Hier können Sie Studien über eine thematische Zuordnung auswählen. Alle Studien wurden (genau) einem Thema zugeordnet.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
Studien Zeitreihen |
ZA 8082 | Preise | Abel, Wilhelm, Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. |
38 Zeitreihen (1201 - 1951) 3 Tabellen |
Beschreibungsansicht schließen |
Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8082
Studientitel: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1201 - 1951
Primärforscher: Abel, Wilhelm
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Abel, Wilhelm, (1978 [2005]) Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8082
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1201 - 1951
Primärforscher: Abel, Wilhelm
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Abel, Wilhelm, (1978 [2005]) Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8082
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Das Ziel der Studie von Wilhelm Abel bestand darin, Preise, Löhne, die Grundrenten die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die Bevölkerungsbewegung und die Lebenshaltung breiterer Schichten der Bevölkerung zu untersuchen, um der Antwort auf die Frage näher zu kommen, in welchem Ausmaß die Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas in den Jahrhunderten seit dem hohen Mittelalter die Aufgabe löste, Bedarf zu befriedigen. Die vorliegenden Preisdaten (Weizen- und Roggenpreise in Deutschland, Europa und Amerika) bilden eine wesentliche Grundlage seiner Untersuchung.
„Die preishistorische Forschung hat Unterlagen beschafft, die es ermöglichen, die langfristigen Bewegungen der Getreidepreise in England, Frankreich, Oberitalien, Deutschland und Österreich vom 13. oder 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart zu verfolgen und untereinander zu vergleichen. Werden die Reihen auf ein einheitliches Maß- oder Münzsystem gebracht und zu dreigliederig gleitenden Zehnjahresdurchschnitten zusammengezogen, so zeigen sich in ihnen drei säkulare Wellen:
1. Einem Aufschwung im 13. und zum Teil auch noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts folgte ein Abschwung im Spätmittelalter.
2. Ein weiterer Aufschwung im 16. Jahrhundert brach im 17. Jahrhundert ab;
3. ein dritter Aufschwung im 18. Jahrhundert löste sich im 19. Jahrhundert in kürzer befristete und zum Teil konträre Bewegungen auf, die sich erst im ausgehenden 19. und 20. Jahrhundert wieder zusammenfanden. Was bedeuten diese Wellen?
Seit JEAN BODIN (1568) pflegen Deutungsversuche langfristiger Preisschwankungen an die Erkenntnis anzuknüpfen, dass die Höhe der Preise durch den Güteraustausch vermittelnde Geldmenge bedingt ist. BODIN führte als erster die ‚Preisrevolution’ seiner Zeit, des 16. Jahrhunderts, auf die großen amerikanischen Silberausfuhren zurück. Zwei Jahrhunderte später erklärte ADAM SMITH, dass der Tiefstand der englischen Getreidepreise im ausgehenden 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Folge einer Verknappung des Geldvorrates und mithin eines ‚Steigens im Realwert des Silbers’ sei. Wieder einige Jahrzehnte später, um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, glaubten zahlreiche Zeitgenossen, dass die wahre und wohl auch einzige Ursache des abermals langfristigen Anstiegs der Getreidepreise in der vermehrten Masse der edlen Metalle zu erblicken sei.
Doch damals, im Ausgang des 18. Jahrhunderts, trat den Vertretern solcher Theorien erstmals eine größere Anzahl von Schriftstellern entgegen, die nicht in der Geldsphäre, sondern in innerwirtschaftlichen Wandlungen die Ursachen der langfristigen Preisbewegungen erkennen zu können glaubten. Die Geldvermehrung biete keine zureichenden Erklärung für die Streuung der Preise, insbesondere nicht für die besondere Teuerung des Getreides und der anderen Lebensmittel; der wesentliche Grund für die Lebensmittelteuerung sei in dem Bedarf der rasch ansteigenden Bevölkerung zu sehen, so urteilten Sir EDWARD WEST, ARTHUR YOUNG und viele andere weniger bekannte Zeitgenossen. Diesem Urteil lag, wenn auch nur selten deutlich ausgesprochen, die quantitätstheoretische These zugrunde, dass eine Geldvermehrung unter sonst gleichen Bedingungen eine allgemeine Preissteigerung erwarten lasse. Als folge einer langfristigen Geldvermehrung trete, wie JOHN STUART MILL einige Jahrzehnte später ausführte, nach einer gewissen Zeit vermehrte Nachfrage nach Dingen aller Art auf, woraus folge, dass, wenn auch in Abständen, der Preis aller Dinge steige. Tatsächlich waren in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts keineswegs alle Preise und alle aus Preisen abgeleiteten Einkommen in dem gleichen Verhältnis gestiegen. Während neben den Getreidepreisen noch die Bodenpreise und die Pachtzinsen auf ein Vielfaches des Standes geklettert waren, den sie in der Mitte des 18. Jahrhunderts innegehabt hatten, standen die Preise zahlreicher Gewerbeerzeugnisse und die Löhne kaum höher als ein Halbjahrhundert vorher. Diese Verschiebungen in der Preis- und Einkommenssphäre lenkten die Blicke der Zeitgenossen auf Fragen, die sich in den Schriften von WEST, MALTHUS und RICARDO zu den Theorien vom ‚abnehmenden Bodenertrag’ und ‚sinkenden Nahrungsspielraum’, von der ‚steigenden Kaufkraft landwirtschaftlicher Erzeugnisse’ und der ‚Konträrbewegung von Lohn und Grundrente’ verdichteten. …
Was bedeuten die … langfristigen Schwankungen der Getreidepreise? Sind sie lediglich Folgen schwankenden Geldvorrates der mitteleuropäischen Wirtschaft, oder sind sie vielleicht auch Symptom einer wechselnden Spannung zwischen der Bevölkerung und dem Nahrungsmittelspielraum? Ist die Bevölkerung Mitteleuropas vielleicht unstetig gewachsen, oder haben Fortschritte agrikultureller und kommerzieller Art die Bevölkerungszunahme zeitweilig überholt? Ist die Kaufkraft des Getreides gegenüber den Erzeugnissen der Gewerbe, das ist der Realpreis des Getreides, vielleicht nicht ständig gestiegen. Ist die Kaufkraft der Löhne, das ist der Reallohn, vielleicht nicht ständig gesunken? Wie haben sich die Löhne im Verhältnis zu den Grundrenten entwickelt? So sollen einmal die vielberufenen ‚Entwicklungsgesetze’ eines MALTHUS und RICARDO an den Tatsachen der Geschichte überprüft werden, zum anderen, und das ist das Wesentlichere, historische Entwicklungsreihen mit Hilfe eines ihnen angemessenen Begriffs- und Beziehungsschemas auf ihren Sinngehalt gedeutet werden.“
(Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 13-17).
Das Ziel der Studie von Wilhelm Abel bestand darin, Preise, Löhne, die Grundrenten die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die Bevölkerungsbewegung und die Lebenshaltung breiterer Schichten der Bevölkerung zu untersuchen, um der Antwort auf die Frage näher zu kommen, in welchem Ausmaß die Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas in den Jahrhunderten seit dem hohen Mittelalter die Aufgabe löste, Bedarf zu befriedigen. Die vorliegenden Preisdaten (Weizen- und Roggenpreise in Deutschland, Europa und Amerika) bilden eine wesentliche Grundlage seiner Untersuchung.
„Die preishistorische Forschung hat Unterlagen beschafft, die es ermöglichen, die langfristigen Bewegungen der Getreidepreise in England, Frankreich, Oberitalien, Deutschland und Österreich vom 13. oder 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart zu verfolgen und untereinander zu vergleichen. Werden die Reihen auf ein einheitliches Maß- oder Münzsystem gebracht und zu dreigliederig gleitenden Zehnjahresdurchschnitten zusammengezogen, so zeigen sich in ihnen drei säkulare Wellen:
1. Einem Aufschwung im 13. und zum Teil auch noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts folgte ein Abschwung im Spätmittelalter.
2. Ein weiterer Aufschwung im 16. Jahrhundert brach im 17. Jahrhundert ab;
3. ein dritter Aufschwung im 18. Jahrhundert löste sich im 19. Jahrhundert in kürzer befristete und zum Teil konträre Bewegungen auf, die sich erst im ausgehenden 19. und 20. Jahrhundert wieder zusammenfanden. Was bedeuten diese Wellen?
Seit JEAN BODIN (1568) pflegen Deutungsversuche langfristiger Preisschwankungen an die Erkenntnis anzuknüpfen, dass die Höhe der Preise durch den Güteraustausch vermittelnde Geldmenge bedingt ist. BODIN führte als erster die ‚Preisrevolution’ seiner Zeit, des 16. Jahrhunderts, auf die großen amerikanischen Silberausfuhren zurück. Zwei Jahrhunderte später erklärte ADAM SMITH, dass der Tiefstand der englischen Getreidepreise im ausgehenden 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Folge einer Verknappung des Geldvorrates und mithin eines ‚Steigens im Realwert des Silbers’ sei. Wieder einige Jahrzehnte später, um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, glaubten zahlreiche Zeitgenossen, dass die wahre und wohl auch einzige Ursache des abermals langfristigen Anstiegs der Getreidepreise in der vermehrten Masse der edlen Metalle zu erblicken sei.
Doch damals, im Ausgang des 18. Jahrhunderts, trat den Vertretern solcher Theorien erstmals eine größere Anzahl von Schriftstellern entgegen, die nicht in der Geldsphäre, sondern in innerwirtschaftlichen Wandlungen die Ursachen der langfristigen Preisbewegungen erkennen zu können glaubten. Die Geldvermehrung biete keine zureichenden Erklärung für die Streuung der Preise, insbesondere nicht für die besondere Teuerung des Getreides und der anderen Lebensmittel; der wesentliche Grund für die Lebensmittelteuerung sei in dem Bedarf der rasch ansteigenden Bevölkerung zu sehen, so urteilten Sir EDWARD WEST, ARTHUR YOUNG und viele andere weniger bekannte Zeitgenossen. Diesem Urteil lag, wenn auch nur selten deutlich ausgesprochen, die quantitätstheoretische These zugrunde, dass eine Geldvermehrung unter sonst gleichen Bedingungen eine allgemeine Preissteigerung erwarten lasse. Als folge einer langfristigen Geldvermehrung trete, wie JOHN STUART MILL einige Jahrzehnte später ausführte, nach einer gewissen Zeit vermehrte Nachfrage nach Dingen aller Art auf, woraus folge, dass, wenn auch in Abständen, der Preis aller Dinge steige. Tatsächlich waren in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts keineswegs alle Preise und alle aus Preisen abgeleiteten Einkommen in dem gleichen Verhältnis gestiegen. Während neben den Getreidepreisen noch die Bodenpreise und die Pachtzinsen auf ein Vielfaches des Standes geklettert waren, den sie in der Mitte des 18. Jahrhunderts innegehabt hatten, standen die Preise zahlreicher Gewerbeerzeugnisse und die Löhne kaum höher als ein Halbjahrhundert vorher. Diese Verschiebungen in der Preis- und Einkommenssphäre lenkten die Blicke der Zeitgenossen auf Fragen, die sich in den Schriften von WEST, MALTHUS und RICARDO zu den Theorien vom ‚abnehmenden Bodenertrag’ und ‚sinkenden Nahrungsspielraum’, von der ‚steigenden Kaufkraft landwirtschaftlicher Erzeugnisse’ und der ‚Konträrbewegung von Lohn und Grundrente’ verdichteten. …
Was bedeuten die … langfristigen Schwankungen der Getreidepreise? Sind sie lediglich Folgen schwankenden Geldvorrates der mitteleuropäischen Wirtschaft, oder sind sie vielleicht auch Symptom einer wechselnden Spannung zwischen der Bevölkerung und dem Nahrungsmittelspielraum? Ist die Bevölkerung Mitteleuropas vielleicht unstetig gewachsen, oder haben Fortschritte agrikultureller und kommerzieller Art die Bevölkerungszunahme zeitweilig überholt? Ist die Kaufkraft des Getreides gegenüber den Erzeugnissen der Gewerbe, das ist der Realpreis des Getreides, vielleicht nicht ständig gestiegen. Ist die Kaufkraft der Löhne, das ist der Reallohn, vielleicht nicht ständig gesunken? Wie haben sich die Löhne im Verhältnis zu den Grundrenten entwickelt? So sollen einmal die vielberufenen ‚Entwicklungsgesetze’ eines MALTHUS und RICARDO an den Tatsachen der Geschichte überprüft werden, zum anderen, und das ist das Wesentlichere, historische Entwicklungsreihen mit Hilfe eines ihnen angemessenen Begriffs- und Beziehungsschemas auf ihren Sinngehalt gedeutet werden.“
(Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 13-17).
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Mitteleuropa: England, Belgien, Frankreich, Oberitalien, Niederlande, Deutschland, Österreich, Polen. Dänemark.
Deutschland: Braunschweig, Frankfurt, Xanten, Straßburg, Schleswig-Holstein/Hamburg, Göttingen, München, Augsburg, Würzburg, Speyer, Danzig/Königsberg, Leipzig, Berlin.
USA: Virginia.
Mitteleuropa: England, Belgien, Frankreich, Oberitalien, Niederlande, Deutschland, Österreich, Polen. Dänemark.
Deutschland: Braunschweig, Frankfurt, Xanten, Straßburg, Schleswig-Holstein/Hamburg, Göttingen, München, Augsburg, Würzburg, Speyer, Danzig/Königsberg, Leipzig, Berlin.
USA: Virginia.
Mehr
Quellentypen:
Die Preisreihen der einzelnen europäischen Länder wurden aus Veröffentlichungen entnommen, soweit sie bis Mitte der 60er Jahre vorlagen. Die neueren Preisnotizen (ab dem Jahr 1911) stammen aus amtlichen Quellen. Für die Jahre 1911 bis 1933 wurden die internationalen Preisübersichten herangezogen, die im „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich“, 1915-1939, enthalten sind. Es handelt sich um Großhandelpreise, die bereits von dem Statistischen Reichsamt in Reichsmark je 1000kg umgerechnet worden sind. Die Jahre 1915 bis 1923, die sich für Preisvergleiche schlecht eignen, wurden ausgelassen. Die Preise der Jahre 1934 bis 1960 wurden den Preisaufzeichnungen der ‚FAQ („Production-Yearbook“), V, 1, 1951 und 15, 1961, entlehnt. Die Notierungen sind im Yearbook sowohl in der Landeswährung wie auch in US-Dollar je 100 kg angegeben. Für den Vergleich dieser jüngsten Preise mit den älteren, in Silbergewicht der Münzsummen ausgedrückten Preisreihen wurden alle Preise gemäß dem amtlichen Wechselkurs der Währungen über die Deutsche bzw. Reichsmark auf den fiktiven Silbergehalt der alten Reichsmark (5,56 g Silber) umgerechnet.
Aus Deutschland liegen zahlreiche Roggenpreisreihen vor, so dass eine Auswahl getroffen wurde. Sie richtete sich nach der Beschaffenheit der Reihe und der Absicht, die Einzelreihen zu einem Index zusammenzufassen. Es wurden nur geschlossene Preisüberlieferungen über mehr als zweihundert Jahre aufgenommen. Für ein Jahrzehnt mussten mindestens sieben Jahrespreise vorhanden sein.
Die für die einzelnen Reihen verwendeten Veröffentlichungen sind im dem Quellenverzeichnis unter den Studiendetails dokumentiert.
Die Preisreihen der einzelnen europäischen Länder wurden aus Veröffentlichungen entnommen, soweit sie bis Mitte der 60er Jahre vorlagen. Die neueren Preisnotizen (ab dem Jahr 1911) stammen aus amtlichen Quellen. Für die Jahre 1911 bis 1933 wurden die internationalen Preisübersichten herangezogen, die im „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich“, 1915-1939, enthalten sind. Es handelt sich um Großhandelpreise, die bereits von dem Statistischen Reichsamt in Reichsmark je 1000kg umgerechnet worden sind. Die Jahre 1915 bis 1923, die sich für Preisvergleiche schlecht eignen, wurden ausgelassen. Die Preise der Jahre 1934 bis 1960 wurden den Preisaufzeichnungen der ‚FAQ („Production-Yearbook“), V, 1, 1951 und 15, 1961, entlehnt. Die Notierungen sind im Yearbook sowohl in der Landeswährung wie auch in US-Dollar je 100 kg angegeben. Für den Vergleich dieser jüngsten Preise mit den älteren, in Silbergewicht der Münzsummen ausgedrückten Preisreihen wurden alle Preise gemäß dem amtlichen Wechselkurs der Währungen über die Deutsche bzw. Reichsmark auf den fiktiven Silbergehalt der alten Reichsmark (5,56 g Silber) umgerechnet.
Aus Deutschland liegen zahlreiche Roggenpreisreihen vor, so dass eine Auswahl getroffen wurde. Sie richtete sich nach der Beschaffenheit der Reihe und der Absicht, die Einzelreihen zu einem Index zusammenzufassen. Es wurden nur geschlossene Preisüberlieferungen über mehr als zweihundert Jahre aufgenommen. Für ein Jahrzehnt mussten mindestens sieben Jahrespreise vorhanden sein.
Die für die einzelnen Reihen verwendeten Veröffentlichungen sind im dem Quellenverzeichnis unter den Studiendetails dokumentiert.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Quellenverzeichnis:
Nach Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neubearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 295-305 und S. 311-316.
Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“:
1. England:
Rogers: A History of Agriculture and Prices in England (1864 – 1887).
W. Beveridge: Prices and Wages in England from the twelfth to the nineteenth century,I,1939.
2. Belgien:
C. Verlinden: Preis- und Lohn Sammlungen aus Flandarn und Brabant, 1959.
3. Frankreich:
D’Avenel (1914).
H. Hauser: L’histoire des prix en France de 1500 a 1800, Paris 1936.
Archives Statistiques du Ministere des Travaux Publics d’Agriculture et du Commerce,1837.
4. Oberitalien:
Magaldi und Fabris: Notizie storiche e statistiche sui prezzi e salari in alcune citta d’Italia,in : Annali di Statist.,2a,III,1878.
L. Cibrario: Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters ,1842.
D. Bartolini: Prezzi e salari nel commune di Portoguaro durante il secolo XVI,in : Annali di Statistica, ser. II a,I, ,1878.
A. Fanfani: Indagini sulla rivoluzzione die prezzi,in : Pubbl. Dell’Univ. catt. Del. S. Cuore di Milano, 1940.
A. Parenti: Prime ricerche sulla rivoluzione die prezzi a Firenze,in : Pubbl.dell’ Univ. degli Studi di Firenze, Facolta di Econ.e Comm.,Florenz 1939.
5. Niederlande:
J.A. Sillem: Tabellen van marktprijzen van granen te Utrecht in de jaren 1393 tot 1644, Amsterdam 1901.
N.W. Posthumus: Inquiry to the history of prices in Holland, 1946.
6. Deutschland: Angaben der internationalen Statistik (FAO – Jahrbücher)
7. Österreich:
A.F. Pribram: Materialien zur Geschichte der Preise und Löhne in Österreich, Wien 1938.
8. Polen:
Fr. Bujak: Badania z dziejow spolecznych i gospodarchych, Lwow u. Poznan 1928-1949.
Tabelle „Roggenpreise in Deutschland (1341-1940)“:
1. Braunschweig:
Akten des Archivs der Stadt Braunschweig.
2. Frankfurt:
M.J. Elsas: Umriß einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland , Leiden 1936 u. 1940.
3. Xanten:
S. Beissel: Geldwert und Arbeitslohn im Mittelalter, 1885.
4. Straßburg:
A.C. Hanauer: Etudes economiques sur l’Alsace et moderne, Paris 1876 u. 1878.
5. Schleswig-Holstein/Hamburg:
E. Waschinski: Währung, Preisentwicklung und Kaufkraft des Geldes in Schleswig-Holstein von 1226-1864, Neumünster 1959.
6. Göttingen:
H. Kullack-Ublick: Die Wechsellagen und Entwicklung der Landwirtschaft im südlichen Niedersachsen vom 15. bis 18. Jahrhundert, Göttingen 1953.
7. München, 8. Augsburg, 9. Würzburg, 10. Speyer, 12. Leipzig:
M. J. Elsas: Umriß einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland , Leiden 1936 u. 1940.
11. Danzig:
J. Pelc: Ceny w Gdansku w XVI i XVII wieku, in: Bujak, Badania…, Lwow 1937.
T. Furtac: Ceny w Gdansku w latach 1701-1815, in: Bujak , Badania…22, Lwow 1935.
13. Berlin:
W. Naude/A. Skalweit: Die Getreidehandelspolitik und die Kriegsmagazinverwaltung Preußens 1740-1756, in: Acta Borussica, Getreidehandelspolitik, III. Berlin 1910.
Tabelle “Weizenpreise und Roggenpreise in Europa und Amerika (1991-1830)“:
1. England, Frankreich, Oberitalien:
Siehe Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“.
2. Virginia (USA):
A.G. Peterson: Historical study of prices recieved by producers of farm products in Virginia, 1801-1927.
3. Dänemark: A. Nielesen : Dänische Wirtschaftsgeschichte, 1933.
4. Hamburg: A. Ucke: Die Agrarkrise in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, 1887.
5. Rostock, 6. Schwerin:
H. Westhal: Die Agrarkrisis in Mecklenburg in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts (1925).
7. Danzig: Preise von 1770-1821: Report from the select Comittee …18. Juni 1821, S. 365.
8. Berlin: siehe Tabelle Roggenpreise in Deutschland (1341-1940).
9. Breslau: Aus dem Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates 2. Jahrgang, S. 114.
10. München: G. Seuffert: Statistik des Getreide- und Viktualienhandels im Königreiche, 1857.
Quellenverzeichnis:
Nach Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neubearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 295-305 und S. 311-316.
Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“:
1. England:
Rogers: A History of Agriculture and Prices in England (1864 – 1887).
W. Beveridge: Prices and Wages in England from the twelfth to the nineteenth century,I,1939.
2. Belgien:
C. Verlinden: Preis- und Lohn Sammlungen aus Flandarn und Brabant, 1959.
3. Frankreich:
D’Avenel (1914).
H. Hauser: L’histoire des prix en France de 1500 a 1800, Paris 1936.
Archives Statistiques du Ministere des Travaux Publics d’Agriculture et du Commerce,1837.
4. Oberitalien:
Magaldi und Fabris: Notizie storiche e statistiche sui prezzi e salari in alcune citta d’Italia,in : Annali di Statist.,2a,III,1878.
L. Cibrario: Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters ,1842.
D. Bartolini: Prezzi e salari nel commune di Portoguaro durante il secolo XVI,in : Annali di Statistica, ser. II a,I, ,1878.
A. Fanfani: Indagini sulla rivoluzzione die prezzi,in : Pubbl. Dell’Univ. catt. Del. S. Cuore di Milano, 1940.
A. Parenti: Prime ricerche sulla rivoluzione die prezzi a Firenze,in : Pubbl.dell’ Univ. degli Studi di Firenze, Facolta di Econ.e Comm.,Florenz 1939.
5. Niederlande:
J.A. Sillem: Tabellen van marktprijzen van granen te Utrecht in de jaren 1393 tot 1644, Amsterdam 1901.
N.W. Posthumus: Inquiry to the history of prices in Holland, 1946.
6. Deutschland: Angaben der internationalen Statistik (FAO – Jahrbücher)
7. Österreich:
A.F. Pribram: Materialien zur Geschichte der Preise und Löhne in Österreich, Wien 1938.
8. Polen:
Fr. Bujak: Badania z dziejow spolecznych i gospodarchych, Lwow u. Poznan 1928-1949.
Tabelle „Roggenpreise in Deutschland (1341-1940)“:
1. Braunschweig:
Akten des Archivs der Stadt Braunschweig.
2. Frankfurt:
M.J. Elsas: Umriß einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland , Leiden 1936 u. 1940.
3. Xanten:
S. Beissel: Geldwert und Arbeitslohn im Mittelalter, 1885.
4. Straßburg:
A.C. Hanauer: Etudes economiques sur l’Alsace et moderne, Paris 1876 u. 1878.
5. Schleswig-Holstein/Hamburg:
E. Waschinski: Währung, Preisentwicklung und Kaufkraft des Geldes in Schleswig-Holstein von 1226-1864, Neumünster 1959.
6. Göttingen:
H. Kullack-Ublick: Die Wechsellagen und Entwicklung der Landwirtschaft im südlichen Niedersachsen vom 15. bis 18. Jahrhundert, Göttingen 1953.
7. München, 8. Augsburg, 9. Würzburg, 10. Speyer, 12. Leipzig:
M. J. Elsas: Umriß einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland , Leiden 1936 u. 1940.
11. Danzig:
J. Pelc: Ceny w Gdansku w XVI i XVII wieku, in: Bujak, Badania…, Lwow 1937.
T. Furtac: Ceny w Gdansku w latach 1701-1815, in: Bujak , Badania…22, Lwow 1935.
13. Berlin:
W. Naude/A. Skalweit: Die Getreidehandelspolitik und die Kriegsmagazinverwaltung Preußens 1740-1756, in: Acta Borussica, Getreidehandelspolitik, III. Berlin 1910.
Tabelle “Weizenpreise und Roggenpreise in Europa und Amerika (1991-1830)“:
1. England, Frankreich, Oberitalien:
Siehe Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“.
2. Virginia (USA):
A.G. Peterson: Historical study of prices recieved by producers of farm products in Virginia, 1801-1927.
3. Dänemark: A. Nielesen : Dänische Wirtschaftsgeschichte, 1933.
4. Hamburg: A. Ucke: Die Agrarkrise in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, 1887.
5. Rostock, 6. Schwerin:
H. Westhal: Die Agrarkrisis in Mecklenburg in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts (1925).
7. Danzig: Preise von 1770-1821: Report from the select Comittee …18. Juni 1821, S. 365.
8. Berlin: siehe Tabelle Roggenpreise in Deutschland (1341-1940).
9. Breslau: Aus dem Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates 2. Jahrgang, S. 114.
10. München: G. Seuffert: Statistik des Getreide- und Viktualienhandels im Königreiche, 1857.
Mehr
Anmerkungen:
I. Vorbemerkung
Aus: Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 290-295).
„In allen Städten, Territorien und Staaten Mitteleuropas sind Maße und Münzen vom Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein vielfach geändert worden. Der ursprüngliche Preis wie die ursprüngliche Preisreihe ist schlechthin unverständlich; bestenfalls mögen sie als „Wahrzeichen längst vergangener und überwundener Zustände“ (E. L. HEITZ, Übersicht der Literatur der Preise in Deutschland und in der Schweiz aus den letzten 60 Jahren, 1876, S. 3) antiquarischen Liebhabereien dienen. Will man die Bewegung der Preise verfolgen und Preisvergleiche anstellen, so müssen die Ursprungsreihen umgerechnet werden, wobei ein einheitliches Maß- und Münzsystem erwünscht ist. Die Frage ist aber, ob diesem Wunsche des Historikers nicht unübersteigbare Hindernisse in den Weg gestellt sind.
Da der Preis eine Geldsumme ist, die im Tauschverkehr für eine Ware oder Leistung gegeben wird, rührt die Frage nach der Preisumrechnung an den Kern des Geldproblems. Erst wenn die Vorfrage beantwortet ist, ob metallistische oder nominalistische Anschauungen den Geldwert einer bestimmten Zeit formten, kann an die Auswertung von Preisreihen aus jener Zeit gegangen werden.
Für die Jahrhunderte vom hohen Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein kann es kaum zweifelhaft sein, dass der Edelmetallinhalt der Münzen ihren Tauschwert bestimmte. „Der Kaufmann schaut nicht darauf, wie viel oder wie wenig Münzstücke er für seine Waren empfängt, sondern er gibt darauf acht, wie viel Silber in dem Münzstücke steckt und legt seiner Rechnung den Wert des Silbers zugrunde. Hat die Münze den gehörigen Silbergehalt und ist sie gut, so nimmt er desto weniger für seine Waren; steckt aber in der Münze wenig Silber und ist sie schlecht, so muss man ihm desto mehr dafür bezahlen, damit er den vollen Silberwert erhalte (Apologia, Sächsisch-Albertinische Münzstreitschrift aus dem Jahre 1531, hg. von LoTz, 1893, S. 108; ähnliche Ausführungen bei WILLIAM STAFFORD, Drei Gespräche über die in der Bevölkerung verbreiteten Klagen (um 1550), hg. von LESER, 1895, S. 71; VAIIGHAN, A Discourse of Coin and Coinage, London 1675, S. 147 und bei zahlreichen anderen Zeitgenossen). In diesen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschriebenen Sätzen kommt die Anschauung der Zeitgenossen vom Wesen des Geldes klar zum Ausdruck: nicht der „Nennwert" der Stücke, sondern ihr Edelmetallinhalt bestimmte ihren Tauschwert. Wurden die Münzen verschlechtert, so fielen sie beim Publikum in Misskredit. Sie wurden unterbewertet, die guten Münzen wurden aus dem Verkehr gezogen und eingeschmolzen, der Großverkehr behalf sich mit Barrengeld, der Kleinverkehr mit Sonderabmachungen. Die oft wiederholten Klagen über die „Böswilligkeit" und „Unvernunft" des Volkes sind Zeugen dafür, dass sich das Volk beliebige Münzverschlechterungen nicht gutwillig gefallen ließ. Die zahlreichen Münztabellen, in denen die Stückkurse der Münzen sorgfältig registriert wurden, sind weitere Belege für diese „Gewichtsgeltung des Geldes" (SOMBART).
So folgt der Preishistoriker nur dem zeitgenössischen Brauch, wenn er die für Waren und Leistungen hingegebenen Münzsummen auf ihren Gewichtsinhalt an Edelmetall hin reduziert. Und dennoch kann VAUGHAN nicht ohne Vorbehalt zugestimmt werden, der (1675) ausführte, dass bei einer Münzverschlechterung mit der Verminderung des „valor intrinsecus" der Münzen die Preise proportional steigen. Es gibt Tatsachen, die dieser These widersprechen, und Überlegungen, die den Widerspruch der Tatsachen stützen. Eine Preissteigerung im genauen Ausmaß der Münzverschlechterung setzt voraus, dass 1. die Münzverschlechterung sofort erkannt, 2. die entsprechend höhere Preisforderung gestellt und 3. der geforderte höhere Preis auch durchgesetzt werden kann. Bei geringeren Münzverschlechterungen mögen schon die erste und die zweite Voraussetzung nicht immer gegeben gewesen sein; Entwertungen größeren Ausmaßes wurden zwar leichter erkannt, doch fehlte es bei ihnen sicher nicht selten an der dritten. Eine Durchsetzung höherer Preisforderungen war nur möglich, wenn - bei gleichem Handelsvolumen und gleicher Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes - der Geldumlauf entsprechend höher war. Falls nicht ein Mehr an Münzen, das der Verschlechterung des Münzgehaltes entsprach, im Verkehr war, mussten die in Edelmetall gemessenen Preise niedriger sein.
Hieraus - und aus anderen, weniger wichtigen Argumenten - zogen einige Preishistoriker den Schluss, dass eine Reduktion der älteren Preisreihen auf den Edelmetallinhalt ihrer Münzsummen unzulässig sei. Derartig bearbeitete Reihen ergäben ein falsches Bild der Preisbewegung. Aber auch dieser Schluss lässt sich in dieser generellen Form nicht halten. Man muss nach Sachen und Fragen unterscheiden: Auf kurze Sicht mag sich die Beibehaltung des Nominalwertes der Münzen empfehlen, weil - und insoweit - Münzverschlechterungen nicht erkannt oder entsprechende Preisforderungen nicht durchgesetzt werden konnten. Auf längere Sicht ist eine Reduktion der Münzsummen unerlässlich (für Preisvergleiche) und unbedenklich, wenn zusätzlich, wie es wiederholt im Text geschah, die Frage nach der Kaufkraft der Edelmetalle gestellt wird.
Doch ist mit solchen Feststellungen, die den Weg zur Aufstellung kontinuierlicher und untereinander vergleichbarer Preisreihen freimachen, noch nicht die Frage beantwortet, ob die Preise auf Gold oder Silber reduziert und in Gramm Edelmetall oder in einer modernen Währung ausgedrückt werden sollen. Es lässt sich ohne Übertreibung sagen, dass die bisher von Preishistorikern angewandten Preisumrechnungsmethoden derart mannigfaltig sind, dass fast alles Denkbare auch bereits realisiert ist. D'AVENEL rechnete sämtliche Preisreihen vom 13. bis 19. Jahrhundert auf den legalen Silberwert des französischen Vorkriegs-Franken um, LAMPRECHT (K. LAMPRECHT, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter II, 1886) die Preise des B. bis 14. Jahrhunderts auf Gramm Silber, HEGEL (K. HEGEL, Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg, I, 1862, S. 256) die Nürnberger Preise des 14. und 15. Jahrhunderts auf den legalen Goldwert des Bayerischen Gulden der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts; WIEBE (G. WIEBE, Zur Geschichte der Preisrevolution des 16. und 17. Jahrhunderts, 1895) drückte Münstersche Preise und ein anonymer Verfasser (Deutsche Vierteljahresschrift, 1850, S. 159 f.) Königsberger Preise in Gramm Gold aus, und DE WAILLY (N. DE WAILLY, Sur leg variations de la Livre Tournois, 1857, Tab. V, S. 221 f.) reduzierte auf Gold, auf Silber und auf einen Mittelwert des legalen Wertverhältnisses der beiden Edelmetalle.
Die Reduktion älterer Preisreihen auf den Edelmetallgehalt ihrer Münzsummen ist in erster Linie von der Beantwortung der Frage abhängig, aus welchem Edelmetall, Gold oder Silber, das Währungsgeld der betreffenden Zeit bestand. Diese Frage wird überwiegend dahin beantwortet, dass vom Mittelalter bis in die neuere Zeit hinein Silberwährung geherrscht habe, ausgenommen in der Zeit des ausgehenden Mittelalters, wo das Gold als Rechnungs- wie als Zahlmünze neben das Silber trat. Man hat diese eigenartige Geldverfassung „faktische Doppelwährung", „subsidiäre Goldwährung", auch „reine Goldwährung" genannt oder überhaupt auf eine Namensgebung verzichtet, da keiner der aus den Verhältnissen einer späteren Zeit abgeleiteten Begriffe für dieses Nebeneinander von Gold und Silber zutreffe (Vgl. WIEBE, a. a. O., S. 23, und B. HARMS, Die Münz- und Geldpolitik der Stadt Basel im Mittelalter, in: Zeitschr. für die ges. Staatswissenschaften, Ergänzungsh. 23, 1907, S. 239). Größere Zahlungen wurden in der Regel in Goldgeld geleistet, kleinere in Silbermünzen, deren Relation zum Goldgeld beobachtet und notiert wurde. Rechnungsmaß und Schatzbildner war zur Hauptsache Gold, Zahlgeld neben dem Gold auch das Silber.
Solange die Relation zwischen Gold und Silber konstant bleibt, ist es für das Studium der Preisbewegung gleichgültig, ob auf das Gold- oder Silbergewicht der Münzsumme rekurriert wird. Erst in dem Augenblick, in dem sich die Relation verschiebt, wird die Frage bedeutungsvoll, auf welches der beiden Edelmetalle die Preise zu reduzieren sind. Eine derartige Verschiebung zugunsten des Goldes trat ein, als im 16. Jahrhundert die großen Silberzufuhren aus der neuen Welt in Europa eintrafen. Von der damaligen „Geldentwertung" wurden stärker die in Silber als die in Gold notierten Preise in die Höhe getrieben. Da in Übereinstimmung mit anderen Preishistorikern auch für diese Zeit der „faktischen Doppelwährung" die Reduktion auf Silber gewählt wurde, kann die Geldentwertung des 16. Jahrhunderts durch unsere Preisreihen nur mit Vorbehalt gemessen werden. Doch sind nicht Geldwertschwankungen, sondern Vergleiche von Reihen einzelner Preise und Preisgruppen das Ziel der Untersuchung, weshalb unbedenklich die Umrechnung auf Silber vorgenommen werden konnte.
In neuerer Zeit hat sich das Wesen des Geldes gewandelt. Der „valor intrinsecus" der Münzen verlor an Bedeutung, der „valor impositus" der Münzen und Münzsurrogate gewann wertbildende Kraft. An die Stelle der Gewichtsgeltung des Geldes trat die vom Staate garantierte Nennwertgeltung, die faktisch allerdings nur so lange den Kurswert der Währungen stabilisierte, wie die Notenausgabe dem Ziel eines stabilen Kurswertes angepasst war. Übermäßige Notenausgabe (Inflation) führte wiederholt und in allen Ländern Mitteleuropas zu kurzfristigem Währungsverfall. Auf die Auswertung von Inflationspreisen wurde im allgemeinen verzichtet. Soweit doch Preise in entwerteter Währung in die Tabellen aufgenommen wurden - wie die englischen Getreidepreise im Beginn des 19. Jahrhunderts -, wurden sie entsprechend erläutert. Doch waren Inflationen bis zum ersten Weltkrieg Ausnahmeerscheinungen. Im allgemeinen blieben die Währungen stabil. Die „goldene Fessel", die sich fast alle Staaten Mitteleuropas durch den Übergang zur reinen oder gemischten Goldwährung auferlegt hatten, bot nur geringen Spielraum für Kursschwankungen.
Der Übergang der Staaten zur Goldwährung stellt den Preishistoriker vor die Frage, wie der Anschluss der alten, in Silbergewicht gemessenen Preise an die neueren Preise herzustellen ist. Die Kontinuität der Preisreihen bleibt gewahrt, wenn bei der Preisumrechnung von dem Wertverhältnis des Goldes zum Silber ausgegangen wird, wie es zur Zeit des Überganges der mitteleuropäischen Staaten zur Goldwährung bestand. Dies Verhältnis war fast allgemein wie 1:15,5. Nach Maßgabe dieser Relation wurden die neueren Preise in Gramm Silber oder - aber viel seltener - die älteren Preise auf Reichsmark (RM) umgerechnet, die nach den deutschen Münzgesetzen der Jahre 1871, 1873 und 1924 einem Feingoldgewicht von 0,3584 Gramm entsprach, mithin - bei einer Gold-Silber-Relation wie 1:15,5 - einem (fiktiven) Silbergewicht von 5,56 Gramm gleichkam.
Wenn also gelegentlich ältere Preise in Reichsmark dargestellt werden, so bedeutet das, dass der Reichsmarkpreis mit 5,56 multipliziert das Silbergewicht/ der ursprünglichen Münzsumme in Gramm wiedergibt. In der ersten Auflage dieses Buches waren sämtliche älteren Preise in Reichsmark umgerechnet worden. Ähnlich hatte D'AVENEL die älteren französischen Preise in Vorkriegs-Franken ausgedrückt. Der Vorwurf, durch die Umrechnung älterer Preise auf Mark und Pfennig ein fremdes Element in ferne Zeiten zu tragen, wurde mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass nicht die Preislage in einer fernen und begrenzten Zeit, etwa im Mittelalter, sondern die Bewegung der Preise durch die Jahrhunderte hindurch untersucht werden sollte. Dabei ist es von geringer Bedeutung, welche Form den Preisen gegeben wird. Aber es zeigte sich doch, dass aus Gründen der internationalen Verständigung die neutrale Form „Gramm Silber" vorzuziehen ist.
In älteren Zeiten waren auch die Maße sehr verschieden. Sie wechselten nicht nur von Land zu Land oder gar Ort zu Ort, sondern auch nach Waren, Wertvorstellungen und fiskalischen Absichten. So gab es z. B. in Ostpreußen ein „amtliches" Scheffelmaß der Domänenverwaltung, das (ab 1600 etwa) 40 Stof enthielt, ein Königsberger Handelsmaß mit 38 Stof und eine lange Reihe weiterer Scheffelmaße, die, wie eine genauere Nachprüfung zeigte, mit wachsender Entfernung von Königsberg größer wurden. Dahinter stand der Wunsch der Verwaltung, für das ganze Land möglichst einheitliche Getreidepreise (pro Scheffel) festsetzen zu können. Der Mehrinhalt sollte die Transportkosten nach Königsberg abgelten.
Da solche Fragen bisher nur selten beachtet wurden, sei noch eine Bemerkung hinzugefügt, die sich auf einem Münchener Handkalender vom Jahre 1795 findet". Es heißt hier unter der Überschrift „Vom Gewichte«: „Das Gewicht ist nicht nur allein nach dem Unterschiede der Nationen und Länder, sondern auch nach dem Unterschiede der Waaren oder Sachen, und nachdem man solchen einen höheren oder schlechteren Werth beyleget, sehr unterschieden: also hat man Apotheker-, Gold-, Silber-, Perlen-, Diamant-, Dukaten-, Kramer-, Fleischerund Buttergewicht. Das Kramergewicht heißt dasjenige Maß der Schwere, nach welchem die Kramer ihre Waaren auswägen und verkaufen. Es ist schwerer als das Apothekergewicht, indem ein Pfund Apothekergewicht 24 Loth, ein Pfund Kramergewicht aber 32 Loth hat. Hingegen ist das Kramergewicht leichter als das Fleischergewicht, weil die Fleischer im Fleisch viel Knochen, Feuchtigkeit und dergleichen mitzugeben genöthigt sind, so der Käufer nicht gebrauchen kann." Die Ausstellungsleitung fügte dieser Nachricht noch die Bemerkung hinzu, dass ein Rest solcher Unterschiede bei britischen und USA-Pfundgewichten bis in die jüngste Zeit erhalten geblieben sei. Für den allgemeinen Gebrauch gelte das pound avoirdupois, das 452,492 Gramm wiege, für seltenere Metalle und Drogen das pound troy und das pound apothecary mit 373,242 Gramm.
Wenn Preise miteinander verglichen werden sollen, müssen auch die Maße auf ein einheitliches System gebracht werden. Für Getreide wurden in älterer Zeit durchweg Hohlmaße gebraucht. Deutschland und andere Länder gingen im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts vom System der Hohlmaße ab und zu Gewichtsmaßen über. Gewichtsmaße werden auch hier benutzt. Um die Kontinuität der Preisreihen zu bewahren, erschien es ratsam, bei der Umrechnung der älteren Hohlmaße nicht von den heutigen spezifischen Gewichten des Getreides auszugehen, sondern von dem Getreidegewicht des Berliner Scheffels um 1800, dessen Hohl- und Gewichtsinhalt auf Grund von Erhebungen bekannt ist.
Aus der Division des Gewichtes durch den Hohlinhalt ergibt sich der „Reduktionsfaktor", mit dem sämtliche älteren Hohlmaße multipliziert wurden, um ihren - annähernden - Gewichtsinhalt an Getreide zu ermitteln. Der „Reduktionsfaktor“ deckt sich nicht mit dem spezifischen Gewicht des gemessenen Getreides, da das Getreide in der Regel gehäufelt gehandelt wurde. Die nach Zeit, Ort und Getreideart sehr verschiedene Häufelung bedingt eine Fehlerquelle, die sich nicht vermeiden lässt.
Tabelle: Hohl- und Gewichtsinhalt des Berliner Scheffels Getreide um 1800
Getreideart Hohlinhalt in l Gewicht in kg Reduktionsfaktor für Liter in kg
Weizen 54,96 42,5 0,7733
Roggen 54,96 40,0 0,7278
Gerste 54,96 32,5 0,5913
Hafer 54,96 24,0 0,4367
Es kann sich dabei nur um eine Annäherung an die tatsächlichen Gewichte handeln, da die Getreidequalität in den einzelnen Landschaften verschieden war und im Laufe der Jahrhunderte auch wechselte, vermutlich in der langen Linie sich verbesserte.
Wie übel zuweilen der Roggen ausschaute, erfährt man von einem gewissen CHRISTIAN OLUFSEN, der im Jahre 1802 einen Bericht über eine Partie dänischen, zur Ausfuhr nach Norwegen bestimmten Roggens erstattete: „Dessen merkwürdiges Aussehen ließ mich zweifeln, was es für eine Art (Getreide) eigentlich war", so schrieb er. „Man unterrichtete mich, dass es Roggen war. Ich analysierte ihn und fand ihn aus folgenden Teilen zusammengesetzt: 38 Teile Trespe, 1 Teil Gerste, 4 Teile Kornrade, 2 Teile Weizen, 2,5 Teile graue oder weiße Erbsen, 1 Teil Wicke, 32 Roggen, dazu noch Kehricht von der Tenne, Sand, Spreu und verschiedene Grassamen." (Zit. nach J. HOLMGAARD, in: Bol og by, 3, Köbenhavn, 1962, S. 7). Aber solche und ähnliche Nachrichten braucht man auch nicht zu überschätzen. Wichtiger ist wohl, dass vermutlich im Laufe der Zeit sich die Güte und das Gewicht des Getreides verbessert haben, mithin durch die obigen Reduktionsfaktoren errechneten Gewichte für die ältere Zeit zu hoch sind. Diese Vermutung wird für Holland durch ein im Jahre 1590 in Amsterdam bei HERM. JANSZ. MULLER gedrucktes „Tresoir van de Maten" bestätigt. SILLEM (J. A. SILLEM, Tabellen van Marktprijzen van Granen te Utrecht in de Jaren 1393 tot 1644, in: Koninklijke Akad. van Wetensdhappen te Amsterdam, Afd. Letterkunde, N. R., Deel III, 4, 1901, S.15) errechnete aus den Gewichtsangaben dieser Schrift das Gewicht eines Mud Weizen zu 88,93 kg, eines Mud Roggens zu 81,025 kg. Nach dem Reduktionsschema der o.g. Tabelle ergibt sich ein höheres Gewicht, und zwar ist die Rechnung wie folgt durchzuführen: 1 Utrechter Mud war nach SILLEM = 1,08 Amsterdamer Mud, 1 Amsterdamer Mud nach NOBACK (C. NOBACK UND F. NOBACK, Münz-, Maß- und Gewichtsbuch, 1858, S. 31) = 111,256 Liter, mithin 1 Utrechter Mud = 120,156 Liter. Der Literinhalt des Utrechter Mud multipliziert mit den Reduktionsfaktoren der o.g. Tabelle ergibt ein Utrechter Mull Weizen = 92,9 kg, 1 Utrechter Mud Roggen = 87,4 kg. Es besteht also eine Differenz von 5-9 v. H. zu den von SILLEM ermittelten Gewichten.
Es wurde davon abgesehen, für die ältere Zeit einen Gewichtsabschlag vorzunehmen. Die wirklichen Getreidegewichte sind mit ganz wenigen Ausnahmen unbekannt. Es wäre Willkür, etwa für das 16. Jahrhundert eine Minderqualität von 5-10 v. H. gegenüber den Berliner Getreidegewichten vom- Jahre 1800 anzunehmen. Es schien richtiger, mit einem festen Reduktionsschema zu arbeiten und für alle Jahrhunderte und alle Länder die Getreidehohlmaße nach dem oben angegebenen starren Schlüssel in Gewicht umzurechnen (was aber nicht ausschließen soll, für bestimmte Zeiten und Orte mit niedrigeren Gewichten zu rechnen - falls diese bekannt sind).“
II. Anmerkungen zu den Preistabellen
Die in HISTAT aufgenommenen Preisreihen der einzelnen europäischen Länder wurden den im Anhang III (Abel, a.a.O., S. 311-316) aufgeführten Veröffentlichungen entnommen, soweit sie bis Mitte der 60er Jahre vorlagen. Neuere Sammlungen wurden in der folgenden Dokumentation notiert.
Aus: Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neubearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 295-305.
„Die neueren Preisnotizen, vom Jahre 1911 ab, entstammen amtlichen Quellen. Für die Jahre 1911 bis 1933 wurden die internationalen Preisübersichten herangezogen, die im „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich", 1915-1939, enthalten sind. Es handelt sich um Großhandelspreise, die bereits von dem Statistischen Reichsamt in RM je 1000 kg umgerechnet worden sind. Die Jahre 1915 bis 1923, die sich für Preisvergleiche schlecht eignen, wurden ausgelassen. Die Durchschnitte des zweiten und dritten Jahrzehntes des 20. Jahrhunderts setzen sich mithin nur aus den Preisen der Jahre 1911/14 und 1924/30 zusammen. Die Preise der Jahre 1934 bis 1960 wurden den Preisaufzeichnungen der FAO, Production-Yearbook, V, 1, 1951, und 15, 1961, entlehnt. Die Notierungen sind im Yearbook sowohl in Landeswährung wie auch in USA-Dollar je 100 kg angegeben. Für den Vergleich dieser jüngsten Preise mit den älteren, in Silbergewicht der Münzsummen ausgedrückten Preisreihen wurden alle Preise gemäß dem amtlichen Wechselkurs der Währungen über die Deutsche bzw. Reichsmark auf den oben erläuterten fiktiven Silbergehalt der alten Reichsmark (5,56 g Silber) umgerechnet.
Anmerkungen zur Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“, Abel, a.a.O., S. 295-301:
Tabelle: Wechselkurs zwischen USA-Dollar und Reichsmark/Deutsche Mark
Zeit USA-Dollar: RM/DM
1934-1938 1: 2,48-2,51
1939-1943 1: 2,50
1944-31.10.1949 1: 3,33
1.11.1949-1.3.1961 1: 4,20
1. England (A.1): Die englischen Weizenpreise wurden für den Zeitraum vom Jahre 1259 bis zum Jahre 1702 ROGERS' Werk: A History of Agriculture and Prices in England (1864-1887) entnommen. Obwohl, wie LORD BEVERIDGE mit Recht- bemerkte (W. BEVERIDGE, Prices and Wages in England from the twelfth to the nineteenth Century, I, 1939, S. XXI), ROGERS' großes Werk Mängel aufweist, ist es doch noch immer das Standardwerk der englischen Preisgeschichte. BEVERIDGE selbst, der eine große Publikation plante, konnte nur den ersten Band seiner Sammlungen veröffentlichen, der Getreidepreise vom 16. bis 19. Jahrhundert enthält. Ein Vergleich zeigte, dass seine Preisreihen in den Grundzügen, auf die es hier allein ankam, mit ROGERS' Preisen übereinstimmen. Da überdies BEVERIDGES Sammlungen keine Löhne enthalten und darum für Preis-Lohn-Vergleiche auf ROGERS zurückgegriffen werden musste, wurden auch die Weizenpreise ROGERS' beibehalten.
ROGERS vertrat die These, dass eine Reduktion der älteren englischen Preise unnötig sei, da die Zahlungen in England bis zur Münzreform Vom Jahre 1560 nicht „by tale", sondern „by weight" erfolgt seien. Die Bezeichnungen penny, pound usw. hätten in dieser Zeit nicht eine bestimmte Münze, sondern eine bestimmte, gleich bleibende Gewichtsmenge Silber repräsentiert. ROGERS führte für seine These verschiedene Gründe an, aber als ausschlaggebend scheint er die Tatsache angesehen zu haben, dass die Münzverschlechterungen des 13. bis 16. Jahrhunderts in England sich nicht unmittelbar in Preissteigerungen umsetzten. Es wurde bereits gesagt, dass solche Steigerung der Preise nur unter der Voraussetzung möglich gewesen wäre, dass gleichzeitig und im Ausmaß der Münzverschlechterung die insgesamt umlaufende Geldmenge dem Nennwert nach gestiegen wäre (gleiche Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und gleiches Handelsvolumen vorausgesetzt). Wenn neben der Münzverschlechterung eine Verknappung des umlaufenden Edelmetalls einherging, konnten die Preise nicht in dem Umfang der Münzverschlechterung steigen. Eine derartige Verknappung ist nicht unwahrscheinlich, wenngleich sie allmählich wohl auch wieder ausgeglichen wurde. Es sei auch auf WIEBE (WIEBE, a. a. O., Excurs II, S. 60 f) verwiesen, der der Widerlegung der Rogerschen These längere Ausführungen widmete, in denen er überzeugend darlegte, dass auch die englischen Preise des ausgehenden Mittelalters auf das Silbergewicht ihrer Münzsummen reduziert werden müssen.
Eine Tabelle über die in England vom Jahre 1066 bis zum Jahre 1816 im Umlauf gewesenen Münzen enthält TOOKES Geschichte der Preise. WIEBE (a. a. O., S. 69) wies dieser Tabelle mehrere Fehler nach, so dass es angebracht erschien, auf die Münztabellen RUDINGS (R. RUDING, Annals of the Coinage of Great Britain 1817-8-8, hier zit. nach WIEBE, a. a. O., S. 69) zurückzugreifen. RUDING gibt den Feingehalt des penny in troy grains an. Ein troy grain enthielt 0,064179 Gramm Silber. Danach wurden die Preise umgerechnet.
Die älteren englischen Getreidepreise beziehen sich auf den Winchester Quarter, dessen Einheit das Bushel war. ROGERS (I, S. 167 f.) hielt es für wahrscheinlich, dass das Von HEINRICH VII. auf 2.134 bis 2.157 englische Kubikzoll festgelegte Bushelmaß schon im 13. und 14. Jahrhundert angewandt wurde. Ob dies zutrifft, kann bezweifelt werden, doch ist das Gegenteil nicht bewiesen worden. Darum halten wir uns hier an ROGERS' Äußerung, und da auch in späterer Zeit sich der Rauminhalt des Winchester Bushel kaum wesentlich Verändert haben dürfte, wurde das Winchester Bushel durchweg zu 2.150 englischen Kubikzoll = 35,2376 Liter, der Windester Quarter zu 281,9 Liter gerechnet. 1 Liter Weizen wurde 0,7733 kg gleichgesetzt.
Eine wertvolle Ergänzung der mit dem Jahre 1259 beginnenden Rogerschen Getreidepreissammlungen bilden die von GRAS (1915) aus den „pipe rolls" des Bistums Windester Veröffentlichten Weizenpreise des 13. Jahrhunderts. Es sind, wie die Rogerschen Getreidepreise jener frühen Zeit, Weizenverkaufspreise von Lehngütern. GRAS hat rund 4200 Einzelpreise aus dem 13. Jahrhundert gesammelt, die er zu mehrjährigen Durchschnitten zusammenfasste. Da diese Durchschnitte wechselnde Perioden umfassen, mussten die Einzelpreise noch einmal zu Jahres- und 10-Jahres-Durchschnitten zusammengefasst werden. Bei der Bildung mehrjähriger Durchschnitte, die in den Beginn der Rogerschen Preisreihen hineinreichen, wurden bis 1258 Grasssche Preise, seit 1259 Rogersche Preise Verwandt. Die Reduktion der Grassschen Preise auf Gramm Silber und Kilogramm erfolgte in der angegebenen Weise.
Für die Zeitspanne zwischen 1702, dem letzten Jahr der Rogerschen Preisreihen, und 1770, dem ersten Jahr der amtlichen englischen Getreidepreisstatistik, wurden die Eton- und Oxfordtabellen bei TOOKE (1858) benutzt. Diese Tabellen enthalten jährliche Durchschnittspreise, die als Mittel der Marktnotierungen um Marien- und Michaelistag gewonnen und in Winchester Quarter und Schilling angegeben wurden. Die beiden Preisreihen wurden durch einfache Mittelung zu einer einzigen Preisreihe zusammengefasst. Vom Jahre 1771 ab wurden die amtlichen englischen Durchschnittspreise pro Jahr und Imperial Quarter gewählt, die im Statistical Abstract for the United Kingdom veröffentlicht wurden. Es sind Durchschnitte der Preisnotizen, die der „Inspektor der Kornberichte" für England, Wales und Schottland wöchentlich in der London Gazette - daher die offizielle Bezeichnung „Average Gazette Prices" - veröffentlichte. Der Imperial Quarter war um ein Geringes größer als der ältere Winchester Quarter. Er hatte einen Inhalt von 290,8 Liter. Das wurde berücksichtigt. Vom Jahre 1911 ab wurden, wie oben Seite 295 angegeben wurde, internationale Publikationen herangezogen.
2. Belgien (A.2): Die belgischen Weizenpreise wurden den von C. VERLINDEN (1959) herausgegebenen Preis- und Lohnsammlungen aus Flandern und Brabant entnommen. Die in der Tabelle enthaltene Preisreihe wurde als einfacher Mittelwert aus den Weizenpreisen von sechs belgischen Städten gewonnen. Es wurden für die Mittelung herangezogen:
Brügge, 1401-1500 (nach G. CROISIAU, Prijzen in Vlaanderen in de 15e eeuw), 1564-1604 (nach A. WYFFELS, Prijs van tarwe te Brügge),
1601-1705 (nach J. VERMAUT, Prijzen uit Brugse instellingsrekeningen, 17e eeuw),
Gent, 1400-1500 (G. CROISIAU),
Diksmuide, 1482-1615 (A. WYFFELS, Prijs van tarwe te Diksmuide),
Nieuwpoort, 1591-1792 (J. VERMAUT, Prijzen van tarwe en rogge te Nieuwpoort en gewicht van het brood),
Antwerpen, 1429-1600 (E. SCHOLLIERS, Prijzen en Ionen te Antwerpen),
Brüssel, 1568-1795 (J. CRAEYBECKx, De prijzen van graan en van brood te Brüssel). Die Preise der flämischen Städte (Brügge, Gent, Diksmuide und Nieuwpoort) wurden in flämischen Groten je Brügger Hoet (deniers groten Vlaams per Brugse hoet) angegeben, die Antwerpener Preise in Brabanter Groten je Antwerpener Viertel und die Brüsseler Preise in Brabanter Stuiver je Brüsseler Sister. Die Getreidemaße hatten folgenden Inhalt:
1 Brugse hoet 166,6 Liter (im 18. Jahrhundert 172 1; dieses größere Maß wurde nur für die Umrechnung der Preise in Nieuwpoort verwendet),
1 Antwerpener Viertel 77 Liter,
1 Brüsseler Sister 48,76 Liter.
Die Umrechnung der Münzsorten und -summen wurde nach den von JANSSENS zusammengestellten Tabellen über den Silbergehalt des Guldens vom 15. bis zum 18. Jahrhundert vorgenommen. Die Münzen standen zum Gulden in folgendem Verhältnis:
1 Gulden = 20 Brabanter Stuiver, 40 Flämische Groten, 60 Brabanter Groten.
Aus den von VERLINDEN veröffentlichten Preissammlungen wurde als mittlerer Jahrespreis der Durchschnittswert aus der höchsten und der niedrigsten Preisnotierung des Jahres gewählt. Dieser Mittelwert liegt wahrscheinlich über den tatsächlichen mittleren Jahrespreisen, wie sich aus Überschlagsrechnungen an Hand Berliner Preissammlungen ergab.Einige andere Preisreihen wurden nicht berücksichtigt. Das gilt von den von J. RUWET, L'Agriculture et les Classes rurales au Pays de Herve sous l'Ancien Regime, in: Bibliotheque de la Faculté de Philosophie et Lettres de l'Université de Liege - Fascicule C, 1943, veröffentlichten Preisreihen aus Dalheim - Maastricht und Limbourg 1500/04 bis 1790/94. Sie blieben unberücksichtigt, weil die Weizenpreise in der Grafschaft Dalheim nur etwa halb so hoch lagen wie die Weizenpreise der sechs angeführten Städte. Die von H. VAN HOUTTE Documents pour servir à l'histoire des prix de 1381 ä 1794, in: Académie Royale de Belgique, 1902, veröffentlichten Preise konnten nicht herangezogen werden, weil das Getreidemaß nicht genannt wurde.
3. Frankreich (A.3): Die Reihe der französischen Weizenpreise stützt sich für die Jahre 1200 bis 1500 auf die jährlichen Durchschnittspreise bei D'AVENEL (11, 1914, S. 517 f.). D'AVENEL benutzte zahlreiche und mannigfaltige Unterlagen zur Bildung seiner Landesdurchschnitte. Die Preisreihen sind im 13. und 14. Jahrhundert lückenhaft, seit dem 15. Jahrhundert besser belegt. Die Originalnotizen wurden von D'AVENEL bereits in französische Vorkriegsfranken und Hektoliter umgerechnet, so dass die weitere Rechnung sich auf die Verwandlung der Vorkriegsfranken (4,5 Gramm Silber) in Silber und des Literinhaltes in Gewichtseinheiten (1 Liter Weizen = 0,7733 Kilogramm) beschränken konnte.
Die Reihen D'AVENELS reichen bis zum Jahre 1800. Für den Zeitraum von1501 bis 1760 wurden zur Ergänzung die von H. HAUSER aus Paris und Grenoble ermittelten Preise herangezogen und mit D'AVENELS Reihe zu einem Mittelpreis verarbeitet. Die drei Preisreihen zeigten die gleiche langfristige Bewegung; die Pariser Preise lagen jedoch über und die aus Grenoble ermittelten zumeist leicht unter den von D'AVENEL berechneten Landesdurchschnitten. HAUSER hatte seine Preise bereits auf den Silberwert ihrer Münzsummen umgerechnet, so dass die weitere Umrechnung sich auf die von HAUSER verwandten Getreidemaße (Pariser setier = 156 Liter; Grenobler quartal = 18,33 1) beschränken konnte. Vom Jahre 1756 ab standen zur Bildung der französischen. Weizenpreisdurchschnitte im Anhang und im Text die gesicherter erscheinenden Weizenpreisnotierungen des französischen Ackerbauministeriums zur Verfügung (Archives Statistiques du Ministere des Travaux Publics de 1'Agriculture et du Commerce, I. S6rie, I, 1837, S. 1 f.; Annuaire Statistique de la France). Sie wurden anstelle der privaten Preissammlungen benutzt. Die Jahre der Assignatenwirtschaft (1791-1796) mussten ausgelassen werden, da für diese Jahre keine Preise notiert worden sind.
4. Oberitalien (A.4): Die Unterlagen für die Bildung der oberitalienischen Weizenpreisreihe wurden verschiedenen Publikationen entnommen. Preise aus Genua, Piemont, Portogruaro, Arezzo, Florenz, Brescia und Mailand wurden in Jahres- und 10-JahresDurchschnitten berechnet und mit gewissen Anpassungen zu einer einzigen Reihe zusammengefasst.
Genueser Weizenpreise wurden für den Zeitraum von 1190 bis 1330 von MAGALDI und FABRIS (1878) veröffentlicht. Es sind Marktpreise, notiert in Genueser Mina und Lire. MAGALDI und FABRIS reduzierten die alten Lire bereits auf neuere italienische Lire (1 Lira = 0,81 RM der Zeit vor dem ersten Weltkrieg). Die Notierungen in Mina behielten sie bei, gaben jedoch deren Rauminhalt an: 1 Mina di Genova = 1,16 Hektoliter. Danach konnte die Umrechnung vorgenommen werden. Der Weizenpreis des Jahres 1213 ist in Moggio, vermutlich Moggio Milanese, notiert, ein Maß, das etwa 1,46 Hektoliter enthielt.
CIBRARIO teilte in seiner Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters (2. ed. 1842, 111, S. 241) Weizenpreise aus den Jahren 1289 bis 1379 mit. Es sind jährliche Durchschnittspreise aus einer Reihe von Orten des piemontesischen Gebietes, insbesondere aus Turin, Cubiana, Miradolo, die in Sestario und neuen Lire angegeben wurden. Der alte Sestario enthielt 41,235 Liter, die neue Lira wurde 0,81 RM gleichgesetzt. Für die Jahre1380 bis 1397 notierte CIBRARIO nur einen einzigen Mittelpreis, der, da seine Berechnung nicht angegeben wurde, nicht berücksichtigt wurde. Für die Jahre 1501 bis 1599 wurden Preise, die BARTOLINI (1878) aus Portogruaro, FANFANI (1940) aus Arezzo und PARENTI (1939) aus Florenz veröffentlichten, herangezogen. Die Preise BARTOLINIS, die aus Rechnungsbüchern eines Klosters stammen, sind in Lire Venete und Soldi (1 Lira = 20 Soldi) für einen Staio notiert. Ein Staio betrug nach BARTOLINI (a.a.O., S. 197) 78,548 Liter. Für die Relation der älteren venezianischen Lira zu der neueren italienischen Lira und zum Silber wurden die Angaben von MAGALDI und FABRIS (a.a.O., S. 49,Anm.) benutzt. FANFANI und PARENTI teilten ihre Preise bereits in Gramm Silber mit. Die Preise der beiden Städte Arezzo und Florenz lagen zwischen 1521 und 1600 etwa auf der gleichen Höhe und entsprachen von 1601 bis 1620 bzw. 1630 den Weizenpreisen von Udine, auf die im nächsten Absatz eingegangen wird. Sie lagen jedoch zwischen 1520 und 1600 um mehr als ein Viertel (27-29 v. H.) unter den Preisen Portogruaros. Da für die Jahre 1501 bis 1520 nur Preise aus dieser Stadt verwendet werden konnten, mussten die relativ hohen Preise Portogruaros der für die folgenden Jahre aus allen drei Städten errechneten mittleren Preisreihe angeglichen werden. Sie wurden um 17,8 v. H. erniedrigt. Das entspricht dem Abstand zwischen den Preisen Portogruaros und dem aus allen drei Städten gewonnenen Mittelwert in den Jahren 1521 bis 1600.
Für die Jahre 1600 bis 1875 veröffentlichte das Ackerbauministerium des Königreiches Italien Getreidepreise aus Udine, die auf hinterlassene Werke GIACOMO GABRICIS und COLLETTAS zurückgehen (Movimento dei Prezzi di Alcuni Generi Alimentari . . ., 1886, S. XXXV f. BRAUDEL berichtete in Annales, 1963, 18. Jahrg., S. 776, daß seine Mitarbeiter eine 15-20 Meter lange Karte erstellt hätten, auf der Woche für Woche die Preise von Udine in der Zeit, von 1400 bis 1800 dargestellt worden seien. Die Karte und das ihr zugrunde liegende Material wurden bisher nicht veröffentlicht; sie konnten noch nicht verwendet werden). Das Ministerium teilte mit (a.a.O., S. XIV, Anm. 1), dass die ursprünglich in venezianischen Lire und Staio angegebenen Preisreihen auf 1 Hektoliter (1 Staio = 0,7316 hl) und neuere italienische Lire reduziert worden seien. Leider ist aber die Reduktion recht ungenau, da für den ganzen Zeitraum von 1600 bis 1795 die venezianischen Lire = 0,512 neuere italienische Lire gesetzt wurden. Nach den Untersuchungen MAGALDIS und FABRIS' (a.a.O., S. 49) traf diese Relation wohl für die Gewichtsinhalte der Lire des 18.Jahrhunderts, nicht aber für die des 17.Jahrhunderts zu. Am Anfang des 17.Jahrhunderts hatte die venezianische Lira noch mehr als den doppelten Silbergehalt. Eine Neureduktion war also erforderlich. Den neuen Umrechnungen wurden die von MAGALDI und FABRIS angegebenen Münzgewichte der venezianischen Lira zugrunde gelegt.
Nach 1691 bzw. 1701 wurden die Udineser Preise mit Weizenpreisen aus Brescia und Mailand, die in der Publikation des Ackerbauministeriums vom Jahre 1886 enthalten sind, zu einer einzigen Reihe zusammengefasst. Die neuesten Preise wurden wieder den internationalen Preiszusammenstellungen entnommen.
5. Niederlande (A.5): Die Roggenpreise der Niederlande wurden als Mittelwerte der Preise der drei Städte Utrecht 1461-1644 (nach SILLEM, 1901, Arnheim 1544-1901 (nach Overzicht van Marktprijzen ..., 1903) und Amsterdam 1620-1904 (nach PosTHumus, 1946) berechnet. Die Utrechter Preise wurden von SILLEM in Stüver und Utrechter Mud angegeben. Das Utrechter Mud faßte etwa 124 Liter. 20 Stüver entsprachen einem Gulden, dessen Silbergehalt SILLEM mitteilte (Anhang, Tabelle VIIa-e). Die Angaben SILLEMS weichen nur geringfügig von den Angaben POSTHUMUS' über den Silbergehalt des Gulden ab. Sie wurden unverändert übernommen, zumal sie auch von dem ungenannten Herausgeber der Arnheimer Preisreihe benutzt wurden, der die alten Münzsummen bereits auf den Gulden von 9,45 Gramm Silber umrechnete. Die Amsterdamer Getreidepreise wurden in Gulden je Last notiert. Zwischen 1624 und 1882 galten sie für Roggen preußischer Herkunft (POSTHUMUS, S. 19f.), seitdem für Roggen, der im Termingeschäft gehandelt wurde (ebenda, S. 25). Für die Umrechnungen wurde der Inhalt der Amsterdamer Last mit 3105,24 Liter (nach NOBACK) angenommen und der Silbergehalt des Guldens den Tabellen POSTHUMUS' (Tab. IV-VI, S. CVIII f.) entnommen.
6. Deutschland (A.6): Die für Deutschland gebrachte Roggenpreisreihe setzt sich aus den Preisen von insgesamt dreizehn deutschen Städten zusammen. Sie beginnt Mitte des 14. Jahrhunderts mit den Roggenpreisen aus Braunschweig und Frankfurt am Main. Um das Jahr 1400 gingen in den Mittelwert die Preise von fünf Städten, um das Jahr 1500 von neun Städten und seit 1630 die Preise aus sämtlichen dreizehn Städten ein. Die meisten dieser Preisreihen laufen Anfang des 19. Jahrhunderts aus. Nur für fünf Städte (Hamburg, München, Königsberg, Leipzig, Berlin), die jedoch die wichtigsten Getreidehandelsplätze waren, konnten sie bis zum Jahre 1940 fortgeführt werden. Ab 1934 wurden die Angaben der internationalen Statistik (FAO-Jahrbücher) benutzt. Sie beziehen sich bis zum Jahre 1944 auf das alte Reichsgebiet und seit 1945 auf die Bundesrepublik Deutschland. Weitere Einzelheiten zu der Preisreihe (Herkunft, Länge, Umrechnungsmethoden) sind den Anmerkungen zu der Tabelle 2 zu entnehmen.
7. Österreich(A.7): Die österreichische Reihe geht auf die von PRIBRAM (1938) herausgegebene Preis- und Lohnsammlung zurück. Es wurden Roggenpreise aus den folgenden fünf Orten gemittelt: Wien 1431-1460 und 1521-1920, Klosterneuburg 1441-1650, St. Pölten 1731-1790, Wels 1471-1760 und Weyer 1621-1790. Die Preise wurden bereits von dem Herausgeber in Silberwerten der Preissummen und in einem einheitlichen Maß, der niederösterreichischen Landmetze von 61,5 Liter Inhalt mitgeteilt.
8. Polen (A.8): Für Polen wurden von FR. BUJAK in der Reihe „Badania z dziejöw spolecznych i gospodarczych" (in den Bänden 4, 13, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 25 und 33) von 1928 bis 1938 und 1949/50 umfangreiche Preissammlungen veröffentlicht. Die überlieferten Brotgetreidepreise sind jedoch zumeist recht lückenhaft. Am weitesten zurück reichen die auch relativ vollständig belegten Preise aus Krakau. Sie umspannen mit einigen Auslassungen den Zeitraum von 1360 bis 1795. Die in der Tabelle Seite 306 mitgeteilte Preisreihe bringt nur diese Preise. Wären die Preise anderer Städte einbezogen worden, so hätte sich zwar für bestimmte Zeiträume ein Mittelwert für ganz Polen gewinnen lassen, doch wäre die ganze Zeitreihe sehr stark verzerrt worden, da im Vergleich zu den anderen Städten Polens das Preisniveau in Krakau erheblich niedriger lag. Beim Vergleich der polnischen (= Krakauer) Preise mit den Preisen der anderen europäischen Länder ist dies zu berücksichtigen.
Weit häufiger als die Roggenpreise sind für Krakau - und auch die anderen polnischen Städte - die Haferpreise belegt. Soweit beide Reihen sich miteinander vergleichen lassen, verlief die Preisentwicklung parallel. Es erschien darum angebracht, die Lücken in der Roggenpreisreihe aus Krakau durch Interpolation mit Hilfe der Haferpreise zu überbrücken. Für die Jahre, in denen keine Roggenpreise, wohl aber Haferpreise vorlagen, wurden die drei vorhergehenden und die drei nachfolgenden Roggenpreise in v. H. der betreffenden Haferpreise ausgedrückt. Sodann wurde für das Jahr, in dem Roggenpreisangaben fehlen, der betreffende Haferpreis mit der gewonnenen Indexzahl multipliziert und dieser Wert in die Roggenpreisreihe aufgenommen.
Setzt man die Roggenpreise in den Jahren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 usw. gleich A, B, C, D, E, F, G, H usw. und die Haferpreise gleich a, b, c, d, e, f, g, h usw., so wurde der fehlende Roggenpreis E im Jahre 4 nach folgender Gleichung ermittelt:
(B+C+D+F+G+H)*e/(b+c+d+f+g+h) = E.
Die so gewonnenen Roggenpreise wurden in der Tabelle 1 in Klammern gesetzt. Die Originalnotizen wurden von den Verfassern der Getreidepreisstatistik Krakaus (J. PELL: 1369-1600; E. TOMASZEWSKI: 1601-1795) bereits auf ihren Silberwert umgerechnet. Das angegebene Getreidemaß (cwiertnia) fasste 360,3 Liter.
Anmerkungen zur Tabelle „Roggenpreise in Deutschland (14. bis 20.Jahrhudert)“, Abel, a.a.O., S. 301-305):
Roggenpreise in Deutschland vom 14. bis 20. Jahrhundert (zehnjährige Durchschnitte, Gramm Silber je 100 Kilogramm).Aus Deutschland liegen so viele Roggenpreisreihen vor, dass eine Auswahl getroffen werden musste. Sie richtete sich nach der Beschaffenheit der Reihe und der Absicht, die Einzelreihen zu einem Index zusammenzufassen. Es wurden nur geschlossene Preisüberlieferungen über mehr als zweihundert Jahre und auch solche nur aufgenommen (mit der Ausnahme Braunschweig), wenn je Jahrzehnt mindestens sieben Jahrespreise vorlagen. Zum anderen wurde darauf geachtet, dass die Streuung der Herkunftsorte ein möglichst repräsentatives Bild der „deutschen" Roggenpreise ergab. Freilich musste für die ältere Zeit von dieser Absicht abgesehen werden, da, je weiter zurückgegriffen wird, desto spärlicher die Überlieferungen werden. Für die Umrechnung der Getreidemaße wurde, soweit in den Quellen ihr Inhalt nicht angegeben ist, NOBACK herangezogen (CHR. UND FR. NOBACK, Maß-, Münz- und Gewichtsbuch, Leipzig 1858.)
1. Braunschweig (B.1): Die Braunschweiger Reihe wurde aus den Akten des Archivs der Stadt Braunschweig ausgezogen. Es handelt sich um Marktpreise, die das Stift St. Blasius beim Verkauf des Getreides auf dem Markt zu Braunschweig erzielte. Für die Jahre 1374 bis 1445 fehlen Preisangaben; für die Zeit von 1330 bis 1374 und von 1445 bis 1480 sind die Aufzeichnungen lückenhaft. Vom Jahre 1480 bis zum Jahre 1810 ist die Reihe vollständig. Bis 1632 sind die Preise in Gulden, Schilling und Pfennigen je Scheffel und Himten, von 1633 an in Mariengroschen und Pfennigen je Himten notiert. Auf einen Scheffel kamen in Braunschweig 10 Himten; der Himten faßte 31,14 Liter. Die Preise der Reihe weichen nur geringfügig (um 3,7 v. H.) von den amtlichen Erhebungen der Jahre 1692 bis 1730 ab, die im Auftrage des Rates der Stadt Braunschweig „von dem jedesmaligen jüngsten Senatore ... treulich und aufrichtig" verzeichnet werden sollten und so auch ergaben, „was das Getreide, benamtlich Weitzen, Rocken, Gersten, Habern und Erbsen ... auf den öffentlichen Märkten gegolten" hat (Archiv der Stadt Braunschweig, Akte C I. 5, Nr. 18).
Dem Silbergehalt der Braunschweiger Münzen gingen bereits BUCK (H. Buck, Das Geld- und Münzwesen der Städte in den Landen Hannover und Braunschweig, 1935) und JESSE (W. Jesse, Münz- und Geldgeschichte Niedersachsens, in: Werkstücke aus Museum, Archiv und Bibliothek der Stadt Braunschweig, 1952) nach. Die Ermittlungen dieser beiden Autoren wurden nach einem zeitgenössischen „Calculator Monetarius" ergänzt, der Braunschweiger Preis- und Münzaufzeichnungen für die Jahre 1550 bis 1629 enthält (MARCUS PFEFFER, Manuale emporeticum. Das ist: Ein Neues sehr nützliches ausgerechnetes Hand- und Kauffmannsbüchlein . . ., Wolfenbüttel 1640, S. 229-288 ). Die so ergänzte Münztabelle wird unter der Bezeichnung „Übersicht der Braunschweiger Münzprägungen" im Archiv des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Göttingen aufbewahrt.
2. Frankfurt a. M. (B.2): Die Frankfurter Roggenpreise wurden der Preissammlung von ELSAS (Bd. II A, S. 461 ff.) entnommen. Sie sind gut belegt. Für die Umrechnung der in Pfennig je ein Achtel angegebenen Preise wurde die von ELSAS zusammengestellte Übersicht der „Silberäquivalente der Frankfurter Währung" (S. 9) verwendet; als Inhalt des Achtels wurden 114,7 Liter angenommen (S. 21). Daraus ergaben sich nun aber, wie die Tabelle 2 zeigt, Preise, die im Vergleich zu anderen westdeutschen Städten sehr hoch, wohl zu hoch erscheinen. Es mag sein, dass die von Elsas auch zu wenig erläuterte Währungstabelle nicht die Münzen trifft, die in den Buchungen der Quellen verwendet wurden. Doch könnte dies nur eine genauere Prüfung zeigen, die vom Verfasser nicht vorgenommen werden kann.
3. Xanten (B.3): Die Xantener Roggenpreise wurden von BEISSEL (1885) zusammengestellt. Sie sind in wechselnden Maßen und Münzen notiert: von 1350 bis 1550 in Schilling (12 auf die Xantener Mark) je Xantener Stiftsmalter (zu 179 Liter), von 1551 bis 1585 in Schilling je Xantener Stadtmalter (zu 171,4 Liter), von 1586 bis 1800 in Cleveschen Dalern je Xantener Stadtmalter (171,4 Liter), von 1801 bis 1825 in gleicher Münze, aber je Berliner Malter (zu 219,8 Liter), von 1826 bis 1880 in Preußischen Talern je Berliner Malter (zu 219,8 Liter).
BEISSEL brachte auch bereits einige Angaben zu den Xantener Münzen. Sie wurden nach KRUSE (E. KRUSE, Kölnische Geldgeschichte bis 1386 nebst Beiträgen zur kurrheinischen Geldgeschichte bis zum Ende des Mittelalters, in: Westdeutsche Zeitschrift f. Geschichte u. Kunst, Ergänzungsheft IV, 1888, S. 120/21) und SCHRÖT-TER (FR. FRHR. v. SCHRÖTTER, Das preußische Münzwesen im 18. Jahrhundert, in: Acta Borussica, Münzgeschichtlicher Teil, 4 Bde., 1904-1913; derselbe, Die Münzen FRIEDRICH WILHELMS des Großen Kurfürsten und FRIEDRICHS III. von Brandenburg, Münz- und Geldgeschichte 1640-1700, 1922; derselbe, Das preußische Münzwesen 1806-1873, Münzgeschichtlicher Teil, Bd. 1, 1926) ergänzt.
Tabelle: Silberäquivalente des Xantener Geldes
Zeit Gramm Silber
Xantener Mark
1372-1386 29,23
1399 28,00
1406-1409 25,05
1423-1425 19,49
1444-1464 20,88
1479-1481 19,40
1492-1493 19,20
1502-1511 17,54
1522 15,16
1547 14,61
1551-1567 13,49
1570 11,81
1580-1610 6,74
Clevesche Taler
1582 11,25
1609-1611 10,89
1650 10,89
1656 9,90
1680 8,01
1737 7,29
1764-1770 6,51
1771-1810 6,42
1824-1827 6,42
Preußischer Taler
1826-1880 16,704
4. Straßburg (B.4): Die Preise wurden HANAUERS Studien zur Wirtschaftsgeschichte des Elsas (1878, 11, S. 91 f.) entnommen. Es sind für das 19. Jahrhundert amtliche Ermittlungen der Stadtverwaltung Straßburg. Für den Zeitraum von 1591 bis 1793 stützte sich HANAUER zur Hauptsache auf die Straßburger Stadtarchive, zog aber zur Ergänzung noch Rechnungsbücher einiger Straßburger Stifte heran. Für die frühere Zeit fand er Preisnotierungen unter Angabe der verkauften Mengen in den Rechnungsbüchern verschiedener Stifte und Klöster.
Diese Preise hat er mit den Mengenangaben „gewogen", indem er die Preissumme durch die verkauften Mengen dividierte. Die so gewonnenen Einzelpreise stellte HANAUER zu Preisreihen zusammen, die er in französischen Vorkriegsfranken (vor 1914) und Hektolitern mitteilte, wobei umfängliche Münz- und Maßforschungen die Richtlinien für die Reduktion abgaben. Die weitere Umrechnung konnte sich auf die Zurückrechnung des Vorkriegsfranken auf Gramm Silber und die Umstellung des Hektoliters auf Gewichtseinheiten beschränken.
5. Schleswig-Holstein/Hamburg (B.5): Die Roggenpreise Schleswig-Holsteins wurden von WASCHINSKI (1959) aus zahlreichen Quellen (Amtsakten, Rentkammerrechnungen, Wirtschaftsbüchern adliger Güter, Kirchenrechnungsbüchern, Marktpreisnotierungen verschiedener Städte u. a. m.) zusammengetragen. Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts handelt es sich um nur wenige Notierungen, ab 1391 werden sie häufiger. Erst von diesem Jahr ab wurden auch WASCHINSKIS Mittelwerte, die sich auf fünf und zehn Jahre beziehen, herangezogen. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab liegen Roggenpreise aus Rendsburg in geschlossener Reihe bis zum Jahre 1793 vor. Sie wurden zwischen 1550 und 1790 allein verwertet. Vom Jahre 1791 ab wurden die vom Statistischen Reichsamt mitgeteilten Preise aus Hamburg herangezogen. Sie wichen in den sich überschneidenden Jahren nur um 2,6 v. H. von den Rendsburger Preisen ab, so dass eine Fortsetzung der Schleswig-Holsteiner Reihe durch die Hamburger Reihe unbedenklich erschien.
WASCHINSKI gab seine Preise in Mark, Schilling und Pfennig je Tonne (zu 100 Kilogramm Roggen) an. Die Silberäquivalente der Münzsummen konnten WASCHINSKIS Angaben (in Bd. I und Anhang I des z. Bd.) entnommen werden.
6. Göttingen (B.6): Die Göttinger Roggenpreisreihe wurde von KULLAK-UBLICK (1953) zusammengestellt. Sie wurde bereits von dem Verfasser auf Silber und heutige Gewichtseinheiten umgerechnet. Es ist möglich, dass für die älteren Zeiten der zugrunde gelegte Inhalt des Himten (31,15 Liter) zu hoch angesetzt wurde. Dieses Maß wurde durch Kurfürstliche Landesverordnung vom 12. Dezember 1713 einheitlich für das Kurfürstentum Hannover, zu dem auch Göttingen gehörte, eingeführt. Das vor dieser Regelung gebräuchliche Hannöversche Maß war um 16,7 v. H. kleiner als der neue Himten. Das ältere Göttinger Getreidemaß ließ sich leider noch nicht ermitteln.
7. München, (B.7); 8. Augsburg (B.8); 9. Würzburg (B.9); 10. Speyer (B.10), 12. Leipzig (B.12): Die Preise und die für die Umrechnung benötigten Münz- und Maßangaben wurden ELSAS, a.a.0. (I, II A) entnommen.
11. Danzig/Königsberg (B.11): Die Danziger Preise stammen bis 1700 von J. PELL (1937), von 1701 bis 1815 von T. FURTAC (1935). Die Verfasser haben die Notizen bereits zu fünf- und zehnjährigen Durchschnitten zusammengefasst und auf den Silbergehalt der Münzsummen umgerechnet. Es brauchten darum nur die Hohlmaße noch auf Gewichtseinheiten übertragen zu werden (nach den oben S. 294 angegebenen Relationen). Die Reihe wurde durch Königsberger Preise fortgesetzt, die sich in den Vierteljahresheften zur Statistik des Deutschen Reiches (44. Jg., 1935, H. 1, S. 292) finden. Im Jahrzehnt 1801/1810 wichen die Königsberger Preise nur um 3,4 v. H. von den Danziger Preisen ab.
13. Berlin (B.13): Die Berliner Getreidepreise der Jahre 1631 bis 1806 stammen aus den von der Preußischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen, von NAUDÜ und SKALWEIT bearbeiteten Bänden „Getreidehandelspolitik" der „Acta Borussica". Die Preistabellen dieser Publikationen sind vollständiger, sicherer belegt und sorgfältiger bearbeitet als die von DIETERICI veröffentlichten Berliner Getreidepreise. Im zweiten Bande der „Getreidehandelspolitik" veröffentlichte NAUDE eine Tabelle der „Höchsten und niedrigsten Marktpreise in Berlin von 1624 bis 1740", aus der durch einfache Mittelung der jährlichen Notierungen eine Jahresdurchschnittsreihe berechnet wurde. In den folgenden Bänden brachte SKALWEIT Berliner Getreidepreise für die Jahre 1740-1806, die ebenfalls, soweit noch erforderlich, zu Kalenderjahresdurchschnitten zusammengefasst wurden. Von 1806 ab sind die amtlichen Ermittlungen im „Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates" 2. Jahrgang, 1867, S. 112f., und in den späteren regelmäßigen Publikationen des Preußischen Statistischen Büros benutzt worden.
Die Preise der älteren Zeit sind in Berliner Scheffel und wechselnder Münze publiziert worden. Der Berliner Scheffel dürfte im 17. und 18. Jahrhundert sich kaum verändert haben. Im Jahre 1816 wurde ein neuer preußischer Scheffel eingeführt, der um 1/256 größer als der alte Scheffel war. Diese geringe Veränderung des Scheffelmaßes konnte unberücksichtigt bleiben; der Scheffel Weizen ist stets 42,5 kg, der Scheffel Roggen 40,0 kg gleichgesetzt worden.
Zu dem Berliner Münzwesen im 17. und 18. Jahrhundert macht NAUDE folgende Angaben: Bis zum Jahre 1666 wurden die in Berlin umlaufenden Taler nach dem 9 Talerfuß geschlagen (9 Taler aus der feinen Mark Silber zu 233,8555 g Silber); im
Jahre 1667 wurde der Zinnaische oder 10,5 Talerfuß, 1690 der Leipziger 12 Talerfuß, 1750 der GRAUMANNSCHE oder 14 Talerfuß eingeführt, der, mit Ausnahme des Siebenjährigen Krieges, bis 1821 in Kraft war. Das Münzgesetz von 1821 ließ den alten Talerfuß bestehen, änderte aber die Einteilung des Talers, der bisher 24 gute Groschen gezählt hatte und vom Jahre 1821 ab zu 30 Silbergroschen gerechnet wurde.
Anmerkungen zur Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Europa und Amerika (1791-1830), Abel. a.a.O., S. 304-305:
England (C.1), Frankreich (C.2), Oberitalien (C.3): Die englischen, französischen und oberitalienischen Weizenpreise sind denselben Quellen entnommen und in derselben Art bearbeitet worden wie die entsprechenden Zehnjahresdurchschnitte der Tabelle Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (13. bis 20 Jahrhundert).
USA, Virginia (C.4): Die Weizenpreise aus Virginia (USA) wurden von A. G. PETERSON, Historical Study of Prices Received by Producers of Farm Products in Virginia, 1801-1927 (Virginia Polytechnic Institute, Technical Bulletin, März 1929 S. 175), veröffentlicht. Bei der Umrechnung dieser Preise in Reichsmark und Doppelzentner wurde 1 bushel = 35,24 1 und 1 cent = 4,2 Rpf. gesetzt.
Dänemark (C.5): Die dänischen Roggenpreise sind A. NIELSEN, Dänische Wirtschaftsgeschichte, 1933, Seite 384, entnommen worden. Es sind seeländische „Kapitelstaxen", wobei das Wort „Taxe" nur bedeutet, dass diese aus tatsächlich erzielten Marktpreisen ermittelten Durchschnittspreise zur Richtlinie für die Festsetzung bäuerlicher Abgaben dienten.
Hamburg (C.6): Die Hamburger Weizenpreise hat A. UCKE, Die Agrarkrisis in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, 1887, S. 73, publiziert. Die Preisreihe ist in Kuranttaler und Hamburger Last angegeben: 1 Hamburger Kuranttaler bis 1830 (11 1/3 aus der feinen Mark Silber) gleich 3,71 RM, eine Hamburger Last Weizen gleich 3298 1.
Rostock (C.7): Die Rostocker Weizenpreise und die Schweriner Roggenpreise wurden H. WESTPHAL, Die Agrarkrisis in Mecklenburg in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, 1925, entnommen. W. bringt die schon vorher in den „Beiträgen zur Statistik Mecklenburgs", VII, 3, veröffentlichten Preisreihen in der ursprünglichen Form in Rostocker Scheffel und Schilling. Nach NOBACK, a.a.O., S. 635 f., galt im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bis etwa 1829 der lübische Kurantfuß, nach dem 11 1/3 Taler, der Taler zu 48 Schilling, aus der feinen Mark Silber geschlagen wurden; vom Jahre 1829 ab war der Leipziger Fuß in Geltung, nach dem aus der feinen Mark Silber 12 Taler geprägt wurden. Mithin hatte 1 Taler oder 48 Schillinge bis zum Jahre 1828 einen Silbergehalt im Gegenwert von 3,71 RM; ab 1829 von 3,50 RM. Der Rastocker Scheffel hatte einen Inhalt von 38,8892 1. - Die Tabelle enthält in der Form, wie sie in den „Beiträgen" und von WESTPHAL veröffentlicht worden ist, Lücken in den Jahren 1813-1815. Diese fehlenden Jahre wurden durch Preisangaben ergänzt, die sich für die Jahre 1805-1830 in den „Neuen Annalen der Mecklenburger Landwirthschaftsgesellschaft", Rostock 1834, S. 286 befinden. Es sind Durchschnitte von Marktnotierungen aus Rostock und Waren um Antoni und Trinitatis.
Danzig (C.9): Danziger Weizen- und Roggenpreise von 1770-1821 sind enthalten im „Report from the Select Committee ... 18. Juni 1821", S. 365. Maßeinheit ist die Last zu 56 1/2 Scheffel, Geldeinheit bis 1813 der Danziger Goldgulden, ab 1814 _der Danziger Kurantgulden. Wie im Report gleichzeitig mitgeteilt wird, waren 24 Goldgulden 18 Kurantgulden gleich. Der Danziger Kurantgulden enthielt nach NOBACK, a.a.O., S. 169, bis zum Jahre 1821 1/4 des Silberwertes des Preußischen Talers, war also gleich 0,75 RM. Der Goldgulden betrug entsprechend 0,536 RM; die Last zu 56 1/2 Scheffel umfasste 3105 l.
Berlin (C.11): Die Berliner Getreidepreise sind dieselben Preisnotizen, die zu den Zehnjahresdurchschnitten der Tabelle 1 im Anhang verarbeitet worden sind.
Breslau (C.13): Die Breslauer Getreidepreise wurden dem Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates 2. Jahrgang, S. 114, entnommen. Sie sind im Jahrbuch in Berliner Scheffel und Silbergroschen notiert worden; Reduktionsfaktoren für Weizen 0,235, für Roggen 0,25
München (C.15): Die Münchener Getreidepreise wurden G. SEUFFERT, Statistik des Getreide- und Viktualienhandels im Königreiche Bayern, 1857, S. 123 f., entlehnt. Sie sind von SEUFFERT in Gulden und bayrischen Scheffeln aufgeführt worden. Zur Umrechnung in Reichsmark und 100 kg wurde 1 Gulden = 1,71 RM und ein bayrischer Scheffel = 222,3571 gesetzt (vgl. SEUFFERT, a.a.O., S. 351, und NOBACK, a.a.O.).
I. Vorbemerkung
Aus: Abel, W.: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 290-295).
„In allen Städten, Territorien und Staaten Mitteleuropas sind Maße und Münzen vom Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein vielfach geändert worden. Der ursprüngliche Preis wie die ursprüngliche Preisreihe ist schlechthin unverständlich; bestenfalls mögen sie als „Wahrzeichen längst vergangener und überwundener Zustände“ (E. L. HEITZ, Übersicht der Literatur der Preise in Deutschland und in der Schweiz aus den letzten 60 Jahren, 1876, S. 3) antiquarischen Liebhabereien dienen. Will man die Bewegung der Preise verfolgen und Preisvergleiche anstellen, so müssen die Ursprungsreihen umgerechnet werden, wobei ein einheitliches Maß- und Münzsystem erwünscht ist. Die Frage ist aber, ob diesem Wunsche des Historikers nicht unübersteigbare Hindernisse in den Weg gestellt sind.
Da der Preis eine Geldsumme ist, die im Tauschverkehr für eine Ware oder Leistung gegeben wird, rührt die Frage nach der Preisumrechnung an den Kern des Geldproblems. Erst wenn die Vorfrage beantwortet ist, ob metallistische oder nominalistische Anschauungen den Geldwert einer bestimmten Zeit formten, kann an die Auswertung von Preisreihen aus jener Zeit gegangen werden.
Für die Jahrhunderte vom hohen Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein kann es kaum zweifelhaft sein, dass der Edelmetallinhalt der Münzen ihren Tauschwert bestimmte. „Der Kaufmann schaut nicht darauf, wie viel oder wie wenig Münzstücke er für seine Waren empfängt, sondern er gibt darauf acht, wie viel Silber in dem Münzstücke steckt und legt seiner Rechnung den Wert des Silbers zugrunde. Hat die Münze den gehörigen Silbergehalt und ist sie gut, so nimmt er desto weniger für seine Waren; steckt aber in der Münze wenig Silber und ist sie schlecht, so muss man ihm desto mehr dafür bezahlen, damit er den vollen Silberwert erhalte (Apologia, Sächsisch-Albertinische Münzstreitschrift aus dem Jahre 1531, hg. von LoTz, 1893, S. 108; ähnliche Ausführungen bei WILLIAM STAFFORD, Drei Gespräche über die in der Bevölkerung verbreiteten Klagen (um 1550), hg. von LESER, 1895, S. 71; VAIIGHAN, A Discourse of Coin and Coinage, London 1675, S. 147 und bei zahlreichen anderen Zeitgenossen). In diesen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschriebenen Sätzen kommt die Anschauung der Zeitgenossen vom Wesen des Geldes klar zum Ausdruck: nicht der „Nennwert" der Stücke, sondern ihr Edelmetallinhalt bestimmte ihren Tauschwert. Wurden die Münzen verschlechtert, so fielen sie beim Publikum in Misskredit. Sie wurden unterbewertet, die guten Münzen wurden aus dem Verkehr gezogen und eingeschmolzen, der Großverkehr behalf sich mit Barrengeld, der Kleinverkehr mit Sonderabmachungen. Die oft wiederholten Klagen über die „Böswilligkeit" und „Unvernunft" des Volkes sind Zeugen dafür, dass sich das Volk beliebige Münzverschlechterungen nicht gutwillig gefallen ließ. Die zahlreichen Münztabellen, in denen die Stückkurse der Münzen sorgfältig registriert wurden, sind weitere Belege für diese „Gewichtsgeltung des Geldes" (SOMBART).
So folgt der Preishistoriker nur dem zeitgenössischen Brauch, wenn er die für Waren und Leistungen hingegebenen Münzsummen auf ihren Gewichtsinhalt an Edelmetall hin reduziert. Und dennoch kann VAUGHAN nicht ohne Vorbehalt zugestimmt werden, der (1675) ausführte, dass bei einer Münzverschlechterung mit der Verminderung des „valor intrinsecus" der Münzen die Preise proportional steigen. Es gibt Tatsachen, die dieser These widersprechen, und Überlegungen, die den Widerspruch der Tatsachen stützen. Eine Preissteigerung im genauen Ausmaß der Münzverschlechterung setzt voraus, dass 1. die Münzverschlechterung sofort erkannt, 2. die entsprechend höhere Preisforderung gestellt und 3. der geforderte höhere Preis auch durchgesetzt werden kann. Bei geringeren Münzverschlechterungen mögen schon die erste und die zweite Voraussetzung nicht immer gegeben gewesen sein; Entwertungen größeren Ausmaßes wurden zwar leichter erkannt, doch fehlte es bei ihnen sicher nicht selten an der dritten. Eine Durchsetzung höherer Preisforderungen war nur möglich, wenn - bei gleichem Handelsvolumen und gleicher Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes - der Geldumlauf entsprechend höher war. Falls nicht ein Mehr an Münzen, das der Verschlechterung des Münzgehaltes entsprach, im Verkehr war, mussten die in Edelmetall gemessenen Preise niedriger sein.
Hieraus - und aus anderen, weniger wichtigen Argumenten - zogen einige Preishistoriker den Schluss, dass eine Reduktion der älteren Preisreihen auf den Edelmetallinhalt ihrer Münzsummen unzulässig sei. Derartig bearbeitete Reihen ergäben ein falsches Bild der Preisbewegung. Aber auch dieser Schluss lässt sich in dieser generellen Form nicht halten. Man muss nach Sachen und Fragen unterscheiden: Auf kurze Sicht mag sich die Beibehaltung des Nominalwertes der Münzen empfehlen, weil - und insoweit - Münzverschlechterungen nicht erkannt oder entsprechende Preisforderungen nicht durchgesetzt werden konnten. Auf längere Sicht ist eine Reduktion der Münzsummen unerlässlich (für Preisvergleiche) und unbedenklich, wenn zusätzlich, wie es wiederholt im Text geschah, die Frage nach der Kaufkraft der Edelmetalle gestellt wird.
Doch ist mit solchen Feststellungen, die den Weg zur Aufstellung kontinuierlicher und untereinander vergleichbarer Preisreihen freimachen, noch nicht die Frage beantwortet, ob die Preise auf Gold oder Silber reduziert und in Gramm Edelmetall oder in einer modernen Währung ausgedrückt werden sollen. Es lässt sich ohne Übertreibung sagen, dass die bisher von Preishistorikern angewandten Preisumrechnungsmethoden derart mannigfaltig sind, dass fast alles Denkbare auch bereits realisiert ist. D'AVENEL rechnete sämtliche Preisreihen vom 13. bis 19. Jahrhundert auf den legalen Silberwert des französischen Vorkriegs-Franken um, LAMPRECHT (K. LAMPRECHT, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter II, 1886) die Preise des B. bis 14. Jahrhunderts auf Gramm Silber, HEGEL (K. HEGEL, Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg, I, 1862, S. 256) die Nürnberger Preise des 14. und 15. Jahrhunderts auf den legalen Goldwert des Bayerischen Gulden der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts; WIEBE (G. WIEBE, Zur Geschichte der Preisrevolution des 16. und 17. Jahrhunderts, 1895) drückte Münstersche Preise und ein anonymer Verfasser (Deutsche Vierteljahresschrift, 1850, S. 159 f.) Königsberger Preise in Gramm Gold aus, und DE WAILLY (N. DE WAILLY, Sur leg variations de la Livre Tournois, 1857, Tab. V, S. 221 f.) reduzierte auf Gold, auf Silber und auf einen Mittelwert des legalen Wertverhältnisses der beiden Edelmetalle.
Die Reduktion älterer Preisreihen auf den Edelmetallgehalt ihrer Münzsummen ist in erster Linie von der Beantwortung der Frage abhängig, aus welchem Edelmetall, Gold oder Silber, das Währungsgeld der betreffenden Zeit bestand. Diese Frage wird überwiegend dahin beantwortet, dass vom Mittelalter bis in die neuere Zeit hinein Silberwährung geherrscht habe, ausgenommen in der Zeit des ausgehenden Mittelalters, wo das Gold als Rechnungs- wie als Zahlmünze neben das Silber trat. Man hat diese eigenartige Geldverfassung „faktische Doppelwährung", „subsidiäre Goldwährung", auch „reine Goldwährung" genannt oder überhaupt auf eine Namensgebung verzichtet, da keiner der aus den Verhältnissen einer späteren Zeit abgeleiteten Begriffe für dieses Nebeneinander von Gold und Silber zutreffe (Vgl. WIEBE, a. a. O., S. 23, und B. HARMS, Die Münz- und Geldpolitik der Stadt Basel im Mittelalter, in: Zeitschr. für die ges. Staatswissenschaften, Ergänzungsh. 23, 1907, S. 239). Größere Zahlungen wurden in der Regel in Goldgeld geleistet, kleinere in Silbermünzen, deren Relation zum Goldgeld beobachtet und notiert wurde. Rechnungsmaß und Schatzbildner war zur Hauptsache Gold, Zahlgeld neben dem Gold auch das Silber.
Solange die Relation zwischen Gold und Silber konstant bleibt, ist es für das Studium der Preisbewegung gleichgültig, ob auf das Gold- oder Silbergewicht der Münzsumme rekurriert wird. Erst in dem Augenblick, in dem sich die Relation verschiebt, wird die Frage bedeutungsvoll, auf welches der beiden Edelmetalle die Preise zu reduzieren sind. Eine derartige Verschiebung zugunsten des Goldes trat ein, als im 16. Jahrhundert die großen Silberzufuhren aus der neuen Welt in Europa eintrafen. Von der damaligen „Geldentwertung" wurden stärker die in Silber als die in Gold notierten Preise in die Höhe getrieben. Da in Übereinstimmung mit anderen Preishistorikern auch für diese Zeit der „faktischen Doppelwährung" die Reduktion auf Silber gewählt wurde, kann die Geldentwertung des 16. Jahrhunderts durch unsere Preisreihen nur mit Vorbehalt gemessen werden. Doch sind nicht Geldwertschwankungen, sondern Vergleiche von Reihen einzelner Preise und Preisgruppen das Ziel der Untersuchung, weshalb unbedenklich die Umrechnung auf Silber vorgenommen werden konnte.
In neuerer Zeit hat sich das Wesen des Geldes gewandelt. Der „valor intrinsecus" der Münzen verlor an Bedeutung, der „valor impositus" der Münzen und Münzsurrogate gewann wertbildende Kraft. An die Stelle der Gewichtsgeltung des Geldes trat die vom Staate garantierte Nennwertgeltung, die faktisch allerdings nur so lange den Kurswert der Währungen stabilisierte, wie die Notenausgabe dem Ziel eines stabilen Kurswertes angepasst war. Übermäßige Notenausgabe (Inflation) führte wiederholt und in allen Ländern Mitteleuropas zu kurzfristigem Währungsverfall. Auf die Auswertung von Inflationspreisen wurde im allgemeinen verzichtet. Soweit doch Preise in entwerteter Währung in die Tabellen aufgenommen wurden - wie die englischen Getreidepreise im Beginn des 19. Jahrhunderts -, wurden sie entsprechend erläutert. Doch waren Inflationen bis zum ersten Weltkrieg Ausnahmeerscheinungen. Im allgemeinen blieben die Währungen stabil. Die „goldene Fessel", die sich fast alle Staaten Mitteleuropas durch den Übergang zur reinen oder gemischten Goldwährung auferlegt hatten, bot nur geringen Spielraum für Kursschwankungen.
Der Übergang der Staaten zur Goldwährung stellt den Preishistoriker vor die Frage, wie der Anschluss der alten, in Silbergewicht gemessenen Preise an die neueren Preise herzustellen ist. Die Kontinuität der Preisreihen bleibt gewahrt, wenn bei der Preisumrechnung von dem Wertverhältnis des Goldes zum Silber ausgegangen wird, wie es zur Zeit des Überganges der mitteleuropäischen Staaten zur Goldwährung bestand. Dies Verhältnis war fast allgemein wie 1:15,5. Nach Maßgabe dieser Relation wurden die neueren Preise in Gramm Silber oder - aber viel seltener - die älteren Preise auf Reichsmark (RM) umgerechnet, die nach den deutschen Münzgesetzen der Jahre 1871, 1873 und 1924 einem Feingoldgewicht von 0,3584 Gramm entsprach, mithin - bei einer Gold-Silber-Relation wie 1:15,5 - einem (fiktiven) Silbergewicht von 5,56 Gramm gleichkam.
Wenn also gelegentlich ältere Preise in Reichsmark dargestellt werden, so bedeutet das, dass der Reichsmarkpreis mit 5,56 multipliziert das Silbergewicht/ der ursprünglichen Münzsumme in Gramm wiedergibt. In der ersten Auflage dieses Buches waren sämtliche älteren Preise in Reichsmark umgerechnet worden. Ähnlich hatte D'AVENEL die älteren französischen Preise in Vorkriegs-Franken ausgedrückt. Der Vorwurf, durch die Umrechnung älterer Preise auf Mark und Pfennig ein fremdes Element in ferne Zeiten zu tragen, wurde mit dem Hinweis darauf zurückgewiesen, dass nicht die Preislage in einer fernen und begrenzten Zeit, etwa im Mittelalter, sondern die Bewegung der Preise durch die Jahrhunderte hindurch untersucht werden sollte. Dabei ist es von geringer Bedeutung, welche Form den Preisen gegeben wird. Aber es zeigte sich doch, dass aus Gründen der internationalen Verständigung die neutrale Form „Gramm Silber" vorzuziehen ist.
In älteren Zeiten waren auch die Maße sehr verschieden. Sie wechselten nicht nur von Land zu Land oder gar Ort zu Ort, sondern auch nach Waren, Wertvorstellungen und fiskalischen Absichten. So gab es z. B. in Ostpreußen ein „amtliches" Scheffelmaß der Domänenverwaltung, das (ab 1600 etwa) 40 Stof enthielt, ein Königsberger Handelsmaß mit 38 Stof und eine lange Reihe weiterer Scheffelmaße, die, wie eine genauere Nachprüfung zeigte, mit wachsender Entfernung von Königsberg größer wurden. Dahinter stand der Wunsch der Verwaltung, für das ganze Land möglichst einheitliche Getreidepreise (pro Scheffel) festsetzen zu können. Der Mehrinhalt sollte die Transportkosten nach Königsberg abgelten.
Da solche Fragen bisher nur selten beachtet wurden, sei noch eine Bemerkung hinzugefügt, die sich auf einem Münchener Handkalender vom Jahre 1795 findet". Es heißt hier unter der Überschrift „Vom Gewichte«: „Das Gewicht ist nicht nur allein nach dem Unterschiede der Nationen und Länder, sondern auch nach dem Unterschiede der Waaren oder Sachen, und nachdem man solchen einen höheren oder schlechteren Werth beyleget, sehr unterschieden: also hat man Apotheker-, Gold-, Silber-, Perlen-, Diamant-, Dukaten-, Kramer-, Fleischerund Buttergewicht. Das Kramergewicht heißt dasjenige Maß der Schwere, nach welchem die Kramer ihre Waaren auswägen und verkaufen. Es ist schwerer als das Apothekergewicht, indem ein Pfund Apothekergewicht 24 Loth, ein Pfund Kramergewicht aber 32 Loth hat. Hingegen ist das Kramergewicht leichter als das Fleischergewicht, weil die Fleischer im Fleisch viel Knochen, Feuchtigkeit und dergleichen mitzugeben genöthigt sind, so der Käufer nicht gebrauchen kann." Die Ausstellungsleitung fügte dieser Nachricht noch die Bemerkung hinzu, dass ein Rest solcher Unterschiede bei britischen und USA-Pfundgewichten bis in die jüngste Zeit erhalten geblieben sei. Für den allgemeinen Gebrauch gelte das pound avoirdupois, das 452,492 Gramm wiege, für seltenere Metalle und Drogen das pound troy und das pound apothecary mit 373,242 Gramm.
Wenn Preise miteinander verglichen werden sollen, müssen auch die Maße auf ein einheitliches System gebracht werden. Für Getreide wurden in älterer Zeit durchweg Hohlmaße gebraucht. Deutschland und andere Länder gingen im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts vom System der Hohlmaße ab und zu Gewichtsmaßen über. Gewichtsmaße werden auch hier benutzt. Um die Kontinuität der Preisreihen zu bewahren, erschien es ratsam, bei der Umrechnung der älteren Hohlmaße nicht von den heutigen spezifischen Gewichten des Getreides auszugehen, sondern von dem Getreidegewicht des Berliner Scheffels um 1800, dessen Hohl- und Gewichtsinhalt auf Grund von Erhebungen bekannt ist.
Aus der Division des Gewichtes durch den Hohlinhalt ergibt sich der „Reduktionsfaktor", mit dem sämtliche älteren Hohlmaße multipliziert wurden, um ihren - annähernden - Gewichtsinhalt an Getreide zu ermitteln. Der „Reduktionsfaktor“ deckt sich nicht mit dem spezifischen Gewicht des gemessenen Getreides, da das Getreide in der Regel gehäufelt gehandelt wurde. Die nach Zeit, Ort und Getreideart sehr verschiedene Häufelung bedingt eine Fehlerquelle, die sich nicht vermeiden lässt.
Tabelle: Hohl- und Gewichtsinhalt des Berliner Scheffels Getreide um 1800
Getreideart Hohlinhalt in l Gewicht in kg Reduktionsfaktor für Liter in kg
Weizen 54,96 42,5 0,7733
Roggen 54,96 40,0 0,7278
Gerste 54,96 32,5 0,5913
Hafer 54,96 24,0 0,4367
Es kann sich dabei nur um eine Annäherung an die tatsächlichen Gewichte handeln, da die Getreidequalität in den einzelnen Landschaften verschieden war und im Laufe der Jahrhunderte auch wechselte, vermutlich in der langen Linie sich verbesserte.
Wie übel zuweilen der Roggen ausschaute, erfährt man von einem gewissen CHRISTIAN OLUFSEN, der im Jahre 1802 einen Bericht über eine Partie dänischen, zur Ausfuhr nach Norwegen bestimmten Roggens erstattete: „Dessen merkwürdiges Aussehen ließ mich zweifeln, was es für eine Art (Getreide) eigentlich war", so schrieb er. „Man unterrichtete mich, dass es Roggen war. Ich analysierte ihn und fand ihn aus folgenden Teilen zusammengesetzt: 38 Teile Trespe, 1 Teil Gerste, 4 Teile Kornrade, 2 Teile Weizen, 2,5 Teile graue oder weiße Erbsen, 1 Teil Wicke, 32 Roggen, dazu noch Kehricht von der Tenne, Sand, Spreu und verschiedene Grassamen." (Zit. nach J. HOLMGAARD, in: Bol og by, 3, Köbenhavn, 1962, S. 7). Aber solche und ähnliche Nachrichten braucht man auch nicht zu überschätzen. Wichtiger ist wohl, dass vermutlich im Laufe der Zeit sich die Güte und das Gewicht des Getreides verbessert haben, mithin durch die obigen Reduktionsfaktoren errechneten Gewichte für die ältere Zeit zu hoch sind. Diese Vermutung wird für Holland durch ein im Jahre 1590 in Amsterdam bei HERM. JANSZ. MULLER gedrucktes „Tresoir van de Maten" bestätigt. SILLEM (J. A. SILLEM, Tabellen van Marktprijzen van Granen te Utrecht in de Jaren 1393 tot 1644, in: Koninklijke Akad. van Wetensdhappen te Amsterdam, Afd. Letterkunde, N. R., Deel III, 4, 1901, S.15) errechnete aus den Gewichtsangaben dieser Schrift das Gewicht eines Mud Weizen zu 88,93 kg, eines Mud Roggens zu 81,025 kg. Nach dem Reduktionsschema der o.g. Tabelle ergibt sich ein höheres Gewicht, und zwar ist die Rechnung wie folgt durchzuführen: 1 Utrechter Mud war nach SILLEM = 1,08 Amsterdamer Mud, 1 Amsterdamer Mud nach NOBACK (C. NOBACK UND F. NOBACK, Münz-, Maß- und Gewichtsbuch, 1858, S. 31) = 111,256 Liter, mithin 1 Utrechter Mud = 120,156 Liter. Der Literinhalt des Utrechter Mud multipliziert mit den Reduktionsfaktoren der o.g. Tabelle ergibt ein Utrechter Mull Weizen = 92,9 kg, 1 Utrechter Mud Roggen = 87,4 kg. Es besteht also eine Differenz von 5-9 v. H. zu den von SILLEM ermittelten Gewichten.
Es wurde davon abgesehen, für die ältere Zeit einen Gewichtsabschlag vorzunehmen. Die wirklichen Getreidegewichte sind mit ganz wenigen Ausnahmen unbekannt. Es wäre Willkür, etwa für das 16. Jahrhundert eine Minderqualität von 5-10 v. H. gegenüber den Berliner Getreidegewichten vom- Jahre 1800 anzunehmen. Es schien richtiger, mit einem festen Reduktionsschema zu arbeiten und für alle Jahrhunderte und alle Länder die Getreidehohlmaße nach dem oben angegebenen starren Schlüssel in Gewicht umzurechnen (was aber nicht ausschließen soll, für bestimmte Zeiten und Orte mit niedrigeren Gewichten zu rechnen - falls diese bekannt sind).“
II. Anmerkungen zu den Preistabellen
Die in HISTAT aufgenommenen Preisreihen der einzelnen europäischen Länder wurden den im Anhang III (Abel, a.a.O., S. 311-316) aufgeführten Veröffentlichungen entnommen, soweit sie bis Mitte der 60er Jahre vorlagen. Neuere Sammlungen wurden in der folgenden Dokumentation notiert.
Aus: Abel, Wilhelm: Agrarkrisen und Agrarkonjunktur. Eine Geschichte der Land- und Ernährungswirtschaft Mitteleuropas seit dem hohen Mittelalter. Dritte, neubearbeitete und erweiterte Auflage. Hamburg und Berlin: Verlag Paul Parey, 1978, S. 295-305.
„Die neueren Preisnotizen, vom Jahre 1911 ab, entstammen amtlichen Quellen. Für die Jahre 1911 bis 1933 wurden die internationalen Preisübersichten herangezogen, die im „Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich", 1915-1939, enthalten sind. Es handelt sich um Großhandelspreise, die bereits von dem Statistischen Reichsamt in RM je 1000 kg umgerechnet worden sind. Die Jahre 1915 bis 1923, die sich für Preisvergleiche schlecht eignen, wurden ausgelassen. Die Durchschnitte des zweiten und dritten Jahrzehntes des 20. Jahrhunderts setzen sich mithin nur aus den Preisen der Jahre 1911/14 und 1924/30 zusammen. Die Preise der Jahre 1934 bis 1960 wurden den Preisaufzeichnungen der FAO, Production-Yearbook, V, 1, 1951, und 15, 1961, entlehnt. Die Notierungen sind im Yearbook sowohl in Landeswährung wie auch in USA-Dollar je 100 kg angegeben. Für den Vergleich dieser jüngsten Preise mit den älteren, in Silbergewicht der Münzsummen ausgedrückten Preisreihen wurden alle Preise gemäß dem amtlichen Wechselkurs der Währungen über die Deutsche bzw. Reichsmark auf den oben erläuterten fiktiven Silbergehalt der alten Reichsmark (5,56 g Silber) umgerechnet.
Anmerkungen zur Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (1201-1960)“, Abel, a.a.O., S. 295-301:
Tabelle: Wechselkurs zwischen USA-Dollar und Reichsmark/Deutsche Mark
Zeit USA-Dollar: RM/DM
1934-1938 1: 2,48-2,51
1939-1943 1: 2,50
1944-31.10.1949 1: 3,33
1.11.1949-1.3.1961 1: 4,20
1. England (A.1): Die englischen Weizenpreise wurden für den Zeitraum vom Jahre 1259 bis zum Jahre 1702 ROGERS' Werk: A History of Agriculture and Prices in England (1864-1887) entnommen. Obwohl, wie LORD BEVERIDGE mit Recht- bemerkte (W. BEVERIDGE, Prices and Wages in England from the twelfth to the nineteenth Century, I, 1939, S. XXI), ROGERS' großes Werk Mängel aufweist, ist es doch noch immer das Standardwerk der englischen Preisgeschichte. BEVERIDGE selbst, der eine große Publikation plante, konnte nur den ersten Band seiner Sammlungen veröffentlichen, der Getreidepreise vom 16. bis 19. Jahrhundert enthält. Ein Vergleich zeigte, dass seine Preisreihen in den Grundzügen, auf die es hier allein ankam, mit ROGERS' Preisen übereinstimmen. Da überdies BEVERIDGES Sammlungen keine Löhne enthalten und darum für Preis-Lohn-Vergleiche auf ROGERS zurückgegriffen werden musste, wurden auch die Weizenpreise ROGERS' beibehalten.
ROGERS vertrat die These, dass eine Reduktion der älteren englischen Preise unnötig sei, da die Zahlungen in England bis zur Münzreform Vom Jahre 1560 nicht „by tale", sondern „by weight" erfolgt seien. Die Bezeichnungen penny, pound usw. hätten in dieser Zeit nicht eine bestimmte Münze, sondern eine bestimmte, gleich bleibende Gewichtsmenge Silber repräsentiert. ROGERS führte für seine These verschiedene Gründe an, aber als ausschlaggebend scheint er die Tatsache angesehen zu haben, dass die Münzverschlechterungen des 13. bis 16. Jahrhunderts in England sich nicht unmittelbar in Preissteigerungen umsetzten. Es wurde bereits gesagt, dass solche Steigerung der Preise nur unter der Voraussetzung möglich gewesen wäre, dass gleichzeitig und im Ausmaß der Münzverschlechterung die insgesamt umlaufende Geldmenge dem Nennwert nach gestiegen wäre (gleiche Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes und gleiches Handelsvolumen vorausgesetzt). Wenn neben der Münzverschlechterung eine Verknappung des umlaufenden Edelmetalls einherging, konnten die Preise nicht in dem Umfang der Münzverschlechterung steigen. Eine derartige Verknappung ist nicht unwahrscheinlich, wenngleich sie allmählich wohl auch wieder ausgeglichen wurde. Es sei auch auf WIEBE (WIEBE, a. a. O., Excurs II, S. 60 f) verwiesen, der der Widerlegung der Rogerschen These längere Ausführungen widmete, in denen er überzeugend darlegte, dass auch die englischen Preise des ausgehenden Mittelalters auf das Silbergewicht ihrer Münzsummen reduziert werden müssen.
Eine Tabelle über die in England vom Jahre 1066 bis zum Jahre 1816 im Umlauf gewesenen Münzen enthält TOOKES Geschichte der Preise. WIEBE (a. a. O., S. 69) wies dieser Tabelle mehrere Fehler nach, so dass es angebracht erschien, auf die Münztabellen RUDINGS (R. RUDING, Annals of the Coinage of Great Britain 1817-8-8, hier zit. nach WIEBE, a. a. O., S. 69) zurückzugreifen. RUDING gibt den Feingehalt des penny in troy grains an. Ein troy grain enthielt 0,064179 Gramm Silber. Danach wurden die Preise umgerechnet.
Die älteren englischen Getreidepreise beziehen sich auf den Winchester Quarter, dessen Einheit das Bushel war. ROGERS (I, S. 167 f.) hielt es für wahrscheinlich, dass das Von HEINRICH VII. auf 2.134 bis 2.157 englische Kubikzoll festgelegte Bushelmaß schon im 13. und 14. Jahrhundert angewandt wurde. Ob dies zutrifft, kann bezweifelt werden, doch ist das Gegenteil nicht bewiesen worden. Darum halten wir uns hier an ROGERS' Äußerung, und da auch in späterer Zeit sich der Rauminhalt des Winchester Bushel kaum wesentlich Verändert haben dürfte, wurde das Winchester Bushel durchweg zu 2.150 englischen Kubikzoll = 35,2376 Liter, der Windester Quarter zu 281,9 Liter gerechnet. 1 Liter Weizen wurde 0,7733 kg gleichgesetzt.
Eine wertvolle Ergänzung der mit dem Jahre 1259 beginnenden Rogerschen Getreidepreissammlungen bilden die von GRAS (1915) aus den „pipe rolls" des Bistums Windester Veröffentlichten Weizenpreise des 13. Jahrhunderts. Es sind, wie die Rogerschen Getreidepreise jener frühen Zeit, Weizenverkaufspreise von Lehngütern. GRAS hat rund 4200 Einzelpreise aus dem 13. Jahrhundert gesammelt, die er zu mehrjährigen Durchschnitten zusammenfasste. Da diese Durchschnitte wechselnde Perioden umfassen, mussten die Einzelpreise noch einmal zu Jahres- und 10-Jahres-Durchschnitten zusammengefasst werden. Bei der Bildung mehrjähriger Durchschnitte, die in den Beginn der Rogerschen Preisreihen hineinreichen, wurden bis 1258 Grasssche Preise, seit 1259 Rogersche Preise Verwandt. Die Reduktion der Grassschen Preise auf Gramm Silber und Kilogramm erfolgte in der angegebenen Weise.
Für die Zeitspanne zwischen 1702, dem letzten Jahr der Rogerschen Preisreihen, und 1770, dem ersten Jahr der amtlichen englischen Getreidepreisstatistik, wurden die Eton- und Oxfordtabellen bei TOOKE (1858) benutzt. Diese Tabellen enthalten jährliche Durchschnittspreise, die als Mittel der Marktnotierungen um Marien- und Michaelistag gewonnen und in Winchester Quarter und Schilling angegeben wurden. Die beiden Preisreihen wurden durch einfache Mittelung zu einer einzigen Preisreihe zusammengefasst. Vom Jahre 1771 ab wurden die amtlichen englischen Durchschnittspreise pro Jahr und Imperial Quarter gewählt, die im Statistical Abstract for the United Kingdom veröffentlicht wurden. Es sind Durchschnitte der Preisnotizen, die der „Inspektor der Kornberichte" für England, Wales und Schottland wöchentlich in der London Gazette - daher die offizielle Bezeichnung „Average Gazette Prices" - veröffentlichte. Der Imperial Quarter war um ein Geringes größer als der ältere Winchester Quarter. Er hatte einen Inhalt von 290,8 Liter. Das wurde berücksichtigt. Vom Jahre 1911 ab wurden, wie oben Seite 295 angegeben wurde, internationale Publikationen herangezogen.
2. Belgien (A.2): Die belgischen Weizenpreise wurden den von C. VERLINDEN (1959) herausgegebenen Preis- und Lohnsammlungen aus Flandern und Brabant entnommen. Die in der Tabelle enthaltene Preisreihe wurde als einfacher Mittelwert aus den Weizenpreisen von sechs belgischen Städten gewonnen. Es wurden für die Mittelung herangezogen:
Brügge, 1401-1500 (nach G. CROISIAU, Prijzen in Vlaanderen in de 15e eeuw), 1564-1604 (nach A. WYFFELS, Prijs van tarwe te Brügge),
1601-1705 (nach J. VERMAUT, Prijzen uit Brugse instellingsrekeningen, 17e eeuw),
Gent, 1400-1500 (G. CROISIAU),
Diksmuide, 1482-1615 (A. WYFFELS, Prijs van tarwe te Diksmuide),
Nieuwpoort, 1591-1792 (J. VERMAUT, Prijzen van tarwe en rogge te Nieuwpoort en gewicht van het brood),
Antwerpen, 1429-1600 (E. SCHOLLIERS, Prijzen en Ionen te Antwerpen),
Brüssel, 1568-1795 (J. CRAEYBECKx, De prijzen van graan en van brood te Brüssel). Die Preise der flämischen Städte (Brügge, Gent, Diksmuide und Nieuwpoort) wurden in flämischen Groten je Brügger Hoet (deniers groten Vlaams per Brugse hoet) angegeben, die Antwerpener Preise in Brabanter Groten je Antwerpener Viertel und die Brüsseler Preise in Brabanter Stuiver je Brüsseler Sister. Die Getreidemaße hatten folgenden Inhalt:
1 Brugse hoet 166,6 Liter (im 18. Jahrhundert 172 1; dieses größere Maß wurde nur für die Umrechnung der Preise in Nieuwpoort verwendet),
1 Antwerpener Viertel 77 Liter,
1 Brüsseler Sister 48,76 Liter.
Die Umrechnung der Münzsorten und -summen wurde nach den von JANSSENS zusammengestellten Tabellen über den Silbergehalt des Guldens vom 15. bis zum 18. Jahrhundert vorgenommen. Die Münzen standen zum Gulden in folgendem Verhältnis:
1 Gulden = 20 Brabanter Stuiver, 40 Flämische Groten, 60 Brabanter Groten.
Aus den von VERLINDEN veröffentlichten Preissammlungen wurde als mittlerer Jahrespreis der Durchschnittswert aus der höchsten und der niedrigsten Preisnotierung des Jahres gewählt. Dieser Mittelwert liegt wahrscheinlich über den tatsächlichen mittleren Jahrespreisen, wie sich aus Überschlagsrechnungen an Hand Berliner Preissammlungen ergab.Einige andere Preisreihen wurden nicht berücksichtigt. Das gilt von den von J. RUWET, L'Agriculture et les Classes rurales au Pays de Herve sous l'Ancien Regime, in: Bibliotheque de la Faculté de Philosophie et Lettres de l'Université de Liege - Fascicule C, 1943, veröffentlichten Preisreihen aus Dalheim - Maastricht und Limbourg 1500/04 bis 1790/94. Sie blieben unberücksichtigt, weil die Weizenpreise in der Grafschaft Dalheim nur etwa halb so hoch lagen wie die Weizenpreise der sechs angeführten Städte. Die von H. VAN HOUTTE Documents pour servir à l'histoire des prix de 1381 ä 1794, in: Académie Royale de Belgique, 1902, veröffentlichten Preise konnten nicht herangezogen werden, weil das Getreidemaß nicht genannt wurde.
3. Frankreich (A.3): Die Reihe der französischen Weizenpreise stützt sich für die Jahre 1200 bis 1500 auf die jährlichen Durchschnittspreise bei D'AVENEL (11, 1914, S. 517 f.). D'AVENEL benutzte zahlreiche und mannigfaltige Unterlagen zur Bildung seiner Landesdurchschnitte. Die Preisreihen sind im 13. und 14. Jahrhundert lückenhaft, seit dem 15. Jahrhundert besser belegt. Die Originalnotizen wurden von D'AVENEL bereits in französische Vorkriegsfranken und Hektoliter umgerechnet, so dass die weitere Rechnung sich auf die Verwandlung der Vorkriegsfranken (4,5 Gramm Silber) in Silber und des Literinhaltes in Gewichtseinheiten (1 Liter Weizen = 0,7733 Kilogramm) beschränken konnte.
Die Reihen D'AVENELS reichen bis zum Jahre 1800. Für den Zeitraum von1501 bis 1760 wurden zur Ergänzung die von H. HAUSER aus Paris und Grenoble ermittelten Preise herangezogen und mit D'AVENELS Reihe zu einem Mittelpreis verarbeitet. Die drei Preisreihen zeigten die gleiche langfristige Bewegung; die Pariser Preise lagen jedoch über und die aus Grenoble ermittelten zumeist leicht unter den von D'AVENEL berechneten Landesdurchschnitten. HAUSER hatte seine Preise bereits auf den Silberwert ihrer Münzsummen umgerechnet, so dass die weitere Umrechnung sich auf die von HAUSER verwandten Getreidemaße (Pariser setier = 156 Liter; Grenobler quartal = 18,33 1) beschränken konnte. Vom Jahre 1756 ab standen zur Bildung der französischen. Weizenpreisdurchschnitte im Anhang und im Text die gesicherter erscheinenden Weizenpreisnotierungen des französischen Ackerbauministeriums zur Verfügung (Archives Statistiques du Ministere des Travaux Publics de 1'Agriculture et du Commerce, I. S6rie, I, 1837, S. 1 f.; Annuaire Statistique de la France). Sie wurden anstelle der privaten Preissammlungen benutzt. Die Jahre der Assignatenwirtschaft (1791-1796) mussten ausgelassen werden, da für diese Jahre keine Preise notiert worden sind.
4. Oberitalien (A.4): Die Unterlagen für die Bildung der oberitalienischen Weizenpreisreihe wurden verschiedenen Publikationen entnommen. Preise aus Genua, Piemont, Portogruaro, Arezzo, Florenz, Brescia und Mailand wurden in Jahres- und 10-JahresDurchschnitten berechnet und mit gewissen Anpassungen zu einer einzigen Reihe zusammengefasst.
Genueser Weizenpreise wurden für den Zeitraum von 1190 bis 1330 von MAGALDI und FABRIS (1878) veröffentlicht. Es sind Marktpreise, notiert in Genueser Mina und Lire. MAGALDI und FABRIS reduzierten die alten Lire bereits auf neuere italienische Lire (1 Lira = 0,81 RM der Zeit vor dem ersten Weltkrieg). Die Notierungen in Mina behielten sie bei, gaben jedoch deren Rauminhalt an: 1 Mina di Genova = 1,16 Hektoliter. Danach konnte die Umrechnung vorgenommen werden. Der Weizenpreis des Jahres 1213 ist in Moggio, vermutlich Moggio Milanese, notiert, ein Maß, das etwa 1,46 Hektoliter enthielt.
CIBRARIO teilte in seiner Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters (2. ed. 1842, 111, S. 241) Weizenpreise aus den Jahren 1289 bis 1379 mit. Es sind jährliche Durchschnittspreise aus einer Reihe von Orten des piemontesischen Gebietes, insbesondere aus Turin, Cubiana, Miradolo, die in Sestario und neuen Lire angegeben wurden. Der alte Sestario enthielt 41,235 Liter, die neue Lira wurde 0,81 RM gleichgesetzt. Für die Jahre1380 bis 1397 notierte CIBRARIO nur einen einzigen Mittelpreis, der, da seine Berechnung nicht angegeben wurde, nicht berücksichtigt wurde. Für die Jahre 1501 bis 1599 wurden Preise, die BARTOLINI (1878) aus Portogruaro, FANFANI (1940) aus Arezzo und PARENTI (1939) aus Florenz veröffentlichten, herangezogen. Die Preise BARTOLINIS, die aus Rechnungsbüchern eines Klosters stammen, sind in Lire Venete und Soldi (1 Lira = 20 Soldi) für einen Staio notiert. Ein Staio betrug nach BARTOLINI (a.a.O., S. 197) 78,548 Liter. Für die Relation der älteren venezianischen Lira zu der neueren italienischen Lira und zum Silber wurden die Angaben von MAGALDI und FABRIS (a.a.O., S. 49,Anm.) benutzt. FANFANI und PARENTI teilten ihre Preise bereits in Gramm Silber mit. Die Preise der beiden Städte Arezzo und Florenz lagen zwischen 1521 und 1600 etwa auf der gleichen Höhe und entsprachen von 1601 bis 1620 bzw. 1630 den Weizenpreisen von Udine, auf die im nächsten Absatz eingegangen wird. Sie lagen jedoch zwischen 1520 und 1600 um mehr als ein Viertel (27-29 v. H.) unter den Preisen Portogruaros. Da für die Jahre 1501 bis 1520 nur Preise aus dieser Stadt verwendet werden konnten, mussten die relativ hohen Preise Portogruaros der für die folgenden Jahre aus allen drei Städten errechneten mittleren Preisreihe angeglichen werden. Sie wurden um 17,8 v. H. erniedrigt. Das entspricht dem Abstand zwischen den Preisen Portogruaros und dem aus allen drei Städten gewonnenen Mittelwert in den Jahren 1521 bis 1600.
Für die Jahre 1600 bis 1875 veröffentlichte das Ackerbauministerium des Königreiches Italien Getreidepreise aus Udine, die auf hinterlassene Werke GIACOMO GABRICIS und COLLETTAS zurückgehen (Movimento dei Prezzi di Alcuni Generi Alimentari . . ., 1886, S. XXXV f. BRAUDEL berichtete in Annales, 1963, 18. Jahrg., S. 776, daß seine Mitarbeiter eine 15-20 Meter lange Karte erstellt hätten, auf der Woche für Woche die Preise von Udine in der Zeit, von 1400 bis 1800 dargestellt worden seien. Die Karte und das ihr zugrunde liegende Material wurden bisher nicht veröffentlicht; sie konnten noch nicht verwendet werden). Das Ministerium teilte mit (a.a.O., S. XIV, Anm. 1), dass die ursprünglich in venezianischen Lire und Staio angegebenen Preisreihen auf 1 Hektoliter (1 Staio = 0,7316 hl) und neuere italienische Lire reduziert worden seien. Leider ist aber die Reduktion recht ungenau, da für den ganzen Zeitraum von 1600 bis 1795 die venezianischen Lire = 0,512 neuere italienische Lire gesetzt wurden. Nach den Untersuchungen MAGALDIS und FABRIS' (a.a.O., S. 49) traf diese Relation wohl für die Gewichtsinhalte der Lire des 18.Jahrhunderts, nicht aber für die des 17.Jahrhunderts zu. Am Anfang des 17.Jahrhunderts hatte die venezianische Lira noch mehr als den doppelten Silbergehalt. Eine Neureduktion war also erforderlich. Den neuen Umrechnungen wurden die von MAGALDI und FABRIS angegebenen Münzgewichte der venezianischen Lira zugrunde gelegt.
Nach 1691 bzw. 1701 wurden die Udineser Preise mit Weizenpreisen aus Brescia und Mailand, die in der Publikation des Ackerbauministeriums vom Jahre 1886 enthalten sind, zu einer einzigen Reihe zusammengefasst. Die neuesten Preise wurden wieder den internationalen Preiszusammenstellungen entnommen.
5. Niederlande (A.5): Die Roggenpreise der Niederlande wurden als Mittelwerte der Preise der drei Städte Utrecht 1461-1644 (nach SILLEM, 1901, Arnheim 1544-1901 (nach Overzicht van Marktprijzen ..., 1903) und Amsterdam 1620-1904 (nach PosTHumus, 1946) berechnet. Die Utrechter Preise wurden von SILLEM in Stüver und Utrechter Mud angegeben. Das Utrechter Mud faßte etwa 124 Liter. 20 Stüver entsprachen einem Gulden, dessen Silbergehalt SILLEM mitteilte (Anhang, Tabelle VIIa-e). Die Angaben SILLEMS weichen nur geringfügig von den Angaben POSTHUMUS' über den Silbergehalt des Gulden ab. Sie wurden unverändert übernommen, zumal sie auch von dem ungenannten Herausgeber der Arnheimer Preisreihe benutzt wurden, der die alten Münzsummen bereits auf den Gulden von 9,45 Gramm Silber umrechnete. Die Amsterdamer Getreidepreise wurden in Gulden je Last notiert. Zwischen 1624 und 1882 galten sie für Roggen preußischer Herkunft (POSTHUMUS, S. 19f.), seitdem für Roggen, der im Termingeschäft gehandelt wurde (ebenda, S. 25). Für die Umrechnungen wurde der Inhalt der Amsterdamer Last mit 3105,24 Liter (nach NOBACK) angenommen und der Silbergehalt des Guldens den Tabellen POSTHUMUS' (Tab. IV-VI, S. CVIII f.) entnommen.
6. Deutschland (A.6): Die für Deutschland gebrachte Roggenpreisreihe setzt sich aus den Preisen von insgesamt dreizehn deutschen Städten zusammen. Sie beginnt Mitte des 14. Jahrhunderts mit den Roggenpreisen aus Braunschweig und Frankfurt am Main. Um das Jahr 1400 gingen in den Mittelwert die Preise von fünf Städten, um das Jahr 1500 von neun Städten und seit 1630 die Preise aus sämtlichen dreizehn Städten ein. Die meisten dieser Preisreihen laufen Anfang des 19. Jahrhunderts aus. Nur für fünf Städte (Hamburg, München, Königsberg, Leipzig, Berlin), die jedoch die wichtigsten Getreidehandelsplätze waren, konnten sie bis zum Jahre 1940 fortgeführt werden. Ab 1934 wurden die Angaben der internationalen Statistik (FAO-Jahrbücher) benutzt. Sie beziehen sich bis zum Jahre 1944 auf das alte Reichsgebiet und seit 1945 auf die Bundesrepublik Deutschland. Weitere Einzelheiten zu der Preisreihe (Herkunft, Länge, Umrechnungsmethoden) sind den Anmerkungen zu der Tabelle 2 zu entnehmen.
7. Österreich(A.7): Die österreichische Reihe geht auf die von PRIBRAM (1938) herausgegebene Preis- und Lohnsammlung zurück. Es wurden Roggenpreise aus den folgenden fünf Orten gemittelt: Wien 1431-1460 und 1521-1920, Klosterneuburg 1441-1650, St. Pölten 1731-1790, Wels 1471-1760 und Weyer 1621-1790. Die Preise wurden bereits von dem Herausgeber in Silberwerten der Preissummen und in einem einheitlichen Maß, der niederösterreichischen Landmetze von 61,5 Liter Inhalt mitgeteilt.
8. Polen (A.8): Für Polen wurden von FR. BUJAK in der Reihe „Badania z dziejöw spolecznych i gospodarczych" (in den Bänden 4, 13, 14, 15, 16, 17, 21, 22, 25 und 33) von 1928 bis 1938 und 1949/50 umfangreiche Preissammlungen veröffentlicht. Die überlieferten Brotgetreidepreise sind jedoch zumeist recht lückenhaft. Am weitesten zurück reichen die auch relativ vollständig belegten Preise aus Krakau. Sie umspannen mit einigen Auslassungen den Zeitraum von 1360 bis 1795. Die in der Tabelle Seite 306 mitgeteilte Preisreihe bringt nur diese Preise. Wären die Preise anderer Städte einbezogen worden, so hätte sich zwar für bestimmte Zeiträume ein Mittelwert für ganz Polen gewinnen lassen, doch wäre die ganze Zeitreihe sehr stark verzerrt worden, da im Vergleich zu den anderen Städten Polens das Preisniveau in Krakau erheblich niedriger lag. Beim Vergleich der polnischen (= Krakauer) Preise mit den Preisen der anderen europäischen Länder ist dies zu berücksichtigen.
Weit häufiger als die Roggenpreise sind für Krakau - und auch die anderen polnischen Städte - die Haferpreise belegt. Soweit beide Reihen sich miteinander vergleichen lassen, verlief die Preisentwicklung parallel. Es erschien darum angebracht, die Lücken in der Roggenpreisreihe aus Krakau durch Interpolation mit Hilfe der Haferpreise zu überbrücken. Für die Jahre, in denen keine Roggenpreise, wohl aber Haferpreise vorlagen, wurden die drei vorhergehenden und die drei nachfolgenden Roggenpreise in v. H. der betreffenden Haferpreise ausgedrückt. Sodann wurde für das Jahr, in dem Roggenpreisangaben fehlen, der betreffende Haferpreis mit der gewonnenen Indexzahl multipliziert und dieser Wert in die Roggenpreisreihe aufgenommen.
Setzt man die Roggenpreise in den Jahren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 usw. gleich A, B, C, D, E, F, G, H usw. und die Haferpreise gleich a, b, c, d, e, f, g, h usw., so wurde der fehlende Roggenpreis E im Jahre 4 nach folgender Gleichung ermittelt:
(B+C+D+F+G+H)*e/(b+c+d+f+g+h) = E.
Die so gewonnenen Roggenpreise wurden in der Tabelle 1 in Klammern gesetzt. Die Originalnotizen wurden von den Verfassern der Getreidepreisstatistik Krakaus (J. PELL: 1369-1600; E. TOMASZEWSKI: 1601-1795) bereits auf ihren Silberwert umgerechnet. Das angegebene Getreidemaß (cwiertnia) fasste 360,3 Liter.
Anmerkungen zur Tabelle „Roggenpreise in Deutschland (14. bis 20.Jahrhudert)“, Abel, a.a.O., S. 301-305):
Roggenpreise in Deutschland vom 14. bis 20. Jahrhundert (zehnjährige Durchschnitte, Gramm Silber je 100 Kilogramm).Aus Deutschland liegen so viele Roggenpreisreihen vor, dass eine Auswahl getroffen werden musste. Sie richtete sich nach der Beschaffenheit der Reihe und der Absicht, die Einzelreihen zu einem Index zusammenzufassen. Es wurden nur geschlossene Preisüberlieferungen über mehr als zweihundert Jahre und auch solche nur aufgenommen (mit der Ausnahme Braunschweig), wenn je Jahrzehnt mindestens sieben Jahrespreise vorlagen. Zum anderen wurde darauf geachtet, dass die Streuung der Herkunftsorte ein möglichst repräsentatives Bild der „deutschen" Roggenpreise ergab. Freilich musste für die ältere Zeit von dieser Absicht abgesehen werden, da, je weiter zurückgegriffen wird, desto spärlicher die Überlieferungen werden. Für die Umrechnung der Getreidemaße wurde, soweit in den Quellen ihr Inhalt nicht angegeben ist, NOBACK herangezogen (CHR. UND FR. NOBACK, Maß-, Münz- und Gewichtsbuch, Leipzig 1858.)
1. Braunschweig (B.1): Die Braunschweiger Reihe wurde aus den Akten des Archivs der Stadt Braunschweig ausgezogen. Es handelt sich um Marktpreise, die das Stift St. Blasius beim Verkauf des Getreides auf dem Markt zu Braunschweig erzielte. Für die Jahre 1374 bis 1445 fehlen Preisangaben; für die Zeit von 1330 bis 1374 und von 1445 bis 1480 sind die Aufzeichnungen lückenhaft. Vom Jahre 1480 bis zum Jahre 1810 ist die Reihe vollständig. Bis 1632 sind die Preise in Gulden, Schilling und Pfennigen je Scheffel und Himten, von 1633 an in Mariengroschen und Pfennigen je Himten notiert. Auf einen Scheffel kamen in Braunschweig 10 Himten; der Himten faßte 31,14 Liter. Die Preise der Reihe weichen nur geringfügig (um 3,7 v. H.) von den amtlichen Erhebungen der Jahre 1692 bis 1730 ab, die im Auftrage des Rates der Stadt Braunschweig „von dem jedesmaligen jüngsten Senatore ... treulich und aufrichtig" verzeichnet werden sollten und so auch ergaben, „was das Getreide, benamtlich Weitzen, Rocken, Gersten, Habern und Erbsen ... auf den öffentlichen Märkten gegolten" hat (Archiv der Stadt Braunschweig, Akte C I. 5, Nr. 18).
Dem Silbergehalt der Braunschweiger Münzen gingen bereits BUCK (H. Buck, Das Geld- und Münzwesen der Städte in den Landen Hannover und Braunschweig, 1935) und JESSE (W. Jesse, Münz- und Geldgeschichte Niedersachsens, in: Werkstücke aus Museum, Archiv und Bibliothek der Stadt Braunschweig, 1952) nach. Die Ermittlungen dieser beiden Autoren wurden nach einem zeitgenössischen „Calculator Monetarius" ergänzt, der Braunschweiger Preis- und Münzaufzeichnungen für die Jahre 1550 bis 1629 enthält (MARCUS PFEFFER, Manuale emporeticum. Das ist: Ein Neues sehr nützliches ausgerechnetes Hand- und Kauffmannsbüchlein . . ., Wolfenbüttel 1640, S. 229-288 ). Die so ergänzte Münztabelle wird unter der Bezeichnung „Übersicht der Braunschweiger Münzprägungen" im Archiv des Instituts für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Göttingen aufbewahrt.
2. Frankfurt a. M. (B.2): Die Frankfurter Roggenpreise wurden der Preissammlung von ELSAS (Bd. II A, S. 461 ff.) entnommen. Sie sind gut belegt. Für die Umrechnung der in Pfennig je ein Achtel angegebenen Preise wurde die von ELSAS zusammengestellte Übersicht der „Silberäquivalente der Frankfurter Währung" (S. 9) verwendet; als Inhalt des Achtels wurden 114,7 Liter angenommen (S. 21). Daraus ergaben sich nun aber, wie die Tabelle 2 zeigt, Preise, die im Vergleich zu anderen westdeutschen Städten sehr hoch, wohl zu hoch erscheinen. Es mag sein, dass die von Elsas auch zu wenig erläuterte Währungstabelle nicht die Münzen trifft, die in den Buchungen der Quellen verwendet wurden. Doch könnte dies nur eine genauere Prüfung zeigen, die vom Verfasser nicht vorgenommen werden kann.
3. Xanten (B.3): Die Xantener Roggenpreise wurden von BEISSEL (1885) zusammengestellt. Sie sind in wechselnden Maßen und Münzen notiert: von 1350 bis 1550 in Schilling (12 auf die Xantener Mark) je Xantener Stiftsmalter (zu 179 Liter), von 1551 bis 1585 in Schilling je Xantener Stadtmalter (zu 171,4 Liter), von 1586 bis 1800 in Cleveschen Dalern je Xantener Stadtmalter (171,4 Liter), von 1801 bis 1825 in gleicher Münze, aber je Berliner Malter (zu 219,8 Liter), von 1826 bis 1880 in Preußischen Talern je Berliner Malter (zu 219,8 Liter).
BEISSEL brachte auch bereits einige Angaben zu den Xantener Münzen. Sie wurden nach KRUSE (E. KRUSE, Kölnische Geldgeschichte bis 1386 nebst Beiträgen zur kurrheinischen Geldgeschichte bis zum Ende des Mittelalters, in: Westdeutsche Zeitschrift f. Geschichte u. Kunst, Ergänzungsheft IV, 1888, S. 120/21) und SCHRÖT-TER (FR. FRHR. v. SCHRÖTTER, Das preußische Münzwesen im 18. Jahrhundert, in: Acta Borussica, Münzgeschichtlicher Teil, 4 Bde., 1904-1913; derselbe, Die Münzen FRIEDRICH WILHELMS des Großen Kurfürsten und FRIEDRICHS III. von Brandenburg, Münz- und Geldgeschichte 1640-1700, 1922; derselbe, Das preußische Münzwesen 1806-1873, Münzgeschichtlicher Teil, Bd. 1, 1926) ergänzt.
Tabelle: Silberäquivalente des Xantener Geldes
Zeit Gramm Silber
Xantener Mark
1372-1386 29,23
1399 28,00
1406-1409 25,05
1423-1425 19,49
1444-1464 20,88
1479-1481 19,40
1492-1493 19,20
1502-1511 17,54
1522 15,16
1547 14,61
1551-1567 13,49
1570 11,81
1580-1610 6,74
Clevesche Taler
1582 11,25
1609-1611 10,89
1650 10,89
1656 9,90
1680 8,01
1737 7,29
1764-1770 6,51
1771-1810 6,42
1824-1827 6,42
Preußischer Taler
1826-1880 16,704
4. Straßburg (B.4): Die Preise wurden HANAUERS Studien zur Wirtschaftsgeschichte des Elsas (1878, 11, S. 91 f.) entnommen. Es sind für das 19. Jahrhundert amtliche Ermittlungen der Stadtverwaltung Straßburg. Für den Zeitraum von 1591 bis 1793 stützte sich HANAUER zur Hauptsache auf die Straßburger Stadtarchive, zog aber zur Ergänzung noch Rechnungsbücher einiger Straßburger Stifte heran. Für die frühere Zeit fand er Preisnotierungen unter Angabe der verkauften Mengen in den Rechnungsbüchern verschiedener Stifte und Klöster.
Diese Preise hat er mit den Mengenangaben „gewogen", indem er die Preissumme durch die verkauften Mengen dividierte. Die so gewonnenen Einzelpreise stellte HANAUER zu Preisreihen zusammen, die er in französischen Vorkriegsfranken (vor 1914) und Hektolitern mitteilte, wobei umfängliche Münz- und Maßforschungen die Richtlinien für die Reduktion abgaben. Die weitere Umrechnung konnte sich auf die Zurückrechnung des Vorkriegsfranken auf Gramm Silber und die Umstellung des Hektoliters auf Gewichtseinheiten beschränken.
5. Schleswig-Holstein/Hamburg (B.5): Die Roggenpreise Schleswig-Holsteins wurden von WASCHINSKI (1959) aus zahlreichen Quellen (Amtsakten, Rentkammerrechnungen, Wirtschaftsbüchern adliger Güter, Kirchenrechnungsbüchern, Marktpreisnotierungen verschiedener Städte u. a. m.) zusammengetragen. Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts handelt es sich um nur wenige Notierungen, ab 1391 werden sie häufiger. Erst von diesem Jahr ab wurden auch WASCHINSKIS Mittelwerte, die sich auf fünf und zehn Jahre beziehen, herangezogen. Von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab liegen Roggenpreise aus Rendsburg in geschlossener Reihe bis zum Jahre 1793 vor. Sie wurden zwischen 1550 und 1790 allein verwertet. Vom Jahre 1791 ab wurden die vom Statistischen Reichsamt mitgeteilten Preise aus Hamburg herangezogen. Sie wichen in den sich überschneidenden Jahren nur um 2,6 v. H. von den Rendsburger Preisen ab, so dass eine Fortsetzung der Schleswig-Holsteiner Reihe durch die Hamburger Reihe unbedenklich erschien.
WASCHINSKI gab seine Preise in Mark, Schilling und Pfennig je Tonne (zu 100 Kilogramm Roggen) an. Die Silberäquivalente der Münzsummen konnten WASCHINSKIS Angaben (in Bd. I und Anhang I des z. Bd.) entnommen werden.
6. Göttingen (B.6): Die Göttinger Roggenpreisreihe wurde von KULLAK-UBLICK (1953) zusammengestellt. Sie wurde bereits von dem Verfasser auf Silber und heutige Gewichtseinheiten umgerechnet. Es ist möglich, dass für die älteren Zeiten der zugrunde gelegte Inhalt des Himten (31,15 Liter) zu hoch angesetzt wurde. Dieses Maß wurde durch Kurfürstliche Landesverordnung vom 12. Dezember 1713 einheitlich für das Kurfürstentum Hannover, zu dem auch Göttingen gehörte, eingeführt. Das vor dieser Regelung gebräuchliche Hannöversche Maß war um 16,7 v. H. kleiner als der neue Himten. Das ältere Göttinger Getreidemaß ließ sich leider noch nicht ermitteln.
7. München, (B.7); 8. Augsburg (B.8); 9. Würzburg (B.9); 10. Speyer (B.10), 12. Leipzig (B.12): Die Preise und die für die Umrechnung benötigten Münz- und Maßangaben wurden ELSAS, a.a.0. (I, II A) entnommen.
11. Danzig/Königsberg (B.11): Die Danziger Preise stammen bis 1700 von J. PELL (1937), von 1701 bis 1815 von T. FURTAC (1935). Die Verfasser haben die Notizen bereits zu fünf- und zehnjährigen Durchschnitten zusammengefasst und auf den Silbergehalt der Münzsummen umgerechnet. Es brauchten darum nur die Hohlmaße noch auf Gewichtseinheiten übertragen zu werden (nach den oben S. 294 angegebenen Relationen). Die Reihe wurde durch Königsberger Preise fortgesetzt, die sich in den Vierteljahresheften zur Statistik des Deutschen Reiches (44. Jg., 1935, H. 1, S. 292) finden. Im Jahrzehnt 1801/1810 wichen die Königsberger Preise nur um 3,4 v. H. von den Danziger Preisen ab.
13. Berlin (B.13): Die Berliner Getreidepreise der Jahre 1631 bis 1806 stammen aus den von der Preußischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen, von NAUDÜ und SKALWEIT bearbeiteten Bänden „Getreidehandelspolitik" der „Acta Borussica". Die Preistabellen dieser Publikationen sind vollständiger, sicherer belegt und sorgfältiger bearbeitet als die von DIETERICI veröffentlichten Berliner Getreidepreise. Im zweiten Bande der „Getreidehandelspolitik" veröffentlichte NAUDE eine Tabelle der „Höchsten und niedrigsten Marktpreise in Berlin von 1624 bis 1740", aus der durch einfache Mittelung der jährlichen Notierungen eine Jahresdurchschnittsreihe berechnet wurde. In den folgenden Bänden brachte SKALWEIT Berliner Getreidepreise für die Jahre 1740-1806, die ebenfalls, soweit noch erforderlich, zu Kalenderjahresdurchschnitten zusammengefasst wurden. Von 1806 ab sind die amtlichen Ermittlungen im „Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates" 2. Jahrgang, 1867, S. 112f., und in den späteren regelmäßigen Publikationen des Preußischen Statistischen Büros benutzt worden.
Die Preise der älteren Zeit sind in Berliner Scheffel und wechselnder Münze publiziert worden. Der Berliner Scheffel dürfte im 17. und 18. Jahrhundert sich kaum verändert haben. Im Jahre 1816 wurde ein neuer preußischer Scheffel eingeführt, der um 1/256 größer als der alte Scheffel war. Diese geringe Veränderung des Scheffelmaßes konnte unberücksichtigt bleiben; der Scheffel Weizen ist stets 42,5 kg, der Scheffel Roggen 40,0 kg gleichgesetzt worden.
Zu dem Berliner Münzwesen im 17. und 18. Jahrhundert macht NAUDE folgende Angaben: Bis zum Jahre 1666 wurden die in Berlin umlaufenden Taler nach dem 9 Talerfuß geschlagen (9 Taler aus der feinen Mark Silber zu 233,8555 g Silber); im
Jahre 1667 wurde der Zinnaische oder 10,5 Talerfuß, 1690 der Leipziger 12 Talerfuß, 1750 der GRAUMANNSCHE oder 14 Talerfuß eingeführt, der, mit Ausnahme des Siebenjährigen Krieges, bis 1821 in Kraft war. Das Münzgesetz von 1821 ließ den alten Talerfuß bestehen, änderte aber die Einteilung des Talers, der bisher 24 gute Groschen gezählt hatte und vom Jahre 1821 ab zu 30 Silbergroschen gerechnet wurde.
Anmerkungen zur Tabelle „Weizenpreise und Roggenpreise in Europa und Amerika (1791-1830), Abel. a.a.O., S. 304-305:
England (C.1), Frankreich (C.2), Oberitalien (C.3): Die englischen, französischen und oberitalienischen Weizenpreise sind denselben Quellen entnommen und in derselben Art bearbeitet worden wie die entsprechenden Zehnjahresdurchschnitte der Tabelle Weizenpreise und Roggenpreise in Mitteleuropa (13. bis 20 Jahrhundert).
USA, Virginia (C.4): Die Weizenpreise aus Virginia (USA) wurden von A. G. PETERSON, Historical Study of Prices Received by Producers of Farm Products in Virginia, 1801-1927 (Virginia Polytechnic Institute, Technical Bulletin, März 1929 S. 175), veröffentlicht. Bei der Umrechnung dieser Preise in Reichsmark und Doppelzentner wurde 1 bushel = 35,24 1 und 1 cent = 4,2 Rpf. gesetzt.
Dänemark (C.5): Die dänischen Roggenpreise sind A. NIELSEN, Dänische Wirtschaftsgeschichte, 1933, Seite 384, entnommen worden. Es sind seeländische „Kapitelstaxen", wobei das Wort „Taxe" nur bedeutet, dass diese aus tatsächlich erzielten Marktpreisen ermittelten Durchschnittspreise zur Richtlinie für die Festsetzung bäuerlicher Abgaben dienten.
Hamburg (C.6): Die Hamburger Weizenpreise hat A. UCKE, Die Agrarkrisis in Preußen während der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, 1887, S. 73, publiziert. Die Preisreihe ist in Kuranttaler und Hamburger Last angegeben: 1 Hamburger Kuranttaler bis 1830 (11 1/3 aus der feinen Mark Silber) gleich 3,71 RM, eine Hamburger Last Weizen gleich 3298 1.
Rostock (C.7): Die Rostocker Weizenpreise und die Schweriner Roggenpreise wurden H. WESTPHAL, Die Agrarkrisis in Mecklenburg in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, 1925, entnommen. W. bringt die schon vorher in den „Beiträgen zur Statistik Mecklenburgs", VII, 3, veröffentlichten Preisreihen in der ursprünglichen Form in Rostocker Scheffel und Schilling. Nach NOBACK, a.a.O., S. 635 f., galt im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin bis etwa 1829 der lübische Kurantfuß, nach dem 11 1/3 Taler, der Taler zu 48 Schilling, aus der feinen Mark Silber geschlagen wurden; vom Jahre 1829 ab war der Leipziger Fuß in Geltung, nach dem aus der feinen Mark Silber 12 Taler geprägt wurden. Mithin hatte 1 Taler oder 48 Schillinge bis zum Jahre 1828 einen Silbergehalt im Gegenwert von 3,71 RM; ab 1829 von 3,50 RM. Der Rastocker Scheffel hatte einen Inhalt von 38,8892 1. - Die Tabelle enthält in der Form, wie sie in den „Beiträgen" und von WESTPHAL veröffentlicht worden ist, Lücken in den Jahren 1813-1815. Diese fehlenden Jahre wurden durch Preisangaben ergänzt, die sich für die Jahre 1805-1830 in den „Neuen Annalen der Mecklenburger Landwirthschaftsgesellschaft", Rostock 1834, S. 286 befinden. Es sind Durchschnitte von Marktnotierungen aus Rostock und Waren um Antoni und Trinitatis.
Danzig (C.9): Danziger Weizen- und Roggenpreise von 1770-1821 sind enthalten im „Report from the Select Committee ... 18. Juni 1821", S. 365. Maßeinheit ist die Last zu 56 1/2 Scheffel, Geldeinheit bis 1813 der Danziger Goldgulden, ab 1814 _der Danziger Kurantgulden. Wie im Report gleichzeitig mitgeteilt wird, waren 24 Goldgulden 18 Kurantgulden gleich. Der Danziger Kurantgulden enthielt nach NOBACK, a.a.O., S. 169, bis zum Jahre 1821 1/4 des Silberwertes des Preußischen Talers, war also gleich 0,75 RM. Der Goldgulden betrug entsprechend 0,536 RM; die Last zu 56 1/2 Scheffel umfasste 3105 l.
Berlin (C.11): Die Berliner Getreidepreise sind dieselben Preisnotizen, die zu den Zehnjahresdurchschnitten der Tabelle 1 im Anhang verarbeitet worden sind.
Breslau (C.13): Die Breslauer Getreidepreise wurden dem Jahrbuch für die amtliche Statistik des Preußischen Staates 2. Jahrgang, S. 114, entnommen. Sie sind im Jahrbuch in Berliner Scheffel und Silbergroschen notiert worden; Reduktionsfaktoren für Weizen 0,235, für Roggen 0,25
München (C.15): Die Münchener Getreidepreise wurden G. SEUFFERT, Statistik des Getreide- und Viktualienhandels im Königreiche Bayern, 1857, S. 123 f., entlehnt. Sie sind von SEUFFERT in Gulden und bayrischen Scheffeln aufgeführt worden. Zur Umrechnung in Reichsmark und 100 kg wurde 1 Gulden = 1,71 RM und ein bayrischer Scheffel = 222,3571 gesetzt (vgl. SEUFFERT, a.a.O., S. 351, und NOBACK, a.a.O.).
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 1992.
Jahr der Online-Publikation: 1978
Bearbeiter in GESIS: Gabriele Franzmann/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: -1
Jahr der Online-Publikation: 1978
Bearbeiter in GESIS: Gabriele Franzmann/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: -1
Materialien zur Studie
Diese Studienbeschreibung als DDI-XML.