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- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
6 Studien 553 Zeitreihen | ||||
ZA 8118 | Unternehmen | Spoerer, Mark (1996 [2003]), Von Scheingewinnen zum Rüstungsboom. Die Eigenkapitalrentabilität der deutschen Industrieaktiengesellschaften 1925 -1941. |
75 Zeitreihen (1886 - 1941) 5 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8275 | Unternehmen | Gehrmann, Friedhelm (1973 [2007]), Konkurse im Industrialisierungsprozess Deutschlands, 1810 bis 1913. |
140 Zeitreihen (1810 - 1913) 8 Tabellen |
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ZA 8456 | Unternehmen | Feldenkirchen, Wilfried (1985 [2011]), Zur Finanzierung von Großunternehmen in der chemischen und elektrotechnischen Industrie Deutschlands vor dem Ersten Weltkrieg. |
90 Zeitreihen (1881 - 1913) 8 Tabellen |
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ZA 8490 | Unternehmen | Rettig, Rudi (1981 [2011]), Das Investitions- und Finanzierungsverhalten deutscher Großunternehmen 1880 – 1911. |
124 Zeitreihen (1870 - 1911) 13 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8510 | Unternehmen | Bloemer, Vera Rosemarie (1991 [2011]), Unternehmensstrategie am Beispiel einer württembergischen Cattunmanufaktur und ihrer Entwicklung vom Familienunternehmen zur Aktiengesellschaft, 1754 bis 1966 – Beschäftigte, Löhne, Produktion, Investitionen, Kapital, Bilanzzahlen. |
119 Zeitreihen (1760 - 1989) 20 Tabellen |
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ZA 8594 | Unternehmen | Lüke, Rolf E. (1956 [2014]), Die Berliner Handels-Gesellschaft in einem Jahrhundert Deutscher Wirtschaft, 1856 - 1965 |
5 Zeitreihen (1856 - 1955) 1 Tabellen |
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ZA 8566 | Staatsfinanzen | Sensch, Jürgen, Die öffentliche Finanzwirtschaft im Deutschen Reich in den Rechnungsjahren 1913 und 1925 bis 1937. |
356 Zeitreihen (1913 - 1938) 15 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8566
Studientitel: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Deutschen Reich in den Rechnungsjahren 1913 und 1925 bis 1937.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 1938
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (oneline-Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2013 [2013]) Die öffentliche Finanzwirtschaft im Deutschen Reich in den Rechnungsjahren 1913 und 1925 bis 1937.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8566
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Die öffentliche Finanzwirtschaft im Deutschen Reich in den Rechnungsjahren 1913 und 1925 bis 1937.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 1938
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (oneline-Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2013 [2013]) Die öffentliche Finanzwirtschaft im Deutschen Reich in den Rechnungsjahren 1913 und 1925 bis 1937.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8566
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die vorliegende Datensammlung versucht eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse der Finanz- und Steuerstatistik des Deutschen Reichs von 1925 bis 1937 zu vermitteln. Im Jahr 1925 wurde erstmals eine vollständige Finanzstatistik in die Wege geleitet. Das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden für 1913 ist nachträglich, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925 erfasst worden. Die Ergebnisse für das Rechnungsjahr 1913/14 beziehen sich daher auf das Reichsgebiet nach dem Gebietsstand von 1925. Das in einer Vielzahl von Einzelveröffentlichungen enthaltene Material der amtlichen Finanzstatistik liegt hiermit in Übersichten zu den Rechnungsergebnissen ab dem Zeitpunkt vor, seit dem finanzstatistische Erhebungen amtlich durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Finanzstatistik in der Zusammenfassung von Reich (ohne die Träger der Sozialversicherung), Ländern (einschl. Hansestädte) und Gemeinden (einschl. Gemeindeverbände, aber ohne die Zweckverbände) ermöglicht eine Analyse der Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung überhaupt, der Mittelverwendung im Einzelnen und der Finanzierungsformen der öffentlichen Ausgaben. Im zeitlichen Vergleich zeigen sie die Veränderungen in den Aufgaben, Ausgaben und Finanzierungsmitteln, die sich aufgrund der Gesetzgebung, durch Einwirkung des Wirtschaftsablaufs und dgl. ergeben. Darüber hinaus gibt die Finanzstatistik – entsprechend ihrer ursprünglichen Zielsetzung – Aufschluss über die Aufgaben- und Lastenverteilung sowie die Verwaltungseinnahmen zwischen den einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung (Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände). Neben den Einnahmen und Ausgaben wird die öffentliche Verschuldung im Deutschen Reich in Übersichtstabellen dargestellt. In dem Anmerkungsteil der Studie werden die Methodik und Systematik der Finanzstatistik in ihren wichtigsten Punkten dargestellt.
Die vorliegende Datensammlung versucht eine zusammenfassende Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse der Finanz- und Steuerstatistik des Deutschen Reichs von 1925 bis 1937 zu vermitteln. Im Jahr 1925 wurde erstmals eine vollständige Finanzstatistik in die Wege geleitet. Das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden für 1913 ist nachträglich, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925 erfasst worden. Die Ergebnisse für das Rechnungsjahr 1913/14 beziehen sich daher auf das Reichsgebiet nach dem Gebietsstand von 1925. Das in einer Vielzahl von Einzelveröffentlichungen enthaltene Material der amtlichen Finanzstatistik liegt hiermit in Übersichten zu den Rechnungsergebnissen ab dem Zeitpunkt vor, seit dem finanzstatistische Erhebungen amtlich durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Finanzstatistik in der Zusammenfassung von Reich (ohne die Träger der Sozialversicherung), Ländern (einschl. Hansestädte) und Gemeinden (einschl. Gemeindeverbände, aber ohne die Zweckverbände) ermöglicht eine Analyse der Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung überhaupt, der Mittelverwendung im Einzelnen und der Finanzierungsformen der öffentlichen Ausgaben. Im zeitlichen Vergleich zeigen sie die Veränderungen in den Aufgaben, Ausgaben und Finanzierungsmitteln, die sich aufgrund der Gesetzgebung, durch Einwirkung des Wirtschaftsablaufs und dgl. ergeben. Darüber hinaus gibt die Finanzstatistik – entsprechend ihrer ursprünglichen Zielsetzung – Aufschluss über die Aufgaben- und Lastenverteilung sowie die Verwaltungseinnahmen zwischen den einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung (Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände). Neben den Einnahmen und Ausgaben wird die öffentliche Verschuldung im Deutschen Reich in Übersichtstabellen dargestellt. In dem Anmerkungsteil der Studie werden die Methodik und Systematik der Finanzstatistik in ihren wichtigsten Punkten dargestellt.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutschland; Deutsches Reich 1913, 1925 bis 1937.
Der Gebietsstand umfasst das jeweils unter deutscher Finanzhoheit stehende Reichsgebiet. Das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden ist für 1913 nachträglich, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925, erfasst worden. Für das Jahr 1913 gilt daher der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, d.h. ohne Elsaß-Lothringen sowie ohne die übrigen abgetretenen Gebiete an Polen, der Tschechoslowakei, Belgien und Dänemark und bis 1934 auch ohne das Saarland. Erst ab 1935 enthält die Finanzstatistik auch die Gemeinden des Saarlandes.
Deutschland; Deutsches Reich 1913, 1925 bis 1937.
Der Gebietsstand umfasst das jeweils unter deutscher Finanzhoheit stehende Reichsgebiet. Das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden ist für 1913 nachträglich, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925, erfasst worden. Für das Jahr 1913 gilt daher der Reichsgebietsstand des Jahres 1925, d.h. ohne Elsaß-Lothringen sowie ohne die übrigen abgetretenen Gebiete an Polen, der Tschechoslowakei, Belgien und Dänemark und bis 1934 auch ohne das Saarland. Erst ab 1935 enthält die Finanzstatistik auch die Gemeinden des Saarlandes.
Quellentypen:
Amtliche Statistik des Deutschen Reichs.
Amtliche Statistik des Deutschen Reichs.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 - 1944. München: Ehrenwirth-Verlag.
Wagemann, E. (Hrsg.), 1935: Konjunkturstatistisches Handbuch 1936. Berlin: Hanseatische Verlagsanstalt.
Rj. 1913, Rj. 1925 und Rj. 1926:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 10. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechnungsjahre 1913/14, 1925/26 und 1926/27. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1913 bis Rj. 1927:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 14. Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1928:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1931: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 20. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für das Rechnungsjahr 1928/29. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1929 und 1930:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1933: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 437. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechungsjahre 1929/30 und 1930/31. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1931:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1934: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 440. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechungsjahre 1931/32. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1932:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1936: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 475. Die Finanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für das Rechnungsjahr 1932/33. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik G.m.b.H.
Rj. 1913, Rj. 1925 bis Rj. 1927:
Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1913, Rj. 1925 bis Rj. 1937:
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Band 59. Die öffentliche Finanzwirtschaft in den Rechnungsjahren 1948 bis 1954. Stuttgart: Kohlhammer, Anhang S. 31 – 37.
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1935, 1938, 1939, 1940/41.
Nationalsozialismus, 1933 bis 1937 (für Länder und Gemeinden):
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 483 (1933), Bd. 496 (1934), Bd. 514 (1935), Bd. 528 (1936), Bd. 554 (1937). Berlin: Reimar Hobbing.
Die nach Ländern gegliederten Angaben über Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung sind aus den Vorkriegsveröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes zu ersehen. Für die einzelnen Rechnungsjahre hat das Statistische Reichsamt regionale Angaben wie folgt veröffentlicht:
Rj. 1913, 1925, 1926: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 10.
Rj. 1927: Wirtschaft und Statistik, 10. Jg., Nr. 8 Sonderbeilage.
Rj. 1928: : Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 20.
Rj. 1929, 1930: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 437.
Rj. 1931: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 440.
Rj. 1932: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 475.
Rj. 1933: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 483.
Rj. 1934: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 496.
Rj. 1935: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 515.
Rj. 1936: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 528.
Rj. 1937: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 548.
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebiets (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland 1928 - 1944. München: Ehrenwirth-Verlag.
Wagemann, E. (Hrsg.), 1935: Konjunkturstatistisches Handbuch 1936. Berlin: Hanseatische Verlagsanstalt.
Rj. 1913, Rj. 1925 und Rj. 1926:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 10. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechnungsjahre 1913/14, 1925/26 und 1926/27. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1913 bis Rj. 1927:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 14. Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1928:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1931: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 20. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für das Rechnungsjahr 1928/29. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1929 und 1930:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1933: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 437. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechungsjahre 1929/30 und 1930/31. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1931:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1934: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 440. Die Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für die Rechungsjahre 1931/32. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1932:
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1936: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 475. Die Finanzwirtschaft der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich für das Rechnungsjahr 1932/33. Berlin: Verlag für Sozialpolitik, Wirtschaft und Statistik G.m.b.H.
Rj. 1913, Rj. 1925 bis Rj. 1927:
Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin: Reimar Hobbing.
Rj. 1913, Rj. 1925 bis Rj. 1937:
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1957: Statistik der Bundesrepublik Deutschland, Band 59. Die öffentliche Finanzwirtschaft in den Rechnungsjahren 1948 bis 1954. Stuttgart: Kohlhammer, Anhang S. 31 – 37.
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1935, 1938, 1939, 1940/41.
Nationalsozialismus, 1933 bis 1937 (für Länder und Gemeinden):
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), versch. Jg.: Statistik des Deutschen Reiches, Bd. 483 (1933), Bd. 496 (1934), Bd. 514 (1935), Bd. 528 (1936), Bd. 554 (1937). Berlin: Reimar Hobbing.
Die nach Ländern gegliederten Angaben über Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung sind aus den Vorkriegsveröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes zu ersehen. Für die einzelnen Rechnungsjahre hat das Statistische Reichsamt regionale Angaben wie folgt veröffentlicht:
Rj. 1913, 1925, 1926: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 10.
Rj. 1927: Wirtschaft und Statistik, 10. Jg., Nr. 8 Sonderbeilage.
Rj. 1928: : Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Nr. 20.
Rj. 1929, 1930: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 437.
Rj. 1931: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 440.
Rj. 1932: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 475.
Rj. 1933: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 483.
Rj. 1934: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 496.
Rj. 1935: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 515.
Rj. 1936: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 528.
Rj. 1937: Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 548.
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Anmerkungen:
O. Einleitung:
Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs gab es keinen Gesamtüberblick zur Finanzwirtschaft Deutschlands auf der Grundlage einer einheitlichen Erfassung des Finanzvolumens. Die erste umfassende, nach einheitlichen Grundsätzen für alle Gebietskörperschaften durchgeführte Finanzstatistik datiert aus dem Jahre 1925. Die in dem „Gesetz über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.)“ bildeten die Grundlage für die umfassende Erhebung der Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 1925/26, bei der auch Vergleichsdaten für die Vorkriegszeit (Rechnungsjahr 1913/14) zusammengestellt wurden. Das Haushaltsrecht erhielt mit der Einführung der Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 zunächst für das Reich und später auch für die Länder eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Da die Reichsfinanzstatistik eine Aufrechnung der Rechnungsergebnisse der verschiedenen Gebietskörperschaften vorzunehmen hatte und eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse schaffen wollte, mussten die Rechnungsergebnisse in einer für alle Gebietskörperschaften gleichartigen Gruppierung zusammengestellt werden. Eine derartige gleichartige Zusammenstellung der Rechnungsposten lag jedoch in den Haushaltsrechnungen der verschiedenen Gebietskörperschaften nicht vor. Erst durch eine Untersuchung des Reichsfinanzministeriums (im Zuge des Aufbaus einer umfassenden Reichsfinanzstatistik) wurde für das Rechnungsjahr 1913/14 das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden (Gv.) nachträglich errechnet, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925/26. Diese Ergebnisse beziehen sich daher auf das Reichsgebiet nach dem Gebietsstand von 1925! Finanzstatistische Ergebnisse über die Haushaltsrechnung des Reiches liegen nur bis einschließlich 1932/33 vor. Für die späteren Jahre ist ein Abschluss des Reichs nicht mehr veröffentlicht worden. Für die Jahre bis 1937/38 liegen dann nur noch Daten für Länder und Gemeinden vor.
„Auch bei den Vorbereitungen der Finanzreform von 1925 fehlte noch jeder zahlenmäßige Anhalt über die Gesamtbeanspruchung wirtschaftlicher Mittel durch die öffentliche Hand. Nur die Finanzwirtschaft des Reichs konnte durch den Reichshaushalt übersehen werden; die Haushaltsvoranschläge und Haushaltsrechnungen der Landesverwaltungen sind nicht so einheitlich aufgebaut, daß eine Zusammenfassung der darin verrechneten Ausgasen und Einnahmen ohne weiteres möglich wäre; dieselben Schwierigkeiten ergaben sich für die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der mehr als 60.000 Gemeinden und Gemeindeverbände. Sogar für die wichtigsten der öffentlichen Einnahmen, die Steuern, konnten bei den Vorbesprechungen der Finanzausgleichsregelung von 1925 noch keine Angaben über ihre Gesamtsumme und ihre Verteilung auf Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in der Vor- und Nachkriegszeit gemacht werden. Erst durch die im Finanzausgleichsgesetz von 1925 geforderte Reichfinanzstatistik ist die Beobachtung der finanziellen Auswirkungen der rechtlichen Neuregelungen innerhalb der veränderten volks- und finanzwirtschaftlichen Verhältnisse ermöglicht worden. Die Ergebnisse der Reichsfinanzstatistik liegen nunmehr für eine Reihe von Nachkriegsjahren mit stabiler Währung und für das Vorkriegsjahr 1913/14 vor und erlauben eine Betrachtung der Entwicklung, die schon über die ersten Umstellungsschwierigkeiten des Jahres 1925/26,- kurz nach Beendigung der Inflation – hinausgeht und bei der sich vorübergehende Einflüsse von dauernden Strukturänderungen gegenüber der Vorkriegszeit zu unterscheiden beginnen …
Die öffentliche Verwaltung im Deutschen Reich umfaßt den Tätigkeitsbereich der Reichsverwaltung, der Landesverwaltungen und der gemeindlichen Selbstverwaltungen. Die Reichsverwaltung, jede der 18 Landesverwaltungen (ab 1. April 1929 durch die Vereinigung von Waldeck mit Preußen 17 Landesverwaltungen) und jede der rund 60.000 Gemeindeverwaltungen bildet finanzwirtschaftlich und finanzpolitisch eine Einheit für sich, über deren Finanzgebarung in den einzelnen Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen Rechenschaft gegeben wird“ (Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 14. Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege. Berlin: Reimar Hobbing, S. 10f).
1. Zeitliche Datierung
Sämtliche Angaben beziehen sich auf den Beginn des Rechnungs- oder Haushaltsjahres (Rechnungsjahr: 1.4. des Berichtsjahres bis 31.3. des folgenden Jahres).
2. Finanzstatistischer Berichtskreis:
Die Reichsfinanzstatistik erfasst als „Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung“ die gesamten Ausgaben und Einnahmen der Hoheitsverwaltungen des Reichs, der Länder und die Kämmereiverwaltungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.).
Die öffentlichen Betriebe, die öffentlichen Sozialversicherungsanstalten und die öffentlich-rechtlichen Zweckverbände (Schulverbände u. drgl.) sind nur mit den Zuschüssen, die sie von diesen Gebietskörperschaften erhalten, und mit den Überschüssen, die sie an diese Gebietskörperschaften abliefern, erfasst. Die Ausgaben und Einnahmen des Erwerbsvermögens sind als Saldo in den allgemeinen Deckungsmitteln enthalten.
3. Rechnungsergebnisse:
In den Datentabellen enthalten ausschließlich Rechnungsergebnisse. Die rechnungsmäßigen Ausgaben und Einnahmen enthalten die für das Rechnungsjahr tatsächlich verausgabten und vereinnahmten Beträge, auch wenn sie erst nach Ablauf des laufenden Rechnungsjahres in der daran anschließenden Auslaufzeit oder ‚Ergänzungsperiode‘ getätigt wurden.
4. Die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich:
„Die finanzwirtschaftliche Auswirkung der gesamten öffentlichen Verwaltungstätigkeit (Reich, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) kommt nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert zur Darstellung: Ausgangspunkt sind die Ausgaben, die den Gebietskörperschaften in Ausführung der ihnen obliegenden Aufgaben entstehen.
Die Ausgaben werden gegeben für jedes Aufgabengebiet nach Ausgabearten (persönliche Ausgaben, sächliche Ausgaben usw.). Die Summe der Ausgabearten ergibt nach Ausschaltung der Doppelzählungen (Verrechnungsverkehr zwischen den jeweils zu einer Gruppe zusammengefassten Gebietskörperschaften gleicher Art, z.B. Gemeinden) die
- bereinigten Ausgaben.
Die unmittelbaren Ausgaben zeigen, in welchem Umfang die Gebietskörperschaften der verschiedenen Verwaltungsebenen Aufgaben erfüllen.?
Die von allen Doppelzählungen bereinigten Ausgaben sind der Finanzbedarf. Der
- reine Finanzbedarf (Nettoausgaben oder nach 1945 „Eigenausgaben“ genannt)
ist der Teil des Finanzbedarfs, der nach Abzug der Zuschüsse, Beiträge, Erstattungen u. drgl. von Gebietskörperschaften anderer Art (z.B. von Ländern an Gemeinden) verbleibt (Ausschaltung des Verrechnungsverkehrs zwischen den Gebietskörperschaften). Die Errechnung des Reinen Finanzbedarfs ermöglicht die Ausschaltung von Doppelzählungen bei der Zusammenfassung mehrerer Gruppen von Gebietskörperschaften. Die Nettoausgaben errechnen sich aus der Summe der unmittelbaren Ausgaben, zuzüglich der Zahlungen an Gebietskörperschaften, abzüglich der Zahlungen von Gebietskörperschaften. Sie geben die Höhe der aus eigenen Mitteln der betreffenden Gebietskörperschaft zu deckenden bzw. zu finanzierenden Aufwendungen an (Bereinigung nach dem „Belastungsprinzip“).
Der Reine Finanzbedarf wird bei der Untersuchung der Ausgaben in den Vordergrund treten, da dieser finanzwirtschaftliche Begriff den Bedarf der Gebietskörperschaften an eigenen Mitteln darstellt.
Diese eigenen Mittel sind in erster Linie die
- Speziellen Deckungsmittel,
d.h. die bei den einzelnen Aufgabengebieten für spezielle Leistungen eingehenden eigenen Einnahmen (Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Miet- und Zinseinnahmen u. dergl.), Einnahmen aus Fondsentnahmen, Grundstücksverkäufen, Schuldenaufnahme usw.
Der nach Abzug der Speziellen Deckungsmittel vom Reinen Finanzbedarf verbleibende ungedeckte Rest ist der
- Zuschußbedarf
des betreffenden Aufgabengebietes.
Die Summe des Zuschußbedarf der einzelnen Aufgabengebiete bildet den
- Gesamtzuschußbedarf.
Der Zuschußbedarf muß durch die
- Allgemeinen Deckungsmittel
abgedeckt werden. Die Allgemeinen Deckungsmittel stehen also in keiner unmittelbaren Beziehung zu den einzelnen Aufgabengebieten, sondern treten dem Bedarf der Gesamtheit der Aufgabengebiete (Gesamtzuschußbedarf) als Deckungsmittel gegenüber. Die Allgemeinen Deckungsmittel umfassen somit alle zur Bestreitung des Jahresbedarfs herangezogenen Einnahmen, die keinem Verwaltungszweig speziell zuzuordnen sind. Unter den Allgemeinen Deckungsmitteln werden verstanden die Einnahmen aus Steuern und Zöllen, ferner die Erträge aus dem Erwerbsvermögen, d.h. aus dem Allgemeinen Grund- und Kapitalvermögen sowie den Unternehmungen und Betrieben.
Der Unterschied zwischen Zuschußbedarf und Allgemeinen Deckungsmitteln sind die
- Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben.
In dem Jahresabschluß werden schließlich noch aus den Vorjahren berücksichtigt: die Überschüsse (Bestände) oder die Fehlbeträge“
(Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin: Reimar Hobbing, S. 103).
(5) Finanzstatistische Begriffe
(a) Gesamtwirtschaftliche Darstellung
Bereinigte Ausgaben/Einnahmen: Summe der Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung. Bei den Ausgabe- und Eingabesummen werden Doppelzählungen global bereinigt, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen in einer Summe abgesetzt werden.
Finanzierungssaldo: Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen (interne Verrechnungen zur Vermeidung von Doppelzählungen für die finanzstatistische Darstellung).
(b) Finanzwirtschaftliche Darstellung
Für die Ausschaltung von Doppelzählungen zur Bildung eines bereinigten Gesamtniveaus der öffentlichen Ausgaben/Einnahmen hat die Finanzstatistik zwei Formen für die Ausschaltung von Doppelzählungen entwickelt:
(a) Bereinigung von der Einnahmeseite:
Es wird der Gesamtbetrag der Ausgaben einschl. der Ausgaben an Zuweisungen und Darlehen an andere Gebietskörperschaften ermittelt; von diesem Gesamtbetrag der Ausgaben werden die Einnahmen an Zuweisungen und Darlehen von anderen Gebietskörperschaften abgezogen. Das Ergebnis wird bezeichnet als
- vor 1945: „reiner Finanzbedarf“
- nach 1945 „Eigenausgaben“
Zweck dieser Art der Berechnung ist die Darstellung der Lastenverteilung zwischen den einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung im Ganzen wie auch auf den einzelnen Aufgabengebieten.
(b) Bereinigung von der Ausgabenseite:
Es werden nur diejenigen Finanzvorfälle zu einer Gesamtsumme zusammengefasst, die nicht Ausgaben an oder Einnahmen von anderen Körperschaften darstellen. Die Summe der Ausgaben wird als
- „unmittelbare Ausgaben“
bezeichnet. Sie bestehen aus den Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand, Sachinvestitionen sowie den laufenden und vermögenswirksamen Zahlungen an andere Bereiche (einschl. Darlehen und Beteiligungen).
In der Finanzstatistik wird für die Zeit nach 1945 der Gesamtbetrag der Ausgaben (in der Zusammenfassung der Körperschaften) sowohl im Ganzen als auch für die einzelnen Verwaltungszweige (funktionale Gliederung der Staatsausgaben) in der Form der unmittelbaren Ausgaben errechnet.
(c) Bereinigte Ausgaben:
Außer den „unmittelbaren Ausgaben“ und den „Eigenausgaben“ werden in der Finanzstatistik auch die sog.
- „bereinigten Ausgaben“
errechnet. Von den Bruttoausgaben“ (Summe von „unmittelbaren Ausgaben“ und Zuweisungen und Darlehen an andere Gebietskörperschaften) werden die Zuweisungen von Körperschaften gleicher Ebene abgezogen. Diese „bereinigten Ausgaben“ dienen der Darstellung des Finanzvolumens der einzelnen Ebenen.
Unmittelbare Ausgaben: Bei den unmittelbaren Ausgaben handelt es sich um die im Zuge der Aufgabenerfüllung getätigten Ausgaben ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich (verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen). Da die Ausgaben in der Darstellungsform der unmittelbaren Ausgaben von der Ausgabenseite her bereinigt sind (ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich), zeigen sie, in welchem Umfang die einzelnen Ebenen (Gebietskörperschaften) an der Erfüllung der Aufgaben beteiligt sind (Erfüllungsprinzip).
Bruttoausgaben: Sie zeigen alle im Zuge der Aufgabenerfüllung von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge).
Bereinigte Ausgaben (Gesamtausgaben): Sie sind die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-) Ebene. Sie geben an, wieviel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzen, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip).
Sie entsprechen den Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge der gesamtwirtschaftlichen Darstellung.
Nettoausgaben (Eigenausgaben): Sie sind die bereinigten Ausgaben abzüglich der Zahlungen von anderen öffentlichen Bereichen. Sie zeigen die aus eigenen Einnahmequellen der jeweiligen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu finanzierenden Ausgaben (Belastungsprinzip).
Zahlungsbeziehungen der öffentlichen Haushalte untereinander:
Bruttoausgaben = Unmittelbare Ausgaben + Zahlungen an den öffentlichen Bereich;
Aufgabenerfüllung:
Bereinigte Ausgaben = Bruttoausgaben – Zahlungen von öffentlichen Haushalten gleicher Ebene;
Aufgabenfinanzierung:
Nettoausgaben = Bereinigte Ausgaben (Eigenausgaben) - Zahlungen von öffentlichen Haushalten anderer Ebene;
(6) Öffentliche Verschuldung
In den Tabellen der Gliederung C. handelt es sich bei den Neuschulden für das Reichsgebiet um die seit dem 1.4.1924 aufgenommenen Schulden. Kreditmarktschulden im weitesten Sinn sind Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten, Individualversicherungen und anderen privaten Gläubigern, Inhaberschuldverschreibungen und Schatzanweisungen. Die Angaben umfassen auch Schatzwechsel und sonstige Betriebsmittelkredite (schwebende Schulden), jedoch keine Steuergutscheine und MEFO-Wechsel, die das Reich zur Bekämpfung der Deflation und insbesondere zur Finanzierung der Rüstungsausgaben ausgegeben hatte.
Die Schulden aus öffentlichen Mitteln umfassen Beträge, die aus Kreditgewährungen der öffentlichen Körperschaften untereinander (Reich an Länder, Länder an Gemeinden usw.) herrühren. Diese entstammen aus zwei Quellen: Aus Anleihen und aus laufenden Haushaltsmitteln. Soweit sie aus eigenen Anleihen der Kreditgeber stammen, ist die Belastung schon durch die Schulden aus Kreditmarktmitteln erfasst.
Bei der Bildung der öffentlichen Verschuldung aller Gebietskörperschaften (Gesamtverschuldung) müssen die Schulden aus öffentlichen Mitteln ausgeschieden werden, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Bei der Betrachtung der Verschuldung der einzelnen Gebietskörperschaften dagegen bedeuten die Kredite, welche an andere öffentliche Körperschaften geschuldet sind, genau so eine finanzwirtschaftliche Belastung für die kreditnehmende Körperschaft wie ihre Kreditaufnahmen auf den Kreditmärkten. Die Summe der Schulden der einzelnen Körperschaften jeweils für sich kann daher nur durch Addition der Schulden aus Kreditmarktmitteln und aus öffentlichen Mitteln gebildet werden.
Als Auslandsschulden sind für das Reichsgebiet Einzel- und Sammelanleihen, Schatzwechsel und sonstige kurzfristige Schulden in fremder Währung ausgewiesen (politische Auslandschulden (Reparationen) sind nicht enthalten.
O. Einleitung:
Bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs gab es keinen Gesamtüberblick zur Finanzwirtschaft Deutschlands auf der Grundlage einer einheitlichen Erfassung des Finanzvolumens. Die erste umfassende, nach einheitlichen Grundsätzen für alle Gebietskörperschaften durchgeführte Finanzstatistik datiert aus dem Jahre 1925. Die in dem „Gesetz über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.)“ bildeten die Grundlage für die umfassende Erhebung der Einnahmen und Ausgaben für das Rechnungsjahr 1925/26, bei der auch Vergleichsdaten für die Vorkriegszeit (Rechnungsjahr 1913/14) zusammengestellt wurden. Das Haushaltsrecht erhielt mit der Einführung der Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 zunächst für das Reich und später auch für die Länder eine einheitliche Rechtsgrundlage.
Da die Reichsfinanzstatistik eine Aufrechnung der Rechnungsergebnisse der verschiedenen Gebietskörperschaften vorzunehmen hatte und eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse schaffen wollte, mussten die Rechnungsergebnisse in einer für alle Gebietskörperschaften gleichartigen Gruppierung zusammengestellt werden. Eine derartige gleichartige Zusammenstellung der Rechnungsposten lag jedoch in den Haushaltsrechnungen der verschiedenen Gebietskörperschaften nicht vor. Erst durch eine Untersuchung des Reichsfinanzministeriums (im Zuge des Aufbaus einer umfassenden Reichsfinanzstatistik) wurde für das Rechnungsjahr 1913/14 das Finanzvolumen für Reich, Länder und Gemeinden (Gv.) nachträglich errechnet, d.h. zusammen mit der Erhebung für das Rechnungsjahr 1925/26. Diese Ergebnisse beziehen sich daher auf das Reichsgebiet nach dem Gebietsstand von 1925! Finanzstatistische Ergebnisse über die Haushaltsrechnung des Reiches liegen nur bis einschließlich 1932/33 vor. Für die späteren Jahre ist ein Abschluss des Reichs nicht mehr veröffentlicht worden. Für die Jahre bis 1937/38 liegen dann nur noch Daten für Länder und Gemeinden vor.
„Auch bei den Vorbereitungen der Finanzreform von 1925 fehlte noch jeder zahlenmäßige Anhalt über die Gesamtbeanspruchung wirtschaftlicher Mittel durch die öffentliche Hand. Nur die Finanzwirtschaft des Reichs konnte durch den Reichshaushalt übersehen werden; die Haushaltsvoranschläge und Haushaltsrechnungen der Landesverwaltungen sind nicht so einheitlich aufgebaut, daß eine Zusammenfassung der darin verrechneten Ausgasen und Einnahmen ohne weiteres möglich wäre; dieselben Schwierigkeiten ergaben sich für die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen der mehr als 60.000 Gemeinden und Gemeindeverbände. Sogar für die wichtigsten der öffentlichen Einnahmen, die Steuern, konnten bei den Vorbesprechungen der Finanzausgleichsregelung von 1925 noch keine Angaben über ihre Gesamtsumme und ihre Verteilung auf Reich, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände in der Vor- und Nachkriegszeit gemacht werden. Erst durch die im Finanzausgleichsgesetz von 1925 geforderte Reichfinanzstatistik ist die Beobachtung der finanziellen Auswirkungen der rechtlichen Neuregelungen innerhalb der veränderten volks- und finanzwirtschaftlichen Verhältnisse ermöglicht worden. Die Ergebnisse der Reichsfinanzstatistik liegen nunmehr für eine Reihe von Nachkriegsjahren mit stabiler Währung und für das Vorkriegsjahr 1913/14 vor und erlauben eine Betrachtung der Entwicklung, die schon über die ersten Umstellungsschwierigkeiten des Jahres 1925/26,- kurz nach Beendigung der Inflation – hinausgeht und bei der sich vorübergehende Einflüsse von dauernden Strukturänderungen gegenüber der Vorkriegszeit zu unterscheiden beginnen …
Die öffentliche Verwaltung im Deutschen Reich umfaßt den Tätigkeitsbereich der Reichsverwaltung, der Landesverwaltungen und der gemeindlichen Selbstverwaltungen. Die Reichsverwaltung, jede der 18 Landesverwaltungen (ab 1. April 1929 durch die Vereinigung von Waldeck mit Preußen 17 Landesverwaltungen) und jede der rund 60.000 Gemeindeverwaltungen bildet finanzwirtschaftlich und finanzpolitisch eine Einheit für sich, über deren Finanzgebarung in den einzelnen Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen Rechenschaft gegeben wird“ (Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1930: Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Nr. 14. Die deutsche Finanzwirtschaft vor und nach dem Kriege. Berlin: Reimar Hobbing, S. 10f).
1. Zeitliche Datierung
Sämtliche Angaben beziehen sich auf den Beginn des Rechnungs- oder Haushaltsjahres (Rechnungsjahr: 1.4. des Berichtsjahres bis 31.3. des folgenden Jahres).
2. Finanzstatistischer Berichtskreis:
Die Reichsfinanzstatistik erfasst als „Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Verwaltung“ die gesamten Ausgaben und Einnahmen der Hoheitsverwaltungen des Reichs, der Länder und die Kämmereiverwaltungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Gv.).
Die öffentlichen Betriebe, die öffentlichen Sozialversicherungsanstalten und die öffentlich-rechtlichen Zweckverbände (Schulverbände u. drgl.) sind nur mit den Zuschüssen, die sie von diesen Gebietskörperschaften erhalten, und mit den Überschüssen, die sie an diese Gebietskörperschaften abliefern, erfasst. Die Ausgaben und Einnahmen des Erwerbsvermögens sind als Saldo in den allgemeinen Deckungsmitteln enthalten.
3. Rechnungsergebnisse:
In den Datentabellen enthalten ausschließlich Rechnungsergebnisse. Die rechnungsmäßigen Ausgaben und Einnahmen enthalten die für das Rechnungsjahr tatsächlich verausgabten und vereinnahmten Beträge, auch wenn sie erst nach Ablauf des laufenden Rechnungsjahres in der daran anschließenden Auslaufzeit oder ‚Ergänzungsperiode‘ getätigt wurden.
4. Die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung im Deutschen Reich:
„Die finanzwirtschaftliche Auswirkung der gesamten öffentlichen Verwaltungstätigkeit (Reich, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) kommt nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert zur Darstellung: Ausgangspunkt sind die Ausgaben, die den Gebietskörperschaften in Ausführung der ihnen obliegenden Aufgaben entstehen.
Die Ausgaben werden gegeben für jedes Aufgabengebiet nach Ausgabearten (persönliche Ausgaben, sächliche Ausgaben usw.). Die Summe der Ausgabearten ergibt nach Ausschaltung der Doppelzählungen (Verrechnungsverkehr zwischen den jeweils zu einer Gruppe zusammengefassten Gebietskörperschaften gleicher Art, z.B. Gemeinden) die
- bereinigten Ausgaben.
Die unmittelbaren Ausgaben zeigen, in welchem Umfang die Gebietskörperschaften der verschiedenen Verwaltungsebenen Aufgaben erfüllen.?
Die von allen Doppelzählungen bereinigten Ausgaben sind der Finanzbedarf. Der
- reine Finanzbedarf (Nettoausgaben oder nach 1945 „Eigenausgaben“ genannt)
ist der Teil des Finanzbedarfs, der nach Abzug der Zuschüsse, Beiträge, Erstattungen u. drgl. von Gebietskörperschaften anderer Art (z.B. von Ländern an Gemeinden) verbleibt (Ausschaltung des Verrechnungsverkehrs zwischen den Gebietskörperschaften). Die Errechnung des Reinen Finanzbedarfs ermöglicht die Ausschaltung von Doppelzählungen bei der Zusammenfassung mehrerer Gruppen von Gebietskörperschaften. Die Nettoausgaben errechnen sich aus der Summe der unmittelbaren Ausgaben, zuzüglich der Zahlungen an Gebietskörperschaften, abzüglich der Zahlungen von Gebietskörperschaften. Sie geben die Höhe der aus eigenen Mitteln der betreffenden Gebietskörperschaft zu deckenden bzw. zu finanzierenden Aufwendungen an (Bereinigung nach dem „Belastungsprinzip“).
Der Reine Finanzbedarf wird bei der Untersuchung der Ausgaben in den Vordergrund treten, da dieser finanzwirtschaftliche Begriff den Bedarf der Gebietskörperschaften an eigenen Mitteln darstellt.
Diese eigenen Mittel sind in erster Linie die
- Speziellen Deckungsmittel,
d.h. die bei den einzelnen Aufgabengebieten für spezielle Leistungen eingehenden eigenen Einnahmen (Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Miet- und Zinseinnahmen u. dergl.), Einnahmen aus Fondsentnahmen, Grundstücksverkäufen, Schuldenaufnahme usw.
Der nach Abzug der Speziellen Deckungsmittel vom Reinen Finanzbedarf verbleibende ungedeckte Rest ist der
- Zuschußbedarf
des betreffenden Aufgabengebietes.
Die Summe des Zuschußbedarf der einzelnen Aufgabengebiete bildet den
- Gesamtzuschußbedarf.
Der Zuschußbedarf muß durch die
- Allgemeinen Deckungsmittel
abgedeckt werden. Die Allgemeinen Deckungsmittel stehen also in keiner unmittelbaren Beziehung zu den einzelnen Aufgabengebieten, sondern treten dem Bedarf der Gesamtheit der Aufgabengebiete (Gesamtzuschußbedarf) als Deckungsmittel gegenüber. Die Allgemeinen Deckungsmittel umfassen somit alle zur Bestreitung des Jahresbedarfs herangezogenen Einnahmen, die keinem Verwaltungszweig speziell zuzuordnen sind. Unter den Allgemeinen Deckungsmitteln werden verstanden die Einnahmen aus Steuern und Zöllen, ferner die Erträge aus dem Erwerbsvermögen, d.h. aus dem Allgemeinen Grund- und Kapitalvermögen sowie den Unternehmungen und Betrieben.
Der Unterschied zwischen Zuschußbedarf und Allgemeinen Deckungsmitteln sind die
- Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben.
In dem Jahresabschluß werden schließlich noch aus den Vorjahren berücksichtigt: die Überschüsse (Bestände) oder die Fehlbeträge“
(Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1930: Finanzen und Steuern im In- und Ausland. Ein statistisches Handbuch. Berlin: Reimar Hobbing, S. 103).
(5) Finanzstatistische Begriffe
(a) Gesamtwirtschaftliche Darstellung
Bereinigte Ausgaben/Einnahmen: Summe der Ausgaben/Einnahmen der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung. Bei den Ausgabe- und Eingabesummen werden Doppelzählungen global bereinigt, indem die darin enthaltenen Zahlungen zwischen den einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen in einer Summe abgesetzt werden.
Finanzierungssaldo: Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen zuzüglich bzw. abzüglich des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen (interne Verrechnungen zur Vermeidung von Doppelzählungen für die finanzstatistische Darstellung).
(b) Finanzwirtschaftliche Darstellung
Für die Ausschaltung von Doppelzählungen zur Bildung eines bereinigten Gesamtniveaus der öffentlichen Ausgaben/Einnahmen hat die Finanzstatistik zwei Formen für die Ausschaltung von Doppelzählungen entwickelt:
(a) Bereinigung von der Einnahmeseite:
Es wird der Gesamtbetrag der Ausgaben einschl. der Ausgaben an Zuweisungen und Darlehen an andere Gebietskörperschaften ermittelt; von diesem Gesamtbetrag der Ausgaben werden die Einnahmen an Zuweisungen und Darlehen von anderen Gebietskörperschaften abgezogen. Das Ergebnis wird bezeichnet als
- vor 1945: „reiner Finanzbedarf“
- nach 1945 „Eigenausgaben“
Zweck dieser Art der Berechnung ist die Darstellung der Lastenverteilung zwischen den einzelnen Ebenen der öffentlichen Verwaltung im Ganzen wie auch auf den einzelnen Aufgabengebieten.
(b) Bereinigung von der Ausgabenseite:
Es werden nur diejenigen Finanzvorfälle zu einer Gesamtsumme zusammengefasst, die nicht Ausgaben an oder Einnahmen von anderen Körperschaften darstellen. Die Summe der Ausgaben wird als
- „unmittelbare Ausgaben“
bezeichnet. Sie bestehen aus den Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand, Sachinvestitionen sowie den laufenden und vermögenswirksamen Zahlungen an andere Bereiche (einschl. Darlehen und Beteiligungen).
In der Finanzstatistik wird für die Zeit nach 1945 der Gesamtbetrag der Ausgaben (in der Zusammenfassung der Körperschaften) sowohl im Ganzen als auch für die einzelnen Verwaltungszweige (funktionale Gliederung der Staatsausgaben) in der Form der unmittelbaren Ausgaben errechnet.
(c) Bereinigte Ausgaben:
Außer den „unmittelbaren Ausgaben“ und den „Eigenausgaben“ werden in der Finanzstatistik auch die sog.
- „bereinigten Ausgaben“
errechnet. Von den Bruttoausgaben“ (Summe von „unmittelbaren Ausgaben“ und Zuweisungen und Darlehen an andere Gebietskörperschaften) werden die Zuweisungen von Körperschaften gleicher Ebene abgezogen. Diese „bereinigten Ausgaben“ dienen der Darstellung des Finanzvolumens der einzelnen Ebenen.
Unmittelbare Ausgaben: Bei den unmittelbaren Ausgaben handelt es sich um die im Zuge der Aufgabenerfüllung getätigten Ausgaben ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich (verwaltungszweiggebundene Zuweisungen, Darlehen und Tilgungen an Gebietskörperschaften und abzüglich der Erstattungen). Da die Ausgaben in der Darstellungsform der unmittelbaren Ausgaben von der Ausgabenseite her bereinigt sind (ohne Zahlungen an den öffentlichen Bereich), zeigen sie, in welchem Umfang die einzelnen Ebenen (Gebietskörperschaften) an der Erfüllung der Aufgaben beteiligt sind (Erfüllungsprinzip).
Bruttoausgaben: Sie zeigen alle im Zuge der Aufgabenerfüllung von den Körperschaften insgesamt getätigten Ausgaben (ohne die besonderen Finanzierungsvorgänge).
Bereinigte Ausgaben (Gesamtausgaben): Sie sind die Bruttoausgaben bereinigt um die Zahlungen innerhalb der gleichen (Darstellungs-) Ebene. Sie geben an, wieviel Mittel die einzelnen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zur Aufgabenerfüllung einsetzen, unabhängig davon, welche anderen öffentlichen Bereiche zur Ausgabenfinanzierung beigetragen haben (Erfüllungsprinzip).
Sie entsprechen den Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge der gesamtwirtschaftlichen Darstellung.
Nettoausgaben (Eigenausgaben): Sie sind die bereinigten Ausgaben abzüglich der Zahlungen von anderen öffentlichen Bereichen. Sie zeigen die aus eigenen Einnahmequellen der jeweiligen Körperschaften oder Körperschaftsgruppen zu finanzierenden Ausgaben (Belastungsprinzip).
Zahlungsbeziehungen der öffentlichen Haushalte untereinander:
Bruttoausgaben = Unmittelbare Ausgaben + Zahlungen an den öffentlichen Bereich;
Aufgabenerfüllung:
Bereinigte Ausgaben = Bruttoausgaben – Zahlungen von öffentlichen Haushalten gleicher Ebene;
Aufgabenfinanzierung:
Nettoausgaben = Bereinigte Ausgaben (Eigenausgaben) - Zahlungen von öffentlichen Haushalten anderer Ebene;
(6) Öffentliche Verschuldung
In den Tabellen der Gliederung C. handelt es sich bei den Neuschulden für das Reichsgebiet um die seit dem 1.4.1924 aufgenommenen Schulden. Kreditmarktschulden im weitesten Sinn sind Schuldscheindarlehen von Kreditinstituten, Individualversicherungen und anderen privaten Gläubigern, Inhaberschuldverschreibungen und Schatzanweisungen. Die Angaben umfassen auch Schatzwechsel und sonstige Betriebsmittelkredite (schwebende Schulden), jedoch keine Steuergutscheine und MEFO-Wechsel, die das Reich zur Bekämpfung der Deflation und insbesondere zur Finanzierung der Rüstungsausgaben ausgegeben hatte.
Die Schulden aus öffentlichen Mitteln umfassen Beträge, die aus Kreditgewährungen der öffentlichen Körperschaften untereinander (Reich an Länder, Länder an Gemeinden usw.) herrühren. Diese entstammen aus zwei Quellen: Aus Anleihen und aus laufenden Haushaltsmitteln. Soweit sie aus eigenen Anleihen der Kreditgeber stammen, ist die Belastung schon durch die Schulden aus Kreditmarktmitteln erfasst.
Bei der Bildung der öffentlichen Verschuldung aller Gebietskörperschaften (Gesamtverschuldung) müssen die Schulden aus öffentlichen Mitteln ausgeschieden werden, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Bei der Betrachtung der Verschuldung der einzelnen Gebietskörperschaften dagegen bedeuten die Kredite, welche an andere öffentliche Körperschaften geschuldet sind, genau so eine finanzwirtschaftliche Belastung für die kreditnehmende Körperschaft wie ihre Kreditaufnahmen auf den Kreditmärkten. Die Summe der Schulden der einzelnen Körperschaften jeweils für sich kann daher nur durch Addition der Schulden aus Kreditmarktmitteln und aus öffentlichen Mitteln gebildet werden.
Als Auslandsschulden sind für das Reichsgebiet Einzel- und Sammelanleihen, Schatzwechsel und sonstige kurzfristige Schulden in fremder Währung ausgewiesen (politische Auslandschulden (Reparationen) sind nicht enthalten.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Übersichten zur Finanzwirtschaft des Deutschen Reichs
A.01a Gesamtbeträge der Ausgaben und Einnahmen im Deutschen Reich (1913-1937)
A.01b Anteil von Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.) am Gesamtbetrag der Ausgaben und Einnahmen im Deutschen Reich (1913-1936)
A.02 Ausgaben der Gebietskörperschaften (1913-1937)
A.03 Unmittelbare Ausgaben nach Aufgabenbereichen (1913-1932)
A.04a Staatsausgaben nach Arten (1913-1937)
A.04b Staatseinnahmen nach Arten (1913-1937)
A.05 Die Deckung des Finanzbedarfs, öffentliche Verwaltung insgesamt (1913-1932)
A.06 Die Entwicklung der Steuern /Zölle und der Gesamteinnahmen (1913-1937)
B Ergänzende Detailtabellen
B.01a Unmittelbare Ausgaben von Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.) zusammen nach Verwaltungszweigen (1913-1932)
B.01b Unmittelbare Ausgaben von Ländern und Gemeinden (Gv.) nach Verwaltungszweigen (1932-1937)
B.02a Unmittelbare Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Arten (1913-1936)
B.02b Einnahmen nach Gebietskörperschaften und Arten (1913-1936)
C. Die öffentliche Verschuldung
C.01a Die Schulden von Reich, Länder, Gemeinden / Gemeindeverbänden insgesamt (1928-1938)
C.01b Die Reichsschuld (1928-1938)
C.02 Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden (1928-1938)
A. Übersichten zur Finanzwirtschaft des Deutschen Reichs
A.01a Gesamtbeträge der Ausgaben und Einnahmen im Deutschen Reich (1913-1937)
A.01b Anteil von Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.) am Gesamtbetrag der Ausgaben und Einnahmen im Deutschen Reich (1913-1936)
A.02 Ausgaben der Gebietskörperschaften (1913-1937)
A.03 Unmittelbare Ausgaben nach Aufgabenbereichen (1913-1932)
A.04a Staatsausgaben nach Arten (1913-1937)
A.04b Staatseinnahmen nach Arten (1913-1937)
A.05 Die Deckung des Finanzbedarfs, öffentliche Verwaltung insgesamt (1913-1932)
A.06 Die Entwicklung der Steuern /Zölle und der Gesamteinnahmen (1913-1937)
B Ergänzende Detailtabellen
B.01a Unmittelbare Ausgaben von Reich, Ländern und Gemeinden (Gv.) zusammen nach Verwaltungszweigen (1913-1932)
B.01b Unmittelbare Ausgaben von Ländern und Gemeinden (Gv.) nach Verwaltungszweigen (1932-1937)
B.02a Unmittelbare Ausgaben nach Gebietskörperschaften und Arten (1913-1936)
B.02b Einnahmen nach Gebietskörperschaften und Arten (1913-1936)
C. Die öffentliche Verschuldung
C.01a Die Schulden von Reich, Länder, Gemeinden / Gemeindeverbänden insgesamt (1928-1938)
C.01b Die Reichsschuld (1928-1938)
C.02 Die Schulden von Reich, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden (1928-1938)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 2013
Jahr der Online-Publikation: 2013
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2013
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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