Hier können Sie Studien über eine thematische Zuordnung auswählen. Alle Studien wurden (genau) einem Thema zugeordnet.
- Arbeit
- Bauen
- Bevölkerung
- Bildung
- Einkommen
- Energie
- Geld
- Gesundheit
- Handel
- Hanse
- Industrie
- Innovation
- Konjunktur
- Kriminalität
- Kultur
- Landwirtschaft
- Migration
- Preise
- Sozialstaat
- Staatsfinanzen
- Städte
- Umwelt
- Unternehmen
- Verbrauch
- Verkehr
- Versicherungen
- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
Studien Zeitreihen |
ZA 8620 | VGR | Sensch, Jürgen, histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen in den VGR, Deutschland 1950 – 2015. |
158 Zeitreihen (1925 - 2015) 19 Tabellen |
Beschreibungsansicht schließen |
Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8620
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen in den VGR, Deutschland 1950 – 2015.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1925 - 2015
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2004, 2016 [2016]) histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen in den VGR, Deutschland 1950 – 2015.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8620
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen in den VGR, Deutschland 1950 – 2015.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1925 - 2015
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2004, 2016 [2016]) histat - Datenkompilation online: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen in den VGR, Deutschland 1950 – 2015.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8620
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Die Entstehungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR bezieht sich im Wesentlichen auf die im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen und grenzt dies Wirtschaftsleistung – Bruttowertschöpfung und Bruttoinlandsprodukt – entsprechend nach dem Arbeitsort (bzw. Inlandskonzept) ab. Die Verteilungsrechnung der VGR weist die primäre und sekundäre Verteilung der gesamtwirtschaftlichen Einkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten bzw. Volkseinkommen) auf die drei Sektoren private Haushalte, Staat und Unternehmen nach und knüpft an die Einkommensentstehungsrechnung an. Ergebnisse der Verteilungsrechnung sind nach dem Wohnort- bzw. dem Inländerkonzept abgegrenzt. Die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
Aus den (VGR) werden regelmäßig Daten zur Verteilung des Einkommens auf die Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) und Sektoren bereitgestellt. Die Sektoren bilden die Zusammenfassung institutioneller Einheiten: nicht finanziellen Kapitalgesellschaften, finanziellen Kapitalgesellschaften, Staat, privaten Haushalten und private Organisationen ohne Erwerbszweck; der so abgegrenzten gesamten Volkswirtschaft steht die „übrige Welt“ gegenüber). In sektoraler Abgrenzung steht dabei vor allem das verfügbare Einkommen des Sektors „Private Haushalte“ einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck - wie Kirchen Sportvereine, Gewerkschaften - im Vordergrund. Die funktionale Betrachtung zeigt die Verteilung des Volkseinkommens auf Arbeitnehmereinkommen sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die Darstellung muss dabei auf Makroaggregate beschränkt bleiben, die bestenfalls noch um Durchschnittswerte je Einwohner, je Erwerbstätigen oder je Arbeitnehmer ergänzt werden können.
An den verschiedensten Stellen des Wirtschafts- und Geldkreislaufs fallen Einkommensgrößen an. Sie entstehen als Bruttolöhne und -gehälter und Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne und -gehälter plus die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber) im Arbeitsprozess am Arbeitsort (Inlandskonzept) bzw. am Wohnort (Inländerkonzept); sie sind als Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nachweisbar und werden als Primäreinkommen als Summe aus den zuvor genannten Einkommensarten nachgewiesen. Sie sind auch ein Wohlfahrtsindikator in Form des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte. Für Bruttolöhne und -gehälter und Arbeitnehmerentgelte (Arbeitsort) sind die Personen, die in der VGR als Einkommensbezieher betrachtet werden, die Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, Beamte, marginal Beschäftigte), für Primäreinkommen (Wohnort) die Arbeitnehmer, die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen (Einkommen aus Unternehmertätigkeit) und die privaten Haushalte (Einkommen aus Vermögen). Zieht man von den Primäreinkommen der privaten Haushalte die geleisteten Steuern und Sozialbeiträge ab und addiert die empfangenen monetären Sozialleistungen hinzu, erhält man das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte.
Der Begriff des verfügbaren Einkommens ist in der VGR weit gefasst. Hierzu zählen die auf den Markt erzielten Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Kapitalvermögen in Form von Zinseinkünften, Dividendenzahlungen und Pachteinkommen, Einkommen aus der Vermietung von Immobilien sowie Gewinnentnahmen von Eigentümern aus den ihnen gehörenden Personengesellschaften. Hinzu kommen monetäre Sozialleistungen aus privaten und öffentlichen Sicherungssystemen. Zu diesen Sozialleistungen zählen gesetzliche und betriebliche Renten, Leistungen an Arbeitslose, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter, öffentliche Pensionen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall durch Krankenkassen sowie Kinder- und Erziehungsgeld. Geleistete direkte Steuern, Sozialabgaben an öffentliche und private Institutionen sowie Zinsen auf Konsumenten- und Hypothekenkredite reduzieren das Einkommen. Darüber hinaus beinhaltet das verfügbare Einkommen in den VGR auch so genannte unterstellte Einkommen. So werden den privaten Haushalten Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen fortlaufend zugerechnet. Zudem entstehen Einkommen aus der Eigennutzung von Wohneigentum, die in den VGR wie eine unternehmerische Tätigkeit behandelt wird.
Das verfügbare Einkommen kann unter dem Gesichtspunkt der Verwendung für „Konsumausgaben“ oder für „Sparen“ eingesetzt werden. Gesamtwirtschaftlich sowie für den Staat und die Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich das Sparen durch Abzug der Konsumausgaben vom verfügbaren Einkommen. Bei den Kapitalgesellschaften und den Privaten Haushalten ist außerdem die Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche zu berücksichtigen. Die Sparquote ist der Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen.
Untersuchungen zur funktionalen Einkommensverteilung befassen sich mit der Aufteilung der bei der Güterproduktion erzielten Einkommen auf die im Produktionsprozess eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Einfachstes und zugleich bekanntestes Maß für die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung ist die (Brutto-) Lohnquote. Sie soll anzeigen, welcher Teil des Volkseinkommens dem Produktionsfaktor Arbeit zugeflossen ist. Die tatsächliche Lohnquote misst den Anteil des Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen. Da in die Berechnung der tatsächlichen Lohnquote auch der Effekt einer Veränderung in der Erwerbsstruktur einfließt, will man diesen Effekt auf die Lohnquote korrigieren. Dies erfolgt bei der Berechnung der bereinigten Lohnquote. Für die Ermittlung einer entsprechenden Zeitreihe wird die Erwerbstätigenstruktur auf der Höhe eines (zu bestimmenden) Basisjahres konstant gehalten.
Die Entstehungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR bezieht sich im Wesentlichen auf die im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen und grenzt dies Wirtschaftsleistung – Bruttowertschöpfung und Bruttoinlandsprodukt – entsprechend nach dem Arbeitsort (bzw. Inlandskonzept) ab. Die Verteilungsrechnung der VGR weist die primäre und sekundäre Verteilung der gesamtwirtschaftlichen Einkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten bzw. Volkseinkommen) auf die drei Sektoren private Haushalte, Staat und Unternehmen nach und knüpft an die Einkommensentstehungsrechnung an. Ergebnisse der Verteilungsrechnung sind nach dem Wohnort- bzw. dem Inländerkonzept abgegrenzt. Die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
Aus den (VGR) werden regelmäßig Daten zur Verteilung des Einkommens auf die Produktionsfaktoren (Arbeit und Kapital) und Sektoren bereitgestellt. Die Sektoren bilden die Zusammenfassung institutioneller Einheiten: nicht finanziellen Kapitalgesellschaften, finanziellen Kapitalgesellschaften, Staat, privaten Haushalten und private Organisationen ohne Erwerbszweck; der so abgegrenzten gesamten Volkswirtschaft steht die „übrige Welt“ gegenüber). In sektoraler Abgrenzung steht dabei vor allem das verfügbare Einkommen des Sektors „Private Haushalte“ einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck - wie Kirchen Sportvereine, Gewerkschaften - im Vordergrund. Die funktionale Betrachtung zeigt die Verteilung des Volkseinkommens auf Arbeitnehmereinkommen sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die Darstellung muss dabei auf Makroaggregate beschränkt bleiben, die bestenfalls noch um Durchschnittswerte je Einwohner, je Erwerbstätigen oder je Arbeitnehmer ergänzt werden können.
An den verschiedensten Stellen des Wirtschafts- und Geldkreislaufs fallen Einkommensgrößen an. Sie entstehen als Bruttolöhne und -gehälter und Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne und -gehälter plus die tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträge der Arbeitgeber) im Arbeitsprozess am Arbeitsort (Inlandskonzept) bzw. am Wohnort (Inländerkonzept); sie sind als Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nachweisbar und werden als Primäreinkommen als Summe aus den zuvor genannten Einkommensarten nachgewiesen. Sie sind auch ein Wohlfahrtsindikator in Form des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte. Für Bruttolöhne und -gehälter und Arbeitnehmerentgelte (Arbeitsort) sind die Personen, die in der VGR als Einkommensbezieher betrachtet werden, die Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, Beamte, marginal Beschäftigte), für Primäreinkommen (Wohnort) die Arbeitnehmer, die Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen (Einkommen aus Unternehmertätigkeit) und die privaten Haushalte (Einkommen aus Vermögen). Zieht man von den Primäreinkommen der privaten Haushalte die geleisteten Steuern und Sozialbeiträge ab und addiert die empfangenen monetären Sozialleistungen hinzu, erhält man das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte.
Der Begriff des verfügbaren Einkommens ist in der VGR weit gefasst. Hierzu zählen die auf den Markt erzielten Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Kapitalvermögen in Form von Zinseinkünften, Dividendenzahlungen und Pachteinkommen, Einkommen aus der Vermietung von Immobilien sowie Gewinnentnahmen von Eigentümern aus den ihnen gehörenden Personengesellschaften. Hinzu kommen monetäre Sozialleistungen aus privaten und öffentlichen Sicherungssystemen. Zu diesen Sozialleistungen zählen gesetzliche und betriebliche Renten, Leistungen an Arbeitslose, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter, öffentliche Pensionen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall durch Krankenkassen sowie Kinder- und Erziehungsgeld. Geleistete direkte Steuern, Sozialabgaben an öffentliche und private Institutionen sowie Zinsen auf Konsumenten- und Hypothekenkredite reduzieren das Einkommen. Darüber hinaus beinhaltet das verfügbare Einkommen in den VGR auch so genannte unterstellte Einkommen. So werden den privaten Haushalten Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen fortlaufend zugerechnet. Zudem entstehen Einkommen aus der Eigennutzung von Wohneigentum, die in den VGR wie eine unternehmerische Tätigkeit behandelt wird.
Das verfügbare Einkommen kann unter dem Gesichtspunkt der Verwendung für „Konsumausgaben“ oder für „Sparen“ eingesetzt werden. Gesamtwirtschaftlich sowie für den Staat und die Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich das Sparen durch Abzug der Konsumausgaben vom verfügbaren Einkommen. Bei den Kapitalgesellschaften und den Privaten Haushalten ist außerdem die Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche zu berücksichtigen. Die Sparquote ist der Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen.
Untersuchungen zur funktionalen Einkommensverteilung befassen sich mit der Aufteilung der bei der Güterproduktion erzielten Einkommen auf die im Produktionsprozess eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Einfachstes und zugleich bekanntestes Maß für die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung ist die (Brutto-) Lohnquote. Sie soll anzeigen, welcher Teil des Volkseinkommens dem Produktionsfaktor Arbeit zugeflossen ist. Die tatsächliche Lohnquote misst den Anteil des Arbeitnehmerentgelts am Volkseinkommen. Da in die Berechnung der tatsächlichen Lohnquote auch der Effekt einer Veränderung in der Erwerbsstruktur einfließt, will man diesen Effekt auf die Lohnquote korrigieren. Dies erfolgt bei der Berechnung der bereinigten Lohnquote. Für die Ermittlung einer entsprechenden Zeitreihe wird die Erwerbstätigenstruktur auf der Höhe eines (zu bestimmenden) Basisjahres konstant gehalten.
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland: 1950 - 1960: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin; früheres Bundesgebiet von 1961 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Saarland und Berlin – West. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin – Ost mit ein. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland: 1950 - 1960: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin; früheres Bundesgebiet von 1961 bis 1990, Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, einschl. Saarland und Berlin – West. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin – Ost mit ein. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
Mehr
Quellentypen:
Amtliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Publikationen des Statistischen Bundesamtes (Wiesbaden), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2004, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 2004, Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
Amtliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland: Publikationen des Statistischen Bundesamtes (Wiesbaden), Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2004, 2011: Statistisches Taschenbuch, Jg. 2004, Jg. 2010. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
A- Tabellen bis F-Tabellen:
Von 1950 bis 1969: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005: Statistisches Taschenbuch 2004. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
Von 1970 bis 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
G- Tabellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (/www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/). Stand: Januar 2016.
Bundesministerium für Finanzen, 2015: Monatsbericht 18.12,.2015. (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/12/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/ttp://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/12/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/). Stand: Januar 2016.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Statistisches Jahrbuch 2015, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, 12. Kapitel, S. 320-321.
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/VGR.pdf?__blob=publicationFile).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2016: VGR des Bundes - Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen: Deutschland. Bonn (www.destatis.de). Stand. 17.02.2016.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2016: VGR des Bundes - Verfügbares Einkommen, Sparen der privaten Haushalte, Deutschland (www.destatis.de). Stand: 22.02.2016.
A- Tabellen bis F-Tabellen:
Von 1950 bis 1969: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005: Statistisches Taschenbuch 2004. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
Von 1970 bis 2010: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2012: Statistisches Taschenbuch 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn (www.bmas.de).
G- Tabellen:
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (/www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen/). Stand: Januar 2016.
Bundesministerium für Finanzen, 2015: Monatsbericht 18.12,.2015. (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/12/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/ttp://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/12/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/). Stand: Januar 2016.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2015: Statistisches Jahrbuch 2015, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, 12. Kapitel, S. 320-321.
(https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/VGR.pdf?__blob=publicationFile).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2016: VGR des Bundes - Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen: Deutschland. Bonn (www.destatis.de). Stand. 17.02.2016.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2016: VGR des Bundes - Verfügbares Einkommen, Sparen der privaten Haushalte, Deutschland (www.destatis.de). Stand: 22.02.2016.
Mehr
Anmerkungen:
Einleitung. VGR
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst umfassendes und übersichtliches quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in Deutschland zu geben. Dabei werden alle Wirtschaftseinheiten (Personen, Institutionen) mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs wichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundenen Vorgängen (produzieren, verteilen, konsumieren, investieren, finanzieren>) einbezogen. Die Wirtschaftseinheiten und ihre Tätigkeiten werden zu großen Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren) zusammengefasst.
Zur Volkswirtschaft wird die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten gerechnet, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet haben (Inlandskonzept). Ein Wirtschaftsgebiet kann die gesamte Volkswirtschaft sein (z.B. Deutschland) oder ein Teil davon (z.B. ein Bundesland). Die Region außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsgebiets wird nicht als Ausland bezeichnet, sondern als „übrige Welt“.
Die Inlandsproduktberechnung ist vor allem auf die zahlenmäßige Darstellung von Marktvorgängen ausgerichtet. Das Statistische Bundesamt berechnet und veröffentlicht Angaben zur Entstehung, Verwendung und Verteilung des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Im Mittelpunkt der Verteilungsrechnung steht die Verteilung des Volkseinkommens (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten), das die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen darstellt, die den inländischen Sektoren zufließt. Diese Gesamtheit besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens wird zwischen zwei Haupteinkommensarten unterschieden: den Arbeitnehmerentgelten und den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die Gliederung der Gesamteinkommen in diese beiden Einkommensarten stellt die Einkommensverteilung nach funktionalen Gesichtspunkten dar.
In dem beigefügten Dokument ist eine schematische Darstellung der wichtigsten Begriffe aus der Verteilungsrechnung der VGR wiedergegeben (Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main, 2003). Das Schaubild zeigt den Zusammenhang zwischen Entstehungsrechnung und Verteilungsrechnung der VGR und den rechnerischen Weg, um vom Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten) zum Primäreinkommen und verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu kommen.
I. Glossar der wichtigsten Begriffe
Mit dem Übergang von der Mikro- zur Makroökonomie erfolgt auch der Übergang von der Betrachtung der Einzelgüter zur gesamtwirtschaftlichen Leistung. Diese wird in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) mit dem Bruttoinlandprodukt und dem Bruttonationaleinkommen gemessen. Die Erhebungen werden durch das Statistische Bundesamt auf der Grundlage des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) durchgeführt.
Im Mittelpunkt der Verteilungsrechnung steht die Verteilung des Volkseinkommens (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten), das die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen darstellt, die den inländischen Sektoren (Gesamte Volkswirtschaft; nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften, Staat, Private Haushalte und private Org. ohne Erwerbszweck, übrige Welt) zufließt. Diese Gesamtheit besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
(1) Inlands-versus Inländerkonzept in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR):
Den Erläuterungen einzelner Begriffe der VGR (hier: der Verteilungsrechnung) sei eine wichtige Unterscheidung in den VGR vorangestellt.
Man unterscheidet hinsichtlich des Gebietes, in dem wirtschaftliche Leistungen entstehen, zwischen dem Inlandkonzept (Gebietsansässige) und dem Inländerkonzept (Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz oder Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet haben). Das Inlandskonzept bezieht sich auf die Beträge, die im Inland produziert werden; das Inländerkonzept bezieht sich auf die Beträge, die letztlich Inländern (nach dem Wohnort) zufließen.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) erfasst die Summe der Güter und Dienstleistungen, die in den Grenzen eines Landes (oder einer Verwaltungseinheit) in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in einem Jahr) hergestellt bzw. gekauft werden. Aufgrund dieser Bezugsebene spricht man bei seiner Erhebung vom Inlandsprinzip.
Die dabei von den Inländern (= ständige Bewohner Landes oder einer Verwaltungseinheit) erzielten Bruttoprimäreinkommen werden mit dem Bruttonationaleinkommen BNE), dem früheren Bruttosozialprodukt gemessen.
BIP und BNE unterscheiden sich durch den Saldo der Primäreinkommen aus der übrigen Welt, d.h. man addieret zum BIP die Primäreinkommen der Inländer im Ausland und subtrahiert die Einkommen der Ausländer im Inland und erhält das BNE:
BNE = BIP + empfangene Primäreinkommen aus der übrigen Welt – geleistete Primäreinkommen an die übrige Welt.
Bei den Einkommen besagt das Inlandskonzept, dass es sich um Einkommen handelt, die im Zuge der Produktion bei inländischen Wirtschaftseinheiten entstanden sind. Die volkswirtschaftliche Produktion und die damit verbundene Einkommensentstehung werden nach dem Inlandskonzept nachgewiesen.
Die Verteilung, Umverteilung und Verwendung des Einkommens wird nach dem Inländerkonzept dargestellt, d.h. in allen Einkommensgrößen (vom Nettonationaleinkommen bis zum verfügbaren Einkommen der Volkswirtschaft) sind die von der übrigen Welt empfangenen Einkommen enthalten, nicht jedoch die an die übrige Welt geleisteten Einkommen.
Für die Stärke einer Wirtschaft in einem Gebiet ist das Inlandskonzept (Bruttoinlandprodukt, BIP) entscheidend, für die verfügbaren Einkommen und die Nachfrage in einem Gebiet ist das Inländerkonzept (Bruttosozialprodukt = Bruttonationaleinkommen) entscheidend.
Brutto- und Nettogrößen von BIP und BNE (bzw. früher Bruttosozialprodukt) unterscheiden sich durch die Abschreibungen. Als Wertübertragungen aus in bereits in den Vorjahren erfassten Investitionsgütern sind sie nicht Bestandteil der jeweils neuen Wertschöpfung.
(2) Das Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten):
Das Volkeinkommen ist die Summe der von Inländern empfangenen Faktoreinkommen, berechnet als Summe aller von Inländern im Laufe eines Jahres aus dem In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen, wie Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen, Pachten und Gewinne der Unternehmen, die die inländischen Wirtschaftseinheiten in einer Periode (ein Jahr) empfangen haben. Das Volkseinkommen als die Summe aller Faktoreinkommen umfasst also nur diejenigen Primäreinkommen, welche als Gegenleistung für den Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital gezahlt wurden. Es umfasst – in der Gliederung nach Sektoren – die Erwerbs- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens werden zwei wichtige Einkommensarten unterschieden: die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Unternehmens- und Vermögenseinkommen der Inländer).
Betont werden muss noch, dass es sich bei dem Volkseinkommen ausschließlich um die Summe der den Produktionsfaktoren im Wege der primären Verteilung zufließenden Einkommen handelt. Die sekundäre Einkommensverteilung, d.h. die „Umverteilung“ von Einkommen durch die öffentliche Hand, spielt für das Volkseinkommen keine Rolle.
Addiert man zum Volkseinkommen die Nettoproduktionsabgaben (Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen) hinzu, die der Staat als seinen Anteil an den Faktorkosten ansieht und der sich in entsprechend höheren Marktpreisen niederschlägt, erhält man das sogenannte „Nettosozialprodukt zu Marktpreisen“ (Nettonationaleinkommen).
(3) Bruttosozialprodukt (inzwischen ersetzt durch den Begriff „Bruttonationaleinkommen“):
Addiert man zu der Größe „Nettosozialprodukt zu Marktpreisen“ die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen, ergibt sich das Bruttosozialprodukt. Dieser umfassende Einkommensbegriff wurde im ESVG 95 durch das Bruttonationaleinkommen ersetzt, konzeptionell sind beide Begriffe identisch.
Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den inländischen Wirtschaftseinheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen. Es umfasst von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelte, Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen, per Saldo empfangene Vermögenseinkommen, Bruttobetriebsüberschuss und Bruttoselbständigeneinkommen sowie Abschreibungen. Im Inland entstandene Primäreinkommen, die an die übrige Welt geleistet wurden (z.B. Zinsen, Dividenden, Pendlereinkommen, Gütersteuern) werden (anders als beim Bruttoinlandprodukt, BIP) nicht mitgerechnet. Dagegen sind diejenigen Primäreinkommen einbezogen, die inländische Wirtschaftseinheiten aus der übrigen Welt empfangen haben.
(4) Bruttoinlandprodukt (BIP):
Für das nach dem Inländerkonzept berechnete Bruttonationaleinkommen und das nach dem Inlandskonzept berechnete BIP gilt unter Berücksichtigung der Beziehungen des Inlands mit der übrigen Welt:
Bruttoinlandprodukt (zu Marktpreisen) = Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) +
Saldo der Primäreinkommen mit der übrigen Welt.
Zieht man somit vom Bruttonationaleinkommen die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ab, die für im Ausland erbrachte Leistungen gezahlt wurden und fügt umgekehrt diejenigen Erwerbs- und Vermögenseinkommen hinzu, die ins Ausland geflossen sind - berichtigt man also das Bruttonationaleinkommen um den Saldo dieser Zu- und Abflüsse - erhält man das Bruttoinlandprodukt.
BIP + Saldo der Primäreinkommen mit der übrigen Welt (= empfangene Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland – geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen ins Ausland)
= Bruttonationaleinkommen (früher: Bruttosozialprodukt)
- Abschreibungen = Primäreinkommen (Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. Nettonationaleinkommen)
- Produktions- und Importabgaben abzl. Subventionen = Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten).
Das Volkseinkommen besteht aus zwei Hauptkomponenten: Dem Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit und dem Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Bei dieser Aufgliederung ist von vornherein zu beachten, dass es sich nur um eine funktionale, keinesfalls um eine personale Verteilung handeln kann. Bezieher von Einkommen aus unselbständiger Arbeit können daneben auch noch Einkommen aus Unternehmertätigkeit (z.B. aus einer Nebenbeschäftigung als Selbständiger) und/oder aus Vermögen (z.B. Miet- bzw. Zinseinkünfte) beziehen, Selbständige oder deren mithelfende Familienangehörige solche auch aus einer abhängigen Arbeit.
(5) Arbeitnehmerentgelt:
Faktoreinkommen aus unselbständiger Arbeit. Geleistete Arbeitnehmerentgelte sind im Inland entstanden und an Inländer oder die übrige Welt geflossen. Empfangene Arbeitnehmerentgelte sind an Inländer geflossen und im Inland oder in der übrigen Welt entstanden.
(6) Faktoreinkommen:
Das Faktoreinkommen ist der Teil der Primäreinkommen ohne Nettoproduktionsabgaben (= Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen). Die Summe aller von Inländern empfangenen Faktoreinkommen ist das Volkseinkommen.
(7a) Nettoproduktionsabgaben:
Die Nettoproduktionsabgaben umfassen die Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen. Sie werden als Einkommen des Staates, das durch „Mitwirkung an der Produktion“ entsteht. Die Nettoproduktionsabgaben sind Bestandteil der Primäreinkommen.
(7b) Produktions- und Importabgaben:
Sie umfassen Steuern oder ähnliche Abgaben, die vor der Gewinnermittlung abziehbar sind (früher: indirekte Steuern). Sie beinhalten die Einkommen des Staates in Form laufender Transfers und setzen sich additiv aus den Gütersteuern und den sonstigen Produktionsabgaben zusammen.
(8) Primäreinkommen, Nettonationaleinkommen:
Primäreinkommen sind Einkommen, das durch Mitwirkung bei der Produktion entsteht. Das Primäreinkommen eines Sektors ist die folgende Summe:
Betriebsüberschuss bzw. Selbständigeneinkommen der Inländer
+ Arbeitnehmerentgelte der Inländer (empfangen)
+ Nettovermögenseinkommen (empfangene – geleistete Vermögenseinkommen)
+ Nettoproduktionsabgaben (empfangene Produktions- und Importabgaben abzüglich geleistete Subventionen).
Das Primäreinkommen entspricht dem bisherigen empfangenen Einkommen aus unselbständiger Arbeit und aus Unternehmertätigkeit und Vermögen plus den Nettoproduktionsabgaben.
Die Summe aller Primäreinkommen der Inländer in der gesamten Volkswirtschaft ist das Nettonationaleinkommen.
Das Volkseinkommen erhält man aus:
Volkseinkommen = Nettonationaleinkommen – Nettoproduktionsabgaben.
Das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen ist das Bruttonationaleinkommen abzüglich der Abschreibungen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten: abzüglich des Saldos aus Produktions- und Importabgaben minus Subventionen ( = Volkseinkommen).
(9) Bruttolöhne und -gehälter:
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens wird zwischen den Einkommensarten „Arbeitnehmerentgelte“ (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit) und „ Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ unterschieden. Die Gliederung der Gesamteinkommen in diese beiden Einkommensarten stellt die Einkommensverteilung nach funktionalen Gesichtspunkten dar.
Hauptbestandteil der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ist die volkswirtschaftliche Bruttolohn- und –gehaltsumme. Das ist die Summe der insgesamt an Arbeiter, Angestellte und Beamte gezahlten Bruttolöhne und –gehälter einschließlich aller Zulagen und Zuschläge (z.B. Orts- und Familienzuschläge, nicht jedoch die zur Umverteilung gehörenden Kindergelder).
Unter „Bruttolöhnen- und gehältern“ versteht die VGR alle Löhne und Gehälter, die Entgeltempfängern aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis zufließen, vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer. Einbezogen sind alle Arbeitnehmergruppen, d.h. neben Arbeitern, Angestellten, Beamten, Auszubildenden auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte sowie leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder. Neben den ausgezahlten Entgelten werden außerdem alle geldwerten Leistungen – z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien – berücksichtigt.
Zu den Bruttolöhnen und-gehältern gehören nicht die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
Die Bruttolöhne und -gehälter ergeben zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung das Arbeitnehmerentgelt.
Aus den Bruttolöhnen und -gehältern werden die Nettolöhne und -gehälter durch Abzug der Lohn- und Einkommensteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (Sozialbeiträge) ermittelt (die Nettolohn- und -gehaltssumme).
(10) Arbeitnehmerentgelte (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit):
Zum Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit zählen neben der Bruttolohn- und gehaltsumme auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialen Sicherung. Unter diesen Begriff fallen jedoch nicht nur die tatsächlich gezahlten Arbeitgeberbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sowie übernommene Beiträge für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer), sondern auch „unterstellte“ Beiträge der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die zum Ausgleich für die beitragsfreien Pensionsansprüche der Beamten dienen. Zu den unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung.
(11) Unternehmens- und Vermögenseinkommen:
Während für das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit ausreichendes und gesichertes statistische Material aus den verschiedenste (Primar-) Quellen vorliegt, trifft dies gleichermaßen für das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht zu. Zudem handelt es sich um eine sehr heterogene Größe, die sich noch stärker aufgliedert als das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit.
In der VGR fließt das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen an mehrere „Sektoren“: „Private Haushalte“, Private Organisationen ohne Erwerbscharkater“, „Unternehmen“ und Staat“. Die Einkommen aus unselbständiger Arbeit kommen dagegen ausschließlich dem Sektor „Private Haushalte“ zu gute.
Einkommen aus Unternehmertätigkeit stammen aus allen Wirtschaftsbereichen und Unternehmensformen einschließlich der Selbständigentätigkeiten vom Handwerk bis zum den freien Berufen. Sie schließen einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ebenso ein wie das „Entgelt“ für das eingesetzte eigene und fremde Sach- und Geldkapital der Unternehmen und für die unternehmerische Leistung.
Die breite Palette der Vermögenseinkommen erfasst neben den tatsächlichen Mieten auch unterstellte Mieten für eigengenutzte Wohnungen.
Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Tatsache begründet, dass diese Einkommen, insbesondere soweit sie aus der Unternehmertätigkeit resultieren, sowohl privaten Haushalten zugfließen als auch in Form nichtentnommener Gewinne in den Unternehmen verbleiben können.
Wenn auch für einzelne einkommensarten durchaus ausreichende statistische Unterlagen vorhanden bzw. zuverlässige Schätzungen möglich sind, ist doch letztlich die Gesamtgröße der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nur das Ergebnis einer „Restrechnung“. In der VGR sind „Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ der Teil des Volkseinkommens oder der Nettowertschöpfung, der nicht aus Arbeitnehmerentgelt (Bruttolohn- und gehaltsumme sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber) besteht. Es handelt sich damit um eine Restgröße. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus den Unternehmensgewinnen – inklusive eines kalkulatorischen Unternehmerlohns – und den per Saldo von privaten Haushalten empfangenen und vom Staat geleisteten Vermögenseinkommen zusammen. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen umfassen die Einkommen der privaten Haushalte und des Staates aus Zinsen, Nettopachten und immateriellen Werten, aus Dividenden und sonstigen Ausschüttungen der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Zieht man von den Bruttounternehmens- und Vermögenseinkommen die direkten Steuern und andere geleistete Übertragungen (z.B. die Pflichtbeiträge der Selbständigen zur Sozialversicherung) ab, gelangt man zum Nettobetrag der Unternehmens- und Vermögenseinkommen.
(12) Nettoeinkommen, verfügbares Einkommen:
Wie erwähnt, zeigt die Größe „Volkseinkommen“ nur die primäre Einkommensverteilung, und diese nur in funktionaler Sicht. Sie ist jedoch die Ausgangsbasis für die Umverteilung, die die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung im weiteren Ablauf sichtbar macht. Zur Abrundung der Darstellung soll sie hier noch kurz aufgeführt und dabei gleichzeitig auch der Übergang zur Verwendungsseite der Gesamtrechnung angerissen werden.
Aus dem Anteil am Volkseinkommen ist die Verteilungsposition der einzelnen Sektoren noch nicht ablesbar. Zum einen enthalten die Bruttoeinkommen noch die von den Sektoren zu zahlenden direkten Steuern und andere zu leistende (laufende) Transfers (bei den privaten Haushalten z.B. die Sozialbeiträge). Zum anderen sind die empfangenen Übertragungen (bei den privaten Haushalten z.B. Renten, Pensionen und Sozialhilfe) noch unberücksichtigt.
Zieht man von der Bruttolohn- und –gehaltsumme die Arbeitnehmerbeiträge und die Lohnsteuern ab, ergibt sich die Nettolohn- und –gehaltsumme. Sie fließt in vollem Umfang dem Sektor „Private Haushalte“ zu. Die Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen werden jedoch nur teilweise dem Sektor „Private Haushalte“ zugerechnet, nämlich nach Abzug der nichtentnommenen Gewinne der Unternehmen und der Einkommen des Staates. Letztere bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.
Außer den so ermittelten Nettoeinkommen der privaten Haushalte erhalten diese noch Übertragungseinkommen. Diese umfassen Leistungen der Sozialversicherung und öffentliche Sozialleistungen sowie sonstige Übertragungseinkommen. Von den „empfangenen“ Übertragungen werden die – wenn auch von der Größenordnung nicht ins Gewicht fallenden – „geleisteten“ Übertragungen (z.B. Rückzahlungen von Sozialhilfe oder von zu viel gezahlten Leistungen) abgezogen. Durch Abzug der direkten Steuern und anderen geleisteten Transfers vom Bruttoeinkommen und Hinzurechnung der empfangenen Übertragungen gelangt man zum verfügbaren Einkommen der Sektoren.
Volkseinkommen
- Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit
= Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit
- Arbeitgeberbeiträge (u.a. zur Sozialversicherung)
= Bruttolohn- und –gehaltsumme
- Abzüge (Lohnsteuer und Beiträge zur Sozial- und Pflegeversicherung)
= Nettolohn- und -gehaltsumme
+ Nettoeinkommen der privaten Haushalte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
+ Saldo der Übertragungen
= Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Die Summe aller den privaten Haushalten im Wege der primären wie sekundären Verteilung zufließenden Mittel einer Periode stellt das „verfügbare Einkommen“ der privaten Haushalte dar. Soweit es nicht gespart wird, steht es für den Privatverbrauch bereit.
Damit wird zur Verwendungsseite der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung übergegangen. Sie setzt sich aus dem oben erwähnten Privatverbrauch, dem Staatsverbrauch, den Bruttoinvestitionen (Anlageinvestitionen einschließlich Saldo der Vorratsänderungen) und den sogenannten Außenbeitrag (Ausfuhr minus Einfuhr) zusammen, die sich wieder zum Bruttoinlandprodukt aufaddieren:
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
- Ersparnis der privaten Haushalte
= Privatverbrauch der privaten Haushalte
+ Staatsverbbrauch
+ Bruttoinvestitionen
+ Außenbeitrag (Ausfuhr - Einfuhr )
= Bruttoinlandprodukt.
(13) Sekundäre Einkommensverteilung, verfügbares Einkommen:
Der Begriff des verfügbaren Einkommens ist in der VGR weit gefasst. Hierzu zählen die auf den Markt erzielten Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Kapitalvermögen in Form von Zinseinkünften, Dividendenzahlungen und Pachteinkommen, Einkommen aus der Vermietung von Immobilien sowie Gewinnentnahmen von Eigentümern aus den ihnen gehörenden Personengesellschaften. Hinzu kommen monetäre Sozialleistungen aus privaten und öffentlichen Sicherungssystemen. Zu diesen Sozialleistungen zählen gesetzliche und betriebliche Renten, Leistungen an Arbeitslose, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter, öffentliche Pensionen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall durch Krankenkassen sowie Kinder- und Erziehungsgeld. Geleistete direkte Steuern, Sozialabgaben an öffentliche und private Institutionen sowie Zinsen auf Konsumenten- und Hypothekenkredite reduzieren das Einkommen.
Darüber hinaus beinhaltet das verfügbare Einkommen in den VGR auch so genannte unterstellte Einkommen. So werden den privaten Haushalten Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen fortlaufend zugerechnet. Zudem entstehen Einkommen aus der Eigennutzung von Wohneigentum, die in den VGR wie eine unternehmerische Tätigkeit behandelt wird.
Unter Berücksichtigung der Korrekturposten „Steuern“, Sozialbeiträge“ und „Monetäre Sozialleistungen“ gelangt man vom Primäreinkommen (Nettonationaleinkommen) zu dem „Verfügbaren Einkommen“. Man spricht bei diesen Korrekturposten von Umverteilungsvorgängen, ohne deren Berücksichtigung sich lediglich ein Bild der sogenannten primären Einkommensverteilung (auch: Primärverteilung genannt) ergibt. Die Einkommensverteilung nach Berücksichtigung der Umverteilungsvorgänge stellt demgegenüber die Verteilung der verfügbaren Einkommen bzw. die sekundäre Einkommensverteilung (oder: Sekundärverteilung) dar.
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist in der VGR jener Teil der Summe aus ihren Erwerbs-, Vermögens- und Übertragungseinkommen, der nach Abzug von Steuern der privaten Haushalte, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der sonstigen laufenden Übertragungen der privaten Haushalte an Unternehmen, Staat und der übrigen Welt verfügbar ist.
Primäreinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten)
- Geleistete Einkommen- und Vermögensteuern
+ Empfangene Einkommen- und Vermögensteuer
- Geleistete Sozialbeiträge
+ Empfangene Sozialbeiträge
- Geleistete monetäre Sozialleistungen
+ empfangene monetäre Sozialleistungen
- Geleistete sonstige laufende Transfers
+ empfangene sonstige laufende Transfers
= Verfügbares Einkommen (der Inländer)
Das verfügbare Einkommen kann unter dem Gesichtspunkt der Verwendung für „Konsumausgaben“ oder für „Sparen“ eingesetzt werden. Gesamtwirtschaftlich sowie für den Staat und die Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich das Sparen durch Abzug der Konsumausgaben vom verfügbaren Einkommen. Bei den Kapitalgesellschaften und den Privaten Haushalten ist außerdem die Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche zu berücksichtigen. Bei den Privaten Haushalten erhöht sie das verwendungsfähige Einkommen und zugleich das Sparen.
Verfügbares Einkommen
- Konsumausgaben
+ Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
= Sparen.
Die Sparquote ist der Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen. Man gewinnt mit der Sparquote einen Indikator dafür, welche Einkommensteile im Ergebnis nicht verbraucht, sondern zur Bildung von Sach- und Geldvermögen oder für Vermögentransfers an andere Wirtschaftssubjekte verwendet worden sind.
Zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Sparquote wird das Sparen aller inländischen Sektoren am gesamten Verfügbaren Einkommen der Volkswirtschaft gemessen (das Nettonationaleinkommen zuzüglich des Saldos der aus der übrigen Welt empfangenen laufenden Transfers).
Unter den sektoralen Sparquoten ist in der wirtschaftspolitischen Diskussion jede der privaten Haushalte am gebräuchlichsten. In diesem Fall wird das Sparen der privaten Haushalte auf deren Verfügbares Einkommen bezogen.
(14) Lohnquote (Volkseinkommensquote):
Untersuchungen zur funktionalen Einkommensverteilung befassen sich mit der Aufteilung der bei der Güterproduktion erzielten Einkommen auf die im Produktionsprozess eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Einfachstes und zugleich bekanntestes Maß für die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung ist die (Brutto-) Lohnquote. Sie soll anzeigen, welcher Teil des Volkseinkommens dem Produktionsfaktor Arbeit zugeflossen ist.
Wie jede Quote ist auch die Lohnquote das Verhältnis von zwei absoluten Größen zueinander, also eine relative oder eine Prozentzahl. In der Regel wird das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (Löhne und Gehälter) als Zähler verwandt, neuerdings in der amtlichen Statistik auch als Arbeitnehmerentgelte bezeichnet. Als Nenner des Quotienten „Lohnquote“ dient in der Regel das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, das Volkseinkommen.
Die Lohnquote spielt bei der Beurteilung der Einkommensverteilung und im Rahmen der staatlichen Verteilungspolitik (Umverteilung) eine bedeutende Rolle. Die gesamtwirtschaftliche Lohnquote besitzt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Sie wird durch die Veränderung der Beschäftigtenstruktur beeinflusst, insbesondere durch Verschiebungen im Verhältnis von abhängig zu selbständig Erwerbstätigen, da die Erwerbseinkommen der letzteren nicht in der Lohnquote enthalten sind. Für eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf wird die Lohnquote bereinigt. Dabei wird die Lohnquote bei konstant gehaltenem Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen eines bestimmten Jahres (Basisjahr) berechnet. Damit werden praktisch die Auswirkungen von Veränderungen in der Erwerbsstruktur herausgefiltert. Im Basisjahr ist die gesamtwirtschaftliche und die bereinigte Lohnquote gleich groß.
Diese Form der Bereinigung spielt vor allem in der verteilungspolitischen Diskussion eine Rolle. Zweck dieser Bereinigung ist es, den Teil der Veränderungen der Lohnquote zu eliminieren, der auf Veränderungen der Beschäftigtenstruktur, vor allem auf die absolute, zumindest aber – im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen – relative Zunahme der Zahl der abhängig Beschäftigten, zurückzuführen ist.
Ein Nachteil dieser Bereinigung der Lohnquote ist, dass das Niveau davon abhängt, welches Basisjahr man zugrunde legt. Sie ist daher nur zur Beschreibung von Veränderungen der Verteilung zwischen Lohn- und Gewinneinkommen geeignet, nicht zur Beschreibung des Verhältnisses für ein aktuelles Jahr.
(II) Zentrale Revisionen der VGR ab den 1990er Jahren
Unter einer Revision versteht man die Überarbeitung der Ergebnisse durch zum Beispiel Ein-beziehung neuer Daten, neuer Statistiken und/oder neuer Methoden in das Rechenwerk. Da-
bei wird zwischen laufenden Revisionen, die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale bzw. Jahre beziehen, und umfassenden bzw. „großen“ Revisionen unterschieden. Letztere
bedeuten die grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR bzw. sehr langer Zeitreihen.
Eine solche umfassende Revision der VGR findet alle 5 bis 10 Jahre statt (zuletzt in 2005, unter anderem zur Einführung der Vorjahrespreisbasis).
Gründe für umfassende Revisionen können sein, dass zum Beispiel
- neue Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und ähnliches in das Rechenwerk eingeführt werden;
- neue, bislang nicht verwendete statistische Berechnungsgrundlagen eingebaut werden;
- neue Berechnungsmethoden angewendet werden;
- die Darstellung modernisiert und gegebenenfalls neue Begriffe eingeführt werden;
- die internationale Vergleichbarkeit erhöht werden soll.
Die Definitionen stimmen vollständig mit denen des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 überein, so dass europaweit harmoni-
sierte und vergleichbare Angaben vorliegen. Weltweit ist eine hohe Vergleichbarkeit der VGR
durch die Anwendung des System of National Accounts (SNA 1993) der Vereinten Nationen
gegeben. Allerdings ist das SNA nicht rechtsverbindlich.
Neben den laufenden Revisionen ("current revisions"), die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale oder Jahre beziehen, gibt es in den VGR etwa alle fünf Jahre so genannte Generalrevisionen ("major revisions"). Bei diesen umfassenden Revisionen findet eine grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR statt, zuletzt 1999, 2005, 2011 und 2014.
1.1 VGR - Revision 1999 (nach ESVG 1995):
Im Frühjahr 1999 wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt. Inzwischen liegen für die Länder der Europäischen Union rückgerechnete Ergebnisse nach dem ESVG 1995 vor, so dass in den Tabellen des Statistischen Bundesamtes ein Zeitraum ab dem Jahre 1970 dargestellt werden kann. Für die Jahre 1950 bis 1969 liegen zu den Größen der VGR nur unrevidierte Angaben in Preisen von 1991 vor, basierend auf dem ESVG 1979. Wesentliche Änderungen des ESVG 1995 gegenüber dem ESVG 1975 betreffen Konzepte und Definitionen, die sich drei Gruppen einordnen lassen:
- Gruppe 1: Konzeptänderungen mit Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen, BNE (bisher: Bruttosozialprodukt);
- Gruppe 2: Konzeptänderungen mit Auswirkungen nur auf das Bruttonationaleinkommen (BNE);
- Gruppe 3: Konzeptänderungen ohne Auswirkungen auf das BIP und das BNE.
Die stärksten Auswirkungen auf das Niveau des BIP und des BNE resultieren aus dem neu abgegrenzten, erweiterten Investitionsbegriff. Neu ist vor allem, das die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen in die Anlageinvestitionen einbezogen werden. Vom Umfang am bedeutendsten sind hier die erworbene sowie selbsterstellte Software und große Datenbanken (im ESVG 1979: Vorleistungen).
Eine Konzeptänderung mit deutlichem Einfluss auf die Höhe des BIP stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen auf die gesamten Anlagegüter (tiere ausgenommen) dar. Im Gegensatz zum ESVG 1979 werden nunmehr öffentliche Investitionen in Straßen, Brücken, Kanalisation, Dämme, Kanäle usw. abgeschrieben, was zu einem höheren Niveau der Bruttowertschöpfung und der Konsumausgaben des Staates (Staatsverbrauch) und damit des BIP führt.
Auch die Übergangspositionen vom BIP zum BNE sind von Konzeptänderungen betroffen. Die von der Größenordnung her bedeutendste Konzeptänderung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Begriffs „Primäreinkommen“ im ESVG 1995, der außer dem Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen den Saldo aus empfangenen Subventionen und geleisteten Produktions- und Importabgaben umfasst. Die Änderung besteht darin, dass bei dem Übergang vom BIP zum BNE nach dem ESVG 1995 zusätzlich zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit der übrigen Welt die von der EU empfangenen Subventionen zu addieren und die geleisteten Produktions- und Importabgaben an die EU abzuziehen sind. Die an die EU geleisteten Produktions- und Importabgaben umfassen insbesondere die traditionellen Eigenmittel der EU, also die Zolleinnahmen aus dem Handel mit Drittländern, die Einnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und die Mehrwertsteuereigenmittel.
1.2 VGR - Revision 2005:
Im Rahmen der VGR-Revision 2005 wurden insbesondere zwei konzeptionelle Neuerungen vorgenommen, die beide Folge verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften sind:
- Die Einführung der Vorjahrespreisbasis an die Stelle der bisher üblichen Festpreisbasis bei der Deflationierung (als Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Preis- und Volumensmessung). Damit verbunden ist die Einführung von sog. Kettenindizes.
- Die neugeregelte Verbuchung von Bankdienstleistungen, die nun als „Finanzserviceleistung, indirekte Messung (FISIM)“ auf die einzelnen Verwendungszwecke (Vorleistungen, Konsum, Exporte, Importe) aufgeteilt werden. Die indirekt gemessenen Finanzserviceleistungen gehen damit - soweit sie nicht als Vorleistungen direkt im Produktionsprozess verbraucht werden – in die Größe des BIP und dessen Verwendungskategorien Konsum und Exporte (abzüglich Importe) ein
Diese Konzeptänderungen wurden auch für den Zeitraum von 1970 bis 19991 für das frühere umgesetzt: Mit der Revision der VGR in 2005 wurden damit auch vergleichbare Zeitreihen der VGR für die Jahre 1970 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet vorgelegt und eine Datenlücke geschlossen, die durch die erheblichen konzeptionellen Änderungen der Revision 2005 verursacht worden war.
Für weiter zurückgehende historische Analysen stehen dagegen keine voll vergleichbaren Zeitreihen der VGR zur Verfügung. In der Vergangenheit war es dagegen immer wieder gelungen, vergleichbare Zeitreihen ab dem Jahr 1950 zu produzieren. Dies war letztmalig im Jahr 1993 der Fall, als die Preisbasis von 1985 auf 1991 umgestellt wurde. Zwei Jahre zuvor hatte im Rahmen der großen VGR-Revision 1991 letztmalig eine komplette Rückrechnung bis zum Jahr 1950 stattgefunden.
1.3 VGR - Revision 2011:
Die VGR – Revision 2011 dient in erster Linie der Umstellung auf die neuen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikationen. Das sind insbesondere die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sowie das revidierte Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken. (GP 2009).
Neben der Umstellung auf die neuen Klassifikationen wurde auch das Referenzjahr für die Verkettung von preisbereinigten Größen aktualisiert: das neue Referenzjahr für die Bildung des Kettenindex ist 2005 (Gebiet: Deutschland).
Darüber hinaus wurden alle bisherigen Berechnungen überprüft und bei Bedarf überarbeitet und neue Erkenntnisse soweit möglich in die Rechnungen integriert. Dadurch ist es in den gesamten Zeitraum ab 1991 zu Korrekturen unterschiedlicher Größenordnungen gekommen und letztlich ein komplett neuer Datensatz entstanden.
1.4 Generalrevision der VGR für den Zeitraum 1991 bis 2014 (Deutschland):
Hauptanlass dieser umfassenden Revision ist die Implementierung eines neuen internationalen methodischen Regelwerks, nämlich des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, das seinerseits auf dem „System of National Accounts (SNA)“ 2008 der Vereinten Nationen basiert. In Deutschland wurde dies zum Anlass genommen, darüber hinaus die Berechnungsmethoden und Quellen des gesamten Rechenwerks auf den Prüfstand zu stellen. Somit ist die Generalrevision der VGR 2014 mit einer kompletten Überarbeitung des gesamten Tabellenwerks verbunden. Dabei wurden alle VGR-Aggregate in voller Tiefe bis zum Jahr 1991 zurückgerechnet, damit den Datennutzern auch nach dem Übergang auf das ESVG 2010 methodisch konsistente lange Zeitreihen zur Verfügung stehen. Die Generalrevision 2014 wurde ebenfalls dazu genutzt, neue Datenquellen einzuarbeiten. Zu nennen sind insbesondere die Ergebnisse des Zensus 2011, die in den VGR in der Erwerbstätigenrechnung sowie für die Berechnung der Wertschöpfung aus Wohnungsvermietung genutzt werden.
Einige Konzeptänderungen der ESVG 2010 verändern auch das Niveau des Bruttoinlandprodukts, andere Konzeptänderungen stellen grundlegende Neuerungen dar. Beides trifft auf die Behandlung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) zu, die bisher im Wesentlichen als Vorleistungen behandelt wurden und somit im Produktionsprozess „untergingen“. Die in der Wissenschaft seit langem vorherrschende Auffassung, dass FuE – Aufwendungen als Investitionen anzusehen sind, wurde im SNA 2008 und im ESG 2010 umgesetzt. Dies bedeutet eine Integration der „Kapitalisierung“ von FuE in das Kernsystem der VGR. Daraus folgt für Deutschland ein merklicher Anstieg des BIP, da selbsterstellte FuE bei Unternehmen (Marktproduzenten) zu einer höheren Bruttowertschöpfung führen.
Seit der Einführung des ESVG 1995 werden militärische Güter unterschiedlich behandelt: Während zivil nutzbare militärische Anlagen als Anlageinvestitionen zu buchen sind, zählen alle sonstigen Militärgüter zu den Vorleistungen des Staates und schlagen sich deshalb in den staatlichen Konsumausgaben nieder. Diese unterschiedliche Behandlung von zivil nutzbaren und sonstigen militärischen Gütern wird im SNA 2008 und im ESVG 2010 aufgegeben. Auch militärische Waffensysteme zählen damit zu den Anlagegütern und ihre Anschaffung wird zukünftig als Investition gebucht. Durch die Einbeziehung von Waffensystemen als eigenständige Kategorie der Anlagegüter wird sich das deutsche BIP um die hierauf anfallenden Abschreibungen geringfügig erhöhen.
Das Statistische Bundesamt hat beim Übergang auf das ESVG 2010 alle VGR – Aggregate in voller tiefe bis zum Jahr 1991 für Deutschland zurückgerechnet, so dass den Datennutzern auch nach dem Übergang konsistente lange Zeitreihen ohne methodisch – statistische Brüche zur Verfügung stehen.
1.5 Fazit aus den VGR – Revisionen (siehe Datentabelle in histat: Rechenstand ist hier der August 2015):
Vierteljährliche und jährliche Daten für Deutschland insgesamt liegen ab dem ersten Quartal
1991, für das frühere Bundesgebiet für den Zeitraum 1970 bis 1991 ohne Brüche vor (Doppel-nachweise für die Jahre 1970 und 1991). Darüber hinaus liegen unrevidierte jährliche Angaben für das Bruttonationaleinkommen (BNE, bis 1999 auch Bruttosozialprodukt, BSP), und das Volkseinkommen von 1925 bis 1970, für das Bruttoinlandsprodukt von 1950 bis 1970 vor, die jedoch Brüche auf Grund unterschiedlicher Gebietsabgrenzungen, Konzeptionen, Definitionen und Preisbasisjahre enthalten und auch in Zukunft nicht mehr revidiert werden.
(III) Kurze Erläuterung der Begriffe
3.0 Inlands- / Inländerkonzept:
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Maßzahl ist – je nachdem, wie man die ‚räumliche‘ Abgrenzung der Volkswirtschaft vornimmt – das Inlandsprodukt oder das Nationaleinkommen (bis 1999: Bezeichnung ‚Sozialprodukt‘). Die jeweils zugrunde liegenden Konzepte beruhen auf zwei Möglichkeiten der Abgrenzung der Güterproduktion einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.
- Inlandskonzept: Eine Möglichkeit beruht auf dem Inlandskonzept, nach dem das Gesamteinkommen angegeben wird, das innerhalb der Grenzen einer Volkswirtschaft entsteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkommen inländische Wirtschaftseinheiten (Inländern: Gebietsansässigen) oder ausländischen Wirtschaftseinheiten zugeflossen sind. Das Inlandskonzept erfasst die wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsbereich unter Einbezug der Einpendler und Nichtbeachtung der Auspendler. Bei den Einkommen registriert das Inlandkonzept alle im Inland entstandenen Einkommen. Ob diese Einkommen dann im Inland verbleiben oder ins Ausland fließen, spielt dabei keine Rolle. Z.B. gehen Teile des von den Arbeitgebern geleisteten Arbeitnehmerentgeltes an Einpendler aus der übrigen Welt, die nicht zu den Einwohnern des Wirtschaftsgebietes zählen. Das Arbeitnehmerentgelt, das deutsche Auspendler von Arbeitgebern in der übrigen Welt empfangen, erscheint nicht an dieser Stelle, sondern bei dem Inländerkonzept.
- Inländerkonzept: Die zweite Möglichkeit für die Abgrenzung der in einer Volkswirtschaft produzierten Gütermenge stellt das Inländerkonzept dar. Als inländische Wirtschaftseinheiten gelten alle Institutionen oder Personen, die ihren ständigen ‚‘Wohnsitz im Inland haben. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch die Eigentumsverhältnisse eine Rolle. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der letztlich den Inländern (Gebietsansässigen nach dem Wohnortprinzip) zugeflossen ist, und zwar unabhängig davon, ob aus Produktionsaktivitäten im Inland oder im Ausland. Den nach dem Inländerkonzept berechneten Produktions- bzw. Einkommenswert nennt man Nationaleinkommen (früher: Sozialprodukt).
3.1 Bruttoinlandsprodukt (BIP):
Das Bruttoinlandsprodukt (engl.: „gross domestic product“) ist ein Maß für die gesamtwirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Wert aller im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten zur wirtschaftlichen Leistung beigetragen haben. Es stellt die Summe aus den privaten und staatlichen Konsumausgaben, den Bruttoinvestitionen und der Differenz aus Exporten und Importen dar und beschreibt den Gesamtwert der im Inland erstellten Gütern. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Arbeitnehmerentgelt und Betriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen), die in der Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind (zuzüglich der Abschreibungen und der um die Subventionen verminderten Produktions- und Importabgaben).
Vom Bruttonationaleinkommen (BNE) unterscheidet sich das BIP dadurch, dass es die im Inland entstandene wirtschaftliche Leistung unabhängig davon misst, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben(Inlandkonzept), während das BNE auf die wirtschaftliche Leistung der Inländer (im Import oder Ausland) abstellt.
Die Differenz beider Größen besteht aus dem Saldo der Primäreinkommen von der bzw. an die übrige Welt.
Das BIP wird in jeweiligen Preisen und preisbereinigt (deflationiert) errechnet. Ab der VGR – Revision 2004 wird die Deflationierung mit jährlich wechselnden Vorjahrespreisen und Verkettung vorgenommen. Auf Vorjahrespreisbasis wird die ‚reale‘ Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
3. 2 Bruttonationaleinkommen (alter Begriff: Bruttosozialprodukt):
4.2 Das Bruttonationaleinkommen (BNE), bis 1999 auch Bruttosozialprodukt (BSP) genannt, englisch Gross National Product (GNP) bzw. Gross National Income (GNI), ist ein zentraler Begriff aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Das Bruttonationaleinkommen ähnelt dem Bruttoinlandsprodukt, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass für das Bruttoinlandsprodukt das Inlandskonzept greift, während für das Bruttonationaleinkommen das Inländerkonzept gilt. Erfasst werden alle Waren und Dienstleistungen, die im Inland und im Ausland von Inländern (Gebietsansässigen) erstellt werden. Es misst somit den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Periode mithilfe von Produktionsfaktoren hergestellt werden, die sich im Besitz von Inländern befinden (alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen, egal ob im Inland oder im Ausland erzielt). Dies ist gleichbedeutend mit den an Inländer geflossenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz (Zinsen und andere Kapitalerträge, nicht allerdings Einkommen aus Veräußerungsgeschäften), weshalb das Bruttonationaleinkommen als zentraler Einkommensindikator einer Volkswirtschaft gilt. War das Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) früher der Hauptmaßstab zum Vergleich von Volkswirtschaften, verwendet man heute zu diesem Zweck meist das Bruttoinlandsprodukt.
Im Gegensatz zum Inlandskonzept des Bruttoinlandsprodukts wird beim Inländerkonzept des Bruttonationaleinkommens nicht das Gebiet betrachtet, in dem die Leistung erbracht wurde, sondern die in diesem Gebiet wohnenden Personen / Institutionen, an welche die Einkommen aus den wirtschaftlichen Leistungen zufließen (Wohnsitz im Inland). Das bedeutet, dass beim Inländerkonzept Personen, die nach ihrem Arbeitsort einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden (im Ausland arbeitende Inländer) in die Leistungsberechnung miteinfließen, während im Wirtschaftsbereich arbeitende Personen, die nach ihrem Wohnort einem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden (im Inland arbeitende Ausländer), unberücksichtigt bleiben. Also:
- Bruttonationaleinkommen = alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen (egal ob im Inland oder im Ausland erzielt);
- Bruttoinlandsprodukt = alle im Inland erwirtschafteten Einkommen (egal ob von Inländern oder von Ausländern erzielt).
Die Bewertung erfolgt zu Marktpreisen, das heißt, einschließlich der Gütersteuern (Produktions- und Importabgaben) und abzüglich der Gütersubventionen.
Berechnet wird das Bruttonationaleinkommen, indem man vom Bruttoinlandsprodukt die Erwerbs- und Vermögenseinkommen abzieht, die an das Ausland geflossen sind, und im Gegenzug die von Inländern aus dem Ausland empfangenen Einkommen addiert:
Bruttoinlandsprodukt, BIP (Gesamteinkommen, das im Inland entsteht)
- an die übrige Welt gezahlte Einkommen (Primäreinkommen an die übrige Welt)
+ aus der übrigen Welt empfangene Einkommen (Primäreinkommen aus der übrigen Welt)
= Bruttonationaleinkommen, BNE.
Die Primäreinkommen bilden die Differenz zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen (Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit dem Ausland).
Der Vorteil des BIP als Indikator für das Wirtschaftswachstum liegt darin, dass es die Produktion in einem Wirtschaftsgebiet unmittelbar misst.
Da das BNE eine am Einkommen der Wohnbevölkerung orientierte Größe ist, hat es einen besonderen Wert für solche Analysen, die sich auf die Verfügbarkeit, die Verteilung und die Verwendung von Einkommen beziehen. Spar- und Lohnquotenberechnung hängen direkt an der Ermittlung des verfügbaren Einkommens der Privaten Haushalte bzw. am Volkseinkommen. Daher wird das BNE – Konzept vom Statistischen Bundesamt nach wie vor realisiert.
2.3. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen)
Neben dem BIP und dem BNE (früher: BSP) gibt es noch eine weitere Größe von Bedeutung, die in einem Zusammenhang mit dem BNE steht: das Volkseinkommen, der Begriff steht abkürzend für Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (engl.: „ National Income“).
Das Bruttonationaleinkommen wird zu Marktpreisen bewertet und enthält auch alle Ersatzinvestitionen. Die Ersatzinvestitionen entsprechen den Abschreibungen. Die Abschreibungen erfassen alle Wertminderungen im ruhenden Vermögen eines Unternehmens. Die Summe aller Abschreibungen ist folglich der Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft in einer bestimmten Periode. Zieht man vom Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen die Abschreibungen einer Periode ab, so erhält man das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (früher: Nettosozialprodukt). Berücksichtigt man zudem noch den Eingriff des Staates in den Produktionsprozess über indirekte Steuern und Subventionen, erhält man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten:
Bruttonationaleinkommen
- Abschreibungen (Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft)
+ Subventionen (als volkswirtschaftliche Kosten der Produktionsfaktoren
= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Zum anderen kann das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch als Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen ermittelt werden. Die Erwerbs- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus dem Arbeitnehmerentgelt sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die per Saldo empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen aller Wirtschaftssektoren bilden das Volkseinkommen. Nicht zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen zählen die Transfereinkommen, die als laufende Transfers geleistet werden und – wie die Erwerbs- und Vermögenseinkommen – nicht ein direktes Entgelt für erbrachte produktive Leistungen (Arbeitsleistung oder Kapitalnutzung) darstellen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten stellt damit die Gesamtheit der Einkommen der Produktionsfaktoren dar. Aufgrund dieser Eigenschaft nennt man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch ‚Volkseinkommen‘.
Einleitung. VGR
Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) haben die Aufgabe, ein möglichst umfassendes und übersichtliches quantitatives Gesamtbild des wirtschaftlichen Geschehens in Deutschland zu geben. Dabei werden alle Wirtschaftseinheiten (Personen, Institutionen) mit ihren für die Beschreibung des Wirtschaftsablaufs wichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten und damit verbundenen Vorgängen (produzieren, verteilen, konsumieren, investieren, finanzieren>) einbezogen. Die Wirtschaftseinheiten und ihre Tätigkeiten werden zu großen Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren) zusammengefasst.
Zur Volkswirtschaft wird die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten gerechnet, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet haben (Inlandskonzept). Ein Wirtschaftsgebiet kann die gesamte Volkswirtschaft sein (z.B. Deutschland) oder ein Teil davon (z.B. ein Bundesland). Die Region außerhalb des jeweiligen Wirtschaftsgebiets wird nicht als Ausland bezeichnet, sondern als „übrige Welt“.
Die Inlandsproduktberechnung ist vor allem auf die zahlenmäßige Darstellung von Marktvorgängen ausgerichtet. Das Statistische Bundesamt berechnet und veröffentlicht Angaben zur Entstehung, Verwendung und Verteilung des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
Im Mittelpunkt der Verteilungsrechnung steht die Verteilung des Volkseinkommens (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten), das die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen darstellt, die den inländischen Sektoren zufließt. Diese Gesamtheit besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens wird zwischen zwei Haupteinkommensarten unterschieden: den Arbeitnehmerentgelten und den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die Gliederung der Gesamteinkommen in diese beiden Einkommensarten stellt die Einkommensverteilung nach funktionalen Gesichtspunkten dar.
In dem beigefügten Dokument ist eine schematische Darstellung der wichtigsten Begriffe aus der Verteilungsrechnung der VGR wiedergegeben (Bürgeramt, Statistik und Wahlen / Frankfurt am Main, 2003). Das Schaubild zeigt den Zusammenhang zwischen Entstehungsrechnung und Verteilungsrechnung der VGR und den rechnerischen Weg, um vom Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten) zum Primäreinkommen und verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte zu kommen.
I. Glossar der wichtigsten Begriffe
Mit dem Übergang von der Mikro- zur Makroökonomie erfolgt auch der Übergang von der Betrachtung der Einzelgüter zur gesamtwirtschaftlichen Leistung. Diese wird in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) mit dem Bruttoinlandprodukt und dem Bruttonationaleinkommen gemessen. Die Erhebungen werden durch das Statistische Bundesamt auf der Grundlage des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) durchgeführt.
Im Mittelpunkt der Verteilungsrechnung steht die Verteilung des Volkseinkommens (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten), das die Gesamtheit der Erwerbs- und Vermögenseinkommen darstellt, die den inländischen Sektoren (Gesamte Volkswirtschaft; nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, finanzielle Kapitalgesellschaften, Staat, Private Haushalte und private Org. ohne Erwerbszweck, übrige Welt) zufließt. Diese Gesamtheit besteht aus den Arbeitnehmerentgelten, den Unternehmens- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte, den Vermögenseinkommen des Staates und den unverteilten Gewinnen der Unternehmen.
(1) Inlands-versus Inländerkonzept in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR):
Den Erläuterungen einzelner Begriffe der VGR (hier: der Verteilungsrechnung) sei eine wichtige Unterscheidung in den VGR vorangestellt.
Man unterscheidet hinsichtlich des Gebietes, in dem wirtschaftliche Leistungen entstehen, zwischen dem Inlandkonzept (Gebietsansässige) und dem Inländerkonzept (Wirtschaftseinheiten, die ihren ständigen Sitz oder Wohnsitz im Wirtschaftsgebiet haben). Das Inlandskonzept bezieht sich auf die Beträge, die im Inland produziert werden; das Inländerkonzept bezieht sich auf die Beträge, die letztlich Inländern (nach dem Wohnort) zufließen.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) erfasst die Summe der Güter und Dienstleistungen, die in den Grenzen eines Landes (oder einer Verwaltungseinheit) in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in einem Jahr) hergestellt bzw. gekauft werden. Aufgrund dieser Bezugsebene spricht man bei seiner Erhebung vom Inlandsprinzip.
Die dabei von den Inländern (= ständige Bewohner Landes oder einer Verwaltungseinheit) erzielten Bruttoprimäreinkommen werden mit dem Bruttonationaleinkommen BNE), dem früheren Bruttosozialprodukt gemessen.
BIP und BNE unterscheiden sich durch den Saldo der Primäreinkommen aus der übrigen Welt, d.h. man addieret zum BIP die Primäreinkommen der Inländer im Ausland und subtrahiert die Einkommen der Ausländer im Inland und erhält das BNE:
BNE = BIP + empfangene Primäreinkommen aus der übrigen Welt – geleistete Primäreinkommen an die übrige Welt.
Bei den Einkommen besagt das Inlandskonzept, dass es sich um Einkommen handelt, die im Zuge der Produktion bei inländischen Wirtschaftseinheiten entstanden sind. Die volkswirtschaftliche Produktion und die damit verbundene Einkommensentstehung werden nach dem Inlandskonzept nachgewiesen.
Die Verteilung, Umverteilung und Verwendung des Einkommens wird nach dem Inländerkonzept dargestellt, d.h. in allen Einkommensgrößen (vom Nettonationaleinkommen bis zum verfügbaren Einkommen der Volkswirtschaft) sind die von der übrigen Welt empfangenen Einkommen enthalten, nicht jedoch die an die übrige Welt geleisteten Einkommen.
Für die Stärke einer Wirtschaft in einem Gebiet ist das Inlandskonzept (Bruttoinlandprodukt, BIP) entscheidend, für die verfügbaren Einkommen und die Nachfrage in einem Gebiet ist das Inländerkonzept (Bruttosozialprodukt = Bruttonationaleinkommen) entscheidend.
Brutto- und Nettogrößen von BIP und BNE (bzw. früher Bruttosozialprodukt) unterscheiden sich durch die Abschreibungen. Als Wertübertragungen aus in bereits in den Vorjahren erfassten Investitionsgütern sind sie nicht Bestandteil der jeweils neuen Wertschöpfung.
(2) Das Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten):
Das Volkeinkommen ist die Summe der von Inländern empfangenen Faktoreinkommen, berechnet als Summe aller von Inländern im Laufe eines Jahres aus dem In- und Ausland bezogenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen, wie Löhne und Gehälter, Mieten, Zinsen, Pachten und Gewinne der Unternehmen, die die inländischen Wirtschaftseinheiten in einer Periode (ein Jahr) empfangen haben. Das Volkseinkommen als die Summe aller Faktoreinkommen umfasst also nur diejenigen Primäreinkommen, welche als Gegenleistung für den Einsatz der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital gezahlt wurden. Es umfasst – in der Gliederung nach Sektoren – die Erwerbs- und Vermögenseinkommen der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens werden zwei wichtige Einkommensarten unterschieden: die Einkommen aus unselbständiger Arbeit und die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Unternehmens- und Vermögenseinkommen der Inländer).
Betont werden muss noch, dass es sich bei dem Volkseinkommen ausschließlich um die Summe der den Produktionsfaktoren im Wege der primären Verteilung zufließenden Einkommen handelt. Die sekundäre Einkommensverteilung, d.h. die „Umverteilung“ von Einkommen durch die öffentliche Hand, spielt für das Volkseinkommen keine Rolle.
Addiert man zum Volkseinkommen die Nettoproduktionsabgaben (Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen) hinzu, die der Staat als seinen Anteil an den Faktorkosten ansieht und der sich in entsprechend höheren Marktpreisen niederschlägt, erhält man das sogenannte „Nettosozialprodukt zu Marktpreisen“ (Nettonationaleinkommen).
(3) Bruttosozialprodukt (inzwischen ersetzt durch den Begriff „Bruttonationaleinkommen“):
Addiert man zu der Größe „Nettosozialprodukt zu Marktpreisen“ die gesamtwirtschaftlichen Abschreibungen, ergibt sich das Bruttosozialprodukt. Dieser umfassende Einkommensbegriff wurde im ESVG 95 durch das Bruttonationaleinkommen ersetzt, konzeptionell sind beide Begriffe identisch.
Das Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) ist gleich dem von den inländischen Wirtschaftseinheiten per Saldo empfangenen Primäreinkommen. Es umfasst von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelte, Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen, per Saldo empfangene Vermögenseinkommen, Bruttobetriebsüberschuss und Bruttoselbständigeneinkommen sowie Abschreibungen. Im Inland entstandene Primäreinkommen, die an die übrige Welt geleistet wurden (z.B. Zinsen, Dividenden, Pendlereinkommen, Gütersteuern) werden (anders als beim Bruttoinlandprodukt, BIP) nicht mitgerechnet. Dagegen sind diejenigen Primäreinkommen einbezogen, die inländische Wirtschaftseinheiten aus der übrigen Welt empfangen haben.
(4) Bruttoinlandprodukt (BIP):
Für das nach dem Inländerkonzept berechnete Bruttonationaleinkommen und das nach dem Inlandskonzept berechnete BIP gilt unter Berücksichtigung der Beziehungen des Inlands mit der übrigen Welt:
Bruttoinlandprodukt (zu Marktpreisen) = Bruttonationaleinkommen (zu Marktpreisen) +
Saldo der Primäreinkommen mit der übrigen Welt.
Zieht man somit vom Bruttonationaleinkommen die Erwerbs- und Vermögenseinkommen ab, die für im Ausland erbrachte Leistungen gezahlt wurden und fügt umgekehrt diejenigen Erwerbs- und Vermögenseinkommen hinzu, die ins Ausland geflossen sind - berichtigt man also das Bruttonationaleinkommen um den Saldo dieser Zu- und Abflüsse - erhält man das Bruttoinlandprodukt.
BIP + Saldo der Primäreinkommen mit der übrigen Welt (= empfangene Erwerbs- und Vermögenseinkommen aus dem Ausland – geleistete Erwerbs- und Vermögenseinkommen ins Ausland)
= Bruttonationaleinkommen (früher: Bruttosozialprodukt)
- Abschreibungen = Primäreinkommen (Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. Nettonationaleinkommen)
- Produktions- und Importabgaben abzl. Subventionen = Volkseinkommen (Nettosozialprodukt zu Faktorkosten).
Das Volkseinkommen besteht aus zwei Hauptkomponenten: Dem Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit und dem Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen. Bei dieser Aufgliederung ist von vornherein zu beachten, dass es sich nur um eine funktionale, keinesfalls um eine personale Verteilung handeln kann. Bezieher von Einkommen aus unselbständiger Arbeit können daneben auch noch Einkommen aus Unternehmertätigkeit (z.B. aus einer Nebenbeschäftigung als Selbständiger) und/oder aus Vermögen (z.B. Miet- bzw. Zinseinkünfte) beziehen, Selbständige oder deren mithelfende Familienangehörige solche auch aus einer abhängigen Arbeit.
(5) Arbeitnehmerentgelt:
Faktoreinkommen aus unselbständiger Arbeit. Geleistete Arbeitnehmerentgelte sind im Inland entstanden und an Inländer oder die übrige Welt geflossen. Empfangene Arbeitnehmerentgelte sind an Inländer geflossen und im Inland oder in der übrigen Welt entstanden.
(6) Faktoreinkommen:
Das Faktoreinkommen ist der Teil der Primäreinkommen ohne Nettoproduktionsabgaben (= Produktions- und Importabgaben abzüglich Subventionen). Die Summe aller von Inländern empfangenen Faktoreinkommen ist das Volkseinkommen.
(7a) Nettoproduktionsabgaben:
Die Nettoproduktionsabgaben umfassen die Produktions- und Importabgaben abzüglich der Subventionen. Sie werden als Einkommen des Staates, das durch „Mitwirkung an der Produktion“ entsteht. Die Nettoproduktionsabgaben sind Bestandteil der Primäreinkommen.
(7b) Produktions- und Importabgaben:
Sie umfassen Steuern oder ähnliche Abgaben, die vor der Gewinnermittlung abziehbar sind (früher: indirekte Steuern). Sie beinhalten die Einkommen des Staates in Form laufender Transfers und setzen sich additiv aus den Gütersteuern und den sonstigen Produktionsabgaben zusammen.
(8) Primäreinkommen, Nettonationaleinkommen:
Primäreinkommen sind Einkommen, das durch Mitwirkung bei der Produktion entsteht. Das Primäreinkommen eines Sektors ist die folgende Summe:
Betriebsüberschuss bzw. Selbständigeneinkommen der Inländer
+ Arbeitnehmerentgelte der Inländer (empfangen)
+ Nettovermögenseinkommen (empfangene – geleistete Vermögenseinkommen)
+ Nettoproduktionsabgaben (empfangene Produktions- und Importabgaben abzüglich geleistete Subventionen).
Das Primäreinkommen entspricht dem bisherigen empfangenen Einkommen aus unselbständiger Arbeit und aus Unternehmertätigkeit und Vermögen plus den Nettoproduktionsabgaben.
Die Summe aller Primäreinkommen der Inländer in der gesamten Volkswirtschaft ist das Nettonationaleinkommen.
Das Volkseinkommen erhält man aus:
Volkseinkommen = Nettonationaleinkommen – Nettoproduktionsabgaben.
Das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen ist das Bruttonationaleinkommen abzüglich der Abschreibungen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten: abzüglich des Saldos aus Produktions- und Importabgaben minus Subventionen ( = Volkseinkommen).
(9) Bruttolöhne und -gehälter:
In der Verteilungsrechnung des Volkseinkommens wird zwischen den Einkommensarten „Arbeitnehmerentgelte“ (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit) und „ Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ unterschieden. Die Gliederung der Gesamteinkommen in diese beiden Einkommensarten stellt die Einkommensverteilung nach funktionalen Gesichtspunkten dar.
Hauptbestandteil der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit ist die volkswirtschaftliche Bruttolohn- und –gehaltsumme. Das ist die Summe der insgesamt an Arbeiter, Angestellte und Beamte gezahlten Bruttolöhne und –gehälter einschließlich aller Zulagen und Zuschläge (z.B. Orts- und Familienzuschläge, nicht jedoch die zur Umverteilung gehörenden Kindergelder).
Unter „Bruttolöhnen- und gehältern“ versteht die VGR alle Löhne und Gehälter, die Entgeltempfängern aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis zufließen, vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der Lohnsteuer. Einbezogen sind alle Arbeitnehmergruppen, d.h. neben Arbeitern, Angestellten, Beamten, Auszubildenden auch Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten, geringfügig Beschäftigte sowie leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder. Neben den ausgezahlten Entgelten werden außerdem alle geldwerten Leistungen – z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zulagen oder Prämien – berücksichtigt.
Zu den Bruttolöhnen und-gehältern gehören nicht die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
Die Bruttolöhne und -gehälter ergeben zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung das Arbeitnehmerentgelt.
Aus den Bruttolöhnen und -gehältern werden die Nettolöhne und -gehälter durch Abzug der Lohn- und Einkommensteuer und der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (Sozialbeiträge) ermittelt (die Nettolohn- und -gehaltssumme).
(10) Arbeitnehmerentgelte (Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit):
Zum Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit zählen neben der Bruttolohn- und gehaltsumme auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialen Sicherung. Unter diesen Begriff fallen jedoch nicht nur die tatsächlich gezahlten Arbeitgeberbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sowie übernommene Beiträge für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer), sondern auch „unterstellte“ Beiträge der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die zum Ausgleich für die beitragsfreien Pensionsansprüche der Beamten dienen. Zu den unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung.
(11) Unternehmens- und Vermögenseinkommen:
Während für das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit ausreichendes und gesichertes statistische Material aus den verschiedenste (Primar-) Quellen vorliegt, trifft dies gleichermaßen für das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nicht zu. Zudem handelt es sich um eine sehr heterogene Größe, die sich noch stärker aufgliedert als das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit.
In der VGR fließt das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen an mehrere „Sektoren“: „Private Haushalte“, Private Organisationen ohne Erwerbscharkater“, „Unternehmen“ und Staat“. Die Einkommen aus unselbständiger Arbeit kommen dagegen ausschließlich dem Sektor „Private Haushalte“ zu gute.
Einkommen aus Unternehmertätigkeit stammen aus allen Wirtschaftsbereichen und Unternehmensformen einschließlich der Selbständigentätigkeiten vom Handwerk bis zum den freien Berufen. Sie schließen einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ebenso ein wie das „Entgelt“ für das eingesetzte eigene und fremde Sach- und Geldkapital der Unternehmen und für die unternehmerische Leistung.
Die breite Palette der Vermögenseinkommen erfasst neben den tatsächlichen Mieten auch unterstellte Mieten für eigengenutzte Wohnungen.
Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Tatsache begründet, dass diese Einkommen, insbesondere soweit sie aus der Unternehmertätigkeit resultieren, sowohl privaten Haushalten zugfließen als auch in Form nichtentnommener Gewinne in den Unternehmen verbleiben können.
Wenn auch für einzelne einkommensarten durchaus ausreichende statistische Unterlagen vorhanden bzw. zuverlässige Schätzungen möglich sind, ist doch letztlich die Gesamtgröße der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nur das Ergebnis einer „Restrechnung“. In der VGR sind „Unternehmens- und Vermögenseinkommen“ der Teil des Volkseinkommens oder der Nettowertschöpfung, der nicht aus Arbeitnehmerentgelt (Bruttolohn- und gehaltsumme sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber) besteht. Es handelt sich damit um eine Restgröße. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus den Unternehmensgewinnen – inklusive eines kalkulatorischen Unternehmerlohns – und den per Saldo von privaten Haushalten empfangenen und vom Staat geleisteten Vermögenseinkommen zusammen. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen umfassen die Einkommen der privaten Haushalte und des Staates aus Zinsen, Nettopachten und immateriellen Werten, aus Dividenden und sonstigen Ausschüttungen der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Zieht man von den Bruttounternehmens- und Vermögenseinkommen die direkten Steuern und andere geleistete Übertragungen (z.B. die Pflichtbeiträge der Selbständigen zur Sozialversicherung) ab, gelangt man zum Nettobetrag der Unternehmens- und Vermögenseinkommen.
(12) Nettoeinkommen, verfügbares Einkommen:
Wie erwähnt, zeigt die Größe „Volkseinkommen“ nur die primäre Einkommensverteilung, und diese nur in funktionaler Sicht. Sie ist jedoch die Ausgangsbasis für die Umverteilung, die die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung im weiteren Ablauf sichtbar macht. Zur Abrundung der Darstellung soll sie hier noch kurz aufgeführt und dabei gleichzeitig auch der Übergang zur Verwendungsseite der Gesamtrechnung angerissen werden.
Aus dem Anteil am Volkseinkommen ist die Verteilungsposition der einzelnen Sektoren noch nicht ablesbar. Zum einen enthalten die Bruttoeinkommen noch die von den Sektoren zu zahlenden direkten Steuern und andere zu leistende (laufende) Transfers (bei den privaten Haushalten z.B. die Sozialbeiträge). Zum anderen sind die empfangenen Übertragungen (bei den privaten Haushalten z.B. Renten, Pensionen und Sozialhilfe) noch unberücksichtigt.
Zieht man von der Bruttolohn- und –gehaltsumme die Arbeitnehmerbeiträge und die Lohnsteuern ab, ergibt sich die Nettolohn- und –gehaltsumme. Sie fließt in vollem Umfang dem Sektor „Private Haushalte“ zu. Die Nettoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen werden jedoch nur teilweise dem Sektor „Private Haushalte“ zugerechnet, nämlich nach Abzug der nichtentnommenen Gewinne der Unternehmen und der Einkommen des Staates. Letztere bleiben bei dieser Betrachtung außen vor.
Außer den so ermittelten Nettoeinkommen der privaten Haushalte erhalten diese noch Übertragungseinkommen. Diese umfassen Leistungen der Sozialversicherung und öffentliche Sozialleistungen sowie sonstige Übertragungseinkommen. Von den „empfangenen“ Übertragungen werden die – wenn auch von der Größenordnung nicht ins Gewicht fallenden – „geleisteten“ Übertragungen (z.B. Rückzahlungen von Sozialhilfe oder von zu viel gezahlten Leistungen) abgezogen. Durch Abzug der direkten Steuern und anderen geleisteten Transfers vom Bruttoeinkommen und Hinzurechnung der empfangenen Übertragungen gelangt man zum verfügbaren Einkommen der Sektoren.
Volkseinkommen
- Bruttoeinkommen aus unselbständiger Tätigkeit
= Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit
- Arbeitgeberbeiträge (u.a. zur Sozialversicherung)
= Bruttolohn- und –gehaltsumme
- Abzüge (Lohnsteuer und Beiträge zur Sozial- und Pflegeversicherung)
= Nettolohn- und -gehaltsumme
+ Nettoeinkommen der privaten Haushalte aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
+ Saldo der Übertragungen
= Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
Die Summe aller den privaten Haushalten im Wege der primären wie sekundären Verteilung zufließenden Mittel einer Periode stellt das „verfügbare Einkommen“ der privaten Haushalte dar. Soweit es nicht gespart wird, steht es für den Privatverbrauch bereit.
Damit wird zur Verwendungsseite der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung übergegangen. Sie setzt sich aus dem oben erwähnten Privatverbrauch, dem Staatsverbrauch, den Bruttoinvestitionen (Anlageinvestitionen einschließlich Saldo der Vorratsänderungen) und den sogenannten Außenbeitrag (Ausfuhr minus Einfuhr) zusammen, die sich wieder zum Bruttoinlandprodukt aufaddieren:
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte
- Ersparnis der privaten Haushalte
= Privatverbrauch der privaten Haushalte
+ Staatsverbbrauch
+ Bruttoinvestitionen
+ Außenbeitrag (Ausfuhr - Einfuhr )
= Bruttoinlandprodukt.
(13) Sekundäre Einkommensverteilung, verfügbares Einkommen:
Der Begriff des verfügbaren Einkommens ist in der VGR weit gefasst. Hierzu zählen die auf den Markt erzielten Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, Einkommen aus Kapitalvermögen in Form von Zinseinkünften, Dividendenzahlungen und Pachteinkommen, Einkommen aus der Vermietung von Immobilien sowie Gewinnentnahmen von Eigentümern aus den ihnen gehörenden Personengesellschaften. Hinzu kommen monetäre Sozialleistungen aus privaten und öffentlichen Sicherungssystemen. Zu diesen Sozialleistungen zählen gesetzliche und betriebliche Renten, Leistungen an Arbeitslose, Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter, öffentliche Pensionen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall durch Krankenkassen sowie Kinder- und Erziehungsgeld. Geleistete direkte Steuern, Sozialabgaben an öffentliche und private Institutionen sowie Zinsen auf Konsumenten- und Hypothekenkredite reduzieren das Einkommen.
Darüber hinaus beinhaltet das verfügbare Einkommen in den VGR auch so genannte unterstellte Einkommen. So werden den privaten Haushalten Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen fortlaufend zugerechnet. Zudem entstehen Einkommen aus der Eigennutzung von Wohneigentum, die in den VGR wie eine unternehmerische Tätigkeit behandelt wird.
Unter Berücksichtigung der Korrekturposten „Steuern“, Sozialbeiträge“ und „Monetäre Sozialleistungen“ gelangt man vom Primäreinkommen (Nettonationaleinkommen) zu dem „Verfügbaren Einkommen“. Man spricht bei diesen Korrekturposten von Umverteilungsvorgängen, ohne deren Berücksichtigung sich lediglich ein Bild der sogenannten primären Einkommensverteilung (auch: Primärverteilung genannt) ergibt. Die Einkommensverteilung nach Berücksichtigung der Umverteilungsvorgänge stellt demgegenüber die Verteilung der verfügbaren Einkommen bzw. die sekundäre Einkommensverteilung (oder: Sekundärverteilung) dar.
Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte ist in der VGR jener Teil der Summe aus ihren Erwerbs-, Vermögens- und Übertragungseinkommen, der nach Abzug von Steuern der privaten Haushalte, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und der sonstigen laufenden Übertragungen der privaten Haushalte an Unternehmen, Staat und der übrigen Welt verfügbar ist.
Primäreinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten)
- Geleistete Einkommen- und Vermögensteuern
+ Empfangene Einkommen- und Vermögensteuer
- Geleistete Sozialbeiträge
+ Empfangene Sozialbeiträge
- Geleistete monetäre Sozialleistungen
+ empfangene monetäre Sozialleistungen
- Geleistete sonstige laufende Transfers
+ empfangene sonstige laufende Transfers
= Verfügbares Einkommen (der Inländer)
Das verfügbare Einkommen kann unter dem Gesichtspunkt der Verwendung für „Konsumausgaben“ oder für „Sparen“ eingesetzt werden. Gesamtwirtschaftlich sowie für den Staat und die Privaten Organisationen ohne Erwerbszweck ergibt sich das Sparen durch Abzug der Konsumausgaben vom verfügbaren Einkommen. Bei den Kapitalgesellschaften und den Privaten Haushalten ist außerdem die Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche zu berücksichtigen. Bei den Privaten Haushalten erhöht sie das verwendungsfähige Einkommen und zugleich das Sparen.
Verfügbares Einkommen
- Konsumausgaben
+ Zunahme betrieblicher Versorgungsansprüche
= Sparen.
Die Sparquote ist der Anteil des Sparens am verfügbaren Einkommen. Man gewinnt mit der Sparquote einen Indikator dafür, welche Einkommensteile im Ergebnis nicht verbraucht, sondern zur Bildung von Sach- und Geldvermögen oder für Vermögentransfers an andere Wirtschaftssubjekte verwendet worden sind.
Zur Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Sparquote wird das Sparen aller inländischen Sektoren am gesamten Verfügbaren Einkommen der Volkswirtschaft gemessen (das Nettonationaleinkommen zuzüglich des Saldos der aus der übrigen Welt empfangenen laufenden Transfers).
Unter den sektoralen Sparquoten ist in der wirtschaftspolitischen Diskussion jede der privaten Haushalte am gebräuchlichsten. In diesem Fall wird das Sparen der privaten Haushalte auf deren Verfügbares Einkommen bezogen.
(14) Lohnquote (Volkseinkommensquote):
Untersuchungen zur funktionalen Einkommensverteilung befassen sich mit der Aufteilung der bei der Güterproduktion erzielten Einkommen auf die im Produktionsprozess eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital. Einfachstes und zugleich bekanntestes Maß für die Entwicklung der funktionellen Einkommensverteilung ist die (Brutto-) Lohnquote. Sie soll anzeigen, welcher Teil des Volkseinkommens dem Produktionsfaktor Arbeit zugeflossen ist.
Wie jede Quote ist auch die Lohnquote das Verhältnis von zwei absoluten Größen zueinander, also eine relative oder eine Prozentzahl. In der Regel wird das Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit (Löhne und Gehälter) als Zähler verwandt, neuerdings in der amtlichen Statistik auch als Arbeitnehmerentgelte bezeichnet. Als Nenner des Quotienten „Lohnquote“ dient in der Regel das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, das Volkseinkommen.
Die Lohnquote spielt bei der Beurteilung der Einkommensverteilung und im Rahmen der staatlichen Verteilungspolitik (Umverteilung) eine bedeutende Rolle. Die gesamtwirtschaftliche Lohnquote besitzt jedoch nur eine begrenzte Aussagekraft. Sie wird durch die Veränderung der Beschäftigtenstruktur beeinflusst, insbesondere durch Verschiebungen im Verhältnis von abhängig zu selbständig Erwerbstätigen, da die Erwerbseinkommen der letzteren nicht in der Lohnquote enthalten sind. Für eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf wird die Lohnquote bereinigt. Dabei wird die Lohnquote bei konstant gehaltenem Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen eines bestimmten Jahres (Basisjahr) berechnet. Damit werden praktisch die Auswirkungen von Veränderungen in der Erwerbsstruktur herausgefiltert. Im Basisjahr ist die gesamtwirtschaftliche und die bereinigte Lohnquote gleich groß.
Diese Form der Bereinigung spielt vor allem in der verteilungspolitischen Diskussion eine Rolle. Zweck dieser Bereinigung ist es, den Teil der Veränderungen der Lohnquote zu eliminieren, der auf Veränderungen der Beschäftigtenstruktur, vor allem auf die absolute, zumindest aber – im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen – relative Zunahme der Zahl der abhängig Beschäftigten, zurückzuführen ist.
Ein Nachteil dieser Bereinigung der Lohnquote ist, dass das Niveau davon abhängt, welches Basisjahr man zugrunde legt. Sie ist daher nur zur Beschreibung von Veränderungen der Verteilung zwischen Lohn- und Gewinneinkommen geeignet, nicht zur Beschreibung des Verhältnisses für ein aktuelles Jahr.
(II) Zentrale Revisionen der VGR ab den 1990er Jahren
Unter einer Revision versteht man die Überarbeitung der Ergebnisse durch zum Beispiel Ein-beziehung neuer Daten, neuer Statistiken und/oder neuer Methoden in das Rechenwerk. Da-
bei wird zwischen laufenden Revisionen, die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale bzw. Jahre beziehen, und umfassenden bzw. „großen“ Revisionen unterschieden. Letztere
bedeuten die grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR bzw. sehr langer Zeitreihen.
Eine solche umfassende Revision der VGR findet alle 5 bis 10 Jahre statt (zuletzt in 2005, unter anderem zur Einführung der Vorjahrespreisbasis).
Gründe für umfassende Revisionen können sein, dass zum Beispiel
- neue Konzepte, Definitionen, Klassifikationen und ähnliches in das Rechenwerk eingeführt werden;
- neue, bislang nicht verwendete statistische Berechnungsgrundlagen eingebaut werden;
- neue Berechnungsmethoden angewendet werden;
- die Darstellung modernisiert und gegebenenfalls neue Begriffe eingeführt werden;
- die internationale Vergleichbarkeit erhöht werden soll.
Die Definitionen stimmen vollständig mit denen des verbindlichen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 überein, so dass europaweit harmoni-
sierte und vergleichbare Angaben vorliegen. Weltweit ist eine hohe Vergleichbarkeit der VGR
durch die Anwendung des System of National Accounts (SNA 1993) der Vereinten Nationen
gegeben. Allerdings ist das SNA nicht rechtsverbindlich.
Neben den laufenden Revisionen ("current revisions"), die sich auf kleinere Korrekturen einzelner Quartale oder Jahre beziehen, gibt es in den VGR etwa alle fünf Jahre so genannte Generalrevisionen ("major revisions"). Bei diesen umfassenden Revisionen findet eine grundlegende Überarbeitung der gesamten VGR statt, zuletzt 1999, 2005, 2011 und 2014.
1.1 VGR - Revision 1999 (nach ESVG 1995):
Im Frühjahr 1999 wurden die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf das System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 umgestellt. Inzwischen liegen für die Länder der Europäischen Union rückgerechnete Ergebnisse nach dem ESVG 1995 vor, so dass in den Tabellen des Statistischen Bundesamtes ein Zeitraum ab dem Jahre 1970 dargestellt werden kann. Für die Jahre 1950 bis 1969 liegen zu den Größen der VGR nur unrevidierte Angaben in Preisen von 1991 vor, basierend auf dem ESVG 1979. Wesentliche Änderungen des ESVG 1995 gegenüber dem ESVG 1975 betreffen Konzepte und Definitionen, die sich drei Gruppen einordnen lassen:
- Gruppe 1: Konzeptänderungen mit Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und das Bruttonationaleinkommen, BNE (bisher: Bruttosozialprodukt);
- Gruppe 2: Konzeptänderungen mit Auswirkungen nur auf das Bruttonationaleinkommen (BNE);
- Gruppe 3: Konzeptänderungen ohne Auswirkungen auf das BIP und das BNE.
Die stärksten Auswirkungen auf das Niveau des BIP und des BNE resultieren aus dem neu abgegrenzten, erweiterten Investitionsbegriff. Neu ist vor allem, das die Anschaffung von immateriellen Vermögensgegenständen in die Anlageinvestitionen einbezogen werden. Vom Umfang am bedeutendsten sind hier die erworbene sowie selbsterstellte Software und große Datenbanken (im ESVG 1979: Vorleistungen).
Eine Konzeptänderung mit deutlichem Einfluss auf die Höhe des BIP stellt die Erweiterung der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen auf die gesamten Anlagegüter (tiere ausgenommen) dar. Im Gegensatz zum ESVG 1979 werden nunmehr öffentliche Investitionen in Straßen, Brücken, Kanalisation, Dämme, Kanäle usw. abgeschrieben, was zu einem höheren Niveau der Bruttowertschöpfung und der Konsumausgaben des Staates (Staatsverbrauch) und damit des BIP führt.
Auch die Übergangspositionen vom BIP zum BNE sind von Konzeptänderungen betroffen. Die von der Größenordnung her bedeutendste Konzeptänderung steht im Zusammenhang mit der Einführung des Begriffs „Primäreinkommen“ im ESVG 1995, der außer dem Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen den Saldo aus empfangenen Subventionen und geleisteten Produktions- und Importabgaben umfasst. Die Änderung besteht darin, dass bei dem Übergang vom BIP zum BNE nach dem ESVG 1995 zusätzlich zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit der übrigen Welt die von der EU empfangenen Subventionen zu addieren und die geleisteten Produktions- und Importabgaben an die EU abzuziehen sind. Die an die EU geleisteten Produktions- und Importabgaben umfassen insbesondere die traditionellen Eigenmittel der EU, also die Zolleinnahmen aus dem Handel mit Drittländern, die Einnahmen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und die Mehrwertsteuereigenmittel.
1.2 VGR - Revision 2005:
Im Rahmen der VGR-Revision 2005 wurden insbesondere zwei konzeptionelle Neuerungen vorgenommen, die beide Folge verbindlicher europäischer Rechtsvorschriften sind:
- Die Einführung der Vorjahrespreisbasis an die Stelle der bisher üblichen Festpreisbasis bei der Deflationierung (als Beitrag zur internationalen Harmonisierung der Preis- und Volumensmessung). Damit verbunden ist die Einführung von sog. Kettenindizes.
- Die neugeregelte Verbuchung von Bankdienstleistungen, die nun als „Finanzserviceleistung, indirekte Messung (FISIM)“ auf die einzelnen Verwendungszwecke (Vorleistungen, Konsum, Exporte, Importe) aufgeteilt werden. Die indirekt gemessenen Finanzserviceleistungen gehen damit - soweit sie nicht als Vorleistungen direkt im Produktionsprozess verbraucht werden – in die Größe des BIP und dessen Verwendungskategorien Konsum und Exporte (abzüglich Importe) ein
Diese Konzeptänderungen wurden auch für den Zeitraum von 1970 bis 19991 für das frühere umgesetzt: Mit der Revision der VGR in 2005 wurden damit auch vergleichbare Zeitreihen der VGR für die Jahre 1970 bis 1991 für das frühere Bundesgebiet vorgelegt und eine Datenlücke geschlossen, die durch die erheblichen konzeptionellen Änderungen der Revision 2005 verursacht worden war.
Für weiter zurückgehende historische Analysen stehen dagegen keine voll vergleichbaren Zeitreihen der VGR zur Verfügung. In der Vergangenheit war es dagegen immer wieder gelungen, vergleichbare Zeitreihen ab dem Jahr 1950 zu produzieren. Dies war letztmalig im Jahr 1993 der Fall, als die Preisbasis von 1985 auf 1991 umgestellt wurde. Zwei Jahre zuvor hatte im Rahmen der großen VGR-Revision 1991 letztmalig eine komplette Rückrechnung bis zum Jahr 1950 stattgefunden.
1.3 VGR - Revision 2011:
Die VGR – Revision 2011 dient in erster Linie der Umstellung auf die neuen Wirtschaftszweig- und Güterklassifikationen. Das sind insbesondere die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sowie das revidierte Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken. (GP 2009).
Neben der Umstellung auf die neuen Klassifikationen wurde auch das Referenzjahr für die Verkettung von preisbereinigten Größen aktualisiert: das neue Referenzjahr für die Bildung des Kettenindex ist 2005 (Gebiet: Deutschland).
Darüber hinaus wurden alle bisherigen Berechnungen überprüft und bei Bedarf überarbeitet und neue Erkenntnisse soweit möglich in die Rechnungen integriert. Dadurch ist es in den gesamten Zeitraum ab 1991 zu Korrekturen unterschiedlicher Größenordnungen gekommen und letztlich ein komplett neuer Datensatz entstanden.
1.4 Generalrevision der VGR für den Zeitraum 1991 bis 2014 (Deutschland):
Hauptanlass dieser umfassenden Revision ist die Implementierung eines neuen internationalen methodischen Regelwerks, nämlich des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010, das seinerseits auf dem „System of National Accounts (SNA)“ 2008 der Vereinten Nationen basiert. In Deutschland wurde dies zum Anlass genommen, darüber hinaus die Berechnungsmethoden und Quellen des gesamten Rechenwerks auf den Prüfstand zu stellen. Somit ist die Generalrevision der VGR 2014 mit einer kompletten Überarbeitung des gesamten Tabellenwerks verbunden. Dabei wurden alle VGR-Aggregate in voller Tiefe bis zum Jahr 1991 zurückgerechnet, damit den Datennutzern auch nach dem Übergang auf das ESVG 2010 methodisch konsistente lange Zeitreihen zur Verfügung stehen. Die Generalrevision 2014 wurde ebenfalls dazu genutzt, neue Datenquellen einzuarbeiten. Zu nennen sind insbesondere die Ergebnisse des Zensus 2011, die in den VGR in der Erwerbstätigenrechnung sowie für die Berechnung der Wertschöpfung aus Wohnungsvermietung genutzt werden.
Einige Konzeptänderungen der ESVG 2010 verändern auch das Niveau des Bruttoinlandprodukts, andere Konzeptänderungen stellen grundlegende Neuerungen dar. Beides trifft auf die Behandlung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) zu, die bisher im Wesentlichen als Vorleistungen behandelt wurden und somit im Produktionsprozess „untergingen“. Die in der Wissenschaft seit langem vorherrschende Auffassung, dass FuE – Aufwendungen als Investitionen anzusehen sind, wurde im SNA 2008 und im ESG 2010 umgesetzt. Dies bedeutet eine Integration der „Kapitalisierung“ von FuE in das Kernsystem der VGR. Daraus folgt für Deutschland ein merklicher Anstieg des BIP, da selbsterstellte FuE bei Unternehmen (Marktproduzenten) zu einer höheren Bruttowertschöpfung führen.
Seit der Einführung des ESVG 1995 werden militärische Güter unterschiedlich behandelt: Während zivil nutzbare militärische Anlagen als Anlageinvestitionen zu buchen sind, zählen alle sonstigen Militärgüter zu den Vorleistungen des Staates und schlagen sich deshalb in den staatlichen Konsumausgaben nieder. Diese unterschiedliche Behandlung von zivil nutzbaren und sonstigen militärischen Gütern wird im SNA 2008 und im ESVG 2010 aufgegeben. Auch militärische Waffensysteme zählen damit zu den Anlagegütern und ihre Anschaffung wird zukünftig als Investition gebucht. Durch die Einbeziehung von Waffensystemen als eigenständige Kategorie der Anlagegüter wird sich das deutsche BIP um die hierauf anfallenden Abschreibungen geringfügig erhöhen.
Das Statistische Bundesamt hat beim Übergang auf das ESVG 2010 alle VGR – Aggregate in voller tiefe bis zum Jahr 1991 für Deutschland zurückgerechnet, so dass den Datennutzern auch nach dem Übergang konsistente lange Zeitreihen ohne methodisch – statistische Brüche zur Verfügung stehen.
1.5 Fazit aus den VGR – Revisionen (siehe Datentabelle in histat: Rechenstand ist hier der August 2015):
Vierteljährliche und jährliche Daten für Deutschland insgesamt liegen ab dem ersten Quartal
1991, für das frühere Bundesgebiet für den Zeitraum 1970 bis 1991 ohne Brüche vor (Doppel-nachweise für die Jahre 1970 und 1991). Darüber hinaus liegen unrevidierte jährliche Angaben für das Bruttonationaleinkommen (BNE, bis 1999 auch Bruttosozialprodukt, BSP), und das Volkseinkommen von 1925 bis 1970, für das Bruttoinlandsprodukt von 1950 bis 1970 vor, die jedoch Brüche auf Grund unterschiedlicher Gebietsabgrenzungen, Konzeptionen, Definitionen und Preisbasisjahre enthalten und auch in Zukunft nicht mehr revidiert werden.
(III) Kurze Erläuterung der Begriffe
3.0 Inlands- / Inländerkonzept:
Im Zentrum der VGR steht immer noch die Messung der Leistung und des Einkommens einer Volkswirtschaft. Maßzahl ist – je nachdem, wie man die ‚räumliche‘ Abgrenzung der Volkswirtschaft vornimmt – das Inlandsprodukt oder das Nationaleinkommen (bis 1999: Bezeichnung ‚Sozialprodukt‘). Die jeweils zugrunde liegenden Konzepte beruhen auf zwei Möglichkeiten der Abgrenzung der Güterproduktion einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland.
- Inlandskonzept: Eine Möglichkeit beruht auf dem Inlandskonzept, nach dem das Gesamteinkommen angegeben wird, das innerhalb der Grenzen einer Volkswirtschaft entsteht, und zwar unabhängig davon, ob die Einkommen inländische Wirtschaftseinheiten (Inländern: Gebietsansässigen) oder ausländischen Wirtschaftseinheiten zugeflossen sind. Das Inlandskonzept erfasst die wirtschaftliche Leistung in einem Wirtschaftsbereich unter Einbezug der Einpendler und Nichtbeachtung der Auspendler. Bei den Einkommen registriert das Inlandkonzept alle im Inland entstandenen Einkommen. Ob diese Einkommen dann im Inland verbleiben oder ins Ausland fließen, spielt dabei keine Rolle. Z.B. gehen Teile des von den Arbeitgebern geleisteten Arbeitnehmerentgeltes an Einpendler aus der übrigen Welt, die nicht zu den Einwohnern des Wirtschaftsgebietes zählen. Das Arbeitnehmerentgelt, das deutsche Auspendler von Arbeitgebern in der übrigen Welt empfangen, erscheint nicht an dieser Stelle, sondern bei dem Inländerkonzept.
- Inländerkonzept: Die zweite Möglichkeit für die Abgrenzung der in einer Volkswirtschaft produzierten Gütermenge stellt das Inländerkonzept dar. Als inländische Wirtschaftseinheiten gelten alle Institutionen oder Personen, die ihren ständigen ‚‘Wohnsitz im Inland haben. Dabei spielt weder die Staatsangehörigkeit noch die Eigentumsverhältnisse eine Rolle. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf den Gesamtbetrag, der letztlich den Inländern (Gebietsansässigen nach dem Wohnortprinzip) zugeflossen ist, und zwar unabhängig davon, ob aus Produktionsaktivitäten im Inland oder im Ausland. Den nach dem Inländerkonzept berechneten Produktions- bzw. Einkommenswert nennt man Nationaleinkommen (früher: Sozialprodukt).
3.1 Bruttoinlandsprodukt (BIP):
Das Bruttoinlandsprodukt (engl.: „gross domestic product“) ist ein Maß für die gesamtwirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Es misst den Wert aller im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden, unabhängig davon, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten zur wirtschaftlichen Leistung beigetragen haben. Es stellt die Summe aus den privaten und staatlichen Konsumausgaben, den Bruttoinvestitionen und der Differenz aus Exporten und Importen dar und beschreibt den Gesamtwert der im Inland erstellten Gütern. Der hiernach berechnete Einkommenswert bezieht sich auf die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen (Arbeitnehmerentgelt und Betriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen), die in der Berichtsperiode im Zuge der Produktion im Inland entstanden sind (zuzüglich der Abschreibungen und der um die Subventionen verminderten Produktions- und Importabgaben).
Vom Bruttonationaleinkommen (BNE) unterscheidet sich das BIP dadurch, dass es die im Inland entstandene wirtschaftliche Leistung unabhängig davon misst, in welchem Umfang inländische oder ausländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen haben(Inlandkonzept), während das BNE auf die wirtschaftliche Leistung der Inländer (im Import oder Ausland) abstellt.
Die Differenz beider Größen besteht aus dem Saldo der Primäreinkommen von der bzw. an die übrige Welt.
Das BIP wird in jeweiligen Preisen und preisbereinigt (deflationiert) errechnet. Ab der VGR – Revision 2004 wird die Deflationierung mit jährlich wechselnden Vorjahrespreisen und Verkettung vorgenommen. Auf Vorjahrespreisbasis wird die ‚reale‘ Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. Die Veränderungsrate des preisbereinigten BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften.
3. 2 Bruttonationaleinkommen (alter Begriff: Bruttosozialprodukt):
4.2 Das Bruttonationaleinkommen (BNE), bis 1999 auch Bruttosozialprodukt (BSP) genannt, englisch Gross National Product (GNP) bzw. Gross National Income (GNI), ist ein zentraler Begriff aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Das Bruttonationaleinkommen ähnelt dem Bruttoinlandsprodukt, unterscheidet sich jedoch dadurch, dass für das Bruttoinlandsprodukt das Inlandskonzept greift, während für das Bruttonationaleinkommen das Inländerkonzept gilt. Erfasst werden alle Waren und Dienstleistungen, die im Inland und im Ausland von Inländern (Gebietsansässigen) erstellt werden. Es misst somit den Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Periode mithilfe von Produktionsfaktoren hergestellt werden, die sich im Besitz von Inländern befinden (alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen, egal ob im Inland oder im Ausland erzielt). Dies ist gleichbedeutend mit den an Inländer geflossenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögensbesitz (Zinsen und andere Kapitalerträge, nicht allerdings Einkommen aus Veräußerungsgeschäften), weshalb das Bruttonationaleinkommen als zentraler Einkommensindikator einer Volkswirtschaft gilt. War das Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) früher der Hauptmaßstab zum Vergleich von Volkswirtschaften, verwendet man heute zu diesem Zweck meist das Bruttoinlandsprodukt.
Im Gegensatz zum Inlandskonzept des Bruttoinlandsprodukts wird beim Inländerkonzept des Bruttonationaleinkommens nicht das Gebiet betrachtet, in dem die Leistung erbracht wurde, sondern die in diesem Gebiet wohnenden Personen / Institutionen, an welche die Einkommen aus den wirtschaftlichen Leistungen zufließen (Wohnsitz im Inland). Das bedeutet, dass beim Inländerkonzept Personen, die nach ihrem Arbeitsort einem anderen Wirtschaftsbereich zugerechnet werden (im Ausland arbeitende Inländer) in die Leistungsberechnung miteinfließen, während im Wirtschaftsbereich arbeitende Personen, die nach ihrem Wohnort einem anderen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden (im Inland arbeitende Ausländer), unberücksichtigt bleiben. Also:
- Bruttonationaleinkommen = alle von Inländern erwirtschafteten Einkommen (egal ob im Inland oder im Ausland erzielt);
- Bruttoinlandsprodukt = alle im Inland erwirtschafteten Einkommen (egal ob von Inländern oder von Ausländern erzielt).
Die Bewertung erfolgt zu Marktpreisen, das heißt, einschließlich der Gütersteuern (Produktions- und Importabgaben) und abzüglich der Gütersubventionen.
Berechnet wird das Bruttonationaleinkommen, indem man vom Bruttoinlandsprodukt die Erwerbs- und Vermögenseinkommen abzieht, die an das Ausland geflossen sind, und im Gegenzug die von Inländern aus dem Ausland empfangenen Einkommen addiert:
Bruttoinlandsprodukt, BIP (Gesamteinkommen, das im Inland entsteht)
- an die übrige Welt gezahlte Einkommen (Primäreinkommen an die übrige Welt)
+ aus der übrigen Welt empfangene Einkommen (Primäreinkommen aus der übrigen Welt)
= Bruttonationaleinkommen, BNE.
Die Primäreinkommen bilden die Differenz zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen (Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen mit dem Ausland).
Der Vorteil des BIP als Indikator für das Wirtschaftswachstum liegt darin, dass es die Produktion in einem Wirtschaftsgebiet unmittelbar misst.
Da das BNE eine am Einkommen der Wohnbevölkerung orientierte Größe ist, hat es einen besonderen Wert für solche Analysen, die sich auf die Verfügbarkeit, die Verteilung und die Verwendung von Einkommen beziehen. Spar- und Lohnquotenberechnung hängen direkt an der Ermittlung des verfügbaren Einkommens der Privaten Haushalte bzw. am Volkseinkommen. Daher wird das BNE – Konzept vom Statistischen Bundesamt nach wie vor realisiert.
2.3. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (Volkseinkommen)
Neben dem BIP und dem BNE (früher: BSP) gibt es noch eine weitere Größe von Bedeutung, die in einem Zusammenhang mit dem BNE steht: das Volkseinkommen, der Begriff steht abkürzend für Nettosozialprodukt zu Faktorkosten (engl.: „ National Income“).
Das Bruttonationaleinkommen wird zu Marktpreisen bewertet und enthält auch alle Ersatzinvestitionen. Die Ersatzinvestitionen entsprechen den Abschreibungen. Die Abschreibungen erfassen alle Wertminderungen im ruhenden Vermögen eines Unternehmens. Die Summe aller Abschreibungen ist folglich der Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft in einer bestimmten Periode. Zieht man vom Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen die Abschreibungen einer Periode ab, so erhält man das Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen (früher: Nettosozialprodukt). Berücksichtigt man zudem noch den Eingriff des Staates in den Produktionsprozess über indirekte Steuern und Subventionen, erhält man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten:
Bruttonationaleinkommen
- Abschreibungen (Wertverlust der Anlagen der gesamten Volkswirtschaft)
+ Subventionen (als volkswirtschaftliche Kosten der Produktionsfaktoren
= Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten (Volkseinkommen).
Zum anderen kann das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch als Summe der Erwerbs- und Vermögenseinkommen ermittelt werden. Die Erwerbs- und Vermögenseinkommen setzen sich zusammen aus dem Arbeitnehmerentgelt sowie den Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die per Saldo empfangenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen aller Wirtschaftssektoren bilden das Volkseinkommen. Nicht zu den Erwerbs- und Vermögenseinkommen zählen die Transfereinkommen, die als laufende Transfers geleistet werden und – wie die Erwerbs- und Vermögenseinkommen – nicht ein direktes Entgelt für erbrachte produktive Leistungen (Arbeitsleistung oder Kapitalnutzung) darstellen. Das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten stellt damit die Gesamtheit der Einkommen der Produktionsfaktoren dar. Aufgrund dieser Eigenschaft nennt man das Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten auch ‚Volkseinkommen‘.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Volkseinkommen
A.01 Volkseinkommen (1950-2010)
A.02 Volkseinkommensquoten (1950-2010)
B. Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
B.01 Unternehmens- und Vermögenseinkommen (1950-2010)
B.02 Unternehmens- und Vermögenseinkommen nach Sektoren (1950-2010)
C. Einkommen aus unselbständiger Arbeit
C.01 Bruttoarbeitnehmerentgelt (1950-2010)
C.02 Brutto- und Nettolohnentwicklung (1950-2010)
C.03 Nettolöhne und -gehälter (1950-2010)
C.04 Durchschnittliche Abzüge und Nettorealverdienste (1950-2010)
D. Soziale Leistungen an private Haushalte
D.01 Empfangene monetäre Sozialleistungen der privaten Haushalte (1950-2010)
E. Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte
E.01 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte nach Arten (1950-2010)
E.02 Verfügbares Einkommen nach der Verwendung, Sparquote (1950-2010)
F. Ersparnis und Vermögensbildung
F.01 Gesamtwirtschaftliches Sparen (1950-2010)
F.02 Gesamtwirtschaftliche Ersparnis (1950-2010)
G. Aktuelle Übersichten (mit revidierten Ergebnissen, Stand: Febr. 2016)
G.01 Bruttonationaleinkommen, verfügbares Einkommen und Volkseinkommen (1970-2015)
G.02 Einkommensverteilung, Veränderungen in % (1991-2014)
G.03 Bruttoinlandprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, Arbeitnehmer¬entgelt (1925-2014)
G.04 Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, Deutschland, in Mrd. EUR (1991-2015)
G.05 Verfügbares Einkommen, Sparen der privaten Haushalte, Deutschland, in Mrd EUR (1991-2015)
G.06 Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter (Inländerkonzept), Deutschland (1991-2016)
G.07 Bruttoinlandprodukt, Bruttonationaleinkommen, verfügbares Einkommen, Finanzierungs-saldo der Volkswirtschaft, Deutschland, in Mrd. EUR (1991-2015)
A. Volkseinkommen
A.01 Volkseinkommen (1950-2010)
A.02 Volkseinkommensquoten (1950-2010)
B. Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen
B.01 Unternehmens- und Vermögenseinkommen (1950-2010)
B.02 Unternehmens- und Vermögenseinkommen nach Sektoren (1950-2010)
C. Einkommen aus unselbständiger Arbeit
C.01 Bruttoarbeitnehmerentgelt (1950-2010)
C.02 Brutto- und Nettolohnentwicklung (1950-2010)
C.03 Nettolöhne und -gehälter (1950-2010)
C.04 Durchschnittliche Abzüge und Nettorealverdienste (1950-2010)
D. Soziale Leistungen an private Haushalte
D.01 Empfangene monetäre Sozialleistungen der privaten Haushalte (1950-2010)
E. Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte
E.01 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte nach Arten (1950-2010)
E.02 Verfügbares Einkommen nach der Verwendung, Sparquote (1950-2010)
F. Ersparnis und Vermögensbildung
F.01 Gesamtwirtschaftliches Sparen (1950-2010)
F.02 Gesamtwirtschaftliche Ersparnis (1950-2010)
G. Aktuelle Übersichten (mit revidierten Ergebnissen, Stand: Febr. 2016)
G.01 Bruttonationaleinkommen, verfügbares Einkommen und Volkseinkommen (1970-2015)
G.02 Einkommensverteilung, Veränderungen in % (1991-2014)
G.03 Bruttoinlandprodukt, Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, Arbeitnehmer¬entgelt (1925-2014)
G.04 Bruttonationaleinkommen, Volkseinkommen, Deutschland, in Mrd. EUR (1991-2015)
G.05 Verfügbares Einkommen, Sparen der privaten Haushalte, Deutschland, in Mrd EUR (1991-2015)
G.06 Arbeitnehmerentgelt, Löhne und Gehälter (Inländerkonzept), Deutschland (1991-2016)
G.07 Bruttoinlandprodukt, Bruttonationaleinkommen, verfügbares Einkommen, Finanzierungs-saldo der Volkswirtschaft, Deutschland, in Mrd. EUR (1991-2015)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Januar 2016
Jahr der Online-Publikation: 2004, 2016
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2004, 2016
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Materialien zur Studie
Diese Studienbeschreibung als DDI-XML.
Download weiterer Texte zu dieser Studie im PDF Format (Forschungsberichte, Publikationen, Materialien zur Studie)