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Studien Zeitreihen |
ZA 8390 | Sozialstaat | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Das Sozialbudget in West- und Ostdeutschland 1960 – 2000. |
492 Zeitreihen (1960 - 2001) 42 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8390
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Das Sozialbudget in West- und Ostdeutschland 1960 – 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1960 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2001, 2005 [2014]) histat-Datenkompilation online: Das Sozialbudget in West- und Ostdeutschland 1960 – 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8390
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Das Sozialbudget in West- und Ostdeutschland 1960 – 2000.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1960 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (online Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (2001, 2005 [2014]) histat-Datenkompilation online: Das Sozialbudget in West- und Ostdeutschland 1960 – 2000.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8390
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Mit dem Begriff „Sozialbudget“ wird der Bericht der Bundesregierung über die erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung bezeichnet. Zu den Sozialleistungen gehören dabei alle Leistungen öffentlicher und privater Stellen, die beim Eintreten bestimmter sozialer Tatbestände, Risiken oder Bedürftigkeiten auf individueller Basis oder auf Haushaltsebene geleistet werden.
Der statistische Nachweis von Umfang und Finanzierung der sozialen Leistungen in Deutschland werden im Sozialbudget nach verschiedenen Merkmalen klassifiziert: Funktionen, Institutionen und Arten. Unter Institutionen werden im Sozialbudget Einrichtungen, Geschäftsbereiche der Gebietskörperschaften oder Einheiten wie Arbeitgeber verstanden, die Leistungen verwalten bzw. denen einzelne Leistungen oder Leistungskataloge zugerechnet werden. Zu den Institutionen des Systems der sozialen Sicherung gehören konkrete Einheiten (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung u.a. m.) und abstrakte Einheiten (Lohnfortzahlung der Arbeitgeber, Leistungen zur Vermögensbildung, Steuerliche Maßnahmen u. a. m.). Im Sozialbudget wird nach folgenden Institutionen differenziert: Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), Sondersysteme (Alterssicherung der Landwirte, Versorgungswerke, Private Altersvorsorge), Systeme des öffentlichen Dienstes (Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen), Arbeitgebersysteme (Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung, Sonstige Arbeitgeberleistungen), Entschädigungssysteme (Soziale Entschädigung, Lastenausgleich, Wiedergutmachung, Sonstige Entschädigungen), Förder- und Fürsorgesysteme ( Kindergeld / Familienlastenausgleich, Erziehungsgeld / Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenhilfe / sonstige Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe, Kinder und Jugendhilfe, Wohngeld) und Steuerliche Leistungen. Die Leistungen gemäß Sozialbudget sind darüber hinaus nach Funktionen (mit weiteren Unterteilungen) gruppiert: Ehe und Familie (Kinder und Jugendliche, Ehegatten, Mutterschaft), Gesundheit (Vorbeugung und Rehabilitation, Krankheit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Invalidität), Beschäftigung (Berufliche Bildung, Mobilität, Arbeitslosigkeit), Alter und Hinterbliebene, Folgen politischer Ereignisse (z.B. konsumtive Leistungen bei Kriegsfolgeschäden, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnen, Sparen / Vermögensbildung, innerer Dienst, Institution (den sozialen Leistungen zurechenbare Verwaltungsleistungen). Der funktionale Nachweis zeigt die Ausgaben aller Leistungsträger, nicht nur die des Staates. Weitere Klassifizierungen sind die Art der Leistungen (z.B. Einkommensleistungen, Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen), die Art der Finanzierung (Beiträge, Zuweisungen) und die Quellen der Finanzierung (Staat, Unternehmen, Private Haushalte u. a.).
Das System der sozialen Sicherung in Westdeutschland ist in den sechziger und siebziger Jahren stark ausgebaut worden. Die Entwicklung des Sozialleistungssystems war u. a. durch die schrittweise Erweiterung des sozialpolitischen Schutzes nach der Art der abgesicherten Risiken, dem Umfang und der Höhe der Leistungen sowie nach dem einbezogenen Personenkreis geprägt. Diese Tendenzen, die zu einer Erhöhung der Sozialleistungen pro Kopf der Bevölkerung und einem Anstieg der Sozialleistungsquote führten, wurden durch einen qualitativen Wandel des Sozialleistungssystems ergänzt. Während das Sozialleistungssystem zunächst vorwiegend Schutzcharakter hatte, gewannen im Zeitablauf vorbeugende und die gesellschaftlichen Verhältnisse aktiv gestaltende Maßnahmen an Bedeutung. Seit Beginn der achtziger Jahre wurden zunehmend die finanziellen Grenzen sichtbar, die mittelfristig bis langfristig eine Verminderung des Wachstums der Sozialausgaben notwendig machen. Durch die Wiedervereinigung haben sich starke Veränderungen im Sozialbudget ergeben. Nahezu ohne Abstriche wurde das westdeutsche Sozialsystem auf die neuen Bundesländer übertragen. Damit haben die neuen Bundesbürger Leistungsansprüche erworben, die noch nicht durch eigene Beiträge finanziert werden konnten und können. Das wird deutlich in den hohen West-Ost-Transfers zur Schließung der Finanzierungslücken in den ostdeutschen Haushalten der Sozialversicherungsträger. Auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung spiegeln sich die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ost und West in der Sozialleistungsquote nieder. Mit der vorliegenden Datensammlung soll aufgezeigt werden, wie sich die Sozialhaushalte in West- und Ostdeutschland entwickelt haben.
In der vorliegenden Datenkompilation ist das Sozialbudget gegliedert auf der Ausgabenseite nach Funktionen und Institutionen und auf der Einnahmeseite nach Arten und Quellen. Um einen Überblick über das Sozialleistungssystem in West- und Ostdeutschland zu vermitteln, werden in dieser Datenkompilation zunächst der soziale Gesamthaushalt in seiner Beziehung zur Gesamtwirtschaft, seine Aufschlüsselung nach funktionellen und institutionellen Leistungsbereichen sowie seine Finanzierungsstruktur im West – Ost – Vergleich dargestellt. Der Berichtszeitraum der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bonn) publizierten Daten in der Gegenüberstellung „West- – Ostdeutschland“ (u. a. in dem Materialband zum Sozialbudget 2001) endet allerdings mit dem Jahr 2000, wobei die Werte für die Jahre 1999 und 2000 zum Zeitpunkt der Publikation als ‚vorläufig‘ ausgewiesen sind.
Mit dem Begriff „Sozialbudget“ wird der Bericht der Bundesregierung über die erbrachten Sozialleistungen und ihre Finanzierung bezeichnet. Zu den Sozialleistungen gehören dabei alle Leistungen öffentlicher und privater Stellen, die beim Eintreten bestimmter sozialer Tatbestände, Risiken oder Bedürftigkeiten auf individueller Basis oder auf Haushaltsebene geleistet werden.
Der statistische Nachweis von Umfang und Finanzierung der sozialen Leistungen in Deutschland werden im Sozialbudget nach verschiedenen Merkmalen klassifiziert: Funktionen, Institutionen und Arten. Unter Institutionen werden im Sozialbudget Einrichtungen, Geschäftsbereiche der Gebietskörperschaften oder Einheiten wie Arbeitgeber verstanden, die Leistungen verwalten bzw. denen einzelne Leistungen oder Leistungskataloge zugerechnet werden. Zu den Institutionen des Systems der sozialen Sicherung gehören konkrete Einheiten (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung u.a. m.) und abstrakte Einheiten (Lohnfortzahlung der Arbeitgeber, Leistungen zur Vermögensbildung, Steuerliche Maßnahmen u. a. m.). Im Sozialbudget wird nach folgenden Institutionen differenziert: Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), Sondersysteme (Alterssicherung der Landwirte, Versorgungswerke, Private Altersvorsorge), Systeme des öffentlichen Dienstes (Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen), Arbeitgebersysteme (Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge, Zusatzversorgung, Sonstige Arbeitgeberleistungen), Entschädigungssysteme (Soziale Entschädigung, Lastenausgleich, Wiedergutmachung, Sonstige Entschädigungen), Förder- und Fürsorgesysteme ( Kindergeld / Familienlastenausgleich, Erziehungsgeld / Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Arbeitslosenhilfe / sonstige Arbeitsförderung, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe, Kinder und Jugendhilfe, Wohngeld) und Steuerliche Leistungen. Die Leistungen gemäß Sozialbudget sind darüber hinaus nach Funktionen (mit weiteren Unterteilungen) gruppiert: Ehe und Familie (Kinder und Jugendliche, Ehegatten, Mutterschaft), Gesundheit (Vorbeugung und Rehabilitation, Krankheit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Invalidität), Beschäftigung (Berufliche Bildung, Mobilität, Arbeitslosigkeit), Alter und Hinterbliebene, Folgen politischer Ereignisse (z.B. konsumtive Leistungen bei Kriegsfolgeschäden, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnen, Sparen / Vermögensbildung, innerer Dienst, Institution (den sozialen Leistungen zurechenbare Verwaltungsleistungen). Der funktionale Nachweis zeigt die Ausgaben aller Leistungsträger, nicht nur die des Staates. Weitere Klassifizierungen sind die Art der Leistungen (z.B. Einkommensleistungen, Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen), die Art der Finanzierung (Beiträge, Zuweisungen) und die Quellen der Finanzierung (Staat, Unternehmen, Private Haushalte u. a.).
Das System der sozialen Sicherung in Westdeutschland ist in den sechziger und siebziger Jahren stark ausgebaut worden. Die Entwicklung des Sozialleistungssystems war u. a. durch die schrittweise Erweiterung des sozialpolitischen Schutzes nach der Art der abgesicherten Risiken, dem Umfang und der Höhe der Leistungen sowie nach dem einbezogenen Personenkreis geprägt. Diese Tendenzen, die zu einer Erhöhung der Sozialleistungen pro Kopf der Bevölkerung und einem Anstieg der Sozialleistungsquote führten, wurden durch einen qualitativen Wandel des Sozialleistungssystems ergänzt. Während das Sozialleistungssystem zunächst vorwiegend Schutzcharakter hatte, gewannen im Zeitablauf vorbeugende und die gesellschaftlichen Verhältnisse aktiv gestaltende Maßnahmen an Bedeutung. Seit Beginn der achtziger Jahre wurden zunehmend die finanziellen Grenzen sichtbar, die mittelfristig bis langfristig eine Verminderung des Wachstums der Sozialausgaben notwendig machen. Durch die Wiedervereinigung haben sich starke Veränderungen im Sozialbudget ergeben. Nahezu ohne Abstriche wurde das westdeutsche Sozialsystem auf die neuen Bundesländer übertragen. Damit haben die neuen Bundesbürger Leistungsansprüche erworben, die noch nicht durch eigene Beiträge finanziert werden konnten und können. Das wird deutlich in den hohen West-Ost-Transfers zur Schließung der Finanzierungslücken in den ostdeutschen Haushalten der Sozialversicherungsträger. Auch zehn Jahre nach der Wiedervereinigung spiegeln sich die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ost und West in der Sozialleistungsquote nieder. Mit der vorliegenden Datensammlung soll aufgezeigt werden, wie sich die Sozialhaushalte in West- und Ostdeutschland entwickelt haben.
In der vorliegenden Datenkompilation ist das Sozialbudget gegliedert auf der Ausgabenseite nach Funktionen und Institutionen und auf der Einnahmeseite nach Arten und Quellen. Um einen Überblick über das Sozialleistungssystem in West- und Ostdeutschland zu vermitteln, werden in dieser Datenkompilation zunächst der soziale Gesamthaushalt in seiner Beziehung zur Gesamtwirtschaft, seine Aufschlüsselung nach funktionellen und institutionellen Leistungsbereichen sowie seine Finanzierungsstruktur im West – Ost – Vergleich dargestellt. Der Berichtszeitraum der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bonn) publizierten Daten in der Gegenüberstellung „West- – Ostdeutschland“ (u. a. in dem Materialband zum Sozialbudget 2001) endet allerdings mit dem Jahr 2000, wobei die Werte für die Jahre 1999 und 2000 zum Zeitpunkt der Publikation als ‚vorläufig‘ ausgewiesen sind.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland (Früheres Bundesgebiet) von 1960 bis 2000; Neue Bundesländer von 1991 bis 2000. Die Werte für die Jahre 1999 und 2000 werden in der Primärquelle als „vorläufige Angaben“ ausgewiesen.
Deutschland. Bundesrepublik Deutschland (Früheres Bundesgebiet) von 1960 bis 2000; Neue Bundesländer von 1991 bis 2000. Die Werte für die Jahre 1999 und 2000 werden in der Primärquelle als „vorläufige Angaben“ ausgewiesen.
Quellentypen:
Basisstatistiken und Primärdaten bilden die Daten der amtlichen Statistik sowie Daten aus den Rechnungsergebnissen der einzelnen Zweige der Sozialversicherung; Aufbereitung der statistischen Daten und Berichterstattung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Bonn).
Basisstatistiken und Primärdaten bilden die Daten der amtlichen Statistik sowie Daten aus den Rechnungsergebnissen der einzelnen Zweige der Sozialversicherung; Aufbereitung der statistischen Daten und Berichterstattung durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Bonn).
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
A – Tabellen: Kennziffern des Sozialbudgets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005: Sozialbericht 2005. Bonn, S. 192. Datenstand: August 2005.
B – Tabellen: Funktionale Leistungsbereiche, Finanzierungsstruktur und Institutionen des Sozialbudgets
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn, Tabelle III, S. 236 ff und Tabelle I-4, S. 23 ff. Datenstand: Frühjahr 2002, mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000.
C – Tabellen:
Institut „Finanzen und Steuern“ e. V. (Hrsg.), 2002: Sozialleistungsdynamik in West- und Ostdeutschland. IFSt – Schrift Nr. 396. Bearbeiter: Hans – Ludwig Dornbusch. Bonn, S. 106 – 115 (mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000).
D – Tabellen:
Institut „Finanzen und Steuern“ e. V. (Hrsg.), 2002: Sozialleistungsdynamik in West- und Ostdeutschland. IFSt – Schrift Nr. 396. Bearbeiter: Hans – Ludwig Dornbusch. Bonn, S. 117 – 140 (mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000).
A – Tabellen: Kennziffern des Sozialbudgets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2005: Sozialbericht 2005. Bonn, S. 192. Datenstand: August 2005.
B – Tabellen: Funktionale Leistungsbereiche, Finanzierungsstruktur und Institutionen des Sozialbudgets
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), 2002: Materialband zum Sozialbudget 2001. Bonn, Tabelle III, S. 236 ff und Tabelle I-4, S. 23 ff. Datenstand: Frühjahr 2002, mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000.
C – Tabellen:
Institut „Finanzen und Steuern“ e. V. (Hrsg.), 2002: Sozialleistungsdynamik in West- und Ostdeutschland. IFSt – Schrift Nr. 396. Bearbeiter: Hans – Ludwig Dornbusch. Bonn, S. 106 – 115 (mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000).
D – Tabellen:
Institut „Finanzen und Steuern“ e. V. (Hrsg.), 2002: Sozialleistungsdynamik in West- und Ostdeutschland. IFSt – Schrift Nr. 396. Bearbeiter: Hans – Ludwig Dornbusch. Bonn, S. 117 – 140 (mit vorläufigen Ergebnissen für die Jahre 1999 und 2000).
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Anmerkungen:
Erläuterungen zum Aufbau des Sozialbudgets und zu den Begriffen (Glossar) siehe den Textauszug in dem beigefügten PDF – Dokument.
Die Tabellen stützen sich auf das bis 2002 veröffentliche Datenmaterial des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Datenstand Febr. 2001 bzw. Mai 2002). Die Angaben für die Berichtsjahre 1999 und 2000 werden als „vorläufige Ergebnisse“ deklariert.
1. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland
„Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik hat drei Funktionen:
- Die erste und – gemessen an den Leistungsausgaben - wichtigste Funktion besteht darin, die Gesellschaftsmitglieder gegen jene Risiken zu schützen, die mit dem Verlust von Arbeitseinkommen und mit unplanmäßigen Ausgaben um Falle von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit oder Tod verbunden sind und gegen die durch private Versicherungen nicht oder nicht in der von den Trägern der politischen Verantwortung gewünschten Qualität versorgt werden kann ( Politik der sozialen Sicherung). Diese Aufgabe wird von der Kranken-, der Unfall-, der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erfüllt.
- Eine zweite Funktion besteht darin, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung untrennbar verbundene Prozesse der Strukturwandlungen sozial abzufedern und die soziale Anpassungslasten innerhalb der Gesellschaft gerecht zu verteilen. Diese Schutz und Ausgleichsfunktion wird durch Einkommensersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld), durch Maßnahmen der Arbeitsförderung (finanzielle Hilfen für berufliche Umschulungen und Fortbildungen sowie für die regionale Mobilität) und durch Ausgleichszahlungen im Rahmen von Sozialplänen erfüllt.
- Die dritte Funktion des Sozialleistungssystems besteht darin, die wirtschaftlichen Folgen größerer Unterschiede in der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und im Umfang von Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, die sich in Einkommens- und Vermögensunterschieden niederschlagen durch Transferzahlungen abzumildern. Diese Aufgabe erfüllt das Sozialversicherungssytem (d.h. Unfall-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), weil … in dieses System Elemente des sozialen Ausgleichs eingebaut sind. Weiterhin wird die Aufgabe der Abmilderung großer Einkommens- und Vermögensunterschiede durch die Sozialhilfe, die Leistungen der Ausbildungsförderung, die Zahlungen von Wohngeld, Kindergeld und Erziehungsgeld sowie durch die Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten erfüllt“.
(Lampert, H. / Bossert, A., 1992: Sozialstaat Deutschland. Entwicklung – Gestalt – Probleme. München: Franz Vahlen, S. 61).
2. Anmerkungen zur Tabellengliederung
(2.1) A – Tabellen: Das Sozialbudget stellt die gesamtwirtschaftlichen Ausgaben und Einnahmen der sozialen Sicherung einander gegenüber. Die Sozialausgaben sind begrifflich identisch mit den Sozialleistungen. Darunter fallen nicht nur Sozialversicherungsleistungen, sondern auch Leistungen der Arbeitgeber und der Gebietskörperschaften sowie indirekte Leistungen wie Steuervergünstigungen. Die „Sozialleistungsquote“ ist eine Kennzahl, die angibt, welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt ein Staat für soziale Zwecke ausgibt. Die Sozialleistungsquote ist der am häufigsten verwendete Indikator der Wohlfahrtsstaatforschung. Je höher die Zahl, desto mehr wendet ein Staat für sein Sozialsystem auf. Liegt die Quote beispielsweise bei 25%, bedeutet dies, dass ein Viertel der gesamten Wertschöpfung (oder jede 4. Arbeitsstunde) über den Sozialstaat umverteilt wird. Der Unterschied zwischen der Sozialleistungsquote und der Sozialausgabenquote sind die Verwaltungskosten. Diese sind bei der Sozialleistungsquote nicht enthalten. Die Quote ist als alleiniger Indikator für den Umfang staatlicher Umverteilung nur bedingt geeignet, da sie sehr sensibel auf eine Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) reagiert.
(2.2) B – Tabellen: Die Gliederung des Sozialbudgets nach Funktionen verdeutlicht, welche sozialen Tatbestände für die Beanspruchung von Sozialleistungen bedeutsam sind. Dabei bilden Alter, Gesundheit, die familiäre Situation und die Beschäftigungslage die entscheidenden Kriterien.
Die Finanzierungsstruktur macht deutlich, wer die Hauptlasten im Rahmen der sozialen Sicherung zu tragen hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Finanzierungsarten und Finanzierungsquellen. Durch die Aufteilung der Finanzierungsmittel nach Arten wird deutlich, dass die Leistungen des Sozialbudgets zum überwiegenden Teil aus Beiträgen finanziert werden, und zwar mit zunehmender Tendenz. Die Gesamtheit der Beiträge besteht aus Versichertenbeiträgen und Arbeitgeberbeiträgen. Während es sich bei den Versichertenbeiträgen vorwiegend um Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer handelt, umfassen die Beiträge der Arbeitgeber neben dem hälftigen Pflichtteil zur Sozialversicherung der abhängig Beschäftigten auch sogenannte „unterstellte Beiträge“ für gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen an ihre Arbeitnehmer, wie insbesondere Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfalle, Betriebsrenten, Pensionen und Beihilfen. Daraus resultiert ein höherer Anteil der Arbeitgeberbeiträge gegenüber den Versicherungsbeiträgen, im Früheren Bundesgebiet stärker als in den neuen Bundesländern.
Bei der Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel nach ihrer Herkunft („Quellen“) zeigt sich, dass die Hauptfinanzierungslasten durch den Staat getragen werden. Die Gebietskörperschaften sind an der Finanzierung von Sozialleistungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (Beitragszahler) und als Träger sozialer Einrichtungen wie auch durch die gesetzliche Verpflichtung zur Zuschussgewährung in wichtigen sozialen Bereichen nachhaltig beteiligt. Im Rahmen der gesamten von den Gebietskörperschaften zu tragenden Finanzierungsmittel nimmt der Bund eine dominierende Stellung ein.
Die Bedeutung der einzelnen sozialen Einrichtungen innerhalb des Gesamtsystems der sozialen Sicherung wird sichtbar in der institutionellen Gliederung der Sozialleistungen. Die Institutionen sind zum Teil identisch mit den Trägern der sozialen Einrichtungen. Ihnen obliegen die Verwaltung der Haushaltsmittel, also der Gesamtbereich der ordnungsgemäßen Haushaltsführung und der Einsatz der Haushaltsmittel nach Maßgabe von gesetzlichen, tarifvertraglichen, satzungsmäßigen oder freiwilligen Regelungen. Die institutionellen Schwerpunktbereiche sind: Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Familienleistungsausgleich, Leistungen des öffentlichen Dienstes, Arbeitgeberleistungen, Entschädigungen, Sozialhilfe sowie Sonstige Bereiche.
Die institutionelle Gliederung des Sozialbudgets wurde durch die Umbuchungen der Institution b“Kinder- und Erziehungsgeld“ aus den „Allgemeinen Systemen“ in die neu benannte Institutionsgruppe „Förder- und Fürsorgesysteme“ ab dem Sozialbudget 2000 leicht modifiziert.
Verrechnungen (siehe auch unter ‚Verrechnungen‘ das Glossar in dem beigefügten PDF – Dokument):
An dieser Stelle sei noch auf einer Besonderheit hingewiesen (vgl. Kubitza, A., 2001: Sozialbudget 2000 – Neue Methodik, in: Bundesarbeitsblatt 2001, Heft 10, S. 5ff). Ab dem Sozialbudget 2000 sind die „Beiträge des Staates für Empfänger sozialer Leistungen“ konsolidiert, um das nationale Sozialbudget an das europäische System „ESSOSS“ anzunähern. Die Sozialleistungen sind um Bestandteile, die nicht umverteilungswirksam sind, bereinigt worden, und zwar rückwirkend bis zum Berichtsjahr 1960. Diese Beiträge sind Zahlungen der Institutionen untereinander. Bei der Darstellung einzelner Institutionen werden sie als soziale Leistung ausgewiesen, bei der Aggregation zu Institutionsgruppen und zum Sozialbudget jedoch herausgerechnet (Konsolidierung). Bei den Beiträgen des Staates handelt es sich um Beitragszuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner und Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit zur Rentenversicherung und Krankenversicherung. Sie werden an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet und dort auf der Einnahmeseite erfasst, womit wiederum Leistungen finanziert werden. Gleichzeitig werden sie auf der Ausgabenseite der zahlenden Institution verbucht. Das führt zu Doppelzählungen, die nunmehr durch die Bereinigung der Beiträge des Staates ausgeschlossen wurden.
Die Beiträge des Staates werden bei der Darstellung der einzelnen Institutionen weiterhin als soziale Leistungen ausgewiesen, bei der Zusammenfassung der Sozialleistungen aber nicht. Durch diese Konsolidierung sind die Beiträge weder in der gesamtwirtschaftlichen Sozialleistungsquote noch in den funktionellen Leistungsbereichen des Sozialbudgets enthalten. Das führt z.B. zu einer Niveauabsenkung der Sozialleistungsquote über den gesamten Berichtszeitraum von 0,5 Prozentpunkten im Jahr 1960 ansteigend auf 1,7 Prozentpunkte im Jahr 2000.
(2.3) C – Tabellen: In dieser Gliederung sind Strukturtabellen für die Sozialleistungen nach Funktionen und Institutionen sowie die Finanzierung der Sozialleistungen nach Arten und nach Quellen in West- und Ostdeutschland aufgenommen (die Sozialleistungen insgesamt sind für jedes Berichtsjahr gleich 100 Prozent gesetzt).
(2.4) D – Tabellen: Dieser Abschnitt umfasst Tabellen mit ausführlichen Angaben zu den Untergliederungen der einzelnen Institutionen, und zwar in absoluten Werten und in Form von Kennziffern (d.h. bezogen auf das Bruttoinlandprodukt und auf die Sozialleistungen insgesamt).
3. Sozialleistungen
(3.1)Gesetzliche Rentenversicherung: In der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung sind alle gegen Entgelt Beschäftigte (einschl. Auszubildender) kraft Gesetzes versichert – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge für Pflichtversicherte werden grundsätzlich je zur Hälfte von diesen selbst und von den Arbeitgebern aufgebracht; eine Sonderregelung besteht bei der knappschaftlichen Rentenversicherung.
(3.2) Gesetzliche Krankenversicherung: Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 75 % der für die Rentenversicherung der Arbeiter geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, Rentner/-innen sowie Auszubildende, Studierende und Arbeitslose. Ferner sind die landwirtschaftlichen Unternehmer/ -innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie einige kleinere Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert. Die Beiträge für die Pflichtversicherten werden grundsätzlich je zur Hälfte von ihnen selbst und von ihren Arbeitgebern getragen.
(3.3) Gesetzliche Unfallversicherung: Nach der Rentenversicherungsordnung sind alle in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten bzw. Beamtinnen), ein Teil der Selbstständigen (z.B. Landwirte /-innen( sowie seit 1971 auch Kinder in Kindergärten, Schüler/-innen in Schulen und Studierende in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unternehmer/-innen können freiwillig der Versicherung beitreten. Für die Beschäftigten werden die Beiträge von den Arbeitgebern aufgebracht.
(3.4) Arbeitsförderung: Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch die Bundesanstalt für Arbeit sowie Leistungen im Auftrag von Bund und Ländern und gleichartige Leistungen des Bundes.
(3.5) Kindergeld: Seit dem 1.1. 1975 wird ein einheitliches nach der Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld vom ersten Kind an gewährt. Es beträgt monatlich für das erste Kind 70 DM; für das zweite Kind wurde das Kindergeld ab 1.7.1990 auf 130 DM monatlich; für das dritte auf 220 DM festgesetzt; für das vierte und jedes weitere Kind bei Berechtigten mit höherem Einkommen stufenweise gemindert., und zwar bis auf 70 DM für das zweite sowie bis auf 140 DM für das dritte und jedes weitere Kind. Berechtigte, die den steuerlichen Kinderfreibetrag wegen ihres geringen Einkommens nicht oder nicht voll nutzen können, erhalten seit 1.1.1986 auf Antrag einen Zuschlag zum Kindergeld. Ab 1996 ist das Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleiches neu geregelt.
(3.6) Erziehungsgeld: Statt des Mutterschaftsurlaubs wird seit dem 1.1.1986 Erziehungsgeld gewährt. Das Erziehungsgeld beträgt monatlich 600 DM und wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensmonats gewährt. Eine Minderung des Erziehungsgeldes tritt ab dem siebten Lebensmonat bzw. seit dem 1.1.1994 auch in den ersten sechs Lebensmonaten ein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
(3.7) Altershilfe für Landwirte: Die Altershilfe für Landwirte soll den landwirtschaftlichen Unternehmen, ihren Familienangehörigen und Hinterbliebenen eine Grundsicherung im Alter und bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit gewährleisten.
(3.8) Pensionen: Ruhegehälter, Witwen/Witwer- und Waisengelder, die von Gebietskörperschaften, ihren Wirtschaftsunternehmen und von den sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufgrund von beamtenrechtlichen Vor-schriften gezahlt werden.
(3.09) Zusatzversorgung: Zusätzliches Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte öffentlicher Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Bahn- Versicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt der Deutschen Bundespost oder bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen versichert sind.
(3.10) Betriebliche Altersversorgung: Die Leistungen umfassen Betriebsrenten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen, Auszahlungen der Pensionskassen und Leistungen aus Direktversicherungen bei Versicherungsunternehmen.
(3.11) Entgeltfortzahlungen: Leistungen der Arbeitsgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetz für Arbeiter und nach §616 Abs. 2 BGB für Angestellte sowie entsprechende Leistungen nach den Beamtengesetzen bei Krankheit, Arbeitsunfall und im Rehabilitationsfall.
(3.12) Soziale Entschädigung: Leistungen nach Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Bundesgesetzen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie für Berechtigte nach den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären. Ergänzend zur Kriegsopferversorgung tritt im Bedarfsfall die Kriegsopferfürsorge mit individuellen Hilfen ein.
(3.13) Sozialhilfe: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen an Personen, die sich in einer Notlage befinden, wenn andere Personen, die andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Hierzu gehören auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.
(3.14) Jugendhilfe: Die Ausgaben der Jugendhilfe umfassen die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
(3.15) Wohngeld: Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigen Einkommen auf Dauer ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
(3.16) Steuerliche Maßnahmen: Hierzu gehören u.a. Freibeträge im Rahmen der Einkommen- und Vermögensteuer, z.B. für Kinder, Ehegatten, Berufsausbildung, Alter und außergewöhnliche Maßnahmen im Wohnbereich (z.B. steuerbegünstigtes Bausparen, Grundsteuerermäßigungen und erhöhte Absetzungen für Wohngebäude), für Körperbehinderte und für Flüchtlinge sowie Entlastungen aus dem Splittungverfahren bei der Einkommensbesteuerung.
Erläuterungen zum Aufbau des Sozialbudgets und zu den Begriffen (Glossar) siehe den Textauszug in dem beigefügten PDF – Dokument.
Die Tabellen stützen sich auf das bis 2002 veröffentliche Datenmaterial des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Datenstand Febr. 2001 bzw. Mai 2002). Die Angaben für die Berichtsjahre 1999 und 2000 werden als „vorläufige Ergebnisse“ deklariert.
1. Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland
„Das Sozialleistungssystem der Bundesrepublik hat drei Funktionen:
- Die erste und – gemessen an den Leistungsausgaben - wichtigste Funktion besteht darin, die Gesellschaftsmitglieder gegen jene Risiken zu schützen, die mit dem Verlust von Arbeitseinkommen und mit unplanmäßigen Ausgaben um Falle von Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit oder Tod verbunden sind und gegen die durch private Versicherungen nicht oder nicht in der von den Trägern der politischen Verantwortung gewünschten Qualität versorgt werden kann ( Politik der sozialen Sicherung). Diese Aufgabe wird von der Kranken-, der Unfall-, der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erfüllt.
- Eine zweite Funktion besteht darin, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung untrennbar verbundene Prozesse der Strukturwandlungen sozial abzufedern und die soziale Anpassungslasten innerhalb der Gesellschaft gerecht zu verteilen. Diese Schutz und Ausgleichsfunktion wird durch Einkommensersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld), durch Maßnahmen der Arbeitsförderung (finanzielle Hilfen für berufliche Umschulungen und Fortbildungen sowie für die regionale Mobilität) und durch Ausgleichszahlungen im Rahmen von Sozialplänen erfüllt.
- Die dritte Funktion des Sozialleistungssystems besteht darin, die wirtschaftlichen Folgen größerer Unterschiede in der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und im Umfang von Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen, die sich in Einkommens- und Vermögensunterschieden niederschlagen durch Transferzahlungen abzumildern. Diese Aufgabe erfüllt das Sozialversicherungssytem (d.h. Unfall-, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), weil … in dieses System Elemente des sozialen Ausgleichs eingebaut sind. Weiterhin wird die Aufgabe der Abmilderung großer Einkommens- und Vermögensunterschiede durch die Sozialhilfe, die Leistungen der Ausbildungsförderung, die Zahlungen von Wohngeld, Kindergeld und Erziehungsgeld sowie durch die Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten erfüllt“.
(Lampert, H. / Bossert, A., 1992: Sozialstaat Deutschland. Entwicklung – Gestalt – Probleme. München: Franz Vahlen, S. 61).
2. Anmerkungen zur Tabellengliederung
(2.1) A – Tabellen: Das Sozialbudget stellt die gesamtwirtschaftlichen Ausgaben und Einnahmen der sozialen Sicherung einander gegenüber. Die Sozialausgaben sind begrifflich identisch mit den Sozialleistungen. Darunter fallen nicht nur Sozialversicherungsleistungen, sondern auch Leistungen der Arbeitgeber und der Gebietskörperschaften sowie indirekte Leistungen wie Steuervergünstigungen. Die „Sozialleistungsquote“ ist eine Kennzahl, die angibt, welchen Anteil am Bruttoinlandsprodukt ein Staat für soziale Zwecke ausgibt. Die Sozialleistungsquote ist der am häufigsten verwendete Indikator der Wohlfahrtsstaatforschung. Je höher die Zahl, desto mehr wendet ein Staat für sein Sozialsystem auf. Liegt die Quote beispielsweise bei 25%, bedeutet dies, dass ein Viertel der gesamten Wertschöpfung (oder jede 4. Arbeitsstunde) über den Sozialstaat umverteilt wird. Der Unterschied zwischen der Sozialleistungsquote und der Sozialausgabenquote sind die Verwaltungskosten. Diese sind bei der Sozialleistungsquote nicht enthalten. Die Quote ist als alleiniger Indikator für den Umfang staatlicher Umverteilung nur bedingt geeignet, da sie sehr sensibel auf eine Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) reagiert.
(2.2) B – Tabellen: Die Gliederung des Sozialbudgets nach Funktionen verdeutlicht, welche sozialen Tatbestände für die Beanspruchung von Sozialleistungen bedeutsam sind. Dabei bilden Alter, Gesundheit, die familiäre Situation und die Beschäftigungslage die entscheidenden Kriterien.
Die Finanzierungsstruktur macht deutlich, wer die Hauptlasten im Rahmen der sozialen Sicherung zu tragen hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Finanzierungsarten und Finanzierungsquellen. Durch die Aufteilung der Finanzierungsmittel nach Arten wird deutlich, dass die Leistungen des Sozialbudgets zum überwiegenden Teil aus Beiträgen finanziert werden, und zwar mit zunehmender Tendenz. Die Gesamtheit der Beiträge besteht aus Versichertenbeiträgen und Arbeitgeberbeiträgen. Während es sich bei den Versichertenbeiträgen vorwiegend um Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer handelt, umfassen die Beiträge der Arbeitgeber neben dem hälftigen Pflichtteil zur Sozialversicherung der abhängig Beschäftigten auch sogenannte „unterstellte Beiträge“ für gesetzliche, vertragliche und freiwillige Leistungen an ihre Arbeitnehmer, wie insbesondere Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfalle, Betriebsrenten, Pensionen und Beihilfen. Daraus resultiert ein höherer Anteil der Arbeitgeberbeiträge gegenüber den Versicherungsbeiträgen, im Früheren Bundesgebiet stärker als in den neuen Bundesländern.
Bei der Aufschlüsselung der Finanzierungsmittel nach ihrer Herkunft („Quellen“) zeigt sich, dass die Hauptfinanzierungslasten durch den Staat getragen werden. Die Gebietskörperschaften sind an der Finanzierung von Sozialleistungen in ihrer Funktion als Arbeitgeber (Beitragszahler) und als Träger sozialer Einrichtungen wie auch durch die gesetzliche Verpflichtung zur Zuschussgewährung in wichtigen sozialen Bereichen nachhaltig beteiligt. Im Rahmen der gesamten von den Gebietskörperschaften zu tragenden Finanzierungsmittel nimmt der Bund eine dominierende Stellung ein.
Die Bedeutung der einzelnen sozialen Einrichtungen innerhalb des Gesamtsystems der sozialen Sicherung wird sichtbar in der institutionellen Gliederung der Sozialleistungen. Die Institutionen sind zum Teil identisch mit den Trägern der sozialen Einrichtungen. Ihnen obliegen die Verwaltung der Haushaltsmittel, also der Gesamtbereich der ordnungsgemäßen Haushaltsführung und der Einsatz der Haushaltsmittel nach Maßgabe von gesetzlichen, tarifvertraglichen, satzungsmäßigen oder freiwilligen Regelungen. Die institutionellen Schwerpunktbereiche sind: Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Familienleistungsausgleich, Leistungen des öffentlichen Dienstes, Arbeitgeberleistungen, Entschädigungen, Sozialhilfe sowie Sonstige Bereiche.
Die institutionelle Gliederung des Sozialbudgets wurde durch die Umbuchungen der Institution b“Kinder- und Erziehungsgeld“ aus den „Allgemeinen Systemen“ in die neu benannte Institutionsgruppe „Förder- und Fürsorgesysteme“ ab dem Sozialbudget 2000 leicht modifiziert.
Verrechnungen (siehe auch unter ‚Verrechnungen‘ das Glossar in dem beigefügten PDF – Dokument):
An dieser Stelle sei noch auf einer Besonderheit hingewiesen (vgl. Kubitza, A., 2001: Sozialbudget 2000 – Neue Methodik, in: Bundesarbeitsblatt 2001, Heft 10, S. 5ff). Ab dem Sozialbudget 2000 sind die „Beiträge des Staates für Empfänger sozialer Leistungen“ konsolidiert, um das nationale Sozialbudget an das europäische System „ESSOSS“ anzunähern. Die Sozialleistungen sind um Bestandteile, die nicht umverteilungswirksam sind, bereinigt worden, und zwar rückwirkend bis zum Berichtsjahr 1960. Diese Beiträge sind Zahlungen der Institutionen untereinander. Bei der Darstellung einzelner Institutionen werden sie als soziale Leistung ausgewiesen, bei der Aggregation zu Institutionsgruppen und zum Sozialbudget jedoch herausgerechnet (Konsolidierung). Bei den Beiträgen des Staates handelt es sich um Beitragszuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner und Beiträge der Bundesanstalt für Arbeit zur Rentenversicherung und Krankenversicherung. Sie werden an die Sozialversicherungsträger weitergeleitet und dort auf der Einnahmeseite erfasst, womit wiederum Leistungen finanziert werden. Gleichzeitig werden sie auf der Ausgabenseite der zahlenden Institution verbucht. Das führt zu Doppelzählungen, die nunmehr durch die Bereinigung der Beiträge des Staates ausgeschlossen wurden.
Die Beiträge des Staates werden bei der Darstellung der einzelnen Institutionen weiterhin als soziale Leistungen ausgewiesen, bei der Zusammenfassung der Sozialleistungen aber nicht. Durch diese Konsolidierung sind die Beiträge weder in der gesamtwirtschaftlichen Sozialleistungsquote noch in den funktionellen Leistungsbereichen des Sozialbudgets enthalten. Das führt z.B. zu einer Niveauabsenkung der Sozialleistungsquote über den gesamten Berichtszeitraum von 0,5 Prozentpunkten im Jahr 1960 ansteigend auf 1,7 Prozentpunkte im Jahr 2000.
(2.3) C – Tabellen: In dieser Gliederung sind Strukturtabellen für die Sozialleistungen nach Funktionen und Institutionen sowie die Finanzierung der Sozialleistungen nach Arten und nach Quellen in West- und Ostdeutschland aufgenommen (die Sozialleistungen insgesamt sind für jedes Berichtsjahr gleich 100 Prozent gesetzt).
(2.4) D – Tabellen: Dieser Abschnitt umfasst Tabellen mit ausführlichen Angaben zu den Untergliederungen der einzelnen Institutionen, und zwar in absoluten Werten und in Form von Kennziffern (d.h. bezogen auf das Bruttoinlandprodukt und auf die Sozialleistungen insgesamt).
3. Sozialleistungen
(3.1)Gesetzliche Rentenversicherung: In der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung sind alle gegen Entgelt Beschäftigte (einschl. Auszubildender) kraft Gesetzes versichert – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Beiträge für Pflichtversicherte werden grundsätzlich je zur Hälfte von diesen selbst und von den Arbeitgebern aufgebracht; eine Sonderregelung besteht bei der knappschaftlichen Rentenversicherung.
(3.2) Gesetzliche Krankenversicherung: Pflichtmitglieder sind Arbeitnehmer, deren regelmäßiger Jahresarbeitsverdienst 75 % der für die Rentenversicherung der Arbeiter geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, Rentner/-innen sowie Auszubildende, Studierende und Arbeitslose. Ferner sind die landwirtschaftlichen Unternehmer/ -innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie einige kleinere Gruppen von Selbstständigen pflichtversichert. Die Beiträge für die Pflichtversicherten werden grundsätzlich je zur Hälfte von ihnen selbst und von ihren Arbeitgebern getragen.
(3.3) Gesetzliche Unfallversicherung: Nach der Rentenversicherungsordnung sind alle in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten bzw. Beamtinnen), ein Teil der Selbstständigen (z.B. Landwirte /-innen( sowie seit 1971 auch Kinder in Kindergärten, Schüler/-innen in Schulen und Studierende in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unternehmer/-innen können freiwillig der Versicherung beitreten. Für die Beschäftigten werden die Beiträge von den Arbeitgebern aufgebracht.
(3.4) Arbeitsförderung: Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) durch die Bundesanstalt für Arbeit sowie Leistungen im Auftrag von Bund und Ländern und gleichartige Leistungen des Bundes.
(3.5) Kindergeld: Seit dem 1.1. 1975 wird ein einheitliches nach der Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld vom ersten Kind an gewährt. Es beträgt monatlich für das erste Kind 70 DM; für das zweite Kind wurde das Kindergeld ab 1.7.1990 auf 130 DM monatlich; für das dritte auf 220 DM festgesetzt; für das vierte und jedes weitere Kind bei Berechtigten mit höherem Einkommen stufenweise gemindert., und zwar bis auf 70 DM für das zweite sowie bis auf 140 DM für das dritte und jedes weitere Kind. Berechtigte, die den steuerlichen Kinderfreibetrag wegen ihres geringen Einkommens nicht oder nicht voll nutzen können, erhalten seit 1.1.1986 auf Antrag einen Zuschlag zum Kindergeld. Ab 1996 ist das Kindergeld im Rahmen des Familienleistungsausgleiches neu geregelt.
(3.6) Erziehungsgeld: Statt des Mutterschaftsurlaubs wird seit dem 1.1.1986 Erziehungsgeld gewährt. Das Erziehungsgeld beträgt monatlich 600 DM und wird vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensmonats gewährt. Eine Minderung des Erziehungsgeldes tritt ab dem siebten Lebensmonat bzw. seit dem 1.1.1994 auch in den ersten sechs Lebensmonaten ein, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
(3.7) Altershilfe für Landwirte: Die Altershilfe für Landwirte soll den landwirtschaftlichen Unternehmen, ihren Familienangehörigen und Hinterbliebenen eine Grundsicherung im Alter und bei vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit gewährleisten.
(3.8) Pensionen: Ruhegehälter, Witwen/Witwer- und Waisengelder, die von Gebietskörperschaften, ihren Wirtschaftsunternehmen und von den sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aufgrund von beamtenrechtlichen Vor-schriften gezahlt werden.
(3.09) Zusatzversorgung: Zusätzliches Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte öffentlicher Arbeitgeber, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Bahn- Versicherungsanstalt, der Versicherungsanstalt der Deutschen Bundespost oder bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen versichert sind.
(3.10) Betriebliche Altersversorgung: Die Leistungen umfassen Betriebsrenten aus Direktzusagen und Unterstützungskassen, Auszahlungen der Pensionskassen und Leistungen aus Direktversicherungen bei Versicherungsunternehmen.
(3.11) Entgeltfortzahlungen: Leistungen der Arbeitsgeber nach dem Lohnfortzahlungsgesetz für Arbeiter und nach §616 Abs. 2 BGB für Angestellte sowie entsprechende Leistungen nach den Beamtengesetzen bei Krankheit, Arbeitsunfall und im Rehabilitationsfall.
(3.12) Soziale Entschädigung: Leistungen nach Kriegsopferversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach den Bundesgesetzen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene sowie für Berechtigte nach den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären. Ergänzend zur Kriegsopferversorgung tritt im Bedarfsfall die Kriegsopferfürsorge mit individuellen Hilfen ein.
(3.13) Sozialhilfe: Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Hilfe in besonderen Lebenslagen an Personen, die sich in einer Notlage befinden, wenn andere Personen, die andere Sozialleistungssysteme oder sonstige Stellen Leistungen nicht vorsehen oder keine zulänglichen Hilfen erbringen. Hierzu gehören auch die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz.
(3.14) Jugendhilfe: Die Ausgaben der Jugendhilfe umfassen die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
(3.15) Wohngeld: Das Wohngeld hat den Zweck, Haushalten mit niedrigen Einkommen auf Dauer ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Es wird für Mieter als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
(3.16) Steuerliche Maßnahmen: Hierzu gehören u.a. Freibeträge im Rahmen der Einkommen- und Vermögensteuer, z.B. für Kinder, Ehegatten, Berufsausbildung, Alter und außergewöhnliche Maßnahmen im Wohnbereich (z.B. steuerbegünstigtes Bausparen, Grundsteuerermäßigungen und erhöhte Absetzungen für Wohngebäude), für Körperbehinderte und für Flüchtlinge sowie Entlastungen aus dem Splittungverfahren bei der Einkommensbesteuerung.
Mehr
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Kennziffern des Sozialbudgets
A.01 Kennziffern des Sozialbudgets, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
A.02 Kennziffern des Sozialbudgets, Deutschland (1991-2000)
A.03 Kennziffern des Sozialbudgets, Neue Länder (1991-2000)
B. Funktionale Leistungsbereiche, Finanzierungsstruktur und Institutionen des Sozialbudgets
B.01a Sozialbudget: Leistungen nach Arten, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.01b Sozialbudget: Leistungen nach Arten, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.02a Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.02b Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.03a Sozialbudget: Leistungen nach Funktionen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.03b Sozialbudget: Leistungen nach Funktionen, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.04a Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.04b Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, Neue Länder (1991-2000)
B.05a Sozialbudget: Leistungen nach Institutionen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.05b Sozialbudget: Leistungen nach Institutionen, Neue Länder (1991-2000)
C. Sozialbudget in West – und Ostdeutschland: Vergleich der Prozentanteile in den Untergliederungen der Sozialleistungen (Strukturtabellen)
C.01 Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Funktionen, in Prozent (1960-2000)
C.02 Finanzierung der Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Arten, in Prozent (1960-2000)
C.03 Finanzierung der Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Quellen, in Prozent (1960-2000)
C.04 Finanzierungsmittel der Gebietskörperschaften in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
C.05 Sozialleistungen nach Institutionen in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D. Angaben zu den Untergliederungen der einzelnen Institutionen, in absoluten Werten und in Form von Kennziffern
D.01a Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.01b Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.01c Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.02a Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.02b Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mrd. DM (1960-2000)
D.02c Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.02d Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.02e Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.03a Arbeitsförderungsleistungen in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.03b Arbeitsförderungsleistungen nach Funktionen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.03c Arbeitsförderungsleistungen nach Funktionen in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.03d Finanzierung der Arbeitsförderung nach Arten in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.03e Finanzierung der Arbeitsförderung nach Arten in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.04a Leistungen für Kinder in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.04b Leistungen für Kinder in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.05a Leistungen des öffentlichen Dienstes in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.05b Leistungen des öffentlichen Dienstes in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.06a Arbeitgeberleistungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.06b Arbeitgeberleistungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.07a Entschädigungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.07b Entschädigungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.08a Sozialhilfe in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.09a Sonstige direkte Leistungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.09b Sonstige direkte Leistungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
A. Kennziffern des Sozialbudgets
A.01 Kennziffern des Sozialbudgets, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
A.02 Kennziffern des Sozialbudgets, Deutschland (1991-2000)
A.03 Kennziffern des Sozialbudgets, Neue Länder (1991-2000)
B. Funktionale Leistungsbereiche, Finanzierungsstruktur und Institutionen des Sozialbudgets
B.01a Sozialbudget: Leistungen nach Arten, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.01b Sozialbudget: Leistungen nach Arten, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.02a Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.02b Sozialbudget: Finanzierung nach Arten, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.03a Sozialbudget: Leistungen nach Funktionen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.03b Sozialbudget: Leistungen nach Funktionen, Neue Bundesländer (1991-2000)
B.04a Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.04b Sozialbudget: Finanzierung nach Quellen, Neue Länder (1991-2000)
B.05a Sozialbudget: Leistungen nach Institutionen, Früheres Bundesgebiet (1960-2000)
B.05b Sozialbudget: Leistungen nach Institutionen, Neue Länder (1991-2000)
C. Sozialbudget in West – und Ostdeutschland: Vergleich der Prozentanteile in den Untergliederungen der Sozialleistungen (Strukturtabellen)
C.01 Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Funktionen, in Prozent (1960-2000)
C.02 Finanzierung der Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Arten, in Prozent (1960-2000)
C.03 Finanzierung der Sozialleistungen in West- und Ostdeutschland nach Quellen, in Prozent (1960-2000)
C.04 Finanzierungsmittel der Gebietskörperschaften in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
C.05 Sozialleistungen nach Institutionen in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D. Angaben zu den Untergliederungen der einzelnen Institutionen, in absoluten Werten und in Form von Kennziffern
D.01a Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.01b Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.01c Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.02a Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.02b Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mrd. DM (1960-2000)
D.02c Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.02d Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.02e Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.03a Arbeitsförderungsleistungen in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.03b Arbeitsförderungsleistungen nach Funktionen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.03c Arbeitsförderungsleistungen nach Funktionen in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.03d Finanzierung der Arbeitsförderung nach Arten in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.03e Finanzierung der Arbeitsförderung nach Arten in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.04a Leistungen für Kinder in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.04b Leistungen für Kinder in West- und Ostdeutschland, in Prozent (1960-2000)
D.05a Leistungen des öffentlichen Dienstes in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.05b Leistungen des öffentlichen Dienstes in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.06a Arbeitgeberleistungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.06b Arbeitgeberleistungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.07a Entschädigungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.07b Entschädigungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
D.08a Sozialhilfe in West- und Ostdeutschland (1960-2000)
D.09a Sonstige direkte Leistungen in West- und Ostdeutschland, in Mio. DM (1960-2000)
D.09b Sonstige direkte Leistungen in West- und Ostdeutschland, in Prozent der Sozialleistungen (1960-2000)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Oktober 2009
Jahr der Online-Publikation: 2001, 2005
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2001, 2005
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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