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Öffentliche Haushalt... Öffentliche Haushalte insgesamt |
Reich |
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Bundesstaaten/Länder... Bundesstaaten/Länder |
Bundesstaaten/Länder... Bundesstaaten/Länder |
Bundesstaaten/Länder... Bundesstaaten/Länder |
Gemeinden (Gemeindev... Gemeinden (Gemeindeverbände) |
Gemeinden (Gemeindev... Gemeinden (Gemeindeverbände) |
Gemeinden (Gemeindev... Gemeinden (Gemeindeverbände) |
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Verschuldung insgesa... Verschuldung insgesamt |
Verschuldung insgesa... Verschuldung insgesamt |
Langfristig |
Mittel- und kurzfist... Mittel- und kurzfistig |
Altverschuldung |
Nachrichtlich: Mefo-... Nachrichtlich: Mefo-Wechsel und Steuergutscheine des Reichs |
Verschuldung insgesa... Verschuldung insgesamt |
Langfristig |
Mittel- und kurzfris... Mittel- und kurzfristig |
Verschuldung insgesa... Verschuldung insgesamt |
Langfristig |
Mittel- und kurzfris... Mittel- und kurzfristig |
Tabelle |
Tab. A.03 |
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Quellen |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Deutsche Bundesbank ... Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1976: Deutsches Geld- und Bankwesen in Zahlen 1876-1975. Verlag: Fritz Knapp GmbH, Frankfurt am Main. |
Anmerkungen |
Stand am Ende des Re... Stand am Ende des Rechnungsjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt das Ende des Rechnungsjahres: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
Ohne Reichskassensch... Ohne Reichskassenscheine. 1877: Ohne Schuldverschreibungen des früheren Norddeutschen Bundes. Stand am Ende des Rechnungsjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit von 10 Jahren und nehr. Bis zum Jahr 1923 werden hier die in den damaligen Veröffentlichungen als "fundierte Verschuldung"(Anleihen, Renten, langfristige Schatzanweisungen bezeichneten Kredite ausgewiesen. 1942: Ab 1942 wird die mittelfristige Verschuldung (1941: 12,1 Mrd M) bei der langfristigen Verschuldung ausgewiesen. Stand am Ende des Rechnungsjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit unter 10 Jahren. Beim Reich einschl. der zur Verstärkung der Betriebsmittel aufgenommenen Kredite (bis 1923 in der From von unverzinslichen Schatzanweisungen; von 1909 bis 1912 Stand am 1.4 eines Jahres. Bei den Bundesstaaten bzw. Ländern bis 1920 ohne Betriebsmittelkredite. 1942: Ab 1942 wird die mittelfristige Verschuldung (1941: 12,1 Mrd M) bei der langfristigen Verschuldung ausgewiesen. Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
Vor dem 1.4.1924 beg... Vor dem 1.4.1924 begründete Festwert- und Valutaschulden sowie Ablösungsschulden auf Grund der Ablösungsgesetzgebung. Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
Stand am Ende des Re... Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
Vor 1928 einschl. de... Vor 1928 einschl. der verhältnismäßig geringen Verschuldung bei anderen Gebietskörperschaften. 1938: Umbuchung der Verschuldung der Hansestadt Lübeck von Ländern auf Gemeinden. 1939: Umbuchung der Verschuldung der Hansestadt Hamburg von Ländern auf Gemeinden. Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit von 10 Jahren und nehr. Bis zum Jahr 1923 werden hier die in den damaligen Veröffentlichungen als "fundierte Verschuldung"(Anleihen, Renten, langfrsitige Schatzanweisungen bezeichneten Kredite ausgewiesen. Einschl. Altverschuldung (1928: Länder 198 Mio RM; Gemeinden 1 138 Mio RM). Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit unter 10 Jahren. Beim Reich einschl. der zur Verstärkung der Betriebsmittel aufgenommenen Kredite (bis 1923 in der From von Unverzinslichen Schatzanweisungen; von 1909 bis 1912 Stand am 1.4 eines Jahres. Bei den Bundesstaaten bzw. Ländern bis 1920 ohne Betriebsmittelkredite. Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
Vor 1928 einschl. de... Vor 1928 einschl. der verhältnismäßig geringen Verschuldung bei anderen Gebietskörperschaften. 1914: Teilweise von amtlichen statistischen Stellen geschätzt. 1936: Ab 1936 einschl. Gemeindeverschuldung im Saarland. Stand am Ende des Rechnungsjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit von 10 Jahren und nehr. Bis zum Jahr 1923 werden hier die in den damaligen Veröffentlichungen als "fundierte Verschuldung" (Anleihen, Renten, langfristige Schatzanweisungen bezeichneten Kredite ausgewiesen. Einschl. Altverschuldung (1928: Länder 198 Mio RM; Gemeinden 1 138 Mio RM). Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
In der Regel mit ein... In der Regel mit einer Laufzeit unter 10 Jahren. Beim Reich einschl. der zur Verstärkung der Betriebsmittel aufgenommenen Kredite (bis 1923 in der Form von Unverzinslichen Schatzanweisungen; von 1909 bis 1912 Stand am 1.4 eines Jahres. Bei den Bundesstaaten bzw. Ländern bis 1920 ohne Betriebsmittelkredite. Stand am Ende des Rechnungjahres: Für die Verschuldung des Reichs jeweils am 31. März bzw. 1. April. Für die Verschuldung der Länder und Gemeinden bis 1920 entsprechend dem unterschiedlichem Beginnn des Rechnungsjahres, ab 1928 ebenfalls am 31. März. Für die Jahresangaben gilt: 1877 entspricht 1876/77 usw. 1919: Ab 1919 ohne Elsaß-Lothringen. 1938: Ab 1938 altes Reichsgebiet in den Grenzen von 1937. |
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