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- Übergreifend
- SIMon: Social Indicators Monitor 1950-2013
- Demonstrationsbeispiele
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| ZA 8521 | Wahlen | Milatz, Alfred, Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, 1920 bis 1933. |
456 Zeitreihen (1871 - 1933) 15 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8521
Studientitel: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, 1920 bis 1933.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1933
Primärforscher: Milatz, Alfred
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Milatz, A., 1965: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 66. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Milatz, Alfred, (1965 [2014]) Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, 1920 bis 1933.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8521
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, 1920 bis 1933.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1871 - 1933
Primärforscher: Milatz, Alfred
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Milatz, A., 1965: Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik. Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Heft 66. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Milatz, Alfred, (1965 [2014]) Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik, 1920 bis 1933.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8521
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
„Aufgabe der nachfolgenden Darstellung soll sein, eine zweifellos wichtige, keinesfalls aber allein entscheidende Ursache für den Fehlschlag von Weimar eingehender zu beleuchten. Die Ergebnisse der Wahlen zum Reichstag bestimmten dessen Zusammensetzung und damit nach den demokratischen Regeln die Koalitionsmöglichkeiten für die Kabinettsbildungen, sie entschieden über stabile oder unstabile Regierungsverhältnisse. Sie spiegeln aber auch gleichzeitig, und das ist das Besondere, das Verhältnis der Wähler, der Gesellschaftsgruppen, zur demokratisch-parlamentarischen Republik schlechthin wider, die sie durch die Wahlentscheidung über das Medium der Parteien und politischen Verbände bejahen, tolerieren oder ablehnen konnten. Der plebiszitäre Grundcharakter, der den Volksentscheiden wie auch den Präsidentenwahlen durch die Verfassung eindeutig zuerkannt war, wirkte unterschwellig und entgegen dem Sinn der Verfassung auch in den Reichstagswahlen mit“ (Milatz, A., a. a. O., S. 9). Die Untersuchung ist wie folgt gegliedert: 1. Reichstag und Reichstagswahlen 1871 bis 1918; 2. Die Wahl zur Nationalversammlung 1919; 3. Wahlrecht und Wahlsystem der Weimarer Republik; 4. Die Struktur der Wahlbevölkerung; 5. Die politischen Parteien; 6. Totalitäre Richtungen; 6. Die Wahlergebnisse 1920 bis 1933.
Der Text über die Wahlen in der Weimarer Zeit und dem vorangehenden, um des Zusammenhangs willen dargestellten Überblick über die Wahlen im Kaiserreich wird ergänzt durch statistische geographische Kartenbeilagen und zahlreiche Tabellen zu den einzelnen Wahlergebnissen auf Wahlkreisebene.
(Siehe auch die Studien von Falter, J.W./Lindenberger, T./Schumann, S., 1986: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919 – 1933. Unter Mitarbeit von Dirk Hänisch, Jan-Bernd Lohmöller und Johann de Rijke. München: Beck; GESIS Datenarchiv, Studiennummer: ZA8351 und Falter, J.W., 1991: Hitlers Wähler. München : Beck; GESIS Datenarchiv, Studiennummer : ZA8013).
In der DB histat sind die Wahlergebnisse verfügbar. Nicht in histat überführt sind folgende, im Datenarchiv unter der Archiv-Studiennummer ZA8521 auf Anfrage verfügbaren Querschnittdaten (im Excel-Format):
Q.01 Die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919;
Q.02 Daten zur Sozialstruktur der Wahlkreise in der Weimarer Republik und ausgewählte Wahlergebnisse (1924-1933);
Q.03 Die Wahlkreiseinteilung ab 1920.
„Aufgabe der nachfolgenden Darstellung soll sein, eine zweifellos wichtige, keinesfalls aber allein entscheidende Ursache für den Fehlschlag von Weimar eingehender zu beleuchten. Die Ergebnisse der Wahlen zum Reichstag bestimmten dessen Zusammensetzung und damit nach den demokratischen Regeln die Koalitionsmöglichkeiten für die Kabinettsbildungen, sie entschieden über stabile oder unstabile Regierungsverhältnisse. Sie spiegeln aber auch gleichzeitig, und das ist das Besondere, das Verhältnis der Wähler, der Gesellschaftsgruppen, zur demokratisch-parlamentarischen Republik schlechthin wider, die sie durch die Wahlentscheidung über das Medium der Parteien und politischen Verbände bejahen, tolerieren oder ablehnen konnten. Der plebiszitäre Grundcharakter, der den Volksentscheiden wie auch den Präsidentenwahlen durch die Verfassung eindeutig zuerkannt war, wirkte unterschwellig und entgegen dem Sinn der Verfassung auch in den Reichstagswahlen mit“ (Milatz, A., a. a. O., S. 9). Die Untersuchung ist wie folgt gegliedert: 1. Reichstag und Reichstagswahlen 1871 bis 1918; 2. Die Wahl zur Nationalversammlung 1919; 3. Wahlrecht und Wahlsystem der Weimarer Republik; 4. Die Struktur der Wahlbevölkerung; 5. Die politischen Parteien; 6. Totalitäre Richtungen; 6. Die Wahlergebnisse 1920 bis 1933.
Der Text über die Wahlen in der Weimarer Zeit und dem vorangehenden, um des Zusammenhangs willen dargestellten Überblick über die Wahlen im Kaiserreich wird ergänzt durch statistische geographische Kartenbeilagen und zahlreiche Tabellen zu den einzelnen Wahlergebnissen auf Wahlkreisebene.
(Siehe auch die Studien von Falter, J.W./Lindenberger, T./Schumann, S., 1986: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919 – 1933. Unter Mitarbeit von Dirk Hänisch, Jan-Bernd Lohmöller und Johann de Rijke. München: Beck; GESIS Datenarchiv, Studiennummer: ZA8351 und Falter, J.W., 1991: Hitlers Wähler. München : Beck; GESIS Datenarchiv, Studiennummer : ZA8013).
In der DB histat sind die Wahlergebnisse verfügbar. Nicht in histat überführt sind folgende, im Datenarchiv unter der Archiv-Studiennummer ZA8521 auf Anfrage verfügbaren Querschnittdaten (im Excel-Format):
Q.01 Die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919;
Q.02 Daten zur Sozialstruktur der Wahlkreise in der Weimarer Republik und ausgewählte Wahlergebnisse (1924-1933);
Q.03 Die Wahlkreiseinteilung ab 1920.
Methodologie
Untersuchungsgebiet:
Deutschland; Deutsches Reich; Reichstagswahlen von 1871 bis 1918; die Wahl zur Nationalversammlung 1919; die Wahlergebnisse 1920 bis 1933.
Deutschland; Deutsches Reich; Reichstagswahlen von 1871 bis 1918; die Wahl zur Nationalversammlung 1919; die Wahlergebnisse 1920 bis 1933.
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Quellentypen:
Daten der amtlichen Wahlstatistik.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1992. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 135-137.
Falter, J.W./Lindenberger, T./Schumann, S., 1986: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919 – 1933. Unter Mitarbeit von Dirk Hänisch, Jan-Bernd Lohmöller und Johann de Rijke. München: Beck.
Daten der amtlichen Wahlstatistik.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1992. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 135-137.
Falter, J.W./Lindenberger, T./Schumann, S., 1986: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919 – 1933. Unter Mitarbeit von Dirk Hänisch, Jan-Bernd Lohmöller und Johann de Rijke. München: Beck.
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Anmerkungen:
Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1992. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 135:
„Den Reichstagswahlen im Kaiserreich lag das Wahlgesetz des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1968 zugrunde, das 1871 durch Artikel 20 der Verfassung auf die süddeutschen Staaten sowie 1873 auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt wurde und bis zum Sommer 1918 in Kraft blieb. Das aktive und passive Wahlrecht besaßen alle männ¬lichen Staatsangehörigen, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten, im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte waren und in einem der Bundesstaaten wohnten. Ausgeschlossen vom Wahlrecht waren alle Per¬sonen, die unter Vormundschaft standen, sich im Konkurs befanden oder öffentliche Armenunterstützung er¬hielten. Die Zahl der Abgeordneten, die zunächst für eine dreijährige und seit 1888 für eine fünfjährige Wahl¬periode in allgemeiner und direkter Wahl und in geheimer Abstimmung gewählt wurden, war im Norddeutschen Bund auf 297 festgelegt und wurde 1871 auf 382 und 1873 auf 397 erhöht. In der Regel wurde jeder Bundesstaat — vielfach ohne Rücksicht auf Verwaltungsbezirke — in Einer-Wahlkreise mit ungefähr 100.000 Einwohnern und etwa 20.000 Wahlberechtigten aufgeteilt. Im Durchschnitt kam auf 21.469 Wahlberechtigte ein Mandat. Gewählt wurde nach absoluter Mehrheitswahl in Einer-Wahlkreisen mit Stichwahl im zweiten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten hatten.
Für die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung, die nach der »Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung« vom 30. November 1918 durchgeführt wurde, waren aktiv und passiv alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten und im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte waren. Das passive Wahlrecht war zudem noch an eine einjährige Staatsangehörigkeit gebunden. Die Abgeordneten wurden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar gewählt, und zwar je einer auf 150.000 Einwohner. Grundlage waren die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910. Bei einem Überschuss von mindestens 75.000 Einwohnern war ein weiterer Abgeordneter gewählt. Im Reichsdurchschnitt wurden bei dieser Wahl für ein Mandat 72.209 gültige Stimmen benötigt. Die Wahlkreiseinteilung war — mit einigen Ausnahmen — in der Regel an die Länder und Verwaltungsbezirke gebunden. Nach dem Wahlsystem ergaben sich 37 Großwahlkreise mit 6 bis 17 Mandaten (ohne Elsaß-Lothringen).
Das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920, das 1924 nur in einigen technischen Bestimmungen geändert wurde, war bei allen Reichstagswahlen der Weimarer Republik gültig. Auch dieses Gesetz basierte auf der Wahlverordnung der Volksbeauftragten vom 30. November 1918. Das Wahlrecht der Soldaten ruhte während der Zugehörigkeit zur Reichswehr. Je Mandat wurden 60.000 Stimmen benötigt. Die Mitgliederzahl des Reichstages hing damit von der Zahl der Wahlberechtigten und der Höhe der Wahlbeteiligung ab. Nach denselben Gesichts¬punkten wie zur Wahl zur Nationalversammlung wurden 35 Großwahlkreise gebildet, die nach dem Stand vom 8. Oktober 1919 zwischen 870.000 und 2.600.000 Einwohner zählten. Sie wurden zu 17 Wahlkreisverbänden zusammengefasst. Bei der Reichstagswahl 1920 stellten die einzelnen Wahlkreisverbände 4 bis 16 Mandate“.
Nicht in histat überführt sind folgende, im Datenarchiv unter der Archiv-Studiennummer ZA8521 auf Anfrage verfügbaren Querschnittdaten (im Excel-Format):
Q.01 Die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919;
Q.02 Daten zur Sozialstruktur der Wahlkreise in der Weimarer Republik und ausgewählte Wahlergebnisse (1924-1933);
Q.03 Die Wahlkreiseinteilung ab 1920.
Zitat aus: Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1992. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 135:
„Den Reichstagswahlen im Kaiserreich lag das Wahlgesetz des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1968 zugrunde, das 1871 durch Artikel 20 der Verfassung auf die süddeutschen Staaten sowie 1873 auf Elsaß-Lothringen ausgedehnt wurde und bis zum Sommer 1918 in Kraft blieb. Das aktive und passive Wahlrecht besaßen alle männ¬lichen Staatsangehörigen, die das 25. Lebensjahr vollendet hatten, im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte waren und in einem der Bundesstaaten wohnten. Ausgeschlossen vom Wahlrecht waren alle Per¬sonen, die unter Vormundschaft standen, sich im Konkurs befanden oder öffentliche Armenunterstützung er¬hielten. Die Zahl der Abgeordneten, die zunächst für eine dreijährige und seit 1888 für eine fünfjährige Wahl¬periode in allgemeiner und direkter Wahl und in geheimer Abstimmung gewählt wurden, war im Norddeutschen Bund auf 297 festgelegt und wurde 1871 auf 382 und 1873 auf 397 erhöht. In der Regel wurde jeder Bundesstaat — vielfach ohne Rücksicht auf Verwaltungsbezirke — in Einer-Wahlkreise mit ungefähr 100.000 Einwohnern und etwa 20.000 Wahlberechtigten aufgeteilt. Im Durchschnitt kam auf 21.469 Wahlberechtigte ein Mandat. Gewählt wurde nach absoluter Mehrheitswahl in Einer-Wahlkreisen mit Stichwahl im zweiten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten hatten.
Für die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung, die nach der »Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung« vom 30. November 1918 durchgeführt wurde, waren aktiv und passiv alle Männer und Frauen wahlberechtigt, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten und im Besitz der bürgerlichen und politischen Ehrenrechte waren. Das passive Wahlrecht war zudem noch an eine einjährige Staatsangehörigkeit gebunden. Die Abgeordneten wurden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl unmittelbar gewählt, und zwar je einer auf 150.000 Einwohner. Grundlage waren die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910. Bei einem Überschuss von mindestens 75.000 Einwohnern war ein weiterer Abgeordneter gewählt. Im Reichsdurchschnitt wurden bei dieser Wahl für ein Mandat 72.209 gültige Stimmen benötigt. Die Wahlkreiseinteilung war — mit einigen Ausnahmen — in der Regel an die Länder und Verwaltungsbezirke gebunden. Nach dem Wahlsystem ergaben sich 37 Großwahlkreise mit 6 bis 17 Mandaten (ohne Elsaß-Lothringen).
Das Reichswahlgesetz vom 27. April 1920, das 1924 nur in einigen technischen Bestimmungen geändert wurde, war bei allen Reichstagswahlen der Weimarer Republik gültig. Auch dieses Gesetz basierte auf der Wahlverordnung der Volksbeauftragten vom 30. November 1918. Das Wahlrecht der Soldaten ruhte während der Zugehörigkeit zur Reichswehr. Je Mandat wurden 60.000 Stimmen benötigt. Die Mitgliederzahl des Reichstages hing damit von der Zahl der Wahlberechtigten und der Höhe der Wahlbeteiligung ab. Nach denselben Gesichts¬punkten wie zur Wahl zur Nationalversammlung wurden 35 Großwahlkreise gebildet, die nach dem Stand vom 8. Oktober 1919 zwischen 870.000 und 2.600.000 Einwohner zählten. Sie wurden zu 17 Wahlkreisverbänden zusammengefasst. Bei der Reichstagswahl 1920 stellten die einzelnen Wahlkreisverbände 4 bis 16 Mandate“.
Nicht in histat überführt sind folgende, im Datenarchiv unter der Archiv-Studiennummer ZA8521 auf Anfrage verfügbaren Querschnittdaten (im Excel-Format):
Q.01 Die Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919;
Q.02 Daten zur Sozialstruktur der Wahlkreise in der Weimarer Republik und ausgewählte Wahlergebnisse (1924-1933);
Q.03 Die Wahlkreiseinteilung ab 1920.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Die Reichstagswahlen von 1871 bis 1918
A.01 Anteil der Parteien bzw. Parteigruppen an den abgegebenen gültigen Stimmen (1871-1912)
A.02 Gegenüberstellung der konservativen Parteien und der Sozialdemokraten (1871-1912)
A.03a Reichstagswahlen: Wahlberechtigte, Wähler und Stimmabgabe, in 1000 (1871-1912)
A.03b Reichstagswahlen: Zusammensetzung des Reichstags bei Beginn der Wahlperiode (1871-1912)
B. Bevölkerung nach der Volkszählung von 1925
B.01 Fläche und Bevölkerung im Jahr 1925, Volkszählung (1925)
C. Die Ergebnisse der Reichstagswahlen 1924 – 1933 auf Wahlkreisebene in Prozent
C.01 Die Wahlergebnisse der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD (1924-1933)
C.02 Die Wahlergebnisse der Deutschen Demokratischen Partei (ab 1930: Deutsche Staatspartei), DDP (1924-1933)
C.03 Die Wahlergebnisse des Zentrums und der Bayrischen Volkspartei (1924-1933)
C.04 Die Wahlergebnisse der Deutschen Volkspartei, DVP (1924-1933)
C.05 Die Wahlergebnisse der Deutschnationalen Volkspartei, DNVP (1924-1933)
C.06 Die Wahlergebnisse der Kommunistischen Partei Deutschlands, KPD (1924-1933)
C.07 Die Wahlergebnisse der Nationalsozialistischen Deutsche Arbeiterpartei, NSDAP (1924-1933)
C.08 Abgegebene gültige Stimmen (1924-1933)
D. Die Wahlentwicklung 1919, 1920 bis 1933 (in 1000 der Wähler)
D.01a Die Wahlentwicklung 1920 bis 1933, in 1000 der Wähler (1919-1933)
D.01b Zusammensetzung des Reichstags bei Beginn der Wahlperiode (1919-1933)
A. Die Reichstagswahlen von 1871 bis 1918
A.01 Anteil der Parteien bzw. Parteigruppen an den abgegebenen gültigen Stimmen (1871-1912)
A.02 Gegenüberstellung der konservativen Parteien und der Sozialdemokraten (1871-1912)
A.03a Reichstagswahlen: Wahlberechtigte, Wähler und Stimmabgabe, in 1000 (1871-1912)
A.03b Reichstagswahlen: Zusammensetzung des Reichstags bei Beginn der Wahlperiode (1871-1912)
B. Bevölkerung nach der Volkszählung von 1925
B.01 Fläche und Bevölkerung im Jahr 1925, Volkszählung (1925)
C. Die Ergebnisse der Reichstagswahlen 1924 – 1933 auf Wahlkreisebene in Prozent
C.01 Die Wahlergebnisse der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, SPD (1924-1933)
C.02 Die Wahlergebnisse der Deutschen Demokratischen Partei (ab 1930: Deutsche Staatspartei), DDP (1924-1933)
C.03 Die Wahlergebnisse des Zentrums und der Bayrischen Volkspartei (1924-1933)
C.04 Die Wahlergebnisse der Deutschen Volkspartei, DVP (1924-1933)
C.05 Die Wahlergebnisse der Deutschnationalen Volkspartei, DNVP (1924-1933)
C.06 Die Wahlergebnisse der Kommunistischen Partei Deutschlands, KPD (1924-1933)
C.07 Die Wahlergebnisse der Nationalsozialistischen Deutsche Arbeiterpartei, NSDAP (1924-1933)
C.08 Abgegebene gültige Stimmen (1924-1933)
D. Die Wahlentwicklung 1919, 1920 bis 1933 (in 1000 der Wähler)
D.01a Die Wahlentwicklung 1920 bis 1933, in 1000 der Wähler (1919-1933)
D.01b Zusammensetzung des Reichstags bei Beginn der Wahlperiode (1919-1933)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Dezember 2013
Jahr der Online-Publikation: 1965
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Jahr der Online-Publikation: 1965
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
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