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            <r:Publisher>GESIS - Leibniz Institut für Sozialwissenschaften</r:Publisher>

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                Die Datenkompilation auf der Grundlage der amtlichen Statistiken der Erwerbstätigkeit vermittelt einen zusammenfassenden Überblick über die Beteiligung der Bevölkerung am Erwerbsleben in der Bundesrepublik Deutschland. Die ausgewählten Daten umfassen die Themenschwerpunkte:
- Übersichten zur Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerung nach Altersgruppen, Erwerbsfähige Wohnbevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht);
- Wohnbevölkerung nach der Beteiligung am Erwerbsleben;
- Schulentlassene, Auszubildende Personen nach Geschlecht und Ausbildungsbereichen;
- Erwerbspersonen, Erwerbstätige, Erwerbsquoten nach Altersgruppen;
- Erwerbstätige nach Stellung im Beruf;
- Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen;
- Erwerbsbeteiligung in den Bundesländern;
- Arbeitszeit. 
Der Überblick umfasst sowohl Datentabellen mit (synthetischen) Jahresdurchschnitten als auch ausgewählte (Stichwochen-) Ergebnisse des Mikrozensus. Ergänzend wurden ausgewählte Daten über die Erwerbstätigenzahlen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach der revidierten Version des ESVG 95 berücksichtigt (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen).

Die Statistik der Erwerbstätigkeit bildet den Übergang von der Bevölkerungs- zur Wirtschaftsstatistik. Mit den Fragen nach der Erwerbstätigkeit stellen sich auch solche nach der Beschäftigung und dem Arbeitsmarkt. Für den Menschen ist Arbeit sowohl ein wesentlicher Teil seines Lebensunterhaltes als auch ein Mittel zur Erlangung von Einkommen zum Kauf von Gütern und Dienstleistungen. Für die Wirtschaft ist Arbeit neben Kapital und Boden ein Produktionsfaktor. Umfang und Zusammensetzung des von der Bevölkerung ausgehenden Angebots an Arbeit auf der einen Seite sowie Volumen und Struktur der von der Wirtschaft ausgehenden Nachfrage nach Arbeit auf der anderen Seite werden im allgemeinen nicht übereinstimmen. Aus diesen drei eigentlich banalen Feststellungen ergeben sich die drei Hauptansatzpunkte der statistischen Erfassung und Analyse dieses Sektors. Geht es um die Arbeit aus der Sicht der Bevölkerung, also der Arbeitsanbieter, für die Arbeit unter anderem die Einkommensquelle ist, spricht man in der amtlichen deutschen Statistik von Erwerbstätigkeit. 
Ausgangspunkt für Erhebungen und Untersuchungen mit der Zielrichtung „Erwerbstätigkeit“ bildet die Wohnbevölkerung (Einwohnerzahl). Sie umfasst alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Insbesondere gehören zur Bevölkerung demnach auch ausländische Arbeitnehmer, die zwar keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, deren ständiger Wohnsitz sich aber im Bundesgebiet befindet. 
Eine Obergrenze für den Umfang der Erwerbsbevölkerung ist das Arbeitskräftepotential, d.h. die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, etwa alle Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, wobei man nicht weiter fragt, ob diese Personen aus gesundheitlichen Gründen arbeitsfähig sind oder nicht, aus ökonomischen Gründen arbeitsbereit oder nicht oder aus psychologischen Gründen arbeitswillig oder nicht. Gliedert man aus der Wohnbevölkerung alle Personen aus, die tatsächlich eine Erwerbstätigkeit ausüben, egal wie lange deren wöchentliche Arbeitszeit ist und welche Rolle das Entgelt für die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes spielt, so gelangt man zu den Erwerbstätigen. 

Die Bevölkerung lässt sich in Erwerbspersonen und Nichterwerbspersonen einteilen. Es wird davon ausgegangen, dass Nichterwerbspersonen nicht am Erwerbsleben teilnehmen und auch nicht teilnehmen wollen. Zu den Nichterwerbspersonen gehören zum Beispiel Rentner, Ehepartner ohne Erwerbstätigkeit sowie Kinder. 
„Erwerbspersonen sind alle Personen mit Wohnsitz im früheren Bundesgebiet (bzw. Deutschland nach der Wiedervereinigung; Inländerkonzept), die eine unmittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen, unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt. Zu den Erwerbspersonen gehören aus statistischer Sicht sowohl die Erwerbstätigen als auch die Erwerbslosen (Erwerbspersonen = Erwerbstätige + Erwerbslose). Diese Definition umfasst auch Ausländer, Teilzeitarbeiter und Auszubildende. In den hier angegebenen Daten sind auch die Soldaten enthalten. 
Erwerbstätig (umgangssprachlich: „berufstätig“) sind alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen sowie alle Selbständigen, Freiberufler und Mithelfende Familienangehörigen, einschließlich Soldaten/Soldatinnen. Für die Zuordnung zur Kategorie der Erwerbstätigen ist es bedeutungslos, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder eine Nebentätigkeit handelt. 
Jene Personen, die zu einer Erwerbstätigkeit bereit und in der Lage sind, jedoch keine Gelegenheit dazu finden, heißen Erwerbslose. Da die tatsächliche oder die beabsichtigte Beteiligung am Erwerbsleben im Mittelpunkt der beiden vorstehenden Abgrenzungen steht, spricht man in der amtlichen Statistik vom Erwerbskonzept (oder: Erwerbspersonenkonzept, „Beteiligung am Erwerbsleben“). Dieses Konzept gliedert die Wohnbevölkerung auf einer ersten Stufe in die Nichterwerbspersonen (Kleinkinder, Schüler, Studenten, Hausfrauen, Pensionäre, Rentner, Berufs- oder Erwerbsunfähige o.ä.) und Erwerbspersonen, letztere dann weiter in Erwerbslose und Erwerbstätige“ (Rinne, H., 1996: Wirtschafts- und Bevölkerungsstatistik. Erläuterungen – Erhebungen – Ergebnisse. München/Wien: Oldenbourg, S 179f).
Zu den Arbeitslosen werden nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit alle Personen gezählt, die ohne Arbeit sind bzw. einer geringfügigen Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes nachgehen, keine Schüler, Studenten oder Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind, nicht Empfänger von Altersrente sind, das 65. Lebensjahr noch vollendet haben, eine mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen, für die Arbeitsaufnahme sofort zur Verfügung stehen, sich persönlich bei dem für sie zuständigen Arbeitsamt als Arbeit suchend haben registrieren lassen. 
Einerseits ist der Begriff der Erwerbslosigkeit umfassender als der Begriff der Arbeitslosigkeit, weil als Erwerbslose alle Personen gelten, die keine Arbeit haben, aber eine suchen. Sie gelten auch dann als erwerbslos, wenn sie die Arbeitslosigkeitskriterien der Bundesanstalt für Arbeit nicht erfüllen. Andererseits ist aber zu beachten, dass zu den Arbeitslosen auch die Personen zählen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Diese Personen gelten aber nicht als erwerbslos. 
Die Zahl der Erwerbspersonen ergibt sich dann als Summe von Erwerbstätigen und Erwerbslosen; die Zahl der Nichterwerbspersonen folgt als Differenz von Einwohnerzahl und Erwerbspersonen.
Zur Charakterisierung der Beschäftigung und deren Entwicklung bieten sich zunächst die Zeitreihen für Erwerbstätige und Arbeitnehmer an. Der Hauptunterschied zwischen beiden Definitionen besteht darin, dass in den Zahlen für die Erwerbstätigen die Selbstständigen und Mithelfenden Familienangehörigen enthalten sind. Zu den Selbständigen zählen z.B. freiberuflich Tätige, selbständige Landwirte und in ihren Unternehmen tätige Eigentümer von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Zu den beschäftigten Arbeitnehmern zählen alle, die in einem abhängigen Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen und diese Tätigkeit hauptsächlich ausüben. 
Die Erwerbstätigkeit kann sowohl nach dem Inländer- als auch nach dem Inlandskonzept erfasst werden (Wohnorts- bzw. Arbeitsortkonzept). Zwischen beiden Konzepten besteht folgende Beziehung: Anzahl der Erwerbstätigen nach dem Inländerkonzept - Anzahl der im Ausland arbeitenden Inländer + Anzahl der im Inland arbeitenden Ausländer = Anzahl der Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept. Die Differenz zwischen der Anzahl der im Ausland arbeitenden Inländer und der Anzahl der im Inland arbeitenden Ausländer bezeichnet man als Pendlersaldo. 
Die Erwerbstatistik bzw. die Erwerbslosigkeit wird nicht aus einer einzelnen Primärstatistik, sondern vielmehr aus einer ganzen Reihe von Statistiken ermittelt, die überwiegend anderen Zwecken dienen. Die zentrale Informationsquelle ist aber der Mikrozensus, eine Stichprobe, die jährlich bei einem Prozent aller Haushalte erhoben wird. Diese Stichprobe liefert ein Stichwochenergebnis. Da die zur Erwerbstätigkeit auch auf Monats-, Vierteljahres- und Jahresbasis benötigt und veröffentlicht werden, muss der Mikrozensus durch Informationen aus anderen Quellen ergänzt werden. Dabei handelt es sich aber um Statistiken, die nur einzelne Segmente der Erwerbstätigkeit erfassen, z.B. Erhebungen in einzelnen Wirtschaftsbereichen oder die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Daher sind zur Ermittlung z.B. der Monats- oder Jahresdurchschnittswerte für die Erwerbstätigkeit aufwendige Umrechnungen, Ergänzungen, Bereinigungen und Schätzungen erforderlich. 
Die amtliche Statistik der Erwerbstätigkeit der Bundesrepublik Deutschland verschmilzt Einzelteile, bestehend aus Total- und Repräsentativ-, Betriebs- und Personenbefragungen, primär- und sekundärstatistischen Erhebungen durch Berechnung von Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- und Jahresdurchschnittsangaben nach einem so genannten integriertem Konzept der Berechnung von Erwerbstätigenzahlen zu einem erwerbsstatistischen Gesamtbild. Dies allerdings gestaltet sich recht schwierig, da einerseits unterschiedliche Stichtage bzw. Erhebungszeiträume, abweichende Begriffe oder voneinander abweichende Inhalte gleicher Begriffe sowie Abschneidegrenzen zu berücksichtigen und andererseits gegebene Erfassungslücken durch Schätzungen zu füllen sind. Das Statistische Bundesamt spricht in seinen Veröffentlichungen von einem System der Statistiken der Erwerbstätigkeit (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1997: Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, Ausgabe 1997. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 71).

Den Statistiken der Erwerbstätigkeit werden zugerechnet:
- Volks- und Berufszählungen: Alle vier bisher durchgeführten Zählungen (13. September 1950, 6. Juni 1961, 27. Mai 1970, 25. Mai 1987) waren mit Arbeitsstättenzählungen, die Zählungen in den Jahren 1950 und 1987 zusätzlich mit Gebäude- und Wohnungszählungen verbunden;
- Jährlicher Mikrozensus: Eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens mit einem Auswahlsatz von 1% bzw. der Arbeitskräftestichproben der Europäischen Gemeinschaften 1975 mit 0,5% sowie ab 1983 mit 0,4% (seit 1993 wird der Mikrozensus auch in den neuen Ländern und Berlin-Ost durchgeführt);
- Arbeitsmarktstatistiken: Diese werden von der Arbeitsverwaltung bearbeitet und beruhen auf Auszählungen der Arbeitsämter;
- Beschäftigtenstatistik: Ergebnisse der Statistik der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer auf der Grundlage des integrierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung;
- Zählung der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten sowie
- Großzählungen und kurz- bzw. mittelfristige Erhebungen in Teilbereichen der Wirtschaft mit Beschäftigtenangaben.
Diese Quellen gehen zum Teil von unterschiedlichen Begriffsabgrenzungen aus, die beachtet werden müssen, damit bei der Interpretation der Statistiken keine Missverständnisse auftreten. Aus der Sicht der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland liegen diesen Begriffen unterschiedliche Konzepte und Definitionen zugrunde deren Kenntnis unbedingte Voraussetzung für die Arbeit mit den Ergebnissen der amtlichen Statistik der Erwerbstätigkeit ist.
Das Statistische Bundesamt publiziert auch Erwerbstätigen – und Erwerbspersonenzahlen als Jahres- und Vierteljahresdurchschnitte, die auf eine fundierte Schätzung von Stichtags (bzw. Stichwochen-) Zahlen beruhen. Für diese (“synthetischen“), zeitraumbezogenen Erwerbstätigenstatistik werden verschiedene Datenquellen genutzt. Die Ergebnisse dieser Durchschnitte findet vor allem in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Verwendung und werden dort auch nach dem Inländer- und dem Inlandskonzept ausgewiesen. 
Der potentielle Einsatz des Faktors Arbeit lässt sich durch die Anzahl der Erwerbspersonen, der tatsächliche Einsatz durch die Anzahl der Erwerbstätigen beschreiben. Für viele ökonomische Zwecke ist es jedoch sinnvoller, den Einsatz des Faktors Arbeit nicht durch die Anzahl der Erwerbstätigen, sondern durch die von ihnen effektiv geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Die Anzahl der Erwerbstätigen ist eine Bestandsgröße; das mit Hilfe des Faktors Arbeit erzielte Produktionsergebnis ist dagegen eine Stromgröße. Dieses konzeptionelle Problem tritt bei einer Verwendung der effektiv geleisteten Arbeitsstunden nicht auf. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich insbesondere wegen der Verkürzung der Arbeitszeit die Anzahl der Erwerbstätigen und die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden nicht in genau der gleichen Weise entwickeln. 

Das Statistische Bundesamt publiziert auch tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (in der Mikrozensuserhebung wird nach den geleisteten Arbeitsstunden in der Berichtswoche gefragt). 
Angaben zum Arbeitsvolumen basieren auf Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, das erstmals im Jahr 1988 umfassende Zeitreihen über das effektive Arbeitsvolumen auf Stundenbasis vorlegte. 

Die Erstellung konsistenter längerer Zeitreihen zu Erwerbstätigkeit (und wichtigen Komponenten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, VGR) ist seit Ende der neunziger Jahre mit erheblichen Problemen konfrontiert. Die amtliche Statistik stellt zahlreiche Variablen nicht mehr getrennt für West- und Ostdeutschland zur Verfügung. Die Fortführung längerer Zeitreihen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur für Westdeutschland ist damit nicht oder nur in grober Form von Schätzungen möglich. Dies gilt allerdings nicht für Daten der Erwerbsstatistik aus dem Mikrozensus. Zweitens wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Deutschland im Jahr 1999 auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen  (ESVG 95) umgestellt, womit eine Vielzahl von Änderungen im Hinblick auf die verwendeten Konzepte und Definitionen gegenüber dem zuvor angewandten eigenständigen deutschen System (ESVG 1979) einhergeht. Diese Revision wird ausführlich in mehreren Beiträgen in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Heft 4 (1999), S. 157-281 erläutert. Drittens erfolgte jeweils in den Jahren 1999 und 2000 eine substantielle Revision der Statistik über die Erwerbstätigen. Die Neuberechnung des Jahres 1999 erweiterte die Basis der Erfassung der Erwerbstätigen, indem zusätzliche Zählungen Berücksichtigung fanden (Mikrozensus, Handel- und Gaststättenzählung und Erhebungen beim Handwerk). Die zweite Revision 2000 bezog die geringfügig Beschäftigten im Rahmen der Neuregelungen der so genannten „630-DM-Arbeitsplätze“ in die Anzahl der Erwerbstätigen ein, weil ein Teil dieser Arbeitsverhältnisse nunmehr zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gehören (eine für die Beschäftigtenstatistik wichtige Grundlage). Angesichts der quantitativ bedeutsamen Revisionen bleibt für die folgenden Zeitreihenuntersuchungen über gesamtwirtschaftliche Größen und der Erwerbsstatistik nicht anderes übrig, als die längerfristigen Betrachtungen einerseits mit dem Jahr 1998 enden zu lassen und andererseits mit dem Jahr 1991 einen Neubeginn mit völlig revidierten Zahlen zu starten. Die Umstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf die ESVG 95 beinhaltete allerdings auch im Jahr 2002 eine Rückrechnung bis zum Jahr 1970 (revidierte Ergebnisse 1970 bis 2001). 



Gliederungsmerkmale für die Erwerbsstatistik:
Gliederungsmerkmale für die Erwerbsstatistik sind vor allem der Wohnsitz (z.B. die einzelnen Bundesländer), das Alter (nach Altersgruppen zusammengefasst), die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht, die Stellung zum (oder: Beteiligung am) Erwerbsleben, die Berufsbereiche (Beruf als ausgeübte Tätigkeit), die Stellung im Beruf und der Wirtschaftsbereich der Erwerbstätigen (wirtschaftliche Gliederung der Erwerbstätigen).
Beteiligung am Erwerbsleben: Für die Darstellung der Ergebnisse der am Erwerbsleben überhaupt beteiligten Personen wird im Mikrozensus (analog zu den Volks.- und Berufszählungen) das „Erwerbskonzept“ zugrunde gelegt. Im Erwerbskonzept gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die während eines Berichtszeitraumes (Berichtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständige oder Mithelfende Familiengehörige arbeiten sowie Erwerbslose ohne Tätigkeit. Alle Erwerbstätigkeiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleichwertig, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit, z.B. eines Rentners, Pensionärs oder dergl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zuordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle. Die Stellung einer Person zum Erwerbsleben kann man unter zwei Gesichtspunkten ansehen; (1) ob der Betreffende selbst eine Erwerbstätigkeit ausübt und (2) in welchem Umfang, gemessen an der dafür aufgewendeten Zeit oder aus welcher Quelle der Lebensunterhalt bestritten wird. 
Entsprechend der Volkszählungen 1961 und 1970 wurden auch für den Mikrozensus zwei Grundmerkmale unterschieden: Die aktive Beteiligung am Erwerbsleben: und die überwiegende Unterhaltsquelle. Der erste Erhebungsgegenstand wird durch das „Erwerbskonzept“ dargestellt (Erwerbspersonen = Erwerbstätige + Erwerbslose; Wohnbevölkerung = Erwerbspersonen + Nichterwerbspersonen) und der zweite Erhebungsgegenstand durch das „Unterhaltskonzept“ (Personen mit überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengheld/-hilfe, Rente und dgl., Angehörige; ausführlich siehe Herberger, L., 1975: Das Gesamtsystem der Erwerbstätigkeitsstatistik“, in: Wirtschaft und Statistik, 6/1975, S. 349ff). Die Kombination beider Konzepte (Wohnbevölkerung nach Beteiligung am Erwerbsleben und nach dem überwiegenden Lebensunterhalt) ermöglicht differenzierte Einblicke in die Erwerbs- und Unterhaltsstruktur der Bevölkerung. So können z.B. jeweils (tabellarisch getrennt) die einzelnen Ausprägungen der „Beteiligung am Erwerbsleben“ („Insgesamt“, d.h. „Wohnbevölkerung“, „Erwerbstätige“ oder „Erwerbslose“) nach dem überwiegenden Lebensunterhalt gesondert betrachtet werden. Die Wohnbevölkerung wird erst ab 1975 nach dem Unterhaltskonzept tabelliert. 

(a) Klassifizierung der Berufe:
In der Erwerbstätigkeitsstatistik wird eine Verteilung nach Berufen aufgestellt, wobei das systematische Verzeichnis, der Klassifizierung der Berufe, Ausgabe 1975 zugrunde gelegt wird. Das Statistische Bundesamt und die Arbeitsverwaltung verstehen unter Beruf die zum Erhebungszeitpunkt vorwiegend ausgeübte Tätigkeit. Die Erfahrung des Berufstätigen, seine Schul- und Berufsausbildung (Ausbildungsabschluss) oder die Stellung im Beruf bleiben in dieser Klassifikation unberücksichtigt. Persönliche Qualifikationen (Ausbildungsstufen) sind ebenfalls keine Einordnungsmerkmale. In der „Klassifizierung der Berufe, Ausgabe 1975“ werden auf der letzten, fünften Gliederungsebene (Berufsklassen genannt) 1600 Berufe ausgewiesen. Auf der vierten Ebene gibt es 328 Berufsordnungen, danach 86 Berufsgruppen, die in 33 Berufsabschnitte zusammengefasst werden. Das gröbste Raster auf der ersten Stufe umfasst sechs Berufsbereiche:
(I) Berufe in der Land-, Tier-, Forstwirtschaft und im Gartenbau; (II) Bergleute, Mineralgewinner; (III) Fertigungsberufe, darunter Steinbearbeiter, Keramiker, Glasmacher; (IV) Technische Berufe; (V) Dienstleistungsberufe, darunter Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe; (VI) Sonstige Arbeitskräfte.
Der Band der „Klassifizierung der Berufe“, Ausgabe 1975 (Statistisches Bundesamt, Wiesbaden (Hrsg.), 1975: Systematische Verzeichnisse. Klassifizierung der Berufe. Systematisches und alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen. Ausgabe 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer) enthält eine berufssystematische Gliederung der Einzelberufe (ab 1992: in der Serie Personensystematik).

(b) Wirtschaftliche Gliederung der Erwerbstätigen:
Die Erfassung der Erwerbspersonen in wirtschaftlicher Gliederung erfolgt seit 1925 nach der Systematik der Wirtschaftszweige. Diese Systematik hat seither verschiedene Änderungen erfahren und unterteilt sich in vier Wirtschaftsbereiche (Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen, in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Wirtschaftsgliederung: „Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Fassung für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen“): 
(I) Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung, Fischerei (primärer Sektor); (II) Produzierendes Gewerbe (sekundärer Sektor); (III) Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung; (IV) Dienstleistungsunternehmen (sonstige Wirtschaftsbereiche: Kreditinstitute, Versicherungs-gewerbe, Dienstleistungen von Unternehmen und freien Berufen; private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbscharakter, Gebietskörperschaften, Sozialversicherung). Die Gruppen (III) und (IV) bilden den tertiären Sektor. 

Diese vier Wirtschaftsbereiche sind wiederum in zehn Abteilungen aufgegliedert (Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979):
(0) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; (1) Energie, Wasserversorgung, Bergbau; (2) Verarbeitendes Gewerbe (ohne Baugewerbe); (3) Baugewerbe; (4) Handel; (5) Verkehr, Nachrichtenübermittlung; (6) Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen; (7) Übrige Dienstleitungen (Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht); (8) Staat (einschl. Gebietskörperschaften und Sozialversicherung); (9) Private Haushalte und Organisationen ohne Erwerbszweck. 
In den Abgrenzungen gibt es im Zeitverlauf kleinere Abweichungen, da es Veränderungen bei den zugrunde liegenden Klassifikationen der Wirtschaftszweige gab. Die wesentlichsten Änderungen in der Systematik der Wirtschaftszweige seit 1925 ergaben sich bei den Zählungen 1950 und 1961, als einerseits aus dem Wirtschaftsbereich „Produzierendes Gewerbe“ einige Wirtschaftsgruppen wie Reinigung und Körperpflege, fotografisches Gewerbe, den „Sonstigen Wirtschaftsbereichen“ – vor allem Dienstleistungen – zugeordnet wurden. Zum anderen wurden aus dem Bereich „Handel und Verkehr“ die Kredit- und sonstigen Finanzierungsinstitute sowie das Versicherungsgewerbe in die „Sonstigen Wirtschaftsbereiche“ übernommen.
Wirtschaftliche Gliederung der Erwerbstätigen in dem Mikrozensus: Bis 1994 war die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Fassung für den Mikrozensus gültig. Ab 1995 galt die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93)“ wurde abgelöst durch die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003; siehe: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): CD-ROM zur WZ 2003). 

(c) Gliederung nach der Stellung im Beruf:
Nach der Stellung im Beruf als arbeits- und sozialrechtliche Unterscheidung ergibt sich die Differenzierung der Erwerbstätigen nach: (1) Selbständige, (2) Mithelfende Familienangehörige, (3) Beamte (3 bis 5 = „Abhängige“), (4) Angestellte (4 und 5 = „Arbeitnehmer“), (5) Arbeiter. 
Selbständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich oder organisatorisch als Eigentümer/-in oder Pächter/in leiten (einschl. selbständige Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen (Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.
Mithelfende Familienangehörige sind Erwerbstätige, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbständige® geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne das für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
Abhängig Beschäftigte sind Beamte/Beamtinnen, Angestellte, Arbeiter/-innen und Auszubildende.
Beamte/Beamtinnen sind Erwerbstätige  in einem öffentlich/rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschl. der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten/Beamtinnen im Vorbereitungsjahr), Richter/-innen und Soldaten/Soldatinnen (einschl. Wehrpflichtige).
Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger/-innen. Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb und die die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung für Angestellte entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer/-in sind. Zu den Angestellten zählen außerdem die Zivildienstleistenden.
Arbeiter/innen sind alle Lohnempfänger/-innen, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter/-innen sowie Hausgehilfen und Hausgehilfinnen.
Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen sind Personen, die in praktischer Berufausbildung stehen (einschl. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Volontäre und Volontärinnen. Normalerweise führen kaufmännische und technische Ausbildungsberufe in einen Angestelltenberuf, gewerbliche Ausbildungsberufe in einen Arbeiterberuf. Die Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen sind, sofern nicht gesondert ausgewiesen, in den Zahlen der Angestellten bzw. Arbeiter/Arbeiterinnen enthalten.

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