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            <r:Title>Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913</r:Title>
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            <r:Publisher>GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften</r:Publisher>

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                Die Studie verfolgt das Ziel, das Wachstum und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg zu erfassen und auf Grund theoretischer Erkenntnisse zu deuten. Zu diesem Zweck wurde erstmalig das gesamte statistische Material über die Gemeindefinanzen vor 1913 gesichtet und systematische ausgewertet. Die Literatur über kommunale Finanzen in dieser Epoche wurde gleichfalls entsprechend gewürdigt. Des Weiteren sollten anhand der gewonnenen Resultate Adolph Wagners These über eine wachsende Staatstätigkeit im Einzelnen geprüft werden. Die besondere Aufmerksamkeit wurde in diesem Zusammenhang auf zwei Behauptungen Adolph Wagners gerichtet, denen die Wissenschaft bis heute mit Skepsis begegnet: 1. auf den mit wachsendem materiellen Wohlstand seiner Meinung nach steigenden Anteil der öffentlichen Ausgaben am Sozialprodukt und 2. auf die säkularen Ursachen, die zur Begründung des „Gesetzes der wachsenden Staatsausgaben“ von ihm mehr oder weniger explizit genannt werden.
Sinn und Zweck dieser Abhandlung war deshalb, einerseits auf einem Teilgebiet der öffentlichen Haushalte die bestehende Lücke in der statistischen Information zu schließen und andererseits einen Beitrag zur beschreibenden Kommunalgeschichte zu leisten.
Ein derartiges Unterfangen hat, vor allem bezüglich der statistischen Daten, mit Widerspruch zu rechnen. Die historischen Quellen blieben nicht rein zufällig wenig bearbeitet. Die Mehrzahl der Autoren sah die amtlichen Erhebungsresultate als unzureichend vergleichbar, mithin als untauglich für eine langfristige Beschreibung der Gemeindeausgaben an. Diese Einwände sind aber nur zum Teil berechtigt. Quellenmaterial liegt in einem größeren Umfange vor, als dies im Schrifttum stets behauptet wurde und auf den ersten Blick zweifelsohne den Anschein hat.
Im Bewusstsein der engen Grenzen, die von den empirisch-statistischen Unterlagen einem derartigen Vorhaben gezogen sind, ließ sich der Autor von der Erwägung leiten, dass auch eine Aufzeichnung, die nicht in jeder Beziehung vollkommen ist, mithelfen kann, wichtige Entwicklungslinien aufzuhellen. Man sollte sich jedoch ihrer Mängel und Beschränkungen bewusst bleiben und nicht Erkenntnisse aus ihr zu ziehen versuchen, die sie nicht vermitteln kann. 
Ob die Behauptung Adolph Wagners der Wirklichkeit gerecht wird, diese Frage ist zwar Gegenstand einer reihe von Abhandlungen, jedoch fehlte es bisher – von einer Ausnahme abgesehen – gänzlich an empirischen Untersuchungen über die Ausweitung der öffentlichen Haushalte im vergangenen Jahrhundert. Wie unzureichend die Informationen speziell über den steigenden Aufwand der kommunalen Gebietskörperschaften vor dem ersten Weltkrieg waren, geht aus einer knappen Besprechung der einschlägigen Literatur hervor.
Die Ausführungen haben beweisen, dass nicht nur statistisches Quellenmaterial in größerem Umfange vorliegt, als dies im Schrifttum stets behauptet wird, sondern auch eine umfassende Orientierung über den Anstieg und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben von der Mitte des vergangenen Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg durchaus möglich ist.
Versucht man in groben Zügen die Finanzwirtschaft des 18. Jahrhunderts mit der des 19. Jahrhunderts und diese wiederum mit der des 20. Jahrhunderts zu vergleichen, so tritt wohl neben dem allgemeinen Anstieg öffentlichen Bedarfs seit 1850 am auffälligsten das jeweilige Verhältnis der Kommunal- zu den Staatsfinanzen hervor. Auf eine Zeit weitgehender Autonomie der Städte im späten Mittelalter folgte eine Periode straffer Zentralisation der gesamten öffentlichen Finanzen. Die Städteordnung vom 19. November 1808 leitete sodann eine neue Epoche kommunaler Selbstverwaltung ein. Allerdings blieb die kräftige Entfaltung der städtischen Gemeindewesen, die der Freiherr vom Stein mit seinem Reformwerk erstrebt hatte, anfangs weitgehend aus.
Erst um die Jahrhundertmitte setzte durchgängig in allen Kommunen ein nicht nur extensives, sondern auch intensives Wachstum der Haushalte ein.
In den 64 Jahren von 1849 bis 1913 stieg der nominale Gesamtaufwand von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Deutschland um das Vierundzwanzigfache, der Pro-Kopf-Betrag infolge einer Verdopplung der Einwohnerzahl um das Zwölffache. Selbst wenn wir die Geldwertminderung in Rechnung stellen, verbleibt noch eine Zunahme um mehr als das Neunfache.
Ein „concentration effect“ ist in dieser Periode nicht festzustellen. 1881 entfielen 30, 07 % des gesamten öffentlichen Bedarfs auf die kommunalen Gebietskörperschaften, 1913 hingegen 32,86%. Erst mit dem Weltkrieg trat, wie übrigens auch in Großbritannien und den USA, eine bedeutende Verschiebung der finanziellen Leistungen nach der Seite des Reichs und der Länder ein.
Auch bestätigen die empirischen Resultate, dass der öffentliche Aufwand im spätliberalen, „wilhelminischen“, häufig kritisierten, aber zweifellos durch große Erfolge gekennzeichneten Zeitalter relativ zum steigenden Sozialprodukt zunahm. 1881 betrug der Anteil von Reich, Ländern und Gemeinden am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag 11,4%, 22 Jahre später aber 19,5%. Das weitgehend spekulative „Gesetz der wachsenden Ausdehnung der Staatstätigkeiten“ erweist sich damit für diese Epoche als voll gültig.
Da zu Lebzeiten Adolph Wagners die Daseinsbedingungen des Menschen sich radikaler wandelten als in Jahrhunderten zuvor, befasste sich der Autor ausführlich mit dem eigentlichen Phänomen und säkularen Ereignis seiner Zeit, der Industrialisierung. Sie beginnt ungefähr um die Mitte des 19. Jahrhunderts und ist vor dem Ersten Weltkrieg insofern abgeschlossen, als alle wesentlichen Merkmale einer auf der Trennung und dem Gegensatz von Arbeit und Kapital beruhenden Wirtschafts- und Sozialverfassung deutlich hervorgetreten sind.
Ob die praktischen Probleme, die mit der Umgestaltung der Produktionstechnik, des Nachrichtenwesens, der starken Bevölkerungsvermehrung und der Ballung der Menschen in den Industriezentren entstanden, vornehmlich den Anstieg der öffentlichen Ausgaben verursacht haben oder ob geistig-philosophische Strömungen, die sich in personenrechtlichen Veränderungen, verfassungsrechtlichen Bestrebungen, sozialpolitischen und sozialreformerischen Zielsetzungen niederschlugen, von größerem Einfluss gewesen sind, ist schwer zu entscheiden. Einerseits trugen die unerfreulichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlich-technischen Umbruchs ohne Zweifel zur wachsenden Staatstätigkeit bei, zumal die grundsätzliche Anerkennung des neuen Freiheits- und Persönlichkeitsideals Armut und Not insofern jetzt als Problem erscheinen ließen, als sie nicht auf obrigkeitlichen Befehl, sondern auf die anonymen Mächte der Wirtschaft zurückzuführen waren. Andererseits haben geistig-philosophische Konzeptionen, insbesondere das Weltbild der so genannten Kathedersozialisten, sicherlich eine nachhaltige Wirkung auf die gesellschaftlichen und materiellen Bedingungen ausgeübt. Die Wagnersche These vom relativen Anstieg der öffentlichen Ausgaben ist jedenfalls in hohem Grade ein Ausfluss seiner politischen Überzeugung, der von ihm vertretenen organischen Staatstheorie. Daran ändert auch nichts, dass Wagner alle in seiner Zeit relevanten Antriebskräfte des wachsenden öffentlichen Bedarfs aufzählte.
Aus der Fülle der im Schrifttum wiederholt besprochenen Ursachen steigender Staatsausgaben haben wir zwei Faktoren besonders ausführlich diskutiert. Unsere Berechnungen ergaben, dass der Umfang kommunaler Aufwendungen weit eher von der Einkommenshöhe als vom Grad der Verstädterung bestimmt wird. Die von Brecht in den Vordergrund gerückte Bevölkerungsmassierung ist nur insofern von Einfluss, als sie selbst weitgehend mit einem bestimmten Niveau des materiellen Wahlstandes verbunden ist. 
Der Erfassung einzelner Leistungsgebiete der kommunalen Verwaltung sind zwar infolge des Mangels an statistischen unterlagen ganz besonders enge Grenzen gezogen, doch lässt sich auch hier in etwa nachweisen, welche Aufgabenbereiche mit den Wandlungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zwischen 1850 und 1913 an Bedeutung gewannen und welche Aufwandskategorien in den Hintergrund traten.
So fiel beispielsweise die Funktion „Allgemeine Verwaltung“, die 1850 noch die größte Quote des finanziellen Bedarfs der Gemeinden beanspruchte, mit zunehmendem Wirtschaftswachstum immer weniger ins Gewicht. Demgegenüber ist der relative Rückgang der Ausgaben für das Bildungs- und Wohlfahrtswesen nicht nahezu so ausgeprägt und jener auf dem Verkehrssektor nur geringfügig gewesen. Die gewerblichen Betriebe erforderten 1911 im Vergleich zu 1883/84 einen leicht erhöhten Anteil am Gesamtaufwand, während die Leistungen für den Schuldienst vor dem Ersten Weltkrieg am stärksten expandierten. Ihr Anstieg entsprach fast dem Rückgang der auf die Funktionen „Allgemeine Verwaltung“, „Bildungswesen“ sowie „Sozial- und Gesundheitswesen“ entfallenden Quote. Allerdings erhöhte sich der Aufwand für Verzinsung und Tilgung der Gemeindeschulden keineswegs so kontinuierlich wie jener für Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen. Vor allem in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts und um die Jahrhundertwende stieg die Verschuldung infolge des enormen Investitionsbedarfs der Städte ungewöhnlich an. Auch nahm die Anleihefinanzierung nicht proportional zum jeweiligen Budgetumfang zu, sondern die Großstädte verschuldeten sich relativ zu ihrem Haushaltsvolumen weit stärker als die ländlichen Gemeinden.
Außer den statistisch nachweisbaren Verschiebungen in der Aufgabenstruktur kamen die  langfristigen Entwicklung der kommunalen Leistungsgebiete sowie die Verlagerungen innerhalb derselben zur Sprache. In einem historischen Überblick erwähnten wir unter anderem, dass die Anfänge städtischer Wohlfahrts- und Bildungsinstitute bis ins späte Mittelalter zurückreichen. Erst im vergangenen Jahrhundert gingen allerdings die den Individuen, Stiftungen und religiösen Gemeinschaften seit alters her obliegenden Leistungen verstärkt auf die „Kommune“, die örtliche Gemeinde, über. Anfangs erfüllten die Gemeindeverwaltungen diese Aufgaben, ohne gesetzlich zu bestimmten Leistungen verpflichtet zu sein. Mit fortschreitender ökonomischer Integration und demographischer Zentralisation erwies sich jedoch eine über das ganze Staatsgebiet gleichmäßig geregelte Organisation als notwendig. Die Normierung des Standards einiger öffentlicher Dienste erhöhte zwangsläufig die Anforderungen an den Haushalt der kleineren Gemeinden. Da bei abnehmender Einwohnerzahl für die verleibende Dorfbevölkerung die progressiv steigenden Kosten der kommunalen Grundausrüstung immer weniger tragbar wurden, unterstützte der Staat die finanzschwachen Gemeinden mittels direkter Zuschüsse. Auch bildete er ehemals staatliche Verwaltungsbezirke zu Selbstverwaltungsverbänden auf kommunaler Ebene aus. Die Provinzen, Kreise, Bezirke und Distrikte übernahmen nicht nur bislang in Staatshand befindliche Einrichtungen, sondern sie erfüllten auch Aufgaben auf dem Wohlfahrts- und Verkehrssektor, welche die finanzielle Leistungskraft der kleineren Gemeinden überstiegen. Trotz dieser Maßnahmen erlebten eigentlich nur die Städte um die Jahrhundertwende eine beispiellose Blüte. Auf dem Lande änderte sich während der ersten Industrialisierungswelle vor 1914 nur wenig. Agrarchemie und Pflanzenzüchtung hatten zwar die Erträge gesteigert, Maschinen vor allem die menschliche Arbeit erleichtert. Aber die Betriebs- und Wirtschaftsweise war im Wesentlichen die alte geblieben. Die Pracht reicher Städte konnte über die Wirklichkeit auf dem flachen Lande, wo 1910 immerhin noch 38,5% der Bevölkerung des Deutschen Reiches lebten, nicht hinwegtäuschen. In den kleineren Landgemeinden waren nicht nur die öffentlichen Leistungen, sowohl was die sanitären Einrichtungen wie die Versorgungsbetriebe, die Gesundheitsfürsorge oder das Volksschulwesen, von höheren Lehranstalten ganz zu schweigen, minimal, das zivilisatorische Gefälle zur Stadt vergrößerte sich auch – absolut wie relativ – auf einigen Gebieten bis zum Ersten Weltkrieg.


Sachliche Gliederung der Tabellen in HISTAT:
Die preußischen Gemeindeausgaben nach den hauptsächlichen Funktionen und Gemeindegrößenklassen
Die Ausgaben preußischer Städte nach den wichtigsten Verwaltungszweigen (1869-1911)
Die Ausgaben für Volksschulen in Preußen (1861-1911)
Der kommunale Aufwand im Deutschen Reich (1881-1913)
Kommunale Ausgaben und Volkseinkommen im Deutschen Reich (1849-1913)
Die kommunalen Ausgaben in Preußen (1849-1913)


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Bolenz, Jürgen, 1965: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913. Versuch einer Interpretation. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br. 
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                        <!-- Dummy Element - should not be required! -->
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                    <r:Description>Histat 2.0 nach DDI 3.1 Export</r:Description>
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