Hier können Sie Studien über eine thematische Zuordnung auswählen. Alle Studien wurden (genau) einem Thema zugeordnet.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
Studien Zeitreihen |
ZA 8372 | Geld | Deutsche Bundesbank, Geldbestände, Wertpapiermarkt, Bargeldumlauf, Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2000. |
44 Zeitreihen (1948 - 2000) 5 Tabellen |
Beschreibungsansicht schließen |
Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8372
Studientitel: Geldbestände, Wertpapiermarkt, Bargeldumlauf, Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1948 - 2000
Primärforscher: Deutsche Bundesbank
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. ab 1998: Monatsberichte, versch. Ausgaben, passim.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Deutsche Bundesbank, (1998 [2009]) Geldbestände, Wertpapiermarkt, Bargeldumlauf, Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8372
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Geldbestände, Wertpapiermarkt, Bargeldumlauf, Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1948 - 2000
Primärforscher: Deutsche Bundesbank
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. ab 1998: Monatsberichte, versch. Ausgaben, passim.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Deutsche Bundesbank, (1998 [2009]) Geldbestände, Wertpapiermarkt, Bargeldumlauf, Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland 1950 bis 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8372
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Die vorliegende Datensammlung fasst die wichtigsten Zeitreihen zur Geldmenge, zum Bargeldumlauf sowie zu den Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland zusammen. Unter der Geldmenge oder Geldmengenaggregat versteht man in der Ökonomie den gesamten Bestand an Geld, der in einer Volkswirtschaft zur Verfügung steht. Die Summe aus Bargeld und Sichteinlagen wird auch reale Geldmenge genannt. Sie deckt sich mit der Geldmenge M1. Die Geldmenge kann durch Geldschöpfung erhöht und durch Geldvernichtung gesenkt werden. In der Volkswirtschaftlehre und von den Zentralbanken werden verschiedene Geldmengenkonzepte betrachtet, die ein „M“ (gefolgt von einer Zahl) bezeichnen. Für M1 und die folgenden Geldmengenaggregate M2 und M3 gilt stets, dass das Geldmengenaggregat mit einer höheren Zahl das mit einer niedrigeren einschließt. Eine niedrigere Zahl bedeutet zudem eine größere Nähe der betrachteten Geldmenge zu unmittelbaren realwirtschaftlichen Transaktionen. Die Abgrenzung der einzelnen Aggregate ist konventionell; international nicht einheitlich. Die sogenannte Geldbasis M0 nimmt eine Sonderstellung ein. Sie stellt die Summe von Bargeldumlauf und Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute dar. Die Deutsche Bundesbank definiert:
Eng gefasste Geldmenge M1: Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstitute (MFI’s) plus täglich fällige Sichteinlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht – MFI’s (inländische Nichtbanken).
Mittlere Geldmenge M2: M1 plus Anteile Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren (Termineinlagen) und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten (Spareinlagen).
Weit abgegrenzte Geldmenge M3: M2 plus Anteile am Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten (Beträge aus Wertpapiergeschäfte), Geldmarktpapiere und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. Somit ist die Betrachtung der Geldmenge M3 entscheidend für die gesamte Geldmengenverfügbarkeit. Dieses Aggregat steht bei der Geldpolitik des Eurosystems im Vordergrund.
Unterschiedliche Entwicklungen von M1, M2 und M3 beruhen vor allem auf Zinsbewegungen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berechnet und publiziert noch die bereinigte Zentralbankgeldmenge (Z). Sie ist in der vom Sachverständigenrat verwendeten Abgrenzung definiert als Z gleich (Bargeldumlauf plus Bankreserven) multipliziert mit einem Korrekturfaktor.
Die vorliegende Datensammlung fasst die wichtigsten Zeitreihen zur Geldmenge, zum Bargeldumlauf sowie zu den Zinsen und Renditen in der Bundesrepublik Deutschland zusammen. Unter der Geldmenge oder Geldmengenaggregat versteht man in der Ökonomie den gesamten Bestand an Geld, der in einer Volkswirtschaft zur Verfügung steht. Die Summe aus Bargeld und Sichteinlagen wird auch reale Geldmenge genannt. Sie deckt sich mit der Geldmenge M1. Die Geldmenge kann durch Geldschöpfung erhöht und durch Geldvernichtung gesenkt werden. In der Volkswirtschaftlehre und von den Zentralbanken werden verschiedene Geldmengenkonzepte betrachtet, die ein „M“ (gefolgt von einer Zahl) bezeichnen. Für M1 und die folgenden Geldmengenaggregate M2 und M3 gilt stets, dass das Geldmengenaggregat mit einer höheren Zahl das mit einer niedrigeren einschließt. Eine niedrigere Zahl bedeutet zudem eine größere Nähe der betrachteten Geldmenge zu unmittelbaren realwirtschaftlichen Transaktionen. Die Abgrenzung der einzelnen Aggregate ist konventionell; international nicht einheitlich. Die sogenannte Geldbasis M0 nimmt eine Sonderstellung ein. Sie stellt die Summe von Bargeldumlauf und Zentralbankgeldbestand der Kreditinstitute dar. Die Deutsche Bundesbank definiert:
Eng gefasste Geldmenge M1: Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstitute (MFI’s) plus täglich fällige Sichteinlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht – MFI’s (inländische Nichtbanken).
Mittlere Geldmenge M2: M1 plus Anteile Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren (Termineinlagen) und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten (Spareinlagen).
Weit abgegrenzte Geldmenge M3: M2 plus Anteile am Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten (Beträge aus Wertpapiergeschäfte), Geldmarktpapiere und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren. Somit ist die Betrachtung der Geldmenge M3 entscheidend für die gesamte Geldmengenverfügbarkeit. Dieses Aggregat steht bei der Geldpolitik des Eurosystems im Vordergrund.
Unterschiedliche Entwicklungen von M1, M2 und M3 beruhen vor allem auf Zinsbewegungen.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berechnet und publiziert noch die bereinigte Zentralbankgeldmenge (Z). Sie ist in der vom Sachverständigenrat verwendeten Abgrenzung definiert als Z gleich (Bargeldumlauf plus Bankreserven) multipliziert mit einem Korrekturfaktor.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Bundesrepublik Deutschland, Früheres Bundesgebiet: 1949 bis 1989.
Deutschland (erweitertes Bundesgebiet mit den alten und neuen Bundesländern): 1990 bis 2000.
Bundesrepublik Deutschland, Früheres Bundesgebiet: 1949 bis 1989.
Deutschland (erweitertes Bundesgebiet mit den alten und neuen Bundesländern): 1990 bis 2000.
Quellentypen:
Die Daten stammen aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank.
Die Daten stammen aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Die Daten stammen aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank.
(1) Publikationen zu den Primärdaten:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. ab 1998: Monatsberichte, versch. Ausg., passim.
(2) Sekundärquellen:
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1997: Wachstum, Beschäftigung, Währungsunion – Orientierungen für die Zukunft. Jahresgutachten 1997/98. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 362 – 364.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 382 - 384.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2001: Für Stetigkeit – gegen Aktionismus. Jahresgutachten 2001/2002. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 416 - 417.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2002: Zwanzig Punkte für Beschäftigung und Wachstum. Jahresgutachten 2002/2003. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 450 - 451.
Die Daten stammen aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank.
(1) Publikationen zu den Primärdaten:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck.
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), versch. Jg. ab 1998: Monatsberichte, versch. Ausg., passim.
(2) Sekundärquellen:
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1997: Wachstum, Beschäftigung, Währungsunion – Orientierungen für die Zukunft. Jahresgutachten 1997/98. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 362 – 364.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 1998: Vor weitreichenden Entscheidungen. Jahresgutachten 1998/99. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 382 - 384.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2001: Für Stetigkeit – gegen Aktionismus. Jahresgutachten 2001/2002. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 416 - 417.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, 2002: Zwanzig Punkte für Beschäftigung und Wachstum. Jahresgutachten 2002/2003. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 450 - 451.
Mehr
Anmerkungen:
Am 18./19. Juni 1948 verkündeten die drei Westalliierten für ihre Besatzungszonen das „Erste Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz)“, das am Sonntag, den 20. Juni 1948 trat. 1957 entstand durch Zusammenführung der Bank deutscher Länder mit den Landeszentralbanken die Deutsche Bundesbank als Zentralnotenbank für die Bundesrepublik Deutschland. Das 1948 dezentral gegliederte, dem amerikanischen Federal Reserve System in gewisser ähnelnde Notenbanksystem musste einem zentral aufgebauten System weichen. Die bisher in den Bundesländern selbständigen Landeszentralbanken galten fortan als rechtlich unselbständige Hauptverwaltungen der Bundesbank. Die Bundesbank erhielt das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Aufgabe der Bundesbank ist es laut § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, „mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse … den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft“ zu regeln „mit dem Ziel, die Währung zu sichern“ sowie „für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland“ zu sorgen. Das Münzrecht ging 1950 auf die im Mai 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland über.
Die Aufgabe der Zentralnotenbank ist es, mit dem ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarium ihre eigene Zentralbankgeldmenge und das Giralgeldvolumen der Geschäftsbanken zu kontrollieren. Die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Zentralnotenbank sind Refinanzierungspolitik, die Mindestreservepolitik und die Offenmarktpolitik. Mit der Refinanzierungspolitik bezeichnet man alle Maßnahmen, die sich auf die Kreditgewährung der Zentralnotenbank an die Kreditinstitute beziehen. Im Einzelnen sind das der Ankauf von Wechseln (Rediskontkredit) und die Beleihung von Wertpapieren (Lombardkredit). Unter der Diskontierung eines Wechsels versteht man den Ankauf eines Wechsels vor der Fälligkeit unter Abzug eines Zwischenzinses, des Diskontsatzes. Verkauft ein Kreditinstitut den Wechsel an die Zentralnotenbank weiter, so spricht man vom Rediskontsatz, der oft einfach nur als Diskontsatz genannt wird. Die Rediskontpolitik einer Zentralnotenbank besteht in der Festlegung von bestimmten Qualitätsanforderungen an das Wechselmaterial und der Bestimmung des Diskontsatzes. Entsprechend besteht die Lombardpolitik in der Festlegung des Lombardsatzes. Durch eine Erhöhung des Diskont- bzw. Lombardsatzes wird die Refinanzierung der Kreditinstitute bei der Zentralnotenbank verteuert, durch eine Senkung verbilligt. Die Zentralnotenbank beeinflusst dadurch die kurzfristigen Soll- und Habenzinsen der Kreditinstitute.
Die Mindestreservepolitik, die seit 1948 zum Instrumentarium der deutschen Notenbankpolitik gehört, besteht in der folgenden Auflage: Die Kreditinstitute müssen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Sicht-, Termin- und Spareinlagen Guthaben auf Girokonto bei der Zentralnotenbank unterhalten. Die Mindestreservesätze sind unterschiedlich je nach Art der Einlage. Sie beeinflussen das Giralgeldgebäude, das die Geschäftsbanken auf der Basis ihrer Zentralgeldmenge errichten können. Die Mindestreserven tangieren auch die Rentabilität der Kreditinstitute, da sie von der Zentralnotenbank nicht verzinst werden.
Die Offenmarktpolitik bedeutet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralnotenbank am offenen Markt, d.h. an der Börse. Welche Wertpapiere gehandelt werden dürfen, ist im Allgemeinen im Notenbankgesetz, in der Bundesrepublik in § 21 des Bundesbankgesetzes, festgelegt. Ankauf und Verkauf von Wertpapieren haben jeweils eine doppelte Wirkung: eine Geldmengen- und eine Zinswirkung (Kurswirkung). Ein Ankauf von Wertpapieren bedeutet einen Zufluss von Zentralbankgeld bei der betreffenden Kreditinstituten und/oder Nichtbanken. Gleichzeitig steigt der Kurs der betreffenden Wertpapiere bzw. sinkt ihr Zins, Geldmengen und Zinswirkung gehen in dieselbe Richtung, sie wirken expansiv. Umgekehrt führt der Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralnotenbank zu einer Verringerung der Zentralbankgeldmenge, zu einem Kursfall und damit einer Zinssteigerung. Geldmengen- und Zinswirkung haben wieder as gleiche Vorzeichen, sie wirken kontraktiv.
Zu Tabelle A.1: Geldbestände, Euromarkteinlagen und bereinigte Zentralbankgeldmenge:
1. Ohne Kassenbestände der Kreditinstitute; einschließlich der im Ausland befindlichen DM-Noten und -Münzen.
2.Von November 1989 bis Mai 1990 ohne Forderungen und Verbindlichkeiten der westdeutschen Kreditinstitute gegenüber Geschäftspart¬nern in der DDR (mit Ausnahme der Spareinlagen).
3.Geldmenge M 1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken mit Befristung bis unter 4 Jahren (Quasigeldbestände).
4.Geldmenge M 2 plus Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit dreimonatiger Kündigungsfrist (bis Juni 1993: mit gesetzlicher Kündi¬gungsfrist).
Geldmenge M3 zuzüglich Einlagen von inländischen Nichtbanken bei Auslandsfilialen und Auslandstöchtern inländischer Kreditinstitute sowie Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf mit Laufzeit bis unter 2 Jahren; gerechnet als Mittel aus zwei Monatsendständen; ab Au¬gust 1994 zuzüglich inländischer und ausländischer Geldmarktfonds in den Händen inländischer Nichtbanken (bereinigt um die Bankeinla¬gen und Bankschuldverschreibungen unter 2 Jahren der inländischen Geldmarktfonds).
6. In der Abgrenzung des Sachverständigenrates: Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und Bankreserven, (ab Juni 1978 einschließlich Deutsche Bundespost Postbank) bereinigt um den Effekt von Mindestreservesatzänderungen; zur Methode siehe Anhang V, Abschnitt C. Quelle für Grundzahlen: Deutsche Bundesbank. Jahres-/Vierteljahresdurchschnitt aus Monatsdurchschnitten.
7. Ohne Einlagen des Bundes. Bis Dezember 1993: Ohne Zentralbankeinlagen inländischer öffentlicher Haushalte.
8. Ist-Reserve und anrechenbare Kassenbestände der Kreditinstitute (die Anrechenbarkeit der Kassenbestände wurde ab 1. August 1995 aufgehoben)
Zu Tabelle A.2 : Absatz und Erwerb von Wertpapieren:
1. Nettoabsatz zu Kurswerten unter Berücksichtigung von Eigenbestandsveränderungen der Emittenten.
2. Bankschuldverschreibungen ohne Bank-Namensschuldverschreibungen.
3. Einschließlich Bundesbahn/Bundeseisenbahnvermögen, Bundespost und Treuhandanstalt, je¬doch ohne von der Lastenausgleichsbank für den Lastenausgleichsfonds begebene Schuldverschreibungen.
4. Nettoerwerb bzw. Nettover¬äußerung (-) ausländischer Rentenwerte zu Transaktionswerten durch Inländer.
5. In- und ausländische Rentenwerte.
6. Als Rest errechnet; enthält auch den Erwerb in- und ausländischer Wertpapiere durch inländische Investmentfonds.
7. Nettoerwerb bzw. Nettoveräußerung (-) inländischer Rentenwerte zu Transaktionswerten durch Ausländer.
8. Zu Emissionskursen.
9. Nettoerwerb bzw. Nettoveräußerung (-) ausländischer Aktien (einschließlich Direktinvestitionen) zu Transaktionswerten durch Inländer.
10. Ende 1987 = 1 000; Stand am Ende des Zeitraums.
a. Ab Juli 1990 einschließlich Schuldverschreibungen, ab Januar 1994 einschließlich Aktien ostdeutscher Emittenten.
Tabelle A.3: Ausgewählte Zinsen und Renditen:
1. Jahres-/Monatsdurchschnitte; Diskontsatz und Lombardsatz sind mit den Tagen der Geltungsdauer gewichtet, wobei der Monat zu 30 Tagen angesetzt wird. –
2. Bis 31. Juli 1990 zugleich Zinssatz für Kassenkredite. –
3. Ab 1. August 1990 bis 31. Dezember 1993 zugleich Zinssatz für Kassenkredite; ab 1. Januar 1994 werden keine Kassenkredite mehr gewährt. –
4. Die Durchschnittssätze sind als ungewichtetes arithmeti¬sches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet, indem jeweils 5 vH der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. –
5. Ab 1991 „Frankfurt Interbank Offered Rate" für Dreimonatsgeld. –
6. Kontokorrent¬kredite unter 1 Mio DM. –
7. Festgelder von 100 000 DM bis unter 1 Mio DM mit vereinbarter Laufzeit von einem Monat bis drei Monaten einschließlich. –
8. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht auf die Gesamtlaufzeit der Verträge. Bei Errechnung der Effektivverzinsung wird von einer jährlichen Grundtilgung von 1 vH zuzüglich ersparter Zinsen ausgegangen unter Berück¬sichtigung der von den beteiligten Instituten jeweils vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten. -9. Mit dreimonatiger Kündigungsfrist. –
10. Fest¬verzinsliche Wertpapiere: Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über vier Jahren, soweit ihre mittlere Restlaufzeit mehr als drei Jahre beträgt. Außer Betracht bleiben Wandelschuldverschreibungen u. ä., Bankschuldver¬schreibungen mit unplanmäßiger Tilgung, Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsliche Anleihen und Fremdwährungsanleihen. Die Monats¬zahlen werden aus den Renditen aller Geschäftstage eines Monats errechnet. Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen. –
11. Einbezogen sind nur an der Deutschen Terminbörse (DTB) lieferbare Anleihen; als ungewogener Durchschnitt ermittelt.
Literaturhinweise:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck.
Rittmann, H., 1986: Deutsche Geldgeschichte seit 1914. Frankfurt/M.
Sprenger, B., 2002: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Paderborn u.a.: Ferdinand Schöningh.
Am 18./19. Juni 1948 verkündeten die drei Westalliierten für ihre Besatzungszonen das „Erste Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz)“, das am Sonntag, den 20. Juni 1948 trat. 1957 entstand durch Zusammenführung der Bank deutscher Länder mit den Landeszentralbanken die Deutsche Bundesbank als Zentralnotenbank für die Bundesrepublik Deutschland. Das 1948 dezentral gegliederte, dem amerikanischen Federal Reserve System in gewisser ähnelnde Notenbanksystem musste einem zentral aufgebauten System weichen. Die bisher in den Bundesländern selbständigen Landeszentralbanken galten fortan als rechtlich unselbständige Hauptverwaltungen der Bundesbank. Die Bundesbank erhielt das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten. Aufgabe der Bundesbank ist es laut § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, „mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse … den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft“ zu regeln „mit dem Ziel, die Währung zu sichern“ sowie „für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland“ zu sorgen. Das Münzrecht ging 1950 auf die im Mai 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland über.
Die Aufgabe der Zentralnotenbank ist es, mit dem ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarium ihre eigene Zentralbankgeldmenge und das Giralgeldvolumen der Geschäftsbanken zu kontrollieren. Die wichtigsten geldpolitischen Instrumente der Zentralnotenbank sind Refinanzierungspolitik, die Mindestreservepolitik und die Offenmarktpolitik. Mit der Refinanzierungspolitik bezeichnet man alle Maßnahmen, die sich auf die Kreditgewährung der Zentralnotenbank an die Kreditinstitute beziehen. Im Einzelnen sind das der Ankauf von Wechseln (Rediskontkredit) und die Beleihung von Wertpapieren (Lombardkredit). Unter der Diskontierung eines Wechsels versteht man den Ankauf eines Wechsels vor der Fälligkeit unter Abzug eines Zwischenzinses, des Diskontsatzes. Verkauft ein Kreditinstitut den Wechsel an die Zentralnotenbank weiter, so spricht man vom Rediskontsatz, der oft einfach nur als Diskontsatz genannt wird. Die Rediskontpolitik einer Zentralnotenbank besteht in der Festlegung von bestimmten Qualitätsanforderungen an das Wechselmaterial und der Bestimmung des Diskontsatzes. Entsprechend besteht die Lombardpolitik in der Festlegung des Lombardsatzes. Durch eine Erhöhung des Diskont- bzw. Lombardsatzes wird die Refinanzierung der Kreditinstitute bei der Zentralnotenbank verteuert, durch eine Senkung verbilligt. Die Zentralnotenbank beeinflusst dadurch die kurzfristigen Soll- und Habenzinsen der Kreditinstitute.
Die Mindestreservepolitik, die seit 1948 zum Instrumentarium der deutschen Notenbankpolitik gehört, besteht in der folgenden Auflage: Die Kreditinstitute müssen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Sicht-, Termin- und Spareinlagen Guthaben auf Girokonto bei der Zentralnotenbank unterhalten. Die Mindestreservesätze sind unterschiedlich je nach Art der Einlage. Sie beeinflussen das Giralgeldgebäude, das die Geschäftsbanken auf der Basis ihrer Zentralgeldmenge errichten können. Die Mindestreserven tangieren auch die Rentabilität der Kreditinstitute, da sie von der Zentralnotenbank nicht verzinst werden.
Die Offenmarktpolitik bedeutet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralnotenbank am offenen Markt, d.h. an der Börse. Welche Wertpapiere gehandelt werden dürfen, ist im Allgemeinen im Notenbankgesetz, in der Bundesrepublik in § 21 des Bundesbankgesetzes, festgelegt. Ankauf und Verkauf von Wertpapieren haben jeweils eine doppelte Wirkung: eine Geldmengen- und eine Zinswirkung (Kurswirkung). Ein Ankauf von Wertpapieren bedeutet einen Zufluss von Zentralbankgeld bei der betreffenden Kreditinstituten und/oder Nichtbanken. Gleichzeitig steigt der Kurs der betreffenden Wertpapiere bzw. sinkt ihr Zins, Geldmengen und Zinswirkung gehen in dieselbe Richtung, sie wirken expansiv. Umgekehrt führt der Verkauf von Wertpapieren durch die Zentralnotenbank zu einer Verringerung der Zentralbankgeldmenge, zu einem Kursfall und damit einer Zinssteigerung. Geldmengen- und Zinswirkung haben wieder as gleiche Vorzeichen, sie wirken kontraktiv.
Zu Tabelle A.1: Geldbestände, Euromarkteinlagen und bereinigte Zentralbankgeldmenge:
1. Ohne Kassenbestände der Kreditinstitute; einschließlich der im Ausland befindlichen DM-Noten und -Münzen.
2.Von November 1989 bis Mai 1990 ohne Forderungen und Verbindlichkeiten der westdeutschen Kreditinstitute gegenüber Geschäftspart¬nern in der DDR (mit Ausnahme der Spareinlagen).
3.Geldmenge M 1 plus Termingelder inländischer Nichtbanken mit Befristung bis unter 4 Jahren (Quasigeldbestände).
4.Geldmenge M 2 plus Spareinlagen inländischer Nichtbanken mit dreimonatiger Kündigungsfrist (bis Juni 1993: mit gesetzlicher Kündi¬gungsfrist).
Geldmenge M3 zuzüglich Einlagen von inländischen Nichtbanken bei Auslandsfilialen und Auslandstöchtern inländischer Kreditinstitute sowie Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf mit Laufzeit bis unter 2 Jahren; gerechnet als Mittel aus zwei Monatsendständen; ab Au¬gust 1994 zuzüglich inländischer und ausländischer Geldmarktfonds in den Händen inländischer Nichtbanken (bereinigt um die Bankeinla¬gen und Bankschuldverschreibungen unter 2 Jahren der inländischen Geldmarktfonds).
6. In der Abgrenzung des Sachverständigenrates: Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Kreditinstitute) und Bankreserven, (ab Juni 1978 einschließlich Deutsche Bundespost Postbank) bereinigt um den Effekt von Mindestreservesatzänderungen; zur Methode siehe Anhang V, Abschnitt C. Quelle für Grundzahlen: Deutsche Bundesbank. Jahres-/Vierteljahresdurchschnitt aus Monatsdurchschnitten.
7. Ohne Einlagen des Bundes. Bis Dezember 1993: Ohne Zentralbankeinlagen inländischer öffentlicher Haushalte.
8. Ist-Reserve und anrechenbare Kassenbestände der Kreditinstitute (die Anrechenbarkeit der Kassenbestände wurde ab 1. August 1995 aufgehoben)
Zu Tabelle A.2 : Absatz und Erwerb von Wertpapieren:
1. Nettoabsatz zu Kurswerten unter Berücksichtigung von Eigenbestandsveränderungen der Emittenten.
2. Bankschuldverschreibungen ohne Bank-Namensschuldverschreibungen.
3. Einschließlich Bundesbahn/Bundeseisenbahnvermögen, Bundespost und Treuhandanstalt, je¬doch ohne von der Lastenausgleichsbank für den Lastenausgleichsfonds begebene Schuldverschreibungen.
4. Nettoerwerb bzw. Nettover¬äußerung (-) ausländischer Rentenwerte zu Transaktionswerten durch Inländer.
5. In- und ausländische Rentenwerte.
6. Als Rest errechnet; enthält auch den Erwerb in- und ausländischer Wertpapiere durch inländische Investmentfonds.
7. Nettoerwerb bzw. Nettoveräußerung (-) inländischer Rentenwerte zu Transaktionswerten durch Ausländer.
8. Zu Emissionskursen.
9. Nettoerwerb bzw. Nettoveräußerung (-) ausländischer Aktien (einschließlich Direktinvestitionen) zu Transaktionswerten durch Inländer.
10. Ende 1987 = 1 000; Stand am Ende des Zeitraums.
a. Ab Juli 1990 einschließlich Schuldverschreibungen, ab Januar 1994 einschließlich Aktien ostdeutscher Emittenten.
Tabelle A.3: Ausgewählte Zinsen und Renditen:
1. Jahres-/Monatsdurchschnitte; Diskontsatz und Lombardsatz sind mit den Tagen der Geltungsdauer gewichtet, wobei der Monat zu 30 Tagen angesetzt wird. –
2. Bis 31. Juli 1990 zugleich Zinssatz für Kassenkredite. –
3. Ab 1. August 1990 bis 31. Dezember 1993 zugleich Zinssatz für Kassenkredite; ab 1. Januar 1994 werden keine Kassenkredite mehr gewährt. –
4. Die Durchschnittssätze sind als ungewichtetes arithmeti¬sches Mittel aus den innerhalb der Streubreite liegenden Zinsmeldungen errechnet, indem jeweils 5 vH der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. –
5. Ab 1991 „Frankfurt Interbank Offered Rate" für Dreimonatsgeld. –
6. Kontokorrent¬kredite unter 1 Mio DM. –
7. Festgelder von 100 000 DM bis unter 1 Mio DM mit vereinbarter Laufzeit von einem Monat bis drei Monaten einschließlich. –
8. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und nicht auf die Gesamtlaufzeit der Verträge. Bei Errechnung der Effektivverzinsung wird von einer jährlichen Grundtilgung von 1 vH zuzüglich ersparter Zinsen ausgegangen unter Berück¬sichtigung der von den beteiligten Instituten jeweils vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten. -9. Mit dreimonatiger Kündigungsfrist. –
10. Fest¬verzinsliche Wertpapiere: Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über vier Jahren, soweit ihre mittlere Restlaufzeit mehr als drei Jahre beträgt. Außer Betracht bleiben Wandelschuldverschreibungen u. ä., Bankschuldver¬schreibungen mit unplanmäßiger Tilgung, Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsliche Anleihen und Fremdwährungsanleihen. Die Monats¬zahlen werden aus den Renditen aller Geschäftstage eines Monats errechnet. Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen. –
11. Einbezogen sind nur an der Deutschen Terminbörse (DTB) lieferbare Anleihen; als ungewogener Durchschnitt ermittelt.
Literaturhinweise:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck.
Rittmann, H., 1986: Deutsche Geldgeschichte seit 1914. Frankfurt/M.
Sprenger, B., 2002: Das Geld der Deutschen. Geldgeschichte Deutschlands von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Paderborn u.a.: Ferdinand Schöningh.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Übersichten:
(Zusammengefasste Daten aus den Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Primärquelle: Deutsche Bundesbank)
A.1 Geldmenge, Preise und Zinsen, Stand am Jahresende in Mrd. DM (1948-2000)
A.2 Geldbestände, Euromarkteinlagen und bereinigte Zentralbankmenge, Stand am Jahresende in Mrd. DM (1948-1998)
A.3 Absatz und Erwerb von Wertpapieren, in Mio. DM (1960-2000)
A.4 Ausgewählte Zinsen und Renditen, in Prozent p.a. (1960-2000)
B. Bargeldumlauf (Deutsche Bundesbank)
B.1 Bargeldumlauf, Stand am Jahresende (1948-1998)
A. Übersichten:
(Zusammengefasste Daten aus den Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Primärquelle: Deutsche Bundesbank)
A.1 Geldmenge, Preise und Zinsen, Stand am Jahresende in Mrd. DM (1948-2000)
A.2 Geldbestände, Euromarkteinlagen und bereinigte Zentralbankmenge, Stand am Jahresende in Mrd. DM (1948-1998)
A.3 Absatz und Erwerb von Wertpapieren, in Mio. DM (1960-2000)
A.4 Ausgewählte Zinsen und Renditen, in Prozent p.a. (1960-2000)
B. Bargeldumlauf (Deutsche Bundesbank)
B.1 Bargeldumlauf, Stand am Jahresende (1948-1998)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juli 2009
Jahr der Online-Publikation: 1998
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1998
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
Diese Studienbeschreibung als DDI-XML.
Download weiterer Texte zu dieser Studie im PDF Format (Forschungsberichte, Publikationen, Materialien zur Studie)