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Studien Zeitreihen |
ZA 8200 | Bevölkerung | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Bevölkerungsstand, Bevölkerungsbewegung, Haushalte und Familien in der Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 1999. |
1919 Zeitreihen (1816 - 1999) 66 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8200
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Bevölkerungsstand, Bevölkerungsbewegung, Haushalte und Familien in der Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 1999.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1816 - 1999
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1947-2005 [2007]) histat-Datenkompilation online: Bevölkerungsstand, Bevölkerungsbewegung, Haushalte und Familien in der Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 1999.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8200
Datenfile Version 2.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Bevölkerungsstand, Bevölkerungsbewegung, Haushalte und Familien in der Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 1999.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1816 - 1999
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1947-2005 [2007]) histat-Datenkompilation online: Bevölkerungsstand, Bevölkerungsbewegung, Haushalte und Familien in der Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 1999.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8200
Datenfile Version 2.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die vorliegende Datenkompilation gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bevölkerung und ihrer Struktur für den Zeitraum 1947 bis 1999 in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage ausgewählter Ergebnisse der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (Wiesbaden). Vielfach setzt der Berichtszeitraum - entsprechend der Datenlage - früher oder auch erst später ein. Für die ersten Nachkriegsjahre liegen nur vereinzelt statistische Unterlagen vor. Zur Bevölkerungsstatistik gehören Untersuchungen über Größe und Struktur der Bevölkerung eines Landes (Regionalstruktur wie die Bevölkerung bezogen auf Gebietseinheiten, Vitalstruktur wie z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Heiratsalter, Ehedauer und Sozialstruktur wie Haushalt und Familie) sowie Untersuchungen über natürliche Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Ehelösungen) und räumliche Bevölkerungsbewegungen (Zu- und Fortzüge innerhalb des Bundesgebiets und über dessen Grenzen). Statistiken der räumlichen Bevölkerungsbewegungen werden in dem vorliegenden Datenüberblick nicht berücksichtigt.
Grundlage der Bevölkerungsstatistik ist eine geeignete Definition des Begriffs ‚Bevölkerung’. Neben der Vorgabe eines Stichtags und eines Gebietsstands, auf die sich die Bevölkerungszahl beziehen soll, ist insbesondere die sachliche Abgrenzung des Bevölkerungsbegriffs bedeutsam. Das Residenzprinzip fand in Deutschland von 1950 bis 1985 Anwendung. Personen mit einer Wohnung gehören zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet. Personen mit mehreren Wohnungen gehören zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen (oder in der sie sich überwiegend aufhalten). Seit 1985 ist in Deutschland als maßgebendes Kriterium als Folge der Verabschiedung eines neuen Melderechtsrahmengesetzes im Jahre 1989) der Ort der alleinigen Wohnung bzw. des üblichen Aufenthalts im Sinne einer Hauptwohnung. D.h. zur Bevölkerung zählen in Deutschland wohnende Ausländer und vorübergehend Abwesende, aber nicht ausländische Besucher und Touristen. Das bisher geltende allgemeine Residenzprinzip wurde somit durch ein familiäres Residenzprinzip ersetzt.
Bei der Bestandsanalyse der Bevölkerung geht es vor allem um eine Darstellung der Aufgliederung der Gesamtbevölkerung nach den Merkmalen Alter (üblicherweise mit den Klassenbreiten 1, 5 oder10 Jahre), Alterjahren, Geschlecht, und Region (Gebietseinheiten, z.B. Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise). Weitere Gliederungsmerkmale sind der Familienstand, die Religionszugehörigkeit und die Staatsangehörigkeit. Ausgangsbasis bilden die Volkszählungen (1950, 1961, 1970 und 1987) sowie die jährliche Stichprobenerhebung des Mikrozensus (seit 1957).
Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung nach Geburts- und Alterjahren, Geschlecht, Familienstand und Gebietseinheiten erfolgt mittels der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen über Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Ehelösungen sowie der Wanderungsstatistik über Zu- und Fortzüge.
Die natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten- und Sterbefälle) wird über Zählkarten der Standesämter erfasst. Zunächst werden Lebend- und Totgeburten (sog. ‚Vitalität) unterschieden. Neben der Gesamtzahl der Geburten ist vor allem deren Aufgliederung nach dem Alter der Mutter von besonderem Interesse. Darüber hinaus werden u.a. ehelich und nichtehelich Geborene (sog. ‚Legitimität’) erfasst. Aufschluss über die Veränderungen bei der Geburtenhäufigkeit gibt allerdings erst die Berechnung von Maßzahlen der Fertilität, welche die Geburtenzahl zum Bevölkerungsstand in Beziehung setzen: Allgemeine Geburtenziffer (Verhältnis der Zahl der Lebendgeborenen zum durchschnittlichen Bevölkerungsstand), spezielle Geburtenziffer (allgemeine Geburtenrate oder allgemeine Fruchtbarkeitsziffer; gibt das Verhältnis aus der Zahl der Lebendgeborenen eines Jahres zur Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren an) und die altersspezifische Geburtenziffer (Verhältnis der Zahl der Lebendgeborenen von Müttern in einer Altersklasse zum Bevölkerungsstand von Frauen in dieser Alterklasse). Weitere demographische Komponenten sind die Anzahl der Kinder, die Geburtenfolge und der Geburtenabstand. Zur Bevölkerungsbewegung zählen schließlich noch die Eheschließungen, das Heiratsalter der Frauen und Männer, die gerichtlichen Ehelösungen und die Scheidungsintensität (Zahl der jährlichen geschiedenen Ehen je 10.000 bestehender Ehen).
In der Mortalitätsstatistik werden die im Berichtszeitraum beurkundeten Sterbefälle (nicht die Totgeborenen und gerichtlichen Toterklärungen) erfasst. Neben der Statistik der Todesursachen sind insbesondere das Alter und das Geschlecht der Gestorbenen von besonderem Interesse, hierbei wiederum erfährt die Säuglingssterblichkeit besonderes Augenmerk.
Zum ständigen Arbeitsprogramm der Bevölkerungsstatistik gehören auch die auf Volkszählungs- und Mikrozensusergebnissen beruhende Haushalts- und Familienstatistik. Angaben über die Haushalts- und Familienzugehörigkeit der Bevölkerung erlauben Aussagen über die unterschiedlichen Formen des privaten Zusammenlebens in der Gesellschaft, wobei Haushalt und Familie als soziale Gruppen mit unterschiedlicher Funktion und Zielsetzung verstanden werden. Der Familienbegriff der amtlichen Statistik geht von einer zusammenlebenden Personengemeinschaft aus, die vorwiegend durch das Eltern-Kind-Verhältnis bestimmt wird. Privathaushalte bestehen demgegenüber unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis aus einer oder mehrerer Person(en), die zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen einen Haushalt bilden, werden als die Bevölkerung in Privathaushalten bezeichnet; bei diesem Bevölkerungsbegriff fehlen die in Gemeinschafts- oder Anstaltsunterkünften lebenden Personen, da sie in der Regel keinen eigenen Haushalt haben.
Bei der Darstellung von Familien wird – ergänzend zum erwähnten Familienbegriff der amtlichen Statistik – von der sogenannten Kernfamilie ausgegangen, die sowohl Ehepartner ohne Kinder als auch Ehepaare sowie Alleinerziehende mit ihren ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) umfasst. In Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen wird dabei von einem idealtypischen Familienzyklus ausgegangen, bei dem auch Ehepartner vor der Geburt eines Kindes als Familie gelten. Neben den leiblichen Kindern werden auch die ledigen Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zur Familie gerechnet, sofern sie im elterlichen Haushalt leben. Entscheidende Merkmale für den hier verwendeten Familienbegriff sind demnach das Kriterium der Ehe bzw. Elternschaft und das Zusammenleben der Familienmitglieder. Es kann nur der nur der Teil der Familie statistisch nachgewiesen werden, der in einem zusammenlebt, jedoch nicht die außerhalb des elterlichen Haushalts lebenden Familienmitglieder; so verlassen erwachsene Kinder das Elternhaus und gründen einen eigenen Haushalt, oder geschiedene Frauen und Männer leben mit ihren Kindern getrennt vom Ehepartner. Die Darstellung der Familie mit Kindern kann hier nur die im elterlichen Haushalt wohnenden ledigen Kinder erfassen. Außerdem werden verheiratete, geschiedene oder verwitwete Kinder, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben, nicht mehr zur Herkunftsfamilie gerechnet.
Ein primäres Gliederungskriterium für Haushalte und Familien ist ihre Größe, d.h. die Anzahl der Mitglieder. Weiter werden die Haushalte und auch Familien nach bestimmten Merkmalen (Geschlecht, Familienstand) der Bezugsperson (früher: Haushalts- oder Familienvorstand) nachgewiesen. Ferner werden Familien aufgegliedert nach ihrem Typ im Rahmen des Familienzyklus oder der Familienphasen. Haushaltstypen werden gebildet nach Art der Verwandtschaft oder Nicht-Verwandtschaft und der Generationenzahl ihrer Mitglieder.
Thematische Übersicht der Tabellengruppen in HISTAT:
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung;
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung;
C. Privathaushalte;
D. Familien;
E. Frauen im Alter von 15 Jahren und älter: Familienstand, Kinderzahl.
Die vorliegende Datenkompilation gibt einen Überblick über die Entwicklung der Bevölkerung und ihrer Struktur für den Zeitraum 1947 bis 1999 in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage ausgewählter Ergebnisse der amtlichen Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (Wiesbaden). Vielfach setzt der Berichtszeitraum - entsprechend der Datenlage - früher oder auch erst später ein. Für die ersten Nachkriegsjahre liegen nur vereinzelt statistische Unterlagen vor. Zur Bevölkerungsstatistik gehören Untersuchungen über Größe und Struktur der Bevölkerung eines Landes (Regionalstruktur wie die Bevölkerung bezogen auf Gebietseinheiten, Vitalstruktur wie z.B. Alter, Geschlecht, Familienstand, Heiratsalter, Ehedauer und Sozialstruktur wie Haushalt und Familie) sowie Untersuchungen über natürliche Bevölkerungsbewegungen (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Ehelösungen) und räumliche Bevölkerungsbewegungen (Zu- und Fortzüge innerhalb des Bundesgebiets und über dessen Grenzen). Statistiken der räumlichen Bevölkerungsbewegungen werden in dem vorliegenden Datenüberblick nicht berücksichtigt.
Grundlage der Bevölkerungsstatistik ist eine geeignete Definition des Begriffs ‚Bevölkerung’. Neben der Vorgabe eines Stichtags und eines Gebietsstands, auf die sich die Bevölkerungszahl beziehen soll, ist insbesondere die sachliche Abgrenzung des Bevölkerungsbegriffs bedeutsam. Das Residenzprinzip fand in Deutschland von 1950 bis 1985 Anwendung. Personen mit einer Wohnung gehören zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet. Personen mit mehreren Wohnungen gehören zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gehen (oder in der sie sich überwiegend aufhalten). Seit 1985 ist in Deutschland als maßgebendes Kriterium als Folge der Verabschiedung eines neuen Melderechtsrahmengesetzes im Jahre 1989) der Ort der alleinigen Wohnung bzw. des üblichen Aufenthalts im Sinne einer Hauptwohnung. D.h. zur Bevölkerung zählen in Deutschland wohnende Ausländer und vorübergehend Abwesende, aber nicht ausländische Besucher und Touristen. Das bisher geltende allgemeine Residenzprinzip wurde somit durch ein familiäres Residenzprinzip ersetzt.
Bei der Bestandsanalyse der Bevölkerung geht es vor allem um eine Darstellung der Aufgliederung der Gesamtbevölkerung nach den Merkmalen Alter (üblicherweise mit den Klassenbreiten 1, 5 oder10 Jahre), Alterjahren, Geschlecht, und Region (Gebietseinheiten, z.B. Bundesländer, Regierungsbezirke, Kreise). Weitere Gliederungsmerkmale sind der Familienstand, die Religionszugehörigkeit und die Staatsangehörigkeit. Ausgangsbasis bilden die Volkszählungen (1950, 1961, 1970 und 1987) sowie die jährliche Stichprobenerhebung des Mikrozensus (seit 1957).
Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung nach Geburts- und Alterjahren, Geschlecht, Familienstand und Gebietseinheiten erfolgt mittels der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen über Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Ehelösungen sowie der Wanderungsstatistik über Zu- und Fortzüge.
Die natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten- und Sterbefälle) wird über Zählkarten der Standesämter erfasst. Zunächst werden Lebend- und Totgeburten (sog. ‚Vitalität) unterschieden. Neben der Gesamtzahl der Geburten ist vor allem deren Aufgliederung nach dem Alter der Mutter von besonderem Interesse. Darüber hinaus werden u.a. ehelich und nichtehelich Geborene (sog. ‚Legitimität’) erfasst. Aufschluss über die Veränderungen bei der Geburtenhäufigkeit gibt allerdings erst die Berechnung von Maßzahlen der Fertilität, welche die Geburtenzahl zum Bevölkerungsstand in Beziehung setzen: Allgemeine Geburtenziffer (Verhältnis der Zahl der Lebendgeborenen zum durchschnittlichen Bevölkerungsstand), spezielle Geburtenziffer (allgemeine Geburtenrate oder allgemeine Fruchtbarkeitsziffer; gibt das Verhältnis aus der Zahl der Lebendgeborenen eines Jahres zur Anzahl der Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren an) und die altersspezifische Geburtenziffer (Verhältnis der Zahl der Lebendgeborenen von Müttern in einer Altersklasse zum Bevölkerungsstand von Frauen in dieser Alterklasse). Weitere demographische Komponenten sind die Anzahl der Kinder, die Geburtenfolge und der Geburtenabstand. Zur Bevölkerungsbewegung zählen schließlich noch die Eheschließungen, das Heiratsalter der Frauen und Männer, die gerichtlichen Ehelösungen und die Scheidungsintensität (Zahl der jährlichen geschiedenen Ehen je 10.000 bestehender Ehen).
In der Mortalitätsstatistik werden die im Berichtszeitraum beurkundeten Sterbefälle (nicht die Totgeborenen und gerichtlichen Toterklärungen) erfasst. Neben der Statistik der Todesursachen sind insbesondere das Alter und das Geschlecht der Gestorbenen von besonderem Interesse, hierbei wiederum erfährt die Säuglingssterblichkeit besonderes Augenmerk.
Zum ständigen Arbeitsprogramm der Bevölkerungsstatistik gehören auch die auf Volkszählungs- und Mikrozensusergebnissen beruhende Haushalts- und Familienstatistik. Angaben über die Haushalts- und Familienzugehörigkeit der Bevölkerung erlauben Aussagen über die unterschiedlichen Formen des privaten Zusammenlebens in der Gesellschaft, wobei Haushalt und Familie als soziale Gruppen mit unterschiedlicher Funktion und Zielsetzung verstanden werden. Der Familienbegriff der amtlichen Statistik geht von einer zusammenlebenden Personengemeinschaft aus, die vorwiegend durch das Eltern-Kind-Verhältnis bestimmt wird. Privathaushalte bestehen demgegenüber unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis aus einer oder mehrerer Person(en), die zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften. Alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen einen Haushalt bilden, werden als die Bevölkerung in Privathaushalten bezeichnet; bei diesem Bevölkerungsbegriff fehlen die in Gemeinschafts- oder Anstaltsunterkünften lebenden Personen, da sie in der Regel keinen eigenen Haushalt haben.
Bei der Darstellung von Familien wird – ergänzend zum erwähnten Familienbegriff der amtlichen Statistik – von der sogenannten Kernfamilie ausgegangen, die sowohl Ehepartner ohne Kinder als auch Ehepaare sowie Alleinerziehende mit ihren ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) umfasst. In Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen wird dabei von einem idealtypischen Familienzyklus ausgegangen, bei dem auch Ehepartner vor der Geburt eines Kindes als Familie gelten. Neben den leiblichen Kindern werden auch die ledigen Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder zur Familie gerechnet, sofern sie im elterlichen Haushalt leben. Entscheidende Merkmale für den hier verwendeten Familienbegriff sind demnach das Kriterium der Ehe bzw. Elternschaft und das Zusammenleben der Familienmitglieder. Es kann nur der nur der Teil der Familie statistisch nachgewiesen werden, der in einem zusammenlebt, jedoch nicht die außerhalb des elterlichen Haushalts lebenden Familienmitglieder; so verlassen erwachsene Kinder das Elternhaus und gründen einen eigenen Haushalt, oder geschiedene Frauen und Männer leben mit ihren Kindern getrennt vom Ehepartner. Die Darstellung der Familie mit Kindern kann hier nur die im elterlichen Haushalt wohnenden ledigen Kinder erfassen. Außerdem werden verheiratete, geschiedene oder verwitwete Kinder, auch wenn sie noch im Haushalt der Eltern leben, nicht mehr zur Herkunftsfamilie gerechnet.
Ein primäres Gliederungskriterium für Haushalte und Familien ist ihre Größe, d.h. die Anzahl der Mitglieder. Weiter werden die Haushalte und auch Familien nach bestimmten Merkmalen (Geschlecht, Familienstand) der Bezugsperson (früher: Haushalts- oder Familienvorstand) nachgewiesen. Ferner werden Familien aufgegliedert nach ihrem Typ im Rahmen des Familienzyklus oder der Familienphasen. Haushaltstypen werden gebildet nach Art der Verwandtschaft oder Nicht-Verwandtschaft und der Generationenzahl ihrer Mitglieder.
Thematische Übersicht der Tabellengruppen in HISTAT:
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung;
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung;
C. Privathaushalte;
D. Familien;
E. Frauen im Alter von 15 Jahren und älter: Familienstand, Kinderzahl.
Methodologie
Mehr
Untersuchungsgebiet:
Bundesrepublik Deutschland bzw. Früheres Bundesgebiet; Neue Länder und Berlin-Ost; (Gesamt-) Deutschland. Zeitraum: 1947 bis 1999.
Für die ersten Nachkriegsjahre liegen nur vereinzelt statistische Unterlagen vor. Die Nachweisungen in den Tabellen beginnen deshalb in der Regel mit dem Berichtsjahr 1950.
Bei den statistischen Reihen für die Zeit von 1950 bis 1959 müssen Unterschiede in der gebietsmäßigen Abgrenzung in Kauf genommen werden, weil Angaben für das Saarland und/oder Berlin (West) aus methodischen oder technischen Gründen oft nicht in die Bundessumme eingeschlossen werden konnten. Näheres über den jeweiligen Gebietsstand ist aus den Tabellen bzw. den dazugehörigen Anmerkungen zu ersehen.
Regional und verwaltungsmäßig ist das frühere Bundesgebiet nach dem Stand vom 1.1.1990 in 11 Länder, 26 Regierungsbezirke, 328 Kreise und 8506 Gemeinden gegliedert. Als Gemeinden sind auch die Länder Hamburg, Bremen und Berlin (West) sowie alle kreisfreien Städte und bewohnten gemeindefreien Gebiete gezählt.
Nach dem Beitritt er ehemaligen DDR im Oktober 1990 wurde das Gebiet der ehem. DDR regional und verwaltungsmäßig in 5 Länder, 215 Kreise und 7622 Gemeinden gegliedert (Stand: 1.1.1991).
Das frühere Berlin (Ost) gehört zum Land Berlin.
Die Anmerkungen in den einzelnen Tabellen geben über folgende Gebietsstände Auskunft:
1947 bis 1959: Früheres Bundesgebiet mit/ohne das Saarland; mit/ohne Berlin;
ab 1960: Früheres Bundesgebiet einschl. Saarland und Berlin (West);
ab 1947 Neue Länder und Berlin (Ost);
ab 1991: Deutschland.
Bundesrepublik Deutschland bzw. Früheres Bundesgebiet; Neue Länder und Berlin-Ost; (Gesamt-) Deutschland. Zeitraum: 1947 bis 1999.
Für die ersten Nachkriegsjahre liegen nur vereinzelt statistische Unterlagen vor. Die Nachweisungen in den Tabellen beginnen deshalb in der Regel mit dem Berichtsjahr 1950.
Bei den statistischen Reihen für die Zeit von 1950 bis 1959 müssen Unterschiede in der gebietsmäßigen Abgrenzung in Kauf genommen werden, weil Angaben für das Saarland und/oder Berlin (West) aus methodischen oder technischen Gründen oft nicht in die Bundessumme eingeschlossen werden konnten. Näheres über den jeweiligen Gebietsstand ist aus den Tabellen bzw. den dazugehörigen Anmerkungen zu ersehen.
Regional und verwaltungsmäßig ist das frühere Bundesgebiet nach dem Stand vom 1.1.1990 in 11 Länder, 26 Regierungsbezirke, 328 Kreise und 8506 Gemeinden gegliedert. Als Gemeinden sind auch die Länder Hamburg, Bremen und Berlin (West) sowie alle kreisfreien Städte und bewohnten gemeindefreien Gebiete gezählt.
Nach dem Beitritt er ehemaligen DDR im Oktober 1990 wurde das Gebiet der ehem. DDR regional und verwaltungsmäßig in 5 Länder, 215 Kreise und 7622 Gemeinden gegliedert (Stand: 1.1.1991).
Das frühere Berlin (Ost) gehört zum Land Berlin.
Die Anmerkungen in den einzelnen Tabellen geben über folgende Gebietsstände Auskunft:
1947 bis 1959: Früheres Bundesgebiet mit/ohne das Saarland; mit/ohne Berlin;
ab 1960: Früheres Bundesgebiet einschl. Saarland und Berlin (West);
ab 1947 Neue Länder und Berlin (Ost);
ab 1991: Deutschland.
Quellentypen:
Amtliche Bevölkerungsstatistik der Bundesrepublik Deutschland, Haushalts- und Familienstatistik auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus (Statistisches Bundesamt Wiesbaden).
Amtliche Bevölkerungsstatistik der Bundesrepublik Deutschland, Haushalts- und Familienstatistik auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus (Statistisches Bundesamt Wiesbaden).
Mehr
Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
(0) Themenübergreifende Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1947 bis 2002: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1973 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung 1973 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1973 bis 2001: Bevölkerungsstruktur und Wirtschaftskraft der Bundesländer 1973 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
(1) Bevölkerungsstand und -entwicklung
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960 bis 1971: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 1, Bevölkerungsstand und –entwicklung 1960, 1961/62, 1963 bis 1969. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972 bis 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.1, Bevölkerungsstand und –entwicklung 1970 bis 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1981: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.1: Stand und Entwicklung der Bevölkerung 1976 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960: Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.2, Alter und Familienstand der Bevölkerung 1960. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1964 bis 1976: Fachserie A: Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.2, Alter und Familienstand der Bevölkerung 1961 bis 1974. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1982: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.3, Bevölkerung nach Alter und Familienstand 1975 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1983 bis 2001: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1, Gebiet und Bevölkerung 1981 bis 1999. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005. Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.3, Bevölkerungsfortschreibung 2000. Wiesbaden.
(2) Bevölkerungsbewegung
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Bevölkerung und Kultur. Reihe 2, Natürliche Bevölkerungsbewegung 1959. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962 bis 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 2, Natürliche Bevölkerungsbewegung. 1960 bis 1974. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1964/65 bis 1976/77: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 2.1, Eheschließungen, Geborene und Gestorbene 1964 bis 1976. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 bis 1980/81: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.1, Eheschließungen, Geborene und Gestorbene 1977 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1982: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2, Bevölkerungsbewegung 1975 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1983 bis 2001: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1, Gebiet und Bevölkerung 1981 bis 1999. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2003: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.1, Natürliche Bevölkerungsbewegung. Wiesbaden.
(3) Haushalte und Familien (Ergebnisse des Mikrozensus)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. bis 1977: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 5, Haushalte und Familien 1957 bis 1976 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1978 bis 2000: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 3, Haushalte und Familien 1977 bis 1999 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
(0) Themenübergreifende Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1947 bis 2002: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 1947 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1973 bis 1999: Lange Reihen zur Wirtschaftsentwicklung 1973 bis 1998. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1973 bis 2001: Bevölkerungsstruktur und Wirtschaftskraft der Bundesländer 1973 bis 2000. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
(1) Bevölkerungsstand und -entwicklung
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960 bis 1971: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 1, Bevölkerungsstand und –entwicklung 1960, 1961/62, 1963 bis 1969. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972 bis 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.1, Bevölkerungsstand und –entwicklung 1970 bis 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1981: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.1: Stand und Entwicklung der Bevölkerung 1976 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960: Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.2, Alter und Familienstand der Bevölkerung 1960. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1964 bis 1976: Fachserie A: Bevölkerung und Kultur. Reihe 1.2, Alter und Familienstand der Bevölkerung 1961 bis 1974. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1982: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.3, Bevölkerung nach Alter und Familienstand 1975 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1983 bis 2001: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1, Gebiet und Bevölkerung 1981 bis 1999. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005. Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.3, Bevölkerungsfortschreibung 2000. Wiesbaden.
(2) Bevölkerungsbewegung
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1959: Bevölkerung und Kultur. Reihe 2, Natürliche Bevölkerungsbewegung 1959. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962 bis 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 2, Natürliche Bevölkerungsbewegung. 1960 bis 1974. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1964/65 bis 1976/77: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 2.1, Eheschließungen, Geborene und Gestorbene 1964 bis 1976. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 bis 1980/81: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2.1, Eheschließungen, Geborene und Gestorbene 1977 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1982: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 2, Bevölkerungsbewegung 1975 bis 1980. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1983 bis 2001: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1, Gebiet und Bevölkerung 1981 bis 1999. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2003: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1.1, Natürliche Bevölkerungsbewegung. Wiesbaden.
(3) Haushalte und Familien (Ergebnisse des Mikrozensus)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. bis 1977: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur. Reihe 5, Haushalte und Familien 1957 bis 1976 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1978 bis 2000: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 3, Haushalte und Familien 1977 bis 1999 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Mehr
Anmerkungen:
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2000: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 41):
„Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik in der Bundesrepublik Deutschland sind die in größeren Zeitabständen stattfindenden Volkszählungen:
- am 13.9.1950,
- am 6.6.1961,
- am 27.5.1970 und zuletzt
- am 25. 5.1987
gemeinsam mit einer umfassenden Berufs-, Gebäude- Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung, die demographische Grunddaten – auch über Haushalte und Familien und über die sozioökonomische Struktur der Bevölkerung – in tiefer regionaler Gliederung bereitstellen.
Die Ergebnisse der Volkszählungen dienen auch als Auswahlgrundlage für nachfolgende Stichprobenerhebungen, insbesondere für den Mikrozensus:
- jährliche Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens mit einem Auswahlsatz von 1% sowie als
- Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen.
Hierzu werden die Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Scheidungen) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zu- und Fortzüge = Wanderungen) herangezogen.
Der Mikrozensus wird im Bundesgebiet seit Oktober 1957 als laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens durchgeführt und dient der Überbrückung der Volkszählungstermine. Der Mikrozensus stellt damit eine Baiserhebung demographischer und sozialstruktureller Merkmale mit mulifunktionalen Charakter dar: Diese größte Stichprobenerhebung in Deutschland gilt auch als ‚kleine Volkszählung’. Die Statistik wird jährlich einmal mit einem Auswahlsatz von 1 % mit der Berichtswoche als einer feiertagsfreien Woche im April durchgeführt (und bis 1975: dreimal jährlich mit einem Auswahlsatz von 0,1 % der Bevölkerung). Sie besteht aus einem Grundprogramm, das im Bedarfsfalle durch ein Zusatzprogramm erweitert werden kann. Die gesetzlich festgelegten Erhebungstatbestände umfassen bevölkerungs- und erwerbsstatistische Merkmale. In dem Gesetz wird u.a, festgelegt, dass auch Merkmale der Familie und des Haushalts durch das Mikrozensusprogramm zu erfassen sind. Die Erhebung ist damit eine wesentliche Datenquelle für die amtliche Haushalts- und Familienstatistik. Erstmals wurde im April 1991 der Mikrozensus mit einem einheitlichen methodischen und inhaltlichen Konzept in ganz Deutschland durchgeführt. Somit stehen ab 1991 vergleichbare Daten über die Zusammensetzung der Privathaushalte und Familien in den alten und neuen Bundesländern zur Verfügung.
Eine wichtige Ergänzung bildet die Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister. Zum ständigen Arbeitsprogramm der Bevölkerungsstatistik gehören auch analytische Berechnungen über Sterblichkeit, Heirats- und Geburtenhäufigkeit, Ehedauer usw. sowie Bevölkerungsvorausschätzungen“.
Neben der Volkzählung und dem Mikrozensus ist die Bevölkerungsfortschreibung die dritte Säule der deutschen Bevölkerungsstatistik. Zwischen den Volkszählungen kann die eigentliche Bevölkerungszahl, die nicht durch aufgrund der Mikrozensus-Stichprobe festgestellt werden kann, sowie deren Aufgliederung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Religion mittels sekundärstatistischer Quellen fortgeschrieben werden. Datenquellen für die Fortschreibung sind im Wesentlichen
- die Registrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen bei den Standesämtern,
- die Registrierung von Ehelösungen bei den Familiengerichten,
- die Registrierung von Wanderungen (Zu- und Fortzügen) bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden. Die Fortschreibung ist eine Sekundärstatistik, die im monatlichen Abstand und zum Teil in kleinräumiger Gliederung erfolgt.
Fortschreibung der Bevölkerung bedeutet die Errechnung eines neuen Bestandes (zum Zeitpunkt t) aus einem früheren Bestand (zum Zeitpunkt t-1). Dabei werden die zwischen t-1 und t erfolgten Zugänge (Geburten, Zuzüge) addiert und die Abgänge (Gestorbene, Fortzüge) zwischen t-1 und t subtrahiert. Das Statistische Bundesamt (und analog die Statistischen Landesämter und die kommunalstatistischen Ämter für ihr jeweiliges Gebiet) schreibt die Bevölkerung
(a) insgesamt fort mit der Bilanzgleichung: Bevölkerung am Monatsende = Bevölkerung am Monatsanfang + Zuzüge – Fortzüge + Lebendgeborene – Gestorbene (während eines Monats). Die Fortschreibung erfolgt
(b) gegliedert nach dem Familienstand, dem Geschlecht und dem Alter.
Für die Berechnung der durchschnittlichen Jahresbevölkerung wurde bis einschl. 1952 und von 1956 bis 1960 das arithmetische Mittel aus 4 Vierteljahresdurchschnitten verwendet. Dabei war jeder Vierteljahresdurchschnitt das Mittel des Bevölkerungsstandes am Anfang und am Ende des Vierteljahres. Von 1953 bis 1955 erfolgte die Berechnung durch die Bildung des arithmetischen Mittels aus 12 Monatsdurchschnitten, wobei sich die Monatdurchschnitte als Mittel der Bevölkerung am Anfang und am Ende der einzelnen Monate ergaben. Das Gleich gilt für die Zeit ab 1962. Für die Volkszählungsjahre wird häufig das Zählungsergebnis als Jahresdurchschnitt ausgewiesen.
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung
(1) Bevölkerung (Einwohner):
Einwohner (Bevölkerung) sind alle Personen, die im Inland (hier im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) ihren ständigen (ab einem Jahr) Wohnsitz haben. Die Staatsangehörigkeit ist hierbei nicht von Bedeutung. Zur Bevölkerung zählen auch die im früheren Bundesgebiet sowie in den neuen Ländern und Berlin-Ost gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen (einschließlich der Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsgehörigkeit).
Nicht zu den Einwohnern zählen angehörige ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie von ausländischen Streitkräften im Inland, während umgekehrt die deutschen Angehörigen in den entsprechenden deutschen Stellen in der übrigen Welt zu den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland zählen. Ausgeschlossen sind auch vorübergehend im Inland befindliche Personen, wie Einpendler oder Touristen sowie ausländische Studentinnen und Studenten.
Die Bevölkerung wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) als Jahres- bzw. Quartalsdurchschnitt ausgewiesen, um so korrekte Bezugszahlen „je Einwohner“ zu den Stromgrößen der VGR berechnen zu können. Neben diesen rechnerischen Angaben werden Stichtagsangaben ausgewiesen (am Jahresende: 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres bzw. Jahresanfang: 1.1.). Für die Volkszählungsjahre werden oft auch die Ergebnisse des jeweiligen Stichtags für das Berichtsjahr (anstelle des Jahresdurchschnitts) verwendet.
(2) Bevölkerungsstand:
Bevölkerungsstand: Zahl und Zusammensetzung (Struktur) der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und anderen Merkmalen (z.B. Staatsbürgerschaft, Erwerbsstatus, ethnische Zugehörigkeit) an einem bestimmten Stichtag.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2000: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 41f).
„Die Einwohnerzahlen basierten bis zum Frühjahr 1983 auf den Wohnbevölkerungsbegriff. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich die diese Wohnung befand. Personen mit mehr als einer Wohnung oder Unterkunft im früheren Bundesgebiet wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder zur Ausbildung gingen. Bei Personen, die weder berufstätig waren, noch sich in der Ausbildung befanden, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten.
Mit der Einführung neuer Meldegesetze in allen Bundesländern haben die statistischen Ämter die Fortschreibung der Einwohnerzahlen auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt … Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie … Im Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutze Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 12, Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz 1980). Diese Definition entspricht – insbesondere wegen der Zuordnung von verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im früheren Bundesgebiet – nicht mehr voll dem früheren Wohnbevölkerungsbegriff. Aus diesem Grund wurde ab der Ausgabe 1984 des Statistischen Jahrbuchs die Bezeichnung ‚Wohnbevölkerung’ generell durch ‚Bevölkerung’ ersetzt …
Bevölkerungsdurchschnittszahlen für ein Kalenderjahr sind das arithmetische Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten; die Monatsdurchschnitte werden aus dem Bevölkerungsstand am Anfang und am Ende des Monats berechnet. Für die Volkszählungsjahre wird häufig das Zählungsergebnis als Jahresdurchschnitt ausgewiesen“.
Bevölkerungswachstum:
Veränderung der Bevölkerungsgröße zwischen zwei Stichtagen. Sie setzt sich zusammen aus dem natürlichen Zuwachs (rohe Geborenenüberschussziffer) und dem Wanderungsüberschuss (Zu- und Abwanderungen, Migration).
Natürliches Bevölkerungswachstum: Der Überschuss der Lebendgeborenen gegenüber den Sterbefällen (= Geburtenüberschuss; natürliches Wachstum) bzw. der Sterbefälle gegenüber den Lebendgeborenen (= Geburtendefizit; negatives natürliches Wachstum).
(3) Bevölkerungsfortschreibung:
Nach § 5 BevStatG werden für die Fortschreibung des Bevölkerungstandes folgende Tatbestände erfasst:
- In Deutschland lebende Bevölkerung insgesamt und deutsche Bevölkerung.
- Geschlecht, Alter, Familienstand.
Seit 1950 liegen die Daten zur Bevölkerungsfortschreibung vollständig vor. Für den Zeitraum vor 1950 sind die Daten nur für die jeweiligen Volkszählungsjahre verfügbar.
Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 seit dem 3. Oktober 1990. Die Angaben für dass frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3. Oktober 1990. Die Angaben für die neuen Länder beziehen auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Angaben für Berlin seit 2000 auf Gesamt-Berlin.
Für den Familienstand wird zwischen Ledigen, Verheirateten (zusammen- oder getrennt lebend), Verwitweten unterschieden. Personen, deren Ehepartner vermisst ist, gelten als verheiratet, Personen deren Ehepartner für tot erklärt worden ist, als verheiratet. Verheiratet Getrennt lebende sind solche Personen, deren Ehepartner sich am Stichtag der Erhebung zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten hat und bei denen für den Ehepartner keine Angaben gemacht wurden.
Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes wird getrennt nach Deutschen und Ausländerinnen bzw. Ausländern durchgeführt. Als Deutsche gelten Personen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse vom 13.9.1950, 6.6.1961, 27.5.1970 und 25.5.1987. Zugänge sind die Geburten und Zugzüge, Abgänge die Sterbefälle und Fortzüge. Die Ergebnisse der Fortschreibung für die gesamte sowie für die weibliche und männliche Bevölkerung wurden aufgrund der Wohnungszählung vom 25.9.1956 für die Jahre 1950 bis 1955, aufgrund der Volkszählung vom 6.6.1961 für die Jahre 1956 bis 1960, aufgrund der Volkszählung vom 27.5.1970 für die Jahre 1961 bis 1969, aufgrund der Volkszählung vom 25.5.1987 für die Jahre 1971 bis 1986 nachträglich korrigiert, weil sie überhöht waren. Diese Korrektur konnte bei der Bevölkerung nach Altersgruppen nicht vorgenommen werden! Daher weichen die Einwohnerzahlen ist den Tabellen ohne Altersgliederung von jenen mit Altersgliederung voneinander ab.
Durchgeführt wird die Fortschreibung von den Statistischen Ämtern der Länder für den Bereich des Bundeslandes, für den sie jeweils zuständig sind. Das Bundesergebnis wird durch Addition der Länderergebnisse ermittelt.
(Zitate aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Fachserie 1; Reihe 1: Gebiet und Bevölkerung 1998. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 11f). Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005: Fachserie 1, Reihe 1.3: Bevölkerungsfortschreibung 2002. Wiesbaden, Erläuterungen):
„Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung nach Geburts- und Altersjahren, nach dem Geschlecht und nach dem Familienstand und Nationalität (deutsch/nicht deutsch) erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung über die Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen und Ehelösungen sowie der Wanderungsstatistik über die Zu- und Fortzüge. Bei den Bevölkerungsdaten ab 30. Juni 1987 handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die auf Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987 basieren, in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) sind es die Einwohnerzahlen, die auf der Grundlage eines zum 3. Oktober 1990 erstellten Abzug des früheren zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf ermittelt werden.
Die Bestimmung des Alters der Bevölkerung geschieht mittels Auszählung nach Geburtsjahren. Dabei werden die Personen eines bestimmten Geburtsjahrganges jeweils dem Altersjahr zugeordnet, dem sie am Jahresende angehören.
Während sich bei der Fortschreibung der Bevölkerung die Einwohnerzahl auf einen bestimmten Stichtag des Jahres (z.B. 31.12.) bezieht, handelt es sich bei der Jahresdurchschnittbevölkerung um eine Rechengröße. Die durchschnittliche Jahresbevölkerung ist das arithmetische Mittel der 12 Monatsdurchschnitte, die wiederum das arithmetische Mittel aus den Bevölkerungszahlen am Monatsanfang und Monatsende darstellen.
Durchgeführt wird die Fortschreibung von den Statistischen Ämtern der Länder für den Bereich des Bundeslandes, für den sie jeweils zuständig sind. Das Bundesergebnis wird durch Addition der Länderergebnisse ermittelt. Die Ergebnisse liegen in regionaler Gliederung vor (Gemeinden, Kreise, Bundesländer, Bundesgebiet). Die Zuordnung der Personen zur Bevölkerung einer Gemeinde erfolgt seit 1985 nach dem Hauptwohnungsprinzip (Bevölkerung am Ort der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung).
Die ab April 1983 festgestellten Einwohnerzahlen entsprechen - insbesondere wegen der anderen Zuordnung von verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet - nicht mehr voll dem bisherigen Wohnbevölkerungsbegriff. Aus diesem Grund wurde ab der Veröffentlichung mit den Ergebnissen für das 2. Vierteljahr 1983 die Bezeichnung "Wohnbevölkerung" generell durch "Bevölkerung" ersetzt. Mit der Einführung neuer Meldegesetze in den alten Bundesländern ist die Fortschreibung auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt (Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners).
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Stichtag jeweils der 31.12. eines Berichtsjahres):
1950 bis 1955 und 1956 bis 1960 rückgerechnete Bevölkerungszahlen auf der Basis der Wohnungsstatistik vom 25.9.1956 bzw. der Volkszählung vom 6.6.1961.
Durchschnittliche Bevölkerung: Für die Jahre 1950 bis 1955, 1956 bis 1960, 1962 bis 1969 und 1971 bis 1986 rückgerechnete Bevölkerungszahlen auf der Basis der Wohnungsstatistik vom 25.9.1956 bzw. der Volkszählungen vom 6.6.1961, vom 27.5.1970 und vom 25.5.1987. 1961, 1970, 1987: Ergebnis der Volkszählung.
Auch in der ehem. DDR dienten die Ergebnisse von Volkszählungen als Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zwischen den Zählungen.
Hinsichtlich der anhand der Volkszählung 1981 bis zum 30.9.1990 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen ist zu beachten, dass diese Daten infolge unterlassener Abmeldungen bei Fortzügen aus dem Gebiet der ehem. DDR überhöht sind. Seit dem 3.10.1990 beruht die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in den neuen Ländern und Berlin-Ost auf einem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters zum gleichen Stichtag.
Als Bevölkerungsdurchschnittszahl für ein Kalenderjahr galt bis einschließlich Berichtsjahr 1988 jeweils die zum 30.6. fortgeschriebene Einwohnerzahl“.
(4) Ausländische Bevölkerung:
Bei der Bezeichnung „Ausländer/-innen handelt es sich um alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländer(n)-innen. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
Asylsuchende: Ausländer und Ausländerinnen, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beantragt haben und über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, und Ehescheidungen, Geburten, Sterbefälle, Wanderungen
Seit 1841 wurden in allen Staaten des späteren Deutschen Reiches drei Komponenten der natürlichen Bevölkerungsbewegung durch amtliche statistische Anschreibungen erfasst: Zahl der Eheschließungen, der Geburten und der Sterbefälle. Diese Erhebungen beruhten ursprünglich auf den Eintragungen in den Kirchenbüchern, seit dem Erlass der Personenstandsgesetze im Jahre 1875 auf den Aufzeichnungen der Standesbeamten. Gerichtliche Ehelösungen, zunächst nur im Rahmen der Geschäftsstatistik der Gerichte aufgezeichnet, kamen erst viele Jahre nach Einführung der Zivilehe (1875) zur einheitlichen und gesamtstaatlichen Erfassung (um 1888).
Natürliche Bevölkerungsbewegung: Sie umfasst alle Veränderungen einer Bevölkerung durch Geburten und Sterbefälle. Der Überschuss der Lebendgeborenen gegenüber den Sterbefällen (= Geburtenüberschuss; natürliches Wachstum) bzw. der Sterbefälle gegenüber den Lebendgeborenen (= Geburtendefizit; negatives natürliches Wachstum). Räumliche Bevölkerungsbewegung: Sie umfasst alle Veränderungen einer Bevölkerung durch Zuwanderung und Abwanderung. Es wird bei der räumlichen Bevölkerungsbewegung zwischen Außenwanderungen bzw. internationalen Wanderungen (= Wanderung über die Landesgrenzen) und Binnenwanderungen (= Wanderung innerhalb der Landesgrenzen) unterschieden.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1: Gebiet und Bevölkerung. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 9ff):
„Erhebungsunterlagen für Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind Belege, die vom Standesbeamten ausge¬füllt werden, der den Personenstandsfall beurkundet. Zuständig ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen, in dessen Bezirk das Kind geboren wird oder sich der Sterbefall ereignet.
Die Erfassung der gerichtlichen Ehelösungen geschieht ebenfalls mit Zählkarten, die von der Geschäftsstelle des Familiengerichts aufgrund der Gerichtsakten ausgefüllt werden. Erhebungsunterlagen für die Wanderungsstatistik sind die An- und Abmeldungsscheine, die nach den landesrechtlichen Vorschriften bei einem Wohnungswechsel in den Einwohnermeldeämtern anfallen.
Wegen der verschiedenen Länge der Monate, Vierteljahre und Halbjahre werden die Eheschließungs-, Ehescheidungs-, Geburten- und Sterbeziffern zu Vergleichszwecken auf 1 Jahr umgerechnet. Handelt es sich bei dem Berichtsjahr um ein Schaltjahr, muss zum Vergleich mit einem Normaljahr ebenfalls eine Umrechnung vorgenommen werden.
(1) Eheschließungen:
Die Eheschließungen werden nach dem Registrierort ausgezählt. Es werden grundsätzlich sowohl Deutsche als auch Ausländer, die vor einem deutschen Standesbeamten die Ehe schließen, erfasst. Eine Ausnahme gilt nur für Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.
Eheschließungsziffer (rohe): Zahl der Eheschließungen pro Jahr je 1000 Einwohner bezogen auf die mittlere Bevölkerung desselben Jahres.
(2) Geborene:
Die Geborenen werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Die Unterscheidung der Kinder nach ehelich und nicht¬ ehelich Geborenen richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1591 ff). Die Bezeichnung "nichtehelich" wurde aufgrund des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 anstelle der früheren Bezeichnung "unehelich" eingeführt. Ein Kind, das nach Eingehen der Ehe oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird, galt, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung der Ehelichkeit als ehelich. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 kam es zu einer neuen Regelung, die zum 1. Juli 1998 in Kraft trat. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt seit dem ein Kind von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder das bis 300 Tage nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wird. Wird ein Kind nach Auflösung der Ehe durch Scheidung geboren, so gilt es jetzt - unabhängig vom Abstand zwischen Scheidung und Geburt - als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. In den Tabellen werden die bis zum 30.6.1998 geltenden Begriffe weiter verwendet. Somit umfasst ehelich" auch "Kinder miteinan¬der verheirateter Eltern" und "nichtehelich" auch "Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern".
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die "Verordnung zur Ausführung des Personen¬standsgesetzes" (PStV) geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis Ende 1957 galten Kinder als lebend geboren, wenn die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 Gramm beträgt. Sie werden im Rahmen der Geburtenstatistik nachgewiesen. Beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, so handelt es sich um eine Fehlgeburt. Fehlgeburten werden in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet. Bis 31. März 1994 war zur Abgrenzung der Tot- von den Fehlgeburten ein Geburtsgewicht von mindestens 1 000 Gramm maßgebend gewesen. Zuvor hatten bis 30. Juni 1979 Kinder als totgeboren gegolten, wenn sie mindestens 35 cm lang waren. Als Fehlgeburten galten demnach damals Totgeborene unter 35 cm Körperlänge.
Die Totgeborenen zählen in der Statistik als Geborene und sind daher in den Zahlen der Gestorbenen nicht enthalten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind. Bis zum 30.6.1993 hatte dies nur für ehelich geborene Kinder gegolten; nichtehelich geborene Kinder waren nur dann deutsch, wenn die Mutter Deutsche war. Seit dem 1.7.1993 erwirbt auch das nichteheliche Kind einer auslän¬dischen Mutter und eines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Der Erwerb kann geltend gemacht werden, sobald eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Ein Teil der hier nachgewiesenen nichtehelich geborenen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit (das heißt mit ausländischer Mutter), wird daher später - nach der Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines Deutschen - die deutsche Staatsange¬hörigkeit besitzen. (Bis zum 31.12.1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und ausländischem Vater die deutsche Staatsange¬hörigkeit nicht durch Geburt erwarben).
(3) Gestorbene:
Bei den Sterbefällen handelt es sich nur um die im Berichtszeitraum Gestorbenen. Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todes¬erklärungen sind in den Zahlen nicht enthalten.
Die Säuglingssterblichkeit, ausgedrückt als Verhältnis der im ersten Lebensjahr gestorbenen Kinder je 1.000 Lebendgeborene, wurde in diesem Band im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet. Störende Einflüsse durch die Schwankungen der Geborenenzahlen sind dadurch ausgeschaltet.
Allgemeine (rohe) Sterbeziffer (-rate) = Anzahl der Gestorbenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Einwohner (jahresdurchschnittliche Bevölkerung).
(4) Die stabile Bevölkerung:
Von einer "stabilen" Bevölkerung spricht man, wenn die relative Geburtenhäufigkeit und die relative Sterblichkeit in den einzelnen Altersklassen gleich bleiben. Ein Sonderfall der "stabilen" Bevölkerung ist gegeben, wenn die Zahl der Lebendgeborenen gleich der Zahl der Sterbefälle ist. In diesem Fall spricht man von einer "stationären" oder auch von einer Sterbetafelbevölkerung.
(5) Gerichtliche Ehelösungen:
Die in dem vorliegenden Band enthaltenen Tabellen beziehen sich fast ausschließlich auf die Ehescheidungen, da die beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung, nämlich die Nichtigkeitserklärung der Ehe und die Aufhebung der Ehe (seit 1.7.1998 zusammengefasst in der Aufhebung), zahlenmäßig nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen.
Ehedauerspezifische Scheidungsziffern werden berechnet, indem die im Berichtsjahr ge¬schiedenen Ehen eines Eheschließungsjahrgangs auf alle damals geschlossenen Ehen bezogen werden. Addiert man diese ehedauerspezifischen Scheidungsziffern über z. B. 25 Jahre hinweg, so entspricht diese Summe annähernd dem Anteil der geschlossenen Ehen, der - bei konstant bleibender Scheidungshäufigkeit des Berichtsjahres - innerhalb von 25 Jahren geschieden würde“.
Ehescheidungsziffer (rohe) = Anzahl der Scheidungen pro Jahr je 10.000 Einwohner bezogen auf die mittlere Bevölkerung desselben Jahres.
(6) Nettoreproduktionsrate:
Die Nettoreproduktionsrate gibt die durchschnittliche Zahl der lebend geborenen Mädchen einer Frau an, für die während ihres ganzen Lebens die altersspezifische Geburtenziffern eines bestimmten Jahres und eine bestimmte Sterbetafel gelten. Das Maß gibt damit an, wie viele Töchter ein neugeborenes Mädchen durchschnittlich im Laufe seines Lebens hätte, wenn die momentan altersspezifischen (und auf Frauen bezogenen) Geburten- und Sterbeziffern für den gesamten Zeitraum bis zum Ende seiner fruchtbaren Lebensphase gelten würden. Sie schätzt somit die Stärke der Töchtergeneration relativ zur Müttergeneration unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen ab und ist folglich ein Maß für die Reproduktionskraft der Bevölkerung. Liegt der Wert über 1, ist die Kindergeneration entsprechend stärker, liegt der Wert unter 1, ist die Kindergeneration entsprechend schwächer besetzt als die vorangegangene Generation. Bei einem Wert unterhalb von 1 muss man (unter Ausschluss von Migration) langfristig von einem Bevölkerungsrückgang ausgehen, sofern nicht steigende Geburten-/und/oder sinkende Sterbeziffern entgegenwirken; umgekehrt bei einem Wert von oberhalb von 1 von einem Bevölkerungswachstum. Da vor allem die Fruchtbarkeit starken Veränderungen unterworfen ist, sagt diese Ziffer nichts über die tatsächliche zukünftige Geburtenentwicklung einer Bevölkerung aus.
Die Nettoreproduktionsrate wird ermittelt, indem die alterspezifischen Geburtenziffern mit dem Anteil der Mädchen an den Geburten sowie dem Anteil der Frauen, der diese Altersklasse erreicht, multipliziert und dann summiert und durch 1.000 dividiert wird. Die Nettoreproduktionsrate verknüpft somit die Sterblichkeit nach der Allgemeinen Sterbetafel mit den Geburtsintensitäten. Bei der Berechnung wird ein und dieselbe allgemeine Sterbetafel über mehrere Jahre t hinweg verwendet (und für das entsprechend zugrunde gelegte Zeitintervall auch jeweils in den Tabellen mit Zeitreihen angegeben).
(7) Geburtenhäufigkeit, Geburtenziffer:
Allgemeine Geburtenziffer (rohe Geburtenrate) = Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Einwohner (jahresdurchschnittliche Bevölkerung).
Die Entwicklung der Geburtenziffer gibt an, inwieweit eine Bevölkerung ihre eigene „Bestandserhaltung“ gelingt, d.h. inwieweit sich jede Generation zahlenmäßig durch Geburten selbst ersetzt. Die Reproduktion einer Bevölkerung ist gewährleistet, wenn die Geburtenziffer dauerhaft bei oder über dem Wert 2 liegt, ein Paar im Laufe seines Lebens also zwei Kinder zur Welt bringt.
Allgemeine Geburtenrate (allgemeine Fruchtbarkeitsziffer) = Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren.
Altersspezifische Geburtenziffern = Anzahl der Lebendgeborenen der Mütter bestimmten Alters je 1.000 Frauen gleichen Alters (jahresdurchschnittlich).
Ein weiterer Indikator für das generative Verhalten der Bevölkerung und damit für die Bevölkerungsentwicklung ist die „altersspezifische“ Geburtenziffer. Diese zeigt an, wie viele Kinder in verschiedenen Altersgruppen bezogen auf jeweils 1.000 Frauen dieser Altersgruppe in einem Kalenderjahr geboren werden.
Zusammengefasste Geburtenziffer (Totale Fertilitätsrate) = Summe der altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres.
Die „zusammengefasste“ Geburtenziffer gibt an, wie viele Kinder eine Frau im prinzipiell gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (oder auch: 15 bis 50 Jahren) durchschnittlich zur Welt bringt unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht beeinflusst.
Die Bruttoreproduktionsrate ist die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres, wobei nur die Mädchengeburten berücksichtigt werden. Rechnerisch erhält man die Bruttoreproduktionsrate, indem die totale Fertilitätsrate mit dem Anteil der Mädchen unter den Lebendgeborenen multipliziert.
C. und D. Vorbemerkung: Privathaushalte und Familien
Die Haushalts- und Familienstatistik setzte mit der Volkszählung von 1950 ein. Weitere Volkszählungen erfolgten in den Jahren 1961, 1970 und 1987. Seit 1957 werden haushalts- und familienstatistische Daten im Rahmen des jährlichen Mikrozensus erhoben; die amtlichen Angaben über Haushalte und Familien werden ab der Volkszählung 1970 nur durch den Mikrozensus geliefert und vom Statischen Bundesamt in der Reihe 3: Haushalte und Familien veröffentlicht.
„Eine Haushalts- und Familienstatistik wird in der deutscher amtlichen Statistik erst verhältnismäßig spät entwickelt, obwohl bereits 1897 von Georg von Mayer (Handbuch des öffentlichen Rechts, Bevölkerungsstatistik 1897, S. 146) beklagt wird, dass international und in der Deutschen Reichsstatistik eine Haushalts- und Familienstatistik sehr vernachlässigt wurde. Hinsichtlich von Familie und Ehe stellte die Bevölkerungsstatistik zu jener Zeit Material über den Familien¬stand der Personen, über Eheschließung, Heiratsalter, Altersabstand der Ehepartner und Angaben über Geburt und Tod zur Verfügung.
Obwohl bei Bevölkerungszählungen schon immer die Haushalte Erhebungseinheit waren und die Zähler ganze Haushalte erfassten, waren bei der Aufbereitung lange Zeit die Personen Auszähleinheit und nicht die Haushalte bzw. die in ihnen enthaltenen Familien. Zwar wurden bereits seit etwa 100 Jahren bei der Aufbereitung von Volkszählungsergeb¬nissen die Privathaushalte nach ihrer Größe untergliedert, aber eine weitere Differenzierung der Haushalte und Familien nach ihrer Struktur erfolgte erst sehr viel später. Wenn auch bereits bei der Aufbereitung der Volks¬zählung 1933 eine sog. Familienstatistik entwickelt wurde, so entsprach diese tatsächlich einer statistischen Erfas¬sung der ehelichen Fruchtbarkeit ohne Unterscheidung, ob die Kinder noch in der Familie der Mütter lebten.
Eine Haushaltsstatistik, bei der über die Haushaltsgröße hinaus Strukturelemente der Privathaushalte berücksichtigt wurden, wurde erstmals bei der Volkszählung 1950 eingeführt, indem die Haushalte nach dem Grad der verwandtschaftlichen Beziehungen ihrer Mitglieder nach vier Haushaltstypen unterschieden wurden. Diese Differenzierung der Haushaltstypen war gegenüber der früheren Statistik der Haushalte ein entscheidender Fortschritt, denn damit trat ein familiensoziologischer bzw. sozial-biologischer Aspekt zur Beschreibung der Privathaushalte hinzu, die bislang vorwiegend nur als gemeinsam wohnende bzw. wirtschaftende Einheit betrachtet wurden, d.h. unter einem sozial-ökonomischen Aspekt. Für eine Fülle inzwischen relevant gewordener Fragestellungen über die Art des Zusammenlebens der Menschen im Haushalt hatte aber die Gliederung der Haushalte nur nach ihrer Größe nicht mehr ausgereicht.
Die Problematik einer Vermischung haushalts- bzw. familien¬statistischer Betrachtungsweisen zeigte sich bereits bei der Volkszählung 1933 in dem dort verwandten Begriff "Familienhaushalt", unter dem aber tatsächlich ein Mehr-Personen-Haushalt verstanden wurde. Bei der haushalts¬statistischen Aufbereitung der Volkszählung 1950 wurden dagegen nur noch die Haushalte zweier Typen als "Familienhaushalte" betrachtet, und zwar sah man nur dann Haushalte als Familienhaushalte an, wenn sie nur aus gradlinig oder seitenverwandten Personen bestanden. Bei diesen Familienhaushalten handelte es sich also um Haushalte, die zugleich aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen ihrer Mitglieder als Familie im weiteren Sinne angesehen werden konnten. Aber auch bei dieser Typisierung der Haushalte 1950 waren für besondere Fragestellungen hin¬sichtlich der sozialen Gruppe Familie, ökonomische und soziologische Elemente noch zu sehr miteinander vermischt, da durch die Haushaltstypisierung Haushalte und Familien noch in gewisser Weise als identisch gesehen wurden. Die wachsenden Anforderungen an das statistische Material, auch Daten über die Struktur der Familien im engeren Sinne bereitzustellen, machte es erforderlich, das Konzept von 1950 weiterzuentwickeln.
Aus der bisherigen Haushaltsstatistik wurde die Gliederung nach Haushaltsarten übernommen. Unterschieden wurden also Haushalte von Einzelpersonen, Mehrpersonenhaushalte und Bevölkerung in Anstalten. Bei den Mehrpersonenhaushalten wurden weitere Gliederungen nach ihrer Größe sowie nach Merkmalen des Haushaltsvorstands, z.B. Geschlecht, Alter, berufliche und soziale Situation, vorgenommen. Derartige Nachweise gehören seit je zum festen Bestand der Haushaltsstatistik.
Die Aufgabe der Entwicklung eines neuen Konzepts lag somit vornehmlich
- in einer Erweiterung der Haushaltstypisierung, wie sie bei der Volks- und Berufszählung 1950 erstmals angewendet worden war,
- in der Entwicklung einer eigenständigen Familienstatistik, in die die bisherige Statistik der bestehenden Ehen einzubauen war,
- in der Schaffung von Kombinationsmöglichkeiten zwischen Haushalt und Familientyp.
Da die Haushalts- und Familienstatistik ein Teilgebiet der gesamten Bevölkerungsstatistik ist, war es erforder¬lich, das neue Konzept hinsichtlich der Methode, Begriffs¬abgrenzung und Terminologie mit den übrigen Teilen der Bevölkerungsstatistik abzustimmen. In der Vergangenheit ist z.B. der Begriff Familienstatistik sehr unterschiedlich verwendet worden. Man bezeichnete damit im allgemei¬nen die sog. "Fruchtbarkeitsstatistik". Der Begriff "Familie" und "Familienhaushalt" wurde in einem sehr weiten Sinn gebraucht und schloß u.a. auch im Haushalt lebende Familienfremde mit ein. Diese aus der mehrdeutigen und wechselnden Verwendung gleich lautender Bezeichnungen entstehende Konfusion mußte beseitigt werden. Es wurde daher in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik seit 1957 scharf unterschieden zwischen Haushaltsstatistik, Familienstatistik und Geburtenstatistik (früher Fruchtbarkeitsstatistik).
Die Haushaltsstatistik richtet sich auf die gesamte in einem Haushalt zusammen wohnende und gemeinsam wirtschaf¬tende Personengruppe, während die Familienstatistik sich mit der zusammenlebenden Familie im engsten Sinn, der Eltern/Kinder-Gemeinschaft, befaßt. Die Haushaltsstatistik richtet sich auf die sozial-ökonomische Institution Haushalt, und die Familienstatistik richtet sich auf die sozial-biologische Institution Familie. (Weitere Einzelheiten zur Abgrenzung der Haushalts- und Familienstatistik bzw. der Institutionen Haushalt und Familie werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.)
Hinsichtlich der Technik der Ermittlung besteht zwischen der Haushaltsstatistik und der Familienstatistik ein wesentlicher Unterschied. Der Haushalt ist Erhebungseinheit, die Familie dagegen nicht. Wenn der Zähler das Haus oder die Wohnung betritt, findet er zunächst Haushalte vor. Aufgrund der Zusammengehörigkeit der in die Erhebungsunterlagen eingetragenen Personen lassen sich dann Ehepaare, Familien im engeren Sinn, Familien im weiteren Sinn und Familienfremde herausgliedern. Die Zuordnung der Haushaltsmitglieder zu Familien und die weitere Unter¬scheidung der Familien nach Generationen (Elterngenera¬tion, Kindergeneration, Großelterngeneration) und die Differenzierung nach Haushalts- bzw. Familientypen sind somit eine Angelegenheit der Aufbereitung des Erhebungsmaterials.
Die Geburtenstatistik richtet sich weder auf den Haushalt noch auf die zusammenlebende Familie, sie bezieht sich vielmehr auf die an Frauen gerichtete Frage, wieviel Kinder sie geboren haben. Erhebungseinheit sind bei der Geburtenstatistik die Frauen, die Kinder geboren haben. Es ist dabei gleichgültig, ob die Kinder sich noch im Haushalt befinden, ja ob sie überhaupt noch leben. Die Fragestellung der Geburtenstatistik geht somit in die Vergangenheit. Sie gibt nicht, wie die Haushalts- und Familienstatistik, Auskunft über eine zum Zeitpunkt der Zählung vorfindbare Gruppe von Menschen.
Dieses bei einer Sonderauswertung des Mikrozensus 1957 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland erprobte System der Haushalts- und Familienstatistik wurde in großem Rahmen auch bei der repräsentativen 10 %-Aufbereitung der Volkszählung 1961 angewandt. Die haushalts- und familien¬statistische Aufbereitung der Volkszählung 1970 wird grundsätzlich dem gleichen Konzept folgen. Die seit 1957 getroffene Unterscheidung von Familie und Haushalt ist auch in den Empfehlungen der Vereinten Nationen (M/44, §§ 213 bis 221) für die Volkszählung 1970 enthalten, "die Familie auf ein Ehepaar oder Eltern und ihre ledigen Kinder im gleichen Haushalt zu begrenzen". Eine weitere Differenzierung der Familientypen gegenüber denjenigen von 1961 ist jedoch z.B. dadurch möglich, daß die Ergebnisse der geburtenstatistischen Frage mit hinzugezogen werden, so daß etwa die kinderlosen Ehepaare danach unterschieden werden können, ob in der Familie früher Kinder lebten oder ob die Ehepaare nie Kinder gehabt haben“.
(Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1970: Fachserie A: Bevölkerung und Kultur; Reihe 5: Haushalte und Familien. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 9-15).
Seit 1957 werden in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik die bei bevölkerungsstatistischen Erhebungen gewonnenen Daten auch für Zwecke der Haushalts- und Familienstatistik aufbereitet. Um in diese Veröffentlichung Daten über Haushalte und Familien für eine möglichst lange Zeitspanne einbeziehen zu können, wurden grundsätzliche Ergebnisse der ersten Mikrozensusbefragung 1957, der Volkszählung 1961 und des Mikrozensus 1969 herangezogen. Da im Mikrozensus aber manche Fragestellungen bzw. Auswertungsgesichtspunkte erst später entwickelt wurden, gibt es für eine kleinere Zahl von Tabellen vergleichbare Ergebnisse nur für 1964 und 1969 aus dem Mikrozensus.
Der Mikrozensus wird im Bundesgebiet seit Oktober 1957 als laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Er¬werbslebens durchgeführt. Die Statistik wird jährlich einmal mit einem Auswahlsatz von 1 % durchgeführt. Sie besteht aus einem Grundprogramm, das im Bedarfsfalle durch ein Zusatzprogramm erweitert werden kann. Nach mehreren Novellierungen der Rechtsgrundlagen wurde das Mikrozensus-Gesetz im Jahre 1975 den – insbesondere durch die Einführung der Beschäftigten- und Entgeltstatistik – geänderten erwerbs- und bevölkerungsstatistischen Bedingungen angepasst, in wesentlichen Teilen geändert und als Gesetz für den Zeitraum 1975 bis 1982 neu formuliert. Am 10. Juni 1985 trat nach intensiven Debatten und Anhörung vieler Sachverständiger das 7. Mikrozensusgesetz in Kraft. Das neue Mikrozensusgesetz gilt bis einschließlich 1995.
Mit dem Mikrozensus vom April 1990 wurden letztmalig Informationen für das Bundesgebiet nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990 erhoben. Seit 1991 wird der Mikrozensus in allen 16 Bundesländern durchgeführt, so dass die Ergebnisse dieser Erhebung vergleichbare Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990 liefern.
Die Ergebnisse der Haushalts- und Familienstatistik der Mikrozensusbefragungen sind bis 1975 in unregelmäßigen Abständen in der Fachserie A, Reihe 5 "Haushalte und Familien", die Ergebnisse ab 1977 jährlich in der Fachserie 1, Reihe 3 "Haushalte und Familien", veröffentlicht.
Im Mikrozensus wird das B e r i c h t s w o c h e n k o n z e p t zugrunde gelegt, d.h. dass die Merkmale der befragten Personen für eine festgelegte Berichtswoche ermittelt werden. Gegenübergestellte Ergebnisse mehrerer Jahre liefern folglich nur Querschnittsvergleiche, die zwischenzeitlich eingetretene Verände¬rungen nur insoweit beinhalten, als sie in der jeweiligen Berichtswoche noch andauerten. Die Berichts¬woche des Mikrozensus 1987 war wegen der Volks¬zählung vom 25. Mai 1987 auf den 23. bis 29. März vorverlegt worden.
Ab 1988 ist sie wieder in der Regel auf die letzte feiertagsfreie Woche im April festgesetzt worden. Dadurch ergeben sich bei den Vergleichen der Ergeb¬nisse beider Erhebungen zusätzliche saisonale Effekte, die in eine Interpretation mit einbezogen werden müssen.
Bei der Darstellung nach Altersgruppen muss berücksichtigt werden, dass bei der Feststellung des Alters im Mikrozensus ab 1972 überwiegend vom Stichtag ausgegangen wurde. Nur in machen Fällen wurde das Alter nach der Geburtsjahrmethode (Alter aus der Differenz zwischen Geburtsjahr und Erhebungsjahr) ermittelt. Deswegen können aus diesen Gründen geringfügige Abweichungen bei vergleichbaren Zahlen auftreten.
Erläuterungen zu den zwei unterschiedlichen Bevölkerungskonzepten
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 11 - 13):
„In der Haushalts- und Familienstatistik wird von zwei unterschiedlichen Bevölkerungskonzepten ausgegangen, und zwar der
- Bevölkerung in Privathaushalten und der
- Bevölkerung am Familienwohnsitz.
Personen, die ohne eigene Wirtschaftsführung in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben (z.B. Wohnheime, Altenheime) werden – soweit sie nur einen Wohnsitz haben – in beiden Konzepten nicht berücksichtigt.
(a) Bevölkerung in Privathaushalten: Zur Bevölkerung in Privathaushalten gehören alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Privathaushalten ergibt sich somit aus der wohnberechtigten Bevölkerung abzüglich der Bevölkerung in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind Doppelzählungen möglich. So ist z.B. die abwesende Bezugsperson, die in einer anderen Gemeinde arbeitet und dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehöriger von zwei Haushalten. Einmal zählt sie zum Haushalt ihrer Familie, zum anderen bildet sie als Untermieter einen Einpersonenhaushalt. Diese Regelung ist dadurch gerechtfertigt, dass Haushalte an jedem Wohnsitz entsprechenden Wohnraum in Anspruch nehmen und die Einrichtungen der jeweiligen Gemeinden nutzen.
(b) Bevölkerung am Familienwohnsitz: Wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Von der Bevölkerung in Privathaushalten unterscheidet sich die Bevölkerung am Familienwohnsitz dadurch, daß Personen mit mehreren Wohnungen nur am Ort der Hauptwohnung der Familie und Alleinstehende ohne Kinder am Ort der Hauptwohnung erfaßt werden. Die Bevölkerung am Familienwohnsitz ist wegen dieser definitorischen Unterschiede niedriger als die Bevölkerung in Privathaushalten.
Durch die unterschiedlichen Bevölkerungskonzepte weicht die Anzahl der Kinder in einzelnen Tabellen ab.
Folgende Unterschiede in den Eckzahlen sind daher zu beachten:
1. Bei Kindern, die über die Bevölkerung in Privathaushalten ermittelt werden:
1.1 Anzahl der Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Bezugspersonen ergibt (1991: 22,483 Mill.; 1994: 22,253 Mill.).
2. Bei Kindern, die über die Bevölkerung am Familienwohnsitz ermittelt werden, ist zu unterscheiden:
2.1 Anzahl der Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Be¬zugspersonen ergibt sowie Anzahl der Kinder, die - ohne Einschaltung einer Bezugsperson - als einzelne Personen hochgerechnet werden (1991: 22,388 Mill.; 1994: 22,155 Mill.).
2.2 Anzahl der bei den Müttern lebenden Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Mütter ergibt (1991: 21,863 Mill.; 1994: 21,602 Mill.; hier fehlen solche Kinder, die nur mit ihrem Vater zusammenleben oder Vollwaise sind)“.
C. Privathaushalte
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 13f):
„(1) Haushalte:
Als Haushalt (Privathaushalt) zählt jede zu¬sammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bil¬dende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Perso¬nen gehören (z.B. Hauspersonal). Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden unter Umständen mehrfach gezählt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten).
Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Familien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Doppelzählungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, daß in einem Haushalt mehrere Familien/Alleinstehende ohne Kinder wohnen können, andererseits aber ledige Personen ohne Kinder, die nicht zu den Familien zählen, einen Haushalt bilden können.
(2) Bezugsperson des Haushalts:
Um die Haushalte in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson im Haushalt benötigt. Das ist die Person, die im Erhe¬bungsbogen als erste Person eingetragen ist. Ihre Erhebungsmerkmale (z.B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachgewiesen. Per¬sonen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson ausgeschlossen. Vorgabe bei der Reihenfolge der Eintragung im Erhebungsbogen: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.
(3) Haushaltsgröße:
Anzahl der Haushaltsmitglieder.
(4)Haushaltsmitglieder:
Alle zu einem Haushalt gehörenden Personen. Haben sie an einem anderen Ort einen weitren Wohnsitz, so werden sie auch dort zu dem betreffenden Haushalt gezählt (Doppelzählungen, siehe Bevölkerung in Privathaushalten).
(5) Generationen:
Die Zahl der Generationen im Haushalt richtet sich nach dem direkten, geradlinigen Abstam¬mungsverhältnis der Haushaltsmitglieder zueinander. Dreigenerationenhaushalte sind z.B. Haushalte, in denen drei in direkter Linie miteinander verwandte Personengruppen leben, wie z.B. Großeltern, Eltern und Kinder. Haushalte, die nur aus Ehepaaren bestehen, werden als Eingenerationenhaushalte bezeichnet. In Generationenhaushalten können außerdem noch andere verwandte, verschwägerte oder familienfremde Personen außerhalb der Generationenfolge leben.
D. Familien
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 14f):
„Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Fami¬lien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Doppelzählungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, dass in einem Haushalt mehrere Familien wohnen können.
(1) Nichteheliche Lebensgemeinschaften:
Die auf der Grundlage von Mikrozensusergebnissen vorgenommene Schätzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften bezieht sich auf Paare unterschiedlichen Geschlechts (mit und ohne Kinder), die nicht miteinander verwandt oder ver¬heiratet sind, aber einen gemeinsamen Haushalt führen. Nicht berücksichtigt werden konnten Personen, die zwar zusammen leben, aber angegeben haben, jeweils einen eigenen Haushalt zu führen. Außerdem sind in der Schätzung keine Paare enthalten, die in größeren Wohngemeinschaften oder mit Verwandten in einem Haushalt zusammenleben. Insofern dürfte die amtliche Schätzung unter der tatsächlichen Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften liegen. Eine unmittelbare Frage nach nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist nach dem Mikrozensusgesetz nicht möglich.
(2a) Familien (Definition bis 1993):
Familien sind Ehepaare bzw. alleinerziehende Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben (Zweigenerationenfamilie). In der Familienstatistik wird in Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen von einem idealtypisch abgegrenzten Familienzyklus ausgegangen: das bedeutet, dass als Familie Ehepaare vor der Geburt eines Kindes gelten (sog. „Kernfamilie“). Haben die Kinder den elterlichern Haushalt verlassen, verbleibt eine „Restfamilie“. Zur Kategorie der Restfamilie gehören auch verheiratet Getrenntlebende, Verwitwete und Geschiedene, d.h. Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt verheiratet waren, nicht jedoch alleinstehende Ledige. Nach dieser Abgrenzung des Familienbegriffs können in einem Haushalt mehrere Familien leben“.
(2b) Änderung in den Angaben zu Familien und Alleinstehenden (ab 1994):
„Familien: In Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen zählen als Familien sowohl Ehepaare ohne und mit Kinder(n) als auch alleinerziehende ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammen leben.
In früheren Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes wurden auch verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder zu den Familien (im Sinne von "Restfamilien") gerechnet. Diese Alleinstehenden ohne Kinder wurden i.d.R. gesondert nachgewiesen, so dass im nach hinein auch Zeitvergleiche entsprechend dem neu zugrunde gelegten Familienbegriff möglich sind. In den Familientabellen des Statistischen Bundesamtes mit Ergebnissen des Mikrozensus bis einschließlich 1993 wurden die Angaben zu Familien und Alleinstehenden ohne Kinder nebeneinander dargestellt und zu einer Summe (Familien/Allein¬stehende ohne Kinder) zusammengefasst. Die Familientabellen mit Ergebnissen des Mikrozensus ab 1994 enthalten im Gegensatz zur bisherigen Veröffentlichungspraxis ausschließlich Angaben entsprechend dem Familienbegriff gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1995: Fachserie 1; Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1994 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 13).
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 14f):
(3) Bezugsperson der Familie:
Um die Familien in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson in der Familie benötigt. Diese Person ist bei Ehepaaren aus aufbereitungstechnischen Gründen grundsätzlich der Ehemann und bei Alleinerziehenden die Person selbst, wobei Kinder als Bezugsperson ausgeschlossen sind. Ihre Erhebungsmerkmale (z.B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachge¬wiesen.
(4) Familienstand:
Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammenlebend, verheiratet getrenntlebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehe¬partner vermißt ist, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet Getrenntlebende sind solche Personen, deren Ehepartner sich am Stichtag der Erhebung zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten und für den der befragte Ehepartner keine Angabe gemacht hat. Die Zahlen der verheirateten Männer und Frauen brauchen nicht völlig übereinzustimmen, da der Wohnsitz eines Ehegatten auch außerhalb des Bundesgebiets liegen kann, bzw. Doppelzählungen vorkommen können.
(5) Alleinerziehende:
Ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren minder- oder volljährigen ledigen Kindern zusam¬menleben. Es ist unerheblich, ob außer dem alleinerziehenden Elternteil und den Kindern noch weitere Perso¬nen in dem Haushalt leben (z.B. der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
Aus aufbereitungstechnischen Gründen werden zu den Alleinerziehenden auch Elternteile mit ausschließlich er¬wachsenen Kindern gezählt. Die entsprechenden Tabel¬len enthalten jedoch zum Teil eine Untergliederung nach dem Alter der Kinder, so daß es dort möglich ist, zwischen Alleinerziehenden im "engeren" und "weiteren" Sinn zu unterscheiden.
(6) Alleinlebende:
Personen, die für sich alleine in einem Haushalt wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaus¬halte, die auch als Singles bezeichnet werden).
(7) Kinder:
Ledige Personen, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil, z.B. der geschiedenen Mutter, in einem Haushalt bzw. einer Familie zusammenleben. Eine Al¬tersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht nicht. Als Kinder gelten auch ledige Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen.
(8) Schüler und Studierende:
Besucher von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Berufsfach- und Fachschule) bzw. Hochschulen, auch wenn sie nebenher erwerbstätig sind. Erwerbstätige Berufsschüler werden nicht zu den Schülern, sondern zu den Erwerbstätigen gerechnet.
(9) Alter:
Ab der Darstellung für das Erhebungsjahr 1975 werden in allen Tabellen, die eine Gliederung nach Altersgruppen enthalten, einheitlich nur noch Ergebnisse entsprechend der sogenannten Altersjahrmethode nachgewiesen. Die Angaben beziehen sich bei dieser Art der Darstellung auf das Alter am Erhebungsstichtag.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2000: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 41):
„Grundlage des Systems der Bevölkerungsstatistik in der Bundesrepublik Deutschland sind die in größeren Zeitabständen stattfindenden Volkszählungen:
- am 13.9.1950,
- am 6.6.1961,
- am 27.5.1970 und zuletzt
- am 25. 5.1987
gemeinsam mit einer umfassenden Berufs-, Gebäude- Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung, die demographische Grunddaten – auch über Haushalte und Familien und über die sozioökonomische Struktur der Bevölkerung – in tiefer regionaler Gliederung bereitstellen.
Die Ergebnisse der Volkszählungen dienen auch als Auswahlgrundlage für nachfolgende Stichprobenerhebungen, insbesondere für den Mikrozensus:
- jährliche Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens mit einem Auswahlsatz von 1% sowie als
- Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung der Bevölkerung zwischen den Zählungen.
Hierzu werden die Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Scheidungen) und der räumlichen Bevölkerungsbewegung (Zu- und Fortzüge = Wanderungen) herangezogen.
Der Mikrozensus wird im Bundesgebiet seit Oktober 1957 als laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens durchgeführt und dient der Überbrückung der Volkszählungstermine. Der Mikrozensus stellt damit eine Baiserhebung demographischer und sozialstruktureller Merkmale mit mulifunktionalen Charakter dar: Diese größte Stichprobenerhebung in Deutschland gilt auch als ‚kleine Volkszählung’. Die Statistik wird jährlich einmal mit einem Auswahlsatz von 1 % mit der Berichtswoche als einer feiertagsfreien Woche im April durchgeführt (und bis 1975: dreimal jährlich mit einem Auswahlsatz von 0,1 % der Bevölkerung). Sie besteht aus einem Grundprogramm, das im Bedarfsfalle durch ein Zusatzprogramm erweitert werden kann. Die gesetzlich festgelegten Erhebungstatbestände umfassen bevölkerungs- und erwerbsstatistische Merkmale. In dem Gesetz wird u.a, festgelegt, dass auch Merkmale der Familie und des Haushalts durch das Mikrozensusprogramm zu erfassen sind. Die Erhebung ist damit eine wesentliche Datenquelle für die amtliche Haushalts- und Familienstatistik. Erstmals wurde im April 1991 der Mikrozensus mit einem einheitlichen methodischen und inhaltlichen Konzept in ganz Deutschland durchgeführt. Somit stehen ab 1991 vergleichbare Daten über die Zusammensetzung der Privathaushalte und Familien in den alten und neuen Bundesländern zur Verfügung.
Eine wichtige Ergänzung bildet die Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister. Zum ständigen Arbeitsprogramm der Bevölkerungsstatistik gehören auch analytische Berechnungen über Sterblichkeit, Heirats- und Geburtenhäufigkeit, Ehedauer usw. sowie Bevölkerungsvorausschätzungen“.
Neben der Volkzählung und dem Mikrozensus ist die Bevölkerungsfortschreibung die dritte Säule der deutschen Bevölkerungsstatistik. Zwischen den Volkszählungen kann die eigentliche Bevölkerungszahl, die nicht durch aufgrund der Mikrozensus-Stichprobe festgestellt werden kann, sowie deren Aufgliederung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Religion mittels sekundärstatistischer Quellen fortgeschrieben werden. Datenquellen für die Fortschreibung sind im Wesentlichen
- die Registrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen bei den Standesämtern,
- die Registrierung von Ehelösungen bei den Familiengerichten,
- die Registrierung von Wanderungen (Zu- und Fortzügen) bei den Einwohnermeldeämtern der Gemeinden. Die Fortschreibung ist eine Sekundärstatistik, die im monatlichen Abstand und zum Teil in kleinräumiger Gliederung erfolgt.
Fortschreibung der Bevölkerung bedeutet die Errechnung eines neuen Bestandes (zum Zeitpunkt t) aus einem früheren Bestand (zum Zeitpunkt t-1). Dabei werden die zwischen t-1 und t erfolgten Zugänge (Geburten, Zuzüge) addiert und die Abgänge (Gestorbene, Fortzüge) zwischen t-1 und t subtrahiert. Das Statistische Bundesamt (und analog die Statistischen Landesämter und die kommunalstatistischen Ämter für ihr jeweiliges Gebiet) schreibt die Bevölkerung
(a) insgesamt fort mit der Bilanzgleichung: Bevölkerung am Monatsende = Bevölkerung am Monatsanfang + Zuzüge – Fortzüge + Lebendgeborene – Gestorbene (während eines Monats). Die Fortschreibung erfolgt
(b) gegliedert nach dem Familienstand, dem Geschlecht und dem Alter.
Für die Berechnung der durchschnittlichen Jahresbevölkerung wurde bis einschl. 1952 und von 1956 bis 1960 das arithmetische Mittel aus 4 Vierteljahresdurchschnitten verwendet. Dabei war jeder Vierteljahresdurchschnitt das Mittel des Bevölkerungsstandes am Anfang und am Ende des Vierteljahres. Von 1953 bis 1955 erfolgte die Berechnung durch die Bildung des arithmetischen Mittels aus 12 Monatsdurchschnitten, wobei sich die Monatdurchschnitte als Mittel der Bevölkerung am Anfang und am Ende der einzelnen Monate ergaben. Das Gleich gilt für die Zeit ab 1962. Für die Volkszählungsjahre wird häufig das Zählungsergebnis als Jahresdurchschnitt ausgewiesen.
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung
(1) Bevölkerung (Einwohner):
Einwohner (Bevölkerung) sind alle Personen, die im Inland (hier im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland) ihren ständigen (ab einem Jahr) Wohnsitz haben. Die Staatsangehörigkeit ist hierbei nicht von Bedeutung. Zur Bevölkerung zählen auch die im früheren Bundesgebiet sowie in den neuen Ländern und Berlin-Ost gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen (einschließlich der Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsgehörigkeit).
Nicht zu den Einwohnern zählen angehörige ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie von ausländischen Streitkräften im Inland, während umgekehrt die deutschen Angehörigen in den entsprechenden deutschen Stellen in der übrigen Welt zu den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland zählen. Ausgeschlossen sind auch vorübergehend im Inland befindliche Personen, wie Einpendler oder Touristen sowie ausländische Studentinnen und Studenten.
Die Bevölkerung wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) als Jahres- bzw. Quartalsdurchschnitt ausgewiesen, um so korrekte Bezugszahlen „je Einwohner“ zu den Stromgrößen der VGR berechnen zu können. Neben diesen rechnerischen Angaben werden Stichtagsangaben ausgewiesen (am Jahresende: 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres bzw. Jahresanfang: 1.1.). Für die Volkszählungsjahre werden oft auch die Ergebnisse des jeweiligen Stichtags für das Berichtsjahr (anstelle des Jahresdurchschnitts) verwendet.
(2) Bevölkerungsstand:
Bevölkerungsstand: Zahl und Zusammensetzung (Struktur) der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und anderen Merkmalen (z.B. Staatsbürgerschaft, Erwerbsstatus, ethnische Zugehörigkeit) an einem bestimmten Stichtag.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2000: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland 2000. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 41f).
„Die Einwohnerzahlen basierten bis zum Frühjahr 1983 auf den Wohnbevölkerungsbegriff. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich die diese Wohnung befand. Personen mit mehr als einer Wohnung oder Unterkunft im früheren Bundesgebiet wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie zur Arbeit oder zur Ausbildung gingen. Bei Personen, die weder berufstätig waren, noch sich in der Ausbildung befanden, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten.
Mit der Einführung neuer Meldegesetze in allen Bundesländern haben die statistischen Ämter die Fortschreibung der Einwohnerzahlen auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt … Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung eines Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie … Im Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutze Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt (§ 12, Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz 1980). Diese Definition entspricht – insbesondere wegen der Zuordnung von verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im früheren Bundesgebiet – nicht mehr voll dem früheren Wohnbevölkerungsbegriff. Aus diesem Grund wurde ab der Ausgabe 1984 des Statistischen Jahrbuchs die Bezeichnung ‚Wohnbevölkerung’ generell durch ‚Bevölkerung’ ersetzt …
Bevölkerungsdurchschnittszahlen für ein Kalenderjahr sind das arithmetische Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten; die Monatsdurchschnitte werden aus dem Bevölkerungsstand am Anfang und am Ende des Monats berechnet. Für die Volkszählungsjahre wird häufig das Zählungsergebnis als Jahresdurchschnitt ausgewiesen“.
Bevölkerungswachstum:
Veränderung der Bevölkerungsgröße zwischen zwei Stichtagen. Sie setzt sich zusammen aus dem natürlichen Zuwachs (rohe Geborenenüberschussziffer) und dem Wanderungsüberschuss (Zu- und Abwanderungen, Migration).
Natürliches Bevölkerungswachstum: Der Überschuss der Lebendgeborenen gegenüber den Sterbefällen (= Geburtenüberschuss; natürliches Wachstum) bzw. der Sterbefälle gegenüber den Lebendgeborenen (= Geburtendefizit; negatives natürliches Wachstum).
(3) Bevölkerungsfortschreibung:
Nach § 5 BevStatG werden für die Fortschreibung des Bevölkerungstandes folgende Tatbestände erfasst:
- In Deutschland lebende Bevölkerung insgesamt und deutsche Bevölkerung.
- Geschlecht, Alter, Familienstand.
Seit 1950 liegen die Daten zur Bevölkerungsfortschreibung vollständig vor. Für den Zeitraum vor 1950 sind die Daten nur für die jeweiligen Volkszählungsjahre verfügbar.
Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland ab 1950 seit dem 3. Oktober 1990. Die Angaben für dass frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand bis zum 3. Oktober 1990. Die Angaben für die neuen Länder beziehen auf die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die Angaben für Berlin seit 2000 auf Gesamt-Berlin.
Für den Familienstand wird zwischen Ledigen, Verheirateten (zusammen- oder getrennt lebend), Verwitweten unterschieden. Personen, deren Ehepartner vermisst ist, gelten als verheiratet, Personen deren Ehepartner für tot erklärt worden ist, als verheiratet. Verheiratet Getrennt lebende sind solche Personen, deren Ehepartner sich am Stichtag der Erhebung zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten hat und bei denen für den Ehepartner keine Angaben gemacht wurden.
Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes wird getrennt nach Deutschen und Ausländerinnen bzw. Ausländern durchgeführt. Als Deutsche gelten Personen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Die Einwohnerzahlen basieren auf der Fortschreibung der Volkszählungsergebnisse vom 13.9.1950, 6.6.1961, 27.5.1970 und 25.5.1987. Zugänge sind die Geburten und Zugzüge, Abgänge die Sterbefälle und Fortzüge. Die Ergebnisse der Fortschreibung für die gesamte sowie für die weibliche und männliche Bevölkerung wurden aufgrund der Wohnungszählung vom 25.9.1956 für die Jahre 1950 bis 1955, aufgrund der Volkszählung vom 6.6.1961 für die Jahre 1956 bis 1960, aufgrund der Volkszählung vom 27.5.1970 für die Jahre 1961 bis 1969, aufgrund der Volkszählung vom 25.5.1987 für die Jahre 1971 bis 1986 nachträglich korrigiert, weil sie überhöht waren. Diese Korrektur konnte bei der Bevölkerung nach Altersgruppen nicht vorgenommen werden! Daher weichen die Einwohnerzahlen ist den Tabellen ohne Altersgliederung von jenen mit Altersgliederung voneinander ab.
Durchgeführt wird die Fortschreibung von den Statistischen Ämtern der Länder für den Bereich des Bundeslandes, für den sie jeweils zuständig sind. Das Bundesergebnis wird durch Addition der Länderergebnisse ermittelt.
(Zitate aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Fachserie 1; Reihe 1: Gebiet und Bevölkerung 1998. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 11f). Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 2005: Fachserie 1, Reihe 1.3: Bevölkerungsfortschreibung 2002. Wiesbaden, Erläuterungen):
„Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung nach Geburts- und Altersjahren, nach dem Geschlecht und nach dem Familienstand und Nationalität (deutsch/nicht deutsch) erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung über die Geburten und Sterbefälle, Eheschließungen und Ehelösungen sowie der Wanderungsstatistik über die Zu- und Fortzüge. Bei den Bevölkerungsdaten ab 30. Juni 1987 handelt es sich um Fortschreibungszahlen, die auf Ergebnissen der Volkszählung vom 25. Mai 1987 basieren, in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) sind es die Einwohnerzahlen, die auf der Grundlage eines zum 3. Oktober 1990 erstellten Abzug des früheren zentralen Einwohnerregisters Berlin-Biesdorf ermittelt werden.
Die Bestimmung des Alters der Bevölkerung geschieht mittels Auszählung nach Geburtsjahren. Dabei werden die Personen eines bestimmten Geburtsjahrganges jeweils dem Altersjahr zugeordnet, dem sie am Jahresende angehören.
Während sich bei der Fortschreibung der Bevölkerung die Einwohnerzahl auf einen bestimmten Stichtag des Jahres (z.B. 31.12.) bezieht, handelt es sich bei der Jahresdurchschnittbevölkerung um eine Rechengröße. Die durchschnittliche Jahresbevölkerung ist das arithmetische Mittel der 12 Monatsdurchschnitte, die wiederum das arithmetische Mittel aus den Bevölkerungszahlen am Monatsanfang und Monatsende darstellen.
Durchgeführt wird die Fortschreibung von den Statistischen Ämtern der Länder für den Bereich des Bundeslandes, für den sie jeweils zuständig sind. Das Bundesergebnis wird durch Addition der Länderergebnisse ermittelt. Die Ergebnisse liegen in regionaler Gliederung vor (Gemeinden, Kreise, Bundesländer, Bundesgebiet). Die Zuordnung der Personen zur Bevölkerung einer Gemeinde erfolgt seit 1985 nach dem Hauptwohnungsprinzip (Bevölkerung am Ort der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung).
Die ab April 1983 festgestellten Einwohnerzahlen entsprechen - insbesondere wegen der anderen Zuordnung von verheirateten, nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebenden Personen mit mehreren Wohnungen im Bundesgebiet - nicht mehr voll dem bisherigen Wohnbevölkerungsbegriff. Aus diesem Grund wurde ab der Veröffentlichung mit den Ergebnissen für das 2. Vierteljahr 1983 die Bezeichnung "Wohnbevölkerung" generell durch "Bevölkerung" ersetzt. Mit der Einführung neuer Meldegesetze in den alten Bundesländern ist die Fortschreibung auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung umgestellt (Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners).
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Stichtag jeweils der 31.12. eines Berichtsjahres):
1950 bis 1955 und 1956 bis 1960 rückgerechnete Bevölkerungszahlen auf der Basis der Wohnungsstatistik vom 25.9.1956 bzw. der Volkszählung vom 6.6.1961.
Durchschnittliche Bevölkerung: Für die Jahre 1950 bis 1955, 1956 bis 1960, 1962 bis 1969 und 1971 bis 1986 rückgerechnete Bevölkerungszahlen auf der Basis der Wohnungsstatistik vom 25.9.1956 bzw. der Volkszählungen vom 6.6.1961, vom 27.5.1970 und vom 25.5.1987. 1961, 1970, 1987: Ergebnis der Volkszählung.
Auch in der ehem. DDR dienten die Ergebnisse von Volkszählungen als Ausgangsbasis für die laufende Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zwischen den Zählungen.
Hinsichtlich der anhand der Volkszählung 1981 bis zum 30.9.1990 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen ist zu beachten, dass diese Daten infolge unterlassener Abmeldungen bei Fortzügen aus dem Gebiet der ehem. DDR überhöht sind. Seit dem 3.10.1990 beruht die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes in den neuen Ländern und Berlin-Ost auf einem Abzug des früheren Zentralen Einwohnerregisters zum gleichen Stichtag.
Als Bevölkerungsdurchschnittszahl für ein Kalenderjahr galt bis einschließlich Berichtsjahr 1988 jeweils die zum 30.6. fortgeschriebene Einwohnerzahl“.
(4) Ausländische Bevölkerung:
Bei der Bezeichnung „Ausländer/-innen handelt es sich um alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländer(n)-innen. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unterliegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Bestimmungen des Ausländergesetzes und werden somit auch statistisch nicht erfasst.
Asylsuchende: Ausländer und Ausländerinnen, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG beantragt haben und über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist.
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung (Eheschließungen, und Ehescheidungen, Geburten, Sterbefälle, Wanderungen
Seit 1841 wurden in allen Staaten des späteren Deutschen Reiches drei Komponenten der natürlichen Bevölkerungsbewegung durch amtliche statistische Anschreibungen erfasst: Zahl der Eheschließungen, der Geburten und der Sterbefälle. Diese Erhebungen beruhten ursprünglich auf den Eintragungen in den Kirchenbüchern, seit dem Erlass der Personenstandsgesetze im Jahre 1875 auf den Aufzeichnungen der Standesbeamten. Gerichtliche Ehelösungen, zunächst nur im Rahmen der Geschäftsstatistik der Gerichte aufgezeichnet, kamen erst viele Jahre nach Einführung der Zivilehe (1875) zur einheitlichen und gesamtstaatlichen Erfassung (um 1888).
Natürliche Bevölkerungsbewegung: Sie umfasst alle Veränderungen einer Bevölkerung durch Geburten und Sterbefälle. Der Überschuss der Lebendgeborenen gegenüber den Sterbefällen (= Geburtenüberschuss; natürliches Wachstum) bzw. der Sterbefälle gegenüber den Lebendgeborenen (= Geburtendefizit; negatives natürliches Wachstum). Räumliche Bevölkerungsbewegung: Sie umfasst alle Veränderungen einer Bevölkerung durch Zuwanderung und Abwanderung. Es wird bei der räumlichen Bevölkerungsbewegung zwischen Außenwanderungen bzw. internationalen Wanderungen (= Wanderung über die Landesgrenzen) und Binnenwanderungen (= Wanderung innerhalb der Landesgrenzen) unterschieden.
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1998: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Reihe 1: Gebiet und Bevölkerung. Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 9ff):
„Erhebungsunterlagen für Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind Belege, die vom Standesbeamten ausge¬füllt werden, der den Personenstandsfall beurkundet. Zuständig ist der Standesbeamte, vor dem die Ehe geschlossen, in dessen Bezirk das Kind geboren wird oder sich der Sterbefall ereignet.
Die Erfassung der gerichtlichen Ehelösungen geschieht ebenfalls mit Zählkarten, die von der Geschäftsstelle des Familiengerichts aufgrund der Gerichtsakten ausgefüllt werden. Erhebungsunterlagen für die Wanderungsstatistik sind die An- und Abmeldungsscheine, die nach den landesrechtlichen Vorschriften bei einem Wohnungswechsel in den Einwohnermeldeämtern anfallen.
Wegen der verschiedenen Länge der Monate, Vierteljahre und Halbjahre werden die Eheschließungs-, Ehescheidungs-, Geburten- und Sterbeziffern zu Vergleichszwecken auf 1 Jahr umgerechnet. Handelt es sich bei dem Berichtsjahr um ein Schaltjahr, muss zum Vergleich mit einem Normaljahr ebenfalls eine Umrechnung vorgenommen werden.
(1) Eheschließungen:
Die Eheschließungen werden nach dem Registrierort ausgezählt. Es werden grundsätzlich sowohl Deutsche als auch Ausländer, die vor einem deutschen Standesbeamten die Ehe schließen, erfasst. Eine Ausnahme gilt nur für Fälle, in denen beide Ehegatten Mitglieder der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte sind.
Eheschließungsziffer (rohe): Zahl der Eheschließungen pro Jahr je 1000 Einwohner bezogen auf die mittlere Bevölkerung desselben Jahres.
(2) Geborene:
Die Geborenen werden dem Wohnort der Mutter zugeordnet. Die Unterscheidung der Kinder nach ehelich und nicht¬ ehelich Geborenen richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1591 ff). Die Bezeichnung "nichtehelich" wurde aufgrund des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 anstelle der früheren Bezeichnung "unehelich" eingeführt. Ein Kind, das nach Eingehen der Ehe oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe geboren wird, galt, unbeschadet der Möglichkeit einer späteren Anfechtung der Ehelichkeit als ehelich. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. Dezember 1997 kam es zu einer neuen Regelung, die zum 1. Juli 1998 in Kraft trat. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt seit dem ein Kind von Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet sind oder das bis 300 Tage nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wird. Wird ein Kind nach Auflösung der Ehe durch Scheidung geboren, so gilt es jetzt - unabhängig vom Abstand zwischen Scheidung und Geburt - als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern. In den Tabellen werden die bis zum 30.6.1998 geltenden Begriffe weiter verwendet. Somit umfasst ehelich" auch "Kinder miteinan¬der verheirateter Eltern" und "nichtehelich" auch "Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern".
Die Unterscheidung von Lebend- und Totgeborenen wird durch die "Verordnung zur Ausführung des Personen¬standsgesetzes" (PStV) geregelt. Danach sind Lebendgeborene Kinder, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis Ende 1957 galten Kinder als lebend geboren, wenn die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Totgeborene sind Kinder, bei denen sich keines der genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, deren Geburtsgewicht jedoch mindestens 500 Gramm beträgt. Sie werden im Rahmen der Geburtenstatistik nachgewiesen. Beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm, so handelt es sich um eine Fehlgeburt. Fehlgeburten werden in den Personenstandsbüchern nicht beurkundet. Bis 31. März 1994 war zur Abgrenzung der Tot- von den Fehlgeburten ein Geburtsgewicht von mindestens 1 000 Gramm maßgebend gewesen. Zuvor hatten bis 30. Juni 1979 Kinder als totgeboren gegolten, wenn sie mindestens 35 cm lang waren. Als Fehlgeburten galten demnach damals Totgeborene unter 35 cm Körperlänge.
Die Totgeborenen zählen in der Statistik als Geborene und sind daher in den Zahlen der Gestorbenen nicht enthalten.
Die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt ein Kind durch Geburt, wenn Vater oder Mutter Deutsche sind. Bis zum 30.6.1993 hatte dies nur für ehelich geborene Kinder gegolten; nichtehelich geborene Kinder waren nur dann deutsch, wenn die Mutter Deutsche war. Seit dem 1.7.1993 erwirbt auch das nichteheliche Kind einer auslän¬dischen Mutter und eines deutschen Vaters die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Der Erwerb kann geltend gemacht werden, sobald eine nach deutschen Gesetzen wirksame Feststellung der Vaterschaft vorliegt. Ein Teil der hier nachgewiesenen nichtehelich geborenen Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit (das heißt mit ausländischer Mutter), wird daher später - nach der Anerkennung oder gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft eines Deutschen - die deutsche Staatsange¬hörigkeit besitzen. (Bis zum 31.12.1974 waren ehelich geborene Kinder nur dann deutsch, wenn der Vater Deutscher war, während ehelich geborene Kinder mit deutscher Mutter und ausländischem Vater die deutsche Staatsange¬hörigkeit nicht durch Geburt erwarben).
(3) Gestorbene:
Bei den Sterbefällen handelt es sich nur um die im Berichtszeitraum Gestorbenen. Totgeborene, nachträglich beurkundete Kriegssterbefälle und gerichtliche Todes¬erklärungen sind in den Zahlen nicht enthalten.
Die Säuglingssterblichkeit, ausgedrückt als Verhältnis der im ersten Lebensjahr gestorbenen Kinder je 1.000 Lebendgeborene, wurde in diesem Band im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet. Störende Einflüsse durch die Schwankungen der Geborenenzahlen sind dadurch ausgeschaltet.
Allgemeine (rohe) Sterbeziffer (-rate) = Anzahl der Gestorbenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Einwohner (jahresdurchschnittliche Bevölkerung).
(4) Die stabile Bevölkerung:
Von einer "stabilen" Bevölkerung spricht man, wenn die relative Geburtenhäufigkeit und die relative Sterblichkeit in den einzelnen Altersklassen gleich bleiben. Ein Sonderfall der "stabilen" Bevölkerung ist gegeben, wenn die Zahl der Lebendgeborenen gleich der Zahl der Sterbefälle ist. In diesem Fall spricht man von einer "stationären" oder auch von einer Sterbetafelbevölkerung.
(5) Gerichtliche Ehelösungen:
Die in dem vorliegenden Band enthaltenen Tabellen beziehen sich fast ausschließlich auf die Ehescheidungen, da die beiden anderen im Gesetz unterschiedenen Arten der Ehelösung, nämlich die Nichtigkeitserklärung der Ehe und die Aufhebung der Ehe (seit 1.7.1998 zusammengefasst in der Aufhebung), zahlenmäßig nur eine völlig untergeordnete Rolle spielen.
Ehedauerspezifische Scheidungsziffern werden berechnet, indem die im Berichtsjahr ge¬schiedenen Ehen eines Eheschließungsjahrgangs auf alle damals geschlossenen Ehen bezogen werden. Addiert man diese ehedauerspezifischen Scheidungsziffern über z. B. 25 Jahre hinweg, so entspricht diese Summe annähernd dem Anteil der geschlossenen Ehen, der - bei konstant bleibender Scheidungshäufigkeit des Berichtsjahres - innerhalb von 25 Jahren geschieden würde“.
Ehescheidungsziffer (rohe) = Anzahl der Scheidungen pro Jahr je 10.000 Einwohner bezogen auf die mittlere Bevölkerung desselben Jahres.
(6) Nettoreproduktionsrate:
Die Nettoreproduktionsrate gibt die durchschnittliche Zahl der lebend geborenen Mädchen einer Frau an, für die während ihres ganzen Lebens die altersspezifische Geburtenziffern eines bestimmten Jahres und eine bestimmte Sterbetafel gelten. Das Maß gibt damit an, wie viele Töchter ein neugeborenes Mädchen durchschnittlich im Laufe seines Lebens hätte, wenn die momentan altersspezifischen (und auf Frauen bezogenen) Geburten- und Sterbeziffern für den gesamten Zeitraum bis zum Ende seiner fruchtbaren Lebensphase gelten würden. Sie schätzt somit die Stärke der Töchtergeneration relativ zur Müttergeneration unter den gegenwärtig herrschenden Bedingungen ab und ist folglich ein Maß für die Reproduktionskraft der Bevölkerung. Liegt der Wert über 1, ist die Kindergeneration entsprechend stärker, liegt der Wert unter 1, ist die Kindergeneration entsprechend schwächer besetzt als die vorangegangene Generation. Bei einem Wert unterhalb von 1 muss man (unter Ausschluss von Migration) langfristig von einem Bevölkerungsrückgang ausgehen, sofern nicht steigende Geburten-/und/oder sinkende Sterbeziffern entgegenwirken; umgekehrt bei einem Wert von oberhalb von 1 von einem Bevölkerungswachstum. Da vor allem die Fruchtbarkeit starken Veränderungen unterworfen ist, sagt diese Ziffer nichts über die tatsächliche zukünftige Geburtenentwicklung einer Bevölkerung aus.
Die Nettoreproduktionsrate wird ermittelt, indem die alterspezifischen Geburtenziffern mit dem Anteil der Mädchen an den Geburten sowie dem Anteil der Frauen, der diese Altersklasse erreicht, multipliziert und dann summiert und durch 1.000 dividiert wird. Die Nettoreproduktionsrate verknüpft somit die Sterblichkeit nach der Allgemeinen Sterbetafel mit den Geburtsintensitäten. Bei der Berechnung wird ein und dieselbe allgemeine Sterbetafel über mehrere Jahre t hinweg verwendet (und für das entsprechend zugrunde gelegte Zeitintervall auch jeweils in den Tabellen mit Zeitreihen angegeben).
(7) Geburtenhäufigkeit, Geburtenziffer:
Allgemeine Geburtenziffer (rohe Geburtenrate) = Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Einwohner (jahresdurchschnittliche Bevölkerung).
Die Entwicklung der Geburtenziffer gibt an, inwieweit eine Bevölkerung ihre eigene „Bestandserhaltung“ gelingt, d.h. inwieweit sich jede Generation zahlenmäßig durch Geburten selbst ersetzt. Die Reproduktion einer Bevölkerung ist gewährleistet, wenn die Geburtenziffer dauerhaft bei oder über dem Wert 2 liegt, ein Paar im Laufe seines Lebens also zwei Kinder zur Welt bringt.
Allgemeine Geburtenrate (allgemeine Fruchtbarkeitsziffer) = Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres bezogen auf 1.000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren.
Altersspezifische Geburtenziffern = Anzahl der Lebendgeborenen der Mütter bestimmten Alters je 1.000 Frauen gleichen Alters (jahresdurchschnittlich).
Ein weiterer Indikator für das generative Verhalten der Bevölkerung und damit für die Bevölkerungsentwicklung ist die „altersspezifische“ Geburtenziffer. Diese zeigt an, wie viele Kinder in verschiedenen Altersgruppen bezogen auf jeweils 1.000 Frauen dieser Altersgruppe in einem Kalenderjahr geboren werden.
Zusammengefasste Geburtenziffer (Totale Fertilitätsrate) = Summe der altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres.
Die „zusammengefasste“ Geburtenziffer gibt an, wie viele Kinder eine Frau im prinzipiell gebärfähigen Alter zwischen 15 und 45 Jahren (oder auch: 15 bis 50 Jahren) durchschnittlich zur Welt bringt unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht beeinflusst.
Die Bruttoreproduktionsrate ist die Summe der altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres, wobei nur die Mädchengeburten berücksichtigt werden. Rechnerisch erhält man die Bruttoreproduktionsrate, indem die totale Fertilitätsrate mit dem Anteil der Mädchen unter den Lebendgeborenen multipliziert.
C. und D. Vorbemerkung: Privathaushalte und Familien
Die Haushalts- und Familienstatistik setzte mit der Volkszählung von 1950 ein. Weitere Volkszählungen erfolgten in den Jahren 1961, 1970 und 1987. Seit 1957 werden haushalts- und familienstatistische Daten im Rahmen des jährlichen Mikrozensus erhoben; die amtlichen Angaben über Haushalte und Familien werden ab der Volkszählung 1970 nur durch den Mikrozensus geliefert und vom Statischen Bundesamt in der Reihe 3: Haushalte und Familien veröffentlicht.
„Eine Haushalts- und Familienstatistik wird in der deutscher amtlichen Statistik erst verhältnismäßig spät entwickelt, obwohl bereits 1897 von Georg von Mayer (Handbuch des öffentlichen Rechts, Bevölkerungsstatistik 1897, S. 146) beklagt wird, dass international und in der Deutschen Reichsstatistik eine Haushalts- und Familienstatistik sehr vernachlässigt wurde. Hinsichtlich von Familie und Ehe stellte die Bevölkerungsstatistik zu jener Zeit Material über den Familien¬stand der Personen, über Eheschließung, Heiratsalter, Altersabstand der Ehepartner und Angaben über Geburt und Tod zur Verfügung.
Obwohl bei Bevölkerungszählungen schon immer die Haushalte Erhebungseinheit waren und die Zähler ganze Haushalte erfassten, waren bei der Aufbereitung lange Zeit die Personen Auszähleinheit und nicht die Haushalte bzw. die in ihnen enthaltenen Familien. Zwar wurden bereits seit etwa 100 Jahren bei der Aufbereitung von Volkszählungsergeb¬nissen die Privathaushalte nach ihrer Größe untergliedert, aber eine weitere Differenzierung der Haushalte und Familien nach ihrer Struktur erfolgte erst sehr viel später. Wenn auch bereits bei der Aufbereitung der Volks¬zählung 1933 eine sog. Familienstatistik entwickelt wurde, so entsprach diese tatsächlich einer statistischen Erfas¬sung der ehelichen Fruchtbarkeit ohne Unterscheidung, ob die Kinder noch in der Familie der Mütter lebten.
Eine Haushaltsstatistik, bei der über die Haushaltsgröße hinaus Strukturelemente der Privathaushalte berücksichtigt wurden, wurde erstmals bei der Volkszählung 1950 eingeführt, indem die Haushalte nach dem Grad der verwandtschaftlichen Beziehungen ihrer Mitglieder nach vier Haushaltstypen unterschieden wurden. Diese Differenzierung der Haushaltstypen war gegenüber der früheren Statistik der Haushalte ein entscheidender Fortschritt, denn damit trat ein familiensoziologischer bzw. sozial-biologischer Aspekt zur Beschreibung der Privathaushalte hinzu, die bislang vorwiegend nur als gemeinsam wohnende bzw. wirtschaftende Einheit betrachtet wurden, d.h. unter einem sozial-ökonomischen Aspekt. Für eine Fülle inzwischen relevant gewordener Fragestellungen über die Art des Zusammenlebens der Menschen im Haushalt hatte aber die Gliederung der Haushalte nur nach ihrer Größe nicht mehr ausgereicht.
Die Problematik einer Vermischung haushalts- bzw. familien¬statistischer Betrachtungsweisen zeigte sich bereits bei der Volkszählung 1933 in dem dort verwandten Begriff "Familienhaushalt", unter dem aber tatsächlich ein Mehr-Personen-Haushalt verstanden wurde. Bei der haushalts¬statistischen Aufbereitung der Volkszählung 1950 wurden dagegen nur noch die Haushalte zweier Typen als "Familienhaushalte" betrachtet, und zwar sah man nur dann Haushalte als Familienhaushalte an, wenn sie nur aus gradlinig oder seitenverwandten Personen bestanden. Bei diesen Familienhaushalten handelte es sich also um Haushalte, die zugleich aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen ihrer Mitglieder als Familie im weiteren Sinne angesehen werden konnten. Aber auch bei dieser Typisierung der Haushalte 1950 waren für besondere Fragestellungen hin¬sichtlich der sozialen Gruppe Familie, ökonomische und soziologische Elemente noch zu sehr miteinander vermischt, da durch die Haushaltstypisierung Haushalte und Familien noch in gewisser Weise als identisch gesehen wurden. Die wachsenden Anforderungen an das statistische Material, auch Daten über die Struktur der Familien im engeren Sinne bereitzustellen, machte es erforderlich, das Konzept von 1950 weiterzuentwickeln.
Aus der bisherigen Haushaltsstatistik wurde die Gliederung nach Haushaltsarten übernommen. Unterschieden wurden also Haushalte von Einzelpersonen, Mehrpersonenhaushalte und Bevölkerung in Anstalten. Bei den Mehrpersonenhaushalten wurden weitere Gliederungen nach ihrer Größe sowie nach Merkmalen des Haushaltsvorstands, z.B. Geschlecht, Alter, berufliche und soziale Situation, vorgenommen. Derartige Nachweise gehören seit je zum festen Bestand der Haushaltsstatistik.
Die Aufgabe der Entwicklung eines neuen Konzepts lag somit vornehmlich
- in einer Erweiterung der Haushaltstypisierung, wie sie bei der Volks- und Berufszählung 1950 erstmals angewendet worden war,
- in der Entwicklung einer eigenständigen Familienstatistik, in die die bisherige Statistik der bestehenden Ehen einzubauen war,
- in der Schaffung von Kombinationsmöglichkeiten zwischen Haushalt und Familientyp.
Da die Haushalts- und Familienstatistik ein Teilgebiet der gesamten Bevölkerungsstatistik ist, war es erforder¬lich, das neue Konzept hinsichtlich der Methode, Begriffs¬abgrenzung und Terminologie mit den übrigen Teilen der Bevölkerungsstatistik abzustimmen. In der Vergangenheit ist z.B. der Begriff Familienstatistik sehr unterschiedlich verwendet worden. Man bezeichnete damit im allgemei¬nen die sog. "Fruchtbarkeitsstatistik". Der Begriff "Familie" und "Familienhaushalt" wurde in einem sehr weiten Sinn gebraucht und schloß u.a. auch im Haushalt lebende Familienfremde mit ein. Diese aus der mehrdeutigen und wechselnden Verwendung gleich lautender Bezeichnungen entstehende Konfusion mußte beseitigt werden. Es wurde daher in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik seit 1957 scharf unterschieden zwischen Haushaltsstatistik, Familienstatistik und Geburtenstatistik (früher Fruchtbarkeitsstatistik).
Die Haushaltsstatistik richtet sich auf die gesamte in einem Haushalt zusammen wohnende und gemeinsam wirtschaf¬tende Personengruppe, während die Familienstatistik sich mit der zusammenlebenden Familie im engsten Sinn, der Eltern/Kinder-Gemeinschaft, befaßt. Die Haushaltsstatistik richtet sich auf die sozial-ökonomische Institution Haushalt, und die Familienstatistik richtet sich auf die sozial-biologische Institution Familie. (Weitere Einzelheiten zur Abgrenzung der Haushalts- und Familienstatistik bzw. der Institutionen Haushalt und Familie werden in den folgenden Abschnitten dargestellt.)
Hinsichtlich der Technik der Ermittlung besteht zwischen der Haushaltsstatistik und der Familienstatistik ein wesentlicher Unterschied. Der Haushalt ist Erhebungseinheit, die Familie dagegen nicht. Wenn der Zähler das Haus oder die Wohnung betritt, findet er zunächst Haushalte vor. Aufgrund der Zusammengehörigkeit der in die Erhebungsunterlagen eingetragenen Personen lassen sich dann Ehepaare, Familien im engeren Sinn, Familien im weiteren Sinn und Familienfremde herausgliedern. Die Zuordnung der Haushaltsmitglieder zu Familien und die weitere Unter¬scheidung der Familien nach Generationen (Elterngenera¬tion, Kindergeneration, Großelterngeneration) und die Differenzierung nach Haushalts- bzw. Familientypen sind somit eine Angelegenheit der Aufbereitung des Erhebungsmaterials.
Die Geburtenstatistik richtet sich weder auf den Haushalt noch auf die zusammenlebende Familie, sie bezieht sich vielmehr auf die an Frauen gerichtete Frage, wieviel Kinder sie geboren haben. Erhebungseinheit sind bei der Geburtenstatistik die Frauen, die Kinder geboren haben. Es ist dabei gleichgültig, ob die Kinder sich noch im Haushalt befinden, ja ob sie überhaupt noch leben. Die Fragestellung der Geburtenstatistik geht somit in die Vergangenheit. Sie gibt nicht, wie die Haushalts- und Familienstatistik, Auskunft über eine zum Zeitpunkt der Zählung vorfindbare Gruppe von Menschen.
Dieses bei einer Sonderauswertung des Mikrozensus 1957 erstmals in der Bundesrepublik Deutschland erprobte System der Haushalts- und Familienstatistik wurde in großem Rahmen auch bei der repräsentativen 10 %-Aufbereitung der Volkszählung 1961 angewandt. Die haushalts- und familien¬statistische Aufbereitung der Volkszählung 1970 wird grundsätzlich dem gleichen Konzept folgen. Die seit 1957 getroffene Unterscheidung von Familie und Haushalt ist auch in den Empfehlungen der Vereinten Nationen (M/44, §§ 213 bis 221) für die Volkszählung 1970 enthalten, "die Familie auf ein Ehepaar oder Eltern und ihre ledigen Kinder im gleichen Haushalt zu begrenzen". Eine weitere Differenzierung der Familientypen gegenüber denjenigen von 1961 ist jedoch z.B. dadurch möglich, daß die Ergebnisse der geburtenstatistischen Frage mit hinzugezogen werden, so daß etwa die kinderlosen Ehepaare danach unterschieden werden können, ob in der Familie früher Kinder lebten oder ob die Ehepaare nie Kinder gehabt haben“.
(Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1970: Fachserie A: Bevölkerung und Kultur; Reihe 5: Haushalte und Familien. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 9-15).
Seit 1957 werden in der amtlichen Statistik der Bundesrepublik die bei bevölkerungsstatistischen Erhebungen gewonnenen Daten auch für Zwecke der Haushalts- und Familienstatistik aufbereitet. Um in diese Veröffentlichung Daten über Haushalte und Familien für eine möglichst lange Zeitspanne einbeziehen zu können, wurden grundsätzliche Ergebnisse der ersten Mikrozensusbefragung 1957, der Volkszählung 1961 und des Mikrozensus 1969 herangezogen. Da im Mikrozensus aber manche Fragestellungen bzw. Auswertungsgesichtspunkte erst später entwickelt wurden, gibt es für eine kleinere Zahl von Tabellen vergleichbare Ergebnisse nur für 1964 und 1969 aus dem Mikrozensus.
Der Mikrozensus wird im Bundesgebiet seit Oktober 1957 als laufende Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Er¬werbslebens durchgeführt. Die Statistik wird jährlich einmal mit einem Auswahlsatz von 1 % durchgeführt. Sie besteht aus einem Grundprogramm, das im Bedarfsfalle durch ein Zusatzprogramm erweitert werden kann. Nach mehreren Novellierungen der Rechtsgrundlagen wurde das Mikrozensus-Gesetz im Jahre 1975 den – insbesondere durch die Einführung der Beschäftigten- und Entgeltstatistik – geänderten erwerbs- und bevölkerungsstatistischen Bedingungen angepasst, in wesentlichen Teilen geändert und als Gesetz für den Zeitraum 1975 bis 1982 neu formuliert. Am 10. Juni 1985 trat nach intensiven Debatten und Anhörung vieler Sachverständiger das 7. Mikrozensusgesetz in Kraft. Das neue Mikrozensusgesetz gilt bis einschließlich 1995.
Mit dem Mikrozensus vom April 1990 wurden letztmalig Informationen für das Bundesgebiet nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990 erhoben. Seit 1991 wird der Mikrozensus in allen 16 Bundesländern durchgeführt, so dass die Ergebnisse dieser Erhebung vergleichbare Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990 liefern.
Die Ergebnisse der Haushalts- und Familienstatistik der Mikrozensusbefragungen sind bis 1975 in unregelmäßigen Abständen in der Fachserie A, Reihe 5 "Haushalte und Familien", die Ergebnisse ab 1977 jährlich in der Fachserie 1, Reihe 3 "Haushalte und Familien", veröffentlicht.
Im Mikrozensus wird das B e r i c h t s w o c h e n k o n z e p t zugrunde gelegt, d.h. dass die Merkmale der befragten Personen für eine festgelegte Berichtswoche ermittelt werden. Gegenübergestellte Ergebnisse mehrerer Jahre liefern folglich nur Querschnittsvergleiche, die zwischenzeitlich eingetretene Verände¬rungen nur insoweit beinhalten, als sie in der jeweiligen Berichtswoche noch andauerten. Die Berichts¬woche des Mikrozensus 1987 war wegen der Volks¬zählung vom 25. Mai 1987 auf den 23. bis 29. März vorverlegt worden.
Ab 1988 ist sie wieder in der Regel auf die letzte feiertagsfreie Woche im April festgesetzt worden. Dadurch ergeben sich bei den Vergleichen der Ergeb¬nisse beider Erhebungen zusätzliche saisonale Effekte, die in eine Interpretation mit einbezogen werden müssen.
Bei der Darstellung nach Altersgruppen muss berücksichtigt werden, dass bei der Feststellung des Alters im Mikrozensus ab 1972 überwiegend vom Stichtag ausgegangen wurde. Nur in machen Fällen wurde das Alter nach der Geburtsjahrmethode (Alter aus der Differenz zwischen Geburtsjahr und Erhebungsjahr) ermittelt. Deswegen können aus diesen Gründen geringfügige Abweichungen bei vergleichbaren Zahlen auftreten.
Erläuterungen zu den zwei unterschiedlichen Bevölkerungskonzepten
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 11 - 13):
„In der Haushalts- und Familienstatistik wird von zwei unterschiedlichen Bevölkerungskonzepten ausgegangen, und zwar der
- Bevölkerung in Privathaushalten und der
- Bevölkerung am Familienwohnsitz.
Personen, die ohne eigene Wirtschaftsführung in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften leben (z.B. Wohnheime, Altenheime) werden – soweit sie nur einen Wohnsitz haben – in beiden Konzepten nicht berücksichtigt.
(a) Bevölkerung in Privathaushalten: Zur Bevölkerung in Privathaushalten gehören alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Sie werden auch als Haushaltmitglieder bezeichnet. Die Bevölkerung in Privathaushalten ergibt sich somit aus der wohnberechtigten Bevölkerung abzüglich der Bevölkerung in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind Doppelzählungen möglich. So ist z.B. die abwesende Bezugsperson, die in einer anderen Gemeinde arbeitet und dort als Untermieter eine zweite Wohnung hat, Angehöriger von zwei Haushalten. Einmal zählt sie zum Haushalt ihrer Familie, zum anderen bildet sie als Untermieter einen Einpersonenhaushalt. Diese Regelung ist dadurch gerechtfertigt, dass Haushalte an jedem Wohnsitz entsprechenden Wohnraum in Anspruch nehmen und die Einrichtungen der jeweiligen Gemeinden nutzen.
(b) Bevölkerung am Familienwohnsitz: Wird von der Bevölkerung in Privathaushalten abgeleitet und ist zahlenmäßig geringer als diese. Von der Bevölkerung in Privathaushalten unterscheidet sich die Bevölkerung am Familienwohnsitz dadurch, daß Personen mit mehreren Wohnungen nur am Ort der Hauptwohnung der Familie und Alleinstehende ohne Kinder am Ort der Hauptwohnung erfaßt werden. Die Bevölkerung am Familienwohnsitz ist wegen dieser definitorischen Unterschiede niedriger als die Bevölkerung in Privathaushalten.
Durch die unterschiedlichen Bevölkerungskonzepte weicht die Anzahl der Kinder in einzelnen Tabellen ab.
Folgende Unterschiede in den Eckzahlen sind daher zu beachten:
1. Bei Kindern, die über die Bevölkerung in Privathaushalten ermittelt werden:
1.1 Anzahl der Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Bezugspersonen ergibt (1991: 22,483 Mill.; 1994: 22,253 Mill.).
2. Bei Kindern, die über die Bevölkerung am Familienwohnsitz ermittelt werden, ist zu unterscheiden:
2.1 Anzahl der Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Be¬zugspersonen ergibt sowie Anzahl der Kinder, die - ohne Einschaltung einer Bezugsperson - als einzelne Personen hochgerechnet werden (1991: 22,388 Mill.; 1994: 22,155 Mill.).
2.2 Anzahl der bei den Müttern lebenden Kinder, die sich im Zusammenhang mit der Hochrechnung der Angaben der Mütter ergibt (1991: 21,863 Mill.; 1994: 21,602 Mill.; hier fehlen solche Kinder, die nur mit ihrem Vater zusammenleben oder Vollwaise sind)“.
C. Privathaushalte
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 13f):
„(1) Haushalte:
Als Haushalt (Privathaushalt) zählt jede zu¬sammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bil¬dende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (z.B. Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Perso¬nen gehören (z.B. Hauspersonal). Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z.B. Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnungen werden unter Umständen mehrfach gezählt (siehe Bevölkerung in Privathaushalten).
Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Familien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Doppelzählungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, daß in einem Haushalt mehrere Familien/Alleinstehende ohne Kinder wohnen können, andererseits aber ledige Personen ohne Kinder, die nicht zu den Familien zählen, einen Haushalt bilden können.
(2) Bezugsperson des Haushalts:
Um die Haushalte in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson im Haushalt benötigt. Das ist die Person, die im Erhe¬bungsbogen als erste Person eingetragen ist. Ihre Erhebungsmerkmale (z.B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachgewiesen. Per¬sonen unter 15 Jahren sind als Bezugsperson ausgeschlossen. Vorgabe bei der Reihenfolge der Eintragung im Erhebungsbogen: Ehegatten, Kinder, Verwandte, Familienfremde.
(3) Haushaltsgröße:
Anzahl der Haushaltsmitglieder.
(4)Haushaltsmitglieder:
Alle zu einem Haushalt gehörenden Personen. Haben sie an einem anderen Ort einen weitren Wohnsitz, so werden sie auch dort zu dem betreffenden Haushalt gezählt (Doppelzählungen, siehe Bevölkerung in Privathaushalten).
(5) Generationen:
Die Zahl der Generationen im Haushalt richtet sich nach dem direkten, geradlinigen Abstam¬mungsverhältnis der Haushaltsmitglieder zueinander. Dreigenerationenhaushalte sind z.B. Haushalte, in denen drei in direkter Linie miteinander verwandte Personengruppen leben, wie z.B. Großeltern, Eltern und Kinder. Haushalte, die nur aus Ehepaaren bestehen, werden als Eingenerationenhaushalte bezeichnet. In Generationenhaushalten können außerdem noch andere verwandte, verschwägerte oder familienfremde Personen außerhalb der Generationenfolge leben.
D. Familien
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 14f):
„Die Zahl der Haushalte stimmt mit derjenigen der Fami¬lien nicht überein, weil es bei den Haushalten zu Doppelzählungen kommen kann. Ferner ist zu beachten, dass in einem Haushalt mehrere Familien wohnen können.
(1) Nichteheliche Lebensgemeinschaften:
Die auf der Grundlage von Mikrozensusergebnissen vorgenommene Schätzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften bezieht sich auf Paare unterschiedlichen Geschlechts (mit und ohne Kinder), die nicht miteinander verwandt oder ver¬heiratet sind, aber einen gemeinsamen Haushalt führen. Nicht berücksichtigt werden konnten Personen, die zwar zusammen leben, aber angegeben haben, jeweils einen eigenen Haushalt zu führen. Außerdem sind in der Schätzung keine Paare enthalten, die in größeren Wohngemeinschaften oder mit Verwandten in einem Haushalt zusammenleben. Insofern dürfte die amtliche Schätzung unter der tatsächlichen Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften liegen. Eine unmittelbare Frage nach nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist nach dem Mikrozensusgesetz nicht möglich.
(2a) Familien (Definition bis 1993):
Familien sind Ehepaare bzw. alleinerziehende Väter oder Mütter, die mit ihren ledigen Kindern zusammenleben (Zweigenerationenfamilie). In der Familienstatistik wird in Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen von einem idealtypisch abgegrenzten Familienzyklus ausgegangen: das bedeutet, dass als Familie Ehepaare vor der Geburt eines Kindes gelten (sog. „Kernfamilie“). Haben die Kinder den elterlichern Haushalt verlassen, verbleibt eine „Restfamilie“. Zur Kategorie der Restfamilie gehören auch verheiratet Getrenntlebende, Verwitwete und Geschiedene, d.h. Personen, die zu einem früheren Zeitpunkt verheiratet waren, nicht jedoch alleinstehende Ledige. Nach dieser Abgrenzung des Familienbegriffs können in einem Haushalt mehrere Familien leben“.
(2b) Änderung in den Angaben zu Familien und Alleinstehenden (ab 1994):
„Familien: In Anlehnung an Empfehlungen der Vereinten Nationen zählen als Familien sowohl Ehepaare ohne und mit Kinder(n) als auch alleinerziehende ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammen leben.
In früheren Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes wurden auch verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Personen ohne Kinder zu den Familien (im Sinne von "Restfamilien") gerechnet. Diese Alleinstehenden ohne Kinder wurden i.d.R. gesondert nachgewiesen, so dass im nach hinein auch Zeitvergleiche entsprechend dem neu zugrunde gelegten Familienbegriff möglich sind. In den Familientabellen des Statistischen Bundesamtes mit Ergebnissen des Mikrozensus bis einschließlich 1993 wurden die Angaben zu Familien und Alleinstehenden ohne Kinder nebeneinander dargestellt und zu einer Summe (Familien/Allein¬stehende ohne Kinder) zusammengefasst. Die Familientabellen mit Ergebnissen des Mikrozensus ab 1994 enthalten im Gegensatz zur bisherigen Veröffentlichungspraxis ausschließlich Angaben entsprechend dem Familienbegriff gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1995: Fachserie 1; Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1994 (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 13).
(Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1993: Fachserie 1: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 3: Haushalte und Familien 1991. (Ergebnisse des Mikrozensus). Stuttgart: Metzler-Poeschel, S. 14f):
(3) Bezugsperson der Familie:
Um die Familien in der Statistik abgrenzen zu können, wird eine Bezugsperson in der Familie benötigt. Diese Person ist bei Ehepaaren aus aufbereitungstechnischen Gründen grundsätzlich der Ehemann und bei Alleinerziehenden die Person selbst, wobei Kinder als Bezugsperson ausgeschlossen sind. Ihre Erhebungsmerkmale (z.B. Alter, Familienstand, Stellung im Beruf) werden dann in der Statistik nachge¬wiesen.
(4) Familienstand:
Es wird unterschieden zwischen ledig, verheiratet zusammenlebend, verheiratet getrenntlebend, geschieden und verwitwet. Personen, deren Ehe¬partner vermißt ist, gelten als verheiratet und Personen, deren Ehepartner für tot erklärt worden ist, als verwitwet. Verheiratet Getrenntlebende sind solche Personen, deren Ehepartner sich am Stichtag der Erhebung zeitweilig oder dauernd nicht im befragten Haushalt aufgehalten und für den der befragte Ehepartner keine Angabe gemacht hat. Die Zahlen der verheirateten Männer und Frauen brauchen nicht völlig übereinzustimmen, da der Wohnsitz eines Ehegatten auch außerhalb des Bundesgebiets liegen kann, bzw. Doppelzählungen vorkommen können.
(5) Alleinerziehende:
Ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene und verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren minder- oder volljährigen ledigen Kindern zusam¬menleben. Es ist unerheblich, ob außer dem alleinerziehenden Elternteil und den Kindern noch weitere Perso¬nen in dem Haushalt leben (z.B. der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
Aus aufbereitungstechnischen Gründen werden zu den Alleinerziehenden auch Elternteile mit ausschließlich er¬wachsenen Kindern gezählt. Die entsprechenden Tabel¬len enthalten jedoch zum Teil eine Untergliederung nach dem Alter der Kinder, so daß es dort möglich ist, zwischen Alleinerziehenden im "engeren" und "weiteren" Sinn zu unterscheiden.
(6) Alleinlebende:
Personen, die für sich alleine in einem Haushalt wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaus¬halte, die auch als Singles bezeichnet werden).
(7) Kinder:
Ledige Personen, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil, z.B. der geschiedenen Mutter, in einem Haushalt bzw. einer Familie zusammenleben. Eine Al¬tersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht nicht. Als Kinder gelten auch ledige Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen.
(8) Schüler und Studierende:
Besucher von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (Berufsfach- und Fachschule) bzw. Hochschulen, auch wenn sie nebenher erwerbstätig sind. Erwerbstätige Berufsschüler werden nicht zu den Schülern, sondern zu den Erwerbstätigen gerechnet.
(9) Alter:
Ab der Darstellung für das Erhebungsjahr 1975 werden in allen Tabellen, die eine Gliederung nach Altersgruppen enthalten, einheitlich nur noch Ergebnisse entsprechend der sogenannten Altersjahrmethode nachgewiesen. Die Angaben beziehen sich bei dieser Art der Darstellung auf das Alter am Erhebungsstichtag.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung
A.01a Bevölkerungsstand (Jahresdurchschnitt), Früheres Bundesgebiet, Neue Länder, Deutschland (1947-1999)
A.01b Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsdichte, Jahresdurchschnitte (1946-1999)
A.01c Bevölkerung, Fläche, Bevölkerungsdichte (Stichtag) nach Bundesländern (1933-1999)
A.01d Bevölkerungsstand und Bevölkerungsdichte (Stichtag: Ende Juni), Deutsches Reich, Früheres Bundesgebiet (1816-1980)
A.01e Bevölkerungsstand und Bevölkerungsdichte (Stichtag) nach Ländern, Früheres Bundesgebiet (1871-1999)
A.02 Bevölkerungsbilanz: Bevölkerungsstand und Bevölkerungsveränderung (1950-1999)
A.03 Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung (Jahresdurchschnitt) nach Geschlecht (1950-1998)
A.04 Bevölkerungsentwicklung (Stichtag: Jahresende) nach Geschlecht, Früheres Bundesgebiet, Neue Länder, Deutschland (1946-1999)
A.05 Bevölkerung (Stichtag: Jahresende) nach Bundesländern (1946-1999)
A.06 Bevölkerung (Jahresdurchschnitt) nach Bundesländern (1947-1999)
A.07 Bevölkerung (Stichtag) nach Gemeindegrößenklassen (1950-1999)
A.08 Bevölkerung (Stichtag: Jahresende) nach vier Altersgruppen (1950-1999)
A.09 Bevölkerung nach zehn Altersgruppen (Stichtag: Jahresende), Früheres Bundesgebiet, ehemalige DDR, Deutschland (1950-1999)
A.10 Bevölkerung (Jahresdurchschnitt) nach zehn Altersgruppen und Geschlecht (1950-1997)
A.11 Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Altersjahren (1950-1999)
A.12 Bevölkerung (Jahresdurchschnitte) nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
A.13a Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Nationalität (1970-1999)
A.13b Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Nationalität und Geschlecht (1970-1999)
A.14 Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach dem Familienstand (1950-1999)
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung
B.01 Geborene, Gestorbene und Eheschließungen: Grundzahlen (1946-1999)
B.02 Geborenen, Gestorbenen und Eheschließungen: Verhältniszahlen (1946-1999)
B.03 Geburtenhäufigkeit (1950-1999)
B.04a Eheschließungen und Ehelösungen, Früheres Bundesgebiet (1950-1994)
B.04b Eheschließungen und Ehelösungen, Deutschland (1950-1999)
B.05a Eheschließungen: Erst-Ehen und Wiederverheiratungen (1950-1999)
B.05b Eheschließende nach bisherigem Familienstand (1947-1999)
B.06 Eheschließungen nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner (1950-1999)
B.07 Eheschließungen nach der Religionszugehörigkeit der Ehepartner (1955-1999)
B.08a Eheschließende nach dem gegenseitigen Familienstand vor der Eheschließung, Früheres Bundesgebiet (1959-1989)
B.08b Eheschließende nach dem gegenseitigen Familienstand vor der Eheschließung, Deutschland (1951-1999)
B.09 Durchschnittliches Heiratsalter nach dem bisherigen Familienstand der Ehepartner (1950-1999)
B.10 Kennziffern zu Eheschließungen (1950-1999)
B.11 Kennziffern zu Ehescheidungen (1950-1999)
B.12 Geschiedene Ehen nach der Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder dieser Ehe (1960-1999)
B.13 Durchschnittliche Ehedauer der Eltern bei der Geburt ihrer lebendgeborenen Kinder (1960-1999)
B.14 Durchschnittliches Alter der Mütter bei der Geburt ihrer ehelich lebendgeborenen Kinder (1961-1999)
B.15 Altersspezifische Geburtenziffern (1950-1999)
B.16 Lebendgeborene nach Familienstand der Eltern sowie von miteinander verheirateten Eltern nach der Lebendgeburtenfolge (1955-1999)
B.17 Lebendgeborene nach Familienstand der Eltern sowie von miteinander verheirateten Eltern nach der Lebendgeburtenfolge und Staatsangehörigkeit (1984-1999)
B.18 Ehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern, nichtehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Mutter (1960-1999)
B.19a Gestorbene nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1959-1994)
B.19b Gestorbene nach Familienstand, Deutschland (1950-1999)
B.20 Zusammengefasste Geburtenziffer und Nettoproduktionsraten nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit (1950-1999)
B.21a Ehescheidungen (Anzahl) nach Bundesländern (1950-1999)
B.21b Ehescheidungen je 1000 Einwohner nach Bundesländern (1946-1999)
C. Privathaushalte
C.01 Haushaltsarten (Anzahl Privathaushalte) und Bevölkerung in Privathaushalten (1950-1999)
C.02 Anzahl der Privathaushalte nach Haushaltsgröße (1950-1999)
C.03 Generationenstruktur der Haushalte: Haushalte(Anzahl) nach Generationenzahl (1957-1999)
C.04 Privathaushalte nach Bundesländern (1950-1999)
C.05a Privathaushalte nach Familienstand der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
C.05b Privathaushalte nach Familienstand der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
C.06a Bevölkerung in Privathaushalten nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1972-1999)
C.06b Bevölkerung in Privathaushalten nach Familienstand, Deutschland (1991-1999)
D. Familien
D.01 Familienstruktur: Familien, Ehepaare (Anzahl) ohne/mit ledigen Kindern und Allein Erziehende (1957-1999)
D.02a Familien (Anzahl) insgesamt nach Bundesländern (1974-1999)
D.02b Ehepaare (Anzahl) ohne in der Familie Kinder nach Bundesländern (1974-1999)
D.02c Familien (Anzahl, einschl. Allein Erziehende) mit in der Familie lebenden ledigen Kindern nach Bundesländern (1974-1999)
D.03a Durchschnittliche Familiengröße von Ehepaaren ohne/mit Kindern und allein Erziehenden nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1957-1999)
D.03b Durchschnittliche Familiengröße von Ehepaaren ohne/mit Kindern und allein Erziehenden nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
D.04a Familien (Anzahl) nach Familienstand und Altersgruppen der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1957-1999)
D.04b Familien (Anzahl) nach Familienstand und Altersgruppen der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
D.05 Ledige Kinder in Familien nach Familienstand der Bezugsperson (1975-1999)
E. Frauen im Alter von 15 Jahren und älter: Familienstand, Kinder
E.01a Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr nach Zahl der Kinder und Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1961-1999)
E.01b Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr nach Zahl der Kinder und Familienstand, Deutschland (1991-1999)
E.02a Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr ohne/mit in der Familie lebende ledige Kinder nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1974-1999)
E.02b Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr ohne/mit in der Familie lebende ledige Kinder nach Familienstand, Deutschland (1991-1999)
A. Stand und Entwicklung der Bevölkerung
A.01a Bevölkerungsstand (Jahresdurchschnitt), Früheres Bundesgebiet, Neue Länder, Deutschland (1947-1999)
A.01b Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsdichte, Jahresdurchschnitte (1946-1999)
A.01c Bevölkerung, Fläche, Bevölkerungsdichte (Stichtag) nach Bundesländern (1933-1999)
A.01d Bevölkerungsstand und Bevölkerungsdichte (Stichtag: Ende Juni), Deutsches Reich, Früheres Bundesgebiet (1816-1980)
A.01e Bevölkerungsstand und Bevölkerungsdichte (Stichtag) nach Ländern, Früheres Bundesgebiet (1871-1999)
A.02 Bevölkerungsbilanz: Bevölkerungsstand und Bevölkerungsveränderung (1950-1999)
A.03 Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung (Jahresdurchschnitt) nach Geschlecht (1950-1998)
A.04 Bevölkerungsentwicklung (Stichtag: Jahresende) nach Geschlecht, Früheres Bundesgebiet, Neue Länder, Deutschland (1946-1999)
A.05 Bevölkerung (Stichtag: Jahresende) nach Bundesländern (1946-1999)
A.06 Bevölkerung (Jahresdurchschnitt) nach Bundesländern (1947-1999)
A.07 Bevölkerung (Stichtag) nach Gemeindegrößenklassen (1950-1999)
A.08 Bevölkerung (Stichtag: Jahresende) nach vier Altersgruppen (1950-1999)
A.09 Bevölkerung nach zehn Altersgruppen (Stichtag: Jahresende), Früheres Bundesgebiet, ehemalige DDR, Deutschland (1950-1999)
A.10 Bevölkerung (Jahresdurchschnitt) nach zehn Altersgruppen und Geschlecht (1950-1997)
A.11 Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Altersjahren (1950-1999)
A.12 Bevölkerung (Jahresdurchschnitte) nach Altersgruppen und Geschlecht, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
A.13a Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Nationalität (1970-1999)
A.13b Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach Nationalität und Geschlecht (1970-1999)
A.14 Bevölkerungsstand (Stichtag: Jahresende) nach dem Familienstand (1950-1999)
B. Natürliche Bevölkerungsbewegung
B.01 Geborene, Gestorbene und Eheschließungen: Grundzahlen (1946-1999)
B.02 Geborenen, Gestorbenen und Eheschließungen: Verhältniszahlen (1946-1999)
B.03 Geburtenhäufigkeit (1950-1999)
B.04a Eheschließungen und Ehelösungen, Früheres Bundesgebiet (1950-1994)
B.04b Eheschließungen und Ehelösungen, Deutschland (1950-1999)
B.05a Eheschließungen: Erst-Ehen und Wiederverheiratungen (1950-1999)
B.05b Eheschließende nach bisherigem Familienstand (1947-1999)
B.06 Eheschließungen nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner (1950-1999)
B.07 Eheschließungen nach der Religionszugehörigkeit der Ehepartner (1955-1999)
B.08a Eheschließende nach dem gegenseitigen Familienstand vor der Eheschließung, Früheres Bundesgebiet (1959-1989)
B.08b Eheschließende nach dem gegenseitigen Familienstand vor der Eheschließung, Deutschland (1951-1999)
B.09 Durchschnittliches Heiratsalter nach dem bisherigen Familienstand der Ehepartner (1950-1999)
B.10 Kennziffern zu Eheschließungen (1950-1999)
B.11 Kennziffern zu Ehescheidungen (1950-1999)
B.12 Geschiedene Ehen nach der Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder dieser Ehe (1960-1999)
B.13 Durchschnittliche Ehedauer der Eltern bei der Geburt ihrer lebendgeborenen Kinder (1960-1999)
B.14 Durchschnittliches Alter der Mütter bei der Geburt ihrer ehelich lebendgeborenen Kinder (1961-1999)
B.15 Altersspezifische Geburtenziffern (1950-1999)
B.16 Lebendgeborene nach Familienstand der Eltern sowie von miteinander verheirateten Eltern nach der Lebendgeburtenfolge (1955-1999)
B.17 Lebendgeborene nach Familienstand der Eltern sowie von miteinander verheirateten Eltern nach der Lebendgeburtenfolge und Staatsangehörigkeit (1984-1999)
B.18 Ehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Eltern, nichtehelich Lebendgeborene nach der Staatsangehörigkeit der Mutter (1960-1999)
B.19a Gestorbene nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1959-1994)
B.19b Gestorbene nach Familienstand, Deutschland (1950-1999)
B.20 Zusammengefasste Geburtenziffer und Nettoproduktionsraten nach Altersgruppen und Staatsangehörigkeit (1950-1999)
B.21a Ehescheidungen (Anzahl) nach Bundesländern (1950-1999)
B.21b Ehescheidungen je 1000 Einwohner nach Bundesländern (1946-1999)
C. Privathaushalte
C.01 Haushaltsarten (Anzahl Privathaushalte) und Bevölkerung in Privathaushalten (1950-1999)
C.02 Anzahl der Privathaushalte nach Haushaltsgröße (1950-1999)
C.03 Generationenstruktur der Haushalte: Haushalte(Anzahl) nach Generationenzahl (1957-1999)
C.04 Privathaushalte nach Bundesländern (1950-1999)
C.05a Privathaushalte nach Familienstand der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1950-1999)
C.05b Privathaushalte nach Familienstand der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
C.06a Bevölkerung in Privathaushalten nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1972-1999)
C.06b Bevölkerung in Privathaushalten nach Familienstand, Deutschland (1991-1999)
D. Familien
D.01 Familienstruktur: Familien, Ehepaare (Anzahl) ohne/mit ledigen Kindern und Allein Erziehende (1957-1999)
D.02a Familien (Anzahl) insgesamt nach Bundesländern (1974-1999)
D.02b Ehepaare (Anzahl) ohne in der Familie Kinder nach Bundesländern (1974-1999)
D.02c Familien (Anzahl, einschl. Allein Erziehende) mit in der Familie lebenden ledigen Kindern nach Bundesländern (1974-1999)
D.03a Durchschnittliche Familiengröße von Ehepaaren ohne/mit Kindern und allein Erziehenden nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1957-1999)
D.03b Durchschnittliche Familiengröße von Ehepaaren ohne/mit Kindern und allein Erziehenden nach Staatsangehörigkeit der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
D.04a Familien (Anzahl) nach Familienstand und Altersgruppen der Bezugsperson, Früheres Bundesgebiet (1957-1999)
D.04b Familien (Anzahl) nach Familienstand und Altersgruppen der Bezugsperson, Deutschland (1991-1999)
D.05 Ledige Kinder in Familien nach Familienstand der Bezugsperson (1975-1999)
E. Frauen im Alter von 15 Jahren und älter: Familienstand, Kinder
E.01a Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr nach Zahl der Kinder und Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1961-1999)
E.01b Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr nach Zahl der Kinder und Familienstand, Deutschland (1991-1999)
E.02a Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr ohne/mit in der Familie lebende ledige Kinder nach Familienstand, Früheres Bundesgebiet (1974-1999)
E.02b Frauen im Alter von 15 Jahren und mehr ohne/mit in der Familie lebende ledige Kinder nach Familienstand, Deutschland (1991-1999)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: 2002
Jahr der Online-Publikation: 1947-2005
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov
Version:Version 2.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1947-2005
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch/Alexander Todorov
Version:Version 2.0.0
Zugangsklasse: A
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