beiden Rechenwerke einbezogenen Transaktionen nicht deckungsgleich. Die Finanzstatistik enthält insbesondere keine fiktiven Beträge (wie: Abschreibungen oder imputierte Pensionen). Sie umfasst aber Darlehensaufnahmen und -tilgungen, Kreditgewährungen und -rückzahlungen, Rücklagenzuführungen und -auflösungen. In der VGR wird versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden, wobei eine Verminderung der Nettopositionen (das Nettogeldvermögens) darstellen. Auch werden in der VGR Abschreibungen auf das öffentliche Anlagevermögen gebucht und Sozialbeiträge unterstellt.
„Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied zwischen den beiden Statistiken bei der Behandlung von staatlichen Darlehen an andere Sektoren und bei Schuldenerlass bzw. -übernahme. Nach der Methodik der Finanzstatistik sind Darlehen und Beteiligungen, die zweifellos Auszahlungen der öffentlichen Kassen darstellen, wie öffentliche Ausgaben zu verbuchen. Nach der Methodik der VGR bilden hingegen staatliche Darlehen, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen oder Tilgungen aufgenommener Kredite gerade keine öffentlichen Ausgaben; sie sind eben nur Auszahlungen, zu denen als Gegenposten gleichzeitig Schuldenverpflichtungen oder Forderungsänderungen der Privaten entstehen (Wissenschaftlicher Beitrat beim BMF 1976, a.a.O., S. 853f). Bei Einnahmen und Ausgaben im Sinne der VGR muss also die Höhe der Nettoposition, d.h. die Differenz aus Forderungen und Verbindlichkeiten, tangiert sein: rein finanzielle Vorgänge sind hier defizitneutral. Andererseits werden bestimmte fiktive Transaktionen (wie Schuldübernahme, Schulderlass) hier in den VGR als defizitwirksamer Vermögenstransfer gebucht. Die Finanzstatistik berücksichtigt jeden kassenwirksamen Vorgang, solchen Vermögenstransfer folglich nicht, so dass der Finanzierungssaldo hier die zur Deckung der Ausgaben erforderliche zusätzliche Kreditaufnahme kennzeichnet“ (Brümmerhoff, D. 2001, a.a.O., S. 34).
„Besonders hervorzuheben sind die Ereiterung der Einnahmen und Ausgaben des Staates in den VGR um fiktive Transaktionen (unterstellte Sozialbeiträge, Abschreibungen), der zusätzliche Nachweis von Strömen, die außerhalb des Haushalts abgewickelt werden und damit nicht in der Finanzstatistik erscheinen (z.B. direkte Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften, Ausgaben und zugehörige Einnahmen zur Sicherung des Einsatzes der Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft, die Bruttobuchung von in der Finanzstatistik netto nachgewiesenen Transaktionen (z.B. Arbeitnehmersparzulage, Investitionszulagen, einbehaltene Umsatzsteuer), die Nettobuchung von in der Finanzstatistik brutto nachgewiesenen Transaktionen (z.B. Verkäufe von Verwaltungsleistungen, Verkäufe von Land und gebrauchten Anlagen), die unterschiedliche sektorale Abgrenzung (Nettonachweis der staatlichen Bruttounternehmen in den VGR) sowie die Unterschiede in der Periodenabgrenzung (z.B. Nachweis der Bruttoinvestitionen nach Produktion in den VGR, Phasenverschiebungen bei der Lohnsteuer)“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16f).
(A.8) Vergleich des Staates in VGR und Finanzstatistik:
„Grundsätzlich beruhen die Abweichungen zwischen beiden Rechenwerken auf einer Reihe konzeptioneller Unterschiede. Die Finanzstatistik berücksichtigt jeden kassenwirksamen Vor¬gang, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur geld¬vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben. Der finanzsta¬tistische Finanzierungssaldo kennzeichnet die zur Deckung der Ausgaben erforderliche zusätzliche Kreditaufnahme, der Finan¬zierungssaldo der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hingegen die Veränderung der Forderungen und der Verbind¬lichkeiten des Staates. Bedeutsam für die Abweichung der Salden sind die folgenden Aspekte: In den Volkswirtschaftli¬chen Gesamtrechnungen wird anders als in der Finanzstatistik der Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes zum Staat gerechnet. Das in diesem Jahr erstmals zu berück¬sichtigende Bundeseisenbahnvermögen wird in der Finanzsta¬tistik vollständig zum Staatssektor gezählt, in den Volkswirt¬schaftlichen Gesamtrechnungen nur jener Teil, der für die Altlasten der Bahn (Schulden, Versorgungsleistungen und Unterhalt nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften) auf¬kommt. Ein weiterer konzeptioneller Unterschied resultiert aus der abweichenden zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben; die Einnahmen aus der Lohnsteuer werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach der Entstehung der Steuerschuld, Bauinvestitionen in dem Umfang, wie sie produktionswirksam werden, zeitlich zugeordnet. Der Bundes¬bankgewinn mindert in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrech¬nungen in voller Höhe das jeweilige Finanzierungsdefizit, in der Finanzstatistik nur gemäß dem Ansatz der Finanzplanung. Der quantitativ entscheidende saldenwirksame Unterschied zwi¬schen den beiden Rechenwerken besteht in der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben der Finanzierungsrechnung (insbe¬sondere Darlehensgewährung an Dritte und Rückflüsse daraus) sowie der Vermögensrechnung (insbesondere Erwerb und Ver¬äußerung von Beteiligungen); diese werden jeweils nur in der Finanzstatistik ausgewiesen.
Die deutsche Vereinigung hat über eine verstärkte Darlehens¬gewährung - vor allem über das ERP-Sondervermögen im Rahmen verschiedener Programme zur Förderung privater Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern - die Differenz zwischen den Finanzierungssalden in den beiden Abgren¬zungen seit dem Jahre 1990 ansteigen lassen. Zudem hat die Vereinigung einmalig im Jahre 1990 diese Abweichung beeinflusst, indem in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Saldenausgleich für den übergeleiteten Haushalt der DDR (Abschnitt B im 3. Nachtrag zum Bundeshaushalt 1990) als Ausgabe gebucht wurde, in der Finanzstatistik hingegen nicht. Zusätzlich haben in den Jahren 1990 und 1991 einige Sonder¬faktoren (Schuldenerlass für Entwicklungsländer, Übernahme von Altschulden der Deutschen Bundesbahn durch den Bund, Einfluss der Einnahmen aus dem in dieser Zeit erhobenen Solidaritätszuschlag auf die Phasenverschiebung) die Differenz der Finanzierungssalden vergrößert.
Für die finanzpolitische Diagnose sind die Ergebnisse der Rechenwerke je nach Schwerpunkt der Fragestellung unter¬schiedlich aussagekräftig. Richtet sich diese eher auf die direkte Beeinflussung gesamtwirtschaftlicher Vorgänge wie auf die Entwicklung der gesamtstaatlichen Ausgabenstruktur im volks¬wirtschaftlichen Kontext, dann ist der Rückgriff auf die Volks¬wirtschaftlichen Gesamtrechnungen sinnvoll. Freilich wirkt der Staat auch durch seine Darlehensgewährung auf die Dispositio¬nen der privaten Wirtschaft ein, so dass in diesem Zusammen¬hang die ergänzende Betrachtung der finanzstatistischen Daten geboten ist. Für die konsolidierungspolitische Bewertung der Finanzpolitik und der konkreten Entwicklung der öffentlichen Haushalte auf den verschiedenen Ebenen sowie die Frage nach der Kapitalmarktbelastung durch das staatliche Finanzgebaren liefern die Daten der Finanzstatistik die relevanten Informatio¬nen“ (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1994: Den Aufschwung sicher – Arbeitsplätze schaffen. Jahresgutachten 1994/95. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 136).
(A.9) Abgrenzung des staatlichen Sektors nach der Umstellung der VGR auf das europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995):
Das ESVG 1995 schreibt die Unterscheidung der Sektoren und die Kriterien für ihre Abgrenzung vor:
- nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften,
- Staat,
- private Haushalte,
- private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Diese Sektoren bilden die gesamte Volkswirtschaft, der die übrige Welt als Sammelkonto aller Transaktionen mit dem Ausland gegenübersteht. Die Sektorengliederung zeigt, dass es (im Gegensatz zur traditionellen Sektoreinteilung) im neuen ESVG einen Unternehmenssektor nicht mehr gibt, in dem alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammengefasst werden. Für die Abgrenzung gegenüber dem Staat ist von Interesse, dass die Krankenhäuser der öffentlichen und frei-gemeinnützigen Träger als Quasi - Kapitalgesellschaften diesem Sektor zugeordnet werden. Die Krankenhäuser müssen aufgrund des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes und weiterer abgeleiteter Rechtsnormen ein spezielles und umfassendes Buchhaltungssystem anwenden. ‚Auch besitz das Krankenhausmanagement weitgehende Entscheidungsautonomie in der Wirtschaftsführung und in den Pflegesatzverhandlungen mit der Krankenkasse.
Die Abgrenzung des staatlichen Sektors hat sich unter anderem dadurch geändert, dass die bisher dem Sektor Unternehmen zugeordneten, rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen, die weder ein vollständiges, eigenes Rechnungswesen noch Entscheidungsautonomie haben, mit der Revision nach den ESVG 95 dem staatlichen Sektor zugerechnet werden. Umgekehrt zählen nun die Krankenhäuser mit kaufmännischer Rechnungslegung und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht mehr zum staatlichen, sondern zum privaten Sektor. Durch die damit geränderte der staatlichen Investitionszuschüsse an kaufmännisch buchende Krankenhäuser verringert sich gegenüber der bisherigen nationalen Abgrenzung der Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften. Bei den zurückliegenden Berechnungen des Defizits in der für den Maastricht-Vertrag relevanten Abgrenzung wurde bereits die geänderte Zuordnung der Krankenhäuser berücksichtigt.
B. Ansatzpunkte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(B.1) Zur VGR:
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stellen ein System von Konten, Tabellen und Übersichten dar, das auf die statistische Erfassung der ökonomischen Aktivitäten einer Volkswirtschaft für einen zurückliegenden Zeitraum ab¬zielt (vgl. Stobbe, A.: Volkswirtschaftlehre I. Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 5. Aufl., Berlin, Heidelberg, New York 1980, S. 372.). Sein Inhalt, Umfang und Aufbau trägt weitgehend internationalen Ver¬einbarungen Rechnung (vgl. Statistisches Bundesamt 1985: Konten und Standardtabellen 1984, Reihe 1 der Fachserie 18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Stuttgart, Mainz: Kohlhammer, S. 51.). Die Vielzahl der Wirtschaftseinheiten und der wirt¬schaftlichen Vorgänge einer Volkswirtschaft werden in den Gesamtrechnungen zu Gruppen zusammengefasst.
Die Aggregation der Wirtschaftseinheiten zu Sektoren orientiert sich primär an institutionellen Sachverhalten, die allerdings durch funktionale Aspekte kor¬rigiert werden (Vgl. auch Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aus¬sagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten, Göttingen: Otto Schwarz, S. 21 sowie Bartels, H., 1960: Das Kontensystem für die Volkswirtschaftlichen Ge¬samtrechnungen der Bundesrepublik Deutschland. Erster Teil: Das angestrebte Konten¬system, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1960, S. 317-344, S. 318.). Im Sektor Staat werden, so zumindest die Absicht, die Institu¬tionen zusammengefasst, die Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit erbringen und sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren (Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 56.). Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Zu den Gebietskörperschaften rechnen der Bund einschl. Lastenausgleichsfonds und ERP-Sondervermögen, die Länder einschl. Stadtstaaten und die Gemeinden einschl. der Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbände. Die Abgren¬zung gegenüber den Unternehmen folgt der in der Finanzstatistik üblichen Tren¬nungslinie, so dass zu den Einrichtungen der Gebietskörperschaften u.a. öffent¬liche Einrichtungen der Sozialhilfe (Altenheime u.ä.), Einrichtungen der Jugend¬hilfe (Erziehungsheime u.ä.), Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kranken¬häuser für Akutkranke usw.) und sonstige Einrichtungen wie Vieh- und Schlachthöfe, Markthallen und Feuerwehren gezählt werden. Unternehmen im Eigentum der Gebietskörperschaften zählen unabhängig von ihrer Rechtsform zum Unternehmenssektor. Dies gilt für die Deutsche Bundesbahn, die Deutsche Bundespost und andere Industriebeteiligungen des Staates, wie auch für die Mehrzahl der kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen sowie die Hafenbetriebe. Im Gegensatz zur Finanzstatistik werden in den Volkswirtschaft¬lichen Gesamtrechnungen die Bruttounternehmen des Staates dem Unterneh¬menssektor zugeschlagen. Bei diesen Bruttobetrieben, die mit allen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt einer Gebietskörperschaft integriert sind, handelt es sich um kleinere Wasserversorgungsbetriebe, Forstbetriebe oder vereinzelt um Stadthallen und ihre Restauration. Die Sozialversicherung, die eines der wichtig¬sten Instrumente öffentlicher Sozialpolitik darstellt, umfasst die Rentenversiche¬rung der Arbeiter und Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des öffent¬lichen Dienstes, die Altershilfe für Landwirte, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Un¬ternehmen im Eigentum dieser Versicherungen zählen dagegen zum Unterneh¬menssektor (Vgl. zur Abgrenzung des Staatssektors die Ausführungen in Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 56 f. sowie bei Ring, U.: Öffentliche Planungsziele..., a.a.O., S. 126 ff.).
Die Ausgaben des Staates werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun¬gen nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten, nach wirtschaftlichen Katego¬rien und nach Aufgabenbereichen gegliedert. Darüber hinaus erscheinen Gliede¬rungen der Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Sozialversicherung sowie nach den die staatlichen Ausgaben empfangenden Sektoren (vgl. Kopsch, G., 1980: Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen in den Volkswirt¬schaftlichen Gesamtrechnungen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1980, S. 155-169, S. 155 und Kopsch, G.: Der Staat ..., a.a.O., S. 749). Die Aufmerksam¬keit richtet sich im Folgenden nicht auf die sektoralen sondern auf die zuerst ge¬nannten Gliederungen, weil sie die Ausgaben nach ökonomischen und politischen Kriterien zu ordnen suchen.
(B.2) Konten des Staatssektors in der VGR:
Ausgangspunkt der Zusammenfassung von Ausgabengruppen bilden die Konten 1-6 des Staatssektors der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Zum Aufbau des Kontensystems vgl. Bartels, H.: Das Kontensystem..., a.a.O., S. 317 ff. Im Einzelnen werden im Sektor Staat (Vereinfachtes Kontensystem) folgende Konten ge¬führt:
2-1 Produktionskonto;
2-2 Einkommensentstehungskonto;
2-3 Einkommensverteilungskonto;
2-4 Einkommensumverteilungskonto;
2-5 Einkommensverwendungskonto;
2-6 Vermögensveränderungskonto;
2-7 Finanzierungskonto.
Danach werden zunächst folgende Ausgaben unterschieden (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S. 10.; in Klammern die Buchungsnummern aus dem vereinfachten Kontensystem):
(1) Geleistete Subventionen (Position 2-4.10)
(2) Soziale Leistungen (Position 2-4.35)
(3) Sonstige laufende Übertragungen (Position 2-4.40)
(4) Aufwendungen für den Staatsverbrauch (Position 2-5.10)
(5) Zinsen auf öffentliche Schulden (Position 2-3.20)
(6) Vermögensübertragungen (Position 2-6.30)
(7) Bruttoinvestitionen (Position 2-6.20)
Die geleisteten Subventionen, die sozialen Leistungen, und die sonstigen laufen¬den Übertragungen bilden zusammen den Posten der vom Staat geleisteten lau¬fenden Übertragungen. Subventionen werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Zuschüsse ge¬nannt, die der Staat an Unternehmen für laufende Produktionszwecke gewährt. Mit Aus¬nahme der Umsatzsteuervergünstigung in der Landwirtschaft und Berlinförderung wer¬den nur die tatsächlichen Geldleistungen gezählt.
Soziale Leistungen sind in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen laufende Geld¬leistungen an private Haushalte und die übrige Welt, für die keine spezielle Gegenlei¬stung erbracht wird.
Die geleisteten sonstigen laufenden Übertragungen enthalten u.a. Zahlungen an die Deut¬sche Bundesbahn für die Versorgung ehemaliger Beamter, Beiträge an die EG und andere internationale Organisationen sowie, bei der gesonderten Darstellung einzelner staat¬licher Ebenen, Zuweisungen und Zuschüsse an andere staatliche Körperschaften (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S. 12 f.). Die Vermögensübertragungen umfassen zum einen Investitionszuschüsse und zum anderen sonstige Vermögensübertragungen.
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden als Vermögensübertragungen alle Geldleistungen angesehen, die zumindest für eine der beteiligten Wirtschaftseinhei¬ten eine unmittelbare Vermögenszu- oder -abnahme darstellen. Im Einzelnen enthalten die Vermögensübertragungen des Staates an andere Wirtschaftseinheiten:
-- Unternehmen (Investitionszuschüsse für Bauvorhaben und andere Investitionen u.a. auch die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse an die Deutsche Bundesbahn und an die Deutsche Bundespost; Sonstige Vermögensübertragungen wie Betriebsmittelzuweisungen an Einfuhr und Vorratsstellen, Prämien für die Schlachtung von Kühen und Nichtvermark¬tung von Milch u.ä. sowie fiktive Vermögensübertragungen für nicht entnomme¬ne Gewinne der Bruttounternehmen und Mittel im staatseigenen Wohnungsbau).
-- Staat (Investitionszuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen des Küsten¬schutzes wie auch Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau, den Bau von Schulen und Krankenhäusern; Sonstige Vermögensübertragungen in Form von einmaligen größeren Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften).
-- Private Haushalte erhalten (definitionsgemäß) nur sonstige Vermögensübertragun¬gen wie Spar- und Wohnungsbauprämien, Arbeitnehmersparzulagen u.ä.
- Die übrige Welt (Investitionszuschüsse im Rahmen der Entwicklungshilfe; Sonstige Vermögensübertragungen wie Wiedergutmachungsleistungen sowie die
Umwandlung von Schulden der ärmsten Entwicklungsländer in Zuschüsse und
die Zahlungen an den EG-Entwicklungsfonds).
(Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 98 f.).
Die Bruttoinvestitionen des Staates setzen sich aus den Anlageinvestitionen und der Vorratsveränderung zusammen (vgl. Kopsch, G.: Der Staat ..., a.a.O., S. 752). Die Vorratsveränderungen des Staates beziehen sich auf ausgewählte Vorräte, wie Mineralöl und Kernbrennstoffe (Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 98). Die Aufwendungen für den Staatsver¬brauch schließlich entsprechen dem Produktionswert des Staates abzüglich der Verkäufe von Verwaltungsleistungen und abzüglich dem Wert der selbst erstellten Anlagen (Vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.0., S. 11 f. Siehe auch die Standardtabelle 3.11 in Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 247).
Der Produktionswert des Staates (Position 2-1.60) entspricht den Käufen von Gütern für die laufende Produktion, die sog. Vorleistungen (Position 2-1.10) zuzüglich der Brutto¬wertschöpfung (Position 2-1.49 und 2-2.50). Die Bruttowertschöpfung des Staates umfasst die Abschreibungen (Position 2-2.10), die geleisteten Produktionssteuern (Position 2-2.20) und die geleisteten Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Position 2-3.10), welche beim Sektor Staat dem Beitrag zum Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten (Nettowertschöp¬fung) entsprechen.
Gerade die Ausgabenkategorie "Staatsverbrauch" findet in der Literatur eine eingehende Behandlung. Hier spielt vor allem die Frage, inwieweit diese Ausgaben Endverbrauchs- ¬oder Vorleistungscharakter haben, eine große Rolle (vl. auch Kopsch, G.: Staatsver¬brauch nach dem Ausgaben- und dem Verbrauchskonzept, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 297-303.).
Übersicht zu den Konten des Staatssektors der VGR (vgl. auch das Schaubild im PDF – Dokument (Zitat aus: Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 4. neubearb. und erw. A. Berlin u.a.: Springer, S. 95 – 98):
„Das Produktionskonto des Staates unterscheidet sich von dem des Unterneh¬menssektors vor allem dadurch, dass der überwiegende Teil des Produktionswertes des öffentlichen Sektors in Form unentgeltlich abgegebener Güter und Leistungen besteht und daher, wie dargestellt, mit den entstandenen Aufwendungen, d.h. zu Faktorkosten und nicht zu Marktpreisen bewertet wird. Im Gegensatz zum Unter¬nehmensbereich wird demnach das Produktionskonto des öffentlichen Sektors von der Soll-("linken")Seite her begonnen, die die Vorleistungen plus Bruttowertschöp¬fung (Löhne und Gehälter, Abschreibungen, aber nicht die Saldogröße Gewinne!) enthält. Die Abschreibungen werden dabei nach der Systematik der VGR nur für Gebäude, nicht für andere Sachanlagen vorgenommen.
Der Bruttoproduktionswert des öffentlichen Sektors ergibt sich dann auf der rechten Seite als Entsprechung der angeführten Größen und enthält Verkäufe und selbst erstellte Anlagen sowie vor allem die unentgeltlich bereitgestellten öffentlichen Gü¬ter und Dienstleistungen ("Staatsverbrauch"). Die Bezeichnung "Staatsverbrauch" bzw. "Eigenverbrauch" oder "Staatlicher Konsum" ist insofern irreführend als es sich hier ja nicht um "Konsum" durch den Staat handelt, sondern wie beim priva¬ten Produktionsbereich um die Abgabe von Gütern und Leistungen an die "konsumierenden Bürger" und Unternehmen, wobei in diesem Fall Produktion und Vertrieb eben nicht über Marktsteuerung, sondern über politische Allokationsprozesse bestimmt werden.
Beim Einkommensentstehungskonto des öffentlichen Sektors ergeben sich Unterschiede zum privaten Bereich vor allem hinsichtlich der wesentlich geringe¬ren Bedeutung der Abschreibungen und hinsichtlich der geringeren Bedeutung von Produktionssteuern, da in der Regel keine Steuerpflicht des öffentlichen Sektors besteht. Aus der Differenz zwischen staatlich ausgezahlten Löhnen und Gehältern einerseits und den Abschreibungen und indirekten Steuern andererseits ergibt sich dann die Nettowertschöpfung des öffentlichen Sektors.
Über das Einkommensverteilungskonto ergibt sich der direkte Bezug zur funktionalen Einkommensverteilung (Aufteilung der Produktionseinkommen auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen). Da die Lohn- und Gehaltseinkommen dem "Haushaltssektor" der VGR zugerechnet werden, erscheinen sie im Einkommensverteilungskonto des öf¬fentlichen Sektors nur als Durchlaufposten. Vermögenseinkünfte bezieht der öf¬fentliche Sektor vor allem in Form von Gewinnen öffentlicher Unternehmen. Dem stehen als "geleistete Vermögenseinkommen" vor allem die Zinsen für die öffentliche Schuld gegenüber. Entsprechend der Differenz zwischen Vermögenseinkom¬men und Zinszahlungen ergibt sich dabei in der Regel als Saldo ein negativer An¬teil des Staates am Volkseinkommen.
Das Einkommensumverteilungskonto des öffentlichen Sektors zeigt auf der Soll-Seite die Höhe der Subventionen, der sonstigen Transferzahlungen an Private und der sonstigen laufenden Übertragungen (z.B. an das Ausland, Zuschüsse zur Rentenversicherung). Der Saldo gegenüber den auf der Habenseite enthaltenen Ein¬nahmen ergibt das verfügbare Einkommen des öffentlichen Sektors.
Im Einkommensverwendungskonto ergibt sich dann als Saldo zwischen ver¬fügbarem Einkommen und "Staatsverbrauch" (im Sinne der kostenlosen Bereitstellung öffentlicher Güter) die Höhe der Ersparnis als die Differenz zwischen laufenden Ausgaben und laufenden Einnahmen des öffentlichen Sektors.
Das Vermögensveränderungskonto des öffentlichen Sektors zeigt Ausmaß und Finanzierung der Investitionen und Vermögensübertragungen durch den öffent¬lichen Sektor. Es enthält auf der Sollseite als wesentlichste Größen die Bruttoin¬vestitionen im zivilen Bereich (alle Käufe militärischer Güter werden als Vorlei¬stungen verbucht) und Vermögensübertragungen - etwa in Form von Investitions¬krediten an Unternehmen und öffentliche Haushalte und vergünstigter Wohnbau¬kredite an private Haushalte. Auf der rechten Seite findet sich, neben den Ab¬schreibungen, das Ausmaß der sich aus dem Einkommenskonto des öffentlichen Sektors ergebenden öffentlichen Ersparnis.
Der Finanzierungssaldo gibt dann an, zu welchem Grad der öffentliche Sektor seine Investitionen mit eigenen Mitteln finanzieren kann. Dabei wird der öffentli¬che Sektor, ebenso wie der Unternehmensbereich, typischerweise einen negativen Finanzierungssaldo aufweisen, dem ein positiver Finanzierungssaldo der Privat¬haushalte gegenübersteht. Das Finanzierungskonto stellt den Zusammenhang zwischen Finanzierungssaldo und der Änderung der Forderungen und Verbindlich¬keiten des öffentlichen Sektors dar, d.h. es zeigt im wesentlichen, wie der öffentli¬che Sektors ein Finanzierungsdefizit finanziert hat (z.B. über Anleihen, Bankkredi¬te etc.). Aus dem Ausbau des Finanzierungskontos ergibt sich die Verbindung zur Geldstromanalyse, die die finanzwirtschaftliche Verflechtung zwischen den ein¬zelnen Sektoren im Detail darstellt. Insbesondere lässt sich daraus auch Ausmaß und Form der "Bankiersfunktion" des öffentlichen Sektors erfassen, die da¬durch entsteht, dass der öffentliche Sektor gleichzeitig sowohl Verbindlichkeiten eingeht (z.B. Aufnahme von Anleihen) als auch Forderungen erwirbt (z.B. Vergabe begünstigter Kredite)“.
(B.3) Ausgabengliederungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen:
Zwei Systematiken gliedern die staatlichen Ausgaben nach Arten, also kreislauf¬orientiert, wobei die eine "Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenar¬ten" und die andere "Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien" genannt wird. Die Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten unterscheidet zu¬nächst zwei Kategorien staatlicher Ausgaben, zum einen Ausgaben, die un¬mittelbar oder mittelbar zur Produktion staatlicher Dienstleistungen eingesetzt werden ("Staatliche Güterbereitstellung") und zum anderen Ausgaben an andere, ohne direkte Gegenleistungen ("Übertragungen") (vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates ..., a.a.O., S. 158.). Die erste Kategorie umfasst die Aufwendungen für den Staatsverbrauch und die Bruttoinvestitionen, die im Einzelnen die Ausgaben zur Bezahlung der Beschäftigten des Staates (Diese Ausgabengruppe ist ja nicht identisch mit den Ausgaben des Staates für personelle "inputs", denn auch in den Sachausgaben sind Personalkostenanteile enthalten), zum Kauf von Verbrauchsgütern und Dienstleistungen sowie die Ausgaben zum Kauf von Investitionsgütern umfassen. Die zweite Kategorie, die staatlichen Ausgaben ohne direkte Gegenleistungen der Begünstigten, bestehen aus den laufenden und den vermögenswirksamen Übertragungen. Eine gesonderte Ausgabenart bilden die Zinsen auf öffentliche Schulden.
Insbesondere für den kombinierten Ausweis staatlicher Ausgaben nach Aufga¬benbereichen und Ausgabenarten werden die Ausgabengruppen in anderer Weise zusammengefasst (Vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates..., a.a.O., S. 162 ff). Die Zinsen, die laufenden Übertragungen und die Aufwen¬dungen für den Staatsverbrauch bilden dabei zusammen die Gruppe der "Laufen¬den Ausgaben". Vervollständigt wird diese Gliederung durch die "Bruttoinvesti¬tionen" und die geleisteten "Vermögensübertragungen". Diese Systematik ähnelt sehr stark der in der Finanzstatistik gebräuchlichen Unterscheidung in laufende Rechnung und Kapitalrechnung.
Die Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien weicht von der Darstellung nach volkswirtschaftlichen Arten insofern ab, als die ansonsten im Staatsverbrauch
enthaltenen sozialen Sachleistungen wegen ihres Transfercharakters mit den laufenden und den Vermögensübertragungen unter der Position "Übertragungen an andere Sektoren" erscheinen (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat …, a.a.O., S. 34f.). Diese sozialen Sachleistungen machen nur einen Teil der Realtransfers des Staates an private Haushalte aus. Der Staat stellt z.B. auch erhebliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Unterrichtswesens bereit, die unmittelbar und individuell zurechenbar den privaten Haushalten zugute kommen (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S.35). Die Bruttoinvestitionen bilden zusammen mit dem verbleibenden Teil des Staatsverbrauchs die Position "Ausgaben für Verwaltungsdienstleistungen". Die Ausgaben für Verwaltungsdienstleistungen sind mit der Inanspruchnahme sächlicher und persönlicher Produktivkräfte ver¬bunden, während die Übertragungen Umverteilungsausgaben darstellen.
Die Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen baut im wesent¬lichen auf den Empfehlungen internationaler Organisationen auf und weicht auch aus diesem Grund erheblich von den finanzstatistischen Aufgabenbereichs¬gliederungen ab. Erstmals 1980 legte das Statistische Bun¬desamt eine bis in das Jahr 1970 zurückreichende Darstellung staatlicher Ausga¬ben nach Aufgabenbereichen vor, wobei die damalige Konzeption auf der Über¬nahme der Systematik des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (EVSG) basierte (vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates ..., a.a.O., S. 155 ff. und Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrech¬nungen - EVSG, Luxembourg 1970, S. 188 ff; siehe hierzu auch Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1979, Stutt¬gart, Mainz 1980, S. 125 u. S. 295 sowie Statistisches Bundesamt: Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1970 bis 1978, Stuttgart, Mainz 1981). Die Systematik der EVSG unterschied neun Aufgabenbereiche: 1. Allgemeine staatliche Verwaltung; 2. Verteidigung; 3. Unterrichtswesen; 4. Gesundheitswesen; 5. Soziale Sicherung; 6. Wohnungswesen, Stadt- und Landesplanung; 7. Sonstige Dienste für die Allgemeinheit; 8. Wirtschaftsförderung, -ordnung und –aufsicht; 9. Sonstige Ausgaben.
Schon mit den Veröffentlichungen der Konten und Standardtabellen für das Jahr 1981, erschienen im November 1982, wurde die Aufgabenbereichsgliederung geändert und auf die 1980 von den Vereinten Nationen veröffentlichte Systematik "COFOG" (classification of the functions of government) umgestellt (vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1981, Reihe 1 der Fachserie 18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Stuttgart, Mainz 1982, S. 115 und United Nations: Classification of the Functions of Government. Statistical Papers, Series M/70, New York 1980.).
Grundlage dieser Gliederung bildet die Einordnung staatlicher Aufgaben und der dafür erforderliche Ausgaben in vier Rubriken (vgl. United Nations: Classification of..., a.a.O., S. 6 f. und Statistisches Bundesamt: Kon¬ten und Standardtabellen 1981, a.a.O., S. 115. Ähnlich auch bei Kopsch, G.: Ausgaben des Staates..., a.a.O., S. 159.):
(1) Allgemeine Staatsleistungen ("general government services"),
(2) Gesellschaftliche und soziale Leistungen ("community and social services"),
(3) Ökonomische Leistungen ("economic services"),
(4) Sonstige Leistungen ("other functions"),
(Vgl. United Nations: Classification of..., a.a. 0., S. 6).
In diese Rubriken werden 14 Aufgabenbereiche ("major groups") eingeordnet. Zu den "allgemeinen Staatsleistungen", die für die Existenz des Staates unentbehrlich sind, aber nicht einzelnen Gruppen von Nutznießern zugerechnet werden können, zählen die Bereiche "Allgemeine staatliche Ver¬waltung", "Verteidigung" und "Öffentliche Sicherheit und Ordnung". Der Ab¬schnitt "gesellschaftliche und soziale Leistungen" umfasst solche Ausgaben, die individuell oder in Gruppen zugeordnet werden können, also die Aufgabenbereiche "Unterrichtswesen", "Gesundheitswesen", "Soziale Sicherung", "Woh¬nungswesen, Stadt- und Landesplanung, Gemeinschaftsdienste" sowie "Erholung und Kultur". Unter die Rubrik "Ökonomische Leistungen fallen die Ausgaben der Bereiche "Energiegewinnung und -versorgung", "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Warenproduzierendes Gewerbe", "Verkehr und Nachrichtenüber¬mittlung" sowie "Sonstige Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht". Den letzten der 14 Aufgabenbereiche bilden die "Sonstigen Ausgaben", welche aus den Zinszahlungen und Übertragungen innerhalb des Staatssektors bestehen. Die weitere Tiefengliederung der Aufgabenbereiche in Gruppen und Untergrup¬pen erfolgt nicht nach einheitlichen Kriterien. Neben den 14 Aufgabenbereichen enthält die Klassifikation der Vereinten Nationen die weitere Aufteilung in 61 Gruppen und insgesamt 127 Untergruppen (vgl. United Nations: Classification of …, a.a.O., S. 11ff.).
(B.4) Verschiedene staatswirtschaftliche Einnahme- und Ausgabenquoten:
B.4.a Ausgabenquoten
Die Veränderung der absoluten Zahlen der Ausgaben und Einnahmen ist – zumal in einer wachsenden Wirtschaft mit Inflation – wenig aussagekräftig. Informativer sind Relationen, bei denen die Staatsausgaben oder –einnahmen auf Indikatoren der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sozialprodukt, Volkseinkommen, Produktionspotential) bezogen werden. Gerade in den letzten Jahren ist die Diskussion um die Staatstätigkeit anhand solcher staatswirtschaftlicher Quoten (Staatsausgabenquote, Steuerquote, Abgabenquote, Verschuldungsquote etc. geführt worden (Einzelheiten vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90). Vor allem in der Staatsausgabenquote (kurz: Staatsquote) sieht man einen Indikator, der zuverlässige Informationen über das Ausmaß finanzwirtschaftlicher Tätigkeit bietet. Die Staatsquote soll den Anteil der staatlichen und staatlich bedingten wirtschaftlichen Aktivität an der wirtschaftlichen Gesamtleistung einer Volkswirtschaft anzeigen.
„Als Staatsquote wird allgemein eine Verhältniszahl verstanden, die eine Beziehung zwischen eindeutig definierten Sachverhalten der staatlichen Aktivität und dritten Größen, im Regelfall dem Sozialprodukt, ausdrückt“ (Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz, S. 58). Bei der Bildung und Beurteilung von Staatsquoten geht es zunächst um die Abgrenzung der Teilmenge (z.B. Staatsausgaben) und der Gesamtmenge (z.B. das Bruttosozialprodukt, das Bruttoinlandsprodukt, das Volkseinkommen oder das Produktionspotential). Je nach Erkenntnisinteresse können - entsprechend funktionalen oder ökonomischen Kriterien ermittelten Zählerabgrenzungen – verschiedene Staatsquoten gebildet werden. Die betreffenden Zählergrößen sind dann bestimmte, statistisch erfasste staatliche Aktivitäten (z.B. gesamte Ausgaben oder nur Teile der Staatsausgaben), beim Nennerausdruck sind je nach Fragestellung neben dem Produktionspotential unterschiedliche Abgrenzungen des Sozialproduktes (Brutto-, Nettosozialprodukt; Marktpreise, Faktorkosten) bzw. des Inlandprodukts gebräuchlich. Zunächst soll kurz die Entscheidung über das geeignete Sozialproduktkonzept erläutert werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit empfiehlt es sich, nach Möglichkeit nur einen umfassenden, korrespondierenden Ausdruck der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten als Bezugsgröße im Nenner zu verwenden. Am häufigsten wird das Bruttosozialprodukt zu Markpreisen (BSP) als Bezugsgröße im Nenner verwendet, in jüngerer Zeit das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Für bestimmte Fragestellungen (wie die Beanspruchung des Produktionspotentials durch staatliche Aktivitäten) wird auch das Produktionspotential als Bezugsgröße herangezogen. Seltener wird heute dagegen das Volkseinkommen als Bezugsgröße herangezogen.
„Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ermittelt das Sozialprodukt von der Entstehungsseite aus dem Inlandprodukt. Die Produktionswerte der einzelnen Unternehmen (Umsätze + Vorratsänderungen + selbst erstellte Anlagen) vermindert um die laufenden Vorleistungen ergeben das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen, BIP (M). Wird das BIP (M) um die vom Ausland zufließenden Einkommen von Inländern bzw. die in das Ausland abfließenden Einkommen von Ausländern korrigiert, so erhält man das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP), den geläufigsten Ausdruck für das Sozialprodukt Mit der Korrektur des Bruttoinlandsprodukts um diese beiden Posten entsteht als Maß für die wirtschaftliche Gesamtleistung einer Volkswirtschaft das Bruttosozialprodukt .… Die Bewertung zu Marktpreisen ist das gängige Verfahren. Das Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten wird hingegen kaum als Basisgröße verwendet“ (Littmann, K., a.a.O., S. 58f, 64).
Bruttosozialprodukt =
Bruttoinlandprodukt
+ (aus dem Ausland empfangene geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen)
- (an das Ausland geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen).
Die Gesamtausgabenquote (allgemeine Staatsausgabenquote bzw. kurz: Staatsquote) wird am häufigsten als Messziffer für die staatliche Aktivität verwendet. Sie setzt die gesamten Staatsausgaben ins Verhältnis zum Sozial- bzw. Inlandsprodukt.
Die Gesamtausgaben umfassen die Vorleistungen und Faktorentgelte (Ausgaben für Güter und Dienstleistungen: Staatsverbrauch bzw. ‚Konsum’ und staatliche Bruttoinvestitionen), die Transferleistungen an private Haushalte (unter Einbeziehung der Sozialversicherung, einschl. Zinsen auf öffentliche Schulden, Übertragungen an private Organisationen ohne Erwerbscharakter und Übertragungen an die übrige Welt) und die Subventionen (einschl. sonstige laufende Übertragungen und Vermögensübertragungen).
Staatsausgabenquote =[Konsum (Staat) + Investitionen (Staat) + Zinsen + Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen]/BSP (bzw. BIP).
Die Staatsausgabenquote soll angeben, in welchem Ausmaß der Staat mittels der Ausgaben in den Wirtschaftsprozess eingreift. Die Summe aus staatlichen Gesamtausgaben und privaten Ausgaben für Güter [Konsum (priv.) + Bruttoinvestitionen (priv.)] weist in Höhe der Übertragungen Doppelzählungen auf. Die Transferzahlungen an private Haushalte und die Subventionen an Unternehmen können zu weiteren Ausgaben in anderen Wirtschaftsbereichen führen. Die allgemeine Staatsquote ist daher eine unechte Quote, die zusammen mit der privaten Ausgabenquote einen Wert von über 100% ergibt. Die Staatsausgabenquote kann daher auch nicht als Maß für die Beanspruchung des Sozialproduktes durch den öffentlichen Sektor herangezogen werden. „Sie zeigt aber den größtmöglichen Ausdruck der quantifizierbaren Aktivität des Staates im Verhältnis zum Sozialprodukt an. Als Beziehungszahl veranschaulicht sie die relative Größe jener Kreislaufströme, die über den Staatssektor laufen – also politisch determiniert sind“ Littmann, K., a.a.O., S. 65.
Seltener wird als ‚Staatsquote’ die Beziehung zwischen den Ausgaben des Staates für Güter und Dienstleistungen (Realausgaben) und dem BSP bzw. BIP verwendet. Die Realausgabenquote kann als Staatsquote im engeren Sinn bezeichnet werden. Es handelt sich hier um das Verhältnis zwischen der mit dem öffentlichen Sektor direkt verbundenen Endnachfrage („Realausgaben“) zum Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Die VGR bewertet nach allgemeiner Konvention staatliche Güter mit ihren Herstellungskosten. Durch die definitorische Verknüpfung von ‚Staatliche Güter’ = ‚’Herstellungskosten’ wird die Realausgabenquote zu einer echten Quote. Sie kennzeichnet den Anteil des Staates am BSP bzw. BIP, in dem die staatlichen Güter nach Maßgabe der hierfür getätigten Ausgaben enthalten sind.
In dieser Quote sind die Transferzahlungen nicht enthalten. Daher handelt es sich um eine echte Quote, die den Anteil des öffentlichen Sektors an der Bruttoproduktion von Gütern und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft anzeigt. Die Endnachfrage des öffentlichen Sektors nach Gütern und Dienstleistungen entspricht dem Ausmaß des „öffentlichen Konsums“ und der öffentlichen Bruttoinvestitionen.
Realausgabenquote = [Konsum (Staat) + Bruttoinvestitionen (Staat]/BSP (bzw. BIP).
Aus dem Gesamtaggregat der Realausgaben können weitere ‚echte’ spezielle Quoten abgeleitet werden. Dementsprechend kann man in einer weiteren Aufspaltung eine gesonderte öffentliche Investitionsausgabenquote und eine Staatsverbrauchsquote, wie auch eine Sachausgaben- und eine Personalausgabenquote ermitteln. Die gesonderte Ausweisung der Übertragungen (Transfers) in einer entsprechenden Quote [Übertragungs- bzw. Transferquote (Staat)] wird vielfach auch vorgenommen.
Es lassen sich auch eine Vielzahl weiterer, spezieller funktionaler Quoten bilden, die Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen des öffentlichen Sektors und größeren volkswirtschaftlichen Aggregaten herstellen (Strukturquoten). Hinter der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Staatsquoten stehen tief greifende Wandlungen in der Struktur Staatsausgaben, die von besonderem Interesse sind. Funktionsbezogene Staatsquoten (z.B. Quoten der Verteidigungsausgaben, Bildungsausgaben, Gesundheitsausgaben, Sozialausgaben, Infrastrukturaufwendungen) sind von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Mit Hilfe funktionaler Quoten lassen sich langfristige Entwicklungstendenzen innerhalb eines Landes betrachten oder längerfristige internationale Vergleiche der Ausgabenstruktur im ökonomischen Gesamtzusammenhang anstellen (vgl. z.B. Warlitzer, H., 1999: Staatsausgaben und Wirtschaftswachstum. Köln: Deutscher Instituts – Verlag). Der Strukturwandel zum „Wohlfahrts- und Leistungsstaat“ ist ein international wirkendes Phänomen, wobei Form und Ausmaß dieses Strukturwandels wieder stark von den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten der jeweiligen Staaten bestimmt sind.
Allerdings liefern diese Quoten aus mehreren Gründen keine zuverlässigen Informationen über Ausmaß oder gar Effizienz der staatlichen Effektivität im jeweiligern Funktions- bzw. Aufgabenbereich. „Öffentliche Ausgaben können häufig mehreren Zwecken dienen, ihre Zuordnung ist dann mehr oder weniger willkürlich. Sollen etwa die Aufgaben für Bundeswehrkrankenhäuser dem Aufgabenbereich ‚Verteidigung’ oder dem Bereich ‚Gesundheitswesen’ zugerechnet werden? Gelten die Ausgaben der Arbeitsförderung zum Bildungs- oder zum Sozialbereich? Intertemporale oder internationale Vergleiche werden erschwert, wenn staatliche Aktivitäten verschieden abgegrenzt sind … Schließlich sagen diese Ausgaben allein noch nichts darüber aus, ob bestimmte Aufgaben effizient erfüllt wurden. Dies hängt damit zusammen, dass die Staatsausgaben nur Inputs und nicht die Leistungen selbst (Outputs) zum Ausdruck bringen. Funktionsbezogene Quoten geben also im Regelfall allenfalls erste Hinweise auf Sachverhalte, sie erlauben jedoch selbst noch keine fundierten Urteile über die Intensität der staatlichen Aktivität in dem jeweiligen Aufgabenbereich (Wissenschaftlicher Beirat, 1976, S. 857)“ (Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 184).
Zu weiteren Ausgabenquoten siehe: Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 183f; Büch, E. Th., 1976: Maßzahlen für die Anteile des Staates am gesamtwirtschaftlichen Prozeß. Frankfurt/M.: Peter Lang; Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz; Kroker, R., 1981: Der Staat als Wirtschaftsfaktor. Zur Aussagefähigkeit der Staatsquote. Köln: Deutscher Instituts – Verlag; Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90.
B.4.b Einnahmequoten
Die staatlichen Einnahmequoten zeigen, in welchem Umfang dem privaten Sektor Mittel entzogen und auf den Staat übertragen wurden. „Da der Staat jedoch regelmäßig einen Teil seiner Einnahmen in Form von Transfers wieder an die Privaten zurückleitet, ist aus der Abgabequote nicht zu erkennen, in welchem Umfang Einkommensteile endgültig aus der privaten in die öffentliche Verwendung übergegangen sind“ (Wissenschaftlicher Beirat, 1976, S. 860). Die umfassendste Einnahmequote E-Q (Gesamt) setzt die gesamten Einnahmen im Sinne der VGR (Steuern, tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge Vermögensübertragungen, Abschreibungen), d.h. die nichtkreditären Einnahmen zum BSP bzw. BIP in Beziehung. Zu beachten ist, dass die Einnahmen hier auch unterstellte Sozialbeiträge und Abschreibungen enthalten. Zieht man beide von den Gesamteinnahmen ab, kann man die Quote E-Q (tatsächlich) berechnen. Sie besagt, wie groß der Anteil des Sozial- bzw. Inlandsprodukts ist, der der unmittelbaren Verfügung des Privaten (ohne Berücksichtigung der Verausgabung) entzogen ist. Diese beiden Quoten sind aussagekräftiger als die Steuerquote St-Q, weil sie verschiedene Einnahmen des Staates, darunter insbesondere die Sozialbeiträge enthalten, die den Steuern vergleichbare Belastungen des privaten Sektors darstellen. Die Steuerquote stellt den Anteil des Steueraufkommens (T) am BSP bzw. BIP dar. Gerade für internationale Vergleiche sind wegen der unterschiedlichen Abgrenzung und Bedeutung von Steuern und Sozialbeiträgen die beiden Einnahmen (Summe aus Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen) einschließenden Abgabenquoten sinnvoller. Auch die vielfältigen Substitutionsbeziehungen zwischen Steuern und Sozialbeiträgen sprechen dafür (vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S. 186f). Die Abgabenquote setzt die Summe aus Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen zum BSP bzw. BIP in Beziehung.
Die folgenden Ausführungen stützen sich insbesondere auf:
Bombach, G., 1977: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Wirtschaftskreislauf, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., hrsg. von Fritz Neumark, Bd. I. Tübingen, S,. 53 – 75.
Brümmershoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg.
Brümmershoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarb. und stark erw. A. München/Wien: Oldenbourg.
Büch, E. Th., 1976: Maßzahlen für die Anteile des Staates am gesamtwirtschaftlichen Prozeß. Frankfurt/M.: Peter Lang.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden-Baden: Nomos.
Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749-769 (als aktualisierte Fassung abgedruckt in: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.) 1984: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 6, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 8ff).
Kronenberger, S., 1988: Die Investitionen im Rahmen der Staatsausgaben. Frankfurt/M. u.a.: Peter Lang, S. 75 – 135.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 4. neubearb. und erw. A. Berlin u.a.: Springer.
Stobbe, A., 1980: Volkswirtschaftslehre I. Volkswirtschaftliches Rechnungswesen. 5. revidierte und erw. Aufl. Berlin u.a.: Springer, S. 110-113, S. 116.
Stobbe, A., 1994: Volkswirtschaftliches Rechnungswesen. Achte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Berlin u.a.: Springer.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90, Bonn, S. 850-862.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Abgrenzungen und Folgerungen im Hinblick auf Artikel 115 Grundgesetz. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn.
A. Allgemeine Anmerkungen zu den Daten der VGR und der Finanzstatistik
(A.1) Der Sektor Staat in der Volkswirtschaft:
Der Staat ist an allen Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufs beteiligt, wenn auch in unterschiedlichem Umfang: Er produziert, verteilt und verwendet Güter; bei der Staatsproduktion entstehen Einkommen, er erhält einen Teil der Einkommen bei der Verteilung, er verteilt die Einkommen um und verwendet den ihm verbleibenden Teil. „Der Staat trägt direkt, aber auch indirekt erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts bei. Seine Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, teils zusammengefasst in der Finanzstatistik) und im volkswirtschaftlichen Rechnungswesen“ (Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 9). Er finanziert seine Ausgaben weitgehend durch Zwangsabgaben wie Steuern und Zwangsbeiträge. Damit greift der Staat über die Einkommensentstehung, Einkommensverteilung und -umverteilung auch indirekt in den Wirtschaftsablauf ein.
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Einnahmen und Ausgaben des Staates sind in verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Die große Palette unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei eine Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen werden.
Für die Wahl der statistischen Basis kommen im Prinzip nur zwei Rechenwerke in Frage, die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen“ (VGR) und die „Finanzstatistik. Die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die Daten der Finanzstatistik weisen hinsichtlich der Angaben über den öffentlichen Bereich bzw. Staatssektor erhebliche Abweichungen auf. Sie lassen sich durch die unterschiedlichen Zielsetzungen begründen und sind insbesondere auf die unterschiedliche sektorale Abgrenzung, auf die Unterschiede bezüglich der berücksichtigten Transaktionen sowie auf Unterschiede bei der zeitlichen Erfassung der Aktivitäten zurückzuführen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Abgrenzungen und Folgerungen im Hinblick auf Artikel 115 Grundgesetz, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn, S. 60ff).
„Abweichungen ergeben u.a. aus der unterschiedlichen Abgrenzung des Staatssektors in der Finanzstatistik und in der VGR, aus unterschiedlichen Periodisierungsvorschriften sowie aus Unterschieden im Umfang und in der Zuordnung der Zahlungsströme [Transaktionen]. Zur Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben des Staates nach dem Konzepten der VGR sind deshalb mehr oder weniger umfangreiche Umformungen des Quellenmaterials erforderlich die zum Teil aufgrund von Schätzungen vorgenommen werden müssen. Die vorgenommenen Umsetzungen führen zum Teil zu Bilanzverlängerungen, zum Teil zu Bilanzverkürzungen“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16).
Da das Datenmaterial der Finanzstatistik die Grundlage der in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgewiesenen Ausgaben des Staatssektors bildet, zwingen die Unterschiede die statistischen Ämter bei der Erstellung der VGR zu mehr oder minder umfangreichen Umformungen (vgl. Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749-769, hier: S. 749).
Die unterschiedliche Vorgehensweise in der amtlichen Statistik hinsichtlich der Abgrenzung der Staatsausgaben findet ihre Erklärung in den voneinander abweichenden Zielsetzungen. Die Finanzstatistik soll einen möglichst unverfälschten Einblick in die Kassenlage des Staates geben, stellt somit eine reine Liquiditätsrechnung dar. Die VGR hingegen sollen volkswirtschaftliche Kreislaufzusammenhänge offen legen. Hinsichtlich des Einflusses des Staates auf den Wirtschaftsprozess kann die Methodik der VGR als aussagefähiger gelten, da hier in stärkerem Maße ökonomische Kriterien zur Anwendung gelangen.
Im Folgenden soll zunächst dargestellt werden, wie der Staat in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst wird. In einem gesonderten Punkt werden die Unterschiede in der Aufzeichnung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben zwischen den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Finanzstatistik behandelt.
(A.2) Zielsetzungen der VGR und der Finanzstatistik:
Stand ursprünglich das Ziel „fundamentale Daten für die Stabilisierungspolitik zu liefern“ im Vordergrund der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), so wurden sie, nicht zuletzt im Zuge der Bemühungen um internationale Vergleichbarkeit, zu einem „Universalinstrument“ (Bombach, G., 1977: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Wirtschaftskreislauf, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., hrsg. v. F. Neumark, Bd. I. Tübingen, S. 53-75, hier: S. 55 und S. 57). Die VGR sollen Auskunft geben über die Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialprodukts und dabei die Grundlage bilden für eine Fülle von Zielsetzungen, „die sich zum Teil widersprechen und im Rahmen der getroffenen Konventionen dementsprechend nur teilweise verwirklicht werden können: Nachfragemessung, Wohlfahrtsmessung, Messung des Produktionspotentials und der Produktionsstruktur, Analyse der Finanzierungsstruktur“ (Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden-Baden: Nomos, S. 59 ). Sie bildet auch die Grundlage für die kurzfristige Wirtschaftspolitik (Stabilisierungspolitik), die mittel und langfristige Wirtschaftspolitik (Wachstumspolitik) und für Strukturanalysen verschiedenster Art. Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen „sind ein auf der Basis der Kreislaufanalyse entwickeltes, in sich geschlossenes System makroökonomischer Größen, das durch zahlenmäßige Auffüllung seiner Konten und Sektoren ein Bild der wichtigsten Vorgänge bzw. Ströme einer Volkswirtschaft … vermittelt“ (Anderson, O. et al., 1983: Bevölkerungs- und Wirtschaftsstatistik: Aufgaben, Probleme und beschreibende Methoden. Berlin/Heidelberg/New York: Springer, S. 341). Die öffentlichen Haushalte stellen in diesem System, das primär auf die Erfassung von Marktvorgängen ausgerichtet ist, in vielfacher Weise ein Fremdkörper dar (Bombach, G., a.a.O., S. 56f; Anderson, O., a.a.O., S. 352f; Gantner, M., a.a.O., S. 50ff). Die Ströme bringen Aktivitäten zum Ausdruck, die von Wirtschaftsubjekten (Unternehmen, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck, der Staat) in einer Periode durchgeführt wurden. Solche Aktivitäten (wie z.B. Produktion und Verbrauch) führen zu Transaktionen und sonstigen Vorgängen zwischen den Wirtschaftssubjekten, die üblicherweise in Kreislaufbildern, Matrizen, Konten oder Tabellen dargestellt werden.
Bei dem Aufstellen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden „Gebietskörperschaften“ und „Sozialversicherung“ zum Sektor „Staat“ zusammengefasst. Diese Abgrenzung des staatlichen Sektors – öffentliche Gebietskörperschaften und Sozialversicherung – wurde auch im deutschen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen übernommen. Bei statistischen Untersuchungen über den Anteil des Staates am wirtschaftlichen Geschehen ist sie deshalb auch aus praktischen Gründen geeignet: Da man zur Messung des volkswirtschaftlichen Geschehens (der Gesamtmasse) nur Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Verfügung hat, ist es zweckmäßig, auch für den Anteil des Staates daran, (Teilmasse) die Größen zu verwenden, die nach denselben Richtlinien und Definitionen entstanden sind.
Die Finanzstatistik dagegen erstreckt sich auf die statistische Erfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft (vgl. § 1 Gesetz über die Finanzstatistik, veröffentlicht in der Sammlung: Das Deutsche Bundesrecht, 526. Lieferung (Oktober 1984), VIII Z 70). Sie vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft und enthält angaben über Ausgaben, Einnahmen, Schulden, Personal und Versorgungsempfänger der öffentlichen Haushalte. Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und -rechnungen zugrunde liegen. Als „eine aus Verwaltungsunterlagen erstellte Sekundärstatistik“ ist sie „in erheblichen Maße von den rechtlichen, institutionellen organisatorischen und sachlichen Gegebenheiten der öffentlichen Haushaltswirtschaft“ abhängig (Essig, H., 1984: Erfassungs- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 835 – 844, hier: S. 835). Auch wenn die Darstellung des staatlichen Sektors in der VGR weitgehend aus den Ergebnissen der Finanzstatistik entwickelt wird und in dieser durch eine gesamtwirtschaftlich ausgerichtete Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben die Zusammenhänge zwischen dem öffentlichen Sektor und den übrigen Sektoren der Volkswirtschaft transparent gemacht werden, so ist die Finanzstatistik in ihrer Zwecksetzung doch anders orientiert als die VGR (vgl. Freund, E., 1977: Haushaltsstatistik, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. A., Bd. 1, Tübingen, S. 53ff). Gebräuchlich ist die Eingrenzung auf die Statistiken über Ausgaben und Einnahmen (Haushaltsstatistik) sowie über die Schulden (Schuldenstatistik) der öffentlichen Haushalte. Grundlage der Datenerfassung für die Finanzstatistik bilden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der einzelnen öffentlichen Haushalte, so dass als Erfassungsraster die Funktionen- und Gruppierungspläne der Haushaltssystematiken in Betracht kommen (vgl. Essig, a.a.O., S. 835f). Während die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen den staatlichen Sektor vor allem in seiner Stellung zu anderen Sektoren der Wirtschaft betrachten, bezieht sich die Finanzstatistik allein auf die öffentliche Finanzwirtschaft. Die Betrachtungsweise der Finanzstatistik kann man daher auch als „intrasektoral, die der VGR „intersektoral“ nennen (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1980: Gutachten zum Begriff der öffentlichen Investitionen. Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 29. Bonn, S. 6). Die Finanzstatistik muss neben gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten auch die innere Struktur des öffentlichen Sektors durch eine finanzwirtschaftliche und funktionale Gliederung wiedergeben, sie hat auch auf Fragen der Haushaltspraxis (Planung, Abwicklung und Rechnungslegung öffentlicher Einnahmen und Ausgaben ebenso Rücksicht zu nehmen wie sie durch einen entsprechenden Aufbau der Statistik den Erfordernissen des jeweiligen Sachgebietes Rechnung zu tragen hat. Wesentlich ist auch, dass einige Bereiche der Finanzstatistik „Bestandgrößen“ erfassen (z.B. die Personalstatistik, Vermögens- und Schuldenstatistik) im Gegensatz zur VGR, die eine Rechnung mit „Stromgrößen“ ist. Darüber hinaus weist die Finanzstatistik die öffentlichen Ausgaben nur nominell aus, die VGR hingegen berechnet über spezielle Preisindizes auch (wenigstens für Teilaggregate wie z.B. öffentlicher Konsum, Investitionen) das reale Ausgabenvolumen.
(A.3) Abgrenzung des Sektors Staat nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Finanzstatistik:
Will man die staatliche Aktivität an den Budgetgrößen messen, muss zunächst geklärt werden, was der Begriff „Staat“ umfassen soll. Die offizielle Statistik der Bundesrepublik (Finanzstatistik, VGR) hat vor 1974 mit unterschiedlichen Abgrenzungen gearbeitet. Die Abgrenzung des Staates ist durch das gewählte Datenmaterial - Finanzstatistik, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen - festgelegt.
Zunächst werden nach den Konventionen der VGR als „öffentlicher Sektor“ nur der Bereich der Gebietskörperschaften (unterteilt nach Zentralhaushalt einschließlich ERP-Sondervermögen und Lastenausgleichsfonds und nach geordneten Gebietskörperschaften) und der Bereich der Sozialversicherung erfasst. Die institutionelle Abgrenzung des Staatssektors vom privaten Wirtschaftssektor erfolgt in der Praxis des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage von einmal getroffenen Konventionen. Hier spielen die im System of National Accounts (SNA) der Vereinten Nationen angegebenen Kriterien eine Rolle und die Festlegungen im „Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) der Europäischen Gemeinschaft.
Die VGR gibt für Unternehmen, private Haushalte (und private Organisationen ohne Erwerbszweck) und den Staat klare Definitionen:
„Der Sektor Staat umfasst alle Institutionen, deren Aufgabe vorwiegend darin besteht, Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit zu erbringen, und die sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren … Zum Staat gehören die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung. Nicht zum Sektor Staat rechnen im Eigentum der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung befindliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform.
Zu den Gebietskörperschaften rechnen der Bund einschließlich Lastenausgleichsfonds und ERP – Sondervermögen, Länder einschließlich Stadtstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbände (Ämter, Kreise, Bezirks-, Landschaftsverbände usw.), ferner Zweckverbände und Organisationen ohne Erwerbscharakter, deren Mittel vorwiegend aus öffentlichen Abgaben stammen. Bei den Zweckverbänden und den ihnen gleichgestellten Organisationen zwischengemeindlicher Zusammenschlüsse handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen mindestens eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Mitglied angehört und die den Zweckverbandsgesetzen oder entsprechenden Landesgesetzen unterliegen. Nicht zu den Gebietskörperschaften gehören die in ihrem Eigentum befindlichen Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Abgrenzung gegenüber den Unternehmen folgt der in der deutschen Finanzstatistik üblichen Trennungslinie. Danach rechnen u.a. zu den Einrichtungen der Gebietskörperschaften: alle öffentlichen Einrichtungen der Sozialhilfe (Altersheime, Blindenheime, Obdachlosenheime u.ä.), Einrichtungen der Jugendhilfe (Erziehungsheime, Jugendbildungsheime), Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Anstalten für Nerven- und Geisteskranke, Entbindungsheime u.ä.) ferner sonstige Einrichtungen, wie Vieh- und Schlachthöfe, Markthallen, Feuerwehren, Bestattungseinrichtungen u.a.m. Nicht zum Sektor Staat, sondern zu den Produktionsunternehmen zählen u.a. Bundesbahn und Bundespost, die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (bis 30.6.1976 Einfuhr- und Vorratsstellen), kommunale Versorgungs- und Verkehrsunternehmen sowie Hafenbetriebe. Zu den Kreditinstituten gehören u.a. Wohnungsbauförderungsanstalten der Länder“ (Hamer, G., 1970: Revidierte Konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 281-288; siehe auch: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8ff).
Das ERP – Sondervermögen bezeichnet ein vom Bund verwaltetes Sondervermögen aus dem „European Recovery Program“ (ERP). Dies wurde 1948 ursprünglich auf der Grundlage des Marshallplans beretgestellt, um den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu fördern. Um dieses ERP-Kapital zuzuteilen, wurde 1948 die Kreditanstalt für wiederaufbau (KfW) gegründet. Das ERP – Sondervermögen wird vom Bundesministerium für wirtschaft und Technologie verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt aufgrund vorgelegter Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das ERP - - Sondervermögen wird heute neben der Wirtschaftsförderung in Deutschland auch in der deutschen Entwicklungshilfe eingesetzt. Anfang der 60er Jahre wurde das Sondervermögen zur Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen verwendet. In den 90er Jahren wurde es vorrangig zur Förderung des ostdeutschen Mittelstandes verwendet.
„Der Teilsektor Sozialversicherung umfasst in der VGR die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung, Zusatzversicherungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Bundes und der Länder, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften (z.B. Zusatzversorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost, Zusatzversorgungskassen von Gemeinden und Gemeindeverbänden), die Alterhilfe für Landwirte, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung (ab 1995) die Familienausgleichskassen (bis Mitte 1964), und die Arbeitslosenversicherung“ (Statistisches Bundesamt, a.a.O., S. 8f).
Nicht zum Sektor Staat rechnen im Eigentum der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung befindliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Das gilt auch für Krankenhäuser und Universitätskliniken, die eine vollständige Rechnungslegung (kaufmännisches Rechnungswesen) haben. Nach der ESVG 95 werden sie dem Sektor Kapitalgesellschaften zugeordnet (gültig ab 1998). Ausgeschlossen sind auch die Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des Bundes, der Länder, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften (nach der ESVG 95 rechnen sie zu den Versicherungen in den finanziellen Kapitalgesellschaften).
„Der Bereich der öffentlichen Unternehmen wird dagegen, unabhängig von der je¬weiligen Rechtsform, d.h. auch unabhängig davon, ob das Unternehmen im öffent¬lichen Haushalt enthalten ist oder nicht, im Unternehmenssektor erfasst. Die Ver¬flechtung mit den Konten des öffentlichen Bereiches erfolgt nur im Einkommens¬konto des Staates über die Positionen "empfangene Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen" bzw. "geleistete laufende Übertragungen an Unterneh¬men.
Für den in der geschilderten, eingeschränkten Form erfassten "öffentlichen Sektor" ergeben sich nun bei seiner Integration in das System der VGR erhebliche Schwie¬rigkeiten und Widersprüche gegenüber grundlegenden Ansätzen dieses Systems. Die wichtigsten Abweichungen sind dabei:
- Die VGR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erfassung von Marktvor¬gängen, mit wenigen, genau festgelegten Ausnahmen. Die Leistungen des öf¬fentlichen Sektors werden jedoch überwiegend nicht über Märkte angeboten, so dass weder direkte Marktpreise noch Analogien zu Marktpreisen (wie etwa bei der Bewertung des Eigenverbrauches in der Landwirtschaft) ermittelt werden können.
- Die Bewertung öffentlicher Güter und Leistungen kann daher nicht, wie für die übrigen Wirtschaftsbereiche, vom Output, sondern muss vom Input, d.h. von den Kosten der Leistungserstellung, ausgehen. Das bedeutet die Annahme, dass der Gemeinschaft öffentliche Leistungen so viel wert sind, wie für ihre Erstellung an Produktionskosten (insbesondere Personalkosten) benötigt wurde. Die Problematik dieser Konvention ist offensichtlich und ist von besonderer Bedeu¬tung, wenn es gilt, intertemporale oder internationale Vergleiche anzustellen. So müssen hohe bzw. rasch wachsende öffentliche Ausgaben, z.B. im Gesund¬heitswesen, Militärbereich etc., nicht notwendigerweise auf hohe bzw. steigende Leistungen in diesen Bereichen hinweisen, sondern können auch durch ent¬sprechende Lohnentwicklungen, organisatorisch bedingte Kostensteigerungen etc. verursacht sein.
- Damit in Zusammenhang steht das Problem der Ermittlung realer Größen öffentlicher Leistungen. Die VGR liefert unmittelbar nur nominelle Werte, die über entsprechende Preisindizes in Realwerte transformiert werden. Solche Indizes sind jedoch für den öffentlichen Bereich nur beschränkt anwendbar. Auch Rückrechnungen über direkte Ermittlungen der Entwicklung der Arbeits¬produktivität sind mit großen statistischen Problemen verbunden. In der Regel werden hier Werte aus technisch vergleichbaren privatwirtschaftlich organisierten Branchen herangezogen. Insgesamt bedeutet dies einen Bereich großer stati¬stischer Unsicherheit und Unschärfe hinsichtlich der Frage, wie weit ein An¬stieg öffentlicher Ausgaben die reale Produktionsausweitung oder nur die Wir¬kung gestiegener Kosten.
- Ein grundlegendes Problem liegt schließlich darin, dass öffentliche Leistungen, die ja letztlich stets privaten Haushalten oder Unternehmen zugute kommen, bei diesen als (meist unentgeltlich erbrachte) Konsum- oder als Vorleistungs¬größen erfasst werden müssten. Die VGR ist jedoch nicht in der Lage, diese Un¬terscheidung zu berücksichtigen, und erfasst sämtliche öffentlichen Dienstlei¬stungen als "Staatsverbrauch" (siehe unten). Die mangelnde Unterscheidung (bzw. Unterscheidbarkeit) von Vorleistung und Endprodukt, sowohl nach Emp¬fängerkreis wie nach Verwendungsart, führt aber auch dazu, dass etwa eine bloße Vermehrung der Inputs (z.B. mehr Beamte, mehr Militärausgaben etc.) in der VGR bereits als Erhöhung des Endproduktes ("öffentlicher Konsum") ausge¬wiesen wird, während im privatwirtschaftlichen Bereich nicht auf die Entwick¬lung der Inputs, sondern auf die Entwicklung (und Bewertung) der Endproduk¬tion abgestellt wird. In noch stärkerem Maße als dies ohnedies schon generell für die VGR der Fall ist, werden hier die Unzulänglichkeit der entsprechend der VGR ermittelten Größen als Wohlfahrtsmaß und die nur bedingte Aussage¬kraft als Produktionsmaß sichtbar“ (Nowotny, a.a.O., S. 93f).
Das Problem der Abgrenzung des Staatssektors wird auch in der Finanzstatistik pragmatisch durch eine Aufzählung der einzelnen Institutionen gelöst. Unterschiede in der institutionellen Abgrenzung des Staatssektors gibt es in der Finanzstatistik seit 1974 nicht mehr. Dies geht auf eine Novelle zum Finanzstatistikgesetz zurück, die im Wesentlichen bestimmten, in der Finanzstatistik künftig auch die Sozialversicherung den Staatssektor zuzurechnen. Seit dieser Zeit wird in der Finanzstatistik zweigleisig gefahren: Die Staatsausgaben werden sowohl ohne als auch einschließlich der Sozialversicherung ausgewiesen.
„Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens sowie ab 1974 auf die Finanzwirtschaft des Sozialversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen, der Organisationen ohne Erwerbszweck, der kommunalen Zweckverbände und sonstiger juristischer Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit. Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und -rechnungen zugrunde liegen. Die Positionen werden allerdings verschieden und unter anderen Oberbegriffen zusammengefasst“ (Brümmerhoff 1990, a.a.O., S. 29).
Die vollständige Neugestaltung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern En¬de der 60er Jahre und die sich anschließende gemeindliche Haushaltsreform hat¬ten auch auf die Finanzstatistik in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Auswirkungen. Neben der Regelung methodischer Fragen betrafen die wich¬tigsten, ab 1970 in die Finanzstatistik eingeführten, Änderungen die Präsenta¬tion der Haushaltszahlen nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie nach Funktionen.
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasst nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik den Bund und die Länder einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die Sozialversicherung einschließlich der Zusatzversorgungen, die Bundesanstalt für Arbeit, ein Teil der Organisationen ohne Erwerbscharakter sowie öffentliche Krankenhäuser. Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haus¬haltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (vgl. Essig, H., 1984: Erfassung- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 835 – 844). Die Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben "auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgaben¬bereichen“. Ferner werden die Ausgaben auch noch nach Körperschaftsgruppen untergliedert (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1983: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 1983. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 6f).
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten wer¬den vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströ¬me der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt. Darüber hinaus muss in einer Reihe von Fällen aus Gründen der "inhaltlichen Vergleichbarkeit der statistischen Ergebnisse von einer "haushaltsgetreuen" Darstellung abgewi¬chen werden" (Essig, a.a.O. S. 840ff).
Den Ausgangspunkt für die finanzstatistischen Gliederungen nach Ausgabenarten bildet der Gruppierungsplan für Bund und Länder, der in seinen Grundzügen auch dem für die kommunalen Haushalte entspricht. Die Ergebnisse werden in einer haushaltsmäßigen, einer gesamtwirtschaftlichen und einer finanzwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Die haushaltsmäßige Darstellung, die am stärksten dem Haushaltsnachweis folgt, wird hier allerdings nicht näher erläu¬tert, da sie lediglich für den Ausweis der Gemeindehaushalte gebräuchlich ist (Essig, a.a.O., S. 838).
„Anzumerken ist, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten der Finanzstatistik von den entsprechenden Angaben des Bundesministeriums der Finanzen abweichen. Der Grund hiefür liegt unter anderem darin, dass das Finanzministerium die Ausgaben der Zweckverbände nicht zum öffentlichen Gesamthaushalt rechnet. Ferner weisen die finanzstatistischen Tabellen des Statistischen Bundesamtes durch den geänderten Erhebungsbereich ab 1974 einen Sprung in den Zeitreihen auf“ (Brümmerhoff 1990, a.a.O., S. 29). Durch die Erweiterung des Berichtskreises ist 1974 ein Sprung eingetreten, der nicht ausgeglichen werden kann. Die Zahlenreihen des Bundesministeriums der Finanzen weisen demgegenüber keinen Bruch auf, da weder die Zweckverbände, noch der Bereich der Sozialversicherung in der Abgrenzung des Ministeriums zum Öffentlichen Gesamthaushalt rechnen.
Stellt man die Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte (VGR) mit und ohne Sozialversicherung den entsprechenden Größen der Finanzstatistik gegenüber, dann zeigt sich, dass Einnahmen und Ausgaben sowie auch der Saldo in der Finanzstatistik größer ausfallen. Die Abweichungen zu den Daten der VGR beruhen auf den o.g. unterschiedlichen Abgrenzungen.
(A.4) Berechnungsgrundlagen:
„Grundlagen für die Berechnung der Einnahmen und Ausgaben des Staates in der Abgrenzung den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen bilden bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) im wesentlichen die Angaben der Finanzstatistik, die zum Teil durch weitere Unterlagen ergänzt werden, bei der Sozialversicherung die Rechnungsabschlüsse der einzelnen Sozialversicherungsträger. Die Einteilung der in der Finanzstatistik und zum Teil auch in den Abschlüssen der Sozialversicherungsträger enthaltenen Angaben wurde zwar in nicht unwesentlichen Maße nach ökonomischen Gesichtpunkten in Anlehnung an das Staatskonto der VGR aufgebaut, doch mussten außerdem haushaltsrechtliche und zum Teil betriebswirtschaftliche Kriterien berücksichtigt werden Die Daten entsprechen deshalb in verschiedener Hinsicht nicht den Definitionen und Abgrenzungen der VGR“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16).
(A.5) Ergebnisdarstellung:
Die Ergebnisdarstellung bezieht sich in der VGR nur auf Stromgrößen und nicht auf Bestandsgrößen, wie in der Finanzstatistik.
(A.6) Zeitpunkt der Erfassung staatlicher Aktivitäten in der VGR und der Finanzstatistik
Diskrepanzen zwischen VGR und Finanzstatistik ergeben sich allein aufgrund einer unterschiedlichen Abgrenzung der öffentlichen Ausgaben. Sie erklären sich aufgrund der Tatsache, dass die Staatsausgaben nach zwei inhaltlich verschiedenen Prinzipien erfasst werden (Unterschiede in der Periodisierung):
- Die VGR erfasst staatliche Aktivitäten (wie auch alle übrigen Transaktionen) zum Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine Ausnahme bilden die direkten Steuern, die nicht in der Periode, auf deren Grundlage sie erhoben werden, sondern zum Zeitpunkt der Fälligkeit in die Rechnung eingehen.
- Die Finanzstatistik hingegen stellt grundsätzlich auf die kassenmäßige Vereinnahmung und Verausgabung ab (alle von öffentlichen Kassen vorgenommene Auszahlungen an Empfänger außerhalb des Staatssektors). Dennoch können die Ausgaben in unterschiedlichen Stadien des Haushaltsvollzuges Gegenstand finanzstatistischer Erfassung sein (z.B. beim Voranschlag, bei der ‚Bewirtschaftung’ (Vollzug) sowie beim Rechnungsabschluss). Man spricht dann vom Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Der entscheidende Unterschied besteht somit darin, dass die VGR im Gegensatz zur Finanzstatistik zwischen Ausgaben und Auszahlungen unterscheiden (Ausgaben und Auszahlungen unterscheiden sich um die Kreditvorgänge; sie hängen also wie folgt zusammen: Ausgaben = Auszahlungen + Forderungsabgänge – Schuldenzugänge). In den beiden Statistiken werden demnach unterschiedliche Periodisierungsregeln angewandt. Die Finanzstatistik versteht unter Staatsausgaben getreu dem reinen Kassenprinzip alle Auszahlungen an nicht-staatliche Empfänger, ohne zu berücksichtigen, ob damit zugleich Änderungen in den Forderungen oder Verbindlichkeiten einhergehen.
Die Unterschiede in der Periodisierung zeigen sich z.B. bei den staatlichen Bruttoanlageinvestitionen. Sie werden in der VGR im Zeitpunkt der Produktionswirksamkeit, also bei ihrer Wirkung auf den Einkommenskreislauf erfasst; in der Finanzstatistik werden sie hingegen im wesentlichen zum Zeitpunkt der Bezahlung nachgewiesen.
(A.7) Berücksichtigte Transaktionen
Der unterschiedlichen Aufgabenstellung von VGR und Finanzstatistik entsprechend sind die in die beiden Rechenwerke einbezogenen Transaktionen nicht deckungsgleich. Die Finanzstatistik enthält insbesondere keine fiktiven Beträge (wie: Abschreibungen oder imputierte Pensionen). Sie umfasst aber Darlehensaufnahmen und -tilgungen, Kreditgewährungen und -rückzahlungen, Rücklagenzuführungen und -auflösungen. In der VGR wird versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden, wobei eine Verminderung der Nettopositionen (das Nettogeldvermögens) darstellen. Auch werden in der VGR Abschreibungen auf das öffentliche Anlagevermögen gebucht und Sozialbeiträge unterstellt.
„Am deutlichsten zeigt sich der Unterschied zwischen den beiden Statistiken bei der Behandlung von staatlichen Darlehen an andere Sektoren und bei Schuldenerlass bzw. -übernahme. Nach der Methodik der Finanzstatistik sind Darlehen und Beteiligungen, die zweifellos Auszahlungen der öffentlichen Kassen darstellen, wie öffentliche Ausgaben zu verbuchen. Nach der Methodik der VGR bilden hingegen staatliche Darlehen, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen oder Tilgungen aufgenommener Kredite gerade keine öffentlichen Ausgaben; sie sind eben nur Auszahlungen, zu denen als Gegenposten gleichzeitig Schuldenverpflichtungen oder Forderungsänderungen der Privaten entstehen (Wissenschaftlicher Beitrat beim BMF 1976, a.a.O., S. 853f). Bei Einnahmen und Ausgaben im Sinne der VGR muss also die Höhe der Nettoposition, d.h. die Differenz aus Forderungen und Verbindlichkeiten, tangiert sein: rein finanzielle Vorgänge sind hier defizitneutral. Andererseits werden bestimmte fiktive Transaktionen (wie Schuldübernahme, Schulderlass) hier in den VGR als defizitwirksamer Vermögenstransfer gebucht. Die Finanzstatistik berücksichtigt jeden kassenwirksamen Vorgang, solchen Vermögenstransfer folglich nicht, so dass der Finanzierungssaldo hier die zur Deckung der Ausgaben erforderliche zusätzliche Kreditaufnahme kennzeichnet“ (Brümmerhoff, D. 2001, a.a.O., S. 34).
„Besonders hervorzuheben sind die Ereiterung der Einnahmen und Ausgaben des Staates in den VGR um fiktive Transaktionen (unterstellte Sozialbeiträge, Abschreibungen), der zusätzliche Nachweis von Strömen, die außerhalb des Haushalts abgewickelt werden und damit nicht in der Finanzstatistik erscheinen (z.B. direkte Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Gemeinschaften, Ausgaben und zugehörige Einnahmen zur Sicherung des Einsatzes der Steinkohle in der Elektrizitätswirtschaft, die Bruttobuchung von in der Finanzstatistik netto nachgewiesenen Transaktionen (z.B. Arbeitnehmersparzulage, Investitionszulagen, einbehaltene Umsatzsteuer), die Nettobuchung von in der Finanzstatistik brutto nachgewiesenen Transaktionen (z.B. Verkäufe von Verwaltungsleistungen, Verkäufe von Land und gebrauchten Anlagen), die unterschiedliche sektorale Abgrenzung (Nettonachweis der staatlichen Bruttounternehmen in den VGR) sowie die Unterschiede in der Periodenabgrenzung (z.B. Nachweis der Bruttoinvestitionen nach Produktion in den VGR, Phasenverschiebungen bei der Lohnsteuer)“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991: Fachserie 18, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Reihe S. 16, Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950 bis 1990. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 16f).
(A.8) Vergleich des Staates in VGR und Finanzstatistik:
„Grundsätzlich beruhen die Abweichungen zwischen beiden Rechenwerken auf einer Reihe konzeptioneller Unterschiede. Die Finanzstatistik berücksichtigt jeden kassenwirksamen Vor¬gang, die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur geld¬vermögenswirksame Einnahmen und Ausgaben. Der finanzsta¬tistische Finanzierungssaldo kennzeichnet die zur Deckung der Ausgaben erforderliche zusätzliche Kreditaufnahme, der Finan¬zierungssaldo der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hingegen die Veränderung der Forderungen und der Verbind¬lichkeiten des Staates. Bedeutsam für die Abweichung der Salden sind die folgenden Aspekte: In den Volkswirtschaftli¬chen Gesamtrechnungen wird anders als in der Finanzstatistik der Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes zum Staat gerechnet. Das in diesem Jahr erstmals zu berück¬sichtigende Bundeseisenbahnvermögen wird in der Finanzsta¬tistik vollständig zum Staatssektor gezählt, in den Volkswirt¬schaftlichen Gesamtrechnungen nur jener Teil, der für die Altlasten der Bahn (Schulden, Versorgungsleistungen und Unterhalt nicht betriebsnotwendiger Liegenschaften) auf¬kommt. Ein weiterer konzeptioneller Unterschied resultiert aus der abweichenden zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben; die Einnahmen aus der Lohnsteuer werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach der Entstehung der Steuerschuld, Bauinvestitionen in dem Umfang, wie sie produktionswirksam werden, zeitlich zugeordnet. Der Bundes¬bankgewinn mindert in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrech¬nungen in voller Höhe das jeweilige Finanzierungsdefizit, in der Finanzstatistik nur gemäß dem Ansatz der Finanzplanung. Der quantitativ entscheidende saldenwirksame Unterschied zwi¬schen den beiden Rechenwerken besteht in der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben der Finanzierungsrechnung (insbe¬sondere Darlehensgewährung an Dritte und Rückflüsse daraus) sowie der Vermögensrechnung (insbesondere Erwerb und Ver¬äußerung von Beteiligungen); diese werden jeweils nur in der Finanzstatistik ausgewiesen.
Die deutsche Vereinigung hat über eine verstärkte Darlehens¬gewährung - vor allem über das ERP-Sondervermögen im Rahmen verschiedener Programme zur Förderung privater Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern - die Differenz zwischen den Finanzierungssalden in den beiden Abgren¬zungen seit dem Jahre 1990 ansteigen lassen. Zudem hat die Vereinigung einmalig im Jahre 1990 diese Abweichung beeinflusst, indem in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Saldenausgleich für den übergeleiteten Haushalt der DDR (Abschnitt B im 3. Nachtrag zum Bundeshaushalt 1990) als Ausgabe gebucht wurde, in der Finanzstatistik hingegen nicht. Zusätzlich haben in den Jahren 1990 und 1991 einige Sonder¬faktoren (Schuldenerlass für Entwicklungsländer, Übernahme von Altschulden der Deutschen Bundesbahn durch den Bund, Einfluss der Einnahmen aus dem in dieser Zeit erhobenen Solidaritätszuschlag auf die Phasenverschiebung) die Differenz der Finanzierungssalden vergrößert.
Für die finanzpolitische Diagnose sind die Ergebnisse der Rechenwerke je nach Schwerpunkt der Fragestellung unter¬schiedlich aussagekräftig. Richtet sich diese eher auf die direkte Beeinflussung gesamtwirtschaftlicher Vorgänge wie auf die Entwicklung der gesamtstaatlichen Ausgabenstruktur im volks¬wirtschaftlichen Kontext, dann ist der Rückgriff auf die Volks¬wirtschaftlichen Gesamtrechnungen sinnvoll. Freilich wirkt der Staat auch durch seine Darlehensgewährung auf die Dispositio¬nen der privaten Wirtschaft ein, so dass in diesem Zusammen¬hang die ergänzende Betrachtung der finanzstatistischen Daten geboten ist. Für die konsolidierungspolitische Bewertung der Finanzpolitik und der konkreten Entwicklung der öffentlichen Haushalte auf den verschiedenen Ebenen sowie die Frage nach der Kapitalmarktbelastung durch das staatliche Finanzgebaren liefern die Daten der Finanzstatistik die relevanten Informatio¬nen“ (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung (Hrsg.), 1994: Den Aufschwung sicher – Arbeitsplätze schaffen. Jahresgutachten 1994/95. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 136).
(A.9) Abgrenzung des staatlichen Sektors nach der Umstellung der VGR auf das europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen von 1995 (ESVG 1995):
Das ESVG 1995 schreibt die Unterscheidung der Sektoren und die Kriterien für ihre Abgrenzung vor:
- nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften,
- Staat,
- private Haushalte,
- private Organisationen ohne Erwerbszweck.
Diese Sektoren bilden die gesamte Volkswirtschaft, der die übrige Welt als Sammelkonto aller Transaktionen mit dem Ausland gegenübersteht. Die Sektorengliederung zeigt, dass es (im Gegensatz zur traditionellen Sektoreinteilung) im neuen ESVG einen Unternehmenssektor nicht mehr gibt, in dem alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammengefasst werden. Für die Abgrenzung gegenüber dem Staat ist von Interesse, dass die Krankenhäuser der öffentlichen und frei-gemeinnützigen Träger als Quasi - Kapitalgesellschaften diesem Sektor zugeordnet werden. Die Krankenhäuser müssen aufgrund des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes und weiterer abgeleiteter Rechtsnormen ein spezielles und umfassendes Buchhaltungssystem anwenden. ‚Auch besitz das Krankenhausmanagement weitgehende Entscheidungsautonomie in der Wirtschaftsführung und in den Pflegesatzverhandlungen mit der Krankenkasse.
Die Abgrenzung des staatlichen Sektors hat sich unter anderem dadurch geändert, dass die bisher dem Sektor Unternehmen zugeordneten, rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen, die weder ein vollständiges, eigenes Rechnungswesen noch Entscheidungsautonomie haben, mit der Revision nach den ESVG 95 dem staatlichen Sektor zugerechnet werden. Umgekehrt zählen nun die Krankenhäuser mit kaufmännischer Rechnungslegung und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht mehr zum staatlichen, sondern zum privaten Sektor. Durch die damit geränderte der staatlichen Investitionszuschüsse an kaufmännisch buchende Krankenhäuser verringert sich gegenüber der bisherigen nationalen Abgrenzung der Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften. Bei den zurückliegenden Berechnungen des Defizits in der für den Maastricht-Vertrag relevanten Abgrenzung wurde bereits die geänderte Zuordnung der Krankenhäuser berücksichtigt.
B. Ansatzpunkte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
(B.1) Zur VGR:
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen stellen ein System von Konten, Tabellen und Übersichten dar, das auf die statistische Erfassung der ökonomischen Aktivitäten einer Volkswirtschaft für einen zurückliegenden Zeitraum ab¬zielt (vgl. Stobbe, A.: Volkswirtschaftlehre I. Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 5. Aufl., Berlin, Heidelberg, New York 1980, S. 372.). Sein Inhalt, Umfang und Aufbau trägt weitgehend internationalen Ver¬einbarungen Rechnung (vgl. Statistisches Bundesamt 1985: Konten und Standardtabellen 1984, Reihe 1 der Fachserie 18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Stuttgart, Mainz: Kohlhammer, S. 51.). Die Vielzahl der Wirtschaftseinheiten und der wirt¬schaftlichen Vorgänge einer Volkswirtschaft werden in den Gesamtrechnungen zu Gruppen zusammengefasst.
Die Aggregation der Wirtschaftseinheiten zu Sektoren orientiert sich primär an institutionellen Sachverhalten, die allerdings durch funktionale Aspekte kor¬rigiert werden (Vgl. auch Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aus¬sagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten, Göttingen: Otto Schwarz, S. 21 sowie Bartels, H., 1960: Das Kontensystem für die Volkswirtschaftlichen Ge¬samtrechnungen der Bundesrepublik Deutschland. Erster Teil: Das angestrebte Konten¬system, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1960, S. 317-344, S. 318.). Im Sektor Staat werden, so zumindest die Absicht, die Institu¬tionen zusammengefasst, die Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit erbringen und sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren (Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 56.). Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Zu den Gebietskörperschaften rechnen der Bund einschl. Lastenausgleichsfonds und ERP-Sondervermögen, die Länder einschl. Stadtstaaten und die Gemeinden einschl. der Gemeindeverbände und kommunalen Zweckverbände. Die Abgren¬zung gegenüber den Unternehmen folgt der in der Finanzstatistik üblichen Tren¬nungslinie, so dass zu den Einrichtungen der Gebietskörperschaften u.a. öffent¬liche Einrichtungen der Sozialhilfe (Altenheime u.ä.), Einrichtungen der Jugend¬hilfe (Erziehungsheime u.ä.), Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kranken¬häuser für Akutkranke usw.) und sonstige Einrichtungen wie Vieh- und Schlachthöfe, Markthallen und Feuerwehren gezählt werden. Unternehmen im Eigentum der Gebietskörperschaften zählen unabhängig von ihrer Rechtsform zum Unternehmenssektor. Dies gilt für die Deutsche Bundesbahn, die Deutsche Bundespost und andere Industriebeteiligungen des Staates, wie auch für die Mehrzahl der kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen sowie die Hafenbetriebe. Im Gegensatz zur Finanzstatistik werden in den Volkswirtschaft¬lichen Gesamtrechnungen die Bruttounternehmen des Staates dem Unterneh¬menssektor zugeschlagen. Bei diesen Bruttobetrieben, die mit allen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt einer Gebietskörperschaft integriert sind, handelt es sich um kleinere Wasserversorgungsbetriebe, Forstbetriebe oder vereinzelt um Stadthallen und ihre Restauration. Die Sozialversicherung, die eines der wichtig¬sten Instrumente öffentlicher Sozialpolitik darstellt, umfasst die Rentenversiche¬rung der Arbeiter und Angestellten, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Zusatzversorgungseinrichtungen für Angestellte und Arbeiter des öffent¬lichen Dienstes, die Altershilfe für Landwirte, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Un¬ternehmen im Eigentum dieser Versicherungen zählen dagegen zum Unterneh¬menssektor (Vgl. zur Abgrenzung des Staatssektors die Ausführungen in Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 56 f. sowie bei Ring, U.: Öffentliche Planungsziele..., a.a.O., S. 126 ff.).
Die Ausgaben des Staates werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun¬gen nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten, nach wirtschaftlichen Katego¬rien und nach Aufgabenbereichen gegliedert. Darüber hinaus erscheinen Gliede¬rungen der Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Sozialversicherung sowie nach den die staatlichen Ausgaben empfangenden Sektoren (vgl. Kopsch, G., 1980: Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen in den Volkswirt¬schaftlichen Gesamtrechnungen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1980, S. 155-169, S. 155 und Kopsch, G.: Der Staat ..., a.a.O., S. 749). Die Aufmerksam¬keit richtet sich im Folgenden nicht auf die sektoralen sondern auf die zuerst ge¬nannten Gliederungen, weil sie die Ausgaben nach ökonomischen und politischen Kriterien zu ordnen suchen.
(B.2) Konten des Staatssektors in der VGR:
Ausgangspunkt der Zusammenfassung von Ausgabengruppen bilden die Konten 1-6 des Staatssektors der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Zum Aufbau des Kontensystems vgl. Bartels, H.: Das Kontensystem..., a.a.O., S. 317 ff. Im Einzelnen werden im Sektor Staat (Vereinfachtes Kontensystem) folgende Konten ge¬führt:
2-1 Produktionskonto;
2-2 Einkommensentstehungskonto;
2-3 Einkommensverteilungskonto;
2-4 Einkommensumverteilungskonto;
2-5 Einkommensverwendungskonto;
2-6 Vermögensveränderungskonto;
2-7 Finanzierungskonto.
Danach werden zunächst folgende Ausgaben unterschieden (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S. 10.; in Klammern die Buchungsnummern aus dem vereinfachten Kontensystem):
(1) Geleistete Subventionen (Position 2-4.10)
(2) Soziale Leistungen (Position 2-4.35)
(3) Sonstige laufende Übertragungen (Position 2-4.40)
(4) Aufwendungen für den Staatsverbrauch (Position 2-5.10)
(5) Zinsen auf öffentliche Schulden (Position 2-3.20)
(6) Vermögensübertragungen (Position 2-6.30)
(7) Bruttoinvestitionen (Position 2-6.20)
Die geleisteten Subventionen, die sozialen Leistungen, und die sonstigen laufen¬den Übertragungen bilden zusammen den Posten der vom Staat geleisteten lau¬fenden Übertragungen. Subventionen werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Zuschüsse ge¬nannt, die der Staat an Unternehmen für laufende Produktionszwecke gewährt. Mit Aus¬nahme der Umsatzsteuervergünstigung in der Landwirtschaft und Berlinförderung wer¬den nur die tatsächlichen Geldleistungen gezählt.
Soziale Leistungen sind in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen laufende Geld¬leistungen an private Haushalte und die übrige Welt, für die keine spezielle Gegenlei¬stung erbracht wird.
Die geleisteten sonstigen laufenden Übertragungen enthalten u.a. Zahlungen an die Deut¬sche Bundesbahn für die Versorgung ehemaliger Beamter, Beiträge an die EG und andere internationale Organisationen sowie, bei der gesonderten Darstellung einzelner staat¬licher Ebenen, Zuweisungen und Zuschüsse an andere staatliche Körperschaften (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S. 12 f.). Die Vermögensübertragungen umfassen zum einen Investitionszuschüsse und zum anderen sonstige Vermögensübertragungen.
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden als Vermögensübertragungen alle Geldleistungen angesehen, die zumindest für eine der beteiligten Wirtschaftseinhei¬ten eine unmittelbare Vermögenszu- oder -abnahme darstellen. Im Einzelnen enthalten die Vermögensübertragungen des Staates an andere Wirtschaftseinheiten:
-- Unternehmen (Investitionszuschüsse für Bauvorhaben und andere Investitionen u.a. auch die Umwandlung von Darlehen in Zuschüsse an die Deutsche Bundesbahn und an die Deutsche Bundespost; Sonstige Vermögensübertragungen wie Betriebsmittelzuweisungen an Einfuhr und Vorratsstellen, Prämien für die Schlachtung von Kühen und Nichtvermark¬tung von Milch u.ä. sowie fiktive Vermögensübertragungen für nicht entnomme¬ne Gewinne der Bruttounternehmen und Mittel im staatseigenen Wohnungsbau).
-- Staat (Investitionszuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen des Küsten¬schutzes wie auch Zuweisungen für den kommunalen Straßenbau, den Bau von Schulen und Krankenhäusern; Sonstige Vermögensübertragungen in Form von einmaligen größeren Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften).
-- Private Haushalte erhalten (definitionsgemäß) nur sonstige Vermögensübertragun¬gen wie Spar- und Wohnungsbauprämien, Arbeitnehmersparzulagen u.ä.
- Die übrige Welt (Investitionszuschüsse im Rahmen der Entwicklungshilfe; Sonstige Vermögensübertragungen wie Wiedergutmachungsleistungen sowie die
Umwandlung von Schulden der ärmsten Entwicklungsländer in Zuschüsse und
die Zahlungen an den EG-Entwicklungsfonds).
(Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 98 f.).
Die Bruttoinvestitionen des Staates setzen sich aus den Anlageinvestitionen und der Vorratsveränderung zusammen (vgl. Kopsch, G.: Der Staat ..., a.a.O., S. 752). Die Vorratsveränderungen des Staates beziehen sich auf ausgewählte Vorräte, wie Mineralöl und Kernbrennstoffe (Vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 98). Die Aufwendungen für den Staatsver¬brauch schließlich entsprechen dem Produktionswert des Staates abzüglich der Verkäufe von Verwaltungsleistungen und abzüglich dem Wert der selbst erstellten Anlagen (Vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.0., S. 11 f. Siehe auch die Standardtabelle 3.11 in Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1984, a.a.O., S. 247).
Der Produktionswert des Staates (Position 2-1.60) entspricht den Käufen von Gütern für die laufende Produktion, die sog. Vorleistungen (Position 2-1.10) zuzüglich der Brutto¬wertschöpfung (Position 2-1.49 und 2-2.50). Die Bruttowertschöpfung des Staates umfasst die Abschreibungen (Position 2-2.10), die geleisteten Produktionssteuern (Position 2-2.20) und die geleisteten Einkommen aus unselbständiger Arbeit (Position 2-3.10), welche beim Sektor Staat dem Beitrag zum Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten (Nettowertschöp¬fung) entsprechen.
Gerade die Ausgabenkategorie "Staatsverbrauch" findet in der Literatur eine eingehende Behandlung. Hier spielt vor allem die Frage, inwieweit diese Ausgaben Endverbrauchs- ¬oder Vorleistungscharakter haben, eine große Rolle (vl. auch Kopsch, G.: Staatsver¬brauch nach dem Ausgaben- und dem Verbrauchskonzept, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, S. 297-303.).
Übersicht zu den Konten des Staatssektors der VGR (vgl. auch das Schaubild im PDF – Dokument (Zitat aus: Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 4. neubearb. und erw. A. Berlin u.a.: Springer, S. 95 – 98):
„Das Produktionskonto des Staates unterscheidet sich von dem des Unterneh¬menssektors vor allem dadurch, dass der überwiegende Teil des Produktionswertes des öffentlichen Sektors in Form unentgeltlich abgegebener Güter und Leistungen besteht und daher, wie dargestellt, mit den entstandenen Aufwendungen, d.h. zu Faktorkosten und nicht zu Marktpreisen bewertet wird. Im Gegensatz zum Unter¬nehmensbereich wird demnach das Produktionskonto des öffentlichen Sektors von der Soll-("linken")Seite her begonnen, die die Vorleistungen plus Bruttowertschöp¬fung (Löhne und Gehälter, Abschreibungen, aber nicht die Saldogröße Gewinne!) enthält. Die Abschreibungen werden dabei nach der Systematik der VGR nur für Gebäude, nicht für andere Sachanlagen vorgenommen.
Der Bruttoproduktionswert des öffentlichen Sektors ergibt sich dann auf der rechten Seite als Entsprechung der angeführten Größen und enthält Verkäufe und selbst erstellte Anlagen sowie vor allem die unentgeltlich bereitgestellten öffentlichen Gü¬ter und Dienstleistungen ("Staatsverbrauch"). Die Bezeichnung "Staatsverbrauch" bzw. "Eigenverbrauch" oder "Staatlicher Konsum" ist insofern irreführend als es sich hier ja nicht um "Konsum" durch den Staat handelt, sondern wie beim priva¬ten Produktionsbereich um die Abgabe von Gütern und Leistungen an die "konsumierenden Bürger" und Unternehmen, wobei in diesem Fall Produktion und Vertrieb eben nicht über Marktsteuerung, sondern über politische Allokationsprozesse bestimmt werden.
Beim Einkommensentstehungskonto des öffentlichen Sektors ergeben sich Unterschiede zum privaten Bereich vor allem hinsichtlich der wesentlich geringe¬ren Bedeutung der Abschreibungen und hinsichtlich der geringeren Bedeutung von Produktionssteuern, da in der Regel keine Steuerpflicht des öffentlichen Sektors besteht. Aus der Differenz zwischen staatlich ausgezahlten Löhnen und Gehältern einerseits und den Abschreibungen und indirekten Steuern andererseits ergibt sich dann die Nettowertschöpfung des öffentlichen Sektors.
Über das Einkommensverteilungskonto ergibt sich der direkte Bezug zur funktionalen Einkommensverteilung (Aufteilung der Produktionseinkommen auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen). Da die Lohn- und Gehaltseinkommen dem "Haushaltssektor" der VGR zugerechnet werden, erscheinen sie im Einkommensverteilungskonto des öf¬fentlichen Sektors nur als Durchlaufposten. Vermögenseinkünfte bezieht der öf¬fentliche Sektor vor allem in Form von Gewinnen öffentlicher Unternehmen. Dem stehen als "geleistete Vermögenseinkommen" vor allem die Zinsen für die öffentliche Schuld gegenüber. Entsprechend der Differenz zwischen Vermögenseinkom¬men und Zinszahlungen ergibt sich dabei in der Regel als Saldo ein negativer An¬teil des Staates am Volkseinkommen.
Das Einkommensumverteilungskonto des öffentlichen Sektors zeigt auf der Soll-Seite die Höhe der Subventionen, der sonstigen Transferzahlungen an Private und der sonstigen laufenden Übertragungen (z.B. an das Ausland, Zuschüsse zur Rentenversicherung). Der Saldo gegenüber den auf der Habenseite enthaltenen Ein¬nahmen ergibt das verfügbare Einkommen des öffentlichen Sektors.
Im Einkommensverwendungskonto ergibt sich dann als Saldo zwischen ver¬fügbarem Einkommen und "Staatsverbrauch" (im Sinne der kostenlosen Bereitstellung öffentlicher Güter) die Höhe der Ersparnis als die Differenz zwischen laufenden Ausgaben und laufenden Einnahmen des öffentlichen Sektors.
Das Vermögensveränderungskonto des öffentlichen Sektors zeigt Ausmaß und Finanzierung der Investitionen und Vermögensübertragungen durch den öffent¬lichen Sektor. Es enthält auf der Sollseite als wesentlichste Größen die Bruttoin¬vestitionen im zivilen Bereich (alle Käufe militärischer Güter werden als Vorlei¬stungen verbucht) und Vermögensübertragungen - etwa in Form von Investitions¬krediten an Unternehmen und öffentliche Haushalte und vergünstigter Wohnbau¬kredite an private Haushalte. Auf der rechten Seite findet sich, neben den Ab¬schreibungen, das Ausmaß der sich aus dem Einkommenskonto des öffentlichen Sektors ergebenden öffentlichen Ersparnis.
Der Finanzierungssaldo gibt dann an, zu welchem Grad der öffentliche Sektor seine Investitionen mit eigenen Mitteln finanzieren kann. Dabei wird der öffentli¬che Sektor, ebenso wie der Unternehmensbereich, typischerweise einen negativen Finanzierungssaldo aufweisen, dem ein positiver Finanzierungssaldo der Privat¬haushalte gegenübersteht. Das Finanzierungskonto stellt den Zusammenhang zwischen Finanzierungssaldo und der Änderung der Forderungen und Verbindlich¬keiten des öffentlichen Sektors dar, d.h. es zeigt im wesentlichen, wie der öffentli¬che Sektors ein Finanzierungsdefizit finanziert hat (z.B. über Anleihen, Bankkredi¬te etc.). Aus dem Ausbau des Finanzierungskontos ergibt sich die Verbindung zur Geldstromanalyse, die die finanzwirtschaftliche Verflechtung zwischen den ein¬zelnen Sektoren im Detail darstellt. Insbesondere lässt sich daraus auch Ausmaß und Form der "Bankiersfunktion" des öffentlichen Sektors erfassen, die da¬durch entsteht, dass der öffentliche Sektor gleichzeitig sowohl Verbindlichkeiten eingeht (z.B. Aufnahme von Anleihen) als auch Forderungen erwirbt (z.B. Vergabe begünstigter Kredite)“.
(B.3) Ausgabengliederungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen:
Zwei Systematiken gliedern die staatlichen Ausgaben nach Arten, also kreislauf¬orientiert, wobei die eine "Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenar¬ten" und die andere "Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien" genannt wird. Die Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten unterscheidet zu¬nächst zwei Kategorien staatlicher Ausgaben, zum einen Ausgaben, die un¬mittelbar oder mittelbar zur Produktion staatlicher Dienstleistungen eingesetzt werden ("Staatliche Güterbereitstellung") und zum anderen Ausgaben an andere, ohne direkte Gegenleistungen ("Übertragungen") (vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates ..., a.a.O., S. 158.). Die erste Kategorie umfasst die Aufwendungen für den Staatsverbrauch und die Bruttoinvestitionen, die im Einzelnen die Ausgaben zur Bezahlung der Beschäftigten des Staates (Diese Ausgabengruppe ist ja nicht identisch mit den Ausgaben des Staates für personelle "inputs", denn auch in den Sachausgaben sind Personalkostenanteile enthalten), zum Kauf von Verbrauchsgütern und Dienstleistungen sowie die Ausgaben zum Kauf von Investitionsgütern umfassen. Die zweite Kategorie, die staatlichen Ausgaben ohne direkte Gegenleistungen der Begünstigten, bestehen aus den laufenden und den vermögenswirksamen Übertragungen. Eine gesonderte Ausgabenart bilden die Zinsen auf öffentliche Schulden.
Insbesondere für den kombinierten Ausweis staatlicher Ausgaben nach Aufga¬benbereichen und Ausgabenarten werden die Ausgabengruppen in anderer Weise zusammengefasst (Vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates..., a.a.O., S. 162 ff). Die Zinsen, die laufenden Übertragungen und die Aufwen¬dungen für den Staatsverbrauch bilden dabei zusammen die Gruppe der "Laufen¬den Ausgaben". Vervollständigt wird diese Gliederung durch die "Bruttoinvesti¬tionen" und die geleisteten "Vermögensübertragungen". Diese Systematik ähnelt sehr stark der in der Finanzstatistik gebräuchlichen Unterscheidung in laufende Rechnung und Kapitalrechnung.
Die Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien weicht von der Darstellung nach volkswirtschaftlichen Arten insofern ab, als die ansonsten im Staatsverbrauch
enthaltenen sozialen Sachleistungen wegen ihres Transfercharakters mit den laufenden und den Vermögensübertragungen unter der Position "Übertragungen an andere Sektoren" erscheinen (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat …, a.a.O., S. 34f.). Diese sozialen Sachleistungen machen nur einen Teil der Realtransfers des Staates an private Haushalte aus. Der Staat stellt z.B. auch erhebliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Unterrichtswesens bereit, die unmittelbar und individuell zurechenbar den privaten Haushalten zugute kommen (vgl. Statistisches Bundesamt: Der Staat..., a.a.O., S.35). Die Bruttoinvestitionen bilden zusammen mit dem verbleibenden Teil des Staatsverbrauchs die Position "Ausgaben für Verwaltungsdienstleistungen". Die Ausgaben für Verwaltungsdienstleistungen sind mit der Inanspruchnahme sächlicher und persönlicher Produktivkräfte ver¬bunden, während die Übertragungen Umverteilungsausgaben darstellen.
Die Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen baut im wesent¬lichen auf den Empfehlungen internationaler Organisationen auf und weicht auch aus diesem Grund erheblich von den finanzstatistischen Aufgabenbereichs¬gliederungen ab. Erstmals 1980 legte das Statistische Bun¬desamt eine bis in das Jahr 1970 zurückreichende Darstellung staatlicher Ausga¬ben nach Aufgabenbereichen vor, wobei die damalige Konzeption auf der Über¬nahme der Systematik des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (EVSG) basierte (vgl. Kopsch, G.: Ausgaben des Staates ..., a.a.O., S. 155 ff. und Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften: Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrech¬nungen - EVSG, Luxembourg 1970, S. 188 ff; siehe hierzu auch Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1979, Stutt¬gart, Mainz 1980, S. 125 u. S. 295 sowie Statistisches Bundesamt: Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1970 bis 1978, Stuttgart, Mainz 1981). Die Systematik der EVSG unterschied neun Aufgabenbereiche: 1. Allgemeine staatliche Verwaltung; 2. Verteidigung; 3. Unterrichtswesen; 4. Gesundheitswesen; 5. Soziale Sicherung; 6. Wohnungswesen, Stadt- und Landesplanung; 7. Sonstige Dienste für die Allgemeinheit; 8. Wirtschaftsförderung, -ordnung und –aufsicht; 9. Sonstige Ausgaben.
Schon mit den Veröffentlichungen der Konten und Standardtabellen für das Jahr 1981, erschienen im November 1982, wurde die Aufgabenbereichsgliederung geändert und auf die 1980 von den Vereinten Nationen veröffentlichte Systematik "COFOG" (classification of the functions of government) umgestellt (vgl. Statistisches Bundesamt: Konten und Standardtabellen 1981, Reihe 1 der Fachserie 18: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Stuttgart, Mainz 1982, S. 115 und United Nations: Classification of the Functions of Government. Statistical Papers, Series M/70, New York 1980.).
Grundlage dieser Gliederung bildet die Einordnung staatlicher Aufgaben und der dafür erforderliche Ausgaben in vier Rubriken (vgl. United Nations: Classification of..., a.a.O., S. 6 f. und Statistisches Bundesamt: Kon¬ten und Standardtabellen 1981, a.a.O., S. 115. Ähnlich auch bei Kopsch, G.: Ausgaben des Staates..., a.a.O., S. 159.):
(1) Allgemeine Staatsleistungen ("general government services"),
(2) Gesellschaftliche und soziale Leistungen ("community and social services"),
(3) Ökonomische Leistungen ("economic services"),
(4) Sonstige Leistungen ("other functions"),
(Vgl. United Nations: Classification of..., a.a. 0., S. 6).
In diese Rubriken werden 14 Aufgabenbereiche ("major groups") eingeordnet. Zu den "allgemeinen Staatsleistungen", die für die Existenz des Staates unentbehrlich sind, aber nicht einzelnen Gruppen von Nutznießern zugerechnet werden können, zählen die Bereiche "Allgemeine staatliche Ver¬waltung", "Verteidigung" und "Öffentliche Sicherheit und Ordnung". Der Ab¬schnitt "gesellschaftliche und soziale Leistungen" umfasst solche Ausgaben, die individuell oder in Gruppen zugeordnet werden können, also die Aufgabenbereiche "Unterrichtswesen", "Gesundheitswesen", "Soziale Sicherung", "Woh¬nungswesen, Stadt- und Landesplanung, Gemeinschaftsdienste" sowie "Erholung und Kultur". Unter die Rubrik "Ökonomische Leistungen fallen die Ausgaben der Bereiche "Energiegewinnung und -versorgung", "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei", "Warenproduzierendes Gewerbe", "Verkehr und Nachrichtenüber¬mittlung" sowie "Sonstige Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht". Den letzten der 14 Aufgabenbereiche bilden die "Sonstigen Ausgaben", welche aus den Zinszahlungen und Übertragungen innerhalb des Staatssektors bestehen. Die weitere Tiefengliederung der Aufgabenbereiche in Gruppen und Untergrup¬pen erfolgt nicht nach einheitlichen Kriterien. Neben den 14 Aufgabenbereichen enthält die Klassifikation der Vereinten Nationen die weitere Aufteilung in 61 Gruppen und insgesamt 127 Untergruppen (vgl. United Nations: Classification of …, a.a.O., S. 11ff.).
(B.4) Verschiedene staatswirtschaftliche Einnahme- und Ausgabenquoten:
B.4.a Ausgabenquoten
Die Veränderung der absoluten Zahlen der Ausgaben und Einnahmen ist – zumal in einer wachsenden Wirtschaft mit Inflation – wenig aussagekräftig. Informativer sind Relationen, bei denen die Staatsausgaben oder –einnahmen auf Indikatoren der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sozialprodukt, Volkseinkommen, Produktionspotential) bezogen werden. Gerade in den letzten Jahren ist die Diskussion um die Staatstätigkeit anhand solcher staatswirtschaftlicher Quoten (Staatsausgabenquote, Steuerquote, Abgabenquote, Verschuldungsquote etc. geführt worden (Einzelheiten vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90). Vor allem in der Staatsausgabenquote (kurz: Staatsquote) sieht man einen Indikator, der zuverlässige Informationen über das Ausmaß finanzwirtschaftlicher Tätigkeit bietet. Die Staatsquote soll den Anteil der staatlichen und staatlich bedingten wirtschaftlichen Aktivität an der wirtschaftlichen Gesamtleistung einer Volkswirtschaft anzeigen.
„Als Staatsquote wird allgemein eine Verhältniszahl verstanden, die eine Beziehung zwischen eindeutig definierten Sachverhalten der staatlichen Aktivität und dritten Größen, im Regelfall dem Sozialprodukt, ausdrückt“ (Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz, S. 58). Bei der Bildung und Beurteilung von Staatsquoten geht es zunächst um die Abgrenzung der Teilmenge (z.B. Staatsausgaben) und der Gesamtmenge (z.B. das Bruttosozialprodukt, das Bruttoinlandsprodukt, das Volkseinkommen oder das Produktionspotential). Je nach Erkenntnisinteresse können - entsprechend funktionalen oder ökonomischen Kriterien ermittelten Zählerabgrenzungen – verschiedene Staatsquoten gebildet werden. Die betreffenden Zählergrößen sind dann bestimmte, statistisch erfasste staatliche Aktivitäten (z.B. gesamte Ausgaben oder nur Teile der Staatsausgaben), beim Nennerausdruck sind je nach Fragestellung neben dem Produktionspotential unterschiedliche Abgrenzungen des Sozialproduktes (Brutto-, Nettosozialprodukt; Marktpreise, Faktorkosten) bzw. des Inlandprodukts gebräuchlich. Zunächst soll kurz die Entscheidung über das geeignete Sozialproduktkonzept erläutert werden. Aus Gründen der Vergleichbarkeit empfiehlt es sich, nach Möglichkeit nur einen umfassenden, korrespondierenden Ausdruck der gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten als Bezugsgröße im Nenner zu verwenden. Am häufigsten wird das Bruttosozialprodukt zu Markpreisen (BSP) als Bezugsgröße im Nenner verwendet, in jüngerer Zeit das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Für bestimmte Fragestellungen (wie die Beanspruchung des Produktionspotentials durch staatliche Aktivitäten) wird auch das Produktionspotential als Bezugsgröße herangezogen. Seltener wird heute dagegen das Volkseinkommen als Bezugsgröße herangezogen.
„Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ermittelt das Sozialprodukt von der Entstehungsseite aus dem Inlandprodukt. Die Produktionswerte der einzelnen Unternehmen (Umsätze + Vorratsänderungen + selbst erstellte Anlagen) vermindert um die laufenden Vorleistungen ergeben das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen, BIP (M). Wird das BIP (M) um die vom Ausland zufließenden Einkommen von Inländern bzw. die in das Ausland abfließenden Einkommen von Ausländern korrigiert, so erhält man das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen (BSP), den geläufigsten Ausdruck für das Sozialprodukt Mit der Korrektur des Bruttoinlandsprodukts um diese beiden Posten entsteht als Maß für die wirtschaftliche Gesamtleistung einer Volkswirtschaft das Bruttosozialprodukt .… Die Bewertung zu Marktpreisen ist das gängige Verfahren. Das Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten wird hingegen kaum als Basisgröße verwendet“ (Littmann, K., a.a.O., S. 58f, 64).
Bruttosozialprodukt =
Bruttoinlandprodukt
+ (aus dem Ausland empfangene geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen)
- (an das Ausland geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen).
Die Gesamtausgabenquote (allgemeine Staatsausgabenquote bzw. kurz: Staatsquote) wird am häufigsten als Messziffer für die staatliche Aktivität verwendet. Sie setzt die gesamten Staatsausgaben ins Verhältnis zum Sozial- bzw. Inlandsprodukt.
Die Gesamtausgaben umfassen die Vorleistungen und Faktorentgelte (Ausgaben für Güter und Dienstleistungen: Staatsverbrauch bzw. ‚Konsum’ und staatliche Bruttoinvestitionen), die Transferleistungen an private Haushalte (unter Einbeziehung der Sozialversicherung, einschl. Zinsen auf öffentliche Schulden, Übertragungen an private Organisationen ohne Erwerbscharakter und Übertragungen an die übrige Welt) und die Subventionen (einschl. sonstige laufende Übertragungen und Vermögensübertragungen).
Staatsausgabenquote =[Konsum (Staat) + Investitionen (Staat) + Zinsen + Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen]/BSP (bzw. BIP).
Die Staatsausgabenquote soll angeben, in welchem Ausmaß der Staat mittels der Ausgaben in den Wirtschaftsprozess eingreift. Die Summe aus staatlichen Gesamtausgaben und privaten Ausgaben für Güter [Konsum (priv.) + Bruttoinvestitionen (priv.)] weist in Höhe der Übertragungen Doppelzählungen auf. Die Transferzahlungen an private Haushalte und die Subventionen an Unternehmen können zu weiteren Ausgaben in anderen Wirtschaftsbereichen führen. Die allgemeine Staatsquote ist daher eine unechte Quote, die zusammen mit der privaten Ausgabenquote einen Wert von über 100% ergibt. Die Staatsausgabenquote kann daher auch nicht als Maß für die Beanspruchung des Sozialproduktes durch den öffentlichen Sektor herangezogen werden. „Sie zeigt aber den größtmöglichen Ausdruck der quantifizierbaren Aktivität des Staates im Verhältnis zum Sozialprodukt an. Als Beziehungszahl veranschaulicht sie die relative Größe jener Kreislaufströme, die über den Staatssektor laufen – also politisch determiniert sind“ Littmann, K., a.a.O., S. 65.
Seltener wird als ‚Staatsquote’ die Beziehung zwischen den Ausgaben des Staates für Güter und Dienstleistungen (Realausgaben) und dem BSP bzw. BIP verwendet. Die Realausgabenquote kann als Staatsquote im engeren Sinn bezeichnet werden. Es handelt sich hier um das Verhältnis zwischen der mit dem öffentlichen Sektor direkt verbundenen Endnachfrage („Realausgaben“) zum Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Die VGR bewertet nach allgemeiner Konvention staatliche Güter mit ihren Herstellungskosten. Durch die definitorische Verknüpfung von ‚Staatliche Güter’ = ‚’Herstellungskosten’ wird die Realausgabenquote zu einer echten Quote. Sie kennzeichnet den Anteil des Staates am BSP bzw. BIP, in dem die staatlichen Güter nach Maßgabe der hierfür getätigten Ausgaben enthalten sind.
In dieser Quote sind die Transferzahlungen nicht enthalten. Daher handelt es sich um eine echte Quote, die den Anteil des öffentlichen Sektors an der Bruttoproduktion von Gütern und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft anzeigt. Die Endnachfrage des öffentlichen Sektors nach Gütern und Dienstleistungen entspricht dem Ausmaß des „öffentlichen Konsums“ und der öffentlichen Bruttoinvestitionen.
Realausgabenquote = [Konsum (Staat) + Bruttoinvestitionen (Staat]/BSP (bzw. BIP).
Aus dem Gesamtaggregat der Realausgaben können weitere ‚echte’ spezielle Quoten abgeleitet werden. Dementsprechend kann man in einer weiteren Aufspaltung eine gesonderte öffentliche Investitionsausgabenquote und eine Staatsverbrauchsquote, wie auch eine Sachausgaben- und eine Personalausgabenquote ermitteln. Die gesonderte Ausweisung der Übertragungen (Transfers) in einer entsprechenden Quote [Übertragungs- bzw. Transferquote (Staat)] wird vielfach auch vorgenommen.
Es lassen sich auch eine Vielzahl weiterer, spezieller funktionaler Quoten bilden, die Beziehungen zwischen den einzelnen Elementen des öffentlichen Sektors und größeren volkswirtschaftlichen Aggregaten herstellen (Strukturquoten). Hinter der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Staatsquoten stehen tief greifende Wandlungen in der Struktur Staatsausgaben, die von besonderem Interesse sind. Funktionsbezogene Staatsquoten (z.B. Quoten der Verteidigungsausgaben, Bildungsausgaben, Gesundheitsausgaben, Sozialausgaben, Infrastrukturaufwendungen) sind von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Mit Hilfe funktionaler Quoten lassen sich langfristige Entwicklungstendenzen innerhalb eines Landes betrachten oder längerfristige internationale Vergleiche der Ausgabenstruktur im ökonomischen Gesamtzusammenhang anstellen (vgl. z.B. Warlitzer, H., 1999: Staatsausgaben und Wirtschaftswachstum. Köln: Deutscher Instituts – Verlag). Der Strukturwandel zum „Wohlfahrts- und Leistungsstaat“ ist ein international wirkendes Phänomen, wobei Form und Ausmaß dieses Strukturwandels wieder stark von den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten der jeweiligen Staaten bestimmt sind.
Allerdings liefern diese Quoten aus mehreren Gründen keine zuverlässigen Informationen über Ausmaß oder gar Effizienz der staatlichen Effektivität im jeweiligern Funktions- bzw. Aufgabenbereich. „Öffentliche Ausgaben können häufig mehreren Zwecken dienen, ihre Zuordnung ist dann mehr oder weniger willkürlich. Sollen etwa die Aufgaben für Bundeswehrkrankenhäuser dem Aufgabenbereich ‚Verteidigung’ oder dem Bereich ‚Gesundheitswesen’ zugerechnet werden? Gelten die Ausgaben der Arbeitsförderung zum Bildungs- oder zum Sozialbereich? Intertemporale oder internationale Vergleiche werden erschwert, wenn staatliche Aktivitäten verschieden abgegrenzt sind … Schließlich sagen diese Ausgaben allein noch nichts darüber aus, ob bestimmte Aufgaben effizient erfüllt wurden. Dies hängt damit zusammen, dass die Staatsausgaben nur Inputs und nicht die Leistungen selbst (Outputs) zum Ausdruck bringen. Funktionsbezogene Quoten geben also im Regelfall allenfalls erste Hinweise auf Sachverhalte, sie erlauben jedoch selbst noch keine fundierten Urteile über die Intensität der staatlichen Aktivität in dem jeweiligen Aufgabenbereich (Wissenschaftlicher Beirat, 1976, S. 857)“ (Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 184).
Zu weiteren Ausgabenquoten siehe: Brümmerhoff, D., 1990: Finanzwissenschaft. 5., überarb. und erw. A. München/Wien: Oldenbourg, S. 183f; Büch, E. Th., 1976: Maßzahlen für die Anteile des Staates am gesamtwirtschaftlichen Prozeß. Frankfurt/M.: Peter Lang; Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen: Otto Schwarz; Kroker, R., 1981: Der Staat als Wirtschaftsfaktor. Zur Aussagefähigkeit der Staatsquote. Köln: Deutscher Instituts – Verlag; Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90.
B.4.b Einnahmequoten
Die staatlichen Einnahmequoten zeigen, in welchem Umfang dem privaten Sektor Mittel entzogen und auf den Staat übertragen wurden. „Da der Staat jedoch regelmäßig einen Teil seiner Einnahmen in Form von Transfers wieder an die Privaten zurückleitet, ist aus der Abgabequote nicht zu erkennen, in welchem Umfang Einkommensteile endgültig aus der privaten in die öffentliche Verwendung übergegangen sind“ (Wissenschaftlicher Beirat, 1976, S. 860). Die umfassendste Einnahmequote E-Q (Gesamt) setzt die gesamten Einnahmen im Sinne der VGR (Steuern, tatsächliche und unterstellte Sozialbeiträge Vermögensübertragungen, Abschreibungen), d.h. die nichtkreditären Einnahmen zum BSP bzw. BIP in Beziehung. Zu beachten ist, dass die Einnahmen hier auch unterstellte Sozialbeiträge und Abschreibungen enthalten. Zieht man beide von den Gesamteinnahmen ab, kann man die Quote E-Q (tatsächlich) berechnen. Sie besagt, wie groß der Anteil des Sozial- bzw. Inlandsprodukts ist, der der unmittelbaren Verfügung des Privaten (ohne Berücksichtigung der Verausgabung) entzogen ist. Diese beiden Quoten sind aussagekräftiger als die Steuerquote St-Q, weil sie verschiedene Einnahmen des Staates, darunter insbesondere die Sozialbeiträge enthalten, die den Steuern vergleichbare Belastungen des privaten Sektors darstellen. Die Steuerquote stellt den Anteil des Steueraufkommens (T) am BSP bzw. BIP dar. Gerade für internationale Vergleiche sind wegen der unterschiedlichen Abgrenzung und Bedeutung von Steuern und Sozialbeiträgen die beiden Einnahmen (Summe aus Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen) einschließenden Abgabenquoten sinnvoller. Auch die vielfältigen Substitutionsbeziehungen zwischen Steuern und Sozialbeiträgen sprechen dafür (vgl. Brümmerhoff, D., a.a.O., S. 186f). Die Abgabenquote setzt die Summe aus Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen zum BSP bzw. BIP in Beziehung.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
I. Nach den traditionellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950-1997
I.A.01a. Einnahmen und Ausgaben des Staates: insgesamt (1950-1997)
I.A.01b. Einnahmen und Ausgaben des Staates: Gebietskörperschaften (1950-1997)
I.A.01c. Einnahmen und Ausgaben des Staates: Sozialversicherung (1950-1997)
I.A.02 Steuern und Sozialbeiträge sowie Ausgaben des Staates (1950-1997)
I.B.01 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zum Unternehmenssektor (1960-1988)
I.B.02 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zum Haushaltssektor (1960-1988)
I.B.03 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zur übrigen Welt (1960-1988)
I.C.01 Einnahmen des Staates nach Einnahmearten: insgesamt (1950-1997)
I.C.02 Einnahmen des Staates nach Herkunftssektoren und Einnahmearten (1950-1997)
I.C.03 Steuereinnahmen des Staates nach Steuerarten (1950-1997)
I.D.01 Ausgaben des Staates nach Ausgabenarten (1950-1997)
I.D.02 Ausgaben des Staates nach wirtschaftlichen Kategorien (1950-1988)
I.D.03 Bruttoinvestitionen des Staates nach Anlagearten (1950-1997)
I.D.04 Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (1970-1995)
I.D.05 Staatsverbrauch nach Aufgabenbereichen (1970-1995)
I.E.01a Entwicklung der Staatsquote (1950-1997)
I.E.01b Entwicklung der Einnahmequote (1950-1997)
I.F.01 Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte in Mill. DM: Abgrenzung nach den VGR und der Finanzstatistik (1950-2000)
II. Nach den VGR, Umstellung auf das ESVG 1995: Rückgerechnete Ergebnisse 1970-2001
II.A.01 Eckwerte für den Staat: Vor und nach der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (1991-1998)
II.A.02. Einnahmen und Ausgaben, Finanzierungssaldo des Staates (1970-2001)
II.A.03 Entwicklung der Staatsquote, ESVG 95 (1970-2001)
II.B.01. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.B.02. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.B.03. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts, Preisentwicklung (1970-2001)
II.C.01. Konsum in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.C.02. Konsum in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.C.03. Konsum in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.D.01. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.D.02. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.D.03. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in Preisen von 1995, 1991=100 (1970-2001)
I. Nach den traditionellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1950-1997
I.A.01a. Einnahmen und Ausgaben des Staates: insgesamt (1950-1997)
I.A.01b. Einnahmen und Ausgaben des Staates: Gebietskörperschaften (1950-1997)
I.A.01c. Einnahmen und Ausgaben des Staates: Sozialversicherung (1950-1997)
I.A.02 Steuern und Sozialbeiträge sowie Ausgaben des Staates (1950-1997)
I.B.01 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zum Unternehmenssektor (1960-1988)
I.B.02 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zum Haushaltssektor (1960-1988)
I.B.03 Wirtschaftliche Beziehungen des Staates zur übrigen Welt (1960-1988)
I.C.01 Einnahmen des Staates nach Einnahmearten: insgesamt (1950-1997)
I.C.02 Einnahmen des Staates nach Herkunftssektoren und Einnahmearten (1950-1997)
I.C.03 Steuereinnahmen des Staates nach Steuerarten (1950-1997)
I.D.01 Ausgaben des Staates nach Ausgabenarten (1950-1997)
I.D.02 Ausgaben des Staates nach wirtschaftlichen Kategorien (1950-1988)
I.D.03 Bruttoinvestitionen des Staates nach Anlagearten (1950-1997)
I.D.04 Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (1970-1995)
I.D.05 Staatsverbrauch nach Aufgabenbereichen (1970-1995)
I.E.01a Entwicklung der Staatsquote (1950-1997)
I.E.01b Entwicklung der Einnahmequote (1950-1997)
I.F.01 Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo der öffentlichen Haushalte in Mill. DM: Abgrenzung nach den VGR und der Finanzstatistik (1950-2000)
II. Nach den VGR, Umstellung auf das ESVG 1995: Rückgerechnete Ergebnisse 1970-2001
II.A.01 Eckwerte für den Staat: Vor und nach der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (1991-1998)
II.A.02. Einnahmen und Ausgaben, Finanzierungssaldo des Staates (1970-2001)
II.A.03 Entwicklung der Staatsquote, ESVG 95 (1970-2001)
II.B.01. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.B.02. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.B.03. Verwendung des Bruttoinlandsprodukts, Preisentwicklung (1970-2001)
II.C.01. Konsum in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.C.02. Konsum in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.C.03. Konsum in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.D.01. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in jeweiligen Preisen (1970-2001)
II.D.02. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in Preisen von 1995 (1970-2001)
II.D.03. Bruttoanlageinvestitionen des Staates in Preisen von 1995, 1991=100 (1970-2001)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Dezember 2008
Jahr der Online-Publikation: 1965-2001
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/AlexanderTodorov
Version:Version 1.0.0.
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1965-2001
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/AlexanderTodorov
Version:Version 1.0.0.
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
Diese Studienbeschreibung als DDI-XML.
Download weiterer Texte zu dieser Studie im PDF Format (Forschungsberichte, Publikationen, Materialien zur Studie)