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Studien Zeitreihen |
ZA 8495 | Bauen | Kornemann, Rolf, Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Subventionen in der Wohnungswirtschaft 1950 – 1980. |
14 Zeitreihen (1950 - 1981) 3 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8495
Studientitel: Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Subventionen in der Wohnungswirtschaft 1950 – 1980.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 1981
Primärforscher: Kornemann, Rolf
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kornemann, R., 1983: Subventionen ohne Gegenleistung? Kritische Überlegungen zu einem komplexen Gegenstand der Wohnungswirtschaft. In: Investoren in der Wohnungswirtschaft: Perspektiven und Friktionen. Schriften für Sozialökologie, Bd. 31. Bochum: Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswesen, Städteplanung und Raumordnung an der Ruhr-Univ. Bochum., S. 42 – 72.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kornemann, Rolf, (1983 [2011]) Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Subventionen in der Wohnungswirtschaft 1950 – 1980.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8495
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Subventionen in der Wohnungswirtschaft 1950 – 1980.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 1981
Primärforscher: Kornemann, Rolf
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kornemann, R., 1983: Subventionen ohne Gegenleistung? Kritische Überlegungen zu einem komplexen Gegenstand der Wohnungswirtschaft. In: Investoren in der Wohnungswirtschaft: Perspektiven und Friktionen. Schriften für Sozialökologie, Bd. 31. Bochum: Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswesen, Städteplanung und Raumordnung an der Ruhr-Univ. Bochum., S. 42 – 72.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kornemann, Rolf, (1983 [2011]) Wohnungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland: Subventionen in der Wohnungswirtschaft 1950 – 1980.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8495
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Nach Inkrafttreten bedeutender wohnungspolitischer Gesetze in den ersten 20 bzw. 30 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (Ersten und Zweites Wohnungsbaugesetz; Wohnungsbau – Prämiengesetz; Wohngeldgesetz; Städtebauförderungsgesetz) haben die damit verbundenen Hilfen („Subventionen“, den Finanzhilfen bzw. Steuervergünstigungen, die unmittelbar privaten Haushalten zufließen, indirekt aber für das Wirtschaftsgeschehen von Bedeutung sind, werden die Subventionen für das Wohnungswesen zugerechnet; hierzu zählt auch die Förderung der Sparkapitalbildung bei Bausparkassen) bis Ende 1980 maßgeblich zur Errichtung von 16,7 Millionen Wohnungen (davon: 7,1 Millionen Familienheime) und zur Modernisierung des Wohnungsbestandes beigetragen. Die Vermögensbildung erhielt entscheidende Impulse. Es wurden direkte Transferleistungen (öffentliche Mittel, Wohnungsbauprämien etc.) und Steuervergünstigungen (Grundsteuerermäßigung, erhöhte Abschreibung nach § 7b EStG, Abschreibung nach § 82a EStDV etc.) gewährt. Das Volumen erhöhte sich um weitere, nicht exakt quantifizierbare Steuermindereinnahmen, die sich aus den Regelungen des allgemeinen Steuerrechts ergeben (u.a. fiskalische Konsequenzen der Bauherrenmodelle). Berücksichtigt werden müssen ferner die Steuermindereinnahmen infolge der nicht mehr zeitgemäßen Einheitswerte. „Insofern müsste die Fragestellung des Autors „Subventionen ohne Gegenleistung?“ um ein ausdiskutiertes Problem handeln, da davon ausgegangen werden kann, dass Steuermindereinnahmen und Mittelhergabe integrale Bestandteile bewussten politischen Handelns und nicht willkürliche Verteilung von Wahlgeschenken sind. Tatsächlich liegt aber ein terra incognita vor. Das Ausmaß der Wohnungsnot nach Ende des Zweiten Weltkriegs ließ zunächst keinen Raum für solche Erörterungen Deshalb setzte die systematische und gezielte Auseinandersetzung um die Verteilungswirkungen der Wohnungspolitik erst relativ spät ein, und zwar seit sich trotz des hohen Mitteleinsatzes Disparitäten in der Wohnungsversorgung herausbildeten und die finanziellen Restriktionen der öffentlichen Hand deutlich wurden“ (Kornemann, a. a. O., S. 42 f.). Unstrittig ist, dass die staatlichen Hilfen wesentlich zu der nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben. Der Autor fasst die wesentlichen Ergebnisse der staatlichen Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung und zur Miet- bzw. Lastensenkung sowie die Entwicklung des Wohnungsbauvolumens in Übersichten zusammen und schließt eine Kritik an den Leistungen und Instrumenten der amtlichen Wohnungspolitik an.
Nach Inkrafttreten bedeutender wohnungspolitischer Gesetze in den ersten 20 bzw. 30 Jahren der Bundesrepublik Deutschland (Ersten und Zweites Wohnungsbaugesetz; Wohnungsbau – Prämiengesetz; Wohngeldgesetz; Städtebauförderungsgesetz) haben die damit verbundenen Hilfen („Subventionen“, den Finanzhilfen bzw. Steuervergünstigungen, die unmittelbar privaten Haushalten zufließen, indirekt aber für das Wirtschaftsgeschehen von Bedeutung sind, werden die Subventionen für das Wohnungswesen zugerechnet; hierzu zählt auch die Förderung der Sparkapitalbildung bei Bausparkassen) bis Ende 1980 maßgeblich zur Errichtung von 16,7 Millionen Wohnungen (davon: 7,1 Millionen Familienheime) und zur Modernisierung des Wohnungsbestandes beigetragen. Die Vermögensbildung erhielt entscheidende Impulse. Es wurden direkte Transferleistungen (öffentliche Mittel, Wohnungsbauprämien etc.) und Steuervergünstigungen (Grundsteuerermäßigung, erhöhte Abschreibung nach § 7b EStG, Abschreibung nach § 82a EStDV etc.) gewährt. Das Volumen erhöhte sich um weitere, nicht exakt quantifizierbare Steuermindereinnahmen, die sich aus den Regelungen des allgemeinen Steuerrechts ergeben (u.a. fiskalische Konsequenzen der Bauherrenmodelle). Berücksichtigt werden müssen ferner die Steuermindereinnahmen infolge der nicht mehr zeitgemäßen Einheitswerte. „Insofern müsste die Fragestellung des Autors „Subventionen ohne Gegenleistung?“ um ein ausdiskutiertes Problem handeln, da davon ausgegangen werden kann, dass Steuermindereinnahmen und Mittelhergabe integrale Bestandteile bewussten politischen Handelns und nicht willkürliche Verteilung von Wahlgeschenken sind. Tatsächlich liegt aber ein terra incognita vor. Das Ausmaß der Wohnungsnot nach Ende des Zweiten Weltkriegs ließ zunächst keinen Raum für solche Erörterungen Deshalb setzte die systematische und gezielte Auseinandersetzung um die Verteilungswirkungen der Wohnungspolitik erst relativ spät ein, und zwar seit sich trotz des hohen Mitteleinsatzes Disparitäten in der Wohnungsversorgung herausbildeten und die finanziellen Restriktionen der öffentlichen Hand deutlich wurden“ (Kornemann, a. a. O., S. 42 f.). Unstrittig ist, dass die staatlichen Hilfen wesentlich zu der nachhaltigen Verbesserung der Wohnsituation in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen haben. Der Autor fasst die wesentlichen Ergebnisse der staatlichen Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung und zur Miet- bzw. Lastensenkung sowie die Entwicklung des Wohnungsbauvolumens in Übersichten zusammen und schließt eine Kritik an den Leistungen und Instrumenten der amtlichen Wohnungspolitik an.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 1980.
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 1980.
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Quellentypen:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Gesellschaftliche Daten 1977, 1980, 1982. Subventionsberichte der Bundesregierung, diverse Jahrgänge.
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), 1981: Analyse der strukturellen Entwicklung der deutschen Wirtschaft, Schriftenreihe des Ifo-Instituts Nr.107. Berlin-München, S. 315, sowie unveröffentlichte Unterlagen des Ifo-Instituts.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. H. 4/1978, S. 323; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), DIW-Wochenbericht. Heft 40/1982, S. 501; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Sonderhefte, Neue Folge Nr. 57. Berlin 1961, S. 26 f.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Gesellschaftliche Daten 1977, 1980, 1982. Subventionsberichte der Bundesregierung, diverse Jahrgänge.
Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), 1981: Analyse der strukturellen Entwicklung der deutschen Wirtschaft, Schriftenreihe des Ifo-Instituts Nr.107. Berlin-München, S. 315, sowie unveröffentlichte Unterlagen des Ifo-Instituts.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. H. 4/1978, S. 323; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), DIW-Wochenbericht. Heft 40/1982, S. 501; Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Sonderhefte, Neue Folge Nr. 57. Berlin 1961, S. 26 f.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Quellenangaben zu den einzelnen Datentabellen:
Tabelle A.01 Staatliche Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung, in Mill. DM:
Wohnungsbau, Steuermindereinnahmen:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Gesellschaftliche Daten 1977, 1980, 1982. Subventionsberichte der Bundesregierung, diverse Jahrgänge; Hecht, Michael, 1978: Subventionsformen der Wohnungswirtschaft, in: Schriftenreihe wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bd. 20. München.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode - Drucksache 8/3473 vom
10.12.1979.
Tabelle A.02 Staatliche Fördermaßnahmen zur Miet- bzw. Lastensenkung:
Entnommen aus: Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Analyse der strukturellen Entwicklung der deutschen Wirtschaft, Schriftenreihe des Ifo-Instituts Nr.107. Berlin-München 1981, S. 315, sowie unveröffentlichte Unterlagen des Ifo-Instituts.
Vergünstigungen:
Gerade bei den Vergünstigungen nach § 7b EStG zeigt sich, wie problematisch der Begriff "Subvention" im Wohnungssektor ist. Wie die Bundesregierung im 8. Subventionsbericht (Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Drucksache 9/986 vom 6.11.1981) ausgeführt hat, kann der § 7b EStG nicht in voller Höhe als Vergünstigung für Haushalte angesehen werden, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen. "Bei dem Baujahrgang 1975 wurde mehr als die Hälfte dieser Steuervergünstigungen aufgezehrt, um die Nachteile durch die pauschalierte Besteuerung abzufangen." (S. 46).
A.03 Wohnungsbauvolumen und Baufertigstellungen:
Wohnungsbauvolumen:
Kirner, Wolfgang, Das Bauvolumen der Jahre 195o bis 1960 in der Bundesrepublik und seine Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung des Beitrages öffentlicher Stellen. In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Sonderhefte, Neue Folge Nr. 57. Berlin 1961, S. 26 f.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. H. 4/1978, S. 323 und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), DIW-Wochenbericht. H. 40/1982, S. 501.
Wohnungsbaufertigstellungen:
Kornemann, Rolf, Die Wohnversorgung im Wandel der Zeit. In: Der Langfristige Kredit. Heft 1/1983, S. 17 ff.
Quellenangaben zu den einzelnen Datentabellen:
Tabelle A.01 Staatliche Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung, in Mill. DM:
Wohnungsbau, Steuermindereinnahmen:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Gesellschaftliche Daten 1977, 1980, 1982. Subventionsberichte der Bundesregierung, diverse Jahrgänge; Hecht, Michael, 1978: Subventionsformen der Wohnungswirtschaft, in: Schriftenreihe wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bd. 20. München.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode - Drucksache 8/3473 vom
10.12.1979.
Tabelle A.02 Staatliche Fördermaßnahmen zur Miet- bzw. Lastensenkung:
Entnommen aus: Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Analyse der strukturellen Entwicklung der deutschen Wirtschaft, Schriftenreihe des Ifo-Instituts Nr.107. Berlin-München 1981, S. 315, sowie unveröffentlichte Unterlagen des Ifo-Instituts.
Vergünstigungen:
Gerade bei den Vergünstigungen nach § 7b EStG zeigt sich, wie problematisch der Begriff "Subvention" im Wohnungssektor ist. Wie die Bundesregierung im 8. Subventionsbericht (Deutscher Bundestag - 9. Wahlperiode - Drucksache 9/986 vom 6.11.1981) ausgeführt hat, kann der § 7b EStG nicht in voller Höhe als Vergünstigung für Haushalte angesehen werden, die ihr Einfamilienhaus selbst nutzen. "Bei dem Baujahrgang 1975 wurde mehr als die Hälfte dieser Steuervergünstigungen aufgezehrt, um die Nachteile durch die pauschalierte Besteuerung abzufangen." (S. 46).
A.03 Wohnungsbauvolumen und Baufertigstellungen:
Wohnungsbauvolumen:
Kirner, Wolfgang, Das Bauvolumen der Jahre 195o bis 1960 in der Bundesrepublik und seine Finanzierung unter besonderer Berücksichtigung des Beitrages öffentlicher Stellen. In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Sonderhefte, Neue Folge Nr. 57. Berlin 1961, S. 26 f.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. H. 4/1978, S. 323 und Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.), DIW-Wochenbericht. H. 40/1982, S. 501.
Wohnungsbaufertigstellungen:
Kornemann, Rolf, Die Wohnversorgung im Wandel der Zeit. In: Der Langfristige Kredit. Heft 1/1983, S. 17 ff.
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Anmerkungen:
Ausführlich zur Untersuchung siehe den Textauszug in dem beigefügten PDF – Dokument.
Zitat aus: Kornemann, R., 1983: Subventionen ohne Gegenleistung? Kritische Überlegungen zu einem komplexen Gegenstand der Wohnungswirtschaft. In: Investoren in der Wohnungswirtschaft: Perspektiven und Friktionen. Schriften für Sozialökologie, Bd. 31. Bochum: Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswesen, Städteplanung und Raumordnung an der Ruhr-Univ. Bochum., S. 44 – 51:
„Die Wohnungspolitik 1950-1982
1. Zielsetzungen
Die wichtigsten Ziele der bisher praktizierten Wohnungspolitik, die auf Bundes- und Länderebene in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, sind:
- Erstellung und Nutzung eines Wohnungsangebotes, das die quantitative Wohnungsnachfrage sowohl global als auch regional und in seiner strukturellen Zusammensetzung befriedigt;
- Sicherstellung der Wohnversorgung einkommensschwacher Wohnungssuchender, insbesondere kinderreicher Familien, Schwerbehinderter, Ausländer.
- Verwirklichung der sozialnormativen Forderungen an die Qualität der Wohnungsbestände.
- Tragbare Wohnkostenbelastung (d.h. wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens).
- Angemessener Rechtsschutz des Mieters unter Beachtung des Prinzips der Vertragsfreiheit.
- Bildung wohnungswirtschaftlichen Einzeleigentums.
- Erhaltung wertvoller Bausubstanz und Stadterneuerung.
Als weitere Ziele der Wohnungspolitik werden von Heuer genannt:
- Einflussnahme auf die regionale Entwicklung durch gezielten Mitteleinsatz
- Sicherung von Arbeitsplätzen.
In der Literatur finden sich zuweilen noch Hinweise auf Nebenziel
- Wohnungsbau und Konjunktur (-Verstetigung-)
- Wohnungspolitik und Inflation
- Wohnungspolitik und Mobilität
- Relation von Subventionsaufwand zu Verwaltungskosten (sparsamer Mitteleinsatz)
- Dämpfung der Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt.
2. Instrumente
Die wichtigsten finanzwirksamen Instrumente, die Bestandteil der gegenwärtig praktizierten Wohnungspolitik sind, werden in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. (Hinsichtlich ihrer Gliederung wären andere Ansatzpunkte denkbar):
(a) Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung
Hierunter subsumiert man heute gemeinhin die Wohnungsbauprämien, Vor¬sorgeaufwendungen gemäß 10 EStG und die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 3. VermbG.:
Die Abzugsfähigkeit der "Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen' als Sonderausgaben wurde durch das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 geschaffen, nach der Begründung ist der Zweck der Vorschrift die Förderung der Herstellung von Eigenwohnungen. daneben sollte die Bautätigkeit belebt und dadurch zur Überwindung der Arbeitslosigkeit beigetragen werden. Die Begünstigung wurde ab 1.1.1946 gestrichen und mit Wirkung ab 21.6.1948 wieder in das Einkommensteuergesetz eingefügt, "um wegen des durch den Krieg eingetretenen Wohnungsmangels zum Wohnungsbau und ferner zur Kapitalbildung und zeitweiligen Bindung des durch Tarifsenkung freiwerdenden Kapitals anzuregen. Der Zweck der Vermögensbildung trat in der folgenden Zeit in den Vordergrund, so daß Bausparbeiträge, zusammen mit Versicherungsbeiträgen, wegen der durch die Vermögensbildung bewirkten Vorsorge für die Zukunft als "Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet werden (§ 10 Abs. 2 EStG 1975)".
- Mit dem am 1.1.1952 in Kraft getretenen Wohnungsbau-Prämiengesetz wurde das Ziel verfolgt,
-den kleineren Einkommensbeziehern einen Anreiz zum langfristigen, zweckgerichteten Sparen unter bewusstem Konsumverzicht zu geben.
- Des Weiteren sollten nur echte Ersparnisse begünstigt werden (Kreditaufnahmeverbot).
- Ferner wollte man eine Kompensation zu den Vorsorgeaufwendungen für alle die schaffen, die keine oder nur geringe Einkommensteuern zu zahlen hatten.
Durch die Förderung der Wohneigentumsbildung sollte also die Un¬gleichmäßigkeit der Vermögensverteilung nivelliert werden. Die Zielbestimmung des § 1 II. WoBauG, "zur Schaffung von Einzeleigentum sollen Sparwille und Bereitschaft zur Selbsthilfe angeregt werden", findet hier eine ihrer Konkretisierungen. Das Gesetz wurde aber auch aus der Erkenntnis heraus geschaffen, dass ohne Sparen dauerhaft kein Wohnungsbau betrieben werden könne.
Durch die wiederholten - hier im Einzelnen nicht darzustellenden Änderungen (Kürzungen), vor allem durch die Einführung von Einkommensgrenzen (1975) wurde die Zielsetzung erheblich modifiziert. Der Anreizeffekt wurde durch die Prämiensatzreduzierung abge¬schwächt, der Kreis der Begünstigungen durch die Einkommenslimits verkleinert.
Mit dem "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.7.1961 sollten zusätzliche Förderungsmaßnahmen geschaffen werden. Die mit dem Wohnungsbau- und dem Spar-Prämiengesetz eingeleitete Politik der gezielten Sparförderung hatte nicht den Erfolg gezeigt, dass die Vermögensverteilung spürbar gleichmäßiger wurde. Vor allem die Bezieher niedriger Einkommen reagierten wenig auf die Impulse; die Anreize waren nicht groß genug gewesen, größere Einkommensteile zu sparen und für längere Zeit vertraglich festzulegen.
(b) "Bodenerwerb"
Die mit dem "Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken" vom 16.7.1971 verfolgte Zielsetzung braucht hier nicht weiter erörtert zu werden, weil das jährlich zum Verkauf anstehende Volumen so gering und regional so ungleichmäßig verteilt ist, dass damit kein nachhaltiger Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. § 89 II. WoBauG). Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der gesetzlichen Vorschrift nach § 90 II. Wo¬BauG, wonach die Gemeinden Erschließungskosten im sozialen Wohnungs¬bau nur bis zu einer bestimmten Höhe verlangen dürfen.
Bedeutsame Instrumente sind dagegen die diversen landesrechtlichen Vorschriften der Grunderwerbsteuer und in diesem Zusammenhang die Befreiungsvorschriften sowie das "Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen" vom 11.7.1977, wodurch der Kauf von Wohneigentum ab 1.1.1979 bundeseinheitlich geregelt wurde. durch diese gesetzliche Vorschrift, die aufgrund des veränderten Wohnungsmarktes und der Städteplanung verabschiedet wurde, sollte das "Wohnen im eigenen Heim" gefördert werden; der Verödung der Innenstädte galt es vorzubeugen, den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und die Chancen der Vermögensbildung zugunsten breiter Schichten der Bevölkerung zu verbessern.
Zur Ergänzung der schon nach geltendem Recht bestehenden Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden wurde ein Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland am 27.5.1981 eingebracht; er sah u.a. eine Verbesserung der Planverwirklichungsgebote des Bundesbaugesetzes, insbesondere des Baugebotes, und die Einführung erhöhter Baupflichten bei der Baulandausweisung vor.
Der Entwurf des Beschäftigungsförderungsgesetzes sah die Anpassung der Einheitswerte für unbebaute, baureife Grundstücke an die tatsächlichen Verkehrswerte vor.
Mit diesen (teilweise lediglich geplanten, aber bisher nicht realisierten) Maßnahmen sollte das Angebot an (baureifen) Grundstücken erhöht und dadurch Einfluss auf die Bodenpreise ausgeübt werden. Denn die Verhältnisse auf dem Bodenmarkt erwiesen sich immer wieder als Investi¬tionshemmnisse par excellence; die dortige Preisentwicklung konterkarierte die Wohnraumversorgung und Vermögensbildung weiter Schichten der Bevölkerung.
(c) Nutzen – Erhalten
(1) (Direkte Objekt-)Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Einen weiteren Schwerpunkt der staatlichen Wohnungspolitik bildet der soziale Wohnungsbau. Gemäß g 1 II. WoBauG haben Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände den Wohnungsbau unter besonde¬rer Bevorzugung des Baues von Wohnungen, die nach Größe, Aus-stattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind, zu fördern. Giese Legaldefini¬tion enthält die subjektiven und objektiven Merkmale; als objekti¬ves gelten die Größe, Ausstattung und Mietsätze und als subjekti¬ves die "breiten Schichten".
(2) Grundsteuer
Die Grundsteuerbegünstigung wurde 1950 mit dem Ziel
- der Förderung des Wohnungsbaus und der Eigentumsbildung sowie
- der Erzielung tragbarer Mieten und Lasten bei Neubauten installiert.
(3) Erhöhte Abschreibungen nach § 7b EStG / Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG.
Ausführlich zur Untersuchung siehe den Textauszug in dem beigefügten PDF – Dokument.
Zitat aus: Kornemann, R., 1983: Subventionen ohne Gegenleistung? Kritische Überlegungen zu einem komplexen Gegenstand der Wohnungswirtschaft. In: Investoren in der Wohnungswirtschaft: Perspektiven und Friktionen. Schriften für Sozialökologie, Bd. 31. Bochum: Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswesen, Städteplanung und Raumordnung an der Ruhr-Univ. Bochum., S. 44 – 51:
„Die Wohnungspolitik 1950-1982
1. Zielsetzungen
Die wichtigsten Ziele der bisher praktizierten Wohnungspolitik, die auf Bundes- und Länderebene in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, sind:
- Erstellung und Nutzung eines Wohnungsangebotes, das die quantitative Wohnungsnachfrage sowohl global als auch regional und in seiner strukturellen Zusammensetzung befriedigt;
- Sicherstellung der Wohnversorgung einkommensschwacher Wohnungssuchender, insbesondere kinderreicher Familien, Schwerbehinderter, Ausländer.
- Verwirklichung der sozialnormativen Forderungen an die Qualität der Wohnungsbestände.
- Tragbare Wohnkostenbelastung (d.h. wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens).
- Angemessener Rechtsschutz des Mieters unter Beachtung des Prinzips der Vertragsfreiheit.
- Bildung wohnungswirtschaftlichen Einzeleigentums.
- Erhaltung wertvoller Bausubstanz und Stadterneuerung.
Als weitere Ziele der Wohnungspolitik werden von Heuer genannt:
- Einflussnahme auf die regionale Entwicklung durch gezielten Mitteleinsatz
- Sicherung von Arbeitsplätzen.
In der Literatur finden sich zuweilen noch Hinweise auf Nebenziel
- Wohnungsbau und Konjunktur (-Verstetigung-)
- Wohnungspolitik und Inflation
- Wohnungspolitik und Mobilität
- Relation von Subventionsaufwand zu Verwaltungskosten (sparsamer Mitteleinsatz)
- Dämpfung der Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt.
2. Instrumente
Die wichtigsten finanzwirksamen Instrumente, die Bestandteil der gegenwärtig praktizierten Wohnungspolitik sind, werden in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. (Hinsichtlich ihrer Gliederung wären andere Ansatzpunkte denkbar):
(a) Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung
Hierunter subsumiert man heute gemeinhin die Wohnungsbauprämien, Vor¬sorgeaufwendungen gemäß 10 EStG und die Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 3. VermbG.:
Die Abzugsfähigkeit der "Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen' als Sonderausgaben wurde durch das Einkommensteuergesetz vom 16.10.1934 geschaffen, nach der Begründung ist der Zweck der Vorschrift die Förderung der Herstellung von Eigenwohnungen. daneben sollte die Bautätigkeit belebt und dadurch zur Überwindung der Arbeitslosigkeit beigetragen werden. Die Begünstigung wurde ab 1.1.1946 gestrichen und mit Wirkung ab 21.6.1948 wieder in das Einkommensteuergesetz eingefügt, "um wegen des durch den Krieg eingetretenen Wohnungsmangels zum Wohnungsbau und ferner zur Kapitalbildung und zeitweiligen Bindung des durch Tarifsenkung freiwerdenden Kapitals anzuregen. Der Zweck der Vermögensbildung trat in der folgenden Zeit in den Vordergrund, so daß Bausparbeiträge, zusammen mit Versicherungsbeiträgen, wegen der durch die Vermögensbildung bewirkten Vorsorge für die Zukunft als "Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet werden (§ 10 Abs. 2 EStG 1975)".
- Mit dem am 1.1.1952 in Kraft getretenen Wohnungsbau-Prämiengesetz wurde das Ziel verfolgt,
-den kleineren Einkommensbeziehern einen Anreiz zum langfristigen, zweckgerichteten Sparen unter bewusstem Konsumverzicht zu geben.
- Des Weiteren sollten nur echte Ersparnisse begünstigt werden (Kreditaufnahmeverbot).
- Ferner wollte man eine Kompensation zu den Vorsorgeaufwendungen für alle die schaffen, die keine oder nur geringe Einkommensteuern zu zahlen hatten.
Durch die Förderung der Wohneigentumsbildung sollte also die Un¬gleichmäßigkeit der Vermögensverteilung nivelliert werden. Die Zielbestimmung des § 1 II. WoBauG, "zur Schaffung von Einzeleigentum sollen Sparwille und Bereitschaft zur Selbsthilfe angeregt werden", findet hier eine ihrer Konkretisierungen. Das Gesetz wurde aber auch aus der Erkenntnis heraus geschaffen, dass ohne Sparen dauerhaft kein Wohnungsbau betrieben werden könne.
Durch die wiederholten - hier im Einzelnen nicht darzustellenden Änderungen (Kürzungen), vor allem durch die Einführung von Einkommensgrenzen (1975) wurde die Zielsetzung erheblich modifiziert. Der Anreizeffekt wurde durch die Prämiensatzreduzierung abge¬schwächt, der Kreis der Begünstigungen durch die Einkommenslimits verkleinert.
Mit dem "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.7.1961 sollten zusätzliche Förderungsmaßnahmen geschaffen werden. Die mit dem Wohnungsbau- und dem Spar-Prämiengesetz eingeleitete Politik der gezielten Sparförderung hatte nicht den Erfolg gezeigt, dass die Vermögensverteilung spürbar gleichmäßiger wurde. Vor allem die Bezieher niedriger Einkommen reagierten wenig auf die Impulse; die Anreize waren nicht groß genug gewesen, größere Einkommensteile zu sparen und für längere Zeit vertraglich festzulegen.
(b) "Bodenerwerb"
Die mit dem "Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken" vom 16.7.1971 verfolgte Zielsetzung braucht hier nicht weiter erörtert zu werden, weil das jährlich zum Verkauf anstehende Volumen so gering und regional so ungleichmäßig verteilt ist, dass damit kein nachhaltiger Einfluss ausgeübt werden kann (vgl. § 89 II. WoBauG). Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der gesetzlichen Vorschrift nach § 90 II. Wo¬BauG, wonach die Gemeinden Erschließungskosten im sozialen Wohnungs¬bau nur bis zu einer bestimmten Höhe verlangen dürfen.
Bedeutsame Instrumente sind dagegen die diversen landesrechtlichen Vorschriften der Grunderwerbsteuer und in diesem Zusammenhang die Befreiungsvorschriften sowie das "Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen" vom 11.7.1977, wodurch der Kauf von Wohneigentum ab 1.1.1979 bundeseinheitlich geregelt wurde. durch diese gesetzliche Vorschrift, die aufgrund des veränderten Wohnungsmarktes und der Städteplanung verabschiedet wurde, sollte das "Wohnen im eigenen Heim" gefördert werden; der Verödung der Innenstädte galt es vorzubeugen, den Arbeitsplatzwechsel zu erleichtern und die Chancen der Vermögensbildung zugunsten breiter Schichten der Bevölkerung zu verbessern.
Zur Ergänzung der schon nach geltendem Recht bestehenden Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden wurde ein Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland am 27.5.1981 eingebracht; er sah u.a. eine Verbesserung der Planverwirklichungsgebote des Bundesbaugesetzes, insbesondere des Baugebotes, und die Einführung erhöhter Baupflichten bei der Baulandausweisung vor.
Der Entwurf des Beschäftigungsförderungsgesetzes sah die Anpassung der Einheitswerte für unbebaute, baureife Grundstücke an die tatsächlichen Verkehrswerte vor.
Mit diesen (teilweise lediglich geplanten, aber bisher nicht realisierten) Maßnahmen sollte das Angebot an (baureifen) Grundstücken erhöht und dadurch Einfluss auf die Bodenpreise ausgeübt werden. Denn die Verhältnisse auf dem Bodenmarkt erwiesen sich immer wieder als Investi¬tionshemmnisse par excellence; die dortige Preisentwicklung konterkarierte die Wohnraumversorgung und Vermögensbildung weiter Schichten der Bevölkerung.
(c) Nutzen – Erhalten
(1) (Direkte Objekt-)Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
Einen weiteren Schwerpunkt der staatlichen Wohnungspolitik bildet der soziale Wohnungsbau. Gemäß g 1 II. WoBauG haben Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände den Wohnungsbau unter besonde¬rer Bevorzugung des Baues von Wohnungen, die nach Größe, Aus-stattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten des Volkes bestimmt und geeignet sind, zu fördern. Giese Legaldefini¬tion enthält die subjektiven und objektiven Merkmale; als objekti¬ves gelten die Größe, Ausstattung und Mietsätze und als subjekti¬ves die "breiten Schichten".
(2) Grundsteuer
Die Grundsteuerbegünstigung wurde 1950 mit dem Ziel
- der Förderung des Wohnungsbaus und der Eigentumsbildung sowie
- der Erzielung tragbarer Mieten und Lasten bei Neubauten installiert.
(3) Erhöhte Abschreibungen nach § 7b EStG / Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG.
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A.01 Staatliche Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung, in Mill. DM (1950-1980)
A.02 Staatliche Fördermaßnahmen zur Miet- bzw. Lastensenkung, Mill. DM (1950-1980)
A.03 Wohnungsbauvolumen und Baufertigstellungen, in Mrd. DM (1950-1980)
A.01 Staatliche Fördermaßnahmen zur Eigenkapitalbildung, in Mill. DM (1950-1980)
A.02 Staatliche Fördermaßnahmen zur Miet- bzw. Lastensenkung, Mill. DM (1950-1980)
A.03 Wohnungsbauvolumen und Baufertigstellungen, in Mrd. DM (1950-1980)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Mai 2011
Jahr der Online-Publikation: 1983
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1983
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
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