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Studien Zeitreihen |
ZA 8211 | Städte | Bolenz, Jürgen, Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913 |
251 Zeitreihen (1849 - 1913) 6 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8211
Studientitel: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1849 - 1913
Primärforscher: Bolenz, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Veröffentlichung:
Bolenz, Jürgen, 1965: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913. Versuch einer Interpretation. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Bolenz, Jürgen, (1965 [2005]) Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8211
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1849 - 1913
Primärforscher: Bolenz, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Veröffentlichung:
Bolenz, Jürgen, 1965: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913. Versuch einer Interpretation. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Bolenz, Jürgen, (1965 [2005]) Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8211
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
Mehr
Studienbeschreibung:
Die Studie verfolgt das Ziel, das Wachstum und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg zu erfassen und auf Grund theoretischer Erkenntnisse zu deuten. Zu diesem Zweck wurde erstmalig das gesamte statistische Material über die Gemeindefinanzen vor 1913 gesichtet und systematische ausgewertet. Die Literatur über kommunale Finanzen in dieser Epoche wurde gleichfalls entsprechend gewürdigt. Des Weiteren sollten anhand der gewonnenen Resultate Adolph Wagners These über eine wachsende Staatstätigkeit im Einzelnen geprüft werden. Die besondere Aufmerksamkeit wurde in diesem Zusammenhang auf zwei Behauptungen Adolph Wagners gerichtet, denen die Wissenschaft bis heute mit Skepsis begegnet: 1. auf den mit wachsendem materiellen Wohlstand seiner Meinung nach steigenden Anteil der öffentlichen Ausgaben am Sozialprodukt und 2. auf die säkularen Ursachen, die zur Begründung des „Gesetzes der wachsenden Staatsausgaben“ von ihm mehr oder weniger explizit genannt werden.
Sinn und Zweck dieser Abhandlung war deshalb, einerseits auf einem Teilgebiet der öffentlichen Haushalte die bestehende Lücke in der statistischen Information zu schließen und andererseits einen Beitrag zur beschreibenden Kommunalgeschichte zu leisten.
Ein derartiges Unterfangen hat, vor allem bezüglich der statistischen Daten, mit Widerspruch zu rechnen. Die historischen Quellen blieben nicht rein zufällig wenig bearbeitet. Die Mehrzahl der Autoren sah die amtlichen Erhebungsresultate als unzureichend vergleichbar, mithin als untauglich für eine langfristige Beschreibung der Gemeindeausgaben an. Diese Einwände sind aber nur zum Teil berechtigt. Quellenmaterial liegt in einem größeren Umfange vor, als dies im Schrifttum stets behauptet wurde und auf den ersten Blick zweifelsohne den Anschein hat.
Im Bewusstsein der engen Grenzen, die von den empirisch-statistischen Unterlagen einem derartigen Vorhaben gezogen sind, ließ sich der Autor von der Erwägung leiten, dass auch eine Aufzeichnung, die nicht in jeder Beziehung vollkommen ist, mithelfen kann, wichtige Entwicklungslinien aufzuhellen. Man sollte sich jedoch ihrer Mängel und Beschränkungen bewusst bleiben und nicht Erkenntnisse aus ihr zu ziehen versuchen, die sie nicht vermitteln kann.
Ob die Behauptung Adolph Wagners der Wirklichkeit gerecht wird, diese Frage ist zwar Gegenstand einer reihe von Abhandlungen, jedoch fehlte es bisher – von einer Ausnahme abgesehen – gänzlich an empirischen Untersuchungen über die Ausweitung der öffentlichen Haushalte im vergangenen Jahrhundert. Wie unzureichend die Informationen speziell über den steigenden Aufwand der kommunalen Gebietskörperschaften vor dem ersten Weltkrieg waren, geht aus einer knappen Besprechung der einschlägigen Literatur hervor.
Die Ausführungen haben beweisen, dass nicht nur statistisches Quellenmaterial in größerem Umfange vorliegt, als dies im Schrifttum stets behauptet wird, sondern auch eine umfassende Orientierung über den Anstieg und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben von der Mitte des vergangenen Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg durchaus möglich ist.
Versucht man in groben Zügen die Finanzwirtschaft des 18. Jahrhunderts mit der des 19. Jahrhunderts und diese wiederum mit der des 20. Jahrhunderts zu vergleichen, so tritt wohl neben dem allgemeinen Anstieg öffentlichen Bedarfs seit 1850 am auffälligsten das jeweilige Verhältnis der Kommunal- zu den Staatsfinanzen hervor. Auf eine Zeit weitgehender Autonomie der Städte im späten Mittelalter folgte eine Periode straffer Zentralisation der gesamten öffentlichen Finanzen. Die Städteordnung vom 19. November 1808 leitete sodann eine neue Epoche kommunaler Selbstverwaltung ein. Allerdings blieb die kräftige Entfaltung der städtischen Gemeindewesen, die der Freiherr vom Stein mit seinem Reformwerk erstrebt hatte, anfangs weitgehend aus.
Erst um die Jahrhundertmitte setzte durchgängig in allen Kommunen ein nicht nur extensives, sondern auch intensives Wachstum der Haushalte ein.
In den 64 Jahren von 1849 bis 1913 stieg der nominale Gesamtaufwand von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Deutschland um das Vierundzwanzigfache, der Pro-Kopf-Betrag infolge einer Verdopplung der Einwohnerzahl um das Zwölffache. Selbst wenn wir die Geldwertminderung in Rechnung stellen, verbleibt noch eine Zunahme um mehr als das Neunfache.
Ein „concentration effect“ ist in dieser Periode nicht festzustellen. 1881 entfielen 30, 07 % des gesamten öffentlichen Bedarfs auf die kommunalen Gebietskörperschaften, 1913 hingegen 32,86%. Erst mit dem Weltkrieg trat, wie übrigens auch in Großbritannien und den USA, eine bedeutende Verschiebung der finanziellen Leistungen nach der Seite des Reichs und der Länder ein.
Auch bestätigen die empirischen Resultate, dass der öffentliche Aufwand im spätliberalen, „wilhelminischen“, häufig kritisierten, aber zweifellos durch große Erfolge gekennzeichneten Zeitalter relativ zum steigenden Sozialprodukt zunahm. 1881 betrug der Anteil von Reich, Ländern und Gemeinden am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag 11,4%, 22 Jahre später aber 19,5%. Das weitgehend spekulative „Gesetz der wachsenden Ausdehnung der Staatstätigkeiten“ erweist sich damit für diese Epoche als voll gültig.
Da zu Lebzeiten Adolph Wagners die Daseinsbedingungen des Menschen sich radikaler wandelten als in Jahrhunderten zuvor, befasste sich der Autor ausführlich mit dem eigentlichen Phänomen und säkularen Ereignis seiner Zeit, der Industrialisierung. Sie beginnt ungefähr um die Mitte des 19. Jahrhunderts und ist vor dem Ersten Weltkrieg insofern abgeschlossen, als alle wesentlichen Merkmale einer auf der Trennung und dem Gegensatz von Arbeit und Kapital beruhenden Wirtschafts- und Sozialverfassung deutlich hervorgetreten sind.
Ob die praktischen Probleme, die mit der Umgestaltung der Produktionstechnik, des Nachrichtenwesens, der starken Bevölkerungsvermehrung und der Ballung der Menschen in den Industriezentren entstanden, vornehmlich den Anstieg der öffentlichen Ausgaben verursacht haben oder ob geistig-philosophische Strömungen, die sich in personenrechtlichen Veränderungen, verfassungsrechtlichen Bestrebungen, sozialpolitischen und sozialreformerischen Zielsetzungen niederschlugen, von größerem Einfluss gewesen sind, ist schwer zu entscheiden. Einerseits trugen die unerfreulichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlich-technischen Umbruchs ohne Zweifel zur wachsenden Staatstätigkeit bei, zumal die grundsätzliche Anerkennung des neuen Freiheits- und Persönlichkeitsideals Armut und Not insofern jetzt als Problem erscheinen ließen, als sie nicht auf obrigkeitlichen Befehl, sondern auf die anonymen Mächte der Wirtschaft zurückzuführen waren. Andererseits haben geistig-philosophische Konzeptionen, insbesondere das Weltbild der so genannten Kathedersozialisten, sicherlich eine nachhaltige Wirkung auf die gesellschaftlichen und materiellen Bedingungen ausgeübt. Die Wagnersche These vom relativen Anstieg der öffentlichen Ausgaben ist jedenfalls in hohem Grade ein Ausfluss seiner politischen Überzeugung, der von ihm vertretenen organischen Staatstheorie. Daran ändert auch nichts, dass Wagner alle in seiner Zeit relevanten Antriebskräfte des wachsenden öffentlichen Bedarfs aufzählte.
Aus der Fülle der im Schrifttum wiederholt besprochenen Ursachen steigender Staatsausgaben haben wir zwei Faktoren besonders ausführlich diskutiert. Unsere Berechnungen ergaben, dass der Umfang kommunaler Aufwendungen weit eher von der Einkommenshöhe als vom Grad der Verstädterung bestimmt wird. Die von Brecht in den Vordergrund gerückte Bevölkerungsmassierung ist nur insofern von Einfluss, als sie selbst weitgehend mit einem bestimmten Niveau des materiellen Wahlstandes verbunden ist.
Der Erfassung einzelner Leistungsgebiete der kommunalen Verwaltung sind zwar infolge des Mangels an statistischen unterlagen ganz besonders enge Grenzen gezogen, doch lässt sich auch hier in etwa nachweisen, welche Aufgabenbereiche mit den Wandlungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zwischen 1850 und 1913 an Bedeutung gewannen und welche Aufwandskategorien in den Hintergrund traten.
So fiel beispielsweise die Funktion „Allgemeine Verwaltung“, die 1850 noch die größte Quote des finanziellen Bedarfs der Gemeinden beanspruchte, mit zunehmendem Wirtschaftswachstum immer weniger ins Gewicht. Demgegenüber ist der relative Rückgang der Ausgaben für das Bildungs- und Wohlfahrtswesen nicht nahezu so ausgeprägt und jener auf dem Verkehrssektor nur geringfügig gewesen. Die gewerblichen Betriebe erforderten 1911 im Vergleich zu 1883/84 einen leicht erhöhten Anteil am Gesamtaufwand, während die Leistungen für den Schuldienst vor dem Ersten Weltkrieg am stärksten expandierten. Ihr Anstieg entsprach fast dem Rückgang der auf die Funktionen „Allgemeine Verwaltung“, „Bildungswesen“ sowie „Sozial- und Gesundheitswesen“ entfallenden Quote. Allerdings erhöhte sich der Aufwand für Verzinsung und Tilgung der Gemeindeschulden keineswegs so kontinuierlich wie jener für Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen. Vor allem in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts und um die Jahrhundertwende stieg die Verschuldung infolge des enormen Investitionsbedarfs der Städte ungewöhnlich an. Auch nahm die Anleihefinanzierung nicht proportional zum jeweiligen Budgetumfang zu, sondern die Großstädte verschuldeten sich relativ zu ihrem Haushaltsvolumen weit stärker als die ländlichen Gemeinden.
Außer den statistisch nachweisbaren Verschiebungen in der Aufgabenstruktur kamen die langfristigen Entwicklung der kommunalen Leistungsgebiete sowie die Verlagerungen innerhalb derselben zur Sprache. In einem historischen Überblick erwähnten wir unter anderem, dass die Anfänge städtischer Wohlfahrts- und Bildungsinstitute bis ins späte Mittelalter zurückreichen. Erst im vergangenen Jahrhundert gingen allerdings die den Individuen, Stiftungen und religiösen Gemeinschaften seit alters her obliegenden Leistungen verstärkt auf die „Kommune“, die örtliche Gemeinde, über. Anfangs erfüllten die Gemeindeverwaltungen diese Aufgaben, ohne gesetzlich zu bestimmten Leistungen verpflichtet zu sein. Mit fortschreitender ökonomischer Integration und demographischer Zentralisation erwies sich jedoch eine über das ganze Staatsgebiet gleichmäßig geregelte Organisation als notwendig. Die Normierung des Standards einiger öffentlicher Dienste erhöhte zwangsläufig die Anforderungen an den Haushalt der kleineren Gemeinden. Da bei abnehmender Einwohnerzahl für die verleibende Dorfbevölkerung die progressiv steigenden Kosten der kommunalen Grundausrüstung immer weniger tragbar wurden, unterstützte der Staat die finanzschwachen Gemeinden mittels direkter Zuschüsse. Auch bildete er ehemals staatliche Verwaltungsbezirke zu Selbstverwaltungsverbänden auf kommunaler Ebene aus. Die Provinzen, Kreise, Bezirke und Distrikte übernahmen nicht nur bislang in Staatshand befindliche Einrichtungen, sondern sie erfüllten auch Aufgaben auf dem Wohlfahrts- und Verkehrssektor, welche die finanzielle Leistungskraft der kleineren Gemeinden überstiegen. Trotz dieser Maßnahmen erlebten eigentlich nur die Städte um die Jahrhundertwende eine beispiellose Blüte. Auf dem Lande änderte sich während der ersten Industrialisierungswelle vor 1914 nur wenig. Agrarchemie und Pflanzenzüchtung hatten zwar die Erträge gesteigert, Maschinen vor allem die menschliche Arbeit erleichtert. Aber die Betriebs- und Wirtschaftsweise war im Wesentlichen die alte geblieben. Die Pracht reicher Städte konnte über die Wirklichkeit auf dem flachen Lande, wo 1910 immerhin noch 38,5% der Bevölkerung des Deutschen Reiches lebten, nicht hinwegtäuschen. In den kleineren Landgemeinden waren nicht nur die öffentlichen Leistungen, sowohl was die sanitären Einrichtungen wie die Versorgungsbetriebe, die Gesundheitsfürsorge oder das Volksschulwesen, von höheren Lehranstalten ganz zu schweigen, minimal, das zivilisatorische Gefälle zur Stadt vergrößerte sich auch – absolut wie relativ – auf einigen Gebieten bis zum Ersten Weltkrieg.
Sachliche Gliederung der Tabellen in HISTAT:
Die preußischen Gemeindeausgaben nach den hauptsächlichen Funktionen und Gemeindegrößenklassen
Die Ausgaben preußischer Städte nach den wichtigsten Verwaltungszweigen (1869-1911)
Die Ausgaben für Volksschulen in Preußen (1861-1911)
Der kommunale Aufwand im Deutschen Reich (1881-1913)
Kommunale Ausgaben und Volkseinkommen im Deutschen Reich (1849-1913)
Die kommunalen Ausgaben in Preußen (1849-1913)
Die Studie verfolgt das Ziel, das Wachstum und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg zu erfassen und auf Grund theoretischer Erkenntnisse zu deuten. Zu diesem Zweck wurde erstmalig das gesamte statistische Material über die Gemeindefinanzen vor 1913 gesichtet und systematische ausgewertet. Die Literatur über kommunale Finanzen in dieser Epoche wurde gleichfalls entsprechend gewürdigt. Des Weiteren sollten anhand der gewonnenen Resultate Adolph Wagners These über eine wachsende Staatstätigkeit im Einzelnen geprüft werden. Die besondere Aufmerksamkeit wurde in diesem Zusammenhang auf zwei Behauptungen Adolph Wagners gerichtet, denen die Wissenschaft bis heute mit Skepsis begegnet: 1. auf den mit wachsendem materiellen Wohlstand seiner Meinung nach steigenden Anteil der öffentlichen Ausgaben am Sozialprodukt und 2. auf die säkularen Ursachen, die zur Begründung des „Gesetzes der wachsenden Staatsausgaben“ von ihm mehr oder weniger explizit genannt werden.
Sinn und Zweck dieser Abhandlung war deshalb, einerseits auf einem Teilgebiet der öffentlichen Haushalte die bestehende Lücke in der statistischen Information zu schließen und andererseits einen Beitrag zur beschreibenden Kommunalgeschichte zu leisten.
Ein derartiges Unterfangen hat, vor allem bezüglich der statistischen Daten, mit Widerspruch zu rechnen. Die historischen Quellen blieben nicht rein zufällig wenig bearbeitet. Die Mehrzahl der Autoren sah die amtlichen Erhebungsresultate als unzureichend vergleichbar, mithin als untauglich für eine langfristige Beschreibung der Gemeindeausgaben an. Diese Einwände sind aber nur zum Teil berechtigt. Quellenmaterial liegt in einem größeren Umfange vor, als dies im Schrifttum stets behauptet wurde und auf den ersten Blick zweifelsohne den Anschein hat.
Im Bewusstsein der engen Grenzen, die von den empirisch-statistischen Unterlagen einem derartigen Vorhaben gezogen sind, ließ sich der Autor von der Erwägung leiten, dass auch eine Aufzeichnung, die nicht in jeder Beziehung vollkommen ist, mithelfen kann, wichtige Entwicklungslinien aufzuhellen. Man sollte sich jedoch ihrer Mängel und Beschränkungen bewusst bleiben und nicht Erkenntnisse aus ihr zu ziehen versuchen, die sie nicht vermitteln kann.
Ob die Behauptung Adolph Wagners der Wirklichkeit gerecht wird, diese Frage ist zwar Gegenstand einer reihe von Abhandlungen, jedoch fehlte es bisher – von einer Ausnahme abgesehen – gänzlich an empirischen Untersuchungen über die Ausweitung der öffentlichen Haushalte im vergangenen Jahrhundert. Wie unzureichend die Informationen speziell über den steigenden Aufwand der kommunalen Gebietskörperschaften vor dem ersten Weltkrieg waren, geht aus einer knappen Besprechung der einschlägigen Literatur hervor.
Die Ausführungen haben beweisen, dass nicht nur statistisches Quellenmaterial in größerem Umfange vorliegt, als dies im Schrifttum stets behauptet wird, sondern auch eine umfassende Orientierung über den Anstieg und die Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben von der Mitte des vergangenen Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg durchaus möglich ist.
Versucht man in groben Zügen die Finanzwirtschaft des 18. Jahrhunderts mit der des 19. Jahrhunderts und diese wiederum mit der des 20. Jahrhunderts zu vergleichen, so tritt wohl neben dem allgemeinen Anstieg öffentlichen Bedarfs seit 1850 am auffälligsten das jeweilige Verhältnis der Kommunal- zu den Staatsfinanzen hervor. Auf eine Zeit weitgehender Autonomie der Städte im späten Mittelalter folgte eine Periode straffer Zentralisation der gesamten öffentlichen Finanzen. Die Städteordnung vom 19. November 1808 leitete sodann eine neue Epoche kommunaler Selbstverwaltung ein. Allerdings blieb die kräftige Entfaltung der städtischen Gemeindewesen, die der Freiherr vom Stein mit seinem Reformwerk erstrebt hatte, anfangs weitgehend aus.
Erst um die Jahrhundertmitte setzte durchgängig in allen Kommunen ein nicht nur extensives, sondern auch intensives Wachstum der Haushalte ein.
In den 64 Jahren von 1849 bis 1913 stieg der nominale Gesamtaufwand von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Deutschland um das Vierundzwanzigfache, der Pro-Kopf-Betrag infolge einer Verdopplung der Einwohnerzahl um das Zwölffache. Selbst wenn wir die Geldwertminderung in Rechnung stellen, verbleibt noch eine Zunahme um mehr als das Neunfache.
Ein „concentration effect“ ist in dieser Periode nicht festzustellen. 1881 entfielen 30, 07 % des gesamten öffentlichen Bedarfs auf die kommunalen Gebietskörperschaften, 1913 hingegen 32,86%. Erst mit dem Weltkrieg trat, wie übrigens auch in Großbritannien und den USA, eine bedeutende Verschiebung der finanziellen Leistungen nach der Seite des Reichs und der Länder ein.
Auch bestätigen die empirischen Resultate, dass der öffentliche Aufwand im spätliberalen, „wilhelminischen“, häufig kritisierten, aber zweifellos durch große Erfolge gekennzeichneten Zeitalter relativ zum steigenden Sozialprodukt zunahm. 1881 betrug der Anteil von Reich, Ländern und Gemeinden am volkswirtschaftlichen Gesamtertrag 11,4%, 22 Jahre später aber 19,5%. Das weitgehend spekulative „Gesetz der wachsenden Ausdehnung der Staatstätigkeiten“ erweist sich damit für diese Epoche als voll gültig.
Da zu Lebzeiten Adolph Wagners die Daseinsbedingungen des Menschen sich radikaler wandelten als in Jahrhunderten zuvor, befasste sich der Autor ausführlich mit dem eigentlichen Phänomen und säkularen Ereignis seiner Zeit, der Industrialisierung. Sie beginnt ungefähr um die Mitte des 19. Jahrhunderts und ist vor dem Ersten Weltkrieg insofern abgeschlossen, als alle wesentlichen Merkmale einer auf der Trennung und dem Gegensatz von Arbeit und Kapital beruhenden Wirtschafts- und Sozialverfassung deutlich hervorgetreten sind.
Ob die praktischen Probleme, die mit der Umgestaltung der Produktionstechnik, des Nachrichtenwesens, der starken Bevölkerungsvermehrung und der Ballung der Menschen in den Industriezentren entstanden, vornehmlich den Anstieg der öffentlichen Ausgaben verursacht haben oder ob geistig-philosophische Strömungen, die sich in personenrechtlichen Veränderungen, verfassungsrechtlichen Bestrebungen, sozialpolitischen und sozialreformerischen Zielsetzungen niederschlugen, von größerem Einfluss gewesen sind, ist schwer zu entscheiden. Einerseits trugen die unerfreulichen Begleiterscheinungen des wirtschaftlich-technischen Umbruchs ohne Zweifel zur wachsenden Staatstätigkeit bei, zumal die grundsätzliche Anerkennung des neuen Freiheits- und Persönlichkeitsideals Armut und Not insofern jetzt als Problem erscheinen ließen, als sie nicht auf obrigkeitlichen Befehl, sondern auf die anonymen Mächte der Wirtschaft zurückzuführen waren. Andererseits haben geistig-philosophische Konzeptionen, insbesondere das Weltbild der so genannten Kathedersozialisten, sicherlich eine nachhaltige Wirkung auf die gesellschaftlichen und materiellen Bedingungen ausgeübt. Die Wagnersche These vom relativen Anstieg der öffentlichen Ausgaben ist jedenfalls in hohem Grade ein Ausfluss seiner politischen Überzeugung, der von ihm vertretenen organischen Staatstheorie. Daran ändert auch nichts, dass Wagner alle in seiner Zeit relevanten Antriebskräfte des wachsenden öffentlichen Bedarfs aufzählte.
Aus der Fülle der im Schrifttum wiederholt besprochenen Ursachen steigender Staatsausgaben haben wir zwei Faktoren besonders ausführlich diskutiert. Unsere Berechnungen ergaben, dass der Umfang kommunaler Aufwendungen weit eher von der Einkommenshöhe als vom Grad der Verstädterung bestimmt wird. Die von Brecht in den Vordergrund gerückte Bevölkerungsmassierung ist nur insofern von Einfluss, als sie selbst weitgehend mit einem bestimmten Niveau des materiellen Wahlstandes verbunden ist.
Der Erfassung einzelner Leistungsgebiete der kommunalen Verwaltung sind zwar infolge des Mangels an statistischen unterlagen ganz besonders enge Grenzen gezogen, doch lässt sich auch hier in etwa nachweisen, welche Aufgabenbereiche mit den Wandlungen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens zwischen 1850 und 1913 an Bedeutung gewannen und welche Aufwandskategorien in den Hintergrund traten.
So fiel beispielsweise die Funktion „Allgemeine Verwaltung“, die 1850 noch die größte Quote des finanziellen Bedarfs der Gemeinden beanspruchte, mit zunehmendem Wirtschaftswachstum immer weniger ins Gewicht. Demgegenüber ist der relative Rückgang der Ausgaben für das Bildungs- und Wohlfahrtswesen nicht nahezu so ausgeprägt und jener auf dem Verkehrssektor nur geringfügig gewesen. Die gewerblichen Betriebe erforderten 1911 im Vergleich zu 1883/84 einen leicht erhöhten Anteil am Gesamtaufwand, während die Leistungen für den Schuldienst vor dem Ersten Weltkrieg am stärksten expandierten. Ihr Anstieg entsprach fast dem Rückgang der auf die Funktionen „Allgemeine Verwaltung“, „Bildungswesen“ sowie „Sozial- und Gesundheitswesen“ entfallenden Quote. Allerdings erhöhte sich der Aufwand für Verzinsung und Tilgung der Gemeindeschulden keineswegs so kontinuierlich wie jener für Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen. Vor allem in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts und um die Jahrhundertwende stieg die Verschuldung infolge des enormen Investitionsbedarfs der Städte ungewöhnlich an. Auch nahm die Anleihefinanzierung nicht proportional zum jeweiligen Budgetumfang zu, sondern die Großstädte verschuldeten sich relativ zu ihrem Haushaltsvolumen weit stärker als die ländlichen Gemeinden.
Außer den statistisch nachweisbaren Verschiebungen in der Aufgabenstruktur kamen die langfristigen Entwicklung der kommunalen Leistungsgebiete sowie die Verlagerungen innerhalb derselben zur Sprache. In einem historischen Überblick erwähnten wir unter anderem, dass die Anfänge städtischer Wohlfahrts- und Bildungsinstitute bis ins späte Mittelalter zurückreichen. Erst im vergangenen Jahrhundert gingen allerdings die den Individuen, Stiftungen und religiösen Gemeinschaften seit alters her obliegenden Leistungen verstärkt auf die „Kommune“, die örtliche Gemeinde, über. Anfangs erfüllten die Gemeindeverwaltungen diese Aufgaben, ohne gesetzlich zu bestimmten Leistungen verpflichtet zu sein. Mit fortschreitender ökonomischer Integration und demographischer Zentralisation erwies sich jedoch eine über das ganze Staatsgebiet gleichmäßig geregelte Organisation als notwendig. Die Normierung des Standards einiger öffentlicher Dienste erhöhte zwangsläufig die Anforderungen an den Haushalt der kleineren Gemeinden. Da bei abnehmender Einwohnerzahl für die verleibende Dorfbevölkerung die progressiv steigenden Kosten der kommunalen Grundausrüstung immer weniger tragbar wurden, unterstützte der Staat die finanzschwachen Gemeinden mittels direkter Zuschüsse. Auch bildete er ehemals staatliche Verwaltungsbezirke zu Selbstverwaltungsverbänden auf kommunaler Ebene aus. Die Provinzen, Kreise, Bezirke und Distrikte übernahmen nicht nur bislang in Staatshand befindliche Einrichtungen, sondern sie erfüllten auch Aufgaben auf dem Wohlfahrts- und Verkehrssektor, welche die finanzielle Leistungskraft der kleineren Gemeinden überstiegen. Trotz dieser Maßnahmen erlebten eigentlich nur die Städte um die Jahrhundertwende eine beispiellose Blüte. Auf dem Lande änderte sich während der ersten Industrialisierungswelle vor 1914 nur wenig. Agrarchemie und Pflanzenzüchtung hatten zwar die Erträge gesteigert, Maschinen vor allem die menschliche Arbeit erleichtert. Aber die Betriebs- und Wirtschaftsweise war im Wesentlichen die alte geblieben. Die Pracht reicher Städte konnte über die Wirklichkeit auf dem flachen Lande, wo 1910 immerhin noch 38,5% der Bevölkerung des Deutschen Reiches lebten, nicht hinwegtäuschen. In den kleineren Landgemeinden waren nicht nur die öffentlichen Leistungen, sowohl was die sanitären Einrichtungen wie die Versorgungsbetriebe, die Gesundheitsfürsorge oder das Volksschulwesen, von höheren Lehranstalten ganz zu schweigen, minimal, das zivilisatorische Gefälle zur Stadt vergrößerte sich auch – absolut wie relativ – auf einigen Gebieten bis zum Ersten Weltkrieg.
Sachliche Gliederung der Tabellen in HISTAT:
Die preußischen Gemeindeausgaben nach den hauptsächlichen Funktionen und Gemeindegrößenklassen
Die Ausgaben preußischer Städte nach den wichtigsten Verwaltungszweigen (1869-1911)
Die Ausgaben für Volksschulen in Preußen (1861-1911)
Der kommunale Aufwand im Deutschen Reich (1881-1913)
Kommunale Ausgaben und Volkseinkommen im Deutschen Reich (1849-1913)
Die kommunalen Ausgaben in Preußen (1849-1913)
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Gemeindeausgaben, Ausgaben der Städte, Kommunalausgaben und Ausgaben für Volksschulen in Preußen.
Kommunalaufwand und Kommunalausgaben im Deutschen Reich.
Gemeindeausgaben, Ausgaben der Städte, Kommunalausgaben und Ausgaben für Volksschulen in Preußen.
Kommunalaufwand und Kommunalausgaben im Deutschen Reich.
Mehr
Quellentypen:
Einzelpublikationen.
A. Statistisches Quellen:
Badische Schulstatistik; Beiträge zur Arbeiterstatistik; Beiträge zur Statistik des Herzogtums Braunschweig; Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern; Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogtums Baden; Berliner Statistik; Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches; Ergänzungshefte zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus; Jahrbuch für Bremische Statistik; Jahrbuch für die Amtliche Statistik des Preußischen Staates; Mitteilungen des Württembergischen Königlichen Statistischen Landesamtes; Preußische Statistik; Statistik der Bundesrepublik Deutschland; Statistik des Deutschen reiches; Statistisches Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1907; Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg; Statistisches Handbuch für den Preußischen Staat; Statistisches Jahrbuch Deutscher Städte; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich; Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland; Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden; Statistisches Jahrbuch für Elsaß-Lothringen; Statistisches Jahrbuch für das Königreich Bayern; Statistisches Jahrbuch für den Preußischen Staat; Statistische Nachrichten über das Großherzogtum Oldenburg; Tabellen und amtliche Nachrichten über den preußischen Staat für das Jahr 1849, Bd. 4, Berlin 1853; Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde; Zeitschrift des Bayrischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik.
B. Regierungsblätter und Parlamentsberichte:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier und Koblenz; Amtsblatt des Ministerium des Innern im Königreich Bayern; Anlagen zu den Stenographischen Berichten über die Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses; Drucksachen des Reichstages; Drucksachen der Verhandlungen der Provinziallandtage der Provinzen Ostpreußen, Posen, Schlesien, Sachsen und Brandenburg; Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt; Kreis-Amtsblatt für den Kreis Oberbayern; Ministerialblatt für Kirchen- und Schulangelegenheiten im Königreich Bayern; Regierungsblatt für das Königreich Bayern; Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Bayern; Verhandlungen der Kammer der Reichsräte des bayrischen Landtag; Verhandlungen des Kommunallandtages des Regierungsbezirkes Wiesbaden; Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden.
C. Denk- und Festschriften:
Bayerns Entwicklung nach den Ergebnissen der amtlichen Statistik seit 1840, München 1915. Das Großherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt, 2. Aufl., Karlsruhe 1912. Denkschrift über die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens vom Jahre 1817 bis 1860, Berlin 1869. Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen, zusammengestellt im Reichsschatzamt, Berlin 1908; Teil I, Das Finanzwesen der öffentlichen Körperschaften Deutschlands; Teil II: Die Finanzen von Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Russland, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika. Die provinzielle Selbstverwaltung in Schlesien 1876-1925, Breslau 1927. Festschrift des Königlichen Preußischen Statistischen Bureaus zur Jahrhundertfeier seines Bestehens, Berlin 1905. Festschrift des Landkreises Düsseldorf zur Eröffnung des neuen Gebäudes der Kreissparkasse und zum 25jährigen Jubiläum des Kreisausschusses für den Landkreis Düsseldorf, Düsseldorf 1913. Fünfzig Jahre Provinzialverband von Pommern, Stettin 1926. Sechzig Jahre Hannoversche Provinzialverwaltung, Hannover 1928. Statistik über die Tätigkeit der Kreise in den Jahren 1865 bis einschließlich 1910, Heidelberg 1910.
D: Sonstige:
Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Altona in den Jahren 1863 bis 1900, Altona 1906. Budget Structure and Classification of Government Accounts, United Nations publication, sales number 1951, XVI, 3. Der versteckte öffentliche Bedarf. Bericht über eine Untersuchung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln, Köln 1951.
Einzelpublikationen.
A. Statistisches Quellen:
Badische Schulstatistik; Beiträge zur Arbeiterstatistik; Beiträge zur Statistik des Herzogtums Braunschweig; Beiträge zur Statistik des Königreichs Bayern; Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogtums Baden; Berliner Statistik; Einzelschriften zur Statistik des Deutschen Reiches; Ergänzungshefte zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus; Jahrbuch für Bremische Statistik; Jahrbuch für die Amtliche Statistik des Preußischen Staates; Mitteilungen des Württembergischen Königlichen Statistischen Landesamtes; Preußische Statistik; Statistik der Bundesrepublik Deutschland; Statistik des Deutschen reiches; Statistisches Handbuch für das Deutsche Reich, Berlin 1907; Statistisches Handbuch für das Königreich Württemberg; Statistisches Handbuch für den Preußischen Staat; Statistisches Jahrbuch Deutscher Städte; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich; Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland; Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden; Statistisches Jahrbuch für Elsaß-Lothringen; Statistisches Jahrbuch für das Königreich Bayern; Statistisches Jahrbuch für den Preußischen Staat; Statistische Nachrichten über das Großherzogtum Oldenburg; Tabellen und amtliche Nachrichten über den preußischen Staat für das Jahr 1849, Bd. 4, Berlin 1853; Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde; Zeitschrift des Bayrischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Sächsischen Statistischen Bureaus (Landesamtes); Zeitschrift des Vereins für deutsche Statistik.
B. Regierungsblätter und Parlamentsberichte:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier und Koblenz; Amtsblatt des Ministerium des Innern im Königreich Bayern; Anlagen zu den Stenographischen Berichten über die Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses; Drucksachen des Reichstages; Drucksachen der Verhandlungen der Provinziallandtage der Provinzen Ostpreußen, Posen, Schlesien, Sachsen und Brandenburg; Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt; Kreis-Amtsblatt für den Kreis Oberbayern; Ministerialblatt für Kirchen- und Schulangelegenheiten im Königreich Bayern; Regierungsblatt für das Königreich Bayern; Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten des Königreichs Bayern; Verhandlungen der Kammer der Reichsräte des bayrischen Landtag; Verhandlungen des Kommunallandtages des Regierungsbezirkes Wiesbaden; Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden.
C. Denk- und Festschriften:
Bayerns Entwicklung nach den Ergebnissen der amtlichen Statistik seit 1840, München 1915. Das Großherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt, 2. Aufl., Karlsruhe 1912. Denkschrift über die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens vom Jahre 1817 bis 1860, Berlin 1869. Denkschriftenband zur Begründung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend Änderungen im Finanzwesen, zusammengestellt im Reichsschatzamt, Berlin 1908; Teil I, Das Finanzwesen der öffentlichen Körperschaften Deutschlands; Teil II: Die Finanzen von Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Japan, Österreich-Ungarn, Russland, der Schweiz, den Vereinigten Staaten von Amerika. Die provinzielle Selbstverwaltung in Schlesien 1876-1925, Breslau 1927. Festschrift des Königlichen Preußischen Statistischen Bureaus zur Jahrhundertfeier seines Bestehens, Berlin 1905. Festschrift des Landkreises Düsseldorf zur Eröffnung des neuen Gebäudes der Kreissparkasse und zum 25jährigen Jubiläum des Kreisausschusses für den Landkreis Düsseldorf, Düsseldorf 1913. Fünfzig Jahre Provinzialverband von Pommern, Stettin 1926. Sechzig Jahre Hannoversche Provinzialverwaltung, Hannover 1928. Statistik über die Tätigkeit der Kreise in den Jahren 1865 bis einschließlich 1910, Heidelberg 1910.
D: Sonstige:
Bericht über die Gemeindeverwaltung der Stadt Altona in den Jahren 1863 bis 1900, Altona 1906. Budget Structure and Classification of Government Accounts, United Nations publication, sales number 1951, XVI, 3. Der versteckte öffentliche Bedarf. Bericht über eine Untersuchung des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln, Köln 1951.
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
HISTAT-Tabelle: Kommunale Ausgaben und Volkseinkommen im Deutschen Reich (1849-1913):
Statistisches Handbuch für das Deutsche Reich, Erster Teil, Berlin 1907, S. 5ff.; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 36. Jg. (1915), S. 3; Jacobs, A./Richter, H., Die Großhandelspreise in Deutschland von 1792 bis 1934, Sonderheft des Instituts für Konjunkturforschung, Nr. 37, Berlin 1935, S. 78f.; Hoffmann, W. G./Müller, J. H., Das deutsche Volkseinkommen 1851-1857, Tübingen 1959, S. 14f.
HISTAT-Tabelle: Der kommunale Aufwand im Deutschen Reich (1881-1913):
Andic, S. und Veverka, J., The Growth of Government Expenditure in Germany since the Unification, in: Finanzarchiv, NF, Bd. 23, 2 (1964), S. 244ff.
HISTAT-Tabelle: Die Ausgaben preußischer Städte nach den wichtigsten Verwaltungszweigen (1869-1911) und
HISTAT-Tabelle: Die preußischen Gemeindeausgaben nach den hauptsächlichen Funktionen und Gemeindegrößenklassen (1883/1911):
Herrfurth, L., Die Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögens- und Schuldenstand der preußischen Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern, 6. Erg. H. zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus 1879; Herrfurth, L./Tzschoppe, W. v., Die Einnahmen und Ausgaben der preußischen Städte und Landgemeinden sowie das Sollaufkommen an direkten Staatssteuern, Kreis-, Provinzial-, Schul- und Kirchensteuern in denselben für das Jahr 1883/84, 16. Erg. H. zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus 1884; Anlagen zu der Begründung des Entwurfs eines Kommunalabgabengesetzes, Aktenstück Nr. 7 der Anlagen zu den stenographischen Berichten über die Verhandlungen des Preußischen Abgeordnetenhauses 1892/93, Bd. 2; Preußische Statistik, Heft 243 (Staat), Einleitung S. 58 bis 61.
Tabelle: Die Ausgaben für Volksschulen in Preußen (1861-1911):
Statistisches Handbuch für den preußischen Staat, Bd. 1, Berlin 1888, S. 419 – 425; Statistisches Handbuch für den Preußischen Staat, Bd. 4, Berlin 1903, S. 419f; Preußische Statistik, Heft 231, Teil I, Berlin 1913, S. 106 u. 138.
HISTAT-Tabelle: Kommunale Ausgaben und Volkseinkommen im Deutschen Reich (1849-1913):
Statistisches Handbuch für das Deutsche Reich, Erster Teil, Berlin 1907, S. 5ff.; Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 36. Jg. (1915), S. 3; Jacobs, A./Richter, H., Die Großhandelspreise in Deutschland von 1792 bis 1934, Sonderheft des Instituts für Konjunkturforschung, Nr. 37, Berlin 1935, S. 78f.; Hoffmann, W. G./Müller, J. H., Das deutsche Volkseinkommen 1851-1857, Tübingen 1959, S. 14f.
HISTAT-Tabelle: Der kommunale Aufwand im Deutschen Reich (1881-1913):
Andic, S. und Veverka, J., The Growth of Government Expenditure in Germany since the Unification, in: Finanzarchiv, NF, Bd. 23, 2 (1964), S. 244ff.
HISTAT-Tabelle: Die Ausgaben preußischer Städte nach den wichtigsten Verwaltungszweigen (1869-1911) und
HISTAT-Tabelle: Die preußischen Gemeindeausgaben nach den hauptsächlichen Funktionen und Gemeindegrößenklassen (1883/1911):
Herrfurth, L., Die Einnahmen und Ausgaben sowie der Vermögens- und Schuldenstand der preußischen Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern, 6. Erg. H. zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus 1879; Herrfurth, L./Tzschoppe, W. v., Die Einnahmen und Ausgaben der preußischen Städte und Landgemeinden sowie das Sollaufkommen an direkten Staatssteuern, Kreis-, Provinzial-, Schul- und Kirchensteuern in denselben für das Jahr 1883/84, 16. Erg. H. zur Zeitschrift des Preußischen Statistischen Bureaus 1884; Anlagen zu der Begründung des Entwurfs eines Kommunalabgabengesetzes, Aktenstück Nr. 7 der Anlagen zu den stenographischen Berichten über die Verhandlungen des Preußischen Abgeordnetenhauses 1892/93, Bd. 2; Preußische Statistik, Heft 243 (Staat), Einleitung S. 58 bis 61.
Tabelle: Die Ausgaben für Volksschulen in Preußen (1861-1911):
Statistisches Handbuch für den preußischen Staat, Bd. 1, Berlin 1888, S. 419 – 425; Statistisches Handbuch für den Preußischen Staat, Bd. 4, Berlin 1903, S. 419f; Preußische Statistik, Heft 231, Teil I, Berlin 1913, S. 106 u. 138.
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Anmerkungen:
Auszug aus:
Bolenz, Jürgen, 1965: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913. Versuch einer Interpretation. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br., S. 4-21.
„Wir leiten die Untersuchung ein, indem wir uns kursorisch mit den Wandlungen der städtischen Haushalte im späten Mittelalter und im absolutistischen Territorialstaat befassen. Es geht dabei lediglich um die allgemeinen Tendenzen in Umfang und Zusammensetzung der Gemeindeausgaben, da wir der Meinung sind, mit diesen Bemerkungen einen nützlichen Hintergrund für die Betrachtung der „modernen“ Verhältnisse zu bieten.
Im Anschluss daran wenden wir uns der neuzeitlichen Epoche kommunaler Entwicklung zu, die zwar ideengeschichtlich mit den Reformen des Freiherrn vom Stein einsetzt, aber erst mit der gewaltigen Entfaltung von Wirtschaft und Verkehr auch im Haushalt der Gemeinden ihren Niederschlag findet. Die mit dem Wandlungsprozeß des gesellschaftlichen Lebens einsetzenden Ausweitung der Gemeindeaufgaben bahnt sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts an, erhält von der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 einen kräftigen Impuls und steigert sich sodann bis 1913 in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß. Diesem Zeitabschnitt von 1849 bis 1913 ist unsere eigentliche Untersuchung gewidmet […]“
„Das finanzstatistische Quellenmaterial grenzt die vorliegende Studie mehr oder weniger zeitlich ab. Die empirischen Unterlagen bestimmen auch, welche Jahre wir im Einzelnen erörtern. In Anlehnung an die preußischen Ergebnisse wird jedoch der Versuch unternommen, annäherungsweise die Entwicklung der kommunalen Ausgaben im Deutschen reich von 1849 bis 1913 anzugeben. Unter regionalen Gesichtspunkten beziehen wir uns sowohl für das Deutsche Reich, wie für die Einzelstaaten [Preußen, Bayern und Baden] auf den jeweiligen Gebietsumfang im Erhebungsjahr […]“
„Unter kommunalen Körperschaften verstehen wir in dieser Schrift einmal die Gemeinden im eigentlichen Sinne, die zumeist nach der Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse in Städte und Landgemeinden unterteilt werden. Weiterhin umschließt der Terminus die so genannten kommunalen Körperschaften höherer Ordnung, die, in den einzelnen Ländern mehr oder weniger häufig gegliedert, als Provinzen, Kreise, Distrikte, Bezirke oder Ämter das Zwischenglied im staatlichen Verwaltungsaufbau bilden. Weder in ihrer Bezeichnung noch ihrer Funktion stimmten sie im Amtsorganismus der einzelnen deutschen Staaten überein […]“
„Vor allem in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts sah sich der Staat infolge des enormen Anstiegs der öffentlichen Ausgaben, dem die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde nicht mehr gewachsen war, gezwungen, eine Verteilung der Aktivitäten auf überlokale Verbände einzuleiten. Ihr Standort zwischen Staat und Gemeinden bedingte in der Finanzstruktur eine enge Verflechtung mit beiden Gebietskörperschaften, namentlich in Form von Zuweisungen und Zuschüssen. Die finanzielle Verknüpfung nach zwei Seiten bereitet bei der Bearbeitung des finanzstatistischen Materials außerordentliche Schwierigkeiten und kann auch nicht voll befriedigend gelöst werden […]“
„Auch im Zusammenhang mit dem zu verwendenden Begriff der Ausgabe treten einige Fragen auf, die vor Eintritt in die Analyse der Klärung bedürfen. Zunächst können zu einer Darstellung der Aufwandsentwicklung grundsätzlich sowohl die Soll-Ausgaben der Haushaltspläne wie die Ist-Ausgaben der Haushaltsrechnungen gewählt werden. Von beiden Möglichkeiten räumen wir dem Rechnungs-Ist den Vorzug ein, da in ihm das tatsächliche Ausgabenbild, das heißt, auch die während einer Haushaltsperiode eintretenden Veränderungen – speziell im außerordentlichen Etat - erscheint. Trotzdem sind wir häufig gezwungen, auch die Haushaltspläne auszuwerten, sollen nicht die ohnehin spärlichen statistischen Unterlagen teilweise ungenutzt bleiben […]“
„Die Entscheidung zugunsten einer grundsätzlichen Verwendung des finanzstatistischen Begriffs der ‚Unmittelbaren Ausgaben’ schließt die Notwendigkeit einer so genannten Bereinigung von der Ausgabenseite her ein, das heißt, die Eliminierung jener Beträge, die zwar rechnungsmäßiger Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft sind, indes nicht der direkten Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Dabei kann es sich einfach um durchlaufenden Posten handeln, so um Provinzialsteuern, die zwar von den Gemeinden vereinnahmt werden, aber an die Provinzialverbände abzuführen sind, oder um Zuweisungen, die aus den eigenen Einnahmen (etwa der Gemeinde an die Provinzen) geleistet werden […]“
„Wenn auch in Preußen, im Gegensatz zu Sachsen, keine getrennten Budgets für politische Gemeinden, Armen- und Schulgemeinden geführt werden, so spielen doch die Schul- und Armenverbände, die als Zweckverbände ‚konstruiert’ sind, um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts noch eine große Rolle; ihre Aufwendungen werden später allerdings zunehmend in den Gemeindehaushalt übernommen. Sie durchgängig in ihrer finanziellen Bedeutung genau zu veranschlagen, ist nicht möglich […]“
„Der statistisch nachgewiesene Verwaltungszweig‚ gewerbliche und gemeinnützige Anstalten’ erwirtschaftete […] im großen und ganzen immer einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben. Da er somit keinen Nettoaufwand verursachte, lassen wir ihn in der Wachstumsanalyse unberücksichtigt […]“
„Unter Wachstum der kommunalen Ausgaben sollen folgende Relationen verstanden werden: 1. Zunahme der Gesamtausgaben; 2. Anstieg des Pro-Kopf-Aufwandes; 3. Erhöhung des Pro-Kopf-Betrages unter Ausschaltung der Geldwertänderungen und 4. Steigender Anteil der kommunalen Ausgaben am Volkseinkommen. […] Im Allgemeinen ist es üblich, das Wachstum der öffentlichen Haushalte in Form der Pro-Kopf-Ausgaben zu erfassen. Ein Durchschnittswert solcher Art wird dann etwas unbefriedigend sein, wenn sich das Ausmaß, in welchem bestimmte Gruppen der Bevölkerung an den öffentlichen Leistungen partizipieren, in der betrachteten Periode wesentlich ändert. Obgleich solche Verschiebungen im Zeitraum von 1849 bis 1913 nicht vorkommen, beziehen wir nach Möglichkeit den Aufwand bestimmter Verwaltungsgebiete sowohl auf die ‚Empfängergruppe’ wie auf die Gesamtbevölkerung. Eine Verfeinerung dieser Art lässt erkennen, ob sich beispielsweise die Ausgaben pro Schüler erhöht haben oder die gestiegenen Kosten einfach mit einer wachsenden Zahl schulpflichtiger Kinder zu erklären sind; mit anderen Worten, ob es sich auf diesem Teilgebiet um ein intensives oder extensives Wachstum handelt. Inwieweit allerdings auch von einer realen Zunahme der öffentlichen Leistungen gesprochen werden kann, geht erst aus einer entsprechenden Berücksichtigung der Geldwertschwankungen hervor […]“
„[Im Rahmen der Strukturbetrachtung geht es uns] um die Zurückführung der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen des kommunalen Lebens auf ihre typische und gemeinsame Gestalt in funktionaler Hinsicht, das heißt, um die Erfassung der großen Leistungsgebiete kommunaler Tätigkeit: Allgemeine Verwaltung, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits-, Verkehrswesen, gewerbliche Anlagen und Schuldendienst.“
„Der bezüglich der Entwicklung von Reichs- und Länderausgaben gangbare Weg, durch Rückgriff auf die einzelnen Etats eine näherungsweise Errechnung der Konsum-, Investitions- und Transferausgaben vorzunehmen, lässt sich für die unübersehbare Zahl kommunaler Körperschaften nicht einschlagen. Wir können lediglich eine funktionale Detaillierung der kommunalen Betätigung vornehmen.“
Auszug aus:
Bolenz, Jürgen, 1965: Wachstum und Strukturwandlungen der kommunalen Ausgaben in Deutschland 1849-1913. Versuch einer Interpretation. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der staatswissenschaftlichen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg i. Br., S. 4-21.
„Wir leiten die Untersuchung ein, indem wir uns kursorisch mit den Wandlungen der städtischen Haushalte im späten Mittelalter und im absolutistischen Territorialstaat befassen. Es geht dabei lediglich um die allgemeinen Tendenzen in Umfang und Zusammensetzung der Gemeindeausgaben, da wir der Meinung sind, mit diesen Bemerkungen einen nützlichen Hintergrund für die Betrachtung der „modernen“ Verhältnisse zu bieten.
Im Anschluss daran wenden wir uns der neuzeitlichen Epoche kommunaler Entwicklung zu, die zwar ideengeschichtlich mit den Reformen des Freiherrn vom Stein einsetzt, aber erst mit der gewaltigen Entfaltung von Wirtschaft und Verkehr auch im Haushalt der Gemeinden ihren Niederschlag findet. Die mit dem Wandlungsprozeß des gesellschaftlichen Lebens einsetzenden Ausweitung der Gemeindeaufgaben bahnt sich um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts an, erhält von der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 einen kräftigen Impuls und steigert sich sodann bis 1913 in einem bis dahin nicht gekannten Ausmaß. Diesem Zeitabschnitt von 1849 bis 1913 ist unsere eigentliche Untersuchung gewidmet […]“
„Das finanzstatistische Quellenmaterial grenzt die vorliegende Studie mehr oder weniger zeitlich ab. Die empirischen Unterlagen bestimmen auch, welche Jahre wir im Einzelnen erörtern. In Anlehnung an die preußischen Ergebnisse wird jedoch der Versuch unternommen, annäherungsweise die Entwicklung der kommunalen Ausgaben im Deutschen reich von 1849 bis 1913 anzugeben. Unter regionalen Gesichtspunkten beziehen wir uns sowohl für das Deutsche Reich, wie für die Einzelstaaten [Preußen, Bayern und Baden] auf den jeweiligen Gebietsumfang im Erhebungsjahr […]“
„Unter kommunalen Körperschaften verstehen wir in dieser Schrift einmal die Gemeinden im eigentlichen Sinne, die zumeist nach der Ordnung ihrer Rechtsverhältnisse in Städte und Landgemeinden unterteilt werden. Weiterhin umschließt der Terminus die so genannten kommunalen Körperschaften höherer Ordnung, die, in den einzelnen Ländern mehr oder weniger häufig gegliedert, als Provinzen, Kreise, Distrikte, Bezirke oder Ämter das Zwischenglied im staatlichen Verwaltungsaufbau bilden. Weder in ihrer Bezeichnung noch ihrer Funktion stimmten sie im Amtsorganismus der einzelnen deutschen Staaten überein […]“
„Vor allem in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts sah sich der Staat infolge des enormen Anstiegs der öffentlichen Ausgaben, dem die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinde nicht mehr gewachsen war, gezwungen, eine Verteilung der Aktivitäten auf überlokale Verbände einzuleiten. Ihr Standort zwischen Staat und Gemeinden bedingte in der Finanzstruktur eine enge Verflechtung mit beiden Gebietskörperschaften, namentlich in Form von Zuweisungen und Zuschüssen. Die finanzielle Verknüpfung nach zwei Seiten bereitet bei der Bearbeitung des finanzstatistischen Materials außerordentliche Schwierigkeiten und kann auch nicht voll befriedigend gelöst werden […]“
„Auch im Zusammenhang mit dem zu verwendenden Begriff der Ausgabe treten einige Fragen auf, die vor Eintritt in die Analyse der Klärung bedürfen. Zunächst können zu einer Darstellung der Aufwandsentwicklung grundsätzlich sowohl die Soll-Ausgaben der Haushaltspläne wie die Ist-Ausgaben der Haushaltsrechnungen gewählt werden. Von beiden Möglichkeiten räumen wir dem Rechnungs-Ist den Vorzug ein, da in ihm das tatsächliche Ausgabenbild, das heißt, auch die während einer Haushaltsperiode eintretenden Veränderungen – speziell im außerordentlichen Etat - erscheint. Trotzdem sind wir häufig gezwungen, auch die Haushaltspläne auszuwerten, sollen nicht die ohnehin spärlichen statistischen Unterlagen teilweise ungenutzt bleiben […]“
„Die Entscheidung zugunsten einer grundsätzlichen Verwendung des finanzstatistischen Begriffs der ‚Unmittelbaren Ausgaben’ schließt die Notwendigkeit einer so genannten Bereinigung von der Ausgabenseite her ein, das heißt, die Eliminierung jener Beträge, die zwar rechnungsmäßiger Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft sind, indes nicht der direkten Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Dabei kann es sich einfach um durchlaufenden Posten handeln, so um Provinzialsteuern, die zwar von den Gemeinden vereinnahmt werden, aber an die Provinzialverbände abzuführen sind, oder um Zuweisungen, die aus den eigenen Einnahmen (etwa der Gemeinde an die Provinzen) geleistet werden […]“
„Wenn auch in Preußen, im Gegensatz zu Sachsen, keine getrennten Budgets für politische Gemeinden, Armen- und Schulgemeinden geführt werden, so spielen doch die Schul- und Armenverbände, die als Zweckverbände ‚konstruiert’ sind, um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts noch eine große Rolle; ihre Aufwendungen werden später allerdings zunehmend in den Gemeindehaushalt übernommen. Sie durchgängig in ihrer finanziellen Bedeutung genau zu veranschlagen, ist nicht möglich […]“
„Der statistisch nachgewiesene Verwaltungszweig‚ gewerbliche und gemeinnützige Anstalten’ erwirtschaftete […] im großen und ganzen immer einen Überschuss der Einnahmen gegenüber den Ausgaben. Da er somit keinen Nettoaufwand verursachte, lassen wir ihn in der Wachstumsanalyse unberücksichtigt […]“
„Unter Wachstum der kommunalen Ausgaben sollen folgende Relationen verstanden werden: 1. Zunahme der Gesamtausgaben; 2. Anstieg des Pro-Kopf-Aufwandes; 3. Erhöhung des Pro-Kopf-Betrages unter Ausschaltung der Geldwertänderungen und 4. Steigender Anteil der kommunalen Ausgaben am Volkseinkommen. […] Im Allgemeinen ist es üblich, das Wachstum der öffentlichen Haushalte in Form der Pro-Kopf-Ausgaben zu erfassen. Ein Durchschnittswert solcher Art wird dann etwas unbefriedigend sein, wenn sich das Ausmaß, in welchem bestimmte Gruppen der Bevölkerung an den öffentlichen Leistungen partizipieren, in der betrachteten Periode wesentlich ändert. Obgleich solche Verschiebungen im Zeitraum von 1849 bis 1913 nicht vorkommen, beziehen wir nach Möglichkeit den Aufwand bestimmter Verwaltungsgebiete sowohl auf die ‚Empfängergruppe’ wie auf die Gesamtbevölkerung. Eine Verfeinerung dieser Art lässt erkennen, ob sich beispielsweise die Ausgaben pro Schüler erhöht haben oder die gestiegenen Kosten einfach mit einer wachsenden Zahl schulpflichtiger Kinder zu erklären sind; mit anderen Worten, ob es sich auf diesem Teilgebiet um ein intensives oder extensives Wachstum handelt. Inwieweit allerdings auch von einer realen Zunahme der öffentlichen Leistungen gesprochen werden kann, geht erst aus einer entsprechenden Berücksichtigung der Geldwertschwankungen hervor […]“
„[Im Rahmen der Strukturbetrachtung geht es uns] um die Zurückführung der Mannigfaltigkeit der Erscheinungen des kommunalen Lebens auf ihre typische und gemeinsame Gestalt in funktionaler Hinsicht, das heißt, um die Erfassung der großen Leistungsgebiete kommunaler Tätigkeit: Allgemeine Verwaltung, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits-, Verkehrswesen, gewerbliche Anlagen und Schuldendienst.“
„Der bezüglich der Entwicklung von Reichs- und Länderausgaben gangbare Weg, durch Rückgriff auf die einzelnen Etats eine näherungsweise Errechnung der Konsum-, Investitions- und Transferausgaben vorzunehmen, lässt sich für die unübersehbare Zahl kommunaler Körperschaften nicht einschlagen. Wir können lediglich eine funktionale Detaillierung der kommunalen Betätigung vornehmen.“
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 1998
Jahr der Online-Publikation: 1965
Bearbeiter in GESIS: Berenike Oesterle
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1965
Bearbeiter in GESIS: Berenike Oesterle
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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