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Studien Zeitreihen |
ZA 8317 | Staatsfinanzen | Langheinrich, Camilla, Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967. |
217 Zeitreihen (1913 - 1966) 18 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8317
Studientitel: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 1966
Primärforscher: Langheinrich, Camilla
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Langheinrich, C., 1970: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967. Diss., Rheinische Friedrich – Wilhelms - Universität zu Bonn.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Langheinrich, Camilla, (1970 [2008]) Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8317
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 1966
Primärforscher: Langheinrich, Camilla
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Langheinrich, C., 1970: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967. Diss., Rheinische Friedrich – Wilhelms - Universität zu Bonn.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Langheinrich, Camilla, (1970 [2008]) Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8317
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
In den 60er Jahren hat sich die finanzwissenschaftliche Forschung und Diskussion in verstärktem Maße mit der Analyse des Ausgabenvolumens des öffentlichen Sektors und mit dem Problem seiner ständigen Ausweitung beschäftigt. Dabei standen die Erforschung der Bestimmungsgründe wachsender Staatsausgaben und die Frage, ob eine Gesetzmäßigkeit für diese Entwicklung bestehe, im Vordergrund. Seit vor über 100 Jahren der Nationalökonom Adolph Wagner das ‚Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit’ formulierte, sind sowohl der Tatbestand wie auch die zur Erklärung herangezogenen Faktoren in der wissenschaftlichen Diskussion umstritten. Üblicherweise wird heute von den Staatsausgaben als leicht operationalisierbarer Ausdruck für die Staatstätigkeit ausgegangen. Ein vielfach verwendetes Maß für den Umfang der Staatstätigkeit ist die so genannte Staatsausgabenquote (oder einfach: Staatsquote), die die öffentlichen Ausgaben ins Verhältnis zum Sozialprodukt setzen.
„Auch die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Phänomen wachsender Staatsausgaben, wobei die Aufgabe darin gesehen wird, mittels einer Realanalyse Erklärungen für die Änderung des Umfangs und der Struktur der Staatsausgaben in Deutschland zu suchen. Dabei wird zugleich geprüft, ob das ‚Wagnersche Gesetz’ von der Ausdehnung der Staatstätigkeit für Deutschland statistisch nachweisbar ist. Im ersten Teil der Arbeit werden die Schwierigkeiten einer Realanalyse behandelt. Der zweite Teil der Arbeit analysiert im zeitlichen Ablauf, gegliedert in Perioden, die sich durch natürliche Einschnitte wie die beiden Weltkriege ergeben, die säkulare Entwicklung der Staatsausgaben im Deutschen Reich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Innerhalb der Untersuchung der Gesamtentwicklung werden die strukturellen Verschiebungen in den staatlichen Funktionen und auf den einzelnen staatlichen Ebenen genauer behandelt. Nach der Analyse der realen Entwicklung werden die Bestimmungsgründe wachsender Staatsausgaben dargestellt und zwar zunächst die theoretischen Erklärungen dieses Phänomens. Eine Überprüfung dieser theoretischen Ansätze schließt durch die Erklärung aus den Fakten der tatsächlichen Entwicklung heraus an. Das Ziel dieser Analyse liegt dabei darin, die ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Wirkkräfte ans Licht zu bringen …, um so den Funktionswandel von Staat und staatlicher Tätigkeit innerhalb des gesellschaftlichen Gefüges deutlich zu machen. Abschließend werden noch die Problematik ständig steigender Staatsausgaben sowie die immer wieder gestellte Frage einer Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung diskutiert und ein Ausblick auf die zukünftige Ausgabenentwicklung gegeben“
(Langheinrich, C., 1970: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967. Diss., Rheinische Friedrich – Wilhelms - Universität zu Bonn, S. 10f).
Resümee aus den Ergebnissen der Untersuchung:
„Wie die Realanalyse zeigt, ist die Expansion der Staatsausgaben im Wesentlichen eine Begleiterscheinung der Wandlungen, die sich in den ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und Grundlagen menschlichen Zusammenlebens vollzogen haben. Damit kommen wir zu einem Ergebnis, das schon Wagners vorausschauender Blick in dieser allgemeinen Form vorweggenommen hat, auch wenn Wagner hinsichtlich einiger spezieller Entwicklungstendenzen irrte. Das Wachstum der Staatsausgaben ist - wie die Analyse gezeigt hat - kein Phänomen, das sich aufgrund innerer Zwangsläufigkeit in naturgesetzlichem Sinne vollzieht; es kann aber wohl als empirisch feststellbare Tendenz interpretiert werden, die sich aufgrund bestimmter Zusammenhänge und gewisser wechselseitiger Abhängigkeiten – besonders im wirtschaftlich-technischen Bereich – durchsetzt und relativ unverändert in der Zeit erhalten bleibt. Die Frage der Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung der Staatsausgaben im Sinne naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeit muß schon deshalb verneint werden, ‚weil hinter der Mehrzahl der zur Zunahme der Staatsausgaben führenden Ursachen … doch letztlich der Mensch (steht, sei es) als Wähler, als Normalverbraucher oder als Mitglied einer an der finanzpolitischen Willensbildung mitwirkenden Institution’ (Schmölders, G., 1965: Finanzpolitik. 2. neubearb. Aufl. Berlin/Heidelberg/New York, S, 195). Die Menschen bilden den Staat, und die zunehmende Staatstätigkeit kann deshalb nicht als vom Willen der Staatsbürger unabhängig angesehen werden. Aufgrund der … aufgezeigten Zusammenhänge lässt sich jedoch sagen, dass es gewisse wechselseitige Abhängigkeiten zwischen gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Entwicklung einerseits und Staatstätigkeit andererseits gibt, die dazu führen, dass eine Reihe von Staatsaufgaben mit einer gewissen Automatik Staatsausgaben nach sich ziehen und auch für die Zukunft weiter nach sich ziehen werden“ (Langheinrich, a.a.O., S. 181).
In den 60er Jahren hat sich die finanzwissenschaftliche Forschung und Diskussion in verstärktem Maße mit der Analyse des Ausgabenvolumens des öffentlichen Sektors und mit dem Problem seiner ständigen Ausweitung beschäftigt. Dabei standen die Erforschung der Bestimmungsgründe wachsender Staatsausgaben und die Frage, ob eine Gesetzmäßigkeit für diese Entwicklung bestehe, im Vordergrund. Seit vor über 100 Jahren der Nationalökonom Adolph Wagner das ‚Gesetz der wachsenden Staatstätigkeit’ formulierte, sind sowohl der Tatbestand wie auch die zur Erklärung herangezogenen Faktoren in der wissenschaftlichen Diskussion umstritten. Üblicherweise wird heute von den Staatsausgaben als leicht operationalisierbarer Ausdruck für die Staatstätigkeit ausgegangen. Ein vielfach verwendetes Maß für den Umfang der Staatstätigkeit ist die so genannte Staatsausgabenquote (oder einfach: Staatsquote), die die öffentlichen Ausgaben ins Verhältnis zum Sozialprodukt setzen.
„Auch die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Phänomen wachsender Staatsausgaben, wobei die Aufgabe darin gesehen wird, mittels einer Realanalyse Erklärungen für die Änderung des Umfangs und der Struktur der Staatsausgaben in Deutschland zu suchen. Dabei wird zugleich geprüft, ob das ‚Wagnersche Gesetz’ von der Ausdehnung der Staatstätigkeit für Deutschland statistisch nachweisbar ist. Im ersten Teil der Arbeit werden die Schwierigkeiten einer Realanalyse behandelt. Der zweite Teil der Arbeit analysiert im zeitlichen Ablauf, gegliedert in Perioden, die sich durch natürliche Einschnitte wie die beiden Weltkriege ergeben, die säkulare Entwicklung der Staatsausgaben im Deutschen Reich, in der Weimarer Republik, im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Innerhalb der Untersuchung der Gesamtentwicklung werden die strukturellen Verschiebungen in den staatlichen Funktionen und auf den einzelnen staatlichen Ebenen genauer behandelt. Nach der Analyse der realen Entwicklung werden die Bestimmungsgründe wachsender Staatsausgaben dargestellt und zwar zunächst die theoretischen Erklärungen dieses Phänomens. Eine Überprüfung dieser theoretischen Ansätze schließt durch die Erklärung aus den Fakten der tatsächlichen Entwicklung heraus an. Das Ziel dieser Analyse liegt dabei darin, die ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Wirkkräfte ans Licht zu bringen …, um so den Funktionswandel von Staat und staatlicher Tätigkeit innerhalb des gesellschaftlichen Gefüges deutlich zu machen. Abschließend werden noch die Problematik ständig steigender Staatsausgaben sowie die immer wieder gestellte Frage einer Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung diskutiert und ein Ausblick auf die zukünftige Ausgabenentwicklung gegeben“
(Langheinrich, C., 1970: Entwicklung und Struktur der Staatsausgaben. Eine Realanalyse dargestellt am Beispiel Deutschlands in den Jahren 1900 – 1967. Diss., Rheinische Friedrich – Wilhelms - Universität zu Bonn, S. 10f).
Resümee aus den Ergebnissen der Untersuchung:
„Wie die Realanalyse zeigt, ist die Expansion der Staatsausgaben im Wesentlichen eine Begleiterscheinung der Wandlungen, die sich in den ökonomischen, gesellschaftlichen und politischen Bedingungen und Grundlagen menschlichen Zusammenlebens vollzogen haben. Damit kommen wir zu einem Ergebnis, das schon Wagners vorausschauender Blick in dieser allgemeinen Form vorweggenommen hat, auch wenn Wagner hinsichtlich einiger spezieller Entwicklungstendenzen irrte. Das Wachstum der Staatsausgaben ist - wie die Analyse gezeigt hat - kein Phänomen, das sich aufgrund innerer Zwangsläufigkeit in naturgesetzlichem Sinne vollzieht; es kann aber wohl als empirisch feststellbare Tendenz interpretiert werden, die sich aufgrund bestimmter Zusammenhänge und gewisser wechselseitiger Abhängigkeiten – besonders im wirtschaftlich-technischen Bereich – durchsetzt und relativ unverändert in der Zeit erhalten bleibt. Die Frage der Zwangsläufigkeit dieser Entwicklung der Staatsausgaben im Sinne naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeit muß schon deshalb verneint werden, ‚weil hinter der Mehrzahl der zur Zunahme der Staatsausgaben führenden Ursachen … doch letztlich der Mensch (steht, sei es) als Wähler, als Normalverbraucher oder als Mitglied einer an der finanzpolitischen Willensbildung mitwirkenden Institution’ (Schmölders, G., 1965: Finanzpolitik. 2. neubearb. Aufl. Berlin/Heidelberg/New York, S, 195). Die Menschen bilden den Staat, und die zunehmende Staatstätigkeit kann deshalb nicht als vom Willen der Staatsbürger unabhängig angesehen werden. Aufgrund der … aufgezeigten Zusammenhänge lässt sich jedoch sagen, dass es gewisse wechselseitige Abhängigkeiten zwischen gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Entwicklung einerseits und Staatstätigkeit andererseits gibt, die dazu führen, dass eine Reihe von Staatsaufgaben mit einer gewissen Automatik Staatsausgaben nach sich ziehen und auch für die Zukunft weiter nach sich ziehen werden“ (Langheinrich, a.a.O., S. 181).
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (jeweiliger Gebietsstand).
Sämtlichen Größen (Staatsausgaben, Bevölkerung und Sozialprodukt) wird generell der gleiche Gebietsstand zugrunde gelegt. Für alle Größen des Jahres 1913 gilt der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, der bis 1934 Gültigkeit hat. Für die Jahre 1934 bis 1936 ist auch das Saarland einbezogen.
Ab 1950 bildet das Bundesgebiet die Grundlage der Berechnungen. Ab 1952 ist West – Berlin einbezogen und ab 1960 auch das Saarland.
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland (jeweiliger Gebietsstand).
Sämtlichen Größen (Staatsausgaben, Bevölkerung und Sozialprodukt) wird generell der gleiche Gebietsstand zugrunde gelegt. Für alle Größen des Jahres 1913 gilt der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, der bis 1934 Gültigkeit hat. Für die Jahre 1934 bis 1936 ist auch das Saarland einbezogen.
Ab 1950 bildet das Bundesgebiet die Grundlage der Berechnungen. Ab 1952 ist West – Berlin einbezogen und ab 1960 auch das Saarland.
Quellentypen:
Daten aus ausgewählten wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Amtliche Daten der Finanzstatistik (Statistisches Reichsamt; Statistisches Bundesamt Wiesbaden).
Daten aus ausgewählten wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Amtliche Daten der Finanzstatistik (Statistisches Reichsamt; Statistisches Bundesamt Wiesbaden).
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
In dem beigefügten PDF – Dokument sind jeweils zu den einzelnen Datentabellen die entsprechenden Quellenangaben zusammengestellt.
(1) Wiss. Einzelpublikationen:
Andic, S./Veverka, J., 1964: the Growth of Government Expenditure in Germany since the Unification, in: Finanzarchiv, N.F. Bd. 23 (1964), S. 169 – 278.
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 – 1944. München.
Recktenwald, H. C., 1962: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik, in: König, H. (Hrsg.): Wandlungen der Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. Bd. 26. Berlin, S. 256ff.
Recktenwald, H. C., 1965: Die Finanzwirtschaft der Bundesrepublik in der Mitte unseres Jahrhunderts, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 177 (1965), S. 159 – 191 und S. 241 – 255.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1965: Langfristige Entwicklungstendenzen der öffentlichen Finanzwirtschaft, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1965, S. 607ff.
(2) Veröffentlichungen der Amtlichen Statistik:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 199. Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 – 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1953: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 58: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1950. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 59: Die staatlichen Finanzen in den Rechnungsjahren 1948 - 1954. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1954: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 99: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1951. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1955: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 117: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1952. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1955: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 139: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1953. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1956: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 163: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1954. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 192: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1955. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 217: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1956. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 227: Die öffentliche Finanzwirtschaft 1955 und 1956 und vorläufige Ergebnisse 1957. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1961: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 259: Die öffentliche Finanzwirtschaft in den Rechnungsjahren 1957 und 1958 mit zusammenfassenden Ergebnissen 1959. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1952 bis 1970: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952 bis 1969. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1963: Fachserie L: Finanzen und Steuern, Reihe 1: Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden, II: Jahresabschlüsse, Staatsfinanzen 1961. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930 bis 1937: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1930 – 1937. Berlin.
In dem beigefügten PDF – Dokument sind jeweils zu den einzelnen Datentabellen die entsprechenden Quellenangaben zusammengestellt.
(1) Wiss. Einzelpublikationen:
Andic, S./Veverka, J., 1964: the Growth of Government Expenditure in Germany since the Unification, in: Finanzarchiv, N.F. Bd. 23 (1964), S. 169 – 278.
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 – 1944. München.
Recktenwald, H. C., 1962: Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in der Bundesrepublik, in: König, H. (Hrsg.): Wandlungen der Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, Schriften des Vereins für Socialpolitik, N.F. Bd. 26. Berlin, S. 256ff.
Recktenwald, H. C., 1965: Die Finanzwirtschaft der Bundesrepublik in der Mitte unseres Jahrhunderts, in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 177 (1965), S. 159 – 191 und S. 241 – 255.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1965: Langfristige Entwicklungstendenzen der öffentlichen Finanzwirtschaft, in: Wirtschaft und Statistik, Jg. 1965, S. 607ff.
(2) Veröffentlichungen der Amtlichen Statistik:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 199. Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen 1871 – 1957 für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1953: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 58: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1950. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 59: Die staatlichen Finanzen in den Rechnungsjahren 1948 - 1954. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1954: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 99: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1951. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1955: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 117: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1952. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1955: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 139: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1953. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1956: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 163: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1954. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1958: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 192: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1955. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 217: Die staatlichen Finanzen im Rechnungsjahr 1956. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 227: Die öffentliche Finanzwirtschaft 1955 und 1956 und vorläufige Ergebnisse 1957. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1961: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 259: Die öffentliche Finanzwirtschaft in den Rechnungsjahren 1957 und 1958 mit zusammenfassenden Ergebnissen 1959. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1952 bis 1970: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1952 bis 1969. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1963: Fachserie L: Finanzen und Steuern, Reihe 1: Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden, II: Jahresabschlüsse, Staatsfinanzen 1961. Stuttgart/Mainz.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930 bis 1937: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1930 – 1937. Berlin.
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Anmerkungen:
In dem beigefügten PDF – Dokument sind Erläuterungen zu den konzeptionsbedingten und statistischen Problemen einer Realanalyse der Staatsausgaben zusammengestellt. Der Anhang enthält Erläuterungen zur Abgrenzung und Definition der Staatsausgaben sowie zur funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben.
(1) Zeitliche Datierung der Staatsausgaben, Bevölkerungsangaben und Sozialproduktgrößen:
Alle Angaben über die Staatsausgaben beziehen sich bis 1960 auf das Rechnungs- oder Haushaltsjahr, ab 1960 auf das Kalenderjahr. Das Jahr 1960 selbst wird als Rumpfrechnungsjahr (1.3. bis 31.12.) angegeben. Die Zahlenangaben sind aus diesen Gründen nicht mit denen der übrigen Jahre vergleichbar. Der Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt ist von 1950 bis 1959 leicht überhöht, da sich die Daten aus der Finanzstatistik auf Rechnungsjahre, die bis einschließlich 1959 vom 1.4. des Berichtsjahres bis zum 31.3. des folgenden Jahres gingen, die Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dagegen auf Kalenderjahre beziehen. Ab 1961 sind Rechnungsjahre und Kalenderjahre identisch.
Die statistischen Angaben über Sozialprodukts- und Bevölkerungsgrößen beziehen sich stets auf Kalenderjahre.
(2) Abgrenzung der Staatsausgaben:
(a) Unmittelbare Ausgaben:
Für die Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichsfonds und – ab 1962 auch – des ERP – Sondervermögens, das von 1950-1953 nur mit den verlorenen Zuschüssen im Bundeshaushaltsplan enthalten ist, wird der finanzstatistische Begriff der „unmittelbaren Ausgaben“ verwendet. Unter unmittelbaren Ausgaben versteht man die Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen.
(b) Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors:
Die Ausgaben der Sozialversicherungsträger werden bei den Gesamtausgaben in den Staatsausgabenbegriff einbezogen: Unmittelbare Ausgaben zuzüglich Sozialversicherung.
Die Staatsausgaben umfassen für den Zeitraum 1913 – 1936 das Reich, die Länder (einschließlich der Stadtstaaten), die Gemeinden und die Gemeindeverbände; für die Jahre 1950 – 1967 den Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens, die Länder (einschließlich der Stadtstaaten) sowie die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Das ERP – Sondervermögen ist – abweichend von der Methode der Finanzstatistik – über den gesamten Zeitraum (1950 – 1967) brutto erfasst.
(3) Preisindex, Deflationierung der Staatsausgaben:
Der verwendete Preisindex besteht aus zwei Teilen: für die Zeit vor dem 2. Weltkrieg wird zur Deflation der Staatsausgaben der Preisindex der Lebenshaltung (1938 = 100) und für die Zeit nach dem 2. Weltkrieg der Preisindex des Bruttosozialprodukts (1954 = 100) gewählt.
(4) Strukturelle Veränderungen in den staatlichen Funktionen:
Zur Untersuchung der strukturellen Veränderungen in den staatlichen Funktionen werden sechs große Aufgabenbereiche unterschieden, innerhalb derer auf die Entwicklung der einzelnen Ausgabenkategorien, die in der Ausgabengruppe enthalten sind, eingegangen wird.
- Ausgaben, die zur Existenz des Staates notwendig sind (z.B. „zentrale Verwaltung“),
- Ausgaben zum Schutz des Landes und seiner Staatsbürger (z.B. Polizei),
- Ausgaben für Staats- und Rechtssicherheit,
- Ausgaben für „Verteidigung und Kriegsfolgelasten“,
- Ausgaben für das soziale und ökonomische Wohl der Staatsbürger (wie z.B. „Bildungswesen“, „soziale Wohlfahrt“,
- Ausgaben zur „Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Entwicklung“.
Die Ausgaben für den Staatsschuldendienst werden als eigenständige Ausgabengruppe angehängt.
- Ausgaben für den Staatschuldendienst.
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben werden nur die Ausgaben der Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichsfonds erfasst. Von den ERP – Mitteln sind die verlorenen Zuschüsse in den Jahren 1950 – 1953 im Bundeshaushaltsplan enthalten und ab 1962 ist das ERP – Sondervermögen brutto bei den einzelnen Ausgabenfunktionen berücksichtigt; dagegen fehlt für die Jahre 1954 – 1961 ein Nachweis darüber, für welche staatlichen Funktionen diese Mittel eingesetzt wurden.
Auch hier liegt wieder das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben zugrunde, weil es am besten die Aufgabenerfüllung zeigt. Lediglich für das Jahr 1929 weist die Finanzstatistik nur Eigenausgaben aus.
Die Ausgaben der Sozialversicherung sind nicht berücksichtigt. Unter Herausrechnung der Zuschüsse zur Sozialversicherung kann man sie aber den Ausgaben für das Sozialwesen zuordnen (dies geschieht in einem Exkurs).
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben der einzelnen Ebenen wird in der Regel das finanzstatistische Konzept der ummittelbaren Ausgaben verwendet.
(5) Strukturelle Veränderungen auf den einzelnen staatlichen Ebenen
Neben den Strukturwandlungen in den staatlichen Funktionen lassen sich aus dem statistischen Material auch Änderungen struktureller Art bezüglich der verschiedenen staatlichen Ebenen herausarbeiten. Sie betreffen die Aufteilung der gesamten Staatsausgaben auf die einzelnen staatlichen Ebenen und ihrer Zusammensetzung. Zur Untersuchung der strukturellen Verschiebungen werden drei Ebenen unterschieden:
- Das Reich bzw. der Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens,
- die Länder einschließlich der Stadtstaaten,
- die Gemeinden und Gemeindeverbände.
In dem beigefügten PDF – Dokument sind Erläuterungen zu den konzeptionsbedingten und statistischen Problemen einer Realanalyse der Staatsausgaben zusammengestellt. Der Anhang enthält Erläuterungen zur Abgrenzung und Definition der Staatsausgaben sowie zur funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben.
(1) Zeitliche Datierung der Staatsausgaben, Bevölkerungsangaben und Sozialproduktgrößen:
Alle Angaben über die Staatsausgaben beziehen sich bis 1960 auf das Rechnungs- oder Haushaltsjahr, ab 1960 auf das Kalenderjahr. Das Jahr 1960 selbst wird als Rumpfrechnungsjahr (1.3. bis 31.12.) angegeben. Die Zahlenangaben sind aus diesen Gründen nicht mit denen der übrigen Jahre vergleichbar. Der Anteil der Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt ist von 1950 bis 1959 leicht überhöht, da sich die Daten aus der Finanzstatistik auf Rechnungsjahre, die bis einschließlich 1959 vom 1.4. des Berichtsjahres bis zum 31.3. des folgenden Jahres gingen, die Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dagegen auf Kalenderjahre beziehen. Ab 1961 sind Rechnungsjahre und Kalenderjahre identisch.
Die statistischen Angaben über Sozialprodukts- und Bevölkerungsgrößen beziehen sich stets auf Kalenderjahre.
(2) Abgrenzung der Staatsausgaben:
(a) Unmittelbare Ausgaben:
Für die Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichsfonds und – ab 1962 auch – des ERP – Sondervermögens, das von 1950-1953 nur mit den verlorenen Zuschüssen im Bundeshaushaltsplan enthalten ist, wird der finanzstatistische Begriff der „unmittelbaren Ausgaben“ verwendet. Unter unmittelbaren Ausgaben versteht man die Summe der Ausgaben ohne verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen.
(b) Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors:
Die Ausgaben der Sozialversicherungsträger werden bei den Gesamtausgaben in den Staatsausgabenbegriff einbezogen: Unmittelbare Ausgaben zuzüglich Sozialversicherung.
Die Staatsausgaben umfassen für den Zeitraum 1913 – 1936 das Reich, die Länder (einschließlich der Stadtstaaten), die Gemeinden und die Gemeindeverbände; für die Jahre 1950 – 1967 den Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens, die Länder (einschließlich der Stadtstaaten) sowie die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Das ERP – Sondervermögen ist – abweichend von der Methode der Finanzstatistik – über den gesamten Zeitraum (1950 – 1967) brutto erfasst.
(3) Preisindex, Deflationierung der Staatsausgaben:
Der verwendete Preisindex besteht aus zwei Teilen: für die Zeit vor dem 2. Weltkrieg wird zur Deflation der Staatsausgaben der Preisindex der Lebenshaltung (1938 = 100) und für die Zeit nach dem 2. Weltkrieg der Preisindex des Bruttosozialprodukts (1954 = 100) gewählt.
(4) Strukturelle Veränderungen in den staatlichen Funktionen:
Zur Untersuchung der strukturellen Veränderungen in den staatlichen Funktionen werden sechs große Aufgabenbereiche unterschieden, innerhalb derer auf die Entwicklung der einzelnen Ausgabenkategorien, die in der Ausgabengruppe enthalten sind, eingegangen wird.
- Ausgaben, die zur Existenz des Staates notwendig sind (z.B. „zentrale Verwaltung“),
- Ausgaben zum Schutz des Landes und seiner Staatsbürger (z.B. Polizei),
- Ausgaben für Staats- und Rechtssicherheit,
- Ausgaben für „Verteidigung und Kriegsfolgelasten“,
- Ausgaben für das soziale und ökonomische Wohl der Staatsbürger (wie z.B. „Bildungswesen“, „soziale Wohlfahrt“,
- Ausgaben zur „Wirtschaftsförderung und wirtschaftliche Entwicklung“.
Die Ausgaben für den Staatsschuldendienst werden als eigenständige Ausgabengruppe angehängt.
- Ausgaben für den Staatschuldendienst.
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben werden nur die Ausgaben der Gebietskörperschaften einschließlich des Lastenausgleichsfonds erfasst. Von den ERP – Mitteln sind die verlorenen Zuschüsse in den Jahren 1950 – 1953 im Bundeshaushaltsplan enthalten und ab 1962 ist das ERP – Sondervermögen brutto bei den einzelnen Ausgabenfunktionen berücksichtigt; dagegen fehlt für die Jahre 1954 – 1961 ein Nachweis darüber, für welche staatlichen Funktionen diese Mittel eingesetzt wurden.
Auch hier liegt wieder das finanzstatistische Konzept der unmittelbaren Ausgaben zugrunde, weil es am besten die Aufgabenerfüllung zeigt. Lediglich für das Jahr 1929 weist die Finanzstatistik nur Eigenausgaben aus.
Die Ausgaben der Sozialversicherung sind nicht berücksichtigt. Unter Herausrechnung der Zuschüsse zur Sozialversicherung kann man sie aber den Ausgaben für das Sozialwesen zuordnen (dies geschieht in einem Exkurs).
Bei der funktionalen Betrachtung der Staatsausgaben der einzelnen Ebenen wird in der Regel das finanzstatistische Konzept der ummittelbaren Ausgaben verwendet.
(5) Strukturelle Veränderungen auf den einzelnen staatlichen Ebenen
Neben den Strukturwandlungen in den staatlichen Funktionen lassen sich aus dem statistischen Material auch Änderungen struktureller Art bezüglich der verschiedenen staatlichen Ebenen herausarbeiten. Sie betreffen die Aufteilung der gesamten Staatsausgaben auf die einzelnen staatlichen Ebenen und ihrer Zusammensetzung. Zur Untersuchung der strukturellen Verschiebungen werden drei Ebenen unterschieden:
- Das Reich bzw. der Bund einschließlich des Lastenausgleichsfonds und des ERP – Sondervermögens,
- die Länder einschließlich der Stadtstaaten,
- die Gemeinden und Gemeindeverbände.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Unmittelbare Ausgaben (ohne Sozialversicherung)
A.1Nominelle und reale Staatsausgaben (1913-1966)
A.2 Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung (1913-1966)
A.3 Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt, in jeweiligen Preisen (1913-1966)
A.4 Index der Entwicklung der Staatsausgaben (1913-1966)
B. Gesamtausgaben
B.1 Gesamtausgaben und Unmittelbare Ausgaben des öffentlichen Sektors (1913-1966)
B.2 Gesamtausgaben und Unmittelbare Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung, nominal (1913-1966)
B.3 Anteil der Gesamtausgaben und der Unmittelbaren Ausgaben am Sozialprodukt, in jeweiligen Preisen (1913-1966)
B.4 Index der Entwicklung der Gesamtausgaben und der Unmittelbaren Ausgaben, nominal und real (1913-1966)
C. Strukturelle Veränderungen in den staatlichen Funktionen
C.1 Staatsausgaben nach Funktionen
C.2 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen
C.3 Staatsausgaben nach Funktionen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben
C.4 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben bzw. der Gesamtausgaben
C.5 Staatsausgaben nach Funktionen, in Prozent des Volkseinkommens
C.6 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen, in Prozent des Volkseinkommens
D. Strukturelle Veränderungen auf den einzelnen staatlichen Ebenen
D.1 Staatsausgaben der einzelnen Ebenen
D.2 Staatsausgaben der einzelnen Ebenen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben
D.3 Staatsausgaben nach Ebenen und Funktionen
D.4 Staatsausgaben nach Ebenen und Funktionen, in Prozent der verschiedenen Ausgabenkategorien
A. Unmittelbare Ausgaben (ohne Sozialversicherung)
A.1Nominelle und reale Staatsausgaben (1913-1966)
A.2 Staatsausgaben pro Kopf der Bevölkerung (1913-1966)
A.3 Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt, in jeweiligen Preisen (1913-1966)
A.4 Index der Entwicklung der Staatsausgaben (1913-1966)
B. Gesamtausgaben
B.1 Gesamtausgaben und Unmittelbare Ausgaben des öffentlichen Sektors (1913-1966)
B.2 Gesamtausgaben und Unmittelbare Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung, nominal (1913-1966)
B.3 Anteil der Gesamtausgaben und der Unmittelbaren Ausgaben am Sozialprodukt, in jeweiligen Preisen (1913-1966)
B.4 Index der Entwicklung der Gesamtausgaben und der Unmittelbaren Ausgaben, nominal und real (1913-1966)
C. Strukturelle Veränderungen in den staatlichen Funktionen
C.1 Staatsausgaben nach Funktionen
C.2 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen
C.3 Staatsausgaben nach Funktionen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben
C.4 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben bzw. der Gesamtausgaben
C.5 Staatsausgaben nach Funktionen, in Prozent des Volkseinkommens
C.6 Staatsausgaben nach Hauptfunktionen, in Prozent des Volkseinkommens
D. Strukturelle Veränderungen auf den einzelnen staatlichen Ebenen
D.1 Staatsausgaben der einzelnen Ebenen
D.2 Staatsausgaben der einzelnen Ebenen, in Prozent der Unmittelbaren Ausgaben
D.3 Staatsausgaben nach Ebenen und Funktionen
D.4 Staatsausgaben nach Ebenen und Funktionen, in Prozent der verschiedenen Ausgabenkategorien
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: August 2008
Jahr der Online-Publikation: 1970
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1970
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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