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Studien Zeitreihen |
ZA 8618 | Einkommen | Sensch, Jürgen, histat - Datenkompilation online: Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten sowie Realverdienste, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2006. |
261 Zeitreihen (1948 - 2008) 17 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8618
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten sowie Realverdienste, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2006.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1948 - 2008
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1950, 2007 [2015]) histat - Datenkompilation online: Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten sowie Realverdienste, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2006.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8618
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten sowie Realverdienste, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2006.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1948 - 2008
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1950, 2007 [2015]) histat - Datenkompilation online: Bruttoverdienste der Arbeiter und Angestellten in Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten sowie Realverdienste, Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2006.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8618
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
In Deutschland werden seit den 1950er-Jahren amtliche Statistiken über die Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten und die Arbeitskosten durchgeführt. Das lohnstatistische Berichtssystem umfasst die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung und als weitere Strukturerhebung die Arbeitskostenerhebung. Die Strukturerhebungen werden durch die vierteljährlichen und jährlichen Verdiensterhebungen im Produzierenden Gewerbe (bis zum Berichtsjahr 1995: ‚Industrie‘, einschl. ‚Hoch- und Tiefbau mit Handwerk‘), Handel Kredit – und Versicherungsgewerbe sowie die laufenden Verdiensterhebungen im Handwerk und in der Landwirtschaft ergänzt. Zusätzlich werden laufend die Gehalts- und Lohnvereinbarungen in ausgewählten Tarifbereichen beobachtet. Die Entwicklung der Tariflöhne und Tarifgehälter wird in Form von Tarifindizes dargestellt. Als Lohn- und Gehaltsstatistiken werden detaillierte Informationen über die absolute Höhe, die Entwicklung und die Bestimmungsgründe der effektiven (tatsächlichen) und tariflichen Löhne und Gehälter angeboten. Für verschiedene Arbeitnehmergruppen (bis zum Berichtsjahr 2006) werden dabei effektive Bruttoverdienste nach Wirtschaftszweigen und Geschlecht in regelmäßigen Zeitabständen erfasst. Für die Arbeiter werden zusätzlich die bezahlten Wochenarbeitsstunden und die Mehrarbeitsstunden nachgewiesen.
Die laufende Verdiensterhebung wird in vierteljährlichem Abstand für die Berichtsmonate Januar, April, Juli und Oktober im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe bei rund 40.000 repräsentativ ausgewählten Betrieben durchgeführt. Berichtseinheit ist der Betrieb. Die Verdiensterhebung informiert über die kurzfristige Entwicklung der Effektivverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitern und Angestellten. Erhoben werden Daten getrennt für die beiden Arbeitnehmergruppen ‚Arbeiter/-innen‘ und Angestellte‘ (bis zum Berichtsjahr 2006). Die Erhebung erfolgt nach der Summenmethode; erfragt werden also nicht Angaben für einzelne Personen, sondern Summenangaben, also z.B. die Lohnsumme einer Arbeitergruppe sowie deren Kopfzahl. Die Betriebe liefern in vierteljährlichen Abständen Lohn- und Gehaltssummen für die einzelnen Arbeitnehmergruppen, aus denen durchschnittliche Bruttomonatsverdienste für die vier Berichtsmonate errechnet werden. Für die Arbeiter/-innen werden Bruttostundenverdienste, Wochenverdienste und bezahlte Wochenstunden nachgewiesen.
Der Erfassungsbereich der Erhebung ist für die Arbeiter- und Angestelltenangaben unterschiedlich: Die Ergebnisse der Arbeiter beziehen sich ausschließlich das Produzierende Gewerbe (bis 1996: Industrie), d.h. auf Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Hoch- und Tiefbau (dieser mit Handwerk); die Ergebnisse der Angestellten beziehen sich zusätzlich noch auf den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die ‚hinter der Stechuhr‘, d.h. innerhalb der Arbeitsstätte bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten, abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen zuzüglich der bezahlten Ausfallfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzliche Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlte Arbeitspausen usw.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung löste im Jahr 2007 die Laufende Verdiensterhebung nach dem alten Lohnstatistikgesetz ab. Die Gruppierung der Ergebnisse nach den Arbeitnehmergruppen ‚Arbeiter/-innen‘ und ‚Angestellten‘ wurde aufgegeben; tabelliert werden die Verdienste der Arbeitnehmer. Weitere Einschränkungen ergeben sich bei dieser Datenquelle durch methodische Variationen ab dem Erhebungsjahr 2007. Zum einen ist die Anzahl der berücksichtigten Wirtschaftsbereiche erheblich ausgeweitet worden. So wird die Erhebung der vierteljährlichen Bruttoverdienste ab 2007 nicht mehr auf das Produzierende Gewerbe, den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe beschränkt, sondern umfasst nahezu den gesamten Dienstleitungsbereich. Zum anderen wurden erhebliche Änderungen bei den berücksichtigten Personen sowie bei der Darstellung der Verdienste vorgenommen (z.B. Berücksichtigung der bisher nicht erfassten Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, Sonderzahlungen werden getrennt erfasst und dargestellt).
Der erfasste Personenkreis wird nach Leistungsgruppen differenziert. Die Einordnung in Leistungsgruppen richtet sich nach der Berufsausbildung und -erfahrung der Arbeitnehmer. Bei den Arbeitern entspricht weitgehend die Leistungsgruppe 1 den Facharbeitern, die Leistungsgruppe 2 den angelernten Arbeitern und die Leistungsgruppe 3 den Hilfsarbeitern. Bei den Angestellten werden folgende Leistungsgruppen erfasst und nachgewiesen. Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis. Ferner angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen. Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch in der Regel keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen. Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt. Leistungsgruppe V: kaufmännische und technische Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
Neben den Bruttoverdiensten der Arbeiter und Angestellten werden auch die Arbeitnehmerverdienste (Arbeiter und Angestellte zusammen, ab dem Berichtsjahr 1992) berichtet. Ferner sind die Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter im Handwerk und in der Landwirtschaft aufgenommen. Zwei Tabellen informieren über die Dienstbezüge der Bundesbeamten (Grundgehalt der höchsten Stufe plus Orts- und Kinderzuschlag sowie Grundgehalt der höchsten Stufe ohne Zuschläge).
Eine abschließende Tabelle berichtet die Realverdienste von Männern und Frauen (Arbeiter im Produzierenden Gewerbe, Angestellte im Produzierenden Gewerbe, Handel, Banken und Versicherungen): Stundenverdienst, Wochen- bzw. Monatsverdienst für Arbeiter, Monatsverdienst für Angestellte. Bei dem Reallohnindex bzw. dem Realgehaltsindex wird die Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber gestellt. Der Reallohn / das Realgehalt ist ein Maß für die Kaufkraft. Er gibt die effektive Höhe der Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung der Geldwertentwicklung an. Der Reallohn / das Realgehalt wird im Gegensatz zum Nominalverdienst definiert, der den reinen Geldbetrag angibt. Zur Bestimmung des Realverdienstes wird der Arbeitsverdienst durch den Preis der Güter geteilt, wozu z.B. ein Preisindex herangezogen wird. Die Realverdienste (Reallohn / Realgehalt) werden hier in Form von Indexreihen dargestellt, errechnet mit dem Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen eines bestimmten Basisjahres. Der Reallohnindex gibt die preisbereinigte Entwicklung der Verdienste wieder. Bei einer positiven Veränderungsrate des Reallohn (-gehalt)index sind die Verdienste stärker gestiegen als die Verbraucherpreise, bei einer negativen Veränderungsrate ist es entsprechend umgekehrt.
In Deutschland werden seit den 1950er-Jahren amtliche Statistiken über die Löhne und Gehälter, die Arbeitszeiten und die Arbeitskosten durchgeführt. Das lohnstatistische Berichtssystem umfasst die Gehalts- und Lohnstrukturerhebung und als weitere Strukturerhebung die Arbeitskostenerhebung. Die Strukturerhebungen werden durch die vierteljährlichen und jährlichen Verdiensterhebungen im Produzierenden Gewerbe (bis zum Berichtsjahr 1995: ‚Industrie‘, einschl. ‚Hoch- und Tiefbau mit Handwerk‘), Handel Kredit – und Versicherungsgewerbe sowie die laufenden Verdiensterhebungen im Handwerk und in der Landwirtschaft ergänzt. Zusätzlich werden laufend die Gehalts- und Lohnvereinbarungen in ausgewählten Tarifbereichen beobachtet. Die Entwicklung der Tariflöhne und Tarifgehälter wird in Form von Tarifindizes dargestellt. Als Lohn- und Gehaltsstatistiken werden detaillierte Informationen über die absolute Höhe, die Entwicklung und die Bestimmungsgründe der effektiven (tatsächlichen) und tariflichen Löhne und Gehälter angeboten. Für verschiedene Arbeitnehmergruppen (bis zum Berichtsjahr 2006) werden dabei effektive Bruttoverdienste nach Wirtschaftszweigen und Geschlecht in regelmäßigen Zeitabständen erfasst. Für die Arbeiter werden zusätzlich die bezahlten Wochenarbeitsstunden und die Mehrarbeitsstunden nachgewiesen.
Die laufende Verdiensterhebung wird in vierteljährlichem Abstand für die Berichtsmonate Januar, April, Juli und Oktober im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe bei rund 40.000 repräsentativ ausgewählten Betrieben durchgeführt. Berichtseinheit ist der Betrieb. Die Verdiensterhebung informiert über die kurzfristige Entwicklung der Effektivverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitern und Angestellten. Erhoben werden Daten getrennt für die beiden Arbeitnehmergruppen ‚Arbeiter/-innen‘ und Angestellte‘ (bis zum Berichtsjahr 2006). Die Erhebung erfolgt nach der Summenmethode; erfragt werden also nicht Angaben für einzelne Personen, sondern Summenangaben, also z.B. die Lohnsumme einer Arbeitergruppe sowie deren Kopfzahl. Die Betriebe liefern in vierteljährlichen Abständen Lohn- und Gehaltssummen für die einzelnen Arbeitnehmergruppen, aus denen durchschnittliche Bruttomonatsverdienste für die vier Berichtsmonate errechnet werden. Für die Arbeiter/-innen werden Bruttostundenverdienste, Wochenverdienste und bezahlte Wochenstunden nachgewiesen.
Der Erfassungsbereich der Erhebung ist für die Arbeiter- und Angestelltenangaben unterschiedlich: Die Ergebnisse der Arbeiter beziehen sich ausschließlich das Produzierende Gewerbe (bis 1996: Industrie), d.h. auf Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Hoch- und Tiefbau (dieser mit Handwerk); die Ergebnisse der Angestellten beziehen sich zusätzlich noch auf den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die ‚hinter der Stechuhr‘, d.h. innerhalb der Arbeitsstätte bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten, abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen zuzüglich der bezahlten Ausfallfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzliche Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlte Arbeitspausen usw.
Die Vierteljährliche Verdiensterhebung löste im Jahr 2007 die Laufende Verdiensterhebung nach dem alten Lohnstatistikgesetz ab. Die Gruppierung der Ergebnisse nach den Arbeitnehmergruppen ‚Arbeiter/-innen‘ und ‚Angestellten‘ wurde aufgegeben; tabelliert werden die Verdienste der Arbeitnehmer. Weitere Einschränkungen ergeben sich bei dieser Datenquelle durch methodische Variationen ab dem Erhebungsjahr 2007. Zum einen ist die Anzahl der berücksichtigten Wirtschaftsbereiche erheblich ausgeweitet worden. So wird die Erhebung der vierteljährlichen Bruttoverdienste ab 2007 nicht mehr auf das Produzierende Gewerbe, den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe beschränkt, sondern umfasst nahezu den gesamten Dienstleitungsbereich. Zum anderen wurden erhebliche Änderungen bei den berücksichtigten Personen sowie bei der Darstellung der Verdienste vorgenommen (z.B. Berücksichtigung der bisher nicht erfassten Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, Sonderzahlungen werden getrennt erfasst und dargestellt).
Der erfasste Personenkreis wird nach Leistungsgruppen differenziert. Die Einordnung in Leistungsgruppen richtet sich nach der Berufsausbildung und -erfahrung der Arbeitnehmer. Bei den Arbeitern entspricht weitgehend die Leistungsgruppe 1 den Facharbeitern, die Leistungsgruppe 2 den angelernten Arbeitern und die Leistungsgruppe 3 den Hilfsarbeitern. Bei den Angestellten werden folgende Leistungsgruppen erfasst und nachgewiesen. Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis. Ferner angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen. Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch in der Regel keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen. Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt. Leistungsgruppe V: kaufmännische und technische Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
Neben den Bruttoverdiensten der Arbeiter und Angestellten werden auch die Arbeitnehmerverdienste (Arbeiter und Angestellte zusammen, ab dem Berichtsjahr 1992) berichtet. Ferner sind die Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter im Handwerk und in der Landwirtschaft aufgenommen. Zwei Tabellen informieren über die Dienstbezüge der Bundesbeamten (Grundgehalt der höchsten Stufe plus Orts- und Kinderzuschlag sowie Grundgehalt der höchsten Stufe ohne Zuschläge).
Eine abschließende Tabelle berichtet die Realverdienste von Männern und Frauen (Arbeiter im Produzierenden Gewerbe, Angestellte im Produzierenden Gewerbe, Handel, Banken und Versicherungen): Stundenverdienst, Wochen- bzw. Monatsverdienst für Arbeiter, Monatsverdienst für Angestellte. Bei dem Reallohnindex bzw. dem Realgehaltsindex wird die Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber gestellt. Der Reallohn / das Realgehalt ist ein Maß für die Kaufkraft. Er gibt die effektive Höhe der Arbeitsentgelte unter Berücksichtigung der Geldwertentwicklung an. Der Reallohn / das Realgehalt wird im Gegensatz zum Nominalverdienst definiert, der den reinen Geldbetrag angibt. Zur Bestimmung des Realverdienstes wird der Arbeitsverdienst durch den Preis der Güter geteilt, wozu z.B. ein Preisindex herangezogen wird. Die Realverdienste (Reallohn / Realgehalt) werden hier in Form von Indexreihen dargestellt, errechnet mit dem Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittlerem Einkommen eines bestimmten Basisjahres. Der Reallohnindex gibt die preisbereinigte Entwicklung der Verdienste wieder. Bei einer positiven Veränderungsrate des Reallohn (-gehalt)index sind die Verdienste stärker gestiegen als die Verbraucherpreise, bei einer negativen Veränderungsrate ist es entsprechend umgekehrt.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Früheres Bundesgebiet von 1950 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin – West. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin – Ost mit ein. Die Angaben für Deutschland ab 1990 bzw. 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
Deutschland. Früheres Bundesgebiet von 1950 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin – West. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin – Ost mit ein. Die Angaben für Deutschland ab 1990 bzw. 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
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Quellentypen:
Amtliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2004: STATIS-Archiv-CD. Statistische Zeitreihen von 1950 – 2003, CD 1. Wiesbaden. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland.
Amtliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2004: STATIS-Archiv-CD. Statistische Zeitreihen von 1950 – 2003, CD 1. Wiesbaden. Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Bis zum Berichtsjahr 2003: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2004: STATIS-Archiv-CD. Statistische Zeitreihen von 1950 – 2003, CD 1. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1954 bis 2004: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Jg. 1953 – Jg. 2003. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
A – Tabellen (Bruttoverdienste der Arbeiter / –innen):
Ab dem Berichtsjahr 2004:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.1, Arbeiterverdienste im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe, Jg. Okt. 2003 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
B - Tabellen (Bruttoverdienste der Angestellten):
Ab dem Berichtsjahr 2004:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.2, Angestelltenverdienste im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe, Jg. Okt. 2003 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
C – Tabellen (Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.3, Arbeitnehmerverdienste im Produzierenden Gewerbe, Jg. Okt. 1992 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
D – Tabellen (Landwirtschaft und Handwerk, Dienstbezüge der Bundesbeamten)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1990, 2000, 2005, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 1981, Jg. 1989, Jg. 1999, Jg. 2004, Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1990, 2000: Statistisches Taschenbuch, Jg. 1981, Jg. 1989, Jg. 1999. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012. Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012. Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
E – Tabellen (Übersichten Bruttoverdienste Arbeiter / Angestellte)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 2004 und Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
F- Tabelle (Realverdienste)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982: Statistisches Taschenbuch 1981. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1992, 1993: Statistisches Taschenbuch , Jg. 1991, Jg. 1992. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1999, 2005: Statistisches Taschenbuch., Jg. 1998, Jg. 2004. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bis zum Berichtsjahr 2003: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2004: STATIS-Archiv-CD. Statistische Zeitreihen von 1950 – 2003, CD 1. Wiesbaden.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1954 bis 2004: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Jg. 1953 – Jg. 2003. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
A – Tabellen (Bruttoverdienste der Arbeiter / –innen):
Ab dem Berichtsjahr 2004:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.1, Arbeiterverdienste im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe, Jg. Okt. 2003 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
B - Tabellen (Bruttoverdienste der Angestellten):
Ab dem Berichtsjahr 2004:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.2, Angestelltenverdienste im Produzierenden Gewerbe; Handel; Kredit- und Versicherungsgewerbe, Jg. Okt. 2003 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
C – Tabellen (Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993 - 2007: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2.3, Arbeitnehmerverdienste im Produzierenden Gewerbe, Jg. Okt. 1992 bis Jg. Okt. 2006. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
D – Tabellen (Landwirtschaft und Handwerk, Dienstbezüge der Bundesbeamten)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1990, 2000, 2005, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 1981, Jg. 1989, Jg. 1999, Jg. 2004, Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1990, 2000: Statistisches Taschenbuch, Jg. 1981, Jg. 1989, Jg. 1999. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012. Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012. Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
E – Tabellen (Übersichten Bruttoverdienste Arbeiter / Angestellte)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 2004 und Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
F- Tabelle (Realverdienste)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982: Statistisches Taschenbuch 1981. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1992, 1993: Statistisches Taschenbuch , Jg. 1991, Jg. 1992. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1999, 2005: Statistisches Taschenbuch., Jg. 1998, Jg. 2004. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
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Anmerkungen:
1. Begriffe:
„1a. Tatsächliche (effektive) Arbeitsverdienste:
Der Bruttoverdienstberechnung liegen die Ergebnisse der in vierteljährlichen Abständen für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführten Verdiensterhebungen im Produzierenden Gewerbe (vormals: Industrie) und Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe zugrunde. Erfasst werden Arbeiter/-innen und Angestelltenverdienste (nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 93 in den Abschnitten C bis E sowie Gruppe 45.2) sowie die Angestelltenverdienste (nach WZ 93 in den Abschnitten G und J). Die laufende Verdiensterhebung informiert über die durchschnittlichen Bruttostunden- und -wochenverdienste sowie bezahlte Wochenstunden der Arbeiter und Bruttomonatsverdienste der Angestellten.
Die Ergebnisse für die Arbeitnehmerverdienste werden seit dem Berichtsmonat Januar 1992 berichtet: Sie informieren über die absolute der durchschnittlichen Monatsverdienste der Arbeiter und Angestellten zusammen in der Industrie (dem Produzierenden Gewerbe) sowie der Angestellten im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Die Erhebung wird auf repräsentativer Grundlage durchgeführt, wobei etwa 12 % der Betriebe mit 10 Beschäftigten und mehr erfasst werden. Bei der Erhebung werden nicht individuelle Angaben für einzelne Arbeitnehmer/-innen erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- bzw. Gehaltssummen sowie der Beschäftigtenzahlen für Arbeitnehmergruppen (Summenmethode).
1b. Erfasster Personenkreis:
Der Erfassungsbereich der Erhebung ist für die Arbeiter- und Angestelltenangaben unterschiedlich: Die Ergebnisse der Arbeiter beziehen sich ausschließlich auf Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Hoch- und Tiefbau, diejenigen der Angestellten zusätzlich noch auf den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe. Arbeiterverdienste werden in den Dienstleistungsbereichen nicht erhoben.
In der Verdiensterhebung werden alle Arbeiter/-innen und Angestellten der erfassten Betriebe einbezogen, mit Ausnahme der von Personen, die wegen Krankheit, Einstellung oder entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfasst werden ferner: Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie mithelfende Familienangehörige. Als Angestellte zählen Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenrentenversicherung unterliegen oder die von der Versicherungspflicht aufgrund besonderer Vorschriften befreit sind. Als Arbeiter/-innen gelten alle Personen, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen. In den neuen Ländern wurden bis zum Berichtsmonat Oktober 1993 auch von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, deren Kurzarbeit drei Tage bzw. 24 Arbeitsstunden im Berichtsmonat überschritten hat, nicht in die Erhebung einbezogen.
1c Bezahlte Wochenstunden:
Als bezahlte Wochenstunden gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die „hinter der Stechuhr“, d.h. innerhalb der Arbeitsstätten bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen, wie z.B. die Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzliche Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlten Arbeitspausen, bezahlte Freizeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge, Arztbesuche, Familienfeiern u. ä.).
1d. Bruttoverdienst:
Der „Bruttoverdienst“ umfasst alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend (je Lohn/Gehaltsabrechnungsperiode) vom Arbeitgeber gezahlt werden, das ist das tariflich oder frei vereinbarte Gehalt einschließlich tariflicher oder außertariflicher Leistungs-/Sozial- und sonstiger Zulagen und Zuschläge. Dazu gehören auch:
- Fahrtkostenersatz und –zuschüsse für Fahrten von und zu Arbeitsstätten,
- im Erhebungszeitraum einbehaltene Abzüge zur Rückzahlung von Darlehen, Gehaltsvorschüsse u. ä.
- der steuerliche Wert aus überlassenen Naturalleistungen (z.B. Kost, Unterkunft).
Bei Arbeiter/-innen, die neben einem festen Lohn/Gehalt eine Umsatzprovision beziehen, wird der auf den Berichtsmonat entfallende Provisionsanteil zugerechnet. Nicht zum Bruttoverdienst rechnen alle Beträge, die nicht der Arbeitstätigkeit in der Erhebungszeit zuzuschreiben sind (z.B. Nachzahlungen) sowie Spesenersatz, Trennungsentschädigung, Auslösungen usw. Auch alle einmaligen Zahlungen wie Gratifikationen, Jahresabschlussprämien, zusätzlicher Urlaubsgeld und nicht regelmäßige vermögenswirksame Leistungen werden nicht einbezogen, es sei denn, sie werden in monatlichen Teilbeträgen laufend gezahlt.
2. Leistungsgruppen
Für Zwecke der statistischen Analyse werden in der laufenden Verdiensterhebung Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten nach der Qualifikation darstellen. Meist sind den Leistungsgruppen mehrere Lohn- oder Gehaltsgruppen zuzuordnen.
2.a Leistungsgruppen der Arbeiter:
- Leistungsgruppe 1: Arbeiter und Arbeiterinnen, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, welche als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung bei entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hoch qualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und ähnlich bezeichnet.
- Leistungsgruppe 2: Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Rahmen einer speziellen, meist branchengebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muss. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten werden meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlussprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Personen meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet.
- Leistungsgruppe 3: Arbeiter und Arbeiterinnen, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Personen meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet.
2b. Leistungsgruppen der Angestellten:
Bei den Angestellten werden folgende Leistungsgruppen erfasst und nachgewiesen:
- Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis. Ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen. Außerdem Angestellte, die als Obermeister /-innen, Oberrichtmeister/-innen oder Meister/-innen mit hohem beruflichen Können und besonderer Verantwortung großé Werkstätten oder Abteilungen vorstehen.
- Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch in der Regel keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen. Außerdem Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit, die die fachlichen Erfahrungen eines Meisters/ einer Meisterin, Richtmeisters / Richtmeisterin oder Gießereimeisters / Gießereimeisterin aufweisen, bei erhöhter Verantwortung größeren Abteilungen vorstehen und denen Aufsichtspersonen und Hilfsmeister / - innen unterstellt sind.
- Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt. Außerdem Angestellte, die als Aufsichtspersonen einer kleineren Zahl von überwiegend ungelernten Arbeitern / - innen vorstehen, sowie Hilfsmeister / -innen, Hilfswerkmeister / -innen oder Hilfsrichtmeister / -innen
- Leistungsgruppe V: Kaufmännische und technische Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
3. (Systematik) Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)
Die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen erfolgt in den Statistiken des Produzierenden Gewerbes nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit, in der Regel gemessen an der Beschäftigtenzahl.
Ab dem Berichtsjahr 1977 sind die Ergebnisse gegliedert nach der „Systematik der Wirtschaftszweige“, Fassung für die Statistik im Produzierenden Gewerbe (SYPRO). Nach Einführung der neuen Systematik für das Produzierende Gewerbe (SYPRO) im Jahre 1976 trat zum 1.1.1977 die Neuabgrenzung des Berichtskreises in Kraft, in den grundsätzliche alle Unternehmen mit 20 Beschäftigten (frühere Erfassung: 10 und mehr Beschäftigen und mehr) mit wirtschaftlichen Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe, einschließlich des Produzierenden Handwerks und deren Betriebe sowie produzierende Betriebe mit 20 Beschäftigten und mehr der anderen Unternehmen einbezogen sind. Ab Januar 1977 ist zusätzlich der Betriebsbegriff erweitert worden. Während sich die Ergebnisse bis 1976 nur auf die industriellen Tätigkeiten der Betriebe bezogen, sind ab 1977 etwa vorhandene baugewerbliche und sonstige Betriebsteile (Handel, Verkehr) einbezogen. Das Produzierende Gewerbe umfasst die Bereiche Energie und Wasserversorgung, Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe sowie Baugewerbe und schließt jeweils das Produzierende Handwerk ein.
Ab dem 1. Januar 1995 gilt für die Gliederung der Ergebnisse die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Das Produzierende Gewerbe umfasst die Bereiche (Abschnitte der Wirtschaftsklassifikation WZ 93) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung, sowie das Baugewerbe; dabei sind auch die Unternehmen und Betriebe einbezogen, deren Inhaber/innen oder Leiter/innen in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Der Berichtskreis der Statistiken im Produzierenden Gewerbe erstreckt sich grundsätzlich auf alle Unternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr (einschl. Handwerk), deren wirtschaftlicher Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe liegt und – unabhängig von der Größe – auf alle Betriebe dieser Unternehmen. Einbezogen sind ferner die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes.
Die Vergleichbarkeit der ist durch die Umstellung auf die WZ 93 teilweise stark eingeschränkt. Beginnend mit dem Berichtsmonat November 2003 werden die Ergebnisse nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)“ gegliedert.
4. Vierteljährliche Verdiensterhebungen ab dem Berichtjahr 2007
Beginnend mit dem 1. Quartal 2007 werden die vierteljährlichen Verdienstdaten auf der Grundlage des neuen Verdienstatistikgesetzes erhoben und veröffentlicht. Sie ersetzt die „Laufende Verdiensterhebung“. Die vierteljährlichen Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes enthalten Quartalsangaben über die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste, Bruttomonatsverdienste sowie die Sonderzahlungen, die Bruttojahresverdienste und die bezahlte Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer. Diese Merkmale werden zudem nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Betriebsgrößenklassen untergliedert dargestellt.
Einschränkungen ergeben sich bei dieser Datenquelle durch methodische Variationen ab dem Erhebungsjahr 2007. Zum einen ist die Anzahl der berücksichtigten Wirtschaftsbereiche erheblich ausgeweitet worden. So wird die Erhebung der vierteljährlichen Bruttoverdienste ab 2007 nicht mehr auf das Produzierende Gewerbe, den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe beschränkt, sondern umfasst nahezu den gesamten Dienstleitungsbereich. Zum anderen wurden erhebliche Änderungen bei den berücksichtigten Personen sowie bei der Darstellung der Verdienste vorgenommen, die hier kurz aufgeführt werden sollen:
- Berücksichtigung der Verdienste der bisher nicht erfassten Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten.
- Abgebildet werden nicht mehr die Verdienste für Januar, April, Juli und Oktober, sondern die durchschnittlichen Verdienste für die Quartale eines Jahres.
- Bruttostundenverdienste werden für alle Arbeitnehmer, und nicht mehr nur für Arbeiter ermittelt.
- Sonderzahlungen werden getrennt erfasst und dargestellt.
- Die Trennung nach Arbeitern und Angestellten bzw. kaufmännischen und technischen Angestellten entfällt.
- Die Untergliederung nach Leistungsgruppen wird reduziert.
Aufgrund dieser erheblichen methodischen Anpassungen können die Vierteljährlichen Verdienstdaten ab 2007 nicht unmittelbar mit den vorherigen Verdiensterhebungen verglichen werden.
1. Begriffe:
„1a. Tatsächliche (effektive) Arbeitsverdienste:
Der Bruttoverdienstberechnung liegen die Ergebnisse der in vierteljährlichen Abständen für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführten Verdiensterhebungen im Produzierenden Gewerbe (vormals: Industrie) und Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe zugrunde. Erfasst werden Arbeiter/-innen und Angestelltenverdienste (nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 93 in den Abschnitten C bis E sowie Gruppe 45.2) sowie die Angestelltenverdienste (nach WZ 93 in den Abschnitten G und J). Die laufende Verdiensterhebung informiert über die durchschnittlichen Bruttostunden- und -wochenverdienste sowie bezahlte Wochenstunden der Arbeiter und Bruttomonatsverdienste der Angestellten.
Die Ergebnisse für die Arbeitnehmerverdienste werden seit dem Berichtsmonat Januar 1992 berichtet: Sie informieren über die absolute der durchschnittlichen Monatsverdienste der Arbeiter und Angestellten zusammen in der Industrie (dem Produzierenden Gewerbe) sowie der Angestellten im Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Die Erhebung wird auf repräsentativer Grundlage durchgeführt, wobei etwa 12 % der Betriebe mit 10 Beschäftigten und mehr erfasst werden. Bei der Erhebung werden nicht individuelle Angaben für einzelne Arbeitnehmer/-innen erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- bzw. Gehaltssummen sowie der Beschäftigtenzahlen für Arbeitnehmergruppen (Summenmethode).
1b. Erfasster Personenkreis:
Der Erfassungsbereich der Erhebung ist für die Arbeiter- und Angestelltenangaben unterschiedlich: Die Ergebnisse der Arbeiter beziehen sich ausschließlich auf Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung sowie Hoch- und Tiefbau, diejenigen der Angestellten zusätzlich noch auf den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe. Arbeiterverdienste werden in den Dienstleistungsbereichen nicht erhoben.
In der Verdiensterhebung werden alle Arbeiter/-innen und Angestellten der erfassten Betriebe einbezogen, mit Ausnahme der von Personen, die wegen Krankheit, Einstellung oder entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfasst werden ferner: Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende sowie mithelfende Familienangehörige. Als Angestellte zählen Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenrentenversicherung unterliegen oder die von der Versicherungspflicht aufgrund besonderer Vorschriften befreit sind. Als Arbeiter/-innen gelten alle Personen, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen. In den neuen Ländern wurden bis zum Berichtsmonat Oktober 1993 auch von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer, deren Kurzarbeit drei Tage bzw. 24 Arbeitsstunden im Berichtsmonat überschritten hat, nicht in die Erhebung einbezogen.
1c Bezahlte Wochenstunden:
Als bezahlte Wochenstunden gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die „hinter der Stechuhr“, d.h. innerhalb der Arbeitsstätten bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen, wie z.B. die Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzliche Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlten Arbeitspausen, bezahlte Freizeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge, Arztbesuche, Familienfeiern u. ä.).
1d. Bruttoverdienst:
Der „Bruttoverdienst“ umfasst alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend (je Lohn/Gehaltsabrechnungsperiode) vom Arbeitgeber gezahlt werden, das ist das tariflich oder frei vereinbarte Gehalt einschließlich tariflicher oder außertariflicher Leistungs-/Sozial- und sonstiger Zulagen und Zuschläge. Dazu gehören auch:
- Fahrtkostenersatz und –zuschüsse für Fahrten von und zu Arbeitsstätten,
- im Erhebungszeitraum einbehaltene Abzüge zur Rückzahlung von Darlehen, Gehaltsvorschüsse u. ä.
- der steuerliche Wert aus überlassenen Naturalleistungen (z.B. Kost, Unterkunft).
Bei Arbeiter/-innen, die neben einem festen Lohn/Gehalt eine Umsatzprovision beziehen, wird der auf den Berichtsmonat entfallende Provisionsanteil zugerechnet. Nicht zum Bruttoverdienst rechnen alle Beträge, die nicht der Arbeitstätigkeit in der Erhebungszeit zuzuschreiben sind (z.B. Nachzahlungen) sowie Spesenersatz, Trennungsentschädigung, Auslösungen usw. Auch alle einmaligen Zahlungen wie Gratifikationen, Jahresabschlussprämien, zusätzlicher Urlaubsgeld und nicht regelmäßige vermögenswirksame Leistungen werden nicht einbezogen, es sei denn, sie werden in monatlichen Teilbeträgen laufend gezahlt.
2. Leistungsgruppen
Für Zwecke der statistischen Analyse werden in der laufenden Verdiensterhebung Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten nach der Qualifikation darstellen. Meist sind den Leistungsgruppen mehrere Lohn- oder Gehaltsgruppen zuzuordnen.
2.a Leistungsgruppen der Arbeiter:
- Leistungsgruppe 1: Arbeiter und Arbeiterinnen, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, welche als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung bei entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hoch qualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und ähnlich bezeichnet.
- Leistungsgruppe 2: Arbeiter und Arbeiterinnen, die im Rahmen einer speziellen, meist branchengebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muss. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten werden meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlussprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Personen meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet.
- Leistungsgruppe 3: Arbeiter und Arbeiterinnen, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Personen meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet.
2b. Leistungsgruppen der Angestellten:
Bei den Angestellten werden folgende Leistungsgruppen erfasst und nachgewiesen:
- Leistungsgruppe II: Kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis. Ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen. Außerdem Angestellte, die als Obermeister /-innen, Oberrichtmeister/-innen oder Meister/-innen mit hohem beruflichen Können und besonderer Verantwortung großé Werkstätten oder Abteilungen vorstehen.
- Leistungsgruppe III: Kaufmännische und technische Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. mit Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch in der Regel keine Verantwortung für die Tätigkeit anderer tragen. Außerdem Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit, die die fachlichen Erfahrungen eines Meisters/ einer Meisterin, Richtmeisters / Richtmeisterin oder Gießereimeisters / Gießereimeisterin aufweisen, bei erhöhter Verantwortung größeren Abteilungen vorstehen und denen Aufsichtspersonen und Hilfsmeister / - innen unterstellt sind.
- Leistungsgruppe IV: Kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder durch mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder privates Studium erworbene Fachkenntnisse voraussetzt. Außerdem Angestellte, die als Aufsichtspersonen einer kleineren Zahl von überwiegend ungelernten Arbeitern / - innen vorstehen, sowie Hilfsmeister / -innen, Hilfswerkmeister / -innen oder Hilfsrichtmeister / -innen
- Leistungsgruppe V: Kaufmännische und technische Angestellte in einfacher, schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert.
3. (Systematik) Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ)
Die Zuordnung zu den Wirtschaftszweigen erfolgt in den Statistiken des Produzierenden Gewerbes nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit, in der Regel gemessen an der Beschäftigtenzahl.
Ab dem Berichtsjahr 1977 sind die Ergebnisse gegliedert nach der „Systematik der Wirtschaftszweige“, Fassung für die Statistik im Produzierenden Gewerbe (SYPRO). Nach Einführung der neuen Systematik für das Produzierende Gewerbe (SYPRO) im Jahre 1976 trat zum 1.1.1977 die Neuabgrenzung des Berichtskreises in Kraft, in den grundsätzliche alle Unternehmen mit 20 Beschäftigten (frühere Erfassung: 10 und mehr Beschäftigen und mehr) mit wirtschaftlichen Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe, einschließlich des Produzierenden Handwerks und deren Betriebe sowie produzierende Betriebe mit 20 Beschäftigten und mehr der anderen Unternehmen einbezogen sind. Ab Januar 1977 ist zusätzlich der Betriebsbegriff erweitert worden. Während sich die Ergebnisse bis 1976 nur auf die industriellen Tätigkeiten der Betriebe bezogen, sind ab 1977 etwa vorhandene baugewerbliche und sonstige Betriebsteile (Handel, Verkehr) einbezogen. Das Produzierende Gewerbe umfasst die Bereiche Energie und Wasserversorgung, Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe sowie Baugewerbe und schließt jeweils das Produzierende Handwerk ein.
Ab dem 1. Januar 1995 gilt für die Gliederung der Ergebnisse die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93). Das Produzierende Gewerbe umfasst die Bereiche (Abschnitte der Wirtschaftsklassifikation WZ 93) Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Wasserversorgung, sowie das Baugewerbe; dabei sind auch die Unternehmen und Betriebe einbezogen, deren Inhaber/innen oder Leiter/innen in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Der Berichtskreis der Statistiken im Produzierenden Gewerbe erstreckt sich grundsätzlich auf alle Unternehmen mit 20 Beschäftigten und mehr (einschl. Handwerk), deren wirtschaftlicher Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe liegt und – unabhängig von der Größe – auf alle Betriebe dieser Unternehmen. Einbezogen sind ferner die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 Beschäftigten und mehr von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes.
Die Vergleichbarkeit der ist durch die Umstellung auf die WZ 93 teilweise stark eingeschränkt. Beginnend mit dem Berichtsmonat November 2003 werden die Ergebnisse nach der „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)“ gegliedert.
4. Vierteljährliche Verdiensterhebungen ab dem Berichtjahr 2007
Beginnend mit dem 1. Quartal 2007 werden die vierteljährlichen Verdienstdaten auf der Grundlage des neuen Verdienstatistikgesetzes erhoben und veröffentlicht. Sie ersetzt die „Laufende Verdiensterhebung“. Die vierteljährlichen Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamtes enthalten Quartalsangaben über die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste, Bruttomonatsverdienste sowie die Sonderzahlungen, die Bruttojahresverdienste und die bezahlte Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer. Diese Merkmale werden zudem nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen, Leistungsgruppen und Betriebsgrößenklassen untergliedert dargestellt.
Einschränkungen ergeben sich bei dieser Datenquelle durch methodische Variationen ab dem Erhebungsjahr 2007. Zum einen ist die Anzahl der berücksichtigten Wirtschaftsbereiche erheblich ausgeweitet worden. So wird die Erhebung der vierteljährlichen Bruttoverdienste ab 2007 nicht mehr auf das Produzierende Gewerbe, den Handel sowie das Kredit- und Versicherungsgewerbe beschränkt, sondern umfasst nahezu den gesamten Dienstleitungsbereich. Zum anderen wurden erhebliche Änderungen bei den berücksichtigten Personen sowie bei der Darstellung der Verdienste vorgenommen, die hier kurz aufgeführt werden sollen:
- Berücksichtigung der Verdienste der bisher nicht erfassten Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten.
- Abgebildet werden nicht mehr die Verdienste für Januar, April, Juli und Oktober, sondern die durchschnittlichen Verdienste für die Quartale eines Jahres.
- Bruttostundenverdienste werden für alle Arbeitnehmer, und nicht mehr nur für Arbeiter ermittelt.
- Sonderzahlungen werden getrennt erfasst und dargestellt.
- Die Trennung nach Arbeitern und Angestellten bzw. kaufmännischen und technischen Angestellten entfällt.
- Die Untergliederung nach Leistungsgruppen wird reduziert.
Aufgrund dieser erheblichen methodischen Anpassungen können die Vierteljährlichen Verdienstdaten ab 2007 nicht unmittelbar mit den vorherigen Verdiensterhebungen verglichen werden.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie
A.01 Übersicht: Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie nach Geschlecht (1950-2006)
A.02a Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter in der Industrie nach Leistungsgruppen (1950-2006)
A.02b Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der weiblichen Arbeiter in der Industrie nach Leistungsgruppen (1950-2006)
B. Bruttomonatsverdienste der Angestellten in Industrie und Handel
B.01a Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten in Industrie und Handel nach Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1957-2006)
B.01b Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel , Kredit- und Versicherungsgewerbe nach Geschlecht, Deutschland (1998-2006)
B.02a Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der männlichen Angestellten in Industrie und Handel nach Leistungsgruppen (1957-2006)
B.02b Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der weiblichen Angestellten in Industrie und Handel nach Leistungsgruppen (1957-2006)
C. Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel
C.01 Übersicht: Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1992 - 2006)
D. Durchschnittliche Bruttoverdienste im Handwerk und in der Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten
D.01 Durchschnittliche Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter im Handwerk (1957-2006)
D.02 Durchschnittliche Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter in der Landwirtschaft (1957-2006)
D.03a Monatliche Dienstbezüge der Bundesbeamten, Grundgehalt der höchsten Stufe plus Orts- und Kinderzuschlag (1949-1998)
D.03b Monatliche Dienstbezüge der Bundesbeamten, Grundgehalt der höchsten Stufe ohne Zuschläge (1949-2008)
E. Übersichten: Durchschnittliche Bruttoverdienste (Arbeiter / Angestellte) in der Industrie bzw. im Produzierenden Gewerbe
E.01 Übersicht: Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950 -2006)
E.02 Übersicht: Durchschnittliche Bruttowochenverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950 -1998)
E.03 Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950-2006)
E.04 Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1957-
F. Realverdienste
F.01 Realverdienste (Männer und Frauen): Reallohnindex / Realgehaltsindex im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1950-2006)
A. Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie
A.01 Übersicht: Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie nach Geschlecht (1950-2006)
A.02a Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter in der Industrie nach Leistungsgruppen (1950-2006)
A.02b Durchschnittliche Wochenarbeitszeiten und Bruttoverdienste der weiblichen Arbeiter in der Industrie nach Leistungsgruppen (1950-2006)
B. Bruttomonatsverdienste der Angestellten in Industrie und Handel
B.01a Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten in Industrie und Handel nach Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1957-2006)
B.01b Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel , Kredit- und Versicherungsgewerbe nach Geschlecht, Deutschland (1998-2006)
B.02a Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der männlichen Angestellten in Industrie und Handel nach Leistungsgruppen (1957-2006)
B.02b Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der weiblichen Angestellten in Industrie und Handel nach Leistungsgruppen (1957-2006)
C. Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel
C.01 Übersicht: Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmer/-innen im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1992 - 2006)
D. Durchschnittliche Bruttoverdienste im Handwerk und in der Landwirtschaft, Dienstbezüge der Bundesbeamten
D.01 Durchschnittliche Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter im Handwerk (1957-2006)
D.02 Durchschnittliche Bruttoverdienste der männlichen Arbeiter in der Landwirtschaft (1957-2006)
D.03a Monatliche Dienstbezüge der Bundesbeamten, Grundgehalt der höchsten Stufe plus Orts- und Kinderzuschlag (1949-1998)
D.03b Monatliche Dienstbezüge der Bundesbeamten, Grundgehalt der höchsten Stufe ohne Zuschläge (1949-2008)
E. Übersichten: Durchschnittliche Bruttoverdienste (Arbeiter / Angestellte) in der Industrie bzw. im Produzierenden Gewerbe
E.01 Übersicht: Durchschnittliche Bruttostundenverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950 -2006)
E.02 Übersicht: Durchschnittliche Bruttowochenverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950 -1998)
E.03 Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste im Produzierenden Gewerbe, Arbeiter / -innen (1950-2006)
E.04 Übersicht: Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1957-
F. Realverdienste
F.01 Realverdienste (Männer und Frauen): Reallohnindex / Realgehaltsindex im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (1950-2006)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: September 2015
Jahr der Online-Publikation: 1950, 2007
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1950, 2007
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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