On this page you get the opportunity to select studies via their thematic allocation. All studies have been assigned exactly on this subject, which is the focus of the study.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
| ZA 8491 | Staatsfinanzen | Wucherpfennig, Lutz, Staatsverschuldung in Deutschland, die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2004. |
10 Zeitreihen (1950 - 2004) 5 Tabellen |
Close details |
Bibliographical information
Study number: ZA 8491
Study title: Staatsverschuldung in Deutschland, die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2004.
Survey or investigation period: 1950 - 2004
Primary researcher: Wucherpfennig, Lutz
Publication (printed publication): Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2006.
Recommended citation (dataset): Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2006.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8491
Datenfile Version 1.0.0
Study title: Staatsverschuldung in Deutschland, die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2004.
Survey or investigation period: 1950 - 2004
Primary researcher: Wucherpfennig, Lutz
Publication (printed publication): Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2006.
Recommended citation (dataset): Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos. Zugl.: Hannover, Univ., Diss., 2006.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8491
Datenfile Version 1.0.0
Content of the study
More
Study description:
„Die öffentliche Verschuldung ist nach wie vor eine kontrovers diskutierte Einnahmeart des Staates. Sie war es bereits in früheren Jahrhunderten, als sich prunksüchtige Herrscher für ihre Bautätigkeit hoch verschuldeten (als Beispiel: die kurbayerische Verschuldungspolitik im 17. und 18. Jahrhundert, siehe Zimmermann, H., 1999: Ökonomische Rechtfertigung einer kontinuierlichen Staatsverschuldung, in: Henke, K.-D. (Hrsg.), 1999: Zur Zukunft der Staatsfinanzierung. Baden-Baden, S. 159). Vor dem Hintergrund der Höhe des öffentlichen Schuldenstandes ist die Diskussion über die theoretisch-ökonomischen Grundlagen und die rechtlichen Begrenzungen hochaktuell. Hinzu kommen die Europäische Währungsunion und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt, die für Deutschland völlig neue Verschuldungsbegrenzungen mit sich gebracht haben. Die Fragen nach der Berechtigung und der Begrenzung der Staatsverschuldung sind nicht neu, sondern bereits seit dem 19. Jahrhundert wichtige Themen in der finanz- und staatswissenschaftlichen Diskussion. Die Besonderheit des Themas ‚Staatsverschuldung‘ besteht darin, dass es sich nicht auf ein Fachgebiet beschränkt, sondern fachübergreifend aus ökonomischer und juristischer Sicht diskutiert werden muss. Schließlich sind politische und institutionelle Faktoren in die Überlegungen einzubeziehen“ (Wucherpfennig, a.a.O., S.17). Die mit der öffentlichen Verschuldung verbundenen Fragen sind im Grenzbereich zwischen Nationalökonomie, Jurisprudenz und Politik angesiedelt. Eine Folge davon ist, dass die eine Fachrichtung nicht an den Erkenntnissen vorübergehen kann, zu denen die andere gelangt ist. Im ersten Teil der Arbeit werden die Entwicklung der Staatsverschuldung und der Konjunkturpolitik in der Bunderepublik Deutschland, die Problematik steigender Staatsverschuldung, die Konsolidierungsbemühungen und die juristische Diskussion zusammenfassend behandelt. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004 empirisch dargestellt. Neben der absoluten Höhe der Nettoneuverschuldung und des Schuldenstandes interessiert insbesondere die Relation zu anderen finanzwissenschaftlichen Daten. „Der Schuldenstand und die jährliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Relation zu Bruttoinlandsprodukt und zum Haushaltsvolumen zu setzen. Entscheidend sind Relationen, die die Belastung der öffentlichen Haushalte und der Volkswirtschaft durch die Staatsverschuldung und die mit ihr verbundenen Zinslasten zum Ausdruck bringen. Diese sind aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes, der Neuverschuldung oder der Zinslasten. Deswegen wird von der Darstellung ‚pro-Kopf – bezogener‘ Zahlen abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die Pro-Kopf - Verschuldung einer Gebietskörperschaft keine aussagefähige Größe im Hinblick auf die damit verbundene finanzielle Belastung darstellt “ (Wucherpfennig, a.a.O., S. 31).
Im dritten Teil geht es um die wirtschaftstheoretischen Grundlagen, die für die Beurteilung der Staatsverschuldung eine wichtige Rolle spielen. „Mit Hilfe der Aufnahme von Krediten ist der Staat in der Lage, seine Handlungsmöglichkeiten durch die Ausdehnung der Einnahmeseite kurzfristig erheblich zu erweitern. ‚die Folge ist die mittel- und langfristige Belastung der Ausgabenseite durch Zins- und Tilgungslasten. Diese unterschiedlichen kurz- und langfristigen Aspekte der Staatsverschuldung haben in der Finanzwissenschaft zu einer kontroversen Beurteilung geführt. Entsprechend unterschiedlich fällt die Bewertung der Zuverlässigkeit bzw. Notwendigkeit staatlicher Verschuldung aus. In dem 3. Teil werden daher ausgewählte wirtschaftstheoretische Ansätze dazu vorgestellt“ (Wucherpfennig, a.a.O., S. 54f). Im vierten Teil geht es um die Staatsverschuldung als Rechtsproblem.
„Die öffentliche Verschuldung ist nach wie vor eine kontrovers diskutierte Einnahmeart des Staates. Sie war es bereits in früheren Jahrhunderten, als sich prunksüchtige Herrscher für ihre Bautätigkeit hoch verschuldeten (als Beispiel: die kurbayerische Verschuldungspolitik im 17. und 18. Jahrhundert, siehe Zimmermann, H., 1999: Ökonomische Rechtfertigung einer kontinuierlichen Staatsverschuldung, in: Henke, K.-D. (Hrsg.), 1999: Zur Zukunft der Staatsfinanzierung. Baden-Baden, S. 159). Vor dem Hintergrund der Höhe des öffentlichen Schuldenstandes ist die Diskussion über die theoretisch-ökonomischen Grundlagen und die rechtlichen Begrenzungen hochaktuell. Hinzu kommen die Europäische Währungsunion und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt, die für Deutschland völlig neue Verschuldungsbegrenzungen mit sich gebracht haben. Die Fragen nach der Berechtigung und der Begrenzung der Staatsverschuldung sind nicht neu, sondern bereits seit dem 19. Jahrhundert wichtige Themen in der finanz- und staatswissenschaftlichen Diskussion. Die Besonderheit des Themas ‚Staatsverschuldung‘ besteht darin, dass es sich nicht auf ein Fachgebiet beschränkt, sondern fachübergreifend aus ökonomischer und juristischer Sicht diskutiert werden muss. Schließlich sind politische und institutionelle Faktoren in die Überlegungen einzubeziehen“ (Wucherpfennig, a.a.O., S.17). Die mit der öffentlichen Verschuldung verbundenen Fragen sind im Grenzbereich zwischen Nationalökonomie, Jurisprudenz und Politik angesiedelt. Eine Folge davon ist, dass die eine Fachrichtung nicht an den Erkenntnissen vorübergehen kann, zu denen die andere gelangt ist. Im ersten Teil der Arbeit werden die Entwicklung der Staatsverschuldung und der Konjunkturpolitik in der Bunderepublik Deutschland, die Problematik steigender Staatsverschuldung, die Konsolidierungsbemühungen und die juristische Diskussion zusammenfassend behandelt. Im zweiten Teil wird die Entwicklung der Staatsverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004 empirisch dargestellt. Neben der absoluten Höhe der Nettoneuverschuldung und des Schuldenstandes interessiert insbesondere die Relation zu anderen finanzwissenschaftlichen Daten. „Der Schuldenstand und die jährliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Relation zu Bruttoinlandsprodukt und zum Haushaltsvolumen zu setzen. Entscheidend sind Relationen, die die Belastung der öffentlichen Haushalte und der Volkswirtschaft durch die Staatsverschuldung und die mit ihr verbundenen Zinslasten zum Ausdruck bringen. Diese sind aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes, der Neuverschuldung oder der Zinslasten. Deswegen wird von der Darstellung ‚pro-Kopf – bezogener‘ Zahlen abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die Pro-Kopf - Verschuldung einer Gebietskörperschaft keine aussagefähige Größe im Hinblick auf die damit verbundene finanzielle Belastung darstellt “ (Wucherpfennig, a.a.O., S. 31).
Im dritten Teil geht es um die wirtschaftstheoretischen Grundlagen, die für die Beurteilung der Staatsverschuldung eine wichtige Rolle spielen. „Mit Hilfe der Aufnahme von Krediten ist der Staat in der Lage, seine Handlungsmöglichkeiten durch die Ausdehnung der Einnahmeseite kurzfristig erheblich zu erweitern. ‚die Folge ist die mittel- und langfristige Belastung der Ausgabenseite durch Zins- und Tilgungslasten. Diese unterschiedlichen kurz- und langfristigen Aspekte der Staatsverschuldung haben in der Finanzwissenschaft zu einer kontroversen Beurteilung geführt. Entsprechend unterschiedlich fällt die Bewertung der Zuverlässigkeit bzw. Notwendigkeit staatlicher Verschuldung aus. In dem 3. Teil werden daher ausgewählte wirtschaftstheoretische Ansätze dazu vorgestellt“ (Wucherpfennig, a.a.O., S. 54f). Im vierten Teil geht es um die Staatsverschuldung als Rechtsproblem.
Methodology
Study area:
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004.
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2004.
Source types:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2001: Fachserie 14, Reihe 3.1 (1950 bis 2001).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Reihe 5 (1950 bis 2002);
Bundesministeriums für Finanzen (BMF), Mai 2005: Monatsbericht (1995 bis 2004).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2001: Fachserie 14, Reihe 3.1 (1950 bis 2001).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2002: Fachserie 14, Reihe 5 (1950 bis 2002);
Bundesministeriums für Finanzen (BMF), Mai 2005: Monatsbericht (1995 bis 2004).
More
Sources used (detailed index):
Siehe auch das Literaturverzeichnis in dem beigefügten PDF – Dokument (S. 229 ff).
Quellenangaben zu den Tabellen
A.01 Nettokreditaufnahme und Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 1999). Monatsbericht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF): Mai 2005, S. 90, 91 (2000 bis 2004).
A.02 Schuldenstand und Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 95 (2003 bis 2004).
Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2004: Tabelle 46: Verschuldung der öffentlichen Haushalte (1950 bis 2003).
A.03 Nettokreditaufnahme und Schuldenstand des Bundes:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 2000); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2001 bis 2004).
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002).
Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2003 bis 2004).
A.04 Zinsausgaben und Zins-Ausgabenquote des Bundes:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2002 bis 2004).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 2001). Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2002 bis 2004).
BMF Finanzbericht 1994, S. 208 ff. (1950 bis 1994).
Monatsbericht des BMF Mai 2005 S. 92/93 (1995 bis 2004).
A.05 Zins-Steuerquote und Kreditfinanzierungsquote des Bundes:
Statistisches Bundesamt; BMF -IA 4.
Statistisches Bundesamt (1950 bis 1994); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 92/93 (1995-2004).
Siehe auch das Literaturverzeichnis in dem beigefügten PDF – Dokument (S. 229 ff).
Quellenangaben zu den Tabellen
A.01 Nettokreditaufnahme und Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 1999). Monatsbericht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF): Mai 2005, S. 90, 91 (2000 bis 2004).
A.02 Schuldenstand und Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 95 (2003 bis 2004).
Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2004: Tabelle 46: Verschuldung der öffentlichen Haushalte (1950 bis 2003).
A.03 Nettokreditaufnahme und Schuldenstand des Bundes:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 2000); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2001 bis 2004).
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002).
Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2003 bis 2004).
A.04 Zinsausgaben und Zins-Ausgabenquote des Bundes:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 5, 2002 (1950 bis 2002); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2002 bis 2004).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 14, Reihe 3.1, 2001 (1950 bis 2001). Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 93 (2002 bis 2004).
BMF Finanzbericht 1994, S. 208 ff. (1950 bis 1994).
Monatsbericht des BMF Mai 2005 S. 92/93 (1995 bis 2004).
A.05 Zins-Steuerquote und Kreditfinanzierungsquote des Bundes:
Statistisches Bundesamt; BMF -IA 4.
Statistisches Bundesamt (1950 bis 1994); Monatsbericht des BMF Mai 2005, S. 92/93 (1995-2004).
More
Annotations:
Zitat aus Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos, S. 31 – 36:
0. Einführung:
„Neben der absoluten Höhe der Nettoneuverschuldung und des Schuldenstandes interessiert insbesondere die Relation zu anderen finanzwissenschaftlichen Daten. Bereits im 19. Jahrhundert erkannte v. Stein, dass weniger die absoluten Zahlen der Verschuldung aussagekräftig sind, als vielmehr ihre Relation zu anderen ökonomischen Größen: „Die Schuldenlast und ihre Größe bestimmen sich dagegen nicht durch die ziffermäßige oder die wahre Höhe der Staatsschuld, sondern Begriff und Maß derselben entstehen da, wo ich die Staatseinnahmen zuerst mit der Summe der effectiv zu zahlenden Zinsen, und zweitens mit dem Volkseinkommen zusammenstelle, welches schließlich diese Zinsen doch zahlen muß".
Der Schuldenstand und die jährliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Relation zu Bruttoinlandsprodukt und zum Haushaltsvolumen zu setzen. Die absoluten Fehl- und Zinsbeträge und die Pro- Kopf- Verschuldung sind für sich genommen wenig aussagekräftig Entscheidend sind Relationen, die die Belastung der öffentlichen Haushalte und der Volkswirtschaft durch die Staatsverschuldung und die mit ihr verbundenen Zinslasten zum Ausdruck bringen. Diese sind aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes, der Neuverschuldung oder der Zinslasten.
Deswegen wird von der Darstellung „pro- Kopf- bezogener" Zahlen abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die Pro- Kopf- Verschuldung einer Gebietskörperschaft keine aussagefähige Größe im Hinblick auf die damit verbundene finanzielle Belastung darstellt. Für den einzelnen Bürger ist die für ihn statistisch ermittelte Durchschnittsverschuldung keine reale Last, für die er mit dem privaten Vermögen zu haften hat. Infolgedessen ist es unsinnig, von diesen Durchschnittswerten, auch wenn sie den Zweck des Aufrüttelns der Gesellschaft erfüllen mögen, Grenzen der Belastungsfähigkeit der Bürger durch Verschuldungspolitik ableiten zu wollen.
Eine steigende Staatsverschuldung muss nicht zwangsläufig zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte führen, sofern den Lasten entsprechend wachsende Einnahmen gegenüberstehen, aus denen Zins und Tilgung aufgebracht werden können. Wenn die Wachstumsrate des Schuldenstandes langfristig dem wirtschaftlichen Wachstum entspricht, ist ein chronisches Budgetdefizit mit einer konstanten Schuldenquote vereinbar.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich der Umfang des öffentlichen Gesamthaushalts in den letzten 50 Jahren erheblich vergrößert hat. Die Expansion der öffentlichen Haushalte ist in erster Linie auf eine veränderte Funktion des Staates zurückzuführen. Während der Haushalt früher im Wesentlichen der Bedarfsdeckung für die reinen Verwaltungsaufgaben diente, hat der Staat inzwischen die Rolle eines gigantischen Umverteilers von Einkommen und Vermögen übernommen und nimmt auch selbst am allgemeinen Wirtschaftsleben teil.
Die wichtigsten Quoten, deren Entwicklung neben dem Schuldenstand und der Nettokreditaufnahme dargestellt wird, sind folgende:
1. Defizitquote
Die Defizitquote gibt den Anteil des öffentlichen Defizits des jeweiligen Haushaltsjahres am Bruttoinlandsprodukt des entsprechenden Jahres wieder. Im Rahmen der Defizitquote wird zwischen dem strukturellen Defizit einerseits und dem konjunkturellen Defizit andererseits unterschieden. Diese Differenzierung hat insbesondere im Zuge der Diskussion über das Defizitkriterium im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Debatte über die eindeutige Abgrenzung der Defizitarten macht die vermuteten Vorteile einer solchen Strategie wieder zunichte. Als es schließlich im Jahr 2005 zu einer Reformierung des Pakts kam, hat man daher auf eine Differenzierung zwischen diesen beiden Defizitarten verzichtet. Die Unterschiede werden daher nur kurz dargestellt:
(a) Das strukturelle Defizit
Die Berechnung konjunkturbereinigter (struktureller) Defizite basiert in der Regel auf der Ermittlung einer zyklischen Abweichung des BIP von einem nicht beobachtbaren Potential- oder Trendwert. Zur Ermittlung dieser Abweichungen gibt es verschiedene Verfahren, die in der Regel zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen einer Veränderung der Produktionslücke auf die staatlichen Einnahmen und Ausgaben und damit auf den Haushaltssaldo geschätzt. Im Ergebnis erhält man eine Kennziffer für die Budgetreagibilität, die unmittelbar an die Produktionslücke anknüpft.
(b) Das konjunkturelle Defizit
Von einem konjunkturellen Defizit spricht man dagegen, wenn die Deckungslücke im Haushalt darauf zurückzuführen ist, dass die Steuereinnahmen in einer konjunkturellen Schwächephase zurückgehen, während die Ausgaben, insbesondere für die Sozialsysteme, gleichzeitig ansteigen. Dabei handelt es sich um das „Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren".
Verzichtet der Staat darauf, diesen zusätzlichen Finanzbedarf durch Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zu kompensieren und nimmt er stattdessen eine höhere Neuverschuldung in Kauf, so führt dies zu einem vorübergehenden Anstieg der Defizitquote. Diese sinkt wieder, wenn im folgenden Aufschwung zurückgehende Ausgaben steigenden Einnahmen gegenüberstehen. Die Defizitquote wird dadurch erheblich beeinflußt. Das Konzept der automatischen Stabilisatoren ist als Richtschnur in der Finanzpolitik grundsätzlich anerkannt.
(c) Abgrenzungsschwierigkeiten
Umstritten ist dagegen nach wie vor die konkrete Abgrenzung zwischen beiden Defizitarten. Die Aufteilung der Fehlbeträge in eine konjunkturelle und eine strukturelle Komponente ist schwierig und nicht eindeutig. Das entsprechende Konzept überzeugt nur in der Theorie. Eine für die praktische Anwendung „richtige" Berechnung ist dagegen nicht erkennbar. Unterschiedliche Institutionen kommen aufgrund verschiedener theoretischer Ansätze, Daten, Zeithorizonte, Parameter und Berechnungsverfahren zu abweichenden Ergebnissen. Das strukturelle Defizit ist letztlich eine „künstliche", nicht zuverlässig berechenbare und finanzpolitisch schwer steuerbare Größe.
(2) Schuldenstandsquote
Aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes ist die Entwicklung der Schuldenstandsquote. Die Schuldenstandsquote gibt das Verhältnis zwischen der Höhe der Gesamtverschuldung und dem jährlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) an. Im Gegensatz zur Defizitquote spiegelt sie das langfristige Ergebnis der Haushaltspolitik wieder. Je höher sie liegt, umso größer ist die Belastung der Gesamtwirtschaft durch die Zins- und Tilgungsleistungen. Ihre Höhe wird allerdings nicht nur von der Entwicklung des Schuldenstandes, sondern auch vom Wirtschaftswachstum bestimmt. Ist das Wirtschaftswachstum besonders niedrig, so steigt die Schuldenstandsquote selbst bei einer relativ geringen Neuverschuldung schneller an.
Die Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts ist neben der Defizitquote des Gesamthaushalts im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts die zweite entscheidende Größe. Langfristig wird die Schuldenstandsquote durch das Verhältnis der Defizitquote zur Wachstumsrate der Wirtschaft bestimmt.
Für die Zu- oder Abnahme der Schuldenstandsquote und damit für die längerfristige Tragbarkeit der öffentlichen Verschuldung ist entscheidend, wie sich die Defizitquote des Staates und das Wirtschaftswachstum entwickeln. Solange es gelingt, Wachstum zu erzeugen und damit zusätzliches Einkommen, aus dem die Schulden bedient und getilgt werden können, können die Schulden immer weitergewälzt werden. Entspricht die Wachstumsrate des Schuldenstandes langfristig dem Wirtschaftswachstum, so bleibt die Schuldenstandsquote konstant.
Wegen der Behandlung der neuen Verschuldungsgrenzen der Europäischen Währungsunion im 4. Teil werden die Nettokreditaufnahme und der Schuldenstand sowie die Defizit- und die Schuldenstandsquote nicht nur für den Bund, sondern auch für den öffentlichen Gesamthaushalt in den Tabellen II.1. und II.2 angegeben.
(3) Zins- Ausgabenquote
Mit der Zins- Ausgabenquote wird die Relation zwischen den Gesamtausgaben und den Zinsausgaben eines öffentlichen Haushalts dargestellt. Die Entwicklung der Zins - Ausgabenquote ist deswegen von Interesse, weil sie darüber Aufschluss gibt, welchen Teil seiner jährlichen Ausgaben der Bund für den Schuldendienst in Form von Zinszahlungen aufwenden muss. Dieses Geld steht für andere Aufgaben, insbesondere für Investitionen in die Infrastruktur und im Bildungsbereich nicht zur Verfügung. Dies gilt umso mehr, wenn die Neuverschuldung in einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation reduziert werden soll, wie es in den Jahren 2002 bis 2004 das erklärte Ziel der Bundesregierung war. Sobald die Zinszahlungen die Neuverschuldung übersteigen, wird der finanzpolitische Spielraum durch die Verschuldung insgesamt nicht erweitert, sondern eingeschränkt.
In der finanzwissenschaftlichen aber auch in der juristischen Diskussion wird die Auffassung vertreten, nicht die absolute Höhe der Staatsverschuldung, sondern die Relation der Zinslast zum gesamten Ausgabenvolumen, insbesondere die Relation zu den variablen Ausgaben, stellten die Grenze der tragbaren Kreditfinanzierung des Haushalts dar. Liegt der Zinssatz langfristig in der Höhe der Wachstumsrate der Volkswirtschaft, so strebt die Zins- Ausgabenquote einem Grenzwert zu.
(4) Zins- Steuerquote
Die Zins- Steuerquote bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die Zinsbelastung Steuern bindet und der Verwendung bei der Erfüllung der eigentlichen Staatsaufgaben entzieht. Die Veränderung dieser Relation verdeutlicht die unterschiedliche budgetäre Belastung durch die Zinszahlungen. Steigt die Zinsbelastung stärker als die Steuereinnahmen, so werden die steuerfinanzierten Ausgabenspielräume eingeschränkt.
(5) Kreditfinanzierungsquote
Die Kreditfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch die Nettokreditaufnahme finanzierten Ausgaben an. Die Bewertung dieser Größe kann unterschiedlich ausfallen. Sie hängt davon ab, wie stark die Ausgaben zukunftswirksam sind, z. B. in Form von Investitionen, insbesondere im Infrastruktur- aber auch im Bildungsbereich.
Sobald die Kreditfinanzierungsquote unter die Zins- Ausgabenquote sinkt, verringert sich der finanzielle Spielraum durch die Staatsverschuldung insgesamt, weil der Anteil der Ausgaben, der zur Finanzierung der Zinszahlungen verwendet werden muss, größer ist als der Ausgabenspielraum, der durch die Nettokreditaufnahme neu hinzugewonnen wird. Im Rahmen der Beurteilung der Konjunkturpolitik spielt die Kreditfinanzierungsquote eine wichtige Rolle.
6. Finanzstatistik und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Bei der Neuverschuldung und dem Schuldenstand ist zu berücksichtigen, dass die Angaben der Finanzstatistik von denen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abweichen. Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um solche der Finanzstatistik. Die amtliche Finanzstatistik steht als originäre Statistik in einem engeren Verhältnis zu den finanziellen Transaktionen und konsolidierungspolitischen Vorgängen im öffentlichen Haushaltsbereich.
In der Finanzstatistik werden die Sozialversicherungen nicht berücksichtigt. Die von den Gebietskörperschaften vergebenen Darlehen sowie der Erwerb von Beteiligungen werden als Ausgaben, die Darlehensrückflüsse und die Veräußerungen von Beteiligungen als Einnahmen verbucht. Da insbesondere durch die Finanzierung der Wiedervereinigung die Darlehensvergabe der Gebietskörperschaften stark angestiegen ist, die Darlehensrückflüsse sich aber nicht entsprechend erhöht haben, werden in der Finanzstatistik höhere Defizite ausgewiesen.
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden diese Vorgänge als reine Finanztransaktionen verbucht und sind daher weder einnahmen- noch ausgabenwirksam. Auf den Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften haben sie keinen Einfluss. Außerdem berücksichtigt die Finanzstatistik nur einen Teil der Bundesbankgewinne als Einnahmen des Bundes, während in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der gesamte Betrag als Einnahme des Bundes gebucht wird.
Ein weiteres Abgrenzungskriterium besteht in der zeitlichen Zuordnung der Finanzströme: Während die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung versucht, ausschließlich die der Periode zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und daher fiktive Größen in die Rechnung einsetzt, definiert die Finanzstatistik als öffentliche Ausgaben und Einnahmen nur tatsächlich in der Periode geleistete Zahlungen zwischen öffentlichen Kassen und Wirtschaftseinheiten außerhalb des Staatssektors“.
Zitat aus Wucherpfennig, L., 2007: Staatsverschuldung in Deutschland. Ökonomische und verfassungsrechtliche Problematik. Baden-Baden: Nomos, S. 31 – 36:
0. Einführung:
„Neben der absoluten Höhe der Nettoneuverschuldung und des Schuldenstandes interessiert insbesondere die Relation zu anderen finanzwissenschaftlichen Daten. Bereits im 19. Jahrhundert erkannte v. Stein, dass weniger die absoluten Zahlen der Verschuldung aussagekräftig sind, als vielmehr ihre Relation zu anderen ökonomischen Größen: „Die Schuldenlast und ihre Größe bestimmen sich dagegen nicht durch die ziffermäßige oder die wahre Höhe der Staatsschuld, sondern Begriff und Maß derselben entstehen da, wo ich die Staatseinnahmen zuerst mit der Summe der effectiv zu zahlenden Zinsen, und zweitens mit dem Volkseinkommen zusammenstelle, welches schließlich diese Zinsen doch zahlen muß".
Der Schuldenstand und die jährliche Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in Relation zu Bruttoinlandsprodukt und zum Haushaltsvolumen zu setzen. Die absoluten Fehl- und Zinsbeträge und die Pro- Kopf- Verschuldung sind für sich genommen wenig aussagekräftig Entscheidend sind Relationen, die die Belastung der öffentlichen Haushalte und der Volkswirtschaft durch die Staatsverschuldung und die mit ihr verbundenen Zinslasten zum Ausdruck bringen. Diese sind aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes, der Neuverschuldung oder der Zinslasten.
Deswegen wird von der Darstellung „pro- Kopf- bezogener" Zahlen abgesehen. Es hat sich gezeigt, dass die Pro- Kopf- Verschuldung einer Gebietskörperschaft keine aussagefähige Größe im Hinblick auf die damit verbundene finanzielle Belastung darstellt. Für den einzelnen Bürger ist die für ihn statistisch ermittelte Durchschnittsverschuldung keine reale Last, für die er mit dem privaten Vermögen zu haften hat. Infolgedessen ist es unsinnig, von diesen Durchschnittswerten, auch wenn sie den Zweck des Aufrüttelns der Gesellschaft erfüllen mögen, Grenzen der Belastungsfähigkeit der Bürger durch Verschuldungspolitik ableiten zu wollen.
Eine steigende Staatsverschuldung muss nicht zwangsläufig zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte führen, sofern den Lasten entsprechend wachsende Einnahmen gegenüberstehen, aus denen Zins und Tilgung aufgebracht werden können. Wenn die Wachstumsrate des Schuldenstandes langfristig dem wirtschaftlichen Wachstum entspricht, ist ein chronisches Budgetdefizit mit einer konstanten Schuldenquote vereinbar.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich der Umfang des öffentlichen Gesamthaushalts in den letzten 50 Jahren erheblich vergrößert hat. Die Expansion der öffentlichen Haushalte ist in erster Linie auf eine veränderte Funktion des Staates zurückzuführen. Während der Haushalt früher im Wesentlichen der Bedarfsdeckung für die reinen Verwaltungsaufgaben diente, hat der Staat inzwischen die Rolle eines gigantischen Umverteilers von Einkommen und Vermögen übernommen und nimmt auch selbst am allgemeinen Wirtschaftsleben teil.
Die wichtigsten Quoten, deren Entwicklung neben dem Schuldenstand und der Nettokreditaufnahme dargestellt wird, sind folgende:
1. Defizitquote
Die Defizitquote gibt den Anteil des öffentlichen Defizits des jeweiligen Haushaltsjahres am Bruttoinlandsprodukt des entsprechenden Jahres wieder. Im Rahmen der Defizitquote wird zwischen dem strukturellen Defizit einerseits und dem konjunkturellen Defizit andererseits unterschieden. Diese Differenzierung hat insbesondere im Zuge der Diskussion über das Defizitkriterium im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Debatte über die eindeutige Abgrenzung der Defizitarten macht die vermuteten Vorteile einer solchen Strategie wieder zunichte. Als es schließlich im Jahr 2005 zu einer Reformierung des Pakts kam, hat man daher auf eine Differenzierung zwischen diesen beiden Defizitarten verzichtet. Die Unterschiede werden daher nur kurz dargestellt:
(a) Das strukturelle Defizit
Die Berechnung konjunkturbereinigter (struktureller) Defizite basiert in der Regel auf der Ermittlung einer zyklischen Abweichung des BIP von einem nicht beobachtbaren Potential- oder Trendwert. Zur Ermittlung dieser Abweichungen gibt es verschiedene Verfahren, die in der Regel zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen einer Veränderung der Produktionslücke auf die staatlichen Einnahmen und Ausgaben und damit auf den Haushaltssaldo geschätzt. Im Ergebnis erhält man eine Kennziffer für die Budgetreagibilität, die unmittelbar an die Produktionslücke anknüpft.
(b) Das konjunkturelle Defizit
Von einem konjunkturellen Defizit spricht man dagegen, wenn die Deckungslücke im Haushalt darauf zurückzuführen ist, dass die Steuereinnahmen in einer konjunkturellen Schwächephase zurückgehen, während die Ausgaben, insbesondere für die Sozialsysteme, gleichzeitig ansteigen. Dabei handelt es sich um das „Wirkenlassen der automatischen Stabilisatoren".
Verzichtet der Staat darauf, diesen zusätzlichen Finanzbedarf durch Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen zu kompensieren und nimmt er stattdessen eine höhere Neuverschuldung in Kauf, so führt dies zu einem vorübergehenden Anstieg der Defizitquote. Diese sinkt wieder, wenn im folgenden Aufschwung zurückgehende Ausgaben steigenden Einnahmen gegenüberstehen. Die Defizitquote wird dadurch erheblich beeinflußt. Das Konzept der automatischen Stabilisatoren ist als Richtschnur in der Finanzpolitik grundsätzlich anerkannt.
(c) Abgrenzungsschwierigkeiten
Umstritten ist dagegen nach wie vor die konkrete Abgrenzung zwischen beiden Defizitarten. Die Aufteilung der Fehlbeträge in eine konjunkturelle und eine strukturelle Komponente ist schwierig und nicht eindeutig. Das entsprechende Konzept überzeugt nur in der Theorie. Eine für die praktische Anwendung „richtige" Berechnung ist dagegen nicht erkennbar. Unterschiedliche Institutionen kommen aufgrund verschiedener theoretischer Ansätze, Daten, Zeithorizonte, Parameter und Berechnungsverfahren zu abweichenden Ergebnissen. Das strukturelle Defizit ist letztlich eine „künstliche", nicht zuverlässig berechenbare und finanzpolitisch schwer steuerbare Größe.
(2) Schuldenstandsquote
Aussagekräftiger als die absolute Höhe des Schuldenstandes ist die Entwicklung der Schuldenstandsquote. Die Schuldenstandsquote gibt das Verhältnis zwischen der Höhe der Gesamtverschuldung und dem jährlichen Bruttoinlandsprodukt (BIP) an. Im Gegensatz zur Defizitquote spiegelt sie das langfristige Ergebnis der Haushaltspolitik wieder. Je höher sie liegt, umso größer ist die Belastung der Gesamtwirtschaft durch die Zins- und Tilgungsleistungen. Ihre Höhe wird allerdings nicht nur von der Entwicklung des Schuldenstandes, sondern auch vom Wirtschaftswachstum bestimmt. Ist das Wirtschaftswachstum besonders niedrig, so steigt die Schuldenstandsquote selbst bei einer relativ geringen Neuverschuldung schneller an.
Die Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts ist neben der Defizitquote des Gesamthaushalts im Rahmen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts die zweite entscheidende Größe. Langfristig wird die Schuldenstandsquote durch das Verhältnis der Defizitquote zur Wachstumsrate der Wirtschaft bestimmt.
Für die Zu- oder Abnahme der Schuldenstandsquote und damit für die längerfristige Tragbarkeit der öffentlichen Verschuldung ist entscheidend, wie sich die Defizitquote des Staates und das Wirtschaftswachstum entwickeln. Solange es gelingt, Wachstum zu erzeugen und damit zusätzliches Einkommen, aus dem die Schulden bedient und getilgt werden können, können die Schulden immer weitergewälzt werden. Entspricht die Wachstumsrate des Schuldenstandes langfristig dem Wirtschaftswachstum, so bleibt die Schuldenstandsquote konstant.
Wegen der Behandlung der neuen Verschuldungsgrenzen der Europäischen Währungsunion im 4. Teil werden die Nettokreditaufnahme und der Schuldenstand sowie die Defizit- und die Schuldenstandsquote nicht nur für den Bund, sondern auch für den öffentlichen Gesamthaushalt in den Tabellen II.1. und II.2 angegeben.
(3) Zins- Ausgabenquote
Mit der Zins- Ausgabenquote wird die Relation zwischen den Gesamtausgaben und den Zinsausgaben eines öffentlichen Haushalts dargestellt. Die Entwicklung der Zins - Ausgabenquote ist deswegen von Interesse, weil sie darüber Aufschluss gibt, welchen Teil seiner jährlichen Ausgaben der Bund für den Schuldendienst in Form von Zinszahlungen aufwenden muss. Dieses Geld steht für andere Aufgaben, insbesondere für Investitionen in die Infrastruktur und im Bildungsbereich nicht zur Verfügung. Dies gilt umso mehr, wenn die Neuverschuldung in einer Phase der wirtschaftlichen Stagnation reduziert werden soll, wie es in den Jahren 2002 bis 2004 das erklärte Ziel der Bundesregierung war. Sobald die Zinszahlungen die Neuverschuldung übersteigen, wird der finanzpolitische Spielraum durch die Verschuldung insgesamt nicht erweitert, sondern eingeschränkt.
In der finanzwissenschaftlichen aber auch in der juristischen Diskussion wird die Auffassung vertreten, nicht die absolute Höhe der Staatsverschuldung, sondern die Relation der Zinslast zum gesamten Ausgabenvolumen, insbesondere die Relation zu den variablen Ausgaben, stellten die Grenze der tragbaren Kreditfinanzierung des Haushalts dar. Liegt der Zinssatz langfristig in der Höhe der Wachstumsrate der Volkswirtschaft, so strebt die Zins- Ausgabenquote einem Grenzwert zu.
(4) Zins- Steuerquote
Die Zins- Steuerquote bringt zum Ausdruck, in welchem Ausmaß die Zinsbelastung Steuern bindet und der Verwendung bei der Erfüllung der eigentlichen Staatsaufgaben entzieht. Die Veränderung dieser Relation verdeutlicht die unterschiedliche budgetäre Belastung durch die Zinszahlungen. Steigt die Zinsbelastung stärker als die Steuereinnahmen, so werden die steuerfinanzierten Ausgabenspielräume eingeschränkt.
(5) Kreditfinanzierungsquote
Die Kreditfinanzierungsquote gibt den Anteil der durch die Nettokreditaufnahme finanzierten Ausgaben an. Die Bewertung dieser Größe kann unterschiedlich ausfallen. Sie hängt davon ab, wie stark die Ausgaben zukunftswirksam sind, z. B. in Form von Investitionen, insbesondere im Infrastruktur- aber auch im Bildungsbereich.
Sobald die Kreditfinanzierungsquote unter die Zins- Ausgabenquote sinkt, verringert sich der finanzielle Spielraum durch die Staatsverschuldung insgesamt, weil der Anteil der Ausgaben, der zur Finanzierung der Zinszahlungen verwendet werden muss, größer ist als der Ausgabenspielraum, der durch die Nettokreditaufnahme neu hinzugewonnen wird. Im Rahmen der Beurteilung der Konjunkturpolitik spielt die Kreditfinanzierungsquote eine wichtige Rolle.
6. Finanzstatistik und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Bei der Neuverschuldung und dem Schuldenstand ist zu berücksichtigen, dass die Angaben der Finanzstatistik von denen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abweichen. Bei den folgenden Zahlen handelt es sich um solche der Finanzstatistik. Die amtliche Finanzstatistik steht als originäre Statistik in einem engeren Verhältnis zu den finanziellen Transaktionen und konsolidierungspolitischen Vorgängen im öffentlichen Haushaltsbereich.
In der Finanzstatistik werden die Sozialversicherungen nicht berücksichtigt. Die von den Gebietskörperschaften vergebenen Darlehen sowie der Erwerb von Beteiligungen werden als Ausgaben, die Darlehensrückflüsse und die Veräußerungen von Beteiligungen als Einnahmen verbucht. Da insbesondere durch die Finanzierung der Wiedervereinigung die Darlehensvergabe der Gebietskörperschaften stark angestiegen ist, die Darlehensrückflüsse sich aber nicht entsprechend erhöht haben, werden in der Finanzstatistik höhere Defizite ausgewiesen.
In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden diese Vorgänge als reine Finanztransaktionen verbucht und sind daher weder einnahmen- noch ausgabenwirksam. Auf den Finanzierungssaldo der Gebietskörperschaften haben sie keinen Einfluss. Außerdem berücksichtigt die Finanzstatistik nur einen Teil der Bundesbankgewinne als Einnahmen des Bundes, während in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der gesamte Betrag als Einnahme des Bundes gebucht wird.
Ein weiteres Abgrenzungskriterium besteht in der zeitlichen Zuordnung der Finanzströme: Während die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung versucht, ausschließlich die der Periode zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und daher fiktive Größen in die Rechnung einsetzt, definiert die Finanzstatistik als öffentliche Ausgaben und Einnahmen nur tatsächlich in der Periode geleistete Zahlungen zwischen öffentlichen Kassen und Wirtschaftseinheiten außerhalb des Staatssektors“.
More
Objective breakdown of the data tables:
A.01 Nettokreditaufnahme und Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts (1950-2004)
A.02 Schuldenstand und Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts (1950-2004)
A.03 Nettokreditaufnahme und Schuldenstand des Bundes (1950-2004)
A.04 Zinsausgaben und Zins-Ausgabenquote des Bundes (1950-2004)
A.05 Zins-Steuerquote und Kreditfinanzierungsquote des Bundes (1950-2004)
A.01 Nettokreditaufnahme und Defizitquote des öffentlichen Gesamthaushalts (1950-2004)
A.02 Schuldenstand und Schuldenstandsquote des öffentlichen Gesamthaushalts (1950-2004)
A.03 Nettokreditaufnahme und Schuldenstand des Bundes (1950-2004)
A.04 Zinsausgaben und Zins-Ausgabenquote des Bundes (1950-2004)
A.05 Zins-Steuerquote und Kreditfinanzierungsquote des Bundes (1950-2004)
Processing instructions
Archival date: Mai 2011
Year of online publication: 2007
Editor in GESIS: Gabriele Franzmann/Jürgen Sensch
Version: Version 1.0.0
Year of online publication: 2007
Editor in GESIS: Gabriele Franzmann/Jürgen Sensch
Version: Version 1.0.0
Study materials
This study description as DDI-XML.
Download further texts on this study in PDF format (research reports, publications, materials on the study)

DDI-XML