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Studien Zeitreihen |
ZA 8605 | Einkommen | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnitts-einkommen nach Lohnsteuerklassen, Gesamtbetrag der Einkünfte über 0,5 Mio. € sowie Vermögen, 1960 – 2014. |
238 Zeitreihen (1950 - 2014) 14 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8605
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnitts-einkommen nach Lohnsteuerklassen, Gesamtbetrag der Einkünfte über 0,5 Mio. € sowie Vermögen, 1960 – 2014.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2014
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Die folgenden Übersichtstabellen beruhen auf jährliche Publikationen des Bundesministeriums der Finanzen mit Daten zur Lohn- und Einkommenssteuer von Arbeitnehmern („Datensammlung zur Steuerpolitik“) und den mit dreijährigem Abstand vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Steuerstatistiken. Neben dem Jahresarbeitslohn (die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer) enthalten die Tabellen jährliche Angaben zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Steuer insgesamt, zu den Sozialabgaben, zu den Abgaben insgesamt und zu dem verfügbaren Jahresdurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern. Die Tabellen sind nach Steuerklassen gegliedert.
Statistische Informationen über Einkommen bieten unterschiedliche Arbeitsgebiete im bundesstatistischen Berichtssystem. Der Bereich „Finanzen und Steuern“ des Statistischen Bundesamtes liefert in dreijährigem Abstand Informationen über die personelle Verteilung der steuerbaren Einkünfte (laut Steuerrecht) und der Steuern darauf (Transfers). Erhebungseinheit ist hier der einzelne Steuerfall, die Erfassung der Einkünfte erfolgt beim Empfänger als Person (amtliche Erhebungen nach dem Individualzählverfahren und einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff).
Die zusammenfassenden Übersichten zu den Einkommensteuerpflichtigen mit der Anzahl der Steuerpflichtigen (Einzelpersonen bzw. zusammen veranlagte Ehepaare mit dem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte) und dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik) sind nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte differenziert, wobei die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer einheitlichen Schichtung zusammengefasst sind. Allgemeiner Maßstab für die Zuordnung in der gemeinsamen Schichtung ist die Höhe des steuerlich definierten Gesamtbetrags der Einkünfte; dieser Bemessungsgrundlage entsprechen bei den nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Diese Schichtung stellt eine wesentliche Unterlage für die Analyse der Einkommensverteilung dar. In einer Übersichtstabelle sind die Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0, 5 (1,0) Mio. Euro und mehr zusammengefasst (Anzahl der Steuerpflichtigen, Gesamtbetrag der Einkünfte und durchschnittliche Einkünfte).
Zwei abschließende Übersichten fassen Angaben zu den Vermögen privater Haushalte zusammen.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2004, 2015 [2015]) histat-Datenkompilation online: Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnitts-einkommen nach Lohnsteuerklassen, Gesamtbetrag der Einkünfte über 0,5 Mio. € sowie Vermögen, 1960 – 2014.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8605
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnitts-einkommen nach Lohnsteuerklassen, Gesamtbetrag der Einkünfte über 0,5 Mio. € sowie Vermögen, 1960 – 2014.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1950 - 2014
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Die folgenden Übersichtstabellen beruhen auf jährliche Publikationen des Bundesministeriums der Finanzen mit Daten zur Lohn- und Einkommenssteuer von Arbeitnehmern („Datensammlung zur Steuerpolitik“) und den mit dreijährigem Abstand vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Steuerstatistiken. Neben dem Jahresarbeitslohn (die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer) enthalten die Tabellen jährliche Angaben zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Steuer insgesamt, zu den Sozialabgaben, zu den Abgaben insgesamt und zu dem verfügbaren Jahresdurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern. Die Tabellen sind nach Steuerklassen gegliedert.
Statistische Informationen über Einkommen bieten unterschiedliche Arbeitsgebiete im bundesstatistischen Berichtssystem. Der Bereich „Finanzen und Steuern“ des Statistischen Bundesamtes liefert in dreijährigem Abstand Informationen über die personelle Verteilung der steuerbaren Einkünfte (laut Steuerrecht) und der Steuern darauf (Transfers). Erhebungseinheit ist hier der einzelne Steuerfall, die Erfassung der Einkünfte erfolgt beim Empfänger als Person (amtliche Erhebungen nach dem Individualzählverfahren und einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff).
Die zusammenfassenden Übersichten zu den Einkommensteuerpflichtigen mit der Anzahl der Steuerpflichtigen (Einzelpersonen bzw. zusammen veranlagte Ehepaare mit dem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte) und dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik) sind nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte differenziert, wobei die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer einheitlichen Schichtung zusammengefasst sind. Allgemeiner Maßstab für die Zuordnung in der gemeinsamen Schichtung ist die Höhe des steuerlich definierten Gesamtbetrags der Einkünfte; dieser Bemessungsgrundlage entsprechen bei den nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Diese Schichtung stellt eine wesentliche Unterlage für die Analyse der Einkommensverteilung dar. In einer Übersichtstabelle sind die Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0, 5 (1,0) Mio. Euro und mehr zusammengefasst (Anzahl der Steuerpflichtigen, Gesamtbetrag der Einkünfte und durchschnittliche Einkünfte).
Zwei abschließende Übersichten fassen Angaben zu den Vermögen privater Haushalte zusammen.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2004, 2015 [2015]) histat-Datenkompilation online: Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnitts-einkommen nach Lohnsteuerklassen, Gesamtbetrag der Einkünfte über 0,5 Mio. € sowie Vermögen, 1960 – 2014.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8605
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die folgenden Übersichtstabellen beruhen auf jährliche Publikationen des Bundesministeriums der Finanzen mit Daten zur Lohn- und Einkommenssteuer von Arbeitnehmern („Datensammlung zur Steuerpolitik“) und den mit dreijährigem Abstand vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Steuerstatistiken. Neben dem Jahresarbeitslohn (die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer) enthalten die Tabellen jährliche Angaben zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Steuer insgesamt, zu den Sozialabgaben, zu den Abgaben insgesamt und zu dem verfügbaren Jahresdurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern. Die Tabellen sind nach Steuerklassen gegliedert.
Statistische Informationen über Einkommen bieten unterschiedliche Arbeitsgebiete im bundesstatistischen Berichtssystem. Der Bereich „Finanzen und Steuern“ des Statistischen Bundesamtes liefert in dreijährigem Abstand Informationen über die personelle Verteilung der steuerbaren Einkünfte (laut Steuerrecht) und der Steuern darauf (Transfers). Erhebungseinheit ist hier der einzelne Steuerfall, die Erfassung der Einkünfte erfolgt beim Empfänger als Person (amtliche Erhebungen nach dem Individualzählverfahren und einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff).
Die zusammenfassenden Übersichten zu den Einkommensteuerpflichtigen mit der Anzahl der Steuerpflichtigen (Einzelpersonen bzw. zusammen veranlagte Ehepaare mit dem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte) und dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik) sind nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte differenziert, wobei die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer einheitlichen Schichtung zusammengefasst sind. Allgemeiner Maßstab für die Zuordnung in der gemeinsamen Schichtung ist die Höhe des steuerlich definierten Gesamtbetrags der Einkünfte; dieser Bemessungsgrundlage entsprechen bei den nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Diese Schichtung stellt eine wesentliche Unterlage für die Analyse der Einkommensverteilung dar.
In fünf Übersichtstabellen werden schließlich die durchschnittlichen Wochenverdienste und Abzüge männlicher Facharbeiter im Produzierenden Gewerbe dargestellt. Unterschieden werden hinsichtlich des Familienstatus die Gruppen: ledig, ohne Kinder; verheiratet, ohne Kinder; verheiratet, 1 Kind; verheiratet, 2 Kinder; verheiratet, 3 Kinder.
In einer Übersichtstabelle sind die Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0, 5 (1,0) Mio. Euro und mehr zusammengefasst (Anzahl der Steuerpflichtigen, Gesamtbetrag der Einkünfte und durchschnittliche Einkünfte).
Zwei abschließende Übersichten fassen Angaben zu den Vermögen privater Haushalte zusammen.
Die folgenden Übersichtstabellen beruhen auf jährliche Publikationen des Bundesministeriums der Finanzen mit Daten zur Lohn- und Einkommenssteuer von Arbeitnehmern („Datensammlung zur Steuerpolitik“) und den mit dreijährigem Abstand vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Steuerstatistiken. Neben dem Jahresarbeitslohn (die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer) enthalten die Tabellen jährliche Angaben zur Lohnsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Steuer insgesamt, zu den Sozialabgaben, zu den Abgaben insgesamt und zu dem verfügbaren Jahresdurchschnittseinkommen von Arbeitnehmern. Die Tabellen sind nach Steuerklassen gegliedert.
Statistische Informationen über Einkommen bieten unterschiedliche Arbeitsgebiete im bundesstatistischen Berichtssystem. Der Bereich „Finanzen und Steuern“ des Statistischen Bundesamtes liefert in dreijährigem Abstand Informationen über die personelle Verteilung der steuerbaren Einkünfte (laut Steuerrecht) und der Steuern darauf (Transfers). Erhebungseinheit ist hier der einzelne Steuerfall, die Erfassung der Einkünfte erfolgt beim Empfänger als Person (amtliche Erhebungen nach dem Individualzählverfahren und einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff).
Die zusammenfassenden Übersichten zu den Einkommensteuerpflichtigen mit der Anzahl der Steuerpflichtigen (Einzelpersonen bzw. zusammen veranlagte Ehepaare mit dem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte) und dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik) sind nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte differenziert, wobei die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer einheitlichen Schichtung zusammengefasst sind. Allgemeiner Maßstab für die Zuordnung in der gemeinsamen Schichtung ist die Höhe des steuerlich definierten Gesamtbetrags der Einkünfte; dieser Bemessungsgrundlage entsprechen bei den nichtveranlagten Lohnsteuerpflichtigen die Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Diese Schichtung stellt eine wesentliche Unterlage für die Analyse der Einkommensverteilung dar.
In fünf Übersichtstabellen werden schließlich die durchschnittlichen Wochenverdienste und Abzüge männlicher Facharbeiter im Produzierenden Gewerbe dargestellt. Unterschieden werden hinsichtlich des Familienstatus die Gruppen: ledig, ohne Kinder; verheiratet, ohne Kinder; verheiratet, 1 Kind; verheiratet, 2 Kinder; verheiratet, 3 Kinder.
In einer Übersichtstabelle sind die Steuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0, 5 (1,0) Mio. Euro und mehr zusammengefasst (Anzahl der Steuerpflichtigen, Gesamtbetrag der Einkünfte und durchschnittliche Einkünfte).
Zwei abschließende Übersichten fassen Angaben zu den Vermögen privater Haushalte zusammen.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1960 bis 2014.
Früheres Bundesgebiet von 1960 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin – West. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990 (alte und neue Bundesländer).
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland von 1960 bis 2014.
Früheres Bundesgebiet von 1960 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Berlin – West. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990 (alte und neue Bundesländer).
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Quellentypen:
Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik. In Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt, der Bundesbank, dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) und verschiedenen Abteilungen des Bundesfinanzministeriums.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Lohn- und Einkommensteuerstatistik.
Amtliche Vermögensteuerstatistiken.
Bundesministerium der Finanzen: Datensammlung zur Steuerpolitik. In Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt, der Bundesbank, dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) und verschiedenen Abteilungen des Bundesfinanzministeriums.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden: Lohn- und Einkommensteuerstatistik.
Amtliche Vermögensteuerstatistiken.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(1) A – Tabellen:
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2003, 2008, 2009, 2015: Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2002, Ausgabe 2007, Ausgabe 2008, Ausgabe 2014.
(2) B – Tabellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998 - 2014: Fachserie 14, Finanzen und Steuern; Reihe 7.1, Lohn- und Einkommensteuer, Ausgabe 1995 bis Ausgabe 2010. Stuttgart: Metzler-Poeschel. (www.destatis.de)
Der Bericht in der Fachserie 14, Reihe 7.1 des Statistischen Bundesamtes gibt Aufschluss über die Höhe und Struktur der Einkünfte, die Besteuerung des erfassten Einkommens sowie über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Sondervergünstigungen der zur Einkommensteuer veranlagten natürlichen Personen. Ferner sind die Einkünfte aller Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer steuerlichen Pyramide dargestellt (nach Größenklassen der Einkünfte gegliedert). Diese Verteilung ist keine primäre Einkommensverteilung, sondern ist das Resultat einer Querverteilung, entstanden durch Kumulation der bis zu sieben Einkunftsarten bei einem Steuerpflichtigen (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstigen Einkünften).
Lohn- und Einkommensteuerstatistiken, aber auch Körperschafts- und Gewerbesteuerstatistik waren lange Zeit die einzige Quelle zur Aufstellung personeller Einkommensverteilungen. Es handelt sich um die Erfassung eines steuerrechtlich abgegrenzten Einkommens nach dem Individualzählverfahren. In der Lohnsteuerstatistik wird grundsätzlich jeder lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer erfasst, für den eine Lohnsteuerkarte mit eingetragenem Bruttolohn vorliegt. Erhebungseinheit der Einkommensteuerstatistik ist jede zur Angabe einer Steuererklärung verpflichtete natürliche Person mit ihrem Einkommen, deren Veranlagung zur Erteilung eines Einkommensteuerbescheides führt.
Als Sekundärerhebung übernimmt die Einkommensteuerstatistik ihre Daten aus den Ergebnissen der Einkommensteuerveranlagung (1950 bis 1961 unregelmäßig; ab 1965 dreijährlich). Die Statistik umfasst Informationen über Höhe, Struktur und Besteuerung des steuerlich erfassten Einkommens der natürlichen Personen und einen Sondernachweis der Personengesellschaften / Gemeinschaften.
Hauptmerkmale für die Gliederung des statistischen Materials – zumeist in der Schichtung nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte – sind vor allem:
- Einkünfte, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen;
- Einkünfte, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt Steuerpflichtigen nach überwiegender Einkunftsart.
C. Tabellen
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2009, 2015: Datensammlung zur Steuerpolitik; für die Jahre 1991 bis 2004: Ausgabe 2008; für die Jahre 2005 bis 2011: Ausgabe 2014. Primärquelle: Deutsche Bundesbank und Statistisches Bundesamt.
(1) A – Tabellen:
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2003, 2008, 2009, 2015: Datensammlung zur Steuerpolitik, Ausgabe 2002, Ausgabe 2007, Ausgabe 2008, Ausgabe 2014.
(2) B – Tabellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998 - 2014: Fachserie 14, Finanzen und Steuern; Reihe 7.1, Lohn- und Einkommensteuer, Ausgabe 1995 bis Ausgabe 2010. Stuttgart: Metzler-Poeschel. (www.destatis.de)
Der Bericht in der Fachserie 14, Reihe 7.1 des Statistischen Bundesamtes gibt Aufschluss über die Höhe und Struktur der Einkünfte, die Besteuerung des erfassten Einkommens sowie über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Sondervergünstigungen der zur Einkommensteuer veranlagten natürlichen Personen. Ferner sind die Einkünfte aller Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in einer steuerlichen Pyramide dargestellt (nach Größenklassen der Einkünfte gegliedert). Diese Verteilung ist keine primäre Einkommensverteilung, sondern ist das Resultat einer Querverteilung, entstanden durch Kumulation der bis zu sieben Einkunftsarten bei einem Steuerpflichtigen (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstigen Einkünften).
Lohn- und Einkommensteuerstatistiken, aber auch Körperschafts- und Gewerbesteuerstatistik waren lange Zeit die einzige Quelle zur Aufstellung personeller Einkommensverteilungen. Es handelt sich um die Erfassung eines steuerrechtlich abgegrenzten Einkommens nach dem Individualzählverfahren. In der Lohnsteuerstatistik wird grundsätzlich jeder lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer erfasst, für den eine Lohnsteuerkarte mit eingetragenem Bruttolohn vorliegt. Erhebungseinheit der Einkommensteuerstatistik ist jede zur Angabe einer Steuererklärung verpflichtete natürliche Person mit ihrem Einkommen, deren Veranlagung zur Erteilung eines Einkommensteuerbescheides führt.
Als Sekundärerhebung übernimmt die Einkommensteuerstatistik ihre Daten aus den Ergebnissen der Einkommensteuerveranlagung (1950 bis 1961 unregelmäßig; ab 1965 dreijährlich). Die Statistik umfasst Informationen über Höhe, Struktur und Besteuerung des steuerlich erfassten Einkommens der natürlichen Personen und einen Sondernachweis der Personengesellschaften / Gemeinschaften.
Hauptmerkmale für die Gliederung des statistischen Materials – zumeist in der Schichtung nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte – sind vor allem:
- Einkünfte, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen;
- Einkünfte, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt Steuerpflichtigen nach überwiegender Einkunftsart.
C. Tabellen
Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.), 2009, 2015: Datensammlung zur Steuerpolitik; für die Jahre 1991 bis 2004: Ausgabe 2008; für die Jahre 2005 bis 2011: Ausgabe 2014. Primärquelle: Deutsche Bundesbank und Statistisches Bundesamt.
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Anmerkungen:
(1) Tabelle A.01:
- Ledige Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I/0): Bei einem unverheiratet zusammen-lebenden Paar wird jeder Partner nach der Grundtabelle besteuert.
- Jahresarbeitslohn: Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2014 wurde geschätzt.
- Sozialabgaben insgesamt: Ab 2005 unter Berücksichtigung des Sonderbeitrags für Krankenversicherte und des Pflegezuschlags für Kinderlose.
(2) Tabellen A.02 bis A.06:
Verheiratete Arbeitnehmer: Eingetragene Lebensgemeinschaften sind durch das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ vom 15. Juli 2013 den Ehen steuerlich gleichgestellt.
Zweiverdienerehepaar: Eingetragene Lebensgemeinschaften sind durch das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ vom 15. Juli 2013 den Ehen steuerlich gleichgestellt.
- Jahresarbeitslohn: Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2014 wurde geschätzt.
- Kindergeld: Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i. H. v. 100 Euro je Kind.
(3) Tabellen B.01:
Die Einkommen- und Lohnsteuerstatistik ist eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die zur Berechnung der Einkommensschichtung bzw. - Einkommensverteilung geeignet ist. Dabei werden nach dem Individualzählverfahren die Gesamteinkünfte aus allen (sieben) Einkommensquellen berücksichtigt. Erhebungseinheit ist der Steuerfall. Erhobene und dargestellte Tatbestände: Für alle zur Einkommensteuer veranlagten unbeschränkt Steuerpflichtigen das steuerbare Einkommen nach Einkunftsarten und wie sich der zu versteuernde Einkommensbetrag aus dem Einkommen errechnet, Sonderausgaben, Werbungskosten und verschiedene Steuervergünstigungen.
Begriffserklärungen:
- Einkommensteuerpflichtige: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche, d.h. in- und ausländische Einkünfte.
Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind dagegen natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der Steuerpflicht.
- Einkunftsarten: Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstigen Einkünften,
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
- Einkünfte sind bei Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn, bei anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
- Gesamtbetrag der Einkünfte: Ist gleich die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, ausländische Steuern vom Einkommen und den Abzug für Land- und Forstwirtschaft.
- Einkommen: Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, Steuerbegünstigungen für Wohnzwecke (z.B. eigengenutzte Wohnung), Verlustabzug.
(4) Tabellen C.01 bis C.02:
Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zur Vermögensteuer enden mit dem Berichtsjahr 1995 Fachserie 14, Finanzen und Steuern; Reihe 7.4, Vermögensteuer). Sie enthalten Angaben über die Zusammensetzung und Höhe des Vermögens der zur Vermögensteuer veranlagten Steuerpflichtigen.
(1) Tabelle A.01:
- Ledige Arbeitnehmer ohne Kinder (Steuerklasse I/0): Bei einem unverheiratet zusammen-lebenden Paar wird jeder Partner nach der Grundtabelle besteuert.
- Jahresarbeitslohn: Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2014 wurde geschätzt.
- Sozialabgaben insgesamt: Ab 2005 unter Berücksichtigung des Sonderbeitrags für Krankenversicherte und des Pflegezuschlags für Kinderlose.
(2) Tabellen A.02 bis A.06:
Verheiratete Arbeitnehmer: Eingetragene Lebensgemeinschaften sind durch das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ vom 15. Juli 2013 den Ehen steuerlich gleichgestellt.
Zweiverdienerehepaar: Eingetragene Lebensgemeinschaften sind durch das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013“ vom 15. Juli 2013 den Ehen steuerlich gleichgestellt.
- Jahresarbeitslohn: Die Durchschnittswerte vergangener Jahre beruhen auf den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Sie ergeben sich als Quotient der inländischen Bruttolohn- und gehaltssumme und der Zahl der inländischen Arbeitnehmer. Die Höhe des Arbeitslohns 2014 wurde geschätzt.
- Kindergeld: Im Jahr 2009 einschließlich einmaliger Kindergeldzahlung i. H. v. 100 Euro je Kind.
(3) Tabellen B.01:
Die Einkommen- und Lohnsteuerstatistik ist eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die zur Berechnung der Einkommensschichtung bzw. - Einkommensverteilung geeignet ist. Dabei werden nach dem Individualzählverfahren die Gesamteinkünfte aus allen (sieben) Einkommensquellen berücksichtigt. Erhebungseinheit ist der Steuerfall. Erhobene und dargestellte Tatbestände: Für alle zur Einkommensteuer veranlagten unbeschränkt Steuerpflichtigen das steuerbare Einkommen nach Einkunftsarten und wie sich der zu versteuernde Einkommensbetrag aus dem Einkommen errechnet, Sonderausgaben, Werbungskosten und verschiedene Steuervergünstigungen.
Begriffserklärungen:
- Einkommensteuerpflichtige: Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche, d.h. in- und ausländische Einkünfte.
Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind dagegen natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der Steuerpflicht.
- Einkunftsarten: Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Sonstigen Einkünften,
die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.
- Einkünfte sind bei Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn, bei anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
- Gesamtbetrag der Einkünfte: Ist gleich die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, ausländische Steuern vom Einkommen und den Abzug für Land- und Forstwirtschaft.
- Einkommen: Das Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben, Außergewöhnliche Belastungen, Steuerbegünstigungen für Wohnzwecke (z.B. eigengenutzte Wohnung), Verlustabzug.
(4) Tabellen C.01 bis C.02:
Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zur Vermögensteuer enden mit dem Berichtsjahr 1995 Fachserie 14, Finanzen und Steuern; Reihe 7.4, Vermögensteuer). Sie enthalten Angaben über die Zusammensetzung und Höhe des Vermögens der zur Vermögensteuer veranlagten Steuerpflichtigen.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen nach Steuer-klassen
A.01 Verfügbares Einkommen lediger Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (1960-2014)
A.02 Verfügbares Einkommen verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern, Alleinverdiener (1960-2014)
A.03 Alleinerziehende mit einem Kind (2005-2014)
A.04 Zweiverdienerehepaar mit einem Kind (2005-2014)
A.05 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern, I (2005-2014)
A.06 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern, II (2005-2014)
B. Steuerpflichtige und Gesamtbetrag der Einkünfte
B.01 Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0,5 Mio. Euro oder mehr (1961-2010)
C. Vermögen
C.01 Unbeschränkt vermögensteuerpflichtige natürliche Personen mit einem Gesamtvermögen von 0,5 Mio. Euro oder mehr (1953-1995)
C.02 Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland (1991-2011)
D. Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge männlicher Facharbeiter
D.01 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, ledig, ohne Kinder (1950-2006)
D.02 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, ohne Kinder (1950-2006)
D.03 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 1 Kind (1950-2006)
D.04 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 2 Kinder (1950-2006)
D.05 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 3 Kinder (1950-2006)
A. Verfügbares Einkommen von Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen nach Steuer-klassen
A.01 Verfügbares Einkommen lediger Arbeitnehmer, ohne Kinder, unter 50 Jahren (1960-2014)
A.02 Verfügbares Einkommen verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern, Alleinverdiener (1960-2014)
A.03 Alleinerziehende mit einem Kind (2005-2014)
A.04 Zweiverdienerehepaar mit einem Kind (2005-2014)
A.05 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern, I (2005-2014)
A.06 Zweiverdienerehepaar mit zwei Kindern, II (2005-2014)
B. Steuerpflichtige und Gesamtbetrag der Einkünfte
B.01 Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 0,5 Mio. Euro oder mehr (1961-2010)
C. Vermögen
C.01 Unbeschränkt vermögensteuerpflichtige natürliche Personen mit einem Gesamtvermögen von 0,5 Mio. Euro oder mehr (1953-1995)
C.02 Vermögen der privaten Haushalte in Deutschland (1991-2011)
D. Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge männlicher Facharbeiter
D.01 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, ledig, ohne Kinder (1950-2006)
D.02 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, ohne Kinder (1950-2006)
D.03 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 1 Kind (1950-2006)
D.04 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 2 Kinder (1950-2006)
D.05 Durchschnittliche Wochenverdienste und Abzüge: männliche Facharbeiter, verheiratet, 3 Kinder (1950-2006)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Dezember 2015
Jahr der Online-Publikation: 2004, 2015
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2004, 2015
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
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