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Studien Zeitreihen |
ZA 8339 | Staatsfinanzen | Andic, Suphan; Veverka, Jindrich, Das Wachstum der Staatsausgaben in Deutschland, 1872 bis 1958. |
344 Zeitreihen (1871 - 1958) 39 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8339
Studientitel: Das Wachstum der Staatsausgaben in Deutschland, 1872 bis 1958.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1958
Primärforscher: Andic, Suphan; Veverka, Jindrich
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, Neue Folge Bd. 23, S. 169 - 278.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Andic, Suphan; Veverka, Jindrich, (1963/64 [2008]) Das Wachstum der Staatsausgaben in Deutschland, 1872 bis 1958.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8339
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Das Wachstum der Staatsausgaben in Deutschland, 1872 bis 1958.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1958
Primärforscher: Andic, Suphan; Veverka, Jindrich
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, Neue Folge Bd. 23, S. 169 - 278.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Andic, Suphan; Veverka, Jindrich, (1963/64 [2008]) Das Wachstum der Staatsausgaben in Deutschland, 1872 bis 1958.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8339
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
In Anlehnung an die berühmte Studie von Alan T. Peacock und Jack Wiseman (The Growth of Public Expenditure in the United Kingdom, N.B.E.R., Princeton 1961) veröffentlichte Suphan Andic und Jindrich Veverka 1964 im Finanzarchiv eine umfangreiche empirische Studie zur säkularen Entwicklung der Staatsausgaben in Deutschland, die Wagners Gesetz von der wachsenden Staatstätigkeit im Form langer Zeitreihen untersuchte.
„The purpose of this paper is to measure the growth of the public sector in Germany from its period of unification until today [1958]. The problem of measuring secular changes in economic aggregates can be divided into three parts: firstly, the determination of the concept; secondly, the collection of the data; and thirdly, their interpretation. We have abstained from a general discussion of the concept of government expenditure as we have adopted that of other studies (A. T. Peacock and J. Wiseman, 1961) … The size and the structure of government expenditure is subsequently explained by reference to the ideological evolution and the nature of the political process, as well as to secular changes in the average size of the production and the consumption unit … The growth of the government expenditure will be discussed against a background of a changing population and of a growing output” (Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, Neue Folge Bd. 23, S. 169-171).
Die quantitativen und qualitativen Veränderungen der Staatstätigkeit lassen sich durch Daten zum öffentlichen Haushalt darstellen. Staatliches Handeln umfasst sowohl die Ebenen des Reichs, der Einzelstaaten (bzw. Bundesländer) und Gemeinden (einschließlich der Gemeindeverbände) als auch die Parafisci, vor allem der öffentlichen Sozialversicherung. Die Untersuchung von Andic und Veverka analysiert im zeitlichen Ablauf - gegliedert in Perioden, die sich durch die Einschnitte der beiden Weltkriege ergeben - die säkulare Entwicklung der Staatsausgaben und ihre Aufgabenstruktur (funktionale Gliederung) im Deutschen Reich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird gleich auf eine grundlegende Schwierigkeit aufmerksam gemacht: Die Zunahme der Staatsausgaben ist stets im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wachstum zu sehen, mit dem sie eng verbunden ist. Die Staatsausgaben steigen in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums absolut und relativ betrachtet. Ausführlich wird auf Mängel im statistischen Material eingegangen. So weisen die finanzstatistischen Ergebnisse um 1913 einen Bruch auf. Erst seit 1913 liegen Zahlen in einer für alle Gebietskörperschaften vergleichbaren Form vor und erst seit diesem Zeitpunkt existieren Zahlen über die öffentlichen Ausgaben, die mit der Zeit nach dem 1. Weltkrieg vergleichbar sind. Innerhalb der Untersuchung der Gesamtentwicklung werden die strukturellen Verschiebungen in den staatlichen Funktionen und auf den einzelnen Ebenen (Gebietskörperschaften: Reich/Bund, Bundesstaaten/Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) genauer behandelt. Neben der absoluten Höhe der Staatsausgaben werden die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung und der Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt angegeben. Die Staatsausgaben werden sowohl in laufenden Preisen als auch mit Hilfe eines Preisindex für das Sozialprodukt (1900 = 100) preisbereinigt angegeben, d.h. es werden zusätzlich die Staatsausgaben in Preisen von 1900 ausgewiesen.
In Anlehnung an die berühmte Studie von Alan T. Peacock und Jack Wiseman (The Growth of Public Expenditure in the United Kingdom, N.B.E.R., Princeton 1961) veröffentlichte Suphan Andic und Jindrich Veverka 1964 im Finanzarchiv eine umfangreiche empirische Studie zur säkularen Entwicklung der Staatsausgaben in Deutschland, die Wagners Gesetz von der wachsenden Staatstätigkeit im Form langer Zeitreihen untersuchte.
„The purpose of this paper is to measure the growth of the public sector in Germany from its period of unification until today [1958]. The problem of measuring secular changes in economic aggregates can be divided into three parts: firstly, the determination of the concept; secondly, the collection of the data; and thirdly, their interpretation. We have abstained from a general discussion of the concept of government expenditure as we have adopted that of other studies (A. T. Peacock and J. Wiseman, 1961) … The size and the structure of government expenditure is subsequently explained by reference to the ideological evolution and the nature of the political process, as well as to secular changes in the average size of the production and the consumption unit … The growth of the government expenditure will be discussed against a background of a changing population and of a growing output” (Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, Neue Folge Bd. 23, S. 169-171).
Die quantitativen und qualitativen Veränderungen der Staatstätigkeit lassen sich durch Daten zum öffentlichen Haushalt darstellen. Staatliches Handeln umfasst sowohl die Ebenen des Reichs, der Einzelstaaten (bzw. Bundesländer) und Gemeinden (einschließlich der Gemeindeverbände) als auch die Parafisci, vor allem der öffentlichen Sozialversicherung. Die Untersuchung von Andic und Veverka analysiert im zeitlichen Ablauf - gegliedert in Perioden, die sich durch die Einschnitte der beiden Weltkriege ergeben - die säkulare Entwicklung der Staatsausgaben und ihre Aufgabenstruktur (funktionale Gliederung) im Deutschen Reich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird gleich auf eine grundlegende Schwierigkeit aufmerksam gemacht: Die Zunahme der Staatsausgaben ist stets im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Wachstum zu sehen, mit dem sie eng verbunden ist. Die Staatsausgaben steigen in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums absolut und relativ betrachtet. Ausführlich wird auf Mängel im statistischen Material eingegangen. So weisen die finanzstatistischen Ergebnisse um 1913 einen Bruch auf. Erst seit 1913 liegen Zahlen in einer für alle Gebietskörperschaften vergleichbaren Form vor und erst seit diesem Zeitpunkt existieren Zahlen über die öffentlichen Ausgaben, die mit der Zeit nach dem 1. Weltkrieg vergleichbar sind. Innerhalb der Untersuchung der Gesamtentwicklung werden die strukturellen Verschiebungen in den staatlichen Funktionen und auf den einzelnen Ebenen (Gebietskörperschaften: Reich/Bund, Bundesstaaten/Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) genauer behandelt. Neben der absoluten Höhe der Staatsausgaben werden die Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung und der Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt angegeben. Die Staatsausgaben werden sowohl in laufenden Preisen als auch mit Hilfe eines Preisindex für das Sozialprodukt (1900 = 100) preisbereinigt angegeben, d.h. es werden zusätzlich die Staatsausgaben in Preisen von 1900 ausgewiesen.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche Größen (Staatsausgaben, Bevölkerung, und Sozialprodukt) wird generell der gleiche Gebietsstand zugrunde gelegt. Für alternative Werte des Jahres 1913 werden in bestimmten Tabellen sowohl (a) der reale Gebietsstand des alten Reichs bis 1913 und (b) der rechnerisch angenommene Gebietsstand nach dem ersten Weltkrieg, d.h. der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, der bis 1934 Gültigkeit hat, angegeben. Für Tabellen, die mit dem Jahr 1913 als Anfangsjahr beginnen, gilt der Reichsgebietsstand des Jahres 1925. Für die Jahre 1935 bis 1939 ist auch das Saarland einbezogen (Gebietsstand 1938, 1939: 31.12.1937). Ab 1950 bildet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage der Berechnungen, ohne das Saarland und Berlin.
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche Größen (Staatsausgaben, Bevölkerung, und Sozialprodukt) wird generell der gleiche Gebietsstand zugrunde gelegt. Für alternative Werte des Jahres 1913 werden in bestimmten Tabellen sowohl (a) der reale Gebietsstand des alten Reichs bis 1913 und (b) der rechnerisch angenommene Gebietsstand nach dem ersten Weltkrieg, d.h. der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, der bis 1934 Gültigkeit hat, angegeben. Für Tabellen, die mit dem Jahr 1913 als Anfangsjahr beginnen, gilt der Reichsgebietsstand des Jahres 1925. Für die Jahre 1935 bis 1939 ist auch das Saarland einbezogen (Gebietsstand 1938, 1939: 31.12.1937). Ab 1950 bildet das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage der Berechnungen, ohne das Saarland und Berlin.
Quellentypen:
Daten aus ausgewählten wissenschaftlichen Publikationen. Daten der amtlichen Statistik des Deutschen Reichs; Daten der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland.
Daten aus ausgewählten wissenschaftlichen Publikationen. Daten der amtlichen Statistik des Deutschen Reichs; Daten der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(1) Bevölkerung
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), versch. Jg. 1952-1958: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1952 – 1958. Stuttgart.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 bis 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 199, Tabelle 1 und 3, S. 10-13.
(2) Preisindices:
Institut für Konjunkturforschung, 1925: Sonderheft No. 37. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 bis 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart, Tabelle 2, S. 84.
(3) Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten):
Statistisches Reichsamt (Hrsg.): 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1954: Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, in: Wirtschaft und Statistik, 6. Jg., Heft 2.
Hoffmann, W.G./Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957. Tübingen.
(4) Staatsausgaben:
Most, O., 1908, 1910: Die Gemeindefinanzstatistik, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 126 und Band 127. Leipzig.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1925ff: Statistisches Jahrbuch für das deutsche Reich. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jahre: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, ausgewählte Bände. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Statistik des Deutschen Reichs, spezielle Publikationen.
Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Änderungen im Finanzwesen, in 4 Teilen, in: Verhandlungen des Reichstages, 1907-1909, Band 249, 250, 251. Die Schätzungen sind aus Teil I, 1908, entnommen: Das Finanzwesen der öffentlichen Körperschaften in Deutschland.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege nach den Hauptergebnissen der Reichsfinanzstatistik. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, 14. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin.
Kaiserliches Statistisches Amt (Hrsg.), 1902ff: Die Finanzen des Reichs und der deutschen Bundesstaaten, in: Vierteljahreshefte zur Statistik des deutschen Reichs. Berlin. Die Schätzungen beruhen auf veröffentlichte Tabellen aus: 2. Heft 1911, 2. Heft 1913, 4. Heft 1922.
Nathan, O., 1944: Nazi War Finance and Banking, N.B.E.R., New York.
Recktenwald, H.C., 1962: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland, in: König, H. (Hrsg.), 1962: Wandlungen der Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften der Vereins für Socialpolitik, Neue Folge, Band 26. Berlin. (Recktenwald berücksichtigt in den Gesamtstaatsausgaben nicht die Ausgaben für die Sozialversicherung, daher die Differenzen zu den Angaben in der vorliegenden Studie, die die Sozialversicherung einschließt!).
Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 – 1944, München, S. 546-555.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1952-1961: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1952 – 1960. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1950ff: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 59 (S. 31-39), Bd. 227 (S. 20, 21, S. 36-39); Bd. 259 (S. 33, S. 44-47).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Die öffentliche Finanzwirtschaft in Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden in den Rechnungsjahren 1948 bis 1954. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1952-1959: Staatliche Finanzen. Rechnungsjahre 1949 – 1957. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1961: Der Staat als Teil der Volkswirtschaft 1950 bis 1959, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3.
(1) Bevölkerung
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), versch. Jg. 1952-1958: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1952 – 1958. Stuttgart.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 bis 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 199, Tabelle 1 und 3, S. 10-13.
(2) Preisindices:
Institut für Konjunkturforschung, 1925: Sonderheft No. 37. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 bis 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart, Tabelle 2, S. 84.
(3) Bruttosozialprodukt, Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten):
Statistisches Reichsamt (Hrsg.): 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1954: Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, in: Wirtschaft und Statistik, 6. Jg., Heft 2.
Hoffmann, W.G./Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957. Tübingen.
(4) Staatsausgaben:
Most, O., 1908, 1910: Die Gemeindefinanzstatistik, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Band 126 und Band 127. Leipzig.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1925ff: Statistisches Jahrbuch für das deutsche Reich. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jahre: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, ausgewählte Bände. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.): Statistik des Deutschen Reichs, spezielle Publikationen.
Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Änderungen im Finanzwesen, in 4 Teilen, in: Verhandlungen des Reichstages, 1907-1909, Band 249, 250, 251. Die Schätzungen sind aus Teil I, 1908, entnommen: Das Finanzwesen der öffentlichen Körperschaften in Deutschland.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege nach den Hauptergebnissen der Reichsfinanzstatistik. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, 14. Berlin.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin.
Kaiserliches Statistisches Amt (Hrsg.), 1902ff: Die Finanzen des Reichs und der deutschen Bundesstaaten, in: Vierteljahreshefte zur Statistik des deutschen Reichs. Berlin. Die Schätzungen beruhen auf veröffentlichte Tabellen aus: 2. Heft 1911, 2. Heft 1913, 4. Heft 1922.
Nathan, O., 1944: Nazi War Finance and Banking, N.B.E.R., New York.
Recktenwald, H.C., 1962: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland, in: König, H. (Hrsg.), 1962: Wandlungen der Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften der Vereins für Socialpolitik, Neue Folge, Band 26. Berlin. (Recktenwald berücksichtigt in den Gesamtstaatsausgaben nicht die Ausgaben für die Sozialversicherung, daher die Differenzen zu den Angaben in der vorliegenden Studie, die die Sozialversicherung einschließt!).
Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 – 1944, München, S. 546-555.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1952-1961: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1952 – 1960. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1950ff: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 59 (S. 31-39), Bd. 227 (S. 20, 21, S. 36-39); Bd. 259 (S. 33, S. 44-47).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Die öffentliche Finanzwirtschaft in Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden in den Rechnungsjahren 1948 bis 1954. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1952-1959: Staatliche Finanzen. Rechnungsjahre 1949 – 1957. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1961: Der Staat als Teil der Volkswirtschaft 1950 bis 1959, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3.
Mehr
Anmerkungen:
(Ausführliche Anmerkungen zu dem Tabellenanhang aus der Publikation siehe das beigefügte PDF - Dokument: den Abschnitt „II. Conceptual and Statistical Problems“, S. 172- 178 und den Abschnitt „VI. Statistical Appendix”, S. 223 – 237).
(0) Allgemeine Anmerkungen:
Die statistischen Probleme, die sich finanzwissenschaftliche Untersuchungen der Vergangenheit stellen, eminent groß. Unterschiedliche, im Zeitablauf wechselnde Kriterien der Zuordnung der Staatsausgaben auf einzelne Ressorts, territoriale Veränderungen infolge der beiden Weltkriege, Änderungen des Gebietsumfangs auf kommunaler Ebene (Ein- und Ausgemeindungen, die die Aussagefähigkeit des kommunalen finanzstatistischen Materials erheblich einschränken), nicht übereinstimmende Rechnungsjahre der einzelnen Gebietskörperschaften, unterschiedliche Berechnungsmethoden des Volkseinkommens und nicht zuletzt das Fehlen statistischen Materials führen dazu, dass die Aussagemöglichkeiten begrenzt und nur mit großen Vorbehalt intertemporär vergleichbar sind. Eine Aufzählung und ausführliche Darstellung der möglichen Fehlerquellen aufgrund unterschiedlicher Definitionen oder Berechnungsmethoden und aufgrund unvollständigen statistischen Materials geben Andic/Veverka (1963/64). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das deutsche finanzstatistische Material ausreicht trotz einiger erheblicher Mängel ausreicht, wenn auch keine exakten, so doch einen annähernden Überblick über die Entwicklung der Ausgaben von Reich, Bundesstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbänden zu vermitteln.
Im Gegensatz zu anderen Ländern kann für Deutschland auf zusammenfassende Staatsausgabenberechnungen zurückgegriffen werden. Zwar wurden bis 1913 getrennte Berechnungen für das Reich, die Bundesstaaten sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände veröffentlicht, doch bietet ihre Zusammenfügung vergleichsweise geringe Schwierigkeiten (zur Geschichte der deutschen Finanzstatistik vgl. Bickel, W., 1952: Finanzwissenschaft und Statistik, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 1. Band, 2. A., insbes. S. 134ff), da schon vom Jahre 1902 an in unregelmäßigen Abständen vom Kaiserlichen Statistischen Amt summarische Finanzstatistiken vom Reich und den Bundesstaaten veröffentlicht wurden (vgl. Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches, Die Finanzen des Reiches und der Deutschen Bundesstaaten, insb. H. 2, 1911; H. 2, 1913 und H. 4., 1924). Zusammen mit dem Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs des Gesetzes betr. Änderungen im Finanzwesen sind hinreichende zusammenfassende Darstellungen der Staatsausgaben vor 1913 verfügbar (vgl. Verhandlungen des Deutschen Reichstages, XII. Legislaturperiode, I. Session, Bd. 249, Berlin 1909, S. 5830ff; Bd. 250, Berlin 1909, S. 5858ff; Bd. 251, Berlin 1909, S. 6211ff).
(1) Untersuchungszeitraum:
Erstes finanzstatisches Material für das Deutsche Reich ist ab dem Jahr 1872 nachgewiesen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über zwei Kriegseinschnitte bis in die Zeit der frühen Bundesrepublik Deutschland, d.h. bis zu dem Jahr 1958. Innerhalb dieses Zeitraumes existieren zwei große Datenlücken, für die es praktisch keine hinreichendes finanzstatistischen Datenmaterial gibt: 1913- 1925 und 1938 – 1950. Die wenigen verfügbaren Daten und ihre Interpretation sind mit erheblichen konzeptuellen Problemen verbunden, so dass diese Daten in der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt wurden.
„The second gap in the series covered by the main sources is the expenditure of the central government in the years 1933 and after. The Budget of the Reich was not published and the Financial Statistics, from 1933 on, included only the expenditure of state and local governments. Not even the post-war recapitulations of financial statistics added the missing information, the reason being that for those years, audited accounts for the Reich are not available. The budget data were, nevertheless, published after the war (Statistisches Handbuch von Deutschland, 1928-1944, München 1949, S. 546-555). Although we have incorporated these data into our statistics, the same reasons which caused the Federal Statistical Office (Statistisches Bundesamt) to exclude them from their post-war publications still hold. The figures are deficient and not strictly comparable with other estimates for several reasons. They represent budget data and not audited expenditure. Further, substantial sums were spent on public works and later, on the rearmament programme, which would not be fully recorded” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 232).
(2) Berücksichtigung von Gebietsveränderungen:
Ein weiteres Problem der statistischen Untersuchung besteht darin, dass Deutschland mehrere größere Gebietsveränderungen erlebt hat, welche die Beurteilung der Entwicklung der Staatsausgaben erschweren. Aus diesem Grund wird die Entwicklung der Staatsausgaben während verschiedener Perioden betrachtet. Die einzelnen Zeitabschnitte ergeben sich auf Grund der einschnitte durch die beiden Weltkriege, die zudem noch mit einem Wechsel im politischen Regime einhergingen. Die Veränderungen des Staatsgebiets berühren jedoch nicht nur die Zahlen über die Staatsausgaben, sondern auch die über das Sozialprodukt und die Bevölkerung. „The losses after 1918 amounted to 13% of the territory and 11% of the population as against 52% of the territory and 44% of the population lost after 1945. That these areas were actually less developed in comparison with the remaining territories is demonstrated by the effects of the division on the Gross National Product. In the first case, the GNP was reduced by 8% and in the second, by 41%. This impairs the comparability of the per capita estimates between periods of changing territory” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 176). Dennoch wird angenommen, dass die Staatsausgaben pro Kopf am Sozialprodukt während sämtlicher Perioden vergleichbar sind (Andic/Veverka, a.a.O., S. 171, S. 175).
(3) Finanzjahre im Vergleich zu Kalenderjahren:
Bis zu dem Ersten Weltkrieg stimmen Finanz- und Kalenderjahre nicht überein. Wenn die Angaben einzelner Gebietskörperschaften analysiert werden, ergeben sich daraus keine Probleme. Sollen jedoch Gesamtausgaben untersucht werden, ist eine Umwandlung des Finanz- in ein Kalenderjahr erforderlich, da die Finanzjahre des Reiches und der Bundesstaaten nicht übereinstimmen. Die Berechnungen von Andic/Veverka stützen sich auf Umrechnungen auf Kalenderjahre (mit Ausnahme einiger Jahre), die unter der Annahme durchgeführt wurden, dass die Staatsausgaben gleichmäßig über das ganze Jahr anfallen. „All the estimates refer to calender rather than to fiscal years, with the exception of the estimates of government expenditure for single ‚benchmark’ years prior to the First World War when conversion was impossible” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 224). Dieses Verfahren muss als problematisch gewertet werden, da die Staatsausgaben nicht gleichmäßig über das Jahr anfallen, sondern erhebliche Abweichungen von Monat zu Monat aufweisen. Für das Verfahren von Andic und Veverka gilt jedoch wie für viele andere vergleichende finanzstatistischen Untersuchungen die Feststellung, dass man mangels einer besseren Alternative darauf schließlich angewiesen ist.
(4) Zur Definition der Staatsausgaben:
Die Staatsausgaben umfassen für den Zeitraum 1872 bis 1938 das Reich, die Bundesstaaten (einschl. der Stadtstaaten), die Gemeinden und die Gemeindeverbände; für die Jahre 1950 bis 1958 den Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens, das von 1950 bis 1953 nur mit dem verlorenen Zuschüssen im Bundeshaushaltsplan enthalten ist (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1953: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 139, S. 32).
Die aggregierten Staatsausgaben der Gebietskörperschaften werden nach drei Punkten gegliedert: (a) ökonomische Kategorien, (b) funktionale Gliederung und (c) nach einzelnen Gebietskörperschaften (Reich/Bund einschl. Sozialversicherung, Bundesstaaten/Länder einschl. Stadtstaaten sowie Gemeinden und Gemeindeverbände).
“Governments (‘öffentliche Verwaltung’) include the governments of the ‘Reich/Bund’, those of the states (‘Bundesstaaten/Länder’), and the local authorities (‘Gemeinden’ and ‘Gemeindeverbände’)”, Andic/Veverka, a.a.O., S. 227.
Levels of Government:
(a) Reich/Bund (‘Central Government’); Reichsausgaben („Central government expenditures”); Reichsausgaben nach Funktionen (“Central government expenditures by functions”).
(b) Bundesstaaten/Länder (‘Governments of the States’); Bundesstaatliche Ausgaben (“State government expenditures”).
(c) Gemeinden und Gemeindeverbände („Local Authorities“).
(d) Gesamtausgaben (“Total government expenditures”); Gesamtausgaben nach Funktionen (“Total government expenditures by functions”).
Die übrigen „intermediären Finanzgewalten“ können schwerlich behandelt werden, da sie in den Finanzstatistiken nicht erscheinen. Die Beschaffung von Angaben über ihre Ausgaben bereitet unlösbare Schwierigkeiten. Andic und Veverka haben daher die Zweckverbände (z.B. Landschaftsverbände), die gewisse ökonomische und soziale Funktionen auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden ausüben, aus ihrer Untersuchung ausgeschlossen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 227). Das ist insofern problematisch, als deren Tätigkeit zu Erweiterungen insbesondere der gemeindlichen Ausgaben geführt hat, und sie eine erhebliche Rolle bei der öffentlichen Kapitalbildung spielen.
Die Finanzstatistik unterscheidet zwischen „unmittelbaren Ausgaben“, „Eigenausgaben“ und „Nettoausgaben“:
- Unter „unmittelbaren Ausgaben“ wird die „Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften (für die Summe der Hoheitsverwaltungen/Kämmereiverwaltungen und abzüglich Erstattungen)“ verstanden (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1964: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1964. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 431).
- „Eigenausgaben“ sind die „Bruttoausgaben abzüglich verwaltungszweiggebundener Zuweisungen, Schuldenaufnahmen und Darlehensrückflüsse von Gebietskörperschaften“ (ebenda, S. 431).
- Unter „Nettoausgaben“ schließlich werden die bei den einzelnen Gebietskörperschaften verbuchten Gesamtausgaben (also nicht nur der Hoheits- und Kämmereiverwaltungen) verstanden, die von allen Einnahmen, „ … die sich aus dem Finanzausgleich im weitesten Sinne ergeben …, und zwar sowohl die von einer Ebene zur anderen, als auch (im) Verrechnungsverkehr innerhalb einer Ebene“ bereinigt sind (ebenda, S. 431).
Die Entscheidung, welche dieser Ausgabenarten zu Grunde gelegt werden soll, hat sich an den jeweiligen Erfordernissen der Arbeit auszurichten. Soll z.B. die Entwicklung der kommunalen Ausgaben „isoliert“ betrachtet werden, ist die Verwendung der „Eigenausgaben“ sinnvoll, weil nur so die Lastenverteilung für die verschiedenen Aufgabengebiete gezeigt werden kann. Soll dagegen analysiert werden, welche gebietkörperschaftliche Struktur einzelner Ausgabearten besitzen, müssen die „unmittelbaren Ausgaben“ verwendet werden.
Wird schließlich die Entwicklung der Gesamtstaatsausgaben (d.h. der Ausgaben des Reiches, der Bundesstaaten, der Gemeinden und Gemeindeverbände) betrachtet, müssen die „Nettoausgaben“ zugrunde gelegt werden, weil nur so ein von Doppelzählungen bereinigtes Bild gewonnen werden kann.
„The breakdown-down of total government expenditure by different levels of government is often implied in the presentation of statistics. In many countries the only available financial statistics are the separate accounts published by the different government levels. This was the case of Germany before World War I, while for subsequent years we can rely on the consolidated accounts of all levels of government” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 226).
„Government expenditure is defined as expenditures by public authorities of a non-financial character on services which are not sold against specific payments to the private sector. Each expenditure is to be included only once in the aggregate, transfers between different public authorities and between different accounts of one public authority have to be eliminated … In the terminology of the Financial Statistics, our concept is that of “unmittelbare Ausgaben” and not of “Eigenausgaben”. The elimination of internal transfers within the public sector has already been carried out in the Financial Statistics, and no adjustment was, therefore, necessary for the period covered by them. Until 1913, not all transfers could be excluded and the aggregate included double counting to that extend” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Unter „Nettoausgaben“ (ohne Ausgaben an andere staatliche Ebenen) versteht man allgemein die Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 227, S. 12). Ausgeschlossen sind Transferzahlungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, d.h. Matrikularbeiträge (zwischen Bundesstaaten und Reich), Überweisungen (zwischen Reich und Bundesstaaten) und Dotationen (zwischen Bundesstaaten und Kommunen). Da die Ausgaben in der Darstellungsform der unmittelbaren Ausgaben von der Ausgabenseite her bereinigt sind, (Erfüllungsprinzip), zeigen sie, welche Gebietskörperschaft die Aufgabe durchführt. Alle Transferzahlungen lassen sich allerdings nicht ausschließen, so dass einige Doppelzählungen auftreten. Unter anderem werden die „zweckgebundenen Vergütungen aus der Reichskasse“ nicht eliminiert (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Die Kategorie „Gewährung von Darlehen“ und „Inanspruchnahme aus Bürgschaften“ sind in den Staatsausgaben enthalten, weil der größte Teil dieser Ausgaben aus Darlehen bzw. Bürgschaften für den Wohnungsbau entstanden sind, und so keine Transferzahlungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften darstellt (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Besondere Schwierigkeiten bereitet die statistische Behandlung solcher Ausgaben, die für das Eisenbahn-, Postwesen und für ähnliche Zwecke entstanden sind („Ausgaben für Erwerbseinkünfte“). Zwar sind diese Ausgaben nicht in den laufenden Ausgabeberechnungen eingeschlossen, doch bis 1913 ist es unmöglich, die Schulddienstleistungen für diese Zwecke von den Schulddienstleistungen für andere Zwecke zu trennen. Sie erscheinen damit in der Kapitalrechnung. Andic und Veverka haben die Anleihekosten für den Eisenbahnbau von den übrigen Anleihekosten getrennt. Da aber exakte Angaben nur für Preußen vorliegen, wurde die Situation Preußens als repräsentativ für die übrigen Bundesstaaten angenommen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 229).
Bei den Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände entstehen Schwierigkeiten aufgrund mangelhaften statistischen Materials. Zwar werden im „Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen“ (vgl. Verhandlungen des Deutschen Reichstages, Bd. 249, S. 5830ff; Bd. 250, S. 5858 ff und Bd. 251, S. 6211 ff) die Gemeindeausgaben gesondert behandelt, doch werden nur Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner ausgewiesen (zur Kritik des Denkschriftenbandes siehe besonders Most, D., 1908, 1910: die Gemeindefinanzstatistik, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 126, 127. Leipzig). Zudem sind infolge der Angabe sowohl von Brutto- als auch von Nettoausgaben und aufgrund der Einschließung von Transferausgaben zwischen einzelnen Gebietskörperschaften mit den dadurch bewirkten Doppelzählungen die Berechnungen des Deutschen Reichstages nur bei Vergleichen der Ausgabenhöhe unterschiedlicher Gemeindgrößenklassen verwendbar. Soll der kommunale Aufwand insgesamt bestimmt werden, muss auf Sekundärliteratur zurückgegriffen werden (es werden vor allem die Berechnungen von Gerloff, W., 1929: Der Staatshaushalt und das Finanzsystem Deutschlands, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. Bd., S. 1 ff) zugrunde gelegt).
(5) Berücksichtigung der Sozialversicherung:
Da die Sozialversicherung nicht als Teil des öffentlichen Sektors behandelt wurde, wurden deren Ausgaben und Einnahmen vom Statistischen Reichsamt gesondert ausgewiesen. Eine Hinzurechnung bereitet jedoch keine Schwierigkeiten. Andic und Veverka definieren die Ausgaben der Sozialversicherung als öffentliche Ausgaben und beziehen sie daher als öffentliche Ausgaben in ihre Untersuchung ein (
In den Jahren bis 1938:
(a) Soziale Krankenversicherung; (b) Gesetzliche Unfallversicherung; (c) Invalidenversicherung; (d) Angerstelltenversicherung; (e) Knappschaftliche Rentenversicherung; (f) Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe (ab 1928).
Für den Zeitraum 1950 bis 1958:
(a) Gesetzliche Krankenversicherung; (b) Gesetzliche Unfallversicherung; (c) Rentenversicherung der Arbeiter (hieß bis 1956 Invalidenversicherung); (e) Knappschaftliche Rentenversicherung; Rentenversicherung der Angestellten; (f) Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe; Familienausgleichskassen (ab 1955).
(6) Eliminierung der Geldwertschwankungen:
Um ein von Preisänderungen bereinigtes Bild zu erhalten, ist die Verwendung von Indices erforderlich, die die reale Entwicklung (im Gegensatz zur nominellen) wiederzugeben vermögen. Eine Berechnung zu laufenden Preisen sagt nur wenig über Änderungen der staatlichen Aktivität bzw. über die Ausdehnung des öffentlichen Sektors aus, weil oft hinter diesen Änderungen nur Änderungen des Preisniveaus stehen.
Auch bei der Eliminierung der Geldwertschwankungen in den Staatsausgaben ergeben sich statistisch bedeutsame Probleme. Bei den Staatsausgaben gibt es keinen direkten Bewertungsmaßstab für den output an öffentlichen Diensten, weil kein Preis für das Staatsprodukt existiert. Zu Deflation der Staatsausgaben kann man deshalb nur einen Preisindex verwenden, der von anderen Zeitreihen abgeleitet ist (Andic/Veverka, a.a.O., S. 177). Häufig wird in diesem Zusammenhang der Preisindex der Lebenshaltung und der Preisindex des Bruttosozialprodukts verwendet. Damit entsteht die Frage, ob diese Preisindices geeignet sind, die Preissteigungen in den Staatsausgaben richtig wiederzugeben. Wählt man den Preisindex für die Lebenshaltung, so überschätzt man den Betrag der öffentlich produzierten Güter und Dienstleistungen, denn dieser Preisindex berücksichtigt nur den privaten Verbrauch (Andic/Veverka, a.a.O., S. 182). Im Gegensatz dazu enthält der Preisindex des Bruttosozialprodukts alle Komponenten des Sozialprodukts, Der Preisindex des BSP bezieht sich auf Preisentwicklung aller in die endgültige Verwendung eingehender Waren und Dienstleistungen, soweit sie mit der Preis- und Kostenentwicklung im Inland im Zusammenhang stehen. Aus diesem Preisindex lässt sich ableiten, inwieweit sich die Preise für die Gesamtheit der Produktionsfaktoren verändert haben. Deflationiert man die Staatsausgaben mit dem Preisindex des Bruttosozialprodukts, so gibt dieser Preisindex den langfristigen Trend der Preisentwicklung so lange korrekt wieder, wie die Produktivitätsveränderungen und Veränderungen in der Faktorenentlohnung im privaten und öffentlichen Sektor übereinstimmen. Denn mit der Anwendung eines Index des privaten output wird zugleich eine identische Produktivitätsveränderung beider Sektoren angenommen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 177).
Der von Andic und Veverka verwendete Preisindex besteht aus zwei Teilen. „Until 1925, it represents the movement of prices of selected commodities, and after this date it is based on the index implicit in the official estimates of the national product at current und constant prices. The first part of the index, that which covers the individual years until 1913 and the price changes between 1913 and 1925 is divided into two. During the 1870’s, it represents an index of wholesale prices with shifting weights (this Index was calculated by the Institut for Konjunkturforschung, Sonderheft No. 37, Berlin), and after that date it is an unweighted geometric average of the former index and a retail index of good prices (for the index of retail prices see: Statistisches Bundesamt (Hrsg,.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft, “Statistik der Bundesrepublik Deutschland”, Band 199, Table 1 and 3, pp. 10-13). The resulting index has the advantage of damping to a certain degree the price fluctuations typical for wholesale prices without giving undue emphasis on price changes of foodstuffs” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 224f).
(7) Wahl eines geeigneten Sozialproduktbegriffs:
Selbst wenn die Staatsausgaben von Preisbewegungen bereinigt sind, sagt ihre Höhe nicht viel über Veränderungen der staatlichen Aktivität und des öffentlichen Sektors aus. Es ist daher die Verwendung einer Bezugsgröße erforderlich. Ein Vergleich absoluter Zahlen ist keine zufrieden stellende Methode für das Problem: Veränderungen des öffentlichen Sektors im Verhältnis zum privaten Sektor festzustellen. Bei dieser Fragestellung handelt es sich darum, das relative Wachstum der Staatsausgaben herauszustellen. Der Umfang des staatlichen Sektors und seine Bedeutung für die Volkswirtschaft lassen sich am besten durch einen Vergleich der Staatsausgaben mit dem Sozialprodukt als Indikator der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erkennen. Daher wird dieser Maßstab auch am häufigsten in der Literatur verwendet. Nimmt der Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt zu, so bedeutet das, dass die vom Staat seinen Bürgern zur Verfügung gestellten Leistungen stärker steigen als die von den Staatbürgern selbst beschafften Leistungen. Die Verwendung des Sozialprodukts als Maßstab für die Beurteilung der Ausdehnung der Staatstätigkeit ist aus verschiedenen Gründen problematisch:
(a) Das Sozialprodukt als volkswirtschaftlicher Gesamtertrag enthält schon den Beitrag des Staates zum Sozialprodukt, der über die Staatsausgaben gemessen und bewertet wird. Folglich ändert sich der Maßstab, an dem die staatliche Aktivität gemessen werden soll – das Sozialprodukt – ursächlich mit sich ändernden Staatsausgaben. Je höher die Quote der Staatsausgaben am Sozialprodukt, umso bedingter wird die Aussage über eine Zunahme des staatlichen Sektors.
(b) Im Begriff der Staatsausgaben sind die Transferausgaben – Sozialleistungen und Subventionen – enthalten, die keine Komponenten des Sozialprodukts darstellen. Die Relation Staatsausgaben – Sozialprodukt erfasst deshalb weder die eigentlichen Leistungen der Regierung, noch zeigt sie den für den Kollektivbedarf beanspruchten Teil des Staates an den nationalen Produktivkräften auf. Denn die Transferausgaben bedeuten keine Inanspruchnahme der gesellschaftlichen Ressourcen durch den Staat; es findet lediglich eine Einkommensumschichtung statt, bei der der Staat die den privaten Einkommensbeziehern fortgenommenen Einkommensteile anderen privaten Haushalten und Unternehmen wieder zuleitet. Daher können mit diesem Maßstab nicht die anteile von öffentlicher und privater Wirtschaft umschrieben werden. Lässt man aber die Transferausgaben aus dem Staatsausgabenbegriff heraus, so ist das übrige Verhältnis kein Indikator mehr für Veränderungen des Einflusses des öffentlichen Sektors auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Gesellschaft. Denn ein Teil der staatlichen Ausgabenwirkungen und Entzugeffekte würde vernachlässigt; die Transferausgaben müssen finanziert werden und verschieben zudem die Kontrolle über die nationalen Produktivkräfte auf andere Haushalte und Unternehmen.
Dennoch erweist sich dieser Vergleichsmaßstab (Verhältnis Staatsausgaben zum Sozialprodukt) als nützlich: Er erlaubt eine aussage darüber, welche unmittelbare Kontrolle der Staat über Teile des Sozialprodukts, und zwar sowohl hinsichtlich der Verwendung des Einkommens als auch der Verteilung der gesamtwirtschaftlichen Produktivkräfte ausübt. Zudem ist dieser Maßstab sehr gut geeignet, den Trend der relativen Größe des staatlichen Sektors über längere Zeiträume hinweg zu verfolgen. Von einer Zunahme der Staatstätigkeit wird daher in der Literatur meist dann gesprochen, wenn der Anteil der Staatsausgaben an dem Sozialprodukt steigt.
Wählt man den Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt als Vergleichmaßstab, für die langfristige Entwicklung der Staatsausgaben, so ergibt sich die (umstrittene) Frage, ob man
- das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen oder Faktorkosten oder
- das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen oder Faktorkosten
verwenden soll. Das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen („Gross National Product at Market Prices“) ist gleich dem von den inländischen Einheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen. Das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen (Nettonationaleinkommen, „Net National Income at Market Prices“), erhält man durch Abzug der Abschreibungen vom Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (das Volkseinkommen) kann ermittelt werden, indem vom Nettonationaleinkommen die vom Staat empfangenen Nettoproduktionsabgaben abgezogen werden. Zum anderen ist das Volkseinkommen die Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (nicht aber der Transfereinkommen), die die inländischen Wirtschaftseinheiten in einer Periode empfangen haben (“National Income at Factor Cost“, GNP adjusted for depreciation and sales and excise taxes; or: net value of all goods and services produced at factor cost“).
Will man die staatliche Aktivität an der Inanspruchnahme der verfügbaren Ressourcen messen oder am gesamten materiellen Wohlstand, so ist das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen nach Ansicht von Alan T. Peacock und Jack Wiseman nicht der richtige Maßstab. (Peacock, A.T./Wiseman, J., 1961: The Growth of Public Expenditure in the United Kingdom. Princeton). Hier biete sich das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (das Volkseinkommen) als beste Vergleichsgröße an. Jedoch stellen die Abschreibungen und besonders die Abschreibungen auf die staatlichen Investitionen ein schwieriges Problem dar, so dass daher eher das Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten (“Gross National Product at Factor Cost“) als Vergleichsmaßstab gewählt wird. Aber auch dieses Maß besitzt statistische Schwierigkeiten: Es enthält nicht die indirekten Steuern und Subventionen und daher ist nach Meinung von Peacock und Wiseman erst eine klare Definition der indirekten Steuern und Subventionen notwendig, ehe diese Größe vom Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen abgezogen werden können. Der Begriff des Bruttosozialprodukts zu Faktorkosten enthält ebenso statistische Schwierigkeiten wie der Begriff des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen. Da das Bruttosozialprodukts zu Faktorkosten auch den über die Staatsausgaben gemessenen und bewerteten Beitrag des Staates enthält, besteht der Mangel dieser Methode in der zwangsläufigen Maßstabsänderung. Noch problematischer ist der Einschluss der Transferzahlungen. Damit können „ … weder die eigentlichen Leistungen der Regierung noch der für ‚Kollektivbedarf’ von der Gemeinschaft beanspruchte Teil der nationalen Produktivkräfte mit der Relation Ausgaben zum Sozialprodukt erfasst werden“ (Recktenwald, H.C., die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der BRD, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., Bd. 26, S. 206). Je nach Anteil der Transferleistungen an den Staatsausgaben kann die Relation Ausgaben/Sozialprodukt das eine Mal mehr, das andere Mal weniger volkswirtschaftlich belasten, ein drittes mal vielleicht entlasten. Werden jedoch die Transferzahlungen aus der Analyse ausgeschlossen, kann dieser Fehler zwar vermieden werden, doch wird dann ein wichtiger, im Zeitablauf ständig wachsender Teil der Entzugs- und Ausgabewirkungen der Staatsausgaben vernachlässigt (Recktenwald, a.a.O., S. 206).
„The historical statistics of G.N.P. are very incomplete in spite of the fact that the Imperial Statistical Office ("Statistisches Reichsamt") published a national income monograph as early as 1932 (Statistisches Reichsamt: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege, Einzelschrift zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24, Berlin 1932). On the other hand, as a result of the relatively early use of income tax or similar taxes in the German tax system, the income statistics on which the first estimates of national income are based are available long before 1872 when our enquiry starts. Systematic estimates of national product, based on either the production or expenditure method, are only available after the Second World War. The concept considered most suitable for our purposes is that of the Gross National Product at Factor Cost, but it is only since 1950 that it is directly available from the official national income estimates. Until then, official statistics gave estimates of National Income rather than of Gross National Product, and the underlying concept was different. The minor conceptual differences can be ignored as they are quantitatively negligible (see in this respect: Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, "Wirtschaft und Statistik", 6 Jg., Heft 2, February 1954). The major deviation from the concept of national product as it is accepted today is the treatment of government. While today government is usually treated as a final consumer, then all expenditure which added directly to individual welfare was considered as expenditure out of private income. Such expenditure is, however, already included in private incomes in the form of direct taxation. It is only that part of expenditure on behalf of the consumer, financed out of indirect taxes, which has to be added to total aggregate income (Statistisches Reichsamt: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege, Einzelschrift zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24, Berlin 1932). The adjustment of such a concept of National Income to that accepted today consists of reducing the aggregate to the original level. The estimates of G.N.P. are then obtained by adding depreciation. From 1925 onwards, it is possible to use official national income estimates, since both adjustments have been carried out by the Federal Statistical Office (Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, "Wirtschaft und Statistik", 6 Jg., Heft 2, February 1954). The series has been given for the pre-war years, alternatively for the territory of the 1925 Reich and of the Federal Republic. For the period prior to 1925, two alternative series of national income estimates are available. The 1932 monograph gives estimates from 1891 onwards. A slightly different series going as far back as 1851 is given by Hoffmann and Müller (W. G. Hoffmann and J. H. Müller: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957, Tübingen 19599. Our estimates, given in Table A.5, are based on the latter series, which is preferable in view of its longer run of estimates and of a higher degree of sophistication in its method. As no estimates of capital consumption in those years are available, we have assumed that the capital depreciation in 1913 was equal to 11% of the national product, i.e. the same proportion as observed in the inter-war period. As there are no estimates of capital depreciation for 1913 and the years prior to that, such an assumption seems to as to minimize any possible error. An evidence in its support, admittedly a very weak one, can be seen in the fact that cross capital formation represented the same proportion of G. N. P. in 1913 as in 1925. See R. Wagenführ: Zur Entwicklung der Investitionstätigkeit vor dem Kriege, “Vierteljahreshefte zur Konjunkturforschung”, 10Jg., Heft 4, Teil A, Berlin 1936). We have further assumed that between 1891 and 1913, the proportion of capital depreciation in G.N. P. declined by the same relative amount as the share of capital formation in G. N. P. For the years prior to 1891, we have extrapolated the estimates of G. N. P. at Factor Cost on the basis of those of national income” (Andic/Ververka, a.a.O., S. 225f).
(8) Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung:
Ein absolutes Wachstum der Staatsausgaben kann auch durch Gebietsveränderungen und eine wachsende Bevölkerungsgröße verursacht werden (bei konstanten Pro-Kopf-Staatsausgaben). Durch die Größe der Pro-Kopf-Staatsausgaben sollen die Gebietsveränderungen sowie das Bevölkerungswachstum als Ursachen wachsender Staatsausgaben ausgeschaltet werden. Da der Ansatz „Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt“ problembehaftet ist, wird zusätzlich noch der Vergleichsmaßstab „Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung“ verwendet, um eine relative Zunahmenahme der Staatstätigkeit festzustellen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 176). Die Pro-Kopf-Staatsausgaben sind aber eigentlich kein Maßstab, um Veränderungen zwischen privatem und öffentlichem Sektor festzustellen, denn bei einer Zunahme der Pro-Kopf-Staatsausgaben kann das Größenverhältnis zwischen staatlichem und privatem Sektor konstant bleiben, wenn das Sozialprodukt steigt und dadurch keine Mehrbelastung der Bevölkerung durch den Staat eintritt. Wenn auch diesem Maßstab Probleme anhaften, so ist er doch dazu geeignet, bestimmte Aspekte des Problems der Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben, besonders die Frage nach den Ursachen steigender Staatstätigkeit, näher zu beleuchten.
(9) Funktionale Betrachtung der Staatsausgaben:
Eine statistische Untersuchung der strukturellen Verschiebungen in den Staatsausgaben verlangt die Klärung der Frage, wie die Staatsausgaben für diesen Zweck untergliedert werden sollen. Will man den Funktionswandel des Staates und der staatlichen Tätigkeit aufzeigen, so müssen die öffentlichen Ausgaben nach politisch relevanten Gesichtspunkten, d.h. nach zusammengehörigen Aufgabengebieten eingeteilt werden. Eine solche Gliederung der Staatsausgaben gibt einen Überblick über die einzelnen staatlichen Aufgabengebiete und zeigt zugleich ihre politische Bedeutung in den verschiedenen zeitlichen Perioden auf. Diese Einteilung der öffentlichen Ausgaben nach den staatlichen Funktionen gewährt außerdem einen Einblick in die Wandlungen der Staatstätigkeit, und zwar werden sowohl die neuen Aufgaben als auch die Gewichtsverlagerungen zwischen den einzelnen Aufgabengebieten erkennbar. Die wichtigsten großen Aufgabengebiete und Ausgabenfunktionen sind:
- Zentrale Verwaltung, Staats- und Rechtssicherheit;
- Verteidigung und Kriegsfolgelasten (ohne soziale);
- Bildungswesen;
- Sozialsausgaben;
- Wirtschaftsförderung und Wirtschaftliche Entwicklung;
- Schuldendienst.
Auch hier liegt wieder das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben zugrunde, da es am besten die Aufgabenerfüllung zeit. Lediglich für das Jahr 1929 weist die Finanzstatistik nur Eigenausgaben aus. Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben der einzelnen Ebenen Reich, Bundesstaaten/Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände („central government, state government, local government by functions“) wird in der Regel das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben verwendet. Für den Zeitraum 1913 bis 1932 finden sich jedoch nur Eigenausgaben.
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben werden nur Ausgaben der Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichfonds erfasst.
Für die funktionale Gliederung wird von Andic und Veverka folgende Einteilung der Aufgabenbereiche verwendet:
- Allgemeine Verwaltung und Finanzverwaltung („Administration and other“);
- Staats- und Rechtssicherheit („Law and order“);
- Verteidigung („Defence“);
- Kriegsfolgelasten („War damage, Compensation (incl. Reparations“);
- Sozialwesen insgesamt („Social Services“); davon (a) Soziale Unterstützung (Sozialhilfe), Sozialversicherung („Social Assistance whether related to the war or not and Social Insurance“); (b) Bildung („Education”); (c) Bau- und Wohnungswesen (“Housing”); (d) Gesundheitswesen („Health“). „The last category has not been given separately in the inter-war period from 1929 onwards” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 235).
- Wirtschaftsförderung, Verkehr, Erwerbsvermögen, Wirtschaftsunternehmen („Economic services“);
- Kommunale Einrichtungen und Anstalten („Environmental Services“);
- Schuldendienst („Dept service“).
“A complete breakdown is possible only since 1913 and the Reich expenditure in the 1930’s could only be classified incompletely In the years for which a full classification was possible, we have divided all expenditure into eight main categories with the subdivision of social services into their individual components. We have followed the classification pattern adopted in other studies, such as those for British by Peacock and Wiseman (1961), in so far as the details given in the Financial Statistics made this possible” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 234).
„For the years prior to 1913, a complete functional break-down for all levels of government is impossible. Even the published statistics of expenditure of the Prussian local authorities, which we have used in estimating local expenditure during that period, are not detailed enough to separate individual functions. More details are available for the expenditure of the Reich and of the state governments, yet the breakdown for the two levels given in Tables A.22, A.24, A.25, A.26 is in no way comparable with the classification for 1913 and after. The category of Administration and unallocated (the term used prior to 1913) is much wider than the corresponding category for 1913 and after. It included all services that were not allocated to any specific function …
A different arrangement of functional categories is presented in Table A.30 which gives separately all expenditures related to war and then relates them to total government expenditure and Gross National Product. The cost of defence, the interest on dept of the Reich which was mainly incurred in financing defence expenditure, and the obligations of the government arising directly out of the war effort, all fall into this group” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 236f).
(10) Vergleichbarkeit der Schätzungen vor und nach 1913 (adjustierte Schätzungen, Tabelle A.35):
Besondere Schwierigkeiten bereitet die statistische Behandlung solcher ausgaben, die für das Eisenbahn-, Postwesen und für ähnliche Zwecke entstanden sind („Ausgaben für Erwerbseinkünfte“). Zwar sind diese Ausgaben nicht in den laufenden Ausgabeberechnungen eingeschlossen, doch bis 1913 ist es unmöglich, die Schulddienstleistungen für diese Zwecke von den Schulddienstleistungen für andere Zwecke zu trennen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228f). sie erscheinen damit in der Kapitalrechnung. „The final, and most difficult, problem has been the treatment of trading activities. Over the period as a whole, the trend has been towards their separation from other governmental activities. Prior to 1913, they were mostly not separated from the provision of other services and thus, they represented part of the public sector. They are included in our estimates, as given in the Tables A.6 to A.34, to the extent of expenditure on capital account. Table A. 35 as well as all the tables in the text, is based on the “adjusted” series” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 229).
„The estimates until 1913 include items which should not properly appear there, such as some double counting and a considerable amount of current expenditure on trading services. These items could only be removed with great effort, if at all. But there is an additional problem introduced by the change in the definition of public sector around 1913, most of the trading services provided by public authorities were not separated from their budgets. For example, the railways and postal services were included in the budgets of the state governments which were also responsible for a great many other productive enterprises. The first set of estimates given Tables A.6 to A.30, includes, therefore, all capital expenditure by state governments prior to 1913 which amounted to a considerable proportion of capital formation. After the World War most of the public enterprises became autonomous and their accounts disappeared from the budgets and from the budgets and from the Financial Statistics. But the change in most cases was purely formal and did not affect the decision-making process. We have, nevertheless, not attempted to add capital formation by trading enterprises to the inter-war estimates, one of the reasons being the difficulty of obtaining data. On the other hand, we have computed “adjusted” estimates of government expenditure for the years until 1913 which exclude all capital formation by trading enterprises. These estimates, given in table A.35, seem to us to reflect better the long-term trend and we have therefore adopted them in the main text. The test tables also reproduce the “adjusted” estimates. Had we been able to exclude the other items mentioned above, i.e. double counting and some current expenditure on trading services, such series would be directly comparable with the remaining estimates. As this is impossible we have assumed that the per capita expenditure in 1913 on the total territory was equal to that on the 1925 territory. We have therefore increased the post-First-War estimates for 1913 which refer to the reduced territory for the additional population of the old Reich. The total obtained in this manner still appeared substantially lower than the estimate of government expenditure, exclusive of capital formation by trading enterprise, based on pre-1913 sources. We have then reduced the estimates for all the years prior to 1913 by the same proportion” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 174f).
(Ausführliche Anmerkungen zu dem Tabellenanhang aus der Publikation siehe das beigefügte PDF - Dokument: den Abschnitt „II. Conceptual and Statistical Problems“, S. 172- 178 und den Abschnitt „VI. Statistical Appendix”, S. 223 – 237).
(0) Allgemeine Anmerkungen:
Die statistischen Probleme, die sich finanzwissenschaftliche Untersuchungen der Vergangenheit stellen, eminent groß. Unterschiedliche, im Zeitablauf wechselnde Kriterien der Zuordnung der Staatsausgaben auf einzelne Ressorts, territoriale Veränderungen infolge der beiden Weltkriege, Änderungen des Gebietsumfangs auf kommunaler Ebene (Ein- und Ausgemeindungen, die die Aussagefähigkeit des kommunalen finanzstatistischen Materials erheblich einschränken), nicht übereinstimmende Rechnungsjahre der einzelnen Gebietskörperschaften, unterschiedliche Berechnungsmethoden des Volkseinkommens und nicht zuletzt das Fehlen statistischen Materials führen dazu, dass die Aussagemöglichkeiten begrenzt und nur mit großen Vorbehalt intertemporär vergleichbar sind. Eine Aufzählung und ausführliche Darstellung der möglichen Fehlerquellen aufgrund unterschiedlicher Definitionen oder Berechnungsmethoden und aufgrund unvollständigen statistischen Materials geben Andic/Veverka (1963/64). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das deutsche finanzstatistische Material ausreicht trotz einiger erheblicher Mängel ausreicht, wenn auch keine exakten, so doch einen annähernden Überblick über die Entwicklung der Ausgaben von Reich, Bundesstaaten, Gemeinden und Gemeindeverbänden zu vermitteln.
Im Gegensatz zu anderen Ländern kann für Deutschland auf zusammenfassende Staatsausgabenberechnungen zurückgegriffen werden. Zwar wurden bis 1913 getrennte Berechnungen für das Reich, die Bundesstaaten sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände veröffentlicht, doch bietet ihre Zusammenfügung vergleichsweise geringe Schwierigkeiten (zur Geschichte der deutschen Finanzstatistik vgl. Bickel, W., 1952: Finanzwissenschaft und Statistik, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 1. Band, 2. A., insbes. S. 134ff), da schon vom Jahre 1902 an in unregelmäßigen Abständen vom Kaiserlichen Statistischen Amt summarische Finanzstatistiken vom Reich und den Bundesstaaten veröffentlicht wurden (vgl. Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches, Die Finanzen des Reiches und der Deutschen Bundesstaaten, insb. H. 2, 1911; H. 2, 1913 und H. 4., 1924). Zusammen mit dem Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs des Gesetzes betr. Änderungen im Finanzwesen sind hinreichende zusammenfassende Darstellungen der Staatsausgaben vor 1913 verfügbar (vgl. Verhandlungen des Deutschen Reichstages, XII. Legislaturperiode, I. Session, Bd. 249, Berlin 1909, S. 5830ff; Bd. 250, Berlin 1909, S. 5858ff; Bd. 251, Berlin 1909, S. 6211ff).
(1) Untersuchungszeitraum:
Erstes finanzstatisches Material für das Deutsche Reich ist ab dem Jahr 1872 nachgewiesen. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über zwei Kriegseinschnitte bis in die Zeit der frühen Bundesrepublik Deutschland, d.h. bis zu dem Jahr 1958. Innerhalb dieses Zeitraumes existieren zwei große Datenlücken, für die es praktisch keine hinreichendes finanzstatistischen Datenmaterial gibt: 1913- 1925 und 1938 – 1950. Die wenigen verfügbaren Daten und ihre Interpretation sind mit erheblichen konzeptuellen Problemen verbunden, so dass diese Daten in der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt wurden.
„The second gap in the series covered by the main sources is the expenditure of the central government in the years 1933 and after. The Budget of the Reich was not published and the Financial Statistics, from 1933 on, included only the expenditure of state and local governments. Not even the post-war recapitulations of financial statistics added the missing information, the reason being that for those years, audited accounts for the Reich are not available. The budget data were, nevertheless, published after the war (Statistisches Handbuch von Deutschland, 1928-1944, München 1949, S. 546-555). Although we have incorporated these data into our statistics, the same reasons which caused the Federal Statistical Office (Statistisches Bundesamt) to exclude them from their post-war publications still hold. The figures are deficient and not strictly comparable with other estimates for several reasons. They represent budget data and not audited expenditure. Further, substantial sums were spent on public works and later, on the rearmament programme, which would not be fully recorded” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 232).
(2) Berücksichtigung von Gebietsveränderungen:
Ein weiteres Problem der statistischen Untersuchung besteht darin, dass Deutschland mehrere größere Gebietsveränderungen erlebt hat, welche die Beurteilung der Entwicklung der Staatsausgaben erschweren. Aus diesem Grund wird die Entwicklung der Staatsausgaben während verschiedener Perioden betrachtet. Die einzelnen Zeitabschnitte ergeben sich auf Grund der einschnitte durch die beiden Weltkriege, die zudem noch mit einem Wechsel im politischen Regime einhergingen. Die Veränderungen des Staatsgebiets berühren jedoch nicht nur die Zahlen über die Staatsausgaben, sondern auch die über das Sozialprodukt und die Bevölkerung. „The losses after 1918 amounted to 13% of the territory and 11% of the population as against 52% of the territory and 44% of the population lost after 1945. That these areas were actually less developed in comparison with the remaining territories is demonstrated by the effects of the division on the Gross National Product. In the first case, the GNP was reduced by 8% and in the second, by 41%. This impairs the comparability of the per capita estimates between periods of changing territory” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 176). Dennoch wird angenommen, dass die Staatsausgaben pro Kopf am Sozialprodukt während sämtlicher Perioden vergleichbar sind (Andic/Veverka, a.a.O., S. 171, S. 175).
(3) Finanzjahre im Vergleich zu Kalenderjahren:
Bis zu dem Ersten Weltkrieg stimmen Finanz- und Kalenderjahre nicht überein. Wenn die Angaben einzelner Gebietskörperschaften analysiert werden, ergeben sich daraus keine Probleme. Sollen jedoch Gesamtausgaben untersucht werden, ist eine Umwandlung des Finanz- in ein Kalenderjahr erforderlich, da die Finanzjahre des Reiches und der Bundesstaaten nicht übereinstimmen. Die Berechnungen von Andic/Veverka stützen sich auf Umrechnungen auf Kalenderjahre (mit Ausnahme einiger Jahre), die unter der Annahme durchgeführt wurden, dass die Staatsausgaben gleichmäßig über das ganze Jahr anfallen. „All the estimates refer to calender rather than to fiscal years, with the exception of the estimates of government expenditure for single ‚benchmark’ years prior to the First World War when conversion was impossible” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 224). Dieses Verfahren muss als problematisch gewertet werden, da die Staatsausgaben nicht gleichmäßig über das Jahr anfallen, sondern erhebliche Abweichungen von Monat zu Monat aufweisen. Für das Verfahren von Andic und Veverka gilt jedoch wie für viele andere vergleichende finanzstatistischen Untersuchungen die Feststellung, dass man mangels einer besseren Alternative darauf schließlich angewiesen ist.
(4) Zur Definition der Staatsausgaben:
Die Staatsausgaben umfassen für den Zeitraum 1872 bis 1938 das Reich, die Bundesstaaten (einschl. der Stadtstaaten), die Gemeinden und die Gemeindeverbände; für die Jahre 1950 bis 1958 den Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens, das von 1950 bis 1953 nur mit dem verlorenen Zuschüssen im Bundeshaushaltsplan enthalten ist (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1953: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 139, S. 32).
Die aggregierten Staatsausgaben der Gebietskörperschaften werden nach drei Punkten gegliedert: (a) ökonomische Kategorien, (b) funktionale Gliederung und (c) nach einzelnen Gebietskörperschaften (Reich/Bund einschl. Sozialversicherung, Bundesstaaten/Länder einschl. Stadtstaaten sowie Gemeinden und Gemeindeverbände).
“Governments (‘öffentliche Verwaltung’) include the governments of the ‘Reich/Bund’, those of the states (‘Bundesstaaten/Länder’), and the local authorities (‘Gemeinden’ and ‘Gemeindeverbände’)”, Andic/Veverka, a.a.O., S. 227.
Levels of Government:
(a) Reich/Bund (‘Central Government’); Reichsausgaben („Central government expenditures”); Reichsausgaben nach Funktionen (“Central government expenditures by functions”).
(b) Bundesstaaten/Länder (‘Governments of the States’); Bundesstaatliche Ausgaben (“State government expenditures”).
(c) Gemeinden und Gemeindeverbände („Local Authorities“).
(d) Gesamtausgaben (“Total government expenditures”); Gesamtausgaben nach Funktionen (“Total government expenditures by functions”).
Die übrigen „intermediären Finanzgewalten“ können schwerlich behandelt werden, da sie in den Finanzstatistiken nicht erscheinen. Die Beschaffung von Angaben über ihre Ausgaben bereitet unlösbare Schwierigkeiten. Andic und Veverka haben daher die Zweckverbände (z.B. Landschaftsverbände), die gewisse ökonomische und soziale Funktionen auf dem Gebiet mehrerer Gemeinden ausüben, aus ihrer Untersuchung ausgeschlossen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 227). Das ist insofern problematisch, als deren Tätigkeit zu Erweiterungen insbesondere der gemeindlichen Ausgaben geführt hat, und sie eine erhebliche Rolle bei der öffentlichen Kapitalbildung spielen.
Die Finanzstatistik unterscheidet zwischen „unmittelbaren Ausgaben“, „Eigenausgaben“ und „Nettoausgaben“:
- Unter „unmittelbaren Ausgaben“ wird die „Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften (für die Summe der Hoheitsverwaltungen/Kämmereiverwaltungen und abzüglich Erstattungen)“ verstanden (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1964: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1964. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 431).
- „Eigenausgaben“ sind die „Bruttoausgaben abzüglich verwaltungszweiggebundener Zuweisungen, Schuldenaufnahmen und Darlehensrückflüsse von Gebietskörperschaften“ (ebenda, S. 431).
- Unter „Nettoausgaben“ schließlich werden die bei den einzelnen Gebietskörperschaften verbuchten Gesamtausgaben (also nicht nur der Hoheits- und Kämmereiverwaltungen) verstanden, die von allen Einnahmen, „ … die sich aus dem Finanzausgleich im weitesten Sinne ergeben …, und zwar sowohl die von einer Ebene zur anderen, als auch (im) Verrechnungsverkehr innerhalb einer Ebene“ bereinigt sind (ebenda, S. 431).
Die Entscheidung, welche dieser Ausgabenarten zu Grunde gelegt werden soll, hat sich an den jeweiligen Erfordernissen der Arbeit auszurichten. Soll z.B. die Entwicklung der kommunalen Ausgaben „isoliert“ betrachtet werden, ist die Verwendung der „Eigenausgaben“ sinnvoll, weil nur so die Lastenverteilung für die verschiedenen Aufgabengebiete gezeigt werden kann. Soll dagegen analysiert werden, welche gebietkörperschaftliche Struktur einzelner Ausgabearten besitzen, müssen die „unmittelbaren Ausgaben“ verwendet werden.
Wird schließlich die Entwicklung der Gesamtstaatsausgaben (d.h. der Ausgaben des Reiches, der Bundesstaaten, der Gemeinden und Gemeindeverbände) betrachtet, müssen die „Nettoausgaben“ zugrunde gelegt werden, weil nur so ein von Doppelzählungen bereinigtes Bild gewonnen werden kann.
„The breakdown-down of total government expenditure by different levels of government is often implied in the presentation of statistics. In many countries the only available financial statistics are the separate accounts published by the different government levels. This was the case of Germany before World War I, while for subsequent years we can rely on the consolidated accounts of all levels of government” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 226).
„Government expenditure is defined as expenditures by public authorities of a non-financial character on services which are not sold against specific payments to the private sector. Each expenditure is to be included only once in the aggregate, transfers between different public authorities and between different accounts of one public authority have to be eliminated … In the terminology of the Financial Statistics, our concept is that of “unmittelbare Ausgaben” and not of “Eigenausgaben”. The elimination of internal transfers within the public sector has already been carried out in the Financial Statistics, and no adjustment was, therefore, necessary for the period covered by them. Until 1913, not all transfers could be excluded and the aggregate included double counting to that extend” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Unter „Nettoausgaben“ (ohne Ausgaben an andere staatliche Ebenen) versteht man allgemein die Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen (vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 227, S. 12). Ausgeschlossen sind Transferzahlungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, d.h. Matrikularbeiträge (zwischen Bundesstaaten und Reich), Überweisungen (zwischen Reich und Bundesstaaten) und Dotationen (zwischen Bundesstaaten und Kommunen). Da die Ausgaben in der Darstellungsform der unmittelbaren Ausgaben von der Ausgabenseite her bereinigt sind, (Erfüllungsprinzip), zeigen sie, welche Gebietskörperschaft die Aufgabe durchführt. Alle Transferzahlungen lassen sich allerdings nicht ausschließen, so dass einige Doppelzählungen auftreten. Unter anderem werden die „zweckgebundenen Vergütungen aus der Reichskasse“ nicht eliminiert (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Die Kategorie „Gewährung von Darlehen“ und „Inanspruchnahme aus Bürgschaften“ sind in den Staatsausgaben enthalten, weil der größte Teil dieser Ausgaben aus Darlehen bzw. Bürgschaften für den Wohnungsbau entstanden sind, und so keine Transferzahlungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften darstellt (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228).
Besondere Schwierigkeiten bereitet die statistische Behandlung solcher Ausgaben, die für das Eisenbahn-, Postwesen und für ähnliche Zwecke entstanden sind („Ausgaben für Erwerbseinkünfte“). Zwar sind diese Ausgaben nicht in den laufenden Ausgabeberechnungen eingeschlossen, doch bis 1913 ist es unmöglich, die Schulddienstleistungen für diese Zwecke von den Schulddienstleistungen für andere Zwecke zu trennen. Sie erscheinen damit in der Kapitalrechnung. Andic und Veverka haben die Anleihekosten für den Eisenbahnbau von den übrigen Anleihekosten getrennt. Da aber exakte Angaben nur für Preußen vorliegen, wurde die Situation Preußens als repräsentativ für die übrigen Bundesstaaten angenommen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 229).
Bei den Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände entstehen Schwierigkeiten aufgrund mangelhaften statistischen Materials. Zwar werden im „Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen“ (vgl. Verhandlungen des Deutschen Reichstages, Bd. 249, S. 5830ff; Bd. 250, S. 5858 ff und Bd. 251, S. 6211 ff) die Gemeindeausgaben gesondert behandelt, doch werden nur Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner ausgewiesen (zur Kritik des Denkschriftenbandes siehe besonders Most, D., 1908, 1910: die Gemeindefinanzstatistik, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 126, 127. Leipzig). Zudem sind infolge der Angabe sowohl von Brutto- als auch von Nettoausgaben und aufgrund der Einschließung von Transferausgaben zwischen einzelnen Gebietskörperschaften mit den dadurch bewirkten Doppelzählungen die Berechnungen des Deutschen Reichstages nur bei Vergleichen der Ausgabenhöhe unterschiedlicher Gemeindgrößenklassen verwendbar. Soll der kommunale Aufwand insgesamt bestimmt werden, muss auf Sekundärliteratur zurückgegriffen werden (es werden vor allem die Berechnungen von Gerloff, W., 1929: Der Staatshaushalt und das Finanzsystem Deutschlands, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 3. Bd., S. 1 ff) zugrunde gelegt).
(5) Berücksichtigung der Sozialversicherung:
Da die Sozialversicherung nicht als Teil des öffentlichen Sektors behandelt wurde, wurden deren Ausgaben und Einnahmen vom Statistischen Reichsamt gesondert ausgewiesen. Eine Hinzurechnung bereitet jedoch keine Schwierigkeiten. Andic und Veverka definieren die Ausgaben der Sozialversicherung als öffentliche Ausgaben und beziehen sie daher als öffentliche Ausgaben in ihre Untersuchung ein (
In den Jahren bis 1938:
(a) Soziale Krankenversicherung; (b) Gesetzliche Unfallversicherung; (c) Invalidenversicherung; (d) Angerstelltenversicherung; (e) Knappschaftliche Rentenversicherung; (f) Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe (ab 1928).
Für den Zeitraum 1950 bis 1958:
(a) Gesetzliche Krankenversicherung; (b) Gesetzliche Unfallversicherung; (c) Rentenversicherung der Arbeiter (hieß bis 1956 Invalidenversicherung); (e) Knappschaftliche Rentenversicherung; Rentenversicherung der Angestellten; (f) Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe; Familienausgleichskassen (ab 1955).
(6) Eliminierung der Geldwertschwankungen:
Um ein von Preisänderungen bereinigtes Bild zu erhalten, ist die Verwendung von Indices erforderlich, die die reale Entwicklung (im Gegensatz zur nominellen) wiederzugeben vermögen. Eine Berechnung zu laufenden Preisen sagt nur wenig über Änderungen der staatlichen Aktivität bzw. über die Ausdehnung des öffentlichen Sektors aus, weil oft hinter diesen Änderungen nur Änderungen des Preisniveaus stehen.
Auch bei der Eliminierung der Geldwertschwankungen in den Staatsausgaben ergeben sich statistisch bedeutsame Probleme. Bei den Staatsausgaben gibt es keinen direkten Bewertungsmaßstab für den output an öffentlichen Diensten, weil kein Preis für das Staatsprodukt existiert. Zu Deflation der Staatsausgaben kann man deshalb nur einen Preisindex verwenden, der von anderen Zeitreihen abgeleitet ist (Andic/Veverka, a.a.O., S. 177). Häufig wird in diesem Zusammenhang der Preisindex der Lebenshaltung und der Preisindex des Bruttosozialprodukts verwendet. Damit entsteht die Frage, ob diese Preisindices geeignet sind, die Preissteigungen in den Staatsausgaben richtig wiederzugeben. Wählt man den Preisindex für die Lebenshaltung, so überschätzt man den Betrag der öffentlich produzierten Güter und Dienstleistungen, denn dieser Preisindex berücksichtigt nur den privaten Verbrauch (Andic/Veverka, a.a.O., S. 182). Im Gegensatz dazu enthält der Preisindex des Bruttosozialprodukts alle Komponenten des Sozialprodukts, Der Preisindex des BSP bezieht sich auf Preisentwicklung aller in die endgültige Verwendung eingehender Waren und Dienstleistungen, soweit sie mit der Preis- und Kostenentwicklung im Inland im Zusammenhang stehen. Aus diesem Preisindex lässt sich ableiten, inwieweit sich die Preise für die Gesamtheit der Produktionsfaktoren verändert haben. Deflationiert man die Staatsausgaben mit dem Preisindex des Bruttosozialprodukts, so gibt dieser Preisindex den langfristigen Trend der Preisentwicklung so lange korrekt wieder, wie die Produktivitätsveränderungen und Veränderungen in der Faktorenentlohnung im privaten und öffentlichen Sektor übereinstimmen. Denn mit der Anwendung eines Index des privaten output wird zugleich eine identische Produktivitätsveränderung beider Sektoren angenommen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 177).
Der von Andic und Veverka verwendete Preisindex besteht aus zwei Teilen. „Until 1925, it represents the movement of prices of selected commodities, and after this date it is based on the index implicit in the official estimates of the national product at current und constant prices. The first part of the index, that which covers the individual years until 1913 and the price changes between 1913 and 1925 is divided into two. During the 1870’s, it represents an index of wholesale prices with shifting weights (this Index was calculated by the Institut for Konjunkturforschung, Sonderheft No. 37, Berlin), and after that date it is an unweighted geometric average of the former index and a retail index of good prices (for the index of retail prices see: Statistisches Bundesamt (Hrsg,.), 1958: Bevölkerung und Wirtschaft, “Statistik der Bundesrepublik Deutschland”, Band 199, Table 1 and 3, pp. 10-13). The resulting index has the advantage of damping to a certain degree the price fluctuations typical for wholesale prices without giving undue emphasis on price changes of foodstuffs” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 224f).
(7) Wahl eines geeigneten Sozialproduktbegriffs:
Selbst wenn die Staatsausgaben von Preisbewegungen bereinigt sind, sagt ihre Höhe nicht viel über Veränderungen der staatlichen Aktivität und des öffentlichen Sektors aus. Es ist daher die Verwendung einer Bezugsgröße erforderlich. Ein Vergleich absoluter Zahlen ist keine zufrieden stellende Methode für das Problem: Veränderungen des öffentlichen Sektors im Verhältnis zum privaten Sektor festzustellen. Bei dieser Fragestellung handelt es sich darum, das relative Wachstum der Staatsausgaben herauszustellen. Der Umfang des staatlichen Sektors und seine Bedeutung für die Volkswirtschaft lassen sich am besten durch einen Vergleich der Staatsausgaben mit dem Sozialprodukt als Indikator der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erkennen. Daher wird dieser Maßstab auch am häufigsten in der Literatur verwendet. Nimmt der Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt zu, so bedeutet das, dass die vom Staat seinen Bürgern zur Verfügung gestellten Leistungen stärker steigen als die von den Staatbürgern selbst beschafften Leistungen. Die Verwendung des Sozialprodukts als Maßstab für die Beurteilung der Ausdehnung der Staatstätigkeit ist aus verschiedenen Gründen problematisch:
(a) Das Sozialprodukt als volkswirtschaftlicher Gesamtertrag enthält schon den Beitrag des Staates zum Sozialprodukt, der über die Staatsausgaben gemessen und bewertet wird. Folglich ändert sich der Maßstab, an dem die staatliche Aktivität gemessen werden soll – das Sozialprodukt – ursächlich mit sich ändernden Staatsausgaben. Je höher die Quote der Staatsausgaben am Sozialprodukt, umso bedingter wird die Aussage über eine Zunahme des staatlichen Sektors.
(b) Im Begriff der Staatsausgaben sind die Transferausgaben – Sozialleistungen und Subventionen – enthalten, die keine Komponenten des Sozialprodukts darstellen. Die Relation Staatsausgaben – Sozialprodukt erfasst deshalb weder die eigentlichen Leistungen der Regierung, noch zeigt sie den für den Kollektivbedarf beanspruchten Teil des Staates an den nationalen Produktivkräften auf. Denn die Transferausgaben bedeuten keine Inanspruchnahme der gesellschaftlichen Ressourcen durch den Staat; es findet lediglich eine Einkommensumschichtung statt, bei der der Staat die den privaten Einkommensbeziehern fortgenommenen Einkommensteile anderen privaten Haushalten und Unternehmen wieder zuleitet. Daher können mit diesem Maßstab nicht die anteile von öffentlicher und privater Wirtschaft umschrieben werden. Lässt man aber die Transferausgaben aus dem Staatsausgabenbegriff heraus, so ist das übrige Verhältnis kein Indikator mehr für Veränderungen des Einflusses des öffentlichen Sektors auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Gesellschaft. Denn ein Teil der staatlichen Ausgabenwirkungen und Entzugeffekte würde vernachlässigt; die Transferausgaben müssen finanziert werden und verschieben zudem die Kontrolle über die nationalen Produktivkräfte auf andere Haushalte und Unternehmen.
Dennoch erweist sich dieser Vergleichsmaßstab (Verhältnis Staatsausgaben zum Sozialprodukt) als nützlich: Er erlaubt eine aussage darüber, welche unmittelbare Kontrolle der Staat über Teile des Sozialprodukts, und zwar sowohl hinsichtlich der Verwendung des Einkommens als auch der Verteilung der gesamtwirtschaftlichen Produktivkräfte ausübt. Zudem ist dieser Maßstab sehr gut geeignet, den Trend der relativen Größe des staatlichen Sektors über längere Zeiträume hinweg zu verfolgen. Von einer Zunahme der Staatstätigkeit wird daher in der Literatur meist dann gesprochen, wenn der Anteil der Staatsausgaben an dem Sozialprodukt steigt.
Wählt man den Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt als Vergleichmaßstab, für die langfristige Entwicklung der Staatsausgaben, so ergibt sich die (umstrittene) Frage, ob man
- das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen oder Faktorkosten oder
- das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen oder Faktorkosten
verwenden soll. Das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen („Gross National Product at Market Prices“) ist gleich dem von den inländischen Einheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen. Das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen (Nettonationaleinkommen, „Net National Income at Market Prices“), erhält man durch Abzug der Abschreibungen vom Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen. Das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (das Volkseinkommen) kann ermittelt werden, indem vom Nettonationaleinkommen die vom Staat empfangenen Nettoproduktionsabgaben abgezogen werden. Zum anderen ist das Volkseinkommen die Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen (nicht aber der Transfereinkommen), die die inländischen Wirtschaftseinheiten in einer Periode empfangen haben (“National Income at Factor Cost“, GNP adjusted for depreciation and sales and excise taxes; or: net value of all goods and services produced at factor cost“).
Will man die staatliche Aktivität an der Inanspruchnahme der verfügbaren Ressourcen messen oder am gesamten materiellen Wohlstand, so ist das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen nach Ansicht von Alan T. Peacock und Jack Wiseman nicht der richtige Maßstab. (Peacock, A.T./Wiseman, J., 1961: The Growth of Public Expenditure in the United Kingdom. Princeton). Hier biete sich das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (das Volkseinkommen) als beste Vergleichsgröße an. Jedoch stellen die Abschreibungen und besonders die Abschreibungen auf die staatlichen Investitionen ein schwieriges Problem dar, so dass daher eher das Bruttosozialprodukt zu Faktorkosten (“Gross National Product at Factor Cost“) als Vergleichsmaßstab gewählt wird. Aber auch dieses Maß besitzt statistische Schwierigkeiten: Es enthält nicht die indirekten Steuern und Subventionen und daher ist nach Meinung von Peacock und Wiseman erst eine klare Definition der indirekten Steuern und Subventionen notwendig, ehe diese Größe vom Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen abgezogen werden können. Der Begriff des Bruttosozialprodukts zu Faktorkosten enthält ebenso statistische Schwierigkeiten wie der Begriff des Bruttosozialprodukts zu Marktpreisen. Da das Bruttosozialprodukts zu Faktorkosten auch den über die Staatsausgaben gemessenen und bewerteten Beitrag des Staates enthält, besteht der Mangel dieser Methode in der zwangsläufigen Maßstabsänderung. Noch problematischer ist der Einschluss der Transferzahlungen. Damit können „ … weder die eigentlichen Leistungen der Regierung noch der für ‚Kollektivbedarf’ von der Gemeinschaft beanspruchte Teil der nationalen Produktivkräfte mit der Relation Ausgaben zum Sozialprodukt erfasst werden“ (Recktenwald, H.C., die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der BRD, in: Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F., Bd. 26, S. 206). Je nach Anteil der Transferleistungen an den Staatsausgaben kann die Relation Ausgaben/Sozialprodukt das eine Mal mehr, das andere Mal weniger volkswirtschaftlich belasten, ein drittes mal vielleicht entlasten. Werden jedoch die Transferzahlungen aus der Analyse ausgeschlossen, kann dieser Fehler zwar vermieden werden, doch wird dann ein wichtiger, im Zeitablauf ständig wachsender Teil der Entzugs- und Ausgabewirkungen der Staatsausgaben vernachlässigt (Recktenwald, a.a.O., S. 206).
„The historical statistics of G.N.P. are very incomplete in spite of the fact that the Imperial Statistical Office ("Statistisches Reichsamt") published a national income monograph as early as 1932 (Statistisches Reichsamt: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege, Einzelschrift zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24, Berlin 1932). On the other hand, as a result of the relatively early use of income tax or similar taxes in the German tax system, the income statistics on which the first estimates of national income are based are available long before 1872 when our enquiry starts. Systematic estimates of national product, based on either the production or expenditure method, are only available after the Second World War. The concept considered most suitable for our purposes is that of the Gross National Product at Factor Cost, but it is only since 1950 that it is directly available from the official national income estimates. Until then, official statistics gave estimates of National Income rather than of Gross National Product, and the underlying concept was different. The minor conceptual differences can be ignored as they are quantitatively negligible (see in this respect: Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, "Wirtschaft und Statistik", 6 Jg., Heft 2, February 1954). The major deviation from the concept of national product as it is accepted today is the treatment of government. While today government is usually treated as a final consumer, then all expenditure which added directly to individual welfare was considered as expenditure out of private income. Such expenditure is, however, already included in private incomes in the form of direct taxation. It is only that part of expenditure on behalf of the consumer, financed out of indirect taxes, which has to be added to total aggregate income (Statistisches Reichsamt: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege, Einzelschrift zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 24, Berlin 1932). The adjustment of such a concept of National Income to that accepted today consists of reducing the aggregate to the original level. The estimates of G.N.P. are then obtained by adding depreciation. From 1925 onwards, it is possible to use official national income estimates, since both adjustments have been carried out by the Federal Statistical Office (Die langfristige Entwicklung des Sozialprodukts, "Wirtschaft und Statistik", 6 Jg., Heft 2, February 1954). The series has been given for the pre-war years, alternatively for the territory of the 1925 Reich and of the Federal Republic. For the period prior to 1925, two alternative series of national income estimates are available. The 1932 monograph gives estimates from 1891 onwards. A slightly different series going as far back as 1851 is given by Hoffmann and Müller (W. G. Hoffmann and J. H. Müller: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957, Tübingen 19599. Our estimates, given in Table A.5, are based on the latter series, which is preferable in view of its longer run of estimates and of a higher degree of sophistication in its method. As no estimates of capital consumption in those years are available, we have assumed that the capital depreciation in 1913 was equal to 11% of the national product, i.e. the same proportion as observed in the inter-war period. As there are no estimates of capital depreciation for 1913 and the years prior to that, such an assumption seems to as to minimize any possible error. An evidence in its support, admittedly a very weak one, can be seen in the fact that cross capital formation represented the same proportion of G. N. P. in 1913 as in 1925. See R. Wagenführ: Zur Entwicklung der Investitionstätigkeit vor dem Kriege, “Vierteljahreshefte zur Konjunkturforschung”, 10Jg., Heft 4, Teil A, Berlin 1936). We have further assumed that between 1891 and 1913, the proportion of capital depreciation in G.N. P. declined by the same relative amount as the share of capital formation in G. N. P. For the years prior to 1891, we have extrapolated the estimates of G. N. P. at Factor Cost on the basis of those of national income” (Andic/Ververka, a.a.O., S. 225f).
(8) Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung:
Ein absolutes Wachstum der Staatsausgaben kann auch durch Gebietsveränderungen und eine wachsende Bevölkerungsgröße verursacht werden (bei konstanten Pro-Kopf-Staatsausgaben). Durch die Größe der Pro-Kopf-Staatsausgaben sollen die Gebietsveränderungen sowie das Bevölkerungswachstum als Ursachen wachsender Staatsausgaben ausgeschaltet werden. Da der Ansatz „Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt“ problembehaftet ist, wird zusätzlich noch der Vergleichsmaßstab „Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung“ verwendet, um eine relative Zunahmenahme der Staatstätigkeit festzustellen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 176). Die Pro-Kopf-Staatsausgaben sind aber eigentlich kein Maßstab, um Veränderungen zwischen privatem und öffentlichem Sektor festzustellen, denn bei einer Zunahme der Pro-Kopf-Staatsausgaben kann das Größenverhältnis zwischen staatlichem und privatem Sektor konstant bleiben, wenn das Sozialprodukt steigt und dadurch keine Mehrbelastung der Bevölkerung durch den Staat eintritt. Wenn auch diesem Maßstab Probleme anhaften, so ist er doch dazu geeignet, bestimmte Aspekte des Problems der Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben, besonders die Frage nach den Ursachen steigender Staatstätigkeit, näher zu beleuchten.
(9) Funktionale Betrachtung der Staatsausgaben:
Eine statistische Untersuchung der strukturellen Verschiebungen in den Staatsausgaben verlangt die Klärung der Frage, wie die Staatsausgaben für diesen Zweck untergliedert werden sollen. Will man den Funktionswandel des Staates und der staatlichen Tätigkeit aufzeigen, so müssen die öffentlichen Ausgaben nach politisch relevanten Gesichtspunkten, d.h. nach zusammengehörigen Aufgabengebieten eingeteilt werden. Eine solche Gliederung der Staatsausgaben gibt einen Überblick über die einzelnen staatlichen Aufgabengebiete und zeigt zugleich ihre politische Bedeutung in den verschiedenen zeitlichen Perioden auf. Diese Einteilung der öffentlichen Ausgaben nach den staatlichen Funktionen gewährt außerdem einen Einblick in die Wandlungen der Staatstätigkeit, und zwar werden sowohl die neuen Aufgaben als auch die Gewichtsverlagerungen zwischen den einzelnen Aufgabengebieten erkennbar. Die wichtigsten großen Aufgabengebiete und Ausgabenfunktionen sind:
- Zentrale Verwaltung, Staats- und Rechtssicherheit;
- Verteidigung und Kriegsfolgelasten (ohne soziale);
- Bildungswesen;
- Sozialsausgaben;
- Wirtschaftsförderung und Wirtschaftliche Entwicklung;
- Schuldendienst.
Auch hier liegt wieder das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben zugrunde, da es am besten die Aufgabenerfüllung zeit. Lediglich für das Jahr 1929 weist die Finanzstatistik nur Eigenausgaben aus. Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben der einzelnen Ebenen Reich, Bundesstaaten/Länder sowie Gemeinden und Gemeindeverbände („central government, state government, local government by functions“) wird in der Regel das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben verwendet. Für den Zeitraum 1913 bis 1932 finden sich jedoch nur Eigenausgaben.
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben werden nur Ausgaben der Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichfonds erfasst.
Für die funktionale Gliederung wird von Andic und Veverka folgende Einteilung der Aufgabenbereiche verwendet:
- Allgemeine Verwaltung und Finanzverwaltung („Administration and other“);
- Staats- und Rechtssicherheit („Law and order“);
- Verteidigung („Defence“);
- Kriegsfolgelasten („War damage, Compensation (incl. Reparations“);
- Sozialwesen insgesamt („Social Services“); davon (a) Soziale Unterstützung (Sozialhilfe), Sozialversicherung („Social Assistance whether related to the war or not and Social Insurance“); (b) Bildung („Education”); (c) Bau- und Wohnungswesen (“Housing”); (d) Gesundheitswesen („Health“). „The last category has not been given separately in the inter-war period from 1929 onwards” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 235).
- Wirtschaftsförderung, Verkehr, Erwerbsvermögen, Wirtschaftsunternehmen („Economic services“);
- Kommunale Einrichtungen und Anstalten („Environmental Services“);
- Schuldendienst („Dept service“).
“A complete breakdown is possible only since 1913 and the Reich expenditure in the 1930’s could only be classified incompletely In the years for which a full classification was possible, we have divided all expenditure into eight main categories with the subdivision of social services into their individual components. We have followed the classification pattern adopted in other studies, such as those for British by Peacock and Wiseman (1961), in so far as the details given in the Financial Statistics made this possible” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 234).
„For the years prior to 1913, a complete functional break-down for all levels of government is impossible. Even the published statistics of expenditure of the Prussian local authorities, which we have used in estimating local expenditure during that period, are not detailed enough to separate individual functions. More details are available for the expenditure of the Reich and of the state governments, yet the breakdown for the two levels given in Tables A.22, A.24, A.25, A.26 is in no way comparable with the classification for 1913 and after. The category of Administration and unallocated (the term used prior to 1913) is much wider than the corresponding category for 1913 and after. It included all services that were not allocated to any specific function …
A different arrangement of functional categories is presented in Table A.30 which gives separately all expenditures related to war and then relates them to total government expenditure and Gross National Product. The cost of defence, the interest on dept of the Reich which was mainly incurred in financing defence expenditure, and the obligations of the government arising directly out of the war effort, all fall into this group” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 236f).
(10) Vergleichbarkeit der Schätzungen vor und nach 1913 (adjustierte Schätzungen, Tabelle A.35):
Besondere Schwierigkeiten bereitet die statistische Behandlung solcher ausgaben, die für das Eisenbahn-, Postwesen und für ähnliche Zwecke entstanden sind („Ausgaben für Erwerbseinkünfte“). Zwar sind diese Ausgaben nicht in den laufenden Ausgabeberechnungen eingeschlossen, doch bis 1913 ist es unmöglich, die Schulddienstleistungen für diese Zwecke von den Schulddienstleistungen für andere Zwecke zu trennen (Andic/Veverka, a.a.O., S. 228f). sie erscheinen damit in der Kapitalrechnung. „The final, and most difficult, problem has been the treatment of trading activities. Over the period as a whole, the trend has been towards their separation from other governmental activities. Prior to 1913, they were mostly not separated from the provision of other services and thus, they represented part of the public sector. They are included in our estimates, as given in the Tables A.6 to A.34, to the extent of expenditure on capital account. Table A. 35 as well as all the tables in the text, is based on the “adjusted” series” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 229).
„The estimates until 1913 include items which should not properly appear there, such as some double counting and a considerable amount of current expenditure on trading services. These items could only be removed with great effort, if at all. But there is an additional problem introduced by the change in the definition of public sector around 1913, most of the trading services provided by public authorities were not separated from their budgets. For example, the railways and postal services were included in the budgets of the state governments which were also responsible for a great many other productive enterprises. The first set of estimates given Tables A.6 to A.30, includes, therefore, all capital expenditure by state governments prior to 1913 which amounted to a considerable proportion of capital formation. After the World War most of the public enterprises became autonomous and their accounts disappeared from the budgets and from the budgets and from the Financial Statistics. But the change in most cases was purely formal and did not affect the decision-making process. We have, nevertheless, not attempted to add capital formation by trading enterprises to the inter-war estimates, one of the reasons being the difficulty of obtaining data. On the other hand, we have computed “adjusted” estimates of government expenditure for the years until 1913 which exclude all capital formation by trading enterprises. These estimates, given in table A.35, seem to us to reflect better the long-term trend and we have therefore adopted them in the main text. The test tables also reproduce the “adjusted” estimates. Had we been able to exclude the other items mentioned above, i.e. double counting and some current expenditure on trading services, such series would be directly comparable with the remaining estimates. As this is impossible we have assumed that the per capita expenditure in 1913 on the total territory was equal to that on the 1925 territory. We have therefore increased the post-First-War estimates for 1913 which refer to the reduced territory for the additional population of the old Reich. The total obtained in this manner still appeared substantially lower than the estimate of government expenditure, exclusive of capital formation by trading enterprise, based on pre-1913 sources. We have then reduced the estimates for all the years prior to 1913 by the same proportion” (Andic/Veverka, a.a.O., S. 174f).
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
Population:
A.01 Population (1872-1958)
A.02 Distribution of population by density (1871-1958)
A.03 Population and area (1871-1958)
Price Index, Gross National Product:
A.04 Price index (1872-1958)
A.05 Gross national product at current and 1900 prices (1872-1958)
Total Government Expenditure:
A.06 Total government expenditure at current and 1900 prices (1881-1958)
A.07 Total government expenditure by levels of government, at current and 1900 prices (1872-1958)
A.08 Total expenditure per head of population, by levels of government, at current and 1900 prices (1881-1958)
A.09 Expenditure on social insurance, by economic categories, at current prices (1885-1958)
A.10a Total government by economic categories, at current prices (1881-1913)
A.10b Total government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.11a Total government expenditure by economic categories, at 1900 prices (1881-1913)
A.11b Total government expenditure by economic categories, at 1900 prices (1913-1958)
A.12a Total government expenditure by economic categories per head of population, at 1900 prices (1881-1913)
A.12b Total government expenditure by economic categories, per head of population, at 1900 prices (1881-1958)
A.13 Total government expenditure by economic categories, as percentage of the total and of Gross National Product (1913-1958)
A.14 Total government expenditure on transfers and subsidies, at current prices (1913-1958)
Central, State and Local Government Expenditure:
A.15a Central government expenditure by economic categories, at current prices (1872-1913)
A.15b Central government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.16a State government expenditure by economic categories, at current prices (1881-1913)
A.16b State expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.17a Local government expenditure by economic categories, at current prices (1881-1958)
A.17b Local government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
Total, Central, State and Local Government Expenditure by Function:
A.18 Total government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.19 Total government expenditure by function, at 1900 prices (1913-1958)
A.20 Government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1913-1958)
A.21 Total government expenditure by function as percentage of total expenditure and gross national product (1913-1958)
A.22 Central government expenditure by function, at current prices (1872-1913)
A.23 Central government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.24a Central government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1872-1913)
A.24b Central government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1913-1958)
A.25a State government expenditure by function, at current prices (1881-1913)
A.25b State government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.26a State government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1881-1913)
A.26b State government expenditure by function, per head, at 1900 prices (1913-1958)
A.27 Local government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.28 Local government expenditure by function, per head, at 1900 prices (1913-1958)
A.30 War-related expenditure, at current prices (1872-1958)
A.35 Adjusted estimates of governmental total expenditure, by levels of government, at current and constant prices (1872-1913)
Population:
A.01 Population (1872-1958)
A.02 Distribution of population by density (1871-1958)
A.03 Population and area (1871-1958)
Price Index, Gross National Product:
A.04 Price index (1872-1958)
A.05 Gross national product at current and 1900 prices (1872-1958)
Total Government Expenditure:
A.06 Total government expenditure at current and 1900 prices (1881-1958)
A.07 Total government expenditure by levels of government, at current and 1900 prices (1872-1958)
A.08 Total expenditure per head of population, by levels of government, at current and 1900 prices (1881-1958)
A.09 Expenditure on social insurance, by economic categories, at current prices (1885-1958)
A.10a Total government by economic categories, at current prices (1881-1913)
A.10b Total government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.11a Total government expenditure by economic categories, at 1900 prices (1881-1913)
A.11b Total government expenditure by economic categories, at 1900 prices (1913-1958)
A.12a Total government expenditure by economic categories per head of population, at 1900 prices (1881-1913)
A.12b Total government expenditure by economic categories, per head of population, at 1900 prices (1881-1958)
A.13 Total government expenditure by economic categories, as percentage of the total and of Gross National Product (1913-1958)
A.14 Total government expenditure on transfers and subsidies, at current prices (1913-1958)
Central, State and Local Government Expenditure:
A.15a Central government expenditure by economic categories, at current prices (1872-1913)
A.15b Central government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.16a State government expenditure by economic categories, at current prices (1881-1913)
A.16b State expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
A.17a Local government expenditure by economic categories, at current prices (1881-1958)
A.17b Local government expenditure by economic categories, at current prices (1913-1958)
Total, Central, State and Local Government Expenditure by Function:
A.18 Total government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.19 Total government expenditure by function, at 1900 prices (1913-1958)
A.20 Government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1913-1958)
A.21 Total government expenditure by function as percentage of total expenditure and gross national product (1913-1958)
A.22 Central government expenditure by function, at current prices (1872-1913)
A.23 Central government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.24a Central government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1872-1913)
A.24b Central government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1913-1958)
A.25a State government expenditure by function, at current prices (1881-1913)
A.25b State government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.26a State government expenditure by function, per head of population, at 1900 prices (1881-1913)
A.26b State government expenditure by function, per head, at 1900 prices (1913-1958)
A.27 Local government expenditure by function, at current prices (1913-1958)
A.28 Local government expenditure by function, per head, at 1900 prices (1913-1958)
A.30 War-related expenditure, at current prices (1872-1958)
A.35 Adjusted estimates of governmental total expenditure, by levels of government, at current and constant prices (1872-1913)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: November 2008
Jahr der Online-Publikation: 1963/64
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov/Desislava Pavlova
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1963/64
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov/Desislava Pavlova
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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