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Studien Zeitreihen |
ZA 8548 | Landwirtschaft | Franzmann, Gabriele, Zeitreihen zur deutschen Forst- und Holzwirtschaft: Betriebe, Forstflächen, Holzeinschlag, Waldbrände, Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz (1946 – 2010) |
249 Zeitreihen (1895 - 2010) 16 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8548
Studientitel: Zeitreihen zur deutschen Forst- und Holzwirtschaft: Betriebe, Forstflächen, Holzeinschlag, Waldbrände, Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz (1946 – 2010)
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1895 - 2010
Primärforscher: Franzmann, Gabriele
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Franzmann, Gabriele, (2012 [2012]) Zeitreihen zur deutschen Forst- und Holzwirtschaft: Betriebe, Forstflächen, Holzeinschlag, Waldbrände, Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz (1946 – 2010)
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8548
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Zeitreihen zur deutschen Forst- und Holzwirtschaft: Betriebe, Forstflächen, Holzeinschlag, Waldbrände, Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz (1946 – 2010)
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1895 - 2010
Primärforscher: Franzmann, Gabriele
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online-Publikation)
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Franzmann, Gabriele, (2012 [2012]) Zeitreihen zur deutschen Forst- und Holzwirtschaft: Betriebe, Forstflächen, Holzeinschlag, Waldbrände, Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz (1946 – 2010)
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8548
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Gegenstand der Studie:
Neben der Landwirtschaft ist die Forst- oder Waldwirtschaft die flächenmäßig bedeutendste Landnutzungsform. Der Holzeinschlag bzw. die Holzfällung ist eine Kennzahl, welche die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion wiedergibt. Sie bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft. Da die Holzwirtschaft die wichtigste Einnahmequelle der Forstwirtschaft ist, wird das gefällte Holz nach Verwendungsart gruppiert und entsprechend in einer statistischen Systematik erfasst und dargestellt. Neben der Holzerzeugung ist die wichtigste Aufgabe der Forstwirtschaft die Pflege und Erhaltung der Wälder. Damit trägt sie zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft bei. Diese Anforderungen an die Forstwirtschaft soll in den ausgewählten statistischen Parametern widergespiegelt werden. Durch sie werden Aussagen getroffen zu
- Betriebe und Forstflächen
- zur Entwicklung der Holzeinfällung und somit zur Nutzungsintensität des Waldes,
- zur Verwendung des Holzes als Nutz- oder Industrieholz,
- zu entstandenen Schäden durch Waldbrände
- Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz.
Die Darstellung der Forstbetriebe, der Forstflächen sowie des Holzeinschlages erfolgt nach den Besitzformen in der Forstwirtschaft. Hierbei werde drei Eigentumsarten von Wald unterschieden:
(a) Staatswald oder Staatsforst (Landeswald, Treuhandwald und Bundeswald),
(b) Körperschaftswald
(c) Privatwald
(a) Staatswald oder Staatsforst: Als Staatsforst oder Staatswald werden Wälder im staatlichen Eigentum bezeichnet. Der Wald im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland wird, obgleich auch Staatsforst, zumeist als Bundesforst bezeichnet. Die Wälder im Eigentum des Bundes werden von der Bundesforstverwaltung betreut. Der Bundeswald umfasst 3,7 Prozent der Waldfläche und befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen. Bundeswald unterliegt deswegen meist einer besonderen Zweckbestimmung, an der sich die forstliche Betreuung auszurichten hat.
Die Wälder im Eigentum der deutschen Bundesländer entstammen überwiegend landesherrlichen Besitztümern, die im Zuge der Aufklärung aus dem Besitz der früheren Herrscherfamilien in Staatseigentum übergingen sowie aus kirchlichen Besitztümern durch Enteignung im Rahmen der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.
(b) Körperschaftswald oder -forst: Bei einem Körperschaftswald handelt es sich gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt) und sonstiger dort genannter Rechtsträger.
(c) Privatwald oder -forst: Im Fall von Privathorsten handelt es sich um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. Auch Wald im Eigentum von Kirchen kann zum Körperschaftswald gehören, wenn dies durch das Landesrecht so festgelegt wurde. In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47 % der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus. Privatwälder weisen oftmals eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte auf. 1) Großprivatwald entstand überwiegend dadurch, dass mediatisierte Herrschaften (z. B. Fürstenhäuser) ihren Waldbesitz fast vollständig behalten durften (z.B. der Wald des Hause Thurn und Taxis). Die habsburgischen Besitzungen sind in den Bundesforsten aufgegangen. 2) Mittlerer Privatwald entstand (und entsteht) entweder durch Teilung von Großprivatwäldern (z. B. durch Erbteilung oder Verkauf), in erster Linie aber durch den Flächenverkauf von Waldflächen. Beispiel sind hier die neuen Bundesländern Deutschlands: Im Zuge der Bodenreform wurde in den Jahren 1945 bis 1949 Großgrundbesitzern in der sowjetischen Besatzungszone Land entzogen und auf Flüchtlinge und ehem. Landwirte verteilt (Junkerland in Bauernhand). Nach dem Mauerfall wurde beschlossen, den so entstandenen Privatwald der DDR nicht an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, sondern mit Hilfe einer Treuhandgesellschaft an neue Privateigentümer zu veräußern. Hierbei entstanden überwiegend Flächen zwischen 200 und 1000 ha Größe. 3) Klein- und Kleinstprivatwald entstand in den meisten Fällen aus Bauernwäldern. Diese wurden im Mittelalter von Klöstern in abgelegenen Regionen an Bauern verschenkt. Diese Bauernwälder hatten demnach eine Größe von mehreren Quadratmetern bis hin zu 200 ha Größe. In Gebieten der Realteilung (Süddeutschland, Österreich) wurden die teilweise sehr kleinen Grundstücke zusätzlich geteilt, was zu einer Parzellierung und Zerstückelung der Waldfläche führte, was eine Bewirtschaftung heutzutage teilweise unmöglich macht. Kleinprivatwald entstand zudem immer dort, wo Wald nicht in den Besitz einer Gemeinde überging (also Kommunalwald wurde), sondern gleichmäßig auf die berechtigten Bürger verteilt wurde.
(zu den Eigentumsarten aus: Wikipedia, die freie Enzyklopädie:
-http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft
-http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
-http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald
-http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald)
Holzeinschlag, Holzfällung:
„Der Holzeinschlag ist eine der wichtigsten Kenngrößen der Forstwirtschaft. Er beschreibt die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion, dient der Überprüfung der Massennachhaltigkeit und bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft.“ (M. Dieter / H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht. S. 1) Es handelt sich somit um eine Kennzahl der forstwirtschaftlichen Produktion, die wichtig für das nationale Berichtswesen (Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung) ist. Für die Holzindustrie bildet die Kenntnis des Holzeinschlags die Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Die amtliche Holzeinschlagstatistik der Bundesrepublik Deutschland:
Die Erfassung des Holzeinschlages ist in dem Agrarstatistikgesetz, §81, Absatz 1 und 2 geregelt. Hier ist eine Stichprobe von maximal 15000 Erhebungseinheiten jährlich vorgesehen. Weiterhin wird den Ländern erlaubt, den Einschlag in Privat- und Körperschaftswäldern zu schätzen. Seit 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben. Betriebe unter 10 ha Waldfläche sind nicht mehr in die Erhebung eingeflossen (Fachserie 3, Reihe 2.1.1, 2010, S. 3). Die Ist-Menge des Holzeinschlages wird definiert als die gefällte und verbuchte Holzmenge.
„Bayern hat sich in den Jahren 1995 und 1996 aus der Berichterstattung für den Körperschaftswald und von 1995 bis 2001 aus der Berichterstattung für den Privatwald zurückgezogen. In dieser Zeit wurde der Einschlag durch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) anhand von Veränderungsraten im Staatswald fortgeschrieben. 2002 wurde für den bayerischen Kleinstprivatwald ein eigenes, umfragebasiertes Erhebungsverfahren entwickelt, dessen Ergebnisse seit 2002 Bestandteil der offiziellen bayerischen amtlichen Einschlagsschätzung sind. Mit der Umstellung auf die neue Methode ist der amtliche Einschlag im Privatwald Bayerns von einem Jahr auf das andere um 3,6 Mio m3 gestiegen.“ (M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht, S. 2).
In der vorliegenden Datensammlung wurde auf die amtliche Holzeinschlagstatistik zurückgegriffen, so wie sie in dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland publiziert wurden, zurückgegriffen. Diese Entscheidung wurde aus Gründen der begrenzten Zeit- und Arbeitsressourcen gewählt, denn die alternative Vorgehensweise hätte erfordert, den Holzeinschlag mittels der Werte des verwendeten, verarbeiteten Holzes zu schätzen. (vergl. hierzu: M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht). Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz für Holz und Holzerzeugnisse beruhen jedoch auf den ermittelten Werten von der Verwendungsseite her.
Amtliche Statistik der DDR:
Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) der DDR erhob regelmäßig Daten zu gesellschaftlichen Massenerscheinungen, bereitete diese auf, um sie anschließend zu analysieren und zu beschreiben. Dies wurde im Auftrag des Staates durchgeführt, wofür die Institution die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhielt. Die SZS entwickelte ein Statistiksystem und erfaßte im Verlauf des Bestehens der DDR eine Fülle von statistischen Daten. Nur ein Teil dieser Daten wurde durch die periodischen Veröffentlichungen des jährlich erscheinenden Statistischen Jahrbuchs, das Statistische Taschenbuch sowie in halbjährlichen Presseberichten veröffentlicht. „Die in den Publikationen enthaltenen Daten unterlagen in ihrer Auswahl und Interpretation einer Kontrolle und Zensur durch die Parteiführung der ehemaligen DDR. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik war nicht berechtigt, weitere statistische Informationen herauszugeben. „ (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Sonderreihe mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR. Heft 34. DDR – Statistik: Grundlagen, Methoden und Organisation der amtlichen Statistik der DDR 1949 bis 1990. S. XIII). Die im Rahmen der periodischen Veröffentlichungen herausgegebenen Daten sind daher unter der Einschränkung der damaligen Zensur zu betrachten. Der Zugriff auf den von der SZS erhobenen und gut dokumentierten Datenbestand sowie die entsprechende Bearbeitung und Anpassung an die Konvention der bundesrepublikanischen Statistik hätte den Rahmen dieses Projektes gesprengt, so dass auf die Publikation des Statistischen Jahrbuchs für die DDR zurückgegriffen wurde, soweit dies als vertretbar erschien.
Erhöhung des Holzeinschlages durch Sturmschäden:
Orkan 'Wiebke', in der Nacht vom 28. Februar auf 1. März 1990:
Besonders in Mittelgebirgsregionen wurden eine große Anzahl von Bäumen, z.T. ganze Fichten-, Douglasien- und Buchenbestände zerstört. Hochrechnungen gehen von 60 bis 70 Millionen Festmetern Sturmholz aus, das entsprach damals in etwa dem doppelten Jahreseinschlag in Deutschland.
Sturmtief Lothar / Martin (26. und 27. Dezember):
In vielen Teilen Süddeutschlands, vor allem im Schwarzwald, Schönbuch und Rammert, richtete der Sturm hohe Waldschäden an. In Baden-Württemberg fiel das Dreifache des Jahreseinschlages (30 Mio. Festmeter). In Bayern fielen 4,3 Mio. fm Lothar zum Opfer. Betroffen waren vor allem Nadelholzbestände; Laubholz wurde fast nur im Mischwald geworfen.
Sturmtief Kyrill (2007):
In Deutschland fielen rund 37 Millionen Kubikmeter Holz dem Sturm zum Opfer. Im Thüringer Wald rechnet man mit etwa 500.000 Festmetern, also etwa 215.000 Tonnen Sturmholz. Zum Schluss hinterließ Kyrill in Thüringen 6300 ha Kahlflächen, 4700 ha gelichteten Wald und verstreute Baumwürfe auf 200.000 ha. Die größten Schäden entstanden in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen (vor allem in Wittgenstein, im Sieger- und Sauerland), wo mit 12 Millionen Kubikmetern oder 25 Millionen Bäumen etwa die Hälfte des deutschen, sowie ein Drittel des europäischen (30 Mio. Kubikmeter) Verlustes auftraten. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden etwa 1 Million Festmeter Holz umgeworfen. Kyrill zerstörte zehn Prozent des Waldbestandes des Regionalverbandes Ruhr. 150.000 Festmeter Bruchholz sind durch den Sturm angefallen. Das ist eine größere Menge Holz, als sonst im Durchschnitt in einem Jahr geschlagen wird. Besonders betroffen waren die Üfter Mark im Kreis Wesel, die Hohe Mark und die Haard im Kreis Recklinghausen; ebenfalls stark betroffen waren die so genannten Forstbezirke Süd in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis.
Zeit und Ort der Untersuchung:
Ziel war die Erstellung möglichst langer Zeitreihen, soweit dies die Publikationen der amtlichen Statistik ermöglichen. Es wurde versucht, einen Zeitraum vom Beginn der amtlichen Statistik von 1871 bis zur Gegenwart, dem Jahr 2010, mit statistischen Kenngrößen der Forstwirtschaft abzudecken. Insbesondere für die Anzahl der Forstbetriebe als auch für die Waldflächen gelang es, Stichtagswerte auch für das Deutsche Reich aus den Bänden der Statistik des Deutschen Reichs zu erheben. Für das Gebiet der neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) konnte für die Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1989 zu forstwirtschaftlichen Betriebe und deren Waldflächen keine entsprechenden Angaben aus den Publikationen der Amtlichen Statistik der ehemaligen DDR gefunden werden. Hier setzt der Berichtszeitraum erst nach der Zeit der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 an. Demgegenüber war es aber möglich, Angaben zur Holzeinschlagsstatistik nach Baumart und Holzverwendung ausfindig zu machen. Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz beziehen sich wiederum nur auf das Gebiet der früheren Bundesrepublik und auf Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Folgende Themenbereiche werden durch die Datenkompilation abgedeckt:
A) Betriebe und Forstflächen insgesamt und nach Eigentumsformen (Staatsforst, Körperschafts- und Gemeindeforst, Privatforst);
B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Eigentumsformen;
C) Schäden durch Waldbrände;
D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz für Holz.
Gegenstand der Studie:
Neben der Landwirtschaft ist die Forst- oder Waldwirtschaft die flächenmäßig bedeutendste Landnutzungsform. Der Holzeinschlag bzw. die Holzfällung ist eine Kennzahl, welche die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion wiedergibt. Sie bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft. Da die Holzwirtschaft die wichtigste Einnahmequelle der Forstwirtschaft ist, wird das gefällte Holz nach Verwendungsart gruppiert und entsprechend in einer statistischen Systematik erfasst und dargestellt. Neben der Holzerzeugung ist die wichtigste Aufgabe der Forstwirtschaft die Pflege und Erhaltung der Wälder. Damit trägt sie zum Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft bei. Diese Anforderungen an die Forstwirtschaft soll in den ausgewählten statistischen Parametern widergespiegelt werden. Durch sie werden Aussagen getroffen zu
- Betriebe und Forstflächen
- zur Entwicklung der Holzeinfällung und somit zur Nutzungsintensität des Waldes,
- zur Verwendung des Holzes als Nutz- oder Industrieholz,
- zu entstandenen Schäden durch Waldbrände
- Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz.
Die Darstellung der Forstbetriebe, der Forstflächen sowie des Holzeinschlages erfolgt nach den Besitzformen in der Forstwirtschaft. Hierbei werde drei Eigentumsarten von Wald unterschieden:
(a) Staatswald oder Staatsforst (Landeswald, Treuhandwald und Bundeswald),
(b) Körperschaftswald
(c) Privatwald
(a) Staatswald oder Staatsforst: Als Staatsforst oder Staatswald werden Wälder im staatlichen Eigentum bezeichnet. Der Wald im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland wird, obgleich auch Staatsforst, zumeist als Bundesforst bezeichnet. Die Wälder im Eigentum des Bundes werden von der Bundesforstverwaltung betreut. Der Bundeswald umfasst 3,7 Prozent der Waldfläche und befindet sich vor allem auf militärisch genutzten Flächen und entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen. Bundeswald unterliegt deswegen meist einer besonderen Zweckbestimmung, an der sich die forstliche Betreuung auszurichten hat.
Die Wälder im Eigentum der deutschen Bundesländer entstammen überwiegend landesherrlichen Besitztümern, die im Zuge der Aufklärung aus dem Besitz der früheren Herrscherfamilien in Staatseigentum übergingen sowie aus kirchlichen Besitztümern durch Enteignung im Rahmen der Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts.
(b) Körperschaftswald oder -forst: Bei einem Körperschaftswald handelt es sich gemäß § 3 Absatz 3 Bundeswaldgesetz um Wald im Alleineigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden und Städten (dann auch als Kommunalwald, Stadtwald oder Gemeindewald bezeichnet) oder auch Universitäten (dann oft Universitätsforst genannt) und sonstiger dort genannter Rechtsträger.
(c) Privatwald oder -forst: Im Fall von Privathorsten handelt es sich um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften. Auch Wald im Eigentum von Kirchen kann zum Körperschaftswald gehören, wenn dies durch das Landesrecht so festgelegt wurde. In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47 % der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus. Privatwälder weisen oftmals eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte auf. 1) Großprivatwald entstand überwiegend dadurch, dass mediatisierte Herrschaften (z. B. Fürstenhäuser) ihren Waldbesitz fast vollständig behalten durften (z.B. der Wald des Hause Thurn und Taxis). Die habsburgischen Besitzungen sind in den Bundesforsten aufgegangen. 2) Mittlerer Privatwald entstand (und entsteht) entweder durch Teilung von Großprivatwäldern (z. B. durch Erbteilung oder Verkauf), in erster Linie aber durch den Flächenverkauf von Waldflächen. Beispiel sind hier die neuen Bundesländern Deutschlands: Im Zuge der Bodenreform wurde in den Jahren 1945 bis 1949 Großgrundbesitzern in der sowjetischen Besatzungszone Land entzogen und auf Flüchtlinge und ehem. Landwirte verteilt (Junkerland in Bauernhand). Nach dem Mauerfall wurde beschlossen, den so entstandenen Privatwald der DDR nicht an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, sondern mit Hilfe einer Treuhandgesellschaft an neue Privateigentümer zu veräußern. Hierbei entstanden überwiegend Flächen zwischen 200 und 1000 ha Größe. 3) Klein- und Kleinstprivatwald entstand in den meisten Fällen aus Bauernwäldern. Diese wurden im Mittelalter von Klöstern in abgelegenen Regionen an Bauern verschenkt. Diese Bauernwälder hatten demnach eine Größe von mehreren Quadratmetern bis hin zu 200 ha Größe. In Gebieten der Realteilung (Süddeutschland, Österreich) wurden die teilweise sehr kleinen Grundstücke zusätzlich geteilt, was zu einer Parzellierung und Zerstückelung der Waldfläche führte, was eine Bewirtschaftung heutzutage teilweise unmöglich macht. Kleinprivatwald entstand zudem immer dort, wo Wald nicht in den Besitz einer Gemeinde überging (also Kommunalwald wurde), sondern gleichmäßig auf die berechtigten Bürger verteilt wurde.
(zu den Eigentumsarten aus: Wikipedia, die freie Enzyklopädie:
-http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft
-http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
-http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald
-http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald)
Holzeinschlag, Holzfällung:
„Der Holzeinschlag ist eine der wichtigsten Kenngrößen der Forstwirtschaft. Er beschreibt die Nutzungsintensität der forstlichen Produktion, dient der Überprüfung der Massennachhaltigkeit und bildet die Grundlage für die Analyse der Ertragslage der Forstwirtschaft.“ (M. Dieter / H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht. S. 1) Es handelt sich somit um eine Kennzahl der forstwirtschaftlichen Produktion, die wichtig für das nationale Berichtswesen (Forstwirtschaftliche Gesamtrechnung) ist. Für die Holzindustrie bildet die Kenntnis des Holzeinschlags die Grundlage für Investitionsentscheidungen.
Die amtliche Holzeinschlagstatistik der Bundesrepublik Deutschland:
Die Erfassung des Holzeinschlages ist in dem Agrarstatistikgesetz, §81, Absatz 1 und 2 geregelt. Hier ist eine Stichprobe von maximal 15000 Erhebungseinheiten jährlich vorgesehen. Weiterhin wird den Ländern erlaubt, den Einschlag in Privat- und Körperschaftswäldern zu schätzen. Seit 2010 wurden die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben. Betriebe unter 10 ha Waldfläche sind nicht mehr in die Erhebung eingeflossen (Fachserie 3, Reihe 2.1.1, 2010, S. 3). Die Ist-Menge des Holzeinschlages wird definiert als die gefällte und verbuchte Holzmenge.
„Bayern hat sich in den Jahren 1995 und 1996 aus der Berichterstattung für den Körperschaftswald und von 1995 bis 2001 aus der Berichterstattung für den Privatwald zurückgezogen. In dieser Zeit wurde der Einschlag durch die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) anhand von Veränderungsraten im Staatswald fortgeschrieben. 2002 wurde für den bayerischen Kleinstprivatwald ein eigenes, umfragebasiertes Erhebungsverfahren entwickelt, dessen Ergebnisse seit 2002 Bestandteil der offiziellen bayerischen amtlichen Einschlagsschätzung sind. Mit der Umstellung auf die neue Methode ist der amtliche Einschlag im Privatwald Bayerns von einem Jahr auf das andere um 3,6 Mio m3 gestiegen.“ (M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht, S. 2).
In der vorliegenden Datensammlung wurde auf die amtliche Holzeinschlagstatistik zurückgegriffen, so wie sie in dem Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland publiziert wurden, zurückgegriffen. Diese Entscheidung wurde aus Gründen der begrenzten Zeit- und Arbeitsressourcen gewählt, denn die alternative Vorgehensweise hätte erfordert, den Holzeinschlag mittels der Werte des verwendeten, verarbeiteten Holzes zu schätzen. (vergl. hierzu: M. Dieter, H. Englert, 2005: Gegenüberstellung und forstpolitische Diskussion unterschiedlicher Holzeinschlagsschätzungen für die Bundesrepublik Deutschland. BFH-Arbeitsbericht). Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz für Holz und Holzerzeugnisse beruhen jedoch auf den ermittelten Werten von der Verwendungsseite her.
Amtliche Statistik der DDR:
Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) der DDR erhob regelmäßig Daten zu gesellschaftlichen Massenerscheinungen, bereitete diese auf, um sie anschließend zu analysieren und zu beschreiben. Dies wurde im Auftrag des Staates durchgeführt, wofür die Institution die notwendigen finanziellen und personellen Mittel erhielt. Die SZS entwickelte ein Statistiksystem und erfaßte im Verlauf des Bestehens der DDR eine Fülle von statistischen Daten. Nur ein Teil dieser Daten wurde durch die periodischen Veröffentlichungen des jährlich erscheinenden Statistischen Jahrbuchs, das Statistische Taschenbuch sowie in halbjährlichen Presseberichten veröffentlicht. „Die in den Publikationen enthaltenen Daten unterlagen in ihrer Auswahl und Interpretation einer Kontrolle und Zensur durch die Parteiführung der ehemaligen DDR. Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik war nicht berechtigt, weitere statistische Informationen herauszugeben. „ (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Sonderreihe mit Beiträgen für das Gebiet der ehemaligen DDR. Heft 34. DDR – Statistik: Grundlagen, Methoden und Organisation der amtlichen Statistik der DDR 1949 bis 1990. S. XIII). Die im Rahmen der periodischen Veröffentlichungen herausgegebenen Daten sind daher unter der Einschränkung der damaligen Zensur zu betrachten. Der Zugriff auf den von der SZS erhobenen und gut dokumentierten Datenbestand sowie die entsprechende Bearbeitung und Anpassung an die Konvention der bundesrepublikanischen Statistik hätte den Rahmen dieses Projektes gesprengt, so dass auf die Publikation des Statistischen Jahrbuchs für die DDR zurückgegriffen wurde, soweit dies als vertretbar erschien.
Erhöhung des Holzeinschlages durch Sturmschäden:
Orkan 'Wiebke', in der Nacht vom 28. Februar auf 1. März 1990:
Besonders in Mittelgebirgsregionen wurden eine große Anzahl von Bäumen, z.T. ganze Fichten-, Douglasien- und Buchenbestände zerstört. Hochrechnungen gehen von 60 bis 70 Millionen Festmetern Sturmholz aus, das entsprach damals in etwa dem doppelten Jahreseinschlag in Deutschland.
Sturmtief Lothar / Martin (26. und 27. Dezember):
In vielen Teilen Süddeutschlands, vor allem im Schwarzwald, Schönbuch und Rammert, richtete der Sturm hohe Waldschäden an. In Baden-Württemberg fiel das Dreifache des Jahreseinschlages (30 Mio. Festmeter). In Bayern fielen 4,3 Mio. fm Lothar zum Opfer. Betroffen waren vor allem Nadelholzbestände; Laubholz wurde fast nur im Mischwald geworfen.
Sturmtief Kyrill (2007):
In Deutschland fielen rund 37 Millionen Kubikmeter Holz dem Sturm zum Opfer. Im Thüringer Wald rechnet man mit etwa 500.000 Festmetern, also etwa 215.000 Tonnen Sturmholz. Zum Schluss hinterließ Kyrill in Thüringen 6300 ha Kahlflächen, 4700 ha gelichteten Wald und verstreute Baumwürfe auf 200.000 ha. Die größten Schäden entstanden in den Wäldern von Nordrhein-Westfalen (vor allem in Wittgenstein, im Sieger- und Sauerland), wo mit 12 Millionen Kubikmetern oder 25 Millionen Bäumen etwa die Hälfte des deutschen, sowie ein Drittel des europäischen (30 Mio. Kubikmeter) Verlustes auftraten. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden etwa 1 Million Festmeter Holz umgeworfen. Kyrill zerstörte zehn Prozent des Waldbestandes des Regionalverbandes Ruhr. 150.000 Festmeter Bruchholz sind durch den Sturm angefallen. Das ist eine größere Menge Holz, als sonst im Durchschnitt in einem Jahr geschlagen wird. Besonders betroffen waren die Üfter Mark im Kreis Wesel, die Hohe Mark und die Haard im Kreis Recklinghausen; ebenfalls stark betroffen waren die so genannten Forstbezirke Süd in Hagen und dem Ennepe-Ruhr-Kreis.
Zeit und Ort der Untersuchung:
Ziel war die Erstellung möglichst langer Zeitreihen, soweit dies die Publikationen der amtlichen Statistik ermöglichen. Es wurde versucht, einen Zeitraum vom Beginn der amtlichen Statistik von 1871 bis zur Gegenwart, dem Jahr 2010, mit statistischen Kenngrößen der Forstwirtschaft abzudecken. Insbesondere für die Anzahl der Forstbetriebe als auch für die Waldflächen gelang es, Stichtagswerte auch für das Deutsche Reich aus den Bänden der Statistik des Deutschen Reichs zu erheben. Für das Gebiet der neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) konnte für die Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik von 1945 bis 1989 zu forstwirtschaftlichen Betriebe und deren Waldflächen keine entsprechenden Angaben aus den Publikationen der Amtlichen Statistik der ehemaligen DDR gefunden werden. Hier setzt der Berichtszeitraum erst nach der Zeit der deutschen Wiedervereinigung ab 1990 an. Demgegenüber war es aber möglich, Angaben zur Holzeinschlagsstatistik nach Baumart und Holzverwendung ausfindig zu machen. Die Werte zur Gesamtholzbilanz sowie zur Aussenhandelsbilanz beziehen sich wiederum nur auf das Gebiet der früheren Bundesrepublik und auf Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Folgende Themenbereiche werden durch die Datenkompilation abgedeckt:
A) Betriebe und Forstflächen insgesamt und nach Eigentumsformen (Staatsforst, Körperschafts- und Gemeindeforst, Privatforst);
B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Eigentumsformen;
C) Schäden durch Waldbrände;
D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz für Holz.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
Früheres Bundesgebiet, in den Grenzen vom 1. Januar 1957 inkl. Saarland.
Ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) in den Grenzen vom 7. Oktober 1949.
Deutschland, in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Deutsches Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.
Früheres Bundesgebiet, in den Grenzen vom 1. Januar 1957 inkl. Saarland.
Ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) in den Grenzen vom 7. Oktober 1949.
Deutschland, in den Grenzen vom 3. Oktober 1990.
Quellentypen:
Öffentliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland,
Wissenschaftliche Publikation
Öffentliche Statistik der Bundesrepublik Deutschland,
Wissenschaftliche Publikation
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge, und zwar:
Statistik des Deutschen Reichs, verschiedene Bände, und zwar: Band 212,1 und Band 212,2; Band 411; Band 460
Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie3, Reihe 2.1.1: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Verschiedene Jahrgänge.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972. Stuttgart: Kohlhammer, 1972.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Genesis Online. (www-genesis.destatis.de)
Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge. Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Arbeitsberichte des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft im Hohann Heinrich von Thünen-Institut, Universität Hamburg:
Björn Seintsch (2011): Holzbilanzen 2009 und 2010 für die Bundesrepublik Deutschland. Arbeitsbericht Nr. 04/2011.
Wikipedia:
-http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft
-http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
-http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald
-http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald
Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, verschiedene Jahrgänge, und zwar:
Statistik des Deutschen Reichs, verschiedene Bände, und zwar: Band 212,1 und Band 212,2; Band 411; Band 460
Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Fachserie3, Reihe 2.1.1: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Verschiedene Jahrgänge.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung und Wirtschaft 1872-1972. Stuttgart: Kohlhammer, 1972.
Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Genesis Online. (www-genesis.destatis.de)
Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge. Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Arbeitsberichte des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft im Hohann Heinrich von Thünen-Institut, Universität Hamburg:
Björn Seintsch (2011): Holzbilanzen 2009 und 2010 für die Bundesrepublik Deutschland. Arbeitsbericht Nr. 04/2011.
Wikipedia:
-http://de.wikipedia.org/wiki/Forstwirtschaft
-http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsforst
-http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaftswald
-http://de.wikipedia.org/wiki/Privatwald
Mehr
Anmerkungen:
Forstbetriebe und Waldflächen
Tabellen: A.01.01.01 bis A.02.04
‚Forstbetriebe nach Waldfläche, Betriebsgröße und Besitzverhältnisse (1895-2010)‘;
‚Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgrößen und Besitzverhältnissen (1895-2010)‘
Darstellung, bei der die Besitzverhältnisse unberücksichtigt bleiben sowie nach den Besitzformen Staats- und Kronenforsten, Gemeinde- und Körperschaftsforsten, Privatforsten.
Deutsches Reich:
Gebietsstand: 31.12.1937. Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Berufs- und Betriebszählungen, Stichtagswerte. Forstwirtschaftliche Betriebe inklusiver solcher Betriebe, die auch landwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaften. Soweit Angaben vorliegen, wird die Anzahl der ausschließlich forstwirtschaftlichen Betriebe in den zellenspezifischen Anmerkungen wiedergegeben. Bis 1933: Angaben ohne das Saarland. Werte inkl. Saarland für 1933 siehe zellenspezifische Anmerkung.
Alte Länder (Bonner Republik) und Deutschland (Berliner Republik):
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung und Agrarstrukturerhebung.
2010: Die Ergebnisse der Landwirtschaftzählung 2010 sind nur eingeschränkt mit den vorhergehenden Zählungen vergleichbar, weil die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben wurden (bis 2007: ab Betriebe mit 2 ha Landwirtschaftsfläche, ab 2010: ab Betriebe mit 5 ha Landwirtschaftfläche). Merkmale der Betriebe wurden inhaltlich-methodisch neu abgegrenzt (z.B. Kurzumtriebsplantagen bzw. Schnellwuchsplantagen). Forstbetriebe werden ab 2010 erst ab 10 ha Wald in die Erhebung mit einbezogen.
Neue Länder zur Zeit der ehemaligen DDR und seit Oktober 1990 (Berliner Republik):
a) Für die ehemalige Deutsche Demokratische Republik lassen sich die Anzahl der Betriebe und die Forstflächen nach Besitzformen nicht aus dem Statistischen Jahrbuch für die DDR entnehmen. Erst für die neuen Länder nach dem 3. Oktober 1990 können Werte erhoben werden.
Holzeinschlag nach Baumarten, Holzsorten und nach Besitzform
Tabelle B01:
‚Holzeinschlag bzw. -ernte nach Baumart und Holzsorten (1945-2010)‘
Zu den Themen Holzeinschlag sind Daten für das Deutsche Reich in den Statistischen Jahrbüchern und den Publikationen zur Statistik des Deutschen Reichs nicht zu finden.
Ehemalige Bundesrepublik Deutschland (Bonner Republik) und Deutschland nach dem 3. Oktober 1990 (Berliner Republik): Werte aus dem Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge, Tabelle: 'Holzeinschlag nach Holzsorten und Besitzarten'.
Ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR): Werte aus dem Statistischen Jahrbuch für die Deutsche Demokratische Republik. Werte zur Holzernte insgesamt beinhalten bis 1989 die für den Eigenbedarf gefällten Bäume und übersteigen daher die Summe der Mengenangaben zu den einzelnen Baumarten und Holzsorten, in denen der Eigenbedarf nicht enthalten ist.
Bis 1973 Angaben in 1000 Festmetern, ab 1974 Angaben in 1000 Kubikmetern. 1 Festmeter (fm)=Maßeinheit für 1m³ feste Holzmasse.
Alle Holzarten: Stammholz, Schwellenholz, Grubenholz, Schichtnutzholz, Brennholz, Faserholz bzw. Industrieholz aller Baumarten.
Angaben zu Stammholz: Stammholz ohne Faserholz, ohne Gruben- und Brennholz.
Angaben zu Faserholz: Bis 1969 Angabe von Faserholz, ab 1970 Angabe von Industrieholz.
Forstwirtschaftsjahr:
Bis 2001 beginnt das Forstwirtschaftsjahr am 1. Oktober und endet am 30. September und wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet. Angaben nur bis 1990 verfügbar. Ab 1991 Angaben nur für Gesamtdeutschland. Bis 1973 Angaben in 1000 Festmetern, ab 1974 Angaben in 1000 Kubikmetern. 1 Festmeter (fm)=Maßeinheit für 1m³ feste Holzmasse. Alle Holzarten: Stammholz, Schwellenholz, Grubenholz, Schichtnutzholz, Brennholz, Faserholz aller Baumarten. 1990: ca. 70 Millionen Festmeter Sturmholz durch Orkan 'Wiebke' im März.
Angaben für die ehemalige DDR:
Sägeholz:
1945-1990: Angaben aus dem Statistischen Jahrbuch für die DDR. Einheit: Mengenangaben bis 1990 ohne den Eigenverbrauch und ohne Faserholz. Bis 1990: Säge- oder Schnittholz: Abschnitt des Rundholzes mit mind. 40 cm Durchmesser, der als Starkholz bezeichnet wird und bei entsprechender Qualität als Sägeholz (Schnittholz) gehandelt wird. Schnitt- oder Sägeholz ist ein Holzerzeugnis, das für tragende oder aussteifende Zwecke am Bau verwendet wird. Ab 1990: Stammholz; als Stammholz gilt alles Langholz einschließlich Langholzabschnitte und Schwellen, außer Stangen- und Industrieholz lang.
Faserholz:
Einheit: Mengenangaben bis 1990 ohne den Eigenverbrauch. Faserholz: ist im Sinne der Papierindustrie jede Holzart, die Faserstoffe (Holz) für die Papierherstellung liefert. Bevorzugt werden Nadelhälzer, die längere Fasern als Laubhälzer liefern. Faserholz gehört zum Industrieholz.
Tabelle B02:
‚Holzeinschlag bzw. -ernte nach Besitzformen (1945-2010)‘
Zu den Themen Holzeinschlag sind Daten für das Deutsche Reich in den Statistischen Jahrbüchern und den Publikationen zur Statistik des Deutschen Reichs nicht zu finden.
Neue Länder zur Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik:
Keine Angaben nach Eigentumsformen möglich. Nur Insgesamtangaben.
Ehemalige Bundesrepublik Deutschland und Deutschland nach dem 3. Oktober 1990: Werte aus dem Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge, Tabelle: 'Holzeinschlag nach Holzsorten und Besitzarten'.
Glossar:
Bunthölzer: Nicht verbindliche Bezeichnung für einheimische farbige Hölzer, meist Obsthölzer wie Kirsch-, Apfel-, Birn-, Nuss- und Pflaumenbaum.
Faserholz: ist im Sinne der Papierindustrie jede Holzart, die Faserstoffe (Holz) für die Papierherstellung liefert. Bevorzugt werden Nadelhölzer, die längere Fasern als Laubhölzer liefern. Faserholz ist eine Form des Industrieholzes.
Fideikommissarisch (dt. Reich): eine auf Stiftung beruhende Bindung des Familiengutes. Unter einem Fideikomiß versteht man ein Vermögen, das nach Willen seines Stifters einer bestimmten Erbfolgeordnung sowie Verfügungsbeschränkungen des jeweils Nutzungsberechtigten unterworfen ist. Die Verfügungsbeschränkungen beinhalten üblicherweise Verbote der Teilung, der Veräußerung oder der Belastung. Ziel ist der Erhalt des Vermögens in der Hand einer Familie. Während der Verfügungsberechtigte über die Erträge des Vermögens verfügt, werden die übrigen Familienmitglieder mit Aussteuern oder Apanagen abgefunden. Vor dem 1. Weltkrieg waren ca. 2,5 Mill. ha Boden allein in Preußen fideikommissarisch gebunden. (Abel, Wilhelm (1951): Agrarpolitik. Reihe: Grundriss der Sozialwissenschaft, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 179)
Holzeinschlag: Holzfällung, Holzernte.
Industrieholz: Rohholz mit einem kleineren Durchmesser (ab 7 cm), das nach mechanischem oder chemischem Aufschluß üblicherweise in der Papier-, Zellstoff-, Span- und Faserplattenindustrie eingesetzt wird. Damit umfasst die Angabe von Industrieholz mehr als die Angabe von Faserholz.
Stammholz: Als Stammholz gilt alles Langholz einschließlich Langholzabschnitte und Schwellen, außer Stangen- und Industrieholz lang.
Forstbetriebe und Waldflächen
Tabellen: A.01.01.01 bis A.02.04
‚Forstbetriebe nach Waldfläche, Betriebsgröße und Besitzverhältnisse (1895-2010)‘;
‚Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgrößen und Besitzverhältnissen (1895-2010)‘
Darstellung, bei der die Besitzverhältnisse unberücksichtigt bleiben sowie nach den Besitzformen Staats- und Kronenforsten, Gemeinde- und Körperschaftsforsten, Privatforsten.
Deutsches Reich:
Gebietsstand: 31.12.1937. Ergebnisse der Landwirtschaftlichen Berufs- und Betriebszählungen, Stichtagswerte. Forstwirtschaftliche Betriebe inklusiver solcher Betriebe, die auch landwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaften. Soweit Angaben vorliegen, wird die Anzahl der ausschließlich forstwirtschaftlichen Betriebe in den zellenspezifischen Anmerkungen wiedergegeben. Bis 1933: Angaben ohne das Saarland. Werte inkl. Saarland für 1933 siehe zellenspezifische Anmerkung.
Alte Länder (Bonner Republik) und Deutschland (Berliner Republik):
Ergebnisse der Landwirtschaftszählung und Agrarstrukturerhebung.
2010: Die Ergebnisse der Landwirtschaftzählung 2010 sind nur eingeschränkt mit den vorhergehenden Zählungen vergleichbar, weil die unteren Erfassungsgrenzen deutlich angehoben wurden (bis 2007: ab Betriebe mit 2 ha Landwirtschaftsfläche, ab 2010: ab Betriebe mit 5 ha Landwirtschaftfläche). Merkmale der Betriebe wurden inhaltlich-methodisch neu abgegrenzt (z.B. Kurzumtriebsplantagen bzw. Schnellwuchsplantagen). Forstbetriebe werden ab 2010 erst ab 10 ha Wald in die Erhebung mit einbezogen.
Neue Länder zur Zeit der ehemaligen DDR und seit Oktober 1990 (Berliner Republik):
a) Für die ehemalige Deutsche Demokratische Republik lassen sich die Anzahl der Betriebe und die Forstflächen nach Besitzformen nicht aus dem Statistischen Jahrbuch für die DDR entnehmen. Erst für die neuen Länder nach dem 3. Oktober 1990 können Werte erhoben werden.
Holzeinschlag nach Baumarten, Holzsorten und nach Besitzform
Tabelle B01:
‚Holzeinschlag bzw. -ernte nach Baumart und Holzsorten (1945-2010)‘
Zu den Themen Holzeinschlag sind Daten für das Deutsche Reich in den Statistischen Jahrbüchern und den Publikationen zur Statistik des Deutschen Reichs nicht zu finden.
Ehemalige Bundesrepublik Deutschland (Bonner Republik) und Deutschland nach dem 3. Oktober 1990 (Berliner Republik): Werte aus dem Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge, Tabelle: 'Holzeinschlag nach Holzsorten und Besitzarten'.
Ehemalige Deutsche Demokratische Republik (DDR): Werte aus dem Statistischen Jahrbuch für die Deutsche Demokratische Republik. Werte zur Holzernte insgesamt beinhalten bis 1989 die für den Eigenbedarf gefällten Bäume und übersteigen daher die Summe der Mengenangaben zu den einzelnen Baumarten und Holzsorten, in denen der Eigenbedarf nicht enthalten ist.
Bis 1973 Angaben in 1000 Festmetern, ab 1974 Angaben in 1000 Kubikmetern. 1 Festmeter (fm)=Maßeinheit für 1m³ feste Holzmasse.
Alle Holzarten: Stammholz, Schwellenholz, Grubenholz, Schichtnutzholz, Brennholz, Faserholz bzw. Industrieholz aller Baumarten.
Angaben zu Stammholz: Stammholz ohne Faserholz, ohne Gruben- und Brennholz.
Angaben zu Faserholz: Bis 1969 Angabe von Faserholz, ab 1970 Angabe von Industrieholz.
Forstwirtschaftsjahr:
Bis 2001 beginnt das Forstwirtschaftsjahr am 1. Oktober und endet am 30. September und wird nach dem Kalenderjahr benannt, in dem es endet. Angaben nur bis 1990 verfügbar. Ab 1991 Angaben nur für Gesamtdeutschland. Bis 1973 Angaben in 1000 Festmetern, ab 1974 Angaben in 1000 Kubikmetern. 1 Festmeter (fm)=Maßeinheit für 1m³ feste Holzmasse. Alle Holzarten: Stammholz, Schwellenholz, Grubenholz, Schichtnutzholz, Brennholz, Faserholz aller Baumarten. 1990: ca. 70 Millionen Festmeter Sturmholz durch Orkan 'Wiebke' im März.
Angaben für die ehemalige DDR:
Sägeholz:
1945-1990: Angaben aus dem Statistischen Jahrbuch für die DDR. Einheit: Mengenangaben bis 1990 ohne den Eigenverbrauch und ohne Faserholz. Bis 1990: Säge- oder Schnittholz: Abschnitt des Rundholzes mit mind. 40 cm Durchmesser, der als Starkholz bezeichnet wird und bei entsprechender Qualität als Sägeholz (Schnittholz) gehandelt wird. Schnitt- oder Sägeholz ist ein Holzerzeugnis, das für tragende oder aussteifende Zwecke am Bau verwendet wird. Ab 1990: Stammholz; als Stammholz gilt alles Langholz einschließlich Langholzabschnitte und Schwellen, außer Stangen- und Industrieholz lang.
Faserholz:
Einheit: Mengenangaben bis 1990 ohne den Eigenverbrauch. Faserholz: ist im Sinne der Papierindustrie jede Holzart, die Faserstoffe (Holz) für die Papierherstellung liefert. Bevorzugt werden Nadelhälzer, die längere Fasern als Laubhälzer liefern. Faserholz gehört zum Industrieholz.
Tabelle B02:
‚Holzeinschlag bzw. -ernte nach Besitzformen (1945-2010)‘
Zu den Themen Holzeinschlag sind Daten für das Deutsche Reich in den Statistischen Jahrbüchern und den Publikationen zur Statistik des Deutschen Reichs nicht zu finden.
Neue Länder zur Zeit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik:
Keine Angaben nach Eigentumsformen möglich. Nur Insgesamtangaben.
Ehemalige Bundesrepublik Deutschland und Deutschland nach dem 3. Oktober 1990: Werte aus dem Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Bundesrepublik Deutschland, verschiedene Jahrgänge, Tabelle: 'Holzeinschlag nach Holzsorten und Besitzarten'.
Glossar:
Bunthölzer: Nicht verbindliche Bezeichnung für einheimische farbige Hölzer, meist Obsthölzer wie Kirsch-, Apfel-, Birn-, Nuss- und Pflaumenbaum.
Faserholz: ist im Sinne der Papierindustrie jede Holzart, die Faserstoffe (Holz) für die Papierherstellung liefert. Bevorzugt werden Nadelhölzer, die längere Fasern als Laubhölzer liefern. Faserholz ist eine Form des Industrieholzes.
Fideikommissarisch (dt. Reich): eine auf Stiftung beruhende Bindung des Familiengutes. Unter einem Fideikomiß versteht man ein Vermögen, das nach Willen seines Stifters einer bestimmten Erbfolgeordnung sowie Verfügungsbeschränkungen des jeweils Nutzungsberechtigten unterworfen ist. Die Verfügungsbeschränkungen beinhalten üblicherweise Verbote der Teilung, der Veräußerung oder der Belastung. Ziel ist der Erhalt des Vermögens in der Hand einer Familie. Während der Verfügungsberechtigte über die Erträge des Vermögens verfügt, werden die übrigen Familienmitglieder mit Aussteuern oder Apanagen abgefunden. Vor dem 1. Weltkrieg waren ca. 2,5 Mill. ha Boden allein in Preußen fideikommissarisch gebunden. (Abel, Wilhelm (1951): Agrarpolitik. Reihe: Grundriss der Sozialwissenschaft, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, S. 179)
Holzeinschlag: Holzfällung, Holzernte.
Industrieholz: Rohholz mit einem kleineren Durchmesser (ab 7 cm), das nach mechanischem oder chemischem Aufschluß üblicherweise in der Papier-, Zellstoff-, Span- und Faserplattenindustrie eingesetzt wird. Damit umfasst die Angabe von Industrieholz mehr als die Angabe von Faserholz.
Stammholz: Als Stammholz gilt alles Langholz einschließlich Langholzabschnitte und Schwellen, außer Stangen- und Industrieholz lang.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A) Betriebe und Forstflächen
A.01.01.01 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt: Deutsches Reich, früheres Bundesgebiet, Deutschland (1895-2010)
A.01.01.02 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt: früheres Bundesgebiet und Neue Länder (1960-2010)
A.01.02 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staatsforsten in Deutschland (1895, 1907, 1925, 1965 -2010)
A.01.03 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik und Deutschlands (1907, 1925, 1965 -2010)
A.01.04 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Privatftsforsten (1925, 1971-2010)
A.02.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt (1895, 1907, 1925, 1933, 1939, 1960 -2010)
A.02.02.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staats- und Kronenforsten in Deutschland (1895, 1907, 1925, 1991 -2010)
A.02.02.02 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staats- und Kronenforsten im früheren Bundesgebiet und in den neuen Ländern (1965 -2010)
A.02.03.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten (1907, 1925, 1937, 1992 -2010)
A.02.03.02 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten (1907, 1925, 1937, 1965 -2010)
A.02.04 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Privatforsten (1850-2010)
B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Besitzformen
B.01 Holzeinschlag bzw. -ernte nach Baumart und Holzsorten (1946-2010)
B.02 Holzeinschlag bzw. -ernte nach Besitzformen (1945-2010)
C) Schäden durch Waldbrände
C.01 Waldbraende - Zahl und Brandfläche nach Ursachen der Brände (1952-2010)
D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz
D.01 Gesamtholzbilanz (1950-2009)
D.02 Aussenhandelsbilanz für Holz und Produkte auf Holzbasis inkl. Zellstoff, Papier und Pappe sowie daraus hergestellte Waren (1945-2009)
A) Betriebe und Forstflächen
A.01.01.01 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt: Deutsches Reich, früheres Bundesgebiet, Deutschland (1895-2010)
A.01.01.02 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt: früheres Bundesgebiet und Neue Länder (1960-2010)
A.01.02 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staatsforsten in Deutschland (1895, 1907, 1925, 1965 -2010)
A.01.03 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik und Deutschlands (1907, 1925, 1965 -2010)
A.01.04 Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Privatftsforsten (1925, 1971-2010)
A.02.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Besitzverhältnisse unberücksichtigt (1895, 1907, 1925, 1933, 1939, 1960 -2010)
A.02.02.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staats- und Kronenforsten in Deutschland (1895, 1907, 1925, 1991 -2010)
A.02.02.02 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Staats- und Kronenforsten im früheren Bundesgebiet und in den neuen Ländern (1965 -2010)
A.02.03.01 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten (1907, 1925, 1937, 1992 -2010)
A.02.03.02 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Gemeinde- und Körperschaftsforsten (1907, 1925, 1937, 1965 -2010)
A.02.04 Waldfläche der Forstbetriebe nach Betriebsgröße, Privatforsten (1850-2010)
B) Holzeinschlag (=Holzfällung) nach Baumart und Besitzformen
B.01 Holzeinschlag bzw. -ernte nach Baumart und Holzsorten (1946-2010)
B.02 Holzeinschlag bzw. -ernte nach Besitzformen (1945-2010)
C) Schäden durch Waldbrände
C.01 Waldbraende - Zahl und Brandfläche nach Ursachen der Brände (1952-2010)
D) Gesamtholzbilanz und Aussenhandelsbilanz
D.01 Gesamtholzbilanz (1950-2009)
D.02 Aussenhandelsbilanz für Holz und Produkte auf Holzbasis inkl. Zellstoff, Papier und Pappe sowie daraus hergestellte Waren (1945-2009)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: August 2012
Jahr der Online-Publikation: 2012
Bearbeiter in GESIS: Franzmann, Gabriele / Hegewald, Maren
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 2012
Bearbeiter in GESIS: Franzmann, Gabriele / Hegewald, Maren
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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