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Studien Zeitreihen |
ZA 8215 | Einkommen | Kiesewetter, Hubert, Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich. |
375 Zeitreihen (1870 - 1914) 6 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8215
Studientitel: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1870 - 1914
Primärforscher: Kiesewetter, Hubert
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kiesewetter, Hubert, 1989: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich, in: Bergmann/Brockstedt et al., 1989: Regionen im historischen Vergleich. Studien zu Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Band 55. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kiesewetter, Hubert, (1989 [2005]) Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8215
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1870 - 1914
Primärforscher: Kiesewetter, Hubert
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Kiesewetter, Hubert, 1989: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich, in: Bergmann/Brockstedt et al., 1989: Regionen im historischen Vergleich. Studien zu Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Band 55. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Kiesewetter, Hubert, (1989 [2005]) Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8215
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Diese Studie entstand im Forschungsprojektschwerpunkt „Historische Regionalforschung“, der im Zentralinstitut für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität ‚Berlin von 1981 bis 1985 bestand. Er wurde von der Freien Universität Berlin finanziert. Die Mitglieder der Forschungsgruppe, Sozial- und Wirtschaftshistoriker aus verschiedenen Fachbereichen der Freien Universität Berlin, verband vor allem ein gemeinsames Interesse an dem Vergleich historischer Regionen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Der historische Regionalvergleich erschien den Mitgliedern für die Erklärung bestimmter wirtschaftlicher Entwicklungsprozesse und einzelner sozialer Bewegungen besonders geeignet, da der Kontrastvergleich historischer Regionen Bedingungen und Hemmungen wirtschaftlicher Entwicklungen und sozialer Bewegungen besser erschließt und sie besser erklären lässt als die Untersuchung einer Einzelregion. Die Analyse deutscher Regionen im Prozess der Industrialisierung anstelle des Nationalstaats bedeutet auch für die Zeit nach der Reichsgründung von 1871, das das regionale Weiterbestehen historischer Besonderheiten und sozialökonomischer Prägungen, die sich im Laufe von Jahrhunderten herausgebildet hatten und selbst durch eine Industrielle Revolution nicht vollständig beseitigt werden konnten, berücksichtigt werden.
Die vorliegende Studie neben der Frage nach den Lohndifferenzen zwischen mehreren deutschen Regionen nach, wobei auf die regionale Einkommensstruktur und –verteilung nicht eingegangen wird. Das Studium der Löhne in Deutschland hat eine lange Tradition. Dabei lag das Schwergewicht der Erfassung sowohl bei Betriebslöhnen, Löhnen bestimmter Branchen oder Arbeiterkategorien als auch die in der Ermittlung von langfristigen gesamtwirtschaftlichen Nominal- und Reallöhnen. In der wissenschaftlichen Literatur über Lohnbewegungen wird zwischen „Nominallohn“ und „Reallohn“ unterschieden. Als Nominallohn wird der Lohnbetrag angesehen, der tatsächlich an den Arbeiter ausgezahlt, bzw. mit ihm ausgehandelt wurde, während der Reallohn eine errechnete Größe ist, in der die Preisveränderungen verschiedener Güter berücksichtigt werden. „Solange die Preise relativ stabil sind, kann der Nominallohn die Disparitäten regionaler Lohngefüge einigermaßen exakt widerspiegeln. Wenn die Preise jedoch von Jahr zu Jahr und über einen längeren Zeitraum stark ansteigen oder fallen, d.h. eine Inflation oder Deflation der Preise auftritt, ist ein Vergleich von regionalen Löhnen bzw. Lebenshaltungskosten zur Bestimmung von Lohndisparitäten nicht sehr aussagekräftig. Und obwohl die Preise verschiedener Güter im deutschen Kaiserreich nicht nur stark, sondern auch von Gut zu Gut und von Region zu Region unterschiedlich stark schwankten, werden hier überwiegend Nominallöhne zum Vergleich herangezogen und zwar aus folgenden Gründen: erstens ist die Ermittlung zuverlässiger regionaler Lebenshaltungskostenindizes selbst heute noch ein gewagtes Unterfangen, und die Schwierigkeiten für die Zeit von 1871 bis 1914 sind fast unüberwindlich oder zumindest mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, wenn man gehaltvolle Ergebnisse anstrebt. Zweitens sind die staatlichen und politischen Regionen nicht deckungsgleich mit den regionalen und branchenspezifischen Löhnen, die ich den „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts“ entnommen habe. Lebenshaltungskostenindizes für einzelne deutsche Staaten oder regionale politische Einheiten, wie z. B. Provinzen oder Kreise, müssten auf die entsprechenden Gebiete der Berufsgenossenschaften umgerechnet werden“. … (Kiesewetter, Hubert, 1989: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich, in: Bergmann/Brockstedt et al., 1989: Regionen im historischen Vergleich. Studien zu Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Band 55. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 133f; S. 151).
Die Vielzahl von Berufen und Entlohnungsmethoden und ihr Wandel während des 19. Jahrhunderts machen es nahezu unmöglich, aufgrund unserer heutigen Kenntnisse repräsentative Aussagen über regionale Lohnentwicklungen zu machen, die das ganze Kaiserreich umspannen. Erst die Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamtes seit den späten 1880er Jahren ermöglichen eine branchenmäßige und regionale Gliederung von Löhnen, deren Repräsentationsgrad zwar unterschiedlich, aber in jedem Fall solchen Löhnen vorzuziehen ist, die lediglich auf einzelnen Unternehmungen basieren.
„Rüdiger Hohls hat in einer unveröffentlichten Berliner Staatsexamensarbeit regionale Nominallöhne für Sachsen, Württemberg, Mecklenburg, Oldenburg, die Hansestädte sowie das Deutsche Reich von 1891 bis 1940 neu berechnet. Er legt ebenfalls die Daten des Reichsversicherungsamtes zugrunde, verwendet aber nicht, wie bisher üblich, die Beitragsangaben zur Unfallversicherung, sondern diejenigen zur Alters- und Invalidenversicherung. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin dass die lohnabhängigen Beiträge der Arbeiter, die von den Landesversicherungsanstalten als Träger der Alters- und Invalidenversicherung eingezogen wurden, eine regionale Differenzierung nach Staaten ermöglichen. Die Bezirksgrenzen der Landesversicherungsanstalten deckten sich weitgehend mit den Staats-, Provinz- und Regierungsbezirks- oder Kreisgrenzen, d.h. sie entsprechen den gewerbsstatistischen Erhebungen der Reichsstatistik in weit höherem Maß als die regionalen Abgrenzungen der Berufsgenossenschaften. Der Nachteil liegt in einer geringeren Repräsentativität der Löhne und darin, dass die Beiträge zur Invalidenrechnung nicht nach Berufsgruppen oder Wirtschaftsbranchen differenziert werden können. Erst die Kombination beider Erhebungsarten würde es ermöglichen, genauere Aussagen über regionale und branchenmäßige Lohndisparitäten zu treffen. … Hohls kommt bei seiner regional differenzierten Betrachtung der Lohnentwicklung für die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zu dem Ergebnis, dass 1. mit einem quellenadäquaten Berechnungsverfahren die regionale Lohnentwicklung von circa 30 Bezirken der Landesversicherungsanstalten rekonstruiert werden kann; 2. da die Versichertenschaft der Invalidenversicherung zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der regionalen Erwerbsbevölkerung repräsentierte und die Arbeiter in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr, häusliche Dienstleistungen sowie Teile der Angestelltenschaft umschloß, können regionale ökonomische Strukturunterschiede ermittelt werden; 3. Industrieregionen hatten durchschnittlich höhere Löhne als Agrarregionen, doch zeigt sich in der Vorkriegszeit eine leichte Verringerung der interregionalen Lohndifferenzen; 4. die konjunkturelle Abhängigkeit der Löhne war bis zum Ersten Weltkrieg im Vergleich mit der Zwischenkriegszeit nicht sehr stark ausgeprägt “(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 157f).
Der Vergleich mit den regionalen Durchschnittslöhnen, die Rüdiger Hohls ermittelt hat, stößt schnell auf erhebliche Unterschiede. „Genau genommen ist dieser Vergleich nur für Sachsen möglich, speziell für die sächsische Textilindustrie, weil die Berufsgenossenschaften nicht mit den Staaten in Tabelle 12 [Die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne in einigen deutschen Regionen 1891-1914 (in Mark)] übereinstimmen. Trotzdem lässt sich zeigen, dass die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne die regionalen Lohndisparitäten innerhalb der Branche zu stark nivellieren, um wirtschaftliche oder konjunkturelle Einflüsse messen zu können. Dazu einige Beispiele. Die durchschnittlichen Jahreslöhne in der sächsischen Textilindustrie liegen z.B. 1888 bei 522 und 1913 bei 842 Mark, während die Löhne in der sächsisch-thüringischen Eisen- und Stahlindustrie in demselben Zeitraum von 869 von 1237 Mark ansteigen. In der Textilindustrie erreicht Schlesien, mit durchschnittlichen Nominallöhnen von 415 Mark im Jahr 1888, 1913 nicht viel mehr als Rheinland-Westfalen bereits im Ausgangsjahr aufweist, nämlich 667 zu 648 Mark, während die Durchschnittslöhne in Rheinland-Westfalen bis 1913 auf 965 Mark klettern. Die norddeutschen und süddeutschen Textilindustrielöhne weichen von denen in Sachsen nicht wesentlich ab. Die Differenzen sind noch größer in der Eisen- und Stahlindustrie. In Schlesien liegen die jährlichen Nominallöhne 1888 bei 634 Mark und erhöhen sich bis 1913 auf 1122 Mark. Die rheinisch-westfälischen Hütten- und Walzwerke starten 1888 mit einem Lohnniveau von 986 Mark und erreichen 1913 1744 Mark. Auch die rheinisch-westfälische Maschinenbau- und Kleineisenindustrie, deren Löhne 1888 bei 877 Mark liegen, steigen bis 1913 auf 1427 Mark. Zu diesem Zeitpunkt haben sie alle anderen löhne in der Eisen- und Stahlindustrie überholt. Sachsen-Thüringen 1888: 869, 1913: 1237 Mark; Norddeutschland 1888: 833, 1913: 1388 Mark; Nordostdeutschland 1888: 828, 1913: 1337 Mark; Südwestdeutschland 1888: 815, 1913: 1412 Mark; Süddeutschland 1888: 747, 1913: 1289 Mark. Obwohl die unterschiedlichen Gebietsangrenzungen der einzelnen Berufsgenossenschaften den genauen Vergleich regionaler Lohnparitäten erschweren, lassen sich einige Tendenzen klar erkennen. In allen drei Industriegruppen liegen die Löhne in Schlesien (bzw. Posen) weit unter dem durchschnittlichen Lohnniveau. Man kann vermuten, dass die Situation in Westpreußen, Ostpreußen und Pommern kaum günstiger war, denn wie wir gesehen haben, ist deren wirtschaftliche Entwicklung im Kaiserreich noch schleppender verlaufen. Umgekehrt ist die Situation in Rheinland-Westfalen. Dort überragen die Durchschnittslöhne der drei Industriegruppen alle anderen vergleichbaren Löhne, was zweifellos Ausdruck der überragenden ökonomischen Stellung dieser Region in der deutschen Volkswirtschaft in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg ist. Die Nominallöhne in der Bauindustrie, die am stärksten regional aufgegliedert ist, bestätigen weitgehend diesen Eindruck. Gemessen am Durchschnittslohn im deutschen reich in der Periode 1908-12, weisen die sechs industriell entwickelten bzw. durch Großstädte geprägten Regionen die höchsten Löhne in der Bauindustrie auf: Rheinland-Westfalen, Hamburg, Hessen-Nassau, Norddeutschland, Württemberg und Sachsen“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, S. 159f).
Zusammenfassung der Ergebnisse: „Seit der Reichsgründung und der damit verbundenen Herstellung eines geschlossenen wirtschaftlichen und politischen Raumes, der gegenüber andern Industrienationen auf gleicher Stufe stand, erlebte Deutschland ein rapides Bevölkerungswachstum. Diese Bevölkerungszunahme bedeutete ein vermehrtes Angebot an Arbeitskräften, die entweder auswandern oder auf den binnenländischen Märkten nach Arbeit suchen mussten. Im kaiserreich wurden beide Möglichkeiten mit phasenweise unterschiedlicher Intensität praktiziert. Ein Überangebot an Arbeitskräften hätte nach der klassischen Wirtschaftstheorie zu Lohnsenkungen führen müssen, aber das Gegenteil war der Fall. Die regional stark expandierenden Industriezweige mussten, um überhaupt genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können, höhere Löhne zahlen. Dies hatte zwei Folgen. Zum einen gingen offenbar steigende Löhne mit einer entsprechenden Zunahme der Beschäftigung einher, wie dies in der Eisen- und Stahlindustrie Rheinland-Westfalens oder – umgekehrt – in der Textilindustrie Schlesiens zu beobachten ist, wo der geringe Anstieg der Löhne zur Abwanderung führte. Zum anderen hatten unterschiedliche regionale Lohnniveaus in gleichen Branchen die Funktion, die Wanderungsrichtungen der Binnenwanderung zu bestimmen, gleichgültig, ob es sich um Nah- oder Fernwanderung handelte. Der regional so unterschiedlich verlaufenden Industrialisierungsprozess Deutschland führte also nicht nut zu Lohndisparitäten, die mobilitätswilliger Arbeitskräfte aus Niedriglohnregionen anzogen; die führenden Industriebranchen hätten sich erst gar nicht in dem geschilderten maße ausdehnen können, wenn dieses Arbeitskräftereservoir nicht vorhanden und mobilisierbar gewesen wäre. Die regionale Industrialisierung im Kaiserreich zeigt somit bezüglich der Löhne und Wanderungen ein ökonomisches Doppelgesicht. Einerseits weisen jene Industriebranchen in verschiedenen deutschen Staaten und Regionen, die über eine vorteilhafte Ausstattung an Kapital, natürlichen Ressourcen, Unternehmern, Standorten etc. verfügten, höhere Lohnniveaus und größere Wanderungsgewinne auf. Andererseits sind die agrarischen Gebiete, die die niedrigsten Löhne und die größten Wanderungsverluste verzeichnen, nicht nur Verlierer. Sie konnten zwar zu keiner Zeit im Kaiserreich entsprechend ihrem Bevölkerungszuwachs genügend Arbeitsplätze anbieten, doch ihr Bevölkerungsüberschuss trug wesentlich zum Wirtschaftswachstum in anderen Teilen des Reichs bei und damit zu Lohnsteigerungen und Wohlstandszunahme in agrarischen Regionen. Regionale Lohndisparitäten im Kaiserreich verstärkten somit nicht gleichzeitig regionale Wohlstandsdisparitäten. Die Schere des regionalen wirtschaftlichen Wachstums öffnete sich nicht in dem Maße, wie es nach der Anzahl der Abwanderungen zu vermuten gewesen wäre“
(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 169).
Verzeichnis der Tabellen in HISTAT:
A. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
A.1 Erwerbstätige und Angehörige nach Wirtschaftssektoren im Deutschen Reich (1882-1907);
A.2 Beschäftigte in Bergbau, Industrie und Handwerk im Deutschen Reich nach Industriegruppen (1875-1913);
A.3 Bevölkerungsbewegung im Deutschen Kaiserreich (1870-1914);
A.4 Bevölkerungswachstum der preußischen Provinzen und der größeren Bundesstaaten im Deutschen Reich (1871-1910).
B. Lohnentwicklung
B1. Die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne in einigen deutschen Regionen nach Rüdiger Hohls (1891-1914);
B.2 Betriebe, Arbeiter und Löhne nach Regionen und Berufsgenossenschaften (1885-1913).
Diese Studie entstand im Forschungsprojektschwerpunkt „Historische Regionalforschung“, der im Zentralinstitut für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität ‚Berlin von 1981 bis 1985 bestand. Er wurde von der Freien Universität Berlin finanziert. Die Mitglieder der Forschungsgruppe, Sozial- und Wirtschaftshistoriker aus verschiedenen Fachbereichen der Freien Universität Berlin, verband vor allem ein gemeinsames Interesse an dem Vergleich historischer Regionen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Der historische Regionalvergleich erschien den Mitgliedern für die Erklärung bestimmter wirtschaftlicher Entwicklungsprozesse und einzelner sozialer Bewegungen besonders geeignet, da der Kontrastvergleich historischer Regionen Bedingungen und Hemmungen wirtschaftlicher Entwicklungen und sozialer Bewegungen besser erschließt und sie besser erklären lässt als die Untersuchung einer Einzelregion. Die Analyse deutscher Regionen im Prozess der Industrialisierung anstelle des Nationalstaats bedeutet auch für die Zeit nach der Reichsgründung von 1871, das das regionale Weiterbestehen historischer Besonderheiten und sozialökonomischer Prägungen, die sich im Laufe von Jahrhunderten herausgebildet hatten und selbst durch eine Industrielle Revolution nicht vollständig beseitigt werden konnten, berücksichtigt werden.
Die vorliegende Studie neben der Frage nach den Lohndifferenzen zwischen mehreren deutschen Regionen nach, wobei auf die regionale Einkommensstruktur und –verteilung nicht eingegangen wird. Das Studium der Löhne in Deutschland hat eine lange Tradition. Dabei lag das Schwergewicht der Erfassung sowohl bei Betriebslöhnen, Löhnen bestimmter Branchen oder Arbeiterkategorien als auch die in der Ermittlung von langfristigen gesamtwirtschaftlichen Nominal- und Reallöhnen. In der wissenschaftlichen Literatur über Lohnbewegungen wird zwischen „Nominallohn“ und „Reallohn“ unterschieden. Als Nominallohn wird der Lohnbetrag angesehen, der tatsächlich an den Arbeiter ausgezahlt, bzw. mit ihm ausgehandelt wurde, während der Reallohn eine errechnete Größe ist, in der die Preisveränderungen verschiedener Güter berücksichtigt werden. „Solange die Preise relativ stabil sind, kann der Nominallohn die Disparitäten regionaler Lohngefüge einigermaßen exakt widerspiegeln. Wenn die Preise jedoch von Jahr zu Jahr und über einen längeren Zeitraum stark ansteigen oder fallen, d.h. eine Inflation oder Deflation der Preise auftritt, ist ein Vergleich von regionalen Löhnen bzw. Lebenshaltungskosten zur Bestimmung von Lohndisparitäten nicht sehr aussagekräftig. Und obwohl die Preise verschiedener Güter im deutschen Kaiserreich nicht nur stark, sondern auch von Gut zu Gut und von Region zu Region unterschiedlich stark schwankten, werden hier überwiegend Nominallöhne zum Vergleich herangezogen und zwar aus folgenden Gründen: erstens ist die Ermittlung zuverlässiger regionaler Lebenshaltungskostenindizes selbst heute noch ein gewagtes Unterfangen, und die Schwierigkeiten für die Zeit von 1871 bis 1914 sind fast unüberwindlich oder zumindest mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden, wenn man gehaltvolle Ergebnisse anstrebt. Zweitens sind die staatlichen und politischen Regionen nicht deckungsgleich mit den regionalen und branchenspezifischen Löhnen, die ich den „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts“ entnommen habe. Lebenshaltungskostenindizes für einzelne deutsche Staaten oder regionale politische Einheiten, wie z. B. Provinzen oder Kreise, müssten auf die entsprechenden Gebiete der Berufsgenossenschaften umgerechnet werden“. … (Kiesewetter, Hubert, 1989: Regionale Lohndisparitäten und innerdeutsche Wanderungen im Kaiserreich, in: Bergmann/Brockstedt et al., 1989: Regionen im historischen Vergleich. Studien zu Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Band 55. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 133f; S. 151).
Die Vielzahl von Berufen und Entlohnungsmethoden und ihr Wandel während des 19. Jahrhunderts machen es nahezu unmöglich, aufgrund unserer heutigen Kenntnisse repräsentative Aussagen über regionale Lohnentwicklungen zu machen, die das ganze Kaiserreich umspannen. Erst die Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamtes seit den späten 1880er Jahren ermöglichen eine branchenmäßige und regionale Gliederung von Löhnen, deren Repräsentationsgrad zwar unterschiedlich, aber in jedem Fall solchen Löhnen vorzuziehen ist, die lediglich auf einzelnen Unternehmungen basieren.
„Rüdiger Hohls hat in einer unveröffentlichten Berliner Staatsexamensarbeit regionale Nominallöhne für Sachsen, Württemberg, Mecklenburg, Oldenburg, die Hansestädte sowie das Deutsche Reich von 1891 bis 1940 neu berechnet. Er legt ebenfalls die Daten des Reichsversicherungsamtes zugrunde, verwendet aber nicht, wie bisher üblich, die Beitragsangaben zur Unfallversicherung, sondern diejenigen zur Alters- und Invalidenversicherung. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin dass die lohnabhängigen Beiträge der Arbeiter, die von den Landesversicherungsanstalten als Träger der Alters- und Invalidenversicherung eingezogen wurden, eine regionale Differenzierung nach Staaten ermöglichen. Die Bezirksgrenzen der Landesversicherungsanstalten deckten sich weitgehend mit den Staats-, Provinz- und Regierungsbezirks- oder Kreisgrenzen, d.h. sie entsprechen den gewerbsstatistischen Erhebungen der Reichsstatistik in weit höherem Maß als die regionalen Abgrenzungen der Berufsgenossenschaften. Der Nachteil liegt in einer geringeren Repräsentativität der Löhne und darin, dass die Beiträge zur Invalidenrechnung nicht nach Berufsgruppen oder Wirtschaftsbranchen differenziert werden können. Erst die Kombination beider Erhebungsarten würde es ermöglichen, genauere Aussagen über regionale und branchenmäßige Lohndisparitäten zu treffen. … Hohls kommt bei seiner regional differenzierten Betrachtung der Lohnentwicklung für die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zu dem Ergebnis, dass 1. mit einem quellenadäquaten Berechnungsverfahren die regionale Lohnentwicklung von circa 30 Bezirken der Landesversicherungsanstalten rekonstruiert werden kann; 2. da die Versichertenschaft der Invalidenversicherung zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der regionalen Erwerbsbevölkerung repräsentierte und die Arbeiter in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr, häusliche Dienstleistungen sowie Teile der Angestelltenschaft umschloß, können regionale ökonomische Strukturunterschiede ermittelt werden; 3. Industrieregionen hatten durchschnittlich höhere Löhne als Agrarregionen, doch zeigt sich in der Vorkriegszeit eine leichte Verringerung der interregionalen Lohndifferenzen; 4. die konjunkturelle Abhängigkeit der Löhne war bis zum Ersten Weltkrieg im Vergleich mit der Zwischenkriegszeit nicht sehr stark ausgeprägt “(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 157f).
Der Vergleich mit den regionalen Durchschnittslöhnen, die Rüdiger Hohls ermittelt hat, stößt schnell auf erhebliche Unterschiede. „Genau genommen ist dieser Vergleich nur für Sachsen möglich, speziell für die sächsische Textilindustrie, weil die Berufsgenossenschaften nicht mit den Staaten in Tabelle 12 [Die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne in einigen deutschen Regionen 1891-1914 (in Mark)] übereinstimmen. Trotzdem lässt sich zeigen, dass die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne die regionalen Lohndisparitäten innerhalb der Branche zu stark nivellieren, um wirtschaftliche oder konjunkturelle Einflüsse messen zu können. Dazu einige Beispiele. Die durchschnittlichen Jahreslöhne in der sächsischen Textilindustrie liegen z.B. 1888 bei 522 und 1913 bei 842 Mark, während die Löhne in der sächsisch-thüringischen Eisen- und Stahlindustrie in demselben Zeitraum von 869 von 1237 Mark ansteigen. In der Textilindustrie erreicht Schlesien, mit durchschnittlichen Nominallöhnen von 415 Mark im Jahr 1888, 1913 nicht viel mehr als Rheinland-Westfalen bereits im Ausgangsjahr aufweist, nämlich 667 zu 648 Mark, während die Durchschnittslöhne in Rheinland-Westfalen bis 1913 auf 965 Mark klettern. Die norddeutschen und süddeutschen Textilindustrielöhne weichen von denen in Sachsen nicht wesentlich ab. Die Differenzen sind noch größer in der Eisen- und Stahlindustrie. In Schlesien liegen die jährlichen Nominallöhne 1888 bei 634 Mark und erhöhen sich bis 1913 auf 1122 Mark. Die rheinisch-westfälischen Hütten- und Walzwerke starten 1888 mit einem Lohnniveau von 986 Mark und erreichen 1913 1744 Mark. Auch die rheinisch-westfälische Maschinenbau- und Kleineisenindustrie, deren Löhne 1888 bei 877 Mark liegen, steigen bis 1913 auf 1427 Mark. Zu diesem Zeitpunkt haben sie alle anderen löhne in der Eisen- und Stahlindustrie überholt. Sachsen-Thüringen 1888: 869, 1913: 1237 Mark; Norddeutschland 1888: 833, 1913: 1388 Mark; Nordostdeutschland 1888: 828, 1913: 1337 Mark; Südwestdeutschland 1888: 815, 1913: 1412 Mark; Süddeutschland 1888: 747, 1913: 1289 Mark. Obwohl die unterschiedlichen Gebietsangrenzungen der einzelnen Berufsgenossenschaften den genauen Vergleich regionaler Lohnparitäten erschweren, lassen sich einige Tendenzen klar erkennen. In allen drei Industriegruppen liegen die Löhne in Schlesien (bzw. Posen) weit unter dem durchschnittlichen Lohnniveau. Man kann vermuten, dass die Situation in Westpreußen, Ostpreußen und Pommern kaum günstiger war, denn wie wir gesehen haben, ist deren wirtschaftliche Entwicklung im Kaiserreich noch schleppender verlaufen. Umgekehrt ist die Situation in Rheinland-Westfalen. Dort überragen die Durchschnittslöhne der drei Industriegruppen alle anderen vergleichbaren Löhne, was zweifellos Ausdruck der überragenden ökonomischen Stellung dieser Region in der deutschen Volkswirtschaft in den Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg ist. Die Nominallöhne in der Bauindustrie, die am stärksten regional aufgegliedert ist, bestätigen weitgehend diesen Eindruck. Gemessen am Durchschnittslohn im deutschen reich in der Periode 1908-12, weisen die sechs industriell entwickelten bzw. durch Großstädte geprägten Regionen die höchsten Löhne in der Bauindustrie auf: Rheinland-Westfalen, Hamburg, Hessen-Nassau, Norddeutschland, Württemberg und Sachsen“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, S. 159f).
Zusammenfassung der Ergebnisse: „Seit der Reichsgründung und der damit verbundenen Herstellung eines geschlossenen wirtschaftlichen und politischen Raumes, der gegenüber andern Industrienationen auf gleicher Stufe stand, erlebte Deutschland ein rapides Bevölkerungswachstum. Diese Bevölkerungszunahme bedeutete ein vermehrtes Angebot an Arbeitskräften, die entweder auswandern oder auf den binnenländischen Märkten nach Arbeit suchen mussten. Im kaiserreich wurden beide Möglichkeiten mit phasenweise unterschiedlicher Intensität praktiziert. Ein Überangebot an Arbeitskräften hätte nach der klassischen Wirtschaftstheorie zu Lohnsenkungen führen müssen, aber das Gegenteil war der Fall. Die regional stark expandierenden Industriezweige mussten, um überhaupt genügend Arbeitskräfte rekrutieren zu können, höhere Löhne zahlen. Dies hatte zwei Folgen. Zum einen gingen offenbar steigende Löhne mit einer entsprechenden Zunahme der Beschäftigung einher, wie dies in der Eisen- und Stahlindustrie Rheinland-Westfalens oder – umgekehrt – in der Textilindustrie Schlesiens zu beobachten ist, wo der geringe Anstieg der Löhne zur Abwanderung führte. Zum anderen hatten unterschiedliche regionale Lohnniveaus in gleichen Branchen die Funktion, die Wanderungsrichtungen der Binnenwanderung zu bestimmen, gleichgültig, ob es sich um Nah- oder Fernwanderung handelte. Der regional so unterschiedlich verlaufenden Industrialisierungsprozess Deutschland führte also nicht nut zu Lohndisparitäten, die mobilitätswilliger Arbeitskräfte aus Niedriglohnregionen anzogen; die führenden Industriebranchen hätten sich erst gar nicht in dem geschilderten maße ausdehnen können, wenn dieses Arbeitskräftereservoir nicht vorhanden und mobilisierbar gewesen wäre. Die regionale Industrialisierung im Kaiserreich zeigt somit bezüglich der Löhne und Wanderungen ein ökonomisches Doppelgesicht. Einerseits weisen jene Industriebranchen in verschiedenen deutschen Staaten und Regionen, die über eine vorteilhafte Ausstattung an Kapital, natürlichen Ressourcen, Unternehmern, Standorten etc. verfügten, höhere Lohnniveaus und größere Wanderungsgewinne auf. Andererseits sind die agrarischen Gebiete, die die niedrigsten Löhne und die größten Wanderungsverluste verzeichnen, nicht nur Verlierer. Sie konnten zwar zu keiner Zeit im Kaiserreich entsprechend ihrem Bevölkerungszuwachs genügend Arbeitsplätze anbieten, doch ihr Bevölkerungsüberschuss trug wesentlich zum Wirtschaftswachstum in anderen Teilen des Reichs bei und damit zu Lohnsteigerungen und Wohlstandszunahme in agrarischen Regionen. Regionale Lohndisparitäten im Kaiserreich verstärkten somit nicht gleichzeitig regionale Wohlstandsdisparitäten. Die Schere des regionalen wirtschaftlichen Wachstums öffnete sich nicht in dem Maße, wie es nach der Anzahl der Abwanderungen zu vermuten gewesen wäre“
(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 169).
Verzeichnis der Tabellen in HISTAT:
A. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
A.1 Erwerbstätige und Angehörige nach Wirtschaftssektoren im Deutschen Reich (1882-1907);
A.2 Beschäftigte in Bergbau, Industrie und Handwerk im Deutschen Reich nach Industriegruppen (1875-1913);
A.3 Bevölkerungsbewegung im Deutschen Kaiserreich (1870-1914);
A.4 Bevölkerungswachstum der preußischen Provinzen und der größeren Bundesstaaten im Deutschen Reich (1871-1910).
B. Lohnentwicklung
B1. Die jährlichen nominalen Durchschnittslöhne in einigen deutschen Regionen nach Rüdiger Hohls (1891-1914);
B.2 Betriebe, Arbeiter und Löhne nach Regionen und Berufsgenossenschaften (1885-1913).
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutsches Kaiserreich 1888-1913: Süddeutschland, Südwestdeutschland, Thüringen, Schlesien, Nordostdeutschland, Nordwestdeutschland, Mitteldeutschland (Sachsen-Thüringen), Rheinland-Westfalen, Bayern, Hessen-Nassau, Magdeburg, Hannover, Hamburg,
Sachsen, Württemberg, Elsaß-Lothringen.
Deutsches Kaiserreich 1888-1913: Süddeutschland, Südwestdeutschland, Thüringen, Schlesien, Nordostdeutschland, Nordwestdeutschland, Mitteldeutschland (Sachsen-Thüringen), Rheinland-Westfalen, Bayern, Hessen-Nassau, Magdeburg, Hannover, Hamburg,
Sachsen, Württemberg, Elsaß-Lothringen.
Quellentypen:
Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts; wissenschaftliche Einzelpublikationen; Eigenberechnungen.
Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts; wissenschaftliche Einzelpublikationen; Eigenberechnungen.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, Jg. 3-31, 1887-1915, Berlin 1887ff.
Wolfram Fischer, 1985: Deutschland 1850-1914, in: Handbuch der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 5, Stuttgart, S. 404f., Tab. 23. Eigene Berechnungen.
Hohls, R., 1984: Die regionale Differenzierung der Nominallöhne im Deutschen Reich vom Einsetzen der Sozialversicherung bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs nach der Entwicklung der lohnabhängigen Beiträge zur Altersversicherung der Arbeiter. - Darstellung und historische Interpretation -, Wissenschaftliche Hausarbeit, Manuskript, Berlin, S. 157f., Tab. A3, A4.
Hohorts, G. /Kocka, J./Ritter, G.A., 1975: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch. Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870 – 1914. München: Beck, S. 66f. Eigene Berechnung.
Gerss, W., 1977: Lohnstatistik in Deutschland. Methodische, rechtliche und organisatorische Grundlagen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin.
Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, Jg. 3-31, 1887-1915, Berlin 1887ff.
Wolfram Fischer, 1985: Deutschland 1850-1914, in: Handbuch der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 5, Stuttgart, S. 404f., Tab. 23. Eigene Berechnungen.
Hohls, R., 1984: Die regionale Differenzierung der Nominallöhne im Deutschen Reich vom Einsetzen der Sozialversicherung bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs nach der Entwicklung der lohnabhängigen Beiträge zur Altersversicherung der Arbeiter. - Darstellung und historische Interpretation -, Wissenschaftliche Hausarbeit, Manuskript, Berlin, S. 157f., Tab. A3, A4.
Hohorts, G. /Kocka, J./Ritter, G.A., 1975: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch. Materialien zur Statistik des Kaiserreichs 1870 – 1914. München: Beck, S. 66f. Eigene Berechnung.
Gerss, W., 1977: Lohnstatistik in Deutschland. Methodische, rechtliche und organisatorische Grundlagen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin.
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Anmerkungen:
„Erst die Sozialgesetzgebung im Kaiserreich (Einführung der Krankenversicherung 1883, der Unfallversicherung 1885, Invalidenversicherung 1891 und Rentenversicherung der Angestellten 1912) möglichte die die Zusammenstellung einigermaßen repräsentativer Lohndaten. Die jährlichen Angaben über die Anzahl der versicherten Personen machen die Unfallversicherungsdaten für lohnstatistische Regionalvergleiche deshalb geeignet, weil nicht nur das Arbeitseinkommen der Arbeiter und technischen Angestellten, sondern auch die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeiter (Angestellten) bzw. die Anzahl der geleisteten Arbeitstage (-schichten) veröffentlich worden sind. Vor 1902 führen die Unfallversicherungsdaten nicht die tatsächlich verdienten Lohn- und Gehaltssummen an, sondern das „Arbeitseinkommen der Arbeiter und technischen Angestellten“ (Meister, Steiger usw.) in Industrie, mechanisiertem Handwerk und in der Verkehrswirtschaft, was im folgenden vereinfacht als „Löhne“ bezeichnet wird. In der Datentabelle „B.2 Betriebe, Arbeiter und Löhne nach Regionen und Berufsgenossenschaften (1885-1913)“ sind die Zahl der Betriebe, die Arbeiterzahl und die Lohnbeträge für jedes Jahr aufgeführt“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 151).
„Der Vergleich der regionalen Branchenlöhne kann nicht so umfassend, wie es wünschenswert wäre, vorgenommen werden. Die Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamts basieren auf den Daten der Berufsgenossenschaften für einzelne Industriegruppen. Nur bei Wirtschaftszweigen mit einer hohen Beschäftigtenzahl wurde aus verwaltungsmäßigen gründen eine regionale Gliederung durchgeführt, während einige Berufsgenossenschaften das ganze Reichsgebiet umfassen. Die hier ausgewählten Industriegruppen – Eisen- und Stahlindustrie, Bauindustrie sowie Textilindustrie – stellen zwar einen erheblichen und im Kaiserreich zunehmenden Anteil an der Gesamtbeschäftigung dar, doch sie geben uns noch kein vollständiges Bild der regionalen Lohndisparitäten. Es kommt hinzu, dass die einzelnen Berufsgenossenschaften selten mit den Staats- oder politischen grenzen übereinstimmen, sondern je nach Anzahl der Berufsgenossenschaften unterschiedliche Gebietsgrößen aufweisen, was einen Vergleich mit anderen Indikatoren zusätzlich erschwert. Außerdem haben die verschiedenen Berufsgenossenschaften die regionalen Abgrenzungen nach institutionellen, organisatorischen und produktionstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen, so dass nicht einmal die Berufsgenossenschaftsregionen mit übereinstimmender Regionsbezeichnung innerhalb der drei ausgewählten Gruppen innerhalb der drei ausgewählten Industriegruppen deckungsgleich sind. Der Zusammenschluss verschiedener Regionen zu einer Berufsgenossenschaft nimmt teilweise auf den Grad der Industrialisierung in diesen Regionen keinerlei Rücksicht, was eine Überprüfung der Ausgangsthese erschwert“(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 155f).
Erläuterungen zu den Berufsgenossenschaften: Vgl. Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, 1. Jg., 1885, S. 144ff.
(Zitat aus: Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 171f).
„Die Berufsgenossenschaften sind regional folgendermaßen aufgegliedert:
a) Eisen- und Stahlindustrie:
Süddeutschland: Bayern ohne die Ämter Zweibrücken und Homburg, Württemberg, Baden, Hessen, Hessen-Nassau, Sigmaringen, Kreis Wetzlar, Ober- und Unter-Elsaß. Südwestdeutschland: Regierungsbezirk Trier, Bezirk Lothringen, die bayerischen Ämter Zweibrücken und Homburg.
Mitteldeutschland: Kgr. Sachsen, Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie.
Nordostdeutschland: Brandenburg mit Berlin, Pommern, Ost- und Westpreußen.
Schlesien: Schlesien und Posen.
Nordwestdeutschland: Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Magdeburg, Oldenburg ohne Birkenfeld, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Braunschweig, Anhalt, Waldeck, Schaumburg-Lippe, Lippe, Bremen, Lübeck und Hamburg.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz und Westfalen, mit Ausnahme des Regierungsbezirks Trier und des Kreises Wetzlar, außerdem Birkenfeld.
b) Bauindustrie:
Bayern: Kgr. Bayern.
Württemberg: Kgr. Württemberg.
Hessen-Nassau: Hessen-Nassau, Hessen, Waldeck ohne das Fürstentum Pyrmont und ohne die Grafschaft Schaumburg-Rinteln.
Südwestdeutschland: Baden, Sigmaringen, Elsass-Lothringen.
Thüringen: Regierungsbezirk Erfurt ohne Gefell, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt.
Sachsen: Kgr. Sachsen und die reußischen Fürstentümer mit Einschluss der Enklave Gefell. Magdeburg: Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, und Herzogtum Anhalt. Nordostdeutschland: Brandenburg mit Berlin, Pommern, Ost- und Westpreußen.
Hamburg: Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Fürstentum Lübeck.
Hannover: Provinz Hannover, Regierungsbezirk Minden, Herzogtum Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Schaumburg-Lippe, Pyrmont, Schaumburg-Rinteln und Bremen. Schlesien: Schlesien und Posen.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz und Westfalen ohne den Regierungsbezirk Minden und einschließlich Birkenfeld.
c) Textilindustrie:
Süddeutschland: Bayern, Württemberg, baden, Hessen und Sigmaringen.
Sachsen: Kgr. Sachsen.
Norddeutschland: Das Reichsgebiet außer der Rheinprovinz und Birkenfeld, Westfalen, Schlesien, Bayern, Kgr. Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Elsass-Lothringen und Sigmaringen.
Schlesien: Provinz Schlesien.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz, Westfalen und Birkenfeld.
Elsass-Lothringen: Reichsland Elsass-Lothringen.“
Lohnstatistische Hinweise:
„[…] Der Kreis der versicherungspflichtigen Unternehmer ist bei den einzelnen Berufsgenossenschaften (BG) nicht immer identisch. So waren z.B. die Betriebe der Leinen-BG im Königreich Sachsen, in der Provinz Schlesien und in Elsass-Lothringen bei der Textil-BG mitversichert, während dies im übrigen Reichsgebiet nicht der Fall war. Im Jahr 1902 wurde die Schmiede-BG aus den regionalen Eisen- und Stahl-BG ausgegliedert.
Die Summe der Versicherten der Rheinisch-Westfälischen Maschinen- und Kleineisenindustrie-BG sowie die der Rheinisch-Westfälischen Hütten- und Walzwerk-BG entspricht den sonst angeführten Eisen- und Stahl-BG.
Seit 1903 werden vom Reichsversicherungsamts de tatsächlichen Verdienste der versicherten Arbeitnehmer angegeben, die hier nicht wiedergegeben wurden. Es wäre also möglich, wie dies A.V. Desai und T. J. Orsagh vorgeschlagen haben, Schätzungen der tatsächlichen Verdienste zwischen 1885 und 1902/03 vorzunehmen, was zu einer genaueren Einschätzung der regionalen Lohndisparitäten führen könnte.“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 173).
„Erst die Sozialgesetzgebung im Kaiserreich (Einführung der Krankenversicherung 1883, der Unfallversicherung 1885, Invalidenversicherung 1891 und Rentenversicherung der Angestellten 1912) möglichte die die Zusammenstellung einigermaßen repräsentativer Lohndaten. Die jährlichen Angaben über die Anzahl der versicherten Personen machen die Unfallversicherungsdaten für lohnstatistische Regionalvergleiche deshalb geeignet, weil nicht nur das Arbeitseinkommen der Arbeiter und technischen Angestellten, sondern auch die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeiter (Angestellten) bzw. die Anzahl der geleisteten Arbeitstage (-schichten) veröffentlich worden sind. Vor 1902 führen die Unfallversicherungsdaten nicht die tatsächlich verdienten Lohn- und Gehaltssummen an, sondern das „Arbeitseinkommen der Arbeiter und technischen Angestellten“ (Meister, Steiger usw.) in Industrie, mechanisiertem Handwerk und in der Verkehrswirtschaft, was im folgenden vereinfacht als „Löhne“ bezeichnet wird. In der Datentabelle „B.2 Betriebe, Arbeiter und Löhne nach Regionen und Berufsgenossenschaften (1885-1913)“ sind die Zahl der Betriebe, die Arbeiterzahl und die Lohnbeträge für jedes Jahr aufgeführt“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 151).
„Der Vergleich der regionalen Branchenlöhne kann nicht so umfassend, wie es wünschenswert wäre, vorgenommen werden. Die Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamts basieren auf den Daten der Berufsgenossenschaften für einzelne Industriegruppen. Nur bei Wirtschaftszweigen mit einer hohen Beschäftigtenzahl wurde aus verwaltungsmäßigen gründen eine regionale Gliederung durchgeführt, während einige Berufsgenossenschaften das ganze Reichsgebiet umfassen. Die hier ausgewählten Industriegruppen – Eisen- und Stahlindustrie, Bauindustrie sowie Textilindustrie – stellen zwar einen erheblichen und im Kaiserreich zunehmenden Anteil an der Gesamtbeschäftigung dar, doch sie geben uns noch kein vollständiges Bild der regionalen Lohndisparitäten. Es kommt hinzu, dass die einzelnen Berufsgenossenschaften selten mit den Staats- oder politischen grenzen übereinstimmen, sondern je nach Anzahl der Berufsgenossenschaften unterschiedliche Gebietsgrößen aufweisen, was einen Vergleich mit anderen Indikatoren zusätzlich erschwert. Außerdem haben die verschiedenen Berufsgenossenschaften die regionalen Abgrenzungen nach institutionellen, organisatorischen und produktionstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen, so dass nicht einmal die Berufsgenossenschaftsregionen mit übereinstimmender Regionsbezeichnung innerhalb der drei ausgewählten Gruppen innerhalb der drei ausgewählten Industriegruppen deckungsgleich sind. Der Zusammenschluss verschiedener Regionen zu einer Berufsgenossenschaft nimmt teilweise auf den Grad der Industrialisierung in diesen Regionen keinerlei Rücksicht, was eine Überprüfung der Ausgangsthese erschwert“(Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 155f).
Erläuterungen zu den Berufsgenossenschaften: Vgl. Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamts, 1. Jg., 1885, S. 144ff.
(Zitat aus: Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 171f).
„Die Berufsgenossenschaften sind regional folgendermaßen aufgegliedert:
a) Eisen- und Stahlindustrie:
Süddeutschland: Bayern ohne die Ämter Zweibrücken und Homburg, Württemberg, Baden, Hessen, Hessen-Nassau, Sigmaringen, Kreis Wetzlar, Ober- und Unter-Elsaß. Südwestdeutschland: Regierungsbezirk Trier, Bezirk Lothringen, die bayerischen Ämter Zweibrücken und Homburg.
Mitteldeutschland: Kgr. Sachsen, Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß ältere und Reuß jüngere Linie.
Nordostdeutschland: Brandenburg mit Berlin, Pommern, Ost- und Westpreußen.
Schlesien: Schlesien und Posen.
Nordwestdeutschland: Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Magdeburg, Oldenburg ohne Birkenfeld, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Braunschweig, Anhalt, Waldeck, Schaumburg-Lippe, Lippe, Bremen, Lübeck und Hamburg.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz und Westfalen, mit Ausnahme des Regierungsbezirks Trier und des Kreises Wetzlar, außerdem Birkenfeld.
b) Bauindustrie:
Bayern: Kgr. Bayern.
Württemberg: Kgr. Württemberg.
Hessen-Nassau: Hessen-Nassau, Hessen, Waldeck ohne das Fürstentum Pyrmont und ohne die Grafschaft Schaumburg-Rinteln.
Südwestdeutschland: Baden, Sigmaringen, Elsass-Lothringen.
Thüringen: Regierungsbezirk Erfurt ohne Gefell, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt.
Sachsen: Kgr. Sachsen und die reußischen Fürstentümer mit Einschluss der Enklave Gefell. Magdeburg: Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, und Herzogtum Anhalt. Nordostdeutschland: Brandenburg mit Berlin, Pommern, Ost- und Westpreußen.
Hamburg: Hamburg, Lübeck, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Fürstentum Lübeck.
Hannover: Provinz Hannover, Regierungsbezirk Minden, Herzogtum Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Schaumburg-Lippe, Pyrmont, Schaumburg-Rinteln und Bremen. Schlesien: Schlesien und Posen.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz und Westfalen ohne den Regierungsbezirk Minden und einschließlich Birkenfeld.
c) Textilindustrie:
Süddeutschland: Bayern, Württemberg, baden, Hessen und Sigmaringen.
Sachsen: Kgr. Sachsen.
Norddeutschland: Das Reichsgebiet außer der Rheinprovinz und Birkenfeld, Westfalen, Schlesien, Bayern, Kgr. Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Elsass-Lothringen und Sigmaringen.
Schlesien: Provinz Schlesien.
Rheinland-Westfalen: Rheinprovinz, Westfalen und Birkenfeld.
Elsass-Lothringen: Reichsland Elsass-Lothringen.“
Lohnstatistische Hinweise:
„[…] Der Kreis der versicherungspflichtigen Unternehmer ist bei den einzelnen Berufsgenossenschaften (BG) nicht immer identisch. So waren z.B. die Betriebe der Leinen-BG im Königreich Sachsen, in der Provinz Schlesien und in Elsass-Lothringen bei der Textil-BG mitversichert, während dies im übrigen Reichsgebiet nicht der Fall war. Im Jahr 1902 wurde die Schmiede-BG aus den regionalen Eisen- und Stahl-BG ausgegliedert.
Die Summe der Versicherten der Rheinisch-Westfälischen Maschinen- und Kleineisenindustrie-BG sowie die der Rheinisch-Westfälischen Hütten- und Walzwerk-BG entspricht den sonst angeführten Eisen- und Stahl-BG.
Seit 1903 werden vom Reichsversicherungsamts de tatsächlichen Verdienste der versicherten Arbeitnehmer angegeben, die hier nicht wiedergegeben wurden. Es wäre also möglich, wie dies A.V. Desai und T. J. Orsagh vorgeschlagen haben, Schätzungen der tatsächlichen Verdienste zwischen 1885 und 1902/03 vorzunehmen, was zu einer genaueren Einschätzung der regionalen Lohndisparitäten führen könnte.“ (Kiesewetter, Hubert, 1989, a.a.O., S. 173).
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juni 2005
Jahr der Online-Publikation: 1989
Bearbeiter in GESIS: Berenike Oesterle/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1989
Bearbeiter in GESIS: Berenike Oesterle/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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