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Studien Zeitreihen |
ZA 8558 | Geld | Höpker, Hans , Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, 1830 bis 1920. |
134 Zeitreihen (1830 - 1920) 11 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8558
Studientitel: Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, 1830 bis 1920.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1830 - 1920
Primärforscher: Höpker, Hans
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Höpker, H., 1924: Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, in: Höpker, H. Hrsg.), 1924: Die deutschen Sparkassen, ihre Entwicklung und ihre Bedeutung. Berlin, S. 78 – 86.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Höpker, Hans , (1924 [2013]) Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, 1830 bis 1920.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8558
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, 1830 bis 1920.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1830 - 1920
Primärforscher: Höpker, Hans
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Höpker, H., 1924: Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, in: Höpker, H. Hrsg.), 1924: Die deutschen Sparkassen, ihre Entwicklung und ihre Bedeutung. Berlin, S. 78 – 86.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Höpker, Hans , (1924 [2013]) Entwicklung und heutiger Stand der Sparkassen, 1830 bis 1920.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8558
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Das Sparkassenwesen geht zurück bis in das 18. Jahrhundert. Sieht man von der Schweiz ab, so auf deutschem Gebiet überhaupt die ersten Sparkassen entstanden. „Ihrer Gründung lag zunächst nur der Gedanke zugrunde, einerseits der armen oder ärmeren Bevölkerung der Stadt oder der Gegend eine sichere Gelegenheit zur Ansammlung und günstigen Anlage eines Not- und Sparpfennigs zu geben und andererseits durch Hergabe von Mitteln in Notfällen an bedürftige und würdige Personen diese vor dem wirtschaftlichen Ruin oder der Aussaugung durch Wucherer zu schützen. Die Gründungen gehen dementsprechend in den ersten Jahren stets von wohltätigen Vereinen aus oder entspringen der Initiative der Landesfürsten. Die Sparkassen schließen sich meist der Tätigkeit oder dem Betrieb eines Leihhauses an. Die älteste Sparkasse ist die Herzogliche Leihauskasse in Braunschweig vom Jahre 1765; ihr folgte im Jahr 1778 die Sparkasse der Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe in Hamburg. Im 18. Jahrhundert wurden außerdem noch folgende Kassen gegründet: im Jahre 1786 die Ersparungskasse in Oldenburg und die Fürstliche Leihekasse in Detmold und im Jahre 1796 die Sparkasse in Kiel. Die Gründungen sind selbst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in allen Ländern Deutschlands nur sehr spärlich gesät. … So kommt es, daß in allen Staaten erst ziemlich spät überhaupt bestimmte Regeln durch Gesetze oder Verordnungen der Regierung für die Verwaltung der Sparkassen, vor allem über die Sicherheit der Spargelder, gegeben werden. Am bekanntesten unter ihnen dürfte das noch geltende preußische Reglement über die Einrichtung des Sparkassenwesens vom 12. Dez. 1838 sein, das für die deutschen Gebiete überhaupt die erste Kodifikation von Bestimmungen darstellt, die sich nicht nur auf eine bestimmte Kasse beziehen. Um die Zeit dieses Reglements setzte auch in Deutschland die Gründungstätigkeit für Sparkassen in lebhafter Form ein“ (Höpker, H., a. a. O., S. 78f). In dem ersten Teil der Tabellenübersichten werden die Ergebnisse der deutschen Sparkassen für die Zeit von 1830 bis 1920 in (a) absoluten Zahlen und (b) in Prozent angegeben: Anzahl der deutschen Sparkassen, Anzahl der Sparbücher oder Einleger, Bestand der Spareinlagen, Betrag der Abhebungen, Zuschreibungen und Neueinlagen, Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen. Die Entwicklung, die das Sparwesen in den einzelnen Ländern genommen hat, sieht man am deutlichsten anhand einer Tabelle, die einen Vergleich der Sparbücher und des Einlagebestandes in ihrem Verhältnis zur Einwohnerzahl wiedergibt. Die abschließende Tabelle (c) gilt dem zinsbar angelegten Vermögen der Sparkassen. „Leider ist es nicht möglich, die Bewegungen in der Art der Anlagen der Sparkassen in Deutschland durch die einzelnen Jahrzehnte hindurch zu verfolgen, da die Unterlagen hierzu nicht vorhanden sind. Nur Preußen hat bereits seit 1856 auch eine Nachweisung über die Anlagen in seine Sparkassenstatistik aufgenommen“ (Höpker, H., a. a. O., S. 84). Das Vermögen der Sparkassen war zinsbar angelegt in folgenden Arten: in Hypotheken (städtische und ländliche Grundstücke), in Inhaberpapieren, auf Schuldscheine, gegen Faustpfand und Wechsel, bei öffentlichen Anstalten und Körperschaften sowie in sonstigen Anlagen.
Das Sparkassenwesen geht zurück bis in das 18. Jahrhundert. Sieht man von der Schweiz ab, so auf deutschem Gebiet überhaupt die ersten Sparkassen entstanden. „Ihrer Gründung lag zunächst nur der Gedanke zugrunde, einerseits der armen oder ärmeren Bevölkerung der Stadt oder der Gegend eine sichere Gelegenheit zur Ansammlung und günstigen Anlage eines Not- und Sparpfennigs zu geben und andererseits durch Hergabe von Mitteln in Notfällen an bedürftige und würdige Personen diese vor dem wirtschaftlichen Ruin oder der Aussaugung durch Wucherer zu schützen. Die Gründungen gehen dementsprechend in den ersten Jahren stets von wohltätigen Vereinen aus oder entspringen der Initiative der Landesfürsten. Die Sparkassen schließen sich meist der Tätigkeit oder dem Betrieb eines Leihhauses an. Die älteste Sparkasse ist die Herzogliche Leihauskasse in Braunschweig vom Jahre 1765; ihr folgte im Jahr 1778 die Sparkasse der Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe in Hamburg. Im 18. Jahrhundert wurden außerdem noch folgende Kassen gegründet: im Jahre 1786 die Ersparungskasse in Oldenburg und die Fürstliche Leihekasse in Detmold und im Jahre 1796 die Sparkasse in Kiel. Die Gründungen sind selbst in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in allen Ländern Deutschlands nur sehr spärlich gesät. … So kommt es, daß in allen Staaten erst ziemlich spät überhaupt bestimmte Regeln durch Gesetze oder Verordnungen der Regierung für die Verwaltung der Sparkassen, vor allem über die Sicherheit der Spargelder, gegeben werden. Am bekanntesten unter ihnen dürfte das noch geltende preußische Reglement über die Einrichtung des Sparkassenwesens vom 12. Dez. 1838 sein, das für die deutschen Gebiete überhaupt die erste Kodifikation von Bestimmungen darstellt, die sich nicht nur auf eine bestimmte Kasse beziehen. Um die Zeit dieses Reglements setzte auch in Deutschland die Gründungstätigkeit für Sparkassen in lebhafter Form ein“ (Höpker, H., a. a. O., S. 78f). In dem ersten Teil der Tabellenübersichten werden die Ergebnisse der deutschen Sparkassen für die Zeit von 1830 bis 1920 in (a) absoluten Zahlen und (b) in Prozent angegeben: Anzahl der deutschen Sparkassen, Anzahl der Sparbücher oder Einleger, Bestand der Spareinlagen, Betrag der Abhebungen, Zuschreibungen und Neueinlagen, Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen. Die Entwicklung, die das Sparwesen in den einzelnen Ländern genommen hat, sieht man am deutlichsten anhand einer Tabelle, die einen Vergleich der Sparbücher und des Einlagebestandes in ihrem Verhältnis zur Einwohnerzahl wiedergibt. Die abschließende Tabelle (c) gilt dem zinsbar angelegten Vermögen der Sparkassen. „Leider ist es nicht möglich, die Bewegungen in der Art der Anlagen der Sparkassen in Deutschland durch die einzelnen Jahrzehnte hindurch zu verfolgen, da die Unterlagen hierzu nicht vorhanden sind. Nur Preußen hat bereits seit 1856 auch eine Nachweisung über die Anlagen in seine Sparkassenstatistik aufgenommen“ (Höpker, H., a. a. O., S. 84). Das Vermögen der Sparkassen war zinsbar angelegt in folgenden Arten: in Hypotheken (städtische und ländliche Grundstücke), in Inhaberpapieren, auf Schuldscheine, gegen Faustpfand und Wechsel, bei öffentlichen Anstalten und Körperschaften sowie in sonstigen Anlagen.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland; Deutsches Reich von 1830 bis 1920. Einzelstaaten. Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Hamburg und Bremen, Übrige Freistaaten außer Braunschweig.
Deutschland; Deutsches Reich von 1830 bis 1920. Einzelstaaten. Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Hamburg und Bremen, Übrige Freistaaten außer Braunschweig.
Quellentypen:
Statistische Jahrbücher und sonstige statistische Veröffentlichungen der einzelnen Länder.
Statistische Jahrbücher und sonstige statistische Veröffentlichungen der einzelnen Länder.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Die Ergebnisse der deutschen Sparkassen; überhaupt
A.01 Die Anzahl der deutschen Sparkassen (1830-1920)
A.02 Die Anzahl der Sparbücher oder Einleger (1830-1920)
A.03 Bestand der Spareinlagen (1830-1920)
A.04 Betrag der Abhebungen (1830-1920)
A.05 Zuschreibungen und Neueinlagen (1830-1920)
A.06 Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen (1830-1920)
B. Die Ergebnisse der deutschen Sparkassen; in Prozent
B.01 Abhebungen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
B.02 Zuschreibungen und Neueinlagen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
B.03 Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
C. Sparbücher, Einlagebestand und Nachweisungen des zinsbar angelegten Vermögens
C.01 Die Sparbücher und der Einlagenbestand bei den deutschen Sparkassen im Verhältnis zur Einwohnerzahl (1830-1920)
C.02 Nachweisung des zinsbar angelegten Vermögens der preußischen Sparkassen (1856-1920)
A. Die Ergebnisse der deutschen Sparkassen; überhaupt
A.01 Die Anzahl der deutschen Sparkassen (1830-1920)
A.02 Die Anzahl der Sparbücher oder Einleger (1830-1920)
A.03 Bestand der Spareinlagen (1830-1920)
A.04 Betrag der Abhebungen (1830-1920)
A.05 Zuschreibungen und Neueinlagen (1830-1920)
A.06 Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen (1830-1920)
B. Die Ergebnisse der deutschen Sparkassen; in Prozent
B.01 Abhebungen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
B.02 Zuschreibungen und Neueinlagen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
B.03 Überschuss des Zuwachses über die Abhebungen, auf je 100 Mark der Spareinlagen (1830-1920)
C. Sparbücher, Einlagebestand und Nachweisungen des zinsbar angelegten Vermögens
C.01 Die Sparbücher und der Einlagenbestand bei den deutschen Sparkassen im Verhältnis zur Einwohnerzahl (1830-1920)
C.02 Nachweisung des zinsbar angelegten Vermögens der preußischen Sparkassen (1856-1920)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: März 2013
Jahr der Online-Publikation: 1924
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel / Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1924
Bearbeiter in GESIS: Simone Bubel / Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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