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Studien Zeitreihen |
ZA 8619 | VGR | Sensch, Jürgen, histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlands-produkt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, Deutschland 1913 – 2014. |
122 Zeitreihen (1913 - 2014) 9 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8619
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlands-produkt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, Deutschland 1913 – 2014.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 2014
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online - Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1934, 2015 [2015]) histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlands-produkt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, Deutschland 1913 – 2014.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8619
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlands-produkt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, Deutschland 1913 – 2014.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1913 - 2014
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online - Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1934, 2015 [2015]) histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlands-produkt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen, Deutschland 1913 – 2014.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8619
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Die folgende Datenkompilation fasst die entsprechenden zentralen Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) in Form von langen Reihen zusammen: Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist Ausdruck der gesamten im Inland entstandenen wirtschaftlichen Leistung in einer Berichtsperiode, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben. Das Bruttonationaleinkommen tritt als umfassender Einkommensbegriff an die Stelle des früher verwendeten Begriffs des Bruttosozialprodukts, mit dem es konzeptionell übereinstimmt. Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den inländischen Einheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen (BIP + empfangene Primäreinkommen aus der übrigen Welt – geleistete Primäreinkommen an die übrige Welt). Das BIP wird nach dem Inlandkonzept berechnet, während das Bruttonationaleinkommen nach dem Inländerkonzept berechnet wird. Das Bruttonationaleinkommen wird primär als Einkommensindikator angesehen. Es wird insbesondere für Analysen verwendet, die sich auf die Verfügbarkeit, Verteilung und Verwendung von Einkommen beziehen. Das Volkseinkommen (auch: Nettosozialprodukt zu Faktorkosten) ist eine gibt die Summe aller von den Inländern während eines Wirtschaftsjahres erzielten Faktoreinkommen an. Unter Faktoreinkommen versteht man in diesem Zusammenhang das Arbeitnehmerentgelt, d.h. alle Löhne und Gehälter sowie das Unternehmens- und Vermögenseinkommen, d.h. Mieten, Zinsen, Pachten und Unternehmensgewinne, die Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) zugeflossen sind. Das Volkseinkommen wird ermittelt durch Absetzen der Abschreibungen sowie der Produktions- und Importabgaben (vermindert um die Subventionen) vom Bruttonationaleinkommen.
Für den Zeitraum 1925 bis 1938 liegen vom Statistischen Bundesamt auf das frühere Bundesgebiet umgerechnete Ergebnisse des Statistischen Reichsamtes in Mrd. Mark bzw. Reichsmark vor (ohne Berlin und Saarland). Für die Bundesrepublik Deutschland werden ab dem Berichtsjahr 1970 die jeweils aktualisierten Daten aus zwei Revisionen der VGR berücksichtigt: VGR-Revision 2005 und Generalrevision 2014). Die Angaben zum Bruttoinlandsprodukt liegen preisbereinigt und in jeweiligen Preisen vor, das Bruttonationaleinkommen und das Volkseinkommen in jeweiligen Preisen. Die drei Größen werden schließlich auch in jeweiligen Preisen je Einwohner ausgedrückt.
Der zweite Teil der Datenkompilation umfasst Daten zum Volkseinkommen für die Zeit des früheren Gebiets des Deutsches Reiches (1913 und 1925 bis 1941; 1913: Gebietsstand von 1925, d.h. ohne das Saargebiet), die das Statistische Reichsamt in den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich zusammengefasst publiziert hat. Ihre wichtigste Grundlage bilden die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik. Sie zerfällt in die Reichseinkommensteuerstatistik im engeren Sinne (steuerlich veranlagte natürliche Personen), die Lohnsteuerstatistik (lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer) und die Körperschaftsteuerstatistik (juristische Personen). Bei den natürlichen Personenerstreckt sich die objektive Steuerpflicht nach allen Einkommensteuergesetzen auf Einkünfte in Geld und Geldwert aus: (1) Grundbesitz (Land- und Forstwirtschaft, Vermietung, Verpachtung), (2) Handel und Gewerbe, (3) Kapitalvermögen, (4) freie Berufstätigkeit, (5) nicht selbständige Arbeit (Lohn und Gehalt), (6) gewisse, wiederkehrende Bezüge wie Leibrenten, Versicherungsrenten, Altenteilbezüge und ähnliches. Neben den Einkommen der natürlichen Personen werden als weitere Bestandteile des Volkseinkommens berücksichtigt: (1) das unverteilte Gesellschaftseinkommen, (2) die öffentlichen Erwerbseinkünfte, (3) die Arbeitgebereinkünfte zur Sozialversicherung, (4) die volkswirtschaftlich, aber nicht steuerrechtlich als Einkommensteile zu betrachtenden Steuern.
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Die folgende Datenkompilation fasst die entsprechenden zentralen Größen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) in Form von langen Reihen zusammen: Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen und Volkseinkommen. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist Ausdruck der gesamten im Inland entstandenen wirtschaftlichen Leistung in einer Berichtsperiode, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben. Das Bruttonationaleinkommen tritt als umfassender Einkommensbegriff an die Stelle des früher verwendeten Begriffs des Bruttosozialprodukts, mit dem es konzeptionell übereinstimmt. Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den inländischen Einheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen (BIP + empfangene Primäreinkommen aus der übrigen Welt – geleistete Primäreinkommen an die übrige Welt). Das BIP wird nach dem Inlandkonzept berechnet, während das Bruttonationaleinkommen nach dem Inländerkonzept berechnet wird. Das Bruttonationaleinkommen wird primär als Einkommensindikator angesehen. Es wird insbesondere für Analysen verwendet, die sich auf die Verfügbarkeit, Verteilung und Verwendung von Einkommen beziehen. Das Volkseinkommen (auch: Nettosozialprodukt zu Faktorkosten) ist eine gibt die Summe aller von den Inländern während eines Wirtschaftsjahres erzielten Faktoreinkommen an. Unter Faktoreinkommen versteht man in diesem Zusammenhang das Arbeitnehmerentgelt, d.h. alle Löhne und Gehälter sowie das Unternehmens- und Vermögenseinkommen, d.h. Mieten, Zinsen, Pachten und Unternehmensgewinne, die Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) zugeflossen sind. Das Volkseinkommen wird ermittelt durch Absetzen der Abschreibungen sowie der Produktions- und Importabgaben (vermindert um die Subventionen) vom Bruttonationaleinkommen.
Für den Zeitraum 1925 bis 1938 liegen vom Statistischen Bundesamt auf das frühere Bundesgebiet umgerechnete Ergebnisse des Statistischen Reichsamtes in Mrd. Mark bzw. Reichsmark vor (ohne Berlin und Saarland). Für die Bundesrepublik Deutschland werden ab dem Berichtsjahr 1970 die jeweils aktualisierten Daten aus zwei Revisionen der VGR berücksichtigt: VGR-Revision 2005 und Generalrevision 2014). Die Angaben zum Bruttoinlandsprodukt liegen preisbereinigt und in jeweiligen Preisen vor, das Bruttonationaleinkommen und das Volkseinkommen in jeweiligen Preisen. Die drei Größen werden schließlich auch in jeweiligen Preisen je Einwohner ausgedrückt.
Der zweite Teil der Datenkompilation umfasst Daten zum Volkseinkommen für die Zeit des früheren Gebiets des Deutsches Reiches (1913 und 1925 bis 1941; 1913: Gebietsstand von 1925, d.h. ohne das Saargebiet), die das Statistische Reichsamt in den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich zusammengefasst publiziert hat. Ihre wichtigste Grundlage bilden die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik. Sie zerfällt in die Reichseinkommensteuerstatistik im engeren Sinne (steuerlich veranlagte natürliche Personen), die Lohnsteuerstatistik (lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer) und die Körperschaftsteuerstatistik (juristische Personen). Bei den natürlichen Personenerstreckt sich die objektive Steuerpflicht nach allen Einkommensteuergesetzen auf Einkünfte in Geld und Geldwert aus: (1) Grundbesitz (Land- und Forstwirtschaft, Vermietung, Verpachtung), (2) Handel und Gewerbe, (3) Kapitalvermögen, (4) freie Berufstätigkeit, (5) nicht selbständige Arbeit (Lohn und Gehalt), (6) gewisse, wiederkehrende Bezüge wie Leibrenten, Versicherungsrenten, Altenteilbezüge und ähnliches. Neben den Einkommen der natürlichen Personen werden als weitere Bestandteile des Volkseinkommens berücksichtigt: (1) das unverteilte Gesellschaftseinkommen, (2) die öffentlichen Erwerbseinkünfte, (3) die Arbeitgebereinkünfte zur Sozialversicherung, (4) die volkswirtschaftlich, aber nicht steuerrechtlich als Einkommensteile zu betrachtenden Steuern.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Deutsches Reich, 1913, 1925 bis 1941;
früheres Bundesgebiet, ohne Berlin und Saarland, 1925 bis 1938;
früheres Bundesgebiet: ohne Berlin-West und Saarland, 1950 bis 1960;
früheres Bundesgebiet von 1960 bis 1991, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin - West.
Deutschland von 1991 bis 2014, Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
Deutschland. Deutsches Reich, 1913, 1925 bis 1941;
früheres Bundesgebiet, ohne Berlin und Saarland, 1925 bis 1938;
früheres Bundesgebiet: ohne Berlin-West und Saarland, 1950 bis 1960;
früheres Bundesgebiet von 1960 bis 1991, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin - West.
Deutschland von 1991 bis 2014, Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
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Quellentypen:
Amtliche Statistik Deutschlands: Statistisches Reichsamt (Berlin) bzw. Statistisches Bundesamt Wiesbaden.
Primärquellen: Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 24. Berlin: Hobbing.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1935, 1940: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, Jg. 1938 und Jg. 1941/42. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen. Lange Reihen ab 1925. Wiesbaden (www.destatis.de; Stand August 2015.)
Amtliche Statistik Deutschlands: Statistisches Reichsamt (Berlin) bzw. Statistisches Bundesamt Wiesbaden.
Primärquellen: Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs, Bd. 24. Berlin: Hobbing.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1935, 1940: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, Jg. 1938 und Jg. 1941/42. Berlin.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen. Lange Reihen ab 1925. Wiesbaden (www.destatis.de; Stand August 2015.)
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
1. A- Tabellen:
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen. Lange Reihen ab 1925. Wiesbaden (www.destatis.de; Rechenstand: August 2015.)
2. B-Tabellen:
Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1935, 1941: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, Jg. 1938 und Jg. 1941/42. Berlin.
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebietes (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland. München: Ehrenwirth.
1. A- Tabellen:
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen. Lange Reihen ab 1925. Wiesbaden (www.destatis.de; Rechenstand: August 2015.)
2. B-Tabellen:
Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1935, 1941: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, Jg. 1938 und Jg. 1941/42. Berlin.
Länderrat des Amerikanischen Besatzungsgebietes (Hrsg.), 1949: Statistisches Handbuch von Deutschland. München: Ehrenwirth.
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Anmerkungen:
(I) Anmerkung zu den Datentabellen in der Untergliederung (A)
(1) Zusammengefasste Kommentare
Die Ergebnisse von 1925 bis erste Angabe 1970, von zweiter Angabe 1970 bis 1991 sowie die Angaben für Deutschland sind wegen konzeptioneller und definitorischer Unterschiede der Revisionen der VGR nicht voll vergleichbar.
Für den Zeitraum 1925 bis 1938: Auf das frühere Bundesgebiet umgerechnete Ergebnisse des Statistischen Reichsamtes in Mrd. Reichsmark (RM). In jeweiligen Preisen bzw. in jeweiligen Preisen je Einwohner.
Bis vollständige Zeitreihen der laufenden Bevölkerungsstatistik auf der Basis des Zensus 2011 vorliegen (Ergebnis zum Stichtag 9. Mai 2011: 80.219.695 Einwohner) werden in der VGR weiterhin die auf Grundlage früherer Zählungen ermittelten Daten der Bevölkerungsfortschrei-bung nachgewiesen.
(2) Preisbereinigte Daten
Für die preisbereinigten Daten gilt: Für 1950 bis zur ersten Angabe des Jahres 1970 (Früheres Bundesgebiet) in Mrd. Euro; für 1970 bis 1991 (Früheres Bundesgebiet) als Kettenindex zum Referenzjahr 1991 = 100; ab 1991 (Deutschland) als Kettenindex 2010 = 100.
Die preisbereinigten Ergebnisse werden ab der Revision 2005 entsprechend internationaler Konventionen und verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis, im Gegensatz zur früher verwendeten Festpreisbasis) nachgewiesen. Diese neue Methode ersetzt die bisherige Berechnung in konstanten Preisen eines festen Preisbasisjahres (zuletzt 1995). Dadurch werden immer die aktuellen Preisrelationen in der Rechnung berücksichtigt, was eine genauere Berechnung der "realen" Veränderungsraten gewährleistet. Rechentechnisch werden bei der Methode der Vorjahrespreisbasis zunächst Jahresergebnisse in konstanten Preisen des Vorjahres als Messzahlen ermittelt, die durch Verkettung ("Chain-linking") jedes einzelnen Merkmals vergleichbare Zeitreihen bilden. Unter Kettenindex versteht man die zeitliche Verknüpfung (Multiplikation) von Teilindizes, die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Zur Darstellung wird der Kettenindex auf ein bestimmtes Referenzjahr bezogen, Was aber nicht zu verwechseln ist mit dem früher verwendeten Preisbasisjahr (bei der Festpreisrechnung).
(3) Zentrale Revisionen der VGR ab den 1990er Jahren
Unter einer Revision versteht man die Überarbeitung der Ergebnisse durch zum Beispiel Ein-beziehung neuer Daten, neuer Statistiken und/oder neuer Methoden in das Rechenwerk. Da-
bei wird zwischen laufenden Revisionen, die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale bzw. Jahre beziehen, und umfassenden bzw. „großen“ Revisionen unterschieden. Letztere
bedeuten die grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR bzw. sehr langer Zeitreihen.
Eine solche umfassende Revision der VGR findet alle 5 bis 10 Jahre statt (zuletzt in 2005, unter anderem zur Einführung der Vorjahrespreisbasis).
Gründe für umfassende Revisionen können sein, dass zum Beispiel
- neue Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und ähnliches in das Rechenwerk eingeführt werden;
- neue, bislang nicht verwendete statistische Berechnungsgrundlagen eingebaut werden;
- neue Berechnungsmethoden angewendet werden;
- die Darstellung modernisiert und gegebenenfalls neue Begriffe eingeführt werden;
- die internationale Vergleichbarkeit erhöht werden soll.
Die Definitionen stimmen vollständig mit denen des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 überein, so dass europaweit harmoni-
sierte und vergleichbare Angaben vorliegen. Weltweit ist eine hohe Vergleichbarkeit der VGR
durch die Anwendung des System of National Accounts (SNA 1993) der Vereinten Nationen
gegeben. Allerdings ist das SNA nicht rechtsverbindlich.
Neben den laufenden Revisionen ("current revisions"), die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale oder Jahre beziehen, gibt es in den VGR etwa alle fünf Jahre so genannte Generalrevisionen ("major revisions"). Bei diesen umfassenden Revisionen findet eine grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR statt, zuletzt 1999, 2005, 2011 und 2014.
3.1 VGR - Revision 1999 (nach ESVG 1995):
Im Frühjahr 1999 wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt. Inzwischen liegen für die Länder der Europäischen Union rückgerechnete Ergebnisse nach dem ESVG 1995 vor, so dass in den Tabellen des Statistischen Bundesamtes ein Zeitraum ab dem Jahre 1970 dargestellt werden kann. Für die Jahre 1950 bis 1969 liegen zu den Größen der VGR nur unrevidierte Angaben in Preisen von 1991 vor, basierend auf dem ESVG 1979. Wesentliche Änderungen des ESVG 1995 gegenüber dem ESVG 1975 betreffen Konzepte und Definitionen, die sich drei Gruppen einordnen lassen:
- Gruppe 1: Konzeptänderungen mit Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen, BNE (bisher: Bruttosozialprodukt);
- Gruppe 2: Konzeptänderungen mit Auswirkungen nur auf das Bruttonationaleinkommen (BNE);
- Gruppe 3: Konzeptänderungen ohne Auswirkungen auf das BIP und das BNE.
Die stärksten Auswirkungen auf das Niveau des BIP und des BNE resultieren aus dem neu abgegrenzten, erweiterten Investitionsbegriff. Neu ist vor allem, das die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen in die Anlageinvestitionen einbezogen werden. Vom Umfang am bedeutendsten sind hier die erworbene sowie selbsterstellte Software und große Datenbanken (im ESVG 1979: Vorleistungen).
Eine Konzeptänderung mit deutlichem Einfluss auf die Höhe des BIP stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen auf die gesamten Anlagegüter (tiere ausgenommen) dar. Im Gegensatz zum ESVG 1979 werden nunmehr öffentliche Investitionen in Straßen, Brücken, Kanalisation, Dämme, Kanäle usw. abgeschrieben, was zu einem höheren Niveau der Bruttowertschöpfung und der Konsumausgaben des Staates (Staatsverbrauch) und damit des BIP führt.
Auch die Übergangspositionen vom BIP zum BNE sind von Konzeptänderungen betroffen. Die von der Größenordnung her bedeutendste Konzeptänderung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Begriffs „Primäreinkommen“ im ESVG 1995, der außer dem Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen den Saldo aus empfangenen Subventionen und geleisteten Produktions- und Importabgaben umfasst. Die Änderung besteht darin, dass bei dem Übergang vom BIP zum BNE nach dem ESVG 1995 zusätzlich zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit der übrigen Welt die von der EU empfangenen Subventionen zu addieren und die geleisteten Produktions- und Importabgaben an die EU abzuziehen sind. Die an die EU geleisteten Produktions- und Importabgaben umfassen insbesondere die traditionellen Eigenmittel der EU, also die Zolleinnahmen aus dem Handel mit Drittländern, die Einnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und die Mehrwertsteuereigenmittel.
3.2 VGR - Revision 2005:
Im Rahmen der VGR-Revision 2005 wurden insbesondere zwei konzeptionelle Neuerungen vorgenommen, die beide Folge verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften sind:
- Die Einführung der Vorjahrespreisbasis an die Stelle der bisher üblichen Festpreisbasis bei der Deflationierung (als Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Preis- und Volumensmessung). Damit verbunden ist die Einführung von sog. Kettenindizes.
- Die neugeregelte Verbuchung von Bankdienstleistungen, die nun als „Finanzserviceleistung, indirekte Messung (FISIM)“ auf die einzelnen Verwendungszwecke (Vorleistungen, Konsum, Exporte, Importe) aufgeteilt werden. Die indirekt gemessenen Finanzserviceleistungen gehen damit - soweit sie nicht als Vorleistungen direkt im Produktionsprozess verbraucht werden – in die Größe des BIP und dessen Verwendungskategorien Konsum und Exporte (abzüglich Importe) ein
Diese Konzeptänderungen wurden auch für den Zeitraum von 1970 bis 19991 für das frühere umgesetzt: Mit der Revision der VGR in 2005 wurden damit auch vergleichbare Zeitreihen der VGR für die Jahre 1970 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet vorgelegt und eine Datenlücke geschlossen, die durch die erheblichen konzeptionellen Änderungen der Revision 2005 verursacht worden war.
Für weiter zurückgehende historische Analysen stehen dagegen keine voll vergleichbaren Zeitreihen der VGR zur Verfügung. In der Vergangenheit war es dagegen immer wieder gelungen, vergleichbare Zeitreihen ab dem Jahr 1950 zu produzieren. Dies war letztmalig im Jahr 1993 der Fall, als die Preisbasis von 1985 auf 1991 umgestellt wurde. Zwei Jahre zuvor hatte im Rahmen der großen VGR-Revision 1991 letztmalig eine komplette Rückrechnung bis zum Jahr 1950 stattgefunden.
3.3 VGR - Revision 2011:
Die VGR – Revision 2011 dient in erster Linie der Umstellung auf die neuen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikationen. Das sind insbesondere die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sowie das revidierte Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken. (GP 2009).
Neben der Umstellung auf die neuen Klassifikationen wurde auch das Referenzjahr für die Verkettung von preisbereinigten Größen aktualisiert: das neue Referenzjahr für die Bildung des Kettenindex ist 2005 (Gebiet: Deutschland).
Darüber hinaus wurden alle bisherigen Berechnungen überprüft und bei Bedarf überarbeitet und neue Erkenntnisse soweit möglich in die Rechnungen integriert. Dadurch ist es in den gesamten Zeitraum ab 1991 zu Korrekturen unterschiedlicher Größenordnungen gekommen und letztlich ein komplett neuer Datensatz entstanden.
3.4 Generalrevision der VGR für den Zeitraum 1991 bis 2014 (Deutschland):
Hauptanlass dieser umfassenden Revision ist die Implementierung eines neuen internationalen methodischen Regelwerks, nämlich des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, das seinerseits auf dem „System of National Accounts (SNA)“ 2008 der Vereinten Nationen basiert. In Deutschland wurde dies zum Anlass genommen, darüber hinaus die Berechnungsmethoden und Quellen des gesamten Rechenwerks auf den Prüfstand zu stellen. Somit ist die Generalrevision der VGR 2014 mit einer kompletten Überarbeitung des gesamten Tabellenwerks verbunden: Alle VGR – Aggregate
Einige Konzeptänderungen der ESVG 2010 verändern auch das Niveau des Bruttoinlandprodukts, andere Konzeptänderungen stellen grundlegende Neuerungen dar. Beides trifft auf die Behandlung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) zu, die bisher im Wesentlichen als Vorleistungen behandelt wurden und somit im Produktionsprozess „untergingen“. Die in der Wissenschaft seit langem vorherrschende Auffassung, dass FuE – Aufwendungen als Investitionen anzusehen sind, wurde im SNA 2008 und im ESG 2010 umgesetzt. Dies bedeutet eine Integration der „Kapitalisierung“ von FuE in das Kernsystem der VGR. Daraus folgt für Deutschland ein merklicher Anstieg des BIP, da selbsterstellte FuE bei Unternehmen (Marktproduzenten) zu einer höheren Bruttowertschöpfung führen.
Seit der Einführung des ESVG 1995 werden militärische Güter unterschiedlich behandelt: Während zivil nutzbare militärische Anlagen als Anlageinvestitionen zu buchen sind, zählen alle sonstigen Militärgüter zu den Vorleistungen des Staates und schlagen sich deshalb in den staatlichen Konsumausgaben nieder. Diese unterschiedliche Behandlung von zivil nutzbaren und sonstigen militärischen Gütern wird im SNA 2008 und im ESVG 2010 aufgegeben. Auch militärische Waffensysteme zählen damit zu den Anlagegütern und ihre Anschaffung wird zukünftig als Investition gebucht. Durch die Einbeziehung von Waffensystemen als eigenständige Kategorie der Anlagegüter wird sich das deutsche BIP um die hierauf anfallenden Abschreibungen geringfügig erhöhen.
Das Statistische Bundesamt hat beim Übergang auf das ESVG 2010 alle VGR – Aggregate in voller tiefe bis zum Jahr 1991 für Deutschland zurückgerechnet, so dass den Datennutzern auch nach dem Übergang konsistente lange Zeitreihen ohne methodisch – statistische Brüche zur Verfügung stehen.
3.5 Fazit aus den VGR – Revisionen (siehe Datentabelle in histat: Rechenstand ist hier der August 2015):
Vierteljährliche und jährliche Daten für Deutschland insgesamt liegen ab dem ersten Quartal
1991, für das frühere Bundesgebiet für den Zeitraum 1970 bis 1991 ohne Brüche vor (Doppel-nachweise für die Jahre 1970 und 1991). Darüber hinaus liegen unrevidierte jährliche Angaben für das Bruttonationaleinkommen (BNE, bis 1999 auch Bruttosozialprodukt, BSP), und das Volkseinkommen von 1925 bis 1970, für das Bruttoinlandsprodukt von 1950 bis 1970 vor, die jedoch Brüche auf Grund unterschiedlicher Gebietsabgrenzungen, Konzeptionen, Definitionen und Preisbasisjahre enthalten und auch in Zukunft nicht mehr revidiert werden.
(4) Kurze Erläuterung der Begriffe
4.0 Inlands- / Inländerkonzept:
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Maßzahl ist – je nachdem, wie man die ‚räumliche‘ Abgrenzung der Volkswirtschaft vornimmt – das Inlandsprodukt oder das Nationaleinkommen (bis 1999: Bezeichnung ‚Sozialprodukt‘). Die jeweils zugrunde liegenden Konzepte beruhen auf zwei Möglichkeiten der Abgrenzung der Güterproduktion einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.
- Inlandskonzept: Eine Möglichkeit beruht auf dem Inlandskonzept, nach dem das Gesamteinkommen angegeben wird, das innerhalb der Grenzen einer Volkswirtschaft entsteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkommen inländische Wirtschaftseinheiten (Inländern: Gebietsansässigen) oder ausländischen Wirtschaftseinheiten zugeflossen sind. Das Inlandskonzept erfasst die wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsbereich unter Einbezug der Einpendler und Nichtbeachtung der Auspendler. Bei den Einkommen registriert das Inlandkonzept alle im Inland entstandenen Einkommen. Ob diese Einkommen dann im Inland verbleiben oder ins Ausland fließen, spielt dabei keine Rolle. Z.B. gehen Teile des von den Arbeitgebern geleisteten Arbeitnehmerentgeltes an Einpendler aus der übrigen Welt, die nicht zu den Einwohnern des Wirtschaftsgebietes zählen. Das Arbeitnehmerentgelt, das deutsche Auspendler von Arbeitgebern in der übrigen Welt empfangen, erscheint nicht an dieser Stelle, sondern bei dem Inländerkonzept.
- Inländerkonzept: Die zweite Möglichkeit für die Abgrenzung der in einer Volkswirtschaft produzierten Gütermenge stellt das Inländerkonzept dar. Als inländische Wirtschaftseinheiten gelten alle Institutionen oder Personen, die ihren ständigen ‚‘Wohnsitz im Inland haben. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch die Eigentumsverhältnisse eine Rolle. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der letztlich den Inländern (Gebietsansässigen nach dem Wohnortprinzip) zugeflossen ist, und zwar unabhängig davon, ob aus Produktionsaktivitäten im Inland oder im Ausland. Den nach dem Inländerkonzept berechneten Produktions- bzw. Einkommenswert nennt man Nationaleinkommen (früher: Sozialprodukt).
4.1 Bruttoinlandsprodukt (BIP):
Das Bruttoinlandsprodukt (engl.: „gross domestic product“) ist ein Maß für die gesamtwirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Wert aller im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten zur wirtschaftlichen Leistung beigetragen haben. Es stellt die Summe aus den privaten und staatlichen Konsumausgaben, den Bruttoinvestitionen und der Differenz aus Exporten und Importen dar und beschreibt den Gesamtwert der im Inland erstellten Gütern. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Arbeitnehmerentgelt und Betriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen), die in der Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind (zuzüglich der Abschreibungen und der um die Subventionen verminderten Produktions- und Importabgaben).
Vom Bruttonationaleinkommen (BNE) unterscheidet sich das BIP dadurch, dass es die im Inland entstandene wirtschaftliche Leistung unabhängig davon misst, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben(Inlandkonzept), während das BNE auf die wirtschaftliche Leistung der Inländer (im Import oder Ausland) abstellt.
Die Differenz beider Größen besteht aus dem Saldo der Primäreinkommen von der bzw. an die übrige Welt.
Das BIP wird in jeweiligen Preisen und preisbereinigt (deflationiert) errechnet. Ab der VGR – Revision 2004 wird die Deflationierung mit jährlich wechselnden Vorjahrespreisen und Verkettung vorgenommen. Auf Vorjahrespreisbasis wird die ‚reale‘ Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
4. 2 Bruttonationaleinkommen (alter Begriff: Bruttosozialprodukt):
4.2 Das Bruttonationaleinkommen (BNE), bis 1999 auch Bruttosozialprodukt (BSP) genannt, englisch Gross National Product (GNP) bzw. Gross National Income (GNI), ist ein zentraler Begriff aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Das Bruttonationaleinkommen ähnelt dem Bruttoinlandsprodukt, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass für das Bruttoinlandsprodukt das Inlandskonzept greift, während für das Bruttonationaleinkommen das Inländerkonzept gilt. Erfasst werden alle Waren und Dienstleistungen, die im Inland und im Ausland von Inländern (Gebietsansässigen) erstellt werden. Es misst somit den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Periode mithilfe von Produktionsfaktoren hergestellt werden, die sich im Besitz von Inländern befinden (alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen, egal ob im Inland oder im Ausland erzielt). Dies ist gleichbedeutend mit den an Inländer geflossenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz (Zinsen und andere Kapitalerträge, nicht allerdings Einkommen aus Veräußerungsgeschäften), weshalb das Bruttonationaleinkommen als zentraler Einkommensindikator einer Volkswirtschaft gilt. War das Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) früher der Hauptmaßstab zum Vergleich von Volkswirtschaften, verwendet man heute zu diesem Zweck meist das Bruttoinlandsprodukt.
Im Gegensatz zum Inlandskonzept des Bruttoinlandsprodukts wird beim Inländerkonzept des Bruttonationaleinkommens nicht das Gebiet betrachtet, in dem die Leistung erbracht wurde, sondern die in diesem Gebiet wohnenden Personen / Institutionen, an welche die Einkommen aus den wirtschaftlichen Leistungen zufließen (Wohnsitz im Inland). Das bedeutet, dass beim Inländerkonzept Personen, die nach ihrem Arbeitsort einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden (im Ausland arbeitende Inländer) in die Leistungsberechnung miteinfließen, während im Wirtschaftsbereich arbeitende Personen, die nach ihrem Wohnort einem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden (im Inland arbeitende Ausländer), unberücksichtigt bleiben. Also:
- Bruttonationaleinkommen = alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen (egal ob im Inland oder im Ausland erzielt);
- Bruttoinlandsprodukt = alle im Inland erwirtschafteten Einkommen (egal ob von Inländern oder von Ausländern erzielt).
Die Bewertung erfolgt zu Marktpreisen, das heißt, einschließlich der Gütersteuern (Produktions- und Importabgaben) und abzüglich der Gütersubventionen.
Berechnet wird das Bruttonationaleinkommen, indem man vom Bruttoinlandsprodukt die Erwerbs- und Vermögenseinkommen abzieht, die an das Ausland geflossen sind, und im Gegenzug die von Inländern aus dem Ausland empfangenen Einkommen addiert:
Bruttoinlandsprodukt, BIP (Gesamteinkommen, das im Inland entsteht)
- an die übrige Welt gezahlte Einkommen (Primäreinkommen an die übrige Welt)
+ aus der übrigen Welt empfangene Einkommen (Primäreinkommen aus der übrigen Welt)
= Bruttonationaleinkommen, BNE.
Die Primäreinkommen bilden die Differenz zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen (Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit dem Ausland).
Der Vorteil des BIP als Indikator für das Wirtschaftswachstum liegt darin, dass es die Produktion in einem Wirtschaftsgebiet unmittelbar misst.
Da das BNE eine am Einkommen der Wohnbevölkerung orientierte Größe ist, hat es einen besonderen Wert für solche Analysen, die sich auf die Verfügbarkeit, die Verteilung und die Verwendung von Einkommen beziehen. Spar- und Lohnquotenberechnung hängen direkt an der Ermittlung des verfügbaren Einkommens der Privaten Haushalte bzw. am Volkseinkommen. Daher wird das BNE – Konzept vom Statistischen Bundesamt nach wie vor realisiert.
4.3. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen)
Neben dem BIP und dem BNE (früher: BSP) gibt es noch eine weitere Größe von Bedeutung, die in einem Zusammenhang mit dem BNE steht: das Volkseinkommen, der Begriff steht abkürzend für Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (engl.: „ National Income“).
Das Bruttonationaleinkommen wird zu Marktpreisen bewertet und enthält auch alle Ersatzinvestitionen. Die Ersatzinvestitionen entsprechen den Abschreibungen. Die Abschreibungen erfassen alle Wertminderungen im ruhenden Vermögen eines Unternehmens. Die Summe aller Abschreibungen ist folglich der Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft in einer bestimmten Periode. Zieht man vom Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen die Abschreibungen einer Periode ab, so erhält man das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (früher: Nettosozialprodukt). Berücksichtigt man zudem noch den Eingriff des Staates in den Produktionsprozess über indirekte Steuern und Subventionen, erhält man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten:
Bruttonationaleinkommen
- Abschreibungen (Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft)
+ Subventionen (als volkswirtschaftliche Kosten der Produktionsfaktoren
= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Zum anderen kann das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch als Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen ermittelt werden. Die Erwerbs- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus dem Arbeitnehmerentgelt sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die per Saldo empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen aller Wirtschaftssektoren bilden das Volkseinkommen. Nicht zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen zählen die Transfereinkommen, die als laufende Transfers geleistet werden und – wie die Erwerbs- und Vermögenseinkommen – nicht ein direktes Entgelt für erbrachte produktive Leistungen (Arbeitsleistung oder Kapitalnutzung) darstellen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten stellt damit die Gesamtheit der Einkommen der Produktionsfaktoren dar. Aufgrund dieser Eigenschaft nennt man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch ‚Volkseinkommen‘.
(II) Anmerkungen zu dem Volkseinkommen im Deutschen Reich (B – Tabellen)
(Zitat aus: Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing, S. 10 f., S. 18, S. 12 f., S. 18, S. 21).
„Unter Volkseinkommen oder Sozialprodukt wird die Gesamtheit der geldwerten Güter und Dienstleistungen verstanden, die einer Volkswirtschaft nach Erhaltung des anfänglichen Vermögensstandes jährlich für Verbrauch und Kapitalbildung zur Verfügung stehen.
Der Versuch, die Wirtschaftskraft eines Landes durch Berechnung eines Volkseinkommens auf einen kurzen zahlenmäßigen Ausdruck zu bringen, geht bis ins 17. Jahrhundert zurück, gewann aber erst mit der Entfaltung der kapitalistischen Geldwirtschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts praktische Bedeutung. Während die statistischen Berechnungsversuche allmählich zahlreicher wurden, wandte die wissenschaftliche Forschung dem Volkseinkommensbegriff im Rahmen des ökonomischen Lehrgebäudes wachsende Aufmerksamkeit zu. Die Zusammenhänge zwischen Volkseinkommen, Produktionsertrag Einkommensbildung und Einkommensverwendung wurden herausgearbeitet. …
Im Volkseinkommen als dem zahlenmäßigen Ausdruck des jährlichen Wirtschaftserfolges spiegeln sich sämtliche Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufs.
- In der Produktionssphäre erscheint das Volkseinkommen in Gestalt der produzierten Güter und Dienstleistungen (Nettoproduktion, Wertschöpfung).
- Im Wege der Einkommensbildung geht es in die rechtliche Verfügungsgewalt der einzelnen Wirtschaftssubjekte über, um im Stadium
- der Einkommensverwendung endgültig dem Verbrauch oder der Kapitalbildung zugeführt zu werden.
Sodann beginnt der Kreislauf auf veränderter Kapitalbasis von neuem.
Die Gesamtziffer des Volkseinkommens liefert den Maßstab nicht nur für den Wirtschaftserfolg, sondern auch für den jeweiligen Versorgungsgrad einer Volkswirtschaft. … In vieler Hinsicht erscheint der Aufbau des Volkseinkommens als Spiegel der wirtschaftlichen Gesamtstruktur noch aufschlussreicher als seine Gesamtziffer. … Aus der Gliederung der Einkommen lässt sich die relative Bedeutung der verschiedenen Einkommensquellen (Produktionsfaktoren) erkennen.
(1) Volkseinkommen in den drei Stadien des Wirtschaftskreislaufs:
Das Volkseinkommen tritt in drei Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufes in Erscheinung: zunächst als Gesamtheit der produzierten Güter und Dienstleistungen, sodann als Summe der aus der Produktion fließenden Einkommen und schließlich in Form von Verbrauch und Kapitalbildung.
Im ersten Stadium fällt das Volkseinkommen mit der „Wertschöpfung“ zusammen, d.h. der Nettoproduktion (net value added) unter Ausschaltung aller Doppelzählungen, die in der Bruttoproduktion der einzelnen Produktionsstufen enthalten sind. Die Wertschöpfung umfasst außer der Güterproduktion sämtliche zur Versorgung der Bevölkerung beitragenden Dienstleitungen in Handel und Verkehr, in der öffentlichen Wirtschaft, den freien Berufen und den häuslichen Diensten).
Im Wege der Einkommensbildung geht der Produktionsertrag in die Verfügungsmacht der einzelnen Wirtschaftssubjekte über. Volkseinkommen und Privateinkommen decken sich jedoch nicht ganz. Auf der einen Seite wird nicht der gesamte Produktionsertrag unmittelbar an die Haushaltungen verteilt. Die Unternehmungen verfügen in Form von Betriebsrücklagen über Produktionserträge, die auf dem Wege über die Privateinkommen nicht ermittelt werden. Auch die öffentliche Hand kann Produktionserträge unmittelbar in Anspruch nehmen, ehe aus ihnen Einkommen eines privaten Haushalts gebildet wird. Auf der anderen Seite sind in der Summe der Privateinkommen Beträge enthalten, die nicht unmittelbar aus dem Produktionsertrag fließen. Die Erwerbstätigen leiten nämlich Teile ihres Einkommens freiwillig (z.B. als Almosen) oder durch staatlichen Zwang (z.B. bei Fürsorgeleistungen aus Steuermitteln) ohne Gegenleistung an andere Haushaltungen weiter. Doppelzählungen infolge solcher Einkommensübertragungen müssen daher aus der Summe der Privateinkommen ausgeschaltet, Betriebsrücklagen und vom Staat unmittelbar beanspruchte Produktionsbeträge hinzugezählt werden, wenn die Einkommenssumme ermittelt werden soll, die dem Sozialprodukt entspricht.
Ähnliche Differenzen ergeben sich in der Verbrauchssphäre zwischen der Verausgabung der Privateinkommen und der endgültigen Verwendung des Sozialprodukts. Der letzteren entspricht die Gesamtheit der verbrauchten Konsumgüter und Dienstleistungen und der neu investierten Kapitalgüter. In den Ausgaben der Haushaltungen erscheint dagegen nur ein Ausschnitt aus dem Verbrauch und Kapitalbildung, da das Sozialprodukt nicht vollständig in ihre Vertiefung eingeht; andererseits bedeuten die Ausgaben, die den oben erwähnten Einkommensübertragungen gelten, unmittelbar weder Verbrauch noch Ersparnis, da die endgültige Verwendung dieser Beträge erst im Haushalt des letzten Empfängers erfolgt. Gesamtverbrauch und Kapitalbildung ergeben sich also aus den Ausgaben der Haushaltungen nach der Ausschaltung dieser Doppelzählungen durch Hinzufügung der außerhalb der Haushaltungen zur Verwendung gelangenden Volkseinkom-mens¬teile.
Die statistische Ermittlung des Volkseinkommens kann von jedem dieser drei Stadien ausgehen und muss bei richtiger Berechnung zum gleichen zahlenmäßigen Ergebnis führen.
(2) Die Abgrenzung der Volkswirtschaft:
„Das Volkseinkommen wird hinsichtlich einer Volkswirtschaft in der Weise abgegrenzt, dass der Inlandswirtschaft zufließende Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen einbezogen, ins Ausland abfließende Kapitalerträge aus der Inlandsproduktion ausgeschaltet wurden. Die Reparationsleistungen wurden dabei zunächst als Bestandteil des deutschen Volkseinkommensbehandelt. Nach Abzug der Reparationsleistungen resultiert das für Inlandszwecke verfügbare Volkseinkommen.
(3) Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen:
Wenn das Volkseinkommen den Jahresertrag der Volkswirtschaft darstellen soll, wird die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen zweckmäßigerweise am Vermögensstand am Anfang der Produktionsperiode orientiert. Werte, die dem Vermögen entstammen, sind daher bei der Berechnung des Volkseinkommens auszuschalten, während die Vermögensbildung aus dem Produktionsertrag einzubeziehen ist. Demnach müssen alle im Verlauf der Produktionsperiode durch Verschleiß oder Verluste abgehenden Vermögensanteile vor Feststellung des Produktionsertrages ersetzt sein, d. h. bei der Berechnung der Einkommen sowohl Abschreibungen wie Verluste abgezogen werden. Der Zuwachs des Volksvermögens ist im Volkseinkommen insoweit enthalten, als er der inländischen Kapitalbildung entstammt, d. h. unter Ausschaltung der Investitionen aus Auslandskrediten, aber einschließlich der Kapitalausfuhr aus inländischer Ersparnis.
(4) Berechnungsmethode:
Entsprechend den drei Kreislaufstadien des Volkseinkommens kann die statistische Berechnung auf (a) die Erfassung des Produktionsertrages, (b) der Einkommen oder (c) des Verbrauchs
abgestellt werden. Bei der Wahl der Methode wird man sich praktisch meist nach den vorhandenen statistischen Unterlagen richten müssen. … an sich wäre die Durchführung aller drei Berechnungen wünschenswert. Wenn die Ergänzung und Bereinigung der statistischen Unterlagen überall gleichmäßig am Begriff des Volkseinkommens orientiert wird, müssen die drei Wege zum gleichen zahlenmäßigen Ergebnis führen. In der Berechnung nach mehreren Methoden liegt daher eine wertvolle Kontrolle der unvermeidlichen Schätzungen. …
Die weitaus besten und vor allem einzig fortlaufenden Unterlagen bietet die deutsche Statistik für die Berechnung der Einkommenssumme. … Die Berechnung des Volkseinkommens beruht in erster Linie auf den Ergebnissen der Einkommenssteuerstatistik (Reichseinkommen-, lohn- und - körperschaftsteuerstatistik. Diese Materialien sind jedoch nicht ohne weiteres verwendbar, da der steuerrechtliche Einkommensbegriff sich mit dem volkswirtschaftlichen nur teilweise deckt. Die Einkommenssteuerpflicht als solche ist für die Berechnung des Volkseinkommens irrelevant. Neben den steuerlich erfaßten sind daher sämtliche steuerfreien Einkommen und Einkommensteile sowie alle der Steuer entgehenden Beträge grundsätzlich einzubeziehen. Sodann sind die prinzipiellen Differenzen zwischen den Steuerrechtlichen und dem volkswirtschaftlichen Einkommensbegriff zu berücksichtigen und insbesondere die im Privateinkommen nicht erscheinenden Teile des Volkseinkommens ergänzend hinzuzufügen.
Bei den natürlichen Personen erstreckt sich die objektive Steuerpflicht nach allen Einkommenssteuergesetzen auf Einkünfte in Geld und Geldeswert (einschl. Naturaleinkommen: Selbstverbrauch der Unternehmer, Mietwert von Eigenwohnungen, Deputate der Land- und Bergarbeiter, Wohnung und Verpflegung von Hausangestellten) aus:
(1) Grundbesitz (Land- und Forstwirtschaft, Vermietung, Verpachtung),
(2) Handel und Gewerbe,
(3) Kapitalvermögen,
(4) freier Berufstätigkeit,
(5) nicht selbständiger Arbeit (Lohn und Gehalt),
(6) gewissen wiederkehrenden Bezügen wie Leibrenten, Versicherungsrenten, Altenteilbezüge und ähnliches.
Da die unter (6) enthaltenen Einkommensübertragungen aus der Summe der veranlagten Einkommen nicht sauber ausgeschaltet werden können, wird zur Vermeidung von Doppelzählungen der Ausgleich durch entsprechende Nichtberücksichtigung von Versicherungsbeiträgen herbeigeführt.
Neben den Einkommen der natürlichen Personen sind als weitere Bestandteile des Volkseinkommens zu berücksichtigen
(1) die unverteilten Gesellschaftseinkommen,
(2) die öffentlichen Erwerbseinkünfte
(3) die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
(4) die volkswirtschaftlich, aber nicht steuerrechtlich als Einkommensteile zu betrachtenden Steuern.
Das Einkommen der privaten Körperschaften erscheint bereits im Einkommen der natürlichen Personen, soweit es in Form von Dividenden usw. ausgeschüttet wird. . Es bleiben also die unverteilten Gewinne der Erwerbsgesellschaften und die Gesamteinkommen der übrigen privaten Körperschaften zu erfassen. Für die Ermittlung dieser Posten wird die Steuerstatistik und die Bilanzstatistik der Aktiengesellschaften herangezogen.
(5) Zum Stellenwert der Reparationen:
Für die Beurteilung des Wohlstandsniveaus ist es wesentlich, wenn einer Volkswirtschaft durch politische Verpflichtungen ein Teil ihres Sozialprodukts entzogen wird. Da die deutschen Reparationszahlungen ohne Gegenwert im Ausland abgeführt werden müssen, steht für die innerdeutsche Versorgung nur das Volkseinkommen abzüglich der Reparationen zur Verfügung. Beim Wohlstandsvergleich mit der Vorkriegszeit müssen daher die Reparationsleistungen aus der Summe der Nachkriegseinkommen ausgeschaltet werden. Soll dagegen das Volkseinkommen als Maßstab des Wirtschaftserfolges oder der Leistungsfähigkeit herangezogen werden, so hat man die Reparationsleistungen einzurechnen, d.h. von dem ursprünglichem Volkseinkommen auszugehen“.
(Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing, S. 10 f., S. 18, S. 12 f., S. 18, S. 21, S. 66 f.)
(6) Relativgrößen „Je Kopf „ bzw. „Je Vollperson“ der Bevölkerung:
„Wegen Überalterung der Bevölkerung (gesunkener Anteil der weniger verbrauchenden Kinder) bedarf es zur Erhaltung eines gegebenen Wohlstandsniveaus gegenwärtig im Vergleich zur Vorkriegszeit eines höheren Einkommens je Kopf der Gesamtbevölkerung. Um den zahlenmäßigen Einfluß des veränderten Altersaufbaus auszuschalten, wird das Volkseinkommen mit der auf Verbrauchseinheiten („Vollpersonen“) umgerechneten Bevölkerung in Beziehung gesetzt. Als Einheit gilt dabei der Verbrauch eines erwachsenen Mannes („Vollperson“); Frauen und Kinder werden entsprechend ihrem Anteil am Verbrauch dieser Einheit auf Vollpersonen umgerechnet“ (Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, S. 500).
(I) Anmerkung zu den Datentabellen in der Untergliederung (A)
(1) Zusammengefasste Kommentare
Die Ergebnisse von 1925 bis erste Angabe 1970, von zweiter Angabe 1970 bis 1991 sowie die Angaben für Deutschland sind wegen konzeptioneller und definitorischer Unterschiede der Revisionen der VGR nicht voll vergleichbar.
Für den Zeitraum 1925 bis 1938: Auf das frühere Bundesgebiet umgerechnete Ergebnisse des Statistischen Reichsamtes in Mrd. Reichsmark (RM). In jeweiligen Preisen bzw. in jeweiligen Preisen je Einwohner.
Bis vollständige Zeitreihen der laufenden Bevölkerungsstatistik auf der Basis des Zensus 2011 vorliegen (Ergebnis zum Stichtag 9. Mai 2011: 80.219.695 Einwohner) werden in der VGR weiterhin die auf Grundlage früherer Zählungen ermittelten Daten der Bevölkerungsfortschrei-bung nachgewiesen.
(2) Preisbereinigte Daten
Für die preisbereinigten Daten gilt: Für 1950 bis zur ersten Angabe des Jahres 1970 (Früheres Bundesgebiet) in Mrd. Euro; für 1970 bis 1991 (Früheres Bundesgebiet) als Kettenindex zum Referenzjahr 1991 = 100; ab 1991 (Deutschland) als Kettenindex 2010 = 100.
Die preisbereinigten Ergebnisse werden ab der Revision 2005 entsprechend internationaler Konventionen und verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer jährlich wechselnden Preisbasis (Vorjahrespreisbasis, im Gegensatz zur früher verwendeten Festpreisbasis) nachgewiesen. Diese neue Methode ersetzt die bisherige Berechnung in konstanten Preisen eines festen Preisbasisjahres (zuletzt 1995). Dadurch werden immer die aktuellen Preisrelationen in der Rechnung berücksichtigt, was eine genauere Berechnung der "realen" Veränderungsraten gewährleistet. Rechentechnisch werden bei der Methode der Vorjahrespreisbasis zunächst Jahresergebnisse in konstanten Preisen des Vorjahres als Messzahlen ermittelt, die durch Verkettung ("Chain-linking") jedes einzelnen Merkmals vergleichbare Zeitreihen bilden. Unter Kettenindex versteht man die zeitliche Verknüpfung (Multiplikation) von Teilindizes, die sich jeweils auf das Vorjahr beziehen und somit ein jährlich wechselndes Wägungsschema haben. Zur Darstellung wird der Kettenindex auf ein bestimmtes Referenzjahr bezogen, Was aber nicht zu verwechseln ist mit dem früher verwendeten Preisbasisjahr (bei der Festpreisrechnung).
(3) Zentrale Revisionen der VGR ab den 1990er Jahren
Unter einer Revision versteht man die Überarbeitung der Ergebnisse durch zum Beispiel Ein-beziehung neuer Daten, neuer Statistiken und/oder neuer Methoden in das Rechenwerk. Da-
bei wird zwischen laufenden Revisionen, die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale bzw. Jahre beziehen, und umfassenden bzw. „großen“ Revisionen unterschieden. Letztere
bedeuten die grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR bzw. sehr langer Zeitreihen.
Eine solche umfassende Revision der VGR findet alle 5 bis 10 Jahre statt (zuletzt in 2005, unter anderem zur Einführung der Vorjahrespreisbasis).
Gründe für umfassende Revisionen können sein, dass zum Beispiel
- neue Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und ähnliches in das Rechenwerk eingeführt werden;
- neue, bislang nicht verwendete statistische Berechnungsgrundlagen eingebaut werden;
- neue Berechnungsmethoden angewendet werden;
- die Darstellung modernisiert und gegebenenfalls neue Begriffe eingeführt werden;
- die internationale Vergleichbarkeit erhöht werden soll.
Die Definitionen stimmen vollständig mit denen des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 überein, so dass europaweit harmoni-
sierte und vergleichbare Angaben vorliegen. Weltweit ist eine hohe Vergleichbarkeit der VGR
durch die Anwendung des System of National Accounts (SNA 1993) der Vereinten Nationen
gegeben. Allerdings ist das SNA nicht rechtsverbindlich.
Neben den laufenden Revisionen ("current revisions"), die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale oder Jahre beziehen, gibt es in den VGR etwa alle fünf Jahre so genannte Generalrevisionen ("major revisions"). Bei diesen umfassenden Revisionen findet eine grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR statt, zuletzt 1999, 2005, 2011 und 2014.
3.1 VGR - Revision 1999 (nach ESVG 1995):
Im Frühjahr 1999 wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt. Inzwischen liegen für die Länder der Europäischen Union rückgerechnete Ergebnisse nach dem ESVG 1995 vor, so dass in den Tabellen des Statistischen Bundesamtes ein Zeitraum ab dem Jahre 1970 dargestellt werden kann. Für die Jahre 1950 bis 1969 liegen zu den Größen der VGR nur unrevidierte Angaben in Preisen von 1991 vor, basierend auf dem ESVG 1979. Wesentliche Änderungen des ESVG 1995 gegenüber dem ESVG 1975 betreffen Konzepte und Definitionen, die sich drei Gruppen einordnen lassen:
- Gruppe 1: Konzeptänderungen mit Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen, BNE (bisher: Bruttosozialprodukt);
- Gruppe 2: Konzeptänderungen mit Auswirkungen nur auf das Bruttonationaleinkommen (BNE);
- Gruppe 3: Konzeptänderungen ohne Auswirkungen auf das BIP und das BNE.
Die stärksten Auswirkungen auf das Niveau des BIP und des BNE resultieren aus dem neu abgegrenzten, erweiterten Investitionsbegriff. Neu ist vor allem, das die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen in die Anlageinvestitionen einbezogen werden. Vom Umfang am bedeutendsten sind hier die erworbene sowie selbsterstellte Software und große Datenbanken (im ESVG 1979: Vorleistungen).
Eine Konzeptänderung mit deutlichem Einfluss auf die Höhe des BIP stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen auf die gesamten Anlagegüter (tiere ausgenommen) dar. Im Gegensatz zum ESVG 1979 werden nunmehr öffentliche Investitionen in Straßen, Brücken, Kanalisation, Dämme, Kanäle usw. abgeschrieben, was zu einem höheren Niveau der Bruttowertschöpfung und der Konsumausgaben des Staates (Staatsverbrauch) und damit des BIP führt.
Auch die Übergangspositionen vom BIP zum BNE sind von Konzeptänderungen betroffen. Die von der Größenordnung her bedeutendste Konzeptänderung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Begriffs „Primäreinkommen“ im ESVG 1995, der außer dem Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen den Saldo aus empfangenen Subventionen und geleisteten Produktions- und Importabgaben umfasst. Die Änderung besteht darin, dass bei dem Übergang vom BIP zum BNE nach dem ESVG 1995 zusätzlich zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit der übrigen Welt die von der EU empfangenen Subventionen zu addieren und die geleisteten Produktions- und Importabgaben an die EU abzuziehen sind. Die an die EU geleisteten Produktions- und Importabgaben umfassen insbesondere die traditionellen Eigenmittel der EU, also die Zolleinnahmen aus dem Handel mit Drittländern, die Einnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und die Mehrwertsteuereigenmittel.
3.2 VGR - Revision 2005:
Im Rahmen der VGR-Revision 2005 wurden insbesondere zwei konzeptionelle Neuerungen vorgenommen, die beide Folge verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften sind:
- Die Einführung der Vorjahrespreisbasis an die Stelle der bisher üblichen Festpreisbasis bei der Deflationierung (als Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Preis- und Volumensmessung). Damit verbunden ist die Einführung von sog. Kettenindizes.
- Die neugeregelte Verbuchung von Bankdienstleistungen, die nun als „Finanzserviceleistung, indirekte Messung (FISIM)“ auf die einzelnen Verwendungszwecke (Vorleistungen, Konsum, Exporte, Importe) aufgeteilt werden. Die indirekt gemessenen Finanzserviceleistungen gehen damit - soweit sie nicht als Vorleistungen direkt im Produktionsprozess verbraucht werden – in die Größe des BIP und dessen Verwendungskategorien Konsum und Exporte (abzüglich Importe) ein
Diese Konzeptänderungen wurden auch für den Zeitraum von 1970 bis 19991 für das frühere umgesetzt: Mit der Revision der VGR in 2005 wurden damit auch vergleichbare Zeitreihen der VGR für die Jahre 1970 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet vorgelegt und eine Datenlücke geschlossen, die durch die erheblichen konzeptionellen Änderungen der Revision 2005 verursacht worden war.
Für weiter zurückgehende historische Analysen stehen dagegen keine voll vergleichbaren Zeitreihen der VGR zur Verfügung. In der Vergangenheit war es dagegen immer wieder gelungen, vergleichbare Zeitreihen ab dem Jahr 1950 zu produzieren. Dies war letztmalig im Jahr 1993 der Fall, als die Preisbasis von 1985 auf 1991 umgestellt wurde. Zwei Jahre zuvor hatte im Rahmen der großen VGR-Revision 1991 letztmalig eine komplette Rückrechnung bis zum Jahr 1950 stattgefunden.
3.3 VGR - Revision 2011:
Die VGR – Revision 2011 dient in erster Linie der Umstellung auf die neuen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikationen. Das sind insbesondere die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sowie das revidierte Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken. (GP 2009).
Neben der Umstellung auf die neuen Klassifikationen wurde auch das Referenzjahr für die Verkettung von preisbereinigten Größen aktualisiert: das neue Referenzjahr für die Bildung des Kettenindex ist 2005 (Gebiet: Deutschland).
Darüber hinaus wurden alle bisherigen Berechnungen überprüft und bei Bedarf überarbeitet und neue Erkenntnisse soweit möglich in die Rechnungen integriert. Dadurch ist es in den gesamten Zeitraum ab 1991 zu Korrekturen unterschiedlicher Größenordnungen gekommen und letztlich ein komplett neuer Datensatz entstanden.
3.4 Generalrevision der VGR für den Zeitraum 1991 bis 2014 (Deutschland):
Hauptanlass dieser umfassenden Revision ist die Implementierung eines neuen internationalen methodischen Regelwerks, nämlich des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, das seinerseits auf dem „System of National Accounts (SNA)“ 2008 der Vereinten Nationen basiert. In Deutschland wurde dies zum Anlass genommen, darüber hinaus die Berechnungsmethoden und Quellen des gesamten Rechenwerks auf den Prüfstand zu stellen. Somit ist die Generalrevision der VGR 2014 mit einer kompletten Überarbeitung des gesamten Tabellenwerks verbunden: Alle VGR – Aggregate
Einige Konzeptänderungen der ESVG 2010 verändern auch das Niveau des Bruttoinlandprodukts, andere Konzeptänderungen stellen grundlegende Neuerungen dar. Beides trifft auf die Behandlung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) zu, die bisher im Wesentlichen als Vorleistungen behandelt wurden und somit im Produktionsprozess „untergingen“. Die in der Wissenschaft seit langem vorherrschende Auffassung, dass FuE – Aufwendungen als Investitionen anzusehen sind, wurde im SNA 2008 und im ESG 2010 umgesetzt. Dies bedeutet eine Integration der „Kapitalisierung“ von FuE in das Kernsystem der VGR. Daraus folgt für Deutschland ein merklicher Anstieg des BIP, da selbsterstellte FuE bei Unternehmen (Marktproduzenten) zu einer höheren Bruttowertschöpfung führen.
Seit der Einführung des ESVG 1995 werden militärische Güter unterschiedlich behandelt: Während zivil nutzbare militärische Anlagen als Anlageinvestitionen zu buchen sind, zählen alle sonstigen Militärgüter zu den Vorleistungen des Staates und schlagen sich deshalb in den staatlichen Konsumausgaben nieder. Diese unterschiedliche Behandlung von zivil nutzbaren und sonstigen militärischen Gütern wird im SNA 2008 und im ESVG 2010 aufgegeben. Auch militärische Waffensysteme zählen damit zu den Anlagegütern und ihre Anschaffung wird zukünftig als Investition gebucht. Durch die Einbeziehung von Waffensystemen als eigenständige Kategorie der Anlagegüter wird sich das deutsche BIP um die hierauf anfallenden Abschreibungen geringfügig erhöhen.
Das Statistische Bundesamt hat beim Übergang auf das ESVG 2010 alle VGR – Aggregate in voller tiefe bis zum Jahr 1991 für Deutschland zurückgerechnet, so dass den Datennutzern auch nach dem Übergang konsistente lange Zeitreihen ohne methodisch – statistische Brüche zur Verfügung stehen.
3.5 Fazit aus den VGR – Revisionen (siehe Datentabelle in histat: Rechenstand ist hier der August 2015):
Vierteljährliche und jährliche Daten für Deutschland insgesamt liegen ab dem ersten Quartal
1991, für das frühere Bundesgebiet für den Zeitraum 1970 bis 1991 ohne Brüche vor (Doppel-nachweise für die Jahre 1970 und 1991). Darüber hinaus liegen unrevidierte jährliche Angaben für das Bruttonationaleinkommen (BNE, bis 1999 auch Bruttosozialprodukt, BSP), und das Volkseinkommen von 1925 bis 1970, für das Bruttoinlandsprodukt von 1950 bis 1970 vor, die jedoch Brüche auf Grund unterschiedlicher Gebietsabgrenzungen, Konzeptionen, Definitionen und Preisbasisjahre enthalten und auch in Zukunft nicht mehr revidiert werden.
(4) Kurze Erläuterung der Begriffe
4.0 Inlands- / Inländerkonzept:
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Maßzahl ist – je nachdem, wie man die ‚räumliche‘ Abgrenzung der Volkswirtschaft vornimmt – das Inlandsprodukt oder das Nationaleinkommen (bis 1999: Bezeichnung ‚Sozialprodukt‘). Die jeweils zugrunde liegenden Konzepte beruhen auf zwei Möglichkeiten der Abgrenzung der Güterproduktion einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.
- Inlandskonzept: Eine Möglichkeit beruht auf dem Inlandskonzept, nach dem das Gesamteinkommen angegeben wird, das innerhalb der Grenzen einer Volkswirtschaft entsteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkommen inländische Wirtschaftseinheiten (Inländern: Gebietsansässigen) oder ausländischen Wirtschaftseinheiten zugeflossen sind. Das Inlandskonzept erfasst die wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsbereich unter Einbezug der Einpendler und Nichtbeachtung der Auspendler. Bei den Einkommen registriert das Inlandkonzept alle im Inland entstandenen Einkommen. Ob diese Einkommen dann im Inland verbleiben oder ins Ausland fließen, spielt dabei keine Rolle. Z.B. gehen Teile des von den Arbeitgebern geleisteten Arbeitnehmerentgeltes an Einpendler aus der übrigen Welt, die nicht zu den Einwohnern des Wirtschaftsgebietes zählen. Das Arbeitnehmerentgelt, das deutsche Auspendler von Arbeitgebern in der übrigen Welt empfangen, erscheint nicht an dieser Stelle, sondern bei dem Inländerkonzept.
- Inländerkonzept: Die zweite Möglichkeit für die Abgrenzung der in einer Volkswirtschaft produzierten Gütermenge stellt das Inländerkonzept dar. Als inländische Wirtschaftseinheiten gelten alle Institutionen oder Personen, die ihren ständigen ‚‘Wohnsitz im Inland haben. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch die Eigentumsverhältnisse eine Rolle. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der letztlich den Inländern (Gebietsansässigen nach dem Wohnortprinzip) zugeflossen ist, und zwar unabhängig davon, ob aus Produktionsaktivitäten im Inland oder im Ausland. Den nach dem Inländerkonzept berechneten Produktions- bzw. Einkommenswert nennt man Nationaleinkommen (früher: Sozialprodukt).
4.1 Bruttoinlandsprodukt (BIP):
Das Bruttoinlandsprodukt (engl.: „gross domestic product“) ist ein Maß für die gesamtwirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Wert aller im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten zur wirtschaftlichen Leistung beigetragen haben. Es stellt die Summe aus den privaten und staatlichen Konsumausgaben, den Bruttoinvestitionen und der Differenz aus Exporten und Importen dar und beschreibt den Gesamtwert der im Inland erstellten Gütern. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Arbeitnehmerentgelt und Betriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen), die in der Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind (zuzüglich der Abschreibungen und der um die Subventionen verminderten Produktions- und Importabgaben).
Vom Bruttonationaleinkommen (BNE) unterscheidet sich das BIP dadurch, dass es die im Inland entstandene wirtschaftliche Leistung unabhängig davon misst, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben(Inlandkonzept), während das BNE auf die wirtschaftliche Leistung der Inländer (im Import oder Ausland) abstellt.
Die Differenz beider Größen besteht aus dem Saldo der Primäreinkommen von der bzw. an die übrige Welt.
Das BIP wird in jeweiligen Preisen und preisbereinigt (deflationiert) errechnet. Ab der VGR – Revision 2004 wird die Deflationierung mit jährlich wechselnden Vorjahrespreisen und Verkettung vorgenommen. Auf Vorjahrespreisbasis wird die ‚reale‘ Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
4. 2 Bruttonationaleinkommen (alter Begriff: Bruttosozialprodukt):
4.2 Das Bruttonationaleinkommen (BNE), bis 1999 auch Bruttosozialprodukt (BSP) genannt, englisch Gross National Product (GNP) bzw. Gross National Income (GNI), ist ein zentraler Begriff aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Das Bruttonationaleinkommen ähnelt dem Bruttoinlandsprodukt, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass für das Bruttoinlandsprodukt das Inlandskonzept greift, während für das Bruttonationaleinkommen das Inländerkonzept gilt. Erfasst werden alle Waren und Dienstleistungen, die im Inland und im Ausland von Inländern (Gebietsansässigen) erstellt werden. Es misst somit den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Periode mithilfe von Produktionsfaktoren hergestellt werden, die sich im Besitz von Inländern befinden (alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen, egal ob im Inland oder im Ausland erzielt). Dies ist gleichbedeutend mit den an Inländer geflossenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz (Zinsen und andere Kapitalerträge, nicht allerdings Einkommen aus Veräußerungsgeschäften), weshalb das Bruttonationaleinkommen als zentraler Einkommensindikator einer Volkswirtschaft gilt. War das Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) früher der Hauptmaßstab zum Vergleich von Volkswirtschaften, verwendet man heute zu diesem Zweck meist das Bruttoinlandsprodukt.
Im Gegensatz zum Inlandskonzept des Bruttoinlandsprodukts wird beim Inländerkonzept des Bruttonationaleinkommens nicht das Gebiet betrachtet, in dem die Leistung erbracht wurde, sondern die in diesem Gebiet wohnenden Personen / Institutionen, an welche die Einkommen aus den wirtschaftlichen Leistungen zufließen (Wohnsitz im Inland). Das bedeutet, dass beim Inländerkonzept Personen, die nach ihrem Arbeitsort einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden (im Ausland arbeitende Inländer) in die Leistungsberechnung miteinfließen, während im Wirtschaftsbereich arbeitende Personen, die nach ihrem Wohnort einem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden (im Inland arbeitende Ausländer), unberücksichtigt bleiben. Also:
- Bruttonationaleinkommen = alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen (egal ob im Inland oder im Ausland erzielt);
- Bruttoinlandsprodukt = alle im Inland erwirtschafteten Einkommen (egal ob von Inländern oder von Ausländern erzielt).
Die Bewertung erfolgt zu Marktpreisen, das heißt, einschließlich der Gütersteuern (Produktions- und Importabgaben) und abzüglich der Gütersubventionen.
Berechnet wird das Bruttonationaleinkommen, indem man vom Bruttoinlandsprodukt die Erwerbs- und Vermögenseinkommen abzieht, die an das Ausland geflossen sind, und im Gegenzug die von Inländern aus dem Ausland empfangenen Einkommen addiert:
Bruttoinlandsprodukt, BIP (Gesamteinkommen, das im Inland entsteht)
- an die übrige Welt gezahlte Einkommen (Primäreinkommen an die übrige Welt)
+ aus der übrigen Welt empfangene Einkommen (Primäreinkommen aus der übrigen Welt)
= Bruttonationaleinkommen, BNE.
Die Primäreinkommen bilden die Differenz zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen (Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit dem Ausland).
Der Vorteil des BIP als Indikator für das Wirtschaftswachstum liegt darin, dass es die Produktion in einem Wirtschaftsgebiet unmittelbar misst.
Da das BNE eine am Einkommen der Wohnbevölkerung orientierte Größe ist, hat es einen besonderen Wert für solche Analysen, die sich auf die Verfügbarkeit, die Verteilung und die Verwendung von Einkommen beziehen. Spar- und Lohnquotenberechnung hängen direkt an der Ermittlung des verfügbaren Einkommens der Privaten Haushalte bzw. am Volkseinkommen. Daher wird das BNE – Konzept vom Statistischen Bundesamt nach wie vor realisiert.
4.3. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen)
Neben dem BIP und dem BNE (früher: BSP) gibt es noch eine weitere Größe von Bedeutung, die in einem Zusammenhang mit dem BNE steht: das Volkseinkommen, der Begriff steht abkürzend für Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (engl.: „ National Income“).
Das Bruttonationaleinkommen wird zu Marktpreisen bewertet und enthält auch alle Ersatzinvestitionen. Die Ersatzinvestitionen entsprechen den Abschreibungen. Die Abschreibungen erfassen alle Wertminderungen im ruhenden Vermögen eines Unternehmens. Die Summe aller Abschreibungen ist folglich der Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft in einer bestimmten Periode. Zieht man vom Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen die Abschreibungen einer Periode ab, so erhält man das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (früher: Nettosozialprodukt). Berücksichtigt man zudem noch den Eingriff des Staates in den Produktionsprozess über indirekte Steuern und Subventionen, erhält man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten:
Bruttonationaleinkommen
- Abschreibungen (Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft)
+ Subventionen (als volkswirtschaftliche Kosten der Produktionsfaktoren
= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Zum anderen kann das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch als Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen ermittelt werden. Die Erwerbs- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus dem Arbeitnehmerentgelt sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die per Saldo empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen aller Wirtschaftssektoren bilden das Volkseinkommen. Nicht zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen zählen die Transfereinkommen, die als laufende Transfers geleistet werden und – wie die Erwerbs- und Vermögenseinkommen – nicht ein direktes Entgelt für erbrachte produktive Leistungen (Arbeitsleistung oder Kapitalnutzung) darstellen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten stellt damit die Gesamtheit der Einkommen der Produktionsfaktoren dar. Aufgrund dieser Eigenschaft nennt man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch ‚Volkseinkommen‘.
(II) Anmerkungen zu dem Volkseinkommen im Deutschen Reich (B – Tabellen)
(Zitat aus: Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing, S. 10 f., S. 18, S. 12 f., S. 18, S. 21).
„Unter Volkseinkommen oder Sozialprodukt wird die Gesamtheit der geldwerten Güter und Dienstleistungen verstanden, die einer Volkswirtschaft nach Erhaltung des anfänglichen Vermögensstandes jährlich für Verbrauch und Kapitalbildung zur Verfügung stehen.
Der Versuch, die Wirtschaftskraft eines Landes durch Berechnung eines Volkseinkommens auf einen kurzen zahlenmäßigen Ausdruck zu bringen, geht bis ins 17. Jahrhundert zurück, gewann aber erst mit der Entfaltung der kapitalistischen Geldwirtschaft im Laufe des 19. Jahrhunderts praktische Bedeutung. Während die statistischen Berechnungsversuche allmählich zahlreicher wurden, wandte die wissenschaftliche Forschung dem Volkseinkommensbegriff im Rahmen des ökonomischen Lehrgebäudes wachsende Aufmerksamkeit zu. Die Zusammenhänge zwischen Volkseinkommen, Produktionsertrag Einkommensbildung und Einkommensverwendung wurden herausgearbeitet. …
Im Volkseinkommen als dem zahlenmäßigen Ausdruck des jährlichen Wirtschaftserfolges spiegeln sich sämtliche Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufs.
- In der Produktionssphäre erscheint das Volkseinkommen in Gestalt der produzierten Güter und Dienstleistungen (Nettoproduktion, Wertschöpfung).
- Im Wege der Einkommensbildung geht es in die rechtliche Verfügungsgewalt der einzelnen Wirtschaftssubjekte über, um im Stadium
- der Einkommensverwendung endgültig dem Verbrauch oder der Kapitalbildung zugeführt zu werden.
Sodann beginnt der Kreislauf auf veränderter Kapitalbasis von neuem.
Die Gesamtziffer des Volkseinkommens liefert den Maßstab nicht nur für den Wirtschaftserfolg, sondern auch für den jeweiligen Versorgungsgrad einer Volkswirtschaft. … In vieler Hinsicht erscheint der Aufbau des Volkseinkommens als Spiegel der wirtschaftlichen Gesamtstruktur noch aufschlussreicher als seine Gesamtziffer. … Aus der Gliederung der Einkommen lässt sich die relative Bedeutung der verschiedenen Einkommensquellen (Produktionsfaktoren) erkennen.
(1) Volkseinkommen in den drei Stadien des Wirtschaftskreislaufs:
Das Volkseinkommen tritt in drei Stadien des wirtschaftlichen Kreislaufes in Erscheinung: zunächst als Gesamtheit der produzierten Güter und Dienstleistungen, sodann als Summe der aus der Produktion fließenden Einkommen und schließlich in Form von Verbrauch und Kapitalbildung.
Im ersten Stadium fällt das Volkseinkommen mit der „Wertschöpfung“ zusammen, d.h. der Nettoproduktion (net value added) unter Ausschaltung aller Doppelzählungen, die in der Bruttoproduktion der einzelnen Produktionsstufen enthalten sind. Die Wertschöpfung umfasst außer der Güterproduktion sämtliche zur Versorgung der Bevölkerung beitragenden Dienstleitungen in Handel und Verkehr, in der öffentlichen Wirtschaft, den freien Berufen und den häuslichen Diensten).
Im Wege der Einkommensbildung geht der Produktionsertrag in die Verfügungsmacht der einzelnen Wirtschaftssubjekte über. Volkseinkommen und Privateinkommen decken sich jedoch nicht ganz. Auf der einen Seite wird nicht der gesamte Produktionsertrag unmittelbar an die Haushaltungen verteilt. Die Unternehmungen verfügen in Form von Betriebsrücklagen über Produktionserträge, die auf dem Wege über die Privateinkommen nicht ermittelt werden. Auch die öffentliche Hand kann Produktionserträge unmittelbar in Anspruch nehmen, ehe aus ihnen Einkommen eines privaten Haushalts gebildet wird. Auf der anderen Seite sind in der Summe der Privateinkommen Beträge enthalten, die nicht unmittelbar aus dem Produktionsertrag fließen. Die Erwerbstätigen leiten nämlich Teile ihres Einkommens freiwillig (z.B. als Almosen) oder durch staatlichen Zwang (z.B. bei Fürsorgeleistungen aus Steuermitteln) ohne Gegenleistung an andere Haushaltungen weiter. Doppelzählungen infolge solcher Einkommensübertragungen müssen daher aus der Summe der Privateinkommen ausgeschaltet, Betriebsrücklagen und vom Staat unmittelbar beanspruchte Produktionsbeträge hinzugezählt werden, wenn die Einkommenssumme ermittelt werden soll, die dem Sozialprodukt entspricht.
Ähnliche Differenzen ergeben sich in der Verbrauchssphäre zwischen der Verausgabung der Privateinkommen und der endgültigen Verwendung des Sozialprodukts. Der letzteren entspricht die Gesamtheit der verbrauchten Konsumgüter und Dienstleistungen und der neu investierten Kapitalgüter. In den Ausgaben der Haushaltungen erscheint dagegen nur ein Ausschnitt aus dem Verbrauch und Kapitalbildung, da das Sozialprodukt nicht vollständig in ihre Vertiefung eingeht; andererseits bedeuten die Ausgaben, die den oben erwähnten Einkommensübertragungen gelten, unmittelbar weder Verbrauch noch Ersparnis, da die endgültige Verwendung dieser Beträge erst im Haushalt des letzten Empfängers erfolgt. Gesamtverbrauch und Kapitalbildung ergeben sich also aus den Ausgaben der Haushaltungen nach der Ausschaltung dieser Doppelzählungen durch Hinzufügung der außerhalb der Haushaltungen zur Verwendung gelangenden Volkseinkom-mens¬teile.
Die statistische Ermittlung des Volkseinkommens kann von jedem dieser drei Stadien ausgehen und muss bei richtiger Berechnung zum gleichen zahlenmäßigen Ergebnis führen.
(2) Die Abgrenzung der Volkswirtschaft:
„Das Volkseinkommen wird hinsichtlich einer Volkswirtschaft in der Weise abgegrenzt, dass der Inlandswirtschaft zufließende Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen einbezogen, ins Ausland abfließende Kapitalerträge aus der Inlandsproduktion ausgeschaltet wurden. Die Reparationsleistungen wurden dabei zunächst als Bestandteil des deutschen Volkseinkommensbehandelt. Nach Abzug der Reparationsleistungen resultiert das für Inlandszwecke verfügbare Volkseinkommen.
(3) Die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen:
Wenn das Volkseinkommen den Jahresertrag der Volkswirtschaft darstellen soll, wird die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen zweckmäßigerweise am Vermögensstand am Anfang der Produktionsperiode orientiert. Werte, die dem Vermögen entstammen, sind daher bei der Berechnung des Volkseinkommens auszuschalten, während die Vermögensbildung aus dem Produktionsertrag einzubeziehen ist. Demnach müssen alle im Verlauf der Produktionsperiode durch Verschleiß oder Verluste abgehenden Vermögensanteile vor Feststellung des Produktionsertrages ersetzt sein, d. h. bei der Berechnung der Einkommen sowohl Abschreibungen wie Verluste abgezogen werden. Der Zuwachs des Volksvermögens ist im Volkseinkommen insoweit enthalten, als er der inländischen Kapitalbildung entstammt, d. h. unter Ausschaltung der Investitionen aus Auslandskrediten, aber einschließlich der Kapitalausfuhr aus inländischer Ersparnis.
(4) Berechnungsmethode:
Entsprechend den drei Kreislaufstadien des Volkseinkommens kann die statistische Berechnung auf (a) die Erfassung des Produktionsertrages, (b) der Einkommen oder (c) des Verbrauchs
abgestellt werden. Bei der Wahl der Methode wird man sich praktisch meist nach den vorhandenen statistischen Unterlagen richten müssen. … an sich wäre die Durchführung aller drei Berechnungen wünschenswert. Wenn die Ergänzung und Bereinigung der statistischen Unterlagen überall gleichmäßig am Begriff des Volkseinkommens orientiert wird, müssen die drei Wege zum gleichen zahlenmäßigen Ergebnis führen. In der Berechnung nach mehreren Methoden liegt daher eine wertvolle Kontrolle der unvermeidlichen Schätzungen. …
Die weitaus besten und vor allem einzig fortlaufenden Unterlagen bietet die deutsche Statistik für die Berechnung der Einkommenssumme. … Die Berechnung des Volkseinkommens beruht in erster Linie auf den Ergebnissen der Einkommenssteuerstatistik (Reichseinkommen-, lohn- und - körperschaftsteuerstatistik. Diese Materialien sind jedoch nicht ohne weiteres verwendbar, da der steuerrechtliche Einkommensbegriff sich mit dem volkswirtschaftlichen nur teilweise deckt. Die Einkommenssteuerpflicht als solche ist für die Berechnung des Volkseinkommens irrelevant. Neben den steuerlich erfaßten sind daher sämtliche steuerfreien Einkommen und Einkommensteile sowie alle der Steuer entgehenden Beträge grundsätzlich einzubeziehen. Sodann sind die prinzipiellen Differenzen zwischen den Steuerrechtlichen und dem volkswirtschaftlichen Einkommensbegriff zu berücksichtigen und insbesondere die im Privateinkommen nicht erscheinenden Teile des Volkseinkommens ergänzend hinzuzufügen.
Bei den natürlichen Personen erstreckt sich die objektive Steuerpflicht nach allen Einkommenssteuergesetzen auf Einkünfte in Geld und Geldeswert (einschl. Naturaleinkommen: Selbstverbrauch der Unternehmer, Mietwert von Eigenwohnungen, Deputate der Land- und Bergarbeiter, Wohnung und Verpflegung von Hausangestellten) aus:
(1) Grundbesitz (Land- und Forstwirtschaft, Vermietung, Verpachtung),
(2) Handel und Gewerbe,
(3) Kapitalvermögen,
(4) freier Berufstätigkeit,
(5) nicht selbständiger Arbeit (Lohn und Gehalt),
(6) gewissen wiederkehrenden Bezügen wie Leibrenten, Versicherungsrenten, Altenteilbezüge und ähnliches.
Da die unter (6) enthaltenen Einkommensübertragungen aus der Summe der veranlagten Einkommen nicht sauber ausgeschaltet werden können, wird zur Vermeidung von Doppelzählungen der Ausgleich durch entsprechende Nichtberücksichtigung von Versicherungsbeiträgen herbeigeführt.
Neben den Einkommen der natürlichen Personen sind als weitere Bestandteile des Volkseinkommens zu berücksichtigen
(1) die unverteilten Gesellschaftseinkommen,
(2) die öffentlichen Erwerbseinkünfte
(3) die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung,
(4) die volkswirtschaftlich, aber nicht steuerrechtlich als Einkommensteile zu betrachtenden Steuern.
Das Einkommen der privaten Körperschaften erscheint bereits im Einkommen der natürlichen Personen, soweit es in Form von Dividenden usw. ausgeschüttet wird. . Es bleiben also die unverteilten Gewinne der Erwerbsgesellschaften und die Gesamteinkommen der übrigen privaten Körperschaften zu erfassen. Für die Ermittlung dieser Posten wird die Steuerstatistik und die Bilanzstatistik der Aktiengesellschaften herangezogen.
(5) Zum Stellenwert der Reparationen:
Für die Beurteilung des Wohlstandsniveaus ist es wesentlich, wenn einer Volkswirtschaft durch politische Verpflichtungen ein Teil ihres Sozialprodukts entzogen wird. Da die deutschen Reparationszahlungen ohne Gegenwert im Ausland abgeführt werden müssen, steht für die innerdeutsche Versorgung nur das Volkseinkommen abzüglich der Reparationen zur Verfügung. Beim Wohlstandsvergleich mit der Vorkriegszeit müssen daher die Reparationsleistungen aus der Summe der Nachkriegseinkommen ausgeschaltet werden. Soll dagegen das Volkseinkommen als Maßstab des Wirtschaftserfolges oder der Leistungsfähigkeit herangezogen werden, so hat man die Reparationsleistungen einzurechnen, d.h. von dem ursprünglichem Volkseinkommen auszugehen“.
(Statistisches Reichsamt (Bearb.), 1932: Das deutsche Volkseinkommen vor und nach dem Kriege. Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reichs Bd. 24. Berlin: Hobbing, S. 10 f., S. 18, S. 12 f., S. 18, S. 21, S. 66 f.)
(6) Relativgrößen „Je Kopf „ bzw. „Je Vollperson“ der Bevölkerung:
„Wegen Überalterung der Bevölkerung (gesunkener Anteil der weniger verbrauchenden Kinder) bedarf es zur Erhaltung eines gegebenen Wohlstandsniveaus gegenwärtig im Vergleich zur Vorkriegszeit eines höheren Einkommens je Kopf der Gesamtbevölkerung. Um den zahlenmäßigen Einfluß des veränderten Altersaufbaus auszuschalten, wird das Volkseinkommen mit der auf Verbrauchseinheiten („Vollpersonen“) umgerechneten Bevölkerung in Beziehung gesetzt. Als Einheit gilt dabei der Verbrauch eines erwachsenen Mannes („Vollperson“); Frauen und Kinder werden entsprechend ihrem Anteil am Verbrauch dieser Einheit auf Vollpersonen umgerechnet“ (Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, Jg. 1934, S. 500).
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen (Früheres Bundesgebiet / Deutschland)
A.01a Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, in Mrd. Euro (1925 – 2014)
A.01b Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, in Euro je Einwohner (1925 – 2014)
B. Das Volkseinkommen im Deutschen Reich von 1913 bis 1941
B.01a Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark , in jeweiliger Kaufkraft (1913-1941)
B.01b Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1928 (1913-1937)
B.01c Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1938 (1913-1941)
B.02a Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in jeweiliger Kaufkraft (1913-1940)
B.02b Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1928 (1913-1937)
B.02c Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1938 (1913-1940)
B.03 Anteile der Einkommensquellen am Volkseinkommens in Deutschland, in Prozent, in jeweiliger Kaufkraft (1913-1940)
A. Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen (Früheres Bundesgebiet / Deutschland)
A.01a Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, in Mrd. Euro (1925 – 2014)
A.01b Bruttoinlandsprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, in Euro je Einwohner (1925 – 2014)
B. Das Volkseinkommen im Deutschen Reich von 1913 bis 1941
B.01a Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark , in jeweiliger Kaufkraft (1913-1941)
B.01b Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1928 (1913-1937)
B.01c Das Volkseinkommen in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1938 (1913-1941)
B.02a Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in jeweiliger Kaufkraft (1913-1940)
B.02b Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1928 (1913-1937)
B.02c Der Aufbau des Volkseinkommens in Deutschland, in Mill. Mark / Reichsmark, in Kaufkraft von 1938 (1913-1940)
B.03 Anteile der Einkommensquellen am Volkseinkommens in Deutschland, in Prozent, in jeweiliger Kaufkraft (1913-1940)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: November 2015
Jahr der Online-Publikation: 1934, 2015
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1934, 2015
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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