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Studien Zeitreihen |
ZA 8616 | Bevölkerung | Franzmann, Gabriele, Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 - 1932 |
1060 Zeitreihen (1817 - 1939) 41 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8616
Studientitel: Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 - 1932
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1817 - 1939
Primärforscher: Franzmann, Gabriele
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Franzmann, Gabriele: histat-Datenkompilation: Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 – 1932. Online-Publikation.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Franzmann, Gabriele, (2015 [2015]) Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 - 1932
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8616
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 - 1932
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1817 - 1939
Primärforscher: Franzmann, Gabriele
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Franzmann, Gabriele: histat-Datenkompilation: Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 – 1932. Online-Publikation.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Franzmann, Gabriele, (2015 [2015]) Die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich, 1871 - 1932
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8616
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Gegenstand der Datenkompilation:
„Die Geschichte Deutschlands ist nicht erst seit Beginn der Bundesrepublik durch Zu- und Abwanderungen als Massenbewegung geprägt. Migration hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Gründe hierfür sind seit Jahrhunderten im Wesentlichen die Gleichen: Das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst oder für die Nachkommen, die Furcht vor politisch, ethnisch oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung. Hinzu traten vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts millionenfache Zwangswanderungen während und im Gefolge der beiden Weltkriege.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales, www.soziales.sachsen.de/open).
Die Einwanderung hat unter demografischen Gesichtspunkten zunächst für Deutschland keine besondere Rolle gespielt. So stellt M. Hubert fest, dass noch im Jahr 1871 die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich 0,5% der Gesamtbevölkerung ausmachte. „Vierzig Jahre später sind es 1.259.873, d.h. das Sechsfache, knapp 2% der deutschen Bevölkerung“. (M. Hubert (1998): Deutschland im Wandel. Stuttgart, S. 202)
Das Thema Einwanderung nach Deutschland kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Zum einen interessiert der Stand der ausländischen Bevölkerung sowie Herkunft und geografische Verteilung der Einwanderer in Deutschland. Einbürgerungsverfahren sowie Ausweisungen können ein Gradmesser für den Integrationserfolg sein. Die Einreise von Übersee in das Deutsche Reich – nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Immigration – gibt einen ersten Hinweis auf die Anziehungskraft Deutschlands. Ein besonderes Kapitel bildet der Bereich der ausländischen Arbeiterschaft im Deutschen Reich, ihre Vermittlung und die Vergabe von Legitimationen durch die Deutsche Arbeiterzentrale, Daten, die im Zusammenhang zu sehen sind mit der Behandlung ausländischer Arbeiter bzw. mit dem Versuch, einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich zu erschweren oder sogar zu verhindern.
Zeit und Ort der Datenkompilation:
Aufgrund der verfügbaren Quellen beginnt die Datenkompilation 1871 mit dem Bestehen einer einheitlichen Amtlichen Statistik für das Deutsche Reich. Im Deutschen Kaiserreich fanden Volkszählungen 1871 und von 1875 bis 1910 alle fünf Jahre statt, in denen unter anderem der Stand der Bevölkerung inkl. der Ausländer erfasst wurde. Einige Datentabellen beginnen später aufgrund der entsprechenden Datenlage der verfügbaren gedruckten Quellen. So können die Einbürgerungsverfahren nur für die Zeit von 1873-1885, mitunter nur für 1881-1885 wiedergegeben werden, da in den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich nur für kurze Zeiträume die Fälle erfaßt wurden. Längere Reihen könnten aus gedruckten Quellen erhoben werden. So bieten zum Beispiel die Ausgaben der Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus, Jg. 14 (1874) bis Jg. 29 (1887) sowie Urkunden des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz (I. HA, Rep.77, Tit. 227, Nr. 4, Beihefte 1-28 für 1892-1918) Nachweise zu den Einbürgerungen in Preußen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten Zeit musste auf die Beschaffung dieser Quellen bzw. auf die Einsicht in diese Quellen vor Ort verzichtet werden. Die Kollektion der Daten endet 1932, vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933.
Das geografische Gebiet der Datenkompilation ist das Deutsche Reich und seine Einzelstaaten in den jeweiligen Grenzen, das bedeutet, dass Gebietsänderungen in dem Berichtszeitraum zu berücksichtigen sind. Dieser Sachverhalt gewinnt insbesondere im Zusammenhang der ausländischen Wanderarbeiter und deren Vermittlung bzw. Aufenthalt nach Gebieten im Deutschen Reich an Bedeutung. So wird die Anzahl der ausländischen Arbeiter nach Gebieten im Deutschen Reich nicht nur nach den politischen Grenzen der Deutschen Länder und Provinzen, sondern auch nach den Bezirksgrenzen der Arbeitsamtsbezirke berichtet. Darüber hinaus haben die Provinzen Westpreußen und Posen durch den Großpolnischen Aufstand von 1918 bis 1919 große Gebietsverluste hinnehmen müssen, so dass aus den verbliebenen Resten der beiden Provinzen die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen gebildet wurde. Die Grenzmark bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938.
Unterthemen der Datenkompilation:
Die Datenkompilation gliedert sich in 5 Bereiche auf.
A. Bevölkerung insgesamt
Die Bevölkerung zur Zeit des Deutschen Reichs erlebte bis 1870 die erste Phase der demographischen Transformation, gekennzeichnet durch eine Verdoppelung der deutschen Bevölkerung in der Zeit von 1815 bis 1870. Wie M. Hubert (1998, Deutschland im Wandel, S. 30) feststellt, führten die langfristig stabilen und parallel verlaufenden Geburten- und Sterbeziffern zu einer Bevölkerungszunahme durch Geburtenüberschuss. Bis 1870 stellte die Einwanderung für Deutschland eine untergeordnete Rolle, was sich für die Jahre danach grundlegend änderte, denn es setzt eine deutliche Zunahme der ausländischen Bevölkerung bis kurz vor dem 1. Weltkrieg ein. „Preußen-Deutschland entwickelte sich in den zwei Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg weltweit zum zweitwichtigsten Zuwanderungsland nach den USA.“ (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Mit dem Ergebnis der Volkszählung von 1900 wird eine starke Zunahme der ausländischen Bevölkerung insgesamt deutlich. Die Daten in dieser Kompilation zu Abschnitt A beziehen sich auf den Bevölkerungsstand des Deutschen Reichs ab 1871 und stammen aus den durchgeführten Volkszählungen. Weiterhin wurde für die Wiedergabe der Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland auf die Studie von Michael Huber (1998) sowie auf das Statistische Jahrbuch für Preußen zurückgegriffen.
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
Aus den Werten zur ausländischen Bevölkerung kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Immigrationsstrom handelt (M. Huber, S. 202). Dabei ist es interessant, in welchen Regionen Deutschlands sich die ausländische Bevölkerung angesiedelt hat als auch, aus welchen Gebieten die Menschen nach Deutschland gekommen sind. Die Angaben zu Herkunftsländern als auch zu den Aufenthaltsgebieten (deutsche Länder) der ausländischen Bevölkerung sind aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich entnommen worden und basieren auf den Ergebnissen der Volkszählungen.
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
„Einbürgerungsfragen hatten gegen Ende der Weimarer Republik einen hohen politischen Stellenwert. Auch zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches waren Fragen der Einbürgerung bei den höchsten politischen Instanzen angesiedelt und noch heute ist Einbürgerung eines der konfliktträchtigsten innenpolitischen Themen. Um die heutigen Auseinandersetzungen und deren Ursachen über Einbürgerungsfragen in ihrer ganzen Komplexität verstehen zu können, ist es unerlässlich, das Phänomen als ein historisches zu betrachten.“ (Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Seite 3. Dissertation. KOPS – Das institutionelle Repositorium der Universität Konstanz, Suche im Bestand ‚Geschichte und Soziologie‘, WEB: http://d-nb.info/974206237/34 )
Die Institution der Staatsangehörigkeit entstand mit der Entwicklung des modernen Staats zu Beginn des 19. Jahrhunderts (vergl. Gosewinkel, D. (2001): Einbürgern und Ausschließen; Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945). Die Staatsangehörigkeit kennzeichnet den Übergang vom Territorialstaat zum Personenverbandsstaat. Die Zuweisung von Rechten und Pflichten ist jetzt an die Staatsangehörigkeit gebunden und nicht mehr an den Ort der Niederlassung. Neben der allgemeinen Wehrpflicht sind bürgerliche Rechte inkl. Wahlrecht oder Ansprüche auf Unterstützung in Notlagen mit der Staatsangehörigkeit verknüpft. Einbürgerung muss immer auch im Zusammenhang mit der Integration von Migranten gesehen werden. „Der Umgang mit Einbürgerungsgesuchen lässt immer auch eine Aussage über den Offenheitsgrad der Mehrheitsgesellschaft zu“. (Trevisiol (2004), Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 5, d-nb.info/974206237/34).
Die in der vorliegenden Datenkompilation zusammengetragenen Daten entstammen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. In dieser Quelle wurde dem Thema der Einbürgerung eine untergeordnete Rolle zugewiesen, das heißt, dass die Nachweise nur für einen relativ kurzen Zeitraum (1873-1885, mit Angabe des Aufnahmegrundes sogar nur 1881-1885) in den Jahrbüchern wiedergegeben wurden. Dennoch wurden die Angaben hier aufgenommen und sollen als Anreiz für weitergehende Datenerhebungen verstanden werden. Die Studie von Oliver Trevisiol gibt wertvolle Hinweise zu Datenquellen, in denen Statistiken zu Einbürgerungen für die einzelnen Provinzen und Länder des Deutschen Reichs enthalten sind.
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
Zur Zeit des Deutschen Reichs wurde eine Einwanderungsstatistik nicht geführt. Daher liegen für diesen Sachverhalt keine Werte vor. Erste Nachweisungen über Einreisende (zu unterscheiden von tatsächlichen Einwanderern) in das Deutsche Reich wurden erst seit 1904 durch die Reedereien, die sich mit Passagierbeförderung von Übersee her nach Bremen, Hamburg und Emden befassten, geführt. Diese Nachweise dokumentieren die von den Gesellschaften nach Deutschland beförderten Personen, die in Kajüten- und Zwischendeckpassagiere unterteilt wurden. Ab 1924 wurden auch Alter, Geschlecht und endgültiges Reiseziel ermittelt. In den Fällen, in denen das Reiseziel nicht festgestellt werden konnte, wurde die Staatsangehörigkeit der Reisenden für eine Unterscheidung der Reisenden als maßgeblich herangezogen. Vor 1924 existierten sehr unterschiedliche Altersklassifizierungen, die ab 1924 vereinheitlicht werden sollten mit der Klassifizierung: unter 1 Jahr, 1 – unter 6 Jahre, 6 – u. 14 Jahre, 14 – u. 15 Jahre, 15 – u. 18 Jahre, 18 – u. 21 Jahre, 21 – u. 25 Jahre, 25 – u. 30 Jahre, 30 – u. 40 Jahre, 40 – u. 50 Jahre, 50 – u. 55 Jahre, 55 – u. 60 Jahre, 60 Jahre und älter. Allerdings stellten sich Schwierigkeiten bei der Durchführung der Erhebung ein. Bremen hat für die aus Süd-Amerika kommenden Einreisenden Reiseziel und Staatsangehörigkeit nicht feststellen können und wich darüber hinaus von der allgemeinen Altersklassifizierung ab. Auch für Hamburg sind Schwierigkeiten bei der Erfassung des Reiseziels, der Staatsangehörigkeit und des Alters berichtet worden. Daher wurde entschieden, ab 1. Januar 1930 die Erhebung der Einreisestatistik nur noch in folgendem Umfang durchzuführen:
- Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Geschlecht und Schiffsklassen
- Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Altersklassen, und zwar: unter 1 Jahr, 1 bis unter 10 Jahre, über 10 Jahre
- Herkunftsländer in der Gliederung: aus europäischen Häfen; aus Nordamerika; aus Mittelamerika; aus Südamerika; aus Afrika; aus Asien; aus Australien und Neuseeland
- Staatsangehörigkeit in der Gliederung: Deutsches Reich; Großbritannien; übriges Europa; Britisch-Nordamerika; Vereinigte Staaten von Amerika; Mexiko; Mittelamerika und Westindien zusammen; Argentinien und Brasilien zusammen; andere Südamerikanische Staaten zusammen; Afrika; Asien und Australien zusammen; Staatenlose und ohne Angaben zusammen. (Statistik des Deutschen Reichs, Band 393, Die Bewegung der Bevölkerung in den Jahren 1928 und 1929, S. 103, Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76)
Die in der vorliegenden Datenkompilation wiedergegebenen Datentabellen zu den von Übersee Einreisenden nach Deutschland sind aus verschiedenen Ausgaben der Statistik des Deutschen Reichs entnommen worden. Entsprechend den Erfassungsproblemen der damaligen Zeit können diese Statistiken in ihrem Detaillierungsgrad nicht in die Tiefe gehen. Die ausführlichsten Angaben hinsichtlich der Altersgruppen sind von Hamburg erfasst worden, allerdings nur für einen kurzen Zeitraum (1925-1929). Weiterhin hat Hamburg für die Zeit von 1925 bis 1929 die über Hamburg rückwandernden (einreisenden) deutschen Reichsangehörigen nach Alter und Geschlecht erfasst.
Allgemein gehaltene Angaben zur Zahl der Einreisenden, differenziert nach Einreisehafen und Schiffsklasse, reichen von 1904 bis 1932. Selbst die sehr allgemeine Unterteilung in Einreisende deutscher Nationalität und einreisende Ausländer insgesamt reicht nur für den Zeitraum von 1927-1932.
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
Seit den 1880er Jahren wuchs der Bedarf an Arbeitskräften im Deutschen Reich immens an. Der massive Industrialisierungsprozess führte zu einem Bedarf an Arbeitern, der durch die Arbeitskräfte in der einheimischen Bevölkerung sowie über die Zuwanderung der ländlichen Bevölkerung in die Städte nicht gedeckt werden konnte. Noch vor dem ersten Weltkrieg befanden sich in Deutschland weit über eine Millionen ausländische Wanderarbeiter.
„In der Hochkonjunkturperiode seit den 1890er Jahren stieg die Zahl der in der deutschen Wirtschaft beschäftigten Ausländer sehr stark an und erreichte am Vorabend des Ersten Weltkrieges rund 1,2 Mio. Die wichtigsten Gruppen stellten in Preußen die in der Landwirtschaft beschäftigten Polen sowie Italiener, die besonders in Ziegeleibetrieben und im Tiefbau, aber auch im Bergbau und in der industriellen Produktion Beschäftigung fanden.
Im letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg nahm die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Preußen von rund 605000 auf 901000 stark zu, in der Landwirtschaft arbeiteten 40%, in der Industrie 60%.“ (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Der Ausländeranteil ist zunächst in den Industrieregionen besonders hoch (Königreich Sachsen und Rheinland). In allen Regionen, in denen durch eine starke Expansion der Industrie ein erhöhter Bedarf an ungelernten Arbeitskräften entstand, gewann die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte an Bedeutung. Auf der anderen Seite ist ein bedeutender Ausländeranteil in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen auszumachen. „Im ostelbischen Preußen lagen die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeitsbereiche der Polen im durch starke saisonale Arbeitsspitzen gekennzeichneten Hackfruchtbau. (…) Daneben war die Getreideernte bis zur Einführung arbeitssparender Mäh- und Dreschmaschinen auch im preußischen Osten vor dem ersten Weltkrieg ein weiterer (…) Beschäftigungsbereich.“ (Oltmer, J. (2013, S. 33)
Betrachtet man die geografische Herkunft der Migranten, so sind vier Länder besonders stark vertreten. Die aus Österreich-Ungarn stammenden Ausländer stellen den größten Anteil aller im Deutschen Reich lebenden Ausländer dar, wobei darauf hingewiesen werden muß, dass die aus Österreich-Ungarn stammenden Personen unterschiedlichen Nationalitäten angehören (Deutsche, Tschechen, Ungarn sowie Polen aus ehemals polnischen Gebieten, die 1795 und 1815 an die österreichische Krone fielen). Die Niederlande stellte einen weiteren bedeutenden Anteil der Einwanderer in das Deutsche Reich sowie aus Russland kommende Personen. Aus Russland kommende Einwanderer sind – wie im Fall Österreich-Ungarns – durch unterschiedliche Staatsangehörigkeit gekennzeichnet. Viele Polen stammen aus Russland, da sie in ehemals polnischen Gebieten leben, die seit dem Wiener Kongreß unter russischer Verwaltung stehen. Eine weitere bedeutende Gruppe unter den Einwanderern stellen die Italiener dar, die sich im Süden und Westen Deutschlands verstärkt niedergelassen haben.
Der Wermutstropfen für die Wanderarbeiter bestand jedoch in der rigorosen Kontrolle durch die Deutsche Arbeiterzentrale, die mit dem Ziel gegründet wurde, eine dauerhafte Einwanderung zu erschweren.
„Die Deutsche Arbeiterzentrale (DAZ) war eine Organisation zur Vermittlung von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften. Sie hatte lange Zeit eine Monopolstellung inne. Die Organisation bestand von 1905 bis in die 1930er Jahre. Die Anregung zur Gründung der DAZ ging vom preußischen Landwirtschaftsministerium aus, um kommerzielle Anwerber zu verdrängen. Die DAZ erhielt 1907 das Monopol auf die Anheuerung polnischer Saisonarbeiter. Die Arbeitskräfte erhielten gegen eine Gebühr eine Arbeiterlegitimationskarte mit ihrem Namen und dem Namen des Arbeitgebers. An den Arbeitgeber waren die Beschäftigten für die Saison gebunden. Im Jahr 1922 erließ die Reichsarbeitsverwaltung die „Verordnung über die Anwerbung und Vermittlung ausländischer Landarbeiter.“ Diese Verordnung stärkte weiterhin das Monopol der DAZ.“ (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Arbeiterzentrale)
Die zu diesem Themenpunkt zusammengestellten Datenreihen entstammen zum einen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. Zum anderen wurden Daten aus folgenden wissenschaftlichen Publikationen entnommen:
Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bevölkerung):
A. Bevölkerung insgesamt
A.01 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung im deutschen Reich, 1871-1933.
A.02 Mittlere Bevölkerung, Eheschließungen, Geburten und Gestorbene (Anzahl und Ziffern) für das Deutsche Reich und für Preußen, 1817-1933
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
B.01 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten: Zusammenfassende Übersicht, 1871-1939
B.02 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht: differenzierte Darstellung nach dem Statistischen Jahrbuch, 1871-1939
B.03 Ausländische Bevölkerung im deutschen Reich nach Gebieten im Deutschen Reich,1875-1939
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländer der Eingebürgerten im Deutschen Reich, 1873-1885
C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen in das Deutschen Reich nach Aufnahmegrund, 1881-1885
C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft) im Deutschen Reich, 1873-1885
C.04 In das Ausland entlassene oder ausgewiesene Personen aus dem Deutschen Reich nach Grund, 1881-1885
C.05 Preußen: Erwerb und Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit von Personen aus anderen deutschen Staaten und aus dem Ausland, 1874-1887
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse, 1904-1932
D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen, 1913, 1921-1932
D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe, 1925-1932
D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht,1925-1929
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
E.02 Ausländische Arbeiter in Preußen nach preußischen Provinzen, 1906-1914
E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen in Landwirtschaft und Industrie nach Staatsangehörigkeit und Nationalität, 1906-1914
E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen in Landwirtschaft und Industrie, 1906-1914
E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1932
E.06 Zugelassene ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken, 1922-1933
E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in die Staaten des Deutschen Reichs nach Geschlecht, 1910-1931
E.09a-02 Herkunftsland und Geschlecht der im Deutschen Reich vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09b Herkunftsland und Geschlecht der nach Ostpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09c Herkunftsland und Geschlecht der nach Westpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09d Herkunftsland und Geschlecht der nach Brandenburg vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09e Herkunftsland und Geschlecht der nach Pommern vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09f Herkunftsland und Geschlecht der nach Posen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09g Herkunftsland und Geschlecht der nach Schlesien vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09h Herkunftsland und Geschlecht der in die Provinz Sachsen-Anhalt vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1927
E.09i Herkunftsland und Geschlecht der nach Niedersachsen (zuvor: Königr. Hannover, Herzogt. Braunschweig, Großherzogt. Oldenburg, Lippe, Bremen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Meck.-Strelitz, Hamburg und Lübeck sowie nach Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-02 Herkunftsland und Geschlecht der in den Bezirk Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1928-1931
E.09k-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Westfalen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09k-02 Herkunftsland und Geschlecht der in das Rheinland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09k-03 Herkunftsland und Geschlecht der nach Hessen (Hessen und Hessen-Nassau zusammen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09l Herkunftsland und Geschlecht der in das Königreich Sachsen und Thüringen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09m Herkunftsland und Geschlecht der nach Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen bzw. nach Südwestdeutschland vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09n Herkunftsland und Geschlecht der nach Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt und Thüringen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
Gegenstand der Datenkompilation:
„Die Geschichte Deutschlands ist nicht erst seit Beginn der Bundesrepublik durch Zu- und Abwanderungen als Massenbewegung geprägt. Migration hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Gründe hierfür sind seit Jahrhunderten im Wesentlichen die Gleichen: Das Streben nach einem besseren Leben für sich selbst oder für die Nachkommen, die Furcht vor politisch, ethnisch oder religiös motivierter Verfolgung oder die gewaltsame Vertreibung. Hinzu traten vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts millionenfache Zwangswanderungen während und im Gefolge der beiden Weltkriege.“ (Sächsisches Staatsministerium für Soziales, www.soziales.sachsen.de/open).
Die Einwanderung hat unter demografischen Gesichtspunkten zunächst für Deutschland keine besondere Rolle gespielt. So stellt M. Hubert fest, dass noch im Jahr 1871 die ausländische Bevölkerung im Deutschen Reich 0,5% der Gesamtbevölkerung ausmachte. „Vierzig Jahre später sind es 1.259.873, d.h. das Sechsfache, knapp 2% der deutschen Bevölkerung“. (M. Hubert (1998): Deutschland im Wandel. Stuttgart, S. 202)
Das Thema Einwanderung nach Deutschland kann unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Zum einen interessiert der Stand der ausländischen Bevölkerung sowie Herkunft und geografische Verteilung der Einwanderer in Deutschland. Einbürgerungsverfahren sowie Ausweisungen können ein Gradmesser für den Integrationserfolg sein. Die Einreise von Übersee in das Deutsche Reich – nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Immigration – gibt einen ersten Hinweis auf die Anziehungskraft Deutschlands. Ein besonderes Kapitel bildet der Bereich der ausländischen Arbeiterschaft im Deutschen Reich, ihre Vermittlung und die Vergabe von Legitimationen durch die Deutsche Arbeiterzentrale, Daten, die im Zusammenhang zu sehen sind mit der Behandlung ausländischer Arbeiter bzw. mit dem Versuch, einen dauerhaften Aufenthalt ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich zu erschweren oder sogar zu verhindern.
Zeit und Ort der Datenkompilation:
Aufgrund der verfügbaren Quellen beginnt die Datenkompilation 1871 mit dem Bestehen einer einheitlichen Amtlichen Statistik für das Deutsche Reich. Im Deutschen Kaiserreich fanden Volkszählungen 1871 und von 1875 bis 1910 alle fünf Jahre statt, in denen unter anderem der Stand der Bevölkerung inkl. der Ausländer erfasst wurde. Einige Datentabellen beginnen später aufgrund der entsprechenden Datenlage der verfügbaren gedruckten Quellen. So können die Einbürgerungsverfahren nur für die Zeit von 1873-1885, mitunter nur für 1881-1885 wiedergegeben werden, da in den Statistischen Jahrbüchern für das Deutsche Reich nur für kurze Zeiträume die Fälle erfaßt wurden. Längere Reihen könnten aus gedruckten Quellen erhoben werden. So bieten zum Beispiel die Ausgaben der Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus, Jg. 14 (1874) bis Jg. 29 (1887) sowie Urkunden des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz (I. HA, Rep.77, Tit. 227, Nr. 4, Beihefte 1-28 für 1892-1918) Nachweise zu den Einbürgerungen in Preußen. Aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten Zeit musste auf die Beschaffung dieser Quellen bzw. auf die Einsicht in diese Quellen vor Ort verzichtet werden. Die Kollektion der Daten endet 1932, vor der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933.
Das geografische Gebiet der Datenkompilation ist das Deutsche Reich und seine Einzelstaaten in den jeweiligen Grenzen, das bedeutet, dass Gebietsänderungen in dem Berichtszeitraum zu berücksichtigen sind. Dieser Sachverhalt gewinnt insbesondere im Zusammenhang der ausländischen Wanderarbeiter und deren Vermittlung bzw. Aufenthalt nach Gebieten im Deutschen Reich an Bedeutung. So wird die Anzahl der ausländischen Arbeiter nach Gebieten im Deutschen Reich nicht nur nach den politischen Grenzen der Deutschen Länder und Provinzen, sondern auch nach den Bezirksgrenzen der Arbeitsamtsbezirke berichtet. Darüber hinaus haben die Provinzen Westpreußen und Posen durch den Großpolnischen Aufstand von 1918 bis 1919 große Gebietsverluste hinnehmen müssen, so dass aus den verbliebenen Resten der beiden Provinzen die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen gebildet wurde. Die Grenzmark bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938.
Unterthemen der Datenkompilation:
Die Datenkompilation gliedert sich in 5 Bereiche auf.
A. Bevölkerung insgesamt
Die Bevölkerung zur Zeit des Deutschen Reichs erlebte bis 1870 die erste Phase der demographischen Transformation, gekennzeichnet durch eine Verdoppelung der deutschen Bevölkerung in der Zeit von 1815 bis 1870. Wie M. Hubert (1998, Deutschland im Wandel, S. 30) feststellt, führten die langfristig stabilen und parallel verlaufenden Geburten- und Sterbeziffern zu einer Bevölkerungszunahme durch Geburtenüberschuss. Bis 1870 stellte die Einwanderung für Deutschland eine untergeordnete Rolle, was sich für die Jahre danach grundlegend änderte, denn es setzt eine deutliche Zunahme der ausländischen Bevölkerung bis kurz vor dem 1. Weltkrieg ein. „Preußen-Deutschland entwickelte sich in den zwei Jahrzehnten vor dem Ersten Weltkrieg weltweit zum zweitwichtigsten Zuwanderungsland nach den USA.“ (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Mit dem Ergebnis der Volkszählung von 1900 wird eine starke Zunahme der ausländischen Bevölkerung insgesamt deutlich. Die Daten in dieser Kompilation zu Abschnitt A beziehen sich auf den Bevölkerungsstand des Deutschen Reichs ab 1871 und stammen aus den durchgeführten Volkszählungen. Weiterhin wurde für die Wiedergabe der Entwicklung der Bevölkerungszahl in Deutschland auf die Studie von Michael Huber (1998) sowie auf das Statistische Jahrbuch für Preußen zurückgegriffen.
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
Aus den Werten zur ausländischen Bevölkerung kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen Immigrationsstrom handelt (M. Huber, S. 202). Dabei ist es interessant, in welchen Regionen Deutschlands sich die ausländische Bevölkerung angesiedelt hat als auch, aus welchen Gebieten die Menschen nach Deutschland gekommen sind. Die Angaben zu Herkunftsländern als auch zu den Aufenthaltsgebieten (deutsche Länder) der ausländischen Bevölkerung sind aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich entnommen worden und basieren auf den Ergebnissen der Volkszählungen.
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
„Einbürgerungsfragen hatten gegen Ende der Weimarer Republik einen hohen politischen Stellenwert. Auch zur Zeit des Deutschen Kaiserreiches waren Fragen der Einbürgerung bei den höchsten politischen Instanzen angesiedelt und noch heute ist Einbürgerung eines der konfliktträchtigsten innenpolitischen Themen. Um die heutigen Auseinandersetzungen und deren Ursachen über Einbürgerungsfragen in ihrer ganzen Komplexität verstehen zu können, ist es unerlässlich, das Phänomen als ein historisches zu betrachten.“ (Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Seite 3. Dissertation. KOPS – Das institutionelle Repositorium der Universität Konstanz, Suche im Bestand ‚Geschichte und Soziologie‘, WEB: http://d-nb.info/974206237/34 )
Die Institution der Staatsangehörigkeit entstand mit der Entwicklung des modernen Staats zu Beginn des 19. Jahrhunderts (vergl. Gosewinkel, D. (2001): Einbürgern und Ausschließen; Trevisiol, O. (2004): Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945). Die Staatsangehörigkeit kennzeichnet den Übergang vom Territorialstaat zum Personenverbandsstaat. Die Zuweisung von Rechten und Pflichten ist jetzt an die Staatsangehörigkeit gebunden und nicht mehr an den Ort der Niederlassung. Neben der allgemeinen Wehrpflicht sind bürgerliche Rechte inkl. Wahlrecht oder Ansprüche auf Unterstützung in Notlagen mit der Staatsangehörigkeit verknüpft. Einbürgerung muss immer auch im Zusammenhang mit der Integration von Migranten gesehen werden. „Der Umgang mit Einbürgerungsgesuchen lässt immer auch eine Aussage über den Offenheitsgrad der Mehrheitsgesellschaft zu“. (Trevisiol (2004), Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich, S. 5, d-nb.info/974206237/34).
Die in der vorliegenden Datenkompilation zusammengetragenen Daten entstammen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. In dieser Quelle wurde dem Thema der Einbürgerung eine untergeordnete Rolle zugewiesen, das heißt, dass die Nachweise nur für einen relativ kurzen Zeitraum (1873-1885, mit Angabe des Aufnahmegrundes sogar nur 1881-1885) in den Jahrbüchern wiedergegeben wurden. Dennoch wurden die Angaben hier aufgenommen und sollen als Anreiz für weitergehende Datenerhebungen verstanden werden. Die Studie von Oliver Trevisiol gibt wertvolle Hinweise zu Datenquellen, in denen Statistiken zu Einbürgerungen für die einzelnen Provinzen und Länder des Deutschen Reichs enthalten sind.
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
Zur Zeit des Deutschen Reichs wurde eine Einwanderungsstatistik nicht geführt. Daher liegen für diesen Sachverhalt keine Werte vor. Erste Nachweisungen über Einreisende (zu unterscheiden von tatsächlichen Einwanderern) in das Deutsche Reich wurden erst seit 1904 durch die Reedereien, die sich mit Passagierbeförderung von Übersee her nach Bremen, Hamburg und Emden befassten, geführt. Diese Nachweise dokumentieren die von den Gesellschaften nach Deutschland beförderten Personen, die in Kajüten- und Zwischendeckpassagiere unterteilt wurden. Ab 1924 wurden auch Alter, Geschlecht und endgültiges Reiseziel ermittelt. In den Fällen, in denen das Reiseziel nicht festgestellt werden konnte, wurde die Staatsangehörigkeit der Reisenden für eine Unterscheidung der Reisenden als maßgeblich herangezogen. Vor 1924 existierten sehr unterschiedliche Altersklassifizierungen, die ab 1924 vereinheitlicht werden sollten mit der Klassifizierung: unter 1 Jahr, 1 – unter 6 Jahre, 6 – u. 14 Jahre, 14 – u. 15 Jahre, 15 – u. 18 Jahre, 18 – u. 21 Jahre, 21 – u. 25 Jahre, 25 – u. 30 Jahre, 30 – u. 40 Jahre, 40 – u. 50 Jahre, 50 – u. 55 Jahre, 55 – u. 60 Jahre, 60 Jahre und älter. Allerdings stellten sich Schwierigkeiten bei der Durchführung der Erhebung ein. Bremen hat für die aus Süd-Amerika kommenden Einreisenden Reiseziel und Staatsangehörigkeit nicht feststellen können und wich darüber hinaus von der allgemeinen Altersklassifizierung ab. Auch für Hamburg sind Schwierigkeiten bei der Erfassung des Reiseziels, der Staatsangehörigkeit und des Alters berichtet worden. Daher wurde entschieden, ab 1. Januar 1930 die Erhebung der Einreisestatistik nur noch in folgendem Umfang durchzuführen:
- Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Geschlecht und Schiffsklassen
- Zahl der Einreisenden, gegliedert nach Altersklassen, und zwar: unter 1 Jahr, 1 bis unter 10 Jahre, über 10 Jahre
- Herkunftsländer in der Gliederung: aus europäischen Häfen; aus Nordamerika; aus Mittelamerika; aus Südamerika; aus Afrika; aus Asien; aus Australien und Neuseeland
- Staatsangehörigkeit in der Gliederung: Deutsches Reich; Großbritannien; übriges Europa; Britisch-Nordamerika; Vereinigte Staaten von Amerika; Mexiko; Mittelamerika und Westindien zusammen; Argentinien und Brasilien zusammen; andere Südamerikanische Staaten zusammen; Afrika; Asien und Australien zusammen; Staatenlose und ohne Angaben zusammen. (Statistik des Deutschen Reichs, Band 393, Die Bewegung der Bevölkerung in den Jahren 1928 und 1929, S. 103, Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76)
Die in der vorliegenden Datenkompilation wiedergegebenen Datentabellen zu den von Übersee Einreisenden nach Deutschland sind aus verschiedenen Ausgaben der Statistik des Deutschen Reichs entnommen worden. Entsprechend den Erfassungsproblemen der damaligen Zeit können diese Statistiken in ihrem Detaillierungsgrad nicht in die Tiefe gehen. Die ausführlichsten Angaben hinsichtlich der Altersgruppen sind von Hamburg erfasst worden, allerdings nur für einen kurzen Zeitraum (1925-1929). Weiterhin hat Hamburg für die Zeit von 1925 bis 1929 die über Hamburg rückwandernden (einreisenden) deutschen Reichsangehörigen nach Alter und Geschlecht erfasst.
Allgemein gehaltene Angaben zur Zahl der Einreisenden, differenziert nach Einreisehafen und Schiffsklasse, reichen von 1904 bis 1932. Selbst die sehr allgemeine Unterteilung in Einreisende deutscher Nationalität und einreisende Ausländer insgesamt reicht nur für den Zeitraum von 1927-1932.
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
Seit den 1880er Jahren wuchs der Bedarf an Arbeitskräften im Deutschen Reich immens an. Der massive Industrialisierungsprozess führte zu einem Bedarf an Arbeitern, der durch die Arbeitskräfte in der einheimischen Bevölkerung sowie über die Zuwanderung der ländlichen Bevölkerung in die Städte nicht gedeckt werden konnte. Noch vor dem ersten Weltkrieg befanden sich in Deutschland weit über eine Millionen ausländische Wanderarbeiter.
„In der Hochkonjunkturperiode seit den 1890er Jahren stieg die Zahl der in der deutschen Wirtschaft beschäftigten Ausländer sehr stark an und erreichte am Vorabend des Ersten Weltkrieges rund 1,2 Mio. Die wichtigsten Gruppen stellten in Preußen die in der Landwirtschaft beschäftigten Polen sowie Italiener, die besonders in Ziegeleibetrieben und im Tiefbau, aber auch im Bergbau und in der industriellen Produktion Beschäftigung fanden.
Im letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg nahm die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Preußen von rund 605000 auf 901000 stark zu, in der Landwirtschaft arbeiteten 40%, in der Industrie 60%.“ (Oltmer, J. (2013), Migration im 19. und 20. Jahrhundert, S. 32) Der Ausländeranteil ist zunächst in den Industrieregionen besonders hoch (Königreich Sachsen und Rheinland). In allen Regionen, in denen durch eine starke Expansion der Industrie ein erhöhter Bedarf an ungelernten Arbeitskräften entstand, gewann die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte an Bedeutung. Auf der anderen Seite ist ein bedeutender Ausländeranteil in stark landwirtschaftlich geprägten Regionen auszumachen. „Im ostelbischen Preußen lagen die wichtigsten landwirtschaftlichen Arbeitsbereiche der Polen im durch starke saisonale Arbeitsspitzen gekennzeichneten Hackfruchtbau. (…) Daneben war die Getreideernte bis zur Einführung arbeitssparender Mäh- und Dreschmaschinen auch im preußischen Osten vor dem ersten Weltkrieg ein weiterer (…) Beschäftigungsbereich.“ (Oltmer, J. (2013, S. 33)
Betrachtet man die geografische Herkunft der Migranten, so sind vier Länder besonders stark vertreten. Die aus Österreich-Ungarn stammenden Ausländer stellen den größten Anteil aller im Deutschen Reich lebenden Ausländer dar, wobei darauf hingewiesen werden muß, dass die aus Österreich-Ungarn stammenden Personen unterschiedlichen Nationalitäten angehören (Deutsche, Tschechen, Ungarn sowie Polen aus ehemals polnischen Gebieten, die 1795 und 1815 an die österreichische Krone fielen). Die Niederlande stellte einen weiteren bedeutenden Anteil der Einwanderer in das Deutsche Reich sowie aus Russland kommende Personen. Aus Russland kommende Einwanderer sind – wie im Fall Österreich-Ungarns – durch unterschiedliche Staatsangehörigkeit gekennzeichnet. Viele Polen stammen aus Russland, da sie in ehemals polnischen Gebieten leben, die seit dem Wiener Kongreß unter russischer Verwaltung stehen. Eine weitere bedeutende Gruppe unter den Einwanderern stellen die Italiener dar, die sich im Süden und Westen Deutschlands verstärkt niedergelassen haben.
Der Wermutstropfen für die Wanderarbeiter bestand jedoch in der rigorosen Kontrolle durch die Deutsche Arbeiterzentrale, die mit dem Ziel gegründet wurde, eine dauerhafte Einwanderung zu erschweren.
„Die Deutsche Arbeiterzentrale (DAZ) war eine Organisation zur Vermittlung von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften. Sie hatte lange Zeit eine Monopolstellung inne. Die Organisation bestand von 1905 bis in die 1930er Jahre. Die Anregung zur Gründung der DAZ ging vom preußischen Landwirtschaftsministerium aus, um kommerzielle Anwerber zu verdrängen. Die DAZ erhielt 1907 das Monopol auf die Anheuerung polnischer Saisonarbeiter. Die Arbeitskräfte erhielten gegen eine Gebühr eine Arbeiterlegitimationskarte mit ihrem Namen und dem Namen des Arbeitgebers. An den Arbeitgeber waren die Beschäftigten für die Saison gebunden. Im Jahr 1922 erließ die Reichsarbeitsverwaltung die „Verordnung über die Anwerbung und Vermittlung ausländischer Landarbeiter.“ Diese Verordnung stärkte weiterhin das Monopol der DAZ.“ (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Arbeiterzentrale)
Die zu diesem Themenpunkt zusammengestellten Datenreihen entstammen zum einen aus den verschiedenen Ausgaben des Statistischen Jahrbuchs für das Deutsche Reich. Zum anderen wurden Daten aus folgenden wissenschaftlichen Publikationen entnommen:
Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bevölkerung):
A. Bevölkerung insgesamt
A.01 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung im deutschen Reich, 1871-1933.
A.02 Mittlere Bevölkerung, Eheschließungen, Geburten und Gestorbene (Anzahl und Ziffern) für das Deutsche Reich und für Preußen, 1817-1933
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
B.01 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten: Zusammenfassende Übersicht, 1871-1939
B.02 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht: differenzierte Darstellung nach dem Statistischen Jahrbuch, 1871-1939
B.03 Ausländische Bevölkerung im deutschen Reich nach Gebieten im Deutschen Reich,1875-1939
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländer der Eingebürgerten im Deutschen Reich, 1873-1885
C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen in das Deutschen Reich nach Aufnahmegrund, 1881-1885
C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft) im Deutschen Reich, 1873-1885
C.04 In das Ausland entlassene oder ausgewiesene Personen aus dem Deutschen Reich nach Grund, 1881-1885
C.05 Preußen: Erwerb und Verlust der preußischen Staatsangehörigkeit von Personen aus anderen deutschen Staaten und aus dem Ausland, 1874-1887
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse, 1904-1932
D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen, 1913, 1921-1932
D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe, 1925-1932
D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht,1925-1929
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
E.02 Ausländische Arbeiter in Preußen nach preußischen Provinzen, 1906-1914
E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen in Landwirtschaft und Industrie nach Staatsangehörigkeit und Nationalität, 1906-1914
E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen in Landwirtschaft und Industrie, 1906-1914
E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1932
E.06 Zugelassene ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken, 1922-1933
E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in die Staaten des Deutschen Reichs nach Geschlecht, 1910-1931
E.09a-02 Herkunftsland und Geschlecht der im Deutschen Reich vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09b Herkunftsland und Geschlecht der nach Ostpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09c Herkunftsland und Geschlecht der nach Westpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09d Herkunftsland und Geschlecht der nach Brandenburg vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09e Herkunftsland und Geschlecht der nach Pommern vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09f Herkunftsland und Geschlecht der nach Posen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09g Herkunftsland und Geschlecht der nach Schlesien vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09h Herkunftsland und Geschlecht der in die Provinz Sachsen-Anhalt vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1927
E.09i Herkunftsland und Geschlecht der nach Niedersachsen (zuvor: Königr. Hannover, Herzogt. Braunschweig, Großherzogt. Oldenburg, Lippe, Bremen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Meck.-Strelitz, Hamburg und Lübeck sowie nach Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-02 Herkunftsland und Geschlecht der in den Bezirk Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1928-1931
E.09k-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Westfalen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09k-02 Herkunftsland und Geschlecht der in das Rheinland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09k-03 Herkunftsland und Geschlecht der nach Hessen (Hessen und Hessen-Nassau zusammen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09l Herkunftsland und Geschlecht der in das Königreich Sachsen und Thüringen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09m Herkunftsland und Geschlecht der nach Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen bzw. nach Südwestdeutschland vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09n Herkunftsland und Geschlecht der nach Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt und Thüringen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich in seinen jeweiligen Grenzen
Deutsches Reich in seinen jeweiligen Grenzen
Quellentypen:
Wissenschaftliche Publikationen; Amtliche Statistik
Wissenschaftliche Publikationen; Amtliche Statistik
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Ausführliches Quellenverzeichnis, Nennung einzelner Quellen
I. Quellenliste
- Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
- Hubert, Michel (1998): Deutschland im Wandel. Geschichte der deutschen Bevölkerung seit 1815. Stuttgart: Steiner.
- Köbler, Gerhard (2007): Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck.
- Königlich Preußisches Statistisches Landesamt: Statistisches Jahrbuch für den Preußischen Staat, 13. Jahrgang, Berlin 1916 und 16. Jahrgang, Berlin 1920.
- Königlich Statistisches Bureau in Berlin: Preußische Statistik (Amtliches Quellenwerk), 139. Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Altersklassen der Gestorbenen sowie die Selbstmorde und die tödlichen Verunglückungen im preußischen Staate während des Jahres 1894. Berlin, 1896.
- Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
- Preußisches Statistisches Landesamt: Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen, Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen, 17. Band, 1921 und 29. Band, 1933.
- Stat. Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 2. Ausländische Bevölkerung. Ausgabe 2013, S. 26, Tabelle 1.
- Stat. Reichsamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge: Jg. 1880 bis Jg. 1941/42.
- Stat. Reichsamt (Hrsg.): Statistik des Deutschen Reichs: Band 360, Band 393, Band 441.
- Trevisiol, O.: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Diss. 2004. Tab. 1, S. 20 und Tab. 4, S. 24. KOPS – Das institutionelle Repositorium der Universität Konstanz, Suche im Bestand ‘Geschichte und Soziologie‘,
WEB: http://d-nb.info/974206237/34
Weitere Literatur
- Bade, Klaus J. (2002): Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. München: Beck.
- Gosewinkel, Dieter (2001): Einbürgern und Ausschließen. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- Oltmer, Jochen (2012): Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. München: Beck.
- Oltmer, Jochen (2013): Migration im 19. Und 20. Jahrhundert. München: Oldenbourg.
- wikipedia.org
II. Verwendete Quellen in den Tabellen:
A. Bevölkerung insgesamt
- A.01 Stat. Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 2. Ausländische Bevölkerung. Ausgabe 2013, S. 26, Tabelle 1.
- A.02 Michel Hubert: Deutschland im Wandel. Stuttgart, 1998. Tabelle 5, S. 336-337. Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen (bzw. für den Preußischen Staat (13. Jahrgang und 16. Band)), verschiedene Ausgaben: 1817-1894: 13. Jahrgang, 1916, S. 23; 1880-1894: 16. Band, 1920, S.8 (Geburten); 1895-1918: 17. Band, 1921, S. 9 und S. 17; 1919-1931: 29. Band, 1933, S. 26. 1875-1894 (Sterbeziffer): Preußische Statistik (Amtliches Quellenwerk), 139. Band: Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Altersklassen der Gestorbenen sowie die Selbstmorde und die tödlichen Verunglückungen im preußischen Staate während des Jahres 1894. Berlin, 1896, S. I.
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
- B.01 Zusammenfassende Übersicht:
Oliver Trevisiol: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Diss. 2004. Tab. 1, S. 20 und Tab. 4, S. 24.
- B.02 Ausführlich nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht differenzierte Darstellung:
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1880, S. 14; Jg. 1906, S. 6; Jg. 1908, S. 9; Jg. 1912, S. 6; Jg. 1928, S. 19; Jg. 1935, S. 16; Jg. 1941/42, S. 28
- B.03 Ausländer in den deutschen Staaten (nach Ländern und Landesteilen des dt. Reichs)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1880, S. 14; Jg. 1883, S. 2; Jg. 1888, S. 2, Jg. 1899, S. 1; Jg. 1919, S. 11; Jg. 1928, S. 19; Jg. 1935, S. 16; Jg. 1941/42, S. 28
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
- C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländern
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
1873-1881 aus: Jg. 1883, S. 19; 1882 aus Jg. 1884, S. 24; 1883 aus Jg. 1885, S. 22; 1884 aus Jg. 1886, S. 15; 1885 aus Jg. 1887, S. 22.
- C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen nach Aufnahme-Grund (a: Einbürgerung von Ausländern nach §8; b: Einbürgerung deutscher Personen aus einem anderen deutschen Bundesstaat nach §7; c: Wiedereinreise aus dem Ausland und Wiederverleihung der dt. Staatsangehörigkeit nach § 21)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
- C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
- C.04 In das Ausland entlassene Personen nach Grund der Entlassung (a: auf Bitte des Staatsbürgers auf Grundlage des Gesetzes über die deutsche Bundes- und Staatsnagehörigkeit; b: Ausweisung nach Verurteilung eines Ausländers auf Grundlage des Strafgesetzbuches)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
- D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse
Statistik des deutschen Reichs, 1904-1932
Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76, Tabelle 20
- D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 79, Tabelle 26.
- D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen
Statistik des deutschen Reichs,
Band 441, S. 76, Tabelle 21
- D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe
Statistik des deutschen Reichs,
Band 360, S. 214; Band 393, S. 104
- D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht
Statistik des deutschen Reichs,
Band 360, S. 214; Band 393, S. 104
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
- E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 4, S. 378-379
Primärquelle: ZStA Merseburg, Rep.87B, Arbeitersachen, Nr. 21B
- E.02 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 5, S. 380-382
- E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Sektor, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 4, S. 378-379
- E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen nach Sektor, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 5, S. 380-382
- E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1933
Elsner/Lehmann (1988): Tab. 11, S. 387. Oltmer, J. (2005): S. 404, Tab.11 (Industrie, Bergbau, sonst. Gewerbezweige; 1933).
- E.06 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
Elsner/Lehmann (1988): Tab. 13, S. 390; Tab. 15, S. 391; Statistik des deutschen Reichs, Band 441, S. 81
- E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken - nach Oltmer, 1922-1932
Oltmer,J. (2005) Tabelle 17, S. 417; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich: Jg. 1923, S. 413, Tab.6b; Jg.1924/25, S. 294, Tab. 7b; Jg. 1925, S. 302, Tab. 7b; Jg. 1927, S. 334, Tab. 8b; Jg. 1928, S. 384, Tab. 8b;
- E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
Oltmer,J. (2005) Tabelle 18, S. 419
- E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in den Staaten des Deutschen Reichs, 1910-1931
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, versch. Jahrgänge:
Jg. 1911, S. 432; Jg. 1912, S. 410; Jg. 1913, S. 414; Jg. 1914, S. 416; Jg. 1915, S. 415; Jg. 1916, S. 106; Jg. 1917, S. 148; Jg. 1918, S. 124; Jg. 1919, S. 312; Jg. 1920, S. 244; Jg. 1921/22, S. 428; Jg. 1923, S. 412; Jg. 1924/25, S. 293 (Bruch in Systematik: nur Polen und Sonstige); Jg. 1926, S. 301; Jg. 1927, S. 333; Jg. 1928, S. 383; Jg. 1929, S. 276; Jg. 1930, S. 318; Jg. 1931, S. 304; Jg. 1932, S. 294;
- E.09a-02-E.09n Herkunftsland und Geschlecht der vermittelten Arbeiter, 1910-1931,
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, versch. Jahrgänge:
Jg. 1911, S. 432; Jg. 1912, S. 410; Jg. 1913, S. 414; Jg. 1914, S. 416; Jg. 1915, S. 415; Jg. 1916, S. 106; Jg. 1917, S. 148; Jg. 1918, S. 124; Jg. 1919, S. 312; Jg. 1920, S. 244; Jg. 1921/22, S. 428; Jg. 1923, S. 412; Jg. 1924/25, S. 293 (Bruch in Systematik: nur Polen und Sonstige); Jg. 1926, S. 301; Jg. 1927, S. 333; Jg. 1928, S. 383; Jg. 1929, S. 276; Jg. 1930, S. 318; Jg. 1931, S. 304; Jg. 1932, S. 294;
Ausführliches Quellenverzeichnis, Nennung einzelner Quellen
I. Quellenliste
- Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
- Hubert, Michel (1998): Deutschland im Wandel. Geschichte der deutschen Bevölkerung seit 1815. Stuttgart: Steiner.
- Köbler, Gerhard (2007): Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck.
- Königlich Preußisches Statistisches Landesamt: Statistisches Jahrbuch für den Preußischen Staat, 13. Jahrgang, Berlin 1916 und 16. Jahrgang, Berlin 1920.
- Königlich Statistisches Bureau in Berlin: Preußische Statistik (Amtliches Quellenwerk), 139. Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Altersklassen der Gestorbenen sowie die Selbstmorde und die tödlichen Verunglückungen im preußischen Staate während des Jahres 1894. Berlin, 1896.
- Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
- Preußisches Statistisches Landesamt: Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen, Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen, 17. Band, 1921 und 29. Band, 1933.
- Stat. Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 2. Ausländische Bevölkerung. Ausgabe 2013, S. 26, Tabelle 1.
- Stat. Reichsamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge: Jg. 1880 bis Jg. 1941/42.
- Stat. Reichsamt (Hrsg.): Statistik des Deutschen Reichs: Band 360, Band 393, Band 441.
- Trevisiol, O.: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Diss. 2004. Tab. 1, S. 20 und Tab. 4, S. 24. KOPS – Das institutionelle Repositorium der Universität Konstanz, Suche im Bestand ‘Geschichte und Soziologie‘,
WEB: http://d-nb.info/974206237/34
Weitere Literatur
- Bade, Klaus J. (2002): Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. München: Beck.
- Gosewinkel, Dieter (2001): Einbürgern und Ausschließen. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
- Oltmer, Jochen (2012): Globale Migration. Geschichte und Gegenwart. München: Beck.
- Oltmer, Jochen (2013): Migration im 19. Und 20. Jahrhundert. München: Oldenbourg.
- wikipedia.org
II. Verwendete Quellen in den Tabellen:
A. Bevölkerung insgesamt
- A.01 Stat. Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Fachserie 1, Reihe 2. Ausländische Bevölkerung. Ausgabe 2013, S. 26, Tabelle 1.
- A.02 Michel Hubert: Deutschland im Wandel. Stuttgart, 1998. Tabelle 5, S. 336-337. Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen (bzw. für den Preußischen Staat (13. Jahrgang und 16. Band)), verschiedene Ausgaben: 1817-1894: 13. Jahrgang, 1916, S. 23; 1880-1894: 16. Band, 1920, S.8 (Geburten); 1895-1918: 17. Band, 1921, S. 9 und S. 17; 1919-1931: 29. Band, 1933, S. 26. 1875-1894 (Sterbeziffer): Preußische Statistik (Amtliches Quellenwerk), 139. Band: Die Sterblichkeit nach Todesursachen und Altersklassen der Gestorbenen sowie die Selbstmorde und die tödlichen Verunglückungen im preußischen Staate während des Jahres 1894. Berlin, 1896, S. I.
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
- B.01 Zusammenfassende Übersicht:
Oliver Trevisiol: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945. Diss. 2004. Tab. 1, S. 20 und Tab. 4, S. 24.
- B.02 Ausführlich nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht differenzierte Darstellung:
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1880, S. 14; Jg. 1906, S. 6; Jg. 1908, S. 9; Jg. 1912, S. 6; Jg. 1928, S. 19; Jg. 1935, S. 16; Jg. 1941/42, S. 28
- B.03 Ausländer in den deutschen Staaten (nach Ländern und Landesteilen des dt. Reichs)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1880, S. 14; Jg. 1883, S. 2; Jg. 1888, S. 2, Jg. 1899, S. 1; Jg. 1919, S. 11; Jg. 1928, S. 19; Jg. 1935, S. 16; Jg. 1941/42, S. 28
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
- C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländern
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
1873-1881 aus: Jg. 1883, S. 19; 1882 aus Jg. 1884, S. 24; 1883 aus Jg. 1885, S. 22; 1884 aus Jg. 1886, S. 15; 1885 aus Jg. 1887, S. 22.
- C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen nach Aufnahme-Grund (a: Einbürgerung von Ausländern nach §8; b: Einbürgerung deutscher Personen aus einem anderen deutschen Bundesstaat nach §7; c: Wiedereinreise aus dem Ausland und Wiederverleihung der dt. Staatsangehörigkeit nach § 21)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
- C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
- C.04 In das Ausland entlassene Personen nach Grund der Entlassung (a: auf Bitte des Staatsbürgers auf Grundlage des Gesetzes über die deutsche Bundes- und Staatsnagehörigkeit; b: Ausweisung nach Verurteilung eines Ausländers auf Grundlage des Strafgesetzbuches)
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge:
Jg. 1883, S. 19; Jg. 1884, S. 24; Jg. 1885, S. 22; Jg. 1886, S. 15; Jg. 1887, S. 22.
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
- D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse
Statistik des deutschen Reichs, 1904-1932
Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76, Tabelle 20
- D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 79, Tabelle 26.
- D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen
Statistik des deutschen Reichs,
Band 441, S. 76, Tabelle 21
- D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe
Statistik des deutschen Reichs,
Band 360, S. 214; Band 393, S. 104
- D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht
Statistik des deutschen Reichs,
Band 360, S. 214; Band 393, S. 104
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
Elsner/Lehmann (1988): Ausländische Arbeiter unter dem deutschen Imperialismus, 1900 bis 1985. Berlin: Dietz Verlag.
Oltmer, Jochen (2005): Migration und Politik in der Weimarer Republik. Göttingen: Vandenhoeck&Ruprecht.
- E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 4, S. 378-379
Primärquelle: ZStA Merseburg, Rep.87B, Arbeitersachen, Nr. 21B
- E.02 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 5, S. 380-382
- E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Sektor, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 4, S. 378-379
- E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen nach Sektor, 1906-1914
Elsner/ Lehmann (1988): Tab. 5, S. 380-382
- E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1933
Elsner/Lehmann (1988): Tab. 11, S. 387. Oltmer, J. (2005): S. 404, Tab.11 (Industrie, Bergbau, sonst. Gewerbezweige; 1933).
- E.06 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
Elsner/Lehmann (1988): Tab. 13, S. 390; Tab. 15, S. 391; Statistik des deutschen Reichs, Band 441, S. 81
- E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken - nach Oltmer, 1922-1932
Oltmer,J. (2005) Tabelle 17, S. 417; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich: Jg. 1923, S. 413, Tab.6b; Jg.1924/25, S. 294, Tab. 7b; Jg. 1925, S. 302, Tab. 7b; Jg. 1927, S. 334, Tab. 8b; Jg. 1928, S. 384, Tab. 8b;
- E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
Oltmer,J. (2005) Tabelle 18, S. 419
- E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in den Staaten des Deutschen Reichs, 1910-1931
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, versch. Jahrgänge:
Jg. 1911, S. 432; Jg. 1912, S. 410; Jg. 1913, S. 414; Jg. 1914, S. 416; Jg. 1915, S. 415; Jg. 1916, S. 106; Jg. 1917, S. 148; Jg. 1918, S. 124; Jg. 1919, S. 312; Jg. 1920, S. 244; Jg. 1921/22, S. 428; Jg. 1923, S. 412; Jg. 1924/25, S. 293 (Bruch in Systematik: nur Polen und Sonstige); Jg. 1926, S. 301; Jg. 1927, S. 333; Jg. 1928, S. 383; Jg. 1929, S. 276; Jg. 1930, S. 318; Jg. 1931, S. 304; Jg. 1932, S. 294;
- E.09a-02-E.09n Herkunftsland und Geschlecht der vermittelten Arbeiter, 1910-1931,
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, versch. Jahrgänge:
Jg. 1911, S. 432; Jg. 1912, S. 410; Jg. 1913, S. 414; Jg. 1914, S. 416; Jg. 1915, S. 415; Jg. 1916, S. 106; Jg. 1917, S. 148; Jg. 1918, S. 124; Jg. 1919, S. 312; Jg. 1920, S. 244; Jg. 1921/22, S. 428; Jg. 1923, S. 412; Jg. 1924/25, S. 293 (Bruch in Systematik: nur Polen und Sonstige); Jg. 1926, S. 301; Jg. 1927, S. 333; Jg. 1928, S. 383; Jg. 1929, S. 276; Jg. 1930, S. 318; Jg. 1931, S. 304; Jg. 1932, S. 294;
Mehr
Anmerkungen:
I. geografische Gebiete:
I.1 Mecklenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz:
Die moderne Landesgeschichtsschreibung unterscheidet drei Hauptlandesteilungen, die teilweise namensgleiche Landesteile mit verschiedenartigen Gebietsanteilen hervorbrachten.
Zwischen 1628 und 1630 wurden die Obotriten-Herzöge im Dreißigjährigen Krieg durch Kaiser Ferdinand II. abgesetzt. Erst 1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zugleich wurde Mecklenburg durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 in zwei beschränkt autonome (Teil-) Herzogtümer geteilt, die ab 1815 (Teil-) Großherzogtümer – nämlich Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz – wurden. Diese beiden Großherzogtümer bildeten einen gemeinsamen Staat, und sie hatten seit 1755 dieselbe Verfassung und sie unterstanden einem gemeinsamen Landtag.
Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbstständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage und gaben sich eigene Verfassungen. Unter nationalsozialistischem Druck beschlossen die Landtage beider Freistaaten die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg mit Wirkung zum 1. Januar 1934.
I.2 Thüringen und die Preußische Provinz Sachsen:
Die Geschichte des Landes Thüringen beginnt im Wesentlichen mit dem Reich der Thüringer, das im Jahr 531 unterworfen und ins Frankenreich eingegliedert wurde. Zur Zeit der Landgrafschaft Thüringen gab es dann im Mittelalter noch einmal einen thüringischen Gesamtstaat, bevor das Land in zahlreiche Kleinstaaten zerfiel. In den folgenden Jahrhunderten wurde Thüringen von den sächsischen Wettinern, Ernestinern, den Reußen, den Schwarzburgern und das heutige Südthüringen von den fränkischen Hennebergern und Würzburgern beherrscht.
Nach dem Wiener Kongress gab es in Thüringen zwölf unabhängige Staaten, die sich bis Ende des 19. Jahrhunderts auf acht reduzierten. Alle anderen Gebiete Thüringens fielen an Preußen und wurden im Regierungsbezirk Erfurt der Provinz Sachsen zusammengefasst. Nur das Gebiet um Schmalkalden gehörte zu Hessen-Kassel, mit dem es 1866 ebenfalls preußisch wurde.
Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg wurden 1826 die ernestinischen Herzogtümer neu aufgeteilt. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen erhielt ganz Sachsen-Hildburghausen, dessen Herzog als Ersatz Sachsen-Altenburg zugesprochen bekam, und den Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld, das dafür mit Sachsen-Gotha in Personalunion zum Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha vereinigt wurde.
Die sächsischen Herzogtümer sowie die reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurden innerhalb des Deutschen Bundes zusammenfassend als Thüringische Staaten bezeichnet. Seit 1849 waren dies folgende Länder:
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bzw. ab 1903 Großherzogtum Sachsen
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Reuß jüngerer Linie
- Fürstentum Reuß älterer Linie
Für die vorliegende Studie sind folgende Epochen von Bedeutung:
Staat Existenzzeit Herkunft Verbleib
Thüringesche Teilstaaten unter den Ernestinern:
Sachsen-Weimar-Eisenach 1741–1920 Sachsen-Weimar + Sachsen Eisenach Land Thüringen
Sachsen-Coburg und Gotha 1826–1920 Sachsen-Coburg + Sachsen-Gotha Freist. Bayern, Land Thüringen
Sachsen-Meiningen 1680-1918
Sachsen-Altenburg 1826–1920 Sachsen-Gotha-Altenburg Land Thüringen
Thüringische Teilstaaten unter den Reussen:
Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) 1768–1918 Reuß-Obergreiz + Reuß-Untergreiz Volkstaat Reuß
Reuß jüngerer Linie (Reuß-Gera) 1848–1918 Reuß-Gera + Reuß-Schleiz Volkstaat Reuß
Volksstaat Reuß 1918–1920 Reuß älterer Linie +Reuß jüngerer L. Land Thüringen
Thüringische Teilstaaten unter Schwarzburg:
Schwarzburg-Sondershausen 1571–1920 Grafschaft Schwarzburg Land Thüringen
Schwarzburg-Rudolstadt 1574–1920 Schwarzburg-Oberherrschaft Land Thüringen
(vergl. dazu Wikipedia: Geschichte Thüringens, https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Thüringens#Th.C3.BCringische_Staaten_unter_den_Wettinern)
I.3 Waldeck
Waldeck wird zum ersten Mal als Burg Waldekke um 1120 erwähnt. Sie wurde Mittelpunkt von den Gütern um die Stadt Arolsen. Das Land Waldeck entstand um diese Burg im Nordwesten des heutigen Bundeslandes Hessen als selbständige Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches. 1349 wurde Waldeck Reichslehen und damit im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen als reichsunmittelbar anerkannt. Reichsunmittelbar bedeutet, dass die Grafschaft keiner anderen Herrschaft unterstand, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben war. 1711 errang Waldeck die Reichsfürstenwurde und wurde damit zum Fürstentum, das zwischen 1848 und 1921 mit der Grafschaft Pyrmont zu Waldeck-Pyrmont vereinigt war. Durch den Beitritt zum Rheinbund erhielt es 1807 die Souveränität.
Mit der Weimarer Republik wurde aus dem Fürstentum ein Freistaat. 1921 wurde Pyrmont wieder abgetrennt und in Preußen eingegliedert; der verbliebene Freistaat Waldeck wurde 1929 durch Eingliederung in die preußische Provinz Hessen-Nassau aufgelöst.
Von 1942 bis 1974 gab es mit dem damaligen Landkreis Waldeck noch einmal eine Gebietskörperschaft, deren Territorium etwa dem ehemaligen Freistaat entsprach und die danach im neu gebildeten hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg aufgegangen ist.
(vergl. Köbler, Gerhard (2007): Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck. S. 755f.)
I.4 Grenzmark Posen-Westpreußen / Provinz Posen/ Provinz Westpreußen:
Die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, gebildet aus den verbliebenen westlichen Teilen der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938.
Der Großpolnische Aufstand von 1919 hatte große Teil des polnischen Kernlandes, das seit der Zweiten polnischen Teilung als Provinz Posen unter preußischer Herrschaft stand, wieder in polnische Hand gebracht. Die deutsch gebliebenen Randteile der Provinz Posen im Süden, Westen und Norden wurden im November 1919 zum Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen. Diese verwaltete damit vorläufig alle bei Deutschland verbleibenden Kreise und Kreistrümmer aus den Provinzen Posen und Westpreußen westlich der Weichsel bzw. des polnischen Korridors. Ab 11. Januar 1921 wurde der Name Grenzmark Posen-Westpreußen formell festgelegt (20. Januar 1920 trat der Versailler Vertrag). Zum 1. Oktober 1938 wurde die Provinz aufgelöst.
I.5 Provinz Schlesien/ Niederschlesien/ Oberschlesien:
Große Teile des Herzogtums Schlesien sowie der Grafschaft Glatz wurden als Ergebnis der Schlesischen Kriege 1742 preußisch. 1815 wurden diese Gebiete von Preußen als Provinz organisiert. Die Provinz Schlesien lag im Südosten des Staates Preußen. Die historische Teillandschaft Oberschlesien bildete den Regierungsbezirk Oppeln. Niederschlesien wurde in die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz eingeteilt, sowie kurzzeitig auch in den Regierungsbezirk Reichenbach. Als Teil Preußens gehörte sie bis 1866 zum Deutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich.
Die Provinz Schlesien bestand von 1815 bis 1919 und nochmals von 1938 bis 1941.
In den Jahren von 1919 bis 1938 und ab 1941 war sie in die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien geteilt.
I.6 Slowakei, Protektorat Böhmen (Protektorat Böhmen und Mähren):
formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft; das Gebiet umfasste das Territorium der Tschechoslowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands an das Deutsche Reich im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war.
Aufteilung der Tschechoslowakei von September 1938 bis März 1939:
1 – Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angeschlossen (Sept./Okt. 1938);
2 – Polen besetzt Gebiete in Teschen (Okt. 1938);
3 – Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (Nov. 1938) sowie
4 – die ruthenischsprachige Karpatoukraine (März 1939);
5 – im März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt;
6 – von der Tschechoslowakei bleibt nur der deutsche Satellitenstaat Slowakei.
I.7 Neutral-Moresnet (1816–1919)
Neutral-Moresnet (dt. auch Altenberg) war von 1816 bis 1919 ein 3,4 km² großes neutrales Territorium, das als Mikronation zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande bzw. (ab 1830) Belgien und Preußen bzw. (ab 1871) dem Deutschen Reich 7 km südwestlich von Aachen gelegen war.
Nach der Zeit Napoleons bestand Uneinigkeit darüber, an welches Land dieses Gebiet mit seinen Bodenschätzen gehen sollte: an Preußen oder an das Vereinigte Königreich der Niederlande. Artikel 25 der Schlussakte des Wiener Kongresses (1815) beschreibt die Grenzen Preußens, Artikel 66 die der Niederlande. Moresnet wurde von beiden Seiten beansprucht. Die Unterhändler aus Preußen und den Niederlanden fanden einen Kompromiss: So entstanden im Juni 1816 das niederländische Moresnet im Westen, Preußisch-Moresnet im Osten, und das dazwischenliegende Neutral-Moresnet, welches zu keinen der Länder gehörte. Deutsche, Wallonen, Flamen und Niederländer siedelten sich in dem Ort an. Im Ersten Weltkrieg wurde Neutral-Moresnet von deutschen Truppen besetzt. Im Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 erkannte das Deutsche Reich die volle Souveränität Belgiens über Neutral-Moresnet an. Neutral-Moresnet änderte seinen Namen in Kelmis (fr. La Calamine) und Preußisch-Moresnet in Neu-Moresnet.
I. 8 Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Bremen/ Niedersachsen:
Nach dem Wieder Kongreß von 1814 wurde der Raum Niedersachsen von folgenden Ländern gebildet: das Königreich Hannover, das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg, das Kurfürstentum Schaumburg-Lippe und das Kurfürstentum Hessen.
1834/37 wurde in Konkurrenz zum preußischen Zollverein der "Steuerverein" gebildet, ein allerdings nur kurzlebiger Versuch eines gemeinsamen Marktes der Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe, der späteren Traditionsländer Niedersachsens. Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde das Königreich Hannover vom Königreich Preußen annektiert und somit preußische Provinz. Dagegen bewahrten das Großherzogtum Oldenburg, das Herzogtum Braunschweig und das Fürstentum Schaumburg-Lippe bis zum 1. November 1946 ihre territoriale Autonomie innerhalb Deutschlands.
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen zum 1. November 1946 wurden diese Länder – inkl. der Stadt Cuxhaven – fusioniert.
I.9 Schleswig-Holstein
Der südliche Teil der jütländischen Halbinsel, zwischen den Flüssen Eider im Westen und Schlei im Osten, war in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten von germanischen Friesen, Angeln und Jüten bewohnt. Ab dem 4. Jh. drangen die Dänen nach Süden vor und verdrängten einen Teil der Bewohner. Der Ort Schleswig wurde Sitz des dänischen Herzogs. Karl der Große versuchte das Gebiet zurückzuerobern. Von da an blieben die Grenzen zwischen Dänemark und Deutschland umstritten. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben. Mit zunehmender Besiedlung verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, blieb aber bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Aus der wachsenden Eigenständigkeit der beiden Gebiete entstanden die die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft). Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft. Im Jahre 1800 befand sich ganz Schleswig-Holstein – mit Ausnahme des Fürstentums Lübeck und des zu dieser Zeit noch eigenständigen Herzogtums Sachsen-Lauenburg – unter dänischer Verwaltung. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 kamen Schleswig und Lauenburg unter preußischer Verwaltung, Holstein kam unter österreichischer Verwaltung. Nach dem Deutschen Krieg wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes preußische Provinz.
II. Bezeichnung von Herkunftsstaaten und Völkern:
II.1 Ruthenen:
Die Bezeichnung stammt von Rutheni, der latinisierten Form von Rus, Rusyn, Ruscia, Russia oder Ruzzia, den alten Eigenbezeichnungen der Ostslawen. Zwischen Ukrainern und den anderen ostslawischen (Unter-)Ethnien wurde dabei nicht unterschieden. Ruthenen siedelten im Ostteil Galiziens, im Nordteil der Bukowina und in der ungarischen Karpatenukraine. Erst im Laufe des Ersten Weltkrieges machten sich einige Bestrebungen in der Verwaltung breit, die Bezeichnung Ruthenen und ruthenisch durch Ukrainer und ukrainisch zu ersetzen.
II.2 Galizien; galizische Polen:
Galizien ist eine Landschaft in der Westukraine (Ostgalizien) und in Südpolen (Westgalizien). Polen erlitt in den Jahren 1772, 1793 und 1795 Gebietsteilungen, die ihm durch Preußen, Österreich und Rußland zugefügt wurden. Hier wurde Galizien mit den Städten Lemberg, Krakau und Lublin an Österreich gegeben. Mit der dritten Teilung 1795 wurde die Existenz Polens durch Preußen, Österreich und Rußland aufgehoben, d.h. im Ergebnis dieser Teilungen wurde einer der größten Staaten Europas von der Landkarte getilgt. Napoleon bildete nach seinem Einmarsch in Warschau im Dezember 1806 nach dem Sieg über Preußen das Herzogtum Warschau, welches sich in den Grenzen Polens von 1772, also nach der ersten Teilung, erstreckte. Damit gehörte Westgalizien wieder zum Herzogtum, während Ostgalizien weiterhin unter österreichischer Herrschaft stand. Auf dem Wiener Kongreß kam es zu einer territorialen Neuorganisation (1814). Das napoleonische Herzogtum Warschau wurde aufgelöst und, territorial beschnitten um Posen, ein Königreich Polen konstituiert, dessen König der russische Zar war (= russisch dominiertes Kongresspolen). Von 1867 bis 1918 war Ostgalizien als Königreich Galizien und Lodomerien Kronland im österreichischen Teil Österreich-Ungarns. Zum Ende des Ersten Weltkriegs löste sich Österreich-Ungarn auf: Seine Teile machten sich entweder selbstständig oder traten Nachbarstaaten bei. Galizien schied im Oktober 1918 aus der Monarchie aus; Ostgalizien wurde im Mai 1919 polnisch.
III. Zu den einzelnen Datentabellen:
A.02:
Reihe:
- Preußen/ Bevölkerung in der Mitte des Jahres
Angaben im Stat. Jb. für Preußen: Gesamtbevölkerung des Staates, Bevölkerung in der Mitte des Jahres (errechnet). Dieser Wert ist vermutlich der Bevölkerungsdurchschnitt des Jahres, es fehlen jedoch weitere Hinweise. In der Tabelle wird dieser Wert für die Berechnung der Bevölkerungsziffern verwendet. 1914-1918: einschl. Kriegsteilnehmer (also inkl. Bevölkerung im Militär).
D.01a:
Reihen:
- Hamburg/ Einreisende/ I.+II.+Mittelklasse zusammen/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Hamburg/ Einreisende/ III. Klasse/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Bremen/ Einreisende/ I.+II.+Mittelklasse zusammen/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Bremen/ Einreisende/ III. Klasse/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
Anmerkung dazu:
Quelle=Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76, Tabelle 20.
1904-1924: die von den Gesellschaften nach Deutschland beförderten Personen mit der Differenzierung nach Kajüten- und Zwischendeckpassagiere. Kajütenpassagiere= Passagiere der I., II. und Mittelklasse. Von See aus einreisende Personen, einschl. der von der amerikanischen Einwanderungsbehörde zurückgewiesenen Personen.
E.09a:
Bruch in der Gebietseinteilung 1927: das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 führt zur Einrichtung von 13 Arbeitsamtsbezirken, darunter auch Bayern, Niedersachsen, Nordmark, Südwestdeutschland und Mitteldeutschland.
Westpreußen, Posen, Grenzmark Posen-Westpreußen: Die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, gebildet aus den verbliebenen westlichen Teilen der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938. Die Fläche belief sich auf 7.695 km² mit einer Bevölkerung von 332.443 (43 je km²) Personen. Im Dezember 1918 und Januar 1919 hatte der Großpolnische Aufstand den größten Teil des polnischen Kernlandes Großpolen, das seit der 2. polnischen Teilung als Provinz Posen unter preußischer Herrschaft stand, wieder in polnische Hand gebracht. Die Randteile der Provinz Posen im Süden, Westen und Norden blieben deutsch. Am 20. Januar 1920 trat der Versailler Vertrag formell in Kraft. Ab 11. Januar 1921 erhielt dieses Gebiet den Namen Grenzmark Posen-Westpreußen. Diese Entwicklung kam am 1. Juli 1922 durch das Ostmarkengesetz zum Abschluss, das die neue preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen einrichtete mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Schneidemühl. Zum 1. Oktober 1938 wurde die Provinz aufgelöst.
Tabellen E.09b bis E.09z:
Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 führte zur Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RAfAuA) sowie zur Bildung von 13 Arbeitsamtsbezirken:
- Bezirk Brandenburg mit Sitz in Berlin;
Zuständigkeitsbereich: Berlin, Provinzen Brandenburg und Grenzmark Posen-Westpreußen
- Bezirk Bayern mit Sitz in München;
Zuständigkeitsbereich: Land Bayern (ohne Regierungsbezirk Rheinpfalz)
- Bezirk Hessen mit Sitz in Frankfurt/Main;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Hessen-Nassau, Volksstaat Hessen
- Bezirk Mitteldeutschland mit Sitz in Erfurt;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Landkreis Schmalkalden
- Bezirk Niedersachsen mit Sitz in Hannover;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Hannover, Länder Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Bremen
- Bezirk Nordmark mit Sitz in Hamburg;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Schleswig-Holstein, Länder Mecklenburg-Schwerin und –Strelitz, Lübeck und Hamburg
- Bezirk Ostpreußen mit Sitz in Königsberg;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Ostpreußen
- Bezirk Pommern mit Sitz in Stettin;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Pommern
- Bezirk Rheinland mit Sitz in Köln;
Zuständigkeitsbereich: Rheinprovinz, Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg)
- Bezirk Sachsen mit Sitz in Dresden;
Zuständigkeitsbereich: Sachsen
- Bezirk Schlesien mit Sitz in Breslau;
Zuständigkeitsbereich: Provinzen Nieder- und Oberschlesien
- Bezirk Südwestdeutschland mit Sitz in Stuttgart;
Zuständigkeitsbereich: Länder Baden und Württemberg, Regierungsbezirk Hohenzollern (preuß.), Regierungsbezirk Rheinpfalz (bayr.)
- Bezirk Westfalen mit Sitz in Dortmund;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Westfalen, Land Lippe.
Zu den einzelnen E.09-Tabellen
E.09i:
Gebietsabgrenzung: Bis 1920: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Bremen; 1921-1925: Hannover einschl. Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe; 1926-1927: Hannover, Brauschweig, Schaumburg-Lippe; ab 1928: Niedersachsen.
E.09j-01 und E.09j-02:
Gebietsabgrenzung: Bis 1920: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hamburg, Lübeck; 1921-1925: Schleswig-Holstein und Lübeck; 1926-1927: Schleswig-Holstein; ab 1928: Nordmark. Nordmark: Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Nordmark umfasste die Gebiete Provinz Schleswig-Holstein, Länder Mecklenburg-Schwerin und –Strelitz, Lübeck und Hamburg. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928. Die Nordmark in einer eigenen Tabelle – E.09j-2 – abgebildet.
E.09k-01:
Gebietsabgrenzung: bis 1920: Westfalen, Rheinland bzw. Rheinprovinz, Hessen-Nassau und Waldeck; ab 1921 nur Westfalen und Lippe-Detmold bzw. ab 1929 Westfalen; Rheinland und Hessen werden getrennt aufgeführt. Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Hessen umfasste die Provinz Hessen-Nassau und den Volksstaat Hessen. Die Zuständigkeit des Bezirks Westfahlen erstreckte sich auf die Provinz Westfalen und das Land Lippe. Der Bezirk Rheinland war für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg) zuständig. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928.
E.09k-02 – E.09k-03
Gebietsabgrenzung: Ab 1929 werden Westfalen; Rheinland und Hessen getrennt aufgeführt. Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Hessen umfasste die Provinz Hessen-Nassau und den Volksstaat Hessen. Die Zuständigkeit des Bezirks Westfahlen erstreckte sich auf die Provinz Westfalen und das Land Lippe. Der Bezirk Rheinland war für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg) zuständig. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928.
I. geografische Gebiete:
I.1 Mecklenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz:
Die moderne Landesgeschichtsschreibung unterscheidet drei Hauptlandesteilungen, die teilweise namensgleiche Landesteile mit verschiedenartigen Gebietsanteilen hervorbrachten.
Zwischen 1628 und 1630 wurden die Obotriten-Herzöge im Dreißigjährigen Krieg durch Kaiser Ferdinand II. abgesetzt. Erst 1701 konnte sich das mecklenburgische Fürstenhaus auf das Erbfolgeprinzip der Primogenitur einigen. Zugleich wurde Mecklenburg durch den so genannten Hamburger Vergleich vom 8. März 1701 in zwei beschränkt autonome (Teil-) Herzogtümer geteilt, die ab 1815 (Teil-) Großherzogtümer – nämlich Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz – wurden. Diese beiden Großherzogtümer bildeten einen gemeinsamen Staat, und sie hatten seit 1755 dieselbe Verfassung und sie unterstanden einem gemeinsamen Landtag.
Erst nach dem Sturz der Monarchie 1918 erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbstständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage und gaben sich eigene Verfassungen. Unter nationalsozialistischem Druck beschlossen die Landtage beider Freistaaten die Wiedervereinigung zum Land Mecklenburg mit Wirkung zum 1. Januar 1934.
I.2 Thüringen und die Preußische Provinz Sachsen:
Die Geschichte des Landes Thüringen beginnt im Wesentlichen mit dem Reich der Thüringer, das im Jahr 531 unterworfen und ins Frankenreich eingegliedert wurde. Zur Zeit der Landgrafschaft Thüringen gab es dann im Mittelalter noch einmal einen thüringischen Gesamtstaat, bevor das Land in zahlreiche Kleinstaaten zerfiel. In den folgenden Jahrhunderten wurde Thüringen von den sächsischen Wettinern, Ernestinern, den Reußen, den Schwarzburgern und das heutige Südthüringen von den fränkischen Hennebergern und Würzburgern beherrscht.
Nach dem Wiener Kongress gab es in Thüringen zwölf unabhängige Staaten, die sich bis Ende des 19. Jahrhunderts auf acht reduzierten. Alle anderen Gebiete Thüringens fielen an Preußen und wurden im Regierungsbezirk Erfurt der Provinz Sachsen zusammengefasst. Nur das Gebiet um Schmalkalden gehörte zu Hessen-Kassel, mit dem es 1866 ebenfalls preußisch wurde.
Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg wurden 1826 die ernestinischen Herzogtümer neu aufgeteilt. Das Herzogtum Sachsen-Meiningen erhielt ganz Sachsen-Hildburghausen, dessen Herzog als Ersatz Sachsen-Altenburg zugesprochen bekam, und den Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld, das dafür mit Sachsen-Gotha in Personalunion zum Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha vereinigt wurde.
Die sächsischen Herzogtümer sowie die reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurden innerhalb des Deutschen Bundes zusammenfassend als Thüringische Staaten bezeichnet. Seit 1849 waren dies folgende Länder:
- Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach bzw. ab 1903 Großherzogtum Sachsen
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Altenburg
- Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Reuß jüngerer Linie
- Fürstentum Reuß älterer Linie
Für die vorliegende Studie sind folgende Epochen von Bedeutung:
Staat Existenzzeit Herkunft Verbleib
Thüringesche Teilstaaten unter den Ernestinern:
Sachsen-Weimar-Eisenach 1741–1920 Sachsen-Weimar + Sachsen Eisenach Land Thüringen
Sachsen-Coburg und Gotha 1826–1920 Sachsen-Coburg + Sachsen-Gotha Freist. Bayern, Land Thüringen
Sachsen-Meiningen 1680-1918
Sachsen-Altenburg 1826–1920 Sachsen-Gotha-Altenburg Land Thüringen
Thüringische Teilstaaten unter den Reussen:
Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz) 1768–1918 Reuß-Obergreiz + Reuß-Untergreiz Volkstaat Reuß
Reuß jüngerer Linie (Reuß-Gera) 1848–1918 Reuß-Gera + Reuß-Schleiz Volkstaat Reuß
Volksstaat Reuß 1918–1920 Reuß älterer Linie +Reuß jüngerer L. Land Thüringen
Thüringische Teilstaaten unter Schwarzburg:
Schwarzburg-Sondershausen 1571–1920 Grafschaft Schwarzburg Land Thüringen
Schwarzburg-Rudolstadt 1574–1920 Schwarzburg-Oberherrschaft Land Thüringen
(vergl. dazu Wikipedia: Geschichte Thüringens, https://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Thüringens#Th.C3.BCringische_Staaten_unter_den_Wettinern)
I.3 Waldeck
Waldeck wird zum ersten Mal als Burg Waldekke um 1120 erwähnt. Sie wurde Mittelpunkt von den Gütern um die Stadt Arolsen. Das Land Waldeck entstand um diese Burg im Nordwesten des heutigen Bundeslandes Hessen als selbständige Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches. 1349 wurde Waldeck Reichslehen und damit im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen als reichsunmittelbar anerkannt. Reichsunmittelbar bedeutet, dass die Grafschaft keiner anderen Herrschaft unterstand, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben war. 1711 errang Waldeck die Reichsfürstenwurde und wurde damit zum Fürstentum, das zwischen 1848 und 1921 mit der Grafschaft Pyrmont zu Waldeck-Pyrmont vereinigt war. Durch den Beitritt zum Rheinbund erhielt es 1807 die Souveränität.
Mit der Weimarer Republik wurde aus dem Fürstentum ein Freistaat. 1921 wurde Pyrmont wieder abgetrennt und in Preußen eingegliedert; der verbliebene Freistaat Waldeck wurde 1929 durch Eingliederung in die preußische Provinz Hessen-Nassau aufgelöst.
Von 1942 bis 1974 gab es mit dem damaligen Landkreis Waldeck noch einmal eine Gebietskörperschaft, deren Territorium etwa dem ehemaligen Freistaat entsprach und die danach im neu gebildeten hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg aufgegangen ist.
(vergl. Köbler, Gerhard (2007): Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. München: Beck. S. 755f.)
I.4 Grenzmark Posen-Westpreußen / Provinz Posen/ Provinz Westpreußen:
Die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, gebildet aus den verbliebenen westlichen Teilen der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938.
Der Großpolnische Aufstand von 1919 hatte große Teil des polnischen Kernlandes, das seit der Zweiten polnischen Teilung als Provinz Posen unter preußischer Herrschaft stand, wieder in polnische Hand gebracht. Die deutsch gebliebenen Randteile der Provinz Posen im Süden, Westen und Norden wurden im November 1919 zum Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen. Diese verwaltete damit vorläufig alle bei Deutschland verbleibenden Kreise und Kreistrümmer aus den Provinzen Posen und Westpreußen westlich der Weichsel bzw. des polnischen Korridors. Ab 11. Januar 1921 wurde der Name Grenzmark Posen-Westpreußen formell festgelegt (20. Januar 1920 trat der Versailler Vertrag). Zum 1. Oktober 1938 wurde die Provinz aufgelöst.
I.5 Provinz Schlesien/ Niederschlesien/ Oberschlesien:
Große Teile des Herzogtums Schlesien sowie der Grafschaft Glatz wurden als Ergebnis der Schlesischen Kriege 1742 preußisch. 1815 wurden diese Gebiete von Preußen als Provinz organisiert. Die Provinz Schlesien lag im Südosten des Staates Preußen. Die historische Teillandschaft Oberschlesien bildete den Regierungsbezirk Oppeln. Niederschlesien wurde in die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz eingeteilt, sowie kurzzeitig auch in den Regierungsbezirk Reichenbach. Als Teil Preußens gehörte sie bis 1866 zum Deutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich.
Die Provinz Schlesien bestand von 1815 bis 1919 und nochmals von 1938 bis 1941.
In den Jahren von 1919 bis 1938 und ab 1941 war sie in die Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien geteilt.
I.6 Slowakei, Protektorat Böhmen (Protektorat Böhmen und Mähren):
formal autonome Verwaltungseinheit unter deutscher Herrschaft; das Gebiet umfasste das Territorium der Tschechoslowakischen Republik, das nach der erzwungenen Abtretung des Sudetenlands an das Deutsche Reich im Herbst 1938 sowie nach der Sezession der Slowakei am 14. März 1939 verblieben war.
Aufteilung der Tschechoslowakei von September 1938 bis März 1939:
1 – Sudetendeutsche Gebiete werden dem Deutschen Reich angeschlossen (Sept./Okt. 1938);
2 – Polen besetzt Gebiete in Teschen (Okt. 1938);
3 – Ungarn besetzt Grenzgebiete teils ungarischer Ethnie (Nov. 1938) sowie
4 – die ruthenischsprachige Karpatoukraine (März 1939);
5 – im März 1939 wird die „Rest-Tschechei“ von Deutschland faktisch annektiert und zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt;
6 – von der Tschechoslowakei bleibt nur der deutsche Satellitenstaat Slowakei.
I.7 Neutral-Moresnet (1816–1919)
Neutral-Moresnet (dt. auch Altenberg) war von 1816 bis 1919 ein 3,4 km² großes neutrales Territorium, das als Mikronation zwischen dem Vereinigten Königreich der Niederlande bzw. (ab 1830) Belgien und Preußen bzw. (ab 1871) dem Deutschen Reich 7 km südwestlich von Aachen gelegen war.
Nach der Zeit Napoleons bestand Uneinigkeit darüber, an welches Land dieses Gebiet mit seinen Bodenschätzen gehen sollte: an Preußen oder an das Vereinigte Königreich der Niederlande. Artikel 25 der Schlussakte des Wiener Kongresses (1815) beschreibt die Grenzen Preußens, Artikel 66 die der Niederlande. Moresnet wurde von beiden Seiten beansprucht. Die Unterhändler aus Preußen und den Niederlanden fanden einen Kompromiss: So entstanden im Juni 1816 das niederländische Moresnet im Westen, Preußisch-Moresnet im Osten, und das dazwischenliegende Neutral-Moresnet, welches zu keinen der Länder gehörte. Deutsche, Wallonen, Flamen und Niederländer siedelten sich in dem Ort an. Im Ersten Weltkrieg wurde Neutral-Moresnet von deutschen Truppen besetzt. Im Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 erkannte das Deutsche Reich die volle Souveränität Belgiens über Neutral-Moresnet an. Neutral-Moresnet änderte seinen Namen in Kelmis (fr. La Calamine) und Preußisch-Moresnet in Neu-Moresnet.
I. 8 Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Bremen/ Niedersachsen:
Nach dem Wieder Kongreß von 1814 wurde der Raum Niedersachsen von folgenden Ländern gebildet: das Königreich Hannover, das Herzogtum Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg, das Kurfürstentum Schaumburg-Lippe und das Kurfürstentum Hessen.
1834/37 wurde in Konkurrenz zum preußischen Zollverein der "Steuerverein" gebildet, ein allerdings nur kurzlebiger Versuch eines gemeinsamen Marktes der Länder Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe, der späteren Traditionsländer Niedersachsens. Nach dem Deutschen Krieg 1866 wurde das Königreich Hannover vom Königreich Preußen annektiert und somit preußische Provinz. Dagegen bewahrten das Großherzogtum Oldenburg, das Herzogtum Braunschweig und das Fürstentum Schaumburg-Lippe bis zum 1. November 1946 ihre territoriale Autonomie innerhalb Deutschlands.
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen zum 1. November 1946 wurden diese Länder – inkl. der Stadt Cuxhaven – fusioniert.
I.9 Schleswig-Holstein
Der südliche Teil der jütländischen Halbinsel, zwischen den Flüssen Eider im Westen und Schlei im Osten, war in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten von germanischen Friesen, Angeln und Jüten bewohnt. Ab dem 4. Jh. drangen die Dänen nach Süden vor und verdrängten einen Teil der Bewohner. Der Ort Schleswig wurde Sitz des dänischen Herzogs. Karl der Große versuchte das Gebiet zurückzuerobern. Von da an blieben die Grenzen zwischen Dänemark und Deutschland umstritten. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben. Mit zunehmender Besiedlung verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, blieb aber bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Aus der wachsenden Eigenständigkeit der beiden Gebiete entstanden die die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft). Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft. Im Jahre 1800 befand sich ganz Schleswig-Holstein – mit Ausnahme des Fürstentums Lübeck und des zu dieser Zeit noch eigenständigen Herzogtums Sachsen-Lauenburg – unter dänischer Verwaltung. Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 kamen Schleswig und Lauenburg unter preußischer Verwaltung, Holstein kam unter österreichischer Verwaltung. Nach dem Deutschen Krieg wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes preußische Provinz.
II. Bezeichnung von Herkunftsstaaten und Völkern:
II.1 Ruthenen:
Die Bezeichnung stammt von Rutheni, der latinisierten Form von Rus, Rusyn, Ruscia, Russia oder Ruzzia, den alten Eigenbezeichnungen der Ostslawen. Zwischen Ukrainern und den anderen ostslawischen (Unter-)Ethnien wurde dabei nicht unterschieden. Ruthenen siedelten im Ostteil Galiziens, im Nordteil der Bukowina und in der ungarischen Karpatenukraine. Erst im Laufe des Ersten Weltkrieges machten sich einige Bestrebungen in der Verwaltung breit, die Bezeichnung Ruthenen und ruthenisch durch Ukrainer und ukrainisch zu ersetzen.
II.2 Galizien; galizische Polen:
Galizien ist eine Landschaft in der Westukraine (Ostgalizien) und in Südpolen (Westgalizien). Polen erlitt in den Jahren 1772, 1793 und 1795 Gebietsteilungen, die ihm durch Preußen, Österreich und Rußland zugefügt wurden. Hier wurde Galizien mit den Städten Lemberg, Krakau und Lublin an Österreich gegeben. Mit der dritten Teilung 1795 wurde die Existenz Polens durch Preußen, Österreich und Rußland aufgehoben, d.h. im Ergebnis dieser Teilungen wurde einer der größten Staaten Europas von der Landkarte getilgt. Napoleon bildete nach seinem Einmarsch in Warschau im Dezember 1806 nach dem Sieg über Preußen das Herzogtum Warschau, welches sich in den Grenzen Polens von 1772, also nach der ersten Teilung, erstreckte. Damit gehörte Westgalizien wieder zum Herzogtum, während Ostgalizien weiterhin unter österreichischer Herrschaft stand. Auf dem Wiener Kongreß kam es zu einer territorialen Neuorganisation (1814). Das napoleonische Herzogtum Warschau wurde aufgelöst und, territorial beschnitten um Posen, ein Königreich Polen konstituiert, dessen König der russische Zar war (= russisch dominiertes Kongresspolen). Von 1867 bis 1918 war Ostgalizien als Königreich Galizien und Lodomerien Kronland im österreichischen Teil Österreich-Ungarns. Zum Ende des Ersten Weltkriegs löste sich Österreich-Ungarn auf: Seine Teile machten sich entweder selbstständig oder traten Nachbarstaaten bei. Galizien schied im Oktober 1918 aus der Monarchie aus; Ostgalizien wurde im Mai 1919 polnisch.
III. Zu den einzelnen Datentabellen:
A.02:
Reihe:
- Preußen/ Bevölkerung in der Mitte des Jahres
Angaben im Stat. Jb. für Preußen: Gesamtbevölkerung des Staates, Bevölkerung in der Mitte des Jahres (errechnet). Dieser Wert ist vermutlich der Bevölkerungsdurchschnitt des Jahres, es fehlen jedoch weitere Hinweise. In der Tabelle wird dieser Wert für die Berechnung der Bevölkerungsziffern verwendet. 1914-1918: einschl. Kriegsteilnehmer (also inkl. Bevölkerung im Militär).
D.01a:
Reihen:
- Hamburg/ Einreisende/ I.+II.+Mittelklasse zusammen/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Hamburg/ Einreisende/ III. Klasse/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Bremen/ Einreisende/ I.+II.+Mittelklasse zusammen/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
- Bremen/ Einreisende/ III. Klasse/ Staatsangehörigkeit insgesamt.
Anmerkung dazu:
Quelle=Statistik des Deutschen Reichs, Band 441, S. 76, Tabelle 20.
1904-1924: die von den Gesellschaften nach Deutschland beförderten Personen mit der Differenzierung nach Kajüten- und Zwischendeckpassagiere. Kajütenpassagiere= Passagiere der I., II. und Mittelklasse. Von See aus einreisende Personen, einschl. der von der amerikanischen Einwanderungsbehörde zurückgewiesenen Personen.
E.09a:
Bruch in der Gebietseinteilung 1927: das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 führt zur Einrichtung von 13 Arbeitsamtsbezirken, darunter auch Bayern, Niedersachsen, Nordmark, Südwestdeutschland und Mitteldeutschland.
Westpreußen, Posen, Grenzmark Posen-Westpreußen: Die preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen, gebildet aus den verbliebenen westlichen Teilen der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen, bestand im Verband des Deutschen Reiches von 1922 bis 1938. Die Fläche belief sich auf 7.695 km² mit einer Bevölkerung von 332.443 (43 je km²) Personen. Im Dezember 1918 und Januar 1919 hatte der Großpolnische Aufstand den größten Teil des polnischen Kernlandes Großpolen, das seit der 2. polnischen Teilung als Provinz Posen unter preußischer Herrschaft stand, wieder in polnische Hand gebracht. Die Randteile der Provinz Posen im Süden, Westen und Norden blieben deutsch. Am 20. Januar 1920 trat der Versailler Vertrag formell in Kraft. Ab 11. Januar 1921 erhielt dieses Gebiet den Namen Grenzmark Posen-Westpreußen. Diese Entwicklung kam am 1. Juli 1922 durch das Ostmarkengesetz zum Abschluss, das die neue preußische Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen einrichtete mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Schneidemühl. Zum 1. Oktober 1938 wurde die Provinz aufgelöst.
Tabellen E.09b bis E.09z:
Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928
Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 führte zur Gründung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (RAfAuA) sowie zur Bildung von 13 Arbeitsamtsbezirken:
- Bezirk Brandenburg mit Sitz in Berlin;
Zuständigkeitsbereich: Berlin, Provinzen Brandenburg und Grenzmark Posen-Westpreußen
- Bezirk Bayern mit Sitz in München;
Zuständigkeitsbereich: Land Bayern (ohne Regierungsbezirk Rheinpfalz)
- Bezirk Hessen mit Sitz in Frankfurt/Main;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Hessen-Nassau, Volksstaat Hessen
- Bezirk Mitteldeutschland mit Sitz in Erfurt;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Sachsen, Länder Anhalt und Thüringen, Landkreis Schmalkalden
- Bezirk Niedersachsen mit Sitz in Hannover;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Hannover, Länder Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Bremen
- Bezirk Nordmark mit Sitz in Hamburg;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Schleswig-Holstein, Länder Mecklenburg-Schwerin und –Strelitz, Lübeck und Hamburg
- Bezirk Ostpreußen mit Sitz in Königsberg;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Ostpreußen
- Bezirk Pommern mit Sitz in Stettin;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Pommern
- Bezirk Rheinland mit Sitz in Köln;
Zuständigkeitsbereich: Rheinprovinz, Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg)
- Bezirk Sachsen mit Sitz in Dresden;
Zuständigkeitsbereich: Sachsen
- Bezirk Schlesien mit Sitz in Breslau;
Zuständigkeitsbereich: Provinzen Nieder- und Oberschlesien
- Bezirk Südwestdeutschland mit Sitz in Stuttgart;
Zuständigkeitsbereich: Länder Baden und Württemberg, Regierungsbezirk Hohenzollern (preuß.), Regierungsbezirk Rheinpfalz (bayr.)
- Bezirk Westfalen mit Sitz in Dortmund;
Zuständigkeitsbereich: Provinz Westfalen, Land Lippe.
Zu den einzelnen E.09-Tabellen
E.09i:
Gebietsabgrenzung: Bis 1920: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Lippe, Bremen; 1921-1925: Hannover einschl. Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe; 1926-1927: Hannover, Brauschweig, Schaumburg-Lippe; ab 1928: Niedersachsen.
E.09j-01 und E.09j-02:
Gebietsabgrenzung: Bis 1920: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Hamburg, Lübeck; 1921-1925: Schleswig-Holstein und Lübeck; 1926-1927: Schleswig-Holstein; ab 1928: Nordmark. Nordmark: Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Nordmark umfasste die Gebiete Provinz Schleswig-Holstein, Länder Mecklenburg-Schwerin und –Strelitz, Lübeck und Hamburg. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928. Die Nordmark in einer eigenen Tabelle – E.09j-2 – abgebildet.
E.09k-01:
Gebietsabgrenzung: bis 1920: Westfalen, Rheinland bzw. Rheinprovinz, Hessen-Nassau und Waldeck; ab 1921 nur Westfalen und Lippe-Detmold bzw. ab 1929 Westfalen; Rheinland und Hessen werden getrennt aufgeführt. Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Hessen umfasste die Provinz Hessen-Nassau und den Volksstaat Hessen. Die Zuständigkeit des Bezirks Westfahlen erstreckte sich auf die Provinz Westfalen und das Land Lippe. Der Bezirk Rheinland war für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg) zuständig. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928.
E.09k-02 – E.09k-03
Gebietsabgrenzung: Ab 1929 werden Westfalen; Rheinland und Hessen getrennt aufgeführt. Ab 1928 wurden Reichsarbeitsamtsbezirke eingerichtet. Der Bezirk Hessen umfasste die Provinz Hessen-Nassau und den Volksstaat Hessen. Die Zuständigkeit des Bezirks Westfahlen erstreckte sich auf die Provinz Westfalen und das Land Lippe. Der Bezirk Rheinland war für die Rheinprovinz und den Regierungsbezirk Birkenfeld (Land Oldenburg) zuständig. Siehe dazu auch Anmerkung zu Tabellen E.09b bis E.09z: Reichsarbeitsamtsbezirke ab 1928.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
Ausführliche Nennung der einzelnen Tabellen
A. Bevölkerung insgesamt
A.01 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung im deutschen Reich, 1871-1933.
A.02 Mittlere Bevölkerung, Eheschließungen, Geburten und Gestorbene (Anzahl und Ziffern) für das Deutsche Reich und für Preußen, 1817-1933
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
B.01 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten: Zusammenfassende Übersicht, 1871-1939
B.02 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht: differenzierte Darstellung nach dem Statistischen Jahrbuch, 1871-1939
B.03 Ausländische Bevölkerung im deutschen Reich nach Gebieten im Deutschen Reich,1875-1939
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländer der Eingebürgerten im Deutschen Reich, 1873-1885
C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen in das Deutschen Reich nach Aufnahmegrund, 1881-1885
C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft) im Deutschen Reich, 1873-1885
C.04 In das Ausland entlassene oder ausgewiesene Personen aus dem Deutschen Reich nach Grund, 1881-1885
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse, 1904-1932
D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen, 1913, 1921-1932
D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe, 1925-1932
D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht,1925-1929
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
E.02 Ausländische Arbeiter in Preußen nach preußischen Provinzen, 1906-1914
E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen in Landwirtschaft und Industrie nach Staatsangehörigkeit und Nationalität, 1906-1914
E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen in Landwirtschaft und Industrie, 1906-1914
E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1932
E.06 Zugelassene ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken, 1922-1933
E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in die Staaten des Deutschen Reichs nach Geschlecht, 1910-1931
E.09a-02 Herkunftsland und Geschlecht der im Deutschen Reich vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09b Herkunftsland und Geschlecht der nach Ostpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09c Herkunftsland und Geschlecht der nach Westpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09d Herkunftsland und Geschlecht der nach Brandenburg vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09e Herkunftsland und Geschlecht der nach Pommern vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09f Herkunftsland und Geschlecht der nach Posen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09g Herkunftsland und Geschlecht der nach Schlesien vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09h Herkunftsland und Geschlecht der in die Provinz Sachsen-Anhalt vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1927
E.09i Herkunftsland und Geschlecht der nach Niedersachsen (zuvor: Königr. Hannover, Herzogt. Braunschweig, Großherzogt. Oldenburg, Lippe, Bremen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Meck.-Strelitz, Hamburg und Lübeck sowie nach Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-02 Herkunftsland und Geschlecht der in den Bezirk Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1928-1931
E.09k-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Westfalen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09k-02 Herkunftsland und Geschlecht der in das Rheinland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09k-03 Herkunftsland und Geschlecht der nach Hessen (Hessen und Hessen-Nassau zusammen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09l Herkunftsland und Geschlecht der in das Königreich Sachsen und Thüringen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09m Herkunftsland und Geschlecht der nach Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen bzw. nach Südwestdeutschland vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09n Herkunftsland und Geschlecht der nach Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt und Thüringen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
Ausführliche Nennung der einzelnen Tabellen
A. Bevölkerung insgesamt
A.01 Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung im deutschen Reich, 1871-1933.
A.02 Mittlere Bevölkerung, Eheschließungen, Geburten und Gestorbene (Anzahl und Ziffern) für das Deutsche Reich und für Preußen, 1817-1933
B. Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten
B.01 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach deutschen Staaten: Zusammenfassende Übersicht, 1871-1939
B.02 Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht: differenzierte Darstellung nach dem Statistischen Jahrbuch, 1871-1939
B.03 Ausländische Bevölkerung im deutschen Reich nach Gebieten im Deutschen Reich,1875-1939
C. Einbürgerungen und Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft
C.01 Einbürgerungen nach Herkunftsländer der Eingebürgerten im Deutschen Reich, 1873-1885
C.02 Aus dem Ausland aufgenommene Personen in das Deutschen Reich nach Aufnahmegrund, 1881-1885
C.03 In das Ausland entlassene Deutsche nach Bestimmungsländer (Aufgabe der Staatsbürgerschaft) im Deutschen Reich, 1873-1885
C.04 In das Ausland entlassene oder ausgewiesene Personen aus dem Deutschen Reich nach Grund, 1881-1885
D. Einreise von Übersee in das Deutsche Reich
D.01a Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse, 1904-1932
D.01b Überseeische Einreisende über Hamburg und Bremen nach Schiffsklasse und differenziert nach Deutschen und Ausländern, 1927-1932
D.02 Verteilung des Einreiseverkehrs auf Hamburg und Bremen, 1913, 1921-1932
D.03 Überseeische Einreisende über Hamburg nach Altersgruppe, 1925-1932
D.04 Über Hamburg rückwandernde (einreisende) deutsche Reichsangehörige nach Alter und Geschlecht,1925-1929
E. Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich
E.01 Ausländische Arbeiter in Preußen nach Staatsangehörigkeit, 1906-1914
E.02 Ausländische Arbeiter in Preußen nach preußischen Provinzen, 1906-1914
E.03 Ausländische Arbeiter in Preußen in Landwirtschaft und Industrie nach Staatsangehörigkeit und Nationalität, 1906-1914
E.04 Ausländische Arbeiter in den preußischen Provinzen in Landwirtschaft und Industrie, 1906-1914
E.05 Ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Angaben der Deutschen Arbeiterzentrale, 1908-1932
E.06 Zugelassene ausländische Arbeiter im Deutschen Reich nach Staatsangehörigkeit, 1910-1938
E.07 Aufenthaltsgebiete und Beschäftigungsbereich der ausländischen Arbeiter im Deutschen Reich nach Landesarbeitsamtsbezirken, 1922-1933
E.08 Vermittlung ausländischer Arbeiter im Deutschen Reich durch die Deutsche Arbeiterzentrale, 1919-1931
E.09a-01 Vermittlung ausländischer landwirtschaftlicher Arbeiter in die Staaten des Deutschen Reichs nach Geschlecht, 1910-1931
E.09a-02 Herkunftsland und Geschlecht der im Deutschen Reich vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09b Herkunftsland und Geschlecht der nach Ostpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09c Herkunftsland und Geschlecht der nach Westpreußen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09d Herkunftsland und Geschlecht der nach Brandenburg vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09e Herkunftsland und Geschlecht der nach Pommern vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09f Herkunftsland und Geschlecht der nach Posen vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09g Herkunftsland und Geschlecht der nach Schlesien vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09h Herkunftsland und Geschlecht der in die Provinz Sachsen-Anhalt vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1927
E.09i Herkunftsland und Geschlecht der nach Niedersachsen (zuvor: Königr. Hannover, Herzogt. Braunschweig, Großherzogt. Oldenburg, Lippe, Bremen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin, Meck.-Strelitz, Hamburg und Lübeck sowie nach Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
E.09j-02 Herkunftsland und Geschlecht der in den Bezirk Nordmark vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1928-1931
E.09k-01 Herkunftsland und Geschlecht der nach Westfalen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09k-02 Herkunftsland und Geschlecht der in das Rheinland vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09k-03 Herkunftsland und Geschlecht der nach Hessen (Hessen und Hessen-Nassau zusammen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1921-1931
E.09l Herkunftsland und Geschlecht der in das Königreich Sachsen und Thüringen vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09m Herkunftsland und Geschlecht der nach Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen bzw. nach Südwestdeutschland vermittelten Arbeiter, 1910-1931
E.09n Herkunftsland und Geschlecht der nach Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt und Thüringen) vermittelten landwirtschaftlichen Arbeiter, 1910-1931
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: 2015
Jahr der Online-Publikation: 2015
Bearbeiter in GESIS: Franzmann, Gabriele
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2015
Bearbeiter in GESIS: Franzmann, Gabriele
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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