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Studienbeschreibung:
Gegenstand der Studie:
Der Autor untersucht die wirtschaftliche Dimension des Hauptstadtstatus einer Stadt im Rahmen eines breiter angelegten Untersuchungsdesigns. Es wird der Frage nachgegangen, wie lukrativ in wirtschaftlich-finanzieller Sicht der Hauptstadtstatus für eine Kommune ist bzw. war und welchen Beitrag die Ausgaben eines Staates für das Funktionieren seiner zentralstaatlichen Organe von Legislative, Exekutive und Judikative zur wirtschaftlichen Wertschöpfung einer Hauptstadt leisten. Wie hoch waren die Geldsummen, die für die Aufrechterhaltung und das Funktionieren der für das Regieren und die Verwaltung des Staates benötigten Institutionen an zentraler Stelle in der Hauptstadt verausgabt wurden?
Berlin hat in seiner Geschichte den doppelten Status als Hauptstadt Preußens und als Hauptstadt des Deutschen Reichs von der Reichsgründung 1871 bis zum Zusammenbruch 1945 eingenommen. Damit sind sowohl vom Preußischen Staat als auch vom Deutschen Reich finanzielle Mittel in die Hauptstadt geflossen.
In Zentrum des Interesses stehen die wirtschaftlich-finanziellen Auswirkungen der Hauptstadtfunktion, die in der vorliegenden Studie in historischer Perspektive untersucht wird.
Definition des Begriffs ‚Hauptstadt‘:
„Insgesamt wird in der theoretischen Hauptstadtforschung von den drei Funktionsbereichen Politik, Wirtschaft und Integration gesprochen, in denen eine Hauptstadt hinsichtlich Qualität und Quantität der ansässigen Einrichtungen die anderen zentralen Orte eines Landes übertrifft. Im wesentlichen sind es dabei folgende typologische Erscheinungsformen, die das Wesen einer Hauptstadt in ihrer Aufgabenstellung für die Gesamtgesellschaft bestimmen …:
1. Residenzfunktion …
2. Behördenzentralisation für entscheidende Einrichtungen eines Staates im Bereich Legislative, Exekutive und Judikative …
3. Anwesenheit der ausländischen Missionen und internationalen Vertretungen am Ort der nationalen Regierung eines Staates, konkret also die immer in der jeweiligen Hauptstadt vertretenen Botschaften und Konsulatsvertretungen anderer Staaten …
4. Zentrum des Verbandswesens der wichtigsten nationalen intermediären Kräfte (Lobbyarbeit).
5. Militärisches Zentrum des Landes mit der Anwesenheit der militärischen Oberbehörden, Elitetruppen, allgemeine Truppenmassierungen sowie der Rüstungsindustrie.
6. Kulturell-wissenschaftliches Zentrum eines Landes mit den Funktionen nationaler Identitätsstiftung nach innen und staatlich-internationaler Repräsentation nach außen.
7. Presse- bzw. Medienzentrum eines Landes …
8. Wirtschafts- und Finanzzentrum.
9. Tourismusziel Hauptstadt … .
10. Verkehrsmittelpunkt des Landes.
11. … Charakter einer nationalen oder gar internationalen Metropole …, die für ein Land stark integrativ wirken kann und für eine nationale Elitenbildung von Bedeutung ist.“ (S. 6-8)
Berlin als Hauptstadt:
Die Anwesenheit zentraler Staatseinrichtungen in Berlin sowie die Funktion als Regierungs- und zentraler Verwaltungssitz des Staates bildet für Berlin während des gesamten Untersuchungszeitraums eine wichtige Komponente. Mit der Zentralfunktion als Residenz sowie als Regierungs- und Verwaltungsmittelpunkt des Landes eng verbunden war die daraus folgende Anwesenheit der Botschaften und Vertretungen anderer Staaten. Hinzu trat die Bedeutung Berlins als Ort internationaler Kongresse. Auch hinsichtlich der Militärlokation nahm Berlin eine herausragende Stellung ein. In der Hauptstadt Berlin konzentrierten sich die wichtigsten Einrichtungen der zentralen militärischen Verwaltungsbehörden zunächst Preußens und später des Deutschen Reichs. Die Konzentration von Elitetruppen und Kasernen in der Nähe von Berlin kam noch hinzu. Gerade aber im Bereich von Kultur und Wissenschaft konnte Berlin außerordentlich von staatlicher Förderung profitieren. Aus Gründen der staatlichen Repräsentation nach außen wurde die kulturelle Ausstrahlungskraft durch den Staat Preußen und das Deutsche Reich gefördert. Zwischen der Hauptstadtfunktion einer Stadt und deren Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt besteht oft eine enge Verbindung, was auch für Berlin zutrifft. Hauptstädte werden bevorzugt in das jeweilige Verkehrssystem eingebunden. Berlin entwickelte sich schon in der ersten Hälfte des 19. Jh. zu einem der wichtigsten deutschen bzw. mitteleuropäischen Eisenbahnknotenpunkte und verfügte auch über ein schon seit dem 17. Jh. gepflegtes und ausgebautes Binnenwasserstraßensystems mit hervorragender Anbindung zu den wichtigsten Transportsystemen. Berlin konnte diese bevorzugte Verkehrssituation auch mit dem Aufkommen des Flugverkehrs sowie als Mittelpunkt des Autobahnsystems seit den dreißiger Jahren deutlich ausbauen. (S. 20) Weiterhin zeichnete sich Berlin durch seine außerordentliche leistungsfähige Wirtschaftsstruktur im 19. Jh. aus. Berlin bildete schon im frühen 19. Jh. eine der Kernregionen der deutschen Industrialisierung. Firmen wie Siemens, die AEG oder Schering im Bereich der Elektroindustrie, dem Maschinenbau und der Chemie verliehen Berlin eine dominierende Stellung in der deutschen Wirtschaftslandschaft.
Die Hauptstadtfunktion wirkte sich dahingehend auf Berlins Wirtschaft positiv aus, als daß wichtige staatliche Unternehmen in Berlin ihren Hauptsitz hatten (Deutsche Reichspost, Reichsbahn, die Vereinigten Industrie-Unternehmungen (Viag)).
Untersuchungsdesign, Methode:
Um die wirtschaftlich-finanziellen Auswirkungen des Hauptstadtstatus in konkreten Zahlen zu errechnen, müssten im Idealfall diejenigen Zahlen aus den Quellen herausgezogen werden, die nachweislich als hauptstadtbedingte Ausgaben in das Bruttosozialprodukt der Hauptstadt Berlin eingeflossen sind. Die Quellenrecherchen ergaben jedoch, daß es im Untersuchungszeitraum niemals fest institutionalisierte bzw. etatisierte Finanzierungen für Berlin als Hauptstadt gegeben hat. Es sind also jährlich festgelegte Summen, die der Stadt speziell für die Zwecke der Aufrechterhaltung als Hauptstadt (Stadtbild, Repräsentation, Sicherheitsaspekte, Verkehr, etc.) gewährt wurden, nicht extra aufgeführt worden. Damit stand fest, dass ein Instrumentarium erarbeitet werden musste, mit dessen Hilfe die nachweisbar hauptstadtbedingten Summen aus den Ausgabenvolumina des Preußischen Staates und des Deutschen Reiches herausgefiltert werden können.
Die für die Hauptstadt ausgegebenen Summen wurden hauptsächlich über die gedruckten staatlichen Haushaltspläne erschlossen, welche im Bedarfsfall durch weiteres einschlägiges Material aus den Archiven ergänzt wurde.
Ausgehend von der Definition des Begriffs Hauptstadt wird zunächst untersucht, welche Sektoren für die Berechnung eines hauptstadtrelevanten Finanzvolumens herangezogen werden können. Während der engere politisch-administrative Kern für eine Hauptstadt konstitutiv ist und deshalb einbezogen werden muß, sind andere Bereiche aufgrund der Quellenlage zahlenmäßig schwer zu erfassen. So sind die Anzahl der Botschaften und ausländischen Vertretungen in Berlin für den Untersuchungszeitraum leicht zu erfassen, aber es liegen keine konkreten Angaben zum Personal und zu den Sachmittelbedarf und –verbrauch der Botschaften vor.
Hinzu kommt, dass nicht in allen Bereichen eine eindeutige Abgrenzung der Ausgaben für den Staat bzw. für das Reich auf der einen Seite und der hauptstadtbedingten Ausgaben auf der anderen Seite nicht möglich ist. Der Bereich Kultur- und Wissenschaftsförderung ist sehr eng mit der Hauptstadt verbunden und entsprechende Ausgaben lassen sich eindeutig der Hauptstadt zuordnen. Im Bereich Militär können zwar die zentralstaatlich und an der Spitze der Militärverwaltung Preußens bzw. des Reichs vorhandene hauptstadtbedingten Einrichtungen (z.B. der Generalstab, die Kriegsakademie) berücksichtigt werden, dagegen sind die in der Umgebung Berlins verstärkt etablierten allgemeinen Truppenkräfte hinsichtlich ihrer Hauptstadtrelevanz nicht zweifelsfrei zu bestimmen.
Kern der Darstellung der Finanzierung der Hauptstadt Berlin ist demnach in dieser Untersuchung der Themenbereich, der am engsten mit der eigentlichen politischen Hauptstadt in Verbindung steht: die Geldausgaben, die dem Gesamtsozialprodukt von Berlin in seiner Doppelfunktion als Hauptstadt Preußens und des Deutschen Reichs aus den obersten Verfassungsorgangen von Legislative, Judikative und Exekutive aufgrund der aufgestellten jährlichen Haushaltspläne zugeflossen ist. Neben diesen engeren administrativ-politischen Kern des Staates ist der Bereich Kultur und Wissenschaft, und hier insbesondere diejenigen Ausgabenpositionen aus den Staatshaushalten, die einzelnen Einrichtungen von zentralstaatlicher Bedeutung exakt zuzuordnen sind, in die Betrachtung mit einbezogen worden. (vrgl. S. 64f) Für die weiteren Bereiche wurden nur diejenigen Einrichtungen und Institutionen in die Berechnung mit einbezogen, die eindeutig als hauptstadtbedingte Institution identifiziert werden können. Jene in Berlin ansässigen Einrichtungen, die sich auf der Ebene unterhalb der jeweiligen zentralstaatlichen Verwaltungsspitze befinden und auch in anderen Provinzen bzw. Städten vorhanden waren, werden nicht erfasst.
Angesichts des langfristigen Untersuchungszeitraums war bei der Erfassung der Ausgaben eine Deflationierung der Werte notwendig, um auf diese Weise die Geldentwicklung in dem langen Untersuchungszeitraum zu berücksichtigen und den Vergleich der Hauptstadtfinanzierung in den verschiedenen Epochen sinnvoll zu gestalten.
Quellenproblematik:
Die wesentlichen Quellen für die vorliegende Studie sind die gedruckten Haushaltspläne des preußischen Staates und des Deutschen Reichs. Die staatlichen Etats bilden eine homogene, nach den jeweiligen Kriterien der Haushaltsermittlung und –aufstellung zustande gekommene Quellenform der Ausgabenstrukturen beider Staaten dar. Sie eignen sich daher für eine Längsschnittuntersuchung über mehrere Epochen der neueren Geschichte Deutschlands. Die staatlichen Haushaltspläne bilden in dieser Untersuchung somit die Quellengrundlage für die Analyse der Hauptstadtfinanzierung. Problematisch hinsichtlich der Homogenität der Massenquellen ist der Umstand, daß infolge der Entwicklung von Verfassung und Verwaltung und vor allem durch politische Transformationsprozesse der Staatsorgane und der Verwaltung in der Zeit vom Kaiserreich zum Dritten Reich einige Verwaltungsbereiche neu zugeordnet wurden. Anders ausgedrückt, die Systematik der Haushaltspläne hat sich verändert. Der Autor hat die Einrichtungen von Regierung und obersten Verwaltungsbehörden, soweit sich ihre Zusammensetzung durch die Neustrukturierungen nicht zu stark geändert haben, in ihrer Zusammensetzung unverändert in die Berechnung mit einbezogen. Wenn die Zuordnungen und die Systematik der Ausgabenstrukturen in den Haushaltsplänen sich im Verlauf der vierundsiebzig Jahre des Untersuchungszeitraumes so stark verändert haben, dass eine Vergleichbarkeit über die Zeit nicht mehr gegeben ist, wurden vom Autor rechnerische Anpassungen vorgenommen. Weiterhin ist der Vergleich und die Zusammenführung von Haushaltsplänen verschiedener staatlicher und kommunaler Gebietskörperschaften methodisch problematisch, da die Haushaltspläne nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungssystematiken. Während die preußischen Haushaltsrechnungen generell mit Bruttoveranlagungen arbeiteten, wurden die Reichshaushalte bis in das späte Kaiserreich mit Nettowerten zusammengestellt. Somit umfassen die staatlichen Haushaltspläne nicht alle Gesamtausgaben eines Staates, sonder immer nur einen bestimmten Anteil, der sich je nach dem Privatisierungsgrad öffentlich-staatlicher Leistungen auch noch jährlich unterscheidet. Außerdem wurden nicht alle hauptstadtrelevanten Ausgaben berücksichtigt, da beispielsweise Veränderungen in den Rechtsformen von staatlichen Einrichtungen wie der Reichsbahn sowie Privatisierungen durchgeführt wurden, so daß das Gesamtvolumen der zu berücksichtigenden Einrichtungen variiert. Der Autor ist so verfahren, daß aus den Haushaltsplänen errechenbare Bruttogesamtzahlen bei praktizierten Nettoetatisierungen berücksichtigt wurden, soweit dies die Zahlen erlaubten. Gänzlich privatisierte Einrichtungen, die nicht im staatlichen Haushaltsplan berücksichtigt wurden, hat der Autor auch nicht in die Gesamtrechnung aufgenommen. Alle eigentlich hauptstadtrelevanten, aber aufgrund der jeweiligen Rechtsordnung nicht mehr im Staatshaushalt zu findenden Verwaltungseinrichtungen wie etwa die Reichspost, Reichsbahn oder Reichsdruckerei, sind also nicht erfaßt worden, weil sie im Laufe der 20er Jahre in selbständige Unternehmen umgewandelt wurden. Ebenso unberücksichtigt blieb für die NS-Zeit die NS-Parteibürokratie.
Das Zahlenmaterial aus den gedruckten Haushaltsplänen wurde punktuell durch Überlieferungen in den staatlichen Archiven ergänzt. Dies war besonders für die Zeit des Nationalsozialismus notwendig, in der zahlreiche Finanzierungen in den Etats einzelner Verwaltungen und Ministerien versteckt wurden. (vergl. S. 83f) Für die Zeit des Nationalsozialismus gilt, dass finanzhistorische Studien für diese Zeit mit einer qualitativ ganz eigenen Materie konfrontiert werden. Im Vergleich zum Kaiserreich und der Weimarer Republik ist hinsichtlich des Haushaltsplanes ein Bruch vorhanden, da z.B. 1944 mehr als ein Drittel der städtischen Ausgaben Aufwendungen für den Krieg und seine Folgen betrafen. Weiterhin wurde Berlin infolge der Ausbaupläne zur Welthauptstadt Germania zu umfangreichen Ausgaben gezwungen, die aus kommunaler Kasse finanziert werden mussten. Eine entsprechende Einbettung der Zahlenreihen in die politischen Rahmenbedingungen ist unverzichtbar, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Insgesamt entspricht die NS-Finanzpolitik, die eine starke Ausweitung der Staatsschulden in Kauf nahm, um diese Defizite durch Ausbeutung eroberter Länder gegenzufinanzieren, nicht einer ordentlichen Haushaltsführung. Desweiteren müssen die zugrunde liegenden rassistischen Tendenzen der NS-Politik einschließlich Diebstahl, Sklaven- und Zwangsarbeit sowie die Zusammenarbeit mit SS-Wirtschaftsbetrieben mit berücksichtigt werden.
Untersuchungszeitraum:
Der festgelegte Untersuchungszeitraum von 1871 bis 1945 bietet sich aus verschiedenen Gründen an. Die Daten markieren den Beginn und das Ende der ersten Phase Berlins als Hauptstadt. Die Ausdehnung des Zeitraums von der Kaiserzeit über die erste deutsche Demokratie – die Weimarer Republik – bis hin zum Ende der nationalsozialistischen Diktatur ermöglicht das Einbeziehen der Auswirkungen unterschiedlicher politischer Systeme und deren Transformationen auf den Umfang hauptstädtischer Finanzierung. Der große Zeitraum ermöglicht auch die Identifizierung aussagefähiger, von Zufälligkeiten freier Trends, so daß beispielsweise durch konjunkturelle Entwicklungen bedingte Strukturveränderungen richtig eingeordnet werden können. Aus Zeitgründen musste hinsichtlich der Behandlung des gesamten Untersuchungszeitraums anstelle einer Gesamtaufnahme aller Etatjahre zwischen 1871 und 1945 stichprobenartig vorgegangen werden. Dennoch sind die Stichjahre geeignet, einen generellen Trend der Ausgaben abzubilden. Die Einbettung der gefundenen Ausgaben für die Hauptstadt in die allgemeine makrohistorische Entwicklung der beiden Staaten und ihrer Finanzen ermöglicht die Vermeidung einer auf Berlin eingeschränkte Sicht und eröffnet eine Vergleichsebene zwischen Berlin und den beiden Staaten.
Datentabellen in HISTAT (Thema:…):
A. Vergleichende Übersichten: Hauptstadtbedingte Ausgaben – Preußen und Deutsches Reich im Vergleich
B. Der Haushalt des Deutschen Reichs
C. Der preußische Staatshaushalt
D. Haushalt der Stadt Berlin
E. Tabellen aus dem Textteil
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Anmerkungen:
Zu Tab. B.09:
Im Kaiserreich bestehen die Besoldungen v.a. aus Ausgaben für die Reichskanzlei und die Reichszentrale für Heimatdienst, in denen ein überwiegender Anteil für Repräsentationszwecke enthalten war (1910: 64%).
Im „Dritten Reich“ wurden aus dem besonders umfangreichen Haushalt des Reichskanzlers im Etatjahr 1939 die Titel, die zur Verfügung des Führers und Reichskanzlers als Reichsoberhaupt (1 Mio. RM) und für diesen zu allgemeinen Zwecken (18 Mio. RM) in den Haushalt eingestellt worden waren und nach freiem Ermessen des Führers und Reichskanzlers verwendet werden konnten und nicht der Prüfung durch den Rechnungshof unterlagen, nicht auf Berlin bezogen. Die Verwendung dieser Mittel für die Reichshauptstadt ist nicht unbedingt anzunehmen. Ausgabentitel für besonders repräsentative Aufwendungen (2,1 Mio. RM) wurden dagegen berücksichtigt. Vgl. den Reichshaushaltsetat 1939, Einzelplan des Reichskanzlers.
Sitz in Berlin: Führer und Reichskanzler, Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers, Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, Büro des Präsidenten des Geheimen Kabinettsrates, Büro des Reichsministers ohne eigenes Reichsministerium, Außerordentlicher Botschafter in besonderer Mission, Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt, Gestaltung des Stadtbildes der Reichshauptstadt, Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptstadt, Jugendführer des Deutschen Reiches, Kanzlei des Führers der NSDAP.
Zu Tab. B.10:
Berlin: Bundesanstalt für das Heimatwesen, Reichsarchiv, Statistisches Reichsamt, Normaleichungskommission, Gesundheitsamt, Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Patentamt, Reichsversicherungsamt, Physikalisch-Technische Reichsanstalt, Chemisch-Technische Anstalt, Aufsichtsamt für Privatversicherung, Zentralnachweisamt für Kriegsverluste, Reichsamt für Landesaufnahme, Beirat für Vermessungswesen, Filmprüfstelle, Filmprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften, Reichsverlagsamt, Monumenta Germaniae Historica, Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (Anteil), Reichskunstwart, Reichsbeauftragter für das Wahlprüfungsverfahren, Deutsche Hochschule für Politik, Walther-Rathenau-Stiftung, Schiffvermessungsamt, Oberseeamt, Amt zur Untersuchung von Seeunfällen, Überwachung des Seezeichenwesens, Reichskommissariat für Arbeiterstatistik, Schulkommission, Reichskommisariat für Seeschiffahrt, Reichskommissariat für die Börse, Nationaldenkmal für Bismarck, Verfassungsfeier der Reichsregierung, Reichsstelle für Sippenforschung, Zentralnachweisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber einschließlich Zentralstelle für Nachlaßsachen und Kriegsgräberfürsorge. Dazu traten im Nationalsozialismus: Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Reichssportfeldverwaltung, Internationales Olympisches Institut in Berlin, Reichssportamt, Reichsakademie für Leibesübungen, Reichsleitung des Arbeitsdienstes, Reichsleitung des Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend.
1930 ebenfalls in Berlin und vom Innenministerium ressortierend, aber ohne eigenen ausgewiesenen Haushalt: Deutsches Archiv für Jugendwohlfahrt, Historische Reichskommission, Kommission der Freiwiligen Krankenpflege, Reichsstelle für das Auswanderungswesen, Deutsche Kommission für geistige Zusammenarbeit, Reichstauschstelle im RMI, Reichsbeauftragter für das Wahlprüfungsverfahren, Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft e.V., Zentraldirektion des Archäologischen Instituts des Deutschen Reiches.
Außerhalb: Entscheidende Disziplinarbehörden, Amt zur Untersuchung von Seeunfällen, Kanalamt Kiel, Reichskommissariate für Auswanderungswesen Hamburg und Bremen, Reichskommissariat für Maschinisten, Reichskommissariate bei den Seeämtern, Museum Alexander König Bonn, Deutsches Museum München, Germanisches Museum Nürnberg, Römisch-Germanisches Museum Mainz, Deutsche Bücherei Leipzig, Verein zur Erhaltung des Kunsthistorischen Instituts in Florenz, Internationales Maß- und Gewichtsbüro Paris, Internationales Gesundheitsamt Paris (Beitrag des Reiches), Filmprüfstelle München, Oberprüfstelle für Schund- und Schmutzschriften Leipzig.
Zu Tab. B.11:
Berlin: Technische Prüfungsstelle und Reichskommissariat (Zoll- und Steuer-Rechnungsbüro des Reichsschatzamtes), Verwaltung des Reichskriegsschatzes, Reichsentschädigung für Kriegsschäden, Reichskommissar für Reparationslieferungen, Reichsausgleichsamt, Reichshauptkasse, Vergütung an Preußen (Geheimes Zivilkabinett, Verkaufslager der Königlichen Porzellanmanufaktur).
Weitere in Berlin ansässige Einrichtungen ohne Einzelausweisung im Etat: Reichsbaudirektion, Reichsmonopolamt für Branntwein.
Außerhalb: Reichskommissariat (Kontrolle der Zölle und Verbrauchssteuern).
Aus dem Etat des Ministeriums wurde auch ein Zuschuss für die Universität Straßburg finanziert, außerdem der Kaiserpalast in Straßburg und das Nationaldenkmal Niederwald. Ein Großteil der Ausgaben besteht aus Überweisungen an die Bundesstaaten (1910: 180 Mio. M).
Zu Tab. B.12:
Berlin: Ministerium (mit Heeresleitung), Oberkommando der Wehrmacht und des Heeres, Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen, Obermilitärprüfungskommission, Generalmilitärkasse, Generalstab (mit Vermessungsabteilung), Generalinspektion des Militärerziehungs- und -bildungswesens, Obermilitärprüfungskommission, Kriegsakademie, Militärtechnische Akademie, Inspektion der Infanterie-schulen, Infanterieschießschule und Gewehrprüfungskommission, Militärturnanstalt, Militärveterinärinspektion, Vereinigte Artillerie- und Infanterieschule, Schießartillerieprüfungskommission, Militärroßarztschule mit Lehrschmiede, Heeresfriedenskommission.
Nicht für Berlin angerechnet, da in den Etats nicht einzeln aufgeschlüsselt (mehrere Standorte bzw. Berlin nur oberste Ebene): Hauptkadettenanstalt, Artilleriedepotinspektion usw. (= Artillerie- und Waffenwesen).
Außerhalb: Militärintendanturen, Militärjustizverwaltung, Verwaltung der Traindepots, Technische Institute der Artillerie.
Für Berlin wurden lediglich die hauptstadtrelevanten Behörden, d.h. eindeutig die obere ministerielle Spitze bzw. die oberen zentralen Behörden der Verwaltung in die Berechnung einbezogen, nicht jedoch die in anderen Provinzen usw. ebenso vorkommenden Verwaltungseinrichtungen. Die besonderen in Berlin ansässigen Truppenverbände sowie hauptstadtbedingte stärkere Truppenmassierungen in bzw. um die Hauptstadt konnten wegen des nicht monetär festzulegenden Umfangs dieser Einrichtungen nicht einbezogen werden, so dass der tatsächlich hauptstadtbedingte Anteil der Ausgaben in Berlin eigentlich höher liegen müsste.
Die Erfassung der in Berlin wirksam gewordenen Ausgaben im Militärbereich ist deshalb besonders schwierig, weil viele Angaben, die sich vermeintlich auf Berlin beziehen (z.B. Armeeinspekteure, Generalinspekteur usw.), nicht herauszurechnen sind, da sie beispielsweise unter dem Kapitel Höhere Truppenbefehlshaber« im Etat des Reichsheeres erscheinen. Viele oberste Militärbehörden sind in den einzelnen Etats pauschal in bestimmten Kapiteln versteckt und können anhand der Haushaltspläne nicht einzeln ausgewiesen werden.
Für das Etatjahr 1939 konnte, da die Einzelhaushaltspläne vermutlich aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht wurden, nur der globale Haushalt der Gesamtrechnung herangezogen werden, so dass weder die Anteile für Besoldungen noch die in Berlin verausgabten Mittel genau bestimmt werden konnten. Es handelt sich bei den hier für Berlin als hauptstadtbedingte Geldausgaben des Ministeriums/Einzeletats lediglich um sehr grobe Annäherungswerte, die aber sehr vorsichtig veranschlagt sind und wegen der so erhalten gebliebenen Möglichkeit des Vergleichs dennoch mit herangezogen wurden. Die einmaligen Ausgaben wurden in diesem Haushalt nur sehr pauschal angegeben und konnten wegen der nicht möglichen örtlichen Zuordnung für Berlin gar nicht veranschlagt werden.
Zu Tab. B.13:
Berlin: Reichsmarineamt, Marinekabinett (Oberkommando), Oberkommando der Kriegsmarine, Adminralität, Admiralstab der Marine, Zentralverwaltung des Schutzgebietes Kiautschou (im Reichsmarineamt), Hydrographisches Amt, Auditeure, Marineleitung.
Außerhalb: Intendanturen (Kiel und Wilhelmshaven), Rechtspflege (ebda.), Bildungswesen (Kiel), Deutsche Seewarte (Hamburg), Stationsintendaturen.
Die Mannschaftslöhnungen, die als solche nicht zu den Besoldungen (nur obere Ränge) gezählt wurden, sind mitgerechnet. Die Zahlen für den Etat 1939 konnten aufgrund der mangelhaften Differenzierung der Zahlenangaben in diesem Kriegshaushalt nur sehr vorsichtig und annähernd ermittelt werden und sind deshalb nur als Näherungswerte zu betrachten; vgl. die Ausführungen zum Etat des Reichswehrministeriums.
Zu Tab. B.15:
Berlin: Ministerium (1919 vom Reichsinnenministerium bzw. Kriegsamt abgezweigt), Statistisches Reichsamt (seit 1918, davor Reichsinnenministerium), Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungen, Reichswirtschaftsgericht; im Nationalsozialismus: Reichskommissar für das Kreditwesen, Reichsstelle für Wirtschaftsausbau, Reichskommissar für Altmaterialverwaltung, Reisstelle für Bodenforschung (nur Kopfstelle Berlin ohne Sachkosten, da diese nicht örtlich aufgeschlüsselt), Aufsicht über die Börsen, Aufsicht über die Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken, Aufsicht über Staatsbanken, Zentralstelle für zusätzliche Ausbildung von Fachkräften, Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft, Forschungsstelle für Wehrwirtschaft, Reichsamt für wehrwirtschaftliche Planung, Statistischer Zentralausschuss.
Zu Tab. B.18:
Durch das Reichspostfinanzgesetz vom 18.3.1924 (Reichsgesetzblatt I, Nr. 24) wurde der „Reichs-Post- und Telegraphenbetrieb“ als „Deutsche Reichspost“ in ein selbständiges Unternehmen umgewandelt. Diese wurde fortan vom Reichspostminister unter Mitwirkung eines Verwaltungsrates geleitet. Grundsatz der neuen Verfassung der Reichspost war es, dass alle Ausgaben durch eigene Einnahmen gedeckt sein mussten, d.h. im Etat erschien – außer dem hier aufgeführten Ministerium – nur der Überschuss als Einnahme, die Ausgaben fehlten dagegen. In der Tabelle sind nur die Ausgaben für den Reichspostminister und sonst keine weiteren Ausgaben enthalten.
Zu Tab. B.21:
Berlin: Ministerium, Biologische Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Reichsregisterstelle für Futtermittel, Beitrag des Reiches zum Lehrstuhl für ausländische Landwirtschaft an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin. 1939: Reichskuratorium für Technik in der Landwirtschaft, Reichserbhofgericht, Reichsanstalt für Getreideverarbeitung, Reichsanstalt für Fleischwirtschaft, Reichsanstalt für Fischerei.
Es bestanden zahlreiche weitere dem Reichsministerium für Landwirtschaft unterstellte Behörden in Berlin und auch außerhalb der Hauptstadt, die nicht über einzeln zugewiesene Etats verfügten und deshalb nicht zugeordnet und berücksichtigt werden können; vgl. die Auflistung im Reichsband Adressenwerk, Lexikon-Wegweiser, S. 130.
Zu Tab. B.24:
Die Ausgaben von 1939 in Berlin wurden verwendet für den Neubau der Reichsmünze sowie für die Drucklegung des Reichshaushaltsplans. Der Etat setzt sich v.a. aus Überweisungen an die Länder und Postgebühren für die gesamte Reichsverwaltung zusammen. Die Ausgaben in Berlin bestehen aus einer geringen Summe für „besondere repräsentative Veranstaltungen der Reichsminister“ (ohne Reichsminister des Auswärtigen, dort gibt es Extraposten) sowie von Reichspräsident und Reichskanzler.
Zu Tab. C.08:
Berlin: Staatsministerium, Reichsrat, Ministerpräsident, Staatliche Theater (einschließlich Generalintendanz der Preußischen Staatstheater).
Staatsarchive, Generalordenskommission, Geheimes Zivilkabinett, Oberexaminationskommission zur Prüfung für die höheren Verwaltungsämter/Disziplinarhof/Gerichtshof für die Entscheidung der Kompetenzkonflikte, Oberrechnungskammer, Gesetzsammlungsamt, Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger, die alle vom Staatsministerium ressortierten, wurden herausgerechnet und erscheinen mit separaten Einzeletats in dieser Aufstellung.
Außerhalb: Vertretung Preußens in München, Hermann-Göring-Meisterschule für Malerei in Kronenburg (Eifel), Staatliche Theater Kassel.
Zu den Besoldungen wurden 1935-1939 auch die Ausgaben für das künstlerische Personal an den Theatern („Kunstpersonal“) gezählt.
Zu Tab. C.09:
Berlin: Ministerium, Evangelischer Oberkirchenrat, Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, Universität Berlin, Charité-Krankenhaus, Technische Hochschule Berlin-Charlottenburg, Materialprüfungsamt Berlin-Dahlem, Königliche Bibliothek/Preußische Staatsbibliothek, Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Akademie der Wissenschaften, Amerika-Institut, Ibero-Amerikanisches Institut, Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, Staatliche Museen, Nationalgalerie und Rauch-Schinkel-Museum, Staatliche Schlösser und Gärten, Staatliche Theater in Berlin, Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege, Staatliche Bildstelle, Akademie der Künste, Meisterateliers für bildende Künste in Charlottenburg, Meisterschulen für musikalische Komposition, Vereinigte Staatsschulen für freie und angewandte Kunst in Charlottenburg, Hochschule für Musik in Charlottenburg, Akademie für Kirchen- und Schulmusik, Staatliche Kunstschule/ Akademische Ausbildungsanstalt für das Künstlerische Lehramt, Pädagogisches Seminar, Landesausstellungsgebäude, Auskunftsstelle für Schulwesen, Hauptstelle für den naturwissenschaftlichen Unterricht, Preußische Hochschule für Leibesübungen/Landesturnanstalt in Spandau, Taubstummen- und Blindenanstalten in Neukölln und Steglitz, Historiograph für den Preußischen Staat und die Mark Brandenburg. — Die Potsdamer Einrichtungen der Allgemeinen Verwaltung der Observatorien, Geodätisches Institut, Astrophysikalisches Observatorium sowie Meteorologisches Institut und Observatorium sind, wegen ihrer Zugehörigkeit zur Groß-Berliner Agglomeration und Herkunftsbegründung, mit aufgenommen.
Außerhalb: Evangelische Konsistorien, Evangelische Geistliche und Kirchen, Bistümer und dazugehörende Institute, katholische Konsistorien Hildesheim und Osnabrück, katholische Geistliche und Kirchen, Provinzialschulkollegien, Prüfungskommissionen, übrige Universitäten, Gymnasien und Realschulen, Elementarunterrichtswesen, Konservator der Hannoverschen Landesaltertümer, Schloß Marienburg, Landesbibliothek Wiesbaden, Museum Kassel, Gemäldesammlung Wiesbaden, Verein für Nassauische Altertumskunde, Naturhistorisches Museum Wiesbaden, Altertümer in den Rheinlanden, Kunstakademien in Königsberg, Düsseldorf, Kassel, Hanau, Provinzialkunstschulen in Breslau, Königsberg, Danzig, Magdeburg, Erfurt, kleinere wissenschaftliche Einrichtungen und Vereine (z.B. Deutsche Gesellschaft in Königsberg, Naturwissenschaftlicher Verein in Posen usw., insgesamt 16 mit sehr geringen Zuwendungen), Technisches Unterrichtswesen (Polytechnische Schulen Hannover, Aachen, Gewerbeschule Kassel, Baugewerkschule Nienburg/Weser), Kultus und Unterricht (Schulräte, Kirchenbau), Medizinalwesen (mit Universitäts-Klinik Greifswald).
Zu Tab. C.10:
Berlin: Ministerium, Oberverwaltungsgericht, Statistisches Büro (Statistisches Landesamt), Meteorologisches Institut, Versicherungsrevisoren, Zucht- und Abrichteanstalt für Polizeihunde Grünheide (bei Erkner), Institut für Infektionskrankheiten „Robert Koch“, Landesanstalt für Lebensmittel-, Arzneimittel- und gerichtliche Chemie, Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygiene, Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte.
Die Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung wurde nicht berücksichtigt, da diese in anderen Provinzen ebenfalls vorhanden war.
Außerhalb: Bezirksverwaltungsgerichte, Standesämter, Regierungsamtsblätter, Landdrosteien, Landrätliche Behörden und Ämter, Polizeiverwaltung in den Provinzen, Polizeiverwaltung in der Provinz Posen, Landgendarmerien, Strafanstaltsverwaltungen.
Zu Tab. C.11:
Berlin: Ministerien, Oberlandeskulturgericht, Landesanstalt für Gewässerkunde, Revisionskollegium für Landeskultursachen, Landwirtschaftliche Lehranstalten (Lehrinstitut in Berlin, Landwirtschaftliches Museum), Tierarzneischule, Zentralverwaltung der Domänen und Forsten sowie Gestütsverwaltung.
Außerhalb: Auseinandersetzungskommission (Generalkommissionen)/Regulierung der gutsherrlichen Verhältnisse, Landwirtschaftliche Lehranstalten (übrige), Tierarzneischule Hannover, Veterinärwesen, Förderung der Viehzucht, Förderung der Fischerei, Landesmelioration.
Die tatsächlichen hauptstadtbedingten Berlin-Ausgaben waren höher: Der Betrag der Landwirtschaftlichen Hochschule und der Tierärztlichen Hochschule in Berlin konnte nur anteilsmäßig (entsprechend der Zahl der Institutionen) geschätzt werden, da keine regionale Differenzierung in den Haushaltsplänen vorgenommen wurde.
Zu Tab. C.12:
Berlin: Ministerium, Verwaltung des Tiergartens.
Einrichtung in Berlin, die nicht berücksichtigt wurden: Rentenbanken, Oberpräsidien,/Stadtpräsidium der Reichshauptstadt Berlin/Regierungen/Bau- und Finanzdirektion in Berlin/Gemeindeprüfungsämter, Katasterverwaltung, Kreiskassenverwaltung, Hochbauverwaltung.
Obgleich der Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin im „Dritten Reich“ eine durchaus herausgehobene Funktion ausübte, wurde er im Etat wie ein Oberpräsident und dementsprechend hier als provinziale, alle Landesteile abdeckende Unterbehörde behandelt und deshalb nicht als hauptstadtbedingt eingeordnet.
Obgleich die Bau- und Finanzdirektion für das Bauwesen der Hauptstadt eine herausragende Funktion ausübte, kann sie in diesem Rahmen aufgrund der im Haushaltsplan nicht vorgenommenen Differenzierung hauptstadtbedingt nicht berücksichtigt werden; vgl. aber S. 202-222.
Außerhalb: Depositenkassen Kassel/Köln, Zuschuss zum Theater Kassel, Verwaltung der Staatsbäder und Mineralbrunnen, Witwen- und Waisenverpflegungsanstalten, Versorgung der Ruhestandsbeamten.
Zu Tab. C.13:
Berlin: Ministerium, Obertribunal, Justizprüfungskommission.
Außerhalb: Gerichte zweiter Instanz, Appellationsgerichte (Celle, Frankfurt/Main, Köln), Gerichte erster Instanz, Amtsgericht Celle, Stadtgericht Frankfurt/Main, Friedens- und Handelsgericht Köln.
Die Bestimmung hauptstadtbedingter Ausgaben aus dem Etat des Justizministeriums im Bereich des Gerichtswesens (Kammergericht) sowie bei Spezialgefängnissen mit zentralstaatlicher Bedeutung für den gesamten preußischen Staat (politische Gefängnisse in Berlin) ist wegen der fehlenden Differenzierung in den Haushaltsplänen nicht möglich.
Zu Tab. C.15:
Berlin: Ministerium, Versicherungsrevisoren, Königliches Institut für Glasmalerei, Staatskommissar bei der Berliner Börse.
Die Königliche Porzellanmanufaktur, die teilweise im Etat dieses Ministeriums aufgeführt wurde, ist mit einem eigenen Einzelhaushalt in dieser Tabellenzusammenstellung vertreten (Üb.104).
Außerhalb: Handels- und Gewerbeverwalter (Schiffahrtspolizei), Technische Lehranstalten (Navigationsschulen), Lippekraftwerk Hamm, Staatskommissare bei öffentlich-rechtlichen Grundkreditanstalten und Versicherungsanstalten, Eichverwaltung, Beschlussanstalten.
1935 und 1936 umfasste der engere Etat des Wirtschaftsministeriums auch Ausgaben des Ministeriums für Verkehr.
Zu Tab. C.16:
Die Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung gehörte zum Ministerium für Handel und Gewerbe.
Berlin: Ministerialabteilung für die Bergwerke einschließlich Grubensicherheitsamt, Geologische Landesanstalt Berlin.
Außerhalb: Bergwerke, Hüttenwerke, Salzwerke, Badeanstalten, gemeinschaftlich mit anderen Staaten betriebene Werke, Bergtechnische Lehranstalten (Clausthal/Harz und Saarbrücken), Oberbergämter, Stützung notleidender Bergwerksunternehmungen.
Die Gesamtausgaben der Geologischen Landesanstalt mussten anhand ihres Anteils an den Beschäftigten der Lehranstalten bestimmt werden, da eine Einzeldifferenzierung je Verwaltungseinrichtung im Haushalt nicht vorgenommen wurde.
Zu Tab. C.17:
Berlin: Zentralverwaltung (Ministerialabteilung für das Eisenbahnwesen im Handelsministerium), Eisenbahnkommissariat (eines von insgesamt vier, wurde nach dem Schlüssel des entsprechenden Personalkostenanteil angerechnet).
Außerhalb: Staatseisenbahnen, Staatsbeteiligung an Privateisenbahnen.
Obgleich die für Preußen bedeutende Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn in Berlin ihren Sitz hatte, wurde sie hier nicht angerechnet da der Anteil der Verwaltung nicht genau bestimmbar und außerdem die Hauptstadtbedingtheit nicht genau feststellbar war, weil es sich hier wie beim Militär- und Sicherheitsbereich um eine Mischform der Hauptstadtbedingtheit handelt.
Die Ausgaben für allgemeine Investitionen in das Eisenbahnnetz in den einzelnen Direktionen bzw. bei den Staatsbahnen wurden für Berlin, obgleich in hohem Maße vorhanden, nicht berücksichtigt, da es sich um keine im engeren Sinn hauptstadtbedingten Ausgaben handelt, sondern diese Art von Ausgaben auch in anderen Regionen flächendeckend getätigt wurde.
Die eigentlichen Ausgaben des Verkehrsministeriums (nur das engere Ministerium) wurden für 1935 und 1936 im Haushalt des Wirtschaftsministeriums erfasst.
Die Staatseisenbahnen der deutschen Länder wurden durch Staatsvertrag zum 1. 4. 1920 dem Reich übertragen. Von 1920-1924 war zunächst das Reichsverkehrsministerium, ab 1924 eine rechtlich verselbständigte und die Verwaltungs- und Betriebsaufgaben eigenverantwortlich übernehmende Reichsbahnverwaltung für das Eisenbahnwesen zuständig. Aus diesem Grund fehlt der Etat für das Jahr 1930.
Zu Tab. E.10:
Die Tabelle umfasst nur lokalisierbare Wissenschaftsausgaben, d.h. solche, die laut Haushaltstitel und Verwendungszweck einzelnen lokalisierbaren Institutionen zugewiesen wurden (nicht die pauschal für eine Gruppe von Wissenschaftseinrichtungen verausgabten Mittel), da es hier nicht um Zusammenfassung der gesamten Geldströme für einzelne Felder der Wissenschaftsförderung in Preußen, sondern um die räumliche Verteilung der Gelder in Preußen und die Berücksichtigung von Berlin geht. Die Gesamtausgaben umfassen dabei die Summe dieser lokalisierbaren Ausgaben, nicht den Gesamtetat des Wissenschaftsministeriums.
Zu Tab. E.11:
Aufgenommen sind lediglich die direkten Zuweisungen an einzelne Universitäten, nicht die pauschal für alle Universitäten genannten Personal- und Sachkosten, da es hier lediglich um den Vergleich der Universitäten untereinander mit Hilfe der direkten Zuweisungen sowie um die herausgehobene Stellung Berlins innerhalb der preußischen Wissenschaftslandschaft geht. Diese Ausgaben sind im Gesamtetat des Wissenschaftsministeriums bereits enthalten und in diesen Zusammenstellungen lediglich aus Gründen der thematischen Differenzierung und des Vergleichs der einzelnen Berliner und anderer Einrichtungen neu zusammengestellt worden. Nicht berücksichtigt sind die pauschalen ministeriellen Dispositionsfonds für alle Universitäten mit bestimmten Zweckbindungen (z.B. Sport, Nachwuchsförderung usw.), sondern nur die direkten ordentlichen und außerordentlichen Zuschüsse an einzelnen Universitäten. Bei den zusammengefassten Einrichtungen handelt es sich lediglich um die großen Landesuniversitäten und nicht um die universitären Speziallehrstätten wie die Bergakademie im Etat der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung. Seit 1937 gehörte die Auslandshochschule an der Universität Berlin zu den geförderten Hochschulen. Die anderen unterstützten Universitäten hatten ihren Sitz in Königsberg, Greifswald, Breslau, Halle, Kiel, Göttingen, Marburg, Bonn, Münster und das Lyceum Hosianum (Akademie) befand sich in Braunsberg (Ermland, heute polnisch Braniewo).
Zu Tab. E.13:
Aufgeführt sind jeweils nur die direkt für eine wissenschaftliche Einrichtung auf-gewendeten Ausgaben, d.h. keine pauschal für mehrere Institutionen aus einem Wissenschaftsbereich zusammengefassten Summen. — Einrichtungen aus der Berliner Agglomeration: Materialprüfungsamt Berlin-Dahlem, Königliche Bibliothek/Preußische Staatsbibliothek, Allgemeine Verwaltung der Observatorien (Potsdam), Geodätisches Institut (Potsdam), Astrophysikalisches Observatorium (Potsdam), Geophysikalisches Institut (Potsdam), Meteorologisches Institut in Berlin und Observatorien (Potsdam und Niemegk), Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Akademie der Wissenschaften, zwei Historiographen des Preußischen Staates, Amerika-Institut, Ibero-Amerikanisches Institut, Institut für Infektionskrankheiten, Institut für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften, Institut für geschichtswissenschaftliche Fortbildung, Deutsche Hochschule für Politik.
Außerhalb Berlins: Aeronautisches Observatorium bei Lindenberg, Biologische Anstalt auf Helgoland, Institut für experimentelle Therapie in Frankfurt am Main, Hygienisches Institut Posen, Freies Deutsches Hochstift in Frankfurt am Main, Historisches Institut in Rom, Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main, Landesbibliothek Wiesbaden sowie weitere kleinere Einrichtungen und wissenschaftliche Vorhaben (im Etat unter „Sonstiges“).
304 Nach 95,3% 1879/80 verringerte sich der Berlin-Anteil auf 92,5% (1899), um in der Weimarer Republik auf 85,7% zu kommen. 1939 war die Quote schon wieder bei 88,6% angelangt; vgl. Tabelle 44.