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- VGR
- Wahlen
- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
8 Studien 9540 Zeitreihen | ||||
ZA 8134 | Gesundheit | Spree, Reinhard; Kube, Ralph (1989 [2004]), Informationssystem zur Medizinalstatistik der Bundesrepublik Deutschland. Teil I: Heilpersonal und Krankenhauswesen. |
3001 Zeitreihen (1950 - 1985) 108 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8133 | Gesundheit | Spree, Reinhard (1990 [2005]), Historische Statistik des Gesundheitswesens vom frühen 19. Jahrhundert bis 1938. Lange Reihen zum Heilpersonal und zum Krankenhauswesen. |
2933 Zeitreihen (1806 - 1938) 29 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8236 | Gesundheit | Köhler, Hermann (1969 [2006]), Zeitreihen zur geschichtlichen Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung von 1885 bis 1968. |
63 Zeitreihen (1885 - 1973) 13 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8209 | Gesundheit | Sensch, Jürgen (1962-2002 [2006]), histat-Datenkompilation online: Grunddaten zur historischen Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland von 1876 bis 1999. |
829 Zeitreihen (1853 - 2000) 67 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8563 | Gesundheit | Sensch, Jürgen (1875, 2013 [2006]), histat-Datenkompilation online: Basisdaten zur Entwicklung der Gesundheitsverhältnisse in Deutschland, 1816 - 2010. |
1205 Zeitreihen (1816 - 2010) 54 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8535 | Gesundheit | Rothenbacher, Franz (1982 [2013]), Entwicklung der Gesundheitsverhältnisse in Deutschland seit der Industrialisierung. |
104 Zeitreihen (1816 - 1975) 19 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8563 | Gesundheit | Sensch, Jürgen (1875, 2013 [2013]), histat-Datenkompilation online: Basisdaten zur Entwicklung der Gesundheitsverhältnisse in Deutschland, 1816 - 2010. |
1205 Zeitreihen (1816 - 2010) 54 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8604 | Gesundheit | Sensch, Jürgen (Keine (online Publikation). [2015]), histat-Datenkompilation online: Gesundheitsausgaben in Deutschland 1970 bis 2013. |
200 Zeitreihen (1970 - 2013) 9 Tabellen |
Beschreibung... |
ZA 8186 | Geld | Deutsche Bundesbank, 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997. |
7004 Zeitreihen (1940 - 1998) 137 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8186
Studientitel: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1940 - 1998
Primärforscher: Deutsche Bundesbank
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Deutsche Bundesbank, (1998 [005.]) 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8186
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1940 - 1998
Primärforscher: Deutsche Bundesbank
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken 1948-1997 auf CD-ROM. München: Verlag Vahlen und C.H. Beck.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Deutsche Bundesbank, (1998 [005.]) 50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8186
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
„Unter den wirtschaftshistorisch wichtigen Daten in der deutschen Geld- und Währungsgeschichte nimmt der 20. Juni 1948 eine herausragende Stellung ein. In einer denkbar schlechten Ausgangslage schuf das „Erste Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz)“ unter alliiertem Besatzungsrecht die Rechtsgrundlage für die neue Währung … Der Einführung der D-Mark als neues und alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel war im März des gleichen Jahres die Gründung der Bank deutscher Länder vorausgegangen, als deren Rechtsnachfolgerin die Deutsche Bundesbank seit 1957 die ihr vom Gesetzgeber übertragenen geldpolitischen Aufgaben wahrnimmt“ (Hans Tietmeyer, Präsident der Deutschen Bundesbank: Zum Geleit, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: Fünfzig Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck, S. 23).
Aus Anlass des fünfzigsten Jahrestages der Währungsreform und damit der Einführung der D-Mark am 20. Juni 1948 präsentierte im Jahr 1998 die Deutsche Bundesbank – als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland - lange Zeitreihen aus dem Bereich der monetären Statistiken. In annähernd 1400 Datentabellen werden umfassende Informationen über die Entwicklung auf dem Gebiet des Geld- und Bankwesens, des Kapitalmarktes und der außenwirtschaftlichen Beziehungen.
Insgesamt wurden rund 25.000 Zeitreihen zu folgenden Themenschwerpunkten erfasst: Bankstatistische Gesamtübersichten, Notenbank, Kreditinstitute, Mindestreserven, Zinssätze, Devisenkursstatistik, Kapitalmarkt, Öffentliche Finanzen, Außenwirtschaft, Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung und Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen.
Literatur:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: Fünfzig Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck.
Richter, R., 1999: Deutsche Geldpolitik 1948-1998. Tübingen: Mohr Siebeck.
Sachliche Gliederung der Datentabellen in HISTAT:
A. Ausgewählte Daten zur Wirtschaftsentwicklung
A.1 Monetäre Entwicklung
A.2 Bevölkerung und Arbeitsmarkt
A.3 Gesamtwirtschaftliche Produktion und Nachfrage
A.4 Preise und Löhne
A.5 Verteilung des Volkseinkommens und Einkommen der privaten Haushalte
B. Außenwirtschaft (zur Zeit nicht vollständig in HISTAT; Zugang zu den Themen B2, B3, B4, B7 siehe unten)
B1. Auslandsforderungen und Auslandverbindlichkeiten inländischer Unternehmen
B2. Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten der Kreditinstitute
B3. Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland
B4. Regionale Zahlungsbilanzen
B5.Vermögensstatus gegenüber dem Ausland
B6. Zahlungsbilanz
B7. Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz
B8. Auslandsposition der Deutschen Bundesbank
Die Daten in der Differenzierung nach Einzelländern (EU-Länder, andere industrialisierte Länder, einzelne Entwicklungsländer, Länder der Off-Shore-Bankzentren, OPEC-Länder, Reformländer) stehen zur Zeit nur in Form einer Bestellung an den ZHSF - Datenservice zur Verfügung (Bestelladresse siehe unten).
C. Bankstatistische Gesamtübersichten
C.1 Konsolidierte Bilanz des Banksystems, Aktiva
C.2 Konsolidierte Bilanz des Banksystems, Passiva
C.3 Bargeldumlauf
C.4 Entwicklung der Geldbestände in Bilanzzusammenhang
C.5 Zentralbankgeldbedarf
D. Devisenkursstatistik
D.1 Außenwertindizes
D.2 Devisenkurse an der Frankfurter Börse
D.3 ECU – Werte
D.4 Werte des Sonderziehungsrechts
E. Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung
E1. Inländische finanzielle Sektoren
E2. Inländische nichtfinanzielle Sektoren
E3. Übrige Welt
F. Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen
F.1 Alle Unternehmen
F.2 Baugewerbe
F.3 Bekleidungsgewerbe
F.4 Chemische Industrie
F.5 Einzelhandel (einschl. Kraftfahrzeughandel, Tankstellen)
F.6 Elektrotechnik
F.7 Energie- und Wasserversorgung
F.8 Ernährungsgewerbe
F.9 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
F.10 Großhandel und Handelsvermittlung
F.11 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
F.12 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
F.13 Herstellung von Metallerzeugnissen
F.14 Holzgewerbe
F.15 Maschinenbau
F.16 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik
F.17 Metallerzeugung und Metallbearbeitung
F.18 Papiergewerbe
F.19 Textilgewerbe
F.20 Verarbeitendes Gewerbe
F.21 Verkehr (ohne Eisenbahnen)
F.22 Verlags- und Druckgewerbe
G. Kapitalmarkt (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
G1. Aktien inländischer Emittenten
G2. Allgemeine Übersichten
G3. Börsenumsätze, Options- und Future – Geschäfte
G4. Inländische Kapitalanlagegesellschaften
G5. Renten ausländischen Emittenten
G6. Renten inländischer Emittenten
H. Kreditinstitute (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
H1. Aktiva
H2. Passiva
H3. Aktiva und Passiva der Auslandsfilialen und Auslandstöchter inländischer Kreditinstitute
H4. Bausparkassen
H5. Depotstatistik
H6. Einlagen und aufgenommene Kredite
H7. Ertragslage der Kreditinstitute
H8. Forderungen und Verbindlichkeiten nach Inland und Ausland
H9. Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf nach Laufzeiten und Bankengruppen
H10. Kredite
H11. Spareinlagen und Sparbriefe
H12. Umsätze im Sparverkehr nach Bankengruppen sowie girale Verfügungen von Nichtbanken
H13. Wertpapierbestände und Beteiligungen
I. Mindestreserven (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
I.1 Gesamtübersicht
I.2 Aufgliederung nach Progressionsstufen (ab März 1977)
I3. Aufgliederung nach reserveklassen (bis Februar 1977
I1.1 Reservehaltung nach Bankengruppen, Reservepflichtige Verbindlichkeiten
I1.2. Reservehaltung nach Bankengruppen, Reserve-Soll
I.2 Reservesätze
J. Notenbank (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
J.1 Aktiva
J.2 Passiva
K. Öffentliche Finanzen
K.1 Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte
K1. Verschuldung der öffentlichen Haushalte
L. Zinssätze
L.1 Geldmarktsätze
L1. Bankzinsen (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
Archivbestand insgesamt (Zugang zu den insgesamt archivierten Datenbestand)
Der gesamte Datenbestand (Einzeltabellen im Excel- bzw. csv- Format) und die zugehörigen Tabellendokumentationen der Studie „50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997“ (im pdf – Format: Datentabelle mit Anmerkungen, jeweils den einzelnen Gliederungspunkten zugeordnet) sind unter der Archivnummer „ZA-8186“ in der o.g. sachlichen Untergliederung archiviert. Einzelne Datentabellen (einschließlich der zugehörigen Tabellendokumentationen) aus Untergliederungen, die zur Zeit nicht in der Datenbank HISTAT berücksichtigt sind, können auf Anfrage vom ZHSF direkt verschickt werden. Für Auskünfte zum Datenservice und zum Datenversand wenden Sie sich bitte an Rainer Hinterberg, ZHSF - Datenservice (hinterberg@za.uni-koeln.de).
„Unter den wirtschaftshistorisch wichtigen Daten in der deutschen Geld- und Währungsgeschichte nimmt der 20. Juni 1948 eine herausragende Stellung ein. In einer denkbar schlechten Ausgangslage schuf das „Erste Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens (Währungsgesetz)“ unter alliiertem Besatzungsrecht die Rechtsgrundlage für die neue Währung … Der Einführung der D-Mark als neues und alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel war im März des gleichen Jahres die Gründung der Bank deutscher Länder vorausgegangen, als deren Rechtsnachfolgerin die Deutsche Bundesbank seit 1957 die ihr vom Gesetzgeber übertragenen geldpolitischen Aufgaben wahrnimmt“ (Hans Tietmeyer, Präsident der Deutschen Bundesbank: Zum Geleit, in: Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: Fünfzig Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck, S. 23).
Aus Anlass des fünfzigsten Jahrestages der Währungsreform und damit der Einführung der D-Mark am 20. Juni 1948 präsentierte im Jahr 1998 die Deutsche Bundesbank – als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland - lange Zeitreihen aus dem Bereich der monetären Statistiken. In annähernd 1400 Datentabellen werden umfassende Informationen über die Entwicklung auf dem Gebiet des Geld- und Bankwesens, des Kapitalmarktes und der außenwirtschaftlichen Beziehungen.
Insgesamt wurden rund 25.000 Zeitreihen zu folgenden Themenschwerpunkten erfasst: Bankstatistische Gesamtübersichten, Notenbank, Kreditinstitute, Mindestreserven, Zinssätze, Devisenkursstatistik, Kapitalmarkt, Öffentliche Finanzen, Außenwirtschaft, Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung und Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen.
Literatur:
Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 1998: Fünfzig Jahre Deutsche Mark. Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948. München: C.H. Beck.
Richter, R., 1999: Deutsche Geldpolitik 1948-1998. Tübingen: Mohr Siebeck.
Sachliche Gliederung der Datentabellen in HISTAT:
A. Ausgewählte Daten zur Wirtschaftsentwicklung
A.1 Monetäre Entwicklung
A.2 Bevölkerung und Arbeitsmarkt
A.3 Gesamtwirtschaftliche Produktion und Nachfrage
A.4 Preise und Löhne
A.5 Verteilung des Volkseinkommens und Einkommen der privaten Haushalte
B. Außenwirtschaft (zur Zeit nicht vollständig in HISTAT; Zugang zu den Themen B2, B3, B4, B7 siehe unten)
B1. Auslandsforderungen und Auslandverbindlichkeiten inländischer Unternehmen
B2. Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten der Kreditinstitute
B3. Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland
B4. Regionale Zahlungsbilanzen
B5.Vermögensstatus gegenüber dem Ausland
B6. Zahlungsbilanz
B7. Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz
B8. Auslandsposition der Deutschen Bundesbank
Die Daten in der Differenzierung nach Einzelländern (EU-Länder, andere industrialisierte Länder, einzelne Entwicklungsländer, Länder der Off-Shore-Bankzentren, OPEC-Länder, Reformländer) stehen zur Zeit nur in Form einer Bestellung an den ZHSF - Datenservice zur Verfügung (Bestelladresse siehe unten).
C. Bankstatistische Gesamtübersichten
C.1 Konsolidierte Bilanz des Banksystems, Aktiva
C.2 Konsolidierte Bilanz des Banksystems, Passiva
C.3 Bargeldumlauf
C.4 Entwicklung der Geldbestände in Bilanzzusammenhang
C.5 Zentralbankgeldbedarf
D. Devisenkursstatistik
D.1 Außenwertindizes
D.2 Devisenkurse an der Frankfurter Börse
D.3 ECU – Werte
D.4 Werte des Sonderziehungsrechts
E. Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung
E1. Inländische finanzielle Sektoren
E2. Inländische nichtfinanzielle Sektoren
E3. Übrige Welt
F. Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen
F.1 Alle Unternehmen
F.2 Baugewerbe
F.3 Bekleidungsgewerbe
F.4 Chemische Industrie
F.5 Einzelhandel (einschl. Kraftfahrzeughandel, Tankstellen)
F.6 Elektrotechnik
F.7 Energie- und Wasserversorgung
F.8 Ernährungsgewerbe
F.9 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
F.10 Großhandel und Handelsvermittlung
F.11 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
F.12 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
F.13 Herstellung von Metallerzeugnissen
F.14 Holzgewerbe
F.15 Maschinenbau
F.16 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik
F.17 Metallerzeugung und Metallbearbeitung
F.18 Papiergewerbe
F.19 Textilgewerbe
F.20 Verarbeitendes Gewerbe
F.21 Verkehr (ohne Eisenbahnen)
F.22 Verlags- und Druckgewerbe
G. Kapitalmarkt (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
G1. Aktien inländischer Emittenten
G2. Allgemeine Übersichten
G3. Börsenumsätze, Options- und Future – Geschäfte
G4. Inländische Kapitalanlagegesellschaften
G5. Renten ausländischen Emittenten
G6. Renten inländischer Emittenten
H. Kreditinstitute (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
H1. Aktiva
H2. Passiva
H3. Aktiva und Passiva der Auslandsfilialen und Auslandstöchter inländischer Kreditinstitute
H4. Bausparkassen
H5. Depotstatistik
H6. Einlagen und aufgenommene Kredite
H7. Ertragslage der Kreditinstitute
H8. Forderungen und Verbindlichkeiten nach Inland und Ausland
H9. Inhaberschuldverschreibungen im Umlauf nach Laufzeiten und Bankengruppen
H10. Kredite
H11. Spareinlagen und Sparbriefe
H12. Umsätze im Sparverkehr nach Bankengruppen sowie girale Verfügungen von Nichtbanken
H13. Wertpapierbestände und Beteiligungen
I. Mindestreserven (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
I.1 Gesamtübersicht
I.2 Aufgliederung nach Progressionsstufen (ab März 1977)
I3. Aufgliederung nach reserveklassen (bis Februar 1977
I1.1 Reservehaltung nach Bankengruppen, Reservepflichtige Verbindlichkeiten
I1.2. Reservehaltung nach Bankengruppen, Reserve-Soll
I.2 Reservesätze
J. Notenbank (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
J.1 Aktiva
J.2 Passiva
K. Öffentliche Finanzen
K.1 Finanzielle Entwicklung der öffentlichen Haushalte
K1. Verschuldung der öffentlichen Haushalte
L. Zinssätze
L.1 Geldmarktsätze
L1. Bankzinsen (zur Zeit nicht in HISTAT; Zugang siehe unten)
Archivbestand insgesamt (Zugang zu den insgesamt archivierten Datenbestand)
Der gesamte Datenbestand (Einzeltabellen im Excel- bzw. csv- Format) und die zugehörigen Tabellendokumentationen der Studie „50 Jahre Deutsche Mark. Monetäre Statistiken von 1948 bis 1997“ (im pdf – Format: Datentabelle mit Anmerkungen, jeweils den einzelnen Gliederungspunkten zugeordnet) sind unter der Archivnummer „ZA-8186“ in der o.g. sachlichen Untergliederung archiviert. Einzelne Datentabellen (einschließlich der zugehörigen Tabellendokumentationen) aus Untergliederungen, die zur Zeit nicht in der Datenbank HISTAT berücksichtigt sind, können auf Anfrage vom ZHSF direkt verschickt werden. Für Auskünfte zum Datenservice und zum Datenversand wenden Sie sich bitte an Rainer Hinterberg, ZHSF - Datenservice (hinterberg@za.uni-koeln.de).
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1997. Ab 1991: Gesamtdeutschland.
Im Einzelfall: Bis 1994: Alte Bundesländer einschließlich West-Berlin; ab 1991 Gesamtdeutschland.
Außenwirtschaft, differenziert nach:
EU-Länder: Insgesamt; Frankreich; Luxemburg; Niederlande; Vereinigtes Königreich; Italien.
Andere industrialisierte Länder: Insgesamt; Japan; Schweiz; USA.
Entwicklungsländer, Länder der Off-Shore-Bankzentren.
OPEC-Länder.
Reformländer.
Regionale Zahlungsbilanzen, differenziert nach:
Entwicklungsländer: Insgesamt; Entwicklungsländer in Afrika, Amerika, Asien, und Ozeanien.
EU-Länder: Insgesamt; Belgien, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, .
Andere europäische Industrieländer: Insgesamt, Norwegen, Schweiz, Türkei.
Andere außereuropäische Industrieländer: Australien, Japan, Kanada, USA.
Südostasiatische Schwellenländer: Insgesamt, Singapur, Taiwan.
Entwicklungsländer in der Abgrenzung des DAC.
Länder der Off-Shore-Bankzentren.
OECD-Länder.
OPEC-Länder.
Reformländer: Insgesamt, China.
Mittel- und osteuropäische Reformländer: Insgesamt, Polen, Russland, Ukraine und ehemalige Sowjetunion; Tschechische Republik und ehemalige Tschechoslowakai; Ungarn.
Bundesrepublik Deutschland 1948 bis 1997. Ab 1991: Gesamtdeutschland.
Im Einzelfall: Bis 1994: Alte Bundesländer einschließlich West-Berlin; ab 1991 Gesamtdeutschland.
Außenwirtschaft, differenziert nach:
EU-Länder: Insgesamt; Frankreich; Luxemburg; Niederlande; Vereinigtes Königreich; Italien.
Andere industrialisierte Länder: Insgesamt; Japan; Schweiz; USA.
Entwicklungsländer, Länder der Off-Shore-Bankzentren.
OPEC-Länder.
Reformländer.
Regionale Zahlungsbilanzen, differenziert nach:
Entwicklungsländer: Insgesamt; Entwicklungsländer in Afrika, Amerika, Asien, und Ozeanien.
EU-Länder: Insgesamt; Belgien, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich, .
Andere europäische Industrieländer: Insgesamt, Norwegen, Schweiz, Türkei.
Andere außereuropäische Industrieländer: Australien, Japan, Kanada, USA.
Südostasiatische Schwellenländer: Insgesamt, Singapur, Taiwan.
Entwicklungsländer in der Abgrenzung des DAC.
Länder der Off-Shore-Bankzentren.
OECD-Länder.
OPEC-Länder.
Reformländer: Insgesamt, China.
Mittel- und osteuropäische Reformländer: Insgesamt, Polen, Russland, Ukraine und ehemalige Sowjetunion; Tschechische Republik und ehemalige Tschechoslowakai; Ungarn.
Quellentypen:
Die Daten stammen in der Regel aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die Quellen in den jeweiligen Tabellen angegeben.
Die Daten stammen in der Regel aus Erhebungen und Berechnungen der Deutschen Bundesbank. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die Quellen in den jeweiligen Tabellen angegeben.
Mehr
Anmerkungen:
Allgemeine Hinweise:
Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre: Nicht für alle Zeitreihen liegen durchgängig ab 1948 Werte vor. Häufig beginnen Zeitreihen zu einem späteren Zeitpunkt.
Verwendete Sondercodes in dem Datenteil der Tabellen: „- 9999“: Zahlenwert unbekannt, geheim zuhalten oder nicht sinnvoll. „- -99999“: nichts vorhanden. „0“: weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts.
A. Ausgewählte Daten zur Wirtschaftsentwicklung:
Keine Anmerkungen.
B. Außenwirtschaft:
Gebietsstand: Die Statistiken zur Zahlungsbilanz enthalten ab Juli 1990 auch die Transaktionen des Gebiets der ehemaligen DDR mit dem Ausland. Die außenwirtschaftlichen Bestandsstatistiken schließen das Gebiet der ehemaligen DDR dagegen nicht alle vom gleichen Zeitpunkt an ein. Bei den Auslandspositionen der Kreditinstitute sind die entsprechenden Bestände ab Juni 1990, bei den Auslandspositionen der Unternehmen ab Juli 1990 enthalten. In der Statistik zur Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland sowie im Vermögensstatus der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ausland sind die Positionen der neuen Bundesländer erst ab Dezember 1990 mit eingeschlossen.
B3. Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland
Außenwirtschaft / Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland, Gliederung der Wirtschaftszweige:
Für die Gliederung der Direktinvestitionsbestände ab dem Jahresende 1995 nach Wirtschaftszweigen findet die innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichte Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev.1 Anwendung. Fast alle Wirtschaftszweige wurden gegenüber der bisherigen nationalen Gliederung neu definiert, so dass Veränderungen zu den Vorjahren zu einem großen Teil auf die neuen Abgrenzungen zurückzuführen sind.
Außenwirtschaft / Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland, Methodische Erläuterungen:
Die Statistik über die Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland basiert auf Bestandsmeldungen inländischer Unternehmen und Privatpersonen über das "Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten" (deutsche Direktinvestitionen im Ausland) sowie über das "Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet" (ausländische Direktinvestitionen in Deutschland), die der Deutschen Bundesbank einmal jährlich zu erstatten sind. Meldeinhalt und Meldeverfahren gehen aus den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 56 a und b sowie 58 a und b) hervor. Zu den Vorschriften gehören auch die Meldevordrucke, die als Anlagen zum Verordnungstext Bestandteil der Außenwirtschaftsverordnung sind. Im September 1989 wurde neben einer Anpassung der Meldevordrucke an das Bilanzrichtliniengesetz von 1985 die Meldefreigrenze für eine Beteiligung von weniger als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen auf 20 % gesenkt. Dagegen wurde im Oktober 1993 die Meldefreigrenze, die sich auf die Bilanzsumme der Investitionsobjekte bezieht, von 500 000 DM auf 1 Mio DM angehoben.
1. Meldepflicht und Inhalt der Meldungen
1.1 Deutsche Direktinvestitionen im Ausland
Meldepflicht:
Meldepflichtig sind inländische Unternehmen und Privatpersonen, soweit ihnen am Meldestichtag mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen im Ausland direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) gehören und das ausländische Unternehmen eine Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 1 Mio. DM ausweist. Meldepflichtig sind auch inländische Unternehmen, die Zweigniederlassungen oder auf Dauer angelegte Betriebsstätten mit einem Bruttobetriebsvermögen von mehr als 1 Mio. DM im Ausland unterhalten.
Indirekte Beteiligungen sind zu melden, wenn ein ausländisches Unternehmen, an dem der
Meldepflichtige mit mehr als 50 % beteiligt ist - dieses gilt dann als "abhängiges Unternehmen" -selbst an weiteren ausländischen Unternehmen mit mehr als 20 % beteiligt ist. Sofern das abhängige Unternehmen an einem anderen ausländischen Unternehmen mit vollen 100 % beteiligt ist, gilt auch das andere Unternehmen und unter der Voraussetzung der 100 %igen Beteiligung jedes weitere Unternehmen als "abhängig". Die Beteiligungen dieser weiteren abhängigen Unternehmen an ausländischen Unternehmen, soweit sie mehr als 20% der Anteile oder Stimmrechte umfassen, gelten ebenfalls als indirekte Beteiligungen des Meldepflichtigen.
Inhalt der Meldungen
In den Meldungen sind anzugeben
a) über den Meldepflichtigen: Name, Sitz, Wirtschaftszweig und Rechtsform;
b) über jedes einzelne Unternehmen im Ausland, an dem eine zu meldende direkte oder indirekte Beteiligung besteht:
- Firma, Sitz, Sitzland, Rechtsstatus, Wirtschaftszweig, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen dieser Bilanz, die auf den Meldepflichtigen direkt entfallen, bei indirekter Beteiligung die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen dieser Bilanz, die dem direkt beteiligten ausländischen Unternehmen zustehen. Zu melden ist die auf fremde Währung lautende Bilanz des ausländischen Unternehmens, die nach den Vorschriften des Sitzlandes aufgestellt wurde.
1.2 Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland
Meldepflicht
Meldepflichtig ist jedes inländische Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 1 Mio DM, wenn einem Ausländer (oder mehreren wirtschaftlich miteinander verbundenen Ausländern zusammen) am Bilanzstichtag mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem inländischen Unternehmen gehören. Meldepflichtig sind auch inländische Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegte inländische Betriebsstätten von Ausländern mit einem Bruttobetriebsvermögen von mehr als 1 Mio. DM.
Indirekte Beteiligungen sind zu melden, soweit Ausländer mit mehr als 50 % an inländischen Unternehmen beteiligt sind - die Unternehmen gelten dann als "abhängige Unternehmen" - und diesen abhängigen Unternehmen selbst mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an anderen inländischen Unternehmen gehören.
Inhalt der Meldungen
In den Meldungen sind anzugeben
a) über das meldepflichtige Unternehmen:
- Firma, Sitz, Wirtschaftszweig, Rechtsform, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der
Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des meldepflichtigen Unternehmens;
b) über jeden Ausländer, der an dem meldepflichtigen Unternehmen beteiligt ist:
- Name, Sitz und Sitzland,
- die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen der Bilanz des meldepflichtigen Unternehmens, die auf den Ausländer entfallen;
c) über jedes inländische Unternehmen, an dem eine meldepflichtige indirekte Auslandsbeteiligung besteht:
- Firma, Sitz, Wirtschaftszweig, Rechtsform, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der
Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des inländischen Unternehmens, an dem das meldepflichtige Unternehmen beteiligt ist, sowie die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen, die auf das meldepflichtige Unternehmen entfallen (außerdem - sofern vorhanden - Forderungen und Verbindlichkeiten des inländischen Unternehmens, die direkt gegenüber einem am meldepflichtigen Unternehmen beteiligten Ausländer bestehen).
2. Berechnung der Bestände an Direktinvestitionen
Unmittelbare Direktinvestitionen
In der Darstellung der statistischen Ergebnisse wird zwischen unmittelbaren Direktinvestitionen, mittelbaren Direktinvestitionen und sonstigem Unternehmensvermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung unterschieden. Bei den unmittelbaren Direktinvestitionen handelt es sich um die direkten Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. von Ausländern an Unternehmen in Deutschland. Sie werden aus folgenden Komponenten der statistischen Meldungen ermittelt:
a) Anteile der direkt Beteiligten am Nominalkapital (gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital). Die Betragshöhe der Anteile ist in den Meldungen angegeben;
zuzüglich
b) den direkt Beteiligten zuzurechnende Anteile an den Kapital- und Gewinnrücklagen sowie Gewinnvorträgen und Jahresüberschüssen bzw. Bilanzgewinnen. Diese Anteile werden unter jeweiliger Berücksichtigung des relativen Anteilsbesitzes der einzelnen direkt Beteiligten am nominellen Eigenkapital ermittelt;
abzüglich
c) den direkt Beteiligten zuzurechnende Anteile an den Verlustvorträgen, Jahresfehlbeträgen bzw.
Bilanzverlusten sowie nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträgen und die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital des Beteiligten.
Die Zusammenfassung der Komponenten a) bis c) ergibt das unmittelbare Beteiligungskapital. Ferner gehören zu dem unmittelbaren Direktinvestitionskapital
e) direkte Kredite der direkten oder indirekten Kapitaleigner in Deutschland bzw. im Ausland;
zuzüglich
f) direkte Kredite anderer verbundener Unternehmen, und zwar bei den deutschen Direktinvestitionen im Ausland die Kredite von verbundenen Unternehmen in Deutschland, bei den ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland die Kredite von verbundenen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands. Diese Kredite sind erst seit 1989 in der Statistik enthalten; sie konnten früher nicht erfasst werden.
Kredite von Kreditinstituten und Forderungen an Kreditinstitute werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, ausgenommen nachrangige Darlehen.
Mittelbare Direktinvestitionen
Unter den mittelbaren Direktinvestitionen sind indirekte Kapitalbeziehungen zu verstehen. In den Ergebnissen dieser Statistik werden jedoch nur solche indirekten Beteiligungen als mittelbare Direktinvestitionen bezeichnet, die über abhängige Holdinggesellschaften gehalten werden. Es handelt sich
- auf der Seite der deutschen Direktinvestitionen im Ausland um indirekte Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an ausländischen Unternehmen über abhängige Holdinggesellschaften mit Sitz im Ausland,
- auf der Seite der ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland um indirekte Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Ausländern an inländischen Unternehmen über abhängige Holdinggesellschaften mit Sitz in Deutschland.
Die Berechnung der mittelbaren Direktinvestitionen aus den Bilanzpositionen vollzieht sich in der gleichen Weise wie die der unmittelbaren Direktinvestitionen, wobei die abhängige Holdinggesellschaft an die Stelle des direkt Beteiligten tritt.
Summe der unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen
Um ein möglichst vollständiges Bild von der Struktur der Direktinvestitionen und deren Entwicklung zeigen zu können, werden unmittelbare und mittelbare Direktinvestitionen in dieser Statistik auch zusammengefasst dargestellt. Zu diesem Zweck wird eine Konsolidierung durchgeführt, indem die bei den abhängigen Holdinggesellschaften angelegten unmittelbaren Direktinvestitionen von der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen abgezogen werden. Somit werden die unmittelbaren Direktinvestitionen bei den abhängigen Holdinggesellschaften gegen die Investitionen dieser abhängigen Holdinggesellschaften ausgetauscht. Auf diese Weise wird vermieden, dass Kapital, das den Holdinggesellschaften zugeführt und von diesen zur Finanzierung ihres Beteiligungsvermögens verwendet wurde, zweimal gezählt wird.
Sonstiges Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung
Unter dem sonstigen Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung sind alle zu meldenden indirekten Kapitalbeziehungen zu verstehen, die nicht über abhängige Holdinggesellschaften existieren. Solche über Produktionsunternehmen, Vertriebsfirmen et cetera bestehenden Kapitalbeziehungen können mit den unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen nicht zusammengefasst werden, weil es sonst zu den oben erwähnten Doppelzählungen käme. Hierbei ließen sich Doppelerfassungen nur durch eine vollständige Bilanzkonsolidierung ausschließen. Dadurch würden aber die Strukturen hinsichtlich der Länder- und Branchengliederung nicht deutlicher, sondern verwischt. Deshalb muss das sonstige Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung gesondert dargestellt werden.
Die Ergebnisse für den neuesten Termin sind als vorläufig zu betrachten.
B.4 Regionale Zahlungsbilanzen
Außenwirtschaft / Regionale Zahlungsbilanzen, Verfügbarkeit von Länderangaben:
Für die Zahlungsbilanzstatistik ist eine durchgängige Ländergliederung erst ab 1971 verfügbar.
B5. Vermögensstatus gegenüber dem Ausland
Außenwirtschaft / Vermögensstatus gegenüber dem Ausland, Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre:
Für die in der Gesamtübersicht dargestellten Zeitreihen liegen erst ab 1985 Daten auf Halbjahresbasis vor. Von 1949 bis 1984 sind lediglich Jahresdaten verfügbar. Für die entsprechenden Sachpositionen werden zwei separate Zeitreihen geführt, die in ihrem Kommentarfeld einen Hinweis auf die jeweils korrespondierende Zeitreihe enthalten.
B6. Zahlungsbilanz
Außenwirtschaft / Zahlungsbilanz, Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre:
Nicht für alle Zeitreihen liegen durchgängig ab 1948 Werte vor. Häufig beginnen Zeitreihen zu einem späteren Zeitpunkt. Anfang und Ende des Beobachtungszeitraums werden beim Aufruf der Zeitreihe angezeigt. In einigen Fällen liegen für die Nachkriegsjahre nur Jahresreihen vor, während für spätere Jahre Quartals- und Monatsreihen zur Verfügung stehen. In diesen Fällen werden für die entsprechenden Sachpositionen zwei separate Zeitreihen geführt, die in ihrem Kommentarfeld einen Hinweis auf die jeweils korrespondierende Zeitreihe enthalten.
B7. Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz
Außenwirtschaft / Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz, Wirtschaftszweiggliederung:
Eine durchgängige Wirtschaftszweiggliederung der Direktinvestitionen im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik liegt erst ab 1987 vor. Durch die Anwendung der innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichten Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev.1 ab 1995 gibt es inhaltliche Brüche in den Reihen, die durch Fußnoten erläutert sind.
C. Bankstatistische Gesamtübersichten:
Keine Anmerkungen.
D. Devisenkursstatistik:
Keine Anmerkungen.
E. Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung:
Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung, Erläuterungen zur Tabellengestaltung:
Die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung ist ein voll integrierter Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Deshalb werden den finanziellen Transaktionen (Geldvermögensbildung, Kreditaufnahme und Aktienabsatz) Angaben über die Sachvermögensbildung und Ersparnis der einzelnen Sektoren vorangestellt.
Die Geldvermögensrechnung (Geldvermögen sowie Verpflichtungen und Aktienumlauf) weist die Bestände an finanziellen Aktiva und Passiva der Sektoren jeweils zum Jahresultimo aus. Das für alle Sektoren einheitlich gewählte Tabellenbild bringt es mit sich, dass beim Nachweis der finanziellen Aktiva und Passiva (Transaktionen und Bestände) zwangsläufig nicht alle Positionen besetzt sind. Aus diesem Grund weisen einige Tabellen leere Spalten auf.
F. Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen:
Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen, Zeitreihen:
Die angegebenen Zeitreihen decken unterschiedliche Zeiträume ab. Es gelten folgende Regeln für die Bezeichnung der Reihen:
Reihenkennung NK0001 bis NK4893; Zeitraum: 1971 bis 1980 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 61). NK5001 bis NK9893; Zeitraum: 1980 bis 1994 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 79). NKA001 bis NKC893; Zeitraum: 1994 bis 1995 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 93).
Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen, Methodische Erläuterungen:
Herkunft und statistische Aufbereitung der Jahresabschlüsse
Die in den folgenden Tabellen veröffentlichten Angaben aus Jahresabschlüssen westdeutscher Unternehmen basieren auf Bilanzen und Erfolgsrechnungen, die den Zweiganstalten der Landeszentralbanken im Zusammenhang mit dem Rediskontgeschäft eingereicht wurden.
Der Kreis der Unternehmen, deren Abschlüsse in die Auswertung einbezogen werden können, wird dadurch bestimmt, dass die Bilanzvorlage primär der der Bundesbank gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Bonität von Wechselverpflichteten dient1. Daraus ergibt sich, dass nur diejenigen Wirtschaftsbereiche ausreichend repräsentiert sind, in denen der Handelswechsel als Finanzierungsinstrument von Bedeutung ist. Auch innerhalb der Wirtschaftsbereiche sind gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Repräsentationsfähigkeit der eingereichten Jahresabschlüsse zu beachten. So sind insbesondere größere Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, in dem verfügbaren Bilanzmaterial häufiger vertreten, als es ihrer Bedeutung im gesamten Unternehmensbereich entspricht.
Um diese durch die Herkunft der Jahresabschlüsse bedingte Struktur des Bilanzmaterials soweit wie möglich auszugleichen und die Bildung von Zeitreihen bei wechselnden Unternehmenskreisen zu ermöglichen, werden die aus dem Basismaterial ermittelten Werte für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung nach Umsatzgrößenklassen gesondert zu Gesamtergebnissen für jeden Wirtschaftszweig hochgerechnet und anschließend zu Gesamtaggregaten für alle einbezogenen Unternehmensbereiche addiert.
Als Schlüssel für die Hochrechnung dient das Verhältnis zwischen den Umsätzen der einbezogenen Unternehmen und den Umsätzen, die die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes ausweist, wobei nach Wirtschaftszweigen und innerhalb der Branchen nach Größenklassen getrennt gerechnet wird. Da die Umsätze der Unternehmen vom Statistischen Bundesamt in voller Breite bislang nur alle zwei Jahre im Rahmen der Steuerstatistik erhoben und aufbereitet werden, müssen die Umsatzangaben für die Zwischenjahre jeweils anhand von Informationen aus der allgemeinen Wirtschaftsstatistik fortgeschrieben werden.
Mit Hilfe der Hochrechnung kann die Überrepräsentation größerer Unternehmen weitgehend ausgeglichen und auch das Problem der Zeitreihenbildung aus einem sich ständig in seiner Zusammensetzung verändernden Ursprungsmaterial zufrieden stellend gelöst werden. Allerdings muss dabei - mangels ausreichender anderweitiger Informationen - davon ausgegangen werden, das das Verhältnis zwischen Umsatz und den einzelnen Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung bei den in dieser Auswertung erfassten Unternehmen das gleiche ist wie bei den Firmen, die nicht einbezogen sind.
Die Ergebnisse für 1980 und für 1994 sind wegen entsprechender Revisionen der Wirtschaftszweigsystematik des Statistischen Bundesamtes jeweils sowohl nach der alten als auch nach der neuen Systematik dargestellt. Die ab 1994 verwendete Wirtschaftszweiggliederung (WZ 93) unterscheidet sich im Aufbau und in der Abgrenzung einzelner Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes allerdings wesentlich stärker von der vorangegangenen Gliederung, als dies bei der Revision Anfang der achtziger Jahre der Fall war. Für einige Branchen des Verarbeitenden Gewerbes gibt es keine entsprechende Wirtschaftszweigabgrenzung aus der vorangegangenen Gliederung mehr. In diesen Fällen werden in der jeweiligen Tabelle die Hochrechnungsergebnisse für die der neuen Systematik am nächsten kommenden Branchen oder Branchengruppierungen ausgewiesen.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt rückwirkend bis 1971 grundsätzlich in der Abgrenzung der 1987 mit der Transformation der Vierten EG-Richtlinie in deutsches Recht geänderten handelsrechtlichen Vorschriften (sog. Bilanzrichtliniengesetz). So wird rückwirkend bis 1971 der Sonderposten mit Rücklageanteil jeweils anteilig (in der Regel zur Hälfte) den Eigenmitteln und den Rückstellungen zugerechnet. Außerdem wurde der Posten „Sonstige Passiva“ aufgelöst. Die früher in diesem Posten enthaltenen Dividenden und Verbindlichkeiten gegenüber Unterstützungskassen wurden in die kurz- beziehungsweise langfristigen Verbindlichkeiten einbezogen. Außerdem ist nach den neuen handelsrechtlichen Vorschriften der Ausweis von Wertberichtigungen entfallen. Die absoluten Angaben für die Jahresabschlüsse wurden daher rückwirkend bis 1971 auf den Nettoausweis umgestellt, das heißt die Wertberichtigungen werden mit den zugehörigen Vermögenspositionen aufgerechnet. Ebenso werden die Berichtigungsposten zum Eigenkapital mit den Eigenmitteln verrechnet.
Anmerkungen zu einzelnen Positionen
Die Eingruppierung der Forderungen und Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig wurde in der vorliegenden Statistik primär nach ihrem wirtschaftlichen Charakter beziehungsweise nach ihrer Bezeichnung vorgenommen. Als kurzfristig gelten die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wechsel und erhaltene Anzahlungen. Andere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Jahresabschlüssen, in denen Laufzeiten angegeben sind, wurden in der Statistik nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften unterschiedlich zugeordnet. In den bis 1986 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes gegliederten Jahresabschlüssen richtet sich die Laufzeitabgrenzung nach der Ursprungslaufzeit von unter vier Jahren beziehungsweise von vier Jahren und mehr. Seit 1987 erfolgt die Zuordnung in den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für die Kapitalgesellschaften gegliederten Jahresabschlüssen entsprechend der Restlaufzeit von bis zu einem und von mehr als einem Jahr. Bei den Jahresabschlüssen, in denen keine Laufzeiten angegeben sind, wird angenommen, dass „Darlehen“ und „Hypotheken“ langfristige Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten darstellen. Unter Finanzanlagen ausgewiesene Forderungen und Ausleihungen werden ebenfalls als langfristig angesehen.
Bilanz
Zu den Sachanlagen (wertberichtigt) gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, technische und andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen und der geleisteten Anzahlungen auf Anlagen. Auch Patente, Konzessionen und andere immaterielle Vermögensgegenstände werden hier erfasst. Aktivierte Firmenwerte sind nur bis 1986 hier enthalten. Ab 1987 werden sie als Berichtigungsposten zum Eigenkapital behandelt.
Das bewegliche Sachanlagevermögen enthält Maschinen und technische Anlagen sowie Betriebsund Geschäftsausstattungen.
Zu den Kassenmitteln werden neben dem Kassenbestand im engeren Sinne (Banknoten und Münzen) auch die bei den Banken gehaltenen Sichtguthaben und Termingelder sowie die Bundesbankguthaben gerechnet.
Zu den kurzfristigen Forderungen zählen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Besitzwechsel. Ab 1987 sind die Wechsel jeweils den ihnen zugrunde liegenden Forderungen zugeordnet. Vorher waren sie in voller Höhe in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einbezogen. Unter den kurzfristigen Forderungen werden auch Forderungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen erfasst, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, soweit sie nicht als langfristig erkennbar sind.
Langfristige Forderungen sind in aktien- beziehungsweise handelsrechtlich gegliederten Jahresabschlüssen die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen. Bei den übrigen Jahresabschlüssen gehören hierzu gewährte Darlehen, Hypotheken, Rückkaufswerte von Versicherungen und andere Forderungen.
In der Position Wertpapiere sind die Wertpapiere des Umlaufvermögens (ohne Dauerbesitzabsicht des Bilanzierenden) und die langfristig gehaltenen Wertpapiere des Anlagevermögens zusammengefasst. Zu den Wertpapieren rechnen festverzinsliche Wertpapiere (Obligationen, Pfandbriefe, Anleihen) und Aktien, soweit sie von Unternehmen nicht in der Position Beteiligungen verbucht sind.
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.
Zum Eigenkapital gehören bei den Aktiengesellschaften das Grundkapital, bei Gesellschaften mbH das Stammkapital, bei Genossenschaften die Geschäftsguthaben und bei bergrechtlichen Gewerkschaften das Stammvermögen. Bei Unternehmen anderer Rechtsformen werden die Kapitalkonten aller Inhaber beziehungsweise Gesellschafter und die Darlehen persönlich haftender Gesellschafter an die Gesellschaft als Eigenkapital ausgewiesen.
Ab 1994 (WZ 93) sind die nicht durch eigene Mittel abgedeckten Fehlbeträge bei Kapitalgesellschaften sowie Überschuldung oder Minuskapital bei Nicht-Kapitalgesellschaften vom Eigenkapital abgesetzt. Für den vorangehenden Zeitraum wird das Eigenkapital brutto ausgewiesen; die entsprechende Korrektur erfolgt bei den Rücklagen im Rahmen der allgemeinen Absetzung von Berichtigungsposten zum Eigenkapital.
Die Rücklagen enthalten den Gewinnvortrag und den Eigenmittelanteil des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Sie sind bereinigt um Berichtigungsposten zum Eigenkapital. Hierzu zählen ausstehende Einlagen, eigene Aktien beziehungsweise Anteile im Bestand, Forderungen und Darlehen an persönlich haftende Gesellschafter, aktivierte latente Steuern, Geschäfts- oder Firmenwert – ab 1987 -, Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen, Disagio, aktivierte Verluste und – bis 1994 (WZ 79) - nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge sowie negative Kapitalkonten.
Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden unter anderem solche aus Lieferungen und Leistungen, Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus laufenden Konten bei Banken, erhaltene Anzahlungen sowie zur Ausschüttung vorgesehene Gewinne beziehungsweise Dividenden gerechnet.
In dieser Position sind auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen erfasst, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, soweit sie nicht als langfristig erkennbar sind.
In den gesondert ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Wechselverbindlichkeiten enthalten.
Langfristige Verbindlichkeiten sind bei den aktien- beziehungsweise handelsrechtlich gegliederten Jahresabschlüssen bis 1986 Verbindlichkeiten mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von vier Jahren und mehr und ab 1987 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den übrigen Jahresabschlüssen gehören hierzu aufgenommene Darlehen, Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden und ähnliches.
Unter Rückstellungen werden unter anderem Steuer- und Pensionsrückstellungen sowie der Fremdmittelanteil des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfasst. Im Anhang von Kapitalgesellschaften ausgewiesene nicht passivierte Pensionsrückstellungen sind nicht berücksichtigt.
Erfolgsrechnung
Von den vorliegenden Erfolgsrechnungen sind seit der Einführung des neuen Bilanzrechts, also ab 1987, rund 1 % nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diese werden bei der Erfassung in der Unternehmensbilanzstatistik unter Berücksichtigung ergänzender Informationen in das Gesamtkostenverfahren übergeleitet, weil die Auswertung einheitlich nach diesem Verfahren vorgenommen wird.
Vom Umsatz sind die Erlösschmälerungen (z. B. Kundenskonti, Rabatte) abgesetzt; Verbrauchsteuern sind im Umsatz enthalten.
Die Bestandsveränderung an Erzeugnissen umfasst die Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Bestandes an selbst erstellten fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Hierzu rechnen auch Veränderungen der nicht abgerechneten Leistungen und der in Arbeit befindlichen Aufträge. Zu den anderen aktivierten Eigenleistungen gehören unter anderem selbst erstellte Anlagen und aktivierte Großreparaturen.
Die Gesamtleistung (beziehungsweise der Bruttoproduktionswert) entspricht dem Umsatz zuzüglich der Bestandsveränderung an Erzeugnissen sowie der anderen aktivierten Eigenleistungen.
Die Zinserträge enthalten auch Diskonterträge.
Die übrigen Erträge umfassen unter anderem die Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinnübernahmen und - bis 1986 - aus Verlustabführungen, aus der Auflösung von Rückstellungen und des Sonderpostens mit Rücklageanteil sowie aus Abgängen und Zuschreibungen beim Anlagevermögen.
Der Materialaufwand enthält die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wozu auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen sowie Energieaufwendungen rechnen. Bei Handelsbetrieben tritt an die Stelle des Materialaufwands der Wareneinsatz (einschließlich Warennebenkosten).
Zum Personalaufwand gehören neben den Löhnen und Gehältern auch soziale Abgaben und freiwillige soziale Aufwendungen sowie die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.
Die als Abschreibungen auf Sachanlagen ausgewiesenen Beträge enthalten auch steuerlich begünstigte Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen.
Die sonstigen Abschreibungen umfassen hauptsächlich Abschreibungen auf Forderungen, Finanzanlagen (insbesondere Beteiligungen) und Wertpapiere.
In den Zinsaufwendungen sind auch Diskontaufwendungen, Kredit- und Überziehungsprovisionen sowie Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio enthalten.
Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehungsweise zu den Gewinnsteuern gehören hauptsächlich die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften und die Gewerbeertragsteuer. Kapitalgesellschaften erbuchen ihre Einkommensteuer, nämlich die Körperschaftsteuer, als Steueraufwand. Die Einkommensteuer der Inhaber von Personengesellschaften und der Einzelkaufleute erscheint dagegen nicht als Betriebsaufwand in den Erfolgsrechnungen dieser Unternehmen. Das gleiche gilt für die frühere Vermögensteuer (vgl. auch Anmerkungen zum Jahresüberschuss).
Die sonstigen Steuern beziehungsweise Betriebssteuern umfassen alle Steuern, die nicht Gewinnsteuern oder Anschaffungsnebenkosten sind, wie zum Beispiel die Gewerbekapitalsteuer, Grundsteuer, Vermögensteuer, Verbrauchsteuern, Gesellschaftsteuer und Kraftfahrzeugsteuer.
Die Verbrauchsteuern enthalten unter anderem die Mineralölsteuer, Branntweinmonopolabgabe, Biersteuer und Tabaksteuer.
In den übrigen Aufwendungen sind alle vorstehend nicht genannten sonstigen Aufwendungen enthalten, unter anderem Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, Aufwendungen aus Verlustübernahmen und aus Gewinnabführungen (ab 1987 mit Erträgen aus Verlustabführungen verrechnet), aus Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil sowie Mieten, Pachten, Werbe-, Reise- und Forschungsaufwendungen. Auch Aufwendungen für Vorleistungen mit Ausnahme des Materialaufwands beziehungsweise Wareneinsatzes werden hier verbucht.
Der Jahresüberschuss wird bei Kapitalgesellschaften nach Zahlung der Körperschaftsteuer, bei Unternehmen anderer Rechtsformen aber vor Abzug der Einkommensteuer ausgewiesen. Bei Gewinn- und Renditeüberlegungen ist daher, um solche „rechtsformtypische Unterschiede“ in der Verbuchung auszuschalten, zweckmäßigerweise vom Jahresüberschuss vor Gewinnsteuern, das heißt vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, auszugehen. Diese Steuern werden allerdings erst ab 1987 getrennt ausgewiesen. Zu beachten ist ferner, dass die Kosten der Unternehmensführung bei Kapitalgesellschaften durchweg zum Personalaufwand gerechnet werden, bei Personengesellschaften und Einzelfirmen, soweit sie von den Inhabern oder Gesellschaftern selbst geführt werden, dagegen als „Unternehmerlohn“ im Jahresüberschuss enthalten sind.
Neben dem Jahresüberschuss wird ab 1987 das Jahresergebnis ausgewiesen. Das Jahresergebnis entspricht dem Jahresüberschuss vor Ergebniszuführungen beziehungsweise -abführungen an andere Unternehmen, beispielsweise aufgrund von Gewinnabführungsverträgen. Bei der Hochrechnung gleichen sich die empfangenen und geleisteten Ergebnisbestandteile insgesamt nicht aus, wenn die empfangenden Firmen in anderen Branchen erfasst werden oder - beispielsweise im Falle von Beteiligungsgesellschaften - nicht in der Unternehmensbilanzstatistik enthalten sind. Das Jahresergebnis ist daher insgesamt eine analytisch aussagefähigere Größe zur Beurteilung der Ertragskraft der Unternehmen als der Jahresüberschuss.
Die eigen erwirtschafteten Mittel (das heißt der Cash Flow) wurden gebildet aus dem Jahresüberschuss beziehungsweise - ab 1987 - dem Jahresergebnis zuzüglich der Abschreibungen und der Veränderungen der Rückstellungen, des Sonderpostens mit Rücklageanteil sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, abzüglich der Zuschreibungen zu den Sachanlagen (ab 1987) und der Veränderung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
G. Kapitalmarkt:
Kapitalmarkt, Methodische Erläuterungen:
Kapitalmarktstatistik
Die Kapitalmarktstatistik wird seit der Währungsreform von der Bank deutscher Länder bzw. von der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Ihre Ergebnisse schließen ab 1954 Berlin (West) und ab 1959 das Saarland ein. Die Angaben beziehen sich ab Juli 1990 (bei Emissionen und Umlauf von Aktien ab Januar 1994) auf den neuen Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland.
1. Festverzinsliche Wertpapiere (Renten) inländischer Emittenten
Die Statistiken über festverzinsliche Wertpapiere (Renten) inländischer Emittenten umfassen börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen sowie börsenfähige Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind. DM-Commercial-Paper und Bank-Namensschuldverschreibungen werden nicht in den Gesamtergebnissen der Kapitalmarktstatistik, sondern separat dargestellt. Nicht in den Ergebnissen enthalten sind festverzinsliche Wertpapiere aus dem Altgeschäft (d. h. Schuldverschreibungen, die vor dem 21. Juni 1948 ausgegeben wurden und auf D-Mark umgestellt oder in neue, auf D-Mark lautende umgetauscht worden sind).
1.1 Wertpapierarten
Zu den Bankschuldverschreibungen gehören die Hypothekenpfandbriefe, die Öffentlichen Pfandbriefe, die Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten und die Sonstigen Bankschuldverschreibungen.
Die Hypothekenpfandbriefe (frühere Bezeichnung: Pfandbriefe) umfassen auch Schiffspfandbriefe.
Vergleichbare Schuldverschreibungen der Spezialkreditinstitute sind nicht eingeschlossen.
Öffentliche Pfandbriefe (frühere Bezeichnung: Kommunalobligationen) schließen ein: Kommunalanleihen, -obligationen, -schatzanweisungen, Landesbodenbriefe, Bodenkulturschuldverschreibungen, kommunal verbürgte Anleihen für Schiffbaufinanzierung und Schuldverschreibungen mit anderer Bezeichnung, wenn letztere nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten in der Fassung vom 13. Dezember 1990 ausgegeben worden sind. Vergleichbare Schuldverschreibungen der Spezialkreditinstitute sind nicht eingeschlossen.
Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten umfassen Schuldverschreibungen aller Art der AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, der Berliner Industriebank AG (bis August 1994), der Deutschen Ausgleichsbank (früher Lastenausgleichsbank), der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, der Deutschen Genossenschaftsbank, der Deutschen Kreditbank AG (bis Juni 1995), der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank, der Deutschen Verkehrs-Bank AG, der IKB Deutsche Industriebank AG, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Thüringer Aufbaubank und der Staatsbank Berlin (im September 1994 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen) sowie der Bausparkassen.
Sonstige Bankschuldverschreibungen sind alle Bankschuldverschreibungen, die sich nicht in die vorhergehenden Gruppen eingliedern lassen; es handelt sich u. a. um Schuldverschreibungen von Girozentralen, „ungedeckte" Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, von Kreditinstituten begebene Inhaberschuldverschreibungen (einschließlich Wandel- und Optionsschuldverschreibungen), börsenfähige Sparschuldverschreibungen sowie um Schuldverschreibungen, die den Charakter von Einlagen-Zertifikaten haben.
Industrieobligationen umfassen Schuldverschreibungen von privaten Wirtschaftsunternehmen (ohne Kreditinstitute), auch in Form von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen.
Als Anleihen der öffentlichen Hand werden Anleihen, Kassenobligationen, Landesobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen mit Wertpapiercharakter von Bund, Bundeseisenbahnvermögen (einschl. Bundes- und Reichsbahn), Bundespost, Fonds "Deutsche Einheit", Ausgleichsfonds Währungsumstellung, Entschädigungsfonds, ERP-Sondervermögen, Treuhandanstalt, Ländern, Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden und anderen öffentlichrechtlichen Verbänden auf sondergesetzlicher Grundlage (zuletzt 1967) sowie Bundesschatzbriefe und Bundesobligationen erfasst.
Börsennotierte Bundeswertpapiere umfassen alle Anleihen, Obligationen sowie Schatzanweisungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Treuhandanstalt.
Bank-Namensschuldverschreibungen schließen Orderschuldverschreibungen ein, die nicht Teile einer Gesamtemission sind. Nicht enthalten sind die dem Darlehensgeber lediglich zur Sicherung für aufgenommene Darlehen ausgehändigten Namenspapiere.
Variabel verzinsliche Anleihen sind Schuldverschreibungen, deren Verzinsung während der Laufzeit in Anlehnung an eine bestimmte Referenzgröße neu festgelegt wird. Nicht zu den variabel verzinslichen Anleihen gehören die Schuldverschreibungen, die bereits bei der Begebung mit im Zeitverlauf unterschiedlichen Zinssätzen ausgestattet sind, zum Beispiel Bundesschatzbriefe.
Null-Kupon-Anleihen sind Schuldverschreibungen, deren Zinsen nicht laufend, sondern erst zum Zeitpunkt der Einlösung gezahlt werden, d. h. Abzinsungspapiere und Aufzinsungspapiere (einschl. Zinssammler).
DM-Commercial-Paper sind diskontierte Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von wenigen Tagen bis unter zwei Jahren, die im Rahmen eines vereinbarten Programmvolumens, das die Umlaufsgrenze bezeichnet, in unterschiedlich ausgestatteten Tranchen über Kreditinstitute (Plazeure) begeben werden.
1.2 Absatz, Tilgung, Umlauf
Brutto-Absatz ist nur der Erstabsatz neu aufgelegter Wertpapiere, nicht der Wiederverkauf der vom Emittenten vorübergehend zurück erworbenen Stücke. Als abgesetzt gelten Wertpapiere, für die der Erwerbspreis entrichtet beziehungsweise das Konto des Erwerbers belastet ist.
Als getilgt gelten Schuldverschreibungen, die endgültig aus dem Verkehr gezogen, für kraftlos erklärt, entwertet, vernichtet oder dem Treuhänder zur Vernichtung übergeben worden sind, nicht dagegen die (noch zum Umlauf gehörenden) ausgelosten oder gekündigten, aber noch nicht eingelösten oder noch nicht für kraftlos erklärten Stücke. Ab 1969 sind in den Zahlen über Tilgung auch Wertpapierbeträge enthalten, die dem Treuhänder zur zeitweiligen Verwahrung übergeben worden sind. Werden solche Stücke erneut in Umlauf gebracht, indem sie wieder veräußert oder in den Eigenbestand des Emittenten übernommen werden, so wird die Tilgung um diese Beträge verringert. Ein etwaiger Überschuss über die Tilgung wird durch ein negatives Vorzeichen gekennzeichnet.
Netto-Absatz ist gleich Brutto-Absatz minus Tilgung. Ein negatives Vorzeichen bedeutet Überschuss der Tilgung über den im Berichtszeitraum neu abgesetzten Betrag.
Zu den im Umlauf befindlichen Wertpapieren werden auch Schuldverschreibungen gerechnet, die vom Emittenten zurück erworben und in den Eigenbestand übernommen wurden (bis 1968 auch dem Treuhänder zur zeitweiligen Verwahrung übergebene Stücke) sowie ausgeloste und gekündigte, aber noch nicht eingelöste Stücke.
Bei Null-Kupon-Anleihen ist für Absatz, Umlauf und Tilgung als Nominalwert der Emissionswert bei Auflegung eingesetzt.
Anleihen, die mit im Zeitverlauf unterschiedlichen, im vor hinein bezifferten Zinssätzen ausgestattet sind (z. B. Bundesschatzbriefe), werden bei der Aufgliederung nach Zinssätzen mit ihrer durchschnittlichen Nominalverzinsung eingesetzt.
1.3 Steuerliche Aspekte
Steuerfrei sind die ursprünglich in den §§ 3 und 3a des Einkommensteuergesetzes genannten Schuldverschreibungen; diese Steuerfreiheit wurde zum 31.12.1991 aufgehoben. Tarifbesteuert sind nach dem 1. Januar 1955 begebene Schuldverschreibungen, deren Zinserträge für inländische Inhaber der Einkommensteuer unterliegen.
1.4 Laufzeiten
Längste Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen ist der Zeitraum vom Beginn der bedingungsgemäßen Verzinsung bis zur Endfälligkeit der Schuldverschreibungen. Gesondert vereinbarte Laufzeitverkürzungen sind nicht berücksichtigt. Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit bei gesamtfälligen Anleihen. Längste Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der letzten Rate bei Tilgungsanleihen. Kürzeste Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der nächsten Rate bei Tilgungsanleihen. Mittlere Restlaufzeit ist die Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit dividiert durch 2. Rechnerische Restlaufzeit ist diejenige Laufzeit, nach der eine Tilgungsanleihe auf einmal getilgt werden muss, wenn man sie als eine gesamtfällige Anleihe mit gleichem Nominalzinssatz, gleichem Kurs und gleicher Rendite betrachtet. Beginnt die Verzinsung gemäß Emissionsbedingungen erst nach dem Berichtsmonat, so wird bei der Berechnung der Restlaufzeit von diesem späteren Termin ausgegangen.
1.5 Zur Berechnung von Durchschnittskursen
Durchschnittskurse der abgesetzten Wertpapiere sind mit den jeweiligen Absatzbeträgen (zum Nominalwert) gewogene Emissionskurse. Die Durchschnittskurse der im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere sind mit den jeweiligen Umlaufsbeträgen (zum Nominalwert) gewogene tägliche Einheitskurse der Frankfurter Wertpapierbörse (bis 1985 Durchschnitte aus den vier Bankwochenstichtagen eines Monats einschließlich Ultimo des Vormonats). Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen. In die Durchschnittskursberechnung wird ab Januar 1977 der gleiche Kreis von Rentenwerten einbezogen wie in die Renditenstatistik (siehe unten). Bis 1976 waren Schuldverschreibungen mit einer längsten Restlaufzeit von über 4 Jahren - auch solche mit unplanmäßiger Tilgung - in der Durchschnittskursberechnung enthalten.
1.6 Zur Berechnung von Renditen
Die Rendite einer Anleihe gibt im Gegensatz zur Nominalverzinsung die tatsächliche jährliche Verzinsung an. Zu ihrer Berechnung werden alle für den Ertrag einer Anleihe maßgeblichen Komponenten herangezogen. Dies sind neben dem Nominalzins die Periodizität der Zinszahlungen (halbjährlich oder jährlich), der Kauf- und der Rückzahlungskurs sowie die Laufzeit und der Tilgungsmodus (gesamtfällig, teilfällig in Raten). Mit so berechneten Renditen lässt sich die tatsächliche Verzinsung von Anleihen untereinander vergleichen sowie mit der von anderen Anlagen (wie z. B. Spareinlagen, bei denen allein der Zinssatz den Ertrag bestimmt). In der Renditenstatistik sind grundsätzlich nur tarifbesteuerte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über 4 Jahren enthalten.
Solche Rentenwerte wurden von Januar 1971 bis Dezember 1976 nur in die Berechnung der Durchschnittsrenditen einbezogen, wenn ihre (längste) Restlaufzeit mehr als 4 Jahre betrug; ab Januar 1977 erstreckt sich die Berechnung auf Papiere mit einer mittleren Restlaufzeit von mehr als 3 Jahren. Außer Betracht bleiben Wandelschuldverschreibungen und ähnliche, Bankschuldverschreibungen mit unplanmäßiger Tilgung (ab Januar 1973), Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsliche Anleihen und Fremdwährungsanleihen inländischer Emittenten. Den Renditen liegen bei Tilgungsanleihen die mittlere Restlaufzeit, ab Januar 1973 die rechnerische Restlaufzeit zugrunde. Die Gruppenrenditen für die Wertpapierarten sind gewogen mit den Umlaufsbeträgen beziehungsweise den Absatzbeträgen (bei Emissionsrenditen) der in die Berechnung einbezogenen Schuldverschreibungen. Infolge der sich monatlich ändernden Zusammensetzung der in die Berechnung einbezogenen Anleihen ist die Entwicklung der ermittelten Renditen nicht nur auf Veränderungen des Zinsniveaus, sondern insbesondere bei den Emissionsrenditen auch auf strukturelle Einflüsse (z. B. auf Veränderungen der Laufzeitstruktur) zurückzuführen. Die Monatszahlen der Umlaufsrenditen werden aus den Renditen auf Basis der Einheitskurse an allen Geschäftstagen eines Monats errechnet, vor 1986 aus den Renditen an den vier Bankwochenstichtagen eines Monats (einschließlich der Ultimorenditen des Vormonats). Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen; zu ihrer Berechnung standen - insbesondere bei den Emissionsrenditen - nicht immer zwölf Monatszahlen zur Verfügung.
1.7 Zur Berechnung der Renditenstrukturdaten
Die Daten zur Renditenstruktur am Rentenmarkt sind Ergebnisse einer Regressionsschätzung, die auf beobachteten Renditen börsennotierter Bundesanleihen basiert. Diese Emissionen bilden eine einigermaßen homogene Gruppe von Wertpapieren, die sich im wesentlichen nur hinsichtlich ihrer Restlaufzeit unterscheiden, zugleich aber auch eine ausreichende statistische Repräsentanz für das interessierende Restlaufzeit-Spektrum von etwa 1 bis 10 Jahren gewährleisten. Um Verzerrungen am "kurzen Ende" der Renditenstruktur möglichst zu vermeiden, werden nur Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr in die Berechnung einbezogen. Bei teilfälligen Anleihen wird als Restlaufzeit die rechnerische Restlaufzeit angesetzt.
Die Renditenstrukturkurve wird anhand eines vorgegebenen Interpolationspolynoms nach der Methode der kleinsten Quadrate ermittelt. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass im Wesentlichen die jeweilige Restlaufzeit des Papiers die Höhe der Rendite "erklärt". Bei den ab 1981 ausgewiesenen Angaben ist zusätzlich die Nominalverzinsung als erklärende Variable berücksichtigt. Bei der Entscheidung, welcher (explizite) Gleichungsansatz verwendet werden sollte, war ein Kompromiss zu finden zwischen einem Polynom niedrigen Grades, das zwar einen relativ geringen statistischen Erklärungswert hat, dafür aber einfach und zinspolitisch informativ ist, und einem solchen höheren Grades, das einen größeren statistischen Erklärungswert aufweist, die Gesamttendenz der Kurve aber mehr in den Hintergrund treten lässt. Als optimal im Sinne eines zinspolitisch informativen "glatten" Kurvenverlaufs erwies sich schließlich ein linearer Ansatz mit logarithmischen Korrekturgliedern.
Die Schätzwerte für die Renditenstruktur am Rentenmarkt wurden ab 1981 mit Hilfe der für den jeweiligen Stichtag geschätzten Regressionsfunktion ermittelt. Um den Einfluss der Höhe des Kupons auf die Rendite ("Kuponeffekt") auszuschalten, wurde die Kupon-Variable bei der Berechnung der ausgewiesenen Schätzwerte konstant mit der durchschnittlichen Nominalverzinsung aller in die Schätzung einbezogenen börsennotierten Bundeswertpapiere angesetzt. Bis 1980 wurden die Angaben ohne explizite Berücksichtigung der Nominalverzinsung in der - im Übrigen mit dem derzeitigen Ansatz übereinstimmenden - Regressionsfunktion ermittelt, da ein eigenständiger Einfluss der Kupon-Variablen auf die Rendite bis dahin nicht signifikant nachgewiesen werden konnte.
1.8 Zur Berechnung der Zinsstrukturdaten
Die Zinsstruktur am Rentenmarkt zeigt den Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und Laufzeiten von Nullkuponanleihen ohne Kreditausfallrisiko. Bei den hier ausgewiesenen Zinsstrukturdaten handelt es sich um Schätzwerte, die auf der Grundlage beobachteter Umlaufsrenditen von Kuponanleihen ermittelt werden. Im Gegensatz zu der bei der Renditenberechnung implizierten Annahme, dass sich sämtliche Zahlungsströme einer Kuponanleihe mit derselben Rate - nämlich der Rendite - verzinsen, wird bei der Zinsstrukturschätzung für jeden Zahlungsstrom einer Kuponanleihe eine Verzinsung zu dem Zinssatz unterstellt, der je nach Zahlungstermin den jeweiligen Marktverhältnissen entspricht. Die einzelnen Zahlungsströme einer Kuponanleihe werden dabei als Rückzahlungen von Nullkuponanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen aufgefasst.
Die Preise und Zinssätze dieser einzelnen hypothetischen Nullkuponanleihen sind jedoch nicht bekannt, da sie nur als Bündel in Form der Kuponanleihe gehandelt werden. Im Preis der Kuponanleihe, der als Gesamtpreis der zugehörigen Nullkuponanleihen interpretiert wird, schlagen sich die Zinsvorstellungen der Marktteilnehmer nieder, die in der gesuchten Zinsstrukturkurve abgebildet werden sollen. Würden die einzelnen Zahlungsströme einer Kuponanleihe mit den zugehörigen Zinssätzen dieser (unbekannten) Zinsstrukturkurve abdiskontiert, so müssten sich als Summe der Barwerte im Prinzip wieder der Marktkurs der Kuponanleihe und damit auch deren Marktrendite ergeben.
Aufgrund dieses Zusammenhangs kann die Zinsstrukturkurve mit Hilfe eines nichtlinearen Optimierungsverfahrens berechnet werden. Dabei werden die einzelnen Zahlungsströme der Kuponanleihen zunächst mit den Zinssätzen einer versuchsweise vorgegebenen Zinsstruktur abdiskontiert und die aus der Summe der Barwerte abgeleiteten fiktiven Renditen der Kuponanleihen mit deren am Markt beobachteten Umlaufsrenditen verglichen. Die vorgegebene Zinsstruktur wird nun so lange variiert, bis die Abweichungen zwischen den fiktiven Renditen und den Marktrenditen der in die Schätzung einbezogenen Kuponanleihen minimiert sind. Die so ermittelte Zinsstruktur stimmt dann näherungsweise mit der für die Marktkurse der Kuponanleihen maßgeblichen Zinsstruktur am Rentenmarkt überein.
In die Schätzung der Zinsstruktur werden die börsennotierten Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen einbezogen. Diese Wertpapiere sind weitgehend homogen und gewährleisten eine ausreichende Besetzungsdichte über das im Mittelpunkt des Interesses stehende Laufzeitenspektrum bis zu zehn Jahren. Um Verzerrungen am "kurzen Ende" der Zinsstruktur zu vermeiden, werden Wertpapiere mit Restlaufzeiten von unter drei Monaten nicht einbezogen. Die Berücksichtigung von Anleihen mit Restlaufzeiten zwischen drei Monaten und einem Jahr gewährleistet dagegen, dass der einjährige Zinssatz zuverlässig geschätzt werden kann.
Für die Schätzung wird eine Annahme über den funktionalen Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und den Restlaufzeiten getroffen. Bei dem hier verwendeten Schätzansatz wird der Zinssatz als die Summe aus einer Konstanten und verschiedenen Exponentialtermen (in denen die Restlaufzeit mit negativem Vorzeichen im Exponenten auftritt) und als Funktion von insgesamt sechs Parametern definiert (Formel hier nicht wiedergegeben!).
Dieser parametrische Ansatz ist ausreichend flexibel, um die am Markt beobachteten Datenkonstellationen wiederzugeben. Dazu gehören monoton steigende, fallende, U-förmige, invertiert U-förmige und S-förmige Kurvenverläufe. Anders als nichtparametrische Ansätze glättet das Schätzungsverfahren einzelne "Zacken" in der Kurve heraus, so dass die Ergebnisse relativ wenig von einzelnen Beobachtungen beeinflusst werden. Sie sind daher zwar weniger geeignet, um beispielsweise Abnormitäten in einzelnen Laufzeitsegmenten oder bei einzelnen Wertpapieren zu identifizieren. Doch sie liefern Kurvenverläufe, die relativ unabhängig von Ausreißern und damit für die geldpolitische Analyse leichter interpretierbar sind.
2. Anleihen ausländischer Emittenten
Seit 1968 werden Anleihen ausländischer Emittenten, bei deren Begebung wenigstens ein deutsches Kreditinstitut als Mitglied des Emissionskonsortiums oder der Verkaufsgruppe mitwirkt, statistisch erfasst. Bis dahin wurden solche Anleihen nur dann in die Statistik aufgenommen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich (d. h. durch Verkaufsanzeigen in der deutschen Presse) angeboten worden waren. Fremdwährungsbeträge werden zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Umrechnungskurs in D-Mark umgerechnet; ist kein Umrechnungskurs angegeben, wird der jeweilige Devisenkurs zugrunde gelegt.
3. Aktien inländischer Emittenten
Der Absatz von Aktien umfasst die Aktienemissionen gegen Bareinzahlung (einschl. der Ausgabe von Aktien aus Gesellschaftsgewinn) und den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen. Teileingezahlte Aktien werden mit dem eingezahlten Betrag in den Absatz aufgenommen.
Kapitalberichtigungsaktien sind die aufgrund des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und über die Gewinn- und Verlustrechnung vom 23. Dezember 1959 beziehungsweise
des Aktiengesetzes vom 6. September 1965, §§ 207 - 220, ausgegebenen Aktien.
4. Wertpapierindizes
Zur Darstellung der allgemeinen Kurs- und Ertragsentwicklung von Wertpapieren werden Kursindizes und Performanceindizes für Aktien beziehungsweise für festverzinsliche Wertpapiere berechnet. Während reine Kursindizes allein die Preisentwicklung eines konstant gehaltenen Wertpapierdepots widerspiegeln, bilden Performanceindizes die Wertentwicklung eines Portefeuilles ab, in das die laufenden Erträge reinvestiert werden.
Der CDAX-Kursindex (frühere Bezeichnung FWB-Gesamtindex) der Deutschen Börse AG gibt die durchschnittliche Kursentwicklung aller an der Frankfurter Wertpapierbörse amtlich notierten Stammund Vorzugsaktien im Inland ansässiger Gesellschaften wieder. Bei der Berechnung des Index werden Kursabschläge beziehungsweise Kursverzerrungen, die sich bei Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht, Kapitalberichtigungen, Ausgabe von Gratisaktien, Kapitalherabsetzungen, Neuaufnahme und Ausscheiden von Aktiengesellschaften) ergeben, ausgeschaltet. Nicht ausgeschaltet werden dagegen die Kursbewegungen im Zusammenhang von Dividendenausschüttungen.
Der Composite DAX (CDAX) der Deutschen Börse AG ist der zum CDAX-Kursindex passende Performanceindex. Er beschreibt nicht die Kurs-, sondern die Wertentwicklung des betrachteten Wertpapierportefeuilles, wobei Dividenden sowie Bezugsrechtserlöse in das Portefeuille reinvestiert werden.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) der Deutschen Börse AG ist ebenfalls ein Performanceindex, der die Wertentwicklung eines Portefeuilles von 30 Standardwerten abbildet. Der Index wird seit Ende 1987 originär berechnet; weiter zurückliegende Werte wurden von der Deutschen Börse AG durch Verkettung mit dem Aktienindex der Börsenzeitung ermittelt, bei dem es sich ab 1981 um einen ungewogenen Performanceindex und davor um einen Kursindex handelt.
Der DAX-Kursindex gibt - anders als der Deutsche Aktienindex (DAX) - nur die Kursentwicklung des aus den 30 Standardwerten bestehenden Portefeuilles wieder. Kapitalveränderungen werden wie beim CDAX-Kursindex behandelt. Eine Rückrechnung für die Zeit vor 1987 wurde nicht vorgenommen.
Der Deutsche Rentenindex (REX) wird von der Deutschen Börse AG als gewogener Durchschnitt aus den Kursen von 30 fiktiven Anleihen mit Kupons von 6 %, 7 1/2% und 9 % sowie mit im Zeitablauf unveränderlichen ganzjährigen (Rest-)Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren berechnet. Die Kurse werden aus den entsprechenden Renditen einer (auf Basis der täglichen Börsenschlusskurse) ökonometrisch geschätzten Renditenstruktur der Bundesanleihen (einschl. Fonds "Deutsche Einheit" und Treuhandanstalt) abgeleitet. Sie werden mit konstanten Gewichten zusammen gewogen, die die Bedeutung der einzelnen Anleihekategorien am deutschen Rentenmarkt im Durchschnitt der Jahre 1967 bis 1991 repräsentieren. Die Anleihen des REX-Portefeuilles haben einen Durchschnittskupon von 7,44 % und eine durchschnittliche Laufzeit von 5,49 Jahren.
Der REX-Performance-Index (REXP) der Deutschen Börse AG ist der zum Anleihenportefeuille des Deutschen Rentenindex (REX) passende Performanceindex. Er gibt die Wertentwicklung des REXPortfolios an, in das die Kuponzahlungen unter Beibehaltung der Portfoliostruktur reinvestiert werden. Dabei wird unterstellt, dass die durchschnittliche Kuponeinnahme in Höhe von 7,44 % p. a. gleichmäßig auf alle Tage eines Jahres verteilt anfällt und laufend wiederangelegt wird. Der täglich reinvestierte Kuponertrag wird dabei so abdiskontiert, dass sich unter Berücksichtigung des unterjährigen Zinseszinseffektes über ein volles Jahr betrachtet genau der durchschnittliche Jahreskupon von 7,44 % ergibt.
5. Börsenumsätze, Options- und Future-Geschäfte
Als Börsenumsätze (Kassahandel) wurden bis einschließlich 1986 die Umsätze von Wertpapieren erfasst, die an den Börsen des Bundesgebietes unter Mitwirkung von Kursmaklern und freien Maklern in Einheits- und variabler Notierung zustande gekommen sind. Ab Januar 1987 werden die Börsenumsätze von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen (ab Januar 1993 Deutsche Börse AG) nach einer erweiterten Definition veröffentlicht. Bei allen Geschäften wird sowohl die Kauf- als auch die Verkaufseite gezählt. Der Handel unter Maklern wird mitgezählt. Ebenfalls werden der platz überschreitende Effektenverkehr sowie die unter Banken abgeschlossenen Direktgeschäfte, die in den Börsenrechner eingegeben werden, erfasst, bei Renten jedoch erst ab 1988. Soweit bei der Abwicklung von Direktgeschäften in wachsendem Maße die EDV-Einrichtungen der Börsen benutzt werden, kann die zeitliche Entwicklung der Umsätze nach der neuen Abgrenzung tendenziell überhöht sein, weil zuvor nicht erfasste Transaktionen in die Statistik eingehen.
Options- und Future-Geschäfte sind Finanztermingeschäfte, die als solche nicht zu einem sofortigen, dem zugrunde liegenden Kapitalbetrag des Kontrakts entsprechenden Mittelfluss führen. Die 1970 beziehungsweise 1986 aufgenommenen Optionsgeschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen auf Aktien und Renten wurden mit dem Entstehen neuer Märkte für derivative Finanzinstrumente in den letzten Jahren stark eingeschränkt und im April 1997 eingestellt; die dort ausgewiesenen gehandelten Aktienoptionen bezogen sich ausschließlich auf solche Aktien, für die Aktienoptionen an der Deutschen Terminbörse (DTB) nicht angeboten worden sind. An der als Computerbörse konzipierten DTB werden unter anderem die im folgenden beschriebenen Kontrakte (Futures und Optionen) gehandelt:
DAX-Future: Der Wert eines Kontraktes beträgt 100 DM, multipliziert mit der Zahl der Indexpunkte des DAX. Die Erfüllung der DAX-Future-Kontrakte ist nur durch Barausgleich möglich. Liegt der aus den Eröffnungskursen der DAX-Werte am Schlussabrechnungskurstag ermittelte Abrechnungspreis über (bzw. unter) dem Preis bei Geschäftsabschluss, so ist der Verkäufer (bzw. Käufer) verpflichtet, dem Käufer (bzw. Verkäufer) die Differenz auszuzahlen. Bund-Future: Ein DTB-Bund-Future-Kontrakt ist ein Terminkontrakt auf eine idealtypische Schuldverschreibung des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einem Nominalwert von DM 250 000 und einer Nominalverzinsung von 6 %. Für die Lieferung des BUND-Future kommen Anleihen dieser Emittenten mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren (bis zum Kontrakt mit Fälligkeit September 1997: 8,5 bis 10 Jahre) in Frage, für den BOBL-Future Bundesobligationen und Schatzanweisungen mit einer Restlaufzeit von 3,5 bis 5 Jahren und einem Mindestemissionsvolumen von 4 Mrd. DM. Die von der idealtypischen 6 %-Anleihe abweichenden Kupons der lieferbaren Schuldverschreibungen werden jeweils über einen Umrechnungsfaktor bei der Ermittlung des Schlussabrechnungspreises berücksichtigt.
Aktienoptionen: Ein Aktienoptionskontrakt bezieht sich im Regelfall auf Aktien im Nennwert von2 500 DM.
DAX-Optionen: Der Wert eines Kontrakts ergibt sich aus dem mit 10 DM je Indexpunkt bewerteten aktuellen Stand des DAX. Der Käufer einer DAX-Kaufoption (bzw. Verkaufsoption) erwirbt das Recht, sich die Differenz, um die der Indexstand bei Ausübung den vereinbarten Basispreis übersteigt (bzw. unterschreitet), multipliziert mit 10 DM, auszahlen zu lassen.
Optionen auf den BOBL- beziehungsweise BUND-Future: Die Optionskontrakte beziehen sich jeweils auf einen der zur gleichen Zeit an der DTB handelbaren äquivalenten Future-Kontrakte. Bei der statistischen Erfassung der DTB-Geschäfte wird der Abschluss mit der Käufer- und Verkäuferseite insgesamt nur einmal (als ein Kontrakt) gezählt.
6. Kapitalanlagegesellschaften
Kapitalanlagegesellschaften sind Gesellschaften, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) - zuletzt geändert durch das Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 1997 - unterliegen. Ihr Geschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Prinzip der Risikomischung in Sondervermögen (Investmentfonds) anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger Urkunden (Investmentzertifikate) auszustellen. Unter Spezialfonds wurden bis einschließlich Februar 1990 die Fonds erfasst, deren Anteile einem bestimmten Erwerberkreis vorbehalten waren, zum Beispiel institutionellen Anlegern oder Belegschaftsmitgliedern; ab März 1990 werden darunter nach der Abgrenzung des KAGG nur noch die Fonds ausgewiesen, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Alle übrigen Sondervermögen, die nicht unter die jeweilige Definition der Spezialfonds fallen, sind Publikumsfonds. Seit dem Berichtsmonat April 1993 wird die Statistik über Kapitalanlagegesellschaften wegen der geänderten Fassung des KAGG in erweitertem Umfang erhoben. In der modifizierten Statistik wird insbesondere die Vermögensstruktur der Fonds in stärkerer Aufgliederung erfasst. Außerdem werden seitdem die Gemischten Fonds (Fonds ohne Anlageschwerpunkt in Aktien oder Renten) zusätzlich zu den Renten-, Aktien- und Offenen Immobilienfonds gesondert dargestellt. Das gilt auch für die Spezialfonds, die außerdem nach Anlegergruppen aufgegliedert werden. Seit ihrer erstmaligen Auflegung im September 1994 werden die Geldmarktfonds ausgewiesen.
Aufgrund geringfügiger Änderungen in der Abgrenzung einzelner Vermögenspositionen sowie teilweise geänderter Zuordnung einzelner Investmentfonds durch die meldepflichtigen Gesellschaften lassen sich bestimmte Teilergebnisse der alten und der neuen Statistik nicht durchgängig vergleichen.
H. Kreditinstitute:
Keine Anmerkungen.
I. Mindestreserven:
Verfügbarkeit von Zeitreihen bei Reservesätzen: Hinter den Tabellen zu Reservesätzen stehen keine Zeitreihen. Sie liegen im Archiv lediglich als Druckfassung vor.
J. Notenbank:
Verfügbarkeit von Zeitreihen bei Notenbankzinsen: Hinter den Tabellen zu Notenbankzinsen stehen keine Zeitreihen. Sie liegen im Archiv lediglich als Druckfassung vor.
K. Öffentliche Finanzen:
Keine Anmerkungen.
L. Zinssätze:
Keine Anmerkungen.
Allgemeine Hinweise:
Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre: Nicht für alle Zeitreihen liegen durchgängig ab 1948 Werte vor. Häufig beginnen Zeitreihen zu einem späteren Zeitpunkt.
Verwendete Sondercodes in dem Datenteil der Tabellen: „- 9999“: Zahlenwert unbekannt, geheim zuhalten oder nicht sinnvoll. „- -99999“: nichts vorhanden. „0“: weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts.
A. Ausgewählte Daten zur Wirtschaftsentwicklung:
Keine Anmerkungen.
B. Außenwirtschaft:
Gebietsstand: Die Statistiken zur Zahlungsbilanz enthalten ab Juli 1990 auch die Transaktionen des Gebiets der ehemaligen DDR mit dem Ausland. Die außenwirtschaftlichen Bestandsstatistiken schließen das Gebiet der ehemaligen DDR dagegen nicht alle vom gleichen Zeitpunkt an ein. Bei den Auslandspositionen der Kreditinstitute sind die entsprechenden Bestände ab Juni 1990, bei den Auslandspositionen der Unternehmen ab Juli 1990 enthalten. In der Statistik zur Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland sowie im Vermögensstatus der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Ausland sind die Positionen der neuen Bundesländer erst ab Dezember 1990 mit eingeschlossen.
B3. Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland
Außenwirtschaft / Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland, Gliederung der Wirtschaftszweige:
Für die Gliederung der Direktinvestitionsbestände ab dem Jahresende 1995 nach Wirtschaftszweigen findet die innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichte Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev.1 Anwendung. Fast alle Wirtschaftszweige wurden gegenüber der bisherigen nationalen Gliederung neu definiert, so dass Veränderungen zu den Vorjahren zu einem großen Teil auf die neuen Abgrenzungen zurückzuführen sind.
Außenwirtschaft / Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland, Methodische Erläuterungen:
Die Statistik über die Kapitalverflechtung der Unternehmen mit dem Ausland basiert auf Bestandsmeldungen inländischer Unternehmen und Privatpersonen über das "Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten" (deutsche Direktinvestitionen im Ausland) sowie über das "Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet" (ausländische Direktinvestitionen in Deutschland), die der Deutschen Bundesbank einmal jährlich zu erstatten sind. Meldeinhalt und Meldeverfahren gehen aus den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (§§ 56 a und b sowie 58 a und b) hervor. Zu den Vorschriften gehören auch die Meldevordrucke, die als Anlagen zum Verordnungstext Bestandteil der Außenwirtschaftsverordnung sind. Im September 1989 wurde neben einer Anpassung der Meldevordrucke an das Bilanzrichtliniengesetz von 1985 die Meldefreigrenze für eine Beteiligung von weniger als 25 % der Anteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen auf 20 % gesenkt. Dagegen wurde im Oktober 1993 die Meldefreigrenze, die sich auf die Bilanzsumme der Investitionsobjekte bezieht, von 500 000 DM auf 1 Mio DM angehoben.
1. Meldepflicht und Inhalt der Meldungen
1.1 Deutsche Direktinvestitionen im Ausland
Meldepflicht:
Meldepflichtig sind inländische Unternehmen und Privatpersonen, soweit ihnen am Meldestichtag mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einem Unternehmen im Ausland direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittelbar) gehören und das ausländische Unternehmen eine Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 1 Mio. DM ausweist. Meldepflichtig sind auch inländische Unternehmen, die Zweigniederlassungen oder auf Dauer angelegte Betriebsstätten mit einem Bruttobetriebsvermögen von mehr als 1 Mio. DM im Ausland unterhalten.
Indirekte Beteiligungen sind zu melden, wenn ein ausländisches Unternehmen, an dem der
Meldepflichtige mit mehr als 50 % beteiligt ist - dieses gilt dann als "abhängiges Unternehmen" -selbst an weiteren ausländischen Unternehmen mit mehr als 20 % beteiligt ist. Sofern das abhängige Unternehmen an einem anderen ausländischen Unternehmen mit vollen 100 % beteiligt ist, gilt auch das andere Unternehmen und unter der Voraussetzung der 100 %igen Beteiligung jedes weitere Unternehmen als "abhängig". Die Beteiligungen dieser weiteren abhängigen Unternehmen an ausländischen Unternehmen, soweit sie mehr als 20% der Anteile oder Stimmrechte umfassen, gelten ebenfalls als indirekte Beteiligungen des Meldepflichtigen.
Inhalt der Meldungen
In den Meldungen sind anzugeben
a) über den Meldepflichtigen: Name, Sitz, Wirtschaftszweig und Rechtsform;
b) über jedes einzelne Unternehmen im Ausland, an dem eine zu meldende direkte oder indirekte Beteiligung besteht:
- Firma, Sitz, Sitzland, Rechtsstatus, Wirtschaftszweig, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen dieser Bilanz, die auf den Meldepflichtigen direkt entfallen, bei indirekter Beteiligung die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen dieser Bilanz, die dem direkt beteiligten ausländischen Unternehmen zustehen. Zu melden ist die auf fremde Währung lautende Bilanz des ausländischen Unternehmens, die nach den Vorschriften des Sitzlandes aufgestellt wurde.
1.2 Ausländische Direktinvestitionen in Deutschland
Meldepflicht
Meldepflichtig ist jedes inländische Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 1 Mio DM, wenn einem Ausländer (oder mehreren wirtschaftlich miteinander verbundenen Ausländern zusammen) am Bilanzstichtag mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem inländischen Unternehmen gehören. Meldepflichtig sind auch inländische Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegte inländische Betriebsstätten von Ausländern mit einem Bruttobetriebsvermögen von mehr als 1 Mio. DM.
Indirekte Beteiligungen sind zu melden, soweit Ausländer mit mehr als 50 % an inländischen Unternehmen beteiligt sind - die Unternehmen gelten dann als "abhängige Unternehmen" - und diesen abhängigen Unternehmen selbst mehr als 20 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an anderen inländischen Unternehmen gehören.
Inhalt der Meldungen
In den Meldungen sind anzugeben
a) über das meldepflichtige Unternehmen:
- Firma, Sitz, Wirtschaftszweig, Rechtsform, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der
Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des meldepflichtigen Unternehmens;
b) über jeden Ausländer, der an dem meldepflichtigen Unternehmen beteiligt ist:
- Name, Sitz und Sitzland,
- die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen der Bilanz des meldepflichtigen Unternehmens, die auf den Ausländer entfallen;
c) über jedes inländische Unternehmen, an dem eine meldepflichtige indirekte Auslandsbeteiligung besteht:
- Firma, Sitz, Wirtschaftszweig, Rechtsform, Jahresumsatz und (freiwillig) die Anzahl der
Beschäftigten,
- für den Meldestichtag die Bilanz des inländischen Unternehmens, an dem das meldepflichtige Unternehmen beteiligt ist, sowie die Anteile an den Aktiv- und Passivpositionen, die auf das meldepflichtige Unternehmen entfallen (außerdem - sofern vorhanden - Forderungen und Verbindlichkeiten des inländischen Unternehmens, die direkt gegenüber einem am meldepflichtigen Unternehmen beteiligten Ausländer bestehen).
2. Berechnung der Bestände an Direktinvestitionen
Unmittelbare Direktinvestitionen
In der Darstellung der statistischen Ergebnisse wird zwischen unmittelbaren Direktinvestitionen, mittelbaren Direktinvestitionen und sonstigem Unternehmensvermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung unterschieden. Bei den unmittelbaren Direktinvestitionen handelt es sich um die direkten Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. von Ausländern an Unternehmen in Deutschland. Sie werden aus folgenden Komponenten der statistischen Meldungen ermittelt:
a) Anteile der direkt Beteiligten am Nominalkapital (gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital). Die Betragshöhe der Anteile ist in den Meldungen angegeben;
zuzüglich
b) den direkt Beteiligten zuzurechnende Anteile an den Kapital- und Gewinnrücklagen sowie Gewinnvorträgen und Jahresüberschüssen bzw. Bilanzgewinnen. Diese Anteile werden unter jeweiliger Berücksichtigung des relativen Anteilsbesitzes der einzelnen direkt Beteiligten am nominellen Eigenkapital ermittelt;
abzüglich
c) den direkt Beteiligten zuzurechnende Anteile an den Verlustvorträgen, Jahresfehlbeträgen bzw.
Bilanzverlusten sowie nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträgen und die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital des Beteiligten.
Die Zusammenfassung der Komponenten a) bis c) ergibt das unmittelbare Beteiligungskapital. Ferner gehören zu dem unmittelbaren Direktinvestitionskapital
e) direkte Kredite der direkten oder indirekten Kapitaleigner in Deutschland bzw. im Ausland;
zuzüglich
f) direkte Kredite anderer verbundener Unternehmen, und zwar bei den deutschen Direktinvestitionen im Ausland die Kredite von verbundenen Unternehmen in Deutschland, bei den ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland die Kredite von verbundenen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands. Diese Kredite sind erst seit 1989 in der Statistik enthalten; sie konnten früher nicht erfasst werden.
Kredite von Kreditinstituten und Forderungen an Kreditinstitute werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, ausgenommen nachrangige Darlehen.
Mittelbare Direktinvestitionen
Unter den mittelbaren Direktinvestitionen sind indirekte Kapitalbeziehungen zu verstehen. In den Ergebnissen dieser Statistik werden jedoch nur solche indirekten Beteiligungen als mittelbare Direktinvestitionen bezeichnet, die über abhängige Holdinggesellschaften gehalten werden. Es handelt sich
- auf der Seite der deutschen Direktinvestitionen im Ausland um indirekte Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an ausländischen Unternehmen über abhängige Holdinggesellschaften mit Sitz im Ausland,
- auf der Seite der ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland um indirekte Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Ausländern an inländischen Unternehmen über abhängige Holdinggesellschaften mit Sitz in Deutschland.
Die Berechnung der mittelbaren Direktinvestitionen aus den Bilanzpositionen vollzieht sich in der gleichen Weise wie die der unmittelbaren Direktinvestitionen, wobei die abhängige Holdinggesellschaft an die Stelle des direkt Beteiligten tritt.
Summe der unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen
Um ein möglichst vollständiges Bild von der Struktur der Direktinvestitionen und deren Entwicklung zeigen zu können, werden unmittelbare und mittelbare Direktinvestitionen in dieser Statistik auch zusammengefasst dargestellt. Zu diesem Zweck wird eine Konsolidierung durchgeführt, indem die bei den abhängigen Holdinggesellschaften angelegten unmittelbaren Direktinvestitionen von der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen abgezogen werden. Somit werden die unmittelbaren Direktinvestitionen bei den abhängigen Holdinggesellschaften gegen die Investitionen dieser abhängigen Holdinggesellschaften ausgetauscht. Auf diese Weise wird vermieden, dass Kapital, das den Holdinggesellschaften zugeführt und von diesen zur Finanzierung ihres Beteiligungsvermögens verwendet wurde, zweimal gezählt wird.
Sonstiges Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung
Unter dem sonstigen Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung sind alle zu meldenden indirekten Kapitalbeziehungen zu verstehen, die nicht über abhängige Holdinggesellschaften existieren. Solche über Produktionsunternehmen, Vertriebsfirmen et cetera bestehenden Kapitalbeziehungen können mit den unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen nicht zusammengefasst werden, weil es sonst zu den oben erwähnten Doppelzählungen käme. Hierbei ließen sich Doppelerfassungen nur durch eine vollständige Bilanzkonsolidierung ausschließen. Dadurch würden aber die Strukturen hinsichtlich der Länder- und Branchengliederung nicht deutlicher, sondern verwischt. Deshalb muss das sonstige Vermögen aus indirekter Kapitalbeteiligung gesondert dargestellt werden.
Die Ergebnisse für den neuesten Termin sind als vorläufig zu betrachten.
B.4 Regionale Zahlungsbilanzen
Außenwirtschaft / Regionale Zahlungsbilanzen, Verfügbarkeit von Länderangaben:
Für die Zahlungsbilanzstatistik ist eine durchgängige Ländergliederung erst ab 1971 verfügbar.
B5. Vermögensstatus gegenüber dem Ausland
Außenwirtschaft / Vermögensstatus gegenüber dem Ausland, Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre:
Für die in der Gesamtübersicht dargestellten Zeitreihen liegen erst ab 1985 Daten auf Halbjahresbasis vor. Von 1949 bis 1984 sind lediglich Jahresdaten verfügbar. Für die entsprechenden Sachpositionen werden zwei separate Zeitreihen geführt, die in ihrem Kommentarfeld einen Hinweis auf die jeweils korrespondierende Zeitreihe enthalten.
B6. Zahlungsbilanz
Außenwirtschaft / Zahlungsbilanz, Verfügbarkeit von Zeitreihen über 50 Jahre:
Nicht für alle Zeitreihen liegen durchgängig ab 1948 Werte vor. Häufig beginnen Zeitreihen zu einem späteren Zeitpunkt. Anfang und Ende des Beobachtungszeitraums werden beim Aufruf der Zeitreihe angezeigt. In einigen Fällen liegen für die Nachkriegsjahre nur Jahresreihen vor, während für spätere Jahre Quartals- und Monatsreihen zur Verfügung stehen. In diesen Fällen werden für die entsprechenden Sachpositionen zwei separate Zeitreihen geführt, die in ihrem Kommentarfeld einen Hinweis auf die jeweils korrespondierende Zeitreihe enthalten.
B7. Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz
Außenwirtschaft / Zusatzangaben zur Zahlungsbilanz, Wirtschaftszweiggliederung:
Eine durchgängige Wirtschaftszweiggliederung der Direktinvestitionen im Rahmen der Zahlungsbilanzstatistik liegt erst ab 1987 vor. Durch die Anwendung der innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichten Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev.1 ab 1995 gibt es inhaltliche Brüche in den Reihen, die durch Fußnoten erläutert sind.
C. Bankstatistische Gesamtübersichten:
Keine Anmerkungen.
D. Devisenkursstatistik:
Keine Anmerkungen.
E. Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung:
Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung, Erläuterungen zur Tabellengestaltung:
Die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung ist ein voll integrierter Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Deshalb werden den finanziellen Transaktionen (Geldvermögensbildung, Kreditaufnahme und Aktienabsatz) Angaben über die Sachvermögensbildung und Ersparnis der einzelnen Sektoren vorangestellt.
Die Geldvermögensrechnung (Geldvermögen sowie Verpflichtungen und Aktienumlauf) weist die Bestände an finanziellen Aktiva und Passiva der Sektoren jeweils zum Jahresultimo aus. Das für alle Sektoren einheitlich gewählte Tabellenbild bringt es mit sich, dass beim Nachweis der finanziellen Aktiva und Passiva (Transaktionen und Bestände) zwangsläufig nicht alle Positionen besetzt sind. Aus diesem Grund weisen einige Tabellen leere Spalten auf.
F. Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen:
Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen, Zeitreihen:
Die angegebenen Zeitreihen decken unterschiedliche Zeiträume ab. Es gelten folgende Regeln für die Bezeichnung der Reihen:
Reihenkennung NK0001 bis NK4893; Zeitraum: 1971 bis 1980 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 61). NK5001 bis NK9893; Zeitraum: 1980 bis 1994 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 79). NKA001 bis NKC893; Zeitraum: 1994 bis 1995 (Systematik der Wirtschaftszweige WZ 93).
Jahresabschlüsse westdeutscher Unternehmen, Methodische Erläuterungen:
Herkunft und statistische Aufbereitung der Jahresabschlüsse
Die in den folgenden Tabellen veröffentlichten Angaben aus Jahresabschlüssen westdeutscher Unternehmen basieren auf Bilanzen und Erfolgsrechnungen, die den Zweiganstalten der Landeszentralbanken im Zusammenhang mit dem Rediskontgeschäft eingereicht wurden.
Der Kreis der Unternehmen, deren Abschlüsse in die Auswertung einbezogen werden können, wird dadurch bestimmt, dass die Bilanzvorlage primär der der Bundesbank gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Bonität von Wechselverpflichteten dient1. Daraus ergibt sich, dass nur diejenigen Wirtschaftsbereiche ausreichend repräsentiert sind, in denen der Handelswechsel als Finanzierungsinstrument von Bedeutung ist. Auch innerhalb der Wirtschaftsbereiche sind gewisse Einschränkungen hinsichtlich der Repräsentationsfähigkeit der eingereichten Jahresabschlüsse zu beachten. So sind insbesondere größere Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, in dem verfügbaren Bilanzmaterial häufiger vertreten, als es ihrer Bedeutung im gesamten Unternehmensbereich entspricht.
Um diese durch die Herkunft der Jahresabschlüsse bedingte Struktur des Bilanzmaterials soweit wie möglich auszugleichen und die Bildung von Zeitreihen bei wechselnden Unternehmenskreisen zu ermöglichen, werden die aus dem Basismaterial ermittelten Werte für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung nach Umsatzgrößenklassen gesondert zu Gesamtergebnissen für jeden Wirtschaftszweig hochgerechnet und anschließend zu Gesamtaggregaten für alle einbezogenen Unternehmensbereiche addiert.
Als Schlüssel für die Hochrechnung dient das Verhältnis zwischen den Umsätzen der einbezogenen Unternehmen und den Umsätzen, die die Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes ausweist, wobei nach Wirtschaftszweigen und innerhalb der Branchen nach Größenklassen getrennt gerechnet wird. Da die Umsätze der Unternehmen vom Statistischen Bundesamt in voller Breite bislang nur alle zwei Jahre im Rahmen der Steuerstatistik erhoben und aufbereitet werden, müssen die Umsatzangaben für die Zwischenjahre jeweils anhand von Informationen aus der allgemeinen Wirtschaftsstatistik fortgeschrieben werden.
Mit Hilfe der Hochrechnung kann die Überrepräsentation größerer Unternehmen weitgehend ausgeglichen und auch das Problem der Zeitreihenbildung aus einem sich ständig in seiner Zusammensetzung verändernden Ursprungsmaterial zufrieden stellend gelöst werden. Allerdings muss dabei - mangels ausreichender anderweitiger Informationen - davon ausgegangen werden, das das Verhältnis zwischen Umsatz und den einzelnen Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung bei den in dieser Auswertung erfassten Unternehmen das gleiche ist wie bei den Firmen, die nicht einbezogen sind.
Die Ergebnisse für 1980 und für 1994 sind wegen entsprechender Revisionen der Wirtschaftszweigsystematik des Statistischen Bundesamtes jeweils sowohl nach der alten als auch nach der neuen Systematik dargestellt. Die ab 1994 verwendete Wirtschaftszweiggliederung (WZ 93) unterscheidet sich im Aufbau und in der Abgrenzung einzelner Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes allerdings wesentlich stärker von der vorangegangenen Gliederung, als dies bei der Revision Anfang der achtziger Jahre der Fall war. Für einige Branchen des Verarbeitenden Gewerbes gibt es keine entsprechende Wirtschaftszweigabgrenzung aus der vorangegangenen Gliederung mehr. In diesen Fällen werden in der jeweiligen Tabelle die Hochrechnungsergebnisse für die der neuen Systematik am nächsten kommenden Branchen oder Branchengruppierungen ausgewiesen.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt rückwirkend bis 1971 grundsätzlich in der Abgrenzung der 1987 mit der Transformation der Vierten EG-Richtlinie in deutsches Recht geänderten handelsrechtlichen Vorschriften (sog. Bilanzrichtliniengesetz). So wird rückwirkend bis 1971 der Sonderposten mit Rücklageanteil jeweils anteilig (in der Regel zur Hälfte) den Eigenmitteln und den Rückstellungen zugerechnet. Außerdem wurde der Posten „Sonstige Passiva“ aufgelöst. Die früher in diesem Posten enthaltenen Dividenden und Verbindlichkeiten gegenüber Unterstützungskassen wurden in die kurz- beziehungsweise langfristigen Verbindlichkeiten einbezogen. Außerdem ist nach den neuen handelsrechtlichen Vorschriften der Ausweis von Wertberichtigungen entfallen. Die absoluten Angaben für die Jahresabschlüsse wurden daher rückwirkend bis 1971 auf den Nettoausweis umgestellt, das heißt die Wertberichtigungen werden mit den zugehörigen Vermögenspositionen aufgerechnet. Ebenso werden die Berichtigungsposten zum Eigenkapital mit den Eigenmitteln verrechnet.
Anmerkungen zu einzelnen Positionen
Die Eingruppierung der Forderungen und Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig wurde in der vorliegenden Statistik primär nach ihrem wirtschaftlichen Charakter beziehungsweise nach ihrer Bezeichnung vorgenommen. Als kurzfristig gelten die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wechsel und erhaltene Anzahlungen. Andere Forderungen und Verbindlichkeiten aus Jahresabschlüssen, in denen Laufzeiten angegeben sind, wurden in der Statistik nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften unterschiedlich zugeordnet. In den bis 1986 nach den Vorschriften des Aktiengesetzes gegliederten Jahresabschlüssen richtet sich die Laufzeitabgrenzung nach der Ursprungslaufzeit von unter vier Jahren beziehungsweise von vier Jahren und mehr. Seit 1987 erfolgt die Zuordnung in den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für die Kapitalgesellschaften gegliederten Jahresabschlüssen entsprechend der Restlaufzeit von bis zu einem und von mehr als einem Jahr. Bei den Jahresabschlüssen, in denen keine Laufzeiten angegeben sind, wird angenommen, dass „Darlehen“ und „Hypotheken“ langfristige Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten darstellen. Unter Finanzanlagen ausgewiesene Forderungen und Ausleihungen werden ebenfalls als langfristig angesehen.
Bilanz
Zu den Sachanlagen (wertberichtigt) gehören Grundstücke, Gebäude, Maschinen, technische und andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen einschließlich der im Bau befindlichen Anlagen und der geleisteten Anzahlungen auf Anlagen. Auch Patente, Konzessionen und andere immaterielle Vermögensgegenstände werden hier erfasst. Aktivierte Firmenwerte sind nur bis 1986 hier enthalten. Ab 1987 werden sie als Berichtigungsposten zum Eigenkapital behandelt.
Das bewegliche Sachanlagevermögen enthält Maschinen und technische Anlagen sowie Betriebsund Geschäftsausstattungen.
Zu den Kassenmitteln werden neben dem Kassenbestand im engeren Sinne (Banknoten und Münzen) auch die bei den Banken gehaltenen Sichtguthaben und Termingelder sowie die Bundesbankguthaben gerechnet.
Zu den kurzfristigen Forderungen zählen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Besitzwechsel. Ab 1987 sind die Wechsel jeweils den ihnen zugrunde liegenden Forderungen zugeordnet. Vorher waren sie in voller Höhe in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einbezogen. Unter den kurzfristigen Forderungen werden auch Forderungen an verbundene Unternehmen und an Unternehmen erfasst, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, soweit sie nicht als langfristig erkennbar sind.
Langfristige Forderungen sind in aktien- beziehungsweise handelsrechtlich gegliederten Jahresabschlüssen die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen. Bei den übrigen Jahresabschlüssen gehören hierzu gewährte Darlehen, Hypotheken, Rückkaufswerte von Versicherungen und andere Forderungen.
In der Position Wertpapiere sind die Wertpapiere des Umlaufvermögens (ohne Dauerbesitzabsicht des Bilanzierenden) und die langfristig gehaltenen Wertpapiere des Anlagevermögens zusammengefasst. Zu den Wertpapieren rechnen festverzinsliche Wertpapiere (Obligationen, Pfandbriefe, Anleihen) und Aktien, soweit sie von Unternehmen nicht in der Position Beteiligungen verbucht sind.
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.
Zum Eigenkapital gehören bei den Aktiengesellschaften das Grundkapital, bei Gesellschaften mbH das Stammkapital, bei Genossenschaften die Geschäftsguthaben und bei bergrechtlichen Gewerkschaften das Stammvermögen. Bei Unternehmen anderer Rechtsformen werden die Kapitalkonten aller Inhaber beziehungsweise Gesellschafter und die Darlehen persönlich haftender Gesellschafter an die Gesellschaft als Eigenkapital ausgewiesen.
Ab 1994 (WZ 93) sind die nicht durch eigene Mittel abgedeckten Fehlbeträge bei Kapitalgesellschaften sowie Überschuldung oder Minuskapital bei Nicht-Kapitalgesellschaften vom Eigenkapital abgesetzt. Für den vorangehenden Zeitraum wird das Eigenkapital brutto ausgewiesen; die entsprechende Korrektur erfolgt bei den Rücklagen im Rahmen der allgemeinen Absetzung von Berichtigungsposten zum Eigenkapital.
Die Rücklagen enthalten den Gewinnvortrag und den Eigenmittelanteil des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Sie sind bereinigt um Berichtigungsposten zum Eigenkapital. Hierzu zählen ausstehende Einlagen, eigene Aktien beziehungsweise Anteile im Bestand, Forderungen und Darlehen an persönlich haftende Gesellschafter, aktivierte latente Steuern, Geschäfts- oder Firmenwert – ab 1987 -, Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen, Disagio, aktivierte Verluste und – bis 1994 (WZ 79) - nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge sowie negative Kapitalkonten.
Zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten werden unter anderem solche aus Lieferungen und Leistungen, Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus laufenden Konten bei Banken, erhaltene Anzahlungen sowie zur Ausschüttung vorgesehene Gewinne beziehungsweise Dividenden gerechnet.
In dieser Position sind auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen erfasst, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, soweit sie nicht als langfristig erkennbar sind.
In den gesondert ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auch die Wechselverbindlichkeiten enthalten.
Langfristige Verbindlichkeiten sind bei den aktien- beziehungsweise handelsrechtlich gegliederten Jahresabschlüssen bis 1986 Verbindlichkeiten mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von vier Jahren und mehr und ab 1987 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei den übrigen Jahresabschlüssen gehören hierzu aufgenommene Darlehen, Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden und ähnliches.
Unter Rückstellungen werden unter anderem Steuer- und Pensionsrückstellungen sowie der Fremdmittelanteil des Sonderpostens mit Rücklageanteil erfasst. Im Anhang von Kapitalgesellschaften ausgewiesene nicht passivierte Pensionsrückstellungen sind nicht berücksichtigt.
Erfolgsrechnung
Von den vorliegenden Erfolgsrechnungen sind seit der Einführung des neuen Bilanzrechts, also ab 1987, rund 1 % nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Diese werden bei der Erfassung in der Unternehmensbilanzstatistik unter Berücksichtigung ergänzender Informationen in das Gesamtkostenverfahren übergeleitet, weil die Auswertung einheitlich nach diesem Verfahren vorgenommen wird.
Vom Umsatz sind die Erlösschmälerungen (z. B. Kundenskonti, Rabatte) abgesetzt; Verbrauchsteuern sind im Umsatz enthalten.
Die Bestandsveränderung an Erzeugnissen umfasst die Erhöhung beziehungsweise Verminderung des Bestandes an selbst erstellten fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Hierzu rechnen auch Veränderungen der nicht abgerechneten Leistungen und der in Arbeit befindlichen Aufträge. Zu den anderen aktivierten Eigenleistungen gehören unter anderem selbst erstellte Anlagen und aktivierte Großreparaturen.
Die Gesamtleistung (beziehungsweise der Bruttoproduktionswert) entspricht dem Umsatz zuzüglich der Bestandsveränderung an Erzeugnissen sowie der anderen aktivierten Eigenleistungen.
Die Zinserträge enthalten auch Diskonterträge.
Die übrigen Erträge umfassen unter anderem die Erträge aus Beteiligungen, aus Gewinnübernahmen und - bis 1986 - aus Verlustabführungen, aus der Auflösung von Rückstellungen und des Sonderpostens mit Rücklageanteil sowie aus Abgängen und Zuschreibungen beim Anlagevermögen.
Der Materialaufwand enthält die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, wozu auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen sowie Energieaufwendungen rechnen. Bei Handelsbetrieben tritt an die Stelle des Materialaufwands der Wareneinsatz (einschließlich Warennebenkosten).
Zum Personalaufwand gehören neben den Löhnen und Gehältern auch soziale Abgaben und freiwillige soziale Aufwendungen sowie die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen.
Die als Abschreibungen auf Sachanlagen ausgewiesenen Beträge enthalten auch steuerlich begünstigte Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen sowie außerplanmäßige Abschreibungen.
Die sonstigen Abschreibungen umfassen hauptsächlich Abschreibungen auf Forderungen, Finanzanlagen (insbesondere Beteiligungen) und Wertpapiere.
In den Zinsaufwendungen sind auch Diskontaufwendungen, Kredit- und Überziehungsprovisionen sowie Abschreibungen auf ein aktiviertes Disagio enthalten.
Zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehungsweise zu den Gewinnsteuern gehören hauptsächlich die Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaften und die Gewerbeertragsteuer. Kapitalgesellschaften erbuchen ihre Einkommensteuer, nämlich die Körperschaftsteuer, als Steueraufwand. Die Einkommensteuer der Inhaber von Personengesellschaften und der Einzelkaufleute erscheint dagegen nicht als Betriebsaufwand in den Erfolgsrechnungen dieser Unternehmen. Das gleiche gilt für die frühere Vermögensteuer (vgl. auch Anmerkungen zum Jahresüberschuss).
Die sonstigen Steuern beziehungsweise Betriebssteuern umfassen alle Steuern, die nicht Gewinnsteuern oder Anschaffungsnebenkosten sind, wie zum Beispiel die Gewerbekapitalsteuer, Grundsteuer, Vermögensteuer, Verbrauchsteuern, Gesellschaftsteuer und Kraftfahrzeugsteuer.
Die Verbrauchsteuern enthalten unter anderem die Mineralölsteuer, Branntweinmonopolabgabe, Biersteuer und Tabaksteuer.
In den übrigen Aufwendungen sind alle vorstehend nicht genannten sonstigen Aufwendungen enthalten, unter anderem Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens, Aufwendungen aus Verlustübernahmen und aus Gewinnabführungen (ab 1987 mit Erträgen aus Verlustabführungen verrechnet), aus Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil sowie Mieten, Pachten, Werbe-, Reise- und Forschungsaufwendungen. Auch Aufwendungen für Vorleistungen mit Ausnahme des Materialaufwands beziehungsweise Wareneinsatzes werden hier verbucht.
Der Jahresüberschuss wird bei Kapitalgesellschaften nach Zahlung der Körperschaftsteuer, bei Unternehmen anderer Rechtsformen aber vor Abzug der Einkommensteuer ausgewiesen. Bei Gewinn- und Renditeüberlegungen ist daher, um solche „rechtsformtypische Unterschiede“ in der Verbuchung auszuschalten, zweckmäßigerweise vom Jahresüberschuss vor Gewinnsteuern, das heißt vor Steuern vom Einkommen und Ertrag, auszugehen. Diese Steuern werden allerdings erst ab 1987 getrennt ausgewiesen. Zu beachten ist ferner, dass die Kosten der Unternehmensführung bei Kapitalgesellschaften durchweg zum Personalaufwand gerechnet werden, bei Personengesellschaften und Einzelfirmen, soweit sie von den Inhabern oder Gesellschaftern selbst geführt werden, dagegen als „Unternehmerlohn“ im Jahresüberschuss enthalten sind.
Neben dem Jahresüberschuss wird ab 1987 das Jahresergebnis ausgewiesen. Das Jahresergebnis entspricht dem Jahresüberschuss vor Ergebniszuführungen beziehungsweise -abführungen an andere Unternehmen, beispielsweise aufgrund von Gewinnabführungsverträgen. Bei der Hochrechnung gleichen sich die empfangenen und geleisteten Ergebnisbestandteile insgesamt nicht aus, wenn die empfangenden Firmen in anderen Branchen erfasst werden oder - beispielsweise im Falle von Beteiligungsgesellschaften - nicht in der Unternehmensbilanzstatistik enthalten sind. Das Jahresergebnis ist daher insgesamt eine analytisch aussagefähigere Größe zur Beurteilung der Ertragskraft der Unternehmen als der Jahresüberschuss.
Die eigen erwirtschafteten Mittel (das heißt der Cash Flow) wurden gebildet aus dem Jahresüberschuss beziehungsweise - ab 1987 - dem Jahresergebnis zuzüglich der Abschreibungen und der Veränderungen der Rückstellungen, des Sonderpostens mit Rücklageanteil sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten, abzüglich der Zuschreibungen zu den Sachanlagen (ab 1987) und der Veränderung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.
G. Kapitalmarkt:
Kapitalmarkt, Methodische Erläuterungen:
Kapitalmarktstatistik
Die Kapitalmarktstatistik wird seit der Währungsreform von der Bank deutscher Länder bzw. von der Deutschen Bundesbank durchgeführt. Ihre Ergebnisse schließen ab 1954 Berlin (West) und ab 1959 das Saarland ein. Die Angaben beziehen sich ab Juli 1990 (bei Emissionen und Umlauf von Aktien ab Januar 1994) auf den neuen Gebietsstand der Bundesrepublik Deutschland.
1. Festverzinsliche Wertpapiere (Renten) inländischer Emittenten
Die Statistiken über festverzinsliche Wertpapiere (Renten) inländischer Emittenten umfassen börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen sowie börsenfähige Orderschuldverschreibungen, die Teile einer Gesamtemission sind. DM-Commercial-Paper und Bank-Namensschuldverschreibungen werden nicht in den Gesamtergebnissen der Kapitalmarktstatistik, sondern separat dargestellt. Nicht in den Ergebnissen enthalten sind festverzinsliche Wertpapiere aus dem Altgeschäft (d. h. Schuldverschreibungen, die vor dem 21. Juni 1948 ausgegeben wurden und auf D-Mark umgestellt oder in neue, auf D-Mark lautende umgetauscht worden sind).
1.1 Wertpapierarten
Zu den Bankschuldverschreibungen gehören die Hypothekenpfandbriefe, die Öffentlichen Pfandbriefe, die Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten und die Sonstigen Bankschuldverschreibungen.
Die Hypothekenpfandbriefe (frühere Bezeichnung: Pfandbriefe) umfassen auch Schiffspfandbriefe.
Vergleichbare Schuldverschreibungen der Spezialkreditinstitute sind nicht eingeschlossen.
Öffentliche Pfandbriefe (frühere Bezeichnung: Kommunalobligationen) schließen ein: Kommunalanleihen, -obligationen, -schatzanweisungen, Landesbodenbriefe, Bodenkulturschuldverschreibungen, kommunal verbürgte Anleihen für Schiffbaufinanzierung und Schuldverschreibungen mit anderer Bezeichnung, wenn letztere nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten in der Fassung vom 13. Dezember 1990 ausgegeben worden sind. Vergleichbare Schuldverschreibungen der Spezialkreditinstitute sind nicht eingeschlossen.
Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten umfassen Schuldverschreibungen aller Art der AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, der Berliner Industriebank AG (bis August 1994), der Deutschen Ausgleichsbank (früher Lastenausgleichsbank), der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, der Deutschen Genossenschaftsbank, der Deutschen Kreditbank AG (bis Juni 1995), der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank, der Deutschen Verkehrs-Bank AG, der IKB Deutsche Industriebank AG, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Thüringer Aufbaubank und der Staatsbank Berlin (im September 1994 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen) sowie der Bausparkassen.
Sonstige Bankschuldverschreibungen sind alle Bankschuldverschreibungen, die sich nicht in die vorhergehenden Gruppen eingliedern lassen; es handelt sich u. a. um Schuldverschreibungen von Girozentralen, „ungedeckte" Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken, von Kreditinstituten begebene Inhaberschuldverschreibungen (einschließlich Wandel- und Optionsschuldverschreibungen), börsenfähige Sparschuldverschreibungen sowie um Schuldverschreibungen, die den Charakter von Einlagen-Zertifikaten haben.
Industrieobligationen umfassen Schuldverschreibungen von privaten Wirtschaftsunternehmen (ohne Kreditinstitute), auch in Form von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen.
Als Anleihen der öffentlichen Hand werden Anleihen, Kassenobligationen, Landesobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen mit Wertpapiercharakter von Bund, Bundeseisenbahnvermögen (einschl. Bundes- und Reichsbahn), Bundespost, Fonds "Deutsche Einheit", Ausgleichsfonds Währungsumstellung, Entschädigungsfonds, ERP-Sondervermögen, Treuhandanstalt, Ländern, Gemeinden, öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden und anderen öffentlichrechtlichen Verbänden auf sondergesetzlicher Grundlage (zuletzt 1967) sowie Bundesschatzbriefe und Bundesobligationen erfasst.
Börsennotierte Bundeswertpapiere umfassen alle Anleihen, Obligationen sowie Schatzanweisungen des Bundes, seiner Sondervermögen und der Treuhandanstalt.
Bank-Namensschuldverschreibungen schließen Orderschuldverschreibungen ein, die nicht Teile einer Gesamtemission sind. Nicht enthalten sind die dem Darlehensgeber lediglich zur Sicherung für aufgenommene Darlehen ausgehändigten Namenspapiere.
Variabel verzinsliche Anleihen sind Schuldverschreibungen, deren Verzinsung während der Laufzeit in Anlehnung an eine bestimmte Referenzgröße neu festgelegt wird. Nicht zu den variabel verzinslichen Anleihen gehören die Schuldverschreibungen, die bereits bei der Begebung mit im Zeitverlauf unterschiedlichen Zinssätzen ausgestattet sind, zum Beispiel Bundesschatzbriefe.
Null-Kupon-Anleihen sind Schuldverschreibungen, deren Zinsen nicht laufend, sondern erst zum Zeitpunkt der Einlösung gezahlt werden, d. h. Abzinsungspapiere und Aufzinsungspapiere (einschl. Zinssammler).
DM-Commercial-Paper sind diskontierte Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von wenigen Tagen bis unter zwei Jahren, die im Rahmen eines vereinbarten Programmvolumens, das die Umlaufsgrenze bezeichnet, in unterschiedlich ausgestatteten Tranchen über Kreditinstitute (Plazeure) begeben werden.
1.2 Absatz, Tilgung, Umlauf
Brutto-Absatz ist nur der Erstabsatz neu aufgelegter Wertpapiere, nicht der Wiederverkauf der vom Emittenten vorübergehend zurück erworbenen Stücke. Als abgesetzt gelten Wertpapiere, für die der Erwerbspreis entrichtet beziehungsweise das Konto des Erwerbers belastet ist.
Als getilgt gelten Schuldverschreibungen, die endgültig aus dem Verkehr gezogen, für kraftlos erklärt, entwertet, vernichtet oder dem Treuhänder zur Vernichtung übergeben worden sind, nicht dagegen die (noch zum Umlauf gehörenden) ausgelosten oder gekündigten, aber noch nicht eingelösten oder noch nicht für kraftlos erklärten Stücke. Ab 1969 sind in den Zahlen über Tilgung auch Wertpapierbeträge enthalten, die dem Treuhänder zur zeitweiligen Verwahrung übergeben worden sind. Werden solche Stücke erneut in Umlauf gebracht, indem sie wieder veräußert oder in den Eigenbestand des Emittenten übernommen werden, so wird die Tilgung um diese Beträge verringert. Ein etwaiger Überschuss über die Tilgung wird durch ein negatives Vorzeichen gekennzeichnet.
Netto-Absatz ist gleich Brutto-Absatz minus Tilgung. Ein negatives Vorzeichen bedeutet Überschuss der Tilgung über den im Berichtszeitraum neu abgesetzten Betrag.
Zu den im Umlauf befindlichen Wertpapieren werden auch Schuldverschreibungen gerechnet, die vom Emittenten zurück erworben und in den Eigenbestand übernommen wurden (bis 1968 auch dem Treuhänder zur zeitweiligen Verwahrung übergebene Stücke) sowie ausgeloste und gekündigte, aber noch nicht eingelöste Stücke.
Bei Null-Kupon-Anleihen ist für Absatz, Umlauf und Tilgung als Nominalwert der Emissionswert bei Auflegung eingesetzt.
Anleihen, die mit im Zeitverlauf unterschiedlichen, im vor hinein bezifferten Zinssätzen ausgestattet sind (z. B. Bundesschatzbriefe), werden bei der Aufgliederung nach Zinssätzen mit ihrer durchschnittlichen Nominalverzinsung eingesetzt.
1.3 Steuerliche Aspekte
Steuerfrei sind die ursprünglich in den §§ 3 und 3a des Einkommensteuergesetzes genannten Schuldverschreibungen; diese Steuerfreiheit wurde zum 31.12.1991 aufgehoben. Tarifbesteuert sind nach dem 1. Januar 1955 begebene Schuldverschreibungen, deren Zinserträge für inländische Inhaber der Einkommensteuer unterliegen.
1.4 Laufzeiten
Längste Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen ist der Zeitraum vom Beginn der bedingungsgemäßen Verzinsung bis zur Endfälligkeit der Schuldverschreibungen. Gesondert vereinbarte Laufzeitverkürzungen sind nicht berücksichtigt. Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit bei gesamtfälligen Anleihen. Längste Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der letzten Rate bei Tilgungsanleihen. Kürzeste Restlaufzeit ist der Zeitraum vom Berichtsmonat bis zur Fälligkeit der nächsten Rate bei Tilgungsanleihen. Mittlere Restlaufzeit ist die Summe aus kürzester und längster Restlaufzeit dividiert durch 2. Rechnerische Restlaufzeit ist diejenige Laufzeit, nach der eine Tilgungsanleihe auf einmal getilgt werden muss, wenn man sie als eine gesamtfällige Anleihe mit gleichem Nominalzinssatz, gleichem Kurs und gleicher Rendite betrachtet. Beginnt die Verzinsung gemäß Emissionsbedingungen erst nach dem Berichtsmonat, so wird bei der Berechnung der Restlaufzeit von diesem späteren Termin ausgegangen.
1.5 Zur Berechnung von Durchschnittskursen
Durchschnittskurse der abgesetzten Wertpapiere sind mit den jeweiligen Absatzbeträgen (zum Nominalwert) gewogene Emissionskurse. Die Durchschnittskurse der im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere sind mit den jeweiligen Umlaufsbeträgen (zum Nominalwert) gewogene tägliche Einheitskurse der Frankfurter Wertpapierbörse (bis 1985 Durchschnitte aus den vier Bankwochenstichtagen eines Monats einschließlich Ultimo des Vormonats). Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen. In die Durchschnittskursberechnung wird ab Januar 1977 der gleiche Kreis von Rentenwerten einbezogen wie in die Renditenstatistik (siehe unten). Bis 1976 waren Schuldverschreibungen mit einer längsten Restlaufzeit von über 4 Jahren - auch solche mit unplanmäßiger Tilgung - in der Durchschnittskursberechnung enthalten.
1.6 Zur Berechnung von Renditen
Die Rendite einer Anleihe gibt im Gegensatz zur Nominalverzinsung die tatsächliche jährliche Verzinsung an. Zu ihrer Berechnung werden alle für den Ertrag einer Anleihe maßgeblichen Komponenten herangezogen. Dies sind neben dem Nominalzins die Periodizität der Zinszahlungen (halbjährlich oder jährlich), der Kauf- und der Rückzahlungskurs sowie die Laufzeit und der Tilgungsmodus (gesamtfällig, teilfällig in Raten). Mit so berechneten Renditen lässt sich die tatsächliche Verzinsung von Anleihen untereinander vergleichen sowie mit der von anderen Anlagen (wie z. B. Spareinlagen, bei denen allein der Zinssatz den Ertrag bestimmt). In der Renditenstatistik sind grundsätzlich nur tarifbesteuerte festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über 4 Jahren enthalten.
Solche Rentenwerte wurden von Januar 1971 bis Dezember 1976 nur in die Berechnung der Durchschnittsrenditen einbezogen, wenn ihre (längste) Restlaufzeit mehr als 4 Jahre betrug; ab Januar 1977 erstreckt sich die Berechnung auf Papiere mit einer mittleren Restlaufzeit von mehr als 3 Jahren. Außer Betracht bleiben Wandelschuldverschreibungen und ähnliche, Bankschuldverschreibungen mit unplanmäßiger Tilgung (ab Januar 1973), Null-Kupon-Anleihen, variabel verzinsliche Anleihen und Fremdwährungsanleihen inländischer Emittenten. Den Renditen liegen bei Tilgungsanleihen die mittlere Restlaufzeit, ab Januar 1973 die rechnerische Restlaufzeit zugrunde. Die Gruppenrenditen für die Wertpapierarten sind gewogen mit den Umlaufsbeträgen beziehungsweise den Absatzbeträgen (bei Emissionsrenditen) der in die Berechnung einbezogenen Schuldverschreibungen. Infolge der sich monatlich ändernden Zusammensetzung der in die Berechnung einbezogenen Anleihen ist die Entwicklung der ermittelten Renditen nicht nur auf Veränderungen des Zinsniveaus, sondern insbesondere bei den Emissionsrenditen auch auf strukturelle Einflüsse (z. B. auf Veränderungen der Laufzeitstruktur) zurückzuführen. Die Monatszahlen der Umlaufsrenditen werden aus den Renditen auf Basis der Einheitskurse an allen Geschäftstagen eines Monats errechnet, vor 1986 aus den Renditen an den vier Bankwochenstichtagen eines Monats (einschließlich der Ultimorenditen des Vormonats). Die Jahreszahlen sind ungewogene Mittel der Monatszahlen; zu ihrer Berechnung standen - insbesondere bei den Emissionsrenditen - nicht immer zwölf Monatszahlen zur Verfügung.
1.7 Zur Berechnung der Renditenstrukturdaten
Die Daten zur Renditenstruktur am Rentenmarkt sind Ergebnisse einer Regressionsschätzung, die auf beobachteten Renditen börsennotierter Bundesanleihen basiert. Diese Emissionen bilden eine einigermaßen homogene Gruppe von Wertpapieren, die sich im wesentlichen nur hinsichtlich ihrer Restlaufzeit unterscheiden, zugleich aber auch eine ausreichende statistische Repräsentanz für das interessierende Restlaufzeit-Spektrum von etwa 1 bis 10 Jahren gewährleisten. Um Verzerrungen am "kurzen Ende" der Renditenstruktur möglichst zu vermeiden, werden nur Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr in die Berechnung einbezogen. Bei teilfälligen Anleihen wird als Restlaufzeit die rechnerische Restlaufzeit angesetzt.
Die Renditenstrukturkurve wird anhand eines vorgegebenen Interpolationspolynoms nach der Methode der kleinsten Quadrate ermittelt. In diesem Zusammenhang wird davon ausgegangen, dass im Wesentlichen die jeweilige Restlaufzeit des Papiers die Höhe der Rendite "erklärt". Bei den ab 1981 ausgewiesenen Angaben ist zusätzlich die Nominalverzinsung als erklärende Variable berücksichtigt. Bei der Entscheidung, welcher (explizite) Gleichungsansatz verwendet werden sollte, war ein Kompromiss zu finden zwischen einem Polynom niedrigen Grades, das zwar einen relativ geringen statistischen Erklärungswert hat, dafür aber einfach und zinspolitisch informativ ist, und einem solchen höheren Grades, das einen größeren statistischen Erklärungswert aufweist, die Gesamttendenz der Kurve aber mehr in den Hintergrund treten lässt. Als optimal im Sinne eines zinspolitisch informativen "glatten" Kurvenverlaufs erwies sich schließlich ein linearer Ansatz mit logarithmischen Korrekturgliedern.
Die Schätzwerte für die Renditenstruktur am Rentenmarkt wurden ab 1981 mit Hilfe der für den jeweiligen Stichtag geschätzten Regressionsfunktion ermittelt. Um den Einfluss der Höhe des Kupons auf die Rendite ("Kuponeffekt") auszuschalten, wurde die Kupon-Variable bei der Berechnung der ausgewiesenen Schätzwerte konstant mit der durchschnittlichen Nominalverzinsung aller in die Schätzung einbezogenen börsennotierten Bundeswertpapiere angesetzt. Bis 1980 wurden die Angaben ohne explizite Berücksichtigung der Nominalverzinsung in der - im Übrigen mit dem derzeitigen Ansatz übereinstimmenden - Regressionsfunktion ermittelt, da ein eigenständiger Einfluss der Kupon-Variablen auf die Rendite bis dahin nicht signifikant nachgewiesen werden konnte.
1.8 Zur Berechnung der Zinsstrukturdaten
Die Zinsstruktur am Rentenmarkt zeigt den Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und Laufzeiten von Nullkuponanleihen ohne Kreditausfallrisiko. Bei den hier ausgewiesenen Zinsstrukturdaten handelt es sich um Schätzwerte, die auf der Grundlage beobachteter Umlaufsrenditen von Kuponanleihen ermittelt werden. Im Gegensatz zu der bei der Renditenberechnung implizierten Annahme, dass sich sämtliche Zahlungsströme einer Kuponanleihe mit derselben Rate - nämlich der Rendite - verzinsen, wird bei der Zinsstrukturschätzung für jeden Zahlungsstrom einer Kuponanleihe eine Verzinsung zu dem Zinssatz unterstellt, der je nach Zahlungstermin den jeweiligen Marktverhältnissen entspricht. Die einzelnen Zahlungsströme einer Kuponanleihe werden dabei als Rückzahlungen von Nullkuponanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinssätzen aufgefasst.
Die Preise und Zinssätze dieser einzelnen hypothetischen Nullkuponanleihen sind jedoch nicht bekannt, da sie nur als Bündel in Form der Kuponanleihe gehandelt werden. Im Preis der Kuponanleihe, der als Gesamtpreis der zugehörigen Nullkuponanleihen interpretiert wird, schlagen sich die Zinsvorstellungen der Marktteilnehmer nieder, die in der gesuchten Zinsstrukturkurve abgebildet werden sollen. Würden die einzelnen Zahlungsströme einer Kuponanleihe mit den zugehörigen Zinssätzen dieser (unbekannten) Zinsstrukturkurve abdiskontiert, so müssten sich als Summe der Barwerte im Prinzip wieder der Marktkurs der Kuponanleihe und damit auch deren Marktrendite ergeben.
Aufgrund dieses Zusammenhangs kann die Zinsstrukturkurve mit Hilfe eines nichtlinearen Optimierungsverfahrens berechnet werden. Dabei werden die einzelnen Zahlungsströme der Kuponanleihen zunächst mit den Zinssätzen einer versuchsweise vorgegebenen Zinsstruktur abdiskontiert und die aus der Summe der Barwerte abgeleiteten fiktiven Renditen der Kuponanleihen mit deren am Markt beobachteten Umlaufsrenditen verglichen. Die vorgegebene Zinsstruktur wird nun so lange variiert, bis die Abweichungen zwischen den fiktiven Renditen und den Marktrenditen der in die Schätzung einbezogenen Kuponanleihen minimiert sind. Die so ermittelte Zinsstruktur stimmt dann näherungsweise mit der für die Marktkurse der Kuponanleihen maßgeblichen Zinsstruktur am Rentenmarkt überein.
In die Schätzung der Zinsstruktur werden die börsennotierten Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen einbezogen. Diese Wertpapiere sind weitgehend homogen und gewährleisten eine ausreichende Besetzungsdichte über das im Mittelpunkt des Interesses stehende Laufzeitenspektrum bis zu zehn Jahren. Um Verzerrungen am "kurzen Ende" der Zinsstruktur zu vermeiden, werden Wertpapiere mit Restlaufzeiten von unter drei Monaten nicht einbezogen. Die Berücksichtigung von Anleihen mit Restlaufzeiten zwischen drei Monaten und einem Jahr gewährleistet dagegen, dass der einjährige Zinssatz zuverlässig geschätzt werden kann.
Für die Schätzung wird eine Annahme über den funktionalen Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und den Restlaufzeiten getroffen. Bei dem hier verwendeten Schätzansatz wird der Zinssatz als die Summe aus einer Konstanten und verschiedenen Exponentialtermen (in denen die Restlaufzeit mit negativem Vorzeichen im Exponenten auftritt) und als Funktion von insgesamt sechs Parametern definiert (Formel hier nicht wiedergegeben!).
Dieser parametrische Ansatz ist ausreichend flexibel, um die am Markt beobachteten Datenkonstellationen wiederzugeben. Dazu gehören monoton steigende, fallende, U-förmige, invertiert U-förmige und S-förmige Kurvenverläufe. Anders als nichtparametrische Ansätze glättet das Schätzungsverfahren einzelne "Zacken" in der Kurve heraus, so dass die Ergebnisse relativ wenig von einzelnen Beobachtungen beeinflusst werden. Sie sind daher zwar weniger geeignet, um beispielsweise Abnormitäten in einzelnen Laufzeitsegmenten oder bei einzelnen Wertpapieren zu identifizieren. Doch sie liefern Kurvenverläufe, die relativ unabhängig von Ausreißern und damit für die geldpolitische Analyse leichter interpretierbar sind.
2. Anleihen ausländischer Emittenten
Seit 1968 werden Anleihen ausländischer Emittenten, bei deren Begebung wenigstens ein deutsches Kreditinstitut als Mitglied des Emissionskonsortiums oder der Verkaufsgruppe mitwirkt, statistisch erfasst. Bis dahin wurden solche Anleihen nur dann in die Statistik aufgenommen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich (d. h. durch Verkaufsanzeigen in der deutschen Presse) angeboten worden waren. Fremdwährungsbeträge werden zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Umrechnungskurs in D-Mark umgerechnet; ist kein Umrechnungskurs angegeben, wird der jeweilige Devisenkurs zugrunde gelegt.
3. Aktien inländischer Emittenten
Der Absatz von Aktien umfasst die Aktienemissionen gegen Bareinzahlung (einschl. der Ausgabe von Aktien aus Gesellschaftsgewinn) und den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen. Teileingezahlte Aktien werden mit dem eingezahlten Betrag in den Absatz aufgenommen.
Kapitalberichtigungsaktien sind die aufgrund des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und über die Gewinn- und Verlustrechnung vom 23. Dezember 1959 beziehungsweise
des Aktiengesetzes vom 6. September 1965, §§ 207 - 220, ausgegebenen Aktien.
4. Wertpapierindizes
Zur Darstellung der allgemeinen Kurs- und Ertragsentwicklung von Wertpapieren werden Kursindizes und Performanceindizes für Aktien beziehungsweise für festverzinsliche Wertpapiere berechnet. Während reine Kursindizes allein die Preisentwicklung eines konstant gehaltenen Wertpapierdepots widerspiegeln, bilden Performanceindizes die Wertentwicklung eines Portefeuilles ab, in das die laufenden Erträge reinvestiert werden.
Der CDAX-Kursindex (frühere Bezeichnung FWB-Gesamtindex) der Deutschen Börse AG gibt die durchschnittliche Kursentwicklung aller an der Frankfurter Wertpapierbörse amtlich notierten Stammund Vorzugsaktien im Inland ansässiger Gesellschaften wieder. Bei der Berechnung des Index werden Kursabschläge beziehungsweise Kursverzerrungen, die sich bei Kapitalveränderungen (Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht, Kapitalberichtigungen, Ausgabe von Gratisaktien, Kapitalherabsetzungen, Neuaufnahme und Ausscheiden von Aktiengesellschaften) ergeben, ausgeschaltet. Nicht ausgeschaltet werden dagegen die Kursbewegungen im Zusammenhang von Dividendenausschüttungen.
Der Composite DAX (CDAX) der Deutschen Börse AG ist der zum CDAX-Kursindex passende Performanceindex. Er beschreibt nicht die Kurs-, sondern die Wertentwicklung des betrachteten Wertpapierportefeuilles, wobei Dividenden sowie Bezugsrechtserlöse in das Portefeuille reinvestiert werden.
Der Deutsche Aktienindex (DAX) der Deutschen Börse AG ist ebenfalls ein Performanceindex, der die Wertentwicklung eines Portefeuilles von 30 Standardwerten abbildet. Der Index wird seit Ende 1987 originär berechnet; weiter zurückliegende Werte wurden von der Deutschen Börse AG durch Verkettung mit dem Aktienindex der Börsenzeitung ermittelt, bei dem es sich ab 1981 um einen ungewogenen Performanceindex und davor um einen Kursindex handelt.
Der DAX-Kursindex gibt - anders als der Deutsche Aktienindex (DAX) - nur die Kursentwicklung des aus den 30 Standardwerten bestehenden Portefeuilles wieder. Kapitalveränderungen werden wie beim CDAX-Kursindex behandelt. Eine Rückrechnung für die Zeit vor 1987 wurde nicht vorgenommen.
Der Deutsche Rentenindex (REX) wird von der Deutschen Börse AG als gewogener Durchschnitt aus den Kursen von 30 fiktiven Anleihen mit Kupons von 6 %, 7 1/2% und 9 % sowie mit im Zeitablauf unveränderlichen ganzjährigen (Rest-)Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren berechnet. Die Kurse werden aus den entsprechenden Renditen einer (auf Basis der täglichen Börsenschlusskurse) ökonometrisch geschätzten Renditenstruktur der Bundesanleihen (einschl. Fonds "Deutsche Einheit" und Treuhandanstalt) abgeleitet. Sie werden mit konstanten Gewichten zusammen gewogen, die die Bedeutung der einzelnen Anleihekategorien am deutschen Rentenmarkt im Durchschnitt der Jahre 1967 bis 1991 repräsentieren. Die Anleihen des REX-Portefeuilles haben einen Durchschnittskupon von 7,44 % und eine durchschnittliche Laufzeit von 5,49 Jahren.
Der REX-Performance-Index (REXP) der Deutschen Börse AG ist der zum Anleihenportefeuille des Deutschen Rentenindex (REX) passende Performanceindex. Er gibt die Wertentwicklung des REXPortfolios an, in das die Kuponzahlungen unter Beibehaltung der Portfoliostruktur reinvestiert werden. Dabei wird unterstellt, dass die durchschnittliche Kuponeinnahme in Höhe von 7,44 % p. a. gleichmäßig auf alle Tage eines Jahres verteilt anfällt und laufend wiederangelegt wird. Der täglich reinvestierte Kuponertrag wird dabei so abdiskontiert, dass sich unter Berücksichtigung des unterjährigen Zinseszinseffektes über ein volles Jahr betrachtet genau der durchschnittliche Jahreskupon von 7,44 % ergibt.
5. Börsenumsätze, Options- und Future-Geschäfte
Als Börsenumsätze (Kassahandel) wurden bis einschließlich 1986 die Umsätze von Wertpapieren erfasst, die an den Börsen des Bundesgebietes unter Mitwirkung von Kursmaklern und freien Maklern in Einheits- und variabler Notierung zustande gekommen sind. Ab Januar 1987 werden die Börsenumsätze von der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen (ab Januar 1993 Deutsche Börse AG) nach einer erweiterten Definition veröffentlicht. Bei allen Geschäften wird sowohl die Kauf- als auch die Verkaufseite gezählt. Der Handel unter Maklern wird mitgezählt. Ebenfalls werden der platz überschreitende Effektenverkehr sowie die unter Banken abgeschlossenen Direktgeschäfte, die in den Börsenrechner eingegeben werden, erfasst, bei Renten jedoch erst ab 1988. Soweit bei der Abwicklung von Direktgeschäften in wachsendem Maße die EDV-Einrichtungen der Börsen benutzt werden, kann die zeitliche Entwicklung der Umsätze nach der neuen Abgrenzung tendenziell überhöht sein, weil zuvor nicht erfasste Transaktionen in die Statistik eingehen.
Options- und Future-Geschäfte sind Finanztermingeschäfte, die als solche nicht zu einem sofortigen, dem zugrunde liegenden Kapitalbetrag des Kontrakts entsprechenden Mittelfluss führen. Die 1970 beziehungsweise 1986 aufgenommenen Optionsgeschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen auf Aktien und Renten wurden mit dem Entstehen neuer Märkte für derivative Finanzinstrumente in den letzten Jahren stark eingeschränkt und im April 1997 eingestellt; die dort ausgewiesenen gehandelten Aktienoptionen bezogen sich ausschließlich auf solche Aktien, für die Aktienoptionen an der Deutschen Terminbörse (DTB) nicht angeboten worden sind. An der als Computerbörse konzipierten DTB werden unter anderem die im folgenden beschriebenen Kontrakte (Futures und Optionen) gehandelt:
DAX-Future: Der Wert eines Kontraktes beträgt 100 DM, multipliziert mit der Zahl der Indexpunkte des DAX. Die Erfüllung der DAX-Future-Kontrakte ist nur durch Barausgleich möglich. Liegt der aus den Eröffnungskursen der DAX-Werte am Schlussabrechnungskurstag ermittelte Abrechnungspreis über (bzw. unter) dem Preis bei Geschäftsabschluss, so ist der Verkäufer (bzw. Käufer) verpflichtet, dem Käufer (bzw. Verkäufer) die Differenz auszuzahlen. Bund-Future: Ein DTB-Bund-Future-Kontrakt ist ein Terminkontrakt auf eine idealtypische Schuldverschreibung des Bundes oder der Treuhandanstalt mit einem Nominalwert von DM 250 000 und einer Nominalverzinsung von 6 %. Für die Lieferung des BUND-Future kommen Anleihen dieser Emittenten mit einer Restlaufzeit von 8,5 bis 10,5 Jahren (bis zum Kontrakt mit Fälligkeit September 1997: 8,5 bis 10 Jahre) in Frage, für den BOBL-Future Bundesobligationen und Schatzanweisungen mit einer Restlaufzeit von 3,5 bis 5 Jahren und einem Mindestemissionsvolumen von 4 Mrd. DM. Die von der idealtypischen 6 %-Anleihe abweichenden Kupons der lieferbaren Schuldverschreibungen werden jeweils über einen Umrechnungsfaktor bei der Ermittlung des Schlussabrechnungspreises berücksichtigt.
Aktienoptionen: Ein Aktienoptionskontrakt bezieht sich im Regelfall auf Aktien im Nennwert von2 500 DM.
DAX-Optionen: Der Wert eines Kontrakts ergibt sich aus dem mit 10 DM je Indexpunkt bewerteten aktuellen Stand des DAX. Der Käufer einer DAX-Kaufoption (bzw. Verkaufsoption) erwirbt das Recht, sich die Differenz, um die der Indexstand bei Ausübung den vereinbarten Basispreis übersteigt (bzw. unterschreitet), multipliziert mit 10 DM, auszahlen zu lassen.
Optionen auf den BOBL- beziehungsweise BUND-Future: Die Optionskontrakte beziehen sich jeweils auf einen der zur gleichen Zeit an der DTB handelbaren äquivalenten Future-Kontrakte. Bei der statistischen Erfassung der DTB-Geschäfte wird der Abschluss mit der Käufer- und Verkäuferseite insgesamt nur einmal (als ein Kontrakt) gezählt.
6. Kapitalanlagegesellschaften
Kapitalanlagegesellschaften sind Gesellschaften, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) - zuletzt geändert durch das Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften vom 22. Oktober 1997 - unterliegen. Ihr Geschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Prinzip der Risikomischung in Sondervermögen (Investmentfonds) anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger Urkunden (Investmentzertifikate) auszustellen. Unter Spezialfonds wurden bis einschließlich Februar 1990 die Fonds erfasst, deren Anteile einem bestimmten Erwerberkreis vorbehalten waren, zum Beispiel institutionellen Anlegern oder Belegschaftsmitgliedern; ab März 1990 werden darunter nach der Abgrenzung des KAGG nur noch die Fonds ausgewiesen, deren Anteilscheine jeweils von nicht mehr als zehn Anteilinhabern, die nicht natürliche Personen sind, gehalten werden. Alle übrigen Sondervermögen, die nicht unter die jeweilige Definition der Spezialfonds fallen, sind Publikumsfonds. Seit dem Berichtsmonat April 1993 wird die Statistik über Kapitalanlagegesellschaften wegen der geänderten Fassung des KAGG in erweitertem Umfang erhoben. In der modifizierten Statistik wird insbesondere die Vermögensstruktur der Fonds in stärkerer Aufgliederung erfasst. Außerdem werden seitdem die Gemischten Fonds (Fonds ohne Anlageschwerpunkt in Aktien oder Renten) zusätzlich zu den Renten-, Aktien- und Offenen Immobilienfonds gesondert dargestellt. Das gilt auch für die Spezialfonds, die außerdem nach Anlegergruppen aufgegliedert werden. Seit ihrer erstmaligen Auflegung im September 1994 werden die Geldmarktfonds ausgewiesen.
Aufgrund geringfügiger Änderungen in der Abgrenzung einzelner Vermögenspositionen sowie teilweise geänderter Zuordnung einzelner Investmentfonds durch die meldepflichtigen Gesellschaften lassen sich bestimmte Teilergebnisse der alten und der neuen Statistik nicht durchgängig vergleichen.
H. Kreditinstitute:
Keine Anmerkungen.
I. Mindestreserven:
Verfügbarkeit von Zeitreihen bei Reservesätzen: Hinter den Tabellen zu Reservesätzen stehen keine Zeitreihen. Sie liegen im Archiv lediglich als Druckfassung vor.
J. Notenbank:
Verfügbarkeit von Zeitreihen bei Notenbankzinsen: Hinter den Tabellen zu Notenbankzinsen stehen keine Zeitreihen. Sie liegen im Archiv lediglich als Druckfassung vor.
K. Öffentliche Finanzen:
Keine Anmerkungen.
L. Zinssätze:
Keine Anmerkungen.
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juli 2004
Jahr der Online-Publikation: 1998
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1998
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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