ZA 8401 |
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Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Sozialer Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland 1950 – 1999. |
335 Zeitreihen (1950 - 2003) 23 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8401
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Sozialer Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland 1950 – 1999.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2003
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1961-2006 [2010]) histat-Datenkompilation online: Sozialer Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland 1950 – 1999.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8401
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die folgende Datenkompilation gibt einen Überblick über die Entwicklung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung des Wohnungsbaus durch die öffentliche Hand hat zum Ziel, einem durch Gesetz bestimmten Personenkreis Wohnraum zu tragbaren Kosten zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland war lange Jahre das II. Wohnungsbaugesetz, das als Ziel formulierte, Wohnungen zu schaffen, die nach Größe, Ausstattung Miete oder Belastung für breite Schichten der Bevölkerung bestimmt und geeignet sind. (nach § 1 II. WoBauG). Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum wurde bereits nach dem II. WoBauG außerdem der Erwerb von selbstgenutzten Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglicht. Durch unterschiedliche Formen von Subventionen (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung) werden die Mieten unter die Kostenmiete gesenkt und dadurch für die berechtigten unteren Einkommensgruppen geöffnet (direkte Bezuschussung der zu errichtenden Gebäude bzw. Wohnungen: objektbezogene Beihilfen bzw. Objektförderung). Dieses Gesetz wurde am 13. September 2001 abgelöst durch das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts. Es enthält das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnungsraumförderungsgesetz - WoFG). Es regelt den Wohnungsbau und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten mit Mietwohnungen, einschl. Genossenschaftlichem Wohnraum und die Bildung von selbst genutztem Immobilieneigentum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Neben der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum soll außerdem der Erwerb von selbstgenutztem Immobilieneigentum für einen breiten Bevölkerungskreis ermöglicht werden. Der soziale oder öffentliche Wohnungsbau in ‚Deutschland stellt eine staatliche Transferleistung dar. Daneben war der soziale Wohnungsbau bis in die 90er Jahre mit seinen umfassenden öffentlichen Investitionen ein wichtiges Element der staatlichen Wirtschaftsbeeinflussung und der Städtebaupolitik. Dieser frühere Soziale Wohnungsbau wurde im Jahr 2001 durch ein Wohnungspolitisches Förderinstrumentarium des Bundes und der Länder abgelöst, das aus mehreren Handlungsebenen besteht: Soziale Wohnraumförderung, Wohngeld, Eigentumsförderung, Bausparförderung, Wohnungsbauprämie, Altersvermögensgesetz Wohnwirtschaftliche Förderprogramme der KfW-Förderbank, „Initiative kostengünstig und qualitätsbewusst bauen“.
Die Statistik der Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau erstreckt sich auf Bauvorhaben von Wohnraum, die mit Mitteln der öffentlichen Haushalte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. Außerdem wird der Erwerb vorhandener Wohneinheiten erfasst, soweit er mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wird. Wichtige Nachweisungen der Bewilligungsstatistik waren bis 1999: (1) Geförderte Wohnungen und geförderte Gebäude (Neubau), ohne/mit Eigentumswohnungen; (2) Förderungsmittel nach Zweckbestimmung (Förderungswege); (3) Finanzierungsmittel und (4) Struktur im vollgeförderten reinen Wohnungsbau (Gebäudegröße, Gebäudezahl, Anzahl Wohnungen, Rauminhalt, Wohnfläche, veranschlagte Kosten). Vollgeförderte reine Wohnungsbauten sind Bauvorhaben zur Errichtung neuer Gebäude, die ausschließlich Wohneinheiten enthalten, die mit Mitteln öffentlicher Haushalte für den sozialen Wohnungsbau gefördert sind, gleichgültig in welchem Förderungsweg sie gefördert wurden.
Je nach der Zweckbestimmung der eingesetzten Förderungsmittel unterscheidet man Förderungsfälle im 1. Förderungsweg (der traditionelle „öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau“), ab 1966 Förderungsfälle im 2. Förderungsweg (Förderung von Wohneinheiten im Rahmen des steuerbegünstigten Wohnungsbaus auch für Personen mit höherem Einkommen) und ab 1989 Förderungsfälle nach der vereinbarten Förderung (3. Förderungsweg, Förderung von Bauvorhaben, bei denen zwischen Darlehens- und Zuschussgeber und dem Bauherren eine Vereinbarung abgeschlossen wird, in der u.a. insbesondere Bestimmungen über Höhe und Einsatz der Mittel festgelegt werden). Wohnungspolitische Zielsetzungen früherer Jahre waren insbesondere für den ersten Förderungsweg fast ausschließlich die Finanzierung von Mietwohnungen, gleichzeitig diente der zweite Förderungsweg als Ergänzung überwiegend der Eigentumsbildung. Ein Teil des 2. Förderungsweges war das Regionalprogramm des Bundes. In diesem Programm wurden den Bauherren bzw. den Erwerbern von Kaufeigenheimen oder Kaufeigentumswohnungen degressiv gestaffelt Aufwendungsdarlehen zur Verbilligung der Mieten oder Lasten gewährt.
Nach dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001 wird jährlich eine Statistik der Förderzusagen als Bundesstatistik durchgeführt (Gesetz über die soziale Wohnraumförderung, Wohnraumförderungsgesetz - WoFG). Die Bewilligungsstatistik wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes verändert, u.a. Wegfall der Differenzierung nach Förderungswegen. Zugleich soll die Statistik reduziert werden, d.h. der Erhebungskatalog wird gegenüber der bisherigen Statistik zurückgeführt.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Bundesrepublik Deutschland: 1950-1960: Ohne Saarland; 1950-1952: Ohne Berlin.
1961 bis 1990: Gebietsstand Früheres Bundesgebiet nach dem Gebietsstand bis zum 03.10.1990. Ab 1991: Deutschland: Früheres Bundesgebiet und Neue Länder einschl. Berlin-Ost; Neue Länder: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Quellentypen:
Publikationen der amtlichen Statistik mit Statistiken der Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau (insbesondere Fachserie 5, Bautätigkeit und Wohnungen; Reihe 2, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau, hrsg. vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden).
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1981 – 2001: Bevölkerungsstruktur und Wirtschaftskraft der Bundesländer, Ausgabe 1980 bis Ausgabe 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1961: Bauwirtschaft, Bautätigkeit, Wohnungen. Reihe 4, Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, Jg. 1959. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1981: Fachserie 5, Bautätigkeit und Wohnungen. Reihe S. 1, Baustatistische Reihen 1960 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1987: Fachserie 5, Bautätigkeit und Wohnungen. Reihe S. 1, Baustatistische Reihen 1970 bis 1986. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962 - 1976: Fachserie E, Bauwirtschaft, Bautätigkeit, Wohnungen. Reihe 4, Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, Jg. 1964 bis Jg. 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 - 1999: Fachserie 5, Bautätigkeit und Wohnungen. Reihe 2, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau, Jg. 1976 bis Jg. 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1987-2000: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Jahrgänge 1986 bis 1999. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Hrsg.), 2006: Statistisches Taschenbuch 2006. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
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Anmerkungen:
Zur den Definitionen, Merkmalen und ihren Ausprägungen der Bewilligungsstatistik siehe das beigefügte PDF –Dokument.
(1) Allgemeine Erläuterungen
Der soziale Wohnungsbau in der Bundesrepublik Deutschland war von Anfang an durch ein Nebeneinander von Miet- und Genossenschaftswohnungen und der Förderung des Wohnungseigentums für die im I. (1956) und II. (1956) Wohnungsbaugesetzes beschriebenen Gruppen gekennzeichnet. Der soziale Wohnungsbau nach dem II. Wohnungsbauförderungsgesetz und nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (2001) ist grundsätzlich als ein Vertrags- und Finanzierungsinstrument organisiert. Durch unterschiedliche Formen von Subventionen (Baukosten- und Aufwendungszuschüsse, Zinsverbilligung) werden die Mieten unter die Kostenmiete gesenkt und dadurch für die berechtigten unteren Einkommensgruppen geöffnet.
Die Statistik der Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau (Bewilligungsstatistik) ist durch Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz – II. WoBauG) vom 14. August 1990 (BGBl. I S. 1730) angeordnet und erfasst die im § 32 Abs. 2 dieses Gesetzes genannten Tatbestände. Sie erstreckt sich auf Bauvorhaben von Wohnraum, die mit Mitteln öffentlicher Haushalte im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden; außerdem wird der Erwerb vorhandener Wohneinheiten erfasst, soweit er mit Mitteln öffentlicher Haushalte gefördert wird.
(2) Änderung der Bewilligungsstatistik (ab dem Berichtsjahr 2002)
Nach dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001 wird jährlich eine Statistik der Förderzusagen als Bundesstatistik durchgeführt (Gesetz über die soziale Wohnraumförderung, Wohnraumförderungsgesetz - WoFG). Die Bewilligungsstatistik wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes verändert (u.a. Wegfall der Differenzierung nach Förderungswegen). Zugleich soll die Statistik reduziert werden. Für den Wohnungsbau (das Neuschaffen von Wohnraum) wird der in Absatz 3 enthaltene Erhebungskatalog gegenüber der bisherigen Statistik zurückgeführt. Bei einigen Merkmalen wird die Zahl der Merkmalsausprägungen vermindert, so bei den Bauherren, den Gebäuden, den Kosten der Finanzierung von Baumaßnahmen. Entfallen sollen auch die bautechnischen Merkmale (wie konventionelle Bauweise/Fertigbauweise), die Erfassung des Rauminhalts der Gebäude und der Raumanzahl der Wohnungen sowie die Erhebung der Zweckbindung von Wohnungen oder Wohnheimen für bestimmte Nutzergruppen und der Angaben zur monatlichen Durchschnittsbelastung selbstnutzender Eigentümer.
(3) Förderungswege
Je nach Zweckbestimmung der Mittel wurden drei Wege der Wohnungsbauförderung unterschieden:
1. Förderungsweg: Der 1. Förderungsweg umfasst den traditionellen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (§§ 25 – 68 II. WoBauG). Im ersten Förderungsweg wird der Wohnungsbau für den nach § 25 II. WoBauG begünstigten Personenkreis gefördert und zwar mit öffentlichen Mitteln im Sinne des § 6 Abs. 1 II. WoBauG.
2. Förderungsweg (ab 1966): Im 2. Förderungsweg werden Bauvorhaben mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten, die nicht als öffentliche Mittel im Sinne des § 6 Abs. 1 II. WoBauG gelten, auch für Personen mit höherem Einkommen gefördert. (§§ 88 – 88c II. WoBauG). Die im 2. Förderungsweg geförderten Wohnungen sind in der Regel nur solchen Personen zu überlassen, die durch den Bezug der Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung freimachen oder deren Jahreseinkommen die in den §§ 25a – d II. WoBauG bestimmte Einkommensgrenze nicht mehr als 60 vom Hundert übersteigt.
3. Förderungsweg (Nachweis ab dem Berichtsjahr 1989): In der vereinbarten Förderung (3. Förderungsweg) werden gemäß § 88d und e II. WoBauG Mittel aus öffentlichen Haushalten zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus abweichend von den Vorschriften der §§ 88 bis 88c vergeben. Die Mittel gelten nicht als öffentliche Mittel im Sinne des § 6 Abs. 1 II. WoBauG. Es werden Bauvorhaben gefördert, bei denen zwischen Darlehens- und Zuschussgeber und dem Bauherren eine Vereinbarung abgeschlossen wird, in der insbesondere Bestimmungen über Höhe und Einsatzart der Mittel, die Zweckbestimmung, Belegungsrechte, die Beachtung von Einkommensgrenzen, die Höhe der Miete und etwaige Änderungen während der Dauer der Zweckbestimmung sowie die Folgen von Vertragsverletzungen festgelegt werden.
(4) Finanzierungsmittel
Die Finanzierungsmittel werden gegliedert in:
- „Finanzierungsmittel insgesamt“,
++ davon: „Mittel aus öffentlichen Haushalten“,
++ davon: „Kapitalmarktmittel“ und
++ davon: „Sonstige Mittel“ (insgesamt, darunter: „Eigenleistung“).
Mittel aus öffentlichen Haushalten für den 1. Förderungsweg sind Finanzierungsmittel nach § 6 Abs. 1 II. WoBauG für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau. Zu ihnen zählen auch Mittel, die - ohne über öffentliche Haushalte zu laufen – von Spezialinstituten (Landeskreditanstalten, Landestreuhandstellen u-ä.) global auf dem Kapitalmarkt beschafft und als öffentliche Baudarlehen eingesetzt werden.
Dagegen zählen andere von Spezialinstituten beschaffte Kreditmarktmittel, die unter Verbilligung durch Zinszuschüsse oder Annuitätshilfen eingesetzt werden, nicht zu den öffentlichen Mitteln.
Zu den Mitteln aus öffentlichen Haushalten für den 2. Förderungsweg und der vereinbarten Förderung zählen insbesondere Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse nach § 6 Abs. 2 II. WoBauG.
Zu den Kapitalmarktmitteln gehören auch Mittel, die von Spezialinstituten (Landdeskreditanstalten, Landestreuhandstellen u.ä.) auf dem Kapitalmarkt beschafft und unter Verbilligung durch Zinszuschüsse oder Annuitätshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Sonstige Mittel sind alle übrigen Finanzierungsmittel, die weder zu den Mitteln aus öffentlichen Haushalten noch zu den Kapitalmarktmitteln rechnen. Hierzu zählen neben der Eigenleistung des Bauherren bzw. künftigen Erwerbers die Arbeitgeberdarlehen und Arbeitgeberzuschüsse, die Aufbaudarlehen und die Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz, sonstige aus öffentlichen Haushalten direkt bereitgestellte Mittel (z.B. Mittel des Bundesjugendplanes, der Kriegsfolgehilfe und des Grünen Planes sowie Mittel der Bundesanstalt für Arbeit, soweit sie nicht zu den Arbeitgeberleistungen gehören), Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen, sonstige Mittel (wie Verwandten- und Gefälligkeitsdarlehen).
(5) Förderungsmittel:
Die Förderungsmittel insgesamt gliedern sich in:
- Bundes- und Landesmittel (nach Förderungswegen, für den 1. 2. und 3. Förderungsweg);
- Objektbezogene Beihilfen (einschl. durch Annuitätshilfen verbilligte Baudarlehen in Hamburg): Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse, Annuitätshilfen, Zinszuschüsse.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Bewilligungen, im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (1960-1999)
A.01a Übersicht: Öffentlich geförderte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1950-2003)
A.01b Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
A.01c Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Neue Länder (1991-1999)
A.01d Bewilligungen im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau: Gebäude und Wohnungen, Deutschland (1991-1999)
A.02a Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswege), Früheres Bundesgebiet (1960-1998)
A.02b Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswegen), Neue Länder (1991-1998)
A.02c Förderungsmittel nach Art der Förderung (Förderungswegen), Deutschland (1991-1998)
A.03a Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Früheres Bundesgebiet (1960-1998)
A.03b Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Neue Länder (1991-1998)
A.03c Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Finanzquellen, Deutschland (1991-1998)
A.04 Veranschlagte Finanzierungsmittel insgesamt nach Förderungswegen (1960-1999)
B. Struktur im voll geförderten reinen Wohnungsbau (1960-1999)
B.01a Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Früheres Bundesgebiet (1962-1998)
B.01b Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Neue Länder (1990-1998)
B.01c Wohngebäude mit 1 und 2 Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Deutschland (1990-1998)
B.02a Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Früheres Bundesgebiet (1962-1998)
B.02b Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Neue Länder (1990-1998)
B.02c Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen (Förderung insgesamt): Gebäudezahl, Wohnungsgröße und veranschlagte Gesamtkosten nach Kostenarten, Deutschland (1990-1998)
C. Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau und ihre Finanzierung nach Bundesländern
C.01a Bewilligte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau (sämtliche Förderungswege) nach Bundesländern (1955-1998)
C.01b Bewilligte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, 1. Förderungsweg nach Bundesländern (1962-1999)
C.02a Finanzierungsmittel insgesamt nach Bundesländern (1955-1998)
C.02b Finanzierungsmittel: Darunter „Kapitalmarktmittel“ nach Bundesländern (1955-1998)
C.02c Finanzierungsmittel: Darunter "Sonstige Mittel insgesamt" (im wesentlichen Eigenmittel) nach Bundesländern (1955-1998)
C.02d Finanzierungsmittel: Darunter "Mittel aus öffentlichen Haushalten" nach Bundesländern (1955-1998)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juni 2010
Jahr der Online-Publikation: 1961-2006
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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