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Studien Zeitreihen |
ZA 8300 | Staatsfinanzen | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik, 1950 bis 2000. |
562 Zeitreihen (1950 - 2000) 42 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8300
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik, 1950 bis 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2000
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1961-2003 [2009]) histat-Datenkompilation online: Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik, 1950 bis 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8300
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik, 1950 bis 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2000
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1961-2003 [2009]) histat-Datenkompilation online: Entwicklung und Struktur der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik Deutschland nach der Finanzstatistik, 1950 bis 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8300
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die öffentlichen Ausgaben stellen ein wichtiges Instrument dar, um vorgegebene Zielwerte staatlicher Aufgaben anzustreben. Der Staat (= öffentlicher Sektor) ist mit seinen vielfältigen ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses. Er trägt direkt - aber auch indirekt – erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts bei. Die Instrumente der Finanzpolitik sind die Einnahmen und Ausgaben. Dieser Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft steht in der Regel am Anfang der Analyse, da die Aufgabenerfüllung sich am stärksten im Sachzweck der öffentlichen Ausgaben ausdrückt, wie er z.B. in der Gliederung nach Aufgabenbereichen zum Ausdruck kommt. Die politisch relevante Fragestellung auf dem Gebiet der Staatsausgaben ist in diesem Zusammenhang die Frage, für welche Aufgabenbereiche staatlicher Tätigkeit die Ausgaben Verwendung finden. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann - mit Einschränkungen – auch auf die politische Prioritätensetzung geschlossen werden. Die funktionale Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen ist eine von vielen Möglichkeiten, die Vielfalt öffentlicher Ausgaben zu strukturieren. Die institutionelle Struktur zeigt auf, in welchem Umfang die einzelnen Körperschaftsgruppen (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gv., Sozialversicherung, Zweckverbände, Sozialversicherung, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile) zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitragen. In Verbindung mit der funktionalen Gliederung zeigt sie weiterhin, wo die Aufgaben- und Ausgabenschwerpunkte der verschiedenen Haushaltsebenen liegen. In Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diesem Kriterium entspricht die volkswirtschaftliche Gliederung der Ausgaben in Transferausgaben: Zahlungen an Unternehmen (Subventionen), Zahlungen an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben); Realausgaben: Sach- und Personalausgaben); Sonstige Ausgaben (Sachinvestitionen wie Grundstückskäufe, Kredite, Bürgschaften, Erwerb von Beteiligungen). Aus der Summe der für die Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlichen Ausgaben (oder der entsprechenden Einnahmen) ergibt sich in Abhängigkeit der historischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes der Staatsanteil, ausgedrückt als Staatsausgabenquote in Form des Anteils der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, BSP (vielfach auch das Bruttoinlandsprodukt, BIP).
Die vorliegende Datenkompilation orientiert sich an den hier skizzierten Systematiken zur Gliederung der öffentlichen Ausgaben. Neben Übersichten zum Gesamtverlauf der Staatsausgaben (und –einnahmen) werden wichtige Gliederungen der Finanzstatistik berücksichtigt. Dabei werden sowohl das Berichtswesen des Statistischen Bundesamtes (Finanzstatistik) als auch die Finanzberichte des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zum Vergleich wiedergegeben. Bei der Verwendung unterschiedlicher Quellen ist eine nähere Spezifizierung der wiedergegebenen Daten erforderlich: Es ist die jeweils verwendete Abgrenzung des öffentlichen Sektors anzugeben, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Sozialversicherung, der Zweckverbände und der öffentlichen Unternehmen.
Staatliche Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen, die Schulden der öffentlichen Haushalte sowie die Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen nachgewiesen. Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds, des ERP-Sondervermögens sowie (ab 1974) auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Pflegeversicherung, Altershilfe für Landwirte, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen), der Organisationen ohne Erwerbszweck und der kommunalen Zweckverbände. Der Erhebungsbereich umfasst ferner die EU-Anteile und die Sonstigen Sondervermögen des Bundes: Fonds „Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994, ab 1995 Erblastentilgungsfonds), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Steinkohlefonds (ab 1996) sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen (bis 1997).
Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegt, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt.
Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre sind – soweit wie möglich – an diesen Stand angepasst. Ein größerer Bruch in der Darstellung „Langer Reihen“ ergab sich für das Jahr 1974 durch die Erweiterung des finanzstatistischen Berichtskreises um die Sozialversicherung und die Zweckverbände sowie durch die Einführung neuer haushaltsrechtlicher und haushaltssystematischer Bestimmungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen (Tabellenwerte der Haushaltsdaten ab 1997: ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen. Die Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei die Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen wird. Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen. Die Ergebnisse der finanzstatistischen Gliederung nach Ausgabenarten werden in einer gesamtwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen Ausgaben der laufenden Rechnung, die die Real- und Transferausgaben umfassen (Personalausgaben, Laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen), und Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Vermögensübertragung, Darlehen, Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen). Die Trennung zwischen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung soll die sog. konsumtiven von den investiven Ausgaben separieren. Die „Besonderen Finanzierungsvorgänge“ zeigen per Saldo, der zum Ausgleich der laufenden und der Kapitalrechnung unter Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren aus Kreditmitteln finanziert wird; die „Bereinigten Ausgaben“ sind die Bruttoausgaben abzüglich der Zahlungen von Haushalten gleicher Ebene.
Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip (Gliederung nach der Aufgabenerfüllung oder auch „Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen“) fasst – unabhängig von der Ressorteinteilung – die öffentlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen zusammen (u.a. Politische Führung und Verwaltung; Verteidigung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schulen, Hochschulen und übriges Bildungssystem; Wissenschaft, Forschung und Entwicklung; Gesundheit, Sport, Erholung; Wohnungswesen und Raumordnung; Wirtschaftsförderung; Verkehr und Nachrichtenwesen; Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Grund- und Kapitalvermögen; Allgemeine Finanzwirtschaft). Neben der Zuordnung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im politischen Bereich dient diese Gliederung auch der politischen Diskussion und der Wiedergabe zukünftiger Prioritäten der Aufgabenerfüllung in politischen Programmen. Auch längerfristige Finanzpläne sind in aller Regel nach Aufgabenbereichen gegliedert.
Die öffentlichen Ausgaben stellen ein wichtiges Instrument dar, um vorgegebene Zielwerte staatlicher Aufgaben anzustreben. Der Staat (= öffentlicher Sektor) ist mit seinen vielfältigen ökonomischen Aktivitäten ein wichtiger Teil des Wirtschaftsprozesses. Er trägt direkt - aber auch indirekt – erheblich zur Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts bei. Die Instrumente der Finanzpolitik sind die Einnahmen und Ausgaben. Dieser Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft steht in der Regel am Anfang der Analyse, da die Aufgabenerfüllung sich am stärksten im Sachzweck der öffentlichen Ausgaben ausdrückt, wie er z.B. in der Gliederung nach Aufgabenbereichen zum Ausdruck kommt. Die politisch relevante Fragestellung auf dem Gebiet der Staatsausgaben ist in diesem Zusammenhang die Frage, für welche Aufgabenbereiche staatlicher Tätigkeit die Ausgaben Verwendung finden. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann - mit Einschränkungen – auch auf die politische Prioritätensetzung geschlossen werden. Die funktionale Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen ist eine von vielen Möglichkeiten, die Vielfalt öffentlicher Ausgaben zu strukturieren. Die institutionelle Struktur zeigt auf, in welchem Umfang die einzelnen Körperschaftsgruppen (Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/Gv., Sozialversicherung, Zweckverbände, Sozialversicherung, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile) zur Finanzierung der Gesamtausgaben beitragen. In Verbindung mit der funktionalen Gliederung zeigt sie weiterhin, wo die Aufgaben- und Ausgabenschwerpunkte der verschiedenen Haushaltsebenen liegen. In Bezug auf die gesamtwirtschaftliche Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diesem Kriterium entspricht die volkswirtschaftliche Gliederung der Ausgaben in Transferausgaben: Zahlungen an Unternehmen (Subventionen), Zahlungen an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben); Realausgaben: Sach- und Personalausgaben); Sonstige Ausgaben (Sachinvestitionen wie Grundstückskäufe, Kredite, Bürgschaften, Erwerb von Beteiligungen). Aus der Summe der für die Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlichen Ausgaben (oder der entsprechenden Einnahmen) ergibt sich in Abhängigkeit der historischen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes der Staatsanteil, ausgedrückt als Staatsausgabenquote in Form des Anteils der öffentlichen Ausgaben am Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen, BSP (vielfach auch das Bruttoinlandsprodukt, BIP).
Die vorliegende Datenkompilation orientiert sich an den hier skizzierten Systematiken zur Gliederung der öffentlichen Ausgaben. Neben Übersichten zum Gesamtverlauf der Staatsausgaben (und –einnahmen) werden wichtige Gliederungen der Finanzstatistik berücksichtigt. Dabei werden sowohl das Berichtswesen des Statistischen Bundesamtes (Finanzstatistik) als auch die Finanzberichte des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Ausgaben nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank (nach Angaben des Statistischen Bundesamtes) zum Vergleich wiedergegeben. Bei der Verwendung unterschiedlicher Quellen ist eine nähere Spezifizierung der wiedergegebenen Daten erforderlich: Es ist die jeweils verwendete Abgrenzung des öffentlichen Sektors anzugeben, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung der Sozialversicherung, der Zweckverbände und der öffentlichen Unternehmen.
Staatliche Aktivitäten finden ihren Niederschlag in verschiedenen Rechnungen der einzelnen öffentlichen Haushalte (Finanzplan, Haushaltsplan, Haushaltsrechnung, Kassenrechnung, Vermögensrechnung, sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen). Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen, gegebenenfalls auch durch Schätzungen ergänzt. Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen, die Schulden der öffentlichen Haushalte sowie die Jahresabschlüsse öffentlich bestimmter Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlicher Unternehmen nachgewiesen. Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds, des ERP-Sondervermögens sowie (ab 1974) auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, Pflegeversicherung, Altershilfe für Landwirte, Bundesanstalt für Arbeit und öffentliche Zusatzversorgungskassen), der Organisationen ohne Erwerbszweck und der kommunalen Zweckverbände. Der Erhebungsbereich umfasst ferner die EU-Anteile und die Sonstigen Sondervermögen des Bundes: Fonds „Deutsche Einheit, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994, ab 1995 Erblastentilgungsfonds), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Steinkohlefonds (ab 1996) sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen (bis 1997).
Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegt, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt.
Die dargestellten Jahresrechnungsergebnisse entsprechen sachlich und systematisch jeweils dem Stand des aktuellen Berichtjahres. Vergleichsdaten zurückliegender Jahre sind – soweit wie möglich – an diesen Stand angepasst. Ein größerer Bruch in der Darstellung „Langer Reihen“ ergab sich für das Jahr 1974 durch die Erweiterung des finanzstatistischen Berichtskreises um die Sozialversicherung und die Zweckverbände sowie durch die Einführung neuer haushaltsrechtlicher und haushaltssystematischer Bestimmungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich ab dem Berichtsjahr 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen (Tabellenwerte der Haushaltsdaten ab 1997: ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Die in der amtlichen Statistik ausgewiesenen öffentlichen Ausgaben sind den verschiedenen Haushaltsrechnungen entnommen. Die Vielzahl unterschiedlicher Klassifikationen, gerade bei den Ausgaben, dokumentiert dabei die Vielzahl ökonomischer und politischer Fragestellungen, die an die statistische Aufbereitung der Daten herangetragen wird. Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen. Die Ergebnisse der finanzstatistischen Gliederung nach Ausgabenarten werden in einer gesamtwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Man unterscheidet zwischen Ausgaben der laufenden Rechnung, die die Real- und Transferausgaben umfassen (Personalausgaben, Laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuweisungen und Zuschüsse, Schuldendiensthilfen), und Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Vermögensübertragung, Darlehen, Erwerb von Grundstücken und Beteiligungen). Die Trennung zwischen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung soll die sog. konsumtiven von den investiven Ausgaben separieren. Die „Besonderen Finanzierungsvorgänge“ zeigen per Saldo, der zum Ausgleich der laufenden und der Kapitalrechnung unter Berücksichtigung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren aus Kreditmitteln finanziert wird; die „Bereinigten Ausgaben“ sind die Bruttoausgaben abzüglich der Zahlungen von Haushalten gleicher Ebene.
Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip (Gliederung nach der Aufgabenerfüllung oder auch „Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen“) fasst – unabhängig von der Ressorteinteilung – die öffentlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen zusammen (u.a. Politische Führung und Verwaltung; Verteidigung; Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schulen, Hochschulen und übriges Bildungssystem; Wissenschaft, Forschung und Entwicklung; Gesundheit, Sport, Erholung; Wohnungswesen und Raumordnung; Wirtschaftsförderung; Verkehr und Nachrichtenwesen; Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Grund- und Kapitalvermögen; Allgemeine Finanzwirtschaft). Neben der Zuordnung und Kontrolle der Aufgabenerfüllung im politischen Bereich dient diese Gliederung auch der politischen Diskussion und der Wiedergabe zukünftiger Prioritäten der Aufgabenerfüllung in politischen Programmen. Auch längerfristige Finanzpläne sind in aller Regel nach Aufgabenbereichen gegliedert.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Früheres Bundesgebiet 1950 bis 1991; Deutschland 1992 bis 2000.
1950: Ohne Saarland und Berlin (West). Ab 1951 wurde Berlin (West), seit 1960 das Saarland einbezogen. Bis 1991: Früheres Bundesgebiet; ab 1992 Deutschland. Nach der Wiedervereinigung beziehen sich die Haushaltsdaten des Bundes, des ERP-Sondervermögens und der Sozialversicherung (ab 1995 einschl. Pflegeversicherung) auf das erweiterte Bundesgebiet. Eine Umrechnung auf den bisherigen Gebietsstand wäre nur eingeschränkt möglich. 1991 ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund für das erweiterte Bundesgebiet zuständig ist. 1991 erstrecken sich die Daten nur auf die zentralen öffentlichen Haushalte (Bund, ERP-Sondervermögen, Sozialversicherung) auf Deutschland, da noch keine vollständigen Angaben über die öffentlichen Haushalte der neuen Länder vorlagen.
Früheres Bundesgebiet 1950 bis 1991; Deutschland 1992 bis 2000.
1950: Ohne Saarland und Berlin (West). Ab 1951 wurde Berlin (West), seit 1960 das Saarland einbezogen. Bis 1991: Früheres Bundesgebiet; ab 1992 Deutschland. Nach der Wiedervereinigung beziehen sich die Haushaltsdaten des Bundes, des ERP-Sondervermögens und der Sozialversicherung (ab 1995 einschl. Pflegeversicherung) auf das erweiterte Bundesgebiet. Eine Umrechnung auf den bisherigen Gebietsstand wäre nur eingeschränkt möglich. 1991 ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund für das erweiterte Bundesgebiet zuständig ist. 1991 erstrecken sich die Daten nur auf die zentralen öffentlichen Haushalte (Bund, ERP-Sondervermögen, Sozialversicherung) auf Deutschland, da noch keine vollständigen Angaben über die öffentlichen Haushalte der neuen Länder vorlagen.
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Quellentypen:
Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland; Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung; Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts. Wiesbaden.
Bundesministerium der Finanzen: Finanzberichte. Bonn.
Deutschen Bundesbank: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank. Frankfurt/Main.
Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland; Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung; Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts. Wiesbaden.
Bundesministerium der Finanzen: Finanzberichte. Bonn.
Deutschen Bundesbank: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank. Frankfurt/Main.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(1) Verwendete Quellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1961 bis 2003: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1960 bis 2002. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1975 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung, 1974 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1959 bis 1976: Fachserie L, Finanzen und Steuern. Reihe 1, Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. II. Jahresabschlüsse. 3, Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 bis 1962, 1963 bis 1973. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1978 bis 1990: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts, 1978 bis 1988. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1992 bis 2004: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts, 1989 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 1980 bis 2006: Finanzbericht 1980 bis 2006. Bonn.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. CD – ROM. München: Beck.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. 2000 - 2008: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Jan. 2000 bis Jan. 2008. Frankfurt/Main.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1993) (Hrsg.): Zeit zum Handeln - Antriebskräfte stärken. Jahresgutachten 1993/94. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 356. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1998) (Hrsg.): Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 374. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1999) (Hrsg.): Wirtschaftspolitik unter Reformdruck. Jahresgutachten 1999/2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 260. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004) (Hrsg.): Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland. Jahresgutachten 2004/05. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 686. Primärquelle: Bundesministerium für Finanzen; Rechnungsergebnisse.
(2) Anmerkungen zu Abweichungen in den Daten einzelner Quellen (Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Finanzen, Deutsche Bundesbank):
(a) Statistisches Bundesamt:
Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Sie enthält Angaben über Ausgaben, Einnahmen, Schulden, Personal und Versorgungsempfänger der öffentlichen Haushalte. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds und des ERP-Sondervermögens: ab 1990 „Fonds „Deutsche Einheit“, ab 1991 Kreditabwicklungsfonds (ab 1995 Erblastentilgungsfonds), ab 1994 Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995 Entschädigungsfonds, ab 1996 Ausgleichfonds „Steinkohle“, ab 1999 Versorgungsrücklage für öffentliche Arbeiten AG (Öffa).
Die Finanzstatistik erstreckt sich ab 1974 auch auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit und öffentlichen Zusatzversorgungskassen, der Organisationen ohne Erwerbszweck, der kommunalen Zweckverbände und sonstiger juristischer Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit. Außerdem sind die Finanzvorfälle der europäischen Gemeinschaften – soweit sie die BRD betreffen – in der Jahresrechnungsstatistik ab 1974 berücksichtigt (Finanzierungsanteil der Europäischen Union).
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasste ferner die öffentlichen Krankenhäuser (ab 1997 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen).
„Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen zugrunde liegen. Die Positionen werden allerdings verschieden und unter anderen Oberbegriffen zusammengefasst.
Anzumerken ist, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten der Finanzstatistik von den entsprechenden Angaben des Bundesministeriums der Finanzen abweichen. Der Grund liegt unter anderem darin, dass das Finanzministerium die Ausgaben der Zweckverbände und der Sozialversicherung nicht zum öffentlichen Gesamthaushalt rechnet.
Ferner weisen die finanzstatistischen Tabellen des Statistischen Bundesamtes durch den geänderten Erhebungsbereich ab 1974 einen Sprung in den Zeitreihen auf (neue Darstellungsmethode ab 1974: einschließlich Sozialversicherung, Organisationen ohne Erwerbszweck, Zweckverbände sowie Finanzierungsanteil der europäischen Union).
(b) Deutsche Bundesbank:
Auch die Deutsche Bundesbank weist Daten nach, die weitgehend der Finanzstatistik folgen. Sie schließen allerdings die Zweckverbände und Abschöpfungen ein und weichen daher von den Veröffentlichungen des Bundesministerium für Finanzen und des Statistischen Bundesamtes ab. Andererseits reichen nur die Angaben der Bundesbank für die Sozialversicherung bis 1950 zurück“ (Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8. völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, München/Wien, S. 33 f). Die von der Deutschen Bundesbank berichteten öffentlichen Einnahmen und Ausgaben - in der von der Finanzstatistik erfassten haushaltsmäßigen Abgrenzung - umfassen:
- die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden, Zweckverbände (ab 1974), Lastenausgleichsfonds bzw. Soforthilfe, ERO-Sondervermögen, sonstige Sondervermögen, Transaktionen zwischen der Bundesrepublik und dem EG- Haushalt (ab 1992);
- die Sozialversicherungen: gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung bzw. Bundesanstalt für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst( ab 1974), Familienausgleichskassen, (bis 1963), gesetzliche Pflegeversicherung (ab 1995).
- die öffentlichen Haushalte insgesamt (nach Ausschaltung von Zahlungen der Gebietskörperschaften an die Sozialversicherungen).
Ab 1991 beziehen sich die Daten auf Gesamtdeutschland.
Bis 1990: einschl. Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen; in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank (ab dem Jahr 2000) werden für die Berichtsjahre ab 1991 rückwirkend die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen nicht berücksichtigt. Sozialversicherung: Ab 1991 ohne Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die Ergebnisse der für Haushalte der Gebietskörperschaften bis 1959 geltenden Rechnungsjahre (jeweils vom 1.4. bis 31.3.) sowie des Rumpfrechnungsjahres 1960 (1.4. bis 31.12.) wurden anhand der verfügbaren Vierteljahresstatistiken auf Kalenderjahre umgerechnet.
(c) Bundesministerium für Finanzen:
Die vom Bundesministerium für Finanzen ausgewiesenen Ausgaben zum Gesamthaushalt umfassen die öffentlichen Haushalte: Bund, LAF, ERP-Sondervermögen, EU-Anteile, Fonds „Deutsche Einheit“, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlenfonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999), Länder, Gemeinden (einschl. Gemeindeverbände). Bis 1997 einschließlich der Krankenhäuser und Hochschulkliniken der Länder und Gemeinden mit kaufmännischem Rechnungswesen, ab 1998: ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kfm. Rechnungswesen.
(3) Ausgewählte Literatur zur Finanzwissenschaft, Finanzstatistik und zu den Staatsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland:
Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. München/Wien: Oldenbourg.
Ehrlicher, W., 1994: Deutsche Finanzpolitik seit 45, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Vol. 81(1994), S. 1 – 32.
Ellwein, T./Holtmann, E. (Hrsg.), 1999: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 30/1999. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 363-384.
Essig, H., 1984: Erfassungs- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, Heft 10, S. 835-844.
Essig, H., 1984: Zur Abgrenzung und Aussagefähigkeit finanzstatistischer Kennzahlen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, Heft 9, S. 798-809.
Essig, H., 2000: Staatsabgrenzung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und in der Finanzstatistik. Trier.
Fehr, B., 1984: Erklärungsansätze zur Entwicklung der Staatsausgaben: eine methodenkritische Analyse. Freiburg (Breisgau). Diss. rer. pol. Freiburg 1984.
Freund, E.: Bemerkungen zu einer neuen Konzeption der Finanzstatistik, in: Allgemeines Statistisches Archiv. Organ der Deutschen Statistischen Gesellschaft, Bd. 54 (1970), S. 177-199.
Freund, E.: Die Neugestaltung der Finanzstatistik ab 1970, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 543-546.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Eine Einführung in die Finanzwissenschaft. Berlin u. a.
Renzsch, W., 1999: Aufgabenschwerpunkte und Aufgabenverschiebungen im Bund, in: Ellwein, T. (Hrsg.), 1999: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland: Rahmenbedingungen – Entwicklungen – Perspektiven. Politische Vierteljahresschrift: Sonderheft 30 , Opladen, S. 363 – 384.
Zimmermann, H./Henke, K.-D./, 2009: Finanzwissenschaft. 10. überarbeitete und erweiterte Aufl. Stuttgart.
(1) Verwendete Quellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1961 bis 2003: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1960 bis 2002. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1975 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung, 1974 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1959 bis 1976: Fachserie L, Finanzen und Steuern. Reihe 1, Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. II. Jahresabschlüsse. 3, Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 bis 1962, 1963 bis 1973. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1978 bis 1990: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts, 1978 bis 1988. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1992 bis 2004: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts, 1989 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 1980 bis 2006: Finanzbericht 1980 bis 2006. Bonn.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. CD – ROM. München: Beck.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. 2000 - 2008: Monatsberichte der Deutschen Bundesbank, Jan. 2000 bis Jan. 2008. Frankfurt/Main.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1993) (Hrsg.): Zeit zum Handeln - Antriebskräfte stärken. Jahresgutachten 1993/94. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 356. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1998) (Hrsg.): Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 374. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1999) (Hrsg.): Wirtschaftspolitik unter Reformdruck. Jahresgutachten 1999/2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 260. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004) (Hrsg.): Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland. Jahresgutachten 2004/05. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 686. Primärquelle: Bundesministerium für Finanzen; Rechnungsergebnisse.
(2) Anmerkungen zu Abweichungen in den Daten einzelner Quellen (Statistisches Bundesamt, Bundesministerium für Finanzen, Deutsche Bundesbank):
(a) Statistisches Bundesamt:
Die Finanzstatistik vermittelt einen umfassenden Überblick über Stand und Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Sie enthält Angaben über Ausgaben, Einnahmen, Schulden, Personal und Versorgungsempfänger der öffentlichen Haushalte. Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik erstreckt sich auf die Finanzwirtschaft der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), des Lastenausgleichfonds und des ERP-Sondervermögens: ab 1990 „Fonds „Deutsche Einheit“, ab 1991 Kreditabwicklungsfonds (ab 1995 Erblastentilgungsfonds), ab 1994 Bundeseisenbahnvermögen, ab 1995 Entschädigungsfonds, ab 1996 Ausgleichfonds „Steinkohle“, ab 1999 Versorgungsrücklage für öffentliche Arbeiten AG (Öffa).
Die Finanzstatistik erstreckt sich ab 1974 auch auf die Finanzwirtschaft der Sozialversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit und öffentlichen Zusatzversorgungskassen, der Organisationen ohne Erwerbszweck, der kommunalen Zweckverbände und sonstiger juristischer Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit. Außerdem sind die Finanzvorfälle der europäischen Gemeinschaften – soweit sie die BRD betreffen – in der Jahresrechnungsstatistik ab 1974 berücksichtigt (Finanzierungsanteil der Europäischen Union).
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasste ferner die öffentlichen Krankenhäuser (ab 1997 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen).
„Die Finanzstatistik übernimmt die haushaltsrechtlichen Definitionen und Abgrenzungen, die der Darstellung der Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen zugrunde liegen. Die Positionen werden allerdings verschieden und unter anderen Oberbegriffen zusammengefasst.
Anzumerken ist, dass die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten der Finanzstatistik von den entsprechenden Angaben des Bundesministeriums der Finanzen abweichen. Der Grund liegt unter anderem darin, dass das Finanzministerium die Ausgaben der Zweckverbände und der Sozialversicherung nicht zum öffentlichen Gesamthaushalt rechnet.
Ferner weisen die finanzstatistischen Tabellen des Statistischen Bundesamtes durch den geänderten Erhebungsbereich ab 1974 einen Sprung in den Zeitreihen auf (neue Darstellungsmethode ab 1974: einschließlich Sozialversicherung, Organisationen ohne Erwerbszweck, Zweckverbände sowie Finanzierungsanteil der europäischen Union).
(b) Deutsche Bundesbank:
Auch die Deutsche Bundesbank weist Daten nach, die weitgehend der Finanzstatistik folgen. Sie schließen allerdings die Zweckverbände und Abschöpfungen ein und weichen daher von den Veröffentlichungen des Bundesministerium für Finanzen und des Statistischen Bundesamtes ab. Andererseits reichen nur die Angaben der Bundesbank für die Sozialversicherung bis 1950 zurück“ (Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8. völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, München/Wien, S. 33 f). Die von der Deutschen Bundesbank berichteten öffentlichen Einnahmen und Ausgaben - in der von der Finanzstatistik erfassten haushaltsmäßigen Abgrenzung - umfassen:
- die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden, Zweckverbände (ab 1974), Lastenausgleichsfonds bzw. Soforthilfe, ERO-Sondervermögen, sonstige Sondervermögen, Transaktionen zwischen der Bundesrepublik und dem EG- Haushalt (ab 1992);
- die Sozialversicherungen: gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung bzw. Bundesanstalt für Arbeit, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst( ab 1974), Familienausgleichskassen, (bis 1963), gesetzliche Pflegeversicherung (ab 1995).
- die öffentlichen Haushalte insgesamt (nach Ausschaltung von Zahlungen der Gebietskörperschaften an die Sozialversicherungen).
Ab 1991 beziehen sich die Daten auf Gesamtdeutschland.
Bis 1990: einschl. Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen; in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank (ab dem Jahr 2000) werden für die Berichtsjahre ab 1991 rückwirkend die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen nicht berücksichtigt. Sozialversicherung: Ab 1991 ohne Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.
Die Ergebnisse der für Haushalte der Gebietskörperschaften bis 1959 geltenden Rechnungsjahre (jeweils vom 1.4. bis 31.3.) sowie des Rumpfrechnungsjahres 1960 (1.4. bis 31.12.) wurden anhand der verfügbaren Vierteljahresstatistiken auf Kalenderjahre umgerechnet.
(c) Bundesministerium für Finanzen:
Die vom Bundesministerium für Finanzen ausgewiesenen Ausgaben zum Gesamthaushalt umfassen die öffentlichen Haushalte: Bund, LAF, ERP-Sondervermögen, EU-Anteile, Fonds „Deutsche Einheit“, Kreditabwicklungsfonds (bis 1994), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlenfonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999), Länder, Gemeinden (einschl. Gemeindeverbände). Bis 1997 einschließlich der Krankenhäuser und Hochschulkliniken der Länder und Gemeinden mit kaufmännischem Rechnungswesen, ab 1998: ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kfm. Rechnungswesen.
(3) Ausgewählte Literatur zur Finanzwissenschaft, Finanzstatistik und zu den Staatsausgaben in der Bundesrepublik Deutschland:
Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. München/Wien: Oldenbourg.
Ehrlicher, W., 1994: Deutsche Finanzpolitik seit 45, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Vol. 81(1994), S. 1 – 32.
Ellwein, T./Holtmann, E. (Hrsg.), 1999: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland. Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 30/1999. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 363-384.
Essig, H., 1984: Erfassungs- und Auswertungsprogramm der Finanzstatistik, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, Heft 10, S. 835-844.
Essig, H., 1984: Zur Abgrenzung und Aussagefähigkeit finanzstatistischer Kennzahlen, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1984, Heft 9, S. 798-809.
Essig, H., 2000: Staatsabgrenzung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und in der Finanzstatistik. Trier.
Fehr, B., 1984: Erklärungsansätze zur Entwicklung der Staatsausgaben: eine methodenkritische Analyse. Freiburg (Breisgau). Diss. rer. pol. Freiburg 1984.
Freund, E.: Bemerkungen zu einer neuen Konzeption der Finanzstatistik, in: Allgemeines Statistisches Archiv. Organ der Deutschen Statistischen Gesellschaft, Bd. 54 (1970), S. 177-199.
Freund, E.: Die Neugestaltung der Finanzstatistik ab 1970, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 543-546.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Eine Einführung in die Finanzwissenschaft. Berlin u. a.
Renzsch, W., 1999: Aufgabenschwerpunkte und Aufgabenverschiebungen im Bund, in: Ellwein, T. (Hrsg.), 1999: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland: Rahmenbedingungen – Entwicklungen – Perspektiven. Politische Vierteljahresschrift: Sonderheft 30 , Opladen, S. 363 – 384.
Zimmermann, H./Henke, K.-D./, 2009: Finanzwissenschaft. 10. überarbeitete und erweiterte Aufl. Stuttgart.
Mehr
Anmerkungen:
Die Finanzstatistik erstreckt sich auf die statistische Erfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Als eine aus Verwaltungsunterlagen erstellte Sekundärstatistik ist sie im erheblichen Maße von den rechtlichen, institutionellen, organisatorischen und sachlichen Gegebenheiten der öffentlichen Haushaltswirtschaft abhängig. Der Begriff der „Finanzstatistik“ lässt sich zwar auf den gesamten Regelungsbereich des Finanzstatistikgesetzes (vgl. $1 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzstatistik) anwenden, gebräuchlicher ist jedoch die Eingrenzung auf die Statistiken über Ausgaben und Einnahmen (Haushaltsstatistik) sowie über die Schulden (Schuldenstatistik) der öffentlichen Haushalte.
Grundlage der Datenerfassung für die Finanzstatistik bilden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der einzelnen öffentlichen Haushalte, so dass als Erfassungsraster die Funktionen- und Gruppierungspläne der Haushaltssystematiken in Betracht kommen.
„Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen sowie die Schulden der öffentlichen Haushalte nachgewiesen. Die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen erfolgt in Verbindung mit der Haushaltsaufstellung, dem Haushaltsvollzug und der Rechnungslegung durch Auswertung der Haushalts- und Finanzpläne (Plandaten), der vierteljährlichen Kassenabschlüsse (Kassenergebnisse) sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen nach erfolgter Rechnungslegung (Rechnungsergebnisse). Der Stand der öffentlichen Schulden wird mit den Veränderungen im Laufe der Berichtsperiode vierteljährlich und jährlich erfasst“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1993. Stuttgart: Metzler-Poeschel; S. 527).
Die vierteljährliche Kassenstatistik (Ist-Ergebnisse) umfasst zusammengefasste Ausgaben- und Einnahmearten des Bundes (einschl. Sondervermögen), der Länder (einschl. Sondervermögen) sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände. Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welche die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (Bund, die Sondervermögen des Bundes, die Finanzanteile der EU, die Länder und ihre Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die gesetzliche Sozialversicherung und Bundesagentur für Arbeit).
(I) Finanzstatistischer Berichtskreis der Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts:
Öffentliche Ausgaben sind im haushaltstechnischen Sinn die von öffentlichen Kassen angewiesenen Zahlungen an private und andere öffentliche Empfänger (Bruttoausgaben). Sofern man bei einer Gebietskörperschaft die von einer anderen erhaltenen Zahlungen abzieht, spricht man auch von öffentlichen Nettoausgaben. Diese sind gemeint, wenn im Folgenden öffentlichen Ausgaben gesprochen wird.
Der Öffentliche Gesamthaushalt ist nach Körperschaftsgruppen aufgegliedert: Bund, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile, Sozialversicherung, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände. Zu dem Berichtskreis der Rechnungsstatistik gehören nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik (vgl. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 5):
(a) der Bund und seine Sondervermögen „Lastenausgleichsfonds“ (LAF), „European Recovery Program“ (ERP), Fonds „Deutsche Einheit (ab 1990), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995, zuvor Kreditabwicklungsfonds, ab 1991), der Entschädigungsfonds (ab 1995) und der Ausgleichsfonds „Steinkohle“ (1996 bis 2000) sowie die Versorgungsrücklage (ab 1999);
(b) der Länder einschl. der Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin und ihre Sondervermögen;
(b) die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.);
(c) die Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen (als „Zweckverbände“ bezeichnet);
(d) ab 1974 die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit; die Träger der Zusatzversicherung des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände sind ab 1. Januar 1998 nicht mehr einbezogen; ab 1. Januar 1995 umfassen die Sozialversicherungsträger auch die Pflegeversicherung.
(e) Finanzanteil der Europäischen Union (EU-Anteile), soweit sie die Bundesrepublik Deutschland betreffen; in Anlehnung an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die aus der Bundesrepublik Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Umsatzsteueranteile, Zölle, Agrarabschöpfungen, BSP-Eigenmittel) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer in die Rechnungsstatistik einbezogen;
(f) Bis 1996 einschließlich Krankenhäuser und Hochschulkliniken, die seit 1976 ihr Rechnungswesen auf die kaufmännische Buchführung umgestellt hatten. Ab 1997: ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen.
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten werden vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströme der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt.
„Im Interesse einer einheitlichen Darstellung müssen in der Rechnungsstatistik die Daten über die Sozialversicherung bei der statistischen Aufbereitung auf das Ausgaben- und Einnahmeschema der öffentlichen Haushalte umgerechnet werden. Sie sind daher nicht ohne weiteres mit den … Ergebnissen der Sozialversicherungsträger vergleichbar“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 496).
Finanzstatistische Bereinigung:
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8):
„Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen erfolgt nicht bei einzelnen Ausgabe- oder Einnahmearten, sondern global bei den Ausgabe- und Eingabesummen [„Bereinigte Ausgaben“, „Bereinigte Einnahmen“], indem die darin enthaltenen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen – in Höhe der Zahlungseingänge - in einer Summe abgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Schuldenaufnahme bei Sozialversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der öffentlichen Zusatzversorgung (Sozialversicherung), die – entsprechend der staatlichen Haushaltssystematik – als Zahlungen von anderen Bereichen (Kreditmarkt) behandelt wird und daher bei der Bereinigung nicht berücksichtigt werden“.
Untergliederung der Ausgaben:
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8):
„Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte sind untergliedert in Ausgaben und Einnahmen
- der laufenden Rechnung,
- der Kapitalrechnung und in
- besondere Finanzierungsvorgänge.
Unter „Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung“ versteht man die Summe aller Ausgaben und Einnahmen die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebs von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind. Hierzu zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und – einnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern), bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene.
Unter „Ausgaben/Einnahmen der Kapitalrechnung“ versteht man die Summe aller Ausgaben und Einnahmen, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen.
Hierzu zählen Baumaßnahmen, Erwerb und Veräuß0erung von Sachvermögen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und Darlehnsrückflüsse, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene.
Unter „Bereinigte Ausgaben/Einnahmen“ versteht man die Summe der Ausgaben und Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
Unter „Besondere Finanzierungsvorgänge“ versteht man die Summe der den Gesamthaushalt einer Körperschaft ausgleichenden periodenübergreifenden Finanztransaktionen“.
Vergleichbarkeit der Daten:
Das Jahr 1962 ist ein Rumpfrechnungsjahr: 1.4. bis 31.12.
Die Zeitreihen weisen 1974 einen Bruch auf, da bis 1973 nur die Gebietskörperschaften finanzstatistisch erfasst waren. Ab 1974 wurde der finanzstatistische Berichtskreis um die Sozialversicherung und die Zweckverbände erweitert.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 10):
„Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen. Die Jahresrechnungsergebnisse sind hier in der neuen Abgrenzung ab einschl. dem Berichtsjahr 1997 wiedergegeben (d.h. ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Ein Vorjahresvergleich ist bei den Einnahmen des Bundes im Jahr 2000 durch die einmaligen Versteigerungserlöse aus den Mobilfunklizenzen in Höhe von 99,36 Mrd. DM beeinträchtigt.
Bis 1991:Früheres Bundesgebiet, ab 1992 Deutschland; 1991 ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund für das erweiterte Bundesgebiet zuständig ist: Nach der Wiedervereinigung beziehen sich die Haushaltsdaten des Bundes, ERP-Sondervermögens, des LAF und der Sozialversicherung (ab 1995 einschl. Pflegeversicherung) auf das erweiterte Bundesgebiet. Eine Umrechnung auf den bisherigen Gebietsstand wäre nur eingeschränkt möglich. Auch die Haushaltsdaten von Berlin lassen sich nicht in den Ost- und Westteil trennen. Zur Finanzierung der Wiedervereinigung und ihrer Folgen wurden außerdem die Sondervermögen Fonds „Deutsche Einheit“ und Kreditabwicklungsfonds (ab 1995: Erblastentilgungsfonds) geschaffen. Die Daten der Jahre ab 1991 sind daher mit denen der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Ab 1994 bzw. 1995 sind die Ergebnisse mit den Vorjahren durch die Einbeziehung des Bundeseisenbahnvermögens bzw. des Entschädigungsfonds ebenfalls nur eingeschränkt vergleichbar. Bei den Gemeinden/Gemeindeverbänden wurde der Landeswohlfahrtsverband Sachsen 1995 erstmals nachgewiesen. Wegen zunehmender Ausgliederung von Einrichtungen aus den öffentlichen Haushalten ist die Vergleichbarkeit der Daten mit dem Vorjahr teilweise beeinträchtigt.
Eine weitere Beeinträchtigung in der Darstellung der Daten zurückliegender Jahre ergibt sich daraus, dass das Kindergeld ab 1996 als Abzug von der Lohn- und Einkommenssteuer gewährt wird. Entsprechend mindert sich daher das Aufkommen aus diesen Steuerarten. Die Gemeinden erhalten einen Ausgleich, der als Steuereinnahmen oder als Zuweisungen vom Land verbucht ist“.
II. Finanzstatistische Begriffe und Gliederungen
Die vollständige Neugestaltung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern Ende der 60er Jahre und die sich anschließende gemeindliche Haushaltsreform hatten auch auf die Finanzstatistik in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Auswirkungen (Vgl. Freund, E.: Bemerkungen zu einer neuen Konzeption der Finanzstatistik, in: Allgemeines Statistisches Archiv. Organ der Deutschen Statistischen Gesellschaft, Bd. 54 (1970), S. 177-199, S. 177 sowie Freund, E.: Die Neugestaltung der Finanzstatistik ab 1970, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 543-546, S. 543.). Neben der Regelung methodischer Fragen betrafen die wich-tigsten, ab 1970 in die Finanzstatistik eingeführten, Änderungen die Präsentation der Haushaltszahlen nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie nach Funktionen. (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 543.).
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasst nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik den Bund und die Länder einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die Sozialversicherung einschließlich der Zusatzversorgungen, die Bundesanstalt für Arbeit, ein Teil der Organisationen ohne Erwerbscharakter sowie öffentliche Krankenhäuser (Vgl. auch Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 1983, Reihe 3.1 der Fachserie 14: Finanzen und Steuern, Stuttgart, Mainz 1985, S. 6.). Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik (Freund, E.: Haushaltsstatistik, a.a.O., S. 602.), welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (Vgl. Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 840 ff. Vgl. auch Statistisches Bundesamt: Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistiken 1981, Stuttgart, Mainz 1981, S. 35f. und S. 315ff.) Die Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben "auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen." (Wortlaut des § 3 Abs. 1, Punkt 1a des Gesetzes über die Finanzstatistik.) Desweiteren werden die Ausgaben auch noch nach Körperschaftsgruppen untergliedert. (Vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S. 7 und Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 842.)
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten werden vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströme der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt.( Vgl. Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 841.Zu den bei allen Bemühungen immer noch erheblichen Abstimmungsproblemen in der Praxis siehe auch Abschnitt 3.2.1.) Darüber hinaus muß in einer Reihe von Fällen aus Gründen der "inhaltlichen Vergleichbarkeit der statistischen Ergebnisse von einer "haushaltsgetreuen" Darstellung abgewichen werden( Ebenda, S. 840. Essig verweist in diesem Zusammenhang auf die Gewerbesteuerumlage, die von den Gemeinden an Land und Bund abzuführen ist. Obwohl sie in den Gemeindehaushalten als Ausgabe veranschlagt wird, wird sie bei den empfangenden Körperschaften als direkte Steuereinnahme verbucht. Deshalb werden dann in der Finanzstatistik die kommunalen Gewerbesteuereinnahmen und die korrespondierenden Ausgaben um diesen Betrag gekürzt. Weitere Probleme treten, vor allem bei der Gliederung nach Aufgabenbereichen da auf, wo in den Zuordnungsrichtlinien Auslegungsspielräume bestehen. Vgl. auch die Beispiele in Statistisches Bundesamt, a.a.O., Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S. 7 f.).
Den Ausgangspunkt für die finanzstatistischen Gliederungen nach Ausgabenarten bildet der Gruppierungsplan für Bund und Länder, der in seinen Grundzügen auch dem für die kommunalen Haushalte entspricht. Die Ergebnisse werden in einer haushaltmäßigen, einer gesamtwirtschaftlichen und einer finanzwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Die haushaltsmäßige Darstellung, die am stärksten dem Haushaltsnachweis folgt, wird hier allerdings nicht näher erläutert, da sie lediglich für den Ausweis der Gemeindehaushalte gebräuchlich ist. (Vgl. Essig, H.: Erfassung- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 838 ff.).
(Zitate aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 496; Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 6):
„Bei den Ausgaben- und Einnahmearten wird unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschieden zwischen:
- laufender Rechnung (laufenden Verbrauch wie Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und –Zinseinnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern);
- Kapitalrechnung (vermögenswirksame Finanzvorfälle wie Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen, und Beteiligungen, Darlehensgewährungen, etc.);
- und besondere Finanzierungsvorgänge (periodenübergreifende Transaktionen zum Haushaltsausgleich, Schuldenaufnahme und Schuldentilgungen am Kreditmarkt, innere Darlehen, Münzeinnahme, Entnahme aus und Zuführungen an Rücklagen, Abwicklung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren).
- Haushaltstechnische Verrechnungen: Die Zahlungen zwischen den öffentlichen Haushalten werden bei der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen bzw. zum öffentlichen Gesamthaushalt zur Vermeidung von Doppelzählungen ausgeschaltet („Bereinigte Einnahmen“, „Bereinigte Ausgaben“).
- Bereinigte Ausgaben/Einnahmen: Summe der Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
- Finanzierungssaldo: Die Differenz zwischen den bereinigten Ausgaben und Einnahmen ergibt den Finanzierungssaldo (zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen)“.
III. Systematik öffentlicher Ausgaben
Versucht man, die öffentlichen Ausgaben zu systematisieren, so bieten sich – je nach der Fragestellung und dem Zweck der Untersuchung – unterschiedliche Ansatzpunkte an. Da nahezu sämtliche Lehrbücher der Finanzwissenschaft, aber auch die einschlägigen Artikel in Handbüchern einen (meist) ausführlichen Überblick über die Vielzahl von Gliederungsmöglichkeiten geben, sei hier nur auf die für die vorliegende Datensammlung wichtigen Gliederungen eingegangen.
Man kann nach administrativen sowie funktionalen Aspekten gliedern bzw. die Aufteilung der öffentlichen Ausgaben nach dem Ministerialprinzip und dem Funktionalprinzip unterscheiden.
(a) Ministerial- oder Ressortprinzip:
Eines der frühesten Ziele einer Einteilung der öffentlichen Ausgaben, das zudem bis heute wichtig geblieben ist, besteht darin, die Verausgabung nach Ressorts sichtbar zu machen. Zu diesem Zweck gliedert man die Ausgaben nach den verantwortlichen Instanzen, z.B. den Ministerien (sog. Ministerial- oder Ressortprinzip). Diese (Ministerial-) Gliederung ist insbesondere Anhaltspunkt für die Erfassung der Bedeutung der einzelnen Bereiche der Exekutive sowohl in Bezug auf Planung und Vollzug des öffentlichen Haushaltes wie auch in Bezug auf die Phase der Kontrolle. Diese Einteilung liegt den öffentlichen Haushaltsplänen als Hauptgliederung zugrunde.
(b) Funktionalprinzip (funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen):
Da manche Ressorts im Laufe der Zeit Aufgaben an sich gezogen haben, die bei einer strengen Trennung der Aufgaben in einem Anderen Ressort erfüllt werden müssten, vereinigt man häufig diese Ressorteinteilung und spricht von einer Gliederung nach dem Funktionalprinzip. Unabhängig von der Ressorteinteilung werden dabei die öffentlichen Ausgaben den nach Aufgabenbereichen zusammengefasst, um so eine funktionsbezogene wirtschaftpolitische Analyse zu ermöglichen. Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip wird auch als eine Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen bezeichnet.
Die funktionale Gliederung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen (Funktionenübersicht) soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden. Sie gliedert die Ausgaben nach politisch relevanten Gesichtspunkten. Nach der Bund - Länder Vereinbarung sieht der Funktionenplan eine Gliederung in 10 Hauptfunktionen vor, die durch die erste Ziffer (einer in der tiefsten Gliederung dreistelligen Zahl) gekennzeichnet sind. Die funktionale Kennziffer, die unabhängig von der Gruppierung des Haushaltsplans ist, stellt die Verbindung mit den Haushaltsansätzen her.
Die funktionale Gliederung der öffentlichen Ausgaben stellt eine rein statistische Untergliederung des Haushaltplanes dar. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann (mit Einschränkungen) auf die politische Prioritätssetzung geschlossen werden.
(c) Gesamtwirtschaftliche Gliederung nach Ausgabearten:
Im Hinblick auf die Erfassung der gesamtwirtschaftlichen Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diese Gliederung soll helfen, Auswirkungen der öffentlichen Ausgaben auf den gesamtwirtschaftlichen Produktions- und Verteilungsprozess zu analysieren. Der Anstoß für die Einteilung der öffentlichen Ausgaben nach Arten geht von G. Colm und A. C. Pigou aus. Colm trennte die staatlichen Verwaltungsleistungen, deren Kosten er in Personal- und Sachkosten aufteilte, von den Geldleistungen, während Pigou unter dem Blickwinkel des unterschiedlichen Einflusses der Ausgaben auf das Volkseinkommen den ‚non-transfer expenditures‘ die ‚transfer expenditures‘ gegenüberstellte (Colm, G., 1927: Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben. Tübingen, S. 34ff; Pigou, A. C., 1951: A Study in Public Finance. 3. Aufl., London. Neudruck 1962, S. 19ff).
- Transferausgaben (Übertragungen): Transfers an Unternehmen (Subventionen), Transfers an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben, Sozialtransfers);
- Transformationsausgaben (‚Non-transfer expenditures‘): Leistungsentgelte (Realausgaben oder Ausgaben für Güter und Dienste), aufgeteilt in Sachausgaben (insbesondere Infrastrukturinvestitionen) und Personalausgaben.
Bei der Frage, ob diese Aufgabenteilung alle öffentlichen Ausgaben einschließt, ergeben sich Lücken. So bleiben die Grundstückseinkäufe der öffentlichen Hand unberücksichtigt; ebenso werden die Kreditvergabe des Staates und die Bürgschaften, die der Staat übernimmt, in dieser Ausgabeneinteilung nicht erfasst.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppierungsübersicht veröffentlicht der Bund seit 1969 als weitere Anlage zum Haushaltsplan eine leicht geänderte Version, die er „Gliederung der Ausgaben und Einnahmen nach ökonomischen Arten“ nennt. Diese „ökonomische Gliederung versucht die Einnahmen und Ausgaben des Bundes als Teil des gesamtwirtschaftlichen Kreislaufs darzustellen. In Anlehnung an die Arbeiten von Colm und Pigou werden bei den Ausgaben zunächst „Ausgaben der laufenden Rechnung“ und „Ausgaben der Kapitalrechnung“ unterschieden. Die Ausgaben der Laufenden Rechnung umfassen die Personalausgaben, den laufenden Sachaufwand, die Zinsausgaben sowie die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse. Die Kapitalrechnung umfasst die Sachinvestitionen, die Vermögensübertragungen an andere Bereiche und die Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche. Rücklagenbewegungen und Haushaltstechnische Verrechnungen werden gesondert erfasst.
Die Ausgaben der laufenden Rechnung (Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuschüsse) stellen den konsumtiven Teil und die Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Investitionszuschüsse an Dritte, Finanzinvestitionen) den investiven Teil der öffentlichen Haushalte dar.
Da die Finanzstatistik die Krankenhäuser der Länder und Gemeinden seit 1997 nicht mehr in den öffentlichen Gesamthaushalt einbezieht, ist ein Vorjahresvergleich nicht aussagekräftig.
(d) Die finanzwirtschaftliche Darstellung:
Die finanzwirtschaftliche Gruppierung der Ausgaben dient vor allem zur Darstellung der Ergebnisse einzelner Körperschaften und einzelner Aufgabenbereiche. (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544 und Essig, H.: Erfassung- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 839 f.) Bei dieser Gliederung der Ausgaben werden die Personalausgaben und die Sachausgaben (laufender Sachaufwand + Sachinvestitionen) zusammengefasst zu den sog. "direkten Ausgaben". Gemeinsam mit den Zahlungen an andere Bereiche bilden sie die "unmittelbaren Ausgaben". Einschließlich der Zahlungen an Verwaltungen nennt man sie dann "Bruttoausgaben". Subtrahiert man von den Bruttoausgaben die Zahlungen von Verwaltungen gleicher Ebene, erhält man die "Gesamtausgaben". Vermindert man diese wiederum um die Zahlungen von Verwaltungen anderer Ebenen, erhält man die "Nettoausgaben".
Die „Bruttoausgaben“ zeigen alle von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) einschließlich der Doppelzählungen Die „Gesamtausgaben“ geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzen, unabhängig davon, welche anderen öffentliche Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip). Sie entsprechen den Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge der gesamtwirtschaftlichen Darstellungsweise.
Die „Bereinigten Ausgaben“ sind die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-) Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzten, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben. (Erfüllungsprinzip).
Die „Nettoausgaben sind die „bereinigten Ausgaben“ abzüglich Zahlungen von anderen öffentlichen Bereichen. Sie zeigen die aus eigenen Einnahmequellen der jeweiligen Körperschaft oder Körperschaftsgruppen zu finanzierenden Ausgaben (Belastungsprinzip). Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544 sowie Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., 5.11.) Die besonderen Finanzierungsvorgänge sind hierbei nicht berücksichtigt.
Bei der Betrachtung des öffentlichen Gesamthaushalts sind die "Nettoausgaben" identisch mit den Gesamtausgaben und entsprechen auch den "unmittelbaren Ausgaben". Die "direkten Ausgaben" oder, wie sie in den finanzstatistischen Veröffentlichungen auch bezeichnet werden, die "unmittelbaren Ausgaben ohne Zahlungen an andere Bereiche"( Vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S.116 ff.) bilden den Gegenwert für "die Inanspruchnahme von Waren, Dienstleistungen und Produktionsmittel."( Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544.) Für den öffentlichen Gesamthaushalt entsprechen sie in etwa den Verwaltungsleistungen von Colm, während die Zahlungen an andere Bereiche dem Colm'schen Begriff der Geldleistungen entspricht. Wie schon angedeutet, eignet sich diese finanzwirtschaftliche Gruppierung vorwiegend "für die Darlegung der finanziellen Verflechtungen innerhalb des öffentlichen Sektors oder die Einzelanalyse bestimmter Verwaltungszweige."( Freund, E.: Haushaltsstatistik, a.a.O., S. 598).
Beide Darstellungsformen, die gesamtwirtschaftliche und die finanzwirtschaftliche, weisen zwar, dem jeweiligen Zweck entsprechend, Unterschiede auf, sie sind aber inhaltlich voll vergleichbar, so dass es ohne weiteres möglich ist, "die Haushaltszahlen aus dem einen in das andere Schema zu transformieren.”( Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544.) Die finanzstatistische Gliederung nach Aufgabenbereichen basiert zwar auf dem Funktionenplan für Bund und Länder, weist aber einige nicht unwesentliche Veränderungen auf (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 545.). Die Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. Verwaltungszweige "folgt weitgehend pragmatischen Gesichtspunkten" (Freund, E.: Bemerkungen zu einer ..., a.a.O., S. 189.) und kann nur zum Teil funktional begründet werden (Vgl. ebenda, S. 189 und Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 545.). Die Auflistung der Übersichten und Tabellen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass in der Finanzstatistik mehr Aufgabenbereiche unterschieden werden, als im haushaltsrechtlich verbindlichen Funktionenplan. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht allerdings einen Zuordnungsschlüssel, nach dem die einzelnen Aufgabenbereiche in die Funktionenübersicht transformiert werden können und vice versa. (vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983) ..., a. a. O., S. 37 ff. Dem Zuordnungsschlüssel sind neben den Funktionenziffern des Funktionenplans für Bund und Länder auch die entsprechenden Gliederungsplannummern der Gemeindehaushalte beigefügt.) Festzuhalten bleibt aber auch, dass die finanzstatistische Gliederung nach Aufgabenbereichen eine Vermengung von funktionalen und institutionellen Elementen darstellt.
(e) Beziehung zwischen Finanzstatistik und Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR, hier nach der Fassung des im Jahr 1970 vom Statistischen Bundesamt konzipierten und bis 1998 gültigen Kontensystems):
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind ein auf der Grundlage der Wirtschaftskreislaufanalyse entwickeltes, in sich geschlossenes System makroökonomischer Größen, das durch zahlenmäßige Auffüllung seiner Konten und Sektoren ein Bild der wichtigsten Vorgänge in einer Volkswirtschaft vermittelt. Die öffentlichen Haushalte stellen in diesem System, das primär auf die Erfassung von Marktvorgängen ausgerichtet ist, in vielfacher Weise Fremdkörper dar (siehe z.B. Ganter, 1984, a.a.O., S. 50ff). Die primär an institutionellen Sachverhalten ausgerichtete Aggregation der Wirtschafteinheiten führt zur Unterscheidung der drei inländischen Hauptsektoren „Unternehmen“, „Staat“ und „private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbscharakter. Die Institutionen des Staates werden im Allgemeinen durch ihre spezielle Aufgabenstellung und ihre besondere Finanzierungsmöglichkeit charakterisiert. Sie erbringen Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit und finanzieren sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben. Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Während die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen den staatlichen Sektor vor allem in seiner Stellung zu anderen Sektoren der Wirtschaft betrachten, bezieht sich die Finanzstatistik allein auf die öffentliche Finanzwirtschaft. Die Betrachtungsweise der Finanzstatistik kann man daher auch „intrasektoral“, die der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen intersektoral nennen. Die Daten der Finanzstatistik und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen weisen hinsichtlich der Angaben über den öffentlichen Bereich bzw. Staatssektor erhebliche Abweichungen auf. Sie lassen sich durch die unterschiedlichen Zielsetzungen begründen und sind insbesondere auf die unterschiedliche sektorale Abgrenzung, auf die Unterschiede bezüglich der berücksichtigten Transaktionen sowie auf Unterschiede bei der zeitlichen Erfassung der Aktivitäten zurückführen.
Da das Datenmaterial der Finanzstatistik die Grundlage der in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgewiesenen Ausgaben des Staatssektors bilden, zwingen diese Unterschiede die statistischen Ämter bei der Erstellung der VGR zu mehr oder minder umfangreichen Umformungen. Zum Teil können die Daten nur aufgrund von Schätzungen in die Abgrenzungen und Definitionen der VGR überführt werden (vgl. Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749, S. 769.
Die Vielzahl der Wirtschaftseinheiten und der wirtschaftlichen Vorgänge einer Volkswirtschaft werden in den Gesamtrechnungen zu Gruppen zusammengefasst. Die Aggregation der Wirtschafteinheiten zu Sektoren orientiert sich primär an institutionellen Sachverhalten, die allerdings durch funktionale Aspekte korrigiert werden (vgl. Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen, S. 21). Im Sektor Staat werden, so zumindest die Absicht, die Institutionen zusammengefasst, die Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit erbringen und sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren. Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Die Ausgaben des Staates werden in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten, nach wirtschaftlichen Kategorien und nach Aufgabenbereichen gegliedert. Darüber hinaus erscheinen Gliederungen der Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Sozialversicherung sowie nach den die staatlichen Ausgaben empfangenen Sektoren.
Zwei Systematiken gliedern die staatlichen Ausgaben nach Arten (d.h. kreislauforientiert), wobei die eine Systematik „Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten“ und die andere „Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien“ genannt wird.
Die „Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen“ baut im Wesentlichen auf den Empfehlungen internationaler Organisationen auf und weicht auch aus diesem Grund erheblich von den finanzstatistischen Aufgabenbereichsgliederungen ab. Erstmals 1980 legte das Statistische Bundesamt eine bis in das Jahr 1970 zurückreichende Darstellung staatlicher Ausgaben nach Aufgabenbereichen vor.
„Im Gegensatz zu den VGR versteht die Finanzstatistik unter öffentlichen Ausgaben im Prinzip alle von öffentlichen Kassen vorgenommenen Auszahlungen an Empfänger außerhalb des Staatssektors. In der VGR wird hingegen versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden, wobei Ausgaben eine Verminderung der Nettopositionen (des Nettogeldvermögens) darstellen. Auch werden in den VGR Abschreibungen auf das öffentliche Anlagevermögen gebucht und Sozialbeiträge unterstellt“ (vgl. die vergleichende Gegenüberstellung des Staates in VGR und Finanzstatistik in Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8. völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, München/Wien, S. 33 ff; ausführlich siehe auch Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden, S. 59ff).
Daten zu den Staatsausgaben in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind in einer gesonderten Studie zusammengestellt:
„Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1960 bis 2001. GESIS Datenkompilation. (Archiv - Nr.: ZA8344, in HISTAT).
IV. Staatsquoten
Durch zahlreiche Studien gilt es als belegt, dass die Staatsaktivitäten in den letzten Jahrzehnten in den einzelnen Staaten insgesamt sehr eindrucksvoll zugenommen haben. Aussagen über die „zunehmenden Staatstätigkeit“ stützen sich dabei auf eine lang geführte Auseinandersetzung um den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Staatstätigkeit. Der Befund dazu wird zunehmend mit Verhältniszahlen erhoben. Will man die Staatsausgaben verschiedener Länder miteinander vergleichen, so macht es wenig Sinn, die absoluten Werte zugrunde zu legen. Sowohl zur Messung des Staatsanteils zu einem gegebenen Zeitpunkt als auch zum Zweck des intertemporalen Vergleichs sind Maßzahlen erforderlich. Üblicherweise werden statt der absoluten Ausgaben die Staatsquoten herangezogen. Ziel ist eine Reduktion des statistischen Ausgangsmaterials zum Zwecke der Informationsverdichtung über Strukturen und Entwicklungen.
Die verschiedensten, staatlichen Aktivitäten erfassenden Maßzahlen werden unter dem Oberbegriff „allgemeine Staatsquote“ oder „Staatsanteil“ gemeinhin auf die Staatsausgaben bezogen. Bei der Bildung der Staatsquote ist zu entscheiden, wie die Teilmenge (Staatsausgaben) und die Gesamtmenge (gesamtwirtschaftliche Größe), auf die sie bezogen wird, abgegrenzt werden soll. Als Bezugsgröße wird i. d. Regel das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen gewählt, das „den umfassendsten, korrespondierenden Ausdruck der gesamtwirtschaftlichen Aktivität“ (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Finanzen) innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen darstellt. In jüngeren Veröffentlichungen wird zunehmend die Normierung auf das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP) vorgenommen.
Die allgemeine Staatsquote wird meist als Indikator der gesamtwirtschaftlichen Aktivität des Staates verwendet. Gliedert man die gesamten Staatsausgaben entsprechend funktionalen, ökonomischen, haushaltsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen oder anderen Kriterien auf, können je nach Erkenntnisinteresse mit diesen Zählerabgrenzungen spezielle Staatsquoten gebildet werden (Strukturquoten, Relation von Teilaggregaten der Ausgaben zum Bruttosozialprodukt bzw. Bruttoinlandsprodukt).
Bei der Wahl der Bezugsgröße bzw. bei der Quotenbildung kann die Teilmenge, die zum Sozial- oder Inlandsprodukt in Bezug gesetzt wird, vollständig oder nur unvollständig in der Bezugsgröße enthalten sein. Um unechte Quoten handelt es sich, wenn Ausgaben im Zähler stehen, die in vollem Umfang zugleich Bestandteil der Nenner - Größe sind. Unechte Quoten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Teilmengen des Zählers nicht oder nicht vollständig in der Gesamtmenge des Nenners enthalten sind.
„Dabei ist zu betonen, dass die Staatsquote – definiert als Verhältnis der gesamten staatlichen Ausgaben zum Bruttosozialprodukt – eine unechte Quote darstellt. In ihr sind sowohl Ausgaben für Güter und Dienste als auch Transferzahlungen enthalten. Da letztere den privaten Haushalten und Unternehmen zugeflossen sind, also nur Einkommensumverteilung und nicht Einkommensschöpfung darstellen und daher auch nicht im Bruttosozialprodukt enthalten sind, ergeben sich in Höhe der sozialen Leistungen und Transferzahlungen Doppelzählungen. Die Staatsquote ist also eine Beziehungszahl, die nach Littmann (1975) die den größtmöglichen Ausdruck der quantifizierbaren Aktivität des Staates im Verhältnis zum Sozialprodukt darstellt„ (Petersen, H.-G., 1990: Finanzwissenschaft I. 2. Auflage. Stuttgart/Mainz. Kohlhammer, S. 154). Die Verwendung unechter Quoten lässt folglich den gesamten Staatssektor oder Teile davon als zu groß erscheinen (denn theoretisch können diese Quoten über 100% hinausgehen).
Literaturhinweise zur Bildung und Interpretation von Staatsquoten:
Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. München/Wien: Oldenbourg, S. 37 – 42).
Essig, H., 1984: in: zur Abgrenzung und Aussagefähigkeit finanzstatistischer Kennzahlen, in: Wirtschaft und Statistik 9 (1984), S. 798 -809.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden.
Kroker, R., 1981: Der Staat als Wirtschaftsfaktor. Zur Aussagefähigkeit der Staatsquote. Köln.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen.
Littmann, K., 1990: Anmerkungen zur Staatsquote, in: Ellwein, Th./Hesse, J. J. (Hrsg.), 1990: Staatswissenschaften: Vergessene Disziplin oder neue Herausforderung? Baden – Baden, S. 231 – 250.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. Berlin u.a., S. 99 – 106.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90, S. 849 – 863.
Die Finanzstatistik erstreckt sich auf die statistische Erfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Als eine aus Verwaltungsunterlagen erstellte Sekundärstatistik ist sie im erheblichen Maße von den rechtlichen, institutionellen, organisatorischen und sachlichen Gegebenheiten der öffentlichen Haushaltswirtschaft abhängig. Der Begriff der „Finanzstatistik“ lässt sich zwar auf den gesamten Regelungsbereich des Finanzstatistikgesetzes (vgl. $1 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzstatistik) anwenden, gebräuchlicher ist jedoch die Eingrenzung auf die Statistiken über Ausgaben und Einnahmen (Haushaltsstatistik) sowie über die Schulden (Schuldenstatistik) der öffentlichen Haushalte.
Grundlage der Datenerfassung für die Finanzstatistik bilden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der einzelnen öffentlichen Haushalte, so dass als Erfassungsraster die Funktionen- und Gruppierungspläne der Haushaltssystematiken in Betracht kommen.
„Im Rahmen der Finanzstatistik werden jährlich die Ausgaben und Einnahmen sowie die Schulden der öffentlichen Haushalte nachgewiesen. Die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen erfolgt in Verbindung mit der Haushaltsaufstellung, dem Haushaltsvollzug und der Rechnungslegung durch Auswertung der Haushalts- und Finanzpläne (Plandaten), der vierteljährlichen Kassenabschlüsse (Kassenergebnisse) sowie der abgeschlossenen Jahresrechnungen nach erfolgter Rechnungslegung (Rechnungsergebnisse). Der Stand der öffentlichen Schulden wird mit den Veränderungen im Laufe der Berichtsperiode vierteljährlich und jährlich erfasst“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1993. Stuttgart: Metzler-Poeschel; S. 527).
Die vierteljährliche Kassenstatistik (Ist-Ergebnisse) umfasst zusammengefasste Ausgaben- und Einnahmearten des Bundes (einschl. Sondervermögen), der Länder (einschl. Sondervermögen) sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände. Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik, welche die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (Bund, die Sondervermögen des Bundes, die Finanzanteile der EU, die Länder und ihre Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die gesetzliche Sozialversicherung und Bundesagentur für Arbeit).
(I) Finanzstatistischer Berichtskreis der Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts:
Öffentliche Ausgaben sind im haushaltstechnischen Sinn die von öffentlichen Kassen angewiesenen Zahlungen an private und andere öffentliche Empfänger (Bruttoausgaben). Sofern man bei einer Gebietskörperschaft die von einer anderen erhaltenen Zahlungen abzieht, spricht man auch von öffentlichen Nettoausgaben. Diese sind gemeint, wenn im Folgenden öffentlichen Ausgaben gesprochen wird.
Der Öffentliche Gesamthaushalt ist nach Körperschaftsgruppen aufgegliedert: Bund, ERP-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen des Bundes, EU-Anteile, Sozialversicherung, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände. Zu dem Berichtskreis der Rechnungsstatistik gehören nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik (vgl. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 5):
(a) der Bund und seine Sondervermögen „Lastenausgleichsfonds“ (LAF), „European Recovery Program“ (ERP), Fonds „Deutsche Einheit (ab 1990), Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995, zuvor Kreditabwicklungsfonds, ab 1991), der Entschädigungsfonds (ab 1995) und der Ausgleichsfonds „Steinkohle“ (1996 bis 2000) sowie die Versorgungsrücklage (ab 1999);
(b) der Länder einschl. der Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Berlin und ihre Sondervermögen;
(b) die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.);
(c) die Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen (als „Zweckverbände“ bezeichnet);
(d) ab 1974 die Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit; die Träger der Zusatzversicherung des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände sind ab 1. Januar 1998 nicht mehr einbezogen; ab 1. Januar 1995 umfassen die Sozialversicherungsträger auch die Pflegeversicherung.
(e) Finanzanteil der Europäischen Union (EU-Anteile), soweit sie die Bundesrepublik Deutschland betreffen; in Anlehnung an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die aus der Bundesrepublik Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Umsatzsteueranteile, Zölle, Agrarabschöpfungen, BSP-Eigenmittel) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer in die Rechnungsstatistik einbezogen;
(f) Bis 1996 einschließlich Krankenhäuser und Hochschulkliniken, die seit 1976 ihr Rechnungswesen auf die kaufmännische Buchführung umgestellt hatten. Ab 1997: ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen.
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten werden vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströme der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt.
„Im Interesse einer einheitlichen Darstellung müssen in der Rechnungsstatistik die Daten über die Sozialversicherung bei der statistischen Aufbereitung auf das Ausgaben- und Einnahmeschema der öffentlichen Haushalte umgerechnet werden. Sie sind daher nicht ohne weiteres mit den … Ergebnissen der Sozialversicherungsträger vergleichbar“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 496).
Finanzstatistische Bereinigung:
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8):
„Durch die Zahlungen zwischen den einzelnen öffentlichen Haushalten ergeben sich bei der Zusammenfassung der Ergebnisse mehrerer Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu einer Darstellungsebene Doppelzählungen. Die finanzstatistische Bereinigung dieser Doppelzählungen erfolgt nicht bei einzelnen Ausgabe- oder Einnahmearten, sondern global bei den Ausgabe- und Eingabesummen [„Bereinigte Ausgaben“, „Bereinigte Einnahmen“], indem die darin enthaltenen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen – in Höhe der Zahlungseingänge - in einer Summe abgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Schuldenaufnahme bei Sozialversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der öffentlichen Zusatzversorgung (Sozialversicherung), die – entsprechend der staatlichen Haushaltssystematik – als Zahlungen von anderen Bereichen (Kreditmarkt) behandelt wird und daher bei der Bereinigung nicht berücksichtigt werden“.
Untergliederung der Ausgaben:
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 8):
„Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte sind untergliedert in Ausgaben und Einnahmen
- der laufenden Rechnung,
- der Kapitalrechnung und in
- besondere Finanzierungsvorgänge.
Unter „Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung“ versteht man die Summe aller Ausgaben und Einnahmen die im Rahmen des Verwaltungsvollzuges sowie des Betriebs von Einrichtungen und Anstalten meistens regelmäßig anfallen und nicht vermögenswirksam sind. Hierzu zählen Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und – einnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern), bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene.
Unter „Ausgaben/Einnahmen der Kapitalrechnung“ versteht man die Summe aller Ausgaben und Einnahmen, die eine Vermögensveränderung herbeiführen oder der Finanzierung von Investitionen anderer Träger dienen und keine besonderen Finanzierungsvorgänge darstellen.
Hierzu zählen Baumaßnahmen, Erwerb und Veräuß0erung von Sachvermögen, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, sonstige Vermögensübertragungen, Darlehensgewährungen und Darlehnsrückflüsse, bereinigt um Zahlungen von gleicher Ebene.
Unter „Bereinigte Ausgaben/Einnahmen“ versteht man die Summe der Ausgaben und Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
Unter „Besondere Finanzierungsvorgänge“ versteht man die Summe der den Gesamthaushalt einer Körperschaft ausgleichenden periodenübergreifenden Finanztransaktionen“.
Vergleichbarkeit der Daten:
Das Jahr 1962 ist ein Rumpfrechnungsjahr: 1.4. bis 31.12.
Die Zeitreihen weisen 1974 einen Bruch auf, da bis 1973 nur die Gebietskörperschaften finanzstatistisch erfasst waren. Ab 1974 wurde der finanzstatistische Berichtskreis um die Sozialversicherung und die Zweckverbände erweitert.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 10):
„Ein weiterer methodischer Bruch ergab sich 1998. In Anpassung an die Neuabgrenzung des Staatssektors nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) zählen die Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen ab 1998 nicht mehr zu den öffentlichen Haushalten, sondern zu den öffentlichen Unternehmen. Die Jahresrechnungsergebnisse sind hier in der neuen Abgrenzung ab einschl. dem Berichtsjahr 1997 wiedergegeben (d.h. ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen).
Ein Vorjahresvergleich ist bei den Einnahmen des Bundes im Jahr 2000 durch die einmaligen Versteigerungserlöse aus den Mobilfunklizenzen in Höhe von 99,36 Mrd. DM beeinträchtigt.
Bis 1991:Früheres Bundesgebiet, ab 1992 Deutschland; 1991 ist mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar, da der Bund für das erweiterte Bundesgebiet zuständig ist: Nach der Wiedervereinigung beziehen sich die Haushaltsdaten des Bundes, ERP-Sondervermögens, des LAF und der Sozialversicherung (ab 1995 einschl. Pflegeversicherung) auf das erweiterte Bundesgebiet. Eine Umrechnung auf den bisherigen Gebietsstand wäre nur eingeschränkt möglich. Auch die Haushaltsdaten von Berlin lassen sich nicht in den Ost- und Westteil trennen. Zur Finanzierung der Wiedervereinigung und ihrer Folgen wurden außerdem die Sondervermögen Fonds „Deutsche Einheit“ und Kreditabwicklungsfonds (ab 1995: Erblastentilgungsfonds) geschaffen. Die Daten der Jahre ab 1991 sind daher mit denen der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Ab 1994 bzw. 1995 sind die Ergebnisse mit den Vorjahren durch die Einbeziehung des Bundeseisenbahnvermögens bzw. des Entschädigungsfonds ebenfalls nur eingeschränkt vergleichbar. Bei den Gemeinden/Gemeindeverbänden wurde der Landeswohlfahrtsverband Sachsen 1995 erstmals nachgewiesen. Wegen zunehmender Ausgliederung von Einrichtungen aus den öffentlichen Haushalten ist die Vergleichbarkeit der Daten mit dem Vorjahr teilweise beeinträchtigt.
Eine weitere Beeinträchtigung in der Darstellung der Daten zurückliegender Jahre ergibt sich daraus, dass das Kindergeld ab 1996 als Abzug von der Lohn- und Einkommenssteuer gewährt wird. Entsprechend mindert sich daher das Aufkommen aus diesen Steuerarten. Die Gemeinden erhalten einen Ausgleich, der als Steuereinnahmen oder als Zuweisungen vom Land verbucht ist“.
II. Finanzstatistische Begriffe und Gliederungen
Die vollständige Neugestaltung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern Ende der 60er Jahre und die sich anschließende gemeindliche Haushaltsreform hatten auch auf die Finanzstatistik in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Auswirkungen (Vgl. Freund, E.: Bemerkungen zu einer neuen Konzeption der Finanzstatistik, in: Allgemeines Statistisches Archiv. Organ der Deutschen Statistischen Gesellschaft, Bd. 54 (1970), S. 177-199, S. 177 sowie Freund, E.: Die Neugestaltung der Finanzstatistik ab 1970, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1970, S. 543-546, S. 543.). Neben der Regelung methodischer Fragen betrafen die wich-tigsten, ab 1970 in die Finanzstatistik eingeführten, Änderungen die Präsentation der Haushaltszahlen nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie nach Funktionen. (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 543.).
Der Erhebungsbereich der Finanzstatistik umfasst nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Finanzstatistik den Bund und die Länder einschließlich ihrer jeweiligen Sondervermögen, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Zweckverbände, die Sozialversicherung einschließlich der Zusatzversorgungen, die Bundesanstalt für Arbeit, ein Teil der Organisationen ohne Erwerbscharakter sowie öffentliche Krankenhäuser (Vgl. auch Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 1983, Reihe 3.1 der Fachserie 14: Finanzen und Steuern, Stuttgart, Mainz 1985, S. 6.). Nur die Jahresrechnungsstatistik, das Kernstück der Haushaltsstatistik (Freund, E.: Haushaltsstatistik, a.a.O., S. 602.), welcher die Ist-Ergebnisse der einzubeziehenden Haushalte zugrunde liegen, wird für sämtliche Berichtskörperschaften der Finanzstatistik erstellt (Vgl. Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 840 ff. Vgl. auch Statistisches Bundesamt: Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistiken 1981, Stuttgart, Mainz 1981, S. 35f. und S. 315ff.) Die Gliederungen der Jahresrechnungsstatistik erfassen die Ausgaben "auf der Grundlage der Gruppierung nach Ausgabe- und Einnahmearten und der Gliederung nach Aufgabengebieten oder Aufgabenbereichen." (Wortlaut des § 3 Abs. 1, Punkt 1a des Gesetzes über die Finanzstatistik.) Desweiteren werden die Ausgaben auch noch nach Körperschaftsgruppen untergliedert. (Vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S. 7 und Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 842.)
Die aus den Jahreserhebungen der Berichtskörperschaften erfassten Daten werden vor der finanzstatistischen Veröffentlichung einer eingehenden sachlichen Prüfung unterzogen, deren Hauptaufgabe in der Abstimmung der Zahlungsströme der einzelnen öffentlichen Haushalte untereinander liegt.( Vgl. Essig, H.: Erfassungs- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 841.Zu den bei allen Bemühungen immer noch erheblichen Abstimmungsproblemen in der Praxis siehe auch Abschnitt 3.2.1.) Darüber hinaus muß in einer Reihe von Fällen aus Gründen der "inhaltlichen Vergleichbarkeit der statistischen Ergebnisse von einer "haushaltsgetreuen" Darstellung abgewichen werden( Ebenda, S. 840. Essig verweist in diesem Zusammenhang auf die Gewerbesteuerumlage, die von den Gemeinden an Land und Bund abzuführen ist. Obwohl sie in den Gemeindehaushalten als Ausgabe veranschlagt wird, wird sie bei den empfangenden Körperschaften als direkte Steuereinnahme verbucht. Deshalb werden dann in der Finanzstatistik die kommunalen Gewerbesteuereinnahmen und die korrespondierenden Ausgaben um diesen Betrag gekürzt. Weitere Probleme treten, vor allem bei der Gliederung nach Aufgabenbereichen da auf, wo in den Zuordnungsrichtlinien Auslegungsspielräume bestehen. Vgl. auch die Beispiele in Statistisches Bundesamt, a.a.O., Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S. 7 f.).
Den Ausgangspunkt für die finanzstatistischen Gliederungen nach Ausgabenarten bildet der Gruppierungsplan für Bund und Länder, der in seinen Grundzügen auch dem für die kommunalen Haushalte entspricht. Die Ergebnisse werden in einer haushaltmäßigen, einer gesamtwirtschaftlichen und einer finanzwirtschaftlichen Darstellung ausgewiesen. Die haushaltsmäßige Darstellung, die am stärksten dem Haushaltsnachweis folgt, wird hier allerdings nicht näher erläutert, da sie lediglich für den Ausweis der Gemeindehaushalte gebräuchlich ist. (Vgl. Essig, H.: Erfassung- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 838 ff.).
(Zitate aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 496; Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 3.1, Rechnungsergebnisse des öffentlichen Gesamthaushalts 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 6):
„Bei den Ausgaben- und Einnahmearten wird unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten unterschieden zwischen:
- laufender Rechnung (laufenden Verbrauch wie Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben und –Zinseinnahmen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Gebühreneinnahmen, Steuern);
- Kapitalrechnung (vermögenswirksame Finanzvorfälle wie Baumaßnahmen, Erwerb und Veräußerung von Sachvermögen, und Beteiligungen, Darlehensgewährungen, etc.);
- und besondere Finanzierungsvorgänge (periodenübergreifende Transaktionen zum Haushaltsausgleich, Schuldenaufnahme und Schuldentilgungen am Kreditmarkt, innere Darlehen, Münzeinnahme, Entnahme aus und Zuführungen an Rücklagen, Abwicklung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus Vorjahren).
- Haushaltstechnische Verrechnungen: Die Zahlungen zwischen den öffentlichen Haushalten werden bei der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen bzw. zum öffentlichen Gesamthaushalt zur Vermeidung von Doppelzählungen ausgeschaltet („Bereinigte Einnahmen“, „Bereinigte Ausgaben“).
- Bereinigte Ausgaben/Einnahmen: Summe der Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung.
- Finanzierungssaldo: Die Differenz zwischen den bereinigten Ausgaben und Einnahmen ergibt den Finanzierungssaldo (zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen)“.
III. Systematik öffentlicher Ausgaben
Versucht man, die öffentlichen Ausgaben zu systematisieren, so bieten sich – je nach der Fragestellung und dem Zweck der Untersuchung – unterschiedliche Ansatzpunkte an. Da nahezu sämtliche Lehrbücher der Finanzwissenschaft, aber auch die einschlägigen Artikel in Handbüchern einen (meist) ausführlichen Überblick über die Vielzahl von Gliederungsmöglichkeiten geben, sei hier nur auf die für die vorliegende Datensammlung wichtigen Gliederungen eingegangen.
Man kann nach administrativen sowie funktionalen Aspekten gliedern bzw. die Aufteilung der öffentlichen Ausgaben nach dem Ministerialprinzip und dem Funktionalprinzip unterscheiden.
(a) Ministerial- oder Ressortprinzip:
Eines der frühesten Ziele einer Einteilung der öffentlichen Ausgaben, das zudem bis heute wichtig geblieben ist, besteht darin, die Verausgabung nach Ressorts sichtbar zu machen. Zu diesem Zweck gliedert man die Ausgaben nach den verantwortlichen Instanzen, z.B. den Ministerien (sog. Ministerial- oder Ressortprinzip). Diese (Ministerial-) Gliederung ist insbesondere Anhaltspunkt für die Erfassung der Bedeutung der einzelnen Bereiche der Exekutive sowohl in Bezug auf Planung und Vollzug des öffentlichen Haushaltes wie auch in Bezug auf die Phase der Kontrolle. Diese Einteilung liegt den öffentlichen Haushaltsplänen als Hauptgliederung zugrunde.
(b) Funktionalprinzip (funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen):
Da manche Ressorts im Laufe der Zeit Aufgaben an sich gezogen haben, die bei einer strengen Trennung der Aufgaben in einem Anderen Ressort erfüllt werden müssten, vereinigt man häufig diese Ressorteinteilung und spricht von einer Gliederung nach dem Funktionalprinzip. Unabhängig von der Ressorteinteilung werden dabei die öffentlichen Ausgaben den nach Aufgabenbereichen zusammengefasst, um so eine funktionsbezogene wirtschaftpolitische Analyse zu ermöglichen. Die Gliederung nach dem Funktionalprinzip wird auch als eine Gliederung nach bereinigten Aufgabenbereichen bezeichnet.
Die funktionale Gliederung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen (Funktionenübersicht) soll Auskunft darüber geben, in welchem Umfang einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden. Sie gliedert die Ausgaben nach politisch relevanten Gesichtspunkten. Nach der Bund - Länder Vereinbarung sieht der Funktionenplan eine Gliederung in 10 Hauptfunktionen vor, die durch die erste Ziffer (einer in der tiefsten Gliederung dreistelligen Zahl) gekennzeichnet sind. Die funktionale Kennziffer, die unabhängig von der Gruppierung des Haushaltsplans ist, stellt die Verbindung mit den Haushaltsansätzen her.
Die funktionale Gliederung der öffentlichen Ausgaben stellt eine rein statistische Untergliederung des Haushaltplanes dar. Aus der funktionalen Struktur der Staatsausgaben kann (mit Einschränkungen) auf die politische Prioritätssetzung geschlossen werden.
(c) Gesamtwirtschaftliche Gliederung nach Ausgabearten:
Im Hinblick auf die Erfassung der gesamtwirtschaftlichen Wirkung öffentlicher Ausgaben besteht das wichtigste Kriterium in der Frage, ob bzw. in welcher Form gesamtwirtschaftliche Ressourcen in Anspruch genommen werden. Diese Gliederung soll helfen, Auswirkungen der öffentlichen Ausgaben auf den gesamtwirtschaftlichen Produktions- und Verteilungsprozess zu analysieren. Der Anstoß für die Einteilung der öffentlichen Ausgaben nach Arten geht von G. Colm und A. C. Pigou aus. Colm trennte die staatlichen Verwaltungsleistungen, deren Kosten er in Personal- und Sachkosten aufteilte, von den Geldleistungen, während Pigou unter dem Blickwinkel des unterschiedlichen Einflusses der Ausgaben auf das Volkseinkommen den ‚non-transfer expenditures‘ die ‚transfer expenditures‘ gegenüberstellte (Colm, G., 1927: Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben. Tübingen, S. 34ff; Pigou, A. C., 1951: A Study in Public Finance. 3. Aufl., London. Neudruck 1962, S. 19ff).
- Transferausgaben (Übertragungen): Transfers an Unternehmen (Subventionen), Transfers an private Haushalte (insbesondere Sozialausgaben, Sozialtransfers);
- Transformationsausgaben (‚Non-transfer expenditures‘): Leistungsentgelte (Realausgaben oder Ausgaben für Güter und Dienste), aufgeteilt in Sachausgaben (insbesondere Infrastrukturinvestitionen) und Personalausgaben.
Bei der Frage, ob diese Aufgabenteilung alle öffentlichen Ausgaben einschließt, ergeben sich Lücken. So bleiben die Grundstückseinkäufe der öffentlichen Hand unberücksichtigt; ebenso werden die Kreditvergabe des Staates und die Bürgschaften, die der Staat übernimmt, in dieser Ausgabeneinteilung nicht erfasst.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppierungsübersicht veröffentlicht der Bund seit 1969 als weitere Anlage zum Haushaltsplan eine leicht geänderte Version, die er „Gliederung der Ausgaben und Einnahmen nach ökonomischen Arten“ nennt. Diese „ökonomische Gliederung versucht die Einnahmen und Ausgaben des Bundes als Teil des gesamtwirtschaftlichen Kreislaufs darzustellen. In Anlehnung an die Arbeiten von Colm und Pigou werden bei den Ausgaben zunächst „Ausgaben der laufenden Rechnung“ und „Ausgaben der Kapitalrechnung“ unterschieden. Die Ausgaben der Laufenden Rechnung umfassen die Personalausgaben, den laufenden Sachaufwand, die Zinsausgaben sowie die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse. Die Kapitalrechnung umfasst die Sachinvestitionen, die Vermögensübertragungen an andere Bereiche und die Darlehen und Beteiligungen an andere Bereiche. Rücklagenbewegungen und Haushaltstechnische Verrechnungen werden gesondert erfasst.
Die Ausgaben der laufenden Rechnung (Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Zinsausgaben, laufende Zuschüsse) stellen den konsumtiven Teil und die Ausgaben der Kapitalrechnung (Sachinvestitionen, Investitionszuschüsse an Dritte, Finanzinvestitionen) den investiven Teil der öffentlichen Haushalte dar.
Da die Finanzstatistik die Krankenhäuser der Länder und Gemeinden seit 1997 nicht mehr in den öffentlichen Gesamthaushalt einbezieht, ist ein Vorjahresvergleich nicht aussagekräftig.
(d) Die finanzwirtschaftliche Darstellung:
Die finanzwirtschaftliche Gruppierung der Ausgaben dient vor allem zur Darstellung der Ergebnisse einzelner Körperschaften und einzelner Aufgabenbereiche. (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544 und Essig, H.: Erfassung- und Auswertungsprogramm ..., a.a.O., S. 839 f.) Bei dieser Gliederung der Ausgaben werden die Personalausgaben und die Sachausgaben (laufender Sachaufwand + Sachinvestitionen) zusammengefasst zu den sog. "direkten Ausgaben". Gemeinsam mit den Zahlungen an andere Bereiche bilden sie die "unmittelbaren Ausgaben". Einschließlich der Zahlungen an Verwaltungen nennt man sie dann "Bruttoausgaben". Subtrahiert man von den Bruttoausgaben die Zahlungen von Verwaltungen gleicher Ebene, erhält man die "Gesamtausgaben". Vermindert man diese wiederum um die Zahlungen von Verwaltungen anderer Ebenen, erhält man die "Nettoausgaben".
Die „Bruttoausgaben“ zeigen alle von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) einschließlich der Doppelzählungen Die „Gesamtausgaben“ geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzen, unabhängig davon, welche anderen öffentliche Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip). Sie entsprechen den Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge der gesamtwirtschaftlichen Darstellungsweise.
Die „Bereinigten Ausgaben“ sind die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-) Ebene. Sie geben an, wie viel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzten, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben. (Erfüllungsprinzip).
Die „Nettoausgaben sind die „bereinigten Ausgaben“ abzüglich Zahlungen von anderen öffentlichen Bereichen. Sie zeigen die aus eigenen Einnahmequellen der jeweiligen Körperschaft oder Körperschaftsgruppen zu finanzierenden Ausgaben (Belastungsprinzip). Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544 sowie Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., 5.11.) Die besonderen Finanzierungsvorgänge sind hierbei nicht berücksichtigt.
Bei der Betrachtung des öffentlichen Gesamthaushalts sind die "Nettoausgaben" identisch mit den Gesamtausgaben und entsprechen auch den "unmittelbaren Ausgaben". Die "direkten Ausgaben" oder, wie sie in den finanzstatistischen Veröffentlichungen auch bezeichnet werden, die "unmittelbaren Ausgaben ohne Zahlungen an andere Bereiche"( Vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983)..., a.a.O., S.116 ff.) bilden den Gegenwert für "die Inanspruchnahme von Waren, Dienstleistungen und Produktionsmittel."( Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544.) Für den öffentlichen Gesamthaushalt entsprechen sie in etwa den Verwaltungsleistungen von Colm, während die Zahlungen an andere Bereiche dem Colm'schen Begriff der Geldleistungen entspricht. Wie schon angedeutet, eignet sich diese finanzwirtschaftliche Gruppierung vorwiegend "für die Darlegung der finanziellen Verflechtungen innerhalb des öffentlichen Sektors oder die Einzelanalyse bestimmter Verwaltungszweige."( Freund, E.: Haushaltsstatistik, a.a.O., S. 598).
Beide Darstellungsformen, die gesamtwirtschaftliche und die finanzwirtschaftliche, weisen zwar, dem jeweiligen Zweck entsprechend, Unterschiede auf, sie sind aber inhaltlich voll vergleichbar, so dass es ohne weiteres möglich ist, "die Haushaltszahlen aus dem einen in das andere Schema zu transformieren.”( Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 544.) Die finanzstatistische Gliederung nach Aufgabenbereichen basiert zwar auf dem Funktionenplan für Bund und Länder, weist aber einige nicht unwesentliche Veränderungen auf (Vgl. Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 545.). Die Abgrenzung der Aufgabenbereiche bzw. Verwaltungszweige "folgt weitgehend pragmatischen Gesichtspunkten" (Freund, E.: Bemerkungen zu einer ..., a.a.O., S. 189.) und kann nur zum Teil funktional begründet werden (Vgl. ebenda, S. 189 und Freund, E.: Die Neugestaltung ..., a.a.O., S. 545.). Die Auflistung der Übersichten und Tabellen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass in der Finanzstatistik mehr Aufgabenbereiche unterschieden werden, als im haushaltsrechtlich verbindlichen Funktionenplan. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht allerdings einen Zuordnungsschlüssel, nach dem die einzelnen Aufgabenbereiche in die Funktionenübersicht transformiert werden können und vice versa. (vgl. Statistisches Bundesamt: Rechnungsergebnisse (1983) ..., a. a. O., S. 37 ff. Dem Zuordnungsschlüssel sind neben den Funktionenziffern des Funktionenplans für Bund und Länder auch die entsprechenden Gliederungsplannummern der Gemeindehaushalte beigefügt.) Festzuhalten bleibt aber auch, dass die finanzstatistische Gliederung nach Aufgabenbereichen eine Vermengung von funktionalen und institutionellen Elementen darstellt.
(e) Beziehung zwischen Finanzstatistik und Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR, hier nach der Fassung des im Jahr 1970 vom Statistischen Bundesamt konzipierten und bis 1998 gültigen Kontensystems):
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind ein auf der Grundlage der Wirtschaftskreislaufanalyse entwickeltes, in sich geschlossenes System makroökonomischer Größen, das durch zahlenmäßige Auffüllung seiner Konten und Sektoren ein Bild der wichtigsten Vorgänge in einer Volkswirtschaft vermittelt. Die öffentlichen Haushalte stellen in diesem System, das primär auf die Erfassung von Marktvorgängen ausgerichtet ist, in vielfacher Weise Fremdkörper dar (siehe z.B. Ganter, 1984, a.a.O., S. 50ff). Die primär an institutionellen Sachverhalten ausgerichtete Aggregation der Wirtschafteinheiten führt zur Unterscheidung der drei inländischen Hauptsektoren „Unternehmen“, „Staat“ und „private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbscharakter. Die Institutionen des Staates werden im Allgemeinen durch ihre spezielle Aufgabenstellung und ihre besondere Finanzierungsmöglichkeit charakterisiert. Sie erbringen Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit und finanzieren sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben. Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Während die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen den staatlichen Sektor vor allem in seiner Stellung zu anderen Sektoren der Wirtschaft betrachten, bezieht sich die Finanzstatistik allein auf die öffentliche Finanzwirtschaft. Die Betrachtungsweise der Finanzstatistik kann man daher auch „intrasektoral“, die der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen intersektoral nennen. Die Daten der Finanzstatistik und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen weisen hinsichtlich der Angaben über den öffentlichen Bereich bzw. Staatssektor erhebliche Abweichungen auf. Sie lassen sich durch die unterschiedlichen Zielsetzungen begründen und sind insbesondere auf die unterschiedliche sektorale Abgrenzung, auf die Unterschiede bezüglich der berücksichtigten Transaktionen sowie auf Unterschiede bei der zeitlichen Erfassung der Aktivitäten zurückführen.
Da das Datenmaterial der Finanzstatistik die Grundlage der in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgewiesenen Ausgaben des Staatssektors bilden, zwingen diese Unterschiede die statistischen Ämter bei der Erstellung der VGR zu mehr oder minder umfangreichen Umformungen. Zum Teil können die Daten nur aufgrund von Schätzungen in die Abgrenzungen und Definitionen der VGR überführt werden (vgl. Kopsch, G., 1983: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1960 bis 1982, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1983, S. 749, S. 769.
Die Vielzahl der Wirtschaftseinheiten und der wirtschaftlichen Vorgänge einer Volkswirtschaft werden in den Gesamtrechnungen zu Gruppen zusammengefasst. Die Aggregation der Wirtschafteinheiten zu Sektoren orientiert sich primär an institutionellen Sachverhalten, die allerdings durch funktionale Aspekte korrigiert werden (vgl. Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen, S. 21). Im Sektor Staat werden, so zumindest die Absicht, die Institutionen zusammengefasst, die Dienstleistungen eigener Art für die Allgemeinheit erbringen und sich hauptsächlich aus Zwangsabgaben finanzieren. Innerhalb des Staatssektors bilden die Gebietskörperschaften und die Sozialversicherung getrennte Untersektoren.
Die Ausgaben des Staates werden in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten, nach wirtschaftlichen Kategorien und nach Aufgabenbereichen gegliedert. Darüber hinaus erscheinen Gliederungen der Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Sozialversicherung sowie nach den die staatlichen Ausgaben empfangenen Sektoren.
Zwei Systematiken gliedern die staatlichen Ausgaben nach Arten (d.h. kreislauforientiert), wobei die eine Systematik „Gliederung nach volkswirtschaftlichen Ausgabenarten“ und die andere „Gliederung nach wirtschaftlichen Kategorien“ genannt wird.
Die „Gliederung der Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen“ baut im Wesentlichen auf den Empfehlungen internationaler Organisationen auf und weicht auch aus diesem Grund erheblich von den finanzstatistischen Aufgabenbereichsgliederungen ab. Erstmals 1980 legte das Statistische Bundesamt eine bis in das Jahr 1970 zurückreichende Darstellung staatlicher Ausgaben nach Aufgabenbereichen vor.
„Im Gegensatz zu den VGR versteht die Finanzstatistik unter öffentlichen Ausgaben im Prinzip alle von öffentlichen Kassen vorgenommenen Auszahlungen an Empfänger außerhalb des Staatssektors. In der VGR wird hingegen versucht, zwischen Auszahlungen und Ausgaben einer Periode zu unterscheiden, wobei Ausgaben eine Verminderung der Nettopositionen (des Nettogeldvermögens) darstellen. Auch werden in den VGR Abschreibungen auf das öffentliche Anlagevermögen gebucht und Sozialbeiträge unterstellt“ (vgl. die vergleichende Gegenüberstellung des Staates in VGR und Finanzstatistik in Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8. völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage, München/Wien, S. 33 ff; ausführlich siehe auch Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden, S. 59ff).
Daten zu den Staatsausgaben in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind in einer gesonderten Studie zusammengestellt:
„Einnahmen und Ausgaben des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Bundesrepublik Deutschland 1960 bis 2001. GESIS Datenkompilation. (Archiv - Nr.: ZA8344, in HISTAT).
IV. Staatsquoten
Durch zahlreiche Studien gilt es als belegt, dass die Staatsaktivitäten in den letzten Jahrzehnten in den einzelnen Staaten insgesamt sehr eindrucksvoll zugenommen haben. Aussagen über die „zunehmenden Staatstätigkeit“ stützen sich dabei auf eine lang geführte Auseinandersetzung um den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Staatstätigkeit. Der Befund dazu wird zunehmend mit Verhältniszahlen erhoben. Will man die Staatsausgaben verschiedener Länder miteinander vergleichen, so macht es wenig Sinn, die absoluten Werte zugrunde zu legen. Sowohl zur Messung des Staatsanteils zu einem gegebenen Zeitpunkt als auch zum Zweck des intertemporalen Vergleichs sind Maßzahlen erforderlich. Üblicherweise werden statt der absoluten Ausgaben die Staatsquoten herangezogen. Ziel ist eine Reduktion des statistischen Ausgangsmaterials zum Zwecke der Informationsverdichtung über Strukturen und Entwicklungen.
Die verschiedensten, staatlichen Aktivitäten erfassenden Maßzahlen werden unter dem Oberbegriff „allgemeine Staatsquote“ oder „Staatsanteil“ gemeinhin auf die Staatsausgaben bezogen. Bei der Bildung der Staatsquote ist zu entscheiden, wie die Teilmenge (Staatsausgaben) und die Gesamtmenge (gesamtwirtschaftliche Größe), auf die sie bezogen wird, abgegrenzt werden soll. Als Bezugsgröße wird i. d. Regel das Bruttosozialprodukt zu Marktpreisen gewählt, das „den umfassendsten, korrespondierenden Ausdruck der gesamtwirtschaftlichen Aktivität“ (Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Finanzen) innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen darstellt. In jüngeren Veröffentlichungen wird zunehmend die Normierung auf das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen (BIP) vorgenommen.
Die allgemeine Staatsquote wird meist als Indikator der gesamtwirtschaftlichen Aktivität des Staates verwendet. Gliedert man die gesamten Staatsausgaben entsprechend funktionalen, ökonomischen, haushaltsrechtlichen, finanzwirtschaftlichen oder anderen Kriterien auf, können je nach Erkenntnisinteresse mit diesen Zählerabgrenzungen spezielle Staatsquoten gebildet werden (Strukturquoten, Relation von Teilaggregaten der Ausgaben zum Bruttosozialprodukt bzw. Bruttoinlandsprodukt).
Bei der Wahl der Bezugsgröße bzw. bei der Quotenbildung kann die Teilmenge, die zum Sozial- oder Inlandsprodukt in Bezug gesetzt wird, vollständig oder nur unvollständig in der Bezugsgröße enthalten sein. Um unechte Quoten handelt es sich, wenn Ausgaben im Zähler stehen, die in vollem Umfang zugleich Bestandteil der Nenner - Größe sind. Unechte Quoten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Teilmengen des Zählers nicht oder nicht vollständig in der Gesamtmenge des Nenners enthalten sind.
„Dabei ist zu betonen, dass die Staatsquote – definiert als Verhältnis der gesamten staatlichen Ausgaben zum Bruttosozialprodukt – eine unechte Quote darstellt. In ihr sind sowohl Ausgaben für Güter und Dienste als auch Transferzahlungen enthalten. Da letztere den privaten Haushalten und Unternehmen zugeflossen sind, also nur Einkommensumverteilung und nicht Einkommensschöpfung darstellen und daher auch nicht im Bruttosozialprodukt enthalten sind, ergeben sich in Höhe der sozialen Leistungen und Transferzahlungen Doppelzählungen. Die Staatsquote ist also eine Beziehungszahl, die nach Littmann (1975) die den größtmöglichen Ausdruck der quantifizierbaren Aktivität des Staates im Verhältnis zum Sozialprodukt darstellt„ (Petersen, H.-G., 1990: Finanzwissenschaft I. 2. Auflage. Stuttgart/Mainz. Kohlhammer, S. 154). Die Verwendung unechter Quoten lässt folglich den gesamten Staatssektor oder Teile davon als zu groß erscheinen (denn theoretisch können diese Quoten über 100% hinausgehen).
Literaturhinweise zur Bildung und Interpretation von Staatsquoten:
Brümmerhoff, D., 2001: Finanzwissenschaft. 8., völlig überarbeitete und stark erweiterte Auflage. München/Wien: Oldenbourg, S. 37 – 42).
Essig, H., 1984: in: zur Abgrenzung und Aussagefähigkeit finanzstatistischer Kennzahlen, in: Wirtschaft und Statistik 9 (1984), S. 798 -809.
Gantner, M., 1984: Meßprobleme öffentlicher Aktivitäten. Staatsquoten, Preissteigerungen, Outputkonzepte. Baden – Baden.
Kroker, R., 1981: Der Staat als Wirtschaftsfaktor. Zur Aussagefähigkeit der Staatsquote. Köln.
Littmann, K., 1975: Definition und Entwicklung der Staatsquote. Abgrenzung, Aussagekraft und Anwendungsbeispiele unterschiedlicher Typen von Staatsquoten. Göttingen.
Littmann, K., 1990: Anmerkungen zur Staatsquote, in: Ellwein, Th./Hesse, J. J. (Hrsg.), 1990: Staatswissenschaften: Vergessene Disziplin oder neue Herausforderung? Baden – Baden, S. 231 – 250.
Nowotny, E., 1999: Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. Berlin u.a., S. 99 – 106.
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, 1976: Gutachten zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 90, S. 849 – 863.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Übersichten:
A.01a Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in Mill. DM (1950–2000)
A.01b Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in DM je Einwohner (1950–2000)
A.02a Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in Mill. DM (1950 -2000)
A.02b Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in DM je Einwohner (1950-2000)
A.03 Öffentliche Ausgaben insgesamt nach zusammengefassten Aufgabenbereichen (1950-2000)
A.04 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (bereinigte Einnahmen und Ausgaben), Quoten (1950-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung (1962-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
B. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Arten
B.01 Bereinigte Ausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.02 Personalausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.03 Laufender Sachaufwand nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.04 Zinsausgaben am Kreditmarkt nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.05 Renten, Unterstützungen u. ä. nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.06 Baumaßnahmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Aufgabenbereichen
C.1 Summe aller Aufgabenbereiche nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.2 Politische Führung und zentrale Verwaltung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.3 Verteidigung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.5 Schulen und vorschulische Bildung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.6 Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.7 Förderung des Bildungswesens nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.8 Sonstiges Bildungswesen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.9 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.10 Soziale Sicherung, Soziale Kriegsfolgelasten, Wiedergutmachung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.11 Gesundheit, Sport, Erholung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.12 Wohnungswesen und Raumordnung, Städtebauförderung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.13 Verkehr und Nachrichten nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.14 Wirtschaftunternehmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.15 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen nach Gebietskörperschaften (1950-2000)
C.16 Allgemeine Finanzwirtschaft nach Berichtskreisen (1950-2000)
D. Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften (nach volkswirtschaftlichen Ausgabearten) und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
In der Abgrenzung der Finanzstatistik: Bund, Länder, Gemeinden (GV); Fonds „Deutsche Einheit“, ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, EU-Anteile, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlefonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999); ohne Sozialversicherung und ohne Zweckverbände.
D.01 Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften insgesamt, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1961-2000)
D.02 Ausgabenstruktur des Bundes, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.03 Ausgabenstruktur der Länder, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.04 Ausgabenstruktur der Gemeinden, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1965-2000)
D.05 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
E. Die Entwicklung des Bundeshaushalts
E.01 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben des Bundes (1950-2000)
E.02 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen (1952 – 2000)
E.03 Investive Ausgaben des Bundes (1952-2000)
F. Ausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Bundesländern
F.01 Gesamtausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.02 Investitionsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.03 Personalausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.04 Zinsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
G. Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte (nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank)
(Berechnungen der Deutschen Bundesbank unter Verwendung von Angaben des Statistischen Bundesamtes).
G.01 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1950-2000)
A. Übersichten:
A.01a Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in Mill. DM (1950–2000)
A.01b Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Arten, in DM je Einwohner (1950–2000)
A.02a Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in Mill. DM (1950 -2000)
A.02b Entwicklung der Ausgaben nach ausgewählten Aufgabenbereichen, in DM je Einwohner (1950-2000)
A.03 Öffentliche Ausgaben insgesamt nach zusammengefassten Aufgabenbereichen (1950-2000)
A.04 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (bereinigte Einnahmen und Ausgaben), Quoten (1950-2000) A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung (1962-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
B. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Arten
B.01 Bereinigte Ausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.02 Personalausgaben nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.03 Laufender Sachaufwand nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.04 Zinsausgaben am Kreditmarkt nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.05 Renten, Unterstützungen u. ä. nach Berichtskreisen (1950-2000)
B.06 Baumaßnahmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C. Entwicklung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach Körperschaftsgruppen und Aufgabenbereichen
C.1 Summe aller Aufgabenbereiche nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.2 Politische Führung und zentrale Verwaltung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.3 Verteidigung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.5 Schulen und vorschulische Bildung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.6 Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.7 Förderung des Bildungswesens nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.8 Sonstiges Bildungswesen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.9 Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.10 Soziale Sicherung, Soziale Kriegsfolgelasten, Wiedergutmachung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.11 Gesundheit, Sport, Erholung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.12 Wohnungswesen und Raumordnung, Städtebauförderung nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.13 Verkehr und Nachrichten nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.14 Wirtschaftunternehmen nach Berichtskreisen (1950-2000)
C.15 Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen nach Gebietskörperschaften (1950-2000)
C.16 Allgemeine Finanzwirtschaft nach Berichtskreisen (1950-2000)
D. Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften (nach volkswirtschaftlichen Ausgabearten) und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
In der Abgrenzung der Finanzstatistik: Bund, Länder, Gemeinden (GV); Fonds „Deutsche Einheit“, ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds, EU-Anteile, Bundeseisenbahnvermögen (ab 1994), Entschädigungsfonds (ab 1994), Erblastentilgungsfonds (ab 1995), Steinkohlefonds (ab 1996), Versorgungsrücklage (ab 1999); ohne Sozialversicherung und ohne Zweckverbände.
D.01 Ausgabenstruktur der Gebietskörperschaften insgesamt, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1961-2000)
D.02 Ausgabenstruktur des Bundes, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.03 Ausgabenstruktur der Länder, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1963-2000)
D.04 Ausgabenstruktur der Gemeinden, in Mrd. DM und in % der Gesamtausgaben (1965-2000)
D.05 Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte nach Gebietskörperschaften - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
E. Die Entwicklung des Bundeshaushalts
E.01 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben des Bundes (1950-2000)
E.02 Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen (1952 – 2000)
E.03 Investive Ausgaben des Bundes (1952-2000)
F. Ausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Bundesländern
F.01 Gesamtausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.02 Investitionsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.03 Personalausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
F.04 Zinsausgaben der staatlichen und kommunalen Haushalte nach Ländern (1970-2000)
A.05 Sozial- und Inlandsprodukt, öffentlicher Gesamthaushalt (Einnahmen und Ausgaben) - ohne Sozialversicherung und Zweckverbände (1962-2000)
G. Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte (nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank)
(Berechnungen der Deutschen Bundesbank unter Verwendung von Angaben des Statistischen Bundesamtes).
G.01 Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte (1950-2000)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Dezember 2008
Jahr der Online-Publikation: 1961-2003
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1961-2003
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
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