Hier können Sie Studien über eine thematische Zuordnung auswählen. Alle Studien wurden (genau) einem Thema zugeordnet.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
Studien Zeitreihen |
ZA 8331 | Staatsfinanzen | Kraus, Anna, Die säkulare Entwicklung des Finanzföderalismus: Staatsausgaben, Steuern und Einnahmen 1881 bis 1980. |
90 Zeitreihen (1881 - 1980) 10 Tabellen |
Beschreibungsansicht schließen |
Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8331
Studientitel: Die säkulare Entwicklung des Finanzföderalismus: Staatsausgaben, Steuern und Einnahmen 1881 bis 1980.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1881 - 1980
Primärforscher: Kraus, Anna
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kraus, A., 1983: Zentrale und dezentrale Tendenzen im Föderalismus. Eine kritische Analyse im internationalen Vergleich. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kraus, Anna, (1983 [2008]) Die säkulare Entwicklung des Finanzföderalismus: Staatsausgaben, Steuern und Einnahmen 1881 bis 1980.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8331
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Die säkulare Entwicklung des Finanzföderalismus: Staatsausgaben, Steuern und Einnahmen 1881 bis 1980.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1881 - 1980
Primärforscher: Kraus, Anna
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kraus, A., 1983: Zentrale und dezentrale Tendenzen im Föderalismus. Eine kritische Analyse im internationalen Vergleich. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kraus, Anna, (1983 [2008]) Die säkulare Entwicklung des Finanzföderalismus: Staatsausgaben, Steuern und Einnahmen 1881 bis 1980.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8331
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Die Studie befasst sich mit der empirischen säkularen Entwicklung der föderativen Struktur der Staatswirtschaft im internationalen Vergleich und die Ursachen für ihre Veränderungen. Sie ist Teil einer breiten Untersuchung, die die säkulare Entwicklung der Staatswirtschaft nach Umfang und Struktur in Deutschland zum Gegenstand hat (Reckenwald, H.C., 1983: Lexikon der Staats- und Geldwirtschaft. München: Vahlen). Die öffentliche Finanzwirtschaft ist kein monolithisches Ganzes, sondern ein strukturiertes System, in dem Aktivitäten und Entscheidungen auf zentrale und dezentrale „Ebenen“ verteilt sind. Eine solche Staatswirtschaft wird neuerdings als (Finanz)Föderalismus bezeichnet, wobei belanglos ist, ob dieser auch in der Verfassung verankert ist. „Wie sieht die Struktur der öffentlichen Finanzwirtschaft in Wirklichkeit aus? Und vor allem: wie entwickelt sie sich? Wo liegen die meisten Aufgaben und Entscheidungen? Bei den ‚lokalen’ Körperschaften oder zieht der Oberverband allmählich Kompetenzen an sich? Nimmt der Einfluß des Zentralstaates zu oder ab?“ (Kraus, a. a. O., S. 2). Die Untersuchung versucht eine empirische Klärung dieser Fragen. Das Grundanliegen der Analyse, die zentralen Tendenzen in der öffentlichen Finanzwirtschaft zu erfassen, wird in der finanzwirtschaftlichen Literatur auch unter Popitz’ Gesetz der Attraktivität des übergeordneten Haushalts (1928) erörtert. Im Mittelpunkt steht die These des deutschen Finanzwissenschaftlers und Verwaltungsfachmanns J. Popitz: Man ist überzeugt, seine Lehre über die sogenannte Anziehungskraft des übergeordneten Haushalts würde sich bestätigen, d.h. die öffentliche Finanzwirtschaft würde sich gesetzmäßig zentralisieren. Daneben findet man im Schrifttum neuere theoretische Ansätze, welche die Entwicklungen im Föderalismus erklären wollen (Theorien von Albers, Keller, Hansmeyer sowie von Peacock, Wiseman und Oates). Die meisten Autoren kommen zu der Schlussfolgerung, im öffentlichen Sektor bestünden (gesetzmäßig) Tendenzen zur Zentralisierung. Die zentralen oder die jeweils übergeordneten Körperschaften gewännen finanziellen Entscheidungsspielraum, während die nach geordneten entsprechend verlieren würden. In der öffentlichen Finanzwirtschaft vollziehe sich somit zwangsläufig ein Konzentrationsprozess.
„Die Studie erfasst in erster Linie die Strukturveränderungen im Finanzföderalismus und deren ökonomisch – politische sowie finanzpolitische Ursachen. Wir fragen dabei insbesondere, wie der zunehmende Wohlstand, das Anspruchsverhalten der Bürger und die wachsenden Staatsausgaben das föderative Staatswesen beeinflussen“ (Kraus, a. a. O., S. 8). Die Studie über die Entwicklung und Bestimmungsfaktoren der föderativen Struktur hat zwei Teile. Zunächst wird der analytische Rahmen festgelegt. Dann werden die empirischen Ergebnisse im internationalen Vergleich kritisch gewürdigt:
- Die Veränderungen in der föderativen Struktur der Ausgaben werden untersucht anhand der Verteilung der Ausgaben auf die öffentlichen Gebietskörperschaften, wobei nur die globalen Haushaltsdaten herangezogen werden. In einem weiteren Abschnitt werden die tendenziellen Unterschiede zwischen der föderativen Struktur der Unmittelbaren Ausgaben (Angebot kollektiver Leistungen) und der Aufteilung der Eigenausgaben (finanzielle Lasten) auf die öffentlichen Körperschaften betrachtet. Schließlich werden die zentralen und dezentralen Tendenzen in den einzelnen Verwaltungsbereichen erörtert.
- In einem weiteren Abschnitt wird die Finanzierungsseite der öffentlichen Haushalte analysiert. Die Autorin zeigt, wie sich die Verteilung der Einnahmen auf die ‚Ebenen’ im Zeitablauf verändert. Zugleich wird der Wandel in der Struktur der Einkünfte verfolgt.
- Schließlich wird die Frage gestellt, inwieweit die Haushaltsmittel zur Deckung der Ausgaben ausreichen und ob die Finanzknappheit eventuelle zu zusätzlichen zentralen Tendenzen führen kann. Dabei wird zum einen untersucht, inwieweit die Körperschaften versuchen, dem Mangel an Finanzmitteln entgegenzutreten und ihre Ausgaben auf die höhere ‚Ebene’ abwälzen (einnahmepolitische Faktoren der Konzentration der öffentlichen Ausgaben). Zum anderen wird die Verschuldung der öffentlichen Verbände verfolgt und die institutionalen Einschränkungen, an die eine Kreditaufnahme gebunden ist. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, inwiefern die Schuldenaufnahme untergeordneter Körperschaften von den Entscheidungen höherer ‚Ebenen’ abhängt.
Fazit der Untersuchung: Wie die Entwicklung der Staatsquote am Sozialprodukt über zwei Jahrhunderte fällt, steigt oder gleich bleibt, so wechselt auch die Aufteilung der Ausgaben auf die föderierten Regionen langfristig den Trend.
- Der Mangel an eigenen Finanzmitteln muss nicht stets zur Verschuldung führen. Man kann den Mangel auch durch einen Finanzausgleich zu beseitigen versuchen. Wie sich die Finanzzuweisungen zwischen den Gebietskörperschaften entwickeln und welche Konsequenzen sich daraus für den Föderalismus ergeben, wird am Ende des empirischen Teils der Untersuchung gezeigt.
Die Studie befasst sich mit der empirischen säkularen Entwicklung der föderativen Struktur der Staatswirtschaft im internationalen Vergleich und die Ursachen für ihre Veränderungen. Sie ist Teil einer breiten Untersuchung, die die säkulare Entwicklung der Staatswirtschaft nach Umfang und Struktur in Deutschland zum Gegenstand hat (Reckenwald, H.C., 1983: Lexikon der Staats- und Geldwirtschaft. München: Vahlen). Die öffentliche Finanzwirtschaft ist kein monolithisches Ganzes, sondern ein strukturiertes System, in dem Aktivitäten und Entscheidungen auf zentrale und dezentrale „Ebenen“ verteilt sind. Eine solche Staatswirtschaft wird neuerdings als (Finanz)Föderalismus bezeichnet, wobei belanglos ist, ob dieser auch in der Verfassung verankert ist. „Wie sieht die Struktur der öffentlichen Finanzwirtschaft in Wirklichkeit aus? Und vor allem: wie entwickelt sie sich? Wo liegen die meisten Aufgaben und Entscheidungen? Bei den ‚lokalen’ Körperschaften oder zieht der Oberverband allmählich Kompetenzen an sich? Nimmt der Einfluß des Zentralstaates zu oder ab?“ (Kraus, a. a. O., S. 2). Die Untersuchung versucht eine empirische Klärung dieser Fragen. Das Grundanliegen der Analyse, die zentralen Tendenzen in der öffentlichen Finanzwirtschaft zu erfassen, wird in der finanzwirtschaftlichen Literatur auch unter Popitz’ Gesetz der Attraktivität des übergeordneten Haushalts (1928) erörtert. Im Mittelpunkt steht die These des deutschen Finanzwissenschaftlers und Verwaltungsfachmanns J. Popitz: Man ist überzeugt, seine Lehre über die sogenannte Anziehungskraft des übergeordneten Haushalts würde sich bestätigen, d.h. die öffentliche Finanzwirtschaft würde sich gesetzmäßig zentralisieren. Daneben findet man im Schrifttum neuere theoretische Ansätze, welche die Entwicklungen im Föderalismus erklären wollen (Theorien von Albers, Keller, Hansmeyer sowie von Peacock, Wiseman und Oates). Die meisten Autoren kommen zu der Schlussfolgerung, im öffentlichen Sektor bestünden (gesetzmäßig) Tendenzen zur Zentralisierung. Die zentralen oder die jeweils übergeordneten Körperschaften gewännen finanziellen Entscheidungsspielraum, während die nach geordneten entsprechend verlieren würden. In der öffentlichen Finanzwirtschaft vollziehe sich somit zwangsläufig ein Konzentrationsprozess.
„Die Studie erfasst in erster Linie die Strukturveränderungen im Finanzföderalismus und deren ökonomisch – politische sowie finanzpolitische Ursachen. Wir fragen dabei insbesondere, wie der zunehmende Wohlstand, das Anspruchsverhalten der Bürger und die wachsenden Staatsausgaben das föderative Staatswesen beeinflussen“ (Kraus, a. a. O., S. 8). Die Studie über die Entwicklung und Bestimmungsfaktoren der föderativen Struktur hat zwei Teile. Zunächst wird der analytische Rahmen festgelegt. Dann werden die empirischen Ergebnisse im internationalen Vergleich kritisch gewürdigt:
- Die Veränderungen in der föderativen Struktur der Ausgaben werden untersucht anhand der Verteilung der Ausgaben auf die öffentlichen Gebietskörperschaften, wobei nur die globalen Haushaltsdaten herangezogen werden. In einem weiteren Abschnitt werden die tendenziellen Unterschiede zwischen der föderativen Struktur der Unmittelbaren Ausgaben (Angebot kollektiver Leistungen) und der Aufteilung der Eigenausgaben (finanzielle Lasten) auf die öffentlichen Körperschaften betrachtet. Schließlich werden die zentralen und dezentralen Tendenzen in den einzelnen Verwaltungsbereichen erörtert.
- In einem weiteren Abschnitt wird die Finanzierungsseite der öffentlichen Haushalte analysiert. Die Autorin zeigt, wie sich die Verteilung der Einnahmen auf die ‚Ebenen’ im Zeitablauf verändert. Zugleich wird der Wandel in der Struktur der Einkünfte verfolgt.
- Schließlich wird die Frage gestellt, inwieweit die Haushaltsmittel zur Deckung der Ausgaben ausreichen und ob die Finanzknappheit eventuelle zu zusätzlichen zentralen Tendenzen führen kann. Dabei wird zum einen untersucht, inwieweit die Körperschaften versuchen, dem Mangel an Finanzmitteln entgegenzutreten und ihre Ausgaben auf die höhere ‚Ebene’ abwälzen (einnahmepolitische Faktoren der Konzentration der öffentlichen Ausgaben). Zum anderen wird die Verschuldung der öffentlichen Verbände verfolgt und die institutionalen Einschränkungen, an die eine Kreditaufnahme gebunden ist. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, inwiefern die Schuldenaufnahme untergeordneter Körperschaften von den Entscheidungen höherer ‚Ebenen’ abhängt.
Fazit der Untersuchung: Wie die Entwicklung der Staatsquote am Sozialprodukt über zwei Jahrhunderte fällt, steigt oder gleich bleibt, so wechselt auch die Aufteilung der Ausgaben auf die föderierten Regionen langfristig den Trend.
- Der Mangel an eigenen Finanzmitteln muss nicht stets zur Verschuldung führen. Man kann den Mangel auch durch einen Finanzausgleich zu beseitigen versuchen. Wie sich die Finanzzuweisungen zwischen den Gebietskörperschaften entwickeln und welche Konsequenzen sich daraus für den Föderalismus ergeben, wird am Ende des empirischen Teils der Untersuchung gezeigt.
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland; USA, Kanada und die Schweiz.
Die vergleichbaren Zeitreihen erfassen die föderative Struktur in Deutschland seit dem Jahre 1881. Auch die Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft in den USA und in der Schweiz wird vom letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verfolgt. Wie sich die Haushalte von Bund, Gliedstaaten und Gemeinden in Kanada verändert haben, kann dagegen erst nach dem Ersten Weltkrieg erfasst werden. Für alle Staaten wird die Entwicklung bis Anfang oder Mitte der siebziger Jahre verfolgt. Zeitlich ergänzendes finanzstatistisches Material wird angefügt, selbst wenn es mit den älteren Daten nicht vergleichbar ist.
Die langfristige Betrachtung schließt nicht aus, die Entwicklung auch nach homogenen Perioden zu untersuchen. So haben vor allem die beiden Weltkriege einschneidende politische und ökonomische Veränderungen verursacht, die sich auch auf den Finanzföderalismus ausgewirkt haben. Man kann insbesondere die Verringerung des Staatsgebietes nennen. Eine Änderung des Territoriums wirkt sich auf die Wirtschaftsstruktur und somit auch den Umfang, die Zusammensetzung und die räumliche Verteilung der Staatstätigkeit aus. Ferner sind die verfassungspolitischen Reformen zu nennen, die in Deutschland nach den beiden Weltkriegen vorgenommen wurden. Nicht zu übersehen ist auch der Einfluss der Besatzungsmächte, die in der Bundesrepublik das föderative Prinzip unterstützt haben.
„Wir halten es daher für angebracht, die langfristige Entwicklung in kürzere (historisch sinnvolle) Perioden aufzuteilen, die in etwa durch die beiden Weltkriege abgegrenzt sind. Dadurch können wir nicht nur die wechselnden zentralen und dezentralen Tendenzen besser verfolgen, sondern auch den unmittelbaren Einfluss der Kriege auf den Konzentrationsprozess analysieren“ (Kraus, a. a. O., S. 109).
Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland; USA, Kanada und die Schweiz.
Die vergleichbaren Zeitreihen erfassen die föderative Struktur in Deutschland seit dem Jahre 1881. Auch die Entwicklung der öffentlichen Finanzwirtschaft in den USA und in der Schweiz wird vom letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verfolgt. Wie sich die Haushalte von Bund, Gliedstaaten und Gemeinden in Kanada verändert haben, kann dagegen erst nach dem Ersten Weltkrieg erfasst werden. Für alle Staaten wird die Entwicklung bis Anfang oder Mitte der siebziger Jahre verfolgt. Zeitlich ergänzendes finanzstatistisches Material wird angefügt, selbst wenn es mit den älteren Daten nicht vergleichbar ist.
Die langfristige Betrachtung schließt nicht aus, die Entwicklung auch nach homogenen Perioden zu untersuchen. So haben vor allem die beiden Weltkriege einschneidende politische und ökonomische Veränderungen verursacht, die sich auch auf den Finanzföderalismus ausgewirkt haben. Man kann insbesondere die Verringerung des Staatsgebietes nennen. Eine Änderung des Territoriums wirkt sich auf die Wirtschaftsstruktur und somit auch den Umfang, die Zusammensetzung und die räumliche Verteilung der Staatstätigkeit aus. Ferner sind die verfassungspolitischen Reformen zu nennen, die in Deutschland nach den beiden Weltkriegen vorgenommen wurden. Nicht zu übersehen ist auch der Einfluss der Besatzungsmächte, die in der Bundesrepublik das föderative Prinzip unterstützt haben.
„Wir halten es daher für angebracht, die langfristige Entwicklung in kürzere (historisch sinnvolle) Perioden aufzuteilen, die in etwa durch die beiden Weltkriege abgegrenzt sind. Dadurch können wir nicht nur die wechselnden zentralen und dezentralen Tendenzen besser verfolgen, sondern auch den unmittelbaren Einfluss der Kriege auf den Konzentrationsprozess analysieren“ (Kraus, a. a. O., S. 109).
Mehr
Quellentypen:
Verwendete Publikationen:
Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, N. F., Bd. 23, S. 916ff.
Gerloff, W., 1929: Der Staatshaushalt und das Finanzwesen Deutschlands, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 1. A., Bd. III. Tübingen, S. 1-69.
Hoffmann, W.G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin/Heidelberg/New York: Springer.
Ries, B., 1964: die Finanzpolitik im Deutschen Reich von 1933 bis 1935, Diss. Freiburg im Br.
Schwartz, O., 1919: Finanzpolitik in Reich, Staat und Gemeinden. Stuttgart.
Weitzel, O., 1968: Die Entwicklung der Staatsausgaben in Deutschland. Eine Analyse der öffentlichen Aktivität in ihrer Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wachstum, Diss. Erlangen - Nürnberg.
Verwendete Primärquellen:
Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 10, 14, und 20.
Die Finanzen des Reiches und der Bundesstaaten, in. Vierteljahresheft zur Statistik des Deutschen Reichs; versch. Jahrgänge.
Finanzen und Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden, II. Jahresabschlüsse: Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 – 1973.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland 1871 bis 1957, Bd. 199.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Kommunale Finanzen; versch. Jahrgänge.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Öffentliche Finanzwirtschaft; versch. Jahrgänge.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Staatliche Finanzen; versch. Jahrgänge.
Statistik des Deutschen Reiches, N. F., versch. Jahrgänge.
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich; versch. Jahrgänge.
Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschlands; versch. Jahrgänge.
Wirtschaft und Statistik, Bde. 10, 16, 17, 18. Berlin.
Verwendete Publikationen:
Andic, S./Veverka, J., 1963/64: The Growth of Government Expenditure in Germany since Unification, in: Finanzarchiv, N. F., Bd. 23, S. 916ff.
Gerloff, W., 1929: Der Staatshaushalt und das Finanzwesen Deutschlands, in: Handbuch der Finanzwissenschaft, 1. A., Bd. III. Tübingen, S. 1-69.
Hoffmann, W.G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin/Heidelberg/New York: Springer.
Ries, B., 1964: die Finanzpolitik im Deutschen Reich von 1933 bis 1935, Diss. Freiburg im Br.
Schwartz, O., 1919: Finanzpolitik in Reich, Staat und Gemeinden. Stuttgart.
Weitzel, O., 1968: Die Entwicklung der Staatsausgaben in Deutschland. Eine Analyse der öffentlichen Aktivität in ihrer Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wachstum, Diss. Erlangen - Nürnberg.
Verwendete Primärquellen:
Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 10, 14, und 20.
Die Finanzen des Reiches und der Bundesstaaten, in. Vierteljahresheft zur Statistik des Deutschen Reichs; versch. Jahrgänge.
Finanzen und Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden, II. Jahresabschlüsse: Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 – 1973.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Bevölkerung und Wirtschaft. Langfristige Reihen für das Deutsche Reich und die Bundesrepublik Deutschland 1871 bis 1957, Bd. 199.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Kommunale Finanzen; versch. Jahrgänge.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Öffentliche Finanzwirtschaft; versch. Jahrgänge.
Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Staatliche Finanzen; versch. Jahrgänge.
Statistik des Deutschen Reiches, N. F., versch. Jahrgänge.
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich; versch. Jahrgänge.
Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschlands; versch. Jahrgänge.
Wirtschaft und Statistik, Bde. 10, 16, 17, 18. Berlin.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Tabelle 01 (Publikation: Tab. 101)
1881 bis 1913:
Die Finanzen des Reichs und der Bundesstaaten, in: Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Berlin: P. Schmidt (Bund und Länder).
Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes, in: Verhand¬lungen des Deutschen Reichstages, Bd. 249, S. 435 ff. (Gemeinden 1881, 1891, 1901).
Schwartz, O. (1919): Finanzpolitik in Reich, Staat und Gemeinden Stuttgart (Gemeinden 1881);
Gerloff, W.: Der Staatshaushalt und das Finanzwesen Deutschlands, in: HF, Bd. 3, 1929 (Gemeinden 1907).
Most, O: Die Gemeindefinanzpolitik, in: SVS, Bd. 126, 127, 1908, 1910.
1913, 1925 und 1926:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 10. Berlin: P. Schmidt.
1927:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Wirtschaft und Statistik, Bd. 10, Berlin: P. Schmidt. (Sonderbeilage zu No. 8).
1928:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 20. Berlin: P. Schmidt.
1929 bis 1932:
Statistisches Reichsamt (Hrsg), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, N. F., Bd.437 (1929 und 1930), 440 (1931) und 475 (1932). Berlin: P. Schmidt.
Nationalsozialismus:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 483 (1933), 496 (1934), 514 (1935), 528 (1936), 554 (1937). Berlin: P. Schmidt (für Länder und Gemeinden).
Ries, B. (1964): Die Finanzpolitik im Deutschen Reich von 1933 bis 1935, Diss. Freiburg im Br. 1964.
Klein, B.H. (1959): Germany's Economic Preparations for War, Cambridge (Mass.) 1959.
Wolf, E. (1946): Geld- und Finanzprobleme der Deutschen Nachkriegswirtschaft, in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (für Bund).
Nach 1948:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Öffentliche Finanzwirtschaft, Bd. 59 (S. 23ff, hier: Erläuterung der Verwaltungszweige), Bd. 227 und Bd. 259.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Staatliche Finanzen, Bd. 1, 12, 54, 58, 99, 117, 139, 192, 217, 237, 257. Stuttgart: Kohlhammer.
Statisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Kommunale Finanzen, Bd. 3, 4, 17, 18, 19, 56, 57, 88, 118, 138, 197, 216, 236 und 256. Stuttgart: Kohlhammer.
Statisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1959 bis 1973: Fachserie L, Finanzen und Steuern. Reihe 1, Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden, II. Jahresabschlüsse, Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 bis 1973. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1973 bis 1980: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutsch¬land 1973 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Tabelle 03, 04 (Publikation: Tab. 109, 110)
Siehe Quellen für Tabelle 01.
Tabelle 05 (Publikation: Tab. 113)
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 475, 483. Berlin: P. Schmidt.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg): Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 215. Stuttgart: Kohlhammer.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. Berlin: P. Schmidt.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Tabellen 06a und 06b (Publikation: Tab. 114)
Siehe Quellen zur Tabelle 01.
Tabelle 07, 08, 09 (Publikation: Tab. 115, 116, 117)
Siehe Quellen zur Tabelle 01.
Tabelle 01 (Publikation: Tab. 101)
1881 bis 1913:
Die Finanzen des Reichs und der Bundesstaaten, in: Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Vierteljahreshefte zur Statistik des Deutschen Reiches. Berlin: P. Schmidt (Bund und Länder).
Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes, in: Verhand¬lungen des Deutschen Reichstages, Bd. 249, S. 435 ff. (Gemeinden 1881, 1891, 1901).
Schwartz, O. (1919): Finanzpolitik in Reich, Staat und Gemeinden Stuttgart (Gemeinden 1881);
Gerloff, W.: Der Staatshaushalt und das Finanzwesen Deutschlands, in: HF, Bd. 3, 1929 (Gemeinden 1907).
Most, O: Die Gemeindefinanzpolitik, in: SVS, Bd. 126, 127, 1908, 1910.
1913, 1925 und 1926:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 10. Berlin: P. Schmidt.
1927:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Wirtschaft und Statistik, Bd. 10, Berlin: P. Schmidt. (Sonderbeilage zu No. 8).
1928:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.) (1930): Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches, No. 20. Berlin: P. Schmidt.
1929 bis 1932:
Statistisches Reichsamt (Hrsg), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, N. F., Bd.437 (1929 und 1930), 440 (1931) und 475 (1932). Berlin: P. Schmidt.
Nationalsozialismus:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 483 (1933), 496 (1934), 514 (1935), 528 (1936), 554 (1937). Berlin: P. Schmidt (für Länder und Gemeinden).
Ries, B. (1964): Die Finanzpolitik im Deutschen Reich von 1933 bis 1935, Diss. Freiburg im Br. 1964.
Klein, B.H. (1959): Germany's Economic Preparations for War, Cambridge (Mass.) 1959.
Wolf, E. (1946): Geld- und Finanzprobleme der Deutschen Nachkriegswirtschaft, in: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (für Bund).
Nach 1948:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Öffentliche Finanzwirtschaft, Bd. 59 (S. 23ff, hier: Erläuterung der Verwaltungszweige), Bd. 227 und Bd. 259.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Staatliche Finanzen, Bd. 1, 12, 54, 58, 99, 117, 139, 192, 217, 237, 257. Stuttgart: Kohlhammer.
Statisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg), versch. Jg.: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Kommunale Finanzen, Bd. 3, 4, 17, 18, 19, 56, 57, 88, 118, 138, 197, 216, 236 und 256. Stuttgart: Kohlhammer.
Statisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1959 bis 1973: Fachserie L, Finanzen und Steuern. Reihe 1, Haushaltswirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden, II. Jahresabschlüsse, Öffentliche Finanzwirtschaft 1959 bis 1973. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Jg. 1973 bis 1980: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutsch¬land 1973 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Tabelle 03, 04 (Publikation: Tab. 109, 110)
Siehe Quellen für Tabelle 01.
Tabelle 05 (Publikation: Tab. 113)
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 475, 483. Berlin: P. Schmidt.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg): Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 215. Stuttgart: Kohlhammer.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich. Berlin: P. Schmidt.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Tabellen 06a und 06b (Publikation: Tab. 114)
Siehe Quellen zur Tabelle 01.
Tabelle 07, 08, 09 (Publikation: Tab. 115, 116, 117)
Siehe Quellen zur Tabelle 01.
Mehr
Anmerkungen:
Anmerkungen speziell zum statistischen Material für Deutschland:
Es ist schwierig, alle methodischen Änderungen, die im Laufe der Zeit in der Finanzstatistik vorgenommen wurden, für Zwecke der Vergleichbarkeit über längere Zeiträume zu eliminieren. Ein weiteres Problem sind Lücken in der Statistik. Um zu beurteilen, inwiefern die statistischen Reihen aussagefähig sind, werden im Folgenden die methodischen Schwierigkeiten im Einzelnen speziell für Deutschland dargestellt (vgl. Kraus, a. a. O., S. 113ff):
(1) Im Laufe der Zeit wechselte die Abgrenzung der öffentlichen Haushalte und der einzelnen Aufgabengebiete. Als Folge konzeptioneller und methodischer Änderungen sind die Zeitreihen nicht ganz homogen. So hat man z.B. im Deutschen Kaiserreich die Ausgaben samt Doppelzählungen erfasst, während diese später eliminiert wurden. Ferner betrachtete man die laufenden Ausgaben im Kaiserreich für staatliche Wirtschaftsunternehmen als einen Bestandteil der Staatswirtschaft. In der Zeit darauf hat man sie nicht mehr berücksichtigt. Im Großen und Ganzen kann man die finanzstatistischen Daten allerdings für akzeptabel halten. Die konzeptionellen Differenzen, die vor allem bei älterem Material auftreten, wirken sich auf Umfang und Struktur der öffentlichen Haushalte nur wenig aus. Daher werden auch die Proportionen zwischen den einzelnen Budgets, die hier vor allem interessieren, kaum beeinflusst.
(2) Ein weiteres Problem betrifft die Unvollständigkeit der statistischen Reihen. Vor allem in der deutschen Finanzstatistik gibt es einige Lücken. So liegen für 1913 bis 1925 und für die Kriegsjahre entweder gar keine oder nur äußerst fragmentarische und vollkommen unvergleichbare Angaben vor. Erst seit 1925 werden alle Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) finanzstatistisch erfasst. Nachträglich hat man die Daten auch für 1913 ermittelt. Im Dritten Reich wurde der Reichshaushalt nicht mehr veröffentlicht, so dass man sich auf spezielle Studien stützen muss. Wie sich die Einnahmen und Ausgaben öffentlicher Körperschaften in den vierziger Jahren entwickelt haben, ist nicht bekannt.
Noch schwieriger ist es, zentrale und dezentrale Tendenzen in einzelnen Bereichen der Staatstätigkeit durchgehend zu untersuchen. So existiert für Deutschland eine funktionale Gliederung der Ausgaben erst für 1913 und dann für den Zeitraum 1925 bis 1935. Nach dem Krieg kann man die funktionale Struktur erst wieder seit 1948 verfolgen.
(3) 1960 ist ein Rumpfrechnungsjahr.
(4) Die Daten für 1974 bis 1980 sind mit dem älteren Material nicht vergleichbar. Sie enthalten Bruttoerwerbsvermögen und allgemeine Zuweisungen an Gebietskörperschaften. Die Sozialversicherungsträger und Zweckverbände sind aus dem öffentlichen Bereich eliminiert.
Anmerkungen speziell zum statistischen Material für Deutschland:
Es ist schwierig, alle methodischen Änderungen, die im Laufe der Zeit in der Finanzstatistik vorgenommen wurden, für Zwecke der Vergleichbarkeit über längere Zeiträume zu eliminieren. Ein weiteres Problem sind Lücken in der Statistik. Um zu beurteilen, inwiefern die statistischen Reihen aussagefähig sind, werden im Folgenden die methodischen Schwierigkeiten im Einzelnen speziell für Deutschland dargestellt (vgl. Kraus, a. a. O., S. 113ff):
(1) Im Laufe der Zeit wechselte die Abgrenzung der öffentlichen Haushalte und der einzelnen Aufgabengebiete. Als Folge konzeptioneller und methodischer Änderungen sind die Zeitreihen nicht ganz homogen. So hat man z.B. im Deutschen Kaiserreich die Ausgaben samt Doppelzählungen erfasst, während diese später eliminiert wurden. Ferner betrachtete man die laufenden Ausgaben im Kaiserreich für staatliche Wirtschaftsunternehmen als einen Bestandteil der Staatswirtschaft. In der Zeit darauf hat man sie nicht mehr berücksichtigt. Im Großen und Ganzen kann man die finanzstatistischen Daten allerdings für akzeptabel halten. Die konzeptionellen Differenzen, die vor allem bei älterem Material auftreten, wirken sich auf Umfang und Struktur der öffentlichen Haushalte nur wenig aus. Daher werden auch die Proportionen zwischen den einzelnen Budgets, die hier vor allem interessieren, kaum beeinflusst.
(2) Ein weiteres Problem betrifft die Unvollständigkeit der statistischen Reihen. Vor allem in der deutschen Finanzstatistik gibt es einige Lücken. So liegen für 1913 bis 1925 und für die Kriegsjahre entweder gar keine oder nur äußerst fragmentarische und vollkommen unvergleichbare Angaben vor. Erst seit 1925 werden alle Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) finanzstatistisch erfasst. Nachträglich hat man die Daten auch für 1913 ermittelt. Im Dritten Reich wurde der Reichshaushalt nicht mehr veröffentlicht, so dass man sich auf spezielle Studien stützen muss. Wie sich die Einnahmen und Ausgaben öffentlicher Körperschaften in den vierziger Jahren entwickelt haben, ist nicht bekannt.
Noch schwieriger ist es, zentrale und dezentrale Tendenzen in einzelnen Bereichen der Staatstätigkeit durchgehend zu untersuchen. So existiert für Deutschland eine funktionale Gliederung der Ausgaben erst für 1913 und dann für den Zeitraum 1925 bis 1935. Nach dem Krieg kann man die funktionale Struktur erst wieder seit 1948 verfolgen.
(3) 1960 ist ein Rumpfrechnungsjahr.
(4) Die Daten für 1974 bis 1980 sind mit dem älteren Material nicht vergleichbar. Sie enthalten Bruttoerwerbsvermögen und allgemeine Zuweisungen an Gebietskörperschaften. Die Sozialversicherungsträger und Zweckverbände sind aus dem öffentlichen Bereich eliminiert.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
01. Ausgaben der Gebietskörperschaften (1881-1980)
02. Funktionale Struktur der gesamten Staatsausgaben, in Prozent (1913-1973)
03. Die Entwicklung der Steuern und Einnahmen (1881-1980)
04. Anteile der Gebietskörperschaften an den gesamten Einnahmen und an den Steuern (1881-1980)
05. Öffentliche Schulden aus Kreditmarktmitteln (1928-1975)
06a. Zweckgebundene Zuweisungen an Gebietskörperschaften (1913-1932)
06b. Zweckgebundene Zuweisungen an Gebietskörperschaften (1950-1973)
07. Anteil der zweckgebundenen Zuweisungen an den (Netto)Ausgaben des Gebers (1913-1973)
08. Deckung der (Unmittelbaren) Ausgaben durch zweckgebundene Zuweisungen (1913-1973)
09. Deckung der (Unmittelbaren) Ausgaben durch zweckgebundene Zuweisungen nach Funktionen (1913-1973)
01. Ausgaben der Gebietskörperschaften (1881-1980)
02. Funktionale Struktur der gesamten Staatsausgaben, in Prozent (1913-1973)
03. Die Entwicklung der Steuern und Einnahmen (1881-1980)
04. Anteile der Gebietskörperschaften an den gesamten Einnahmen und an den Steuern (1881-1980)
05. Öffentliche Schulden aus Kreditmarktmitteln (1928-1975)
06a. Zweckgebundene Zuweisungen an Gebietskörperschaften (1913-1932)
06b. Zweckgebundene Zuweisungen an Gebietskörperschaften (1950-1973)
07. Anteil der zweckgebundenen Zuweisungen an den (Netto)Ausgaben des Gebers (1913-1973)
08. Deckung der (Unmittelbaren) Ausgaben durch zweckgebundene Zuweisungen (1913-1973)
09. Deckung der (Unmittelbaren) Ausgaben durch zweckgebundene Zuweisungen nach Funktionen (1913-1973)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: August 2008
Jahr der Online-Publikation: 1983
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1983
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
Diese Studienbeschreibung als DDI-XML.
Download weiterer Texte zu dieser Studie im PDF Format (Forschungsberichte, Publikationen, Materialien zur Studie)