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Studien Zeitreihen |
ZA 8503 | Arbeit | Sensch, Jürgen, histat-Datenkompilation online: Zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland von 1800 bis 2010. |
272 Zeitreihen (1800 - 2010) 21 Tabellen |
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Bibliographische Angaben
Studiennummer: ZA 8503
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland von 1800 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1800 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1958-2011 [2012]) histat-Datenkompilation online: Zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland von 1800 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8503
Datenfile Version 1.0.0
Studientitel: histat-Datenkompilation online: Zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland von 1800 bis 2010.
Erhebungs- bzw. Untersuchungszeitraum: 1800 - 2010
Primärforscher: Sensch, Jürgen
Veröffentlichung (gedruckte Veröffentlichung): Keine (Online – Publikation).
Empfohlene Zitation (Datensatz):
Sensch, Jürgen, (1958-2011 [2012]) histat-Datenkompilation online: Zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland von 1800 bis 2010.
Daten entnommen aus:
GESIS Datenarchiv, Köln. histat.
Studiennummer 8503
Datenfile Version 1.0.0
Inhalt der Studie
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Studienbeschreibung:
Die vorliegende Datensammlung verfolgt das Ziel, die Entwicklung der industriellen Arbeitszeit in Deutschland in Form von Übersichten für die Zeit von 1800 bis 2010 darzustellen. Grundlage für die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg bilden Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen: Datenmaterial aus der Dissertation von Ruth Meinert (1958), für die Zeit von 1871 bis 1913 Daten aus einer Untersuchung von W. H. Schröder (1980), der neue Schätzungen zur Entwicklung der Wochenarbeitszeit vorgelegte. Neben den o.g. Untersuchungen wird eine Studie von Günter Scharf (1987) berücksichtigt, in der insbesondere Daten zu den tariflichen Wochenarbeitszeiten berichtet werden. Regelmäßige amtliche Erhebungen der Arbeitszeit werden für das gesamte Reichsgebiet erst seit 1927 im Rahmen der Industrieberichterstattung durchgeführt. 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Berichtet wird die durchschnittlich geleistete tägliche Arbeitszeit der Arbeiter in den wichtigsten Industriebereichen.
Für die Zeit ab 1950 werden wöchentliche Arbeitszeitdaten der amtlichen Statistik aus zwei verschiedenen Erhebungen dargestellt. Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen ‚objektiven‘ und ‚subjektiven‘ Erhebungen. Bei ersteren ist die Berichtseinheit der Betrieb, bei letzteren die in privaten Haushalten lebenden Personen. Die nachgewiesenen Wochenarbeitszeiten in den laufenden ‚objektiven‘ Verdiensterhebungen in Industrie und Handel sind Durchschnittsangaben je Arbeiter. Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden. Bei der Erhebung werden keine individuellen Angaben für einzelne Arbeitnehmer erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- / Gehaltsummen und die bezahlten Wochenstunden einer Lohnabrechnungsperiode für jeweils ganze Arbeitnehmergruppen (Summenmethode). Demgegenüber ist der Mikrozensus eine Zufallsstichprobe von Haushalten; im Vordergrund steht die persönliche Befragung aller Personen in den ausgewählten Haushalten in einer festen Berichtswoche (in der Regel im April). Als Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland liefert der Mikrozensus zu dem Thema ‚Erwerbstätigkeit‘ u.a. die von Erwerbstätigen durchschnittlich in der Berichtswoche tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (vorwiegende Erwerbstätigkeit) je Wirtschaftsbereich und nach der Stellung im Beruf. Die Daten aus diesen arbeitszeitrelevanten Erhebungen werden ergänzt durch Datentabellen zu den durchschnittlichen tarifvertraglichen Wochenarbeitszeiten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das WSI – Tarifarchiv bereitstellt.
Die vorliegende Datensammlung verfolgt das Ziel, die Entwicklung der industriellen Arbeitszeit in Deutschland in Form von Übersichten für die Zeit von 1800 bis 2010 darzustellen. Grundlage für die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg bilden Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen: Datenmaterial aus der Dissertation von Ruth Meinert (1958), für die Zeit von 1871 bis 1913 Daten aus einer Untersuchung von W. H. Schröder (1980), der neue Schätzungen zur Entwicklung der Wochenarbeitszeit vorgelegte. Neben den o.g. Untersuchungen wird eine Studie von Günter Scharf (1987) berücksichtigt, in der insbesondere Daten zu den tariflichen Wochenarbeitszeiten berichtet werden. Regelmäßige amtliche Erhebungen der Arbeitszeit werden für das gesamte Reichsgebiet erst seit 1927 im Rahmen der Industrieberichterstattung durchgeführt. 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Berichtet wird die durchschnittlich geleistete tägliche Arbeitszeit der Arbeiter in den wichtigsten Industriebereichen.
Für die Zeit ab 1950 werden wöchentliche Arbeitszeitdaten der amtlichen Statistik aus zwei verschiedenen Erhebungen dargestellt. Die amtliche Statistik unterscheidet zwischen ‚objektiven‘ und ‚subjektiven‘ Erhebungen. Bei ersteren ist die Berichtseinheit der Betrieb, bei letzteren die in privaten Haushalten lebenden Personen. Die nachgewiesenen Wochenarbeitszeiten in den laufenden ‚objektiven‘ Verdiensterhebungen in Industrie und Handel sind Durchschnittsangaben je Arbeiter. Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden. Bei der Erhebung werden keine individuellen Angaben für einzelne Arbeitnehmer erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- / Gehaltsummen und die bezahlten Wochenstunden einer Lohnabrechnungsperiode für jeweils ganze Arbeitnehmergruppen (Summenmethode). Demgegenüber ist der Mikrozensus eine Zufallsstichprobe von Haushalten; im Vordergrund steht die persönliche Befragung aller Personen in den ausgewählten Haushalten in einer festen Berichtswoche (in der Regel im April). Als Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland liefert der Mikrozensus zu dem Thema ‚Erwerbstätigkeit‘ u.a. die von Erwerbstätigen durchschnittlich in der Berichtswoche tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (vorwiegende Erwerbstätigkeit) je Wirtschaftsbereich und nach der Stellung im Beruf. Die Daten aus diesen arbeitszeitrelevanten Erhebungen werden ergänzt durch Datentabellen zu den durchschnittlichen tarifvertraglichen Wochenarbeitszeiten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das WSI – Tarifarchiv bereitstellt.
Methodologie
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Untersuchungsgebiet:
Gebietsstand für die Zeit bis 1945: Deutsches Reich, in den jeweiligen Grenzen.
Gebietsstand für die Zeit nach 1945: Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990; sie schließen Berlin (West) ein. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin (Ost) ein. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
Gebietsstand für die Zeit bis 1945: Deutsches Reich, in den jeweiligen Grenzen.
Gebietsstand für die Zeit nach 1945: Die Angaben für das Frühere Bundesgebiet beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990; sie schließen Berlin (West) ein. Die Angaben für die neuen Bundesländer beziehen sich auf das Gebiet der ehemaligen DDR; sie schließen Berlin (Ost) ein. Die Angaben für Deutschland ab 1991 beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand ab dem 3. Oktober 1990.
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Quellentypen:
Deutsches Reich: Daten aus der Forschungsliteratur.
Bundesrepublik Deutschland: Daten der amtlichen Statistik (Daten aus den laufenden Verdiensterhebungen in Industrie und Handel, Daten zur Erwerbstätigkeit im Mikrozensus); Tarifregister bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn); WSI – Tarifarchiv (Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit).
Deutsches Reich: Daten aus der Forschungsliteratur.
Bundesrepublik Deutschland: Daten der amtlichen Statistik (Daten aus den laufenden Verdiensterhebungen in Industrie und Handel, Daten zur Erwerbstätigkeit im Mikrozensus); Tarifregister bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn); WSI – Tarifarchiv (Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit).
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Verwendete Quellen (ausführliches Verzeichnis):
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
(a) Zu den Daten:
Hoffmann, W. G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin u.a.: Springer, S. 213 f.
Meinert, R., 1958: Die Entwicklung der Arbeitszeit in der deutschen Industrie 1820 – 1956. Diss. Münster.
Kuczynski, J., 1962: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 2, Bd. 3. Berlin.
Kuczynski, J., 1967: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 4. Berlin.
Kuczynski, J., 1964: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 5. Berlin.
Schröder, W. H., 1980: Die Entwicklung der Arbeitszeit im sekundären Sektor in Deutschland 1871 – 1913, in Technikgeschichte, Bd. 47, Nr. 37, S. 252 ff.
(b) Ausgewählt Literatur zur Entwicklung der Arbeitszeit bis 1940:
Deutschmann, C., 1985: Der Weg zum Normalarbeitstag: Die Entwicklung der der Arbeitszeiten in der deutschen Industrie bis 1918. Frankfurt am Main/New York: Campus.
Otto, K. A., 1989: Die Arbeitszeit! Von der vorindustriellen Gesellschaft bis zur ‚Krise der Arbeitsgesellschaft‘. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft.
Otto, K.A. , 1990: Wieviel wurde in unterschiedlichen Epochen gearbeitet? – Ein quantitativer Vergleich, in: König, H./Greiff, B. von/Schauer, H. (Hrsg.), 1990: Sozialphilosophie der industriellen Arbeit. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 51 – 76.
Schneider, M., 1984: Streit um Arbeitszeit. Geschichte des Kampfes um Arbeitszeitverkürzung in Deutschland. Köln: Bund-Verlag.
Scharf, G., 1987: Geschichte der Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf der deutschen Gewerkschaften um die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. (Schriftenreihe der Otto-Brenner-Stiftung, Bd. 40). Köln: Bund-Verlag.
Seifert, E. K., 1982: Industrielle Arbeitszeiten in Deutschland. Ein wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Abriß von Beginn der Industrialisierung bis zum 2. Weltkrieg. Arbeitspapiere des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Universität-Gesamthochschule-Wuppertal, Nr. 64. Wuppertal.
Seifert, E. K., 1985: Arbeitszeit in Deutschland: Herausbildung und Entwicklung industrieller Arbeitszeiten von der frühen Industrialisierung bis zum Kampf um die 35-Stunden-Woche. Wuppertal, Univ.-Diss.
Stemler, H./Wiegand, E., 1982: Zur Entwicklung der Arbeitszeitgesetzgebung und der Arbeitszeit in Deutschland seit der Industrialisierung, in: Wiegand, E./Zapf, W. (Hrsg.), 1982: Wandel der Lebensbedingungen in Deutschland. Frankfurt am Main/New York: Campus, S. 17-64.
B. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010 (Laufende Verdiensterhebungen in Industrie und Handel)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1999, 2007, 2012: Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962/63 – 1976/77: Fachserie M, Preise, Löhne Wirtschaftsrechnungen. Reihe 15, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel. 1, Arbeiterverdienste. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 – 1994/95 : Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel; 1, Arbeiterverdienste in der Industrie. Jg. 1977 bis Jg. 1995. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1996/97 – 2011/12: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel; 1, Arbeiterverdienste im produzierenden Gewerbe. Jg. 1996 bis Jg. 2010. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960/61 – 1976/77: Fachserie M, Preise, Löhne Wirtschaftsrechnungen. Reihe 16, Arbeiterverdienste im Handwerk. Jg. 1960 bis Jg. 1976. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 – 2011: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 3, Arbeiterverdienste im Handwerk. Jg. 1977 bis Jg. 2011/2012. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen (Ergebnisse des Mikrozensus)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1963 – 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur; Reihe 6, Erwerbstätigkeit; 1, Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1957/59 bis Jg. 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 – 1978: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 4.1, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1976 bis Jg. 1977. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1979 – 2011: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 4.1.1, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1978 bis Jg. 2011. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1999, 2007, 2012: Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (http://www.bmas.de).
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik 2011. (http://www.boeckler.de).
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
(a) Zu den Daten:
Hoffmann, W. G., 1965: Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Berlin u.a.: Springer, S. 213 f.
Meinert, R., 1958: Die Entwicklung der Arbeitszeit in der deutschen Industrie 1820 – 1956. Diss. Münster.
Kuczynski, J., 1962: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 2, Bd. 3. Berlin.
Kuczynski, J., 1967: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 4. Berlin.
Kuczynski, J., 1964: Die Geschichte der Lage der Arbeiter unter dem Kapitalismus. Teil I: Die Geschichte der Lage der Arbeiter in Deutschland von 1789 bis zur Gegenwart, Bd. 5. Berlin.
Schröder, W. H., 1980: Die Entwicklung der Arbeitszeit im sekundären Sektor in Deutschland 1871 – 1913, in Technikgeschichte, Bd. 47, Nr. 37, S. 252 ff.
(b) Ausgewählt Literatur zur Entwicklung der Arbeitszeit bis 1940:
Deutschmann, C., 1985: Der Weg zum Normalarbeitstag: Die Entwicklung der der Arbeitszeiten in der deutschen Industrie bis 1918. Frankfurt am Main/New York: Campus.
Otto, K. A., 1989: Die Arbeitszeit! Von der vorindustriellen Gesellschaft bis zur ‚Krise der Arbeitsgesellschaft‘. Pfaffenweiler: Centaurus-Verlagsgesellschaft.
Otto, K.A. , 1990: Wieviel wurde in unterschiedlichen Epochen gearbeitet? – Ein quantitativer Vergleich, in: König, H./Greiff, B. von/Schauer, H. (Hrsg.), 1990: Sozialphilosophie der industriellen Arbeit. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 51 – 76.
Schneider, M., 1984: Streit um Arbeitszeit. Geschichte des Kampfes um Arbeitszeitverkürzung in Deutschland. Köln: Bund-Verlag.
Scharf, G., 1987: Geschichte der Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf der deutschen Gewerkschaften um die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. (Schriftenreihe der Otto-Brenner-Stiftung, Bd. 40). Köln: Bund-Verlag.
Seifert, E. K., 1982: Industrielle Arbeitszeiten in Deutschland. Ein wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Abriß von Beginn der Industrialisierung bis zum 2. Weltkrieg. Arbeitspapiere des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Universität-Gesamthochschule-Wuppertal, Nr. 64. Wuppertal.
Seifert, E. K., 1985: Arbeitszeit in Deutschland: Herausbildung und Entwicklung industrieller Arbeitszeiten von der frühen Industrialisierung bis zum Kampf um die 35-Stunden-Woche. Wuppertal, Univ.-Diss.
Stemler, H./Wiegand, E., 1982: Zur Entwicklung der Arbeitszeitgesetzgebung und der Arbeitszeit in Deutschland seit der Industrialisierung, in: Wiegand, E./Zapf, W. (Hrsg.), 1982: Wandel der Lebensbedingungen in Deutschland. Frankfurt am Main/New York: Campus, S. 17-64.
B. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010 (Laufende Verdiensterhebungen in Industrie und Handel)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1999, 2007, 2012: Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (www.bmas.de).
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962/63 – 1976/77: Fachserie M, Preise, Löhne Wirtschaftsrechnungen. Reihe 15, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel. 1, Arbeiterverdienste. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 – 1994/95 : Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel; 1, Arbeiterverdienste in der Industrie. Jg. 1977 bis Jg. 1995. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1996/97 – 2011/12: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 2, Arbeitnehmerverdienste in Industrie und Handel; 1, Arbeiterverdienste im produzierenden Gewerbe. Jg. 1996 bis Jg. 2010. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1960/61 – 1976/77: Fachserie M, Preise, Löhne Wirtschaftsrechnungen. Reihe 16, Arbeiterverdienste im Handwerk. Jg. 1960 bis Jg. 1976. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977/78 – 2011: Fachserie 16, Löhne und Gehälter; Reihe 3, Arbeiterverdienste im Handwerk. Jg. 1977 bis Jg. 2011/2012. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen (Ergebnisse des Mikrozensus)
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1963 – 1976: Fachserie A, Bevölkerung und Kultur; Reihe 6, Erwerbstätigkeit; 1, Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1957/59 bis Jg. 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 – 1978: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 4.1, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1976 bis Jg. 1977. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.
Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1979 – 2011: Fachserie 1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit; Reihe 4.1.1, Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit (Ergebnisse des Mikrozensus). Jg. 1978 bis Jg. 2011. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 1982, 1999, 2007, 2012: Statistisches Taschenbuch, Ausgabe 1981, 1998, 2006, 2011. Arbeits- und Sozialstatistik. Bonn. (http://www.bmas.de).
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik 2011. (http://www.boeckler.de).
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Anmerkungen:
Die empirische Darstellung der Entwicklung der Arbeitszeit, dass es für den Zeitraum vor 1890 keine kontinuierliche amtliche Arbeitszeitstatistik gibt. Die von amtlicher Seite gelieferten Informationen beschränken sich auf sporadische Angaben in den Berichten der Fabrikaufsicht und auf einzelnen Enqueten wie die Untersuchung über Frauen und Kinderarbeit im Jahre 1875 und eine Untersuchung über Sonntagsarbeit im Jahre 1885. Gewerkschaftliche Erhebungen liegen ebenfalls nur vereinzelt und erst ab den achtziger Jahren vor. Als weitere Quelle stehen praktisch nur wissenschaftliche Einzeluntersuchungen und Archivmaterial zur Verfügung. Regelmäßige amtliche Erhebungen der Arbeitszeit werden für das gesamte Reichsgebiet erst seit 1927 im Rahmen der Industrieberichterstattung durchgeführt. 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Berichtet wird die durchschnittlich geleistete tägliche Arbeitszeit der Arbeiter in den wichtigsten Industriebereichen. 1933 übernahm das Statistische Reichsamt die Industrieberichterstattung. Erst ab 1935 werden die Arbeitszeiten in allen Industriebereichen (vierteljährlich) erhoben.
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
„Die Statistik der Arbeitszeit hat im Gegensatz zu anderen Zweigen der Statistik ihren notizartigen Charakter bis in die Gegenwart behalten“ (Meinert, R., 1956, a. a. O., S. 2).
Dieses Zitat – eine fast wortwörtliche Übernahme einer Bemerkung, die schon Herkner im Jahre 1923 seinem vielzitierten Artikel „Arbeitszeit“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften voranstellen mußte (Herkner, H., 1923: Arbeitszeit, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. A., Bd. 1, Jena, S. 891), findet sich in der Dissertation von Ruth Meinert aus dem Jahre 1958 wieder. Es charakterisiert die Probleme, die sich auch heute noch – für ganz bestimmte Fragestellungen - im Hinblick auf die Untersuchung der Entwicklung von Arbeitszeiten in Deutschland vor allem für die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ergeben.
Kernstück der Arbeitszeitstatistik war (und ist) immer die Industrie und die dort beschäftigten Arbeiter. Schwerpunkt dieses Abschnitts zur Entwicklung der Arbeitszeit in der Periode 1820 bis 1945 ist die Industriearbeiterschaft, während andere Berufsgruppen – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – kaum dokumentiert sind. Im Folgenden soll ein skizzenhafter Überblick zur Datenlage gegeben werden, wobei drei Perioden unterschieden werden: (a) 1850 bis 1890; (b) 1891 bis 1918; (c) 1919 bis 1945.
(a) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1850 bis 1890:
„Eine kontinuierliche amtliche Arbeitszeitstatistik gibt es für den Zeitraum bis 1890 nicht. Die von amtlicher Seite gelieferten Informationen beschränken sich auf sporadische Angaben in den Berichten der Fabrikaufsicht und auf einzelne Enqueten wie die Untersuchung über Frauen und Kinderarbeit im Jahre 1875 und eine Untersuchung über Sonntagsarbeit im Jahr 1885. Gewerkschaftliche Erhebungen liegen ebenfalls nur vereinzelt und erst ab den achtziger Jahren vor. Als weitere Quelle stehen praktisch nur wissenschaftliche Einzeluntersuchungen und Archivmaterial zur Verfügung, für die Zeit bis 1875 sind wir ausschließlich auf Quellen dieser Art angewiesen.
Die Probleme, die eine solche Datenbasis mit sich bringt, liegen auf der Hand. Zunächst besteht die Schwierigkeit mangelnder Repräsentativität: die meisten Angaben sind stark disaggregiert, beziehen sich auf einzelne Betriebe, Orte oder Wirtschaftszweige. Sie konzentrieren sich auf Wirtschaftszweige, die im Brennpunkt der zeitgenössischen sozialpolitischen Debatten standen; relativ gut dokumentiert sind vor allem die Arbeitszeiten in Branchen mit hohem Anteil von Frauen- und Kinderarbeit. Für andere Wirtschaftszweige wie vor allem das Handwerk und die kommunalen und staatlichen Betriebe liegen dagegen kaum Informationen vor. Viele Angaben sind begrifflich nicht genau abgegrenzt und deshalb nicht miteinander vergleichbar; unklar ist häufig, ob es sich um die in Arbeitsordnungen vorgeschriebene "normale" oder effektive, um die reine Arbeitszeit oder um die Schichtzeit (Arbeitszeit plus Pausen) handelt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass meist nur Querschnittangaben vorliegen. Mit identischen Methoden an demselben Objekt durchgeführte Zeitreihenuntersuchungen gibt es kaum“ (Deutschmann, C., 1985: Der Weg zum Normalarbeitstag: Die Entwicklung der der Arbeitszeiten in der deutschen Industrie bis 1918. Frankfurt am Main/New York: Campus, S. 121). Die Arbeitszeiten in dieser Periode waren kaum gesetzlich oder tarifvertraglich normiert und – für heutige Verhältnisse – extrem heterogen. Damit entfernen sich hochaggregierte Durchschnittsangaben unter diesen Umständen in kaum vertretbarer Weise von der Realität. Das Konzept der „Durchschnittsarbeitszeit“ bietet daher für diese Periode nur einen sehr groben Überblick zur Entwicklung der Arbeitszeit, da dieses Untersuchungskonzept sich auf den Aspekt der ‚Dauer der Arbeit‘ beschränkt. „Die langfristige Dynamik der Arbeitszeiten war nicht nur ein Prozeß der Verkürzung, sondern auch einer der Homogenisierung und Standardisierung. Die Arbeitszeiten wurden nicht nur reduziert, sondern auch durch den Ausbau der Zeitkontrolle objektiviert und verdichtet, sowie durch Gesetze und Tarifverträge einheitlich geregelt. Die Streuung der Arbeitszeiten nahm langfristig ab. Erst im Zuge dieses Homogenisierungsprozesses wird das Konzept ‚Durchschnittsarbeitszeit‘ empirisch aussagekräftig“ (Deutschmann, 1985, a. a. O., S. 124).
Eine Zusammenstellung und Aufarbeitung von historischem Material findet sich erstmals bei Ruth Meinert (1958). Die Dissertation von Ruth Meinert zählt zu den frühen Untersuchungen zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland. Mit dieser Arbeit wurde der erste verdienstvolle Versuch unternommen, eine „historisch – induktive Gesamtdarstellung – gestützt auf statistisches Material – „ zu versuchen. Diese ‚Pionierarbeit‘ geriet über viele Jahre zu einem vielzitierten ‚Standardwerk‘, wohl nicht zuletzt infolge der Übernahme ihrer Daten durch Walther G. Hoffmann (bei dem sie promovierte) in dessen vielgelesenem und zitierten Werk: „Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts“ (Berlin u.a., 1965). Wilhelm H. Schröder (1980) formulierte methodische Einwände gegen diese zum ‚Standardwerk‘ avancierte ‚ Arbeit und nahm für den Zeitraum von 1871 bis 1913 eigene Berechnungen vor. Die von Meinert und Schröder errechneten aggregierten Durchschnittsarbeitszeiten sind in den Übersichten der Untergliederung (A) wiedergegeben.
(b) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1891 bis 1918:
Die Quellen zur Arbeitszeitstatistik sind für den Zeitraum 1891 bis 1918 ergiebiger als für den Zeitraum vor 1890. Eine systematische amtliche Arbeitszeitstatistik existiert zwar nach wie vor nicht. Zu den von der Gewerbeaufsicht gelieferten Informationen über die Arbeitszeiten tritt jedoch nach der Jahrhundertwende eine jährliche Statistik der Tarifverträge, die detaillierte Angaben über Arbeitszeiten und Pausen gemäß den im Berichtsjahr abgeschlossenen oder erneuerten Tarifverträgen enthält. Umfangreiches Material liefern die in großer Zahl vorliegenden flächendeckenden gewerkschaftlichen Erhebungen. Eine umfassende und kontinuierliche Dokumentation der Entwicklung der Arbeitszeiten ist damit zwar immer noch nicht möglich; vor allem für die Zeit des Ersten Weltkrieges fehlt es an Daten. Insgesamt ist das Bild, das sich ergibt, jedoch exakter und zuverlässiger als für die früheren Phasen der Industrialisierung. Informationen über die Entwicklung der Arbeitszeiten während des Krieges lassen sich den Gewerbeaufsichtsberichten (JB 1914-1918) sowie zusammenfassend der Dissertation von Hans Appel entnehmen (Appel, H., 1922: Die deutschen Arbeiterschutzverhältnisse im Weltkrieg. Diss., Heidelberg).
„Die Aufgaben einer statistischen Rekonstruktion der Arbeitszeiten vereinfacht sich aber auch aus in der Sache selbst liegenden Gründen. Der normfreie Zustand der Arbeitszeitpolitik, wie er bis 1890 praktisch herrschte, ging mit der Novellierung der Gewerbeordnung von 1891 und den auf sie rasch folgenden weiteren gesetzlichen und administrativen Eingriffen zu Ende. Auch wenn es einen für alle Wirtschaftszweige und Beschäftigtengruppen gültigen Normalarbeitstag noch nicht gab, ist doch die Tendenz zu fortschreitender Normierung und damit auch zur Vereinheitlichung der Arbeitszeiten unverkennbar. Infolgedessen gewinnt auch das Konzept der industriellen Durchschnittsarbeitszeit größere Aussagekraft“ (Deutschmann, 1985, a. a. O., S. 223f).
Für diese Periode sind in der vorliegenden Datensammlung wiederum auch die von Ruth Meinert und Wilhelm H. Schröder berechneten aggregierten Durchschnittsarbeitszeiten in der Industrie wiedergegeben.
(c) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1919 bis 1945:
Mit der Industrieberichterstattung werden seit 1928 sind mit größerer Regelmäßigkeit Angaben über die Arbeitszeit verfügbar. Die Anfänge der Industrieberichterstattung stammen aus dem Jahre 1903, enthielten aber noch keine Arbeitszeitangaben (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), o.J.: Richtlinien für die Durchführung der Industrieberichterstattung im Bundesgebiet und Berlin, bes. I. Geschichtliche Entwicklung der Industriestatistik. Wiesbaden, Stand 1962, S. 7). Nach dem 1. Weltkrieg wurde von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Anzahl der Arbeitsstunden im Durchschnitt einer Woche ermittelt; allerdings fiel dabei die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellten fort (ebd., S. 8). 1928 wurde. Im Jahr 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Der Umfang der berichtenden Betriebe wurde bis Ende 1930 auf 2.500 Firmen mit ca. 3 Millionen Arbeitsplätzen ausgedehnt, unter Beibehaltung der Angaben über geleistete Arbeitsstunden die Trennung in Arbeiter Angestellte wieder eingeführt. Allerdings beruhten diese Daten auf Erhebungen mit unbekannten Repräsentationsgrad (ebd., S. 9). Im Jahre 1933 übernahm das Statistische Reichsamt die inzwischen auf 6.000 Firmen ausgedehnte Industrieberichterstattung. Die Ergebnisse wurden seit Juni 1933 in der Reihe „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlicht (ebd., S. 9). Ab 1935 wurden die Arbeitszeiten im Rahmen der Lohnstatistik in allen Industriebereichen vierteljährlich erhoben.
Nach einem Abkommen zwischen dem Statistischen Reichsamt und der Reichsgruppe Industrie im Jahre 1938 (seit Juli 1939 in Kraft) wurde der Berichtskreis auf „80.000 Betriebe ausgedehnt und einmal im Jahr wurden sogar alle 150.000 Betriebe (Totalerhebung) angesprochen“ (ebd., S. S. 11). Erhoben wurden Beschäftigte, nach Geschlecht, Berufsgruppen, gezahlten Löhnen und Gehältern, geleisteten Arbeitsstunden sowie ferner der Umsatz der Betriebe (ebd., S. 11).
B. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010
Zur Ermittlung der Arbeitszeiten trifft die amtliche Statistik die Unterscheidung zwischen ‚objektiven‘ und ‚subjektiven' Erhebungen. Bei ersteren ist die Berichtseinheit der Betrieb, bei letzteren die in privaten Haushalten lebenden Personen (z.B. im Rahmen der Mikrozensus-Erhebungen). Auf die betrieblichen Erhebungen zur Lohnstatistik („Laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel“ des Statistischen Bundesamtes) stützen sich die meisten Darstellungen über die durchschnittlich geleistete / die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit sowie die Mehrarbeitsstunden für Arbeiter. Die Erhebung wird in vierteljährlichen Abständen für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Die Daten werden auf repräsentativer Basis erhoben, wobei im früheren Bundesgebiet bis Oktober 1991 etwa 12% und ab Januar 1992 rund 10% der Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten und in den neuen Ländern und Berlin-Ost ab Oktober 1992 etwa 25% der Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten erfasst werden. Bei der Erhebung werden keine individuellen Angaben für einzelne Arbeitnehmer erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- bzw. Gehaltssummen für jeweils ganze Arbeitnehmergruppen (Summenmethode: die Betriebe melden die Arbeitszeitdaten - getrennt nach Geschlecht und Leistungsgruppen - nur in einer Summe für die gesamte Lohnabrechnungsperiode). „Was somit mit diesen kurzperiodisch regelmäßigen Summenangaben vorliegt sind somit Additionen über monatliche Arbeitszeiten, aus denen durchschnittliche Wochenarbeitszeiten errechnet werden“ (siehe Seifert, E. K., 1983: Amtliche und private Statistiken der Arbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland. Probleme – Analysen – Entwicklungen. Arbeitspapiere des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Universität-Gesamthochschule-Wuppertal, Nr. 76. Wuppertal). Diese nach der Summenmethode erhobenen Daten (für den gesamten Berichtszeitraum) stellen erhebungsseitig somit keine originären Wochenarbeitszeiten oder Individualdaten dar.
In die Verdiensterhebung werden alle Arbeitnehmer der erfassten Betriebe einbezogen, mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Einstellung oder Entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfasst werden ferner Leitende Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Auszubildende, mithelfende Familienangehörige. Als Arbeiter gelten alle Personen in abhängiger Stellung, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen. Als Angestellte zählen Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenrentenversicherung unterliegen.
Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die „hinter der Stechuhr“, d.h. innerhalb der Arbeitsstätte bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen, wie z.B. der Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzlich Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlte Arbeitspausen, bezahlte Freizeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge, Arztbesuche, u. ä.).
Anmerkung zu der Tabelle B.01:
Bis 1995: Industrie (einschl. Hoch- und Tiefbau mit Handwerk); ab 1996: im produzierenden Gewerbe. Bis einschl. 2006: Arbeiter; ab 2007: Arbeitnehmer. Bis einschl. 2006 auf die seit 1996 geltende Wirtschaftszweig-Klassifikation (WZ 93) umgerechnet; seit 2007 wird nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) dargestellt.
Die „laufende Verdiensterhebung im Handwerk“ wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie die „laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel“, jedoch nur für den Monat Mai eines jeden Jahres und nur in neun ausgewählten Gewerbezweigen.
Anmerkung zur Tabelle B.02:
Die Angaben für 1957 – 1965 beziehen sich nur auf die Arbeitergruppe „Vollgesellen“. Ab Mai 1997 neuer Berichtskreis. Der Vergleich zu früheren Jahren ist damit eingeschränkt.
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen (Ergebnisse des Mikrozensus)
(a) Der Mikrozensus
Im Gegensatz zu den nachgewiesenen Wochenarbeitszeiten der laufenden Verdiensterhebungen in Industrie und Handwerk stellt die Mikrozensuserhebung ein Erhebungsinstrument nicht nur für bestimmte Wirtschaftszweige, sondern der Erwerbstätigkeit insgesamt dar. Während die laufenden Verdiensterhebungen aufgrund des bei der Erhebung angewendeten Summenverfahrens Durchschnittswerte für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern in wichtigen Wirtschaftsbereichen und –zweigen erbringen, liefert die Erhebung des Mikrozensus Angaben für jede erfasste Person der ausgewählten Stichprobenhaushalte. Im Vordergrund steht die persönliche Befragung aller Personen im Haushalt.
Der Mikrozensus (MZ) wird seit 1957 (in den neuen Ländern, einschl. Berlin Ost, seit 1991) als laufende Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Der MZ ist eine laufende Haushaltsstichprobe, bei der jährlich 1 Prozent aller Haushalte befragt werden. Sein Hauptzweck bestand und besteht darin, ein Berichtswesen zu schaffen, mit dessen Hilfe regelmäßig die wichtigsten bevölkerungs- und arbeitsmarktstatistischen Strukturdaten und deren Veränderung laufend ermittelt werden können. Damit ist der Mikrozensus eine sog. Mehrzweckstichprobe. Mit dem Mikrozensus werden die Ergebnisse der letzten Volkszählung fortgeschrieben. Er dient ferner der Evaluierung anderer amtlicher Statistiken wie z.B. der Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Außerdem ist die Arbeitskräfteerhebung in den Mikrozensus integriert.
In der Befragung zur wöchentlichen Arbeitszeit unterscheidet der Mikrozensus zwischen der normalerweise geleisteten und der tatsächlichen Arbeitszeit sowie zwischen Haupttätigkeit und Nebentätigkeit. In den jährlichen Publikationen des Statistischen Bundesamtes zum MZ wird die normalerweise im Rahmen einer Haupttätigkeit (erste Erwerbstätigkeit) geleistete Arbeitszeit je Woche dargestellt. Bei der „normalen“ Arbeitszeit sind gelegentliche Abweichungen beispielsweise durch Urlaub, Krankheit, Überstunden nicht berücksichtigt. Bei regelmäßigen wöchentlichen Überstunden weicht die „normale“ Arbeitszeit bei Arbeitnehmern aber von der tarifvertraglich vereinbarten ab. Die in den vorliegenden Datentabellen dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit.
Erhebung: Kennzeichnend für die Erhebungsform des Mikrozensus bis 2004 war das Konzept der festen Berichtswoche, d.h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer einzelnen Berichtswoche im Jahr. Der Mikrozensus wurde bis 1964 im Oktober, 1965 im Mai und seit 1966 im April durchgeführt. Ab dem Erhebungsjahr 2005 erfolgt eine unterjährige, kontinuierliche Erhebung (so genannte gleitende Berichtswoche). Ab 2005 werden daher für die durchschnittlich geleisteten Wochenstunden der Erwerbstätigen Jahresdurchschnitte berichtet!
(b) Zur Abgrenzung der Wirtschaftszweige im MZ (Klassifikation der Wirtschaftszweige)
In der Aufbereitung der Befragungen vom Oktober 1957 bis Oktober 1960 erfolgte die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige nach dem Schlüssel der Arbeitsstättenzählung von 1950. Von Oktober 1961 bis April 1971 wurde für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen die aus der neuen Grundsystematik der Wirtschaftszweige abgeleitete „Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1961 verwendet, von April 1972 bis April 1974 die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1970.
Für April 1975 bis April 1982 wurde die Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für den Mikrozensus 1971, verwendet:
- Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei
- Produzierendes Gewerbe
- Handel und Verkehr
- Sonstige Wirtschaftsbereiche (Dienstleistungen)
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
April 1983 bis April 1994: Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Fassung für den Mikrozensus:
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Produzierenden Gewerbe
- Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung
- Übrige Wirtschaftsbereiche
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 1994 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist.
Ab April 1995 wurde die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, Fassung für den Mikrozensus (WZ 93) verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet.
Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2003 die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)“, Tiefengliederung für den Mikrozensus verwendet. Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2002 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist; ab April 2009: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Daher sind direkte Vergleiche mit den Vorjahren nicht möglich.
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Produzierendes Gewerbe
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr (ab 2009: einschl. Information und Kommunikation)
- Sonstige Dienstleistungen
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
(c) Zur Abgrenzung nach der Stellung im Beruf im MZ
Unter der „Stellung im Beruf wird im Folgenden die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien verstanden:
- Selbständige sind Personen, die ein Unternehmen oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer, Miteigentümer, Pächter oder selbständiger Handwerker leiten sowie freiberuflich Tätige. Zu den Selbständigen gehören auch Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister, die mit fremden Hilfskräften in eigener Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden Arbeit an Heimarbeiter weitergeben oder Waren herstellen und bearbeiten.
- Mithelfende Familienangehörige sind Haushaltsmitglieder, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der einem Verwandten als Selbständiger geleitet wird, mithelfen ohne hierfür Lohn und Gehalt zu erhalten und ohne dass für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
- Beamte sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschl. Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter und Soldaten (einschl. Wehrpflichtige).
- Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich Stellung im Betrieb bzw. Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für angestellte entscheidend.
- Arbeiter: Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- oder Lohnabrechnungsperiode. Es ist außerdem unerheblich, ob es sich im Facharbeiter, angelernter Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Ebenfalls zu den Arbeitern rechnen Heimarbeiter und Hausgehilfen.
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
Hinsichtlich der Meldungen und Auswertungen tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen ist nicht eigentlich die entsprechende bundesamtliche Fachserie die umfassende Quelle. Neben internen einzel- und gesamtverbandlichen Dokumentationen seitens der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände einerseits und den gewerkschaftlichen Organisationen (hier insbesondere dem WSI-Tarifarchiv, Hans-Böckler-Stiftung) andererseits, besteht in der Bundesrepublik vor allem das Tarifregister bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS verfügt über die vollständigsten Meldungs-Bestände in einer Sozialdatenbank. Die aufgenommenen Tarifverträge werden nach allen wichtigen, vor allem mit gesetzlichen Regelungen zusammenhängenden Gegenständen, ausgewertet: u. a. Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, usf.
Das Statistische Bundesamt erstellt eine Statistik der Tariflöhne und –gehälter. Die Indizes der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf einer Auswahl der bedeutendsten Kollektiv- und Firmentarifverträge. Für diese Indizes gilt als Maßstab die Zahl der unter einen Tarifvertrag fallenden Beschäftigten.
Für den Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten werden dieselben Tarifverträge herangezogen.
(a) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS, Bonn) gibt jährlich das Statistische Taschenbuch – Arbeits- und Sozialstatistik – heraus; in den jährlichen Ausgaben sind Daten aus dem gesamtwirtschaftlichen und staatlichen Bereich in Form von Zeitreihen zusammengestellt, u. a. auch zu den tariflichen Wochenarbeitszeiten:
- Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierung durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
- Tarifliche Wochenarbeitszeit der Arbeiter: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und bis 2004 für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierung durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
- Tarifliche Wochenarbeitszeit der Angestellten: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und bis 2004 für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierng durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
(b) WSI – Tarifarchiv: Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit
Das Statistische Taschenbuch 2011 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung bietet eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten und Fakten zur Tariflandschaft und zur Tarifpolitik in Deutschland (Tarifvertragslandschaft, Lohn und Gehalt, Arbeitszeit, Tarifbewegungen und Arbeitskämpfe, Tarifregelungen in einzelnen Branchen; siehe: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik 2011. (http://www.boeckler.de) ).
Die Daten für die durchschnittlichen tarifvertraglichen Arbeitszeiten werden regelmäßig vom Tarifarchiv des WSI auf Basis der aktuellen Tarifverträge in 23 Branchen errechnet.
Die empirische Darstellung der Entwicklung der Arbeitszeit, dass es für den Zeitraum vor 1890 keine kontinuierliche amtliche Arbeitszeitstatistik gibt. Die von amtlicher Seite gelieferten Informationen beschränken sich auf sporadische Angaben in den Berichten der Fabrikaufsicht und auf einzelnen Enqueten wie die Untersuchung über Frauen und Kinderarbeit im Jahre 1875 und eine Untersuchung über Sonntagsarbeit im Jahre 1885. Gewerkschaftliche Erhebungen liegen ebenfalls nur vereinzelt und erst ab den achtziger Jahren vor. Als weitere Quelle stehen praktisch nur wissenschaftliche Einzeluntersuchungen und Archivmaterial zur Verfügung. Regelmäßige amtliche Erhebungen der Arbeitszeit werden für das gesamte Reichsgebiet erst seit 1927 im Rahmen der Industrieberichterstattung durchgeführt. 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Berichtet wird die durchschnittlich geleistete tägliche Arbeitszeit der Arbeiter in den wichtigsten Industriebereichen. 1933 übernahm das Statistische Reichsamt die Industrieberichterstattung. Erst ab 1935 werden die Arbeitszeiten in allen Industriebereichen (vierteljährlich) erhoben.
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
„Die Statistik der Arbeitszeit hat im Gegensatz zu anderen Zweigen der Statistik ihren notizartigen Charakter bis in die Gegenwart behalten“ (Meinert, R., 1956, a. a. O., S. 2).
Dieses Zitat – eine fast wortwörtliche Übernahme einer Bemerkung, die schon Herkner im Jahre 1923 seinem vielzitierten Artikel „Arbeitszeit“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften voranstellen mußte (Herkner, H., 1923: Arbeitszeit, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 4. A., Bd. 1, Jena, S. 891), findet sich in der Dissertation von Ruth Meinert aus dem Jahre 1958 wieder. Es charakterisiert die Probleme, die sich auch heute noch – für ganz bestimmte Fragestellungen - im Hinblick auf die Untersuchung der Entwicklung von Arbeitszeiten in Deutschland vor allem für die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg ergeben.
Kernstück der Arbeitszeitstatistik war (und ist) immer die Industrie und die dort beschäftigten Arbeiter. Schwerpunkt dieses Abschnitts zur Entwicklung der Arbeitszeit in der Periode 1820 bis 1945 ist die Industriearbeiterschaft, während andere Berufsgruppen – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – kaum dokumentiert sind. Im Folgenden soll ein skizzenhafter Überblick zur Datenlage gegeben werden, wobei drei Perioden unterschieden werden: (a) 1850 bis 1890; (b) 1891 bis 1918; (c) 1919 bis 1945.
(a) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1850 bis 1890:
„Eine kontinuierliche amtliche Arbeitszeitstatistik gibt es für den Zeitraum bis 1890 nicht. Die von amtlicher Seite gelieferten Informationen beschränken sich auf sporadische Angaben in den Berichten der Fabrikaufsicht und auf einzelne Enqueten wie die Untersuchung über Frauen und Kinderarbeit im Jahre 1875 und eine Untersuchung über Sonntagsarbeit im Jahr 1885. Gewerkschaftliche Erhebungen liegen ebenfalls nur vereinzelt und erst ab den achtziger Jahren vor. Als weitere Quelle stehen praktisch nur wissenschaftliche Einzeluntersuchungen und Archivmaterial zur Verfügung, für die Zeit bis 1875 sind wir ausschließlich auf Quellen dieser Art angewiesen.
Die Probleme, die eine solche Datenbasis mit sich bringt, liegen auf der Hand. Zunächst besteht die Schwierigkeit mangelnder Repräsentativität: die meisten Angaben sind stark disaggregiert, beziehen sich auf einzelne Betriebe, Orte oder Wirtschaftszweige. Sie konzentrieren sich auf Wirtschaftszweige, die im Brennpunkt der zeitgenössischen sozialpolitischen Debatten standen; relativ gut dokumentiert sind vor allem die Arbeitszeiten in Branchen mit hohem Anteil von Frauen- und Kinderarbeit. Für andere Wirtschaftszweige wie vor allem das Handwerk und die kommunalen und staatlichen Betriebe liegen dagegen kaum Informationen vor. Viele Angaben sind begrifflich nicht genau abgegrenzt und deshalb nicht miteinander vergleichbar; unklar ist häufig, ob es sich um die in Arbeitsordnungen vorgeschriebene "normale" oder effektive, um die reine Arbeitszeit oder um die Schichtzeit (Arbeitszeit plus Pausen) handelt. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass meist nur Querschnittangaben vorliegen. Mit identischen Methoden an demselben Objekt durchgeführte Zeitreihenuntersuchungen gibt es kaum“ (Deutschmann, C., 1985: Der Weg zum Normalarbeitstag: Die Entwicklung der der Arbeitszeiten in der deutschen Industrie bis 1918. Frankfurt am Main/New York: Campus, S. 121). Die Arbeitszeiten in dieser Periode waren kaum gesetzlich oder tarifvertraglich normiert und – für heutige Verhältnisse – extrem heterogen. Damit entfernen sich hochaggregierte Durchschnittsangaben unter diesen Umständen in kaum vertretbarer Weise von der Realität. Das Konzept der „Durchschnittsarbeitszeit“ bietet daher für diese Periode nur einen sehr groben Überblick zur Entwicklung der Arbeitszeit, da dieses Untersuchungskonzept sich auf den Aspekt der ‚Dauer der Arbeit‘ beschränkt. „Die langfristige Dynamik der Arbeitszeiten war nicht nur ein Prozeß der Verkürzung, sondern auch einer der Homogenisierung und Standardisierung. Die Arbeitszeiten wurden nicht nur reduziert, sondern auch durch den Ausbau der Zeitkontrolle objektiviert und verdichtet, sowie durch Gesetze und Tarifverträge einheitlich geregelt. Die Streuung der Arbeitszeiten nahm langfristig ab. Erst im Zuge dieses Homogenisierungsprozesses wird das Konzept ‚Durchschnittsarbeitszeit‘ empirisch aussagekräftig“ (Deutschmann, 1985, a. a. O., S. 124).
Eine Zusammenstellung und Aufarbeitung von historischem Material findet sich erstmals bei Ruth Meinert (1958). Die Dissertation von Ruth Meinert zählt zu den frühen Untersuchungen zur Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland. Mit dieser Arbeit wurde der erste verdienstvolle Versuch unternommen, eine „historisch – induktive Gesamtdarstellung – gestützt auf statistisches Material – „ zu versuchen. Diese ‚Pionierarbeit‘ geriet über viele Jahre zu einem vielzitierten ‚Standardwerk‘, wohl nicht zuletzt infolge der Übernahme ihrer Daten durch Walther G. Hoffmann (bei dem sie promovierte) in dessen vielgelesenem und zitierten Werk: „Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts“ (Berlin u.a., 1965). Wilhelm H. Schröder (1980) formulierte methodische Einwände gegen diese zum ‚Standardwerk‘ avancierte ‚ Arbeit und nahm für den Zeitraum von 1871 bis 1913 eigene Berechnungen vor. Die von Meinert und Schröder errechneten aggregierten Durchschnittsarbeitszeiten sind in den Übersichten der Untergliederung (A) wiedergegeben.
(b) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1891 bis 1918:
Die Quellen zur Arbeitszeitstatistik sind für den Zeitraum 1891 bis 1918 ergiebiger als für den Zeitraum vor 1890. Eine systematische amtliche Arbeitszeitstatistik existiert zwar nach wie vor nicht. Zu den von der Gewerbeaufsicht gelieferten Informationen über die Arbeitszeiten tritt jedoch nach der Jahrhundertwende eine jährliche Statistik der Tarifverträge, die detaillierte Angaben über Arbeitszeiten und Pausen gemäß den im Berichtsjahr abgeschlossenen oder erneuerten Tarifverträgen enthält. Umfangreiches Material liefern die in großer Zahl vorliegenden flächendeckenden gewerkschaftlichen Erhebungen. Eine umfassende und kontinuierliche Dokumentation der Entwicklung der Arbeitszeiten ist damit zwar immer noch nicht möglich; vor allem für die Zeit des Ersten Weltkrieges fehlt es an Daten. Insgesamt ist das Bild, das sich ergibt, jedoch exakter und zuverlässiger als für die früheren Phasen der Industrialisierung. Informationen über die Entwicklung der Arbeitszeiten während des Krieges lassen sich den Gewerbeaufsichtsberichten (JB 1914-1918) sowie zusammenfassend der Dissertation von Hans Appel entnehmen (Appel, H., 1922: Die deutschen Arbeiterschutzverhältnisse im Weltkrieg. Diss., Heidelberg).
„Die Aufgaben einer statistischen Rekonstruktion der Arbeitszeiten vereinfacht sich aber auch aus in der Sache selbst liegenden Gründen. Der normfreie Zustand der Arbeitszeitpolitik, wie er bis 1890 praktisch herrschte, ging mit der Novellierung der Gewerbeordnung von 1891 und den auf sie rasch folgenden weiteren gesetzlichen und administrativen Eingriffen zu Ende. Auch wenn es einen für alle Wirtschaftszweige und Beschäftigtengruppen gültigen Normalarbeitstag noch nicht gab, ist doch die Tendenz zu fortschreitender Normierung und damit auch zur Vereinheitlichung der Arbeitszeiten unverkennbar. Infolgedessen gewinnt auch das Konzept der industriellen Durchschnittsarbeitszeit größere Aussagekraft“ (Deutschmann, 1985, a. a. O., S. 223f).
Für diese Periode sind in der vorliegenden Datensammlung wiederum auch die von Ruth Meinert und Wilhelm H. Schröder berechneten aggregierten Durchschnittsarbeitszeiten in der Industrie wiedergegeben.
(c) Entwicklung der formellen Arbeitszeiten 1919 bis 1945:
Mit der Industrieberichterstattung werden seit 1928 sind mit größerer Regelmäßigkeit Angaben über die Arbeitszeit verfügbar. Die Anfänge der Industrieberichterstattung stammen aus dem Jahre 1903, enthielten aber noch keine Arbeitszeitangaben (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), o.J.: Richtlinien für die Durchführung der Industrieberichterstattung im Bundesgebiet und Berlin, bes. I. Geschichtliche Entwicklung der Industriestatistik. Wiesbaden, Stand 1962, S. 7). Nach dem 1. Weltkrieg wurde von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Anzahl der Arbeitsstunden im Durchschnitt einer Woche ermittelt; allerdings fiel dabei die Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellten fort (ebd., S. 8). 1928 wurde. Im Jahr 1928 wurde der Industriebericht vom Berliner Institut für Konjunkturforschung übernommen. Der Umfang der berichtenden Betriebe wurde bis Ende 1930 auf 2.500 Firmen mit ca. 3 Millionen Arbeitsplätzen ausgedehnt, unter Beibehaltung der Angaben über geleistete Arbeitsstunden die Trennung in Arbeiter Angestellte wieder eingeführt. Allerdings beruhten diese Daten auf Erhebungen mit unbekannten Repräsentationsgrad (ebd., S. 9). Im Jahre 1933 übernahm das Statistische Reichsamt die inzwischen auf 6.000 Firmen ausgedehnte Industrieberichterstattung. Die Ergebnisse wurden seit Juni 1933 in der Reihe „Wirtschaft und Statistik“ veröffentlicht (ebd., S. 9). Ab 1935 wurden die Arbeitszeiten im Rahmen der Lohnstatistik in allen Industriebereichen vierteljährlich erhoben.
Nach einem Abkommen zwischen dem Statistischen Reichsamt und der Reichsgruppe Industrie im Jahre 1938 (seit Juli 1939 in Kraft) wurde der Berichtskreis auf „80.000 Betriebe ausgedehnt und einmal im Jahr wurden sogar alle 150.000 Betriebe (Totalerhebung) angesprochen“ (ebd., S. S. 11). Erhoben wurden Beschäftigte, nach Geschlecht, Berufsgruppen, gezahlten Löhnen und Gehältern, geleisteten Arbeitsstunden sowie ferner der Umsatz der Betriebe (ebd., S. 11).
B. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010
Zur Ermittlung der Arbeitszeiten trifft die amtliche Statistik die Unterscheidung zwischen ‚objektiven‘ und ‚subjektiven' Erhebungen. Bei ersteren ist die Berichtseinheit der Betrieb, bei letzteren die in privaten Haushalten lebenden Personen (z.B. im Rahmen der Mikrozensus-Erhebungen). Auf die betrieblichen Erhebungen zur Lohnstatistik („Laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel“ des Statistischen Bundesamtes) stützen sich die meisten Darstellungen über die durchschnittlich geleistete / die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit sowie die Mehrarbeitsstunden für Arbeiter. Die Erhebung wird in vierteljährlichen Abständen für die Monate Januar, April, Juli und Oktober durchgeführt. Die Daten werden auf repräsentativer Basis erhoben, wobei im früheren Bundesgebiet bis Oktober 1991 etwa 12% und ab Januar 1992 rund 10% der Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten und in den neuen Ländern und Berlin-Ost ab Oktober 1992 etwa 25% der Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten erfasst werden. Bei der Erhebung werden keine individuellen Angaben für einzelne Arbeitnehmer erfragt, sondern die aus der betrieblichen Abrechnung anfallenden Lohn- bzw. Gehaltssummen für jeweils ganze Arbeitnehmergruppen (Summenmethode: die Betriebe melden die Arbeitszeitdaten - getrennt nach Geschlecht und Leistungsgruppen - nur in einer Summe für die gesamte Lohnabrechnungsperiode). „Was somit mit diesen kurzperiodisch regelmäßigen Summenangaben vorliegt sind somit Additionen über monatliche Arbeitszeiten, aus denen durchschnittliche Wochenarbeitszeiten errechnet werden“ (siehe Seifert, E. K., 1983: Amtliche und private Statistiken der Arbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland. Probleme – Analysen – Entwicklungen. Arbeitspapiere des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Universität-Gesamthochschule-Wuppertal, Nr. 76. Wuppertal). Diese nach der Summenmethode erhobenen Daten (für den gesamten Berichtszeitraum) stellen erhebungsseitig somit keine originären Wochenarbeitszeiten oder Individualdaten dar.
In die Verdiensterhebung werden alle Arbeitnehmer der erfassten Betriebe einbezogen, mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Einstellung oder Entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden. Nicht erfasst werden ferner Leitende Angestellte mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Auszubildende, mithelfende Familienangehörige. Als Arbeiter gelten alle Personen in abhängiger Stellung, die der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung unterliegen. Als Angestellte zählen Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht in der Angestelltenrentenversicherung unterliegen.
Als bezahlte Arbeitszeit gelten die effektiv geleisteten Stunden (dies sind in der Regel die „hinter der Stechuhr“, d.h. innerhalb der Arbeitsstätte bzw. auf der Arbeitsstelle verbrachten Zeiten abzüglich allgemein betrieblich festgesetzter Ruhepausen, wie z.B. der Mittagszeit) zuzüglich der bezahlten Ausfallstunden, z.B. für bezahlte Krankheitstage, gesetzlich Feiertage, bezahlten Urlaub, bezahlte Arbeitspausen, bezahlte Freizeit aus betrieblichen und persönlichen Gründen (Betriebsversammlungen, Betriebsausflüge, Arztbesuche, u. ä.).
Anmerkung zu der Tabelle B.01:
Bis 1995: Industrie (einschl. Hoch- und Tiefbau mit Handwerk); ab 1996: im produzierenden Gewerbe. Bis einschl. 2006: Arbeiter; ab 2007: Arbeitnehmer. Bis einschl. 2006 auf die seit 1996 geltende Wirtschaftszweig-Klassifikation (WZ 93) umgerechnet; seit 2007 wird nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) dargestellt.
Die „laufende Verdiensterhebung im Handwerk“ wird nach ähnlichen methodischen Grundsätzen durchgeführt wie die „laufende Verdiensterhebung in Industrie und Handel“, jedoch nur für den Monat Mai eines jeden Jahres und nur in neun ausgewählten Gewerbezweigen.
Anmerkung zur Tabelle B.02:
Die Angaben für 1957 – 1965 beziehen sich nur auf die Arbeitergruppe „Vollgesellen“. Ab Mai 1997 neuer Berichtskreis. Der Vergleich zu früheren Jahren ist damit eingeschränkt.
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen (Ergebnisse des Mikrozensus)
(a) Der Mikrozensus
Im Gegensatz zu den nachgewiesenen Wochenarbeitszeiten der laufenden Verdiensterhebungen in Industrie und Handwerk stellt die Mikrozensuserhebung ein Erhebungsinstrument nicht nur für bestimmte Wirtschaftszweige, sondern der Erwerbstätigkeit insgesamt dar. Während die laufenden Verdiensterhebungen aufgrund des bei der Erhebung angewendeten Summenverfahrens Durchschnittswerte für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern in wichtigen Wirtschaftsbereichen und –zweigen erbringen, liefert die Erhebung des Mikrozensus Angaben für jede erfasste Person der ausgewählten Stichprobenhaushalte. Im Vordergrund steht die persönliche Befragung aller Personen im Haushalt.
Der Mikrozensus (MZ) wird seit 1957 (in den neuen Ländern, einschl. Berlin Ost, seit 1991) als laufende Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Der MZ ist eine laufende Haushaltsstichprobe, bei der jährlich 1 Prozent aller Haushalte befragt werden. Sein Hauptzweck bestand und besteht darin, ein Berichtswesen zu schaffen, mit dessen Hilfe regelmäßig die wichtigsten bevölkerungs- und arbeitsmarktstatistischen Strukturdaten und deren Veränderung laufend ermittelt werden können. Damit ist der Mikrozensus eine sog. Mehrzweckstichprobe. Mit dem Mikrozensus werden die Ergebnisse der letzten Volkszählung fortgeschrieben. Er dient ferner der Evaluierung anderer amtlicher Statistiken wie z.B. der Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Außerdem ist die Arbeitskräfteerhebung in den Mikrozensus integriert.
In der Befragung zur wöchentlichen Arbeitszeit unterscheidet der Mikrozensus zwischen der normalerweise geleisteten und der tatsächlichen Arbeitszeit sowie zwischen Haupttätigkeit und Nebentätigkeit. In den jährlichen Publikationen des Statistischen Bundesamtes zum MZ wird die normalerweise im Rahmen einer Haupttätigkeit (erste Erwerbstätigkeit) geleistete Arbeitszeit je Woche dargestellt. Bei der „normalen“ Arbeitszeit sind gelegentliche Abweichungen beispielsweise durch Urlaub, Krankheit, Überstunden nicht berücksichtigt. Bei regelmäßigen wöchentlichen Überstunden weicht die „normale“ Arbeitszeit bei Arbeitnehmern aber von der tarifvertraglich vereinbarten ab. Die in den vorliegenden Datentabellen dargestellten Ergebnisse beziehen sich nur auf normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen bzw. Haupterwerbstätigkeit.
Erhebung: Kennzeichnend für die Erhebungsform des Mikrozensus bis 2004 war das Konzept der festen Berichtswoche, d.h. die meisten Fragen bezogen sich auf die Gegebenheiten in einer einzelnen Berichtswoche im Jahr. Der Mikrozensus wurde bis 1964 im Oktober, 1965 im Mai und seit 1966 im April durchgeführt. Ab dem Erhebungsjahr 2005 erfolgt eine unterjährige, kontinuierliche Erhebung (so genannte gleitende Berichtswoche). Ab 2005 werden daher für die durchschnittlich geleisteten Wochenstunden der Erwerbstätigen Jahresdurchschnitte berichtet!
(b) Zur Abgrenzung der Wirtschaftszweige im MZ (Klassifikation der Wirtschaftszweige)
In der Aufbereitung der Befragungen vom Oktober 1957 bis Oktober 1960 erfolgte die Verschlüsselung der Wirtschaftszweige nach dem Schlüssel der Arbeitsstättenzählung von 1950. Von Oktober 1961 bis April 1971 wurde für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen die aus der neuen Grundsystematik der Wirtschaftszweige abgeleitete „Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1961 verwendet, von April 1972 bis April 1974 die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1970.
Für April 1975 bis April 1982 wurde die Systematik der Wirtschaftszweige, Fassung für den Mikrozensus 1971, verwendet:
- Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei
- Produzierendes Gewerbe
- Handel und Verkehr
- Sonstige Wirtschaftsbereiche (Dienstleistungen)
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
April 1983 bis April 1994: Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Fassung für den Mikrozensus:
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Produzierenden Gewerbe
- Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung
- Übrige Wirtschaftsbereiche
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 1994 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist.
Ab April 1995 wurde die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993, Fassung für den Mikrozensus (WZ 93) verwendet, die auf der international geltenden Systematik (NACE) gründet.
Für die Gliederung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2003 die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)“, Tiefengliederung für den Mikrozensus verwendet. Insbesondere bei den Ergebnisdarstellungen nach Wirtschaftsbereichen ist zu beachten, dass die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen des Mikrozensus bis 2002 auch bei gleichlautenden Benennungen der einzelnen Kategorien nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben ist; ab April 2009: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Daher sind direkte Vergleiche mit den Vorjahren nicht möglich.
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- Produzierendes Gewerbe
- Handel, Gastgewerbe und Verkehr (ab 2009: einschl. Information und Kommunikation)
- Sonstige Dienstleistungen
- Insgesamt (sämtliche Wirtschaftsbereiche)
(c) Zur Abgrenzung nach der Stellung im Beruf im MZ
Unter der „Stellung im Beruf wird im Folgenden die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien verstanden:
- Selbständige sind Personen, die ein Unternehmen oder eine Arbeitsstätte als Eigentümer, Miteigentümer, Pächter oder selbständiger Handwerker leiten sowie freiberuflich Tätige. Zu den Selbständigen gehören auch Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister, die mit fremden Hilfskräften in eigener Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden Arbeit an Heimarbeiter weitergeben oder Waren herstellen und bearbeiten.
- Mithelfende Familienangehörige sind Haushaltsmitglieder, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der einem Verwandten als Selbständiger geleitet wird, mithelfen ohne hierfür Lohn und Gehalt zu erhalten und ohne dass für die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.
- Beamte sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschl. Beamtenanwärter und der Beamten im Vorbereitungsdienst), Richter und Soldaten (einschl. Wehrpflichtige).
- Angestellte sind alle nichtbeamteten Gehaltsempfänger. Für die Zuordnung ist grundsätzlich Stellung im Betrieb bzw. Die Vereinbarung im Arbeitsvertrag und nicht die Art des Versicherungsverhältnisses bzw. der Mitgliedschaft in einer Rentenversicherung für angestellte entscheidend.
- Arbeiter: Als Arbeiter gelten alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- oder Lohnabrechnungsperiode. Es ist außerdem unerheblich, ob es sich im Facharbeiter, angelernter Arbeiter oder Hilfsarbeiter handelt. Ebenfalls zu den Arbeitern rechnen Heimarbeiter und Hausgehilfen.
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
Hinsichtlich der Meldungen und Auswertungen tarifvertraglicher Arbeitszeitregelungen ist nicht eigentlich die entsprechende bundesamtliche Fachserie die umfassende Quelle. Neben internen einzel- und gesamtverbandlichen Dokumentationen seitens der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände einerseits und den gewerkschaftlichen Organisationen (hier insbesondere dem WSI-Tarifarchiv, Hans-Böckler-Stiftung) andererseits, besteht in der Bundesrepublik vor allem das Tarifregister bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das BMAS verfügt über die vollständigsten Meldungs-Bestände in einer Sozialdatenbank. Die aufgenommenen Tarifverträge werden nach allen wichtigen, vor allem mit gesetzlichen Regelungen zusammenhängenden Gegenständen, ausgewertet: u. a. Löhne und Gehälter, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, usf.
Das Statistische Bundesamt erstellt eine Statistik der Tariflöhne und –gehälter. Die Indizes der tariflichen Stundenlöhne und Monatsgehälter in der gewerblichen Wirtschaft und bei Gebietskörperschaften beruhen auf einer Auswahl der bedeutendsten Kollektiv- und Firmentarifverträge. Für diese Indizes gilt als Maßstab die Zahl der unter einen Tarifvertrag fallenden Beschäftigten.
Für den Index der tariflichen Wochenarbeitszeiten werden dieselben Tarifverträge herangezogen.
(a) Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS, Bonn) gibt jährlich das Statistische Taschenbuch – Arbeits- und Sozialstatistik – heraus; in den jährlichen Ausgaben sind Daten aus dem gesamtwirtschaftlichen und staatlichen Bereich in Form von Zeitreihen zusammengestellt, u. a. auch zu den tariflichen Wochenarbeitszeiten:
- Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierung durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
- Tarifliche Wochenarbeitszeit der Arbeiter: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und bis 2004 für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierung durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
- Tarifliche Wochenarbeitszeit der Angestellten: Bis 2008 für die gewerbliche Wirtschaft und Gebietskörperschaften und bis 2004 für die gesamte Wirtschaft. Ab 2005: im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich, Arbeitnehmer (Arbeitnehmerindex, der auf der Wirtschaftszweigsystematik 2008 basiert). Die bisherigen Daten sind mit den neu berechneten Werten nicht mehr vergleichbar. Der Neubasierng durch die das neue Basisjahr 2005 = 100 festgelegt wurde, liegt auch eine Neuauswahl der Tarifverträge zu Grunde.
(b) WSI – Tarifarchiv: Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit
Das Statistische Taschenbuch 2011 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung bietet eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten und Fakten zur Tariflandschaft und zur Tarifpolitik in Deutschland (Tarifvertragslandschaft, Lohn und Gehalt, Arbeitszeit, Tarifbewegungen und Arbeitskämpfe, Tarifregelungen in einzelnen Branchen; siehe: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung (Hrsg.), 2011: Statistisches Taschenbuch Tarifpolitik 2011. (http://www.boeckler.de) ).
Die Daten für die durchschnittlichen tarifvertraglichen Arbeitszeiten werden regelmäßig vom Tarifarchiv des WSI auf Basis der aktuellen Tarifverträge in 23 Branchen errechnet.
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Sachliche Untergliederung der Datentabellen:
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
A.01 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach Industriezweigen (1825-1949)
A.02 Durchschnittliche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit in der Industrie (1800-1914)
A.03 Durchschnittliche Tages- und Wochenarbeitszeit von Industriearbeitern seit 1919 (1919-2010)
A.04 Tarifliche Wochenarbeitszeit in allen Gewerbegruppen (1906-1914)
A.05 Tarifliche Wochenarbeitszeit in allen Gewerbegruppen (1919-1931)
A.06 Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Arbeiter nach Industriezweigen (1928-1935)
B. Zur Entwicklung der bezahlten Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010
B.01 Durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit der Arbeiter in der Industrie (1950-2010)
B.02 Durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit im Handwerk, männliche Arbeiter (1957-2006)
B.03a Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen, Männer (1957-2009)
B.03b Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen, Frauen (1957-2009)
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2010 (Ergebnisse des Mikrozensus)
C.01a Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Land-/Forstwirtschaft und Fischerei (1957-2010)
C.01b Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Produzierendes Gewerbe (1957-2010)
C.01c Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Handel, Verkehr, Gastgewerbe (1957-2010)
C.01d Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Übrige Wirtschaftsbereiche (Dienstleistungen) (1957-2010)
C.01e Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Wirtschaftsbereiche zusammen (1957-2010)
C.02 Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Geschlecht und Stellung im Beruf (1957-2010)
C.03 Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen (1957-2010)
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
D.01 Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte (1956-2010)
D.02 Tarifliche Wochenarbeitszeit der Arbeiter (1956-2010)
D.03 Tarifliche Wochenarbeitszeit der Angestellten (1956-2010)
D.04 Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit (1984-2010)
A. Zur Entwicklung der Arbeitszeiten in Deutschland von 1820 bis 1945
A.01 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit nach Industriezweigen (1825-1949)
A.02 Durchschnittliche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit in der Industrie (1800-1914)
A.03 Durchschnittliche Tages- und Wochenarbeitszeit von Industriearbeitern seit 1919 (1919-2010)
A.04 Tarifliche Wochenarbeitszeit in allen Gewerbegruppen (1906-1914)
A.05 Tarifliche Wochenarbeitszeit in allen Gewerbegruppen (1919-1931)
A.06 Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit der Arbeiter nach Industriezweigen (1928-1935)
B. Zur Entwicklung der bezahlten Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1950 bis 2010
B.01 Durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit der Arbeiter in der Industrie (1950-2010)
B.02 Durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit im Handwerk, männliche Arbeiter (1957-2006)
B.03a Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen, Männer (1957-2009)
B.03b Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen, Frauen (1957-2009)
C. Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland von 1957 bis 2010 (Ergebnisse des Mikrozensus)
C.01a Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Land-/Forstwirtschaft und Fischerei (1957-2010)
C.01b Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Produzierendes Gewerbe (1957-2010)
C.01c Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Handel, Verkehr, Gastgewerbe (1957-2010)
C.01d Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Übrige Wirtschaftsbereiche (Dienstleistungen) (1957-2010)
C.01e Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Stellung im Beruf: Wirtschaftsbereiche zusammen (1957-2010)
C.02 Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Geschlecht und Stellung im Beruf (1957-2010)
C.03 Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen (1957-2010)
D. Zur Entwicklung der tariflichen Wochenarbeitszeit in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2010
D.01 Durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeiten für Arbeiter und Angestellte (1956-2010)
D.02 Tarifliche Wochenarbeitszeit der Arbeiter (1956-2010)
D.03 Tarifliche Wochenarbeitszeit der Angestellten (1956-2010)
D.04 Tarifliche Wochen- und Jahresarbeitszeit (1984-2010)
Bearbeitungshinweise
Datum der Archivierung: Juni 2011
Jahr der Online-Publikation: 1958-2011
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
Jahr der Online-Publikation: 1958-2011
Bearbeiter in GESIS: Jürgen Sensch
Version:Version 1.0.0
Zugangsklasse: A
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