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- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
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Studien Zeitreihen |
ZA 8593 | Sozialstaat | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Übersichten zum Sozialbudget in Deutschland 1960 bis 2010. |
241 Zeitreihen (1960 - 2010) 14 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8593
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Übersichten zum Sozialbudget in Deutschland 1960 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1960 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2002, 2014 [2014]) histat-Datenkompilation online: Übersichten zum Sozialbudget in Deutschland 1960 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8593
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Übersichten zum Sozialbudget in Deutschland 1960 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1960 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2002, 2014 [2014]) histat-Datenkompilation online: Übersichten zum Sozialbudget in Deutschland 1960 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8593
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Das Sozialbudget ist ein Bericht der Bundesregierung, in dem in bestimmten Zeiträumen die erbrachten Sozialleistungen und deren Finanzierung dargestellt werden. Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die private Haushalte oder Einzelpersonen vom Staat bzw. von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienleistungsausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung behinderter Menschen. Finanziert werden sie im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates. Auf der Leistungsseite des Sozialbudgets werden die erbrachten Mittel dargestellt. Zentrale Kennziffern sind hier die Höhe der Leistungen insgesamt sowohl absolut als auch im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (Sozialleistungsquote). Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung, indem die erbrachten Leistungen in der Aufgliederung nach Institutionen und Funktionen, ihre Finanzierung nach Arten und Quellen, betrachtet werden. Unter dem Gliederungsmerkmal „Institutionen“ (bzw. Leistungserbringern) werden Einrichtungen, Teilgebiete der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) oder Einheiten wie Arbeitgeber verstanden, die Leistungen verwalten bzw. denen Leistungen oder Leistungskataloge zugerechnet werden. In institutioneller Hinsicht untergliedert sich das Sozialbudget in die Sozialversicherungssysteme (Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die Sondersysteme (Alterssicherung für Landwirte, Versorgungswerke), die Systeme des öffentlichen Dienstes, Arbeitgeberleistungen, Entschädigungssysteme, Förder- und Fürsorgesysteme (Kindergeld, Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und Sozialhilfe) sowie steuerliche Leistungen. Das Sozialbudget unterscheidet die Leistungen ferner nach deren Zweckbestimmung bzw. Funktion. Funktionen sind soziale Tatbestände (Risiken oder Bedürfnisse), deren Eintritt Ansprüche auf soziale Leistungen auslöst. Hier unterscheidet das Sozialbudget zwischen den Funktionsgruppen Ehe und Familie, Gesundheit, Beschäftigung, Alter und Hinterbliebene sowie sonstige Funktionen (Wohnen, Vermögensbildung, Folgen politischer Entscheidungen und allgemeine Lebenshilfen. Als drittes Gliederungsmerkmal werden die Sozialleistungen nach ihrer Art aufgeschlüsselt. Hier wird im Wesentlichen zwischen einmaligen bzw. periodischen Einkommensleistungen, Sachleistungen und Verwaltungsausgaben differenziert.
Auf der Finanzierungsseite bündelt das Sozialbudget alle tatsächlichen oder kalkulatorischen Einnahmen und untergliedert diese nach Institutionen, Finanzierungsarten und Finanzierungsquellen. Die Finanzierungsarten umfassen die Sozialbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Zuweisungen aus öffentlichen Mitteln und sonstige Einnahmen. Bei den Finanzierungsquellen handelt es sich um die volkswirtschaftlichen Sektoren, von denen die Mittel bereitgestellt werden: Unternehmen, Staat, private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck und die übrige Welt.
Das Sozialbudget ist ein Bericht der Bundesregierung, in dem in bestimmten Zeiträumen die erbrachten Sozialleistungen und deren Finanzierung dargestellt werden. Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die private Haushalte oder Einzelpersonen vom Staat bzw. von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienleistungsausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung behinderter Menschen. Finanziert werden sie im Wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates. Auf der Leistungsseite des Sozialbudgets werden die erbrachten Mittel dargestellt. Zentrale Kennziffern sind hier die Höhe der Leistungen insgesamt sowohl absolut als auch im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (Sozialleistungsquote). Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung, indem die erbrachten Leistungen in der Aufgliederung nach Institutionen und Funktionen, ihre Finanzierung nach Arten und Quellen, betrachtet werden. Unter dem Gliederungsmerkmal „Institutionen“ (bzw. Leistungserbringern) werden Einrichtungen, Teilgebiete der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) oder Einheiten wie Arbeitgeber verstanden, die Leistungen verwalten bzw. denen Leistungen oder Leistungskataloge zugerechnet werden. In institutioneller Hinsicht untergliedert sich das Sozialbudget in die Sozialversicherungssysteme (Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die Sondersysteme (Alterssicherung für Landwirte, Versorgungswerke), die Systeme des öffentlichen Dienstes, Arbeitgeberleistungen, Entschädigungssysteme, Förder- und Fürsorgesysteme (Kindergeld, Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, und Sozialhilfe) sowie steuerliche Leistungen. Das Sozialbudget unterscheidet die Leistungen ferner nach deren Zweckbestimmung bzw. Funktion. Funktionen sind soziale Tatbestände (Risiken oder Bedürfnisse), deren Eintritt Ansprüche auf soziale Leistungen auslöst. Hier unterscheidet das Sozialbudget zwischen den Funktionsgruppen Ehe und Familie, Gesundheit, Beschäftigung, Alter und Hinterbliebene sowie sonstige Funktionen (Wohnen, Vermögensbildung, Folgen politischer Entscheidungen und allgemeine Lebenshilfen. Als drittes Gliederungsmerkmal werden die Sozialleistungen nach ihrer Art aufgeschlüsselt. Hier wird im Wesentlichen zwischen einmaligen bzw. periodischen Einkommensleistungen, Sachleistungen und Verwaltungsausgaben differenziert.
Auf der Finanzierungsseite bündelt das Sozialbudget alle tatsächlichen oder kalkulatorischen Einnahmen und untergliedert diese nach Institutionen, Finanzierungsarten und Finanzierungsquellen. Die Finanzierungsarten umfassen die Sozialbeiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Zuweisungen aus öffentlichen Mitteln und sonstige Einnahmen. Bei den Finanzierungsquellen handelt es sich um die volkswirtschaftlichen Sektoren, von denen die Mittel bereitgestellt werden: Unternehmen, Staat, private Haushalte, private Organisationen ohne Erwerbszweck und die übrige Welt.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland, von 1960 bis 2010.
Früheres Bundesgebiet, von 1960 bis 1990, nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990. Für die Jahre ab 1991 gilt folgendes: Soweit nur noch Daten für Deutschland insgesamt vorliegen, umfassen diese das Frühere Bundesgebiet und die Neuen Länder.
Deutschland, von 1960 bis 2010.
Früheres Bundesgebiet, von 1960 bis 1990, nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990. Für die Jahre ab 1991 gilt folgendes: Soweit nur noch Daten für Deutschland insgesamt vorliegen, umfassen diese das Frühere Bundesgebiet und die Neuen Länder.
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Quellentypen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2007: Sozialbudget 2006. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Sozialbudget 2011. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2014: Sozialbudget 2013. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2007: Sozialbudget 2006. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Sozialbudget 2011. Bonn.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2014: Sozialbudget 2013. Bonn.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
A – Tabellen: Übersichten
Berichtsjahre 1960 - 2008: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Berichtsjahre 2009 - 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
B. – Tabellen: Sozialleistungen nach Institutionen
Berichtsjahre 1960 – 1990: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Berichtjahre 1991 – 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
C – Tabellen: Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen I
Berichtsjahre 1960 – 1990: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Berichtjahre 1991 – 2004: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2007: Sozialbudget 2006. Bonn.
D. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen II (1991 bis 2010)
Berichtsjahre 1991 - 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
A – Tabellen: Übersichten
Berichtsjahre 1960 - 2008: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn.
Berichtsjahre 2009 - 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
B. – Tabellen: Sozialleistungen nach Institutionen
Berichtsjahre 1960 – 1990: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Berichtjahre 1991 – 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
C – Tabellen: Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen I
Berichtsjahre 1960 – 1990: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn.
Berichtjahre 1991 – 2004: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2007: Sozialbudget 2006. Bonn.
D. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen II (1991 bis 2010)
Berichtsjahre 1991 - 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012, 2014: Sozialbudget 2011, Sozialbudget 2013. Bonn.
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Anmerkungen:
Siehe auch die Definitionen zum Sozialbudget 2013 in dem beigefügten PDF – Dokument.
„Das sog. ‚soziale Sicherungssystem“ stellt in seiner heutigen Gestalt weniger ein wohlabgestimmtes „System“ als ein historisch gewachsenes, durch politisch-soziale Konflikte geformtes Konglomerat heterogener Organisationsprinzipien und Institutionen dar, das in seinen rechtlichen Regelungen und Leistungen selbst für Fachleute weitgehend intransparent geworden ist. Es ist daher ein nicht zu unterschätzender Fortschritt, wenn seit Ende der 60er Jahre … der Versuch unternommen wird, ein Gesamtbild der öffentlichen Sozialleistungen in der Form eines quantifizierten Sozialbudgets zu geben. … Mit der Innovation des Sozialbudgets sollten vor allem
- die verstreuten statistischen Angaben aus den Einzelhaushalten der sozialpolitischen Trägerinstitutionen in einem einheitlichen Begriffsrahmen integriert werden;
- die finanziellen Transaktionen zwischen ihnen sichtbar gemacht und so ein zutreffenderes Bild des um Doppelzählungen bereinigten öffentlichen Sozialhaushalts vermittelt werden;
- Aufschluss über die Herkunft und Aufbringung der zur Finanzierung der Sozialausgaben erforderlichen Mittel gegeben werden;
- die von den Institutionen als Berichtseinheiten erhobenen Daten nach funktionalen Gesichtspunkten (sozialpolitischen Zwecken, Zielsetzungen) gegliedert werden.
Über die Informationsfunktion hinaus sollte das Sozialbudget dazu dienen, politische Planungsfunktionen wahrzunehmen. Die Dokumentation der Vergangenheit war darum um mittelfristige Projektionen der zukünftigen (‚Ausgaben-) Entwicklung zu ergänzen“ (Kohl, J., 1987: Was kostet, was leistet der Sozialstaat? Analyse und Kritik des Sozialbudgets, in: Opielka, M./ Ostner, I. (Hrsg.), 1987: Umbau des Sozialstaats. Essen: Klartext - Verlag, S. 48 – S. 71.)
Eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion spielt die Sozialleistungsquote. Sie ist definiert als Verhältnis der Summe der Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Mit dieser Kennziffer wird der Sozialaufwand in Relation zu gesamtwirtschaftlichen Größen gesetzt. Die Sozialleistungsquote liefert eine zusammenfassende Information und ist insofern ein brauchbarer Indikator für den Stellenwert öffentlicher Aufwendungen für sozialpolitische Zwecke im Rahmen der jeweils verfügbaren gesamtwirtschaftlichen Ressourcen. Dies gilt insbesondere, wenn man weniger auf ihre absolute Höhe als auf ihre Veränderung im Zeitablauf abstellt. Für die Betrachtung der Veränderungen im Zeitablauf ist auch die Zusammensetzung der Gesamtquote in Form funktionaler Teilquoten von großem Interesse (z.B. die Sozialleistungen nach Institutionen oder nach Funktionen als Anteile am Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Berichtsjahres).
1. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland
„Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik hat drei Funktionen:
- Die erste und – gemessen an den Leistungsausgaben - wichtigste Funktion besteht darin, die Gesellschaftsmitglieder gegen jene Risiken zu schützen, die mit dem Verlust von Arbeitseinkommen und mit unplanmäßigen Ausgaben um Falle von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit oder Tod verbunden sind und gegen die durch private Versicherungen nicht oder nicht in der von den Trägern der politischen Verantwortung gewünschten Qualität versorgt werden kann ( Politik der sozialen Sicherung). Diese Aufgabe wird von der Kranken-, der Unfall-, der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erfüllt.
- Eine zweite Funktion besteht darin, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung untrennbar verbundene Prozesse der Strukturwandlungen sozial abzufedern und die soziale Anpassungslasten innerhalb der Gesellschaft gerecht zu verteilen. Diese Schutz und Ausgleichsfunktion wird durch Einkommensersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld), durch Maßnahmen der Arbeitsförderung (finanzielle Hilfen für berufliche Umschulungen und Fortbildungen sowie für die regionale Mobilität) und durch Ausgleichszahlungen im Rahmen von Sozialplänen erfüllt.
- Die dritte Funktion des Sozialleistungssystems besteht darin, die wirtschaftlichen Folgen größerer Unterschiede in der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und im Umfang von Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, die sich in Einkommens- und Vermögensunterschieden niederschlagen durch Transferzahlungen abzumildern. Diese Aufgabe erfüllt das Sozialversicherungssytem (d.h. Unfall-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), weil … in dieses System Elemente des sozialen Ausgleichs eingebaut sind. Weiterhin wird die Aufgabe der Abmilderung großer Einkommens- und Vermögensunterschiede durch die Sozialhilfe, die Leistungen der Ausbildungsförderung, die Zahlungen von Wohngeld, Kindergeld und Erziehungsgeld sowie durch die Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten erfüllt“.
(Lampert, H. / Bossert, A., 1992: Sozialstaat Deutschland. Entwicklung – Gestalt – Probleme. München: Franz Vahlen, S. 61).
2. Sozialleistungen: Institutionenliste
(2.1)Gesetzliche Rentenversicherung: In der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung sind alle gegen Entgelt Beschäftigte (einschl. Auszubildender) kraft Gesetzes versichert – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge für Pflichtversicherte werden grundsätzlich je zur Hälfte von diesen selbst und von den Arbeitgebern aufgebracht; eine Sonderregelung besteht bei der knappschaftlichen Rentenversicherung.
(2.2) Gesetzliche Krankenversicherung: Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 75 % der für die Rentenversicherung der Arbeiter geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, Rentner/-innen sowie Auszubildende, Studierende und Arbeitslose. Ferner sind die landwirtschaftlichen Unternehmer/ -innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie einige kleinere Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert. Die Beiträge für die Pflichtversicherten werden grundsätzlich je zur Hälfte von ihnen selbst und von ihren Arbeitgebern getragen.
(2.3) Gesetzliche Unfallversicherung: Nach der Rentenversicherungsordnung sind alle in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten bzw. Beamtinnen), ein Teil der Selbstständigen (z.B. Landwirte /-innen( sowie seit 1971 auch Kinder in Kindergärten, Schüler/-innen in Schulen und Studierende in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unternehmer/-innen können freiwillig der Versicherung beitreten. Für die Beschäftigten werden die Beiträge von den Arbeitgebern aufgebracht.
(2.4) Arbeitsförderung: Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch die Bundesanstalt für Arbeit sowie Leistungen im Auftrag von Bund und Ländern und gleichartige Leistungen des Bundes.
(2.5) Kindergeld: Seit dem 1.1. 1975 wird ein einheitliches nach der Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld vom ersten Kind an gewährt. Es beträgt monatlich für das erste Kind 70 DM; für das zweite Kind wurde das Kindergeld ab 1.7.1990 auf 130 DM monatlich; für das dritte auf 220 DM festgesetzt; für das vierte und jedes weitere Kind bei Berechtigten mit höherem Einkommen stufenweise gemindert., und zwar bis auf 70 DM für das zweite sowie bis auf 140 DM für das dritte und jedes weitere Kind. Berechtigte, die den steuerlichen Kinderfreibetrag wegen ihres geringen Einkommens nicht oder nicht voll nutzen können, erhalten seit 1.1.1986 auf Antrag einen Zuschlag zum Kindergeld. Ab 1996 ist das Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleiches neu geregelt.
(2.6) Erziehungsgeld: Statt des Mutterschaftsurlaubs wird seit dem 1.1.1986 Erziehungsgeld gewährt. Das Erziehungsgeld beträgt monatlich 600 DM und wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensmonats gewährt. Eine Minderung des Erziehungsgeldes tritt ab dem siebten Lebensmonat bzw. seit dem 1.1.1994 auch in den ersten sechs Lebensmonaten ein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
(2.7) Altershilfe für Landwirte: Die Altershilfe für Landwirte soll den landwirtschaftlichen Unternehmen, ihren Familienangehörigen und Hinterbliebenen eine Grundsicherung im Alter und bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit gewährleisten.
(2.8) Pensionen: Ruhegehälter, Witwen/Witwer- und Waisengelder, die von Gebietskörperschaften, ihren Wirtschaftsunternehmen und von den sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufgrund von beamtenrechtlichen Vor-schriften gezahlt werden.
(2.10) Zusatzversorgung: Zusätzliches Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte öffentlicher Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Bahn- Versicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt der Deutschen Bundespost oder bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen versichert sind.
(2.11) Betriebliche Altersversorgung: Die Leistungen umfassen Betriebsrenten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen, Auszahlungen der Pensionskassen und Leistungen aus Direktversicherungen bei Versicherungsunternehmen.
(2.12) Entgeltfortzahlungen: Leistungen der Arbeitsgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetz für Arbeiter und nach §616 Abs. 2 BGB für Angestellte sowie entsprechende Leistungen nach den Beamtengesetzen bei Krankheit, Arbeitsunfall und im Rehabilitationsfall.
(2.13) Soziale Entschädigung: Leistungen nach Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Bundesgesetzen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie für Berechtigte nach den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären. Ergänzend zur Kriegsopferversorgung tritt im Bedarfsfall die Kriegsopferfürsorge mit individuellen Hilfen ein.
(2.14) Sozialhilfe: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen an Personen, die sich in einer Notlage befinden, wenn andere Personen, die andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Hierzu gehören auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.
(2.15) Jugendhilfe: Die Ausgaben der Jugendhilfe umfassen die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
(2.16) Wohngeld: Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigen Einkommen auf Dauer ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
(2.17) Steuerliche Maßnahmen: Hierzu gehören u.a. Freibeträge im Rahmen der Einkommen- und Vermögensteuer, z.B. für Kinder, Ehegatten, Berufsausbildung, Alter und außergewöhnliche Maßnahmen im Wohnbereich (z.B. steuerbegünstigtes Bausparen, Grundsteuerermäßigungen und erhöhte Absetzungen für Wohngebäude), für Körperbehinderte und für Flüchtlinge sowie Entlastungen aus dem Splittungverfahren bei der Einkommensbesteuerung.
Die Institutionenliste des Sozialbudgets ab 2010 unterscheidet sich durch zwei Änderungen von der des Sozialbudgets 2009. Seit dem Sozialbudget 2010 werden erstens die Sicherungszweige der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung als Folge der Gesundheitsreform 2007 im Sozialbudget ausgewiesen. Zweitens wird ebenfalls seit dem Sozialbudget 2010 auf den Ausweis der Institution „Steuerliche Leistungen“ verzichtet. Das nationale Sozialbudget ist seitdem identisch mit dem europäischen Sozialbudget.
3. Leistungen nach Funktionen
Bis zum Programmbudget 2006 wurden in dem Tabellenteil der Publikation „Leistungen nach Funktionen“ insgesamt 15 Funktionen unterschieden, die in fünf Gruppen aufgeteilt wurden:
A. Ehe und Familie: 1. Kinder / Jugendliche; 2. Ehegatten; 3. Mutterschaft.
B. Gesundheit: 4. Vorbeugung; 5. Krankheit; 6. Arbeitsunfall / Berufskrankheit; 7. Invalidität.
C. Beschäftigung: 8. Berufliche Bildung; 9. Mobilität; 10. Arbeitslosigkeit.
D. Alter und Hinterbliebene: 11. Alter; 12. Hinterbliebene.
E. Übrige Funktionen: 13. Folgen pol. Ereignisse; 14: Sparen / Vermögensbildung; 15. Allgemeine Lebenshilfe.
Ab dem Programmbudget 2007 werden durch Zusammenlegung von 4 Funktionen lediglich 10 Funktionen tabelliert (eine Funktion entfällt):
1. Krankheit (einschl. Vorbeugung, Arbeitsunfall / Berufskrankheit);
2. Invalidität;
3. Alter;
4. Hinterbliebene;
5. Kinder (einschl. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Erziehungsgeld / Elterngeld; Kindergeld und Familienleistungsausgleich;
6. Ehegatten;
7. Mutterschaft;
8. Arbeitslosigkeit (einschl. Berufliche Bildung, Mobilität);
9. Wohnen;
10. Allgemeine Lebenshilfen.
Die Funktion „Sparen und Vermögensbildung“ entfällt.
4. Finanzierung nach Arten
Gliederung der Einnahmen des Sozialbudgets in: 1. Sozialbeiträge (der Arbeitsgeber, der Versicherten, des Staates für Empf. soz. Leistungen); 2. Zuschüsse des Staates; 3. Sonstige Einnahmen; 5. Verrechnungen.
5. Finanzierungsquellen
Aufteilung der Finanzierung des Sozialbudgets nach den volkswirtschaftlichen Sektoren, von denen die Einnahmen bereitgestellt werden: 1. Unternehmen (Kapitalgesellschaften); 2. Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung); 3. Private Organisationen; 4. Private Haushalte; 5. Übrige Welt (Ausland).
6. Verrechnungen
Tatsächliche und unterstellte Übertragungen der Institutionen untereinander, die bei der zahlenden Institution als Verrechnungsausgabe und bei der empfangenden Institution als Verrechnungseinnahme erscheinen. Bei Summierungen werden die Verrechnungen innerhalb der betrachteten Institutionen bzw. Institutionsgruppen konsolidiert.
7. Konsolidierung der Beiträge des Staates
Beiträge des Staates für Empfänger sozialer Leistungen: Sozialbeiträge, die für Empfänger sozialer Leistungen bezahlt werden. Beiträge des Staates werden nicht an die Leistungsempfänger ausgezahlt, sondern direkt an die zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Bei den Institutionen werden sie auf der Ausgabenseite als soziale Leistung und auf der Einnahmeseite als Beitragseinnahmen ausgewiesen.
In den Zusammenfassungen von Institutionen (Institutionsgruppen, Sozialleistungsquote) werden diese Beiträge konsolidiert.
Siehe auch die Definitionen zum Sozialbudget 2013 in dem beigefügten PDF – Dokument.
„Das sog. ‚soziale Sicherungssystem“ stellt in seiner heutigen Gestalt weniger ein wohlabgestimmtes „System“ als ein historisch gewachsenes, durch politisch-soziale Konflikte geformtes Konglomerat heterogener Organisationsprinzipien und Institutionen dar, das in seinen rechtlichen Regelungen und Leistungen selbst für Fachleute weitgehend intransparent geworden ist. Es ist daher ein nicht zu unterschätzender Fortschritt, wenn seit Ende der 60er Jahre … der Versuch unternommen wird, ein Gesamtbild der öffentlichen Sozialleistungen in der Form eines quantifizierten Sozialbudgets zu geben. … Mit der Innovation des Sozialbudgets sollten vor allem
- die verstreuten statistischen Angaben aus den Einzelhaushalten der sozialpolitischen Trägerinstitutionen in einem einheitlichen Begriffsrahmen integriert werden;
- die finanziellen Transaktionen zwischen ihnen sichtbar gemacht und so ein zutreffenderes Bild des um Doppelzählungen bereinigten öffentlichen Sozialhaushalts vermittelt werden;
- Aufschluss über die Herkunft und Aufbringung der zur Finanzierung der Sozialausgaben erforderlichen Mittel gegeben werden;
- die von den Institutionen als Berichtseinheiten erhobenen Daten nach funktionalen Gesichtspunkten (sozialpolitischen Zwecken, Zielsetzungen) gegliedert werden.
Über die Informationsfunktion hinaus sollte das Sozialbudget dazu dienen, politische Planungsfunktionen wahrzunehmen. Die Dokumentation der Vergangenheit war darum um mittelfristige Projektionen der zukünftigen (‚Ausgaben-) Entwicklung zu ergänzen“ (Kohl, J., 1987: Was kostet, was leistet der Sozialstaat? Analyse und Kritik des Sozialbudgets, in: Opielka, M./ Ostner, I. (Hrsg.), 1987: Umbau des Sozialstaats. Essen: Klartext - Verlag, S. 48 – S. 71.)
Eine wichtige Rolle in der politischen Diskussion spielt die Sozialleistungsquote. Sie ist definiert als Verhältnis der Summe der Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Mit dieser Kennziffer wird der Sozialaufwand in Relation zu gesamtwirtschaftlichen Größen gesetzt. Die Sozialleistungsquote liefert eine zusammenfassende Information und ist insofern ein brauchbarer Indikator für den Stellenwert öffentlicher Aufwendungen für sozialpolitische Zwecke im Rahmen der jeweils verfügbaren gesamtwirtschaftlichen Ressourcen. Dies gilt insbesondere, wenn man weniger auf ihre absolute Höhe als auf ihre Veränderung im Zeitablauf abstellt. Für die Betrachtung der Veränderungen im Zeitablauf ist auch die Zusammensetzung der Gesamtquote in Form funktionaler Teilquoten von großem Interesse (z.B. die Sozialleistungen nach Institutionen oder nach Funktionen als Anteile am Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Berichtsjahres).
1. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland
„Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik hat drei Funktionen:
- Die erste und – gemessen an den Leistungsausgaben - wichtigste Funktion besteht darin, die Gesellschaftsmitglieder gegen jene Risiken zu schützen, die mit dem Verlust von Arbeitseinkommen und mit unplanmäßigen Ausgaben um Falle von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit oder Tod verbunden sind und gegen die durch private Versicherungen nicht oder nicht in der von den Trägern der politischen Verantwortung gewünschten Qualität versorgt werden kann ( Politik der sozialen Sicherung). Diese Aufgabe wird von der Kranken-, der Unfall-, der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erfüllt.
- Eine zweite Funktion besteht darin, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung untrennbar verbundene Prozesse der Strukturwandlungen sozial abzufedern und die soziale Anpassungslasten innerhalb der Gesellschaft gerecht zu verteilen. Diese Schutz und Ausgleichsfunktion wird durch Einkommensersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld), durch Maßnahmen der Arbeitsförderung (finanzielle Hilfen für berufliche Umschulungen und Fortbildungen sowie für die regionale Mobilität) und durch Ausgleichszahlungen im Rahmen von Sozialplänen erfüllt.
- Die dritte Funktion des Sozialleistungssystems besteht darin, die wirtschaftlichen Folgen größerer Unterschiede in der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und im Umfang von Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, die sich in Einkommens- und Vermögensunterschieden niederschlagen durch Transferzahlungen abzumildern. Diese Aufgabe erfüllt das Sozialversicherungssytem (d.h. Unfall-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), weil … in dieses System Elemente des sozialen Ausgleichs eingebaut sind. Weiterhin wird die Aufgabe der Abmilderung großer Einkommens- und Vermögensunterschiede durch die Sozialhilfe, die Leistungen der Ausbildungsförderung, die Zahlungen von Wohngeld, Kindergeld und Erziehungsgeld sowie durch die Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten erfüllt“.
(Lampert, H. / Bossert, A., 1992: Sozialstaat Deutschland. Entwicklung – Gestalt – Probleme. München: Franz Vahlen, S. 61).
2. Sozialleistungen: Institutionenliste
(2.1)Gesetzliche Rentenversicherung: In der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung sind alle gegen Entgelt Beschäftigte (einschl. Auszubildender) kraft Gesetzes versichert – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge für Pflichtversicherte werden grundsätzlich je zur Hälfte von diesen selbst und von den Arbeitgebern aufgebracht; eine Sonderregelung besteht bei der knappschaftlichen Rentenversicherung.
(2.2) Gesetzliche Krankenversicherung: Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 75 % der für die Rentenversicherung der Arbeiter geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, Rentner/-innen sowie Auszubildende, Studierende und Arbeitslose. Ferner sind die landwirtschaftlichen Unternehmer/ -innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie einige kleinere Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert. Die Beiträge für die Pflichtversicherten werden grundsätzlich je zur Hälfte von ihnen selbst und von ihren Arbeitgebern getragen.
(2.3) Gesetzliche Unfallversicherung: Nach der Rentenversicherungsordnung sind alle in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten bzw. Beamtinnen), ein Teil der Selbstständigen (z.B. Landwirte /-innen( sowie seit 1971 auch Kinder in Kindergärten, Schüler/-innen in Schulen und Studierende in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unternehmer/-innen können freiwillig der Versicherung beitreten. Für die Beschäftigten werden die Beiträge von den Arbeitgebern aufgebracht.
(2.4) Arbeitsförderung: Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch die Bundesanstalt für Arbeit sowie Leistungen im Auftrag von Bund und Ländern und gleichartige Leistungen des Bundes.
(2.5) Kindergeld: Seit dem 1.1. 1975 wird ein einheitliches nach der Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld vom ersten Kind an gewährt. Es beträgt monatlich für das erste Kind 70 DM; für das zweite Kind wurde das Kindergeld ab 1.7.1990 auf 130 DM monatlich; für das dritte auf 220 DM festgesetzt; für das vierte und jedes weitere Kind bei Berechtigten mit höherem Einkommen stufenweise gemindert., und zwar bis auf 70 DM für das zweite sowie bis auf 140 DM für das dritte und jedes weitere Kind. Berechtigte, die den steuerlichen Kinderfreibetrag wegen ihres geringen Einkommens nicht oder nicht voll nutzen können, erhalten seit 1.1.1986 auf Antrag einen Zuschlag zum Kindergeld. Ab 1996 ist das Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleiches neu geregelt.
(2.6) Erziehungsgeld: Statt des Mutterschaftsurlaubs wird seit dem 1.1.1986 Erziehungsgeld gewährt. Das Erziehungsgeld beträgt monatlich 600 DM und wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensmonats gewährt. Eine Minderung des Erziehungsgeldes tritt ab dem siebten Lebensmonat bzw. seit dem 1.1.1994 auch in den ersten sechs Lebensmonaten ein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
(2.7) Altershilfe für Landwirte: Die Altershilfe für Landwirte soll den landwirtschaftlichen Unternehmen, ihren Familienangehörigen und Hinterbliebenen eine Grundsicherung im Alter und bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit gewährleisten.
(2.8) Pensionen: Ruhegehälter, Witwen/Witwer- und Waisengelder, die von Gebietskörperschaften, ihren Wirtschaftsunternehmen und von den sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufgrund von beamtenrechtlichen Vor-schriften gezahlt werden.
(2.10) Zusatzversorgung: Zusätzliches Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte öffentlicher Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Bahn- Versicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt der Deutschen Bundespost oder bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen versichert sind.
(2.11) Betriebliche Altersversorgung: Die Leistungen umfassen Betriebsrenten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen, Auszahlungen der Pensionskassen und Leistungen aus Direktversicherungen bei Versicherungsunternehmen.
(2.12) Entgeltfortzahlungen: Leistungen der Arbeitsgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetz für Arbeiter und nach §616 Abs. 2 BGB für Angestellte sowie entsprechende Leistungen nach den Beamtengesetzen bei Krankheit, Arbeitsunfall und im Rehabilitationsfall.
(2.13) Soziale Entschädigung: Leistungen nach Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Bundesgesetzen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie für Berechtigte nach den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären. Ergänzend zur Kriegsopferversorgung tritt im Bedarfsfall die Kriegsopferfürsorge mit individuellen Hilfen ein.
(2.14) Sozialhilfe: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen an Personen, die sich in einer Notlage befinden, wenn andere Personen, die andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Hierzu gehören auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.
(2.15) Jugendhilfe: Die Ausgaben der Jugendhilfe umfassen die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
(2.16) Wohngeld: Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigen Einkommen auf Dauer ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
(2.17) Steuerliche Maßnahmen: Hierzu gehören u.a. Freibeträge im Rahmen der Einkommen- und Vermögensteuer, z.B. für Kinder, Ehegatten, Berufsausbildung, Alter und außergewöhnliche Maßnahmen im Wohnbereich (z.B. steuerbegünstigtes Bausparen, Grundsteuerermäßigungen und erhöhte Absetzungen für Wohngebäude), für Körperbehinderte und für Flüchtlinge sowie Entlastungen aus dem Splittungverfahren bei der Einkommensbesteuerung.
Die Institutionenliste des Sozialbudgets ab 2010 unterscheidet sich durch zwei Änderungen von der des Sozialbudgets 2009. Seit dem Sozialbudget 2010 werden erstens die Sicherungszweige der privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung als Folge der Gesundheitsreform 2007 im Sozialbudget ausgewiesen. Zweitens wird ebenfalls seit dem Sozialbudget 2010 auf den Ausweis der Institution „Steuerliche Leistungen“ verzichtet. Das nationale Sozialbudget ist seitdem identisch mit dem europäischen Sozialbudget.
3. Leistungen nach Funktionen
Bis zum Programmbudget 2006 wurden in dem Tabellenteil der Publikation „Leistungen nach Funktionen“ insgesamt 15 Funktionen unterschieden, die in fünf Gruppen aufgeteilt wurden:
A. Ehe und Familie: 1. Kinder / Jugendliche; 2. Ehegatten; 3. Mutterschaft.
B. Gesundheit: 4. Vorbeugung; 5. Krankheit; 6. Arbeitsunfall / Berufskrankheit; 7. Invalidität.
C. Beschäftigung: 8. Berufliche Bildung; 9. Mobilität; 10. Arbeitslosigkeit.
D. Alter und Hinterbliebene: 11. Alter; 12. Hinterbliebene.
E. Übrige Funktionen: 13. Folgen pol. Ereignisse; 14: Sparen / Vermögensbildung; 15. Allgemeine Lebenshilfe.
Ab dem Programmbudget 2007 werden durch Zusammenlegung von 4 Funktionen lediglich 10 Funktionen tabelliert (eine Funktion entfällt):
1. Krankheit (einschl. Vorbeugung, Arbeitsunfall / Berufskrankheit);
2. Invalidität;
3. Alter;
4. Hinterbliebene;
5. Kinder (einschl. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Erziehungsgeld / Elterngeld; Kindergeld und Familienleistungsausgleich;
6. Ehegatten;
7. Mutterschaft;
8. Arbeitslosigkeit (einschl. Berufliche Bildung, Mobilität);
9. Wohnen;
10. Allgemeine Lebenshilfen.
Die Funktion „Sparen und Vermögensbildung“ entfällt.
4. Finanzierung nach Arten
Gliederung der Einnahmen des Sozialbudgets in: 1. Sozialbeiträge (der Arbeitsgeber, der Versicherten, des Staates für Empf. soz. Leistungen); 2. Zuschüsse des Staates; 3. Sonstige Einnahmen; 5. Verrechnungen.
5. Finanzierungsquellen
Aufteilung der Finanzierung des Sozialbudgets nach den volkswirtschaftlichen Sektoren, von denen die Einnahmen bereitgestellt werden: 1. Unternehmen (Kapitalgesellschaften); 2. Staat (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung); 3. Private Organisationen; 4. Private Haushalte; 5. Übrige Welt (Ausland).
6. Verrechnungen
Tatsächliche und unterstellte Übertragungen der Institutionen untereinander, die bei der zahlenden Institution als Verrechnungsausgabe und bei der empfangenden Institution als Verrechnungseinnahme erscheinen. Bei Summierungen werden die Verrechnungen innerhalb der betrachteten Institutionen bzw. Institutionsgruppen konsolidiert.
7. Konsolidierung der Beiträge des Staates
Beiträge des Staates für Empfänger sozialer Leistungen: Sozialbeiträge, die für Empfänger sozialer Leistungen bezahlt werden. Beiträge des Staates werden nicht an die Leistungsempfänger ausgezahlt, sondern direkt an die zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Bei den Institutionen werden sie auf der Ausgabenseite als soziale Leistung und auf der Einnahmeseite als Beitragseinnahmen ausgewiesen.
In den Zusammenfassungen von Institutionen (Institutionsgruppen, Sozialleistungsquote) werden diese Beiträge konsolidiert.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Sozialbudget: Übersichten
A.01 Sozialbudget: Leistungen nach Arten, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.02 Sozialbudget: Sozialleistungsquoten nach Funktionen, in Prozent (1960-2008)
A.03 Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.04 Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.05 Sozialbudget: Sozialleistungen insgesamt, Sozialleistungsquote, BIP (1960-2010)
B. Sozialbudget, gegliedert nach Institutionen
B.01 Sozialleistungen nach Institutionen, in Millionen Euro (1960-2010)
B.02 Sozialleistungen nach Institutionen, Struktur in % (1960-2010)
B.03 Sozialleistungen nach Institutionen, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1960-2010)
C. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen I
C.01 Sozialleistungen nach Funktionen, in Millionen Euro (1960-2004)
C.02 Sozialleistungen nach Funktionen, Struktur in % (1960-2004)
C.03 Sozialleistungen nach Funktionen, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1960-2004)
D. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen II (1991 bis 2010)
D.01 Sozialleistungen nach Funktionen II, in Millionen Euro (1991-2010)
D.02 Sozialleistungen nach Funktionen II, Struktur in % (1991-2010)
D.03 Sozialleistungen nach Funktionen II, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1991-2010)
A. Sozialbudget: Übersichten
A.01 Sozialbudget: Leistungen nach Arten, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.02 Sozialbudget: Sozialleistungsquoten nach Funktionen, in Prozent (1960-2008)
A.03 Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.04 Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, in Mrd. Euro (1960-2010)
A.05 Sozialbudget: Sozialleistungen insgesamt, Sozialleistungsquote, BIP (1960-2010)
B. Sozialbudget, gegliedert nach Institutionen
B.01 Sozialleistungen nach Institutionen, in Millionen Euro (1960-2010)
B.02 Sozialleistungen nach Institutionen, Struktur in % (1960-2010)
B.03 Sozialleistungen nach Institutionen, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1960-2010)
C. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen I
C.01 Sozialleistungen nach Funktionen, in Millionen Euro (1960-2004)
C.02 Sozialleistungen nach Funktionen, Struktur in % (1960-2004)
C.03 Sozialleistungen nach Funktionen, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1960-2004)
D. Sozialbudget, gegliedert nach Funktionen II (1991 bis 2010)
D.01 Sozialleistungen nach Funktionen II, in Millionen Euro (1991-2010)
D.02 Sozialleistungen nach Funktionen II, Struktur in % (1991-2010)
D.03 Sozialleistungen nach Funktionen II, Anteile am Bruttoinlandsprodukt in % (1991-2010)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 2014
Jahr der Online-Publikation: 2002, 2014
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2002, 2014
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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