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Studien Zeitreihen |
ZA 8307 | Landwirtschaft | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Anbauflächen und Ernteerträge in Deutschland, 1883 bis 2001. |
103 Zeitreihen (1883 - 2001) 2 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8307
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Anbauflächen und Ernteerträge in Deutschland, 1883 bis 2001.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1883 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1900-2002 [2008]) histat-Datenkompilation online: Anbauflächen und Ernteerträge in Deutschland, 1883 bis 2001.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8307
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Anbauflächen und Ernteerträge in Deutschland, 1883 bis 2001.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1883 - 2001
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1900-2002 [2008]) histat-Datenkompilation online: Anbauflächen und Ernteerträge in Deutschland, 1883 bis 2001.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8307
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die vorliegende Studie fasst ausgewählte Ergebnisse der landwirtschaftlichen Bodennutzung (Anbauflächen wichtiger Fruchtarten) und Produktion (Ernteerträge) zusammen. Als wichtige Fruchtarten sind Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Runkelrüben und Futterpflanzen berücksichtigt.
Die landwirtschaftliche Nutzung wurde einheitlich erstmals 1878 – zunächst in großen Zeitabständen – im Rahmen einer allgemeinen Bodennutzungserhebung festgestellt. Später wurden dann jährlich im Rahmen der Anbauflächenerhebungen die Nutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlichen Nutzfläche und ab 1930 jährlich die gesamte Bodennutzung ermittelt. Die Erntestatistik (Feststellung der Hektarerträge) wurde gleichzeitig eingeführt.
In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken diejenigen Erhebungen, mit deren Hilfe entweder unmittelbar die landwirtschaftliche Produktion an pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen festgestellt oder mittelbar errechnet werden kann. Die landwirtschaftliche Bodennutzung wird mit einer Reihe von Einzelerhebungen nachgewiesen. Dazu gehört die Bodennutzungshaupterhebung. In dieser Erhebung werden jährlich die zur Errechnung der Ernte benötigten landwirtschaftlich genutzten (Anbau-) Flächen nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt. Um die pflanzliche Produktionsmenge errechnen zu können, werden die Ernteerträge von landwirtschaftlichen Feldfrüchten, Grünland, Gemüse, Obst und Wein durch Berichterstatter geschätzt. Für einige Arten werden außerdem objektive Ertragsmessungen auf repräsentativer Basis durchgeführt, und zwar für Getreide und Kartoffeln unter der Bezeichnung „Besondere Ernteermittlung“.
Der Ertrag ist die geschätzte oder gemessene (gewogene) durchschnittliche Erntemenge je Erzeugungseinheit (Fläche, Baum, Strauch). Die Erntemenge ist das Produkt aus der für die einzelnen Fruchtarten ermittelten Erzeugungsbasis und dem dazugehörigen geschätzten bzw. gemessenen (Hektar-) Ertrag. Als Erzeugungsbasis gelten bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die jeweiligen Anbauflächen (Anbau in Hauptnutzung).
Datentabellen in HISTAT:
1. Anbauflächen wichtiger Fruchtarten (1883-2001)
2. Ernteerträge wichtiger Fruchtarten (1899-2001)
Die vorliegende Studie fasst ausgewählte Ergebnisse der landwirtschaftlichen Bodennutzung (Anbauflächen wichtiger Fruchtarten) und Produktion (Ernteerträge) zusammen. Als wichtige Fruchtarten sind Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Runkelrüben und Futterpflanzen berücksichtigt.
Die landwirtschaftliche Nutzung wurde einheitlich erstmals 1878 – zunächst in großen Zeitabständen – im Rahmen einer allgemeinen Bodennutzungserhebung festgestellt. Später wurden dann jährlich im Rahmen der Anbauflächenerhebungen die Nutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlichen Nutzfläche und ab 1930 jährlich die gesamte Bodennutzung ermittelt. Die Erntestatistik (Feststellung der Hektarerträge) wurde gleichzeitig eingeführt.
In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken diejenigen Erhebungen, mit deren Hilfe entweder unmittelbar die landwirtschaftliche Produktion an pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen festgestellt oder mittelbar errechnet werden kann. Die landwirtschaftliche Bodennutzung wird mit einer Reihe von Einzelerhebungen nachgewiesen. Dazu gehört die Bodennutzungshaupterhebung. In dieser Erhebung werden jährlich die zur Errechnung der Ernte benötigten landwirtschaftlich genutzten (Anbau-) Flächen nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt. Um die pflanzliche Produktionsmenge errechnen zu können, werden die Ernteerträge von landwirtschaftlichen Feldfrüchten, Grünland, Gemüse, Obst und Wein durch Berichterstatter geschätzt. Für einige Arten werden außerdem objektive Ertragsmessungen auf repräsentativer Basis durchgeführt, und zwar für Getreide und Kartoffeln unter der Bezeichnung „Besondere Ernteermittlung“.
Der Ertrag ist die geschätzte oder gemessene (gewogene) durchschnittliche Erntemenge je Erzeugungseinheit (Fläche, Baum, Strauch). Die Erntemenge ist das Produkt aus der für die einzelnen Fruchtarten ermittelten Erzeugungsbasis und dem dazugehörigen geschätzten bzw. gemessenen (Hektar-) Ertrag. Als Erzeugungsbasis gelten bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die jeweiligen Anbauflächen (Anbau in Hauptnutzung).
Datentabellen in HISTAT:
1. Anbauflächen wichtiger Fruchtarten (1883-2001)
2. Ernteerträge wichtiger Fruchtarten (1899-2001)
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland; Deutschland.
1873 bis 1937: Deutsches Reich, in den jeweiligen Grenzen;
- 1919 bis 1935: ohne Saarland; 1935: Wiedereingliederung des Saarlandes.
1938/39: Gebietsstand 31.12.1937.
Ab 1949: Bundesrepublik Deutschland (Früheres Bundesgebiet nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990);
- 1938 bis 1949: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin;
- 1950 bis 1958: Bundesgebiet ohne Saarland und ohne Berlin (West);
- 1959: Bundesgebiet einschl. Saarland, ohne Berlin (West);
- ab 1960: Bundesgebiet einschließlich Saarland und Berlin (West).
Ab 1991: Deutschland insgesamt (nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990).
Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland; Deutschland.
1873 bis 1937: Deutsches Reich, in den jeweiligen Grenzen;
- 1919 bis 1935: ohne Saarland; 1935: Wiedereingliederung des Saarlandes.
1938/39: Gebietsstand 31.12.1937.
Ab 1949: Bundesrepublik Deutschland (Früheres Bundesgebiet nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990);
- 1938 bis 1949: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin;
- 1950 bis 1958: Bundesgebiet ohne Saarland und ohne Berlin (West);
- 1959: Bundesgebiet einschl. Saarland, ohne Berlin (West);
- ab 1960: Bundesgebiet einschließlich Saarland und Berlin (West).
Ab 1991: Deutschland insgesamt (nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990).
Quellentypen:
Veröffentlichte Daten der amtlichen Statistik: Statistisches Reichsamt, Berlin; Statistisches Bundesamt Wiesbaden.
Veröffentlichte Daten der amtlichen Statistik: Statistisches Reichsamt, Berlin; Statistisches Bundesamt Wiesbaden.
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1900 bis 1937: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1900 bis 1937. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 160f.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1957 bis 2002: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1957 bis 2001. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1956 bis 1972: Agrarstatistische Arbeitsunterlagen. Wirtschaftsjahr 1955/56 bis Wirtschaftsjahr 1971/72. Wiesbaden. Eigendruck.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1973 bis 1976: Fachserie B, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 6, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft. Wirtschaftsjahr 1972/73 bis 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1990: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1977 bis 1989. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991 bis 2002: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1990 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Reichsamt (Hrsg.), 1900 bis 1937: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1900 bis 1937. Berlin: Verlag von Reimar Hobbing.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 160f.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1957 bis 2002: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1957 bis 2001. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1956 bis 1972: Agrarstatistische Arbeitsunterlagen. Wirtschaftsjahr 1955/56 bis Wirtschaftsjahr 1971/72. Wiesbaden. Eigendruck.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1973 bis 1976: Fachserie B, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 6, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft. Wirtschaftsjahr 1972/73 bis 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1990: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1977 bis 1989. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991 bis 2002: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1990 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
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Anmerkungen:
„Die Anfänge einer laufenden Statistik der landwirtschaftlichen Produktion gehen auf Vorschläge der Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins zurück, die sich auf die Bodennutzung, die Ernteerträge und die Viehhaltung bezogen. In den „Motiven“ (Statistik des Deutschen Reiches, Band I, S. 116) heißt es u.a.: „Erzeugung, Absatz und Konsumtion der landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den notwendigen Gegenständen der volkswirtschaftlichen Erkenntnis … Wenn deshalb die Landwirtschaft nach der Kraft und Leistungsfähigkeit, die sie für Staat und Gemeinwohl entwickelt, mit vollem Recht vorsorgliche Förderung ihrer Interessen und Verkehrsbedürfnisse fordert, welche allein auf richtiger, beweisfähiger Erkenntnis der tatsächlichen Zustände fußen kann, so diese Erkenntnis nur durch eine bei den anderen Gewerben weniger notwendige, sehr mannigfache Durchdringung der Verhältnisse zu erreichen“.
Art und Umfang der Bodennutzung (des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens) sind erstmals 1878 und dann 1883, 1893, 1900 und 1913 festgestellt worden. Der ab 1893 vorgesehene 10-jährige Turnus wurde nicht genau eingehalten, da wegen der Handelsvertragsverhandlungen die Zählung auf das Jahr 1900 vorverlegt wurde. Erst 1913 wurde wieder im vorgesehenen Turnus gezählt. Inzwischen hatte aber die Landwirtschaftliche Betriebzählung von 1907 weitere Informationen über die Bodennutzung gebracht.
Die Kommission hat von Anfang an jährliche Ermittlungen des Ernteertrags vorgesehen, wobei die erforderlichen Daten über die Anbauflächen aus den Bodennutzungserhebungen fortgeschätzt werden sollten. Die erste gleichmäßige Ermittlung der Ernteerträge fand 1878 statt, für das die Anbauflächen bekannt waren. In der Folgezeit gingen die Bemühungen dahin, die Schätzungen über die Anbauerhebungen zu ersetzen, was jedoch erst allmählich und in Etappen gelang (18892, seit 1899 jährlich, 1904 verbessert). Die Saatenstandsberichterstattung und vorläufige Ernteschätzungen wurden 1893 eingeführt und später verbessert …Der erste Weltkrieg brachte zeitbedingt eine Reihe von Vorratserhebungen, vor allem für Getreide und Mehl, Kartoffeln, Heu und Stroh“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 21f).
Die amtliche Statistik der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in die größtenteils in zweijährigen oder längerfristigen Abständen stattfindenden Betriebsstatistiken und die im Allgemeinen jährlich oder mit kürzerer Periodizität durchgeführten Erzeugungsstatistiken. Zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken zählen diejenigen Erhebungen, mit deren Hilfe entweder unmittelbar die landwirtschaftliche Produktion an pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen festgestellt oder mittelbar errechnet werden kann. Die amtlichen Erzeugungsstatistiken erstrecken sich im Allgemeinen auf die Erzeugungsgrundlagen und die durchschnittlichen Einzelerträge, aus denen dann die gesamten Erzeugungsmengen berechnet werden. Einige Statistiken erstrecken sich unmittelbar auf die Gesamterzeugung.
(1) Bodennutzungserhebung:
Eine wichtige Erhebung auf dem Sektor der Land- und Forstwirtschaft ist die jährliche Bodennutzungserhebung mit ihren verschiedenen Einzelerhebungen. Mit ihrer Hilfe werden einmal die pflanzlichen Erhebungsgrundlagen (das sind die Anbauflächen der einzelnen Kultur- und Fruchtarten) ermittelt, zum anderen dient sie dazu, die Gesamtfläche nach Nutzungsarten auch nichtlandwirtschaftlicher Art zu untergliedern. Ergänzt wird die Bodennutzungsstatistik durch Einzelerhebungen bestimmter Sonderkulturen.
Die Bodennutzungserhebungen sind nach dem zweiten Weltkrieg wieder jährlich im alten Umfang eingeführt. Die einzelnen Erhebungen über die Bodennutzung waren nach dem „Gesetz über Bodennutzungserhebung und Ernteberichterstattung“ vom 3. Dezember 1958 in der Regel repräsentativ und nur ausnahmsweise auf besondere Anordnung total durchzuführen. Durch das „Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung“ vom 23. Juni 1964, das dieses Gesetz abgelöst hat, sind Total- und Repräsentativerhebungen für bestimmte Jahre vorgeschrieben worden. Danach werden die Hauptnutzungs- und Kulturarten im Rahmen der Bodennutzungsvorerhebung jährlich total erfasst.
In der Bodennutzungshaupterhebung, die den Anbau auf dem Ackerland erfasst, werden die zur Errechnung der Ernten benötigten landwirtschaftlich genutzten nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt. Die Bodennutzungshaupterhebung wird jedes dritte Jahr – beginnend 1965 – total, in den übrigen Jahren repräsentativ durchgeführt.
Die Bodennutzungsvorerhebung fand 1978 zum letzten Mal statt. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernterhebung vom 11. August 1978 wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, eine Flächenerhebung als selbständigen Teil im Rahmen der Bodennutzungserhebung durchzuführen. Mit ihr wird alle vier Jahre die Art der Bodennutzung nach dem Belegenheitsprinzip nachgewiesen. Die Erhebungsgrundlage für die Erfassung der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Erhebungsmerkmale sind die Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung. Mit der Einführung dieser Flächenstatistik ist die frühere Bodennutzungsvorerhebung weggefallen. Die Bodennutzungsvorerhebung war eine vorwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dienende Statistik. Entsprechend dieser primären Aufgabe wurden in dieser Statistik die Merkmale der für landwirtschaftliche Nutzung tief gegliedert. Die Nutzungsarten im Siedlungsbereich hingegen wurden nur grob differenziert und zudem häufig nur geschätzt. Vor allem aber basierte diese Statistik nicht auf dem Belegenheitsprinzip, sondern auf dem Betriebsprinzip.
Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wurde im früheren Bundesgebiet 1979 eingeführt und danach alle vier Jahre wie4derholt. Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres. Gegenüber der in erster Linie an agrarstatistischen Fragestellungen orientierten und seit 1950 durchgeführten Bodennutzungsvorerhebung stellt die Flächenerhebung eine Verbesserung bezüglich Datenqualität und -differenziertheit dar.
Seit 1979 werden durch die Bodennutzungshaupterhebung nur die Flächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche, unterhalb dieser Grenze nur Flächen von Betrieben mit bestimmten Mindesterzeugungseinheiten sowie sonstige Flächen mit Verkaufsanbau, erfasst. Die bis einschließlich 1978 durchgeführte Zuschätzung der übrigen Flächen durch die Gemeinden entfällt.
(2) Ernteerträge und Erntemenge:
In allen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft wird der Produktionserfolg (die produzierten und abgesetzten Mengen und ihre Werte) unmittelbar bei den Unternehmen erfragt. Das Produktionsergebnis in der Landwirtschaft in der Zeit der Bundesrepublik „global“ berechnet worden. Es wurden wie früher üblich, Anbauflächen und Viehbestände festgestellt und mit der Leistung je Einheit (z.B. Hektarerträge) multipliziert, wobei einige methodische Verbesserungen eingeführt wurden.
Um die pflanzlichen Produktionsmengen errechnen zu können, werden neben der Ermittlung der Anbauflächen (Bodennutzungserhebungen) die Ernteerträge von landwirtschaftlichen Feldfrüchten, Grünland, Obst, Wein und Gemüse ermittelt. Für die Ernteermittlung (Hektarerträge und Erntemengen) haben sich in der Bundesrepublik Deutschland zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren herausgebildet. Die Ertragsschätzungen durch Sachverständige (das früherer System der Berichterstattung) über den Wachstumsstand und die Erträge an Feldfrüchten und des Grünlandes, für Gemüse, Obst, Reben und Weinmosterträge sind wieder eingeführt und nach Möglichkeit verbessert worden (Ernteberichterststattung). Diese Schätzungen werden seit 1948 durch ein zweites Verfahren ergänzt, die „Besonderen Ernteermittlungen“, die unter der Leitung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von dazu bestellten Kreiskommissionen bei Winterroggen, Winterweizen, Sommergerste und Kartoffeln stichprobenweise vorgenommen und für alle Getreidearten und Kartoffeln auch zur Berichtigung der Schätzungsergebnisse verwendet werden (für Runkelrüben und Weinmost: “Ergänzende Ernteermittlungen“). Diese objektiven Ertragsmessungen (Hektarerträge) werden auf repräsentativer Basis durchgeführt. Nach einem differenzierten Stichprobenverfahren werden ein Teil der Felder abgeerntet und Probedrüsche vorgenommen.
(2a) Ertrag:
Geschätzte oder gemessene (gewogene) durchschnittliche Erntemenge je Erzeugungseinheit (Fläche, Baum, Strauch). Geschätzt oder gemessen wird bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die eingebrachte Erntemenge, gleichgültig für welchen Zweck sie verwendet wird.
(2b) Erntemenge:
Die Erntemengen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte (außer Hopfen und Tabak) und des Grünlandes werden aus den Flächen und Hektarerträgen berechnet:
Erntemenge = Produkt aus der für die einzelnen Fruchtarten ermittelten Erzeugungsbasis und dem dazugehörigen geschätzten bzw. gemessenen (Hektar-) Ertrag.
Als Erzeugungsbasis gelten bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die jeweiligen Anbauflächen (Anbau in Hauptnutzung).
„Die Anfänge einer laufenden Statistik der landwirtschaftlichen Produktion gehen auf Vorschläge der Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins zurück, die sich auf die Bodennutzung, die Ernteerträge und die Viehhaltung bezogen. In den „Motiven“ (Statistik des Deutschen Reiches, Band I, S. 116) heißt es u.a.: „Erzeugung, Absatz und Konsumtion der landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den notwendigen Gegenständen der volkswirtschaftlichen Erkenntnis … Wenn deshalb die Landwirtschaft nach der Kraft und Leistungsfähigkeit, die sie für Staat und Gemeinwohl entwickelt, mit vollem Recht vorsorgliche Förderung ihrer Interessen und Verkehrsbedürfnisse fordert, welche allein auf richtiger, beweisfähiger Erkenntnis der tatsächlichen Zustände fußen kann, so diese Erkenntnis nur durch eine bei den anderen Gewerben weniger notwendige, sehr mannigfache Durchdringung der Verhältnisse zu erreichen“.
Art und Umfang der Bodennutzung (des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens) sind erstmals 1878 und dann 1883, 1893, 1900 und 1913 festgestellt worden. Der ab 1893 vorgesehene 10-jährige Turnus wurde nicht genau eingehalten, da wegen der Handelsvertragsverhandlungen die Zählung auf das Jahr 1900 vorverlegt wurde. Erst 1913 wurde wieder im vorgesehenen Turnus gezählt. Inzwischen hatte aber die Landwirtschaftliche Betriebzählung von 1907 weitere Informationen über die Bodennutzung gebracht.
Die Kommission hat von Anfang an jährliche Ermittlungen des Ernteertrags vorgesehen, wobei die erforderlichen Daten über die Anbauflächen aus den Bodennutzungserhebungen fortgeschätzt werden sollten. Die erste gleichmäßige Ermittlung der Ernteerträge fand 1878 statt, für das die Anbauflächen bekannt waren. In der Folgezeit gingen die Bemühungen dahin, die Schätzungen über die Anbauerhebungen zu ersetzen, was jedoch erst allmählich und in Etappen gelang (18892, seit 1899 jährlich, 1904 verbessert). Die Saatenstandsberichterstattung und vorläufige Ernteschätzungen wurden 1893 eingeführt und später verbessert …Der erste Weltkrieg brachte zeitbedingt eine Reihe von Vorratserhebungen, vor allem für Getreide und Mehl, Kartoffeln, Heu und Stroh“ (Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 21f).
Die amtliche Statistik der Land- und Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in die größtenteils in zweijährigen oder längerfristigen Abständen stattfindenden Betriebsstatistiken und die im Allgemeinen jährlich oder mit kürzerer Periodizität durchgeführten Erzeugungsstatistiken. Zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken zählen diejenigen Erhebungen, mit deren Hilfe entweder unmittelbar die landwirtschaftliche Produktion an pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen festgestellt oder mittelbar errechnet werden kann. Die amtlichen Erzeugungsstatistiken erstrecken sich im Allgemeinen auf die Erzeugungsgrundlagen und die durchschnittlichen Einzelerträge, aus denen dann die gesamten Erzeugungsmengen berechnet werden. Einige Statistiken erstrecken sich unmittelbar auf die Gesamterzeugung.
(1) Bodennutzungserhebung:
Eine wichtige Erhebung auf dem Sektor der Land- und Forstwirtschaft ist die jährliche Bodennutzungserhebung mit ihren verschiedenen Einzelerhebungen. Mit ihrer Hilfe werden einmal die pflanzlichen Erhebungsgrundlagen (das sind die Anbauflächen der einzelnen Kultur- und Fruchtarten) ermittelt, zum anderen dient sie dazu, die Gesamtfläche nach Nutzungsarten auch nichtlandwirtschaftlicher Art zu untergliedern. Ergänzt wird die Bodennutzungsstatistik durch Einzelerhebungen bestimmter Sonderkulturen.
Die Bodennutzungserhebungen sind nach dem zweiten Weltkrieg wieder jährlich im alten Umfang eingeführt. Die einzelnen Erhebungen über die Bodennutzung waren nach dem „Gesetz über Bodennutzungserhebung und Ernteberichterstattung“ vom 3. Dezember 1958 in der Regel repräsentativ und nur ausnahmsweise auf besondere Anordnung total durchzuführen. Durch das „Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung“ vom 23. Juni 1964, das dieses Gesetz abgelöst hat, sind Total- und Repräsentativerhebungen für bestimmte Jahre vorgeschrieben worden. Danach werden die Hauptnutzungs- und Kulturarten im Rahmen der Bodennutzungsvorerhebung jährlich total erfasst.
In der Bodennutzungshaupterhebung, die den Anbau auf dem Ackerland erfasst, werden die zur Errechnung der Ernten benötigten landwirtschaftlich genutzten nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt. Die Bodennutzungshaupterhebung wird jedes dritte Jahr – beginnend 1965 – total, in den übrigen Jahren repräsentativ durchgeführt.
Die Bodennutzungsvorerhebung fand 1978 zum letzten Mal statt. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernterhebung vom 11. August 1978 wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, eine Flächenerhebung als selbständigen Teil im Rahmen der Bodennutzungserhebung durchzuführen. Mit ihr wird alle vier Jahre die Art der Bodennutzung nach dem Belegenheitsprinzip nachgewiesen. Die Erhebungsgrundlage für die Erfassung der tatsächlichen Nutzung stellen die Liegenschaftskataster dar. Erhebungsmerkmale sind die Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung. Mit der Einführung dieser Flächenstatistik ist die frühere Bodennutzungsvorerhebung weggefallen. Die Bodennutzungsvorerhebung war eine vorwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dienende Statistik. Entsprechend dieser primären Aufgabe wurden in dieser Statistik die Merkmale der für landwirtschaftliche Nutzung tief gegliedert. Die Nutzungsarten im Siedlungsbereich hingegen wurden nur grob differenziert und zudem häufig nur geschätzt. Vor allem aber basierte diese Statistik nicht auf dem Belegenheitsprinzip, sondern auf dem Betriebsprinzip.
Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wurde im früheren Bundesgebiet 1979 eingeführt und danach alle vier Jahre wie4derholt. Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres. Gegenüber der in erster Linie an agrarstatistischen Fragestellungen orientierten und seit 1950 durchgeführten Bodennutzungsvorerhebung stellt die Flächenerhebung eine Verbesserung bezüglich Datenqualität und -differenziertheit dar.
Seit 1979 werden durch die Bodennutzungshaupterhebung nur die Flächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ab 1 ha Betriebsfläche, unterhalb dieser Grenze nur Flächen von Betrieben mit bestimmten Mindesterzeugungseinheiten sowie sonstige Flächen mit Verkaufsanbau, erfasst. Die bis einschließlich 1978 durchgeführte Zuschätzung der übrigen Flächen durch die Gemeinden entfällt.
(2) Ernteerträge und Erntemenge:
In allen Bereichen außerhalb der Landwirtschaft wird der Produktionserfolg (die produzierten und abgesetzten Mengen und ihre Werte) unmittelbar bei den Unternehmen erfragt. Das Produktionsergebnis in der Landwirtschaft in der Zeit der Bundesrepublik „global“ berechnet worden. Es wurden wie früher üblich, Anbauflächen und Viehbestände festgestellt und mit der Leistung je Einheit (z.B. Hektarerträge) multipliziert, wobei einige methodische Verbesserungen eingeführt wurden.
Um die pflanzlichen Produktionsmengen errechnen zu können, werden neben der Ermittlung der Anbauflächen (Bodennutzungserhebungen) die Ernteerträge von landwirtschaftlichen Feldfrüchten, Grünland, Obst, Wein und Gemüse ermittelt. Für die Ernteermittlung (Hektarerträge und Erntemengen) haben sich in der Bundesrepublik Deutschland zwei grundsätzlich verschiedene Verfahren herausgebildet. Die Ertragsschätzungen durch Sachverständige (das früherer System der Berichterstattung) über den Wachstumsstand und die Erträge an Feldfrüchten und des Grünlandes, für Gemüse, Obst, Reben und Weinmosterträge sind wieder eingeführt und nach Möglichkeit verbessert worden (Ernteberichterststattung). Diese Schätzungen werden seit 1948 durch ein zweites Verfahren ergänzt, die „Besonderen Ernteermittlungen“, die unter der Leitung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von dazu bestellten Kreiskommissionen bei Winterroggen, Winterweizen, Sommergerste und Kartoffeln stichprobenweise vorgenommen und für alle Getreidearten und Kartoffeln auch zur Berichtigung der Schätzungsergebnisse verwendet werden (für Runkelrüben und Weinmost: “Ergänzende Ernteermittlungen“). Diese objektiven Ertragsmessungen (Hektarerträge) werden auf repräsentativer Basis durchgeführt. Nach einem differenzierten Stichprobenverfahren werden ein Teil der Felder abgeerntet und Probedrüsche vorgenommen.
(2a) Ertrag:
Geschätzte oder gemessene (gewogene) durchschnittliche Erntemenge je Erzeugungseinheit (Fläche, Baum, Strauch). Geschätzt oder gemessen wird bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die eingebrachte Erntemenge, gleichgültig für welchen Zweck sie verwendet wird.
(2b) Erntemenge:
Die Erntemengen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte (außer Hopfen und Tabak) und des Grünlandes werden aus den Flächen und Hektarerträgen berechnet:
Erntemenge = Produkt aus der für die einzelnen Fruchtarten ermittelten Erzeugungsbasis und dem dazugehörigen geschätzten bzw. gemessenen (Hektar-) Ertrag.
Als Erzeugungsbasis gelten bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die jeweiligen Anbauflächen (Anbau in Hauptnutzung).
Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
1. Anbauflächen wichtiger Fruchtarten (1883-2001)
2. Ernteerträge wichtiger Fruchtarten (1899-2001)
1. Anbauflächen wichtiger Fruchtarten (1883-2001)
2. Ernteerträge wichtiger Fruchtarten (1899-2001)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Mai 2008
Jahr der Online-Publikation: 1900-2002
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: -1
Jahr der Online-Publikation: 1900-2002
Bearbeiter in GESIS: Alexander Todorov/Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: -1
Materialien zur Studie
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