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Studien Zeitreihen |
ZA 8541 | Arbeit | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Personal des öffentlichen Dienstes, Deutschland 1871 bis 2010. |
127 Zeitreihen (1850 - 2010) 11 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8541
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Personal des öffentlichen Dienstes, Deutschland 1871 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1850 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1882-2011 [2012]) histat-Datenkompilation online: Personal des öffentlichen Dienstes, Deutschland 1871 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8541
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Personal des öffentlichen Dienstes, Deutschland 1871 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1850 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1882-2011 [2012]) histat-Datenkompilation online: Personal des öffentlichen Dienstes, Deutschland 1871 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8541
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die vorliegende Datenkompilation vermittelt einen historischen Überblick über die Entwicklung des Personals im öffentlichen Dienst anhand der amtlichen Personalstandstatistik. In der Datenkompilation werden die Vollbeschäftigten im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes berücksichtigt. Der unmittelbare öffentliche Dienst umfasst die Gebietskörperschaften (Reich/Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände), die Zweckverbände (ab 1960), die Deutsche Bundesbahn (ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und die Deutsche Bundespost (ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden). Zu dem unmittelbaren öffentlichen Dienst gehören in der Bundesrepublik Deutschland Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen (z.B. Eigen- und Landes- oder Bundesbetriebe). Die Hauptorganisationsbereiche (Aufgabenbereiche) gliedern sich in (a) Kernhaushalt: Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt werden und (b) Sonderrechnungen: aus den Kernhaushalt ausgegliederte rechtlich unselbständige Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (z.B. die kaufmännisch buchenden Krankenhäuser).
Die Personalstandstatistik wurde für sämtliche Gebietskörperschaften erstmals 1925/26 durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen sahen bei der Personalstandstatistik die Erfassung des Personals nach dem Dienstverhältnis vor. Die Beschäftigten werden in dieser Studie nach der Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gegliedert. Bei der Abgrenzung der Dienstverhältnisse liegen für das Reichsgebiet und für das Bundesgebiet weitgehend übereinstimmende Definitionen zugrunde. Demnach sind Beamte Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch das Beamtenrecht geregelt ist und die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen werden (auch Beamte in Ausbildung). Richter waren früher zusammen mit den Beamten ausgewiesen; 1961 bis 1979 wurden sie getrennt dargestellt (Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes); ab dem Berichtsjahr 1980 werden sie wieder zusammen mit den Beamten ausgewiesen. Als Angestellte gelten Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nach dem Angestelltenversicherungsrecht ausüben (einschließlich Angestellte in Ausbildung); auch Angestellte mit Beamtenbesoldung (Dienstordnungsangestellte) rechnen hierzu. Arbeiter sind in privatrechtlichem Dienst- und Vertragsverhältnis beschäftigte Lohnempfänger (einschließlich Auszubildende). Zum Personal des öffentlichen Dienstes zählen ab 1991 auch die Berufs- und Zeitsoldaten.
Die Datenkompilation wird ergänzt durch Übersichtstabellen zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus zwei Forschungsbeiträgen, die als Datenbasis die Ergebnisse aus den Berufszählungen im Deutschen Reich von 1882 bis 1938 verwenden (J. P. Cullity, 1967; R. Eichenberg/K. Singer, 1983).
Die vorliegende Datenkompilation vermittelt einen historischen Überblick über die Entwicklung des Personals im öffentlichen Dienst anhand der amtlichen Personalstandstatistik. In der Datenkompilation werden die Vollbeschäftigten im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes berücksichtigt. Der unmittelbare öffentliche Dienst umfasst die Gebietskörperschaften (Reich/Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände), die Zweckverbände (ab 1960), die Deutsche Bundesbahn (ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und die Deutsche Bundespost (ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden). Zu dem unmittelbaren öffentlichen Dienst gehören in der Bundesrepublik Deutschland Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen (z.B. Eigen- und Landes- oder Bundesbetriebe). Die Hauptorganisationsbereiche (Aufgabenbereiche) gliedern sich in (a) Kernhaushalt: Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt werden und (b) Sonderrechnungen: aus den Kernhaushalt ausgegliederte rechtlich unselbständige Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (z.B. die kaufmännisch buchenden Krankenhäuser).
Die Personalstandstatistik wurde für sämtliche Gebietskörperschaften erstmals 1925/26 durchgeführt. Die gesetzlichen Bestimmungen sahen bei der Personalstandstatistik die Erfassung des Personals nach dem Dienstverhältnis vor. Die Beschäftigten werden in dieser Studie nach der Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gegliedert. Bei der Abgrenzung der Dienstverhältnisse liegen für das Reichsgebiet und für das Bundesgebiet weitgehend übereinstimmende Definitionen zugrunde. Demnach sind Beamte Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch das Beamtenrecht geregelt ist und die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen werden (auch Beamte in Ausbildung). Richter waren früher zusammen mit den Beamten ausgewiesen; 1961 bis 1979 wurden sie getrennt dargestellt (Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes); ab dem Berichtsjahr 1980 werden sie wieder zusammen mit den Beamten ausgewiesen. Als Angestellte gelten Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nach dem Angestelltenversicherungsrecht ausüben (einschließlich Angestellte in Ausbildung); auch Angestellte mit Beamtenbesoldung (Dienstordnungsangestellte) rechnen hierzu. Arbeiter sind in privatrechtlichem Dienst- und Vertragsverhältnis beschäftigte Lohnempfänger (einschließlich Auszubildende). Zum Personal des öffentlichen Dienstes zählen ab 1991 auch die Berufs- und Zeitsoldaten.
Die Datenkompilation wird ergänzt durch Übersichtstabellen zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst aus zwei Forschungsbeiträgen, die als Datenbasis die Ergebnisse aus den Berufszählungen im Deutschen Reich von 1882 bis 1938 verwenden (J. P. Cullity, 1967; R. Eichenberg/K. Singer, 1983).
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland; Deutsches Reich von 1871 bis 1936; Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010.
Deutschland; Deutsches Reich von 1871 bis 1936; Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010.
Quellentypen:
Daten der amtlichen Statistik; für die Vorkriegszeit u. a. Ergebnisse der Berufszählungen.
Daten der amtlichen Statistik; für die Vorkriegszeit u. a. Ergebnisse der Berufszählungen.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(1) Daten der amtlichen Statistik:
Für die Berichtsjahre 1927 bis 1959: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236, S. 237.
Für die Berichtsjahre ab 1960 (bereinigte Daten): Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1982 bis 2003: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 1981 bis Jg. 2002. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 bis 2011: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 2003 bis Jg. 2010. (www.destatis.de)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1951 bis 2011: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Jg. 1950 bis Jg. 2010. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
(2) Ausgewählte Forschungsdaten:
Cullity, J. P., 1967: The Growth of Governmental Employment in Germany, 1882-1950, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Vol. 123 (1967), S. 202 (siehe auch Ambrosius, G., 1990: Staat und Wirtschaft im 20. Jahrhundert. München: Oldenbourg, S. 66).
Eichenberg, R./K. Singer, K., 1983: Government Personnel, in: Flora, P. u.a. (1983): State, Economy, and Society in Western Europe 1815-1975. A Data Handbook in two Volumes. Volume I. The Growth of Mass Democracies and Welfare States. Chapter 5: Government Personnel. Frankfurt/M.: Campus, S. 213 – 215, S. 247-250.
(1) Daten der amtlichen Statistik:
Für die Berichtsjahre 1927 bis 1959: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236, S. 237.
Für die Berichtsjahre ab 1960 (bereinigte Daten): Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1982 bis 2003: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 1981 bis Jg. 2002. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2004 bis 2011: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 2003 bis Jg. 2010. (www.destatis.de)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1951 bis 2011: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland. Jg. 1950 bis Jg. 2010. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
(2) Ausgewählte Forschungsdaten:
Cullity, J. P., 1967: The Growth of Governmental Employment in Germany, 1882-1950, in: Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Vol. 123 (1967), S. 202 (siehe auch Ambrosius, G., 1990: Staat und Wirtschaft im 20. Jahrhundert. München: Oldenbourg, S. 66).
Eichenberg, R./K. Singer, K., 1983: Government Personnel, in: Flora, P. u.a. (1983): State, Economy, and Society in Western Europe 1815-1975. A Data Handbook in two Volumes. Volume I. The Growth of Mass Democracies and Welfare States. Chapter 5: Government Personnel. Frankfurt/M.: Campus, S. 213 – 215, S. 247-250.
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Anmerkungen:
(1) Personalstandstatistik für das Deutsche Reich
Die amtliche Personalstandstatistik des Deutschen Reichs wurde 1925/26 eingeführt (von 1925/26 bis 1930/31 jährlich, dann dreijährlich). Bei der Abgrenzung der Dienstverhältnisse liegen für das Reichsgebiet und für das Bundesgebiet weitgehend übereinstimmende Definitionen zugrunde. Demnach sind Beamte Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch das Beamtenrecht geregelt ist und die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen werden (auch Beamte in Ausbildung). Richter waren früher zusammen mit den Beamten ausgewiesen; 1961 bis 1979 wurden sie getrennt dargestellt (Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes); ab dem Berichtsjahr 1980 werden sie wieder zusammen mit den Beamten ausgewiesen.
Als Angestellte gelten Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nach dem Angestelltenversicherungsrecht ausüben (einschließlich Angestellte in Ausbildung, z.B. Lehrlinge); auch Angestellte mit Bezügen nach einem Besoldungsgesetz rechnen hierzu.
Arbeiter sind in privatrechtlichem Dienst- und Vertragsverhältnis beschäftigte Lohnempfänger (einschließlich Lehrlinge).
Die amtliche Personalstandstatistik des Deutschen Reichs berücksichtigt die Gebietskörperschaften Reich / Länder / Gemeinden/Gv.); das Personal der Betriebe von Bahn sowie Post und Telegraphie wurden nicht in die diese Zählung einbezogen (siehe auch die Tabellen für das Deutsche Reich in Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236f).
(2) Personalstandstatistik für die Bundesrepublik Deutschland
Die Ergebnisse der Personalstandstatistik vermitteln jährlich zum Stichtag einen Überblick über die nach den Dienstverhältnissen gegliederten Beschäftigten des unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienstes.
- 1950: Stichtag 2. September;
- 1951 bis 1973: Stichtag 2. Oktober;
- ab 1974: Stichtag 30. Juni
Der unmittelbare öffentliche Dienst umfasst:
- Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbände (Verwaltung und rechtlich unselbständige Wirtschaftsunternehmen),
- die kommunalen Zweckverbände,
- die Deutsche Bundesbahn (ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und
- bis 1994 die Deutsche Bundespost.
Zum Bereich des mittelbaren öffentlichen Dienstes – der in der vorliegenden Datenkompilation nicht berücksichtigt wird – gehören:
- die Bundesanstalt für Arbeit,
- Die Deutsche Bundesbank,
- die Sozialversicherungsträger und die Träger der Zusatzversorgung von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie
- rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Die Daten dieser Datenkompilation beziehen sich im Folgenden ausschließlich auf die Vollzeitbeschäftigten des unmittelbaren öffentlichen Dienstes.
In der Gliederung der Personalstandstatistik wird die Art des Dienstverhältnisses berücksichtigt: Beamte und Richter, Angestellte, Arbeiter und - ab 1991 - Berufs- und Zeitsoldaten.
Die Berichtsjahre 1950 bis 1954 berücksichtigen im Bereich des Bundes den Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes (siehe Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236; diese Angaben wurden hier zugrunde gelegt). Im Bereich des Bundes wurde das Vollzugspersonal des Bundesgrenzschutzes wieder im Berichtsjahr 1977 erfasst. In den ab 1977 veröffentlichten „Langen Reihen“ zur Entwicklung des Personalstandes wurde das Vollzugspersonal des Bundesgrenzschutzes ebenso wie das ab 1975 erfasste Personal der kommunalen Zweckverbände rückwirkend bis zum Jahr 1960 eingerechnet (siehe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1978: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 1977. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 5).
(3) Begriffserläuterungen zu den in HISTAT zusammengestellten Daten zum Personal im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland
(a) Unmittelbarer öffentlicher Dienst:
Kernhaushalte und Sonderrechnungen des Bundes und der Länder, Gemeinden / Gemeindeverbände (Gebietskörperschaften) und Zweckverbände. Hierzu gehören Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen (z.B. Eigen- und Landesbetriebe) einschließlich der Deutschen Bundesbahn (bis 1993; ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und der Deutschen Bundespost (bis 1994; ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden).
(b) Aufgabenbereich:
Die Hauptorganisationsbereiche gliederten sich bis zu dem Berichtsjahr 1979 in „Verwaltung“ und „Rechtlich unselbständige Wirtschaftsunternehmen“. Diese Grundeinteilung wurde ab dem Berichtsjahr 1980 um die Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen erweitert, die aus den Haushalten der Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden) ausgegliedert wurden. Entsprechend bereinigte Daten einschließlich der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen liegen für die Berichtsjahre 1950 und 1955 sowie ab dem Berichtsjahr 1960 vor. In der vorliegenden Datenkompilation sind für den Zeitraum 1950 bis 1959 die Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen nicht berücksichtigt!
Zur Verwaltung zählen alle Behörden, Gerichte und Einrichtungen (ohne rechtlich selbständige Wirtschaftsunternehmen), für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der kommunalen Zweckverbände Ausgaben und Einnahmen veranschlagt werden. Zu den rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen zählen die Regie- und Eigenbetriebe der öffentlichen Hand.
Krankenhäuser: Hier werden alle Krankenhäuser, die ihr Rechnungswesen auf kaufmännische Buchführung umgestellt haben, nachgewiesen.
(c) Dienstverhältnis:
Bei der Gliederung des Personals im öffentlichen Dienst werden folgende Gruppen von Bediensteten unterschieden:
- Beamte: Bedienstete, die – auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf – durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen worden sind.
Nicht als Beamte zählen: Angestellte, die Bezüge nach einem Besoldungsgesetz erhalten, sowie Kräfte, die in einem öffentlichen Ausbildungsverhältnis stehen (z.B. Dienstanfänger). Dieses Personal wird den Angestellten zugerechnet.
- Richter: Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z.B. Ministerien) tätig sind; auch zu „Richtern auf Probe“ ernannte Gerichtsassessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig Beamte sind.
- Soldaten: Im Bereich des Bundes wurden bis zum dem Berichtsjahr 1990 die aktiven Soldaten der Bundeswehr nicht erfasst. Ab dem Berichtsjahr 1991 werden die Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) in der Personalstatistik des unmittelbaren öffentlichen Dienstes (Bund) nachgewiesen (ohne Grundwehrdienstleistende).
- Angestellte: In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte, die in der Regel in der Rentenversicherung für Angestellte versicherungspflichtig und nicht Lohnempfänger sind, einschließlich Angestellte in Ausbildung. Ab dem Berichtsjahr 1991 einschl. Dienstordnungsangestellte im mittelbaren öffentlichen Dienst.
- Arbeiter: In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte, die Lohnempfänger und in der Rentenversicherung für Arbeiter versicherungspflichtig sind, einschließlich Arbeiter in Ausbildung.
Ab dem Berichtsjahr 2006 werden Angestellte und Arbeiter unter der Kategorie „Arbeitnehmer“ zusammengefasst.
(d) Vollzeitbeschäftigte:
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl beträgt.
(4) Anmerkung zu den A – Tabellen:
Die Daten zum Personal des öffentlichen Dienstes beruhen auf der amtlichen Personalstandstatistik, die in Deutschland ab 1925/26 durchgeführt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sahen bei der Personalstandstatistik die Erfassung des Personals in der Gliederung nach Dienstverhältnis vor. Die Erhebungen erstrecken sich auf das voll- und teilzeitbeschäftigte Personal des unmittelbaren öffentlichen Dienstes (Behörden, Gerichte und Einrichtungen des Reichs/Bundes, Gemeinden/Gemeindeverbände und in der Bundesrepublik Deutschland die Zweckverbände (ab 1960) sowie ab 1950 die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost), des mittelbaren öffentlichen Dienstes (Sozialversicherungsträger unter Bundes- und Landesaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Arbeit und Träger der Zusatzversorgung, und andere rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlich – rechtlicher Rechtsform) und die rechtlich selbständigen Verkehrs- und Versorgungsunternehmen.
In den A – Tabellen wurde nur das vollbeschäftigte Personal des unmittelbaren öffentlichen Dienstes berücksichtigt (Kernhaushalte und Sonderrechnungen des Bundes und der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände (aus den Kernhaushalten ausgegliederte rechtlich unselbständige Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen einschl. der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen), Zweckverbände, Deutsche Bundesbahn (ab 1994 Bundeseisenbahnvermögen), Deutsche Bundespost (ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden).
(5) Anmerkungen zu den Tabellen B.01 und B.02
Tabelle B.01 (J. P. Cullity, 1967):
Die Daten der Tabellen B.01 und B.02 beruhen für die Vorkriegszeit auf den Ergebnissen der amtlichen Berufszählungen von 1875, 1882, 1895, 1907, 1925, 1933 und 1939.
Tabelle B.02 (R. Eichenberg/K. Singer, 1983):
Eichenberg, R./Singer, K., 1983, in: Flora, P. u. a. (1983): State, Economy, and Society in Western Europe 1815-1975. A Data Handbook in two Volumes. Volume I. The Growth of Mass Democracies and Welfare States. Chapter 5: Government Personnel. Frankfurt/M.: Campus, S. 193:
Figures for general government personnel (all levels of government) are generally available for the period 1880 – 1970. Lacking official payroll or staff statistics, the occupational enumerations contained in decennial or quinquennial population censuses have been used as the next best source of employment data. Most European governments began relatively sophisticated occupational censuses between 1860 and 1880. ‘Government employment’ or at least the traditional ‘administrative’ sectors of government has historically been among the five or six major economic sectors in the censuses. However, it is only quite recently, that census results for public employment are reported by level of government.
„… general government employment is defined here as ‘full-time and part-time employees of government at all levels, including those temporally unemployed’.
For mainly methodological reasons, personnel in hospitals, welfare institutions, social insurance agencies, and nationalized industries have not been included.
… Finally data on nationalized industries and public utilities (electricity, gas, and water) have not been included, largely because they are difficult to find and to compare.
The first table gives the data on the total personnel of general government and their functional breakdown into four categories with the following standard definitions:
General administration = ‘civilian employees in public administration, excluding employees in institutions and quasi-public agencies’;
Education = ‘public education, including clergy employed by government’;
Post = ‘Employment in post, telephone, and telegraph, including appropriate ministry’;
Rail = ‘Employment in public transportation (rail and local), including appropriate ministry’ “.
(1) Personalstandstatistik für das Deutsche Reich
Die amtliche Personalstandstatistik des Deutschen Reichs wurde 1925/26 eingeführt (von 1925/26 bis 1930/31 jährlich, dann dreijährlich). Bei der Abgrenzung der Dienstverhältnisse liegen für das Reichsgebiet und für das Bundesgebiet weitgehend übereinstimmende Definitionen zugrunde. Demnach sind Beamte Bedienstete, deren Dienstverhältnis durch das Beamtenrecht geregelt ist und die durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen werden (auch Beamte in Ausbildung). Richter waren früher zusammen mit den Beamten ausgewiesen; 1961 bis 1979 wurden sie getrennt dargestellt (Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes); ab dem Berichtsjahr 1980 werden sie wieder zusammen mit den Beamten ausgewiesen.
Als Angestellte gelten Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nach dem Angestelltenversicherungsrecht ausüben (einschließlich Angestellte in Ausbildung, z.B. Lehrlinge); auch Angestellte mit Bezügen nach einem Besoldungsgesetz rechnen hierzu.
Arbeiter sind in privatrechtlichem Dienst- und Vertragsverhältnis beschäftigte Lohnempfänger (einschließlich Lehrlinge).
Die amtliche Personalstandstatistik des Deutschen Reichs berücksichtigt die Gebietskörperschaften Reich / Länder / Gemeinden/Gv.); das Personal der Betriebe von Bahn sowie Post und Telegraphie wurden nicht in die diese Zählung einbezogen (siehe auch die Tabellen für das Deutsche Reich in Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236f).
(2) Personalstandstatistik für die Bundesrepublik Deutschland
Die Ergebnisse der Personalstandstatistik vermitteln jährlich zum Stichtag einen Überblick über die nach den Dienstverhältnissen gegliederten Beschäftigten des unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Dienstes.
- 1950: Stichtag 2. September;
- 1951 bis 1973: Stichtag 2. Oktober;
- ab 1974: Stichtag 30. Juni
Der unmittelbare öffentliche Dienst umfasst:
- Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbände (Verwaltung und rechtlich unselbständige Wirtschaftsunternehmen),
- die kommunalen Zweckverbände,
- die Deutsche Bundesbahn (ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und
- bis 1994 die Deutsche Bundespost.
Zum Bereich des mittelbaren öffentlichen Dienstes – der in der vorliegenden Datenkompilation nicht berücksichtigt wird – gehören:
- die Bundesanstalt für Arbeit,
- Die Deutsche Bundesbank,
- die Sozialversicherungsträger und die Träger der Zusatzversorgung von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie
- rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.
Die Daten dieser Datenkompilation beziehen sich im Folgenden ausschließlich auf die Vollzeitbeschäftigten des unmittelbaren öffentlichen Dienstes.
In der Gliederung der Personalstandstatistik wird die Art des Dienstverhältnisses berücksichtigt: Beamte und Richter, Angestellte, Arbeiter und - ab 1991 - Berufs- und Zeitsoldaten.
Die Berichtsjahre 1950 bis 1954 berücksichtigen im Bereich des Bundes den Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes (siehe Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 - 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 236; diese Angaben wurden hier zugrunde gelegt). Im Bereich des Bundes wurde das Vollzugspersonal des Bundesgrenzschutzes wieder im Berichtsjahr 1977 erfasst. In den ab 1977 veröffentlichten „Langen Reihen“ zur Entwicklung des Personalstandes wurde das Vollzugspersonal des Bundesgrenzschutzes ebenso wie das ab 1975 erfasste Personal der kommunalen Zweckverbände rückwirkend bis zum Jahr 1960 eingerechnet (siehe Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1978: Fachserie 14, Finanzen und Steuern. Reihe 6, Personal des öffentlichen Dienstes. Jg. 1977. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 5).
(3) Begriffserläuterungen zu den in HISTAT zusammengestellten Daten zum Personal im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland
(a) Unmittelbarer öffentlicher Dienst:
Kernhaushalte und Sonderrechnungen des Bundes und der Länder, Gemeinden / Gemeindeverbände (Gebietskörperschaften) und Zweckverbände. Hierzu gehören Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich unselbständige Einrichtungen (z.B. Eigen- und Landesbetriebe) einschließlich der Deutschen Bundesbahn (bis 1993; ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen) und der Deutschen Bundespost (bis 1994; ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden).
(b) Aufgabenbereich:
Die Hauptorganisationsbereiche gliederten sich bis zu dem Berichtsjahr 1979 in „Verwaltung“ und „Rechtlich unselbständige Wirtschaftsunternehmen“. Diese Grundeinteilung wurde ab dem Berichtsjahr 1980 um die Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen erweitert, die aus den Haushalten der Gebietskörperschaften (Länder, Gemeinden) ausgegliedert wurden. Entsprechend bereinigte Daten einschließlich der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen liegen für die Berichtsjahre 1950 und 1955 sowie ab dem Berichtsjahr 1960 vor. In der vorliegenden Datenkompilation sind für den Zeitraum 1950 bis 1959 die Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen nicht berücksichtigt!
Zur Verwaltung zählen alle Behörden, Gerichte und Einrichtungen (ohne rechtlich selbständige Wirtschaftsunternehmen), für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der kommunalen Zweckverbände Ausgaben und Einnahmen veranschlagt werden. Zu den rechtlich unselbständigen Wirtschaftsunternehmen zählen die Regie- und Eigenbetriebe der öffentlichen Hand.
Krankenhäuser: Hier werden alle Krankenhäuser, die ihr Rechnungswesen auf kaufmännische Buchführung umgestellt haben, nachgewiesen.
(c) Dienstverhältnis:
Bei der Gliederung des Personals im öffentlichen Dienst werden folgende Gruppen von Bediensteten unterschieden:
- Beamte: Bedienstete, die – auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf – durch eine Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen worden sind.
Nicht als Beamte zählen: Angestellte, die Bezüge nach einem Besoldungsgesetz erhalten, sowie Kräfte, die in einem öffentlichen Ausbildungsverhältnis stehen (z.B. Dienstanfänger). Dieses Personal wird den Angestellten zugerechnet.
- Richter: Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z.B. Ministerien) tätig sind; auch zu „Richtern auf Probe“ ernannte Gerichtsassessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig Beamte sind.
- Soldaten: Im Bereich des Bundes wurden bis zum dem Berichtsjahr 1990 die aktiven Soldaten der Bundeswehr nicht erfasst. Ab dem Berichtsjahr 1991 werden die Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) in der Personalstatistik des unmittelbaren öffentlichen Dienstes (Bund) nachgewiesen (ohne Grundwehrdienstleistende).
- Angestellte: In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte, die in der Regel in der Rentenversicherung für Angestellte versicherungspflichtig und nicht Lohnempfänger sind, einschließlich Angestellte in Ausbildung. Ab dem Berichtsjahr 1991 einschl. Dienstordnungsangestellte im mittelbaren öffentlichen Dienst.
- Arbeiter: In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte, die Lohnempfänger und in der Rentenversicherung für Arbeiter versicherungspflichtig sind, einschließlich Arbeiter in Ausbildung.
Ab dem Berichtsjahr 2006 werden Angestellte und Arbeiter unter der Kategorie „Arbeitnehmer“ zusammengefasst.
(d) Vollzeitbeschäftigte:
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl beträgt.
(4) Anmerkung zu den A – Tabellen:
Die Daten zum Personal des öffentlichen Dienstes beruhen auf der amtlichen Personalstandstatistik, die in Deutschland ab 1925/26 durchgeführt wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sahen bei der Personalstandstatistik die Erfassung des Personals in der Gliederung nach Dienstverhältnis vor. Die Erhebungen erstrecken sich auf das voll- und teilzeitbeschäftigte Personal des unmittelbaren öffentlichen Dienstes (Behörden, Gerichte und Einrichtungen des Reichs/Bundes, Gemeinden/Gemeindeverbände und in der Bundesrepublik Deutschland die Zweckverbände (ab 1960) sowie ab 1950 die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost), des mittelbaren öffentlichen Dienstes (Sozialversicherungsträger unter Bundes- und Landesaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Arbeit und Träger der Zusatzversorgung, und andere rechtlich selbständige Einrichtungen in öffentlich – rechtlicher Rechtsform) und die rechtlich selbständigen Verkehrs- und Versorgungsunternehmen.
In den A – Tabellen wurde nur das vollbeschäftigte Personal des unmittelbaren öffentlichen Dienstes berücksichtigt (Kernhaushalte und Sonderrechnungen des Bundes und der Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände (aus den Kernhaushalten ausgegliederte rechtlich unselbständige Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen einschl. der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen), Zweckverbände, Deutsche Bundesbahn (ab 1994 Bundeseisenbahnvermögen), Deutsche Bundespost (ab 1995 durch Privatisierung aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden).
(5) Anmerkungen zu den Tabellen B.01 und B.02
Tabelle B.01 (J. P. Cullity, 1967):
Die Daten der Tabellen B.01 und B.02 beruhen für die Vorkriegszeit auf den Ergebnissen der amtlichen Berufszählungen von 1875, 1882, 1895, 1907, 1925, 1933 und 1939.
Tabelle B.02 (R. Eichenberg/K. Singer, 1983):
Eichenberg, R./Singer, K., 1983, in: Flora, P. u. a. (1983): State, Economy, and Society in Western Europe 1815-1975. A Data Handbook in two Volumes. Volume I. The Growth of Mass Democracies and Welfare States. Chapter 5: Government Personnel. Frankfurt/M.: Campus, S. 193:
Figures for general government personnel (all levels of government) are generally available for the period 1880 – 1970. Lacking official payroll or staff statistics, the occupational enumerations contained in decennial or quinquennial population censuses have been used as the next best source of employment data. Most European governments began relatively sophisticated occupational censuses between 1860 and 1880. ‘Government employment’ or at least the traditional ‘administrative’ sectors of government has historically been among the five or six major economic sectors in the censuses. However, it is only quite recently, that census results for public employment are reported by level of government.
„… general government employment is defined here as ‘full-time and part-time employees of government at all levels, including those temporally unemployed’.
For mainly methodological reasons, personnel in hospitals, welfare institutions, social insurance agencies, and nationalized industries have not been included.
… Finally data on nationalized industries and public utilities (electricity, gas, and water) have not been included, largely because they are difficult to find and to compare.
The first table gives the data on the total personnel of general government and their functional breakdown into four categories with the following standard definitions:
General administration = ‘civilian employees in public administration, excluding employees in institutions and quasi-public agencies’;
Education = ‘public education, including clergy employed by government’;
Post = ‘Employment in post, telephone, and telegraph, including appropriate ministry’;
Rail = ‘Employment in public transportation (rail and local), including appropriate ministry’ “.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst nach dem Dienstverhältnis
A.01a Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte insgesamt (1927-2010)
A.01b Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Beamte und Richter (1927-2010)
A.01c Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Angestellte (1927-2005)
A.01d Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeiter (1927-2005)
A.01e Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Berufs- und Zeitsoldaten (1991-2010)
A.01f Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeitnehmer (1991-2010)
A.02 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost (1950-2010)
A.03 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte nach dem Dienstverhältnis (1950-2010)
B. Ausgewählte Forschungsdaten
B.01 Vollbeschäftigte im öffentlichen Dienst (1882-1939)
B.02 Beschäftigte im öffentlichen Dienst insgesamt: Gebietskörperschaften, Bildung, Post und Bahn (1871-1975)
B.03 Militärpersonal in Deutschland (1850-1970)
A. Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst nach dem Dienstverhältnis
A.01a Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte insgesamt (1927-2010)
A.01b Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Beamte und Richter (1927-2010)
A.01c Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Angestellte (1927-2005)
A.01d Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeiter (1927-2005)
A.01e Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Berufs- und Zeitsoldaten (1991-2010)
A.01f Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte Arbeitnehmer (1991-2010)
A.02 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte der Deutschen Bundesbahn und Deutschen Bundespost (1950-2010)
A.03 Personal im unmittelbaren öffentlichen Dienst: Vollbeschäftigte nach dem Dienstverhältnis (1950-2010)
B. Ausgewählte Forschungsdaten
B.01 Vollbeschäftigte im öffentlichen Dienst (1882-1939)
B.02 Beschäftigte im öffentlichen Dienst insgesamt: Gebietskörperschaften, Bildung, Post und Bahn (1871-1975)
B.03 Militärpersonal in Deutschland (1850-1970)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juni 2012
Jahr der Online-Publikation: 1882-2011
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1882-2011
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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