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Studien Zeitreihen |
ZA 8219 | Einkommen | Jeck, Albert, Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Deutschland 1870 bis 1913. |
232 Zeitreihen (1870 - 1925) 21 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8219
Studientitel: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Deutschland 1870 bis 1913.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1870 - 1925
Primärforscher: Jeck, Albert
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Jeck, Albert, (1970 [2005]) Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Deutschland 1870 bis 1913.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8219
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Deutschland 1870 bis 1913.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1870 - 1925
Primärforscher: Jeck, Albert
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Jeck, Albert, (1970 [2005]) Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Deutschland 1870 bis 1913.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8219
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Untersuchungsgegenstand ist die der Lohn- und Gehaltsanteil in der Vorkriegszeit. Eine zentrale Arbeitshypothese lautet: Der Lohn- und Gehaltsanteil am Volkseinkommen nimmt im Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung zu, weil und solange der Anteil der Lohn- und Gehaltsempfänger an allen Einkommensempfängern zunimmt; beide Anteile sind in industriell hoch entwickelten Volkswirtschaften größer als in unterentwickelten agrarischen Regionen. Den Zusammenhang zwischen dem Anteil des Einkommens aus unselbständiger Arbeit am Volkseinkommen auf der einen, dem Gewicht der unselbständig Beschäftigten innerhalb der Gesamtheit der sozioökonomischen Gruppen auf der anderen Seite plausibel zu machen ein ist – neben der empirischen Dokumentation – ein anliegen der Studie.
„Es wird der Versuch unternommen, die Entwicklung der kategorialen Einkommensverteilung in der Zeit vor dem ersten Weltkrieg für das Königreich Sachsen, das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg anhand der bundesstaatlichen Einkommenssteuerstatistiken zu rekonstruieren. Die territoriale Beschränkung erklärt sich aus der Beschaffenheit des Zahlenmaterials. Lediglich die Nachweisungen der drei genannten Staaten enthalten über einen längeren Zeitraum hinweg neben Angaben über das Gesamteinkommen auch solche über einzelne Einkommenskategorien, die sogenannten Einkommensquellen „Lohn und Gehalt“, „Grundbesitz“, „Kapitalvermögen“ und „Gewerbebetrieb“. Für Bayern gilt das nur für ein einziges Jahr (1911), und für Preußen – dessen Anteil an den Reichswerten generell etwa 60% ausmachte – nur für die physischen Personen mit einem Jahreseinkommen von über 3000 Mark (1891 – 1913). Die Steuerstatistik der übrigen Bundesstaaten verzichtete ganz auf eine Gliederung nach Einkommensquellen. Bezogen auf das Reichsgebiet liegt der Repräsentationsgrad unserer Verteilungsstudien deshalb bedauerlicherweise nicht allzu hoch, wenn auch mit Sachsen der relativ höchst entwickelte „industrielle“ Einzelstaat, mit Baden und Württemberg zwei relativ unterentwickelte „agrarische“ Einzelstaaten berücksichtigt werden konnten. Dennoch zweifelt der Verfasser nicht daran, dass die für diese Reichsteile nachweisbaren Tendenzen“ (Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 133f).
Die tabellarische Darstellung der Ergebnisse zeigt zunächst die Zusammensetzung der Gesamteinkünfte nach vier bzw. fünf Einkommenskategorien: Einkommen aus Lohn und Gehalt; Einkommen aus Grundbesitz; Renteneinkommen; Einkommen aus Handel und Gewerbe;
Eine zweite Tabelle markiert den Übergang zu den nominalen Einkommenskategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Volkseinkommen; Einkommen privater Haushalte aus unselbständiger Arbeit sowie aus Unternehmertätigkeit und Vermögen; Einkommen der öffentlichen Haushalte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen.
In einer dritten Tabelle wird schließlich versucht, die beiden Einflussfaktoren mit in Rechnung zu stellen, die neben dem Wachstum des nominalen Volkseinkommens für die Entwicklung des allgemeinen Wohlstandsniveaus am wichtigsten sind: die Zunahme der Bevölkerung bzw. der Erwerbstätigen und die Bewegung des allgemeinen Preisniveaus. Erstere lässt sich den zeitgenössischen Statistiken entnehmen, brauchbare Preisindices für einzelne Bundesstaaten fehlen hingegen. Somit bleibt nichts anderes übrig, als die nominalen Einkommensreihen Sachsens, Badens und Württembergs mit dem Von W.G. Hoffmann konstruierten Preisindex des Nettosozialprodukts zu Markpreisen für Deutschland zu deflationieren, um wenigstens Näherungswerte für das absolute und durchschnittliche Realeinkommen der Bewohner dieser Länder zu erhalten. Die Verwendung des Preisindex für den Privaten Verbrauch würde keine nennenswerte Modifikation der wiedergegebenen Resultate bewirken.
In einem gesonderten Abschnitt wird die kategoriale Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1870 und 1913 dargestellt. Dabei handelt es sich um eine grobe Skizze. Aus der funktional konzipierten Verteilungsrechnung von W.G. Hoffmann werden Zeitreihen über die Einkommenskategorien gewonnen. Der Einkommensanteil des Produktionsfaktors Arbeit soll durch den Lohn- und Gehaltsanteil ersetzt werden. Die Darstellung und Auswertung der in Anlehnung an W.G. Hoffmann gewonnenen Zeitreihen erfolgte in fünfjährigen Durchschnittswerten für die Lohnquoten, Wertschöpfungsanteile, die Pro-Kopf-Einkommen der Selbständigen und Unselbständigen, die Unselbständigenanteile und die Anteile der einzelnen Sektoren an den Erwerbstätigen, den Selbständigen und den unselbständig Beschäftigten.
Untersuchungsgegenstand ist die der Lohn- und Gehaltsanteil in der Vorkriegszeit. Eine zentrale Arbeitshypothese lautet: Der Lohn- und Gehaltsanteil am Volkseinkommen nimmt im Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung zu, weil und solange der Anteil der Lohn- und Gehaltsempfänger an allen Einkommensempfängern zunimmt; beide Anteile sind in industriell hoch entwickelten Volkswirtschaften größer als in unterentwickelten agrarischen Regionen. Den Zusammenhang zwischen dem Anteil des Einkommens aus unselbständiger Arbeit am Volkseinkommen auf der einen, dem Gewicht der unselbständig Beschäftigten innerhalb der Gesamtheit der sozioökonomischen Gruppen auf der anderen Seite plausibel zu machen ein ist – neben der empirischen Dokumentation – ein anliegen der Studie.
„Es wird der Versuch unternommen, die Entwicklung der kategorialen Einkommensverteilung in der Zeit vor dem ersten Weltkrieg für das Königreich Sachsen, das Großherzogtum Baden und das Königreich Württemberg anhand der bundesstaatlichen Einkommenssteuerstatistiken zu rekonstruieren. Die territoriale Beschränkung erklärt sich aus der Beschaffenheit des Zahlenmaterials. Lediglich die Nachweisungen der drei genannten Staaten enthalten über einen längeren Zeitraum hinweg neben Angaben über das Gesamteinkommen auch solche über einzelne Einkommenskategorien, die sogenannten Einkommensquellen „Lohn und Gehalt“, „Grundbesitz“, „Kapitalvermögen“ und „Gewerbebetrieb“. Für Bayern gilt das nur für ein einziges Jahr (1911), und für Preußen – dessen Anteil an den Reichswerten generell etwa 60% ausmachte – nur für die physischen Personen mit einem Jahreseinkommen von über 3000 Mark (1891 – 1913). Die Steuerstatistik der übrigen Bundesstaaten verzichtete ganz auf eine Gliederung nach Einkommensquellen. Bezogen auf das Reichsgebiet liegt der Repräsentationsgrad unserer Verteilungsstudien deshalb bedauerlicherweise nicht allzu hoch, wenn auch mit Sachsen der relativ höchst entwickelte „industrielle“ Einzelstaat, mit Baden und Württemberg zwei relativ unterentwickelte „agrarische“ Einzelstaaten berücksichtigt werden konnten. Dennoch zweifelt der Verfasser nicht daran, dass die für diese Reichsteile nachweisbaren Tendenzen“ (Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 133f).
Die tabellarische Darstellung der Ergebnisse zeigt zunächst die Zusammensetzung der Gesamteinkünfte nach vier bzw. fünf Einkommenskategorien: Einkommen aus Lohn und Gehalt; Einkommen aus Grundbesitz; Renteneinkommen; Einkommen aus Handel und Gewerbe;
Eine zweite Tabelle markiert den Übergang zu den nominalen Einkommenskategorien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Volkseinkommen; Einkommen privater Haushalte aus unselbständiger Arbeit sowie aus Unternehmertätigkeit und Vermögen; Einkommen der öffentlichen Haushalte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen.
In einer dritten Tabelle wird schließlich versucht, die beiden Einflussfaktoren mit in Rechnung zu stellen, die neben dem Wachstum des nominalen Volkseinkommens für die Entwicklung des allgemeinen Wohlstandsniveaus am wichtigsten sind: die Zunahme der Bevölkerung bzw. der Erwerbstätigen und die Bewegung des allgemeinen Preisniveaus. Erstere lässt sich den zeitgenössischen Statistiken entnehmen, brauchbare Preisindices für einzelne Bundesstaaten fehlen hingegen. Somit bleibt nichts anderes übrig, als die nominalen Einkommensreihen Sachsens, Badens und Württembergs mit dem Von W.G. Hoffmann konstruierten Preisindex des Nettosozialprodukts zu Markpreisen für Deutschland zu deflationieren, um wenigstens Näherungswerte für das absolute und durchschnittliche Realeinkommen der Bewohner dieser Länder zu erhalten. Die Verwendung des Preisindex für den Privaten Verbrauch würde keine nennenswerte Modifikation der wiedergegebenen Resultate bewirken.
In einem gesonderten Abschnitt wird die kategoriale Einkommensverteilung in Deutschland zwischen 1870 und 1913 dargestellt. Dabei handelt es sich um eine grobe Skizze. Aus der funktional konzipierten Verteilungsrechnung von W.G. Hoffmann werden Zeitreihen über die Einkommenskategorien gewonnen. Der Einkommensanteil des Produktionsfaktors Arbeit soll durch den Lohn- und Gehaltsanteil ersetzt werden. Die Darstellung und Auswertung der in Anlehnung an W.G. Hoffmann gewonnenen Zeitreihen erfolgte in fünfjährigen Durchschnittswerten für die Lohnquoten, Wertschöpfungsanteile, die Pro-Kopf-Einkommen der Selbständigen und Unselbständigen, die Unselbständigenanteile und die Anteile der einzelnen Sektoren an den Erwerbstätigen, den Selbständigen und den unselbständig Beschäftigten.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Sachsen 1874 bis 1913; Baden 1885 bis 1911; Württemberg 1904 bis 1913. Deutschland zwischen 1870 und 1913.
Sachsen 1874 bis 1913; Baden 1885 bis 1911; Württemberg 1904 bis 1913. Deutschland zwischen 1870 und 1913.
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Quellentypen:
Einkommensteuerstatistik, Berufszählungsstatistiken. Die Einkommensreihen werden aus der Steuerstatistik abgeleitet, die Einkommensempfängerreihen aus der Berufszählungsstatistik.
Statistisches Quellenmaterial:
Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden (das Land Baden), 1890ff.
Statistische Mitteilungen über das Großherzogtum Baden (das Land Baden), 1898ff.
Zeitschrift des Königlich Sächsischen Bureaus (des Sächsischen Statistischen Landesamts), 1875ff.
Statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen (den Freistaat Sachsen), 1897ff.
Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, 1906ff.
Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg (für Württemberg), 1898ff.
Zeitschrift des Königlich Bayrischen Statistischen Landesamtes 1914.
Zeitgenössische Arbeiten:
Biedermann, E., 1918: Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der preussischen Bevölkerung im Zeitraum 1895-1914 und ihre Übertragungsmöglichkeit auf das Deutsche Reich, in: Zeitschrift des Königlich Preussischen Statistischen Landesamts.
Perls, K., 1911: Die Einkommens-Entwicklung in Preußen seit 1896. Berlin.
Sonstige Literatur:
Hoffmann, W.G./Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957. Tübingen.
Hoffmann, W.G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin/Heidelberg/New York.
Einkommensteuerstatistik, Berufszählungsstatistiken. Die Einkommensreihen werden aus der Steuerstatistik abgeleitet, die Einkommensempfängerreihen aus der Berufszählungsstatistik.
Statistisches Quellenmaterial:
Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden (das Land Baden), 1890ff.
Statistische Mitteilungen über das Großherzogtum Baden (das Land Baden), 1898ff.
Zeitschrift des Königlich Sächsischen Bureaus (des Sächsischen Statistischen Landesamts), 1875ff.
Statistisches Jahrbuch für das Königreich Sachsen (den Freistaat Sachsen), 1897ff.
Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde, 1906ff.
Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg (für Württemberg), 1898ff.
Zeitschrift des Königlich Bayrischen Statistischen Landesamtes 1914.
Zeitgenössische Arbeiten:
Biedermann, E., 1918: Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der preussischen Bevölkerung im Zeitraum 1895-1914 und ihre Übertragungsmöglichkeit auf das Deutsche Reich, in: Zeitschrift des Königlich Preussischen Statistischen Landesamts.
Perls, K., 1911: Die Einkommens-Entwicklung in Preußen seit 1896. Berlin.
Sonstige Literatur:
Hoffmann, W.G./Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957. Tübingen.
Hoffmann, W.G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin/Heidelberg/New York.
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Anmerkungen:
Einkommensteuerstatistik und Volkseinkommensrechnung
(aus: Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 136-139).
„2. Der Konstruktion bundesstaatlicher Volkseinkommensrechnungen auf der Basis der Einkommensteuerveranlagungsergebnisse stellen sich zunächst eine Reihe von Schwierigkeiten in den Weg, die in Einzelschrift 244 und bei Hoffmann/Müllers eine sehr detaillierte Beschreibung finden, so dass wir uns hier kurz fassen können.
a) Die Steuergesetze aller Bundesstaaten enthalten eine von Fall zu Fall verschiedene und gelegentlich variierte Steuerfreigrenze. Die unter dieser Freigrenze bleibenden steuerfreien Einkommensempfänger und/ oder ihre Einkommen tauchen in der Statistik der Veranlagungsergebnisse normalerweise nicht auf, womit das Gesamteinkommen der privaten Haushalte in seinem jeweiligen Niveau zunächst unter- und in seinem zeitlichen Anstieg überschätzt wird. Liegt die Freigrenze beispielsweise bei 500 Mark Jahreseinkommen, und nimmt das Einkommen eines Zensiten von einem Jahr zum anderen von 490 auf 510 Mark zu, dann registriert die Einkommensstatistik einen Zuwachs von 510 Mark. Um diesen Störeffekt möglichst klein zu halten, müssen die Einkommen der badischen und württembergischen Steuerfreien aus der Zahl der nicht eingeschätzten Einkommensbezieher und einem angenommenen Durchschnittseinkommen geschätzt werden. Im Falle Sachsen entfällt diese Korrektur, weil die sächsischen Steuergesetze als Besonderheit auch die Einschätzung der steuerfreien Einkommen vorschrieben. b) Kaum weniger ins Gewicht fällt die Tatsache, dass die eingeschätzten Einkommen der Steuerpflichtigen mit Sicherheit wesentlich geringer sind als die tatsächlich verdienten. Da zuverlässige Angaben über das Ausmaß und die zeitliche Entwicklung der steuerlichen Unterbewertung fehlen, behilft sich das Reichsamt mit der Annahme, dass die Unterbewertung der steuerpflichtigen Einkommen in der Vorkriegszeit konstant bleibt und arbeitet, was die uns interessierenden Bundesstaaten anlangt, mit folgenden Zuschlagsätzen:
Sachsen (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 0
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 20
Einkommen aus Kapitalvermögen, 20
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 20
Baden (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 0
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 0
Einkommen aus Kapitalvermögen, 30
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 15
Württemberg (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 5
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 5
Einkommen aus Kapitalvermögen, 20
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 10
Ihre Festlegung erfolgt in Anlehnung an die Untersuchungen eines Enquete-Ausschusses7; Methode und Zuschlagswerte werden von Hoffmann/Müller übernommen.
Im Gegensatz dazu wird hier von dieser Korrektur abgesehen. Wo es nicht um das absolute Einkommensniveau, sondern um die zeitliche Entwicklung der Einkommensanteile geht, darf man auf solche konstanten prozentualen Unterbewertungszuschläge verzichten. Sie führen zwar - da nicht für alle Einkommensarten die nämlichen Werte unterstellt werden - zu einer geringfügigen Verschiebung innerhalb der Einkommensanteile, doch bleibt die Entwicklung der Anteile im Zeitverlauf fast unberührt.
c) Die Einschätzung zur Einkommensteuer geschieht - vor 1913 - in der Regel zu Jahresbeginn und in Anlehnung an die Einkommen des vorangegangenen Jahres. Die in den Statistiken ausgewiesenen Einkommenswerte repräsentieren deshalb in etwa den Stand des Vorjahres; sie werden grundsätzlich um ein Jahr zurückdatiert. Konjunkturell-kurzfristige Untersuchungen anhand der Steuermaterialien werden ohnehin bereits durch den Umstand vereitelt oder zumindest stark beeinträchtigt, daß gerade die Einschätzung besonders reagibler Einkommen, beispielsweise der Einkommen aus Gewerbebetrieb, mitunter nach dem Durchschnittseinkommen der drei vorangegangenen Jahre vorgenommen wird. Unserer langfristig orientierten Betrachtungsweise entstehen daraus keine Ungelegenheiten.
d) Die Kapitalgesellschaften, die in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg sprunghaft zunehmen, insbesondere durch das Auftauchen der GmbH, zählen als juristische Personen zum Kreis der Steuerpflichtigen. Ihre Gewinne stecken zum einen im Einkommen aus Handel und Gewerbe, und - soweit sie zur Ausschüttung kommen - ein weiteres Mal im Einkommen privater Haushalte aus Kapitalvermögen. Um Doppelzählungen zu vermeiden und um die verwendeten Abgrenzungen nach Möglichkeit den gegenwärtig gebräuchlichen anzunähern, muß das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaften zunächst aus dem Einkommen aus Handel und Gewerbe eliminiert werden. Die dann noch verbleibenden nicht ausgeschütteten Gewinne sind angesichts der hohen Ausschüttungsquoten der Vorkriegszeit - 75-80% - zu unbedeutend, um als separate Einkommenskategorie geführt zu werden; in unseren Zeitreihen sind sie dem Einkommen privater Haushalte aus Kapitalvermögen zugeschlagen.
e) Nach allen bundesstaatlichen Einkommensteuergesetzen sind die Schuldzinsen generell absetzbar und gelten als Einkommen des Gläubigers. Das Einkommen vor Abzug der Schuldzinsen erscheint häufig unter der Bezeichnung „Einkünfte", so dass wir uns im Folgenden ebenfalls an diese Sprachregelung halten werden. Da der reine Personal- bzw. Konsumtivkredit in der Vorkriegszeit nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt, wird unterstellt, dass bei der Einkommenskategorie „Lohn und Gehalt" Einkünfte und Einkommen zusammenfallen. Eine württembergische Sonderstatistik aus dem Jahre 1909 bestätigt die Berechtigung dieser Annahme,
f) Schließlich fehlen zur Volkseinkommensrechnung noch einige kleinere Korrekturposten wie z. B. die nicht -erfassten Sozialversicherungsbeiträge oder Teile des Einkommens der öffentlichen Hand aus Unternehmertätigkeit und Vermögen; sie werden der Studie von W. G. Hoffmann und J. H. Müller entlehnt“.
Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Sachsen, Baden und Württemberg
1. Die sächsische Einkommensteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 140ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die sächsische Einkommensteuerstatistik beginnt 1875 mit den Ergebnissen einer Probeeinschätzung, die noch nicht mit einer Steuererhebung verbunden war und im Wesentlichen die Einkommensverhältnisse des Jahres 1874 widerspiegelt. Von 1876 an erfolgen Einschätzung und Besteuerung alljährlich. Die Veranlagungsergebnisse werden in der Zeitschrift des K. Sächsischen Statistischen Bureaus 1875 ff. sehr detailliert dargestelltes und erfahren - durch V. Böhmert, G. Wächter und E. Würzburger - eine äußerst gründliche Kommentierung. Es steht außer Zweifel, daß von allen bundesstaatlichen Einkommensteuerstatistiken die sächsischen für Untersuchungen auf dem Gebiet der Einkommensverteilung noch am besten geeignet sind.
Die Gesetzgebung praktiziert den Grundsatz der Getrenntveranlagung und schreibt die jährliche Einschätzung nicht nur der steuerpflichtigen, sondern nahezu aller Einkommensempfänger vor. Zahl und Einkommen der Steuerfreien sind also in den sächsischen Veranlagungsmaterialien enthalten. Da das fiskalische Interesse hierbei fehlt, wird diese Vorschrift allerdings nur unvollkommen realisiert. Das Einkommen der Steuerfreien wird mit Sicherheit unterschätzt14 und ihre Zahl - wie sich beim Vergleich mit den Berufszählungsergebnissen zeigen wird - gleichfalls; zumindest in den Anfangsjahren. Dennoch garantiert das sächsische Einkommensteuergesetz eine im Vergleich zu anderen Bundesstaaten besonders weitgehende Erfassung der Einkommen und der Einkommensempfänger. Auch hinsichtlich der Definition der vier Einkommenskategorien herrscht ausreichende Präzision.
Das Einkommen aus Lohn und Gehalt umfaßt alle Einkommen, die aus der Bekleidung einer ausschließlich oder zum Teil mit festem Gehalt oder Lohn verbundenen amtlichen oder sonstigen Stellung resultieren sowie - seit 1878 - aus dem Bezug von Pension oder Wartegeld. Anläßlich der Probeeinschätzung von 1875 aufgetretene Mißververständnisse veranlaßten den Gesetzgeber zu einer exakteren Spezifikation. Hierher gehören - laut Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 - die Dienstbezüge der in Staats-, Hof-, Gemeinde-, Kirchenoder Privatdiensten angestellten Beamten und Bediensteten sowie die Löhne und sonstigen Dienstbezüge der Gewerbsgehilfen, aller in ständigem Lohn beschäftigten Arbeiter und des Gesindes.
Das Einkommen aus Grundbesitz umfaßt das Einkommen aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - soweit dieser auf eigenen Grundstücken erfolgt - und das Miet- und Pachteinkommen, soweit die Einkommensquelle in Sachsen liegt und nicht im Rahmen eines Handels- oder Gewerbebetriebs Verwendung findet. Das Einkommen aus dem Betrieb der Landwirtschaft auf fremden Grundstücken und das Einkommen aus Grundstücken und Gebäuden, die im Gewerbebetrieb verwendet werden, zählen - im letzteren Fall laut Abschätzungsinstruktion vom B. 3. 1875 - zum Einkommen aus Handel und Gewerbe. Schließlich wird das Miet- und Pachteinkommen von außerhalb Sachsens gelegenen Grundstücken und Gebäuden nach der Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 zum Renteneinkommen gerechnet.
Das Renteneinkommen umfaßt das Einkommen aus Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Aktien, Kuxen und GmbH-Geschäftsanteilen. Hinzu kommt - wie gesagt - das aus dem Ausland bezogene Miet- und Pachteinkommen, während andererseits die Zinsen der in Handel und Gewerbe angelegten eigenen Kapitalien-laut Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 - zum Einkommen aus Handel und Gewerbe gehören.
Das Einkommen aus Handel und Gewerbe umfaßt neben dem eigentlichen Einkommen aus Handel und Gewerbe auch das Einkommen aus jeder anderen Erwerbstätigkeit, insbesondere also das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Außerdem rechnen - nach dem Gesagten - dazu das Einkommen aus dem Betrieb der Landwirtschaft auf fremden Grundstücken, das Einkommen aus Grundstücken und Gebäuden, die im Gewerbebetrieb Verwendung finden und die Zinsen der in Handel und Gewerbe angelegten eigenen Kapitalien.
Sieht man davon ab, daß das Lohn- und Gehaltseinkommen auch die Pensionen einschließt, so entspricht diese Einkommenskategorie unter Hinzunahme der fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (nach 1885) dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit; die Schuldzinsen dürfen hier vernachlässigt werden. Zwischen den drei übrigen „Quellen" existieren indessen eine Reihe von Überschneidungen, die man im Auge behalten muß, solange man mit vier Einkommensarten arbeitet. Dazu kommt, daß die abzusetzenden Schuldzinsen grundsätzlich nur als Gesamtbetrag, nicht jedoch in ihrer Aufteilung auf die drei Arten des „fundierten" Einkommens erhoben werden. Zwar findet sich wiederholt der Hinweis, daß sie zum allergrößten Teil, wenigstens aber zu zwei Dritteln, mit Einkünften aus Grundbesitz in Zusammenhang stehen dürften 15, doch liefert diese Information, da gerade Einkünfte aus Landwirtschaft, Grundstücken und Gebäuden in jeder der drei Kategorien enthalten sind, immer noch keinen Verteilungsschlüssel. Wo im folgenden vier Einkommenskategorien ausgewiesen werden, handelt es sich deshalb mit Ausnahme des Lohneinkommens stets um Einkommen vor Abzug der Schuldzinsen, also um Einkünfte.
Beim von vornherein angestrebten Übergang zum Modell mit jeweils zwei Kategorien von Einkommen und Einkommensempfängern lösen sich diese Komplikationen dann allerdings von selbst. Die Einkünfte aus Grundbesitz, aus Renten und aus Handel und Gewerbe werden zusammengefaßt, so daß ihre wechselseitige Überschneidung unerheblich wird, und um den Gesamtbetrag der Schuldzinsen vermindert. Somit ergibt sich - nach dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit - auch das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Die begriffliche Übereinstimmung zwischen der sächsischen Einkommensteuerstatistik in der Zeit zwischen 1874 und 1913 und den heute gebräuchlichen Volkseinkommensrechnungen ist jedenfalls in hinreichendem Maße gewährleistet.
2. Die badische Einkommenssteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 163ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die badische Einkommensteuerveranlagung beginnt im Jahre 1886. Ihre Ergebnisse werden im Statistischen Jahrbuch für das Großherzogtum Badens publiziert und müssen wiederum ein Jahr zurückdatiert werden. Die Definition der vier Einkommensquellen deckt sich im wesentlichen mit der sächsischen Einteilung, nur daß das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit vom badischen Einkommensteuergesetz dem Lohn- und Gehaltseinkommen zugeordnet wird und dort nicht eliminiert werden kann. Daß es die Entwicklung der zu konstruierenden Zeitreihen spürbar beeinflussen kann, ist ausgeschlossen. Schwerer ins Gewicht fällt die Tatsache, daß die badische Steuerstatistik weder die Zahl noch das Einkommen der unterhalb der Freigrenze bleibenden Zensiten enthält, und daß diese Freigrenze überdies im Jahre 1903 von 500 auf 900 Mark Jahreseinkommen erhöht wird.
Die Zahl der Steuerfreien läßt sich unter Zuhilfenahme der Berufszählungsresultate ermitteln; ihr durchschnittliches Einkommen wird in Anlehnung an die Untersuchungen des Statistischen Reichsamts und von Hoffmann/Müller geschätzt. Der Ansicht der beiden Autoren, daß die Bestimmung der steuerfreien Einkommen und die Einordnung der Freien Berufe bei den Unselbständigen für Baden eine Differenzierung nach den beiden großen Einkommenskategorien nicht erlaube63, vermag sich der Verfasser nicht anzuschließen. Die benötigten, im folgenden nur kurz und im Anhang ausführlich beschriebenen Hilfsannahmen lassen sich im einzelnen belegen, in plausiblen Grenzen variieren und hinsichtlich ihrer Einflußnahme auf den Verlauf der definitiven Zeitreihen überprüfen. Sie sind weder imstande, einen nicht existenten Trend zu kreieren, noch können sie eine in Wirklichkeit vorhandene Entwicklungslinie zum Verschwinden bringen.
3. Die württembergische Einkommensteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 180ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die um ein Jahr zurückzudatierenden Einschätzungsergebnisse zur staatlichen Einkommensteuer werden seit 1905 in den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde publiziert und kommentiert. Sie registrieren das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit ebenfalls unter dem Einkommen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen und implizieren nur Einkommen, welche die Steuerfreigrenze von 500 Mark p. a. erreichen oder übersteigen. Demgegenüber erfaßt die Geschäftsstatistik der Einkommensteuer die erwerbstätigen Einkommensempfänger vollständig. Ihre Zahl ist identisch mit den durch die Gemeindebehörden anzulegenden Haupt-Einkommensnachweisungen, deren Genauigkeitsgrad sich für das Jahr 1907 überprüfen läßt: die Gemeindelisten benennen 948 928, die Berufszählung ermittelt 948 468 Erwerbstätige. Die Zahl der Steuerfreien ist damit bekannt; ihr Einkommen läßt sich mit Hilfe eines angenommenen Durchschnittseinkommens schätzen.
Die Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen
(Jeck, a.a.O., S. 207f).
a) Der bei den Berufszählungen von 1875, 1882, 1895, 1907 und 1925 zur Anwendung kommende Begriff des „hauptberuflichen Erwerbstätigen" deckt sich zunächst nicht mit der hier benötigten Abgrenzung. Er gruppiert die familienfremden häuslichen Dienstboten nicht unter die Erwerbstätigen, sondern unter die Familienangehörigen, sobald sie im Haushalt der Herrschaft leben. Ihre Zahl wird allerdings separat ausgewiesen, so daß die Hereinnahme auch dieser damals noch bedeutenden Gruppe von unselbständig Beschäftigten nicht auf Schwierigkeiten stößt. Die unbezahlten mithelfenden Familienangehörigen, die fast ausschließlich in der Landwirtschaft vorkommen, gelten andererseits als hauptberuflich Erwerbstätige. Da sie nicht als Einkommensempfänger in Erscheinung treten, müssen sie ausgeschieden werden. Die sächsische Zählung von 1875 und die badische bzw. württembergische Zählung von 1882 weisen die Angehörigen dieser Gruppe lediglich gemeinsam mit den familienfremden landwirtschaftlichen Arbeitskräften aus, so daß ihre Zahl für diese Jahre geschätzt werden mußte. Ein ins Gewicht fallender Schätzfehler kann damit nicht verbunden sein. Des weiteren werden aus der F-Gruppe der berufslosen Selbständigen die außerhalb des elterlichen Haushalts lebenden Schüler und Studierenden, die Anstaltsinsassen sowie die von Alters- und Invalidenrenten der Sozialversicherung (nach 1891) oder von sonstiger Unterstützung Lebenden eliminiert, weil sie nicht Einkommensempfänger im Sinne der auf die Primärverteilung abzielenden Fragestellung sind. Im Falle Sachsens kommen schließlich noch zwei weitere Korrekturen hinzu. Die in der E-Gruppe befindlichen Freien Berufe müssen hier getrennt geführt und am Ende mit den Selbständigen zusammengefaßt werden, weil ihr Einkommen nach dem sächsischen Einkommensteuergesetz zum gewerblichen bzw. Profiteinkommen gerechnet wird. Ähnliches gilt auch für das in der B-Gruppe anfangs noch
stark vertretene sogenannte selbständige Hausgewerbe2. Es wurde 1875 teilweise den Selbständigen, teilweise aber auch den Arbeitern zugezählt, so daß auch hier eine Schätzung vorgenommen werden muß.
b) Die den Tabellen 45, 46 und 47 zu entnehmenden Ergebnisse enthalten keine Überraschungen; der Umschichtungsprozeß innerhalb der Erwerbstätigenstruktur verläuft überall in die gleiche Richtung. Die Selbständigen in Landwirtschaft, Industrie und Handwerk, die landwirtschaftlichen Arbeiter und die häuslichen Dienstboten sind relativ - teilweise sogar absolut - schrumpfende Gruppen. Der Anteil der Selbständigen in Handel und Verkehr bleibt konstant, die Anteile der E-Gruppe und der F-Gruppe nehmen leicht zu. Die Masse der neu hinzutretenden Erwerbstätigen verstärkt indessen vor allem die Gruppe der Unselbständigen in Industrie und Handwerk sowie in Handel und Verkehr, so daß deren Gewicht im Rahmen der gesamten Erwerbstätigenstruktur sprunghaft wächst. Der Anteil des Bereichs Handel und Verkehr ist dabei zwar vergleichsweise klein, doch weisen die hier beschäftigten Unselbständigen grundsätzlich die stärkste Zunahme auf. Auch innerhalb der großen Sektoren ähnelt sich die Bewegungsrichtung in der Vorkriegszeit. Der landwirtschaftliche Unselbständigenanteil bleibt konstant (Württemberg) oder geht leicht zurück (Sachsen und Baden); die Unselbständigenanteile in den Bereichen Industrie und Handwerk, Handel und Verkehr sowie in der Gesamtwirtschaft weisen eine deutlich steigende Tendenz auf.
Beim Vergleich der drei Staaten untereinander zeigen sich Abweichungen, die auf ihren unterschiedlichen „industriellen" Reifegrad schließen lassen. Der Anteil der Landwirtschaft an allen Erwerbstätigen beträgt beispielsweise 1882 in Baden und Württemberg nicht weniger als ca. 40 0/o, in Sachsen dagegen nur 18 °/o. Während dieser Anteil dann im Jahre 1907 in Sachsen mit 10 0/o das Niveau einer industrialisierten Volkswirtschaft erreicht, beziehen in den beiden süddeutschen Bundesstaaten wenige Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs - trotz beträchtlicher Reduktion - immer noch 23 bzw. 28 % aller Erwerbstätigen ihr Einkommen aus dem agrarischen Sektor. Letzterer zeigt im Übrigen auch eine diametral entgegen gesetzte und stabile Struktur, wobei in Sachsen die Unselbständigen, in Württemberg und Baden die Selbständigen jeweils zwei Drittel der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen ausmachen“.
Unterteilung der Volkswirtschaft in sechs Wirtschaftsbereiche
(Jeck, a.a.O., S. 73)
1. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
2a. Bergbau und Salinen
2b. Industrie und Handwerk
3. Verkehr
4. Handel, Banken, Versicherungen. Gaststätten
5. Staat und sonstige Dienstleistungen (ohne Militär)
6. Häusliche Dienste, Militär (Vereinfachung nach Jeck)
6a. Häusliche Dienste
6b. Militär
Die sechs Sektoren werden mit dem Index „i“ bezeichnet, i = 1 – 6. bzw. zusammengefasst mit i= 1, 2-6.
Bei der Lohn- und Gehaltsquote und beim Einkommen je Selbständigen mussten allerdings die Sektoren 2 – 6 zusammengefasst werden, weil sich das Kapitaleinkommen des nicht-landwirtschaftlichen Bereichs nur en bloc darstellen ließ. Die dadurch erzwungene Beschränkung auf ein Zwei-Sektoren-Modell dürfte jedoch nicht so stark ins Gewicht fallen, dass sie die Durchführung der Berechnungen wertlos machen könnte. Die Zweiteilung der Gesamtwirtschaft in Landwirtschaft und „Industrie“ ergibt – im Rahmen der hier gewählten Untersuchungsperiode – immerhin zwei Sektoren von vergleichbarer Größe und deutlich divergierendem Charakter; ein wichtiger Teil der insgesamt stattfindenden Strukturverschiebungen wird auch in dieser Untergliederung zutage treten.
Verwendete Abkürzungen bei A. Jeck:
L: Einkommen aus unselbständiger Arbeit; Lohn- und Gehaltseinkommen
l: l = L/A; Jährliche Lohneinkommen je Unselbständigen
P: Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, Profiteinkommen.
p: p = P/U; Profiteinkommen je Selbständigen, Pro-Kopf-Profit.
Y: Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, Volkseinkommen.
y: y = Y/B; Einkommen je Erwerbstätigen, nominale Arbeitsproduktivität.
q: q = L/Y; Lohn- und Gehaltsanteil, Lohnquote
a: a = A/B; Unselbständigenanteil
A: Unselbständige Beschäftigte.
U: Selbständige.
B: Erwerbstätige.
Die kategoriale Einkommensverteilung, Deutschland 1870-1913
W.G. Hoffmann (1965) berechnet das reale Nettoinlandprodukt (in Preisen von 1913) zu Faktorkosten aus der Aufbringungs- oder Entstehungsrechnung, das reale und nominale (in laufenden Preisen) Nettosozialprodukt zu Marktpreisen aus der Verwendungsrechnung sowie das nominale Nettosozialprodukt zu Faktorkosten aus der Verteilungsrechnung. Eine weitere, aus der Verteilungsrechnung – genauer: der Einkommensteuerstatistik – hervorgegangene Schätzung des nominalen Nettosozialprodukts zu Faktorkosten liegt bereits vor (HoffmannW. G. /Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957, Tübingen).
Aus der funktional konzipierten Verteilungsrechnung von W.G. Hoffmann werden Zeitreihen über die Einkommenskategorien gewonnen. Der Einkommensanteil des Produktionsfaktors Arbeit soll durch den Lohn- und Gehaltsanteil ersetzt werden. Die Darstellung der in Anlehnung an W.G. Hoffmann gewonnenen Zeitreihen sind in den Tabellen 16 und 7-10 über fünfjährige Durchschnittswerte für die Lohnquoten und Wertschöpfungsanteile, die Pro-Kopf-Einkommen der Selbständigen und Unselbständigen , die Unselbständigenanteile und die Anteile der einzelnen Sektoren an den Erwerbstätigen, den Selbständigen und den unselbständig Beschäftigten wiedergegeben.
Einkommensteuerstatistik und Volkseinkommensrechnung
(aus: Jeck, A., 1970: Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens. Untersuchungen und Materialien zur Entwicklung der Einkommensverteilung in Deutschland 1870 – 1913. Tübingen: J.C.B. Mohr, S. 136-139).
„2. Der Konstruktion bundesstaatlicher Volkseinkommensrechnungen auf der Basis der Einkommensteuerveranlagungsergebnisse stellen sich zunächst eine Reihe von Schwierigkeiten in den Weg, die in Einzelschrift 244 und bei Hoffmann/Müllers eine sehr detaillierte Beschreibung finden, so dass wir uns hier kurz fassen können.
a) Die Steuergesetze aller Bundesstaaten enthalten eine von Fall zu Fall verschiedene und gelegentlich variierte Steuerfreigrenze. Die unter dieser Freigrenze bleibenden steuerfreien Einkommensempfänger und/ oder ihre Einkommen tauchen in der Statistik der Veranlagungsergebnisse normalerweise nicht auf, womit das Gesamteinkommen der privaten Haushalte in seinem jeweiligen Niveau zunächst unter- und in seinem zeitlichen Anstieg überschätzt wird. Liegt die Freigrenze beispielsweise bei 500 Mark Jahreseinkommen, und nimmt das Einkommen eines Zensiten von einem Jahr zum anderen von 490 auf 510 Mark zu, dann registriert die Einkommensstatistik einen Zuwachs von 510 Mark. Um diesen Störeffekt möglichst klein zu halten, müssen die Einkommen der badischen und württembergischen Steuerfreien aus der Zahl der nicht eingeschätzten Einkommensbezieher und einem angenommenen Durchschnittseinkommen geschätzt werden. Im Falle Sachsen entfällt diese Korrektur, weil die sächsischen Steuergesetze als Besonderheit auch die Einschätzung der steuerfreien Einkommen vorschrieben. b) Kaum weniger ins Gewicht fällt die Tatsache, dass die eingeschätzten Einkommen der Steuerpflichtigen mit Sicherheit wesentlich geringer sind als die tatsächlich verdienten. Da zuverlässige Angaben über das Ausmaß und die zeitliche Entwicklung der steuerlichen Unterbewertung fehlen, behilft sich das Reichsamt mit der Annahme, dass die Unterbewertung der steuerpflichtigen Einkommen in der Vorkriegszeit konstant bleibt und arbeitet, was die uns interessierenden Bundesstaaten anlangt, mit folgenden Zuschlagsätzen:
Sachsen (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 0
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 20
Einkommen aus Kapitalvermögen, 20
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 20
Baden (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 0
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 0
Einkommen aus Kapitalvermögen, 30
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 15
Württemberg (Unterbewertungszuschlag in %):
Einkommen aus Lohn und Gehalt, 10
Einkommen aus Grundvermögen städtisch, 5
Einkommen aus Grundvermögen ländlich, 5
Einkommen aus Kapitalvermögen, 20
Einkommen aus Gewerbebetrieb, 10
Ihre Festlegung erfolgt in Anlehnung an die Untersuchungen eines Enquete-Ausschusses7; Methode und Zuschlagswerte werden von Hoffmann/Müller übernommen.
Im Gegensatz dazu wird hier von dieser Korrektur abgesehen. Wo es nicht um das absolute Einkommensniveau, sondern um die zeitliche Entwicklung der Einkommensanteile geht, darf man auf solche konstanten prozentualen Unterbewertungszuschläge verzichten. Sie führen zwar - da nicht für alle Einkommensarten die nämlichen Werte unterstellt werden - zu einer geringfügigen Verschiebung innerhalb der Einkommensanteile, doch bleibt die Entwicklung der Anteile im Zeitverlauf fast unberührt.
c) Die Einschätzung zur Einkommensteuer geschieht - vor 1913 - in der Regel zu Jahresbeginn und in Anlehnung an die Einkommen des vorangegangenen Jahres. Die in den Statistiken ausgewiesenen Einkommenswerte repräsentieren deshalb in etwa den Stand des Vorjahres; sie werden grundsätzlich um ein Jahr zurückdatiert. Konjunkturell-kurzfristige Untersuchungen anhand der Steuermaterialien werden ohnehin bereits durch den Umstand vereitelt oder zumindest stark beeinträchtigt, daß gerade die Einschätzung besonders reagibler Einkommen, beispielsweise der Einkommen aus Gewerbebetrieb, mitunter nach dem Durchschnittseinkommen der drei vorangegangenen Jahre vorgenommen wird. Unserer langfristig orientierten Betrachtungsweise entstehen daraus keine Ungelegenheiten.
d) Die Kapitalgesellschaften, die in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg sprunghaft zunehmen, insbesondere durch das Auftauchen der GmbH, zählen als juristische Personen zum Kreis der Steuerpflichtigen. Ihre Gewinne stecken zum einen im Einkommen aus Handel und Gewerbe, und - soweit sie zur Ausschüttung kommen - ein weiteres Mal im Einkommen privater Haushalte aus Kapitalvermögen. Um Doppelzählungen zu vermeiden und um die verwendeten Abgrenzungen nach Möglichkeit den gegenwärtig gebräuchlichen anzunähern, muß das Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaften zunächst aus dem Einkommen aus Handel und Gewerbe eliminiert werden. Die dann noch verbleibenden nicht ausgeschütteten Gewinne sind angesichts der hohen Ausschüttungsquoten der Vorkriegszeit - 75-80% - zu unbedeutend, um als separate Einkommenskategorie geführt zu werden; in unseren Zeitreihen sind sie dem Einkommen privater Haushalte aus Kapitalvermögen zugeschlagen.
e) Nach allen bundesstaatlichen Einkommensteuergesetzen sind die Schuldzinsen generell absetzbar und gelten als Einkommen des Gläubigers. Das Einkommen vor Abzug der Schuldzinsen erscheint häufig unter der Bezeichnung „Einkünfte", so dass wir uns im Folgenden ebenfalls an diese Sprachregelung halten werden. Da der reine Personal- bzw. Konsumtivkredit in der Vorkriegszeit nur eine sehr untergeordnete Rolle spielt, wird unterstellt, dass bei der Einkommenskategorie „Lohn und Gehalt" Einkünfte und Einkommen zusammenfallen. Eine württembergische Sonderstatistik aus dem Jahre 1909 bestätigt die Berechtigung dieser Annahme,
f) Schließlich fehlen zur Volkseinkommensrechnung noch einige kleinere Korrekturposten wie z. B. die nicht -erfassten Sozialversicherungsbeiträge oder Teile des Einkommens der öffentlichen Hand aus Unternehmertätigkeit und Vermögen; sie werden der Studie von W. G. Hoffmann und J. H. Müller entlehnt“.
Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Sachsen, Baden und Württemberg
1. Die sächsische Einkommensteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 140ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die sächsische Einkommensteuerstatistik beginnt 1875 mit den Ergebnissen einer Probeeinschätzung, die noch nicht mit einer Steuererhebung verbunden war und im Wesentlichen die Einkommensverhältnisse des Jahres 1874 widerspiegelt. Von 1876 an erfolgen Einschätzung und Besteuerung alljährlich. Die Veranlagungsergebnisse werden in der Zeitschrift des K. Sächsischen Statistischen Bureaus 1875 ff. sehr detailliert dargestelltes und erfahren - durch V. Böhmert, G. Wächter und E. Würzburger - eine äußerst gründliche Kommentierung. Es steht außer Zweifel, daß von allen bundesstaatlichen Einkommensteuerstatistiken die sächsischen für Untersuchungen auf dem Gebiet der Einkommensverteilung noch am besten geeignet sind.
Die Gesetzgebung praktiziert den Grundsatz der Getrenntveranlagung und schreibt die jährliche Einschätzung nicht nur der steuerpflichtigen, sondern nahezu aller Einkommensempfänger vor. Zahl und Einkommen der Steuerfreien sind also in den sächsischen Veranlagungsmaterialien enthalten. Da das fiskalische Interesse hierbei fehlt, wird diese Vorschrift allerdings nur unvollkommen realisiert. Das Einkommen der Steuerfreien wird mit Sicherheit unterschätzt14 und ihre Zahl - wie sich beim Vergleich mit den Berufszählungsergebnissen zeigen wird - gleichfalls; zumindest in den Anfangsjahren. Dennoch garantiert das sächsische Einkommensteuergesetz eine im Vergleich zu anderen Bundesstaaten besonders weitgehende Erfassung der Einkommen und der Einkommensempfänger. Auch hinsichtlich der Definition der vier Einkommenskategorien herrscht ausreichende Präzision.
Das Einkommen aus Lohn und Gehalt umfaßt alle Einkommen, die aus der Bekleidung einer ausschließlich oder zum Teil mit festem Gehalt oder Lohn verbundenen amtlichen oder sonstigen Stellung resultieren sowie - seit 1878 - aus dem Bezug von Pension oder Wartegeld. Anläßlich der Probeeinschätzung von 1875 aufgetretene Mißververständnisse veranlaßten den Gesetzgeber zu einer exakteren Spezifikation. Hierher gehören - laut Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 - die Dienstbezüge der in Staats-, Hof-, Gemeinde-, Kirchenoder Privatdiensten angestellten Beamten und Bediensteten sowie die Löhne und sonstigen Dienstbezüge der Gewerbsgehilfen, aller in ständigem Lohn beschäftigten Arbeiter und des Gesindes.
Das Einkommen aus Grundbesitz umfaßt das Einkommen aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft - soweit dieser auf eigenen Grundstücken erfolgt - und das Miet- und Pachteinkommen, soweit die Einkommensquelle in Sachsen liegt und nicht im Rahmen eines Handels- oder Gewerbebetriebs Verwendung findet. Das Einkommen aus dem Betrieb der Landwirtschaft auf fremden Grundstücken und das Einkommen aus Grundstücken und Gebäuden, die im Gewerbebetrieb verwendet werden, zählen - im letzteren Fall laut Abschätzungsinstruktion vom B. 3. 1875 - zum Einkommen aus Handel und Gewerbe. Schließlich wird das Miet- und Pachteinkommen von außerhalb Sachsens gelegenen Grundstücken und Gebäuden nach der Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 zum Renteneinkommen gerechnet.
Das Renteneinkommen umfaßt das Einkommen aus Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Aktien, Kuxen und GmbH-Geschäftsanteilen. Hinzu kommt - wie gesagt - das aus dem Ausland bezogene Miet- und Pachteinkommen, während andererseits die Zinsen der in Handel und Gewerbe angelegten eigenen Kapitalien-laut Ausführungsverordnung vom 6. 12. 1876 - zum Einkommen aus Handel und Gewerbe gehören.
Das Einkommen aus Handel und Gewerbe umfaßt neben dem eigentlichen Einkommen aus Handel und Gewerbe auch das Einkommen aus jeder anderen Erwerbstätigkeit, insbesondere also das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit. Außerdem rechnen - nach dem Gesagten - dazu das Einkommen aus dem Betrieb der Landwirtschaft auf fremden Grundstücken, das Einkommen aus Grundstücken und Gebäuden, die im Gewerbebetrieb Verwendung finden und die Zinsen der in Handel und Gewerbe angelegten eigenen Kapitalien.
Sieht man davon ab, daß das Lohn- und Gehaltseinkommen auch die Pensionen einschließt, so entspricht diese Einkommenskategorie unter Hinzunahme der fehlenden Sozialversicherungsbeiträge (nach 1885) dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit; die Schuldzinsen dürfen hier vernachlässigt werden. Zwischen den drei übrigen „Quellen" existieren indessen eine Reihe von Überschneidungen, die man im Auge behalten muß, solange man mit vier Einkommensarten arbeitet. Dazu kommt, daß die abzusetzenden Schuldzinsen grundsätzlich nur als Gesamtbetrag, nicht jedoch in ihrer Aufteilung auf die drei Arten des „fundierten" Einkommens erhoben werden. Zwar findet sich wiederholt der Hinweis, daß sie zum allergrößten Teil, wenigstens aber zu zwei Dritteln, mit Einkünften aus Grundbesitz in Zusammenhang stehen dürften 15, doch liefert diese Information, da gerade Einkünfte aus Landwirtschaft, Grundstücken und Gebäuden in jeder der drei Kategorien enthalten sind, immer noch keinen Verteilungsschlüssel. Wo im folgenden vier Einkommenskategorien ausgewiesen werden, handelt es sich deshalb mit Ausnahme des Lohneinkommens stets um Einkommen vor Abzug der Schuldzinsen, also um Einkünfte.
Beim von vornherein angestrebten Übergang zum Modell mit jeweils zwei Kategorien von Einkommen und Einkommensempfängern lösen sich diese Komplikationen dann allerdings von selbst. Die Einkünfte aus Grundbesitz, aus Renten und aus Handel und Gewerbe werden zusammengefaßt, so daß ihre wechselseitige Überschneidung unerheblich wird, und um den Gesamtbetrag der Schuldzinsen vermindert. Somit ergibt sich - nach dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit - auch das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Die begriffliche Übereinstimmung zwischen der sächsischen Einkommensteuerstatistik in der Zeit zwischen 1874 und 1913 und den heute gebräuchlichen Volkseinkommensrechnungen ist jedenfalls in hinreichendem Maße gewährleistet.
2. Die badische Einkommenssteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 163ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die badische Einkommensteuerveranlagung beginnt im Jahre 1886. Ihre Ergebnisse werden im Statistischen Jahrbuch für das Großherzogtum Badens publiziert und müssen wiederum ein Jahr zurückdatiert werden. Die Definition der vier Einkommensquellen deckt sich im wesentlichen mit der sächsischen Einteilung, nur daß das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit vom badischen Einkommensteuergesetz dem Lohn- und Gehaltseinkommen zugeordnet wird und dort nicht eliminiert werden kann. Daß es die Entwicklung der zu konstruierenden Zeitreihen spürbar beeinflussen kann, ist ausgeschlossen. Schwerer ins Gewicht fällt die Tatsache, daß die badische Steuerstatistik weder die Zahl noch das Einkommen der unterhalb der Freigrenze bleibenden Zensiten enthält, und daß diese Freigrenze überdies im Jahre 1903 von 500 auf 900 Mark Jahreseinkommen erhöht wird.
Die Zahl der Steuerfreien läßt sich unter Zuhilfenahme der Berufszählungsresultate ermitteln; ihr durchschnittliches Einkommen wird in Anlehnung an die Untersuchungen des Statistischen Reichsamts und von Hoffmann/Müller geschätzt. Der Ansicht der beiden Autoren, daß die Bestimmung der steuerfreien Einkommen und die Einordnung der Freien Berufe bei den Unselbständigen für Baden eine Differenzierung nach den beiden großen Einkommenskategorien nicht erlaube63, vermag sich der Verfasser nicht anzuschließen. Die benötigten, im folgenden nur kurz und im Anhang ausführlich beschriebenen Hilfsannahmen lassen sich im einzelnen belegen, in plausiblen Grenzen variieren und hinsichtlich ihrer Einflußnahme auf den Verlauf der definitiven Zeitreihen überprüfen. Sie sind weder imstande, einen nicht existenten Trend zu kreieren, noch können sie eine in Wirklichkeit vorhandene Entwicklungslinie zum Verschwinden bringen.
3. Die württembergische Einkommensteuerstatistik (Jeck, a.a.O., S. 180ff):
Besonderheiten und Definitionen
Die um ein Jahr zurückzudatierenden Einschätzungsergebnisse zur staatlichen Einkommensteuer werden seit 1905 in den Württembergischen Jahrbüchern für Statistik und Landeskunde publiziert und kommentiert. Sie registrieren das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit ebenfalls unter dem Einkommen aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen und implizieren nur Einkommen, welche die Steuerfreigrenze von 500 Mark p. a. erreichen oder übersteigen. Demgegenüber erfaßt die Geschäftsstatistik der Einkommensteuer die erwerbstätigen Einkommensempfänger vollständig. Ihre Zahl ist identisch mit den durch die Gemeindebehörden anzulegenden Haupt-Einkommensnachweisungen, deren Genauigkeitsgrad sich für das Jahr 1907 überprüfen läßt: die Gemeindelisten benennen 948 928, die Berufszählung ermittelt 948 468 Erwerbstätige. Die Zahl der Steuerfreien ist damit bekannt; ihr Einkommen läßt sich mit Hilfe eines angenommenen Durchschnittseinkommens schätzen.
Die Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen
(Jeck, a.a.O., S. 207f).
a) Der bei den Berufszählungen von 1875, 1882, 1895, 1907 und 1925 zur Anwendung kommende Begriff des „hauptberuflichen Erwerbstätigen" deckt sich zunächst nicht mit der hier benötigten Abgrenzung. Er gruppiert die familienfremden häuslichen Dienstboten nicht unter die Erwerbstätigen, sondern unter die Familienangehörigen, sobald sie im Haushalt der Herrschaft leben. Ihre Zahl wird allerdings separat ausgewiesen, so daß die Hereinnahme auch dieser damals noch bedeutenden Gruppe von unselbständig Beschäftigten nicht auf Schwierigkeiten stößt. Die unbezahlten mithelfenden Familienangehörigen, die fast ausschließlich in der Landwirtschaft vorkommen, gelten andererseits als hauptberuflich Erwerbstätige. Da sie nicht als Einkommensempfänger in Erscheinung treten, müssen sie ausgeschieden werden. Die sächsische Zählung von 1875 und die badische bzw. württembergische Zählung von 1882 weisen die Angehörigen dieser Gruppe lediglich gemeinsam mit den familienfremden landwirtschaftlichen Arbeitskräften aus, so daß ihre Zahl für diese Jahre geschätzt werden mußte. Ein ins Gewicht fallender Schätzfehler kann damit nicht verbunden sein. Des weiteren werden aus der F-Gruppe der berufslosen Selbständigen die außerhalb des elterlichen Haushalts lebenden Schüler und Studierenden, die Anstaltsinsassen sowie die von Alters- und Invalidenrenten der Sozialversicherung (nach 1891) oder von sonstiger Unterstützung Lebenden eliminiert, weil sie nicht Einkommensempfänger im Sinne der auf die Primärverteilung abzielenden Fragestellung sind. Im Falle Sachsens kommen schließlich noch zwei weitere Korrekturen hinzu. Die in der E-Gruppe befindlichen Freien Berufe müssen hier getrennt geführt und am Ende mit den Selbständigen zusammengefaßt werden, weil ihr Einkommen nach dem sächsischen Einkommensteuergesetz zum gewerblichen bzw. Profiteinkommen gerechnet wird. Ähnliches gilt auch für das in der B-Gruppe anfangs noch
stark vertretene sogenannte selbständige Hausgewerbe2. Es wurde 1875 teilweise den Selbständigen, teilweise aber auch den Arbeitern zugezählt, so daß auch hier eine Schätzung vorgenommen werden muß.
b) Die den Tabellen 45, 46 und 47 zu entnehmenden Ergebnisse enthalten keine Überraschungen; der Umschichtungsprozeß innerhalb der Erwerbstätigenstruktur verläuft überall in die gleiche Richtung. Die Selbständigen in Landwirtschaft, Industrie und Handwerk, die landwirtschaftlichen Arbeiter und die häuslichen Dienstboten sind relativ - teilweise sogar absolut - schrumpfende Gruppen. Der Anteil der Selbständigen in Handel und Verkehr bleibt konstant, die Anteile der E-Gruppe und der F-Gruppe nehmen leicht zu. Die Masse der neu hinzutretenden Erwerbstätigen verstärkt indessen vor allem die Gruppe der Unselbständigen in Industrie und Handwerk sowie in Handel und Verkehr, so daß deren Gewicht im Rahmen der gesamten Erwerbstätigenstruktur sprunghaft wächst. Der Anteil des Bereichs Handel und Verkehr ist dabei zwar vergleichsweise klein, doch weisen die hier beschäftigten Unselbständigen grundsätzlich die stärkste Zunahme auf. Auch innerhalb der großen Sektoren ähnelt sich die Bewegungsrichtung in der Vorkriegszeit. Der landwirtschaftliche Unselbständigenanteil bleibt konstant (Württemberg) oder geht leicht zurück (Sachsen und Baden); die Unselbständigenanteile in den Bereichen Industrie und Handwerk, Handel und Verkehr sowie in der Gesamtwirtschaft weisen eine deutlich steigende Tendenz auf.
Beim Vergleich der drei Staaten untereinander zeigen sich Abweichungen, die auf ihren unterschiedlichen „industriellen" Reifegrad schließen lassen. Der Anteil der Landwirtschaft an allen Erwerbstätigen beträgt beispielsweise 1882 in Baden und Württemberg nicht weniger als ca. 40 0/o, in Sachsen dagegen nur 18 °/o. Während dieser Anteil dann im Jahre 1907 in Sachsen mit 10 0/o das Niveau einer industrialisierten Volkswirtschaft erreicht, beziehen in den beiden süddeutschen Bundesstaaten wenige Jahre vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs - trotz beträchtlicher Reduktion - immer noch 23 bzw. 28 % aller Erwerbstätigen ihr Einkommen aus dem agrarischen Sektor. Letzterer zeigt im Übrigen auch eine diametral entgegen gesetzte und stabile Struktur, wobei in Sachsen die Unselbständigen, in Württemberg und Baden die Selbständigen jeweils zwei Drittel der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen ausmachen“.
Unterteilung der Volkswirtschaft in sechs Wirtschaftsbereiche
(Jeck, a.a.O., S. 73)
1. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
2a. Bergbau und Salinen
2b. Industrie und Handwerk
3. Verkehr
4. Handel, Banken, Versicherungen. Gaststätten
5. Staat und sonstige Dienstleistungen (ohne Militär)
6. Häusliche Dienste, Militär (Vereinfachung nach Jeck)
6a. Häusliche Dienste
6b. Militär
Die sechs Sektoren werden mit dem Index „i“ bezeichnet, i = 1 – 6. bzw. zusammengefasst mit i= 1, 2-6.
Bei der Lohn- und Gehaltsquote und beim Einkommen je Selbständigen mussten allerdings die Sektoren 2 – 6 zusammengefasst werden, weil sich das Kapitaleinkommen des nicht-landwirtschaftlichen Bereichs nur en bloc darstellen ließ. Die dadurch erzwungene Beschränkung auf ein Zwei-Sektoren-Modell dürfte jedoch nicht so stark ins Gewicht fallen, dass sie die Durchführung der Berechnungen wertlos machen könnte. Die Zweiteilung der Gesamtwirtschaft in Landwirtschaft und „Industrie“ ergibt – im Rahmen der hier gewählten Untersuchungsperiode – immerhin zwei Sektoren von vergleichbarer Größe und deutlich divergierendem Charakter; ein wichtiger Teil der insgesamt stattfindenden Strukturverschiebungen wird auch in dieser Untergliederung zutage treten.
Verwendete Abkürzungen bei A. Jeck:
L: Einkommen aus unselbständiger Arbeit; Lohn- und Gehaltseinkommen
l: l = L/A; Jährliche Lohneinkommen je Unselbständigen
P: Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, Profiteinkommen.
p: p = P/U; Profiteinkommen je Selbständigen, Pro-Kopf-Profit.
Y: Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, Volkseinkommen.
y: y = Y/B; Einkommen je Erwerbstätigen, nominale Arbeitsproduktivität.
q: q = L/Y; Lohn- und Gehaltsanteil, Lohnquote
a: a = A/B; Unselbständigenanteil
A: Unselbständige Beschäftigte.
U: Selbständige.
B: Erwerbstätige.
Die kategoriale Einkommensverteilung, Deutschland 1870-1913
W.G. Hoffmann (1965) berechnet das reale Nettoinlandprodukt (in Preisen von 1913) zu Faktorkosten aus der Aufbringungs- oder Entstehungsrechnung, das reale und nominale (in laufenden Preisen) Nettosozialprodukt zu Marktpreisen aus der Verwendungsrechnung sowie das nominale Nettosozialprodukt zu Faktorkosten aus der Verteilungsrechnung. Eine weitere, aus der Verteilungsrechnung – genauer: der Einkommensteuerstatistik – hervorgegangene Schätzung des nominalen Nettosozialprodukts zu Faktorkosten liegt bereits vor (HoffmannW. G. /Müller, J.H., 1959: Das deutsche Volkseinkommen 1851-1957, Tübingen).
Aus der funktional konzipierten Verteilungsrechnung von W.G. Hoffmann werden Zeitreihen über die Einkommenskategorien gewonnen. Der Einkommensanteil des Produktionsfaktors Arbeit soll durch den Lohn- und Gehaltsanteil ersetzt werden. Die Darstellung der in Anlehnung an W.G. Hoffmann gewonnenen Zeitreihen sind in den Tabellen 16 und 7-10 über fünfjährige Durchschnittswerte für die Lohnquoten und Wertschöpfungsanteile, die Pro-Kopf-Einkommen der Selbständigen und Unselbständigen , die Unselbständigenanteile und die Anteile der einzelnen Sektoren an den Erwerbstätigen, den Selbständigen und den unselbständig Beschäftigten wiedergegeben.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens
A.1 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Sachsen (1874-1913)
A.2 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Baden (1885-1911)
A.3 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Württemberg (1904-1913)
A.4 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Sachsen (1874-1913)
A.5 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Baden (1885-1911)
A.6 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Württemberg (1904-1913)
B. Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition
B.1 Unselbständigenanteil (1875-1913)
B.2 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Baden (1885-1911)
B.3 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Sachsen (1876-1913)
B.4 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Württemberg (1904-1913)
C. Eingeschätzte Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten
C.1 Eingeschätzte Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Sachsen (1874-1913)
C.2 Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Baden (1885-1911)
C.3 Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Württemberg (1904-1913)
D. Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen
D.1 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Sachsen (1875-1925)
D.2 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Baden (1882-1925)
D.3 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Württemberg (1882-1925)
E. Die kategoriale Einkommensverteilung
E.1 Die Entwicklung der kategorialen Einkommensverteilung in Deutschland (1870-1913)
E.2 Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lohnquote (1870-1913)
E.3 Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Unselbständigenanteils (1870-1913)
E.4 Die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Pro-Kopf-Einkommens der Unselbständigen (1870-1913)
E.5 Die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Pro-Kopf-Einkommens der Selbständigen (1870-1913)
A. Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens
A.1 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Sachsen (1874-1913)
A.2 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Baden (1885-1911)
A.3 Wachstum und Verteilung des Volkseinkommens in Württemberg (1904-1913)
A.4 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Sachsen (1874-1913)
A.5 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Baden (1885-1911)
A.6 Nominales und reales Pro-Kopf-Einkommen in Württemberg (1904-1913)
B. Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition
B.1 Unselbständigenanteil (1875-1913)
B.2 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Baden (1885-1911)
B.3 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Sachsen (1876-1913)
B.4 Pro-Kopf-Einkommen und relative Verteilungsposition in Württemberg (1904-1913)
C. Eingeschätzte Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten
C.1 Eingeschätzte Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Sachsen (1874-1913)
C.2 Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Baden (1885-1911)
C.3 Einkünfte physischer Personen nach Einkunftsarten in Württemberg (1904-1913)
D. Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen
D.1 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Sachsen (1875-1925)
D.2 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Baden (1882-1925)
D.3 Erwerbstätigenstruktur nach den Berufszählungen in Württemberg (1882-1925)
E. Die kategoriale Einkommensverteilung
E.1 Die Entwicklung der kategorialen Einkommensverteilung in Deutschland (1870-1913)
E.2 Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lohnquote (1870-1913)
E.3 Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Unselbständigenanteils (1870-1913)
E.4 Die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Pro-Kopf-Einkommens der Unselbständigen (1870-1913)
E.5 Die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Pro-Kopf-Einkommens der Selbständigen (1870-1913)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 2005
Jahr der Online-Publikation: 1970
Bearbeiter in GESIS: Rainer Hinterberg/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1970
Bearbeiter in GESIS: Rainer Hinterberg/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
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