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- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
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Studien Zeitreihen |
ZA 8328 | Staatsfinanzen | Prochnow, Peter-Michael, Staat im Wachstum. Finanzwirtschaftliche Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871 – 1913. |
115 Zeitreihen (1871 - 1913) 6 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8328
Studientitel: Staat im Wachstum. Finanzwirtschaftliche Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871 – 1913.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1913
Primärforscher: Prochnow, Peter-Michael
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Prochnow, P.-M., 1977: Staat im Wachstum. Versuch einer finanzwirtschaftlichen Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871-1913. Diss., Westfälische Wilhelms - Universität zu Münster.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Prochnow, Peter-Michael, (1977 [2008]) Staat im Wachstum. Finanzwirtschaftliche Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871 – 1913.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8328
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Staat im Wachstum. Finanzwirtschaftliche Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871 – 1913.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1913
Primärforscher: Prochnow, Peter-Michael
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Prochnow, P.-M., 1977: Staat im Wachstum. Versuch einer finanzwirtschaftlichen Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871-1913. Diss., Westfälische Wilhelms - Universität zu Münster.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Prochnow, Peter-Michael, (1977 [2008]) Staat im Wachstum. Finanzwirtschaftliche Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871 – 1913.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8328
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die Studie analysiert den gesamten preußischen Staatshaushalt. Der wachsende Anteil des Haushaltsvolumens am Volkseinkommen, der in den Jahren 1871 bis 1913 von acht auf zwanzig Prozent stieg, verdeutlicht die zunehmende Tragweite preußischer Staatsaktivität. Eine zentrale Zielsetzung der Arbeit besteht darin, die Entwicklung der preußischen Staatseinnahmen und –Staatsausgaben im Zeitablauf 1871 bis 1913 wiederzugeben, in die vor allem auch die oft bedeutsamen Nachtragshaushalte einbezogen werden. Es wird der Verlauf der Bruttozahlen des Staatshaushaltes aufgezeigt. Zur Ergänzung der Darstellung wird der Anteil der einzelnen Ausgabe- bzw. Einnahmezweige am Gesamtaufkommen des Haushaltsvolumens herangezogen. Die Auswertung des statistischen Materials soll die Fragen nach der Entwicklung im öffentlichen sowie im privatwirtschaftlichen Bereich staatlicher Aktivitäten beantworten. Ferner soll ein Einblick in die Investitionstätigkeit des Staates gewonnen werden. Zugleich soll auch Bild über die Schuldenpolitik und die Entwicklung des Steueraufkommens entwickelt werden.
Im zweiten Teil der Untersuchung werden daher die empirischen Ergebnisse einer finanzwirtschaftlichen Analyse unterworfen. Dabei wird von der Entwicklung des Verwaltungsaufwandes ausgegangen und anschließend der Finanzierungsbeitrag der für die Untersuchung gebildeten Teilbereiche im Wege der Nettorechnung (d.h. nach Verrechnung der sektoralen Ausgaben mit den Einnahmen) ermittelt. Im Rahmen einer analytischen Überprüfung der empirischen Ergebnisse werden Aussagen über die finanzwirtschaftliche Bedeutung der Teilbereiche des Staatshaushalts sowie über die Änderungen in der Einnahme – und Ausgabenstruktur erwartet.
Es hat sich unter anderem gezeigt, dass die relative Bedeutung der Einzeletats während des Untersuchungszeitraums zum Teil erheblichen Verschiebungen – verbunden mit einem stark progressiven Wachstum – unterlag. Ein weiteres Anliegen der Untersuchung war, die finanzielle Rolle der einzelnen Teilbereiche des Staatshaushalts zu verdeutlichen. Zu diesem Zweck wurde der Finanzierungsbeitrag bzw. der Zuschussbedarf jeden Bereiches durch Gegenüberstellung der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Dabei wurde erstmalig ein genauerer Überblick über die finanzielle Bedeutung des Erwerbssektors – und damit der Eisenbahn – und dessen Beitrag zu den Bedürfnissen der allgemeinen Staatsverwaltung gewonnen. Die Auswertung des Materials im Hinblick auf die finanzielle Bedeutung des Erwerbssektors hat gezeigt, dass die Eisenbahnüberschüsse zeitweilig tatsächlich eine gewichtige finanzielle Rolle spielten. Gegen Ende des Untersuchungszeitraums hatte sie ihre Vorherrschaft jedoch längst eingebüßt. Die Steuern, denen die Miquel’schen Reformen zum entscheidenden Durchbruch verholfen hatten, waren endgültig in den Vordergrund getreten.
Die Studie analysiert den gesamten preußischen Staatshaushalt. Der wachsende Anteil des Haushaltsvolumens am Volkseinkommen, der in den Jahren 1871 bis 1913 von acht auf zwanzig Prozent stieg, verdeutlicht die zunehmende Tragweite preußischer Staatsaktivität. Eine zentrale Zielsetzung der Arbeit besteht darin, die Entwicklung der preußischen Staatseinnahmen und –Staatsausgaben im Zeitablauf 1871 bis 1913 wiederzugeben, in die vor allem auch die oft bedeutsamen Nachtragshaushalte einbezogen werden. Es wird der Verlauf der Bruttozahlen des Staatshaushaltes aufgezeigt. Zur Ergänzung der Darstellung wird der Anteil der einzelnen Ausgabe- bzw. Einnahmezweige am Gesamtaufkommen des Haushaltsvolumens herangezogen. Die Auswertung des statistischen Materials soll die Fragen nach der Entwicklung im öffentlichen sowie im privatwirtschaftlichen Bereich staatlicher Aktivitäten beantworten. Ferner soll ein Einblick in die Investitionstätigkeit des Staates gewonnen werden. Zugleich soll auch Bild über die Schuldenpolitik und die Entwicklung des Steueraufkommens entwickelt werden.
Im zweiten Teil der Untersuchung werden daher die empirischen Ergebnisse einer finanzwirtschaftlichen Analyse unterworfen. Dabei wird von der Entwicklung des Verwaltungsaufwandes ausgegangen und anschließend der Finanzierungsbeitrag der für die Untersuchung gebildeten Teilbereiche im Wege der Nettorechnung (d.h. nach Verrechnung der sektoralen Ausgaben mit den Einnahmen) ermittelt. Im Rahmen einer analytischen Überprüfung der empirischen Ergebnisse werden Aussagen über die finanzwirtschaftliche Bedeutung der Teilbereiche des Staatshaushalts sowie über die Änderungen in der Einnahme – und Ausgabenstruktur erwartet.
Es hat sich unter anderem gezeigt, dass die relative Bedeutung der Einzeletats während des Untersuchungszeitraums zum Teil erheblichen Verschiebungen – verbunden mit einem stark progressiven Wachstum – unterlag. Ein weiteres Anliegen der Untersuchung war, die finanzielle Rolle der einzelnen Teilbereiche des Staatshaushalts zu verdeutlichen. Zu diesem Zweck wurde der Finanzierungsbeitrag bzw. der Zuschussbedarf jeden Bereiches durch Gegenüberstellung der jeweiligen Einnahmen und Ausgaben ermittelt. Dabei wurde erstmalig ein genauerer Überblick über die finanzielle Bedeutung des Erwerbssektors – und damit der Eisenbahn – und dessen Beitrag zu den Bedürfnissen der allgemeinen Staatsverwaltung gewonnen. Die Auswertung des Materials im Hinblick auf die finanzielle Bedeutung des Erwerbssektors hat gezeigt, dass die Eisenbahnüberschüsse zeitweilig tatsächlich eine gewichtige finanzielle Rolle spielten. Gegen Ende des Untersuchungszeitraums hatte sie ihre Vorherrschaft jedoch längst eingebüßt. Die Steuern, denen die Miquel’schen Reformen zum entscheidenden Durchbruch verholfen hatten, waren endgültig in den Vordergrund getreten.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Preußen, 1871 bis 1913.
Unter den Ländern des Deutschen Reichs fiel die Wahl auf Preußen, weil es zum einen wirtschaftlich und politisch eine Vorrangstellung einnimmt, zum anderen zeichnet sich Preußen zudem durch seine hervorragende Bedeutung in der Einsenbahnverstaatlichung aus sowie durch die Miquel’schen Reformen, denen Preußen seine führende Rolle in der modernen Einkommensbesteuerung verdankt.
Preußen, 1871 bis 1913.
Unter den Ländern des Deutschen Reichs fiel die Wahl auf Preußen, weil es zum einen wirtschaftlich und politisch eine Vorrangstellung einnimmt, zum anderen zeichnet sich Preußen zudem durch seine hervorragende Bedeutung in der Einsenbahnverstaatlichung aus sowie durch die Miquel’schen Reformen, denen Preußen seine führende Rolle in der modernen Einkommensbesteuerung verdankt.
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Quellentypen:
Allgemeine Rechnungen über den Staatshaushalt der Jahre 1871 – 1913, hrsg. vom Preußischen Ministerium der Finanzen, Berlin.
Für den öffentlichen Sektor liegt umfassendes Material vor: Die preußischen Haushaltsrechnungen, die für den Untersuchungszeitraum vollständig im Institut für Weltwirtschaft in Kiel archiviert sind. Die Rechnungen wurden vom Finanzministerium nach Ablauf des Haushaltsjahres erstellt und haben gegenüber den Etats (Sollzahlen) den Vorteil, dass sie vollständig sind und Ist-Zahlen ausweisen. Die Haushaltsrechnungen und die ihnen beigegebenen Erläuterungen bilden die Grundlage der in den statistischen Anlageband dargestellten Ergebnisse.
Allgemeine Rechnungen über den Staatshaushalt der Jahre 1871 – 1913, hrsg. vom Preußischen Ministerium der Finanzen, Berlin.
Für den öffentlichen Sektor liegt umfassendes Material vor: Die preußischen Haushaltsrechnungen, die für den Untersuchungszeitraum vollständig im Institut für Weltwirtschaft in Kiel archiviert sind. Die Rechnungen wurden vom Finanzministerium nach Ablauf des Haushaltsjahres erstellt und haben gegenüber den Etats (Sollzahlen) den Vorteil, dass sie vollständig sind und Ist-Zahlen ausweisen. Die Haushaltsrechnungen und die ihnen beigegebenen Erläuterungen bilden die Grundlage der in den statistischen Anlageband dargestellten Ergebnisse.
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Anmerkungen:
(Zitat aus Prochnow, P.-M., 1977: Staat im Wachstum. Versuch einer finanzwirtschaftlichen Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871-1913. Diss., Westfälische Wilhelms - Universität zu Münster, S. 13ff):
(1) Methode
„Die Rechnungslegung des preußischen Staatshaushaltes im Untersuchungszeitraum dient kameralistischen Zielen und erscheint in ihrer ursprünglichen Form für eine finanzwirtschaftliche Betrachtung wenig geeignet. Daher mussten die Bestandteile der Haushaltsrechnung in einen entsprechend den Zwecken der Untersuchung gegliederten Kassenhaushalt („cash budget“) übergeleitet werden. Das „cash budget“ enthält danach die vollständigen jährlichen Zahlungsströme der Einnahmen- und Ausgabenseite (siehe die Übersichten 1 und 2 in dem beigefügten PDF – Dokument).
Die Entscheidung über die Zuordnung der in den Haushaltsrechnungen ausgewiesenen Zahlen zu einer der für die Untersuchung gebildeten Einnahme- oder Ausgabearten richtet sich generell nach der im Haushalt verwendeten Bezeichnung der Beträge. Die unter „Domänen und Forsten“ ausgewiesenen Summen wurden z.B. unter „Erwerbseinnahmen“ bzw. „Erwerbsausgaben“, der Aufwand des Ministeriums für Unterrichtsangelegenheiten unter „Verwaltungsausgaben“ erfasst.
Die empirische Analyse stützt sich auf die Zeitreihenwerte. Da die finanzielle Bedeutung der einzelnen Teilbereiche hervorgehoben werden soll, wurden Nettorechnungen durchgeführt (vgl. das Beispiel in dem beigefügten PDF – Dokument, S. 17).
Die Auswertung des Untersuchungsmaterials erfolgt unter zwei Grundannahmen:
(a) Der Staatshaushalt kann in einer Kassenflussrechnung dargestellt werden. Es wird somit auf die Erstellung einer Staatbilanz, in der das Sozialkapital auszuweisen wäre verzichtet. Die in einer privatwirtschaftlichen Bilanz abgegrenzten zukünftigen Aufwendungen stellen liquidierbare Vermögenswerte und damit die Grundlage für die Kreditfinanzierung dar. Diese Überlegungen verbieten sich für den Staatshaushalt, das Staatsvermögen nur in sehr geringem Umfang verkehrsfähig – also liquidierbar – ist. Die Aufstellung einer Staatsbilanz wäre somit irrelevant.
(b) Es gibt keine Bindung zwischen bestimmten Ausgaben und ihre Finanzierung. Das heißt, es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bestimmte Einnahmen (z.B. aus Verschuldung) mit bestimmten Ausgaben (z.B. für Investitionen) verknüpft sind. Die Ursache für die Staatsverschuldung im Investitionsfall ist nicht in der Durchführung der Investition zu sehen, sondern darin, dass die übrigen Staatseinnahmen nicht zur Finanzierung des Investitionsvorhabens ausreichen“.
(2) Staatseinnahmen und Staatsausgaben
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 23, S. 38):
„Die vorliegende Untersuchung baut auf einer reinen Geldverkehrsrechnung auf. Dementsprechend wird alles als Einnahmen eingestuft, was dem Staat zur Finanzierung seiner jährlichen Ausgaben zur Verfügung stand. Hierzu zählen auch Guthabenübernahmen aus den Vorjahren, die sich im Anfangsbestand niederschlagen. Die so definierten Gesamteinnahmen stimmen im Betrag mit der Haushaltssumme überein.
Die kameralistische Buchführung des Staates, in der sich insbesondere das Bedarfdeckungsprinzip niederschlägt, bedingt die Übereinstimmung von Einnahmen und Ausgaben. Zu den Ausgaben wird in der Untersuchung von Prochnow auch die Barübertragung in die Folgeperiode verstanden, da sie (ex post) einen durch die Einnahmen zu deckenden Bedarf darstellt. Aufgrund dieser Definition stimmen die Gesamtausgaben mit dem Haushaltsvolumen überein. Ihre Entwicklung ist dem Verlauf der Gesamteinnahmen kongruent (vgl. hierzu Neumark, F., 1952: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, in: Gerloff, W./Neumark, F. (Hrsg.), 1952: Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. 1. Tübingen, S. 544-605, hier S. 556f)“.
3. Ausgabearten
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 40):
„Die Gliederung der Ausgaben richtet sich nach den Ordnungsprinzipien der Haushaltsrechnung, die zunächst zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben unterscheiden. Diese beiden Blöcke werden anschließend aufgeteilt in Verwaltung und Erwerb auf der einen sowie Investitionen und Kapitaldienst auf der anderen Seite. Der Kapitaldienst enthält neben den Tilgungen auch die Zinsen und Renten. Insoweit wurde das Prinzip der Trennung von außerordentlichen und ordentlichen Ausgaben wegen der inneren Sachzusammenhangs von Kapitalkosten und Amortisation durchbrochen. Das hat zur folge, dass hier, im Unterschied zum analytischen Teil – die Entwicklung der Verwaltungsausgaben ohne die Verwaltungsinvestitionen aber einschließlich der Steuerausgaben aufgezeigt wird“.
4. Investitionen
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 43):
„Die Sozialkapitalbildung des preußischen Fiskus erstreckt sich sowohl auf den Verwaltungs- wie auch den Erwerbssektor. Das führt zur Unterscheidung von öffentlichen Investitionen auf der einen und Erwerbsinvestitionen auf der anderen Seite“.
5. Kapitaldienst
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 46):
„In der Haushaltsrechnung stehen die Kreditkosten im ordentlichen Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung, während die Darlehensrückzahlungen als außerordentliche Ausgaben behandelt werden. Diese Trennung erscheint unter dem Aspekt des „cash budget“ nicht sinnvoll. Hier verkörpern Tilgungen und Kosten gemeinsam den Aufwand des Kreditsektors. Sie werden daher im Kapitaldienst zusammengefasst“.
6. Barübertragung in das Folgejahr
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 47):
„Die Barübertragung in das Folgejahr hat lediglich rechnerischen Ausgabencharakter. In ihr drückt sich das Arbeiten mit Istzahlen aus. Im Zeitablauf, d.h. langfristig gesehen, sind ihre Einzelwerte ohne Bedeutung. Diese Zahlen müssen jedoch in die Zeitreihen mit einbezogen werden, um die Konsistenz der Darstellung zu gewährleisten“.
7. Aufbringung des Finanzbedarfs
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 129, 131):
„Der gesamte Finanzbedarf erstreckt sich auf die eigentliche Staatsverwaltung und vor allem auf den Schuldenetat sowie teilweise auch auf den Erwerbssektor. Ab 1906 nimmt die Allgemeine Verwaltung den gesamten Finanzbedarf in Anspruch.
Die Aufbringung des ermittelten Finanzbedarfs verteilt sich auf die Sektoren Steuern, Erwerb und Schulden, da der Verwaltungsbereich in keinem Zeitpunkt einen Überschuss, d.h. ein Mehr an Verwaltungseinnahmen gegenüber dem Verwaltungsaufwand erzielt. Damit wird die ursprüngliche Annahme, dass die übrigen Teilbereiche grundsätzlich zur Finanzierung der Allgemeinen Verwaltung beitragen müssen, bestätigt.
Eine Ausnahme lag hier vor allem bei der Schuldenverwaltung vor, die besonders in der Mitte des Untersuchungszeitraums einen erheblichen Zuschuß erforderte. Zu Beginn jedoch stellte der Schuldenhaushalt in einigen Jahren einen Überschuß zur Verfügung und ab 1906 leistet die Schuldenverwaltung einen regelmäßigen Beitrag zur Bedarfsdeckung.
Auch der Erwerbssektor hat anfänglich einige Zuschüsse erfordert. Im allgemeinen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die privatwirtschaftliche Betätigung des preußischen Staates in der Zeit von 1871 bis 1913 nicht nur das Gesicht des Staatshaushalts geprägt hat, sondern dass die Erwerbsüberschüsse auch einen zeitweise bedeutenden Beitrag zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes leisteten.
Die Steuern bildeten schließlich den Teilbereich, in dem ausschließlich Überschüsse erzielt wurden“.
Ergänzende Tabelle für 1877
Tabelle II: Haushalt 1877, 1. Quartal, in Mio. Mark (Tabellenband, Seite 7):
Einnahmen:
-Verwaltung ohne Steuern: 15
- Direkte Steuern: 39
- Indirekte Steuern: 12
- Erwerb: 76
- Verschuldung: 16
- Anfangsbestand: 141
- SUMME: 299
Ausgaben:
- Verwaltung: 72
- Erwerb: 54
- Investitionen: 25
- Tilgung: 2
- Zins: 7
- Endbestand: 129
- SUMME: 299
(Zitat aus Prochnow, P.-M., 1977: Staat im Wachstum. Versuch einer finanzwirtschaftlichen Analyse der preußischen Haushaltsrechnungen 1871-1913. Diss., Westfälische Wilhelms - Universität zu Münster, S. 13ff):
(1) Methode
„Die Rechnungslegung des preußischen Staatshaushaltes im Untersuchungszeitraum dient kameralistischen Zielen und erscheint in ihrer ursprünglichen Form für eine finanzwirtschaftliche Betrachtung wenig geeignet. Daher mussten die Bestandteile der Haushaltsrechnung in einen entsprechend den Zwecken der Untersuchung gegliederten Kassenhaushalt („cash budget“) übergeleitet werden. Das „cash budget“ enthält danach die vollständigen jährlichen Zahlungsströme der Einnahmen- und Ausgabenseite (siehe die Übersichten 1 und 2 in dem beigefügten PDF – Dokument).
Die Entscheidung über die Zuordnung der in den Haushaltsrechnungen ausgewiesenen Zahlen zu einer der für die Untersuchung gebildeten Einnahme- oder Ausgabearten richtet sich generell nach der im Haushalt verwendeten Bezeichnung der Beträge. Die unter „Domänen und Forsten“ ausgewiesenen Summen wurden z.B. unter „Erwerbseinnahmen“ bzw. „Erwerbsausgaben“, der Aufwand des Ministeriums für Unterrichtsangelegenheiten unter „Verwaltungsausgaben“ erfasst.
Die empirische Analyse stützt sich auf die Zeitreihenwerte. Da die finanzielle Bedeutung der einzelnen Teilbereiche hervorgehoben werden soll, wurden Nettorechnungen durchgeführt (vgl. das Beispiel in dem beigefügten PDF – Dokument, S. 17).
Die Auswertung des Untersuchungsmaterials erfolgt unter zwei Grundannahmen:
(a) Der Staatshaushalt kann in einer Kassenflussrechnung dargestellt werden. Es wird somit auf die Erstellung einer Staatbilanz, in der das Sozialkapital auszuweisen wäre verzichtet. Die in einer privatwirtschaftlichen Bilanz abgegrenzten zukünftigen Aufwendungen stellen liquidierbare Vermögenswerte und damit die Grundlage für die Kreditfinanzierung dar. Diese Überlegungen verbieten sich für den Staatshaushalt, das Staatsvermögen nur in sehr geringem Umfang verkehrsfähig – also liquidierbar – ist. Die Aufstellung einer Staatsbilanz wäre somit irrelevant.
(b) Es gibt keine Bindung zwischen bestimmten Ausgaben und ihre Finanzierung. Das heißt, es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bestimmte Einnahmen (z.B. aus Verschuldung) mit bestimmten Ausgaben (z.B. für Investitionen) verknüpft sind. Die Ursache für die Staatsverschuldung im Investitionsfall ist nicht in der Durchführung der Investition zu sehen, sondern darin, dass die übrigen Staatseinnahmen nicht zur Finanzierung des Investitionsvorhabens ausreichen“.
(2) Staatseinnahmen und Staatsausgaben
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 23, S. 38):
„Die vorliegende Untersuchung baut auf einer reinen Geldverkehrsrechnung auf. Dementsprechend wird alles als Einnahmen eingestuft, was dem Staat zur Finanzierung seiner jährlichen Ausgaben zur Verfügung stand. Hierzu zählen auch Guthabenübernahmen aus den Vorjahren, die sich im Anfangsbestand niederschlagen. Die so definierten Gesamteinnahmen stimmen im Betrag mit der Haushaltssumme überein.
Die kameralistische Buchführung des Staates, in der sich insbesondere das Bedarfdeckungsprinzip niederschlägt, bedingt die Übereinstimmung von Einnahmen und Ausgaben. Zu den Ausgaben wird in der Untersuchung von Prochnow auch die Barübertragung in die Folgeperiode verstanden, da sie (ex post) einen durch die Einnahmen zu deckenden Bedarf darstellt. Aufgrund dieser Definition stimmen die Gesamtausgaben mit dem Haushaltsvolumen überein. Ihre Entwicklung ist dem Verlauf der Gesamteinnahmen kongruent (vgl. hierzu Neumark, F., 1952: Theorie und Praxis der Budgetgestaltung, in: Gerloff, W./Neumark, F. (Hrsg.), 1952: Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. 1. Tübingen, S. 544-605, hier S. 556f)“.
3. Ausgabearten
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 40):
„Die Gliederung der Ausgaben richtet sich nach den Ordnungsprinzipien der Haushaltsrechnung, die zunächst zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ausgaben unterscheiden. Diese beiden Blöcke werden anschließend aufgeteilt in Verwaltung und Erwerb auf der einen sowie Investitionen und Kapitaldienst auf der anderen Seite. Der Kapitaldienst enthält neben den Tilgungen auch die Zinsen und Renten. Insoweit wurde das Prinzip der Trennung von außerordentlichen und ordentlichen Ausgaben wegen der inneren Sachzusammenhangs von Kapitalkosten und Amortisation durchbrochen. Das hat zur folge, dass hier, im Unterschied zum analytischen Teil – die Entwicklung der Verwaltungsausgaben ohne die Verwaltungsinvestitionen aber einschließlich der Steuerausgaben aufgezeigt wird“.
4. Investitionen
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 43):
„Die Sozialkapitalbildung des preußischen Fiskus erstreckt sich sowohl auf den Verwaltungs- wie auch den Erwerbssektor. Das führt zur Unterscheidung von öffentlichen Investitionen auf der einen und Erwerbsinvestitionen auf der anderen Seite“.
5. Kapitaldienst
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 46):
„In der Haushaltsrechnung stehen die Kreditkosten im ordentlichen Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung, während die Darlehensrückzahlungen als außerordentliche Ausgaben behandelt werden. Diese Trennung erscheint unter dem Aspekt des „cash budget“ nicht sinnvoll. Hier verkörpern Tilgungen und Kosten gemeinsam den Aufwand des Kreditsektors. Sie werden daher im Kapitaldienst zusammengefasst“.
6. Barübertragung in das Folgejahr
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 47):
„Die Barübertragung in das Folgejahr hat lediglich rechnerischen Ausgabencharakter. In ihr drückt sich das Arbeiten mit Istzahlen aus. Im Zeitablauf, d.h. langfristig gesehen, sind ihre Einzelwerte ohne Bedeutung. Diese Zahlen müssen jedoch in die Zeitreihen mit einbezogen werden, um die Konsistenz der Darstellung zu gewährleisten“.
7. Aufbringung des Finanzbedarfs
(Zitat aus Prochnow, P.-M., a. a. O., S. 129, 131):
„Der gesamte Finanzbedarf erstreckt sich auf die eigentliche Staatsverwaltung und vor allem auf den Schuldenetat sowie teilweise auch auf den Erwerbssektor. Ab 1906 nimmt die Allgemeine Verwaltung den gesamten Finanzbedarf in Anspruch.
Die Aufbringung des ermittelten Finanzbedarfs verteilt sich auf die Sektoren Steuern, Erwerb und Schulden, da der Verwaltungsbereich in keinem Zeitpunkt einen Überschuss, d.h. ein Mehr an Verwaltungseinnahmen gegenüber dem Verwaltungsaufwand erzielt. Damit wird die ursprüngliche Annahme, dass die übrigen Teilbereiche grundsätzlich zur Finanzierung der Allgemeinen Verwaltung beitragen müssen, bestätigt.
Eine Ausnahme lag hier vor allem bei der Schuldenverwaltung vor, die besonders in der Mitte des Untersuchungszeitraums einen erheblichen Zuschuß erforderte. Zu Beginn jedoch stellte der Schuldenhaushalt in einigen Jahren einen Überschuß zur Verfügung und ab 1906 leistet die Schuldenverwaltung einen regelmäßigen Beitrag zur Bedarfsdeckung.
Auch der Erwerbssektor hat anfänglich einige Zuschüsse erfordert. Im allgemeinen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die privatwirtschaftliche Betätigung des preußischen Staates in der Zeit von 1871 bis 1913 nicht nur das Gesicht des Staatshaushalts geprägt hat, sondern dass die Erwerbsüberschüsse auch einen zeitweise bedeutenden Beitrag zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes leisteten.
Die Steuern bildeten schließlich den Teilbereich, in dem ausschließlich Überschüsse erzielt wurden“.
Ergänzende Tabelle für 1877
Tabelle II: Haushalt 1877, 1. Quartal, in Mio. Mark (Tabellenband, Seite 7):
Einnahmen:
-Verwaltung ohne Steuern: 15
- Direkte Steuern: 39
- Indirekte Steuern: 12
- Erwerb: 76
- Verschuldung: 16
- Anfangsbestand: 141
- SUMME: 299
Ausgaben:
- Verwaltung: 72
- Erwerb: 54
- Investitionen: 25
- Tilgung: 2
- Zins: 7
- Endbestand: 129
- SUMME: 299
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Entwicklungsrechnung
A.1 Preußischer Haushalt: Staatseinnahmen, in Mio. Mark (1871-1913)
A.2 Preußischer Haushalt: Staatsausgaben, in Mio. Mark (1871-1913)
A.3 Preußischer Haushalt: Investitionen, in Mio. Mark (1871-1913)
B. Nettorechnung
B.1 Preußischer Haushalt: Nettorechnung, in Mio. Mark (1871-1913)
C. Hilfswerte
C.1 Preußischer Haushalt: Hilfswerte, in Mio. Mark (1871-1913)
D. Anteilsrechnung
D.1 Preußischer Haushalt: Anteilsrechnung, in Prozent (1871-1913)
A. Entwicklungsrechnung
A.1 Preußischer Haushalt: Staatseinnahmen, in Mio. Mark (1871-1913)
A.2 Preußischer Haushalt: Staatsausgaben, in Mio. Mark (1871-1913)
A.3 Preußischer Haushalt: Investitionen, in Mio. Mark (1871-1913)
B. Nettorechnung
B.1 Preußischer Haushalt: Nettorechnung, in Mio. Mark (1871-1913)
C. Hilfswerte
C.1 Preußischer Haushalt: Hilfswerte, in Mio. Mark (1871-1913)
D. Anteilsrechnung
D.1 Preußischer Haushalt: Anteilsrechnung, in Prozent (1871-1913)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: September 2008
Jahr der Online-Publikation: 1977
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1977
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
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